Nr. 104 Montag, 7. Mai 1917. 136. Jahrgang Mbacher Zeitung H»H»»N«,r«t!«n»pr»l»: Mit Postverlsübung: „nnzjührig »N X. Halbjahr,« >b li. Im Konlor: „anzjähnn « ^, balbjühiig il X. ssiir dir ZusteNu»« in« Hn»« nanzjähri» « ü. — H»s»»t<»n»g,biU»r: ssür Ileine Inserat« bis zu vier Zeilen »0 l>, größere pci Zeile 1« t>i bei üfteren Wir^lholuiinrü per Zeile « k. Dir «Laibllcher Zeitung» crichein! tünlill, mit «lusnahme der Eom>. »„d sseieNaae Die 2,V«inistr»N«u besi«»r,l sich Millllöuchillke «r, IS; die MedakN«« Millosiöstraße Nr, t«. Sprechstunde,, der Üiednfiwn von « bi« «0 Uhl vormittass». Un^anNesle Briese werden „ich< angenommen, Vwnnsfripie „ich! ^iriillgeftell!. ' Ueleph«n-Mv. der Kedaktion 52. Amtlicher Geil. Seine f. und k. Apostolisch!.' Hiajcstät geruhten ^crgnädigst das nachstehende Allerhöchste Hand. Kreiden zu erlassen: bieder Gelleral der Infanterie von S t ö g e r- Steiner! Ich verleihe Ihnen in Anerkennung hervorra-A'ndcr und erfolgreicher Filhrung eines >torps vor öcm Feinde Meinen Leopold-Orden erster Klasse Mit der KriegSdekoralion nnd den Schlvcrlern tar-frei. Laren bürg. a,n i>9. April 1917. Karl m. i>. Seine f. und f. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchstem Handschreiben vom W. April d. I. den kkammervorsteher Obersten August Prinzen von 3 oblo lv i tz zum Obersthofmeister Seiner t. n. l. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Leopold Salvator zu ernennen und ihm die Würde eines Geheimen Nates mit Nachsicht der Tare alier-ynädigst zu verleihen geruht. Nach dem Amtsblatte zur «Wiener Zeitung, vom 4, Mm 1917 (Nr. 102) wurde die Weitcrverbreitung folgender Preß» erzcugnisse verboten: «liieorlillux« äoll» mi», vit»» von Alois Settemvrini, ge> druckt in der 'I'ipo^rztin, L»v. Antonio >lor»uo in Neapel im Jahre I8W. «?rinoipic> 6i »ocola-Ltori» 6o1I» e»,äut» 6o1 rejluo itH. neo» von Johann de Castro, gedruckt in der 1'ipoßr»ti», I'»-t«lli ^revv» i:i Mailand im Jahre 1897. «Domeiiico 8»,nwru<)» von Vittoiio Versezio. gedruckt in. der I'ipozi-lltill Näli»!-«!« Kouaoßuo in Mailand im Jahre 1888. «I^'amie« lißlll», ^iavinox«»» von (ia^ e Leüxol» Vnni, gedruckt in der ^ipo^ruti» I^itw Uilleomv ^ßuoili in Mailand im Jahre 1887. «Virt» o »eion2ll pvr i l-»^»22i» von G. Corforte, gedruckt in der 'I'jpozrku» 6iu«oppv O!1i in Mailand im Jahre 19O1. «6Ii ultimi 36 »nui »,telij '1'revok in Mailand im Jahre 189«. Dm 4. Mai 1917 wurde in der Hof» und Ttaatsdruckerei das I.XXVIII. Stück des ReichsgesetzblatteK in deutscher Ausgabe ausgegeben und versendet. St. 13.443. " Ukaz c. kr. deželnega predsednlka za vojvodlno Kranjsko z dne 3. maja 1917.1., St. 13.443, ° ureditvi porabe petroleja in ° ftadzorovanju prometa s pe- *roiejem v èasu do konca av- gusta 1917. 's'ed pooblastila c. kr. trgovinskega ministrstva se uka7uje na podslavi § 8. ministrskega ukaza z dne [• d.ecembra 1916. I., dr*. zak. St. 411, in na podstavi "J'^strskih ukazov z dne 12. februarja 1917. 1., drž. zak. 1 60, in z dne 15. aprila 1917. 1., drž. zak. St. 171, tako: 1. Predpisi o prodaji petroleja na drobno. § i. Petrolej na drobno prodajati smejo za èasa veljav-nosti tega ukaza samo tisti trgovci, ki jih doloèi poli-»cno okrajno oblastvo. To oblastvo sme tudi dolociti vsakemu trgovcu oko-'^, katerega naj preskrbi s petrolejem. § 2. ^ Trgovci smejo oddati petrolej le proti prejemni na-^^ici, glaseèi se na ime, in sicer v množinah in v èasu, ie naveden v nakaznici. § 3-^trolej se sme v prometu na drobno oddajati le: M industrijskim in obrtnim podjetjem, ki delajo za Potrebo vojske; tej 2"^ industriJskim in obrtnim podjetjem, ki iz obratno-texr'UÈnih vzrokov ne morejo dela prekiniti in ki so vsled *ir* «avezana na ponoèno delo; Z. 13.443. Verordnung des k. t. Landespräsidenten im Herzogtume Kram vom 3. Mai 1917. Z. 13.448, betreffend die Regelung des Verbrauches von Petroleum und die Überwachung des Verkehres mit demselben in der Ieit bis Enve August 1917. Über Ermächtigung des k. k. Handelsministeriums Wirt» auf Grund des 8 8 der Ministcrialvcrordnung vom N. Dqzembcr 1016. R. G. BI. Nr. 4N. sowie auf Grund der Minisberialverordirungen vom 1^. Februar 1917. R. G. BI. Nr. 60, nnl> vom 15. April 1917. N. G. Bl. Nr. 171. angeordnet: l. Vorschriften über den Kleinvcrschleiß von Petroleum. ^um >flcinverschlcihc von Petroleum sind für dic Dauer der Wirlsamkit dieser Verordnung nur dieftnissen Händler befugt, welche von der politischen Äezirlsbehördc dazu bestimmt werden. Diese Behörde taun auch jedem Händler das Gebiet bestimmen, das er mit Petroleum zu versorgen hat. §2. Die Händler dürfen das Petroleum nur gegen Äb» gäbe von auf den Namen lautenden Bezugsannieisungcn. und zwar in den in diesen Anweisungen bezeichneten Men» gcn und lvähreird der dcrsclbst liezeichncten Frist abgeben. §3. Petroleum darf im Klemverkchr nur abgegeben werden: 1.) an industrielle und gewerbliche Betriebe, die für den Heeresbedarf arbeiten; 2.) an industrielle und gewerbliche Betriebe, die aus betriebstechnischen Gründein den Arbeitsprozeß nicht unter« brechen können und darum auf Nachtarbeit aiigewiescn sind; Politische Wbersicht. ^iailia ch. i). '.Niai. Wic aus Ttryj unter dem 4. d. M. qcmcldet loird, l'esichtiqi«.' Teinc Majestät der Äaiser die Truppen der drillen ^lrmee. Ter Zuq führle ihn über Ttri)i. Tolna und .Naluöz in den Tlandorl des ^lrmeeloimnandos des Generalobersten von Tersztyanszty. Seine Majestät besichtige den Rauin bei Majdan und fuhr dann in den engeren Operationsramn. Ter letzte Tan, des Aufenthaltes Teiner Majestät, der 5. Mai. lvar einem besuche von >lratau qewidlnet, wohin auch Ihre Majestät die Kaiserin gekommen war. '.'luv dem ^rieqspressequnrlier wird unler dem -i. d. gemeldet: (5in neues Heldenstück Hal ein.'r unserer Flieger an der Ostfront vollbracht. Am 2l!. o. wurde südlich von Vasile iAlerandra) eines unserer Flugzeuge, mit Leutnant Bernhard toller als Be-obachier und Korporal Tegner als Flugzeugführer bemannt, bei Beobachtungsflügen aus ein^r .V)öhe von ^",W Metern durch einen feindlichen Artille-rietrcffer abgeschossen. Trotz eigener Verivundung und trotzdem Teitensleucr, Holme und Zellenver-spannung des Flugapparates durchschossen waren, brachte Korporal Tegl'.er durch meisterhafte Führung dos Flugzeug hinter unsere eigene Linie zurück und landete glatt. Als bei der Landung das Flugzeug auch weiterhin mit 15 cm.