Laibächer SCHULZEITUHG. Organ des krain. Landes-Lekrervereins. — Glasilo kranjsk. učiteljsk. društva. Erscheint am 10. und 25. .jedas Monats. ■VIII. Talb.rg-a.ng'. — Tečaj VIII. Izhaja 10. in 25. vsakega mesca. Pranumerationspreise : Ffirhaihach: Ganzjähr. fl. 2-60, halbjähr. fl.1-40. — MitderPost: Ganzjähr. fl. 2*80, halbjähr. fl.l’SO. Velja: Za Ljubljano za celo leto 2 gl. 60 kr., za pol leta 1 gl. 40 kr. — Po pošti: Za celo leto 2 gl. 80 kr., za pol leta Igl. 60kr. Expedition : Buchdruckerei Ig. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Recension werden franco erbeten. Vereinsmitglieder erhalten das Blatt gratis. Kur Nachricht. Der Ferien wegen wird am 25. d. M. kein Blatt erscheinen, dafür jedoch am 10. September eine zwei Druckbogen starke Nummer (Doppelnummer) der „Laibacher Schulzeitung“ ausgegeben werden. Die Redaction. Reflexionen über Erziehung und Unterricht. Der sinnreiche Wahlspruch unseres allverebrten Landesvaters, der da heisst: „Viribus unitis“ („Mit vereinten Kräften“), findet überall seine Anwendung, wenn es gilt, Gutes und Nützliches, Grosses und Erhabenes zu leisten, und dies umsomehr, wenn das zu leistende Gute, Grosse und Erhabene auch zugleich gemeinnützig ist. Wo aber gibt es eine Aufgabe, Gutes und Gemeinnütziges zu fördern, welche wichtiger wäre, als die der Erziehung der Jugend, die der Heranbildung derselben zu nützlichen Gliedern des Staates? Von der Lösung dieser Aufgabe hängt das Wohl und Wehe nicht nur einzelner Menschen, sondern ganzer Familien und der ganzen künftigen Menschheit ab. Wer kann das leugnen? — Fragen wir die Geschichte, und sie wird uns ebenso viele erfreuliche als betrübende Belege zu dieser Wahrheit geben. Wodurch wurden z. B. die Spartaner so enthaltsam in ihrer Lebensweise und so tapfer im Kriege? Lag dies nicht in der Erziehung ihrer Jugend? Warum finden wir heutzutage ganze Völkerstämme noch in einem fast wilden Zustande ? Es fehlt ihnen an Erziehung. — Sehen wir nicht vor unsern Augen so manchen glücklichen Menschen heranwachsen, welcher das Heil und der Stolz einer oft armen und niedern Familie und die Stütze seines Vaterlandes ist, und wieder andere, die das gerade Gegentheil davon sind, und zwar wieder deswegen, weil es ihnen in der Jugend entweder ganz oder theilweise an wahrer Erziehung gebrach ? Erziehung ist daher dem Menschen so nothwendig wie Speise und Trank. Das erste Wirken für die jugendliche Erziehung, welches in der Weckung und Pflege des sittlichen und religiösen Gefühles besteht, hat die Vorsehung dem Hause, dem Familienleben anvertraut. Die Eltern als die ersten Erzieher sollen das sittliche und religiöse Gefühl des Kindes zuerst anregen und dasselbe unausgesetzt durch Lehre, Angewöhnung und Vorbild beleben. Vom Elternhause übernimmt die Kleinen die Schule zur Fortsetzung der Erziehung. Ist bei der häuslichen Erziehung die Weckung der edlen Gefühle versäumt worden, so wird nun die Schule nach Möglichkeit den Schaden gut- zumachen haben und das Versäumte nachzuholen suchen. Hat sich das Kind zu Hause an Gehorsam nicht gewöhnt, so wird die Schule mit einem solchen trotzigen Wesen wohl einen schweren Stand haben; denn hat sich dasselbe schon im Elternhause daran gewöhnt, über Geschwister und Dienende den Herrn zu spielen, wie soll es nun in der Schule seinen Willen gerne dem Gesetze unterordnen? Vielleicht wird es gar zum Heuchler! Bietet man zu Hause dem Kinde Genüsse auf Genüsse, lässt man allen seinen Einfällen und Gelüsten freie Zügel, wie schwer wird es sich mit den in der Schule nothwendigen Entsagungen befreunden. Kann man da Aufmerksamkeit und die an sich geringe Geistesanstrengung und Ausdauer von einem Kinde wohl erwarten, das zu Hause verwöhnt und verzärtelt worden ist? Wie nothwendig ist es daher, dass Eltern und deren Stellvertreter der Schule Vorarbeiten und mit dieser rechtzeitig in Verkehr treten. Die Eltern müssen mit der Schule Hand in Hand gehen und, so lange die Schulerziehung des Kindes dauert und noch länger, mit derselben in innigster Freundschaft bleiben; Haus und Schule müssen mit vereinten Kräften wirken, wenn die Erziehung ohne grosse Schwierigkeiten gedeihen und die gewünschten Früchte für die Zöglinge, für die Familie, für den Staat und für eine glückliche Zukunft bringen soll. Was heisst nun erziehen? Wir wissen alle und verschiedene Werke sagen es uns, dass erziehen zur Entwicklung, Hebung und Bildung der Anlagen und Fähigkeiten eines Menschen beitragen heisst, und dass diese in ihrer Entfaltung so zu leiten sind, dass der Mensch dadurch zu einer vollkommenen Ausbildung gelangen kann. Im engern Sinne versteht man unter Erziehung bekanntlich jene sowohl den Anlagen als der Bestimmung der Menschennatur angepasste Entwicklung und Fortbildung der menschlichen Kräfte, die sich die Natur nicht selber geben kann und die den Weltbürger in den Stand setzt, sein Selbstführer durch das Leben zu werden. Zur Erziehung sind aber gewisse Gegenstände als Štolfe nothwendig, an welchen sich die Jugendkräfte üben und bilden sollen. Diese Gegenstände, die man mit dem Namen „Bildungsstoffe“ bezeichnet, verschaffen zugleich auch diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, welche das praktische Leben in Anspruch nimmt. Werden nun diese für das Leben nothwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten absichtlich mitgetheilt, so nennt man dieses Mittheilen „Unterricht“. Den Eltern allein kann und darf die Bildung der Jugend nicht überlassen werden, indem es vielen an den erforderlichen Eigenschaften, den nöthigen Hilfsmitteln und wohl auch an Zeit und gutem Willen fehlt. Für Erziehung und Unterricht sorgen somit öffentliche Anstalten, in welchen die Kinder ohne eigentliche Rücksicht auf einen bestimmten Beruf bloss dasjenige empfangen, was zur allgemeinen Menschen- und Berufsbildung gehört und was der Mensch in seinen natürlichen und geselligen Verhältnissen braucht; und eine solche Anstalt ist eben die Volksschule. Von der Schule als Bildungsanstalt sprechend fassen wir noch insbesondere zwei Hauptmomente ins Auge: I.) das Verhältnis des Unterrichtes zur Erziehung und umgekehrt; dann 2.) das Verhältnis der Schule zum häuslichen Leben. Erziehung und Unterricht stehen mit einander in einer beständigen Wechselwirkung, sie greifen tief ineinander und beider Ziel ist wahre Menschenbildung. Beide müssen sich daher auch gegenseitig durchdringen, so dass die Erziehung unterrichtend und der Unterricht erziehend ist. Der Unterricht bleibt aber doch nebst dem ein untergeordneter Bestandtheil der Erziehung; er hat es nur mit einzelnen Kenntnissen und Fertigkeiten zu thun, während die Erziehung den ganzen Menschen in Anspruch nimmt und ihn zu etwas Ganzem machen will. An Unterricht fehlt es oft der Jugend nicht, aber häufiger an Erziehung. Darin, dass beide nicht gleichen Schritt halten, liegt der Grund, dass wohl der Verstand gebildet, das Herz aber lau oder kalt ist. Daraus entsteht nothwendig ein Wissen ohne Tugend, eine lieblose Vernunft ohne Gemüth, „eine Vermessenheit des Selbstvertrauens, eine innere Theilung, die zuletzt in eine praktische, unselige Zwietracht mit sich und mit allem endigen muss“, wie ein pädagogisches Werk sagt. Am besten wird daher derjenige erziehen, der nicht nur den Kopf, sondern beides, Kopf und Herz, zugleich bearbeitet. „Die Wortlehrer sind nur jämmerliche Stümper und gleichen dem, der Tag für Tag Stroh drischt, aber bei all seiner Arbeit keine zwei Körnlein gewinnt.“ Die erste Sorge des Erziehers bestehe darin, dass er den Kindern Ehrfurcht vor dem Erhabenen und Liebe zur Tugend einflösse. „Er bilde die Kraft der ihm anvertrauten Kinder so, dass sie einst viel Gutes thun können; ihr Herz so, dass sie viel Gutes thun wollen. Er benütze die Zeit und Gelegenheit gewissenhaft. Er führe den Zögling zu einem sittlich-religiösen Lebenswandel, denn dies ist das erste, mittlere und letzte Glied in der Kette der Erziehung, der Mittelpunkt derselben sowie alles Unterrichtes.