U 53 Amtsblatt Mr Laibacher Seitnng Nr. 7^. Montag den N. Jänner «869. (Erkenntnis). DaS f. k. Bandes' al^? Preß,nicht in Prag hat mit dcm ^,fcn».!,!ssc vom 9. December 1808 , Z. 30579 °>e Beschlagnahme der Nr. Z2 der in Chllldim erscheincl«. °cu Peiiudischc,, Zeitschrift .,li<>r>i!!l>" wlgen des Ver Brechens dcs l^ 55 -< und des Vergehens »wch § 302 St. G bestätigt lüid die WcitclUcibnitlmg dieser ^w^vnlwlel,._________________________________ Auoscl,liefteude "Privile^icu. , Das f. t. ^,indcli,dl>sllic lu,d Handel h^licn „achstehendc Privilegien cuhcilt: Äm 20. November 1868. 1. Dcm Johann Sochor, Ban- und Galanterie-schlosscr und Anchscnmachev zu Ncnnlirchcn am Stein > felde in Nieder Ocstcricich ans die (^,findlmg einer cz.' cciMischci, P-cßmaschine zur Erzen^mg der Perlietlei, fiir dic Dauer eines Iahrcö. Äm 21. Noocm''er 1868. 2. Dem Rudolf Pelschachcr, NcmchfauM)>cr' wcistcr in Wien, Wilden, tlcine Ncugussc Nr. 20, auf die E>finding von Sänlcnöfc» mit einem spiral-löünigcn Nuuchul^nqörohrc für die Dauer eines Jahres ^ 3. Dein F,a,!ciidung einer CoUral-palroiil! für oic Dauer eimö Jahres. Die Pi iuile^iuniö Acschrcililin^cn, deren Gchcim. 'laltuüg abgesucht wurde, lufindcn sich im k. t. Priuilc-Niums-Aichivc in Aufbcw^hinna., und jnie vun l u»d ^, deren Geheimhaltung nicht angesucht wurde, lonncn basclt'st »on jedermann eingesehen wcrdcn. Heinrich Pollak hat auf dic fernere Geheimlial ^'"g der scilnm Primle^inm vom 31. Jänner 1864 ">>l eine Verliesse,ung in der Einrichtung dcr Nahma->a,U'cn zn Grunde liegende!, Beschreibung verzichttt, l>'d cs lann nunmehr picse von jcdcrmann im l. t. pl''U!lca.ttl,'?l!chiuc ling.'sehcu werdcn. ^Wicu, am 3. December 1868. (7—2) Nrl"968. Kundmachung. Zur Concnrsausschrcibung vom 31. December i^W, Z.966, wird erläuternd beigefügt, daß die mit ^ahrcsgehalt von 1500 st. erledigte Vezirksrichter-Itelle in Adclsbcrg eventuell auch nur mit dcm Iah-^sgchalte dcr geringeren Besolduudsstufe von 1300 ft. zur Besetzung kounucn kann. Laibach, am 7. Jänner 1869. ^Vom K. K. Landeogerichls-Präsidium. (4^3) "' 9^877^ Edict. ein ^" ^" ^- ^- ^"desgcrichte Klagenfurt ist ; ^Msdienersstcllc ^^ ^O^^ltc Von315 fl., ^7?°"ückungsfallc von 262 st. 50 kr., nnd dem ")te zum Bezüge dcr Amtsklcidunc, zu besetzen. ""ucrdcr haben ihre Gesnche .. ^ bis 25. d. M. rcick ^^"^U"u des k. k. Landcsgerichtcs zn über- Klagmfurt, am 3. Jänner 1869. ^ ll. Landcogerichto-Pllilidium. ^ ' Nr. 18. KundmachMg. Nr 1^^ ""d des im Ncichsgcschblatte unter cember'i»^^"lichtcn Gesetzes vom 23. De-^'^terbcb ' '"^ welchem das Ministerium zur retten ^/"^ ^"' bestehenden dircctcn nnd indi-der ac7.m "^ s""'nt Zuschlägen nach Maßgabe j"r die 0"^^ bestehenden Bcstcucrungsgesetze 1869 er, ^.^" ^ ^""""' ^s Ende März gemacht ^^gct wurde, wird Nachstehendes knnd das Eiuf Ueberrcichnng der Bekenntnisse nber sonstia.. >!"