1660 Rmtzßlatl zur LMaclier Zeitung Rr.M. Samstag den 4. Srptcmücr 1886. <3b«».-i> Kundmachung. "2"" °' '^ Von der k. k. Finanzdirection für Kram wird infulge hohen Finanz«Ministerin!-Erlasses vom 29, Mai d. I., Z, 16690, llinda.ea.eben, dass die in dem milfolgenden Ausweise aufgeführten Weg», Glücken- und Wassermauten in Krain für dic Periode vom 1. Jänner I««7 bis letzten Dezember Ikks im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachstehenden Bcstimmuugen verpachtet werden: 1.) Die Versteigerung erfolgt für alle in dem nachfolgenden Ausweise bezeichneten Mauten bei derselben Tagsatzung, nnd wird der Vertrag mit demjenigen abgeschlossen werden, dessen Anbot über den Ausrussprris sich als der uortheilhafteste darstellt. 2.) Aus dem anliegenden Ausmeise sind die Namen der Hauplstatiunen und der ihnen zugetheilten Filialerhebungen (Wehrmauten). die Anzahl der Kilometer, die Vrttckenclassen und die Ausruftprris'' für ein Jahr zu entnehmen. In diesem Ausweise ist auch der Ort und der Tag angegeben, an welchem die Versteigerung vorgenommen werden wird. 3.) Zur Pachtung wird jeder Staatsbürger zugelassen, welchem lein gesetzliches Hindernis im Wege steht und der von den Mautpachtungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. 4.) Wer nicht für sich, sondern im Namen eines anderen licitiert, muss sich mit der gerichtlich oder notariell legalisierten speciellen Vollmacht bei der Licitatiunscommission auswriseu und ihr dieselbe übergeben. 5.) Den Pachtlustigen ist nich gestattet, Anbote filr die Pachtung mehrerer Stationen zusammen in einem Complete zu machen, sondern es ist der Pachtschilling für jede einzelne Mautstation abgesondert in dem schriftlichen Offerte anzuführen oder bei der mündlichen Licitation anzubieten. 6.) Es ist gestattet, mündliche oder schriftliche Aubote für die Pachtungen von Mauten ein« zureichen, und zwar für die Pachtung einzelner oder mehrerer Stationen, wobei der Offerent auch die Bedingung stellen kann. dass sein Anbot nur für deu Fall gelle, wenn ihm sämmtliche im Offerte angeführten Stationen ohne Ausscheidung irgend einer Mautstation überlassen werden. Es müssen aber auch in diesen» Falle die angebotenen Pacht' schillmge für jede einzelne Maulstation in, Offerte abgesondert abgegeben werden. Die Finanzdirection behält sich vor, je nach dem Ausschlage dieser Pachtt>erhandlu»geu die Resultate der Versteigerungen für einzelne oder mchrerc Mautstationcn zu bestätigen. 7.) Bezüglich der schriftlichen, mit dem Stempel von b) Dieselben müssen bis zu dem in dem Ausweise dieser Kundmachung bestimmten Tage um 10 Uhr vormittags bei der Finanzdirection in Laibach für die darin genannten Pachtobjccte versiegelt eingebracht werden. e) Die schriftlichen Anbote müssen den Pachtschillings°Betrag, der für jede Station angeboten wird, in Ziffern und Buchstaben bestimmt und deutlich ausdrücken, und es darf darin leine Clause! voilommen, die niit den Bestimmungen der gegenwärtigen Kundmachung und mit den übrigen Pachtbedingnissen nicht im Einklänge wäre. Diese schriftlichen Offerte sind nach dem nachfolgenden Formulare zu verfassen. Wird ein schriftliches Offert von mehreren Personen gemeinschaftlich gemacht, so muss es die ausdrückliche Ertläruug euthalten, dass die Offcrcnten die solidarifche Haftung übernehmen, das heiftt: Alle für Einen und Einer für Alle für die genaue Erfüllung der Pachtbedingnisse hasten, Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mitofferenten namhaft machen, an welchen das Pachtobject zu übergeben ist. 6) Auf dem Umschlage des Offertes sind jene Mautstationen, für welche der Anbot gemacht wird, genau anzugeben. e) Die schriftlichen Offerte sind für die Offerenten vom Zeitpunkte der Einreichung, für die Finanzverwaltung aber erst von der Zustellung der Genehmigung an verbindlich, l) Sobald die mündliche Licitation geschlossen ist, werden die schriftlichen Offerte eröffnet und bekannt gemacht. Sobald die Eröffnung der Offerte, wobei die Offerenten zugegen sein können, beginnt, werden leine nachträglichen schriftlichen oder mündlichen Anbote mehr angenommen. Schriftliche Offerte werden schon mit Beginn der Stunde der mündlichen Versteigerung nicht mehr zugelassen. Als Erstrher der Pachtung wird dann, ohne weitere Steigerung zuzulassen, derjenige angesehen, der entweder bei der mündlichen Versteigerung oder bei dem ordnungsmäßigen schriftlichen Anbote als Nestbieter erscheint, soserne dieser Vestbot den Ausrufsprcis erreicht oder übersteigt, und an nnd für sich zur Annahme und zum Abschlüsse des Pachtvertrages geeignet erkannt wird. Hierbei wird, wenn der mündliche und schriftliche Anbot vollkommen gleich sein sollten, dem mündlichen, unter zwei oder mehreren gleichen schriftlichen Anboten aber jenem der Vorzug gegeben werden, für welchen eine von der Licitationscommisjion vorzunehmende Verlosung entscheidet. 8.) Der Pächter hat zur Sicherstellung seines Pachtschillings eine Caution zu leisten, welche nach seiner Wahl in dem sechsten oder vierten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat. Im ersteren Falle muss der Pachtschilling monatlich vorhinein, im letzteren Falle aber am Letzte» eines jeden Monates entrichtet werden. Diese Caution kann ans die »uk Absah 7 bezeichnete Art geleistet werden, wobei bemerkt wird. dass die Einverleibung einer etwaigen Hyputhikar-Pfandbestellungsurkunde in den Grundbüchern auf Kosten des Pächters zu geschehen hat. Jeder Pachtlustige muss den sechsten Theil des Ausrufsprtises, bevor cr zur Versteigerung zugelassen wird, der Licitationscommission als Vadium erlegen; dieser Erlag lann ebenfalls auf die im Absatz 7 bezeichnete Art geschehen. Zur Erleichterung jener bisherigen Mautpächter, welche mitzulicitiercn gesonnen sind, ist, wenn sie sich in keinem Pachtrückstande brftnden und ihre Eaution in Barem oder in Ttaaisvapieren geleistet halxn, unter der Bedingung, dass auf diefc Caution bis zum Zeitpunkte der Versteigerung kein Pfandrecht oder verbot von jemandem erwirkt wurde, eme Erklärung genügend, dass sie ihre bereits für die gegenwärtige Pachlnng ...^1 . Eautwn vorläufig als Forlsetzung für ihre künftigen Verpflichtungen ausdehnen. U.) Nach beendigter L>c>tation wird bloß das vom Nestbietcr' erlegte Vadiuin als vorläufige Caution zurückbehalten, den übrigen Licitanten aber werden ihre erlegten Barbeträge oder Werteffecten, respective die auf die Hypothrkar-Caution bezüglichen Urkunden zurückgestellt, und die Fmanzverwaltung wird nöthigensalls die Einwilliaung zur bücherlichcn Löschung des Pfandrechtes ertheilen. Die Löschung haben die Licitanten auf ihre riaenen Kosten zu erwirken. ^ 10) Wenn die Licitation geschlossen ist, wird bis zu dem Zeitpunkte, wo die Nichtailnahme des Anbotes von Seite der Finanzdirection ausgesprochen worden ist, fein nachträglicher Anbot angenommen. 11.) Die Uebergabc des Pachtobjectes geschieht nach ersolgter Genehmigung des Pachtanbotes n,it 1. Jänner 1667. 12 ) Ver Pächter tritt rücksichtl,ch der gepachteten Mautstatioucn und der damit verbundenen Gel'lll'eneinlMmg in die Rechte des Aerars. 13.) Dort, wo Aerarial Mautgebäude bestehen, wird, wenn der Pächter es wünscht, wegen mietweiser Uebellassung derselben an ihn ein besonderes Uebereinkommen getroffen werden. 14.) Die übrigen Pachtbedingungcu tönneu vor der Versteigerung bei der hiesigen k. l. 6'" ^ direction, bei den l. t. Bezirtshauptmaunschasten in Kram, dann bei den k. l. Finanzw^ Controlsbczirlslritungen in Laibach, Adelsbcrg, Gotlschce und Rudulftiuert iu den gM'^ lichen Amtsstunden eingesehen werden. Jorrnular eines schriftlichen Offertes. (Von innen.) Ich biete für die Pachtung der nachstehenden Maulstationen........'<>'s,rc5 für die Zeit vom 1. Jänner l««7 bis Ende Dezember 1««!1 die nachstehend angefühlte» vM , pachtfchillingc, und zwar: für die Station..........st. (mit Bnchstaben M"' " für die Station.....................» » » ^'ssill! u. f. w. mit der Erklärung an, dass mir die Licitations- und Pachtbedingnisse, denen M unbedingt unterziehe, genan bekauut sind, und dass ich für den vorstehenden Anbot »"' ^ beiliegenden Vaoium mit dem sechsten Theile des einjährigen Pachlschillings pr.....' ' österr. Währ. hafte. Datum........ ^ ,„,«„ Unterschrift, Charakter und Wohnung des Offere»" > (Von auhcn.) ^ Offert für die Pachtung der Mauten..........(hier folgen die Na""" Mautstationen). Allgemeine Pachtliedin gun gen. ,^ Erstentz. Dem Pächter wird das Recht eingeräumt, die für die gepachtete Station °,^ Stationen gesetzlich bestimmten Mantgebürcn nach den bestehenden Tarifen und Vorschui". ^ zuhcben. Per Tarif uud eine Zusammenstellung der wichtigslen Mantuorschristen werden bc»>! bei der Uebergabe der Station verzeichnet gegen Empfangsbestätigung eingehändigt ^^"'Mc» Iweitenö. Bei deu sogenannte,, Wchrmauten oder Filial-Ttationen treten die na»> Wegiuantgebürcn wie bei den Hauptstationcn ein. . ^M Es unterliegen aber diesen Gebüren bei den Wehrmautstalioncu nur jene Parteien, ^ die Hauptstation umfahren oder mit Vieh umtrcibcn, d. i. folchc Parteien, welche vor dcM ^ ,.