MmtS Vlatt _______zur Laibacher Zeitung._______ .DF 66. VonnerstHg den 18» Uull 18^. Vubcrnml - Verlautbarungr»!. Z. 1059. (3) Nr. 13141. C i r c u l a r e des k. k. illyr. 3an desg u berniums. —^ Ueber die Behandlung der am 1. Juni 18'l'lm der Serie »2g verlosten böhmisch-stän-t-ischcl, ?lerarial-Obligationen zu Drei und Ein-yalb, zu Vier und zu Fünf Percent.. — In Folge hohcn Hofkammer - Präsidial - Erlaffcs vom 4. d. M., Z. 47 lO, wird mit Beziehung auf die Üircular-Verordnung vom 14. November l629, Z. 256't2, Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: ^ 1. Von den böhmisch - ständischen Aerarial < Obligationen ^ welche i«r dia am l. IlmiuS 184'l verloste Serie 428 cingelhcilt sind, und zwar: Nr. NO363, mit einem Fünftel dcr Capitals. Summe, dann Nr. 142703, bis einschlicßig Nr. 143416, mit den vollen Capitalsbcträgen, werden die Obligationen zu Fünf Percent an die Gläubiger im Nennwerthe des Capitals bar in Conventions-Münze zurück bezahlt, dagegen die Obligationen zu Drei und Einhalb Percent, dann zu Vicr Percent nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 2l. März 1818 gegen neue, zu Drei und Einhalb, dann zu Vier Percent in Conventions-Münze verzinsliche Obligationen umgewechselt. — H. 2. Die Auszahlung der verlosten fünfptrcentigcn Capitalien beginnt am 1. August l844, und wird von rcr böhmisch-ständischen Aerarial - Credits -Casse zu Prag ge» leistet, bei wclcher die verlosten Obligationen einzureichen sind. — H. 3. Mit der Zurückzahlung deü Capitals wcrdcn zugleich die darauf haf, tcndcn Iutereffen, und zwar bis l. IuniuS 1644 zu Zwei und Einhalv Percent in Wiener-Währung, für die Monate Iuniuö und Iuliu5 23l4 hingegen die ursprünglichen Zinsen zu Fünf Percent in Conventions ' Münze bcrlchtt-get. — §. 4. Bci Obligationen, auf welchen ein Beschlag, ein Verbot oder sonst eine Vor« merkung haftet, ist vor der Capitals-Auszah» lung bei der Behörde, welche den Beschlag, den Verbot oder die Vormerkung verfügthat, deren Aufhebung zu erwirken. — § 5.Bei der Capitals-Auözahluxg von Obligationen, welche auf Fonde, Kirchen, Klöster, Stiftungen, öffentliche Institute und andere Körperschaften lau-' ten, finden jene Vorschriften ihre Anwendung/ welche bei der Umschreibung von derlei Obli:' gationen befolgt werden muffen. — §. 6. Die' Umwechslung der in dieser Serie verlosten böhmisch-ständischen Aerarial'Obligationen zu Drei und Einhalb, dann zu Vier Percent, gegen neue Staatsschuldverschreibungcn geschieht gleichfalls bei der böhmisch-ständischen Aerarial-Creoits-Caffe zu Prag. — Z. 7. Die Zinsen der neuLn Schuldverschreibungen in Con venuonö-Münze laufen vom 1. Iuniuä !8i i, und dle viü dahin ausständigen. Iinsen in Wiener-Wahrung von den älteren Schuldbriefen werden del der Umwechslung der Obligationen vrrichtlget. — §. 8. Den Besitzern solcher Obligationen, deren Verzinsung auf eine andere Credits-Caffe überwiesen ist, steht es frei, die Capitals-Aufzahlung und bezie« huugsweise die Umwechslung der Obligationen bei der döhmisch'standischen Aerarial-CreditS-Cclffe zu Prag oder bei jener Credits-Caffe zu erhalten, wo sie bisher die Zinsen bezogen haben. — Im Letzteren Falle haben sie die verlosten Obligationen bei jener Casse einzureichen, aus welcher sie bisher die Zinsen erhoben haben. — Laibach den !2. Juni l8'l'l. