471 Amtsblatt Mr Lailmcher Ieitnng Nr. 69. Montag den 26. März l866. Ausschließende Privilegien. Nachstehende Privilegien sind erloschen und wurden "ls solche im Monate Jänner 1866 vom k. l. Privile-gicnarchivc cinrcgistrirt, und zwar: (Schluß.) 30. Das Privilegium des Leopold Wimmer, vom 26. Juli 1863, anf die Erfindung, ein knustlichcs Fcr-Went, „Univcrsal'Gährpnlvcr" genannt, herzustellcu. 31. Das Privilegium des Peter Hlubck, vom 26tcu Juli i^L^^ auf die Erfiudnug eines Distanzmessers zn lnilitärischcn Zlucl.cn. 32. Das Privileginm des Moriz Thilcn, vom 7tcu Juli 1864, auf die Verbesserung der Hintcrladuugs-gewehre. 33. Das Privilegium des Mathias Fracassc, vom ?> Juli 1864, anf die Erfindung ciucr durch bloße Men-schculraft zu betreibenden ^okomotivmaschiue. 34. Das Privilegium des Anton Tomischka, vom 7. Juli 1864, auf die Erfinduug einer eigenen Art Doppelgewehre. 35. Das Privilegium des S. Schreyer, vom 9ten Juli 1864, auf die Bcrbesscruug iu der Form der Män-nerhcmdcu. 36. DaS Privilegium der Ferdinand Hrdlicka uud Joseph 5kncisel, vom 8. Juli 1864, auf die Erfindung einer eigenthümlichen Komposition zur Darstellung von flaocrähnlichcu Pfeifen. 37. Das Privilegium dcS Wilhelm Sochatzy, vom 9> Juli 1664, auf die Erfindung eigenthümlicher Ma-schmen»Trieb< und Schlvuugriemcn. 38. Das Privilegium des Iguaz Prasch, vom 9tcn Juli 1864, aufdie Erfindung ciucr Straßenkehr-M^schiuc. 39. Das Privilegium des Hypolith 5Mge, vom ^- Juli 1864, auf die Verbesserung in der Darstelluug bcr Fettsäuren behufs der Kerzcnfabrilation. 40. Das Privilcginm des Wilheln^Düncker, vom ^ Juli 1864, auf die Ersinduug schwer zerbrechlicher Und beim Waschen dem Roste widerstehender Kl.öpfe. 41. Das Privilegium des Frauz Sautner, vom 19- Juli 1864, auf die Erfindung einer leicht trails« Portablen Handdrcschmaschinc. . 42. Das Privilegium des August Klein, vom 19ten Juli 1864, anf die El findung einer eigenthümlichen Art von Pottcmonnaic-Schließeu.' 43. Das Privilegium des Karl Hcmbtmauu, vom 19. Juli 1864, auf die Verbesserung der gegliederten englischen Tricliricmen mit Alcchverbindnugcu. 44 Das Privilegium des Peter Bcrtoja, vom 18lcn Juli 1864, auf die Verbesserung an den Kosmoramas, vnlcr der Benennung „tragbares Monoskop" 45). Das Privneginm des Johann Partsch, vom ^3. Juli 1864. auf die Verbesserung iu der Erzcngung von Thonpfeife» dnrch Oinpresscu vou porösem Thone. 46. DaS Privilegium des Angnst Klein, vom 22tcn Juli 1864, auf die Erfwduug ciucr cigcnthümlicheu Art bou Portcmouuaic-Schlicßcn. ^ 47. DaS Privilegium des Frauz PanizMi. vom "-Juli 1864, auf die Verbesserung der Petroleum, ^llmpc. ^ 48. Das Privilegium des Adolph Johauu Viktor ^arcct, vom 23. Juli 1864. anf die Vcrbcsscruug iu dcu "°u rückwärts zu ladcudcu Feuerwaffen (.Nnlaß Gewehre). ^ . 49. Das Privilegium der Peter Ponfickl u»d Nil< ^M Grader, vom 29. Inli 1864, auf die Erfindnng nu? "^"thümlichcn Koustruktiou der Tabakpfeifeu^Kc,- 50. Das Privilegium der I. und P. Schicdmaycr, lick" ^' ^' ^^' auf die Erfiudung ciucr eigenthüm« ^^'U Klavicrschrnubcn "2. Das Privilcginm dcs Heinrich Gautsch von "ranlcnthurn, vom 30. Juli 1864, auf die Erfindung '"es künstlichen Ersatzmiticls fnr Weißgärber.Degras. s. 53. Das Privilegium der Robert Kiderlcu uud fjvyann Dworschal, vom 26. Juli 1864, anf die Er-ko„ U' gewerbliche uud audcrc Anklindigungcn, Preiö« ul'ants u. s. w. mittest Vricflouucrts zu veröffentlichen. 