^ schranken von der mautpflichtigen Strafte ablenken und dieselbe hinter diesem Schranke» benutzen. ^ Die Biückenmantgcbüren aber sind bei Wehrmautstationcn nur insoweit cinzuheb"' die mautpflichtigcn Brücken wirklich benützt werden. „ >n>b Drittens. Dein Pächter werden die bei den Stationen befindlichen SchraukenbaN» ^^ Zugehör, insoweit sie ein Eigenthum des Aerariums sind, und nntcr der Bedingung u»lU>l1 ^ überlassen, dass er die etwa nothwendigen Reparaturen an denselben aus Eigenem ^^.Mcil >ie in demselben Zustande, als sie ihm übergeben worden sind, bei Beendigung st'iner ^ Hal dem Arrarium zurückstelle. Wo keine Schrauken bestehen oder die alten ganz "Nbl" ^, geworden sind, hat der Pächter für die Herstellnng eines neuen Schranlens zu sorge», ,^„, diesem Falle dergestalt sein Eigenthum verbleibt, dass er nach Ende der Pachtzeit sich n"l > allfälligen Nachfolger abfinden oder den Schranken wegnehmen lassen lann. . ^bc?>' Viertens. Der Pächter ist weder berechtiget, die ihm verpachtete Station in ewe ^ Ortschast zu verlege,,, noch dieselbe von der Strafte, an der sie dermal steht, zu entferne''' überhaupt den Schranken eigenmächtig zu versetzen. Mä^' Es st.'ht jrdoch demselben frei, um eiue audere Aufstellung des Schranlens bei ber « ^sje beHürde anzusucheu, welche sich das Recht vorbehält, dazu die Einwilligung im Einversw' mit der politischen Behörde zu ertheilen, wenn leine Anstünde dagegen obwalten. ^ bc> Fünftens. Der Pächter ist verbunden, die Parteien anständig zu behandeln " ^„d Tag und Nacht ohne Aufeulhalt zu expediere,,. Es liegt ihm ob, den Reisenden, FuhlW'^ a^ Viehtreibern, die seinen Schranken betreten, die Gebürcn auftcr dem Amte auf der Sll"M,,, zunehmen nnd die auf den entrichteten Betrag lantcnde Nollelc anf Verlangen einz"y<" wie nicht minder zur Nachtzeit den Platz am Schranken ergiebig zu beleuchten. ,,^ "" Er ist verbuuden, eine von der Gefällsbehördc bestätigte und leserliche (M'üre»"" c„h dein sichtbarsten nnd zugänglichsten Platze außerhalb des Einhebungslocalcs anzuheften »>" " der ganzen Pachtzeit angeheftet zu lasfcn. k-rd«^ Im Falle der Nichlbcfolgung dieser Vorschrift verfällt der Pächter, abgesehen "",'^^ 5" die hierzu berufenen Behörden nach deu allgemeinen Strafgesetzen und politischen Voi'M < ^ zli verhängenden Ttrase, in eine Strafe von 1 si. bis 10 st., welche die Finanzd,rection von l? Fall nach Umständen bemefsen wird. .,s'B^ Eechstens. Die Brischaffung der Wegmaut-Valorbolleten bleibt dem Pächter "",„l,l es wird jedoch demselben ein Formular vurgezeichnet, nach welchem die Bulleten gedruckte!^ ^c müssen, uud die Verausgabung einer anders geformten oder geschriebenen Bolletc ' Zzgh>! verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Anch darf leine in der I"^ .M>N Datum oder in dein Aufatze des Gebürenbetrages corrigierle uud radierte Bolletc t" gegeben werden. . ^M"^ Eiebentes. Wird von einem Pächter die Mant in einem Falle abgenommen, '" ^,,i»»"' sie nicht gebürt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag eingehoben, als gesetzlich ,^, U' ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des z»r ""«. ,^ ,M zogcnen Mautgcldes, unabhängig von jenen Strafen, die ihn im Gruude der StraW treffen können. ^ ^e d". Achtens. Verweigert eine Partei bei Passierung des Schranlens oder der -? ,^ dc> Entrichtuug der Gebüren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreite», ''^icht^ Pachter berechtiget, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und dieselbe v^ diesen Beistand zu leisten. .^ Ocb'" Bei Separat-Eilfahrten sowie bei Eflrapost-ssahrten mit dem Stnndenpnssc '!' ,,M'd"'^ erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegeu Einhändigung der Vollele e"'<^^ „M Neuntens. Das Verfahren über die Verkürzungen der Mantgebüren wird M'ü ^, dc", dem Gesetze hiezu berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtig', .^ dt jrnigen, die cr in einer solchen Gcsällsübertretung betritt, das Sieben - nnd'cinhnl'^igM Gcbür als Sichcrstellung der Strafe in Barem cinzuheben, worüber er eine schriftliche ^> zu ertheilen hat. ,< ss,, ^ Auf Verlangen des Pächters oder des Beschuldigten wird bei dein nächst"' " OM. zrhrungssteucr - oder Coutrolsamte, oder dem nächsten für die Uulersuchuugen /ioe M.„ e> Übertretungen bestellten Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit näher befindet, be, c" Thatbeschreibung aufgenommen und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vorgegang"' ^^^, U Die wegen der gedachten Gefällsurrlürznngen ciufliefteudeu Strafgelder M"', cit "" rechnung der bisher üblichen Abzüge und nach Abzug der Kosten des Verfalireno, '" ,^ Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Vermlheilteu vergütet werden, dem Pächt'l ^^,eN, „ Der Pächter hat aber die Kosten des Strafverfahrens in jedem F"l!e ^' «,,„d^^, welchem dasselbe hinsichtlich eines von ihm oder seinem Bestellten erhobenen ^'läl!sa>! 5,.,, ,l,l ' der cumprtenten Behörde nach 8 5!15, Zahl !, ül. a, ail des G, St. G. deshalb ,"'w ^ gtt'l!'' weil die Handlnng oder Unterlassung, über die das Verfahren stattfindet, an M "' ^ ist, als Gejällsüberlretnug betrachtet zu werden. hel " .,>, IehntenS. Die Entscheidung der sich auf d!e Einhebnng nnd beziehenden Streitigleiten zwischen dem Pächter uuo den Parteien steht den Fi"""^ / „a^,„ Der Pächter ist daher verbunden, den Gefällsbehördeu über alle Mautangelegenh"'''"' '^,,, h>^ fie es foroern, schrifllich Rede nnd Antwort zu geben. Diese Behörden sind >"'"ch^l,,^. 'M ^, ml Falle der Weigerung oder Unterlassung durch Strasboten oder aus andere gc^v H^rs verhalten. Gegen die Entscheidung der Finanzdirection kann binnen vier Wochen vc ^ das t. l. Finanzministerium ergriffen werden. ,,,, d^s <^ Vilstens. Ter Pächter ist verpflichtt, auf die Befolgung der mit illyrische» Guberninms von, 2li.M Juni l«A7, Z, 141«!!, erfolgten KundmaM»'!!»^ 0^^ der Ucbcrladung zu wachen und die Anzeige hievon an die nächste politische ^"^'^ c>>^ !^>' das nächste Zoll', Verzehrungssteuer. oder Conlrolsamt zu machen, je nachdr"' ^jo» ^ s, das andere Amt auf dem Wege, in defsen Richtung das Fuhrwerk zieht, der """ ^.,,c» 6" s, liegt. Wird die Anzeige richtig befunden, so grbürt ihn, das Drittel des l'"'!i")o ^ ^ö ',<,. betragrs. Der Pächter hat ferner auch darüber zu wachen, dass die Circular Veroro ^. ^ ^, illyrischen Gubernimns vom l2. Juni l«40, Nr. l!"'"?.^ od"' Verordnung ist von dem Pächter gleichfalls entweder der nächsten politischen ""'U nächsten Gcsällsamte anzuzeigen. kübachcr Zeitung Nr. 202 1661 4. September 1886. w» >w.6 ^^«'ö- Dem Pächter stcht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung der Mautbollete °" znrnag.icgtcu Stalion zu verhalten, nicht zu. M^, ^'"zchnteno. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer Caution, welche, wenn der vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des zwölf« Ende? Mch'schMnczs zn bestehen l,a<; wenn der Pächter es aber vorzieht, denselben erst am sclnlin, ^"' Monates zn berichtigen, in den, vierten Theile des zwölfmonatlichen Pacht< di.,./ "^ "'^'N"' tmnmt. und nielche spätestens bis zum 15. Dezember 1886 bei der Finanz "'"'?". üblich geleistet werden muss. Etaai? ^^' ^""^'^u ^inn in Barem oder mittelst Hypolhelar-Sichcrstclluug, oder auch iu l. l. strlwn^ >,« c^'^'""' "^ in ^ruudentlastungs^Obligationen, welche nach den diessalls be )rnoen ^orschriflen berechnet und angenommen werden, erlegt werden. sind ' k" Erleichterung jener Verstcigernngslustigeu, welche bereits Pächter einer Aerarial.Maut ^i„n. l ,"^^"^^' ^°^' iubctreff derjenigen Personen, welche in dem Vereichc jener leitenden find t - />' "' ^"'" Gebiete die Manlverstrigcrnng, an lvelcher sie thrilnehmen wollen, stat<> Erlai /"" n "^^ ^l'hn're Mant»n bereits gepachtet nnd ihre dicssällige Canlion durch ledial l< ^' Geldes oder iu Staatspapierrn geleistet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution vor!^>? ""/ lirtlärnng genügend ist, dass sie ihre sür die gcgrnN'ärtige Pachtung bestellte Caution "«I a als Furljchung sür ihre künftige Verpslichtuna ansdehncn. durcl, .^^ '""^ ^^"^ '" ^'^"" ^"^^' ^"' betreffende Pächter nnd beziehungsweise Pachtlustige dcliiild^^ ^" ^'" ^"^^ ^" Pachtvrrsteigerung ausgefertigte Bestätigung der compelrnlen Finanz» Mnnt """I'""!"', dass er mit teinem Pachtzinsrückstande von der von ihn» bereits gepachteten ausb > ".^^^^' "ud dass auf die vou ihm als Caution dieser Mautstation gewidmeten, amtlich vder ^-^)"' Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von teincr andern Person ein Verbot alic^ s!^ "wirkt sei? überdies mnss derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution wrick» k ^'"^^' "b"' die Widmnng des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit Maut ^""tion flir seine gegenwärtige Mautpachtung geleistet wurde, sür die Pachtung der reick V ^ ^' " "ngehen will nnd welche zn bezeichnen ist, der Verstcigeruugs Commission über-Obl a /" ^^ ^^'uinission auch die ihr ausgefolgten, filr die gegenwärtige Pachtung vinculierlcn bare l" .^" ^'""" ^"' bezüglichen Erlagscheine oder der Quittung über die früher erlegte die l>n "sv"" >'"'^ ^!^ Empfangsbestätigung der wenn ^^lUltion bei den: Tilgnngsfonde fruchtbringend angelegt winde, übergeben. Ae ^»erzchntenö. Der Pächter hat selbst sür seine Üntertunst zu sorgen, dort aber, wo bind> ^ vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden lann, wird, wenn lein gevfln obwaltet, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm cine besondere Verhandlung l l i> ^""szehniens. Dell Pachtschilling hat der Pächter aus seine Kosten nnd Gefahr an das ' "''dl'sznhlnmt zu Laibach in monatlichen gleichen Raten abzuführen. haben , , . 