“ Auch der häuslichen Erziehung liegt es ob, die Kinder so früh wie möglich zur Tugend und Thätigkeit zu führen. Sind die Kinder an den pünktlichen Gehorsam gewöhnt und ist ihrem Herzen ein guter Sinn eiisgeprägt, dann ist dem Unterrichte und der Schule viel vorgearbeitet worden. Liebe und Wahrheit sind die Hebel einer guten Erziehung; wo diese vorherrschend sind, da wird die Erziehung am besten und sichersten gedeihen. Das Treiben der Alten, wie ich schon im Eingänge erwähnte, ist schwerlich in irgend einem Stücke lobenswerter, als in ihrer strengen und zweckmässigen Erziehung. Durch Arbeit hinderten sie das Aufkeimen sinnlicher und verderblicher Gelüste in den jugendlichen Gemüthern, bis diese durch die Lehren der Weisheit in den Stand gesetzt waren, ihnen zu widerstehen und sie niederzudrücken. „Kinder sind die werdende Welt, das künftige Vaterland, die Pflanzen der Menschheit. Sie werden im Freien gedeihen, wenn sie nicht schon früher in einem Treibhause verdorben wurden. Die Kinderjahre sind die wichtigsten; denn die Folgen unserer Lebensschicksale treten meist aus der Art und Weise unserer Erziehung hervor. Schöne Blüten bringen gute Früchte und gute Kinder werden glückselige Menschen, und, so auch umgekehrt.“ Dem Lehrer als Erzieher werden, wenn er die Kinder gut erziehen will, von hervorragenden Pädagogen folgende Grundsätze zur Beherzigung empfohlen: 1.) Hilf dem Zöglinge in seiner gesammten Selbstbildung und suche daher durch Erwärmung, Leitung und Förderung alle seine guten Anlagen zur vollen Entwicklung, alle seine bösen Triebe aber durch ernstes Entgegenkommen zum Absterben zu bringen. 2.) Erziehe den Zögling seiner besondern innern Eigenthümlichkeit und seinem äussern Standpunkte gemäss. 3.) Die Erziehung fange beim Leibe an, gehe zur Seele über, erreiche am Geiste ihre Vollendung und schreite stets ununterbrochen und gleichmässig fort. — Unwissenheit ist ein grosses Unglück, aber schlimmer noch ist die Verderbnis der Sitten und der Mangel einer sittenstrengen Erziehung der Jugend. Sofern nun die Schule für die sittliche Bildung derselben Jugend zu sorgen hat, besteht ihre Pflicht nicht nur im Unterrichten, sondern ihre Hauptaufgabe sei, gemeinsam mit dem Elternhause die Kinder zur Ordnung, Pünktlichkeit, Reinlichkeit, Höflichkeit, Wohlanständigkeit, Dankbarkeit, Züchtigkeit in Geberden, Worten und Werken, zur Wahrhaftigkeit, zum strengen Gehorsam und zum andauernden Fleiss, überhaupt zu allem Guten zu erziehen, ihr aber auch jene Kenntnis fürs Leben zu bieten, die den Menschen auf den Füssen erhalten. a. Javoršek. lieber die Handhabung der Schuldisciplin« Wie der Unterricht, so ist auch selbstverständlich die Schulzucht durch die Beschaffenheit, das Temperament und den Charakter des Lehrers bedingt. Vor allem ist es bekanntlich nothwendig, dass sich der Lehrer Achtung, Liebe und Zutrauen seiner Schüler erwerbe. Wenn die Kinder den Lehrer achten und lieben, so werden sie ihm auch folgen — wo aber Achtung und Liebe fehlt, fehlt auch der Gehorsam und kann da von einer Schulzucht keine Rede sein. Der Lehrer zeige daher Liebe zum Berufe, Liebe zur Sache, Liebe zu seinen Schülern, und selbst diejenigen, die gestraft werden, mögen in der Strafe die Liebe des Lehrers erblicken. Liebe erweckt Gegenliebe, und was thut man alles aus Liebe nicht! Die weise Liebe schliesst aber den weisen Ernst nicht aus. Wie Sonnenschein und Gewitter abwechseln müssen, so ist auch vom Lehrer in der Schule erforderlich, dass er, falls liebevolle Belehrungen und Ermahnungen nichts fruchten, mit weisem Ernste zu Werke gehe. Er lasse seine Schüler fühlen, dass er als Herr in seiner Klasse unumschränkte Gewalt habe, Handlungen, als Starrsinn, Lüge, Schlägereien, Verwegenheit, Ungehorsam etc., zu bestrafen. Dann werden die Kinder in dem Lehrer einen gerechten, strengen und lieben Mann erblicken, dem sie nicht leicht den nöthigen Gehorsam versagen werden. Zur Handhabung einer guten Disciplin gehört ferner in allen Dingen Consequenz. Im Anfänge des Schuljahres sorgt noch mancher Lehrer, dass die Schulmachine ordentlich in Bewegung gesetzt wird. Es wird den Schülern eingeschärft, wie sie sich während des Unterrichtes, vor und nach der Schule zu verhalten haben; man befiehlt und verbietet dies und jenes. Auf die Reinlichkeit der Kleider und Schulgeräthe, auf ein anständiges und höfliches Betragen in und ausser der Schule wird in den ersten Tagen, vielleicht auch Wochen, noch etwas gehalten, die Aufgaben werden pünktlich gegeben, gefordert und cor-rigiert — aber oft wie lange? Vielleicht eine Woche, einen Monat, und dann gibt man der Halbheit und Oberflächlichkeit freien Raum. Wenn sich in solchem Falle die Uebertre-tungen und Vergehen der Schüler zu strafwürdigen Handlungen steigern, dann freilich ist es nothwendig, dass der Lehrer mit dem Strafen beginne. Dies würde aber gewiss kaum nöthig geworden sein, wenn er bei seinen Anordnungen und Befehlen consequent geblieben wäre. Also Consequenz des Lehrers immer und überall verhütet gewiss das zu häufige Strafen in der Schule. Zur Erlangung einer guten Schulzucht gehört auch unbedingt das musterhafte Beispiel des Lehrers. Der Lehrer sei immer selbst das, was er will, dass die Schüler sein sollen. Fordert der Lehrer Aufmerksamkeit von seinen Schülern, so sei er selbst beim Unterricht nicht zerstreut. Nichts bemerken die Kinder früher, als die Unaufmerksamkeit des Lehrers. Das kleinste Unwohlsein, häusliche Sorgen, gestörte Seelen- oder Ge-müthsruhe lesen die Kinder schon am Gesichte des Lehrers und fangen sogleich an, unaufmerksam und unruhig zu sein. Erlaubt sich aber der Lehrer während des Lesens, Schreibens oder Zeichnens Noten oder Briefe zu schreiben oder gar Zeitungen zu lesen etc., so muss Zucht und Ordnung aus der Schule gänzlich schwinden. Der Schuldtragende daran ist in solchen Fällen unstreitig der Lehrer, nicht die Schüler. Das nämliche hat auch auf das Erscheinen im Schulzimmer vor der Schule, auf Fleiss, Reinlichkeit und Ordnung überhaupt seinen Bezug. Das lateinische Sprichwort „Verba docent, exempla trabunt“ lasse der Lehrer nie ausseracht. Zur Festigung der Disciplin trägt ferner die Beaufsichtigung der Schüler sehr viel bei. Tritt ein dringender Fall ein, dass sich der Lehrer auf 3 bis 5 Minuten aus dem Schulzimmer entfernen muss, so gebe er einem braven Schüler den Auftrag, die Schreier und Ruhestörer aufzuschreiben, damit sie sich später vor dem Lehrer zu verantworten haben. In der Regel entferne sich der Lehrer nie aus dem Schulzimmer und sorge stets dafür, dass die Schulkinder immer und wenn nur möglich von ihm selbst überwacht werden; dies ist jedem auch vor der Schule anzurathen. In Abwesenheit des Lehrers geschieht so manches, was gestraft werden muss; durch sorgfältige Beauisichtigung wird jedoch so mancher Fehler und so manche Unart verhütet. Fehler zu verhüten muss jedoch die grösste Sorge des Erziehers sein. Also Achtung, Liebe und Zutrauen zum Lehrer von Seite der Schüler; Consequenz von Seite des Lehrers immer und überall; das gute Beispiel des Lehrers in allem dem, was er von seinen Schülern fordert, und endlich strenge Ueberwachung der Schulen zu jeder Zeit sind die förderlichsten Mittel, mit welchen die Schuldisciplin gehaudhabt und das Strafen in der Schule vermieden werden kann. _n. Der Erfinder der Stahlfeder. Die Stahlfederfabrication wurde zuerst in Birmingham im grossen betrieben, und Josef Gillot, der diesen Industriezweig auf eine namhafte Höhe brachte, hat sich mit demselben nicht nur