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Earl Graf zu Welsperg, Naitcnau und Primör, k.k. Vice-Präsiden. Friedrich Rittcr v. Kreizberg, ______ k. k. Gubernialrath. Z. 107"»! (^) Nr. 144671 Concurs « Verlautbarung. Bei dem l. f. Vezirkscommiffariate in Senosctsch, ist die Actuarsstelle I. Classe mit 6Zg dem Gehalte jährlicher fünfhundert Gulden tz M. in Erledigung gekommen. Zu dieser Bedienstung werden dieselben Eigenschaften gefordert, welche schon bei frühern ähnlichen tzjelegenyeittn durch derlei Concurö-Auüschrei-bungen angeoculet wuroen. — Die Bewerber um diese Stelle haben ihre Bittgesuche im ordnungsmäßigen Wege a» das Krelöamt in Aoeläderg bis 10. k. M. gelangen zu lass.',,, darin haben die Bewerber genau anzugeben, ob, und in welchem Grade sie etwa mit den übrigen Beamten des l. f. Bezirkscommissnia-t<3 in Senosetsch verwandt oder verschwatzt ftnd. — Valbach den 3. Juli 1844. 3. 1090. (2) Rr. 15695. a: m al k. — Die Herstellung des Un» lerdautü oer Staatö-Eisenbahn in dcr 18,060 Klafter langen Strecke von Poltschach bis CiÜi ly Steyermark, wiro ln Folge hohen Hofkam« mer-Präsidial Decrcteö vom 25. Juni 1841, Nr. 7äOjU. 1'., ,m Wege dcr öffentlichen Vcr» fteigerung mittelst Ueberrrichung schriftlicher Offene an den Miuoestsordernoen überladen. — Zu dlcscm Zivccke können die Plane, die Kostenüdcrschläge, mit Bezeichnung der Qualität und Quantität oer Arbeiten, die PreiZtabeNc für die verschiedenen Arbcitsgar-tung«ll, dann die allgemeinen und besondern Baubedingiuffe und die Baubeschreidung iu v dercu Mitglieder sich jedenfalls solioariscy zu ucrpsiich-len haben, zur Ausführung überlassen rocr^'it tann. -> 2, Die cii'.zelnen Arbeiiölcistui:^. »l und die dafür veranschlagten ^ostcu btst^dcn summarisch in Folgeudem: — 2) In Ecva^ci-len uud Fclsensprellgungen, mit Einschluß oer bei^ers^itmen Einschuitte an dem Uedergai^e bei Lippoglau, ohne den daselbst vorkommenden Tunnel 219434 st. 1l kr,; — d) in der Her-stettung von Stütz-, Wand, und Brustmauorn, nebst den zwei Einschnittö « Einwölbungen läW^N si 7 kr.; — e) in Brücken und Durch-l^sc,i,OcI,llldern und Thoren I3655l)si. Iokl.; — (l) im Waffcrschöpfen bei Funoirung d,r Brücken, Durchlässe und Htü'tzmau'rn 4776 fl. 30 kr. — e) in dem eigentlichen Tunnelbaue bci ilippoglau i^50i8st. 7kr,; — t) in Durchstichen, Uferverslcherungen und Rasenbeklcidun-gen 24269st. 26kr.; — «) i„ Besamung der Dammböschungen 334 fl. 10kr.; — zusammen 840017 st. läkr. C. M. — Die Kosten der Herstellung ocs eigentlichen 12cl Klaftel-, 3SchuY langen Tunnels bei ölvpoglau werden mittelst einer Pauschalsumme indcln obengenannten Betrage von 235M8ss. 7 kr., nachdem vorher der Perccntcn.-Nachlaß in Abschlag gebracht wurde, vergütet. Bei dieser BauhcrsteUung kann eine Aenderung der Pauschalsumme nur in dem drel-fachen Falle eiutreten, daß entweder die Lange des Tunnels abgeändert, oder eine Modification in der Bauart angeordnet würde, oder ein solches Gestein zu Tage käme, welches die Ein. wölbung oeS Tunnels entbehrlich machen würde. In diesen Fällen wird eine Ausgleichung, und zwar in dem ersten Falle nach Verhältniß de; wirklichen Lange und dcr Pauschalsumme, in den lehtern Fallen aber nach den Einheitsprei-sen der Preistabtllc Statt zu finden haben. — Auch das Wasserschöpfen dti den Fundirungen der Brücken, Durchlässe und Stützmauern wird durch die Pauschalsumme von /,776fl. 30kr vergütet. — Es ist demnach »wr das cubischf Maß des Mauerwcrkcs sowohl für die Etül)-und Wandmauern, als auch für die Brücken' und Durchlässe, so wie für die Fundirungöavbei« ten, mit Ausnahme des Wasserschö'pfens, nac!» dcu wirklichen Ergebnissen der Bauführung zu bercchnen, und aus Grundlage der Einheitspreise nach geschehenem Percenten-Abzuge, zu vergüten. — Nebrigens wird auch festgesetzt, daß bei jenen Strecken der Bahn, welche nach der Projects linic ausgeführt werden, die in den betrcssende,, Ueberschlägen hiefür auSgcmittelten Preisansätz.