1""" Pächtern, welche ihren PachtschiNing in monatlichen Decnrsiuralen zu zahlen in n,n /^ ^" ^^'^ ^"'^ lcden Monates, bei jenen Pächtern, denen die Pachtschillingszahlung als ""'''chl'n Raten vorhinein obliegt, aber der Erste eines jeden Monates, nnd sür den Fall, Wochen! ^'"!" ^'^ beiden Tage ein Sonn- oder Feiertag sällt, der nächst daraussolgcndc Tc>i> d' spätester Zahlungstermin mit dem Anhange bestimmt, dass sür jeden weiteren rat,!,, l ^N^^^lebrnen sechsprocentigen Verzugszinsen für die verspätet eingezahle» Pachlschillings^ " lmrchiut nnd eingrhobeu werden. ^bject«.^^^^^^^' ^llin einem Pächter die Benützung eines oder mehrerer der gepachteten ^rricmis ^ ^'^' Elementarercignis oder durch ein anderes, von ihm unabhängiges zufälliges VMzrl»! I-' ^"" '^"' rechtbeständig zn liefernden Beweisen durch einen Zeitraum vuil wenigstens Serail/ ^^'" unnnterbrochrn gänzlich entzogen wird, so ist derselbe berechtiget, eine angemessene r»tann '^ erlittenen Schadens anzusprechen, welche Vergülnng aber die für die Zeit der ill^"s/'slrnrn Vcnühuug des ihm entzogenen Mantobjeetes entfallende Pachtschillingsqnole nicht Und b>^'^ ^' selbständiges Mautobject wird eine jede einzelne MlNüslaüun angesehen einem l?l r^' welche in der Versteigeruugs Kundmachung als eine selbständige Station und mit Abständigen Ausrussprrisc anfgcsühr! wird. Nicht ^'"l'chtlich der Uebersuhren wird ausdrücklich festgesetzt, dass das Zufrieren der Flüsse eschen » - ^' ^^" Entschädignngs-Ansprnch des Pächters begründendes Elrmentarcreignis au iWrecl, s ^"^ ^"^ ""^ ^^ Pächter aus Aulass dieses Ereignisses keine Eulschüdiguug an. »nterl'r ^^ ^'^^ ^^^ Aerar für dir durch ElsNientarcreignisse oder dnrch andere Veranlassung De^ ^?"" V",üt.nlnss des Rechtes der Wassermlnlt-C'inhebiing dein Pächter leine Vergütung. l>us ri«> ^ ^""" daher sür solche Vorlommnisse in t,'inem Falle nnd aus leinem Rechtstitel dass /n /?^^"^ "d»'r eine Entschädigimg den Anspruch erheben. Anch wird writers festgrscht, '"nhrll^ z, Wnssermant M tttnrlfeld oder jene zn Oberlaibach oder diese beiden Wasscrmautcn hä!>n!« ' « ^'"' ""gedeuteten Pachtperiode ansgehoben N'erdin sollten, dadnrch das Pachtver- ^1" "»sehnng der Landmauten in «train nicht in Frage gestellt werden lann. l^rdr,, s sudlich die Savebrücle zn L'ttai während der erN'ähnlen Pachtperiodc er.eamerirrl vy„ i ..^^ ^lischt die Pachtung bezüglich der Station Littai niit dem Momente der Excamerierung vltt dass das Pachtverhältnis bezüglich der übrigen Mantstationen angefochten werden lann. lM'use,, "' U"" dem Willen des Pächters abhängenden, daher durch sein Verschulden hervor-^usüll/"' k ^^nüj.N!ng des Pachtobjeelrs behebenden oder beschränlenden Umstände, sowie alle l">a,ere>/"w ^^'^"'^'' die blos; aus eine Vermindirung des Plichtobj«!es im größeren oder gr "'cht a <" einwirlen, durch welche aber die VeMmng eines selbständigen Mantobjectes 6efül,rte, '^ »?c """'"al'ch geinach! wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbei zu try, Abfall am Ertrage des gepachteten Objeeles ohne einen Anspruch auf Entfchädigung der us,?^ ^ntschädignngsgesnche wegen rntgangener Nenilhnng der Pachtobjeete müssen während der ^,, ^^'^?"l ^rist von drei Monaten, vom Tage der Behebung oes Hindernisses an. bei ge,w!»> ä"""'"" n' Laibach überreicht werden, widrigenS auf solche Gesuche lriur Rücksich! '»inen wcrdeu n>ird. Nicht „„^^''"zeh'llens. Fiir den Fall, wenn der Pächter die vertragsmäßigen Bedingungen Vchörd.', ! "b'lll'n sollte, steht es den mit der Sorge sür die Erfüllung des Vertrages beauftragte,, tranig l", ' "^^' i'ue Maßregel» zn ergreifen, die znr nnausgrhallenen Erfüllung des Ver den, yi! , "' wogegen aber auch dem Pächter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus "lnrn^' nmchs» z„ löunen glanbt, offenstehen soll, ^"ution ^'"^ '"'^ l^^sinal, nnd insbesondere in dem Falle, wenn der Pächter die bedungen,' Nicht uk> -^ ^'^ alhörigen Zeit vollständig lristcl, oder den Pachtschilling in der gehörigen Z.'ii Wegr ,^ "'^>! "ollständig abführt, es der ftirsällsbehörde znstehrn, sogleich im administrativen ^>»e N>, '""^ ^^lnchnnlng Sequester ans die gepachtete Station, welche die Station ans ^fcchr , '^iÜ "'^ ^l-fahr zu verwalten haben, einzusehen, oder das gepachtete Object ans sri„e Zugleich i ^"' ""'"dings seilznbicten nnd die eine oder die andere Maßregel oder beide ^erliai^ "greisen, oder endlich auch den Pächter zugleich im auderu Wege zur Erfülln,,,, des "«ls zn verhallen. bl'dinil^ " ^"' b'^'l Fälle bleibt der Pächter in der Haftung sür den Betrag, der nn dem den al' ,, Hnchtschillinge nicht eingebracht werden würde, nnd der Grsällsbehörde stht es zu. hinein > ,^ "^'^ ^', schuldig gebliebenen Vrtrag aus seiner Caution, nöthigcnfalls auch von 'nngrn Vermögen, einzubringen. ^"chtslinl,' " b"' in einem solchen Falle vorgenommenen Wirdcrverstcigernng ein höherer ^'w»„n.' irlnngt werden sollte, oder wenn bei der ans Gesahr und .ttosten des Pächters vor ^'lraaiiis ?!, ^questration des Manlgcsälles ein den Pachlschilling übersteigendes reines Maut !lch ergäbe, so soll das Gefälls-Arrar berechtigt fein, diese Vortheile sür sich zn behalten, b" Wea ^^"^'"' ^'"'" der Tarif oder »oesentliche Veslimmnngen der Voischriften über sulchei V,''^ « " ""^ Uebersnhrsnlauten geändert werden, diese Aenderung jedoch nicht von b" Nertrn ^'"^''t '^' ^"s^ dadurch wegen' gänzlicher Anfhebnng des Gegenstandes der Pachtung ^'Mimm V ) ^"" bürgerlichen Rechte sich von selbst anflöse!, so hat r«ne Verminderung oder jedoch j,l ,z,'^ l'rdnngenen Pachtzinses im Verhältnisse dieser Aenderung emzutrelen, rs sich» ^arn narl ?" '^^'"' ^""e il'den, der eontrahierendrn Theile srci, den Vertrag binnen dreißig '. oer erfolgten >t»ndinachnng der eintretenden Aenderungen aufzntündigen. ?" '" itrnit ^"^'""1 ansgltiindigte Vertrag blrit noch zwei Monate von, Tage der Auslündigung °lltr, der >m» ?/^'"^'^' "enn die Aendrrnng vor Ablauf dieses TernuneS l„ Wirlsamleit treten ^st'Ninit 3»!.. ''?' ^'üpnnlle an zn entrichtende ncne Pachtzins mif d,e oben angedenlete Art ,""'dn»na ^> «^ "' ^'""en dreißig Tagen nach ersolgter Kundmachung über d»e eiulrelendr '" Kraft." "ertrag von leincr Seite aufgekündet wird, so bleibt er durch seine ganze Dauer ^ntraci,"' ""^ "rrbmdet den Bestbieter sogleich vom Zeitpunkte der Unterserliguug, "Nbutrs von c^ . ^amsvrrwallung die volle Giltigleit des Vertrages von der Annahme des ^" "st mil ,! "' "" Bcstätignng solcher Pachtverträge berechtigten Behörden abhängt uuo ^"N" das Li.'^' "" ^"' Veftbieter erfolgten Belanntgebnng der höheren Ratification eintritt. ^stl>iet,r vrrb "l, '^' ^"^loll wegen Abwesenheit des mittelst eines schriftlichen Ossertes als «/ °^'Nuäln,t.> ., .'"/ ^'"t"utrn von drnlselbrn nicht geserlig! werden, nnd erfolgt zu demselben """achtr,, Pachtb? ^^""' ^"t'f'cation, so wird auf der Grnndlage des Ossertes nnd der knnd-8 i^ sollte d.>v V""""' "" sinnlicher Contract in zwei glrichlantrnden Pane» errichtet werden. schgl1cht/„ ^ .re»! sich weigern, den förmlichen Conlract zu unterfertigen, so haben die im "ttyie des Gesällsärars einzutreten. Die Entscheidung, ob der mündlicher ode schriftliche Anbot von der competenteil Behörde ratificiert werbe, wird längstens bis zum An-fangstagc der Pachtzrit stattfinden und dem Pächter bekanntgegeben werden, bis wohin der Vest, bieter von feinem Offerte nicht zurücktreten lann. Wenn mehrere Personen zusammen Nestbicter sind, so haften sie zur ungetheilten Hand für die Erfüllung der übernommenen Contracts-Verbindlichleiten. Das Rechtsmittel wegen Verletzung über die Hälfte lann nicht geltend gemacht werben. HwanzigsteuS. Der Pächter ist verpflichtet, die für ein Pachtcontracls'Exemplar entfallende Ztempelgebür sogleich bei der Bekanntmachung der erfolgten Bestätigung zu entrichten. Einundzwanziastens. Der Pächter hat nebst den allgemeinen kundgemachten Vor schristen und Tarifen auch die ihn« bei der Licitation vorgehaltenen und unter die Pachtbedingungen aufgeuommcuen Bestimmungen genau zu beachten und sich daher mit Rückblick aus den ihm ein-gehäudigtcn Amtsunterricht gegenwärtig zu hallen, dass auch das in die Schwemme und zur Tränke getriebene Vieh am Localschranlcn, das zur W.'ide auf die Alpen gehende Vieh aber bei allen Mautstationrn die Befreiung von der Entrichtung der Gebür genießt, dass die Fuhren mit Feuerspritzen und anderen Feuerlöschrequisitcn, wenn sie bei einer Fruersbrunft verwendet werden, maulfrci zu behandeln und die Fuhren zu Userschutz» und Regulierungs-Baulichkeiten den Fuhren zu Straßenbauten gleichzustellen find. Auch sind die ausländischen leer zurückfahrenden Post. pfcrbe mautfrci zu behandeln. Ebenso sind die l, t. Obercommissäre und Commissärc der Finanzwache, dann die berittene Mannschaft der Finanzwachr niaulsrei, und es kommt die den Holzfuhren zugestandene Be-günstiguug auch den zum Gewcrbsbclriebe nothwendigen Fuhren mit Holzkohlen zustatten. Hinsichtlich der Begünstigung der Bewohner jener Orte, in welchen alle an Chausseen gelegenen Eingänge mit Maulschranlcn umschlossen sind, wird sich auf das in dem Unterrichte citierte hohe Hoflammerdccret vom 5. Juli 1831, Z. 18474, bezogen, übrigens wird bemerkt, dass die mit Allerhöchster Entschließung vom 12. Oktober 1825 ausgesprochene Befreiung der Equipage» der Herren Erzherzoge Brüder nunmehr die Equipagen der Herren Erzherzoge Oheime Sr. l, l. Majestät, kaiserliche Hoheiten, betrifft, und dass zufolge der späteren Allerhöchsten Ent-schlirßnng vom W.März 1845, inlimiert mit hohem Hoflammerdecret vom li8, April 1845, Z, U! WO, nunmehr alle durchlauchtigsten Mitglieder des Allerhöchsten Kaiserhauses sammt Ihrem uumittrlbarrn Gesolgc bei sämmtlichen Aerarial-Weg-, Brücken« und Ueberfuhr-Maut-ftatiouen mautfrei zu behandeln find. Per