ein grosses Vermögen, sondern auch den Beinamen eines Wohlthäters der Menschen erworben. Erfunden hat aber Gillot die Stahlfeder ebensowenig, als James Watt die Dampfmaschine und George Stephenson die Eisenbahn. Er that nur, was diese beiden berühmten Männer vor ihm thaten; er vervollkommnete, was bereits vorhanden, allein unfertig und unbrauchbar und dem grossen Publicum wegen seiner Kostbarkeit unzugänglich war. Ist doch die Stahlfeder so alt als die Geschichte; unter ihrem klassischen Namen „Stilos“ hat sie in unseren modernen Sprachen den Begriff des „Stils“ eingeführt oder der Darstellungsweise des Schreibenden. Und nicht nur Eisen-, sondern auch Goldfedern wurden schon lange vor Gillots Tagen verfertigt. Aber alle diese Artikel waren sehr unzulänglich und nur exclusiven Geldbeuteln zugänglich, die gewissermassen nur im Verborgenen vegetierten, bis der Mann kam, der sie zu einem lauten und öffentlichen Dasein erweckte. Dieser Mann war aber nicht der Birminghamer Stahlwarenschleifer Josef Gillot, sondern ein armer deutscher Schreiblehrer Namens Bürger in Königsberg. Dieser Mann hatte seine eigenthümlichen Ideen; so war er zum Beispiel mit der damals in Preussen üblichen Schreibmethode, die man nach dem Schreiblehrer Friedrich des Grossen, Curas, die Curas’sche nannte, ganz und gar nicht einverstanden und ersann eine neue, welche sich vortrefflich bewährte. Kaum war es ihm aber geglückt, die Schreibmethode zu verbessern, als er einen Schritt weiter gieng und darüber nachdachte, wie man ein praktischeres Schreibmaterial als das bisherige gewinnen könne. Zu jener Zeit verwendete man nur den Gänsekiel, die Pose, und es ist bekannt, dass derjenige, der mit einer solchen eine längere Zeit sauber schreiben will, stets das Federmesser zur Hand haben muss. Das Federschneiden ist aber eine langweilige Arbeit und ist überdies von dem Uebelstande begleitet, dass die Spitze der Pose auf dem Daumennagel der linken Hand abgestutzt werden muss, was sehr leicht Nagelverletzungen, Entzündungen etc. nach sich zieht. Dem wollte Bürger abhelfen. Nun gab er gerade zu jener Zeit dem Töchterchen eines begüterten Mannes namens Engelmann Unterricht und beschloss, sich mit diesem über die Sache zu berathen. Engelmann war ein sogenannter Tausendkünstler, der alles verstand, in alles pfuschte. Diesem nun erklärte Bürger seine Idee und diese war zunächst folgende : Er wollte die ganze Pose in Stücke schneiden, jedes Stück aber vorne zuspitzen und mit einer Spalte, wie er es bezeichnete, mit einem Schnabel versehen. So gewann er denn aus dem Gänsekiel Federn, die in der Form unseren heutigen Stahlfedern glichen und die er in einen Halter eigener Construction steckte. Engelmann fand, die Idee sei zw'ar gut, aber viel sei mit derselben nicht geholfen, solange die Federn mit der Hand geschnitten werden müssten. Seines Erachtens wäre diese Handarbeit durch eine Maschine zu vollbringen. Bürger liess sich aber nicht abschrecken und veröffentlichte — es war dies im Jahre 1808 — im Königsberger Intelligenzblatt nachstehendes Inserat: „Neue höchst wichtige Er- findung ! Dem Schreiblehrer Bürger ist es nach vieler Mühe gelungen, einen Apparat zu erfinden, der nicht nur eine leichte Handschrift jedem, der sich seiner bedienen wird, verschafft, sondern auch neben dem Vortheile der Oekonomie, da man aus einer Federpose bis fünf Schreibfedern erhält, noch den anderen Vortheil gewährt, fertig zugeschnittene Federn gleich zur Hand zu haben und nicht mehr mit dem Schneiden Zeit und Mühe zu verschwenden, sondern auch das bisherige Abknüpfen der Spitze auf dem Nagel des linken Daumens zu vermeiden, wodurch derselbe verunstaltet wurde und nicht selten schmerzhafte Krankheiten des Nagels verursachte. Der Apparat besteht aus einem Schächtelchen mit den Federschnäbeln und dem dazu gehörigen Stile, dem der Erfinder den Namen Federschnabelhalter beigelegt haben will. Gebrauchsanweisungen ertheilt der Erfinder; der Preis richtet sich nach der Materie, aus welcher der Federschnabelhalter verfertigt ist, da man ihn aus Gold, Silber und Bronze, selbst auch reich verziert (zu Geschenken) haben kann.“ Der arme Bürger, der, wie vorstehendes Inserat zeigt, mit der deutschen Sprache nicht besonders umzugehen wusste, machte mit seiner „neuen höchst wichtigen Erfindung“ Fiasco. Doch schreckte ihn dies nicht ab, er sann und speculierte weiter, bis es ihm gelungen war, eine kleine Federschneidmaschine zu erfinden, die sich vortrefflich bewährte. Er kündigte auch diese seine Erfindung an und theilte zugleich mit, „dass er die Absicht habe, die „Federschnäbel“ aus Metall zu verfertigen“. Nun gieng aber ein wahrer Sturm gegen den armen Schreiblehrer los. Seine Berufscollegen, vereint mit den Federhändlern, Hessen kein gutes Haar an ihm übrig und erklärten den „Erfinder des Federschnabelhalters“ für verrückt, und die Königsberger Spiesser lachten über den früher geschätzten Bürger, mit dem es nun immer mehr und mehr abwärts gieng. Nichts ist schlimmer, als wenn der Mensch dem Fluche der Lächerlichkeit verfällt. Bürgers kleine Mittel hatte die Erfindung der Maschine aufgezehrt, seine Unterrichtsstunden verlor er — dem „Verrückten“ wollte niemand mehr seine Kinder anvertrauen — und so kam es, dass der Unglückliche dann und wann, wenn er eben einige Groschen hatte, Trost im Glase suchte. Bald war er eine stadtbekannte Persönlichkeit, dem die Strassen-jugend auf der Gasse „Schnabelhalter! Federschnabelhalter!“ mit höhnischem Jubel nachrief. Von den Bürger’schen Federhaltern und Federschneidmaschinen waren jedoch einige nach England gekommen, und die industriellen und verständigen Briten erkannten gar bald den grossen Werth der Erfindung. Bald nahm die Fabrication der „eisernen Federschnäbel“ in Birmingham die riesigsten Dimensionen an, und Millionen verdiente der Fremde an dieser deutschen Erfindung, während Bürger elend dahinvegetierte. Noch am Ende der vierziger Jahre sass er am Eingänge der Königsberger Börse — alt und gebrechlich — und bot — Stahlfedern feil. Er mochte nicht betteln; was war es aber anderes, als ein Almosen, wenn der eine oder andere der Börsenbesucher ihm gelegentlich aus Mitleid etwas abkaufte ? Millionen verdienten die Stahlfederfabrikanten und der Erfinder der Stahlfeder vermochte sich kaum durch deren Verkauf in seinen letzten Lebenstagen vor dem Verhungern zu schützen. Erlass des k. k. Landesschnlrathes vom 18. Juli d. J., 2.1180. Aus Anlass einer Anfrage hat das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht mit hohem Erlasse vom 10. Juli d. J., Z. 10,576, Nachstehendes, anher eröffnet: Da das Schuljahr an den Volksschulen zu verschiedenen Zeiten geschlossen wird, für statistische Erhebungen jedoch die Constatierung der thatsächlichen Verhältnisse zu einer bestimmten, für alle Schulen gleichen Zeit von massgebender Bedeutung ist, so wurde durch den hierämtlichen Erlass vom 27. Juni 1. J., Z. 9721, der Ausdruck „am Ende des Schuljahres“ (Ministerial-Verordnungsblatt 1879, Seite 268) dahin erläutert , dass unter dieser Bezeichnung nicht der Zeitpunkt des faktischen Abschlusses des Schuljahres der einzelnen Volksschulen, sondern nach der in der Schulverwaltung und im grossen Publicum allgemein geltenden Auffassung der Monat Juli zu verstehen ist. Sollte an einer oder der anderen Volksschule im Juli kein Unterricht stattfinden, so ist die vorangehende letzte Schulwoche den Erhebungen zugrunde zu legen. Es versteht sich, dass bei diesen Erhebungen auch jene Kinder zu berücksichtigen sind, welche infolge der gewährten Schulbesuchserleichterungen im Juli die Schule nicht besuchen, weil dieselben durch die Dispens vom Schulbesuche nicht aufgehört haben, Schüler der betreffenden Schule zu sein. Es ist auch kein Hindernis