^ 2ss9. 186ä. Ämt^hlalt zur Lmbacher Zeitung. 23. November. Ausschließende Privilegien. , Da^ Ministerium fnr Handcl lind Vollswirthschafl hat nachstehende Privilegien uerlän^crl: Am l.>. Oktober 1805>, 1. Das dem Karl Pockl, auf cine Verbesserung der Essigständcr unterm 22. September 18l^8 ertheilte a»s> schließende Privilegium auf die Dauer des achteu Jahre«. 2. Das dem Mar Kniper auf eiue Verbesserung seiuer bereis unterm 22. September 1858 ertycilten. seither an Nudolf Riegel uud Lorenz Schön überlrageucu ausschließende:, Privilegien auf die Dauer des achten Jahres. Am 11. Oktober 1805. 5l, Das beu Karl und Hiazynth Chaudoir anf dle Erfindung eines Verfahrens, metallene Nöhreu zu strecken, unterm >;i. Oktober 1856 ertheilte ausschließende Privilegium anf vie Daner deS zehnten Jahres. Am 12. Oktober 1805. 4. Das den Hyppolyt Vroeard und Eouard Ha», niball auf die Erfindungen uon Dichtungen aus Metallen, welche deu Kitt ersehen, unterm 5. Noucmder 1804 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des zweiten Jahres. 5. Das dem Mathias Offner auf die Erfindung einer Haarwuchs »Tinltnr unterm 20. Oktober 1861 ertheilte ausschließende Priuilcgium auf die Dauer deS fünften Jahre«. Am 13. Oktober 1805, 0. Das dem Johann Heynigg auf die Erfindung eigenthümlicher AnkimdignuMafeln unterm 1. Oktober 1802 crlhcillc nnSschlicjzende Privilegium, von welchem die Hälfte ssilher an Franz Xauer Ekcnstock übergegan» gen ist. auf Die Dauer dcö ulericn Jahres. '7. Die nachl'cnannten, ter Felicita^ Hager unterm 2!l. September l804 ertheilte» zwei ankschlicßeudcn Privilegien: !<) auf eine Verbesserung der Haarpomade, gcunant „Elisen.Pomade", li) auf eine Verbesserung der Grsichlöpomadc, «Sophien-Schönheilspomade" genannt, und zwar jldes auf die Daner des zweiten Jahres. Das Haudflsministcrinm hat die Anzeige, daß dcr halbc Antheil des Panl Tancr au dem ihm gemcin« schafllich mit Inlius Umlanf unterm 2<^. September 1804 erihcillcn Privileginm anf eine Veibcsserung in der Erzsugling inttallrncr (M'csttcke, in Gcmäßbrit dcr Ablrctuügs Urknndc l!7. August l««2 (R. G. B. Nr. 55) auf die Dauer des Solarjahrcö l8ttv und bei stlllschweigcnder Erneuerung auch für die Solarjayrc lktj? und ltt<»^ im Wege der öffent« lichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtunternchmcrn wird zu ihrer Richt schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am 27. November »8tt5 bei dem Steucramle zu Friesach um l l Uhr Vormittags vorgenommen, big zu welchem Zeltpunkte auch die allMigcn, mit dcr Stempelmarte von 5<» kr. versehenen und mit dem Vadium belegten schriftlichen Offerte daselbst einzubringen sind. 2. Der AusrufsprciS ist bezüglich dcr Ver-zehrungösteuer und deö dermaligen 2vpcrz, außerordentlichen Zuschlages zu derselben mit dem Betrage von 7lM si. osterr. Währung bestimmt. Auch ist der Pächter zur Einhcbung und Abfuhr der allfä'llig bewilligten Gemeindezuschlüge verpflichtet. ». Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dern zehnten Thelle dcö Aubrufb. prclseS gleichkommenden Betrag von 7ti Gulden österr. Währung in Barem oder m k. k. Staatö. papieren, welche „ach den b,stehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, oder mittelst ^ Real Hypothek als Vadium der LizitalionS-Kom. Emission vor dem Beginne der Fcilbictung zu übergeben. Nach beendigter i.'izilalion wird blos der j vom Bestbietcr clleglc Betrag zurückbehalten, den l übrigen Lizitanten aber werden ihre Vadien zu-! rü'ckgestellt, Uebrigcns gelten die im Amlsblalte der ^Äla gcnfurter Zeitung" zirkes St. Paul auf Grund deS Gesetzes vom ,7. ?lugust !8«2 (R. G. B. Nr. 5,5) auf die Dauer des Solarjahres l8Ul> und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solarjahrc !Kli7 und ltttis im Wege dcr öffentlichen Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtunternchmern wird zur ihnr Richt-schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird am 28. November l 865 bei der Finanz.Dircktion zu Klagcnfurt um l l Uhr Vormittags vorgenommen, biS zu welchem Zeitpunkte auch die allfälligen, mit der Llempel-marke von 50 kr. versehenen und mit dem Vadium pr. 82« fl. belegten schriftlichen Offerte daselbst zu überreichen sind. 2. Dcr Ausruföpreiö ist bezüglich dcr Ver-zchrungssteuer und des dermaligen 2Uverz. Zuschlages zu derselben mit dem Betrage von U25V fl. ostcrr. Nahrung bestimmt. Auch ist der Pächter zur EinHebung und Abfuhr dcr allfällig bewilligten Gemeindezuschlage verpflichtet. 3. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile dcs Ausrufs-preiscß gleichkommenden Betrag von llLll fl. ö. W. in Barem oder in k. k, Staatspapiercn, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, oder mittelst Rcal-Hypothek als Vadium dcr Lizltationö'Kommiffion vor dem Beginne der Fcilbictung zu übergeben. Nach beendigter Lizitation wird blos der vom Bestbieter erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen iiizi« tauten aber werden ihre Vadicn zurückgestellt. Uebrigenö gelten die im Amtsblatt« der »Kla-genfurter Zeitung" <1<1<>. I. Oktober l. I., Nr. 225 n(l Nr. <57U3 und U!W2 vcrlautbarlen allgemeinen Bedingungen. Von dcr k. k. Fmanz-Direktion in Klagen-furt, am lli November ltt<»5 ^IÜ^2) Nr.