26 ^' ^"^ Privilegium dcs Andreas Gynrti, vom <^'^uli 1864, anf Vcrbesscruugen an Saug- und "ll'ckpumpcn. von ^' ^^ Privilegium des Jakob Zimmerman«, dr^ ^°"clul>cr 1863, auf die Verbcsscruug der Haud« ^icymaschiuc. ^ 56. Das Privilegium des Franz Kernrentcr, vom Kmis? , ^^'^ °"f die Ersinduug ciucr eigenthümlichen Puuiv " ^^ ^°^^ wirkenden Sang» uud Druck- 2 ^..^^' Das Privilegium dcS Audrcas Weber, vom ' ^^^' auf die Erfindung eines Eisapparalcs. 24 ^' ^"6 Privilegium dcS Thomas Stcgzcg, vom in 'der Ms ^^'' ""^ ^ Erfindung uud Verbesserung Photographie uud Photomctallographic. , 59. Das Privilegium des Wilhelm Schmalstieg, vom 5. Mai 1865, auf die Erfindung einer Vorrichtung gegen das Vcrbreuucu der Lampenschirme. 60. DaS Privilegium dcs Johann Bcruinger, vom 4. April 1865, auf die Ersinduug, Elllstithüte aus Seide und Filz zu verfertigen. 61. DaS Privilegium deS Joseph Auton Hehle, vom 26. Iäuner 1863, auf Vcrbcsscruug der Klaviatur« Stellzackcrl. Die 8ul) Post.'Nr. 58, 59, 60 und 61 angeführten Privilegien sind durch freiwillige Zurüälcguug, alle ! übrigen dagcgcn sind durch Zcitablauf erloschen, und es , tonnen die bezüglichen Priuilegicubeschrcibuugm uon Jedermann im l. l. Privilegien-Archive eingesehen werden. Wien am 2' März 1866. Vom k. k. Prioilegieu'Archioe. (79—2) Nr. «5U. Grinneruug. Ein sicherer Otto Kruse ist auf der Reise von Manilla nach New-York mit Hinterlassung eines Betrages von »4U st, 35 kr. ö. W. gestorben. Da über die Heimacövechältnisse deö Genann< ten nlchtS Näheres bekannt ist, als daß er von Geburt ein Deutscher gewesen sei, werden von Seite des k. k. Staatsministcriums die allenfalls in Oesterreich beziehungsweise in Krain ledenden verwandten dieses Verstorbenen aufgefordert, nähere ! Daten über die Provenienz und die Fannlienver-haltnisse desselben dem k. k. ^'andesprasidium zur Kenntniß zu bringen. Laibach, am 20. März l866. (80—2) Nr. »98. Edikt. Bei dem k. k. Landeögerichte in Graz ist eine Gefangenaufsehcrsstelle mit der jährlichen Löhnung von 2l52 ft. 5,»» kr. o. W. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen 4 Wochen vom Tage der letzten Einschaltung dicseS Ediktes in das Amtsblatt der Grazer Zeitung im vorgeschrie« denen Wege bei dem k. k. LandesgenchtS» Präsidium in Graz zu überreichen. Graz, am l9 März l86«. Kundmachung. Es wird zur Bequarlierung des Landes-Gen-darmericrKommandanlen eine Wohnung, bestehend aus 5 Zimmern, l Kammer, » Küche, » Boden, l Holzlcge, l Slallung für 3 Pferde, l Futter, und Laltelkammer und l Wagen-Remise benöthiget, auch sind für die Kanzleien 6 Zimmer und dabei ein wohloersichcrtes Monturs-Magazin cr-forderllch. Bei den Kanzleien werden zur Bequartlerung der beiden Kanzleioiencr zwei Wohnungen, jede mit l Zimmer, l Küche, l Boden und l Holzlcge, denö'chigct. Fcrncr werden noch drei Wohnungen für das Rechnungspcrsonal nöthig sein, und zwar eine mit 3 Zimmern und zwei mit einem Zimmer sammt Zugchör. Darauf rcsiektircnde Hausbesitzer wollen ihre Offerte bis letzten April d. I. an das k. k. Landes.Gendarmerie-Kommando in Triest einsenden, mit der Angabe, zu welcher Zeit die offcrirt werdenden Lokalitäten bezogen werden können. Erwähnt wird übrigens, daß die Wohnungen in verschiedenen Hausern kontraktlich aufge» nommen werden können, wenn cs nicht möglich sein sollte, dieselben ausicr den Kanzleien, Magazin, und Kanzleidieners-Untcrkü'nften, in einem Hause unterzubringen. Triest, 2^. März !