vorhanden, dass die Daten hinsichtlich der körperlichen Eigenschaften (Ministerial-Verordnungsblatt 1879, Blatt 265) der einzelnen, insbesondere der altern Schüler, welche im Laufe des Schuljahres erhoben und vorgemerkt wurden, im Juli für den statistischen Fragebogen benützt werden, weil ja diese Daten sich im Laufe weniger Wochen nicht ändern. Hievon wird der k. k. Bezirksschulrath im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse vom 3. Juli 1. J., Z. 1119, mit dem Aufträge in Kenntnis gesetzt, den unterstehenden Volksschulleitungen sogleich die entsprechenden Weisungen zu ertheilen und etwa schon eingelangte Nachweisungen corrigieren zu lassen. Laibach, am 18. Juli 1880. Für den k. k. Landespräsidenten: Der k. k. Hofrath: Schöppl m, p. Kundmachung des k. k. Landesschulrathes für Krain, betreffend die Supplierung von Lehrstellen an öffentlichen Volksschulen in Krain. Im Einvernehmen mit dem krainischen Landesausschusse und der Gemeindevertretung der Landeshauptstadt Laibach, sowie mit der durch den Erlass vom 17. April 1880, Z. 3515, erfolgten Genehmigung des h. k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht werden nachstehende Bestimmungen für Supplierungen von Lehrstellen an öffentlichen Volksschulen in Krain und über die Entlohnung für Supplierungen und Mehrleistungen an öffentlichen Volksschulen erlassen: § 1. Bei Erledigung einer Lehrstelle an einer öffentlichen Volksschule hat der k. k. Bezirkschulrath (Stadtschulrath) für deren provisorische Besetzung, im Falle aber, als aus einem anderen Grunde eine Lehrerstelle, und zwar an einer einklassigen öffentlichen Volksschule durch länger als eine W'oche und an einer mehrklassigen durch länger als vier Wochen, voraussichtlich nicht versehen werden kann, für die Bestellung eines Supplenten ohne Verzug Sorge zu tragen. § 2. Stehen zu diesem Behufe disponible Lehrkräfte nicht zur Verfügung, so soll die betreffende Lehrstelle an einklassigen Schulen durch eine geeignete Lehrkraft einer möglichst nahe gelegenen mehrklassigen Schule aushilfsweise versehen, an mehrklassigen Schulen aber durch das übrige Lehrpersonale derselben Schule besorgt werden, in welch’ letzterem Falle eine Vereinigung von zwei Klassen in eine, die Verlegung der Unterrichtszeit für die supplierte Lehrstelle auf spätere Stunden, beziehungsweise die Vermehrung der Unterrichtsstunden überhaupt, nach Massgabe obwaltender Nothwendigkeit aber die Einführung des Halbtagsunterrichtes in Anwendung treten kann. § 3. Einer zur Versehung der Lehrstelle an einer einklassigen Volksschule von einer mehrklassigen Volksschule bestellten Lehrkraft wird nebst dem Ersätze der nachgewiesenen baren Reise- und Uebersiedlungsauslagen während der suppletorischen Verwendung an der einklassigen Volksschule eine monatliche Zulage (Remuneration) von 15 bis 20 11. ertheilt. § 4. Ausser dem im § 3 bezeichneten Falle wird einem Supplenten pro rata tem-poris seiner Verwendung eine Jahresremuneration, und zwar für die Supplierung einer Lehrstelle, für welche der Gehalt höher als mit 450 11. sistemisiert ist, mit 60°/0, für die Supplierung einer Lehrstelle mit dem Gehalte von 450 11. mit 65°/o und für die Supplierung einer Lehrstelle mit geringer sistemisiertem Gehalte mit 70°/0 des diesfälligen sistemisierten Gehaltes ertheilt. — In dem Falle aber, dass bei Abgang anderer verfügbarer Lehrkräfte ein quiescierter oder pensionierter Volksschullehrer zur Supplierung einer Lehrstelle in Anspruch genommen wird, erhält derselbe für die Dauer der Supplierung eine monatliche Remuneration von 15 bis 20 fl. § 5. Lehrpersonen erhalten für Supplierungen, wie überhaupt für Mehrleistungen, an jenen Volksschulen, an denen sie bedienstet sind, nur insoweit eine Entlohnung, als hiebei das Mass ihrer Lehrverpflichtung (§51 des Reichs-Volksschulgesetzes vom 14. Mai 1869, Nr. 62 R. G. Bl.) mit Genehmigung der Bezirksschulbehörde überschritten wird. Einer solchen Lehrkraft wird eine Remuneration für die erste wöchentliche Unterrichtsstunde, welche das Mass der Lehverpflichtung übersteigt, mit 20 fl., für jede weitere mit 10 fl. jährlich pro rata temporis der Dauer der Mehrleistung ertheilt. § 6. Die in den vorstehenden Bestimmungen normierten Reise- und Uebersiedlungs-entschädigungen, Zulagen und Remunerationen werden aus jenem Fonde bestriten, welchem die Bezahlung der Activitätsbezüge des Lehrpersonals der betreffenden Volksschule obliegt Die Entscheidung hierüber und über das Mass der in den §§ 3 und 4 bestimmten Beträge steht dem k. k. Landesschulrathe, inbetreff der Volksschulen der Landeshauptstadt Laibach aber dem Stadtschulrathe Laibach zu. § 7. Auf Religionslehrer haben diese Bestimmungen keine Anwendung. § 8. Diese Bestimmungen gelten überhaupt nur so lange, als nicht durch ein Landesgesetz anderweitige Bestimmungen getroffen werden. Mähren. (Für die Landes-Leh rer confer enz.) Die Olmützer Bezirks-Lehrer-conferenz hat bezüglich des Programmes für die Landes-Lebrerconferenz sich dahin ausgesprochen: 1.) Es sei die Aufrechthaltung der achtjährigen Schulpflicht mit allen Mitteln anzustreben; 2.) die Stabilität der Lehrtexte darf nicht in dem Sinne gedeutet werden, als ob etwas Besseres nach geschehener Einführung eines Buches nicht mehr Berücksichtigung finden dürfte; 3.) den Lehrern an einklassigen Volksschulen solle vom Standpunkte der Gerechtigkeit eine Functionszulage gewährt werden; 4.) die projectierte Gleichstellung der Lehrerinnen mit den Lehrern müsse aufs Entschiedenste bekämpft werden; 5.) den definitiv angestellten Unterlehrern seien Dienstalterszulagen zu verleihen. Ferner wurde den Delegierten die Einbringung nachstehender Anträge zur Pflicht gemacht: a) Die Revision der Schul- und Unterrichtsordnung möge der endlichen Erle- digung zugeführt und dabei der Regelung der Ferien in jenen Orten, wo Mittelschulen, insbesondere aber Lehrer-Bildungsanstalten mit Uebungsschulen bestehen, ferner der Ortsschul-Inspectorfrage in Städten mit eigenem Schulbezirke die nöthige Aufmerksamkeit gewidmet werden, b) Es mögen die zwei Schultage zwischen den Weihnachssferien und dem Sylvestertage als solche aufgelassen, dafür aber die schulfreien Tage des letzten Fasching zum Unterrichte verwendet werden. Böhmen. (Regelung der Ferienzeit.) Da die Verschiedenheit der Zeit des Abschlusses des Schuljahres an den Mittelschulen, dann an den Volks- und Bürgerschulen den Eltern, namentlich jenen vom Lande, viele Unzukömmlichkeiten verursacht, fand sich der Prager Stadtrath bewogen, den k. k. Landesschulrath von Böhmen um die Festsetzung eines der Regel der bezüglichen Ministerialverordnung entsprechenden gleichzeitigen Abschlusses des Schuljahres an den Mittel- sowie an den Volks- und Bürgerschulen zu ersuchen. Kroatien. (Demission des Landesschulrathes.) Aus Agram wird gemeldet, dass der kroatische Landesschulrath wegen Einsetzung einer neuen Schulbücher-Ueber-prüfungscommission in corpore demissionierte. Auch noch nicht dagewesen ! Frankreich. (Gegen die Schulen der Ordensbrüder.) Aus Paris berichtet man, dass die Maires der verschiedenen Pariser Arrondissements, welche noch Congre-ganisten-Schulen haben, die Directoren derselben von dem Beschluss in Kenntnis setzten, die Locale nach den Ferien in die Hände von weltlichen Lehrern zu geben, und dass sie die Lehrbrüder und Schwestern aufforderten, dieselben unmittelbar nach der Preisver-theilung zu räumen. Nur jene Congreganisten-Schulen, die durch Privatmittel gestiftet sind, werden fortbestehen. Xj o c a, 1 e s- Veränderungen im Lehrstande. Herr Vincenz Grum, bisher Unterlehrer an der zweiten städtischen Volksschule in Laibach, wurde zum Lehrer an der hiesigen evangelischen Schule erwählt. Aus der Sitzung des k. k. Landesschulrathes vom 