-in Allem und Jedem selbst dann beizubehalteil sind, wenn, ohne die Richtung der Linie zu ändern, die Niveau Höhe modifizirt würde, »n welchem lehleru Falle nur da6 cudische Maß der Erd- oder Fclsenarbeiten neu berechnet, die. Gelobenäqc s..ll)st uder auf Grundlage der für die belassenden Strecken ,m Projects fest^ setzten Preise «'.nögcmitcelt werden. Diesem ge-mäsi wiro also in einem solchen Fall,.' eine n.:«e Elhebui'.g der Erdkathcgorien und der Verfüg 869 rungs Distanzen nur in jenen Strecken in Anwendung zu kommen haben, welche erst dci der Absteckung Behufs der Bau-Ausführung einer Adanoerung der .Tr^-e unterliegen sollten. __ ^. Die schriftlichen Offerte, welche bei der k. k. General Direction für die Staacs-Eisenbahnen lä.lgsteuö bis 3l. Juli 18^^ Mittags 12 Uhr, zu überreichen si,d, müssen gehörig versiegelt und von außen mil der Aufschrift: „?lndot zur Herstellung deS Unterbaues der Staats-Eisen-dahn-^ireckevon Pöltschachbiö Cilli in Sttycr« mark" veriehen sey,,. ^ Das Offert hat zu enthalten: l») Dcn Pcrcenren Nachlaß ron den zu Grund liegenden Einhcttspreifen für die Herstellung dcs Unterbaues u>id aller jencr Van» führungcn nnd Arbeiten, welche nicht nachPau-schalslmnnen hinl.ni^egeden werden. — l». Den Ptrcenten Nachlaß von den Pauschalbeträgen fur das Wassclschöpfen bei dcn Fundirungö'Ar, deiten undsur dcn Tunnel^Oau. - c. Den Percenter - Nachlaß von den Einheitspleisen, wenn letztere bei den Tunnel Arbeiten in Anwcn« dung kommen sollten. - d) Der Pcrcenten« Nachlaß muß in Ziffern und Buchstaben ausgesprochen werden. — t:) Die ausdrückliche Er, kläruna, daß der Dfferenl die allgemeinen und besondern Banbedingnisse, die Baubeschreibung und alle den Bau betreffend»» Pläne und Ko« stcnüberschluge eing.'ftheü, dieftlben wohlverstanden, mit seine». Namensuntcrsertigung ver« sthen habe, und die darin enthaltenen Bestim» mungen pünktlich erfüllen wolle. — t) Hat jeder Offcrent, wenn er nicht bereits Bauunternehmer für die StaatS - Eisenbahnen ist, oder sich bei frühern Bauvcrsteigerungcn über seine u.'isönliche Fähigkeit zur Ausführung solcher Bauten ausgewiesen hat, auf glaubwürdige Art darzuthun, wclche Bauten er bereits aus» c/führt hat, und welche Mittel und Arbeitslüste ihm zur Bewelkstelligung des be» treffenden Baucs zu Gcbote stchen; endlich g) Die eigclchändige VcisehlNlg des Vor- und Zunamens, mit Angabe deS Standes und Wohnortes des Osscrtstcller5. — 4. Jedem Offerte muß dic amtliche Bestätigung deö k. k. Universal-6,nncral-Zahlamttä in Wi.'n, oder tineö Provinzinl-Z^l)lamtes beigefügt seyn, daß der Offcrent daü 5^ Vadium von dcn oben angegebenen Ucberschlagüsuwmcn in Ba-nm, oder, in hastungssreien österreichischen Staatspapicren, die nach eem Börsrwcrlhc deö dcm Ellagötagc vcrhcr^'gangcncn Tags zu berechnen sind, erlegt hade, od^r derselbe muß eine diesem Vadium angemessene, von der k. k. Hoskammcr» Prccuratur, oder von einem k. k. Fiscalamtc in der Provinz nach den §Z. 230 und l37'l des allg. b. G. V. annehmbar erklärte Sicherstellung bcischließen. — Auf Offerte, welche diesen Erfordernisse nicht vollständig entsprechen, oder in welchen andere als die festgesetzten Bedingungen ge-macht werdcn, wird keine Rücksicht genommen. — Unerreichte Anbote werden „jcht mehr zurückgegeben, und der Antragsteller bleibr rücksichtllch seines Anbotes vom Tage der Ueberrcichung desselben, bis zu der hicriibir erfolgten Entscheidung verbindlich, die V, dem Tage, an welchem von Seite des k. k-Hofkammcr'Präsi5iumü die Gcnchmlgnng de^ Anboteö erfolgt. — 6. Die eingereichten Offerte werden an dcm oben festgesetzten Tage von