Donnerstag den 4. Jänner. Oubermal - Verlautbarungen. Z. 8. (!) Nr 1WN, «ci Nr 29225, Circulate des k. k. innerö'sterr. küstenländischcn Appellations ^Gerichtes. — Mittelst der aus W'en .im21. August »»48 unter Zahl 2545 von dem k. k. Minister der Justiz erlassenen Kund' machunq ist der mit alle!höchster Genehmigung Sr. k. k. Majestät vom 19. August 1548 festge.-setzte Wirkungskreis des k, k. Iustiz-MinPeriums bekannt gegeben worden, wobei auch cer Wirkungskreis des k. obersten Gerichtshofes, alö Ge-richtsbebölde der Appellationßg,r>chte, und der ersten Instanzen näher bezeichnet wollen ist. — In dem §. 4 cer gedachten Kundmachung ist ausdrücklich festgesetzt, daß oie G^ricdisvehörden, wor^ unter sowohl die Gerichte erster Instanz, als auch dicAppellcMons- und Criminal-Obergerichle und dei oberste Gerichtshof s.lbst zu verstehen sind, d ö Richter^.mt in allen Beziehungen, sty eh nun in oder auß^r Streitsachen, oder in den den Iustizbe« Horden zugewiesenen Str^ssällen, völliz unabhängig von dem Justiz-Ministerium nach den bestehenden Gesetzen zu verwalten haben; nur sind Anträge auf Begnadigungen, welche den Wi'kungs« kreis des obersten Genchlshofcs überschreiten, so wie die n^ch dem Gesetze auf Todesstrafe zu fallenden Uriheile Von dcm olersten Gerichtshöfe dem Justiz-Ministerium zur weitcrn Veriügung ^orzulegl'n. Nun kommen dem Justiz.Minlstcrlum sehr häufig Neculse und sonstige Eingaben zu, welche nicht in seinen mit allerhöchster Eenchmi-gung Sr. k..k. Majestät vom 19. August ,818 festgesetzten und mit der Kundmachung vom 21 August 1848 bekennt ^'gedenen Wukungslreis gehören, sondern die nach §. 4 jener Kundmachung den Gerichtsbehörden m>t völliger Unabhängigkeit von dem Just z-Ministerium zustehende Rechtsprechung betreffen, und daher von ?em Justiz-Ministerium an die competente Genchlsve« Horde abgetreten werden müssen. — In derlei Abtretungsfällen kann denjenigen, welche sich mit einer Beschwerde oder sonstigen Eingabe irrig an das Ministenum, statt an die compet>n te' crichts-beho'rde wenden, durch die mögliche Versäumung der in der Gerichtsoidnung bestimmten Fristen ein wichtiger Nachtheil zugehen. — Es wird daher alls Anlaß dl's von Krcmsier eingelangten hohen Erlasses ?es k. k. Ministers der Justiz vom 4. December 1848 zur öffentlichen Kenntniß geb' acht, rap Obermann zur Vermeidung allfälligcr N^ch-tyelle ftme etwaigen Beschwerden oder Eingaben 'n allen nach §. 4 der vorne erwähnten Kundmachung den Gerichtsbehörden zugewiesenen Ge-lüften m oder außcr^treitsachen oder Etrassällen Nlcht dem k. k. Justizministerium, sondern den hierzu competentcn Ger.chis»-^)^^ nach Vorschrift der bestehenden Gesetze zu überreichen habe. — Klagensult am 14. December 1848. Raicich in. / ^. Vice-Präsident. l^< Buzi m./^. Haag m. / ^ R a z g 1 as c. k. notrajno avstrianske primorske apeiacijske sodnije. — Z razglasam iz Dunaja 21. veliciga -erpana 1848, st, 7545, o missar und Richter mit dem Gehalte jährt. 8W fl., nedst Natural-Wohnung, jedoch mit der Verpflichtung zu eincr baren oder sideijussorischen Cautionsleistung von 15W si. C. M.; ferner mit einem Kanzleipauschale von 250 fl. und einem Ncisepauschale in demselben Betrage. — Ein Actuar erster Class? mit 5,lw fl. und ein Actuar zweiter Classe mit 4W si Besoldung. - Ein Steuereinnehmer mit «00 fl. Gehalt und der Verpflichtung zu emcr baren oder siveijussonschen Cau^ tionsleistung uon Mw fl (5.M ; ferner mit einem erst in dcr Ausmittlung begriffenen Re,sepauschale für die Gtcucrabsuhren. -- Zwei AmtSschreiber erster Classe mit je 30l> fl und ein Amtöschrciber zweiter Classe mit 250 st. Gehalt, — Ein Amtö-diener mit jährl. 