29. Juli. Auf Grund höherortiger Weisung wird behufs Sicherung des regelmässigen Schulbesuches an der k. k. Werksschule in Idria und an jenen Privatschulen mit Oeffentlichkeitsrecht, welche eine öffentliche Volksschule ersetzen, eine Novelle zum Landesgesetze vom 29. April 1873, Nr. 21, entworfen und an den krainischen Landesausschuss geleitet, und werden für die Erfüllung der Schulpflicht an erstgedachter Schule bis zum Zustandekommen der bezüglichen Gesetzesnovelle provisorische Anordnungen getroffen. — Zur Erweiterung einer zweiklassigen Volksschule zur dreiklassigen wird die Bewilligung ertheilt und gleichzeitig die dritte Lehrstelle in die betreffende Gehaltsklasse eingereiht. — Das Gesuch einer Volksschullehrerswitwe um Bewilligung einer jährlichen Gnadengabe wird an den krainischen Landesausschuss geleitet. — Ueber ein neues slovenisch-deutsches Lehrbuch, sowie wegen Zulässigkeitserklärung eines slovenischen Lehrbuches zum Lehrgebrauche in der fünften Klasse der Volksschule in Laibach und eines neuen Lehrbuches für slovenische Volksschulen wird höhernorts Bericht erstattet. — Das Gesuch einer Lehrerin um Zulassung zur Lehrbefähigungsprüfung wird höhernorts in Vorlage gebracht. — Wegen Reorganisierung der k. k. Lehrerinnen-Bildungsanstalt in Laibach wird auf Grund des bezüglichen Directions-berichtes höhernorts Bericht erstattet. — Das Gesuch eines Zöglings der k. k. Lehrer-Bildungsanstalt um Bewilligung einer Wiederholungsprüfung wird erledigt. — Der Bericht des k. k. Landesschulinspectors für Volksschulen über die von ihm vorgenommene Inspirierung einer Volksschule wird zur Kenntnis genommen und dem betreffenden k. k. Be-zirksschulrathe die entsprechende Weisung ertheilt.' — Mehrere Berufungen und Strafnachsichtsgesuche in Schulversäumnis-Straffällen, dann Remunerations» und Geldaushilfsgesuche werden erledigt. Verfügung des h. k. k. Unterrichtsministeriums bezüglich des Gebrauches der anatomischen Wandtafeln, Zufolge Erlasses des h. k. k. Unterrichtsministeriums wurden die Schulbehörden beauftragt, die Lehrer aufmerksam zu machen, dass bei Benützung der anatomischen Wandtafeln die pädagogischen Rücksichten, welche einerseits die Natur der dargestellten Gegenstände, anderseits das jugendliche Alter der Schüler erfordern, fest im Auge zu behalten sind, daher diese Lehrmittel nicht zur Ausschmückung der Schul-localitäten verwendet und überhaupt ausser der betreffenden Unterrichtszeit nicht zur Besichtigung ausgestellt werden sollen. Privatschulen. Der k. k. Landesschulrath fand auf Grund der Bestimmung des § 21 des Schulerrichtungsgesetzes für Krain anzuordnen, dass vom Beginn des Schuljahres 1880/81 an das für öffentliche Volksschulen vorgeschriebene Klassenbuch auch an allen hierländigen Privatschulen eingeführt und solches genau nach dem mit Erlass vom 31. Oktober 1875 vorgezeichneten Formular gehandhabt werde. Zugleich wurden die Bezirks-Schulinspectoren angewiesen, dem Schulbesuche an den Privatvolksschulen die volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. In der Sitzung des Gemeinderathes von Laibach vom 23. v. M. wurde in Anbetracht des günstigen Erfolges des von der Uebungslehrerin der k. k. Lehrerinnen-Bildungsanstalt, Fräulein Marie Fröhlich, auch im Schuljahre 1879/80 unentgeltlich ertheilten Unterrichtes in den weiblichen Handarbeiten an der städtischen Excurrendoschule auf dem Carolinengrunde beschlossen, der genannten Lehrerin dafür den Dank und die Anerkennung des Gemeinderathes auszusprechen. Lehrplanändernng an der Laibacher Oberrealschulo. Das Unterrichtsministerium hat sich bestimmt gefunden, im Lehrplane der Laibacher Staats-Oberrealschule vom nächsten Schuljahre 1880—81 an nachstehende Modificationen vorzuschreiben: a) Für Schüler, welche beim Eintritte in die Realschule von den Eltern als Slovenen erklärt werden, ist das Slovenische ein obligater Lehrgegenstand durch alle Klassen, b) Mit dem für alle Schüler obligaten französischen Sprachunterrichte ist in der dritten Klasse zu beginnen; die Anzahl der wöchentlichen Lehrstunden hiefür ist in der dritten und vierten Klasse wenigsten auf fünf und vier zu erhöhen, c) In den drei Oberklassen ist die italienische Sprache zu lehren. Dieselbe ist jedoch nur für jene Schüler obligat, für welche das Slovenische nicht obligat ist. d) Für die nicht slovenischen Schüler ist ein Freicurs der slovenischen Sprache dann zu errichten, wenn sich hiefür die erforderliche Schüleranzahl vorfindet, e) Bei dem obligaten Unterrichte in der slovenischen Sprache ist die Unterrichtssprache slovenisch. f) Das Turnen ist für alle Schüler obligat. — Der Beitrag für die Schülerbibliothek wurde zufolge eines Erlasses des Landesschulrathes von 35 auf 60 kr. erhöht. Erledigte Lehrstellen. Unter den gegenwärtig zur Erledigung gekommenen Lehrstellen finden sich auch jene der vierklassigen Knabenschule der Stadt Stein, woselbst bisher mehrere dortige Herren Franciscaner-Ordenspriester als Hilfslehrer thätig waren. Da sich selbe der Lehrbefähigungsprüfung nicht unterzogen, die Stellen mittlerweile aber systemisiert wurden, so gelangten diese eben zur Ausschreibung. Das Nähere hierüber finden unsere Leser weiter rückwärts. Jahresberichte. Dem Jahresberichte der vierclassigen Schule in Krainburg entnehmen wir, dass diese Anstalt am Schlüsse des Schuljahres 336 Schulkinder (192 Knaben und 144 Mädchen) zählte. Mit derselben stand auch ein landwirtschaftlicher Fortbildungs-curs in Verbindung. Die Arbeitsschule (für weibliche Handarbeiten) besuchten 108 Schülerinnen. Der uns gleichfalls zugekommene Jahresbericht des k. k. Obergymnasiums in Laibach enthält an erster Stelle einen mit „Beiträge zur praktischen Astronomie“ überschriebenen längeren Aufsatz, welchem verschiedene Schulnachrichten folgen. Die Anstalt zählte am Schlüsse des Schuljahres 571 Schüler. Orgelschule. Die vom krainischen Cäcilienvereine zur Hebung der Kirchenmusik unterhaltene Orgelschule in Laibach hielt Donnerstag, den 29. v. M., eine öffentliche Prüfung ihrer Schüler ab. Diese Schule, die heuer bereits ihr drittes Schuljahr vollendet, zählte zu Beginn des letzteren 24 Schüler, und zwar 21 Schüler aus Krain und je einen aus Steiermark, Kärnten und Görz. Neu eingetreten waren heuer 7 Schüler, darunter einer, der bereits durch fünf Jahre Organistendienste verrichtet hat; 10 Schüler besuchten die Schule bereits das zweite und 7 das dritte Jahr. Für Schülerbibliotheken. Im Verlage des Herrn J. Krajec in Rudolfswert erschien das erste illustrierte Heft der Christof Schmied’schen Erzählungen. Die Uebersetzung ins Slovenische besorgt ein Priester des Franciscaner-Ordens in Rudolfswert. Den beiden Erzählungen „Ljudevit Hrastar“ und „Golobček“ geht eine kurze Biographie Christ. Schmieds voraus. Die Sprache ist eine leicht verständliche. Nachdem unseren slovenischen Schülerbibliotheken ohnehin wenig brauchbares und anregendes Materiale zur Verfügung steht, dürften die Schulleitungen Herrn Krajec für sein Unternehmen gewiss Anerkennung zollen und mit Befriedigung nach den Jugendschriften Schmieds, der es so vortrefflich verstand, der kleinen Welt zum Herzen zu sprechen, greifen. Orig'In.al-Oorrespoxa.d.ers.zi. Umgebung Laibach. Für unsern Schulbezirk wurde die diesjährige Lehrercon-ferenz am 26. Juli abgehalten. Ich theile diesmal nur die Tagesordnung derselben mit und berichte, dass zum Conferenzorte Oberlaibach bestimmt wurde, allwo die Versammlung um 10 Uhr vormittags eröffnet wurde. Das Programm lautete also: 1.) Eröffnung der Conferenz. 2.) Wahl der Schriftführer. 3.) Mittheilungen des Bezirks-Schulinspectors über die bei der Inspection der Schulen gemachten Wahrnehmungen. 