elncr cigenoo hierzu bestimmten Commission entsiegelt, und hicrvon nur diejenigen beachtet, welche vorschriftmäßig verfaßt, und mir dtn nöthigen Behelfen versehen sind. Die Entscheid dung über die eingelangten Offerte erfolgt vo>l Selte des Präsidiums der k. k. ullgelmiu.'" Hofkammer, und es wird hierbei demjcuigeil Offcrte der Vorzug gegeben werden, wclchcs sich als das vorteilhafteste für das Aerar da^ stellt, vorausgesetzt, daß der Offerent auch vermöge seiner persönlichen Eigenschaft lmo Sachkenntniß die nöthige Bürgschaft gewällt. — ?. 3iach crfolgter Genehmigung eines Anbotes wird der Crstehor daron lüweizüqlich verständigt, und mit demselben der V^lrag abgeschlossen werden. Dcn übrigcn Offer<'ntc>l werden die erlegten Vadicn und sonsti M Do-cumcnte zurückgestellt, und dieselben dadurch der übernommeneu Verbindlichkeiten rücksicht-» lich ihrer ?lnbote enthoben. Daü von dcm Ersteher erlegte Vadium wird c>!5 Cc:usiou zurückbehalten, es ist jedoch demstlben gcsial« tct, die Caution auch auf eine andcre vor-schriftmäßige, Art zu leisten. — 8. Wc>nn der Erstehe des B^ucs zu der Zeit, die ihm bekannt gegeben werden wird, zum Abschlüsse des Vertrags, und sofort zur Ueberncchine der zu leistenden Arbeiten weder in Person, noch durch cincn Bevollmächtigten erscheint, so steht es dem Aeral frci, an dcm erlegten Vadium rücksichllich deö Unterbaues einen Betrag von Fünftausend Gulden abzuziehen, wo-bei derjVlbc ausdrücklich erklärt, daß er auf jcdc von ihm anzusuchende richterliche Maßi-gung verzichte. Leistet er einer wt'Ücln Aufforderung kcine Folge, so ist daö Aerar berechtigt, da6 sür dic Ausführung dcö Baueö Erforderliche ohne weitere Einvernehmung des Erstehet aus dessen Gefahr und Kosten zu veranlassen, wobei er die von der Rechnungö- 660 Alitheilung der k. k. General-Direction für die Staatö-Eisenvahnen auögefertigte amtliche Kostenberechnung als eine öffentliche, rollen Beweis herstellende Urkunde anzuerkennen sich verpflichtet. — 9. Zur Vollendung 0er erwähnten Bauten in der gan'.cn Strecke ist der Termin bis Ende Juni 1tN5 festgesetzt. — ltt. In dem Falle, als der U'lternehmer den Bau nicht in der vorgeschriebenen Zeit vollendet, trifft denselben, mit ausdrücklicher Begebung jeder anzusuchenden richterlichen Mäßigung, der Verlust der Hälfte einer Rate von dem im nächstfolgenden H. bestimmten Bc-tragr, und er bleibt für die Folg»n 0er Verspätung verantwortlich. ?lus;eroem steht c5 der General > Direction für die ötaals-Eisen-dahncll frei, die Vollendung dcä Baues aus seine Kosten und Gefahr durch wen immer, und auf jede ihr geeignet scheinende Weise bewerkstelligen zu lassen, und den Ersah der Auslagen, jene für die verlängerte Aussicht nicht ausgenommen, aus der Caution und dem sonstigen Vermögen oeö Unternehmers zu holen, welcher auch in diesem Falle dle von der NechnungvadthcilulNj der General - Direction auszufertigende amtliche Kostenberechnung als eine öffentliche, vollen Glauben verdienende Urkunde anzuerkennen sich verpflichtet. — l l.Die Vc^hlung an den Unternehmer geschieht nach Malade seiner Leistungen in Raten. Zu dle» sem Behufe wlrd die mit Rücksicht auf den Per.enten «Nachlaß sich darstellende Bausmnme in vierzig gleiche Theile oder Raten getheilt, und d«m Unternehmer in folgender Art verabfolgt. — Sobald der Unternehmer jo viel Arbeit vollführt hat, daß dieselbe au Werth din für die erste Rate entfallenden Betrag um zwei Drittel übersteigt, erwirbt er den An» sprucl) auf die Bezahlung der erstcn Rate. Die zweite Rate erhalt er, wenn er die Summe von zwei und zwei Drittel Raten ins Ver, dienen gebracht hat, und sofort muß er