mantsrcirn Behandlung sind serner zu unterziehen: 3,) Die unentgeltlichen Fuhren mit Schulbrcnnholz gegen Vorzeigung der betreffenden Gemeinde» Certificate-, Ii) Fuhren, welche nach vollzogener Amtsverrichtung bes Seelsorgers leer zurücklehren, welche Begünstigung aber jenen Fuhren, die angeblich Seelsorger zu ihren geistlichen Functionen abholen, nicht znlommt; «) die zum Baue und Erhaltung der Aerarialstraßen bestimmten Fuhren gegen Vorzeigung der Certificate der betreffenden Straßcn-Commisfäre; 6) Matrrialsnhren zum Baue und zur Herstellung der Ttaatseisenbahnen sowie auch Schotter» fuhren nach den hierüber bestehenden Bestimmungen; v) alle regelmäßigen, von Aeraiial-Blirssammlungen zur Verbindung mit Poststationen aus» gehenden nnd rücklehrendcn Postbotensahrtrn, wobei bemerkt wird, dass infolge hohen Finanzministerial'Erlllsscs vom 21. Mai 1851, Z. 15 902, künftighin, und zwar vom Verwaltungsjahre 1854 angefangen, die einspännigen Postbolensahrten bei Beobachtung der von der bestandenen allgemeinen Hoflammcr unterm 4. März 184k, I. 913/97, an» geordneten Vorsichtsmaßregeln auch dann von der Entrichtung bei Wegmaulgebüren befreit sein sollen, wenn mittelst ciner besonderen Postbotensahrt ein Reisender befördert wird; s) Materialsuhren zur Wiedcraufbauung eines durch irgend ein Elementarereignis zerstörten Gebäudes; ß) die l. l. Gendarmerie, welche gemäß hohen Finanzministerial-Decretes vom 10. Juli 1850, Nr. 19 584, rüclfichtlich der Weg>, Brücken- und Ueberfuhrmaut mit dem l. l. Militär vollkommen gleich z« behandeln ist; li) fremde Souveräne, welche gemäß hohen Finanzministcrial-Decretes vom 14. Juni 1854, Nr. 24199, wenn sie als solche die österreichischen Staaten bereisen, sür sich und ihr Gefolge jederzeit von der Entrichtung aller Weg. und Brückrn-Mautgebüren befreit sind, wogegen bei incognito reisenden fremden Souveränen die Befreiung von ben fraglichen Mantgebüreu nur über specielle Weisung des hohen l. l. Finanzministeriums stattzufinden hat. HweiundzwanzigstcuS. Wird als Bedingung noch hinzugefügt, dass die mit der illni. Gub'Currende von, 19. Inni 1840, Z. 14852, infolge hohen Hoslammer-Decretes vom 8. Mai 1840, Nr, l016l, betaunlgcmachte Bestimmung an der Stelle bes 8 4, M. r, der Vorschrift vom 17, Mai 1821 rücksichllich der mautsreien Behandlung der rohen Material und Brennstoff Fuhren zum Behufe der Bearbeitung für montanistisch concefsionierte Werke im Orte, wo der Maut» schranken sich befindet, gegen ausdrückliche Bezeichnung jener Werke, die bei den verpachteten Schranken die Mautsreiheit zu genießen haben, in Wirksamkeit bleibt; dagegen wurde die den Fuhren mit Erzeugnissen aus den l. t. AerarialBergwerten nach ben Mautoirectiven vom Jahre I82l zustehende Maulsreiheit zufolge hohen Fiiianzmimsterial.Erlasses vom 13. April 1850 mit I.Nolxmber, 1850 aufgehoben, wornach diese Fuhren ganz gleich mit Fuhren solcher Erzeugnisse von Privatberqwerten behandelt werden. Dreiundzwanziastens. Zusolge der Allerhöchsten Entschließung Sr. l. l. apostolischen Majestät aus La^enburg mu» 2. Juni 1858 hat der Rauon, innerhalb dessen sämmtliche von Ablbrilnnqen ein und desjelben Truppcnkörpers belegte Stationen des nämlichen Kronlandes lieaen als Regiments Nequarticruugsbezirl angenommen zu werden, und es haben die iu Uniform reisenden Militärs auch in den nicht von ihrer Truppe belegten, jedoch innerhalb dieses Rayons lieaende» Zwischmswlionen von der Mauteutrichtung befreit zu sein. MerundzwanziastcnS. Zufolge der Allerhöchsten Entschließung Sr. l. l. apostolischen Majestät mnn 12. September I85>8 sind die am Allerhöchsten Hose accrebitierten Botschafter, Geschäftsträger nnd Ministcr-Rcsidcnlen auswärtiger Mächte nicht nur bann, wenn sie mit eiaenrn Pferden oder mit Postpferden vorkommen, sondern auch dann mautfrei zu behandeln, wenn sie mit grmiet.lei! Pferden fahren, jedoch dabei der Kutscher beim Vorkommen am Maut» schranken mit der Livree der betreffenden diplomatischen Person bekleidet ist. AünfnndzwanzigstenS. Zusolgc Erlasses des hohen Finanzministeriums vom 22. März 1859 H. 9820/159, lomml den Grenz Injpcctureu als Flnanzwache.Obern gleich den Finanzwache' Coinnussären, ,,„h Obcrcommissären bei allen Dienstreise», die sie innerhalb des chnen zugewiesenen BezirleS vollziehe», wenn sie in Uniform erscheinen, die Befreiung von der Entrichtung d.r Aerarial-Wea/ und Nrückenmant zn. Diese Bestimmung der Maulbefreiung der GrenzInipectoren findet zusolgc hohen Finanzministerial^Eilasses vom 7. Dezember 1884, Z. 58128—1070, auch aus die Finanz Inspeclorrn Anwendung. Sechsnndzwanziastcns. Zur Realisierung des Anspruches der Generate aus die Maut-l^issiuna »ach del» Patente vom Jahre l82l, beziehungsweise nach dem kaiserlichen Patente vom ^',,' itt^ haben Seine l. l. apostolische Majestät mit Allerhöchstem Handbillet vom 11, Juni i^9 ainnordnrn gcruht, dass m allen Fällen, wo die ersteren selbst nicht persönlich das Maut-a,»t vassieren, ein schristliches Cerlificat für ihre Diener. Kutscher ober Reitknechte als Legitimation ihrer militärischen Eigenschaft zur Begründung ber Mautfreiheit für ihre Wagen und Pferde genüge.^ Allerhöchste Bestimmung hat auf den 8 4, lil. f., des ersten und beziehungsweise auf . 8 18 ZG'l l0, u»d den zweiten Absatz der Ziffer 11 des zweiten Patentes Vezug und ii«t ielbstuerständlich nur dann Anwendung, wenn nach diesen Patenten den Generälen selbst bie Mautfreihcit zukömmt. Viebennndzwanziastens. Zur Herstellung eines gleichen, dem Sinne des Gefehes ent< «»ssckenden Verfahrens bei Anwendung der Mautfreiheil, welche nach 8 4, lit. l, des Mautnor-n,ss vom 17. Mai 1821 und beziehungsweise der Ziffer 10 des 8 18 des kaiserlichen Patentes üom w. Februar 1853, R, G. Bl, Seite 803. dann nach der Allerh. Entschließung vom 2. Juni ll<58 Verordn.'Bl, Nr, 29, Seite 181, den in Garnison liegenden, in Uniform fahrenden Militär» 'jo'nen znsteht, in jenen Füllen, wo mit der mautsreien Militärprrson in demselben Wagen eine lider mehrere andere, obgleich weder zu ihrer Familie gehörige, noch für fich mautfreie Personen fahren, hat das h. l. l. Finanzministerium zufolge Erlasses vom 22. September 1800, Z, 47859/79l;, Verordn.'Bl. Seite 323, sich dahin ausgesprochen, dass, wenn das Fuhrwerk bei mautfreien Person aelwrt oder von ihr ausschließend gemietet wurde, eiuc Mautgebür dafür nicht einzuheben und in, Falle eines Zweifels über diesen Umstand die Aussage ber mautfreien Mililärperson vorder» Hand jedenfalls als entscheidend zu betrachten ist. Aus jene Fuhrwerke, von welchen in der Regel nur einzelne Sitzplätze vermielet weiden, z. V. Gcsellschaftswagen, Omnibus u. s. w., findet diese Bestimmung leine Anwendung. Uchtundzwanziststens. Das hohe Finanzministerium hat mit dem Erlasse voir 20. März 18«!, Z. 7674/117, Verordn,°Bl. S. 82, zu der mit dem Hosdecrrte vom «Juli 1830, Zahl I«»!99/1237, ristosscnen Erläuterung drS in dem h. Hosdrcrete vom 13. August 182«, Z. 33360, vorkommenden Anodrncles «Bewohner der nächsten Orte» zur Nachachtung erinnert, dass die den Fuhren znm Feldbanc und den eigentlichen Wirtschaflssuhren eines Ortes wo ein Mautschranlrn aufgestellt ist, an dieseu Schranken zugestandene Mautbefreiung auch allen auswärtigen Bewohnern ohne Rücksicht auf die Entfernung, beim Eintritte der sonstigen gesetzlichen Vediilgungen zujlcht, welche jenseits des Mansschranles eigenthümliche oder gepachtete Grundstücke besthen, und chrer Vewirtfchaftuug N.'gen bemüssiget sind, den Mautschranlen bes andern Ortes zu betreten. Lllibachcr Zeitung Nr. 202 1662 4. September IM. Diese Befreiung hat aber nur dann statt, wenn für das bezügliche Vieh oder Fuhrwerk im Zuge zu diesem Mautschranken die Mautbefreiuug nicht schon an einem anderen Schranken genossen wird. Ne«nundzwanzigsteus. Das hohe Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 8ten April 1861. Z, 13 962/205, aus Anlass eines Zweifels bezüglich der Verordnung vom 12. August 1859, Z. 36246/661, R. G. Bl, Seite 827, bestimmt, dass, wenn bei regelmässige!! Postboten-fahrten infolge Anordnung der Postbrhörde zur sicheren Beförderung stärkerer Postsendungen zwei oder mehrere Pferde vurgespannt sind und mit solchen Fahrten gar lein Reisender fährt, solche ausschließend der Beförderung von Briefen und Postpakelen gewidmete Fahrten als ordinäre, oder Briesposten, mit welchen lein Reisender mitfährt, ohne Rückficht auf die Zahl der vorgespannten Pferde mautfrei zu behandeln sind. Fährt dagegen auch nur ein Reisender mit, so ist auch dann, wenn mehr als zwei Pferde vorgespannt wären, nur ein Pferd mautfrci zu belassen. DreihissstenS. Aus Anlass eines Zweifels über die Auslegung des Schlusssatzes im § 4, lit. o. Z. 8, des Mantnormales vom 17. März 1821 hat das hohe t, l. Finanzministerium mit dem Eilasse vom 17. Juli 1861, Z. 24050/878, erinnert, dass im Sinne der bestehenden Maut-vurschrifien nur jene Holzfuhren als mautfreie Wirtschastsfuhren zu betrachten sind, womit ein Bewuhner oes Mautortes mit eigenem oder im Mmitortr gemietetem Zugoieh zu seinem Gebrauche Holz aus n,) dem eigenen oder li) drm gepachteten Walde, somit als Erzeugnis der eigenen Wirtschaft, oder c) ans drm Gemeindewalde oder endlich ä) aus einem fremden Walde infolge eines il>m znstehenden dinglichen Rechtes bezogenes Holz geführt. Es ist jedoch im Falle «j die Mantfreiheit an die Bedingung geknüpft, dass der das Holz beziehende Bewohner des Manl-ortes Miteigenthümer oder Mitnutznngsnießer des Gemeindewaldes sei. Diese Bedingung ist in dem Falle als vorhanden