4.) Welche Mittel stehen dem Lehrer zu Gebote, um im Sinne des Ministerialerlasses vom 26. Nov. 1878, Z. 15,212, und der Ministerialverordnung vom 9. Juni 1873, Z. 4816, der überhandnehmenden Kurzsichtigkeit der Jugend zu steuern? (Referent Herr Cebin.) 5.) Praktischer Vortrag aus dem Sprachunterrichte (Referent Herr Stoječ). 6.) Praktischer Vortrag aus der Geographie mit Anwendung des Telluriums (Referent Herr Levstek). 7.) Bericht und Rechnungslegung der Bibliothekscommission. 8.) Besondere Anträge. 9.) Wahl des ständigen Ausschusses. 10) Wahl der Bibliothekscommission. IMIa-nnig'faltlg-es. Schulschluss in Serajewo. In der Hauptstadt Bosniens fand der feierliche Schulschluss am 31. Juli statt. Der Herzog von Württemberg vertheilte in Gegenwart verschiedener Landesbeamten, der Officiere und eines zahlreichen Publicums Prämien an die vorzüglichsten Schüler der dortigen Anstalten. Von der pädagogischen Gesellschaft in Wien kam uns folgender „Aufruf“ zu: Die Wiener pädagogische Gesellschaft schreitet an die Herausgabe des dritten Bandes des „pädagogischen Jahrbuches“. Sie ist sich hierbei der Pflicht bewusst, die Anerkennung, die den vorausgegangenen Bänden gezollt wurde, auch durch die Arbeiten des neuen Jahrganges rechtfertigen zu müssen; daher strebt sie darnach, den Inhalt der Publicationen gediegen und für die weitesten pädagogischen Kreise interessant zu gestalten. Anlage und Einrichtung des pädagogischen Jahrbuches als bekannt voraussetzend, erlaubt sich der gefertigte Ausschuss zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, dass das „pädagogische Jahrbuch 1880“ in seinem Anhänge nebst der Uebersicht über dass pädagogische Vereins- wesen Oesterreich-Ungarns zum erstemnale eine Zusammenstellung von Thesen bringt, die während des laufenden Jahres in den Verhandlungen der Conferenzen und Vereine aufgestellt und angenommen wurden. Dass durch diese Veröffentlichung im „Pädagogischen Jahrbuche“ die ernsten fachmännischen Urtheile über pädagogische Probleme einer weiten Verbreitung zugeführt werden und dadurch wieder Anregung zu fruchtbringender Thätig-keit gegeben wird, bedarf keiner besonderen Begründung. Der gefertigte Ausschuss stellt nun das Ersuchen, derartige Thesen — unter Angabe des Referenten, der Zeit und des Ortes, wann und wo die Discussion erfolgte — einsenden zu wollen und gibt der Hoffnung Ausdruck, dass durch eine lebhafte Betheiligung der betreffenden Factoren der Zweck dieser Zusammenstellung wesentlich gefördert werde. Bei den Vereinsberichten wolle neben der gewohnten Angabe der Themen etc. der Name des Obmannes und dessen Wohnort besonders notiert werden. Die Einsendungen werden bis Anfang September d. J. an die Adresse des Schriftführers: „M. Zens, Wien III, Hetzgasse 31“ erbeten; derselbe ertheilt auch brieflich Auskunft auf diesbezügliche Anfragen: Eine Versendung dieses Aufrufes an einzelne Vereine findet nicht statt. Für den Ausschuss der Wiener pädagogischen Gesellschaft: K. Huber, Obmann. M. Zens, Schriftführer. 11. Special-Lehrcnrs zur' Ausbildung von Werkmeistern in der Korbflechterei und Weidencultur. Aus Wien wird uns berichtet: Zum Zwecke der Hebung der inländischen Korbflechte-Industrie und Weidencultur, welche ein dringendes Bedürfnis darstellt, wird auch im Wintersemester 1880/81 (1. Oktober bis Ende März) am technologischen Gewerbemuseum ein Special-Lehrcurs zur Ausbildung von Werkmeistern abgehalten werden. Der Unterricht findet an allen Werktagen von 8 bis 12 Uhr vormittags und 1 bis 6 Uhr nachmittags statt. Er umfasst die praktische Einübung in den schwierigeren Arten der Korbflechterei, insbesondere in dem Flechten über Modellen, und die Möbelerzeugung mit Benützung in- und ausländischer Flechtmaterialien; ferner die Waren-und Werkzeugskunde für die Korbflechterei; das freie Zeichnen, das Geflechtezeichnen und die Weidencultur. Bei diesem Special-Lehrcurs werden als Leiter des Ateliers, als Lehrer des freien Zeichnens, als Dessinateur, als Lehrer der Waren- und Werkzeugskunde und als Lehrer der Weidencultur tüchtige Lehrkräfte fungieren. Dem theoretischen Unterrichte sind 11 Stunden pro Woche gewidmet, alle übrige Zeit fällt dem Atelierunterricht zu. Die Zöglinge des Specialcurses sind ferner verpflichtet, den allgemeinen Lehrcurs über chemische Technologie des Holzes und Vollendungsarbeiten, welcher an einem Abende der Woche durch Professor Dr. R. Godeffroy vom Oktober bis inclusive Dezember abgehalten wird, anzuwohnen. Ferner wird Vorsorge getroffen werden, dass die Schüler des Specialcurses das Anfertigen der Modelle für die Körbe erlernen, zu welchem Zwecke sie am Sonntag vormittags von einem Drechslerei-Werkmeister in der Werkstätte des Museums unterrichtet werden. Es besteht weiter der Plan, die Vorträge über Weidencultur durch praktische Einübungen in der Bodenbearbeitung, im Pflanzen und Ernten der Weiden zu ergänzen. In diesen Lehrcurs werden nur 10 Schüler aufgenommen, welche nebst der erfüllten Volksschulpflicht den Nachweis zu liefern haben, dass sie bereits Gewandheit im Korbflechten besitzen. Aufnahmsgesuche sind bis 1. Oktober 1880, an welchem Tage der Unterricht beginnt, an die Direction des technologischen Gewerbemuseums (Wien I, Eschenbachgasse 2), zu richten. Der Lehrcurs zur Ausbildung von Werkmeistern in der Korbflechterei und Weidencultur wird unentgeltlich abgehalten. Der Präsident des niederösterr. Gew’erbevereines: M. Matscheko. Der Director des techno ■ logischen Gewerbemuseums: Prof. W. F. Exner. S-ü.cli.er- uind. IZieit-ia.ng'escIb.e-u.- Zum 18. August. Festschrift zur Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef I. Wien, Druck und Verlag von Carl Rauch. Preis: 10 Exemplare 1 fl. — Vorliegendes Schriftchen ist zur Feier des fünfzigsten Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers verfasst und bestimmt, an die österreichische Schuljugend vertheilt zu werden. Es enthält eine mit Wärme geschriebene Biographie unseres allgeliebten Monarchen und weist folgende Kapitel auf: 1.) Franz Josefs Jugend. 2.) Franz Josef wird Kaiser. 3.) Franz Josef als Kaiser. 4.) Die Lebensweise des Kaisers. 5.) Die kaiserliche Familie. Das Schriftchen ist obendrein reich illustriert und führt uns gleich im Beginne die Bildnisse der Mitglieder der kaiserlichen Familie vor. —a. Die Erde und ihr organisches Leben. Wir haben bereits au dieser Stelle aut' das gegenwärtig im Spemann’scken Verlage in Stuttgart erscheinende Werk: „Die Erde und ihr organisches Leben“ von Klein und Tkome, aufmerksam gemacht und kommen jetzt, da uns wiederum einige Hefte davon vorliegen, auf dasselbe gern zurück. Haben wir’s doch hier nicht mit einer gewöhnlichen Arbeit, sondern mit der hervorragenden Leistung von zwei anerkannt tüchtigen Männern zu thun, die uns mit wissenschaftlicher Gründlichkeit in die Geheimnisse der Mutter Natur einführen und uns diese verständlich zu machen suchen. Vom höchsten Norden bis zum fernsten Süden führen uns die Verfasser, uns alles das erklärend, was von Interesse ist. Und was kann interessanter sein als zu wissen, wie die Gewitter, die Nordlichter entstehen, wie die Berge, Thäler, B'lüsse etc. wurden, wie es unter der Erde und über derselben aussieht ? Alles dies wird uns in einer so fesselnden Form dargestellt und durch Illustrationen veranschaulicht, dass das Werk im vollsten Sinne ein „Geograph. Hausbuch“ genannt zu werden verdient und darum aufs Beste empfohlen werden kann. Illustrierte Culturgeschichte für Leser aller Stände. Von Carl Faulmann. In 20 Lieferungen ä 30 kr. (A. Hartlebens Verlag in Wien.) Der durch seine „Illustrierte Geschichte der Schrift“ bekannte Professor Karl Faulmann bat es nun unternommen, ein Werk zu verfassen, dessen Umfang jedem die Anschaffung ermöglicht, dessen Inhalt leicht verständlich und anziehend ist und welches durch eine Reihe von Farbentafeln, Facsimile-Beilagen