zur Lalbacher Zeitung. ^ 41H. DinstHg dcn 23. Keptember 184Z. Gulicrnial " Verlautbarungen. Z. 1565. (2) Nr.263. ucl j>Ii. 22,^79. Kundmachung. DaS hohe k. k. allgemeine Hofkammer-Prasioium hat mit Erlaß vom 5. November 16^6, Nr. KU94 ?. ?., anzuordnen btfunden, daß oaö »m Rentamtäbezirkc Botzen ausgehende, dem Ltaats Domänenfonoe angehörige Urbar Passeicr um den aubgemtttelten FlScalprelb pr. 23,11Ufi. l0 kr. WW. CM. der öffentlichen Vcrslelgerung ausgesetzt werden soll. — Dieses Ulbar besteht: i. in G«und- und Theilzin-scn von jährlichen ^H2 fl. /l3 kr. — 2. In a„deln (Äcldzills.,, 56 fl. 56 kr. — 3 I" ständigen Zeyencrcluilionen lI fl. 2» kr. — H. In ,5^3 Stück Clern. — 5. In lU Stück Kapäunlrn. — 6 In i7 Glück Hühnern. — 7. In V» Pfund Pfeffer. — 8) In 8 Llar Zwickeln. —9.In56Scar !6^ Maßl Roggen. Innäd ucker Maßerei. — !O. In 592 Star 27 Maßl ^>afcr, Innsd. Maß — ,i. In l7 Yhrn Most. — »2) I" !7 Vhrn P>aschle,t. — l3. In dem Bezüge u) eines Laudeniiums pr- l fl. von einem ganzen Hof, HO kr. von einem halben/ l5 kr. von einem viert.l und 7'/ kr, von einem achtel Hoföautheil m Kauf« und Tauschfällen außer dem vierten Verwandtschaftsgrade. — I») Einer Cousenstaxe pr. 30 kr,, ohne Rücksicht auf die Größe des Grundgules und der Kaufssummc. Dieser Maßstab kann nur auf die Kauföfälle solcher Grund-guter angewendet werden, wclche im Gerichte Passier liegen; in den übrigen Gerichtsbezir. ken kann ader bei Besihveranderungcn außer dem vierten Verwandtschaftsgrade cm Lande-mium pr. ^ kr.^on j.dem KaufsschiUlngsglll-den, wenn die Summe 5« si. übersteigt, nebst der Consenötafe pr. ssö nach Jausen-bürg gehörigen Thales Psistr«d; endlich 15. in der um jährliche 56 st. bis einschließig »852 neuerlich verpachteten Fischerei > Gerechtigkeit im Passeierstuß, soweit, als sich der Gerichlöbe-zirk erstreckt; jedoch erscheinen als Milbcrcch-ligte, die Schilohöfeb.siher. welche die Fischerei inner d.n Vlänzen ihrer (Hüter, uno Joseph Hall,r in ^usistapsen dcö H.rrn Grafen von Fuchs fü'i- d,n HauSbedalf ausüben dürfen. -— Dieses Ul>ar, welches durchschnittlich clnen Iahresnutzen von 1506 st. l l kr. abgeworfen hüt, ist außer den gewöhnlichen Dominical und Nulticalsteuern, welche auf 6 Termine ib6 fl. ^l2^ kr. NN. CM. betragen, mit k.inen an. der» Passiola^en behaftet. — Hinsichtlich der Blhebung der Urdarialgefälle muß zu Passeier alle Jahre am l Mai, zu Meran und ^!ana aber um Martinizeit eine Baustift (P«rceplion) abgehalten werdm>>s>on ausilllveiscn, widrigens er jVlbst als Erste^r angesehen und behandelt werdcn müßcc' 4. Die bar erlegte Kaution wn0 dem Meül-dietenden für den FaU der Nacifi^tioi, in den Kaufschilling bei dem Erläge der erst.» Nate eingerechnet, den übrigen Kaufwerbcrn aber wird sie nach geendigter Versteig.rung, so »vie dem Meistbietenden, wenn die Ratification nickt erfolgt, sogleich nach geschehener Verweigerung derselben unverzinslich znrück gestellt werden, — b. Der Ersteher hat ein Driltheil des Kaufschillluqs vier Wochen nach erfolgter Gcnl'hinigung dcs Kaufes noch vor der Ueber-gäbe zu berichtigen, die andern zwei Drittheile oder kann er gegen dem, daß er sie auf den erkauften Gefallen und Gerechtsamen mittelst uorschrifcnläßiger Elnverlelbung der erdichteten Hqufsurkunde, in