-Granaten beschossen wurde, rollt, er es aus dem stärlsten ^ranatfeuer in die Deckung und brachte es dadurch in Ticher^ heit. Das Wolff-Vureau meldet umerm l. o. über die Kämpfe an der Westfront: Mit dem Auswande eines gewaltigen Heeres von W0.OW Mann versuchten die Engländer abermals in verzweifelter 'Itiesenschlacht einen entscheidenden Durchbruch zu erzwingen. Geschwader von Panzerwagen, starten englischen >wvalleriemassen und Reserven an Infanterie waren bereitgestellt, um in dem Augenblick nachzustoesm, da die deutsche Vertcidigung5mauer durchbrochen war. Mit ungeheuren blutigen Verlusten, mit über Il)W Gefangenen und einer großen Zahl vernichteter Panzerwagen und zerschossener Batterien bezahlte der Feind die völlig crgcbnis-losen Angriffe. Die gesamte deutsche Front wurde behauptet. Nur auf dem ^'ordflügel vermochten die Engländer östlich vno Arleur eimgc 100 Meter auf FreSnoy vorzudringen. Vormittags versuchten die Engländer in it Tausenden von Geschützen schweren und schwersten Kalibers und einem Hagel von Minen wieder und wieder die beranntc deutsche Stellung sturmreif zu trommeln. Um .^ Uhr früh brachen die ersten massierten feindlichen Tturmhaufen, geführt von Tanlgeschwadern, auf einer Breite von rund AU Kilometern von Achevillc bis Qucanl beiderseits der Tcarpe gegen unsere Stellungen vor. Die ersten Angriffswellen erlitten im rasenden deutschen Feucrwirbel ganz unerhörte Verluste, die der Engländer durch rasch herangeführte Divisionen wieder aufzufüllen versuchte. Im ersten wütenden Anprall gelang es dein Gegner, sich in FreSnoy und Noeur festzusetzen, während er an anderen Stellen, wo er vorübergehend in unseren vordersten Gräben eindrang, im Gegenstoß sofort wieder geworfen wurde. An einzelnen Abschnitten der Front wurde der Angreifer nut Handgranaten zurückgetrieben. Uni die Stellung dicht östlich der Ttrcche Arras— Eambrai bis westlich CherisY hinunter todte am Vormittag ein erbitterter .^ampf. Auch wel er ,nd-lich waren am Vormittag um die erste Lmie Kampfe noch im Gange Nieder'und wilder zogen d,c Eng- Lailiachcr Zcittmg Nr. 104 676 7. Mai 1917 3.) industrijskim in obrtnim podjetjem, ki rabijo petrolej za iehniène namene (snaženje strojiiih delov, mazanje sestavnih delov topov, pri izdelovanju stekla itd.); 4.) rudarskim in topilniškim podjetjem; 5.) javnim uradom in zavodom; 6.) poljedelskim obratom; 7.) rokodelcem in delavcem, ki delajo na domu in ki potrebujejo petrolejsko razsvetljavo v svojih obrto-vaiišèih, da si zaslužijo svoj živež; S.) bolnišnicani, hiralnicani, laborom za njetnike in internirane, barakam za delavce; 9.) za iz varstveno- in prometno-poiicijskih ozirov neobhodno potrebno razsvetljavo javnih cest, prostorov (stopnišè, vež itd.) in vozov; 10.) za razsvetljavo zasebnih stanovanj le v izrecni sili (stanovanja v kleteh in na dvorišèih, ki nimajo za-dostne ali sploh nobene dnevne luèi, v primerih bo-lezni itd.). V primerili, navedemh v toèkah 1. do 4. § 3. tega ukaza, je vlagati prošnje za dodelitev petroleja naj-poprej pri politiènem okrajnem oblastvu, da presodi in potrdi predpogoje prejemne pravice in primernost za-hteve ter naj jih potem stranke same vpošljejo na od-delek za mineralna olja (Mineralölabteilung) v trgovin skem ministrstvii. V vseh drugih primerih (§ 3., toèke 5. do 10.) ima pravico izdati prejemne izkaznice politièno okrajno ob-iastvo ali z njegovim pooblastilom obèinsko oblastvo kraja, v katerem naj se porabi petrolej. Vsled tega je prošnje#vlagati pri politiènem okrajnem oblastvu, ozi-roma pri obèinskeni uradu, ki rešuje te prošnje potem, ko je presodilo predpogoje prejemne pravice in primernost zahteve. Tisti, ki so upravièeni do prejema, i>e smejo izkoristiti te pravice, dokler imajo te dovolj petroleja v zalogi za najnujnejšo potrebo. Pravice, prejemati petrolej na podstavi tega ukaza, nimajo: vojaška oblastva in zavodi, dalje zasebne in civilne bolnišnice, v kolikor gre za posteljne ustanove za vojaške osebe, dalje zdravstveni zavodi avstrijske družbe Rdeèega križa in železniška podjetja, ki služijo javnemu prometu. 8 5. Množino petroleja, ki jo more upravièenec dobiti s prejemno izkaznico, doloci od primera do primera poli-tièno okrajno oblastvo ali pa z njegovim pooblastilom obèinsko oblastvo. Prodajalcem na drobno se doloèi natanèno oznaèen okoliš, ki ga morajo s petrolejem preskrbeti. Petrolej se sme kupiti le pri trgovcu tistega kraja, kjer je poslopje, ki se naj razsvetljuje, in le takim upravi-èencem sme trgovec oddati petrolej. Trgovec mora vse kupcem petroleja odvzete prejemne izkaznice z zabeležnimi knjigami (§ 6.) vred shra-niti in na zahtevo predložiti oblastvu ali njega kontrol-nim orgauom. II. Nadzorovanje prometa s petrolejem pri p'rodaji na debelo in na drobno. §6. Spisovanje zabeležnih knjig. Veletržci in prodajalci na drobno so dolžni spiso-vati zapiske (zabeležne knjige) po vzorcu, pridejanem temu ukazu. Te zabeležne knjige je koncem vsakega meseca za-kljuèiti, iz njih mora biti za meseèno dobo razvidno: I. stanje zaloge petroleja prièetkom meseène dobe; II. množine prejetega petroleja brez razlike, odkod je petrolej došel, po posameznih prejemnih postavkah, z navedbo množine in vira dobave za vsak postavek ter datum prejema; III. oddane množine petroleja, in sicer: a) pri veletržcih posamezne oddaje trgovcem, ki zopet prodajajo in ki jih je loèeno vknjižiti po politiènih okrajih z navedbo oddane množine, imena in stanovališèa tistega, ki je petrolej prejel, datum te oddaje in pa tudi morebitna množina petroleja, ki je bila odd an a lastni prodajalni na'drobno; za vsak poutièni okraj je spisovati posebno zabeležno knjigo; .'.) gcox'rliliche Vctricl>c, dic dciwli,gcii ^teuugu.ig lion Maschincnvcstandteiloii, Emsctt»u,g von (^'schütz' bcsti- und Hiiltculvctricbc; ^> 5.) ail o'ffoullichl' hinter uird Äusw'llcu- l>.) an wndwinschaftlichc Vctriobo; 7.) an Handwertcr lind Hciiuarbcitrr, dic d<^r Petro-lcuinbcleuchtung ill ihrcr ÄetriobKstättc zur ^nucrbui'g ihrl,'^ ^cucnsunlerhaltcs nichl cutratcn tönuon; 8.) an ^lranteichäuscr, TicchcuHäuser, (.^fau^'li^ii-ll»d ^ntcrnieit^nlo^r, Arbcilcrbararlcli; !).) zur (5rinöAichung dc'r aus lichcrhcits- oder »cr-tchlspolizeilichcu ^iuckjichten unumgänglich erfordcrlichcn Bl!^nchtung von öffentlichen StraMn, ^iäuinllchteilen ^SUcgen, Fluren lislu.) und von Iuhrlucrteu; lU.) zur Beleuchtung von Privalwohnung^u nur in aufgesprochenen Notfällen ll»>ellcr- odcr Hoflvohnungc», dic uolltomlnen uiizlllänglicheö ooer gar teiu Tageslichl ln^ sitzen, .^rantl^eitsfälle usw.). In den unter ^untl >, diö ! dec> !; lj dicser Vcrocd-nuiig genanine» Fällen sind dic besuche u>n Zllwelsliüg von Petrolellin zunächst behufs Überprüfung und Bestäti-guug der Vorallösetzungen der Vezug!slierechtigiiug und der Ängemeisenheu der AnforiX'rung an die politische Bezirts-vehörde zu leiten uud sodann void der Partei der Mineral-ölableilung im Handelsminiswrium, einzusenden. ^ll allen anderen. Fällen, l.H ci, PuilN ^» bis l(1) ist die politische BezirtöveHorde oder üvcr derng zu erledigen. Bezugobercchligte dürfen, solange sie über eineu fiir den dringendsten Bedarf hinreichenden ^etroleuiuvorrat verfügen, von ihrem Bezugsrechde leinen (Gebrauch ma'chen. Tie Verechtigung zuul Bezüge von Petroleum auf Grund dieser Verordnung steht nicht zu: den militärischen Behörden >uid Anstalten, ferner den privaten, und zivilen Heilanstalleu, insoweit es sich um Bettciiwidmnngen für Militärpersonen handelt, ferner den Sanitälüanstalteu der österreichischen Gesellschaft vom Roten ^reuz nnd den de»t öffentlichen ^ertehre dielrellden Giseilbahuunt'eruvhmungeu. 