««<>. 5. k. Llmdcs-OendlMncric-Kommando M. l3. (8l —l) Nr. 1712. Kundmachung. . Das Schweizer haus ober dem Schlosse Unterthurn erhält die Bestimmung für einen soliden Kaffeeschank und wird vom I. Mai d. I. für diesen Zweck vermiethet. Die Offerte für diese Miethung werden bis 5 April d. I. angenommen, um dann die erforderlichen Borket)« ruugen treffen zu können. Stadtmagistrat Laibach, am 22. März 1866. Der Bürgermeister: Dr. <3. H. O'osta. Kundmachung. Am 5. April d. I., Vormittag um 9 Uhr, werden im Schlosse Unterthurn schöne Möbel verschiedener Gattung gegen gleiche Bezahlung lil)iti«nllu verkauft und hiezu Kauflustige eingeladen. Stadtmagistrat Laibach, am 22. März »8l»U. Der Bürgermeister: Dr. G. H. Costa. (74—3) Nr ,23« Verlautbarung. Wahrnehmungen — daß von Seite der Bau» führer bei Bauten nicht allenthalben an der hier» ortigen Bauordnung gehalten wird — und die dadurch herbeigeführte Nothwendigkeit, diesem wich» tigen Gegenstande iu allen Baufallen die gebührende Aufmerksamkeit zu verschaffen, fordern den Magistrat auf, die darauf Bezug nehmenden Be» stimmlmgen den Bauführern mlt dem Beifügen ins Gedächtniß zurückzurufen, daß der Magistrat auf deren genaueste Befolgung ernstlich dringen werde, daher auch Letztere dieselben bei Vermeidung der spcziel festgesetzten Strafen um so pünkt« licher defolgen mögen. Die hierortige Bauordnung schreibt vor: § l. Es darf im Pomcrio der Landeshauptstadt Laibach von Privaten weder ein neuer Bau, noch eine Hauptreparatur eines Gebäudes ohne Bewilligung der Behörde vorgenommen werden, dei welcher demnach mit einem Gesuche die be« treffenden von dem Bauunternehmer sowohl als von einem befugten Bau-, Maurer, oder Zimmer« meister untcrzcichneten Baupläne m «lu^ln ein« zureichen sind. §. 2. Vor erhaltenem Baukonsense darf kein Bau degonnen werden, auch selbst dann nicht, wenn die Baukommission schon abgehalten worden wäre.. H. 3. Zu einer jeden bewilligten Bauführung hat sich der Bauunternehmer eines gehörig befugten Bau-, Maurer- oder Zimmermeisters zu de» dienen. §. 5. Der Uebertreter des einen oder des andern der vorstehenden Paragraphs insofern da» durch nicht eine Strafgcsehübertretuna. begründet wird, wird unnachsichtlich mit cinel-Geldstrafe von 5, bis 50 Gulden belegt, und es kann überdies nach Um< ständen die Niederreißung des unbefugt und ord' nungswidrlg Erbauten auf Kosten und Gefahr deS Schuldtragcndcn angeordnet und vollzogen worden. § 8. Wenn Jemand ohne einen gehörig de. fugten Baumeister Dachzimmer anlegt/ oder sonst einen Bau führt, oder wenn er an Rauchfangen, Hcitzung, Herden, Oefeu für sich eine Veränderung vornimmt, worüber nach Vorschrift vorher eine Feuerbeschau vorgenommen werden sollte, ist derselbe mit 25 vis 200 si. zu bestrafen, und hat er wirklich etwas Feuergefährliches ausgeführt, so soll er solches sogleich abzubrechen und feuergefahrfrei herzustellen verpflichtet werden. So wie nun die Bauführer angewiesen wer« den, sich diese Bauvorschriften stets gegenwärtig zu halten, so werden andererseits auch die Bau-mcister aufgefordert, die sie betreffenden Vorschriften der hlerorligcn Bauordnung vom 28. Mai 1847 bei Vermeidung der spcziel bestimmten Strafen gcnaucstenö zu befolgen. Stadtmagistrat Laidach, am 15». März l86«. Der Bürgermeister: 1>. «?. H- «^st">