welchtr die Url'arialgrsä'lle «ls Spetlal-Hypothek ^u verschreiben kommen, in das Verfachbuch des betreffenden Gerichtsstandes in erster Priorität versichert, und mit sählllchen fünf rom Hundert in (5. M. U'id in haldjährigen Nalen verzinset, binnen füns Iah^ ren, oom Tagc d»r Nel)ergc»l'e an gerechncc, mit füllf gleiä)ett jähvllchcn N^t»nzahlungen abtragen, — 6. Das Urbar mit seinen Bestands theilen und Gerechtsamen wird dem Kä'ufcr schuldenfrei übergeben. Jedoch wird dasselbe nur so verkauft, wie ts von dem veräußernden Aerar bisher besessen wurde, und da d tauf in Pansch und Bogen erfolgt, so geschieht der Verkauf und die Uebergabe ohne ciner Haftung des Verka'ufcrs für das Ertra'gni») im Ganzen, oder für einzelne Ertragnißrubriken, und es wird eine Gewayrleistung durch drei Jahre von Zeit der Uebergabe bloß für den Fall zugesichert, wenn binnen dieser Zeit das Eigenthum selbst von c,nem Dritten in Anspruch genommen, und die Vertretung gegen den Fis-cus nach Vorschrift der Gerichtsordnung uer, langt wird. Außerdem findet selbst bei behaupteter Verletzung über die Hälfte, oder aus wag immer für einem Nechtägrunde keine Gewähr- leistung Statt, und der Kaufer kann deßhalb die Giltigk.il des Vertrages nicht anfechten,__ 7. Die Ucbe'gabe des Urdais soll zwar ehe. möglichst gepflogen werden; jedoch tritt der Kaufer erst rom l^. November 1tN5 an ger/chuet ,n den vollen Genuß des'ett'en, und eä wird bis bahn» der gauze Genuß von dem Verkäufer vor-vehalcel,, wogegen aber auch der Kaufer den KaufschiUing erst von jenem T.ige an zu ver-z,n,en hat, uno ihm, ln so fern er das erste, nal.fsch'llingsdlilch.il f^il)er erlegt, die fünf. perceniig2. Nov. i8l5, a'^ch alle auf dem Urbar haftenden La slen und U^rdlndllchktlten, ohne d^ß er berechtiget wäre, bei was immer für, nach del U.l^r» gäbe eingetretenen Ereignis», durch welche die Lasten und Verbindlichkeiten der Vertrags-obj.ctc vermehrt oder ihr Werth und Ertrag vermindert wild, s^bst nicht wegen V,rlehnng über die Hälfte , oder aus einem sonstigen Nechtslitel eine Haftung oder einen Ersatz von dem Verkaufer anzusprechen, indem alle Ge« wahrltistung Nur auf den §. 6 ausgedrückten Fall beschrankt bleibt. — g. Der Kaufer ist gehalten, die Pächter der Jagd. und Fischerei-gerechngkeit nach dem Inhalte der dicßfalls bestehenden Pachtverträge zu behandeln. — !). Der Verkaufsact ist für den Bestbicter, welcher sich des Rücktliltsvefugnifses und des ^. 862 des .,. b. G. V. gesetzten Termines begibt, sogleich durch die Fertigung des LicitationS-Plutoeolies, sür den Verkäufer aber erst durch die erfolgte Ratifikation der h. k. k. Staatsgüter - Veräußerungs -Hofcommission oerbindlich, nach deren Ersolgang auch das ?lerar nicht mehr zurückzutreten berechtiget ist. — Im Falle der Bestbieter sich weigerte, den schriftlichen Contract zu fertigen, vertritt das ratificier Li-citations-Protocol! die 2telle dchl,. entweder den Bestbieter zur Erfüllung der ratificirten Licitationsbedingungcn zu verhallen, oder die Realität auf dessen Gefahr und Kosten auch im administrativen Wege neuerlich feil zu bieten, und die Differenz des neuen BestboceS zu dem seinigen an ihm zu erholen, wo sodann der ii, Gemäsiheit des §. 