8 5. Die Petrolcummenge, loclche der Bezugsberechtigte auf Orund oer BezugscnUveisung beziehen taun, lvird je-»ocils von der politischen Äeziclsbehörde oder über deren Ermächtigung von der Gemeindebehörde bestimmt. . Den Kleinhändlern wird ein genau bezeichncletz Gebiet zur Petroleumversorgung zugewiesen. Das Petroleum darf nur bei dem Händler bezogen werden, nl dessen Gebiet das zu beleuchtende Objettsich befindet nnd nnr an solche Berechtigte darf der Händler Petroleum verkaufen. Die von den Petroleumkäufern eingezogenen Bezugs» anlueisungen samt Vormerkbüchern (H ^) sind von den Händlern aufzubeluahren und auf Verkrngen der Behörde oder deren Kontrollorganen vorzulvetsen. II. Überwachung des Verkehres mit Petroleum im Großhandel und im Klcinverschleißc. Führung von Vormcrtl,üchcr„. Petroleum-Gros;- und Kleinhändler sind verpflichtet, Vormerkbücher imch dem dieser Verordnung beigedruHten Muster zu führen. Diese Vormerkbücher sind mit Ende i^des Monates abzuschließen und haben für die monatliche Zeitperiode ersehen zu lassen: I. den Vormtssknld zn Be«mn der monatlichen Zeitperiode; II. die eingegangenen Petroleum mengen, ohne Unterschied woher das Petroleum bezogen wurde, nach den einzelnen Eingangspostcn unter Angabe der Menge und der Bezugsquelle für jede einzelne Post sowie das Datum des Einlangens derselben: Hl. die abgegebenen Mengeu an Petroleum, und zwar: »,) bei Großhändlern die nach politischen Bezirken getrennt einzutragenden, einzelnen Abgaben an Wiede> vcrtaufer unter Angabe der abgegebenen Menge, des Namens und Wohnortes desjenigen, an den das Petroleum abgegeben wurde, des Datums der Abgabe sowie der allenfalls dem eigenen Meinverkaufögeschäfte zugeführten Petroleummcngen; für jeden politischen Bezirl ist em eigenes Vormerkbuch zu führen-. lander abnelmnpfk' und zusmnmclMschosscnc Divisionen M'ück und warfen neue in die Schlacht. Näh" rend die deutsche Infanterie in erbitterten ^'lnstür-nien aus eiqener Kraft, ohne herangeführte Unterstützungen und Reserven, trotzte. Schon am Vormittag blieben mehrere Hundert Gefangene in unserer Hand. Mittags tobte die Schlacht an der ganzen ^ront mit der grös'.ten Heftigkeit. 'Ab.'l'^Z ist der neue große englische DllrchbruclM'erjuch der (ingländer abermalv vollkommen gescheitert. Dic englischen Verluste übersteigen jedes schätzbare Maß. Ill Fresno!) wurde noch späl in die Nacht gerungen. Wo sich an einzelnen schmalen Stellen . d^n vordersten Linien noch Vnglätlder Nester befunden, wurden erfolgreiche Gegenangriffe nnttrnommen. Vor Cinbrnch der Nacht setzte der Gegner Mn fünften großen Eingriffe auf das Dorf Opvy an und erlitt abermals eine gewaltige Niederlage, um Mit-iernacht bcrannlen die (5'nqländer nochmals das Dorf Cherisy. ^um Teil eingedrungen, wurden sie in nächtlichen Hnndgranalenkämpfcn unter schweren blutigen Verlusten wieder hinausgeworfen. Die heis; umkämpften' Dörfer Oppy, Roeur. und ^h^isy sind in unserer Hand. ^>luch Weiler südlich blieben nächtliche Teilangrisfc erfolglos. Um l Uhr M) Älinuten vorlnittags entbrannten bei der Säuberung des Engländer-Nestes in der Gegend von VuNecourt nach einem heftigen Trommelfeuer dort abermals neue Kämpfe, die noch nichi abgeschlossen sind. Der neue gewaltige Schlachttag ist ein voller Sieg der deutschen Waffen, insbesondere der Infanterie der Mschnittsbesatzungen. die auch bis abends nicht der Hilfe ihrer Reserven bedurften. '.'lus Lugano, 5,. Mai, wird gemeldet: Die über die Grenze gelangten Mailänder Blätter geben ihrem Unmut über den unzweckmäßigen udo gefährlichen Charakter der fortdauernden 'Agitationen 'Ausdruck und suchen die sozialistische Parteileitung dafür veranlworllich zu machen. In Wirklichkeit hatte in der großen Mailänder Voltsversammlung am l. Mai der Deputierte Turati, der Direktor des „Avanti", in beschwichtigenden Worten gesprochen. Vr wurde jedoch von der Volksmenge nicht zu Ende gehört und durch die Nufe: Nieder mit dem Krieg! Wir wollen den Frieden! gezwungen, die Rednertribüne zu verlassen. Mehrere Minister bereisen Calabrien, um die dort herrschende Vewegung zu beschwichtigen. In Ravc-nna wurden am l. Mai alle Denkmäler der sogenannten Befreiungskriege besudelt und beschädigt und teilweise mit Frieden heischenden Inschriften versehen. - Unter einer Reihe von Meldungen über Unruhen wessen HischrungS-nö'tcn in Italien sind diejenigen aus Sardinien so eindrucksvoll, daß auch dorthin Milgliedcr der Regierung entsendet wurden. Über den U-Boottrieq liegen folgende NachricY' ten vor: Das Wolsf-Vureau meldet unter oem -i. d.: Vs wurden neuerlich 18 Handelsschiffe mit insgesamt 5>li.00<) Vrottoregistertonnen versenkt. Davon wurden 8 Handelsschiffe »lit ^.,',W Vruttoregister-tonnen im Englischen Kanal versentl. —^ Das Reu-tcr-Äureau meldet aus London unter dem >'l. d.: Zwei U-Voote griffen den Dampfer „Nock.ngham" an. Durch geschicktes Manövrieren vermochte der Kapitän einige Zeit' dem Angriffe auszuweichen, schließlich wurde der Dampfer jedoch von einen, der beiden UVoote eingeholt. Ein Torpedo traf ihn am Steuerbord in der Nähe des Maschinenraumes. (5in Hilfsmaschinist wurde getötet, ein Heizer verwundet, ein Rettungsboot ist zertrümmert worden. Die Vesahung verließ das Schiff in drei anderen Booten, während der Dampfer in 2.') Minuten sank. — Aus Lugano, 4. d. M., wird gemeldet: Aus den auf der Mailänder Konferenz abgegebenen Erklärungen des Generalkommissärs für Nahrungsmittel geht hervor, daß die in der vorigen Woche vernich-» .tetcn italienischen Damvser oon großem Tonnen gehalt waren und fehr wertvolle ,ersehnte Ladungen an Bord hatten. ^ In einem „Keine Entschuldigungen, fondern Ergebnisse" überschriebenen Leitartikel greift „Daily' Mail" die das Land hinsichtlich der Tauchbootverhcerungen irreführende Admiralität in der heftigsten Weise an. Das Land, jagt das Blatt, bedarf keiner Versicherung, daß die besten Köpfe sich mit der Tauchbootkriegfrage beschäftigen. Wir wollen aber Erfolge sehen. „Daily Mail" erinnert schließlich an den Pressefeldzug, der vor zwei Jahren der britischen Heeresleitung neues Leben einhauchte, droht den Seelords ein gleiches Vorgehen an, da England jetzt zur See verliere, was es zu Land gewinne. - Di? „Times" melden: Der Premierminister von Neuseeland Massey hat mit' geteilt, daß augenblicklich zwei Millionen Hammel sich in den neuseeländischen Gefrierräumen befinden, daß aber keine Schiffe zur Verschiffung zu er- «aibllchcr Zeitung Nr. 104 tt?7 7. Mai 1917 b) pri prodajalcih na drobno vsa muožina, ki se je prodala ua drobno; IV. stanje preostale zaloge koncem meseène dobe. Prodajalcem na drobno naložena dolžnost, spisovati zabele/.ne knjige, oziroma izkazovali v teh knjigah množine na drobno razprodanega petroleja, zadeva iudi veletržce, ki se sami jieèajo s prodajo na drobno. Dolžnost veletržcev prijavljati prejeti in oddani petrolej. Veletržci so dolžni vsako došlo pošiljatev petroleja naznaniti tekom 24 ur tistim politiènim okrajnini ob-lastvom, ki se naj v njih okoliš pošljc petrolej po na-vodilih petrolejske centrale, izdanih v /mislu § 6. mini-strskega ukaza z dne 11. decembra 1016. 