anzusehen, wenn der Bezug des Holzes aus dem Walde unentgeltlich oder soferne hier ein Betrag entrichtet werden muss, bloß gegen Vergütung gewisser, anf gemeinschaftliche Rechnung der Gemeinden destritlener Vorauslagen für das Holzschlagen u. s. w. stattfindet, nicht aber. wenn das Holz um allgemein für jedermann festgesetzte Tarisspreise erkauft wordrn ist, Diese Bestimmungen des hohen Finanzministrrial - Erlasses vom 20. März 1861. Z. 7374/117, hinsichtlich der den Wirtschastsfuhren der Bewohner anderer Orte, welche jenseits des Mautschrankens eigenthümliche »der gepachtete Grundstücke besitzen, zustehenden Mautfreiheit gelten auch von den unter »,, l>, c, und . des Maulnormales vom 17. Mai 1821, dann des 8 W, Z> 7. der Vorschrift vom 10. Februar 1853 lR. G. Nl. Nr, 183). betreffend die Mantsrciheit von Aerarial-Gntcrn, erklärt, dass die zum Tclegraphenvau bestimmten Materialien, wenn sie von der Direction der Staatstelegraphen oder von ihren Bevollmächtigten übernommen werden, die Eigenschaft des Acrarialgutrs erhalten und als solches die Mautsrrihcit genießen, sobald durch Certificate der Direction der Staatstelegraphen oder des Beamten, welcher hierzu von der genannten Direction ermächtiget wurde, ihre Eigeuschast als Aerarialgut bestätigt wird. Fiinsunddreihigstens. Nach dem Wortlaute des hohen Finanzministerial-Erlasses vom 27. Juli 1858, Z. 39874/845, find die Leichenfuhren und die sie begleitenden Wagen, welche mit oder ohne priesterliche Begleitung zur Begräbnisstätte ziehen, maulfrei. Hieraus folgt jedoch nicht, dafs die Fuhren und Wagen, mit Ausnahme des Leichenwagens, welche, von der Begräbnisstätte zurücktehreud, den Mantschranten passieren, gleichfalls mautfrci zu behandeln kommen. Dieselben sind bei der Passierung des Schrankes in der Rückkehr mautpflichtig. (Finanz-ministerial-Erlass vom 18. Juli 1863, Z. 34353—756.) TechsnnddreißigftenH. Zusolge hohen Finanzministerial-Erlasses vom 17. März 1865, Z. 12090—259, haben die Bewohner des Mautortcs Krainburg die Begünstigung, dafs fie die Wegmauten an den dortigen Mantschranlen nur einmal, und zwar beim Eintritte, entrichten dürfen. EiebenunddreihigstenH. Zufolge hohen Finanzministerial-Erlasses vom 20. November 1865, Z. 54 734, haben dir Insassen del Gemeinde Frssniz, wenn sie mit ihreu Fuhrwerleu anf dem von Fcssniz nach Krainburg suhlenden Gemeindewrge in die letztere Stadt gelangen, zwar die Brnckenmant zu entrichten, sie sind jedoch von der Entrichtung der Wcgmaut bei dem ersten Schranlrn frei zu halten. Dagegen müssen die Insassen der Gemeinde Fessniz, wenn sie von der Stadt Krainburg die Aerarialstraße weiter bcsahrcn wollen, bei der Berührung des zweiten Weg« mautschranles auch die Wcgmautgebür entrichten. ?lch<««ddreihigftentz. Ferner wird in Erinnerung gebracht, dass in Gemäßhcit der mit der illyr, Gubernial-Currende vom 15. Juni 1821, Z. 7242, kundgemachten Hoslammer-Verordnung vom 25. Mai 1821, Z. 14706, alle zu Kirchen, Psarr- und Schulbauten nach den bestehenden Gesetzen unentgeltlich zu leistenden Fuhren mantfrei zu lasfen find, und dass nach der späteren Hoskainmer-Verordnung vom 30. Jänner 1828, I. 2858 (illyr. Gubernial-Circulare vom 6. März 1828, Z. 4504), diese Befreiung ohne Unterschied stattfindet, ob die zur Leistung solcher Fuhreu Verpflichteten diese selbst oder durch andere gegen Bezahlung leisten. Nennnnddreihigstens. Zufolge hohen Fiuanzministerial-Erlasscs vom 23. Jänner 1870, I. 32 724, ist jenes Weidevieh, welches aus dein Karstgcbiete Istricns, dann des benachbarten Krain nach den Niederungen Istriens und beziehungsweise Friauls zur Winterweide mit eigens ausgestellten Certificaten getrieben wird, bei allen Mautfchranten, welche dasselbe auf dem Hinwege und auf demselben znm Rücttriebe zn benutzenden Rückwege betritt, dann mautfrei zu behandeln, wenn in den Certificaten, welche die bezüglichen Gemeinde-Vorstände auszustellen haben, außer einer genauen Beschreibung des Viehes nach Zahl und Eigenschaft anch jene Gemeinde, in welche das Vieh auf die Weide getrieben wird, ersichtlich gemacht wird. Nierzigstentz. Zufolge h. Fiuanzministerial-Erlasses vom 17. Jänner 1870, Z, 42165, hat bei dem Umstände, als nach dem Wortlaute des H 9, lit. l), der Mautuorschrift vom I7tcn Mai 1821 bei Ueuerfahnen jede Person ohne Unterschied die festgesetzte Ueberfuhrsgebür zu entrichten hat, eine Uuterscheidung, ob eiue Person zu Fuß, zu Wagen oder zu Pferd passiert, nicht stattzufinden. Nur in jenem Falle, wo es sich um eine nach den bestehenden Vorschriften mautfreie Wirtschaftsfuhr handelt, ist auf Grund dieser Mautfreiheit noch der Fuhrmann mautfrei zu behandeln. Ginundvierzigstens. Aus Anlass einer Anfrage, ob die mit einem Reifepauschale betheilten Finanzwache-Rrspicienten bei ihren Dienstreisen,' wenn sie sich eines eigenen oder von lhuen gemieteten Wagens oder Reitpferdes bedienen, und wenn fie in Uniform erscheinen, zur ?^'l!l'"^'^'^ °^'.^" ''""' h" ^ h°he l. t. Finunzministerinm mit dem Erlasse vom ^ 1870, Z 42 519 erklärt, dass überhaupt die in der Dienstleistung begriffenen, in Uniform erfchemcnden Angestellten der F>n.,nzwache innerhalb des ihnen zugewiefenen Ueberwachungsbezirtes ohne Unterschied mantfrei zn behandeln sind, und dass im Sinne der bestehenden Vorschriften die den in der Ausübung des Dienstes begriffenen, in Uniform erscheinenden Angestellten der Flnanz« wache zustehende Maulfreiheit fich auch auf jene Maulgebüren erstreckt, welche bei Uebcrfichrcn und bei gewisfen Brücken von Fußgehern zu cutrichten sind. Iweiundvierziastens. Ans Anlass einer Anfrage hat das hohe k. k, Finanzministerium mit dem Erlasse vom 31. Jänner 1871, Z. 27418, erklärt, dass die Fuhren mit Stell'MgS' Pflichtigen zum oder vom Assentplatze, sofern sie auf Kosten einer Gemeinde vorgenommen werten, gegen Vorweisung der gemcindcamtlichen Certificate fammt den Fuhren der sie beglritcnocil Amtspersonen mautsrei zu behandeln, sind. .^., Preiundvierziasteus. Das hohe k. t, Finanzministerinm hat ans Anlass eines Z'""'". über die Auslegung der Bestimmung im 8 4, M. n. des Mautnormals vom 17. Mai 1l" , betreffend die Mautbefreiung der Fuhren der Seelsorger in ihren pflichtmäßigcn Amtsucrrichtungei, mit dem Erlasse von, 28. Oktober 1869, Z. 15722, enlschieden, dass auch jene leer den Schräm"' passierenden Fuhren, womit Seelsorger zu geistlichen Fnnctionen in ihren seelsurglichcn ^'M'. abgeholt werden, mautfrei zu behandeln sind, wenn durch ein Certificat des Grmeindeoorsmiwc nachgewiesen wird oder aus deu Umständen zweifellos hervorgeht, dass es sich um f'ne Sec' sorgerssuhr handelt. Es versteht sich von felbst, dass anch die vom Wohnsitze des Sechorsscis leer zurückkehrende Fahrgelegenheit mautfrei zu behandeln ist. ^ , Nierundvierziastens. Mit dem Erlasse vom 2. Oktober 1871, Z, 22728, hat das IM Finanzministerinm in Erinnernng gebracht, dass nach H 4, lit. i. der Mautuorschriften von i Jahre 1821 und nach dem Inhalte des diese Bestimmung erläuternden Hoskammcr-Decrctes von 14. Dezember l827, Z. 49295—2272. die Fuhr- und Reitpferde der Trnppcn und Olfmerr, wenn diese im Marsche sind, auch außerhalb des Bequartierungsbezirkes uud ohne Rücksicht aui die Enlfernuug die Mautbefreiung auznsprrchen haben. . Officiere, welche beordert sind, einen Uebnilgsritt zn machen, ausgesendete Truppen z inspicierrn oder für solche ein Terrain zu rekognoscieren, sind als im Marsche befindlich anz ' sehen, jedoch ist in diesen Fällen die mantfrcie Behandlung an die Bedingung zu lm'lpfen, ^ sich die Officiere bei solchen Gelegenheiten erforderlichenfalls über die erhaltene dienstliche Oro auszuweisen vermögen. Fünfundvierzigstens. Das hohe Finanzministerium hat mit deni Erlasse vom 4te September 1872, Z. 7979, im Einvernehmen mit dem Reichs Kricgsministerinm und nnt oc" k. l. Ministerium für Landesvertheidignng erklärt, dafs die Reserve-^ sowie Landwehr- (L"N0l schützen-) Officierc, dann die Officiere des Ruhestandes nnd die Officiere '">'ßer Dienst».^ dienstlichen Anlässen innerhalb des mautfreien Garnisons- (Branartierungs.) Ranons gleich o activen Oificieren des k. f. gemeinsamen Heeres der Mautfrriheit im Siuuc des H 4, I>l. '>, ., Mantiwrmales dann theilhaft find, wenn sie die Uniform tragen nnd sich rücksichtlich des dien lichen CharaKers der Reise mit einem Reisedocumente (Marschroute, Einbernfungsordrc, .""' befehl) ausweisen. .^ Gechsundvierzinstens. Znfulge hohen Finanzministerml-Erlasses vom 23. Dczemv 1873. Z. 33822, sind die znr commissionrllen Besichtigung vorzuführenden Pferde (T"^ ,'« ,,t im Grnndc des H 4, lit. ß, des Mautnormales vom Jahre 1821 von der Entrichtung der Ma> befreit, wenn ein Zeugnis der betreffenden Gemcindcvorstchung ihre Bestimmung und o"y bestätigt. . . Siebenundvierzissstenb. Diejenigen Personen, welche vom Mantpächter für die H""^ habung feiner Pachtrechte bestellt werden (d. i. die für die Manteinhebnng befonders l'est"'/' Bediensteten, dann die Afterpächtcr,, müssen mit Erediliven, welche die Finanzbrhördr beg!"""'!! hat, versehen sein und sich damit über Verlangen der Mantpflichtigen answeisen. .^ Uchtundvierzigstcnd. Endlich wird festgesetzt, dafs die hiesige Finanzprocurntilr allen ans diesen« Vertrage möglicherweise entspringenden Rechtsstrritigleiten, wobei der F^c.