1 ^l < » ^3^^^^?« z'^^9. Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung. Donnerstag den 25. October. Oubernial-Verlautbarungen. Z. 1942. (2) Nr. 20^'^l. Surrende. Betreffend die Einhebung der direc-ten Steuern in den Provinzen Kärn-len und Krain. — In Folge des hohen Finanz-Ministerial-Erlasses vom 12, October d I., Zahl I0W4, wird das herabgelangte a. H. Patent vom 10. October d. I., welches die Einzahlung der directen landesfürstlichen Steuern für das Werwaltungsjahr lt^5<» anordnet, zur allge-meinen Wissenschaft und Benehmung mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß in Beziehung auf die Hausclassensteuer, welcher nach dem §, 4 des a. h Patentes im Verwaltungsjahre 1850 einige Objecte werden entzogen und der Hauszinssteuer zugewiesen werden, die Einleitung zu treffen ist, daß dieselbe nur von allen ihr bis nun unterliegenden Gebäuden bis zur Durch führung der angeordneten Maßregel und mit dem Vorbehalte der nachträglichen Ausgleichung angefordert und entrichtet werde — ^aibach am 1U. October lt^9. Leopold Graf v. W elseröheimb, Lan ls > Gl'uvcinliü. Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden falser von Oest rreich; König von Urigarn uno Böhmen, Kb' Nlg der Lombardei und Vmedi^s, von Dalmatien, Croatien, Slavonien, Ga-lizien, Lodomerlen und Illyrien; Crz: herzog von Oesterreich; Großherzog von Krakcm; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steiermark, Karnten, Kram, Bukowina, Ober^-u. Nieser-Schlesien; Großfürst von Sicbenoürgen; Mark-ssraf von Mahren; gefürstelcr Oraf von Hadsdurg und Tirol n'. :c. Die schweren Bedrängnisse, von denen der öster eichische Staat im L^ufe der Jahre 18^ und l«49 heimgesucht wor cn ist, haben eine außerordentliche Anstrengung aller Kräfte nothwendig gemacht, und eine namhafte Vermehrung des Staatsaufwandes verursacht. Auch nehmen die in der innern Verfassung des Reiches und in der Gestalt der Verwaltung eingetretenen oder so eben in der Ausführung begriffenen Aenderungen große Summen in Anspruch, welche aus dem 'Staatseinkommen gedeckt werdenmüssen. Gleichwohl haben Wir bichcr eine Erhöhung der Abgaben nicht eintreten lassen, indem Unsere Sorgfalt darauf gerichtet war, die getreuen Völker unserer Monarchie, so lange die Drangsale des Krieges dauerten , mit neuen Lasten möglichst zu verschonen. Gegenwärtig kann es dagegen nicht länger aufgeschoben werden, deQuellen des Staaseinkommens in ausgedehnterem Maße als bisher zu benutzen, und die Einnahmen des Reiches mit den durch die Ereignisse gesteigerten Ausgaben in em richtiges Verhältniß zu bringen. — I„ Verbindung hiermit hat sich die Nothwendigkeit ergeben, in dem Ausmaße der Grundsteuer für die Länder, in denen dieselbe nach den Ergebnissen des stabilen Grundsteuer»Catasters eing.'hoben wird, eine gleiche Belegung eintreten zu lassei,, und die in dieser Beziehung zwischen den erwähnten Ländern bestehende Ungleichheit zu beseitigen, wie auch das ^"hältniß, nach welchem die Hauszinserträg-nisse in den bisher der Hauszinösteuer unterliegenden Orten besteuert sind, in das Ebenmaß mit jenem der Besteuerung des unmittelbaren Grund- crtrages zu stellen. — Im Vertrauen auf die treue Gesinnung Unserer Völker, welche der ihnen in jüngster Zeit zugewendeten großen Vortheile eingedenk, die unabweisliche Nothwendigkeit er hohter Beiträge zur, Deckung der gesteigerten ötaatsbcdürfnisse erkennen werden, finden Wir nach Anhörung Unseres Ministerrathes auf der Grundlage der §§. l2l», 121 der Reichsverfas->ung vom 4. März t>. I. Folgendes anzuordnen: 1) Im Verwaltungsjayre !t<5»0 sind die Grundsteuer, die Gebäudesteuer und die Erwerbsteucr in den Kronlandcrn, in denen diese ^ teuerartcn bestehen, nach den bisherigen geblichen Bestimmun-! gcn zu entrichten, so weit die gegenwärtige Anordnung nicht eine Aenderung verfügt — 2) In Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermart, Karnten, Krain und dem illynschen Küstcnlanoc, in welchen ländern die Grundsteuer nach den Ergebnissen des stabilen Grundsteuer-Katasters umgelegt wird, soll die Grundsteuer, zur Beseitigung der bisher in dem Percente der ^ele^ung zwischen diesen Landern bestehenden Verschiedenheit, für das Verwaltungsjahr 1tt.)lt mit ^inem gleichen Percente, nämlich mit sechzehn Gulden von Einhundert Gulden des Reinertrages bemessen und eingehoben werden. Bloß für das Her-zoglhum Salzburg wird, um den Ueoergang zu diesem Steuerauomaße vorzubereiten, gestattet, daß die Bemessung der Grundsteuer fur dieses Jahr mit Zwölf von hundert Gulden des Reinertrages erfolge. Der aus dieser Aenderung des Steuer-percent's an der Grundsteuer für die genannten Lander entspringende Ausfall ist auf d^n Grundbesitz der übrigen Länder, in denen das Grund' stcuer-Eataster noch nicht vollendet ist, nicht umzulegen. — 3) Die Hauszinösteuer wird in den Orten, in denen die,elbe bisher mit achtzehn von Hundert des Miech-Ertrages nach Abschlag oeö aus die Erhaltungstosten bewilligten Abzugeü eln-gehoben wnd, für 0as Jahr 185U aufsechzehn von Hundert des erwähnten Miethe^Ertrages