2 erlegte oder versicherte zehnpercentige Betrag dos Ausrufspreises auf Abschlag der zu ersehenden Differenz zurückbehalten, wenn aber der neue Bcst- 889 dot keines Elsa's bedürfte, oder in s.> ferne die Caution denselben übersteigt, als verfallen einiezogen werden wird. — lU) Diese Ver-steiqeril'l'1 auf Gefahr u"d Kosten des Käufers soll mit der >m vorigen H. alisgedlückten Wir» kuna ulid »ach W^hl des Verkäufers auch dann vorgenonnne» welden können , wenn der Käufer nach bereits gefertigtem Eontlacie die Zahlung der ersten KaufschiUingshälfte nicht in der ,m §. 5 destlinmlen Zcüflist. nälulich vier Wochen nach erfol.jter Genehmigung des Kaufes, leistet. — Gleichfalls soll der Verkäufer nach Willkür berechtiget seyn, wein, der Käufer nach erfol^er Ue^ergaoe deü Kaufögegen-standes die Zahlung deö übrigen Kausschlllings und der bedungenen fünfpercentiv;en Zinss allfälli« ge<, Kaufschillin^s ' AbfaU>s oder sonstigen Schadens sich an dem bisher erlegten Kausschlllings» Antheile, sowie an dem gcsammten Vermöaen deö Käufers zu erholen. — ,, Bei der oben in den H§, l) und ll) vorl'eh^ltcn.t, Nelicitalion l)at das vclkalif.üdc Domät,cnal , nach ihr»m Gut« befinden die Summe zu v stimmt!,, ivclche dei der Rclicilation für den Ausruföpreis gelten soll. Für keinen Fall können die dem a. h. Aerar durch Vertrag verpflichteten Personen aus der Bestimmung dcö Ausrufspreis.s Eil" Wendungen gegen die Gilligkeic u„d die rechtlichen Fl'lqen der R^licitalion hcll»icen Fin-dct sich bei der Nllicit^tion Niemand, der den Lontract nach dem Ausruföpreise :u ü'!.'erlnh' men bereit wäre, so können auch unter l^ oder nach Umständen üdcr) den Fiscalprris ?lndote angenommen ,vcrden, und das erste Anbot hat zugleich zur Grundlage der weitern Ausdlctung zu diene». — Des,gl.icken soll das Aerar bei derRelicitation keintöwe^s vrrl'undcn s»yn, dem zweiten Käuscr wledcr diesclbcn Z^hlungßsllsten zu^ugtstlhen, sondern r5 ist, ohne baß bei der Dlff^enzbcrechnung dießfallö eine Einwendung gemacht werden konnte, berechtiget, wenigere und kürzere Z^l/Iungöfristen insbesondere dahin zu bestimmen, daß der noch auslüftende K.n,f-schilling sammt Zinsen so viel möglich in ,encr Zeit und in jenen Perioden ocrichliget werde, als er von dem contractbrüchigcn Käufer selbst hätte berichtiget werden sollen. — Ue^>igens ist das obcn erwähnte Nelicitationsrecht nur wahlweise vorbehalten worden, und es stcht dem Verkäufer auch frei, auf die unmittelbare Erfüllung des Vertrages oder der Versteigerung s'ldst zu dringen, und durch die mit derselben beauftragte Behörde aUe jene Maßregeln zu e/greifcn, welche zur unaufqehaltenen Erfüllung des (Zonlracres füh^n, woqegen aber auch dem Kaiser der Rechtsweg für alle Ansprüche, di^ er aus dem Kausc m.chcn zu können qlaubt, offen stehen loll. — l2. Zur Erleichterung jener Kaus'slustigku, w.lche bei der Versteigerung nlcht trscheinen, oder nichl öffentlich llci-tiren wollen, wird gestattet, vor oder während der ^citations-Verhandlung schriftliche Offerte einzusenden, oder solche der Licilations - Com« mission zu übergeben. — Diese Offerte müssen aber: 2) Das der Versteigerung ausgesetzte Urbar so wie es in ocr Versteigerungs-Kundmachung angegeben ist, mlt Hinweisung auf die zur Versteigerung desselben festgesetzte Zeit, nähmlich Tag, Monat