^ « Klägrr anstritt, sowie wegen Beniirtung der bezüglichen Sicherstcllungs nnd Es/entionsschUi ^ bei jenen Gerichten einzuschreiten befugt fein soll, welche sich am Ortssihe der hiesigen 3'""^ procuralur befinden nnd zur Entscheidung solcher Rechtsstreite und zur Bewilligung !",'^ Sicherstellungs- nud Er,ec>ttions,nittrl conipetcnt sein würden, wenn der Geklagte zn i.all'u ^ seinen Wohnsitz ,,ätte. Laibach an, 26, August 1886. Answers . iibcr die fiir die drei Jahre 1««7, 1««« und 1lW neu zu verpachtenden Wea,-, Äriiclcll- »«'' Wasscrmautcn in kniin, ___^, ^._. 2 3 4 b , 6 ? 8 9 W «, ^ «usrilfs- LllAOffslt Benennung Kategone Anzahl Ort Taa prris iür «st ci» " die Znt Mbrinnc» 3 der D7Z« ,^ 3 der >^ ^-.Z ,3 Z ^ Z Verhaut,- Z 55Z K bis Z !Z V Z lung ;ZZH S ^ ! I. vberlrai«. ^rojana Wegmaut 15 — H 3 ,90 °^ ^ Tschcruutsch Brückenmaut — lll. °2 ^ s^x) «2 3 ^ ^ittlli detto - l,l. ^ ^ 1750 ^ ^ ^ II. V -^ « Nnterlrain. " D ^ ^ ^ Wcifelburg Wegmaut 15 — <> D N80 3 Z ^. Treffen Weg. und Vrückenmaut 23 l. " Z 750 " ^ °^ ^ «2 ,» Z Innerkrain. ^,5 ^ ^ Senosctsch Wegmaut « - y R «l>0 l. ^'"''^„lnnl^ Iahres'öhnnng pro 3 Hieramts zn überreichen. ^.uten»^ Stadtmagistrat Laibach, mn 1- ^"'^ Der Vürgermeistcr: Grassel" ^ibacher Zcilimg Nr. 2tt2 1663 4. Septrmbcr 1886. Un)eiaeblatt. "-') Nr. 361. Kundmachung. beginnt ander ""d.',>, l>l a<^' September wich ^^-Geistamte. Die ?lnfnahme der Schiller Wlfindm.^ ""b ^^ September luird^,^ ^"fnahnispriisunss in die erste Classe nbaclM.?.^ "^ ^' September uuMlcll werde»,. °m.^ K?!°"?^ Staals-Oberrealschulc Laibach, —". s> ^ "?m u d zweiten städt.Knaben, ^olls sl / "" b" stä tischen deutschen Knabcn< °N de> l,!s °" ^^ städ! schen Mädchenliollsschulc, stüdt d '""^Mll-d ! cnuoltsschule und an der ^uljahr 1886^7 ^' "°"sschulc beginnt das am 18. Sep ember 1866. l'Nncn'si.I?"^"" "" Schüler und Schule-3ilr die s5 5"^ "'' ""b I?- September statt: ^ebäud/ " '!" ^ itnabenvollsschnlc im Lyccal-'" C^'sl'U t"e zweite stiidt. Knabenvollsschllle städt.K ''?^^e "" der Imsstraße, für die shlllche i.""^lsschulr mit deutscher Unterrichts. Waiser^ " Z^ulzim.ner (Mahr'schcs Hans am AdchH ' "V' ebenerdig linls), für die städt. VlädchÄ! ' "" Medoutengebäude, für die tädt. Kndor ?^' "" deutscher Unterrichtssprache ^°dchc„ ^7^ulz,„,lner und für die Ursulinnen- ^"'ch»le m, Ursulinnenlloster. "'bach n,„ ^ ^^^^ ^^ K. l. EtMschnlrllth. ^T^^Vorsihende: GrasseM m. p. ^^i)^-------------^8^ , Edict. ""'!""!! des Florian Gor^iö. der be?"s!'^"^gmchtc ^ibach wird besitze ^" Jahre alte verwitwete Grnnd-3lr 6 A^au Gorsic von Podgorica der^^'ne St. Marein, welcher in '"'t eiw> '3" ^ b's 3- September 1884. grober k ,^^^ ""b einer Gattie ans Helmut > /"""""b bekleidet, von seiner 22. S„,/'Mvnnden und welcher ain ^iche a ''" ^^ bei Gradonle als lein syn ^. ber Save gezogen worden leinewn's >'lme jedermann, welcher von ^ G^," Kenntnis hat. anfgefordert, T)i. U, I "^^oder dem bestellten Cnrawr """' Pfefferer in Laibach bis über^,.yss eze"'ber 1886 Na. Lesenden Nachricht zu geben. ^"lich/«5"uf der Frist wird' über die E,,/^.wlsnchrn nm Todesertläruug V^ung erfolgen. 73^^!_^- ^ug.lst 1886. ^) Nr. 3793. °n die,. Erinnerung 'uekannt wo befindliche Maria Vu„ >. Pekolj. ^dde ^"'.k. Bezirksgerichte Treffeu pekolj l,! "^ kannt wo befindlichen Maria H^""t innert: brada lul ^ Ilihann Zaletelj von Do- ?"N,sre^ ? Anerkennung des Eiqen- l'W E? ^ durch Ersitzuug anf die Rea- z>nde ^Nr. 694 der Catastral- "M I« vendors «ub pi-^». 20sten ^n^'Drüber zur ordentlichen uuind- c^^lung die Tagsatzung auf den >iln-'c ^obra^"'Haltes ^^hann Strojin ^ ihre ^ "ls E lrator ^ :l..mn ^rde/' Gefahr u, d Kosten bestellt ^Ziindiq! N s^' '' "l dem Ende Kt selbst'Hs ste ^lenfalls zu rechter "'n C'aclÄ"'" "der sich eine» an- duhaft .^ "er bestellt nnd anher ^'de ^ ^ " deni aiifgestellteu Cnrator 3l> ^k. ^v, w wird. (3560—2) Nr. 6242. Zweite ezecntive Fahrnis-Versteigernng. Vom k.k. Landes- als Handelsgerichte in Laibach wird bekannt gemacht: Dass zn der in der Execntionssachc der Firma Werner (3874—2) Št. 5963. liazglas. Od o. kr. deželne kot trgovske sodnije v Ljubljani se daje na znanje: Na prošrijo Jurija Nartnika v Ljubljani dovolila se je eksekutivna pro-daja dr. Viljemu Ko watsch u v Ljubljani lastnega zarubljenega in na 302 gld. 90 kr. cenjenega premak-ljivega blaga i. t. d., in priredita se v to svrho roka na 2 7. septembra in na 1 1. okto|bra 1886, vsakikrat ob 9. uri dopoludne v sta-novanji eksekuta v Ljubljani, s tem pristiivkorn, da se bodo zarubljene stvari pri prvem roku le za ali èez cpiiitveno ceno, pri drugem pa tudi pod to ceno prodajale. V Ljubljani 17. avgusta 1886. (3351 — 3) St. 4174. Oldie izvršilne zemljišèine dražbe. C. kr. okrajiio sodišèe v Velikih Lašièah daje na znanje: Na prošnjo Franceta Oblaka od sv. Gregorija dovoljuje se izvršilna dražba Antonu Peterlinu iz Laper sodno na 652 gold, cenjenega zem-ljišca, vpisanega v vlogi St. 159 ka-tastralne obèine Turjak v Laperji st. 4. Za to doloèujejo ae trije dražbeni dnevi: prvi na 1. ok to bra, drugi na 2 novembra in tretji na 2. deceuibra 1886, vsakikrat od 11. do 12. ure dopoludne, pri tem sodišci 8 pristavkom, da se bode to zemljišce pri prvem in drugem roku le za ali èez cenitveuo vrednost, pri tretjem roku pa tudi pod to vrednostjo oddalo. Dražbeni pogoji, vsled kalcrih je posebno vsak ponudnik dolžnu, pied ponudbo 10% varšsiino v roke draž-benega komisarja položiti, cenitveni zapiBiiik in zcmljeknjižui izpisek leže v registraturi na ogled. C. kr. okrajno Bodišèe v Velikih Laši&ab dne 10. avgusta 1886. (2810—2) Nr. 4311. Erinnerung au Stefau Mihevcie von Babna Po-lica, uubekannten Allfenthaltes. Von dem k. k. Bezirksgerichte Laaö wird dem Stefau Miheveie vou Vabna Poliea, unbekannten Aufenthaltes, hiemit erinnert: Es habe wider ihn bei diesem Gerichte Johann Planinec als Vormuud uud Margareth Ravselj als Mutter der mj, Margaret!) Rao^elj vuu Alteninarkt die Klage (16 prii6^. 17.Iuui 1886, Z.4311. auf Auerkeuuuug der Vaterschaft uud Äe-zahluug der Verpflegstosteu überreicht, worüber zur ordeutlicheu ulüudlicheu Ver-handlnng die Tagsatzuug auf deu 9. Ott'obcr 1886, vormittags 9 Uhr, Hiergerichts angeordnet wordeu ist. Da der Aufeuthaltsort des Geklagten diesem Gerichte unbekannt und derselbe vielleicht aus dcu t. k. Erblauden abwesend ist, so hat man zu seiuer Vertretuug uud auf seine Gefahr nnd Kosten den Johann Stritof von Alteumarkt als Curator ucl ucwil, bestellt. Der Geklagte wird hievon zn dem Ende verständiget, damit er allenfalls zur rcchteu Zeit selbst erscheinen oder sich eiucn andern Sachwalter bestellen nnd diesem Gerichte namhaft machen, überhaupt im ordnungsmäßigen Wege einschreiten und die zu seiuer Vertheidigung erforderlichen Schritte einleiten könne, widrigens diese Rechtssache mit dem anf-gestcllten Curator nach deu Bestimmungen der Gerichtsordnung verhandelt werden, uud der Geklagte, welchem es übrigens freisteht, seine Rechtsbchclfe auch dem bcuauuteu Curator an die Hand zu geben, sich die aus einer Verabsäumung ent stehcudcn Folgen selbst beizumcssen haben wird. K. t. Bezirksgericht Laas, am 21sten Inni 1886. ^________________ (2442—2) Nr. 2889. drumming an Icrncj Fabec von Kühlenbcrg Nr. 2, rücksichtlich dessen uubckauute Rechtsnachfolger. Von dem k. t. Bezirksgerichte Illyrisch-Feistriz wird demIeruej Fabee von Kühlenberg Nr. 2, rücksichtlich desseu uubetannten Rechtsuachfolgcru, hieunt criunert: Es habe wider dieselben bei diesem Gerichte Martin Udovie von Kühlenbcrg Nr. 2 die Klage 66 pi-av«. 18. Mai 1886, Z. 2889, wegen Ersitzung der Realität Urb. - Nr. 2 a6 Radelseck, Einlage Z. 4 tlä Catastralgemeinde Kühlenbcrg, überreicht, worüber znr ordentlichen mündlichen Verhandlung die Tagsatzung auf den 29. September 1tt86, vormittags 9 Uhr, hicrgerichts anberaumt wurde. Da der Aufenthaltsort der Geklagten diesem Gerichte unbekannt und dieselben vielleicht aus deu k. k. Erblaudeu abwesend sind, so hat man zu ihrer Vrrtre-tllug uud auf ihre Gefahr und Kosten deu'Hcrru LorcnzIerovsek vuu Illyrisch-sfeistriz als Curator ml :ic:lum bestellt. Die Geklagteu werden hievon zn dem Ende verständigt, damit dieselben allenfalls zur rechten Zeit selbst erscheinen oder sich einen andern Sachwalter bestellen und diesem Gerichte uamhaft machen, überhaupt im ordnungsmäßigen Wege einschreiten nnd die zu ihrer Ver-theidilUMg erforderlichen Schritte einleiten tönueu, widrigcns diese Rechtssache mit dem ausgestellten Curator nach den Bestimmungen der Gerichtsordnung verhandelt uxlden und die Geklagten, welchen l>s übrigens freisteht, ihre Rechtsbchclfe auch dem benannten Curator au die Hcmd zu gebe», fich dir aus einer Veravsä'u-mung entstehenden Folgen selbst beizu-messen haben werden. K. k. Bezirksgericht III. - Feistriz, am 20. Mai 1886. (3513—2) Nr. 6882. Bekanntmachung. Den Mathias Verbic und Martin Leuarcie aus Ceoca, unbekannten Auf» cuthaltes, und rücksichtlich auch deren unbekannten Rechtsnachfolgern ist über die Klage des Johann Lenareic aus Cevca Consc.-Nr. 75 66 f>ra68. 