jedesmal, wenn c5 sich um eine Ratenzahlung handelt, um zwei Drittel mehr, als diese betragt, an Bau-al beit bewerkstelligt haben. — Nach diesem Maßstabe crfolgtdie Bezahllmg bis zur vorletzten Rate. Dle Zahlung der vovlchten und letzten Rate wird aber dem Unternehmer erst dann geleistet, wenn die Collaudirung und Finalliquidi-rung vor sich gegangen, und die Gcnehmigling d^s k. k. Hoskammer-Präsidiums hierüber erfolgt seyn wird. Hat der Unternehmer nach seiner Leistung einen Anspruch auf eine Raten« zahlung, so wird ihm von der k. k. Bauleitung , welche über die Leistungen desscwen ein Baujournal zu führen angewiesen ist, ein Cerlificat ausgestellt, mit welchem sich der Un- ternehmer um die zu bewirkende Geldanweisung an die General-Direction zu wenden hat. — Sollten die Summen der erwähnten Bau« ten auö Ursache eingetretener Modificacionen geringer aussallen, als veranschlagt wurde, so wird dieses bei der Ausstellung der Certificate in der Art berücksichrigr, daß bis zur Collaudirung immer zwei von den vollen, im Eingänge dieseS Paragraphs crivähittcn Raten rückständig bleiben müssen. Würde aber die.' eine oder die andere dieser Summen überschritten, so steht cs dem Unternehmer frei, um ,ine ^ Conto - Zahlung einzuschreiten, die ihm nur gegen besondere Bewilligung dcs k. k/ Hoskammer-Präsidiums zu Theil werden k^um. — Aber auch in diesem Falle muß der Benag von zwei Raten bis zur vollständigen Liqm-dirulig zurückbehalten werden. — Von ocr k. k. General Direction für die Staats-Eiseu-bahnen. Wien am 2. Juli 1844. Verlautbarung. Ueber Veränderungen bei ve -l« ehenen Pvlvt leg »en. — Q,e t. k. allgemeine Hofkammtc hat da< tem Franz und Johann W^ber unterm 27. April lg/,, vtr-lithenc dreijährige Privilegium, auf d,c Erfindung, feuerfeste Schmllzti.-gel aus Graphit lll 0 ?ehln zu erjcugcn, am ,8. des vorigen Msnais, Zahl »89,7, auf das Ulerte und füi,fle Jahr zu vcllangerl, bllch«ne Privilegium vom 25. April I8H2, auf eine Elfis,dung in der El« zeugung von Damen» Gürteln und Armbän» dern, auf das 3. Jahr; — und am 2g. vorigen MonatS, 3-19689, das dem MalhlaS Schnaus unterm 8. April v. I. verliehene Pnvilegium, auf die E>sindung und Vcrblsse« rung sogenannter SchliellverwandluniS-Eal,, schen, auf das 2. Jahr. — Endlich hat zu Folge tingrlangttn Hofkanzleidelrctcs vom ,. l. M., Z. «7289, Joseph Malhty auf das ihm unterm 27. August 1642 verli h,ne dreijährige Privilegium, auf eine <5rsin5ung und Verbesserung ,n dtr E>z st-i ^l) eln Awtsschreider m>t emerBciolou'ig jahrl.)c>o si; e) «in z>vcitcr Lmlsschseibcr mli «me>- Besoldung jah'l. 25» si.; s) eln Amlsdlcncr wlt rer ^öh"U! g jahrl. 200 si., freier Wohnung, dann emcm Kle'dunhsbeilrage von 25 st.; ^) ein Oelichtsdtcnerllgchllfe mit der Löhnung nihrl. l^H st- U"d einem Kleidungöbe>trage vr. »5 st.; ^l) ein Schubbegleitcr mit jah'l. K2Q ft. — Zu allen diesen Vedienftungen wer« den dieselben Eigenschaften grf^rdcn, welche schon bci f'ühern ähnlich n Gelegenheiten durch derlei Concurs« All«schrelbungcn ange» deutet wmdcli. -" Die Bewerber u,n d,e er-wahntcn D enstessiellen haben ihre Bittgesuche im Wege lhrcr rn5j>c',o. Amtsl,'orft«l)UNgen an d^s k. k. Krcisamt Lalbach längstens bis letz» len Juli d. I. gelangsn zu lassen. — D,e Bcwerbc um d«e Nmlsl>orftth?:sstcl!e lnsde-. sondere müfscn im T.'ailde seyn, einc Eau-lion. pr. lo^o st./ u^d j ne um d^e Sleuer, EinnchiNirslielle, eme Caution P>'. 800 st. längstes binnen ^ Wochen nich srfolgtcr Zustellung des C'rn.'nnuligb, Decretö l,ovsck>,fl, mäßlg zl» legen. Lü'bach 0en z^. Il,,n itt^/.. 