herabgeletzt, welches Ausmaß von dem 1. November 1849 an als die ordentliche Gebühr zu gelten hat. Für Triest wird die statt der Hauszinssteuer bewilligte Pauschalsumme in demselben Verhaltnisse für das Verwaltungsjahr 165t» ermäßigt. — 4> Die Besteuerung der Gebäude nach dem Zinsertragnisse soll vom I. November 18 W an, in den Bändern, m denen die Gebäl.desteuer eingeführt ist, auf alle Gebäude ausgedehnt werden, die außerhalb der bisher der Hauszinssteuer unterworfenen Orte u) in Ortschaften gelegen sind, in denen sämmtliche Gebäude, oder doch wenigstens die Hälfte derselben, einen Zinsertrag durch Vernneihung abwerfen, oder welche 1i) außer diesen Ortschaften gelegen, durch Vermiethung benützt werden — Zur Ermittlung des Mieth-Ertrages von den Gebäuden, welche in Folge der gegenwärtigen Anordnung von der Besteuerung nach der Hausclassen - Steuer in jene durch die Hauszinssteuer übergehen. werden dreißig Percent der Miethzinse als Bedeckung der Erhaltungskosten in Abzug gebracht. Das Ausmaß der ordentlichen Steuergebühr von diesen Gebäuden wo>o für ein Paar Pferde auf der tlgenen Station eine Gebühr von (^. 2Y. — Den Postmeistern steht cs jedoch frei, den Privat-üllternchmungen lhre Pferde um die obigen Gebühren zu verweigern, dagegen steht es in diesem Falle den Letzteren zu, für ihre Fahrten - gegen Entrichtung einer bloßen Gebühr von 30 O. pr. Pf.rd und Post an die Postmeister - auf eigene Rechnung Pftldewechsel für ihre Fahrten zu er-richt.n. — Auf dn des Splügen und deö Etylfser Joches jedoch sind die Ltanonen!i1c.,i.., ^l,il.vt!l„i« und ca,nl>0 l^lc,n Ertra-postreisen: an Rittgeld pr. Pferd und Post 1V4, Ä88 an PoitMonvtrmkgelo pr Pfeld und Post ^. 1. (^ 25, für «inen gedeckten Wagen sammt Rad» schuh pr. Post I^. I; für eine» u>.gedickten derlei Wagen l.. 2. Die Stationen 'I il-H„o und Kiv« c!l l>ln2v^una genießen dasselbe Ausmaß, erstere jedoch nur in der Richtung gegen H<»llin^ und letztere in jener gegen (^ni gegen dchlossen von dem Amte nnes Geschwornen sind Personen, welche eines Verbrechens oder einer aus (Äewinnsuchi hervorgegangenen oder die öffentliche Sittlichkeit verletzenden schweren Polizei Uebertretung schuldig erklärt worden, oder welche wegen einer anderen Gesetzcsübetlretung zu einer mindestens haldjährigen Freiheitsstrafe verurtheilt worden sind; endlich Personen, über deren Vermögen Concurs eröffnet ist, uno jene, welche nach gepflogener Concurs - Verhandlung in der Untersuchung nicht schuldlos erklärt wurden. H. ses die Gemetndegefchwornenliste, d. i. ein genaues alphabetisches Verzeichniß aller in der Gemeinde zu den Verrichtungen eines Geschworenen berufendn Personen zusammenzustellen. ^'. 8. Diese Gemeindeliste muß an dem Amtssitze des Gemeindevorstauoes wahrend acht Tagen zu Jedermanns Einsicht aufliegen, und oaß dieß oer Fall sey, öffentlich bekannt gemacht werden. §. U. Jedem Gemeinoeglieoe steht es frei, binnen einer weiteren Frist von acht Tagen, vom letzten Tage der Auflegung der Gemein-de-Geschwornenliste an gerechnet, wegen Ueber-gehung gesetzlich zulässiger oder wegen Eintragung unzulässiger Personen in derselben schriftlich oder zu Protocol! Einsprache (Reclamation) bei dem Gemeindevorstande zu erheben. H. 10. Wird eine solche Einsprache von dem Gemeindevorstande für beglündct erachtet, so hat derselbe die Berichtigung inderGemeindeGeschwor-nenliste sogleich vorzunehmen, und diese Aenderung durch Anschlag an dem Amtsitze bekannt zu machen. Hat der Gemeindevot stand in Folge der Einsprache eine bereits auf die Liste eingetragene Person weggestrichen, oder eine ausgelassene hinzugefügt, so hat er noch insbesondere die betheiligte Person, und wenn er die Einsprache für ungegrünoet erkennt, den Reclamanten hiervon zu verständigen. Es stcht jedem Gemeindegliede zu, binnen acht Tagen von der Veröffentlichung der Aenderung, dem Be-theiligtcn und Reclamanten aber binnen acht Tagen, von der Verständigung angerechnet, bei dem Kreis-hauptmanne, oder wenn die Gemeinde unmittelbar unter der Landcsstelle steht, bei dem Landeschef den Recurs zu ergreifen. § 11. Nach Verstleichung der im §. 9 vor-gezeichneten Neclamationbfrist hat der Gemeinde-vorstand die Gemeinde-Geschwornenliste unter Angabe der über Einsprache darin vorgenommenen Änderungen und der zurückgewiesenenReclamationen dem Kreishauptmanne oder Landeschef einzusenden. H. 12. der Kreishauptmann oder Lanoeschef hat, falls in Gemäßheit des H. l oie Zuziehung von Geschwornen aus der Umgebung der Stadt, wo das Preßgericht seinen ^ih hat, erforderlich ist, sämmtliche Listen der einzelnen Gemeinden in Ein verzeichniß zusammenstellen zu lassen. Dieses Verzeichniß, oder wo die c5ahl der Geschwornen aus der Gemeinde, in welcher das Plcßgencht seinen Sitz hat, hinreichend ist, die Liste der Geschwornen dieser Gemeinde, k-Angelegenhetten. —-Da dle Korrespondenz der ioraen Matrikenführer mit den k. t. Behörden >n Matrlk-Al.gelegenheittn, auS Rücksicht für den öff.ntlichen Dienst, geführt wird, so l^t das hohe t.t, Ministerium fürHandel, Gewcrbe und öffelttliche Bauten, lm