1., drž. zak. St. 41 ]. Veletržci morajo dalje tudi naznaniii vsako od-Pošiljatev petroleja za prodajalce na drobno fistenui poli-«cnemii okrajnemu oblastvu, v cigar okraju se nahaja *rgovina dotiènih prodajalcev na drobno. Doloèbe tega paragrafa ne zadevajo podjetij, ki jih uPravIja država ali vojaška uprava. § 8. Dolžnost prodajalcev na drobno prijavljati prejem petroleja. Vsak prodajalec na drobno je dolžan vsako inu vposlano ronožino petroleja še na dan prihoda naznaniti politiènemu °krajnemu oblastvu, za cigar okraj je petrolej doloèen; ta petrolej se sme prièeti oddajati šele 48 ur po nazna-nilu, ako politièno okrajno oblastvo ne doloèi krajše dobe. 8 9. j Podrobnejša doloèila za izvršitev tega ukaza bo iz-dalo politièno okrajno oblastvo. Njemu je naloženo tudi nadzorovanje izvršitve tega ukaza neposredno ali s po-niocjo c. kr. Hnanène straže ali drugih za to pooblašèenih organov. Politièna okrajna oblastva imajo posebej še pravico, Pazili na to, da odgovarja po veletržcih izvršena raz-delitev okraju odkazanega kontingenta petroleja krajni Potrebšèini; v tern oziru smejo ukreniti primerne izpre-^embe. Veletržci in prodajalci na drobno so dolžni pokoriti ^ ukazilom tega oblastva. § 10. Kazenska doloèila. Prestopke tega ukaza in na njega podlagi izdanih ^b ter sodelovanje ob prepreèenju dol/nosti, usta- v'Jenih s temi zaukazi, kaznnje politièno oblastvo prve ' °Pnje z denarjem do 5000 kron ali po svojem pre- ar«U z zaporotn do šest mesecev, ako dejanje ne spada P°d strožje kazensko doloèilo. Obrtnikom, ki nasprotno ravnajo, se sme odvzeti v Zttl^\u § 133. b, odstavek 1, loèka a, obrtnega reda, obrt-na Pravica za zjneraj ali za doloèen Èas. § 11. Doloèila §§ 6. do 10. dobe moè z dnevom razgla-sitve, druga doloèila due 13. maja 1917.1. C. kr. deželni predsednik: Henrik grof Attems s. r. Vzorec zabeležne knjige na naslednji strani! I»j l'ri Vtlcmhäl>t>lcrn t>ic A'samio Mcn^»,' tx'^ ii.i >llcinl>aud<'I oiM'ft'^icn P<">lulcil,ns; l V- dcii ,nil Schliis; dcr monnllichcn Zcitpcriodc ocr» l'Icibcndol Vorrciiöstand. Dk> ixn 5ill.'inliandlcrn aufcrlcglc Vcrpflichtull« ^i>r ^nhnmn von Vorincvtt'üä>cr!!. l>czw. zur (5l)ilX'nth«Iin„g in dirsl.'n Vilä>cr!i der im ,^Icnwcrstlil>cif') abqogl'bl'iil'n Pctrok'uinüKiM,,. trifft auch dk Großen,dlcr, »odch^ scwjt Mcmvcrschk'Mollcn dctr^bcu. !li <- .'lnzcincpflicht übcr dr„ (5mpfa»a u»d die Al'fcndunn uon Prtiolcum durch die Großhändler. C>)los;l>ändk'r sind verpflichtet, da«. Elul :«,ch wn A'üläs; 8 U der Mnisteria'wcrorbnlmg vo>n !!. Dezember il>en. Die Großl)ezichen fich nicht Mlf Unternlehmungcn, die im ^irielx- !x>s Staates nnd der Militärverwaltung fwhen. Anzcincpflicht ül>cr den Empfang vun Petroleum durch die 5lleinverschlcif,rr. Icdcr >NcinvcrfchleisM ist verpflichtet, jede ihm zu-lichende, Petroloummcngc am, Tayc des Ernlanyens dor politischen BezirlsbcHorde, für dcre» ^biet da« Petroleum bestimmt ist, zur An'zcige zu bringen- er darf mit der Abgabe dieses Petroleums crst 48 Stuutxm nach Er-stattunss der Anzeige beginnen, insofernc die politische Bc-zirlsbchördc nicht «einen lürzcrcn Zcitrauin bestimmt. s 9. '.'iäl)<'re Bestunnnlngön zlvecks Durchführung diescr Verordnung loerden uon der politischen Bezirtslx'höriie er-lasscn luerdcn. Ihr oblicgt auch die Übcrüx^chuun dcö ^oll-zusscs dieser VerordlNlug unmittelbar o«dcr unter Mithilfe der k. l. FinanHloachc, oder anderer dagu erniächiis,ter Organe. IuÄ'esoudl're sind die pulitifchen Bezirt^behorden auch bercchlisit darüber zu uxichen, das, die Verteilung del' dem Bezirle zugewiesenen Kontingentes ml Petroleum durch die Großhändler den örtlichen Bedürfnissen entspreche und lönnen in dieser Hinficht ztucckentsprechende Linderungen vorm'hmen. (Großhändler als auch klcinverschleiszcr sind verpflich-lct, die Weisungen dieser Behörde geuall zu lx'folgen. Itrafbeftimmunnrn. Übertretungen dieser Verordnung sowie der auf virund dieser Verordnung erlassenen Verfügungen sowie die Mitwirkung an der Vereitlung der darin festgesetzten Verpflichtungen werden, insoferne die Handlung nicht einer ! strengeren Strafe unterliogt. von der politischen Bezirls-! behürdc luit Geld bis zu 500U Kronen oder Arrest bis zu sechs Monaten I>estiaft. Ge^en zuwiderhaiidclnde Oeuierbetreibeude tann nach ! Maßgabe, tx's lj 1331>, Absah 1, Pnnlt n,. der Mwerbe- ordlmng allßerdem die Entziehung der (^werbcberechti° gung auf immer oder auf bestimmte Feit ausssesproclx'n loerdl'n. ^ N. Die Bestimmungen der ljii U bis ll) treten mit dem Tagl- der Kundmachung, die übrigen Bestimmungen am Ul. Mai 1U17 in Wirtsamteit. Per t. l. Lanbespräsibent : Heinrich Graf Attems m. p. Muster drn !?ormerkt»lches auf der nächsten Seite? Atm l^icn. Dic Zahl dcr ,!sl".'llc!)r in dcn italicnischrn Häft-n nichj nicyr ^''l sei nein Namen. Für die am 29. v. abgelaufene "^"che veröffenilicht die Al^enzia Stcfani solqende "atistik liber die EchiMeU'e^liui in den italieni N Hn'ftu: Einqelaufen l;2? vandelsfchiffe jeder ^twnaliw« mit insgesamt lUll.l)li5 Tonnen, aus-«elahren 5.^1 Schiffe n,it l^^.^O Toilnen. Die ita- lienischen Verluste durch feindlichen Angriff betrugen drei Dampfer, deren Tonm'nqehnlt die Agentur l'Mchweiqt und sieben Segler unter je :M> Tonnen. Bezeichnend ist, das'» die 'Agenzia Stefan, die Berliner amtlichen regelmäßigen Nachrichten über die Opfer des U^ollrieges nicht veröffentlicht. . Aue Paris wird gemeldet: Der Mmister-rat hat der Gesamtheit der 'lampf zwischen Legierung und ^lrbeiterrat, der täglich an Schärfe gewinnt und bereits deutlich zutage tritt. ____________ Lokal- und Provinzial-Nachrichten. «feierliches Hochamt.» Mittiuoch den K. d. M.. al3 am Allerhöchsten Geburtsjeste Ihrer Majestät der Kaiserin unt> »öninin Zita, wird in der hiesigen Tomlircl>e um 10 Uhr vormittags ein feierliches .Hochamt abgehalten lverdeii. — verflosseneu Tamsta^ vormittags in Begleitllng des Herrn ^andesschlllinspc^tors iXegierunsssrates Tr. Bezjat die hiesige t. f. Lehrerbildungsanstalt und wohnte dem Ilnlcr« richte sowohl in der VorbereitungsNasse als auch in allen vier Jahrgängen, lveiters dem lluterriclTte in nllen vier ^llai'scn der f. t. Mädchenübuunsschule bei. — (Die sechste KriegSanleihe.) T«as Postsparkassenamt Verlautbart, daß folgende Vergütungen an die Zeichner der sechsten Kriegsanleihe erfolgen »verden: Erstens eine Bonifikation von einem halben Prozent iwie bei den früheren .