3. lO8'lI Nl. 1^/l55. Verlautbarung über Veränderungen bei verliehenen Privilcgicll. Die k. k. allgcnn'ine Hofkamnu-r ha^ die nachfolgcndcn Priuilvgien zu verlällgcrn Pfunden: Am 2. v. M., ^. 20,2^9, dclsdcm Karl Kaufmanu uerliehcne Privilegium vom 2. Mai 1843, auf einc Verbesserung der Modelatl'ur-oder Mechanik-Lampen, auf das zw.-itc Jahr; am 2. v. M., Z. 2(>,2'l9.^das dem Simon Stampfer und (Shnstopl) starke untcnn 28. Juni 1U36 verliehene Privilegium auf iine B^beff NiNg in dn Construction dcr Nivellir. Instrumente, der Distanz, Mcsser und anderer ahlllicher Instrumente, auf daS ncilnte und zehntc Jahr; am 7. v. M.., Z. 22,167, daß dem F^nz Horöky unterm l4. Mai 18'z2, vcrli^'ycnc Privilegium auf die Erfindung cincs Apparats, um das Flächenmaß von Poligonci, bci gcomctt'ischeli Aufnahmcn zu bestimmen, auf das dritte Jahr; am 7. v. M., Z. 2!,5l9, das dem Doctor Bartholomew (^affolli uillerm 20. April l837 verliehene Privilegium auf die Erfindung cinc-r Mineral - Substanz, zugleich Magnesia und Bittersalz zu crzcugen, auf da6 achte Jahr; und am 10. v. M. daö dem An« ton Dcttcr und Ignaz Deh unterm 29. April 1812 verliehene zweijährige Privilegium auf die Erfindung, Feilen und Raspeln auf Ma. schincn zu erzeugen, auf das dritte und viert« I^hr. — Ferner haben, z>l Folge hohen Hof-kammerdclrctcs vom 14. v. M., Z. 22,21^, di< Gebrüder Lchradcr, Handelsleute aus Aachen, daä ihnen unterm 5. Jänner l837 verliehene Privilegium auf die Erfindung, aus Magarin-Saure Icicle? mnr^^ri^li«) dichter zu erzeu» gen, an die k. k. priuilegirte erste österrcichischö iVcifcnsieder-Gclverbögcsellschaft mit allen Rechten und Befugnissen abgetreten; und zu Folge eingelangten hohen Hofkammcr-Decretes vom 14. v. M., Z. 22,213, hat Friedrich Krupp, Fabriksbesltzer zu Eßen in Rheinpreußen, dae> ihm unterm 21. December 1gl3 verliehene Privilegium auf dlc Erfindung, mittelst Maschinen Gössel und Gabeln aus dchndavcn Metal» lcn oder metallischen Composilioncli auszu« schncidcli, an d^n k k. pri^ilcgirten Großhändler Alexander Schöller ln Wicn in das volle und unbeschränkte 'Allcincigenthum übtllaff«>n Laibach am 1. Juli IL'N. öt^vt» uull lallorcchtllchc Verlcluld^,lingrn. Z. lo3l. (2) Nr. 69^1- Von dem s. k Stadt 1 und Landrcchte m Krain wl>d dem Nlklas Zcnker mittelst gegen» wärtlgcn Eoicts erinnert: Es habe wider den-s ll'en'bci diesem Gerichte Blas Peltaucr Klage aufVc'jährfcklaruna. derRechlc aus ocM, auf dr,n der <»i. Petersvorsial): hicr »ul, Confc. Ns. Lo gclgenen, dcr Bislhumbhevrschaft Pfalz ^ald^ch ^ud Rectif. Nr. 203 dienftba^cii '/3 Hudc p^ällotirten Kaufverträge (,l, ne Tagsayung, welche hlcmll auf den 5o- Scprcmbcr lL'l/^ früh « Uhr vor diesem Gellchle b.stlinmt wird, anqcsuchl. Da der Aufcnch"ll5orl dcs Bcklagic.., Niklas Zcnker,diesc.n Gcr.cht.' unb,g 663 und auf seine Gefahr und Unkosten den hieror-llgen Gerichts-Aduocalen 1)r. Mathlas Burger als Euratol be!1ellt, m,i w.lchlm dle angebrachte Rechtssache nach der bcstchenden Gerichts-Old, "Ming ausgeführt uno tluschicdcn werden w>ld. — Der Geklagte rvlrd dessen zu dem C':>de er-ll'.neri, damit er ullenfaUs zu »echter Zelt selbst cischemtn cd.r inzwischen dm de,!,mmcen Ver« tltlcr, I^i. burger, Nlchiobehllfc an d>e Hand zu grbcn, odcr auch jich sclbst ellien a»,dern Sach« waller zu bestellen uno dicseln Gcochte na,n« haft zu machen/ und übelhaupt l,n rrchilichsn ordlNlsigslinißlgen Wcge e>nzuschre»len ,v>sscn möge, insbesondere, da er sich 0le aus sc ner Vcrabsaunnlng enlstchclidtn Folge«, seldst beizu^ messen hobln wl,d. — ^albacb o.»i 25-Ium i6^/z Z. lo96. (2) N>: 6i^5. Edict. Von dm k. l. Stadt» und Landrechle, zugleich Mcl^lNll, und Wechse!ger>chte >n Kialn, wiro