Einvernehmen mit dem k, t. Ministerium des Innern, dieselbe von der Entrichtung des Postporto befreit Diese Corr.sp^ndenz ist demnach sowohl bei der Auf. als bei der Abgabe portofrei zu behandeln, muß jedoch auf der Adresse mit der Bemerkung: »in amtlichen Matrik-,'lngelegeuheiten" verseh.n seyn. — Welche Bestimmung zu Folge herab-gelangten D»crets des hohen Ministerium» deb Innern vom 6. October l. I, Z. »W3l, allge. wein bekannt gemacht wird. — Laibach am l4 October ltt49. Leopold Graf o. Nelsersheimb, Landes - Gouverneur. Hcmtliche Verluutl»lrrungen. Z. 191«. (3) Nr. lN3^« Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bckannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Kirche und der Armen von Mariathal, durch die k. k Kammerprocuratur, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 26. Juli 184!) verstorbenen Herrn Psarr-vicar Johann ^avlrl. die Tagsahung aus den 12. November 18 l», Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher aUe I.ne, welche an diesen Verlaß aus was imm^r sür einem R^chtogrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend dartyun sollen, wi-drigens sie die Folgen des § «14 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben baden werden. Laibach den 13 October 1^49. Z. 1917. (3) Nr. 124U7. Kundmachung. Am 5., 6. und erforderlichen Falls auch am 7. und 8. November l«49, wird bei der in Pacht ausgelassenen Armenfonds - Herrschaft Landspreis der gesammte ^»ncl^», jn>l.!>^u8, nebst den sonstigen Inventarial « Gegenständen, als: Kl Stück Hornvieh, 4 Pferde, u Schweine, 5 Wirtl)< schafltzwägen, Weinaeschirre, Bottungen, mel> rere österr. Einur Wein, mehrere lW Metzen Getreide aller Art, mchrere llw Centner Heu, Klee, Vrummeth, Futter» und Streustroh, meh< rere IM) Metzen Knollens»üchte, als Erdapfel, Mohren, Rüben, nebst aUen Meier- und Magazins - «Äeräthschaften, Betlfournituren, Küchen^ Einrichtung, überhaupt das ganze herrschaftliche Inventar gegen gleich bare Bezahlung im öffentlichen ^ersteigerungswege dem Meistbietenden hintangegeben werden. — Die Kauflustigen werden hiemit eingeladen, sich «n d,n genannten Tagcn iu der Amtskanzlei der Armens0"dS-Herr!chaft Landspreiö einzusinden. bei welcher übrigens schon von jetzt an die zu veräußernden Gegenstände in Augtnschein genommen werden können. — K. K. Kreisamt Neustadt! am 10. October 1849. Z 1924 (2) Nr 351,. ConcurS'Verlautbarung. Die Post Action ,m hohen Ministerium sür Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten hat üb.r hierolt,gcn Antrag die Ausstellung einer k. k. Post-briessammlung in dem Markte ^eijenberg in II-lNllen bewilligt. - Diese Briefsammlung wird sich nnt der Besorgung von Correspond."^,, und Fahrpost sendungen bis zum Gewichte von 3 Pfd zu befassen haden, und nnt dlm k. k. Postamte zu Trrffcn ,ll ein.'r wöchentlich vielmaligen Fußboten-verblndung lm Anschll'sse an dle i!a>.bach-(Zarlstadtel Mall.fahrten und an die 5!att>ack - Aglamer unc 2reffen-^iltaier Briefposten stehen, in d.r Art, daß der Bote am Sonntag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag vor 8 Uhr Abends in Trcff... anzukommen , und von dort des andern Tagcö zwischen 5 und U Uhr nach Eelscnlm'g zurückzukehren hat. '— Zur Be>tßullg oie,rndungen; sern.r vm Pauschale fur d>e Bl>olgung oer ^>».ten-gange, wllches noch zu beilimmen kommt, und endlia) die Velpftla)tung zum Erläge einer baren oder fioeljlissorischen Caution von 2UU st, C. M. verbunden »st, wird hi.mil der Concurs nnt dem lüemeiktn ausgeschrieben, daß unter ten Blw.r bern, bei sonst gleichen Umstanoen, dge 0en Vorzug erhalten »oird, welcher bezüglich dlr Botengang/ den annehmbarsten Antrag stellen w>rt>. D»e 0ießsällig,n Bewerber haben dat>r ,hre We» juchr und oezlehungswe^se Anbote unter Nachwei-,ung deü Alters, der velfönlichen Befähigung, be5 sittlichen WohloerhaltenS und eines geeigneten Besitzstandes, längstens bis 1?. kommenden Mo-nlttes bel der gefertigten Oberpostverwaliung eln^ zubringen. Dle näheren Bedingungen tonnen übrigens sowohl bei ble>er Ooerpostoerwaltung als vei der t. t Bezllksobrigkell Srisenoerg elngef.he» warben. — K. K. illyr. Oberpostverwallung Laiv«ch den l3. October l»49. Z. 1925. ft) Nr 38tt7. Hl,undmachun . Nach einer Mittheilung des Vcrwaltungs-caches der Dampsschiffsahrtö-Gesellschaft des o,lerr. t!l^y0 in Trlesl Hat die Aubsührung der jetzt m W.rksamkelt befindlichen Fahrordnung der Dampf-^'oote der genannten Ge>ellschaft die Nothwendigkeit dargethan, dle Seitenlinie von Smyrna nach Hlerandrlen um e»ne Woche zu verrücken, so daß nul.mchr dle I>lftue»lz naa) Äl^xaildrien lwer Smyrna mit der !)iei>« vum iil. d. M. nach Eon, slautlnop«!, und sofort alle 14 Tage, d, i. jede, zweite Fahrt von Hrlest nach dem Orient Statt findet. — WaS unter Beziehung auf die dlenst. ämclichc Kundmachung vom 5. v. M , Z. 305ri, zur öffencllchen Kenntniß gebracht wild. - K. H. »llylilche Oberpostverwallung. Lawach den Itt. October 1849. Z 1944. (2) Nr. 4497. Edict. Bei dem gefertigten Bezirlöcommissariate »rlicgt als verdächtiges, wahrscheinlich entwendetes