10l9 Amtsblatt Mr Lailmcher Ieituug Nr. 138. Montag den 19.Ium 1871. (223-3) Nr. 3«30. Kuildlnachullg, betreffend die Mithilfe des Milit»irs ;«v <>inbrin-ssulil) dev lililrigcl, lernte Zur Mithilfe bei der Eindringling der dies' jährigen Getreideernte können Grnndbesitzer in Kram über ihr Ansnchen an die k. k. Commanden der Infanterie- und IägertruPpen in Laibach und Ru-dolfswerth Mannfchaft ails dem Stande dieser Truppengattungen, insoferne sich dieselbe freiwillig hiezn herbeiläßt, in der unter Anfrechthaltung der reglenientmäßigen Wachdienstfreiheit entbehrlichen Anzahl gegen die Bedingung, daß die Höhe der Entlohnung ans dem freien Uebereinkommen zwischen dem Grundbesitzer und der Mannschaft zu beruhen habe, im Wege der Beurlaubung für die Zcit der Ernte auf die Dauer von längstens drei Wochen erlangen. Dies wird auf Grnnd der Ermächtigung des k. k. Reichskriegsministcriums von 18. Mai 1871, Z. 2129, Abt'h. 2, und der Verfügung des k. k. General-Commandos in Graz vom 24. Mai 1871, Z. 2664, hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Laibach, am 31. Mai 1871. A. k. Landesregierung. "(238^2)" Nr. 2827. Kundmachung der k. k. Landesregierung für Krain, we^en Besetzung mrhvrrer in drr f. f. Marine Akademie i» ssinme cvlcdi^t werdenden lialbfreil,, und Zahlplätze für Zönliugo. Laut einer Mittheilung des k. k. General-Commando's zu Graz ddo.4.Iuni 1871, Z.2924, werden für heuer in der k. f. Marine - Akademie zu Finme noch mehrere halbfreie nnd Zahlplätze zn verleihen sein. Die Bedingungen der Aufnahme sind nachstehende : Das Beköstignngspauschale beträgt derzeit für einen ganzen Zahlplatz 551 fl. 25 kr. jährlich, sür einen halbsreien Platz die Hälfte dieser Snmmc. Den nächsten Ansprnch zur Aufnahme als ganz freie Militärzöglinge haben: ' 1. Söhne mittelloser Osficicre der k. k. Kriegsmarine, des Heeres uud der Landwehr, 2. Söhne mittelloser Beamten der k. k. Kriegsmarine, des Heeres und der Landwehr, 3. Söhne mittelloser, um den Staat verdienter Civilbcamten. Anspruch zur Aufnahme auf halbfreie Plätze haben Söhne von Staatsbeamten der vorstehenden Kategorien, welche nicht ganz mittellos sind oder in höhern Chargen stehen. Als Zahlzöglinge können Söhne aller Unterthanen der österreichisch-ungarischen Monarchie aufgenommen werden, wenn sie den vorgeschriebenen Anfnahmsbedingungen entsprechen. Der Bewerber nm Aufnahme in die k. k. Marine-Akademie mnß zur Zeit des Eintrittes das 13. Lebensjahr zurückgelegt nnd darf das 15te nicht überschritten haben; er muß seinem Alter entsprechend körperlich gilt entwickelt, ohne physische Gebrechen sein, und entweder eine vollständige Unterrealschule oder ein vollständiges Nntcrgymnasium oder aber ein Unter-Realgymnasium mit gutem Erfolge abfolvirt haben. Die Aufnahmsgesuche müssen von den Angehörigen der Aspiranten bis längstens Ende Juli bei der Marine-Section des Reichskriegsministe-riums, nnd zwar im Wege des nächsten Platz- oder Ergänzungsbezirks-Commandos, welches die vorgeschriebene Qualifications-Eingabe zu verfassen hat, eingelangt sein. Den Gesuchen sind nachfolgende Documente beizulegen: 1. Tauf- oder Geburtsschein, 2. Impfungszeugniß, 3. Schulzeugnisse mit Einschluß des zuletzt absol-virten Semesters, 4. Zeugniß über die Physische Tauglichkeit mit specieller Andeutung der erprobten Sehweite (30"), ausgestellt Von einem graduirten Militäroder Marinearzte. Die zur Anfnahme fürgewählten Aspiranten werden für Ende September nach Fiume einberufen, woselbst sie sich nach vorangegangener ärztlichen Untersuchung seitens des AkademwChefarztes der vorgeschriebenen Aufnahmsprüfung zu unterziehen haben. Die Reisekosten dorthin haben die Angehörigen der Aspiranten sowohl für diesen als für dessen etwaige Beglcitnng aus Eigenem zu tragen. Die Ausbildung in der Marine-Akademie dauert vier Jahre. Die aus der Marine-Akademie ausgemusterten Cadeten werden nach H 19 des Wehrgesetzes nnd in Uebereinstimmnng mit der Instruction zur Ans führnng desselben auf die ihnen zukommende Linien-und Reserve Dienstpflicht affentirt. Rücksichtlich der Prä'scnzdienstzeit der aus was immer für einer Ursache vorzeitig alls der Marine Akademie auftretenden Zöglinge gelten ebenfalls die Bestimmungen der Instruction zur Ausführung des Wehrgesetzes. Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht hat. Laibach, am 6. Juni 1871. (244—1) Nr. 5294. Liätatiolis-Kuiidmachliiig. Vom Magistrate der Landeshauptstadt Laibach wird hiemit kundgemacht, daß zur Hintangabe der Reconstmctionsarbeiten an der Kasernbrücke, deren Kosten auf 3594 st. 93 kr. verarg schlagt sind, die Minuendo-Licitation den 27. Juni 1871, Vormittags um 10 Uhr, bei diesem Magistrate abgehalten werden wird. Hiezn werden die Unternehmungslustigen mit dem Beisatze eingeladen, daß der Kostenvoranschlag und die Licitationsbedingnisse täglich in der Kanzlei des Stadtinqenieurs eingesehen werden können. Stadtmagistrat Laibach, am 14. Juni 1871. Der Äül-geimeistcr: Deschmanu. (229—3) Nr. 4384. Concurs-Ausschreibung. An der hierortigen k. k. Realschule ist eine Tchuldienerstelle erlediget, zu deren Besetzung hiemit der Concurs-Termin bis Ende Juni l. I. festgefetzt wird. Die Gebühren dieser Dienerstelle sind: ll) in einer jährlichen Löhnnng von 326 st. 80 kr. d) in einem Qnartiergeldvauschale mit.....42 „ — „ o) in einem Holz- und Lichtpauschale pr. . . . . 33 „ 60 „ somit znsammcn in dem Betrage von .... 302 fl. 40 kr. ^ W. — Gefordert werden von den Competentcn folgende Nachwcisungen, uud zwar: über das Alter, über die volle Kenntniß der deutschen und slovc-nischen Sprache in Wort und Schrift, über ihren Lebenswandel und die Nachweisnng über ihre Standes uud Familienvcrhältnisse. Diejenigen, welche sich um diese Stelle be werben wollen, haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche in obigem Termine, und zwar wenn sie sich bereits in einem öffentlichen Dienste befinden, im Wege ihrer vorgesetzten Behörden, bei diesem Magistrate zu überreichen. Militär-Individuen, welche für Civilanstel lnngcn vorgemerkt sind, erhalten, wenn sie die erforderlichen Eigenschaften für diese Stelle besitzen, den Vorzng. Stadtmagistrat Laibach, am 2. Juni 1871. Der Bilryelmcistir: Deschmann.