und Jahr gehörig be« zeichnen, und die Summe in WN.CM., welche für das Urbar geboten wird, in einem einzigen zugleich mit Ziffern und durch Wolte ausgedrückten Betrage bestimmt angeben, indem Offerte, welche liichr genau hiernach verfaßt s,„o, »icht derücksl'chcisset werden würden. __ d) Es muß darin ausdrücklich enthalten seyn daß sich der Offerent allen ,enen Licitationsbr-dingnissen unterwerfen wolle, welche in das Li-citatwns - Protocol! anfgenommen sind und vor dem Beginne der Versteigerung vorgelesen werden. — c) Das Offert muß mit dem im §. 2 näher bestimmten zehnpercentigen Va, dium des Ausrussprcises belegt sey,,, .und cl) mit d.m Tauf- und Familien- Namen des Osse« reiUen, d^nn dem Charakter nnd Wohnort desselben, so wie, falls er deö Schreibens unfähig wäre, mit seinem Kreuzzeichen und der Unterschrift zweier Zeugen unterfertiget seyn. — Die versiegelten Offerte werden nach abge» schlossener mündlicher Versteigerung eröffnet werden; übersteigt der in einem derlei Offerte gemachte Andot den del der mündlichen Ver» steigerung erzielten Bestt'ot, so wird der Offe-rei'.t sogleich als Bestkieter in das Licitations-Protocoll eingetragen und hiernach behandelt werden. — Sollte lin schriftliches Ossert den« seiden Betrag ausdrücken, welcher bei der mündlichen Versteigerung als Bestbot erzielt wurde, so wird dem mündlichen Bestbieter der Vorzug eingeräumt werden. — Wofern jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen 890 Meistbctrag lauten, so wird von der Licitations-Commission durch das Los entschieden werdrn, welcher Offvrenc nlS Bcstl'ielel' zu betrachten sey. — lil. Wird jedem Kausülustigen gestattet, Einsicht in die Verkauföanschläge zu nehmen. Endlich lt. die Stamp» l^cbühr zu einem Exemplare der über den Kauf auszufertigenden Vertragsurkunde, die unter dem D^tum der abgeschlossenen Versteigerung auszufertigen scyn wird, dann die Taxgebühren und sonstigen Auslagen, welche dir Veränderung des Besitz.6 der Realität nach den bestehend»» gejVhlicyen Einrichtungen mit slch brlllgr, har der Räufer al< lein zutragen. - Innsbruck am 25 August l6^5. — Von der k. k. Prouinzial - Staatsgüter ° Ver« äußcrungö ' Commission furTlrol u. Vorallderg. Joseph Dial er, k.k. Gllb. u. Präsid. Lecrel. Nr. l 566. (3) nci Nr. 22,102^20^85. Concurs - Verlautbarung. Bei der k k. Cameral. Kreiscaffc ln Görz ist eine Cass^amtsschreidclssteUe mit dem G<-halte von jährlichen dr.iyundert Gulden in Er^ ledigung gekommen. — D>e Bcwcr!.'cr um diese Stelle oder eine eventuell bei der k. k. Camera!-Kreiscasse in Mitterburg sich erledi-gendcn gleichen Stelle, haben ihre gehörig belegten Gesuche durch jene Behörde, bei welcher sie dienen, bis l5. October lgl5 bei dieser Landesstclle zu überreichen, und darin ihr Alter, den Stand, die Religion, den Geburtsort, die Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache, die bisher geleisteten Dienste, die Volleudnng der philosophischen oder wenigstens der Gymnasial. Stud,»n, und der Staatä-RechnungSwissenschafl, ihren untadelhaltcn Le-benswandcl, und d:e bci irgend einem k. k. Camera!