^liegsanleihen! und zweitens lx'i der^nnortisablen Ttaats-cruleihe ionsum durch industrielle Verarbeitung vorzeitig entzogen werden. Da die erforderliche Bewilligung entweder fallweise oder allgemein erteilt, auf bestimmte Arten und feiten beschränkt und an bestimmte Bedingungen geknüpft werden tann, ist die Möglichleit gegeben, den leweiligen Verhältnissen in rationeller Weise .Rechnung zu tragen und erforderlichenfalls, so z. B. bei emer augenblicklichen Überflutung des Marktes, die Konservierung von Gemnse jederzeit zuzulassen. Die Ansuchen um die fallweise Erteilung derartiger Bewilligungen sind im Wege der vom Amtc für Volks, ernährung autorisierten (Gemüse- und Obstversor-gungsstelle cinzubriugen. - Bei diesem Alllasse sei bemerkt, daß von einer ähnlichen behördlichen Einflußnahme auf den ^eitvunlt der Konservierung von Obst abgesehen wurde, weil sich die Aberntuna. von Obst regelmäßig auf einen wesentlich kürzeren Zeitraum erstreckt als die Ernte der einzelnen Ge-miisearten und daher zeitliche Veschrnntungen hin' sichtlich der Obstverarbeitung schon mit Rittl'sicht auf die erhöhte Verderbeusgesahr vermieden >",'^n nnissen. ^ iDer Witwen- und Waiscnfonds dcs t. l. Landsturm-Infmüerleressiment) ^aibach lir. 27.) Das l. l. Landsturm - Infanterieregiment Laibach Nr. 27 hat fnr mittellose Witwen und Waisen nach den im jetzigen .^riegc gefallenen oder infolge von Verwundnng oder Ertranlung verstorbenen Mann-schaftspersoiien, die dem Aegimente angehört haben, einen ssonds gegründet, (besuche können schon jetzt dem Negimentslommmido in Feldpost 42li übersendet werden. Darin ist die Mittellosigkeit von der Gendarmerie oder Politischen Behörde bestätigen zu lassen. .^ . iAus der Vihun« be« ftii^s«" Äpprov'siome-lunaöausschusses.) Der Anlauf von nröfteren Mengen Käse wurde bcschloffcn. T«s ,HeideumeU wurde ssimzlich Laibachcr Ioitung Nr. 104 678 7. Mai 1917 Vzorec zabeležne knjige. Muster be«.' ^orrnevkbucheo. Politièni okraj Politischer Bezirk Obèina Geineinde Zabeležna knjiga za prodajo petroleja. Ilortnerkbuch «ber derr Werkarrf vorr 'Metroleutn. Ime tvrdke Name der Firma za èas od do für die Zeit vom bis Preostala množina iz prejšnjega meseca b.r Aus dem Vormonate verbltebener Vorrat Doposlani petrolej Prodani petrolej — SBerfcmfteš petroleum Grmgelanate* ^ettokum Izpolniti _ au8aufstnen od veletržca — öom (Grossisten od prodajalca na drobno u> 1 Oom ii'lcintier|d)letf5ct S Doposlana Lastni trgo-•S e5 množina | ^ ! Oddana , . , . ,.vy vininadrobno o| petroleja i Tvrdka, od katere «^ množina ¦ ni ? h ^ loddanamno- ^ Množina pri prodajil |o| vkilo- je došel petrolej !§\f v kilo- kXi se ie oddal ižina Petroleja ^l na drobno oddanega! i^ gramih ^e ^irrna, oon ber l*igramih k petrolcj Iv kilo8ramih %* ¦ pctroleja v kilo- i ; 3-S diifaltem baä «Petroleum p^ Stbgege- -„„ ,,„K Jn<,„nrf | 1)cm eigenen °s gramin , i^S 9jien8e bqo8en wiube IB! benS P^rl /?Ä?' ^tfliI' E" 8»enBe be« im »fein-i Q2 inttL ^5 2Kenge b" ^T «2 ,!'! oet^Ieifi ab= 3 g !t>erfdjlei& abgegebenf* ^ grammen °$ i in «L bS««be? Äe ! «e«ebe1le O^ | petroleum» in »rtlo-¦ ^ i grammen aD9e9el)en rouroe ; gjienflC ilt c^ , gtammen ! ' ; j .Itilogramnten , ¦ i : 1 1_____; ; ____ .j Pleo5t2l2 Xiilue^ !e voill 7. bis 14. d. M. gelangt "n halbes Kilogramln Weizenkoclunchl auf Mehlkarten zur Verteilung. Hierauf kommen Fisolen, später loieder ,Hci<-dcn° und Weizenmehl zlir Vcrteilling. Bei der städtischen Approvisicmierllng nmcht sich empfindlicher Mangel all Säcken fühlbar. Die Mühlen tönucn >,ur mit knapper Not die allgesprochl,'ne Anzahl der Säcke erhalten. Es wurde beschlossen, von nun an alle leeren Säcke für die Approvi-» sioniernng zu bcschlagnahniell. Die Säcke werden den Bäk-kern und Kaufleuten nur leihweise überlassen nnd müssen nach Gebrauch zurückgestellt werden. Bei Nichtrückstcllung wird jeder Sack von der Approbisionieruna, mit li ,^rouen berechnet. Einem Bäcker wird wegen verschiedener Beschwerden über die Mihftändc bei der Brotabgabc die Befugnis zum Brotbackou für einen Monat entzogen. ke—. — (Spccknbgabc für den ersten Vezirl.) Heute gelangt in der Iosefikirche Speck zur Abgabe, llud znxrr auf jede Väckcranweisung 1 Kilogramm zu N .^l. Än die Reihe kommt diesmal nur der erste Bezirk, das sind Parteien, die ihr Brot bei Dolmar. Vizjak nnd in der KrielMc^kaufsstelle in der Echulallee beziehen. Reflektanten haben nebst der Bäcker« n Weisung auch Fetttarten mitzubringen. Anf Bäckeranlveisungcn, die nur auf eine Person lauten, ist kein Speck erhältlich. Dieser Speck ist vor allem für Parteien bestimmt, die wirklich kein Fett besitzen. le--. -^ tVilliaere Flcischabgal'c für Beamlcntaicgoricn.) Die städtische Approvisionierung wird heute nachmittags in der Iosefikirche billigeres Rindfleisch für Beamientate-yorien abgeben. Ein Kilogramm für die erste und zweite Kategorie kostet 2 K., für die dritte Kategorie 3 K. und für die vierte Kategorie 4 K. Familien mit 2 Personen erhalten ein halbes Kilogramm, mit 3, 4 und 5 Personen ein Kilogramm, mit Ü, 7 und 8 Personell eineinhalb Kilogramm, mit 9 oder mehr Personen 2 Kilogramm. Für die Abgabe wird nachfolgende Reihenfolge bestimmt: Von > 2 bis 3 Uhr Parteien mit Legitinurtionen der ersten und zlveiten Kategorie, von 3 bis halb 4 Uhr die dritte 5ratc-gorie lind von halb 4 bis 4 Uhr die ganze vierte Kategorie. Kleingeld und Fleischanlueismlgcn. die bei den Brotkommissionen verteilt wurden, sind mitzubringen. ke—. - (Schwindeleien bei den Anweisungen für billigeres Fleisch.) In der letzten Zeit wurde die Wahrnehmung gemacht, dah sich einige Parteien, in der Absicht, zweimal, bezw. an zwei Seiten Fleisch zu erhalten, zwei- oder dreimal um Ausstellung von provisorischen Fleischlegitimationen anmelden. Die etwaigen Duplikate von Fleischlegitimationen sind unverzüglich der städtischen Approvisionierung zurückzustellen, widrigenfalls gegen die Besitzer solcher Legitimationen die Anzeige bei der Staatsanwaltsä^aft erstattet würde. Überdies könnten sie rücksichtslos von dem weitere,« Fleischbezug zu verbilligten Preisen au,sae-schlössen werdeu. ke—. — (Neuanmeldungen für billigeres Fleisch) luerden auch in dieser Woche nicht entgegengenommen werden, da zuerst die zahlreichen, bereits eingereichten Gesuche zu erledigen sind. le—. - (Empfindlicher Flcischmanacl i» Laibach.) Tie Ilcischnot in Laibach wird von Tag zu Tag empfindlicher. Die Folgen dcrbon wurden toils durch Einführung von Flcischtarten, teils durch Aufstellung von Barrieren vor den Fleischerstäuden zwar gemildert, töuneu jedoch nicht ganz behoben werden, da die Fleischhauer der Nachfrage machtlos gegenüberstehen. Vielfach wird diese Fleischlwt dem Umstände zugeschrieben, das; bei der Knappheit sonstiger Lebensrnittel viel mehr Fleisch als bisher genossen wird. Dies entspricht jedoch den Tatsachen nicht. Es gibt viele Familien, die überhaupt schon mehrere Wochen hindurch zu keinem Fleisch kommen töimeu. Die Mehrzahl der Bewohner Laibachs kann