9. August 1886, Z. 6882, Herr Karl Pnppis aus Loitsch als Curator a6 :^wm bestellt und diesem der Klagsbtscheid, womit zur Verhandlung über obige Klage die Tagsatzuug auf den 20. September 1886 vormittags 10 Uhr hiergerichts angeordnet wurde, behäudigt worden. K, k. Bezirksgericht Loitsch, am Uten Augusts 886. (3482^2) Nr. 2431. (ifecutive Nealitaten-Versteigerung. Vom k. k. Bezirksgerichte Seisenberg wird betaunt gemacht: Es sei über Ansuchen des k. l. Steuer-amtcs Seisenberg (in Vertretung deS hohen k. t. Aerars) die executive Versteigerung der dem Anton Ceglar von Velte Reberce Nr. 4 gehörigen, gerichtlich auf 2150 fl. geschätzten Realitäten Einlage Nr. 53 und 54 der Catastralgemeinde Valicna Vas bewilligt und hiezu drei Feilbictungs-Tllgsatzungen, und zwar die erste anf den 21. September, die zweite auf den 19. Oktober uud die dritte auf den 16. November 1886, jedesmal vormittags um I I Uhr, Hiergerichts mit dem Anhange angeordnet worden, dass die Pfandrealitäten bei der ersten und zweiten Feilbietung nur um oder über den Schätzungswert, bei der dritten aber auch unter demselben hintangegeben werden. Die Licitationsbedingnisse, wornach insbesondere jeder Licitant vor gemachtem Anbote ein lOproc. Vadium zn Handen der Licitationscommission zu erlegen hat, sowie die Schätzuugsprotokolle und die Grundbuchscxtracte können in der dies« gerichtlichen Registratur eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Seisenberg, am 23. Juli 1886._____________________ "(3491—2) Nr. 1534. Executive Realitäten-Versteigerung. Vom k. l. Bezirksgerichte Ratschach wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen der Anna Kovacic von Hotemesch die executive Versteigerung der dem Johann Lufar von Gorelce Nr. 1 gehörigen, gerichtlich auf 713 fl. geschätzten Realität l »l«tl,<»«1«n), lZl l^! tnir»rlielt«n. I !« Wl«n, !., flkiso^markt l6. ^ l^ Director aufmerksam zu machen, dass ich X ^ mit der Fabrication meiner allseitig X + lieliebten (3470) 2—2 X ¦ Krainer J 1 Würste! ¦ bereits begonnen habe. ¦ < > Dieselben sind sowohl in mei- ¦ i > nein Charcutier - Geschäfte, Con- ¦ ¦ gressplatz im Zettinowich- ¦ ¦ aohen Hause, als auch Burg- ¦ ¦ stallgasse Nr. 9 zu hahen. ¦ ^ Zu /.ahlreichem Zuspruche ein- ¦ ¦ pfehlc mich hochachtungsvoll ¦ t Pauline Mauser. [¦ Wer Schlagfluss fürchtet nilor licroita davon lietrotliüi witrdf, oder an (!o:igontion U AMSTERDAM- JN U YV " 1 U li A Abfahrt ffc-^g^ Billigste Samstags. InafS Preise. Rascheste ^^Eü^\ Vorzügliche Beförderung. ' Verpflegumj. t., 2. und :i. ClaRMo moIuRivo aller HchilTautetisilion. Nähern Auskunft (llxsr Paseafio und Frachten orthoilt diu Direction in Itott.i'nlnin, di« Ni«-ili'i'l.-Aiiiorik. l)iiiii|issrhiffjilii-ts-|;«>s«IlM<:liiift, IX., KolowrutrijiK in Wien, howio d-r lliiupt-\<*<'\\t Jdsc.I' Stranser, BulinstruHS« ÜH >» ImiMhiMick. _____________ Mittheilung. Na sich mir noch km,e Gl'll'Mchl'it but, Ihncn iileiiu'il wärmstcn Dlntt für Ihre Puluer, welche mich wieder z»m qesundrsteil Menschen machten, anzusprechen, so thue ich es jel.^t aus uollem Herzen. Ich dill auch sicher, dass ich cMudlich qeheilt wurde, da ich seit der Cur, d. i. drei volle Jahre, uoch uie deu geringsten Nachtheil meiner jetzt so blühenden Gesundheit cmpfnuden habe. Ich habe Ihre bewährte Cur noch mehreren Personen anempfohlen; auch dirse rühnien dieselbe und dantcn uielmals für die erwiesene Hilfeleistung. Mit wärmstem Dank grüßt Sie hochachtungsvoll Ihr Gönner Andr. Kraus, Musiker, Hermanustadt, Vahn-gassc 9. 17. 4. «5. Ein kleines Werk, welches zur Vorbereüung der empfehlenswerten Cur dient, wird gegen Portouergütnng von 10. kr. von ,'>. I. F. PuM Polilliuil iu Hcidc (Holsttin) versandt. (lli) 3-3 iKaiser-, Wlärzen-I I und Bockbier i aus der Brauerei Gebrüder Hosier I | ornpfiohlt (403) 32 , K in Kisten mit 25 und 50 Flaschen ( | A. Haycr» j I FlaschenbierhandluDg in Laibach. | Brünner Stoffe fiiv oiucit cU-|i.\u!cii Herbst- oder Winter-Anzug in (Soul>onS üon 3,io gJMet üänflc, jetev n»f rta"Xc» 9)inuucran,yii) ficinistciib «in f(. 4,80 auü feinster um f[. 7,75 ,m tis f[.r,( jjo^'.y f(..,>,',i5 fri« fC. :*. Xa- meuturt) >)t OJJcta fl. 1,25 Di« f(. 2,50 vctfciitol an Kt-amaiiu pci ^iiftuartinalimc 6ic ?reintnih-.fiabrit6»9Hcbev(clitc imb (jcfitinotTrclIc Vliifrfillmnifl jciimo iMJKMircrc .paltbmttit aiio Vliirt) bür^t tic b-fiiiiiiio teolititfit unb tie bctcutoi^e Voistnit^c*frt 1>ißtirtt tcv leiben batitr, bafci niiv tie Dcfle '¦Bare uiib noii.ut "')") rein neii'rttiltcu TOuftcv geliefert uuvb. "JI• if Jbuiijili üafciitct obi^c Jlictcvlanc Maator gratis und franop. ,:)i7.t) w :i ^V^V h*X Fleisch-Extraet f>^' ..ng/ty^conJ. Fleisch-Boumj <* ^ /VhB>^^^^ ani- Hofortitriiii lI§ nd\\\ 2*^^ FlftlHchlirMlie ohm: j'"lc.i weiteren /hh»w- ¦i ff P/sIj^M™ v.rlnn«« n«r «r.l,to KemmeriC^Hche Klol.«h-1TM.«»Ml ^ I f jy^^^ RnKios-r,ai;^^ bei dem Cori-fHlPOiiilcntcn do, r Co in p:i jvn i c, hemm«11 V/',^^ llerrn rl'li«odor Rtii In Wii-n. /y~?S\ ^ut *^' in'' ^n ¦SiljMljninrIit. hfL]fY\ ProfesBor Dr. Liuhor's w Nerven-Kraft-Elixir jur tnucriibett, ynbicaten imb firfjcirii .Vicisitnn filler, selbst ber (jiirtiiiufiiiflcu Ncrvcnlfidoii, Iu'|oiitcr3 tcrer, bic bunl) x\UflCiiH)cvivriiii(joii entstauben. I Weinernte .V^ciluiifj aller SHivvuclioznHtande, I Ulfiii'.hsuc.lit., Anp;Hlw.\'i\\i\p., Kopfleidon, Mi^riinn, !lo.r2kli>i>ro.n, Miigo.nlRidcn, Verdnuungshc-Hchworilcn etc. L>n8 Norvon-Kraft-Klixir, au6 ben ebclftcn 4 Süesttlieilc, nart) ben neuesten (ir-fiit>ruuflcii bi'v tiuifl. üüiffcnfityijft, l>on einer flntori-tät ersten »touf)c8 üiifammcnnefe^t, bietet somit nu(i> bie uoüe (Garantie für Jöejeitifiiiiifl obiflcr t'ciben. 9((lc« yiäOcrc befaßt baS jeber TVl»">fi^c beilicaenbc «irentäv. 1'icisi/j.Kl.ö.W. II. 2.—, Kiinz«FI. o.W. I1.!t.r>(), flehen diinfcnbinifl ebev sJ(nd;iuil;me. — U:iupt-I)»!püt: M.Schulz, Hannover, I Scliilleretr. Depot: En^«'l-A|ioili«k<', Laitach. Apotheker Fr. He holz, Villach. Ap^tlH'kor Adovickli, Triest, Vb Kamoto. (ja pisma o pravem (v:asu oskrbniku vro(-i C.kr. okrajnasodnija v Mctliki dne 23 junija 1886. Am Congreaaplatze Nr. 3 ist Gewölbe nebst Werkstätte und im 7Avoif.cn Stockwerke eine Wohnung mil drei Zimmern, Küche etc. (^J" ' ' zu vergeben. Ansiii^nii im III. Stock. ^^^^^ (3>lV-"3) St-»816' j Oklic izvröilne Kcmljišeino dražbC; C. kr. okrujno sodišèe v Ve!^1' LaSifcah dajo n;i znanje: . \% Na proSiijo Audreja Hoöevsti'P ge Kolcnea, okiaj Uibnica, dovoljuj* . izvrsilna družlja Jožef Tomšicc^. soslno na 1050 «old. cenjeneg» * Ijisca, vj.i.saiicga v vlogi st. M ..„j stralne obeiue Videin v Vidmu i» Za to dolosiujejo se trije dražbe dnevi: prvi na 2 4. septembra, drugi na 2 2. oktobra in ^g tretji na 2 0. novembra 1 8' ^. vsakikrat od 10. do 12. ure Pre<1^8e dnem pri (cm sodišr:i spristavkon'i 'i];) bode to y.emljissie pri prvem in ^J1 oSt, roku le za ali èez cenitveno vre< |ed-pri tretjem roku pa tudi pod to nostjo oddalo. m, je Dražbeni pogoji, vsled kate red posebno vsak ponudnik dolžan» r^. ponudbo 10% varšsiiue v roke j benoga komisarja položiti, cen jgje zapisnik in zemljeknjižni izp'seK v rogistraturi na ogled. .^ji) C. kr. okrajuo sodiš^e V Lašièub due 17. iulija 1886. ^^- Einleitung zur Anwttisicrung. ^ Vuin k. k. Bezirksgerichte LittlU ' bckailllt qemacht: ° <7liB^ Es sei über das Gesuch des ^ -, Onle, stwnldl'esiher in Las^/'"^5. ^ichl, l!<^ >,p!u:». 2. Illüi ^^''. ,,s z>" ill die Eiilleitlmg des VerfnY"'" ^s Allwrtisienmc, der a,lf der N"illi ^ Gesllchstellers Eillla^c Z. 73 der stralssemeinde Vulavlje, als: ^ich^ i.) für die Fm-dernmi, des Dr^ ^„ Sternwle, Advucat in Laibach, «"^ fl. Urtheile vum 4. Juni 18^9 V>-' 2.) für die ForderuW l'^lh^ Dr. Michael Stermole aus d"N ^ ^ ft, voiu 4. Mai 1«24 pr. l9? sl- ' s. A. und ^ii< :-j.) für die Forderung "v <.^^^ Gale von PreWjn aus deui -" ^>„l'" vertheilull^s-Äefcheide vom 14. ^ .^.^0' 1«Z-j pr.'472 fl. i>l) kr. s-"- ^/ Pfandrechte. - zieN'illisset "^. a'"'^ Es werden daher die "" ^..M unbckallut wo befindlichen Tali ^ biqer, deren allfällige nnbeka"w ^^H und Rechtsnachfolger, sow" " ',^ O auf diese Hypothekar Fmdcn'^,is sprnche erheben, anfgcfordert, l" ' längstens 1. Inli '^ F so gewiss Hiergerichts ""^""^ist'>'"" widrigcns nach Ablauf d"1" ^tis""" weiteres Ansuchen mit der "» vorgegangen werden wird. ^ ^>l»> K.k. Bezirksgericht Littai, a" 1880. ^Ü^chttZcitlllln Nr. 202 1665 4. September llW. Geschüttelte Most-Aepsel SröSspr;",! ßross „nd klein, werden in bei allo» Älcrillin VOIM 18- September an y Kationen Uibach-Tarvis. ""»¦unser werden >i.iisK<>nomiiioii. Alois Mayer SS^Schiscliku hei Laibach. 2OO Gulden genügen, um mit 50 ÖBterreiohlaohen Credit-Aotien auf das Steigen oder Fallen der Course einen vollen Monat specu-liercn zu können, und kann man bei günstiger Tendenz 300 fl. his 400 H. monatlich hereinbringen. Bank- und CoinniiHsioiisliaus Herrn. Knöpfimacher (3359)&-5 Firmabestand seit 1869. WIEN, Stadt, Wallnerstragse 11. Firmabestand seif 1869. Informationen auf mündliclie oder nicht anonyme schriftliche Anfragen stehen in discreter Weise zu Diensten. natzagenten für Ratenbriefe Gesetz-AHik l ^r?vuf &esetzlicn erlaubter Lose gegen Ratenzahlungen laut Kei AAXI vom .Iahn; lHHf» vonnilf.eln wollen, werden unter günstigen Be-tyopL . dingungen angestellt von der (3:iir>j ;j .5 ^|^|8tubejler Ersten ungar. Gewerbebank, Budapest. v*en, Hotel Kaiserin Elisabeth ^* Ouroli in näohster Nähe des Stefansplatzes. ___ ^'i'Kintf» I1(MU!n I*J'«, bedeutend vergrössert. "^Pl e Appartements von ö fl. aufwärts. — 100 Zimmer von 1 n. angefangen. Auf Punsch n -i Lesezimmer — Telephon — Bäder. (82H3) 10-4 Im R ymni')us von «nd zu allon Bahnhöfen. — Pension nach ITebereinkonimen. '8enl)au W • urant französische und Wiener Küche. —Verkauf von vorzüglichen Vöslauer *""------^-2!gen- ________________________F. Heger, Eigenthümer. ¦^KjmBbk . ' (1775) 30-19 Präniüort von den Woltausstollunf,">n: ^^g^jgr^. London 1802, Paris 1S«7, Wien 1873, Paris 1878. ÖMMf Auf Raten ciaviere für Wien und Provinz. wie auch Jh ^ Concert-, Salon- und Stutzflügel ^njj m1Iäm!|1.08 aua dor Fabrik dor woltbokannton Export-Firma Gottfried Cramer, Clävi«?yer Jn >V|en' von ll 38Ü' fl- 40ü> "• 45°- fl- r>ü0- «-SW), II. «00 bis il. 650. Clavipr V amloror Fir'non von fl. 280 bis fl. 350. Pianinos von fl. :tf>0 bis fl. 800. ^^!!jj^chleissund Leib-Anstalt von A. Thierfelder, Wien, YIL, Burggasse 71. /^M^/I^/^"^^^^. ^^- ^^ Grüßte, verbreitetste deutsche ll^,.