« Zahlomte gut bestandene Cassa - Prüfung (welche jedoch nur Ein Jahr vom Tage der Prüfung an als giltig angesehen werden kann), wie auch die Fähigkeit zur Leistung einer Caution erforderlichenfalls nachzuweisen. — Ferner haben die Bewerber anzugeben, ob sie mit einem Beamten der l)i»sigen Cameralcassen verwandt oder verschwägert, und in welchem Grade sie es sind. — Vom k. k. Gudernium des österreich. -illyrischen Küstenlandes. Trieft am 30. August 1845. Vermischte Verlautbarungen- Z. 157I. (2) Nr. 952. Edict. . Vom k. k. Bezirksgerichte Neumarktl wird hie-Mlt den unbekannt wo'befindlichen Rikolaus Brcnk, Lorenz Lutanz, Floiian Lukanz, Matthäus Lukanz, Maria Lukan,, lind deren gleichfalls uiidekanntcn Ncchtsnachfolgcln bekannt gegeben: Es habe Maria Icglitsch, als Gew^lchaberinn ihres Sohnes Anton Icglilsch von Unterduplach, Orstchers der, dem Gute Duplüch 5uk Urb. ^)ir. 9 dienstbaren, zu Un-terduvlach 5l,l» (>)liz. Nr. 48 gelegenen '/» Kauf-rcchtöhube, wider dieselben die Klage auf Verjährt.-und Erloschcncrtlällmg nachstehender, aus der erwähnten Realität haftenden Satzpustcn, als: 2) der For. denmg des Nikolaus Brenk, aus dem Schuldbriefe vom 2l>. Jänner »807, ftr. 162 fi ; d) der Förde, .rungen des i!ord Umacdu„g ,st ttltdlgt. Diej "'atli, welche dnsls Gcwerbe zu er« halten wülischc», haben ,h>e Gesuchs, in denen sich üvtr d>e ordlnillche Es prowiolllsten - Adjunctenstelle mit dem jahrll« then Gth"lte von 600 ft. und dem Range eines jungen Ratl)sprolocolllst,n m E'rledl» aung glfommen. Die Bewerber um diese Stelle haben >h>e gchöxg belegten besuche, nnl wcl-chen sie sick über die Nechlsttuc..cn, über dle bcficmdrnen vractlschen Prüfu gen und üt»er lhre EplschkennlNlsse au5zuwelscn, unl> zu. gleich zu erklären haben, ob uno m w.lchcm Grade sie etwa Mlt llnem BcaMllN dlcsts k. k. AppcllationSgeslchtes verwcndl oder verschwä« gerl scycn, blnnen vler Wochen, vom Tage der ersten ElMchallung dlcscS Edlclcs ln d,e Zel-lungsdläller, durch ih.e Vorhände hle>o>lb zu überlelchcn. — Klag.nfurt am 4. Seplember ib^5.^______________«^«__„. Stavt - uno lllllnrechtliche Verlautharungen. ^. l5.^9. (!) Nr. 8265. Edict. Von dem k.k. Stadt» und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht 1 Es scy ü^er Ansuchen dcr Armen "on Laibact», durch die k. k. Kammerprocuratul, als erklärten (Kilien, zur Erforschung der Schuloenlusi nejen,gen, welche sich h.erum htwevben wollen, haben ,hre gehörlg documen-tnltN Gt'U4.-m der Vlrt emzubs.ngen, daß sie längstens l>,s zum 50. October d.I. auf dtM ro.geschrlebenen Dienstwege be» dleser ^ame>algefallen » Verwaltung einlangen, wi-dnqeiis sich seldss dkijumeffen, wrnn dlc Be-schung ohne Rücksicht auf s^lbe Statt findet. " S'e haben sid über »he ^lsherlge Dlcnl^ lclstling, Olen'tzell, Fähiakeü, KennlNlsse, ta, ocll^s^ Moralität unc> Mittell^sigkelt aus^u« 've,sen. Die N^,chwe»sung der zurückgelcglen Prüfung für den ^onceptsOlenst be, den lclten-den Gefallsb'hö-dcn glbr den Vorzug. Endllch h^l>e», si.-, w.»n, si.- ,n Vc,,van0lschafls- oder VHwage'schafl5ue>l).illUlssen m»c en,em Beim» ten des h'tsigcl, Amlsberoches stehen, dieses anzugeben. — Giatz am i5. September ,645. Z. ,595. (,) Nc. lo,332MII. Kundmachung Betreffend Verzehrungs - Steuer-Pachlversteigerungen. — D«ek. k. Camera! ' ldcjllks» Ve>w'lllUl,g m Trlest brlngt zur allgemeinen Kenntniß/ daß für den '5rzug der allgemeinen Veijeh'ungssteuer auf das Verwaltungejahr ,3^6, Mlt der Bedingung der stlllschwclgenden Ellicuerung des Ve lr^ges, oder auch oh'>e dl^se Bcdl»ivil«ng, auf die drel Verrvaltungsjahre 16^6/ ,647 u»d 16/.