Gut, ein Geldbetrag von 2l fi. 14'.l, kr. — Die Eigenthümer dieses Betrages werben hiemit aufa/forbclt, ihre dießfälligen Ansprüche binnen Jahresfrist so gewiß hieramlS anzumelden u>ld zu erweisen, widrigenfalls derselbe bei diesem BczirtS-commissariate aufbehalten und nach den bestehen« den a h. Gesetzen w>rd behandelt werden. — K. K. Bezirkscommissariat der Uma/dung Üaibach's am l4, October »849. Z. 192U. (2) Licitation s -Ankündigung. Das k. k Militär. Commando in Laibach bringt hiermit zur Kenntniß, daß die beim k. k. Garnisons»Artillerie - Districte zu Wratz am 17. und l«. September 1819 abgehaltenen Licitatio-nen, wegen Verführung von Aerarial - Gütern im Militäijahr 1^50 höhern OttS nicht genehmigt wurden, und sonach am 29. d M. Vol> mittag um »tt Uhr im Kanzlei - Locale des k. k Militär» Commando in Laibach Nr. 21 am alten Markt in Folge hoher General. Commando-'^ erordnnng vom l2. October l^49, R. 13274, für alle MilitarbranclM eine allgemeine neuerliche öffentliche Frachtpreis - Verhandlung wegen '^er-führung von gefährlichen und nicht gefährlichen Aerarialgütern, einschließig der Bcttensorten, zu Wasser und zu Lande für die Zeit vom 1. November 1^49 bis Ende April »85U in unbe-stimmten Quantitäten für nachbenannte Stationen, m,t Vorbehalt der höhern Ratification abgehalten werden wird, -^ ^on Gratz nach Wien, Görtschach, Laibach, Tnest, Gör;, Udlne, Treviso, Verona, Mantua, Pavia, Palmanuova, Brescia, Mailand, Pettau, Walasdin, Agram, Oßeg, Gradisca, Peterwardein, Semlin, Brood, Arad, Tcmcöwar, Alt^Olszowa, Innsbruck, Bri-^en,Botzen, Trient, Fiume, Karlstadt, St. Veit (m Kärnten). — Von wörtfchach nach Gratz und Wien. — Von Trieft nach Gratz, Wien, Laibach, ^t. Veit »m und es hat demnach das Aerar das Recht und die Wahl, sich zu diesem Ende an wen immer von den Contrahenten zu halten, und im Falle eines Contracts - Bruches oder sonstigen Anstandes seinen Regreß an dem einen oder dem andern, oder an allen Co"trahenten zu nehmen. — Laibach am 19. October I849. Z. 1942. (2) Nr. 20742 «ä 7349. Licitations-Ankündigung. Zur Verpachtung der in Smolna und Orow in den Reichsdomänen Podbuß und Drohobycz im Samborer Kreise gelegenen Aeranal - Eisenwerke, auf die Zeit vom 1. December 1849 bis Ende October 1858, wird am 22. October 1849, wird bei der k. k. Camera!-Bez.-Verwaltung in Sambor eine öffentliche Licitation abgehalten werden. — Den Pachtlustigen wird Folgendes bekannt gegeben: 1) Das Smolnaer Eisenwerk befindet sich im betriebsfähigen Zustande und ist mit Werks-, Wohn- und Wirthschaftsgebau-den, namentlich mit einem Hochofen, einem einfachen und einem doppelten Frischhammer, dann mit Wassergefällen, Grundstücken, welch'letztere bei Smolna beiläufig 1U5 Joch 1097 lH Klafter, und bei Orow beiläufig 7 Joch 909'/g HH Klafter Flachenraum enthalten, und mit den gemutheten Eisensteingruben versehen. — Das Smolnaer Werk wurde im Jahre 1849 auf Rentkosten in guten Stand gesetzt, dagegen vcdarf das Orowcr Werk verschiedene Herstellungen, welche der Pächter, wenn er eö benutzen will, unter den im Licitationsprotocolle enthaltenen näheren Bestimmungen bewerkstelligen kann. — 2) Der AuSrufspreis des einjährigen Pachtschillings für beide Werke beträgt 800 si. CM. (Achthundert Gulden C. M.). Die Pachtcaution ist, wenn sie mittelst Hypothek bestellt wird, in dem Betrage von drei Vierthei-len des einjährigen PachtsäMngs, wenn sie aber im Baren oder in öffentlichen Obligationen, oder in galizisch - ständischen Creditspapieren, oder in Centralcassaanweisungen erlegt wird, im Betrage der Hälfte des einjährigen Pachtschillings vor dem Pachtantritte zu leisten. — 3) Zum Werksbetriebe werden dem Pächter: I. für das Smolnaer Eisenwerk i<)945 bis 1245 Hüttenklaftcr Kohlholz, die Hüttenklafter zu acht Fuß hoch, acht Fuß lang und vier Fuß breit, und zwar 975 Hüttenklafter, welche der Pächter auf eigene Kosten zu schlagen hat, zu dem Preise von 58 kr. CM. für jede Hüttenklafter hatten und voll 40 kr. CM. für jede Hüttenklafter weichen Holzes, und 300 Hüttenklafter gegen Bezahlung der currenten Stammpreise ; d) 1000 Stämme 4 " langes Grubenbauholz, welchcS der Pächter gleichfalls auf eigene Kosten zu erzeugen hat, gegen eine Bezahlung von ii kr. CM. pr. Stück, bei einer Stärke von tt bis 10 Zoll und von 12 kr. CM. pr. Stück bei einer Starke von 10 bis 12 Zoll; l-) das Brückenbauholz unentgeltlich.— ll.Für das Orower Eisenwerk. ach eintrifft, und von dort veS anoern Tages ftüh sechs Uhr nach Gurk zurückkehrt, oder ous derselbe am Morgen voll Frie>ach ausgeht, und Nachmittags von Gurk nach Fliesach zulücktchrt — Dem gegen Dienstueltrag und Leistung emer baren oder sioe,jussorischen Caution von 200 sl. C. M. aufzustellenden Bricfsammler daselbst wird eine Remuneration jährlicher 5l» ft, ein Kanzlcipauschale jährlicher 2U ft., dann der An theil mit l l»)6 vom Briefpostpol to über 300 st. und mit 5"/o vom Porto und Franco für Fahlpostsendungen bewilligt, und zur Besetzung diejer Stelle, mit der Unterhaltung obiger Botenfahi.