1279 Ämtsblatt ^ur Lailmcher Heilung Nr. I7V Mittwoch dcu 7. August «872. (278—2) Nl. !I89. Concurs-Kundmachung zur Vesetzung einer WaldschahungSrefercnten' Stelle. Gemäß lilllsses des Herrn Finanz-Ministers vom 18. d. M., Z. 19248, ist die Stelle des Wald schätzunag Referenten im Geschäfte der Grundsteuer-Regelung sür die Schä'tzungöbezirke Deutschlandsberg und Leibnitz mit dem Standorte in Deutschlandsberg zu besetzen. Mit dieser ist ein Taggeld von vier Gulden Verbunden. Den activen und pensionirten Staatsbeamten wird eine angemessene Zulage zu ihren dermali gen activen Bezügen oder Ruhegcni'lsscn gewährt. Die eigenhändig geschriebenen Gesuche um diese Stelle sind biS 12. August d. I., und zwar von den activen Staatsdicnern im vorgeschriebenen Dienstwege, von anderen Bewerbern aber unmittelbar bei dem k. k. Bcznlshauptmanne des Wohnortes des Bewerbers einzubringen. Hiebei sind mittels legaler Documente nachzuweisen : Die Staats und Landcs-Angchörigkcit, das Alter, der Stand, die zurückgelegten Studien und praktischen Prüfungen, die Fachbildung, die Sprach- kenntnis, die körperliche Rüstigkeit und die bisherige Dienstleistung oder Berwcuduug. Graz, am 23. Juli 1872. __^l t. t. Slult^llcr: Kübeck. (277—1) ' Kundmachung. 5'aut Rescript des k. k. RcichS-Kricgs-Mini-stcriums vom 20. Iuli.l. ^., Adth. 14 nll 3ir. 1349, sind 7OH Stück leere Verband und 77ll Stuck leere Medicameuten- Tornifter umzugestalten und weiterS zu ersteren 785 Stück, zu letzteren 773 Stück leere Arzneitaschen neu zu erzeugen. Diejenigen, welche sich bei dieser Leistung, beziehungsweise Lieferung betheiligcn wollen, haben ihre schriftlichen Offerte längstens bis zum 2 0. August l. I., Mittags 12 Uhr, Hieramts einzubringen. Die Offerte müssen versiegelt einlangen, mit dem gesetzmäßigen Stempel versehen und mit dem Badium, welches mit fünf Perzent nach den ofse-rirtcn Preisen zu berechnen ist, sowie womöglich mit dem behördlichem Certificate über die Ber-läßlichkeit und Befähigung des Offcrentcn zur Uebernahme der obigen Leistung, respective Lieferung do-cumentirt fein. In dem Offerte muß die Leistung, um welche sich der Offercut bewirbt, dann der- Preis, um welchen derselbe die Arbeit oder Lieferung übernehmen will, genau, beziehungsweise sowohl mit Ziffern als mit Buchstaben und ohne Correctur, angeführt sein, endlich muß das Offert mit dem Bor- und Zunamen, dann mit Anqabe des Cha rakters und Wohnortes von dem Offerenten unterfertigt sein. Nebstbei ist noch auf die nachbezeichneten Um stände Bedacht zu nehmen. 1. Die zur Umgestaltung bestimmten Tornister sind von den Monturs-Depots Nr.1 zu Brunn, Nr. 2 zu Alt-Ofen und Nr. 3 zu Graz partienweise zu beziehen und nach bewirkter Umgestaltung an die-felben Depots abzuführen, an welche auch die neu erzeugten Taschen abzuliefern sein werden. Die Wahl des Depots steht dem Offerenten frei. 2. Muster werden benu Garnison s-Cpitale Nr. 1 in Wien, dann bei den genannten Hliontlirs' Depots zur Emsicht erliegen. 3. Sämmtliche Abstattungen müssen ms zum 31. Jänner 1873 beendet sein. 4. Die Bcrdielistsumme wird nach ordnungsmäßig bewirkter Uebergabe sofort bar ausbezahlt. 5. Die Genehmigung der Offerte, welche auf die Uebernahme auch nur eines Theiles der Lie- j ferung lauten können, jedoch stets ganze Tornister und Taschen betreffen müssen, behält sich das k. k. Reichs-Äriegs Ministerium vor. Graz, den 31. Juli 1872. K. k. Mililäl-Intcntan).