1323 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr.IT^ Freitag dm «. August 1869. ß»8—3) Nl. 19328. Concllrrellz-Klllldluachullg. Dienststellen zur Ausfiihrun^ der Arbeiten in Absicht auf die Ne^elnng der Grundsteuer. Zum Zwecke der Durchführung des Gesetzes bvln 24. Mai 186!) über die Regelung der Grund ^ucr kommen in den im Neichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern auf die Dancr dieses Geschäftes in größerer Anzahl folgende Dienststellen zn besetzen: '^ Atefcrentenstellcn bei den Bezirks - Schätzungs-Eoninlissionen für das ökonomische Schätzungsund Waldschätzungs - Geschäft mit den Taggel-dem von 3, 4 nnd 5 fi.; ^) Geuiuetersstellcn mit den Taggeldern von 2, 3 uud 4 st.; ^) Verniessungs Adjnnctcnstcllen mit den Taggcl-dern von 1 si. 40 kr. nnd 1 fl. 00 kr. Den activen und pensionirten Staatsbeamten "nd den activen nnd im Ruhestände befindlichen ^atastral-Bcamtcn wird eine angemessene Znlage ^ ihrem dermaligen Activbezugc oder ^luhcgcnusse 3Nvä'hrt werden. ' Die eigenhändig geschriebenen Gesuche sind bis zuul 15. August 186 9, ^" den activen Staatsdienern im vorgeschriebenen ^lenstwcgc mittelbar, von den andern Bewerbern ^tt unmittelbar, nnd zwar bezüglich der Dienst- stellen 5u!) ll) bei dem k. k. Präsidium der betreffenden Statthaltcrei oder Landesregierung, — bezüglich jener «ud d) uud c) dagegen bei dem k. k. Finanz-Ministerium einzubringen. Hiebei ist mittelst legaler Zeugnisse gleich mäßig für alle Dienststellen nachzuweisen: Staats Augehörigkeit, Alter, Stand, die zurückgelegten Studien und praktischen Prüfungen, das bürgerliche Wohlverhalten und körperliche Gesundheit, die bisherige Dienstleistung oder Verwendung. Insbesondere ist aber noch nachzuweisen, bc züglich der Dienststellen 5n!> :y die ökonomische und beziehungsweise forstliche Ausbildung nnd die Kenntniß der Landessprachen, die in dein Lande oder in den Landesthcilen, sür welche sich iu Bewerbung gesetzt wird, üblich sind; ^ dann be züglich der Dienststellen «ud !)) die Befähigung zu Meßtisch Aufnahmen und für jene 5ul.» <;) die Befähignng zum Situations Zeichnen. Bezüglich der Dienststellen l-ml» u) wird anf Angehörige des betreffenden Landes und Hinsicht lich der Dienststellen «n!.> d) und c) anf jene Be^ Werber vorzüglich Bedacht genommen werden, welche der bezüglichen Landessprachen mächtig sind. Wien, am 11. Juli 186^____________ (2W—3) " Nr. 79. Kundlnachung. Die k. k. Landesregierung sammt dem Bau-und Nechnungs-Departemcnt, bedarf zur Beheizung ihrer Amtslocalitäten für den Winter 1869/70 eine Menge von beiläufig 200 Klaftern 24zölligen, trockenen, harten, nngeschwemmten Brennholzes, zu dessen Lieferung die Qffertverhandlung hiemit aus' geschrieben wird. Die näheren Bedingnisse dieser Lieferung können bei der Hilfsämter-Direction der k. k. Landesregierung eingesehen werden. Lieferungsoffcrte, in welchen sich auf diese Bedingnisse zu bcrnfen und der Licfcrungsprcis genau und deutlich anzusetzen ist, sind längstens bis 11. August d. I. beim (5-inreichungsprotokollc der k. k. Landesregierung abzugeben. Die Eröffnung der Offerte wird am 12. August d. I. um 10 Uhr Vormittags bei der Hilfs-ämter-Direcliou der k. k. Landesregierung stattfinden, wobei bemerkt wird, daß auch mündliche Anbote berücksichtiget werden. Laibach, am 31. Juli 1869. (301^2) " Nr. 993. Edic t. Bei dein k. k. Bezirksgerichte Hartbcrg ist die Stelle des Grundbnchsführers mit dem Gehalte jährlicher 800 st., eventuell mit dem Gehalte von 700 st. nnd dem Vorrückungsrechte in den höheren Gehalt von 800 fl. erlediget. Die Bewerber um diefe Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis 15. Angus': d. I. bei dem Präsidium des k. k. Landesgerichtes Graz einzubringen. Graz, am 1. August 1869.