-ten, der Concurs hiedurch mit dem Beimrken ausgeschrieben, daß unter den Bewerbern bei sonst gleichen Verhaltn ssen derjenige den Vorzug er-elhalten werde, welcher bezüglich der Unmhal tung der Botenfahiten den billigsten Antrag stellt. Der Antrag über die in Anspruch zu net> mcnde Gebühr fur die Botenfahrten ist nach der obigen Andeutung alternativ zu stcllcn. — Dießfällige Gesuche sind bis 15, November lS49 unter Nachweisung dcs Alters, der persönlichen Befähigung, des morallschcn Wahlverhaltens uno eines geeigneten Besitzstandes bei der gefertigten Oberpostverwaltung elnzubringen, bei welcher auch, so wie bei dem k. k. Post inspectorate in Klagenfurt, die näheren Bedingnisse des abzuschließenden Dienstvertrages eingesehen werden können. — K, K illyr. Oberpost-Verwaltung. Laibach am l7. October 15U9. 5 l9Z». (2) Nr. 2429. E d l c t. Von dem Bezirksgerichte der k, k. Cam -Herr-schast Lack wird bekannt gemacht: Es habe Johann Habian aus St, Leonard« Hs . Nr. l, wider Blas Tuschet, (Zasper Blasnik, Valentin Grochar mit» Mina Vcrhouz, oder ihre allfälligen RechtSnachsol-ger die Klage aus Verjährt- und Erloschcnerkla'rung der, auf der im Gruxdbuche der t. k. Cameral-Herr.-schift Lack «>ll, Urb.-Nr ,95- vorkommenden Hübe Hs,-Nr. >, zu St. Leonard! intabulirten Schuldur--künden, a!b: der Schuldbriefe «z. «t,'nt.-.I). 23^ März 1787, pr. 6(1 fi, L, W., oder 5l fl. (5. M., und des Ehevertrages <1<1o. 8. Jänner, iniali. 29. December l?87. pr. l5(j fi, ungarische Ducaten oder l?t> fl überreicht, worüber die Tagsatzung auf den 0, December d. I., um 9 Uhr Vormittag bestimmt worden ist Da diesem Gerichte der Aufenthalt der Geklag, ten oder ihrer allfälligen Rechtsnachfolger unbekannt ist, so wiro auf ihre Gefahr und Kost?,, ein (Zurator in der Person d<6 Hrn. Andreas Lußner von Seizach aufgestellt, mit welchem diese Streitsache nach den de-stehenden Gesetzen verhandelt lind entschied,,, werden wird. Dieß wird den unbekannt wo befindlichen Geklagten oder ihren allfälligen Rechtsnachfolger zu dein Ende erinnert, daß sic allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder dem aufgestellten Curator ihre Vehelie an Handen zu belassen, oder einen andern Sachwalter zu bestellen und diefem Gnichte namhaft zu machen, und überhaupt in Allem die rechtlichen Wege einzuschreiten wissen mög.,,, als widrig,ns sie sich die aus idrer Veiabsäumung entstandenen Folgen selbst bnzumessen haben werden. K. K Bezirksgericht Lack am ,5, Sept 1849. Z, !930. .2) Nr. 2706. Edict. Von dmi t. k Bezirksgerichte Feissritz wird hie«-mit bekannt gemacht: Man dabe es für nöthig befunden, d»'N Mattili I^n.-n^V: ron Specie Hs.-Nr. 24, wegen schlcchttr Vcrmö.^'nsgebarlmg als Ve» schwender zu erklären, und für de>,ftlbcn zur Vertre-tlii,g seiurr Rechte den Johann Deklrva vm, Specie Hs-Nr. '27 als (5ur>»tor anfzultell'N. K. K. Bezirksgericht Ftistritz am 10. Sept. 18^9. 3. 19l4. (2) Nr. I42l. Edict. Vom k, k. BrziiGerichte Neudegg ist m der Execi'tionssache dcs Herrn Anton Kerskitfch von Mo-rä'lizh, wider Michael Kraslonzh von Hl'chouza, die e^'cntl'oe Feilbietling der, dem Lchtrrn gthörigen, im Grundbliche der Herrschaft Thnrn < GaUt>»stein vor-kommenden drei Weingärten »„l) Lager Nr, I l in Gobnik, xnl» Lager Nr. 5> im Hermagorasberge »no «ul» Lager Nr. 6 im Löschenberge, wegen schuldiger 24 st l2 kr, «, «. 0. bewilliget, und siild zu deren Vornahme drei Tagsahungen, aus den 19. No, vember und den l9. December l^49 lmd den 18. Jänner l850, jed.smal Vormittags 9 Uhr, in loco der gedachten Weingärten, mit d» Termine jedoch auch unter demsclbcn an den Meistbietenden hintan gegeben werden soll,'». Der ii> rundbllchsertract, h,e LicitatioNsdedlngnisse und das Schätzungsplotocoll liegen zu Jedermanns Einsicht in diefer Ämtskanzlei bereit. K. K. Bezirksgericht Neudegg 30. Sept. 1849. 6. »93«. (4) Nr. 3276- <_5 d i c 1. Vom Gtzi't^gesichie G^üschee wird kund gt. machi: Oi^ sey über Ansuchen des Peier Schemitsch von Reinlhal, in die ereg liege, den 2 Wemgal'cn lanuin KlUer. in, Werth« oon l40 ft., ^^s der auf iß fl. ltt tr. geschätzten Fls den l4. November, die zwcüe aus der» i i. Dtleme ^er d. I. und die drille aus den »7. I.inntl 1^50, ,edesmal um l(j Uhr Vomttlags in loco ')g mit rein ^eisaye angeoidnet woiden, daß obige Re^Ulaien s.linnil ^al»rn ss.n eiii lei d„n d>itten ^e>l^ielln:g^»'in,ine unier d,m gcrlchillchen Schäz» zuügc'welü', wereen l)intan^.ge en werden. O undbuchsertlait, SchätzUlmspiosoioU und 3i^ cilalionboetingulsse lönnen hillgellchlö eingesehen wtrd. Bezuksgeiicht Goüschce am l2. October »849. Hi>1 Gul'ernial-z.jerllMtbaiungen. Z. 1953. (I) Nl. 2UI^3. Currende des k. k, il lyrischen Guberniums. — Im Nachhange zu der (Äubc^ni^l-(Jurrenc e vom 2l». S^pt. d. I., Z. I^llll», wowi: die sur Wien festgesetzten Ial)rmarttszc>ten bekannt gemacht Wurden, folqt angeschlossen der nut dem huhen Ollasse deü Ministeriums des Innern yerabqelanftte hohe Iustlz'Minlst.rlal (5r!aß vom 7. October d.I , Z ?:,?5, l)etriffend die Festsetzung des Accepta-tions - und Zal)lungstagcs während dcr beiden für Wien eingeführten Jahrmärkte !