200 fl. und dem Kleidungsbeitrage von 25 st.; endlich zwei Dicnerögchilfen mit der Löhnung von je 144 fl. und einem Kleidungs- beitraae von je 15 fl. -- Diejenigen, welche um eme oder di? andere dieser Stellen werben wollen, werden aufgefordert: 3) ihre gehörig documentirten Gesuche unmittelbar an das k. k Kreisamt Neustadt! zu rickten, und längstens bis Ende k M. Jänner 1849 dahin einzusenden; d) haben insbesondere diejenigen Bewerber, welche m euier öffentlichen Bedienstung stehen, ihre Competenz-gesucke rechtzeitig durch ihre Amtsvorstchungen an das k, k. Kreisamt Neustadt! gelangen zu lassen, jene aber, die bereits bei einem l. f. B?zirks-commissariate angestellt sind, haben ihre Gesuche durch das l. f. Bezirkscommissariat, bei dem sie dienen, einzureichen, welches solche seinem vor-qesetzten k, k. Kreisamte mit der vorqeschrledlnen Qualiflcationstabelle versehen, gutachtlich vor-zullgen hat, auf welchem Nege sodann diese Gesuche an das k.k.Kreisamt Neustadt! zu gelangen haben; c.) haben sich alle Competenten überhaupt in ihren Bewerbungsgesuchen üver die vollkommene Kenntniß der krainischen Sprache, über Moralität, ihre bisherige Beschäftigung und etwaige Dienstleistung, ihr Alter, ihre Gesundheit, Religion und ihren Familienstand auszuweisen; c1) haben insbesondere Bewerber um den AmtsvorNeherposten die gesetzliche Befähigung als Bezirkscommissär und Richter über schwere Polizei-übertretungcn, so wie zum Richteramte üder Civiljustiz-Angelegenheiten, dann die Cautions-fähigkeit darzuthun; ?) haben die Bewerber um die Steuercinnebmerstelle ihre Kenntnisse im Nech-nunqs- und Steuerwesen, dann ihre Cautions-fähigkcit nachzuweisen ; s) haben sich die Bewerber um die Actuarposten auch über die volle Befähigung, wie der Amtsvorsteher, auszuweisen; <;) wird bei den Bewerbern um die Amtsschrcider-stellen vorzüglich auf Rechtschreibung und gute Handschrift gesehen warden; endlich k) werden unter den Bewerben um die Amtsdienerstellen Militär-Individuen, oder ausgediente Capitu-lanten und Patental-Invaliden vorzugsweise berücksichtiget werden, nur müssen sich alle über eine angemessene Körperstärke ausweifen. — Vom k k. illyr. Gubernium. Laibach am 22. Dec I848. Z. 2373. (2) Nr74890. Bekanntmachung. (In Betreff der Wiederbesetzung des Lehramtes der Anatomie am k k. Lyceum in Salzburg.) — An dem k k. Lyceum in Salzburg ist das Lehramt der Anatomie, mit welchem ein Gehalt jährl. <»0l» fi, C, M. verbunden ist, erledigt, und ks wird dessen Wieberbesetzung zu Folge h. Erlasses des Ministeriums des öffentl. Unterrichtes vom »3. d. M., Z. 7735, im W<>ge der freien Bewerbung Statt finden. — Die Bewerber werden aufgefordert, ihre mit den Belegen der literarischen Befähigung zur angestrebten Stelle versehenen Gesuche binnen zwei Monaten, vom Tage der ersten Einrückung dieser Bekanntmachung in die Landes ^Zeitung, bei dem k. k. obderennsischen Landcsprasidium einzubringen. — Vom k. k. ob-dcrennsischen Landespräsidium. Linz am 2!. December 1848. Skrbensky, k. k. Regierungs-Prasident. Z 2358. (3) Nr. 9768, «