1855 Amtsblatt zur Laibacher Heilung Nr 261. Mittwoch den 13. November 1872. (454—1) Nl. 11853. Concurs-Kundmachung. Im Bereiche der politischen Verwaltung des Königreiches Dalmatien sind drei systemisierte Forst-comniissärsstcllen mit der IX. Diätenklasse, dem Gehalte jährlicher 800 ft., dem Reisepauschale von 300 st. und dem Pauschale für Kanzleiauslagen, Wohnung und Amtslocale Pr. 100 ft. zu besehen. Bewerber um diese Stellen haben ihre dokumentierten Gesuche unter Nachweisung des Alters, ber Fachstudien, der bisherigen Dienstleistung, dann b" Kenntnis der italienischen und serbisch-kroatischen Sprache binnen vier Wochen im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bei dieser Statthalter« zu überreichen. Zara, am 26. Oktober 1872. Von der k. k. dalmatinischen Statthalter,,. ^^HIZ) ^. , 'Nr. 2044. Concurs-Mct. Zur Besehung der bei der k. k. Staatsanwaltschaft in Klagenfurt in Erledigung gekomme-Nen Etaatsanwalts Substitutenstclle mit dem Range der VIU. Diäteuklasse und dem Gehalte jährlicher 1000 ft wird der Concurs ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre belegten Gesuche im Dienstwege bis 28. November d. I. bei dieser l. k. Oberstaatsanwaltschaft zu überreichen und zugleich ihre Sprachkcnnlnisse, so wie den Grad einer allfälligcn Verwandtschaft oder Schwä gerschaft mit einem Beamten der Gerichte oder Staatsanwaltschaften im Sprengel des grazcr Ober landesgerichtes anzugeben. Graz, am 9. November 1872. B. k. M'erllaaloanwallschasl._______ (458^1) Nr. 7634. Kundmachung. Zur Wiedcrbesetzung einer bei dem k. k. Ober-landetzqerichte für Steiermark, Kärnten und Krain erledigten Rathssecretärsstelle mit dem Iahresge-Mte von 1200 ft., eventuell einer in Erledigung Anwenden RathssecretärsAdjunctenstelle mit dem Ehalte jährlicher 1000 si. wird hiemit der Conors ausgeschrieben. Bewerber hierum haben ihre vorschriftsmäßig legten Compctenzgesuche im ordentlichen Dienst-3^e bei dc,n aefertiaten Oberlandesgerichts^Prä-'^un. längstens bis 21. November 1872 "Zubringen. Graz, am 5. November 1872. K. k. Vberlandeogerichts-Priistdium. (455-1) Nr7^14107 Concurs-Kllndmachuna. . Bei der k. k. Finanzdirectson in Laibach ist "ne Finanzcomipisten-Stelle in der IX. Diäten "asse mit dem Gehalte jährlicher 900 st., eventuell "00 st. oder 700 st. zu besetzen. Gesuche sind unter Nachweisung der rechts ^l> staatöwissenschastlichen Studien, der mit gutem ^rfolge abgelegten theoretischen Staatsprüfungen "d der Gefälls-Obcrgerichtsprüfung, der bisheri-U" Dienstleistung und der Sprachkenntnisse binnen vierzehn Tagen " Kinanzdirection in Laibach einzubringen, ^"bach, am 9. November 1872. «"aftdium der k. k. Finanzdirection. (449—2) Nr. 10697. , Kundmachung. Vom Magistrate der Stadt Kaibach wird bekannt gemacht, daß wegcn der im Lande noch immer herrschenden Maul. und Klauenseuche der Zutneb des Hornviehes, der Schafe und Ziegen auf den am 16. d. M. in Laibach abzuhaltenden Jahr« markt nicht gestattet ist. Stadtmagistrat Laibach, am 5. November 1872. Otr Bulgclmcisttt: Deschmann. (475—1) Nr. 291. Concurs. Die Lehrer- und Organistenposten in Breznic mit der jährlichen Besoldung von 260 st. ist zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen 14 Tagen beim gefertigten Bezirksschulrathe einzubringen. K. k. BezirlSschulrath RadmannSdorf, am 11. November 1872. ______ (446-3) Concurs. < Die bisher dreiklassige Mädchenabtheilung der t. k. Marine-Bolksschule zu Pola wird successive zu einer achlllassigcn Volks- und Bürgerschule sür Mädchen erweitert. Mitte November d. I. gelangt vorläufig die vierte Volksschul-Klusse zur Eröffnung, und ist demnach die Stelle einer für Bürgerschulen approbierten Lehrerin an der obengcnann ten Schule zu besetzen. Mit dieser Stelle ist ei« Gehalt von jährlichen 600 ft. ö. W. nebst einem jährtichen Ouar , tiergelde (sammt MöbclzinS) gegenwärtig im Be trage von 277 ft. 20 kr., ferncrs der Anspruch! auf Quincmennalzulagen von zehn Percent des! Gehaltes bis einschließlich des 30. Dicnstjahres verbunden, sowie auch bei eintretender Dienstun-fähigkcit der Anspruch auf Pension nach den bestehenden MililärpcnsionS Normen. Die Untenchlssprache ist die deutsche, und wird die Schule überhaupt in pädagogifch didaktischer Beziehung nach den für das ^rzherzoglhum Oesterreich unter der Enns bestehenden schulgefetz lichen Normen geleitet. Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre Gesuche bis längstens 20. November d. I. an das Reichs Kriegsministerum, Marinesection (Wien), unter Beilage folgender Documentc einzu-senden: 1. Tauf oder Geburtsschein, 2. Zeugnisse über ein tadelloses Borleben, 3. Studienzeugnisse sowie Zeugnisse über die erlangte Lehrbcsähigung und specielle Kenntnis fremder Sprachen 4. das Zeugnis über die bisherige Verwendung, falls die Bewerberin bereits im öffentlichen Lehramte thätig war oder es noch ist. Jenen Bewerberinnen, welche schon im Lehr- amtc thätig sind, wird die an anderen öffentlichen Schulen bisher zugebrachte Dienstzeit bei Bemessung der Quinqucnnalzulagcn in Anrechnung gebracht, während jene, welche noch nicht an einer öffentlichen Schule definitiv angestellt waren, erst nach einer zufriedenstellend zurückgelegten Probezeit unter Anrechnung dieser Probezeit in die Dienstzeit- als definitiv angestellt erklärt werden können. Die nach dem Militärtarif entfallenden Reife auslageu für die UcdersiedlungSreise nach Pola trägt das Marmeärar. Von der EenlralknnHlei der Marinesection deo k. k. ^cichs-Krilgsministeriumo ("") Kundmachung. ^ "3" Im Einvernehmen mit dem k. ung. Handelsministerium wird unter theilweiser Abänderung des §36 lit. b der Fahrpostordnung vom 12. Juni 1838, dann der ßß 20 und 69 der Briefpostordnung vom 6. November 1838 folgendes festgesetzt: Die Frist, binnen welcher die auf Haftung der Postanstalt gegründeten Entschädigungsansprüche der Parteien in Fällen: ». des Verlustes oder der Beschädigung einer Fahrpostsendung oder eines AbgangeS ein» solchen Sendung, und h. des durch die Schuld eines Bediensteten der inländischen Postanstalt veranlaßten Verlustes einer «commandierten Briefpost- oder Estaffet- tensendung, geltend gemacht werden können, wird von drei auf sechs Monate, vom Tage der Aufgabe gerechnet, ausgedehnt. Diese Anordnung tritt für alle vom 1. November 1872 an bei der Postanstalt aufgegebenen Sendungen in Wirksamkeit. Hievon wird das Pubicum infolge Erlasses des hohen k. k. Handelsministeriums vom 29. Oktober l. I., Z. 15933—006, in Kenntnis gesetzt. Trieft, am 8. November 1872. M k. Po/idirellion. (453—1) Nr. 696. Kundmachung. Samstag den 1 6. d. M., vormittags 10 Uhr, findet im Amtslocale der gefertigten Magazinsoerroaltunq mit Vorbehalt der höheren ! Ratification eine öffentliche Verhandlung wegen Sichelstcllung der Reinigung der aus dem Belag der gesunden Mannfchaft gelangenden Bettensorlen durch die Walke oder Wäsche, dann wegen Aus besscrilng derselben auf die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1873 mittelst Entgegennahme mündlicher Anbote und auch schriftlicher Offerte statt. Die einlangenden Offerte, wclche mit einer 50 kr. Stempclmarke versehen sein müssen, haben vor Beginn der mündlichen Verhandlung überreicht zu werden und werden erst nach Schluß derselben von der Vehcmdllmgscommission eröffnet werden. Schriftliche Offcicnten sind von der Betheiligung an der mündlichen Verhandlung unbedingt ausgeschlossen. Jeder Ofscrcnt hat beim Beginn der Ver< Handlung ein Vadium von zweihundert Gulden sür die Walte und von fünfhundert Gulden für die ordinäre Wäsche und Recuratur entweder in Barem oder in Staatspapieren, letztere zum Tages-curse berechnet, zu Handen der Behandlungscom-mission zu deponieren. Dieses Vadium wird dem nicht Ersteher ver bleibenden Offercnten gleich nach Schluß der Verhandlung rückgestellt werden, ist dagegen von dem Ersteher nach erfolgtcr höherer Ratification seiner Anbote beim Contractsalischluß auf den doppelten Betrag als Erfüllungscaution zu ergänzen. Der Ersteher bleibt mit seinen Anboten vom Momente der Abgabe bis zu deren Nückweisung oder im Gcnchmigungsfalle bis zu deren vollstän' diger Erfüllung in Verpflichtung. Die Anbote sür die Walke, ordmäre Wäsche und für die Recuratur haben pr. Stück Winter kotze, Sommerdccke, Leintuch, Strohsack, Kopfpolster und Kopfpolsterüberzug ohne Unterschied der Gat-tung abgegcben und bei schriftlichen Offerten in -Ziffern und Worten eingebracht zu werden. Alle näheren Bedingungen können im Amts-locale der gefertigten Magazinsverwaltung täglich von 8 bis 12 Uhr vormittags eingesehen werden. Laibach, am 10. November 1872. K. k. Militär »Pettenmaga)ins-Veru»altunst.