^ur Wissenschaft Ulld Darnachachlung. — Laibach am 20. Ocr. 18-llj. Leopold Graf v. Welsershel ml>, Landes - Gouverneur. Erlaß des k. k. Justiz-Ministeriums, llst, zul Hintanhaitung möglicher Zveifcl und Stie tig-keitcn verordnet, daß in F^'Ige dieser Abtürzuuq der Dauer der zwei Wiener Ltadtmarkte, die bc> Markten bei 14täg»qer Dauer beslehende Norm und Uebung, rücksichtlich des Acceptations- uno ZahlungStagcs, einzutreten, daß hienach in Zu^ kunft der vierte Markttag als Acoptalionölao,, und der Mittwoch der zweiten Mmktwoche als Zahlungstag zu gelten, und daß diese Verfügung bereits in dcm bevorstehenden Herbstmarkte m Wirk' samkeit zu treten habe. Z. 1U4U (I) ^r. 1U796. Kund N! a ch u n g Ml Beginne des Nerwaltlmgüjahres l8^'^^ sind nachstehende train. Studentenstlftunge^ wie der zu besetzen: - 1) Die vom Priester Primus Debelak ernstere Stlstung, im dermaligen Iahreserttage von 27 st. (5. M. Zum Genusse derselben sii,d bloß Studierende aus des Stifters Verwandtschaft berufen, und dieselbe kaun, wcnn der Gtlftling auch zum geistlichen Stande gelangen sollte, fortgenossen werden. Das Präzenta. lionsrechc gebührt den Anverwandten des Hlifters zu Et. Ocorgcn bei Krainburg, und drrStiflungS-geuuß ist auf keine Scudle»adche»luug vescyräntt. Sollte sich um diese Stiftung kein Bewerber me» den, so wird der Iah^sertrag pro l»^"/^ der weitern stisterlschen Bestimmung ^ugefuhlt weroen, — 2) Die vom Pfarrvicär zu .«.ropp, (5^lspar Olavati tz, errichteteSiistung jährl. 35 st tZM , zu deren Genusse bloß Studierende, die von den Brüdern oder Schwestern reS Stifters abstammen, berufen sind. Der Stiftungügenuß >,t au. kelne Studienabtyeilun; beschränkt, und das Präsen-tationörecht gebührt dem Aeltesten der Familie. Sollte keine stistmäßige Competenz vorkommen, so wird der Iahresertrag für das Ichr 1^".»^ der weitern stifmischen Bestimmung zl'gefühlt werden. — 3) Dle vom Pliestcr FranzHladnlt errichtete Stiftung jähll. 24 st. 40 kr. (3. M., wozu bloß Studierende aus der Hlaonlk- oo.'i Seoer'schcn Familie berufen sind, Der Genuß i>l auf keine Studienabtheilung beschräilkt, und das Präsentationörccht steht tem Pfarrer zu Unter idria, mit Beiziehung von vier Gemeindeglledern, zu. — 4) Das vom Mathias Kaste llitz, gewesenen (5anomker zu Neustadt!, und dessen Bruder Friedrich errichtete St'P'NdiU^ jährlicher 30 st, C. M. Dasselbe ist bestimmt für Studie, rende aus des Stifters Verwandtschaft, und >n deren Ermanglung auch für andere arme Studierende, und k.mn nach den adsolvirten Gymnasial-studicn nur nock in der Theologie genossen werde». Das Prasentationsrecht übt der Aelteste aus der Familie der dießfälligen Stifts- aus. — 5) Be> der vom Andreas Krön ei richteten Stiftung der dritte Pl^tz, im Iahnsertrage von 33 st. 22 k>'. ^ M Zum Gei usse sind berufen studierende Sohne armer Bürger aus Laidach, Kraindurg oder Obei-burg, vorzüglich aber aus der Verwandtschaft des Stiitelö. nur müssen die Studielenden mindestens Schüler der fünften Gymnasialclasse seyn. Der Scislllüg h^t ^lch aus die Musik zu verlegen, und die Stiftung kann nach zurückgelegten Gymnasial-cl^sen nur ncch in der Theologie genossen werden. Das Präientai!onsr>.cht >leht dein hlrsigcn fürst-bischöflichen Oldlnc»riate zu. — tl) DievomGeorg Maurltz, gelve>enen Pnester zu ^uflthal, laut H,c!laine..leü vom Jahre i?Al, errichtete Stlstung jäyrl. ^« ft. ltt kr, (ö. M, Dlejelbe iit vorzugs-weise für Studierende, luelche mit dem Stifter verwandt sind, und in deren Ermanglung sur arme Stu0>cr«l»0e üderyaupt belUmint. Der ^.nn» 0ie>er Stlstung, deren Verlllhungsrecht der Canoes' stelle zu>leyt, >st aus keine Studienabthe-lung ve-Ichränkt. — 7) Die vom A n dr eas «5churb l ^richtete Stlfcuttg jährl. 26 st. i^. M Dle>e >>l oeilllnlnc sur Studlerende aus den drel yiezu oeru sl aus ke.tic Sludlen^bthellung beschränkt. Sollte keine fllft-maßlge ^omp t.nz vorkommen, so wird die Iahreb-geduyr plo ltt^^^ der weitern !tlfter>Icheli Be->Umil,ul.g zugefuhll welden. tj) D'.e vom Prleft^ Io> eph Sdef char, laut Testamentes vom 14 December Ittitj, errichtete St,flung von jährl. 48 ft. (2. M. Die>e l>t vorzugsweljr sur Studle» reude auö des Stifters Verwandtschaft, ln deren Ermanglung aber sur jene, welche ln der Pfarre Hresovitz oc»er i)cadmunnsoorf gedültig sind, tx-fllmmt, und kann n> jeder Studienabthe lung genofsen w^rocn. Das Prä^encationsreat fteyl de.n ^ubnnium zu. — 9) L>e» der vom Mathias Sluga, gewesenen Pfarrer zu Burg-Schlei»>tz, im Jahre l7ltt errichteten Studenteniustung zwcl Plätze, jrder pr. «5 st 4l tr. (5. M. Diese Stis-!l,ng ist bestimmt, uorzugvweife sur Studitl'enoe aus d.s Suiters Velwandtjchafc, iuübcsoil0cre, ivelchc aus der väterlich Sluga- ooer aus d.r mütterlich Äral'schen Famll>e abstamnien; in Er^ ulanglung ocr Anverwandten ader für Studierende, wclaic aus der ^cachbarichafc St. IohaiiN zu Zau chen gebürtig, und endlich welche Kraincr überhaupt sind. Das Präsentaiionbrecht für dieses, auf telnc StudienabtheUung beschränkten Stipendiums uoen dle nächsten Verwandten der gsliannten