und in den Text gedruckten Illustrationen die Culturformen und die damit verbundenen religiösen Anschauungen, Künste und Fertigkeiten dem Leser lebendig vor Augen führt. Das vorliegende erste Heft zeigt, dass in diesem Werke nichts Alltägliches geboten wird, dass der Verfasser, vertraut mit den Sitten und Gebräuchen aller Zeiten und aller Völker der Erde und beseelt von dem wissenschaftlichem Geiste der Vergleichung, welchen eine grosse Belesenheit und die Beherrschung des Gegenstandes gewähren, eine Schilderung der menschlichen Cultur von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart bietet, welche ebenso den Anforderungen der Wissenschaft entspricht, als sie dem Verständnis der minder Unterrichteten entgegenkommt, somit im vollen Sinn des Wortes ein Buch für Leser aller Stände ist. Die Verlagshandlung hat keine Kosten gescheut, trotz des billigen Preises von 30 kr. per Lieferung das Werk elegant auszustatten, davon zeugt die in prachtvollem Farbendruck beigegebene Tafel „Vogeljagd und Fischfang der alten Aegypter“ (Wandgemälde aus den Gräbern der XII. Dynastie), die Facsimile-Beilage eines genau nachgebildeten ägyptischen Papyrus mit hiertischer Schrift und die sauber ausgeführten Illustrationen im Text, welcher auf schönem Papier in der k. k. Staatsdruckerei zu Wien hergestellt ist. Deutsche Rundschau für Geographie und Statistik. Herausgegeben von Dr. Carl Arendts. Das soeben ausgegebene eilfte (August-) Heft des II. Jahrganges dieser empfehlenswerten geographischen Zeitschrift (A. Hartlebens Verlag in Wien; jährlich 12 Hefte ä 36 kr. ö. W.; Pränumerationspreis pro Jahrgang 4 fl. 25 kr. ö. W.) bringt auf 48 Seiten, mit 8 Abbildungen und einer für die alpine Saison gerade ä tempo kommenden, wahrhaft imponierenden Specialkarte der Grossgiocknergruppe im Masstab 1:40,000, folgende interessante Artikel: Die kosmopolitische Bevölkerung von San Francisco. Von Prof. Dr. Carl Zehden. — Dardschiling. Von Mor. Döchy. (Mit 1 Illustr.) — Die Grossgiocknergruppe. Von Oberlieutennt J.Carl Beer. (Mit 3 Illustr. und einer Karte.) — Aus meiner jüngsten Reise in Südamerika. Von Rudolph Falb. (Mit 2 Illustr.) — Ueber die Geologie und den Bergbau der Insel Sardinien. Von Prof. Dr. Richard Lepsius. — Astronomie und physikalische Geographie. — Reisen und Polarfahrten. — Politische Geographie und Statistik. — Unterrichtsanstalten. — Staats- und Gemeindehaushalt. — Militär und Marine. — Handel. — Bergbau. — Industrie und Landwirtschaft. — Verkehrsanstalten. — Berühmte Geographen, Naturforscher und Reisende. (Mit 1 Illustr.: Theodor Ritter von Oppolzer.) — Geographische Nekrologie. - Todesfälle. (Mit 1 Illustr.: Prof. Dr. Peters.) — Akademien, geographische und verwandte Vereine. — Kleinere Mittheilungen. — Bäder und Curorte. — Vom Büchertisch. Die Wunder der Physik und Chemie. Von Ferdinand Siegmunds „Die Wunder der Physik und Chemie“ (Populäre Darstellung des physikalischen und chemischen Wissens. Mit 300 Illustrationen, in 20 Lfgn. ä 30 kr. Wien, A. Hartlebens Verlag) sind die Lfgn. 18 bis 20 erschienen, womit dies Unternehmen seinen Abschluss gefunden. Das vorliegende Werk ist nicht bestimmt, als „physikalisches“ oder „chemisches“ Handbuch dem Fachmanne zu dienen, es verfolgt einen andern Zweck, nämlich dem Bedürfnis der allgemeinen Bildung in diesen beiden Wissenschaften, welche auf Künste und Gewerbe, auf das tägliche Leben überhaupt einen so grossen Einfluss ausüben, zu dienen. Verfasser vertritt den Standpunkt, den riesigen Stoff in eine knappe Form zu bringen und alles, was nur für den exacten Fachmann specielles Interesse hat, sorgfältig auszuscheiden. Ein Schwergewicht ist darauf gelegt, die physikalischen und chemischen Gesetze eingehend zu erörtern und sie dem Verständnisse des Laien näher zu bringen. Wo es nothwendig erscheint, sind die Apparate beschrieben und die Experimente erklärt; doch ist auch hier der Grundsatz festgehalten, dass ein Uebermass nur schaden und den Leser verwirren kann, ohne ihm einen wesentlichen Nutzen zu bringen. In dem Abschnitte über Chemie ist Verfasser darauf bedacht, den Leser mit dem Standpunkte der modernen Chemie, einer Wissenschaft, die einen ungeahnten Aufschwung nimmt, bekannt zu machen. Wir erwähnen noch, dass die Verlagshandlung für zahlreiche treffliche Illustrationen gesorgt hat, wodurch das Verständnis des Ganzen wesentlich erleichtert wird, und die Ausstattung des Buches überhaupt eine glänzende ist. Das Werk ist auch complet geheftet für 6 fl. = 10 M. 80 Pf., resp in Originalband für 7 fl. 20 kr. = 13 Mark zu haben. Das ABC der einfachen Buchhaltung von J. H. Parth. (Graz, Leykam-Josefsthal.) Preis 40 kr., zweite verbesserte Auflage. — Die „einfache Buchhaltung“ ist ein Theil von Parths ABC der Handelswissenschaften, welche kurz, klar und bündig gefassten Bändchen, sowohl zum Schul- als auch zum Selbstunterricht bestimmt, sich grosser Beliebtheit erfreuen und bereits in vielen Handelsschulen eingeführt sind. Bei dem nur; allzuhäufig auftretenden Mangel an Kenntnis einer praktischen Buchführung ist dieses billige Büchlein allen Handels- und Gewerbsleuten, die nicht Zeit haben, umfangreichere Werke zu studieren und darnach ihre Buchhaltung einzurichten, auf das angelegentlichste zur Anschaffung zu empfehlen. Die vollkommene Grazer Köchin von A. K. Vollmut ist soeben in fünfter verbesserter Auflage im Verlage Leykam - Josefsthal in Graz erschienen. Das hübsch ausgestattete Büchlein ist ein trefflicher Rathgeber für Hausfrauen und solche, die es werden wollen, und verdient warm empfohlen zu werden. Nicht lucullische Genüsse zu bereiten, sondern das Einfachste mit den bescheidensten Mitteln schmackhaft und in gehöriger Quantität herzustellen und Ersparungen in der Küchenwirtschaft zu erzielen, wird darin in klarer, leichtfasslicher Weise gelehrt. Das Büchlein, welches trotz seines gedrängten Inhaltes doch über alles, was man für den kleineren Haushalt braucht, Auskunft gibt, kann als recht praktisch bezeichnet werden und stehen wir daher nicht an, dasselbe (Preis 25 kr.) der Frauenwelt bestens zu empfehlen. Heimgarten. Das 11. Heft des vierten Jahrganges der im Verlage Leykam-Josefsthal in Graz erscheinenden Monatsschrift „Heimgarten“, herausgegeben von P. K. Rosegger, enthält folgende lesenswerte Aufsätze: Verloren. (Eine Erzählung aus fernster Zone.) — Chi sa? (Gedicht.) — Eine glückliche Ehe. (Novelle.) — Glossen. Von Hamerling. — Die Anbetung des Teufels. (Eine psychologische Studie.) — Die Vögel in Mythe und Dichtung. — Ein Cur-ort-Feuilleton. Von P. K. Rosegger. — Bummlerstudien. — Die Gefahren der See. — Aus der Chronica von Lebenberg. — Kleine Laube: Aegidi. Ein Capitel aus der Legende. — Eine Stunde ohne Gott. (Gedicht.) — Die Araberin im Palast und Zelt. — Der Schwärmer. — (Gedicht.) — Wia mei Rothkröpfl sein Geist aufgebn hot. — Fortsetzung des Alphabetes. — Bücher. — Postkarten des „Heimgarten“. Der Preis beträgt pro Heft 30 kr. ö. W.; per Jahrgang fl. 3'60; nach auswärts 60 kr. für Francozusendung mehr. — Auch sind elegante Einbanddecken zu den bereits erschienenen Jahrgängen von der Verlagshandlung herausgegeben worden. Erled.Ig'te luel^rstellen. ZECrain. Schulbezirke Stadt Laibach, Littai, Radmannsdorf, Adelsberg', (Jurkfeld und Tscher-nembl: Sieh die weiter unten folgenden Concurs-Ausschreibungen. — Im Schulbezirke Umgebung Laibach: Einklassige Volksschulen zu Dobrova, St. Georgen, St. Cantian und Kopain, Lehrstellen, Gehalt je 460 fl. und Wohnung, dann zu Tsehernutsch, Gehalt 400 fl. und Wohnung; zweiklassige Volksschulen zu Franzdorf und St. Marein, zweite Lehrstelle, Gehalt je 400 fl.; vierklassige Volksschule zu Oberlaibach, dritte Lehrstelle, Gehalt 500 fl., und vierte Lehrstelle, Gehalt 400 