Ü >m politlschcn Bejxke V^ll)scc l,„t» Eastelnuooo, dlilni in der jllm pollllschtl' ??czl> k E^po o'^jst'la gehörigen Hauptgemeilidc DolllN«/ d»e Pachl-l'crst.'lgeru»ia >m Ämtssiye dleser Cameral- Bez. Verwaltung »n Tr»cst a,n 6. October zg^5 »n den Vorm ttags'wnden abgehalten werden rv,rd. — D»e AuSrufSprtlse werden, und zwar: l. für den polltlschen Bezirk Vol^sca vom Weil, auf 4^5? ft. 5l kr , vom Flclsch «uf 786 fl. ^0 kr., dann vom Velschlelye gebrannter ge<-stlger Flüssigktlten »n dem Zullaubschlusse dlcss Bezirkes «uf 14) ft. 3y kr., zusammen auf 5586 fl. »0 kr.; — 2. für den polmschen Bezirk Ea>ielnu>.vu vom Wem auf 5l)»5 sl. 56 kr., vom Flelsch auf 700 st. 54 kr., zusammen auf 66»6 ft. 5o kr.; — Z. für d,e Hauptgcmelnde Doll,na des polnischen BlzirkcS Eapo d'Istrl« vom Wem auf 3355 ft., vom Fletsch auf290 ft., zusammen auf H6^5 ft. für je Em Iabr Mlt dem Bemerken fstg^syt, daß be, dl,scr münd» lichen Vcrsttlge.ung sowohl für jeden e«nz,lnen Bezi'k und bezüglich auch tne Hauptgrmel^de Dollina, als auch für bclde B.z»rke und dlese Hauplgeme», de zusammen, «n^ote anqenom, men werden. — In dxscm Sinne können auch sch'lflliche, veisisgelte, oaS Pachtobjecl in der Aufschrift dcutl'ch bezelchnende, mtt dlm 10 perc. Vadlum gchörlg belegte Offerte bel der k. k. Camera!, Beznkeverwallungs » Vor« (Z. Amts'Bl. Nr. K,4 v. 22. Sept. 1845.) 992 fiehung in Tries! bls zum 6. Ocl.ker »6^5, d. ». bem Ver^elgerungst^ge, um g Uhr Vor. mittags eingebracht werden. — Hchrlflllche Offerte, welche nach o^ser «Viunde, oder an-dersw»/ oder ohne dem gesetzlichen Vablum e«nlclngen sollten, bll'ben Uliberücksichligt. — Das in 5or Begmn c^er Ve-stclae'ung zu erlegen. — Die übogen Pachl - und L»cl' lationsbedingungen können be» dieser Bejuks« Verwaltung, be> dcn k. k. Fman;wach » Com» missallaten >n C^I^llNlouo, Volosca und St. Mathia, dan,, aus den » Bczlrkslierwalrungen öishen lverden. ^ K. Ff. Camc>al - Gezisksve'wal-tung. — Trltss «m l6. «evlember Z8/z5. Z. l594. (l) Nr. 9267^Vl. Kundmachn l' g Vo» der k. k. Cllmeral-Bezirks'Verwal« tung Laidach wird wiederholt brkaliut gemacht, daß der Bezug der allgemeinen VerZehrungssteuer von den nachdenanntcn Steucrodjecten in deu unten angeführten politischen bezirken auf das Verwaltungbjahr 18t6, jedoch unter Vorve« halt der wechselseitigen V kr. Prem ) Prem ^' October dem k. k. Bez.« Dornegg V ,u ^^^ "" Comnnssariat ^l59 -. ß2l — Sagurie ( Veistri^ '"Uhr zu ^ Großbukovitz ) " ' ^ Vormittags Feistritz 5060 st. Adelsberg Hrasche der Slavina 4. October k. k. Bez'rks- 88l3 48 1461 24 Petelinc Adelsberg l845 um Obrigkeit ^ ^___________ Kaal 10 Uhr 3« I0'' kr. Hoschana Adelsberg ^""^^ '^' ^" ^' 593 Din zehnten Theil dieses Ausrufspreis^ö haben die mündliche" Llcitantcn vor der Versteige. runa alS Vadium zu erlegen. — Uebll^ens kön'itn die sämmllich.'" Pachtbedingnifse sowohl kei ^iescr Camcralbezilks ' Verwaltung, alö^ei d,m k. t. Finanzwach, Colnmissär zu Adels, berg eingeschen werden. — K, K, Cameralbe« zirks - Verwaltung.