Fa-mille gcmcinlchas'tllch aus. — 10) Die vom Andreas Steinberg, Bischof von Scopia uno Propst zu Ruoolphswerth, errlchrcte Sciftung, im oermal,gen Iahreseltt^ge von «l^ ft. 54 kr. Ü.M. Dlese >st fur Studierende aus der Familie v. Stein-o.rg, >n deren'5'rmanglung aber aus der Familie Gleich bestlnmn, und rcr Stiftling muß entweder ill (Äral) ocer Wieil studieren. Das Präsentations-recht gebührt dem v. Steinberg'schen Beneficialen am heiligen Gra!.'e nächst 5!a>bach, und das Ver^ leihungsrecht der Familie v. Steinberg. Der Stif-lunIsgenuß ist auf keine Studienabtheilung ve< schränkt. ^ ll) Bei der vom Weltprlcster Ma, lhlas Sever errichteten Stiftung em Platz von jährl. U3 st. 5tt kr. lH. M. Dieses Stipendium ist vorzugsweise für Studierende aus der Verwandtschaft des Stifters, und in deren Ermanglung sur jene aus der Nachbarschaft Bositze, im bezirke W'ppach, bestimmt In Ermanglung auch solcher kompetenten hat der Stlftungsertrag zu gleichen Theilen zweien armen und fähigen Studierenden aus der (Hommunität St. Veit del Wippach, und endlich in deren Abgang zweien armen Studierenden aus dem Pfarrbezirke Wippach zuzukommen Der Stlstungsgenuß ,st auf keine ^ tudienadthei-lung blschranit, und das Präsentationsrecht ge^ bührt der Gemeinde Lositze im obvenannten Bezirke - »2) D>c Stiftung Unbekannt l, im dermal'gcn Iahresertrage von 5U st. 40 kr. C. M,, zu deren Genusse arme Studierende aus Laibach überhaupt berufen sind. Das Verleihungsrecht d,escr, auf keine Studienabthetlung beschränkten Stiftung üdt das Oubernium aus. — 13) Das vom Friedrich Wcltenhlller errichtete Stipendium mit jährl, »5 ft. 20 kr. (5.M. Die,es >st für linen gut studierenden Schuler det Atzten Gymnasialclasse de st!ln:nt. u,'d kann nur durch cln I^lhr genoss.» werden. Das Präsentationsrecht üdt dllr läncist^nZ bis 10, November d. I. bei diesem Gubermum zu über-leiben - Vom k. k. iUyr. Guernium. Laibach am 5. Oktober )8i9. Hcultliche Verlaullmrungen. Z. 1852 (l) Nr. IU432. Edict Von dem k. k, Stadt- und Landrechtc in Krain wnd bekannt gemacht: Es werde über Ansuchen des Herrn Joseph Aichholzer, gegen Herrn Joseph Köhrer, pc,o Zahlung von l09 si. 45 kr. C, M. <:. ^. c, die Feildietung der auf 15» i st. 5"< kr. geschätzten Hüte und der Gewölbseinrichtung bewilliget, und hiezu die ^agsatzung auf den 7. und 2l. November l849, jedesmal von 9 bis 12 Uhr Vormittags, und allenfalls von 3 — U Nachmittags, in dem Di'er am Kundschaftsplatze «ri!> C. Nr. 233 lie-gengcn Gewölbe mit dem Beisatze bestimmt, daß. wenn diese Fahrnisse bei der ersten Licitation nicht mindestens um den Schatzungswettl) verkauft werden sollten, solche bei der zweiten auch unter demselben an den Meistbietenden gegen bare Bezahlung werden hintangegeben werden. Laibach am 16, October Itt-W, Z. l947. (l) Nr. 25l«. Edict. Von dem k..k. ^e^ks.:elichle Ob^l.nbaH wild ^iclMil dlt^nnt gemacht: Man dabe üb^r knsuchrn cls Helln Fr^nz ^v^nciizh von O^erlaibach, Gewaltträger teß Hcrrn Marias Iuaneuzl, von Äieu-inastll, die crecuiive Zcili?ictU!ig der lcm Ll'diecis Perlo von Biesouza glböligen, ,:u Br.souza 8nl> ^9 3- l2 gelegenen, bei dem Grunrbuche der Herr» schabt zrrubcn!hal «ull Utd. ')ir. 188 voikommen' den, ge ichtlich au, 2678 si. 40 kr. bewettheten H>ilb' l>ude, und der auf 218 fl. 30 kl. bewe, lheten Fahl-insse, w'^c,i aus dem w. a. V>'rgle>chc vom 9. April >«»7, Z. !0^> schuloiger 150 st. 30 kr, c. «. 0. be' iviUl^el, und zu dlren Vorn^iime drei Termine, der e»>le .nls dcn 19. siovemt'e'', dir zweile auj den ^li. ^rcclndt! I. I., unc> der d»ine a^lf den 21. Jänner c- I, allczsil 5iotmlllags 9 Uhr in, Olle der Rea» ittät mic dem A>,l?nige a>iq>lildnrl, daß sowohl die .'lielililal all' auch die Fährnisse dei den deioen ersten ^eill)le!unc,eli >,ur um oder über den Schä'tzuriqs-iveuh, dci der drillen aber auch unter demselbcn yinia,.ge^l't'e^ weldlN. D>r Grundbuchseltract, das Schätzungsproto-oll und die Licllaiionsdedingmsse liegm hier zur Einsichl und Absch.illeüercdellun^ l-ereis. K. K. Bezirksgericht Odeilaibach am 4. Ssp. linder i8^l9. Z. 1937. (l) Nr. 3205. Edict. Vom Bcznkägenckle K-upp w'rd hiemit bekannt gemach!: (5s ley ül)er Ansuchen des Merlin Slipani« rc>!i tll'll. ?3, die erecuiive F»tIdielUt'c! de?, oem I>Ii!<» ^»^i^ i>on lio^innvg» Iis. 13 gehöngei's dl)sl lir^enbrn, im HlMldduche der Herrschaft Krupp 8„Ii (ZU''. Nl. l?8 und Rcctf. Nr. 2.'3 vorkom-Mli,drn »8 tr. 3 dl. Kauflrchtskube, wegen schuloi» gc> >3 fi- (-'. M. c. 8. <:. dewilli^tl, und seyen zu o.ien Vlr^ibmc 3 Feildielui^sicisi^huiigei', nämlich s^che dls Alldieas !1iacb:el, 3jorinund d.r Ia cob Pe:rouMzl)'sche!l Pupillen uon F a,zdor!, w> der ^)ettr Oblat von !t>.sch.ie H. ^ii. I, in du erccu iu« gtilbielung cer dirsen, ^el-örigen, dem Grund ducke des Htsrschifl zicud.-nih.U unier Urv. N». 7ö'/, ei:velltlblel, Vierlelhude samm: An- ui-.d .^n-gehvi gewilligec, und es seyrn hiezu die Feil^ielungb l«r«nil,e aus den 4. Oclvbes, den 5. Novem er u,ld den 6. December l. I. ild,s.,hl Votmiliags 0 Uhi im Wohnorte des ^recuren mit dem Beisatze an^e vldnet worden, daß rieft Reali-äl nur bci der d,men Feilbietunq auch unier dem gtlichllick erhobenen Schä'tzUll.qöweltl'« von !