Il« Amtsblatt zur »aibacher Zeitung Nr. M. Samstag den 18. Juli 1874/! (310—1) Nr. 5376. Kundmachung. Am 4., 5., 6., ?., 8., 10., 11., 12., 13., 14., 17., 19., 20., 21., 22., 24., 25., 26., 47., 28., 29. und 31. August, dann 1., 2., 3-, 4. und 5. September d. I., stets von morgens 5 Uhr bis nachmittags 2 Uhr, findet sei. tens des in Laibach stationierten k.k. Artillerie-Regimentes auf dem Uebungsplatze beiVizmarje, w der Richtung aus den Raum unter der Bezirks »traße zwischen Untergamling und der tscher-nutscher Savebrücke, ein Uebungsschießen N"t scharfen Geschossen statt. Das Betreten des Uebungsplatzes innerhalb des abgegrenzten Raumes, welcher während der Uebung durch Avisoposten markiert sein wird, dann das Betreten der Bezirksstraße zwischen Untergamling und der tschernutschcr Brücke, wo an beiden Endpunkten gleichfalls Avisoposten während des Feuers der Batterien aufgestellt sein werden, an den obenangesetzten Tagen und Stunden wird der Bevölkerung wegen der Lebensgefährlichreit hiemit untersagt. Die von Parteien aufgefundene Munition ist von denselben sogleich an den bei den k. k. Artillerie-Depositor«« auf dem laibacher Felde aufgestellten Führer abzuführen, und wird die vom Aerar festgesetzte Vergütung hiefür geleistet werden. Vor einer unvorsichtigen Behandlung der aufgefundenen, nicht explodierten fcharfen Geschosse, die dem Finder höchst gefährlich werden können, wird jedermann hiemit nachdrücklich gewarnt. Laibach, am 13. Juli 1874. Von der k. k. Landesregierung für Kram. Josef ylitter Roth von Nothenhorst w. i>. (307-2) Nr. 985.' Dienerstelle. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Senosetsch > ^' """"I die Iahresbestallung per das ^l, Anüspauschale per jährlicher 80 ft. und wna der ^""^"^ p« 500 st. sür die Unterhal-Mimaliaen ^ ^eimaligen Botensahrten und "" Botenyange von Loitsch nach dem gleich- namigen Bahnhose so wie in entgegengesetzter Richtung verbunden ist, ist gegen Leistung der Caution per 200 st. und gegen Dienstvcrtrag zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche unter Nachweisung des Alters, Standes, der Schulbildung, des sittlichen und moralischen Wohlverhaltens und der Vermögensverhältnisse binnen drei Wochen bei der k. k. Postdirection in Trieft einzubringen und dann anzugeben, ob sich dieselben bereit erklären, ein zum Postbetriebe geeignetes Locale beizustellen. Trieft, am 13. Juli 1874. K. k. Postdireclion. (286-2) Nr. 9367. Kundmachung. Die Briespost Auf- und Abgabe beim l. k. Stadtpostamte in Laibach wird in der Zukunft täglich von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends offen gehalten werden, was man hiemit zur Kenntnis des correspondierenden Publicums bringt. Trieft, am 27. Juni 1874. K ^Psstdireclion sür Küstenland und Brain. (300—2) Nr. 2281. Lehrerstellen. Die Lehrerstellen an den Volksschulen zu Podraga, Planina, Vrem, Dorn, Postejne, Zoll und Präwald mit jährlichen Gehalten per 400 st. sind zu besetzen. Gesuche sind bis Ende August l. I. beim k. k. Bezirksschulrathe in Adelsberg einzubringen. Adelsberg, am 6. Juli 1874. (295-2) Nr. 1230. Cvneursausschrcibung. An der k. k. Werks-Volksschule zu Idria sind folgende bis zum 1. Oktober 1874 anzutretende Lehrstellen zu besetzen: Die zweite und die dritte LehrerS-stelle mit einem Gehalte von je 500 fl. (fünfhundert Gulden) und mit einer Activitätszulagc von je 100 st. (einhundert Gulden); die vierte und die fünfte Lehrersstelle nnt einem Gehalte von je 450 st. (vierhundert fünfzig Gulden) und mit einer Activitätszulage von je 90 st. (neunzig Gulden); die Stelle der ersten Lehrerin mit einem Gehalte von 500 ft. (fünshundert Gulden) und lmt emer Activitätözulage von 100 st. (einhundert Gulden); die Stelle der zweiten Lehrerin mit emem Gehalte von 450 ft. (vierhundert sünfzig Gulden) und einer Activitätszulage von 90 st. (neunzig Gulden); dieStelle der dritten Lehrerin mit einem Gehalte von 400 ft. (vierhundert Gulden) und mit emer Activitätszulage von 