^" von Handels- nnd Gcwerbs-, dann Packt^ ^'uerpftichtigen Unternehmungen, von i b ?sZ", u"d Renten, uud endlich der Anzeigen stehendeIahresbezüge, -behufs der Einkom- mensteuer'Bcmessung pro 1869, wird mit Bezug cnif dcu hoheu Finauz-Ministerial-Erlaß vom 8. October 1864, Z. 43507 — 2133, die Frist bis Ende Jänner 1869 festgesetzt, nnd werden die 1». t. Einkommcnstcucrvstichtigen der Stadt Laibach mit Hinweisnng auf die § 32 nnd 33 des Einkommenstencrgcsetzes vom 29. October 1849, und anf die ^ollzugsvorschrift hiezu vom 11. Jänner 1850 eingeladen, ihre Fassionen und rücksichtlich Anzeigen innerhalb der obgedachten Frist bei dieser k. k. Steucr-Lokal-Commission zuverläs^ stg zu überreichen. 2. Den Bekenntnissen über das Einkommen der I. Classe für das Jahr 1869 sind zur Er-mittluug des reinen durchschnittlichen Einkommens die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 1866, 1867 nnd 1868 zn Grnnde zn legen. 3. Die von den Verpflichteten einzubringenden Anzeigen nber stehende Iahresbczügc haben die Iahresgchalte der Bezugsberechtigten nebst den, denselben allenfalls zukommenden Naturalleistungen zn enthalten. Andere Einkonunensarten der II. Elasse hingegen, welche nicht in vorhinein festgesetzten Iah-resgcbührcn bestehen, sind anf gleiche Art, wie für die I. Elasse vorgezeichnet, cinzubekennen, und kommen hiebei die §§ 10 und 11 des Einkommensteuergesetzes zu beobachten. 4. Die Zinsen nnd Renten der III. Elasse, zu deren Einbekennung die Bezugsberechtigte» verpflichtet bleiben, stnd für das Jahr 1«69 nach dem Stande des Vermögens und Einkommens vom 31. December 1868 auzugebcn. 5. Die Prüfung nnd Nichtigstellung der Bc kenntnissc nnd Anzeigen für die Einkommensteuer, dann die Festsetznng der Steuergebühr wird nach den bestehenden Vorschriften erfolgen; über einschlägige Necurse wird die hochlöbliche k. k. Finanz-Direction entscheiden. 6. Jene, welche ihre Gewerbe verpachtet haben, wollen in ihren Bekenntnissen die Pächter namhaft machen und zugleich augcbcn, in welchem Hause die Gcwerbsausübung stattfindet. Die Gewerböpächter haben über den Pachtnutzen abgefouderte Eiukommeustcuer - Bckeuutuisse vorzulegen. K. k. Steuer-Local-Commission Laibach, am 7. Jänner 1869. ________ Nr7^ Licitatwlls-Kundmachung über die Herstellung nachbenannter, an den Neichs-straßcn des ^aibacher Baubezirkes im Jahre 1869 auszuführenden Eonservationsbanten, und zwar: Auf dcr Wiener Strafte: 1. Die Eonservatiousarbeitcn an der Tschernutschcr Eavebrücke im D. Z. 0-11—12 . 2420 fl. 80 kr. 2. Die Neconstrnction des ersten im D. Z. 1-3—4 befindlichen Durchlasses mit . - - ^ „ 87 „ 3. Die Durchlaßhcrstclluug au- herhalb Vir iu H-5—6 mit 387 „ 9^ „ 4. Die Durchlaßhcrstclluug außerhalb Kraren im D. Z- III-9—10 mit - - 1^ „ 4" „ 5. Die Herstclluug der Orabenstütz-mauir im D. Z. IH'l0—11 ^ mit . . » ' ^-^ " " " 6. Die Dnrchlaßhcrstcllung in Obcrloke D. Z. 111-15— 1V-0 mit . . -126 „ 7b „ 7. Die Stiltzuiancrhcrstcttung vor der Mlackcr'schen Vriickc im D. Z. I1I>15—IV-0 mit . 