fl., alle bis 20. August. — Im Schulbezirke Krainburg: Einklassige Volksschule in Hülben, Lehrstelle, Gehalt 450 fl. und Wohnung, bis 25. August; einklassige Volksschulen in Terstenik, Olševk, Fessniz, Salilog, Zarz, Lehrstellen, Gehalt je 400 fl. und Wohnung, zu Mautschiz und Selzach, Gehalt je 450 fl. und Wohnung; zweiklasaige Volksschule zu Zirklach, zweite Lehrstelle, Gehalt 400 fl., alle acht bis 8. September. — Im Schulbezirke Radmannsdorf: Einklassige Volksschulen zu Vigaun, Lehrerstelle, Gehalt 450 fl und Wohnung, und Lengenfeld, Lehrstelle, Gehalt 400 fl. und Wohnung, dann vierklassige Volksschule zu Radmannsdorf, vierte Lehrstelle, Gehalt 400 fl., — alle drei bis 15. August (die weiteren sieh Ausschreibung.) — Im Schulbezirke Stein: Vierklassige Knabenschule in Stein, Oberlehrerstelle, Gehalt öOOfl. und Punctionszulage 100 fl., zweite Lehrerstelle, Gehalt 500 fl., dritte Lehrerstelle, Gehalt 450 fl , vierte Lehrerstelle, Gehalt 400 fl., alle definitiv, eventuell provisorisch, bis Ende August; einklassige Volksschulen in Neul und Theiuiz, Lehrerstellon, Gehalt je 400 fl. und Wohnung, definitiv, eventuell provisorisch, bis Ende August. — Im Schulbezirke Rudolfswert: Zweiklassige Volksschule in Hönigstein, Oberlehrerstelle, Gehalt 500 fl. und Wohnung, zweite Lehrerstelle, Gehalt 400 fl., bis Ende August. — Im Schulbezirke Gottschee: Zweiklassige Volksschulen in Altlag, Nesselthal, Gutenfeld, Laserbach, zweite Lehrstellen; dreiklassige Volksschule in Gross-laschiz, vierklassige Knabenschule in Reifniz, vierte Lehrerstelle; zweiklassige Mädchenschule in Reifniz, zweite Lehrstelle; dreiklassige Volksschule in Soderschiz dritte Lehrstelle,— alle Gehalt 400 fl., mit Ausnahme von Grosslaschiz und Reifniz auch je ein Wohnzimmer im Schulhause; ferner einklassige Volksschulen in Banjaloka und Rieg, Lehrerstellen, Gohalt je 450 fl. und Wohnung; dreiklassige Volksschule in Grosslaschiz, zweite Lehrstelle, Gehalt 500 fl.; zweiklassige Mädchenschule in Reifniz, erste Lehrstelle, Gehalt 450 fl. — alle zur definitiven Besetzung; — endlich Suchen, Unterlag, Roob, Lehrstellen, Gehalt je 450 fl. und Wohnung; vierklassige Knabenvolkssehulon in Gottschee und Reifniz, dritten Lehrstellen, Gohalt je 500 fl.; vierklassige Knabenvolksschule in Gottschee, vierte Lehrstelle, Gehalt 450 fl. einklassige Volksschule in St. Gregor, Lehrstelle, Gehalt 400 fl. und Wohnung, alle zur definitiven, eventuell auch provisorischen Besetzung und sämmtliche bis 31. August. — Im Schulbezirke Loitsch: K. k. Werksvolksschule in Idria, fünfte Lehrerstelle (X. Rangsklasse der Staatsbeamten), Gehalt 450 fl. und Activitätszulage von 90 fl., dann sechs zur Ruhegebür anrechenbare Quinquennalzulagen von 40 fl., bis 18. August bei der k. k. Bergdirection; ferner zweiklassige Volksschule in Unterloitsch, Oberlehrerstelle, Gehalt 500 fl., Wohnung, und zweite Lehrstelle, Gehalt 400 fl.; einklassige Volksschule zu Schwarzenberg, Lehrerstelle, 450 fl., Wohnung; einklassige Volksschule zu Gereuth, Lehrerstelle, Gehalt 400 fl., Wohnung, alle drei beim Bezirksschulrathe bis 28. August. Steierx»a,rls. (Sieh letzte Nummer; ausserdem:) Im Schulbezirke Weiz: Je eine Lehrerstelle zu Naas, Ponigl, Haselbach, Neudorf bei Semriach (Gehalt je öOO fl.) und Hohenau (Gehalt 700 fl.), und Unterlehrerstelle zu St. Ruprecht (Gehalt 660 fl.); bei den betreffenden Ortsschulräthen bis 15. August. — Vierklassige Knabenschule zu Rann, Unterlehrerstelle, Gehalt 560 fl.; Ortsschulrath daselbst bis 20. August. — Volksschule zu Eggersdorf (Bez. Gleisdorf), Unterlehrerstelle, Gehalt 480 fl.; Ortsschulrath daselbst bis 15. August. Coneurs. An den diesstädtischen Knabenvolksschulen ist eine sistemisierte Unterlehrerstelle mit dem Jahresgehalte von 500 fl. zu besetzen. Bewerber hiefür haben ihre, mit der Nachweisung über die Lehrbefähigungsprüfung in beiden Landessprachen, sowie über die allfällige Verwendung im Lehrfache belegten Gesuche, und zwar, falls sie bereits im Schuldienste stehen, im Wege des Vorgesetzten k. k. Bezirksschulrathes, längstens bis 2 0. August 1880 beim gefertigten Stadt-schulrathe einzubringen. Stadtschulrath Laibach, am 3. August 1880. Der Vorsitzende: Laschan. Lehrerstellen zu besetzen: 1. ) An den oinklassigen Volksschulen in St. Georgen unterm Kumberg und in Johannisthal je eine mit dem Jahresgehalte von 450 fl. und Naturalquartier; 2. ) an der einklassigon Volksschule in Jesseniz mit dem Jahresgohalte von 400 fl. und Naturalquartier ; 3. ) an der vierklassigen Volksschule in Gurkfeld zwei Stellen, jede mit dem Jahresgehalte von 500 fl. Eine davon kann auch durch eine Lehrerin besetzt werden. Concurstermin bis 28. August 1880. Die Gesuche sind im vorschriftsmässigen Wege hier einzuhringon. Vom k. k. Bezirksschulrathe Gurkfeld, am ,3. August 1880. Der Vorsitzende: Schönwetter. An nachfolgenden Volksschulen mit den neben angesetzten Gehaltsbezügen werden Lehrstellen zur definitiven, eventuell provisorischen Besetzung ausgeschrieben: Seuosetseh mit 500 fl., Kalteufeld, Dorn, Nadanjeselo, Vrabče, Postejne, Budajne und Zoll mit je 450 fl., Suhorje, Präwald, Lozice, Planina mit je 400 fl., alle mit Naturalquartier, Untersenion mit 400 fl. Gehalt und 36 fl. Quartiergeld, ferner ohne Quartiorbezüge die Lehrerstello in Doruegg mit 500 fl., Adelsberg mit 450 fl., dann zu Gral'enbrunn, Verbovo, Ostrožnobrdo mit je 400 fl. Die Gesuche sind bis Ende August 1. J. beim k. k. Bezirksschulrathe in Adelsberg einzubringen. Adelsberg, am 30. Juli 1880. Coneursausschreibungen. Mit Beginn des nächsten Schuljahres 1880/81 sind im Schulbezirke Badmanngdorf nachstehende Lehrerstellen zu besetzen: an der eiuklassigen Volksschule zu Asp und Ratschach, Jahresgehalt 400 fl., dann an der einklassigen Volksschule zu Lees, Jahresgehalt 400 fl. nebst Naturalwohnung. Die gehörig instruierten Compotenzgesuche sind — und zwar von bereits angestellten Bewerbern im Wege ihres Vorgesetzten k. k. Bezirksschulrathes — bis 30. August 1880 hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Radmannsdorf, am 30. Juli 1880. An der vierklassigen Volksschule in St. Veit bei Sittich ist die Lehrerstelle mit 450 fl., eventuell jene mit 400 fl., — ferner sind die Lehrerstellen an den einklassigen Volksschulen in Schalna mit 450 fl. sowie in Höttitsch und Mariathal mit je 400 fl. zu besetzen. Mit den drei letztgenannten Stellen ist eine Naturalwohnung verbunden. Die documentiorten Competenzgesuche sind bis längstens 26. August d. J. hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Littai, am 30. Juli 1880. Der Vorsitzende: Vesteneck. Mit Beginn des nächsten Schuljahres kommen im Schulbezirke Tschernembl nachstehende Lehrerstellen zur definitiven, eventuell provisorischen Besetzung, als: 1. ) die vierte Lehrerstelle an der vierklassigen Knabenvolksschule in Tschernembl mit dem Gehalte von jährlich 400 fl.; 2. ) die Lehrerstelle an der einklassigen Volksschule zu Schweinberg mit dem Gehalte von jährlich 450 fl. nebst Naturalquartier; 3. ) die zweite Lehrerstelle an der zweiklassigen Volksschule in Dragatuš mit dem Jahresgehalte von 400 fl. Bewerber haben ihre gehörig documentiorten Gesuche im vorgeschriebenen Woge bis 15. Septem b e r 1. J. beim k. k. Bezirksschulrathe in Tschernembl zu überreichen. K. k. Bezirksschulrath Tschernembl, am 24. Juli 1880. Der Vorsitzende: Weiglein. JŠsUSfsS-.IdlKŠ*-II glasi IS'S 2-HSgS. £ i-5 “ I § . 12 gl IIS ISS 3 gl Bllšs 2 3 g“ S-l&g „8 p*.2.^®hx-!32 O? 2 03 2 ZilLgo.*-g " §t 8g 'S a Mg- !li i®itliiW§!i3 #?ii nmmmuf5 Mrziti! »taei a* tmi !li s III I Hl Cß Ä- © -„jwiiliäiiiiis ' ~|srStil|Il!f;Ilf m" i titü ••• CK5 » J.» Sf- i i m II mm rn§-B£ . ö g“® B ^ BwIsWÜ'S < o. 3g B N§ 2 2 2 & m s§«?5 &i8grl ! § sMIsJ-e. ■ | = §■« p 2. f l?»rr n ZA