b-kannl gemacht, daß sämmtliche, zur Joseph Bobmtsch'schen und Felix Andreas Hcl-'sch'N Concurs-Masse gehörigen, nl)ch auö-auehaftenden Actlv-Foiderungen am 19. August z8^ Früh 9 Uh^ vor diesem Gcnchle lllltando vnaußcü, und auch unter dem Nominale Bee trage wl'dcn hnuangegeben wtlden. — Lal« bach am 2. Illll ^ist Anderl» auch die Hcncn Ortöscelsorg^r, Mathias Kob^u zu3iuß-dorf und Ioyalui Pozhkar zu Uliclöku, daim die Gcmciildenchlcr , Matthäus Prcnnou und Andrcaö Iulza , v^dicnt gemacht, indem dieselben durch ihre thätige Mitwirkung dazu beigetragen habcn, dic del den Landleutcn noch däusige Al)ilcigin,g vor dem Gebrauche der ArzncimttN'l zu de^tigel,, verheimlichte Kl^,".ke dcr Wohlthat dcr ärztlichen Hilfe zi!gäl,g!>ch zu machen, und überhaupt das ^^^^olk zur willigen und erfolgreichen Beobachtung der mcdicitusch. diätctischcn und sanitäcS - polizeilichen Anordnungen zu stimmcl». — In Folge der über den dicßfälligc,' Antrag durch o,e h. Guderinal-Verordnung vom 2!). Mai >. I., Z. 6293, erhaltenen Ermächtigung werden vom gefertigt.',, Krcisamte diese geleisteten ersprießlichen Dienste soirohl der belobenden Anerkennung als deö ancifernden Veispicl«3 w^gen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gc^ bracht. — K. K. Kreisamt Adeläderg am 20. Juni 18'l^. Z. W63. (3) Aufsatz. Die in den Jahren 1633 und lg52 im Bezirke Reifniz bewirkte Nmlegung der über All.^spcrg nach Laibach führenden Bezirküst^aße und wesentliche Verbesserungen desselben ^tra-ßenzuqcö im Bezirke Gottjchec mußten das Bedürfniß einer ähnlichen ä5erbefs"'Mlg dieses Verbindungsweges im Bezirke A'll.rsperg um so fühlbarer incichen , als der Auc-rsper^er Sand--derg wegen s^nes starken Oefalleö abwärts luchr ohne Gefahr für Menschen und Thiere^ aufwärts nicht ohne Zuhilfnahmc einer dop^ pclten Vorspann zu p^ssiren war, sonach seit jehcr als das größte Hinderniß dieser Connuu-. nicatioll sich darstellte. —> So groß auch die Schwierigkeiten waren, die der gcdacht-e, auf allen Seiten gah abschüssige, «lit bedeutenden Einrissen versehene Berg, der nicht umgang/n werden konnte, der Umlegung dieses Straßen» zuges entgegenstellte; so ward man doch durch freiwillige Beiträge, im Betrage von 542 st., durch Vorschüsse des Steuereinnehmers Hrn. Georg Pcrz, und des Verwalters der Grafschaft Ailcrspera Hrn. Ludwig Neyer, fcrncr durch die Unterstützung der Grafschaft Aucrsperg, welche die Grunoterrcunä unentgeltlich überließ, und das Banholz ohne Entgelt in ihren Waldungen anwies, dann durch die ausicrgc« wohnlichen Leistungen der Gemeinden des Bezirks in den Stand gesetzt, den wichtigen Um? bau in den Jahren 1842 und I8'l3 zu be< wirken, ein Resultat, wozu die Bemühungen des l. f. Bezirkscommissa'rä Herrn Emanucl Matauschck, und seines Vorgängers Hrn. Alois Murgcl, wesentlich beitrugen.—Die neucStraße, durchwegs in Berg- undFelsgrund cingehaucn, läuft in liiehrcn bequemen Wendungen, in ei^ ner Länge von 127l Klafter zum Thale, von dem auS der weitere Zug bis Laibach über Sonncgg cbcn fortgeht. — Sie ist außer den Wendepuncle,,, die cine noch beträchtlichere Breite hab.n, durchaus 2'/^ Klafter breit, gl,t beschottert, mit einem volle Sichecheit ^'währenden Geländer versehen, und ihr Gefall be. trägt nur 3 bis 5, und nur auf einer unbe-deutenden Strecke 6 Zoll pr. Klafter.