<>25fi. ,e l. Heill'iesung ^ls adge hallen angesehen wild, wild am ü. November l. I zu«- zwellel, gesHriicen werden. K. K. Bezilkegtlicht Oderlaibach am 4. O^ lober l>!^9. Z 1943. (l) Nr 205l. E d i l t. Ueber Ersuchen des h, k. k. krainischen Stadt-und Landrech^ts vom 2. d. M., Z 9908, werden am 12. und l3. Nov. l. I., zu den gewöhnlichen Amts-stunden, in dem Pfarrhose zu Moräutsch verschiede» ne, in den verlaß des Hrn. Bechantö, Blas ^ipuvic, gehörige Fährnisse, als: eine vicrsitziq,, haldgedeckte Kalesche mit Vord ch, eine ungedeckte einspännige (Zhais,, Zimmereinrichtung , Leides und Bettgewand, Tafel., Küchen- u b Kellelgeschirr gegen geich bare il)e,ahll!ng velsteigerungsweise veräußert, wozu die Kauflustigen eingeladen werden. K. K. Bezirksgericht Wartenberg am 16. Oct. l84g. 3. 1950. (l) Nr. 4706 Edict. Von dem Bezirksgerichte Wippach wird hiemit kund gemacht: <ös hade H?, Simu» Furlan von Slapp Haus Nr 68, gegen dit unbekannt wo blsind^ lichtn Johann und Maria Furlan , dann Hrn. Johann Odresa und :er.tze erinnett. daß sie zur obgcdachten Tagsatzung entwe-der selbst erscheinen, oder ihre Rechtbbehclse dem auf gestellten Curator an die Hand geben, oder allenfalls, einen andern Sachwalter ernennen und diesem Ge richte namhaft machen sollen, widrigens sie sich di« Folgen it rer Verabsaumung selbst zuzuschreiben haben werden. Bezirksgericht Wippach am l?. Oct l8^9. 3. 19l0. (,) Nr. ^«50. Edict Von dem k. t. Bezirksgerichte Gerichte Egg und Kreutberg wird bekannt gemacht: Man habe über Ersuchen des hochlöbl. k. k. Stadt - und Landrechtts Laibach zur Vornahme der in der Erecutionsfüyrung der Fiiialtirche Rafolöe, durch die löbl, k. k. Kammer-procuratur c«nli-» Fra z Krall von Verhoule bewilligten execuliven Feilbietung der, dem ätzten, ge. hörigen, auf 1,92 fi. 25 lr. gerichtlich geschätzten, im Glundbuche des Gutes KrcUtberg «»ili Urb. Nr. l8 vorkommenden Halbhube, pota schuldigen 50 fi «- ». <:., die Termine auf den 3«. October, 30. No vember l. I. und 2. Jänner 1850, jedesmal ftüh s Uhr in loco der Realität zu Verhovle mit dem Anhang« bestimmt, daß die Realität nur bei der drltlen Fcilbietung auch unter dem Lcha'tzungswertht hlntangegeben we-den wird. « . W»z." .^ausiuftige mit' dem Beisal!e eingeladen slnd, daß ,tt das SchätzungßvrotocoU, ben Grund-buchscrtratt und d,e LkitationZb.dmanisse täglich hleramts einsehen können. " " »"U^^ K. H. Bezirksgericht Egg und Kreutbera am H3. August I«49. 2 «m Wohnungen zu vcrmiethen. Im Hause Nr l74, am Raan, sind von Michaeli d. I. an mehrere Wohnungen, entweder c'itncln oder zusammen, nelist einem ^lalle auf uier Pferde und einer Wagcmemiese, zu v lmiethen. Das Nähere ist zu erfragen in der freiherrl. Zois'schen Eisenniederlage am Rann, täglich von !l) bis II Uhr Vormittag. Z. 1UI9. (3) Anzeige. Ein Lehrling wünscht in eine Spezerei-oder in eine gemischte Waren - Handlung zu un< terkomm.n. Näheres dcim Herrn I.M.Premuda im H>iuft d.S Herrn I. I. Kantz in der Gradlscha-Vorlädt zu Laibach. Z. I»I8. (2) Dr. Bastlers Gholera-Tinktur. Das erprobte spezifische Heilmittel gegen die Cholera kann belogen werden echt und unverfälscht durch die Galanterie- und Nürnberger Waren-Handlung des Alois Kaisell in Laibach am Hauptplatz Rr. 13, vi8-H-vi8 der Achusterbrücke. Ein Fläsch chen Cholera-Tinktur sammt Brochure, in einem Paquetchen versieaelt, und zum Zeichen der Echtheit mit dem Zeichen des Erfinders versehen, kostet 1 ft. C- M. Dieses wahrhaft spezifische Heilmittel hat nach den neuesten ämtlich bestätigten Erfolgen die Krafl, den raschen und meist wdtlichen Verlauf dcr Seuche augenblicklich ;n demmen, und Jeden zu retten, der noch vor der gänzlichen Lähmung oder Erschöpfung davon Gebrauch macht. Mit dlesem Miml werden durch Aerzte und Nlcktärzte von Hundert m allen Graden und Sradien der Krankhell Ergriffenen, mit Ausnahme von zwe: bis zehn Individuen, welche der Vernachlässigung, der schlechten Pflege und der Unfolasamkeit zum Opfer fi-len, Alle gerettet. Dieses belebende Specificum lvurde von Aerzten auch angewendet und heilsam gefunden außer der Cholera: m der nor. vösen Kolik, im Magcnkrampfe, in der Verdauungsschwächc, in der Appetitlosigkeit Ulld m verdorbenem Maien; ferncr in der Seekrankheit, m Scorbut und Wcchselftcber, und vorzüglich als Präservativ gegen dle Sulnpffieber, wo es schon sehr ersprießliche Dienste geleistet hat. Z IU2I (») So eben ist erschienen, und bei Ioh. Giontini, Ign. Al. Kleinmayr und G. Lercher in Laibach so wie in allen guten Buchhandlungen zu haben: Deutsches Rahmenbüchlein, nach der Lautirmethode eingerichtet, oder Anleitung, das Lesen aufeine leichtfaßliche Weise in kurzer Zeit gründlich beizubringen. Verfaßt von F^L «R»V Hs^SO^D Lehrer der zweien Gasse an d» AiN^iulic, der Let)>t von de« Buchstaben, Silben und Wö» tern, vvn der Silbenablheilung, von dem Tone und Lesen, auch für Schüler der ersten Echuklüsse der oberen Alitheilung zweckmäßig.