80 ft. (achtzig Gulden. Mit diefen Lehrstellen sind außer den Gehalten und den zur Ruhegebühr nicht anrechenbaren Activitätözulagen sechs zur Ruhegcvühr anrechenbare Quinquennal-Zulagen zu 40 ft. (vierzig Gulden), welche von der ersten definitiven Anstellung als Lehrer oder Lehrerin berechnet werden, und die X. Rangsllasse der Staatsbeamten verbunden, ohne daß jedoch dieser Rang zu anderen als den benannten Genüssen berechtigen würde. Nach Zulästigleit und Thunlichleit werden den Lehrern und Lehrerinnen Natural - Wohnungen gegen Rücklassung der halben Activitätszulage und Grundstücke gegen mäßige Pachtzinse unter Vorbehalt des Widerrufes zur Benützung überlassen. Dem zweiten Lehrer wird bis zur voll-ständlgen Durchführung der Organisation der k. k. Werks-Volksschule interimistisch die Leitung der Schule mit einer zur Ruhegebühr nicht anrechen baren Functions-Zulage von jährlich 150 ft. (einhundert sünfzig Gulden) und mit dem Genusse einer unentgeltlichen Wohnung übertragen werden. Die Bewerber um eine der obigen Lehrstellen haben, u. z. bereits angestellte Lehrer oder Lehrerin nen im Wege der vorgesetzten Schulbehörde ihre Gesuche bei der gefertigten Berg' Dierection binnen vier Wochen einzureichen und in denselben das Alter, den Stand, die erlangte Ausbildung, die Lehrbefähigung für allgemeine Voltsschulen, insbesondere die Besähig ung zur Ertheilung des Unterrichtes in deutscher und slovenifcher Sprache, allfällige besondere Kenntnisse und die bisherige Dienstleistung im Lehrsache, die BeWerder um die zweite Lchreröstelle überdies die Fähigkeit, eine Schule zu leiten, und die Bewerberinnen um eine Lehrcnnstelle die Befähigung, Unterricht in weidlichen Handarbeiten zu ertheilen, durch Urkunden und Zeugnisse nachzuweisen. Idria, am 5. Juli 1874. K. k. Dergdireclion. s308—sj Nr75840. Edictal-Aorladung. Nachbenannte, unbekannt wo befindliche Ge-werbsparteien, als: Maria Rubcsa in der Steuer gemeinde Zalog, «ul> Art.-Nr. 23, fürs Auskochen und Wäschereinigung mit dem Betrage pr. 7 ft. 3 '/z kr.; dann Caspar Nußdorfer in der Steuergemeinde Nadajnesclo, «ud Art.-Nr. 32, vomWirlhS-gewerbe mit dem Betrage pr. 13 ft. 77^ kr. an der Erwerbsteuer aus haftend, werden ausgefordert, diese Rückstände veim k. t. Stcueramte Adelsberg binnen 14 Tagen, von der letzten Einschaltung dieses Edictes an gerech net, so gewiß zu oenchllgen, als widrigenfalls so fort ihre Gewerbe von amtSwegen gelöscht werden. Adelöverg, am 12. Juli 1874. (311—1) Nr. «712. Kundmachung. Nachdem schon während des Monats Ium d. I. die Blatternepidemie in entschiedener Abnahme begriffen war, vom 1. bis inclusive 4. Juli d. I. aber sich lein Blatternerkranlungsfall ereignete, der zur ämtlichen Kenntnis gelangt wäre, so hat der Stadtmagistrat in seiner Sitzung vom 4. Juli d. I. beschlossen, die Blatternepidemie als erloschen zu erklären, jedoch weiterhin folgende prophylac^ tische und sanitätspolizeiliche Maßregeln gegen ein zelne sich ereignende Blatternsälle beizubehalten: 1. Jeder BlatterncrkrankungsfaU ist auch fernerhin von den Aerzten beim Stadtmagistrate anzumelden ; 2. jeder Blatterntodesfall ist durch den Tooten-beschauer sofort beim Stadtmagistrate anzumel. den, damit die Leiche 3 Stunden nach erfolgtem Tode in der Leichenlammer beigesetzt wird; 3. wird die DeSinfcclion der Wafche des Bettes lc. nach jedem Blatterntodessall durch städtische Diener vorgenommen werden; 4. bei jedem ErkranlungSfall an Blattern wird die Partei aufgefordert werden, die Wäsche dem DeöinfcctlonSwäfcher zu übergeben; 5. wird der Waaen, welcher einen Blatterntranken in's Spital führt, desinfiziert werden; (i. werden in den Schulen ärztliche Zeugnisse von den erkrankten Schülern nach ihrer Genesung beim Wiederbesuch der Schulen abgefordert werden; 7. wird die Deöinsection aller Aborte während der heißen Monate Juli und August durch Organe des ^tadtmagistrats vorgenommen werden. Stadtmagistrat Laibach, am tt. Juli 1874. Dlr Bürgermeister: «ascha».