— ^'aivach am 2O.Ecpt. l8'»5. Z. 1586 (l) ^tr. i6z. 2ä Nr. 836HXVI. Zehent - Verpachtung. Am ll. October l3»5 Vormittag um 9 Uhr werden in der Amlskanzlei dcr Lan'.eral» Herrschaft Lack folgende Feldfrücht5ek<:, ZIvnrje , Oulon-lliix!,e, N»unL, Oguxliu, Wesoilillg, I^au- Z. i55g. l3) Nr. 370/^. Kundmachung. Es w>rd somit zur allgemeinen Kcnnllnß gebracht, daß die uncen vtrz-ichtielcn, >m hier, lälidlgen Odclpost,, Vcrrualluligsdczirke aufge« gebeNl'n, aber »in I »hre iö)l u^d iLli als unbestllltiar an tue 'A^fgabSorte zuruckgilang-len Nnefc, wegen der bcl lhrer von Seile der «ohllöbl. k. k. Oboisten H^fp^stoetwaliung in (^ii^luu, ä^)owi?..l, liulien 2, Abtheilung, älnultivg, IVlo^^rin, ?evon, 8l2ric1uor, heil. Geist, /.ul^ll^n, 8ui',»i2, 1l-^N2 und ^a- «l.6>l., dann dcr Zet)ent von den Ncubrüchen in der Huthlveide des Dorfes ^l^nluck, ?evon, heil. ^jeist, ^i-,noll», 6län^, i)l»viäuol und 6u6l>5clnl8ck. — Wozu Pachtliebhaoer zur Angade ihrer Anbote uuo insbesondere die Ze» hcntgewelnden wegen aUfällig.r 'Ausübung des denselben gesetzlich zustehende« Elnftandsrech-U6 mit dem Beisahe eingeladen werden, daß die dießfäliigeu Pachtdcdingnisse zu den gewöhnlichen Amtöstundtn allhier eingesehen werden können, und daß für den Fall, als die Zehentholoen das gesetzliche Einstandsrccht entweder glelch bei der Versteigerung oder binnen den darauf folgenden 6 Vagen nicht geltend machen sollten, dle an Mann gebrachten Zehente den Elstchern in Pacht überlassen werden würden. — K. K. Verwaltungsamt der Ca-meralherrschaft Lack am 5. September l845. Wlen vorgenommenen comm>fsll.'ncllcn Eröff« nung darln aufgefundenen Zinschlüsse a„ Geld uno Documenteli, von der oorgeschrledenen Ver-lllgung ausg>schlissen wo,den sind. — Dle Aufgeber o,eser Br,efe werdell dnnnach t'Nge-l^o. gegen E, weis des (3l^nthums, Ent« vichlung der darauf haftenden ta> »ffmaßlgen Geoühren, und gegen Empfangsbeställgung längstens blnnen 4 Monaten be» dieser k. k. Odl«post» Verwaltung ,u blhcben. Verzelchnlß der »m k. k. ?ai.dacher Oberpust. Verl»alt^ngsblz>,kc >m Jahre l33i und ,84» aufgegebe« nen, und bel der »n Wien Vlalt gefundenen commiffloniliin Eröffnung m^l Gcld und Docu< menlcn . Einschluß vorqefunp'nen Retou, t"»,fe, __________^^^ ^ Jahr Aufgeber Aufgabsorl Adressat A^ga^solt Inhalt ^' _____________________________^________________________________________fiTsk^ 1 iU3> Mal,aA,cbholzer Wolfsbcrg j^ anz Unger Brlscia 5 fi. B. N. Franco 2 »6^l Frz. Valentin,ch Vlllach ,^l,f Tre,ber Fcldklrchcn Hcugniß — 2 3 « — Klagenfurl Mar. Schaffler Wlen 1 fi. W.W. - 12 ^ „ Carl pachncr ^»ftach Johann Erp'ch Gt. Peter Wechsel - /» 5 ,, Johann Rozhan Pl^nina Anloniroe,h von Krain« bürg, durch Herr" Dr. Kautschilsch, wlkcr Jacob < Marenka ron Laibach, weqen au5 rem gerichtlichen l Pergleiche vom .5, October .«42 sä uloi^en 5oo ft. > c. 5. c. mit Bescheide vo,n 26. Unlust l. I., Z. ! 