>^^!^^/,i,,,,/Ä^^/3^?>><>^> . Monatsschrift, alle Gebiete VM/Fsj^^W^» ^ V l ^V«M/ ^^? uinsassend. Musterhafte Oe. lss^RvH «>^ > ^^ V?^/N» >^ >G^^ dieqenheit und äußerst amü» ^>0)nW^t5 » ^O «^/^> l^l? >? santer Inhalt durch Mit. >)^>2^W^l H^^-^^ ^^^tz^M'H^H^.H' jarbeiter ersten Ranges ver, -f /F>Wc>^»^ bürgt. — Illustrationen nach Zahl und Wert ersten Ranges. Viele Kunst« l l>l^ HM blätter. Wertvolle Extrabeilagen. NlleS in Allem: Gest'cs Älatt sür jede ^ ^X><^//U/ Familie. Nur 1 Mk. jede« Heft. Wegen hoher Auflage besteS Insertions, ^ Mittel. Jetzt besonders zu beachten: 5m ysnncliosez'l>»nos»m» „Lvslin F^ ^^^^^" im 90. l.ebsn8jali!-o Xaige,- Wilnolmsi' ^ Der Zollkrieg! fcct e>'bo t 'slC ^ ^1^1'^ tiujictrcicncii ^oslfvicflcP, buvrii lucirfjcn bic Höik bcvarl crtyöltl inirbcn, tsljtf ill jj)jC)1 "^ Wiuininicn n.inj iinmofllirtj ncinn^t imirbc, fic(;t fid; bn# fttarrnlioutf ,,^ur Wlonnrifiir" ißJcftcö slCI!^'stt< f'i»iintlirfjc filv Mumriiiini bestimmt flcwcfcncn SBarcn tnn bit .{uilflc br« uormalsit "ren8flci r .''"''""' ln" ittir bic fjrpftcn SB}vi'll'i*on (Jbiffon in feinster 9lii«fiU>nui() ii 1» Frauco ^>cr ©tüct ^~~—^ü_L»j>enb ff. ih,ko mib \?a Stiirf fl. g, pPr Dimciib f(. 2-^mi.___________________________ q3|1 Ylfrv Aaim.mL am.J.^ n"8 flinslci" cüslliftttcn Chiffon, mit ertiten „W mMlJUi IJnlllßnilßlflflßll eilrivciAa SticTerci einsten, eine «rabre —JLUo J] n , -"*11*VM1»VlllttVll fliinftflicr.TCi, I. Dualität per SHIfl j^~——^-ii^i^nlUrt^ ycr gtilrf fl. i,r,o. ^cv TmUcnb ff. n;„r.o. 2?0 Dtz. Damen^achtcorsets SH ^~-HLI ®t(ltf nc?u'ciäcv ^ticfevci öiiifnlu-n lii^ift eff,iant niifycft.iticl; ein ^nirbtflürr für jebe SDanie, H —Ui^l^jycr TniHnib fl. Hi.r.o; (ehr fein ^cr ©tilcf fl. i,r,o______________________________ ^tz. Damen-Unterröcke ^S vOA V1#m 1% ___ ¦ j*. nntf Hcpsi^r mit tfofcen, ?Irt)felf»flnb^ ^Ljjiz^DamenschflrzeB'icn "by^?iifpiit}> °Tr lUAn T^#»w » " u> m «in« flut«, soever VcbcrleiiHt'anb, flaiij rTnie ^Mjjtzjieintttcher *«»'¦ ^W"^^^»^^:vcr «Ofl O# W « * « ciMtitlct 2!i(S(len, lüfte«, frt)^ciftc«,ncbiesleiifte(* jT^^Hausleinwand *^m m,uk" vv^ fl-7>M)' DOn I^Im^L. «, •» «»« feinstem T.unnft mit MirrtjuiiHcn yUiimcn- ^TW M, ISCnjVOf^flltllt^On Coffin«, lu'fklU'Hb an« einem für 12 1'erfnncn «ct-biettm , wa*O*** U1M11 Vll nroften JifitHuDc imb 12 flcuaii Vnffenben nrofien «Iein Sifrf)I.ÄCiK »"««nefü^rt, V«1 «arnihir nur fl. st.fio. ~9Ho»e>Xif4flariiiturrur tettebnib au« ~-—2flI>HMir!^ UtV "nb « ©erhielten mit tcrfrbiebciifarbiflen iflluiiicii nub lan-jtn ftranfeii, fl. 2,60 Vci ^Sj?^. Waffelhandtücher siiSB ssH ä^ —-LJlIflHlcr^racbt^pn fri)öii, »er imUeiib fl. it,»o.__________________________________ ^<|A CLaKaK^ —. ¦*. boftelieub niifl vt, uub tostet ^ntrtti,,^^»- S'efloir« ". ,blTi '-tM .<»fnmmen, fl. ii; ^HiiM-Onnlitnl, febr fein. fl. h,m». |U" Wolbvina n'» ^.fev W(ITC" f«v minbeften« ir, fl. ans einmal bestellt, cibält flvnti« einen tcbtcu u"l> fiiiK luftr«0o il'Jul Züvhcr «adinabmc effectiucvl Warenhaus „Zur Monarchie" >Vien j ^- Ul J"' W'11^'1^ /iollaintsstiasse Nr. 9. '^^eV'*' U1'^fen!, l.>'!«8t'stencrn i^e« Wij«trnnen »» benebmen, incrbnt ^eftelliinslrn nn ben -^ ^'nnt«s ,„lb •'. '¦ ^nncinbftoorfte^ci-, (Mntdbefttsct, Wutö- unb ftnl-rif^bircctürcii, ^rojefforcn, ^•^^^^^ ^nbc«bcrtinte;i, über Quabrilcfli^cn ft>nnf(* a" rbne 9Ja(bnabme, cffectnicrl. ^^^^^^^j^^^|....._.. ______ __ __....._....... ___________ Akademie für Handel u. Industrie ' in Cjr-raac. Oeffeiitlicbfcitffrcrbt I. b. f. T. Ministerial.* Erlasse« Born l. aiioi I87'i. SDie fflfabcmie bepinnt mit 16. September d. J. ibr »itrunb^anjiflfte* Gtbuljabv. — 3 (tn&rnnnne unb ![^ geruchlos, sofort trocknend und dauerhaft. i™>^ Eignet sich durch seine praktischen Eigenschaften und Einfachheit der Anwendung zum Selbst-Lackieren der Fusshöden. -- Zimmer in 2 Stunden wieder zu bonützen. - ¦¦ Derselno ist in verschiedenen Farben (deckend wie OeJfärbe) und farblus (nur Glanz verleiliend) vorräUug. Musteranstriche und Gebrauchsanweisungen in den Niederlagen. Fran/ ) JO- « Krfinder und alleiniger Fabrikant des echten Fussbodeu-Glanz-Lack, ]'ri\.y, u. Berlin. N i e d e r 1 a % e f ii r L a i b a c h : Joh. Luckmann. Städtisches Mädchen-Lyceum in Graz. Die Einschreibung neuer Schülerinnen an dieser ersten öffentlichen weiblichen Mittelschule in Oesterreich wird für das Schuljahr 18K6/87 arn 16. September geschlossen. Als Norrnalalter für den Eintritt in den niedersten der 6 Jahrgänge gilt das vollendete zehnte Lehensjahr. Das Schulgeld beträgt jährlich 00 fl. und wird in Monatsraten eingehoben. Der Unterrioht wird von Professoren ertheilt, fiir welche das Hecht der Reciprocität, mit jenen der Slaalsgymnasien und Realschulen besteht, und findet in den oljligal.cn Gegenständen (Religion, deutsche, französische und englische Sprache und Literatur, Geographie, Geschichte, Mathematik, Naturgeschichte, Physik, Chemie, Haushaltirngskunde, Zeichnen, Turnen, Singen) nur vormittags von 8 bis 12 Uhr, jener in den (unobligaten) Handarbeiten nachmittags statt. Die Aufnalimsprüsungeri werden vom 16. bis 18. September abgehalten. (3426) 3—3 Weitere Auskünfte werden jeden Mittwoch und Sonntag von 10 bis 12 Uhr vormittags in der Direcfions-Kan/.lei: Saokstrasie Nr. 18, II. Stook, ertheilt, von wo auch der zuletzt erschienene Jahresbericht, welcher über den Gesammt - Charakter der Anstalt und slie Durchführung ihres Lelirplanes genauen Ausschluss gibt, sowohl direct als auch durch die Post bezogen werden kann. l>ie Orreetion. I (321) 12 8 K* k> coiiciOMttiouiorteH Universal-Speisen-Pulver I <]cs Dr. Gölis in Wien. — Seit 1857 Handels-Artikel. (Protok. Firm».) I Diätetisches Mittel; bisher unerreicht in seiner Wirkung auf die leichtere I LüHlii'hktiit. (iiisbüsdiidcro) schwer vordaulichur Speison. dio Verdauung Und Blut- I reinigußg, 77) -{-I 3 Prof. Dr. G. Jägers ! | Normal wasche \ \ Herren- u. Damenwäsche J (eigenes Fabrikat). (aaw11"8 < ^ Cravatten, Taschentücher, Socken etc. j ! Leibbinden . : J (ärztlich empfohlen) billigst bei | : C. J. HAIWANN 1 ^ Liiilmc.li, RjilliliJiiisplatz^JJI & /^ \ An der mit dem Oeffentlir.hkeitsrechto ausgestatlcton \i i evangelischen Volksschule | [5 in I^ail>aeli >( 5 beginnt das Schuljahr 1886/87 den 16. September. V ö Die Anstalt hat 4 Jahrgänge für Knaben und 0 Jahrgänge ftr J ^ Mädchen. Die Unterrichtssprache ist die deutsche. Den katholischen J*^ y wt ligionsunterricht besorgt ein Herr Katechet. In den weiblichen Hstsl(1' Q L/ arbeiten sowie im FranzöHischen und Slovenischen wird gründlicher Untei' ^ Hk richt ertheilt. (3558) 3-1 V SL Die Einschreibungen werden den 14. und 15. (1. M, vormittags voD Q lJ U bis 12 Uhr in den evangelischen Schullocalitäten vorgenommen. /( D l>io Holnilloitimg- Y W^J^>i^—^^sè-^v------v^?>>>------v1^^—iss^^^ps===^^^pss==^ap-^ {Mm ff» In der vom hohen k. k. Ministerium autorisierten und mit dem •Wi jk OelTentlichkeilsrechte ausgesfatteten (3580) 3—1 ||| I Lehr mi Erzietassaistalt für Tflclter 1 %\ der lU W in Laibach, Spitalgasse Nr. 10 1 if beginnt das 1. Semester des Schuljahres 1886/87 mit 15. September- JJ |L Nähere Auskunft ertheilt die Vorstellung täglich von !) bis 12 Wu' \j| \st vormittags, woselbst auch die Programme gratis und franco bezogßn W jjV werden können. va|) ^iitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii^i^|i^]imiLI1111LLLJJlllllMLsPllMlini>llll1"l"llllll"llll'Illlll1llfLIIIILLLLLIIIIIJJJJJILtmiJM1''Li-m-*-^*****^^^ g | Peter Thomann | j Bau- u. Kunst-Steinmetzgeschäft | | in Lail>aeli 3 3} ^ [ i Wienerstrasse vis-a-vis dorn „Baierischen Hoffl | | empfiehlt sich zur Anfertigung von Grabmonumenten u11 j | allen Arten von Steinmetzarbeiten bei billigsten Preise • | 3 - ^-nfltHfl g Vincenc Èamernik | X Steinmetzmeister . ,, f L I)niiij>fniiilil^ms<', vis-a-vis *Wr I>;tinpliniihle in I-«rt^stC ' ä J# Ich danke dem hochgeehrten Publicum, insbesondere dem hoc'1 ß ^ ^? (ligen Clorus für die bishori^n Hestelhingcn in nunnf'tti Fache un'j .e\n J #( rnich unter einem auzu/.oigen, dass ich mit meiner Werkutätte Jn ,)Cr J( J# eigene» HaoH nächHt der Dampfmühle iibei-Hiedelt bin, ausscrdcni ^^^ ^ ?J eine kleine Filiale nüchnt der Kleischerbrücke, in meiner früheren " ^jg. j ^ statte, beibehalten werde. In der Filiale sind Grahmoniunente aus vers ^ || %# denon Marmorsorten und Bau-Arbeiten ausgestellt, und werden in dß pu. ^ ^5 liale auch Bestellungen angenommen. -— Ich empfehle mich dem p- • ^u. J ^ blicurn und dem hochwürdigen Clerus zu zahlreichen Aufträgen ""^gjten jl %# Sicherung der nolidesten und feinHten Ausführung der bestellten Ar" ten äi S hei billigsten Preisen, inshe-ondere für Grabmonmnente nach den n«'1 -^efil j ^% Zeichnungen, Gruftplatten aus härtestem Stein, zu Reparaturen ^" 'uf ^| J# hiesigen sowie auf andoron Kriedhöfon, EinmeiHselung von IiiHchrirt« ^^ ^ ^ boreits stehende Monumente uml Re»taurierung aller Grahnioninnenw'j ^ J ^^ hodiwürdigsten Clerus empfehle ich mich zur Ausführung von kii'C'J jC)i ^1 J# Steinsirbeiten, sowohl dor feinsten wie der gewöhnlichsten, ^e,,'lcjcheo 4ä S geHchmackvolI, schön, solid, pünktlich und billig ausführe. ^a [„ege»' L ^% Aufträgen seitens des p. t. Publicums und dos hochwürdigon Clorus Ln ß ,^\ J J^ sehend, hochachtungsvoll (3öo/; m JJ Vincenc Èamernik, stcinjnetzmeistc^ Druck und Verlag von Iss. ,on Kleinma'yr VsseV VamVra