— Dieß wird mit Ginchmigung der hohen Landcestelle hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. — K. K. Krcibamt Nlustadtl am 5."Juni 18't'i' 66l Äemtliche Verlssutbarungen Z. l0?2. (3) Nr. 6^8.lVM. Kundmachung. Zur Berichtigung einiger in der Kundmachung vom 111. Juni 1iM, Nr. 6557M4, über dle u: den Pro-vMM Steyermark, Krain undKärn-tcn für die Jahre M5, 18^u. ltM nlr Verpachtung kommenden Weg-, Brücken-, Lmien- und Uederfuhrs-Mauthe eingeschlichenen Irrungen wird zur öffentlichen Kenntnls; gebracht, daß 1) die Verpachtungstag-salzung bezüglich derWeg- und Brük-tenmauth z^Zwlschenwasscrn lN Kram nicht am 28. Juli 18^, als an elnem Sonntage, sondern vlelmehr am 29, Juli 18^ wcrde abgehalten werden, und 2) daß bet dem Umstände, da den höheren Anordnungen zu Folge die Einhedung der Poiker Brücken-mauth nicht vereint nut der Weg-maulhstation Adelsderg, sondern vielmehr mit jener zu Prawald Plah zu grcifcn hat, der Ausrufspreis für das Weg- und Brückemnauth-Object zu Prawald nchtiger „dreizehn Tausend zwei Hundert ein und achtzig Gulden", Mcr für die Wegmauthstation Adelsberg dagegen „vier Tausend neun Hundert vier und neunzig Gulden" betrage. — K. K. Cameral-Bezirks-Verwal- 3 1097. (2) Ankündigung. Auf Anordnung dts huhen t. s. Gene» ral.E^mmando wird am 2/>. Juli d. I. «ine alte brauchbare halbgedeckte Kal.lche des k. f. Nlyr. uu^röst. Veschäl- und Nemontirungs« P^stcnS ^)eUo vor dem Nathhausc zu ^albach V«rw,ttag um .0 Uhr an den Meistbietenden verkauft^ wozu Kauflustige emgtladen w^den. — <^cNo am ic». I^^ ,g^^. Vermischte Verlautbarungen. Z- »027. (2) I^s. ^553. G d , c t. Vo!, dem BeülkSgetichte Neisn'z wird hiemil f,nd gemachl: EK sey auf Anlanzen d«s Iohaun Plisiov zu Laiblich 60 i>ra» die Pfäuoung gezogenen, gerichtlich auf ?23 si. 6^ schätzten V4 Hllb^' samit't Zrigehör, und dcö ihn» eigenlhümllchen, mil dcm ^faudleckt beleglen, ge« richlllch auf »22 fi. gcscl>äyten MobNars, rvege» auK dem gecichtl. Vcrgleiide lillo. »o. Juli >tt^3 stbuldi^tn Ul. fl. und N delvcrbi^dll^kciten ge. lvilll^ uno hiezu 5 Terml! e. und zwar tcr ^. auf den »9. I"li, dec 2. auf den da. Angus, und eer 5. aus den 5o. September l. ^., jedesmal Bormictag« »0 Uhc im Olle Podtscij m't dem Bcl'ahe bestimmt »vc>lden, dah wcl,n bci der «. otec . Fei,bietn"gstag'ahung dieses Mobllare u> d R ale u'n dcn Schäyungsweltl) oder darüber an Mann n'cht qcblachl weiden toi'nlc, bei dundbuchöcx« lracl tonnen alltäglich hieramls einge'chen werdc«. VcziskKgericht Reifn«» am 29. Mai ,8^. '^. io33. (2) Nr. 1627. E > i c t. Pon dcm Vczi.k^gerichte Rcifniz wird h^em't aUgemein kund gemacht: Gs sey auf Ansnch n dcö Herrn Ignaz Ientschusch von Neifnlz, ,n d«c crecut vt Verste'^esung der. dcm Michael Nov«k von Ne's'^z hthiilge" , gerickllich auf Z253 ft. 5o kr. geschätzten Ncali?ä en, wegen nns dem wicthschaftöamtlichen Vergleiche 6(W. ^. Iänuec ,855 schuldigen ,^5 ft. 3o ke, c. 8. c. gcroilllgel, und hiezu 5 Termüle, nämlich: auf den 5. Au. gust, 9. September und 7 Ociode, l. I-, jcdei-mal Vormittags 10 Uhr «^ Markte Rcifiliz mit dem Beisätze bestimmt rva^.e,l, tah wcnn o^>dc. nannte Rcalltäten dci dcr ,. oder 2. Zcilblctungs. tags^tzun l um dcu Ockätznng«werlh oder dalübtr an Mann nicht gebracht werden lo>,nten, bei dir 3. auch u'ncr demselben hinlangtgeden rrclden würden. Das diebsälllge Schatzungspratocoll, die Li. cit.ationsbedi! gnisse '«"d der „cnest, Grundbuchs e/tract küi,nen aNtäglich h'eranug cm^esehen wec. ^"Bezirksgericht Neifniz am 5 . Mai ,64«. Z. lo6g- (5) JostOg Toytzolo. Uhr»«cher, zeiat einem verehrten Publikum an, daß er nack mehreren in seinem Kunsifacke gemachten Reisen, in Laibach das Befugmß zur Ausübung der Uhrmacherkunst erhalten, und seine Werkstätte in der K osterfraucn-Gaffe am Congreßplatze, dem Echno- Os-baudegegenüber, habe. ErubernlMMtUhren ieder Art, ^ur Reinigung und guter Reparat on "nut was immer für emem Werke sie versehen seyn mögen < um b;Ulge Pmst.