7g5o, in die executive Fcllbictung des t>cn» lz^ecu-cuten gehörigen, dem Stattmaglstrale Laibacb »ul. Rett. Nr. 645 dienstbaren, gclichll'äi auf 2^» ft-20 tr. grschähten Rudnikcr W'ltanlhcileö gewillt get wortcn, und eü we're», zur Vornahme dieser Fcilbietunq von diesen Gerichte die Tagsahungen auf den 25. October, »4 November und 25, De- , cemder l. I., jedesmal Volmillags von 9 bis »2 Uhr im Olle des Waloanlheiles mit dem Be,sahe angeordnet, daß der Waltanthell nur bei der dr»l' ten Feilbielung unter dem Schähungswerthe hint» angegeben werden wild. Der Grundbuckscrlract, das Schayungöpro« tocoll und d>ie Licilationsdedingnissc können zu den gewöhnlichen Amlsstunten täglich hlcramts einge-sehen werden. Laibach am 4. September »6^5. Z"756K "(,) N't. 3529. O d i c l. Pon dem t t. BeziikHgerichte Tressen, als Ab» bandlungsinstanz, wird hiemit zu» allgemeinen Kenntniß aebrachl: Gs sey nach dem am «ii. Juni d. I. l« Wcinbü^el, dlelee Bezntes, in der M>n, derjährlglelt »k »nt<:zt,tci verstorbenen iZarl Schaf» fer, gewesenen Pracllcanten dei der t. t. Prov. Slaalsbuchhallung in Laibach, über Ansuche» sei. ne» yesttzl'chen Erben, in die 6onvocation seiner aNsäNigen Verlah^läubiger gerviNisse«. und die Tagsahung zur Anmeldung und LiquieirunA der dithfäNigen Ansprüche auf oen »c». October 0. I. um q Uhr früh auf daslgcr Amtslanzlli a"be< »aumt wölken; wobei alle jene, welche aus een Karl Schasser'schen Verlaß aus was immer für tinem Gruode Ansp.üche zu stellen vermeinen, sich. dei Vermeidung der Folgen des §. 6,4 a. b. G. N., hieramts gehörig zu melden und ihlt Fcrdelungen ordnungsmähig darzulhun haben. K. K. Vcz'rtsgericbl Tressin am »5- Sepl ,6^5- Z. z5U». (') N^5»7. Edict. Pom t t. Velirtsgerichle Reifniz, als Perso. nalinstanz, wird dem sell länger alb 55 Jahren un« bekannten Ortes abwesenden Thomas Ledstuk von Weckersdorf erinnert : dreag Kerpan sistllten Fellbiclung 0er. zu Ober» feld 5ul,Haus-Nr. «7 liegenden, der Herrschaft Münkendors 5ul» Urb. Nr. 452 dienstbaren, g«. »ichllich am Ü4Ü ft, 5 tr. geschaßten Halbhube gl. williget, und zu deren Vornahme die Tagsahu». ^en auf ten lü. October, »3. November und »tt December d I. vormittag, um 9 Uhr in loco der Realität mit dem Anhange angeordnet worden, daß dieselbe nur bei der drillen Fcilbietung auch unttl dem Schätzungswerlhe Hinlangegeben werde. Das Schähungsplolocoll, der Grundbuchs» extract und die Licilallonsbedingnisse tonnen hier» amls eingeseden oder in Aoschrift genommen werden. Bezirksgericht Müntenoorf am?. August »«45. Z. »ägl. (,) Nr. ,,(»5. O d i c t. In Folge hoher Gud. Ve»erdnung doo. ,9. Juli d. I., Z. 4>9o, wird zur Hinlangabe der Bau« lichteiten am Sladt Lsoser Syndicatshause, die Mmuendo - Licitatlon bei dieser Beziltsob'iqteit am 3l October d. I um 9 Uhr Vormittags ab« gehallen. Die diehfälligen Unkosten sind auf »Züttft. t3 tr. (Z. M. atjustllt woroen. Der Bauplan. t>aS VorauSmah, die Bau-dcvise und eie Licilationsbedinqn>sse tonnen hier» amlS in oen gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Beiiltsobrigteil Schneeberg am »5. Scptem« der »Ü45. 3. »590. "(Vs ^3iV7^59. T d i c t. Vom Nelirtsgerichte Schneeberg wird hiemit bekannt gemach« : j2 Hübe zu Radlet, we« gen schuldiger »<" >»» ^^6 t,. gewilliget, und wer« den zur Vornahme de,selben die Fellbielungtler. mine auf den »u. October. ,6. November und ,g. December l I., jedesmal früh 9 Uhr in Isco Radlet mit dem ana.e»ronet, dah diese Realität nur bei der dritten Feilbietung unler dem Scbä» hungswerthe b'ntangegeben werden würde. Das SchäyungKvlotocoll, der Grundbuckser« tract und die Licitationsdedingnisse tonnen täglich hielamls eingesehen werden. Beziltsgericht Sch„eeherg am l2. August »845.