sich höchsten? einmal in der Woche Fleischspeisen vergönnen. Auch die Behauptung, daß sich Wohlhabendere mehr Fleisch kaufen können, beruht auf einer falschen Annahme, da diese der ärmeren Bevälko rung gleich nach dem Fleische haschen. Von maßgebender Seite wird jedoch behauptet, die wahre Ursache der Fleischnot in Laibach liege darin, dah unsere Stadt ein zu geringes Vichkontingent zugewiesen erhält. Um im Sinne der Ministcrialderordnung sVoltöcrnähruugsamt) pro Tag und Person mit 18 Dekagramm Fleisch disponieren zu können, mühte Laibach wöchentlich 45.0(1s) Kilogramm Fleisch zugewiesen erhalten. Die städtische Approvisionie-rnng, bezw. die Fleischhauer erhalten jedoch gegenwärtig alles in allein wöchentlich rund 12.500 Kilogramm Fleisch. Der Fleischbedarf für jeden Fleischtag in Laibach belauft sich mithin auf täglich R>l)l! ölilogramm, tatsächlich aber be' trägt die ganze zugewiesene Flcischmcnge etwa 12.500 Kilogramm für fünf Tage. ke—. — (Zur (5rneueruna der Grafschaft GSrz.) Unlängst fand in Laibach eine Versammlung von Bürgermeistern und sonstigen Vertrauensmännern aus der gefürsteteu Grafschaft Görz-Gradi3ra> statt, um über die erforderlichen Vorbereitungen und Mahnahmen zur Erneuerung des durch den Krieg besonders stark in Mitleidensä)aft gezogenen Landes statt. Eine Protokollsabschrift der iu der Beratung zum Ausdruck gebrachtem Wünsche wurde dem gürzischen Landesausschusse unterbreitet. Einer Zu-schrift des Landesausschusses zufolge hat die autonome Landcsvertrctung dieser Frage befondere Sorgfalt gewidmet und auf Grundlage des gesammelten Materials ein Aktionsprogramm festgestellt, in dem die Richtlinien für die Erneuerung des unglücklichen Landes dargelegt sind. Die Detailpläne des umfangreichen Programmes sind zumeist schon ausgearbeitet und den kompetenten Ministerien bereits unterbreitet. Hinsichtlich der Bauordnung für die GiafsckM Görz-Gradiska sind die Verhandlungen zwischen der k. k. Regierlmg und den, Landesausschusse dem Abschlüsse nahe, so dah die neue Bauordnung schon in der nächsten Zeit zur Allerhöchsten Sanktion wird vor« gelegt loerden können,. Der große Film „Schwert unb Herd" wird heute Montag im Kino „Central" zum letztenmale nur noch zweimal vorgeführt: um 4 Uhr nachmittags und um 6 Uhr abends. Dazu die hochinteressanten Filme: „Jerusalem im Kriege" und ..Feldmarschall llonrad von Hiitzendorf in Tirol". - Morgen neues Pvogramm: „Die Innd nach Millionen", Posse, mit Wanda Trcumnnn und Viggo Lar-seu in den Hauptrollen lind das Drama,' „Der Mnnn, den das Schicksal sandte". Theater, Kunst und Literatur. (Zum Gastspiel der böhmische» Aühneutiinstlcr im Laudestheater.) Die vom Regisseur dec> Prager löuigl. böhmischen Nationaltheateri!, Herrn Karl Mu.^el, geführte Schauspielcrtruppe, die heute abends in, hiesigen ^andestheater zn Gunsten des Isonzo-Fonds ein, Gastspiel gibt, traf gestern nachmittags in (Nesellschn-ft zlvcier Offiziere des Armeelommandos und begleitet vom technischen Personale mittelst Triester Schnellzuges in Laibach ein. Auf dein Hauplbahnhofe wurde die 22 Mitglieder zählende Gesellschaft im Namen des Bürgermeisters und der Stadtgeineinde von Herrn Gcmeinderat Zm» Rn« /. i^ka, im Namen des Stadtmagislrates und des Verbandes sloveuischer dramatischer Vereine von Herrn Magi^ jtrats-Obertommissär Franz Govetar uud im Namen des hiesigen slovcuischen dranlatischcn Vereines von Herrn Professor Josef Reisnyr durch Ansprache^« bogrüht. ^um Empfange tuaren auherdem zahlreiche Damen lind Herren der hiesigen böhmischen Kreise erschienen. Den Bühnenkünstlerinnen wurden zum Willtommgruh Blumen^-sträuhe überreicht. Abends gal>en die hiesige»' Offiziere vom Isonzo-Fonds den Gästen im Hotel „Union" ein kleines Fest. — Von den heute auf der Landesbühne mit» wirtenden .Mnstlerinne!! ist Fräulein Eva Vrchlicka eine Tochter des berühmten böhmisäx'u Dichters Iaroslau Vrchlicth und Frau Mcnla Rhdloua Gemahlin des namhaften böhmischen Dichters, Dramatiters uud Dramaturgen Iaroslav Kvapil. — (Thcnlervorstelluna,.) Auf die hiesige, (^i st spie lauf-führung des Klechscheu Lustspieles „Das dritte Läuten" durch eine Sck>auspielerlruppe des Präger böhmisen Na-tionallhcaterö zu Gunsten des Isonzo-Fouds sei nochmals aufmerksam gemacht. Beginn um 8 Uhr abends. Karten« Vorverkauf bei der Tagestasse im Landestheater von 3 Uhr nachmittags au. -- (Vcctljuvcns Messe.) Die gestrige Gcneralprcwe zeigte die ganze Ininigkeit und Tiefe, aber auch dw Pracht umb den Glauz dieses Werkes. Der Sängerchor und das Orchester fa-nden sich sofort und Widmelen sich ihrer Aufgabe mit viel Verständnis. Eiser und Liebe. Es steht daher dein Publikum ein sei leuer Genus', deuor. (Wolilintinteitsvcrnustaltuttn in, kniser Franz Iosevh-Iubilnunssthcater.) Donnerstag den l<». d. M. veranstaltet die Direktion des Kaiser Franz Ioseph-^ubi» läumstheatcrs eine Wohltäligkeilsvorstelluug, deren s>e« samter Reiuertran dem Isonzo-Fonds zufliehi. Für diese Vorstellung sind die Preise erhöh! und dcu Stammsitz-, inhabern wirb ihr Vorbczugsvecht ausuahlnsweise nur bis Mittwoch 11 Uhr vormittags gewährt. Dem allgemeinen Wunsche entsprechend, wurde die Spielzeit biH zum 20. d. verlängert. — („Ljubljansli Zvo»".) Diese älteste sloveuischo belletristische Monatsschrift ist mit Neujahr lill? aus dem Eigentum der ..Narodnn' tislarna" in das einer Prch» geiiossenschaft übergegangen, die sich nebst der .Herausaabc des „Ljubljansli Zvon" ein umfangreiches liternrisches Programm stellt und insbesondere Werte zeitgenössische sloveuischcr Schriftsteller, gesammeltc Schriften sloveuischer Klassiker, lU»crsetzungen ans fremdeil Literature,!, populär-wissenschaftliche Originalschriften uud Ubersctzun gen f'owie periodische Zeitschriften herauszugeben plant. Mit der Leitung des „Ljubljausli Zbon" wurde, der bcst-bekannte Dichter städl. Archivar Own ^upan^in be» traut, dem es trotz der schweren »riegszcit gelungen ist, um sein Blatt eine angesel)enc Schar von bewäljrten Mit« arbeitern zu versammeln und u. a. auch den als Roman« schriflstcllcr hochgeschätzten Bürgermeister Dr. Zoan Tau-i^ar wieder zur Mitarlieit zu gcwinueu. Von, Jahrgange !N17 sind bisher vier Nummern erschienen; das unlängst herausgegebene Aprilheft weist folgenden Inhalt auf: 1.) Franz Albrecht: Die Azurglocke. 2.) Franz Albrecht: In ein Mdcntbuch. 3.) Alois Krajgher: Junge ^iel^. 4.) Emil Leon sDr. Ivan Tartar) : Herbstblülen. 