104 „ 83 „ 8. Die Durchlaßrcconstruction nächst dcr Kapelle vor St. Oswald in IV-12—13 mit 110 „ 30 „ 9. Die Straßenstützmauer - Reconstruction längs des Bolska-baches in V-8—9 mit . 190 fl. 4 kr. Auf der Triester Strafte: 10. Die Durchlaßreconstrnction unter LukovizimD.Z. 1-3—4 mit . . . . 105 „ 97 „ 11. Die Durchlaßrccunstruction in Oberlaibach beim Iellouäek-schcn Haufe im D. Z. II-8—9 "nt . . . . 269 „ 53 „ 12. Die Reconstruction mehrerer Parapctmauern zwischen D.Z. II.10___11 — III-5—6 mit 140 „ 84 „ Auf der Agramer Strafte: 13. Die Erneuerung dcr Gclä'ndcr in den D. Z. 0-9—10 und 1II-4—5 mit dem Betrage von .... 119 fl. 59 kr. Auf der Loibler Straße: 14. Die Conservationsarbciten an der Zcyerbrückc im D. Z. 1-9—10 mit . . . 838 fl. 80 kr. In Littai: 15. Die Conscrvationsarbciten an der Littaier Savebrücke mit 1543 st. 12 kr. Wegen Uebernahme dieser Bauten zur Ausführung wird die Minuendo - Versteigerung im Amtslocale des Vaudepartements der k. k. Landesregierung am 23. Jänner 1869 stattfinden, Vormittags nm 9 Uhr beginnen und nach den einzelnen Objecten in dcr angeführten Reihenfolge vorgenommen, wozu Unternehmungs-lustlge mit dcm Beisätze eingeladen werden, daß )cder, dcr sür sich oder als legal Bevollmächtigter für einen andern licitiren will, das 5perc. Vadium des Fiscalpreifes von dem Objecte, für welches ein Anbot beabsichtiget wird, vor dem Beginn der mündlichen Verhaudluug zu Handen der Verstei-gcrungscommission zu erlegen oder sich über den Erlag dcsseloeu bei irgend einer öffentlichen Casse mit dem Legscheiue auszuweisen hat. Schriftliche, uach Vorschrcibung des tz 3 der allgemeinenBaubcdiussilisse verfaßte,'mit dem 5perc. Neugelde belegte, mit cü,cr 5(1 Kreuzer-Stcmpel-umrke versehene Offerte werden jedoch nur vor dein Vcgiuue der mündlichen Versteigerung angenommen. Die allgemeinen und speciellen Baubeding-nisse, sowie die Kostcnüberschläge einschließlich Eim h.itspreisverzeichnissekennen vom 14.Iäuncr 1869 an täglich in den gewöhnlichen Amtsstuuden uud am Licitationstage bei genanntem Baudcpartement eingesehen werden. Laibach, am 2. Jänner 1869. Von dcr it. k. Lnndcorrgieruug sür Kram. Die EinHebung der Hundetaz.'e für das Jahr 1869, und zwar von jedem Hnnde ohne Ausnahme im Stadtpomerio beginnt mit 15. bis ein-schlicßig 31. Jänner 1869, nnd sind die nenen Hnndcmarken in der Stadtcasse gegen Erlag der Taxe per 2 fl. zn erheben. Dies wird mit Bezug auf den § 14 der Vollzugsvorschrift über die Einhcbung der Hunde-ta^c stie Umgehung der TaMrichtung, der Verheimlichung eines Hundes nnd die Benutzung einer falschen oder erloschenen Marke wird von Fall zn Fall anßer der Entrichtnng dcr Jahrestage noch mit dem Betrage von 2 fl. ö. W. für jeden Hund bestraft) mit dcr Eriuucrung zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß vom 1. Februar 1869 an alle anf dcr Gasse betretenen und mit der vorgeschriebenen Marke nicht versehenen Hnnde vom Wascn-meister cingefangeu werden. Stadtmagistrat Laibach am 23. December 1868.