5.) Eina Leiuo-Dr. Ivan Prijaielj: Das Iappläudlsä>c Jahr. spc»nde«z-MureauK. Oesterreich - Ungarn. Von den Kriegsschauplätzen. Wien, 5,. Mai. Amtlich wird verlauwarl: .''ten Mm. Östlicher Krieg3schauvla<): In der (^cqcnd nördlich ^borolv fiihrte der ^eind eine lnis^lunqene Mincnsprennung durch. An der nbria.cn Front tcme besonderen Ereignisse. — Italienischer und südöstlicher Kriegsschauplatz: Die Lage ist unverändert. Der Stellvertreter des Chefs des General stabesi von >> ö fer, FML. Wien, l>. Mai. Amtlich wird oerlautbart: <>ten Mai. Östlicher Kriegsschauplatz: Keine besonderen Ereignisse. - Italienischer Kriegsschauplay: Heute nachts gelang es unseren Patrouillen, nächst (Nörz in einen feindlichen (traben einzudringen nnd dessen Vesahunq, einen Offizier und 40 Mann, gefangen Ul nehmen. Tonst teine besonderen Vorfälle. südöstlicher Kriegsschauplay: Nichts Neues. Der Stellvertreter des' Chess dev Generalstabes: von böser, FML. (fin gemeiusnmcr Äiiuislclli'l. Wir», l>. Ma-. Heule vormillagi' fand i»' M'inistcrinm ^'s Äußern. u.nwr Vorsih dos Ministers trafen Czernin '''l Mmeinsamer Ministcrrat in wirtschaftliM-n '>'lngelrgen-hoitc,, statt. An den Beratungen nahine» die vc'üX'n Mi-U'sterprnsidenien so>me die österreichischen mid nlWirischen ^essoltminister teil. Deutsches Reich. Von den Kriegsschauplätzen. Berlin, 5». Mm. Tns Wolff-Aureau ineldet: Trostes Hauptquartier, 5. Mai. Westlicher Kriegsschauplatz: Heeresgruppe des Kronprinzen ^iupprecht von Valiern: Nach dem blutigen Zusammeudruch der englischen Angriffe an der Arras-Front lain es gestern nur bei Vullccourt zu gröszercn Insantcrie-lälupscn. Beiderseits des Dorfes angreifende dichte englische Massen wurden verlustreich abgewiesen. Schwächere Vorstöße bei Lens und ^rcsnon schlugen fehl. Die «Hefanqenenzalil erhöhte sich auf w Offiziere, 1225 Engländer. Mindestens :^> Maschinen-a.ewcl)re sind erbeutet. )ln der siegreichen Abwehr des vierten englischen Durchbruchsversuches haben besonders hervorrragenden Anteil: (^ardetrnppen, Bayern, Württeulberger, Sachsen und Vadenser sowie lllegimentcr der Provinzen Ostpreuszen, Posen, Schlesien, Hannover nnd Nheinland. Nördlich von ^t D.ncntin hatten Vorscldkänlpfe für uns günsli-^!' -'lusgang. Heeresgruppe des Deutschen Krön-^Ulzcn: An der Aisne-^ront hält die Artillcrie-s "l»cht unter grös;tc,n MunitionSeinsah an. Starte l'Ndlis^, (srt»lndungsvorstös;e wurden an mehreren w l 5" abgewiesen. ll,n den Bosch des Wintcrberges lV'llich von (sc von Bedeutung. — Der ^eind verlor gestern »'eben Flugzeuge und einen Fesselballon. Durch Flic-«"angriff auf Ostende wurde eine größere Anzahl v0l, Belgiern getötet und verwundet. Militärisch schaden ist nicht angerichtet. — Östlicher Kricgs- ll'Mlplatz: Lebhaftes'russisches ^euer zwischen Ko-wel nnd Etanislau veranlasse entsprechendes Ver-9eltungsschief;cn. — Mazedonische Front: In, < erna-Bogen, westlich des Doiran-Eees und in der Struma-Niederung lebte die Artillerietätiuteit in einzelnen Tagesstunden auf. Der Erste General-quart iermeister: von ^ udendorf f. Berlin, . Mai. Westlicher >trie^s-schauplah: Heeresgruppe des Kronprinzen ,')iupprecht von Vayern: An der Arrasfront wurden starte englische Vorstöszc siidlich von Lens, an der Tcarpc und bei Qucant zurückgeschlagen. Tüdlich von ^anibrai erlitten die Engländer bei einen, für sie erfolglosen auf drei Kilometer Breite durchgeführten Angriff zwischen VillierS-Plouich und bonnelieu erhebliche Verluste. Heeresgruppe des Deutschen Kronprinzen: ^iachdcm an, lli. April der erste französische Durch-bruchsversuch a„ der Aisne gescheitert war, bereitete der Feind mit allen ihm zu geböte stehenden Mitteln einen neuen Angriffsvcrsuch vor, mit dem er sein weitgcstecktes Ziel zu erreichen hoffte. Die abgekämpften Divisionen wurden durch frifchc ersetzt, neue Neserven herangeführt. Das Artillerie- und Mincnfeuer steigerte sich von Tag zu Tag und er' reichte schließlich aus allen Kalibern die bisher größte Kraftentfaltung. Die Kämpfe an, ^. Mai nördlich von Neims und in der Champagne waren die Vorläufer des neuen D'.llchbruchsversuches, der gestern morgens zwifchen der (5ailette und b'raonnc auf einer Front von :l5> Kilometern einsetzte. In, schweren Ningen, das bis in die späteste Nacht anhielt, ist er vereitelt. D e r N iesensto s; ist ganz ab' geschlagen. Die Angriffe, luclchc gegen die in, Nahtampf von unserer heldenmütigen Infanterie gehaltenen oder im biegenstos; zurückeroberten Linien geführt wurden, fcheitcrten zum Teil schon in unseren, gut geleiteten Artillcricfeucr. An einzelnen Ttellen wird noch um den Besitz uusercr vorderen (Gräben getämpft. östlich von Noyere Fcrmc liegen wir auf dem Nordhang des Khcmin des Da-n,cs. Mit besonderer Heftigkeit stürmten die Franzosen wie auch bereits am 4. Mai ohne Nücksicht auf ihre außerordentlichen Verluste gegen den Winter bcrg vor, auf den, unsere Etcllungcn durch zusammengefaßtes Feuer schwerster Kaliber vollständig zerschossen waren. Die Höhe mit dem an il)lem Hang liegenden Dorf bhcvreaux blieb in, Besitz des Feindes. Mehrere Hundert (befangene sino bisher eingebracht. Weitcrc Angriffe sind zu erwarten. Heute morgens griff der Feind die Höhe UM östlich von La Neuvillc erneuert an. Der Angriff wurde abgeschlagen. In der Champagne südwestlich von Naurol) blieben mehrere Vorstöße der Franzosen ohne Erfolg. Die au, 4. Mai dort eingebrachten (befangenen haben sich auf li?2 Mann, die Beute auf 2l> Maschinengewehre und 5><) Schnellaoegewchre erhöht. Heeresgruppe des Herzogs Albrecht von Wiirl' teinberg: Keine besonderen Ereignisse. — In Luftkämpfen und durch Abwehrfeuer verlor der Feind 14 Flugzeuge. Drei Ballons sind abgeschossen. — Östlicher Kriegsschauplatz: Nbcr Odessa war gestern das erste deutsche Flugzeug. — Mazedonische Front: Das lebhaste Artillerieseuer in, <'erna-Bogen hält an und liegt besonders heftig auf unseren Stellungen bei Paralovo. Der Erste Generalquartier-meister: von L u dendorf f. Her See« und der Luftkrieg. Erfolge unserer Teeflicgcr. Wien, .',. Mai. Amtlich wird vcrlautbart: Ereignisse zur Tee: Am Abend des 3. Mai seuten unsere Eeeflugzeuge den größten Teil des Lagers von Tagrado in Brand, der von Trieft aus noch eine Stunde nach den, Angriffe sichtbar war. Feindliche, in, Naume von Trieft tätige Flieger erzielten keinen Erfolg. An, 4. Mai führten einige unserer Eeeflugzeuge einen erfolgreichen Angriff auf die Bahnhof-anlagcn von Pescara, (>astcllamare und Orwna an der italienischen Ostlüste sowie auf Wasscrkraftan-lagcn des Pcscara-Flusses bei Piano d'Ortc aus. Von beiden Aktionen lehrten unsere Flugzeuge ohne Verluste zurück. Floltenlomnmndo. Neue N-Boot-Beute. Berlin, 5». Mai. Das Nolff-Vurcau meldet: Unsere N-Boote haben neuerdings 7 Dampser nnd 5 Segler mit :l2.5W Bruttorcgistertonncn versenkt, davon 5> Schisse im Englischen Kanal. Der (5hes deS 5'ldlniralstal'es der Marine. Das Ergebnis der deutschen Sperrgebiets Kriegführung im April. Berlin, li. Mai. Das Nolff-Bureau meldet. Die bisher über das Ergebnis unserer Sperrgcbiets- Kriegführung im Monat April eingelaufenen Meldungen haben mit den» l». Mai die Summe von einer Million Bruttoregistertonnen »in Tchiffsversentun- gcn überschritten. Der (5l)ef des Admiralstabes der Marine. (5i„ cnnlischcr Preis auf die Vernichtung des «ampfflieners Freiherr« von Nichlhofen. Berlin, !^. Mai. < WoIff°Äuroalu., D,c Englülidcr seH« ten ein FIugz<'UMeschlvat»er von freiwillige» Fliegern zu^ samim'i,, das ausschließlich auf dic Vernichtuiin dcs ei> folgrcichen deutschen Kainpffliters Rittmeisters Frciherrn von Richthofen. dcr l'ereits 52 feindliche Flieger ab« A'schllssen hat. ausyche?^ soll. Der sslicgcr, dem dcr Abschuß oder die Gefangennahme Nichthofens geliT^t, erhälr das Viltoriafreuz, Nefürdrrunf,. <^in eigenes Fwyzeua,. 5000 Pfnnd Sterling und einen besonderen Preio don der Flug. zengfabrit. deren MuWeilg der Flicg^r benutzt. Tod eines deutschen Fliegers. Berlin, est-uer, den der Heeresbericht mehrmals anerkennend nannte, ist im Luftlampfe an der Westfront abfallen, ^estner qehörle zur IaMtaffel des ,^rei'herrn l'on ))tich. Mai. Es verlautet zuverlüs^lich, das', die für die landwirtschaftlichen Arbeiten beurlaubten emilischen Toldaten ain ^l. Mai auf telegra» Phische Ordre des Generals baifl zurückb rufen lvorden sind. Der Transport der Truppen zur iyront soll so schnell wie möglich erfolgen. Dir deutsche Regierung und dns Hei! aus Toldaten« leichen. Bern, ll. Viai. Auf dil) Anfrage dos Abgeordneten Dil-' lon im englischen UntcrHause, ob die Regierung Wrunld zur Annahme habe, daß die Nachricht, die deutsche Ncgieioung ziehe Fett ans dc,n Loldatenlcichcn. auf Wahrheit beruhe, erklärt«.- Lord Cecil, die i/legiernng habe darübeT ll'inc >l»eitell,'n Informationen als die in der Tcrgespvefse erschienenen Auszüge aus den deutschen ^citunaen, aber dic fragliclfc Anlw^e gegen die deutschen Militärbehörden enthielt anstcsichts anderer Handlungen derselben nichts Un^glallblulirdiges, daher habe die Regierung die Ve,rbre> rung dor Tatscichen durch dic üblichen Kanäle zugelafsen. Dillon erwidrrtc, ob sich dic Regierung dessen bewußt sei, daß ohne einem vorliegenden sicheren Wahrheitsbeweis die Verbreitung der durch den Minister autorisierten Angaben nicht nur em großer Ttandal, sondern auch ein schwereH Unrecht sei, lvcnn dieselben, wie er überzeugt sei. absolut falsch feien. Die weitere eindringliche Forderung Dillons, die Regierung möge die Wahrheit ergründen, wurde von Lord Cecil als unvernünftig abgefertigt. Rußland Einberufung der Duma. Petersburg, 4. Mai. (Reuter-Bureau.) Die Duma ift für morgen zur ersten Sitzung seit der Revolution ein« berufen. (5in Versanllnlunqsverbot. Petersburn, 5. Mai. lAu/'ntur.) Infolge der qestriqen Unruhen hat der Vullznqsausjchus'. der Arbeiter und Toldalen einstimmig beschlossen, für zwei Taqe jede Persammluna, oder Kundgebung zu untersagen. Jedermann, der eine bewaffnete Kund-gebung hervorruft oder Schüsse abfeuert, ist als Verräter in der Sache der Revolution zu betrachten. Tie Entstehung der gestern in den Strahcn von Peters' bürg erfolgten Schießerei ist durck den Rat der Arbeiter- und Toldatcnvertretcr zu untersuchen. Der VollzugKausschus', läf'.t in den Straßen einen Aufruf anschlagen, worin die Vt'l'ölleruna, zur Ruhe, Ordnung und Zucht aufgefordert und die Soldaten ermähnt werden, nicht mit Waffen auszugehen und den gebührend kontrollierten Mchlcn des Vollzugs ausschusses zu gehorchen. Der Aufruf wende sich auch an 5ie Arbeiter und Soldaten mit der Mahnung. Versammlungen und Knndgedungen nicht ,mt Waffen beizuwohnen. Laibacher Zeitung Nr. 104 680 7. Mai 1917 Sitzung des Großen Rates der Arbeiter- und Toldaten-delcgicrten. Petersburg, 4. Vtai. (Agentur.) Tie Sitzung dcs Großen Rrcndcn Bänder den Wider- stand ihrer lllea.ieruna.cn zu brechen wissen und sie,;wina.en werde, ssriedensverhandlungen auf Grundlna,c des Verzichtes auf Annexionen nnd z« liensentschadia.una.cn einzu« leiten. Verantwortlicher Redakteur: Anton Funtek. K. k. priv. allgemeine Vertehrsbant in Wien. Stand der Geldeinlagen gegen Kassascheine und Einlagsbüchcr am 30. April 1917: « 17^,V31.4O» —. 1229 Amtsblatt. ! 1244 Z. 13,803. Kundmachung der l. l. Landesregierung für Krain vom 8. Mai 1917, Z. 13.8M, mit welcher die Kundmachung der Eisenlommisfion vom 255. April 1917 verlautbart wird. I. Auf Grund des 8 9 der Minifterialverord. nung vom 31. Jänner 1917, R. G. Vl. Nr. 43. wird die Anzeige der Vorräte an nachgeliannten Eisenmaterialien angeordnet: Anzuzeigende Vorräte. 1.) Roheisen lGießerei und Stahlroheisen) — Mengen von 10.000 kx und darüber, 2.) Halbzeug — Mengen von 10 000 kß und darüber. 3.) Träger — Mengen von 10.000 Ic? und darüber. 4.) Rund», Quadrat», Flach-, Band- und Fassoneisen, darunter Gruben» und Feldbahn» schienen, Radreifen, Fenstereisen — Mengen von 10.000 llss und darüber. 5.) A»alzdraht — Mengen von 5000 kß und darüber. 6.) Grob» nnd Feinbleche — Mengen von b000 llg und darüber. 7.) Schmiedeeiserne Röhren — Mengen von 2500 kß und darüber. Anzeigepflichtige Borratsbesitzer. Anzeigepflichtig sind alle Besitzer und Ver» wahrer solcher Vorräte, daher insbesondere auch alle erzeugenden und verarbeitenden Betriebe, ferner Baumeister und Bauunternehmungen, Eisenhändler, Baumateiialicuhäudler, Vertreter , und Agenten, die Kommissionslager führen, j Warenabteilungen von Vanten, Spediteure und Lagerhäuser. Staatliche Betriebe und Verwaltungen sind ausgenommen, Borratsanzeige. Die erstmalige Anzeige ist nach dem Stande vom 1. Mai 1917 zu verfassen und an die Eisen« lommission (t. u. l. Kriegsministerium, Wien II., laborstraße 8») bis 8. Mai 1917 einzusenden. In der Folge sind die Anzeigen an die Eisenlommission am 8. jedes Monates nach dem Stande vom ersten des MonateS zu erstatten. Zu den Anzeigen sind die bei den Handel-» und Gewerbelammern aufgelegten Vordrucke zu verwenden. Nesondere Anzeige. Mit Ausnahme der eisenverarbeitenden Vetiiebe haben alle sonstigen Besitzer und Ver« wahrer von Vorräten der bezeichneten Art, also insbesondere Baumeister und Nammternehmun» gen, Eisenbändler, Baumaterialienhändler, Ver< treter und Agenten, die Kommissionslager führen, Warenabteilungen von Banken, Spediteure und Lagerhäuser, gleichzeitig mit der eisten Anzeige vom 8. Mai an die Eisenlommission die im Zeit-punkte der Verlautbarung dieser Kundmachung vorhandenen Vorräte an Rund« und Quadrat» eisen (einschließlich Netoneisen) in Ställen von 5 bis 20 mm in einem besonderen vom Anzeiger anzufertigenden Verzeichnisse auszuweisen. Diese Vorräte sind nur in dieses besondere Verzeichnis und nicht in den allgemeinen Vordruck einzu» tragen. Dagegen haben eisenverarbeitende Be» triebe diese Vorräte nur in den Vordruck auf« zunehmen. Die vorstehend vorgeschriebene besondere Anzeige ist mit der Anzeige vom 8. Mai unter einem gemeinsamen Briefumschlag an die Eisen» lommission einzusenden. II. Abgabeverfügung, Auf Grund des H 7 der Ministerialver-ordnulig vonl 31. Jänner 1917. R. G. Vl. Nr. 43, wird die Abgabe der nach vorstehendem Punkte besonders anzuzeigenden, im Zeitpunkte der Verlautbarung dieser Kundmachung vorhan» denen Vorräte an Rund» und Quadrateisen (einschließlich Betoneisen) m Stärken von 5 bis 20 mm an die Militärverwaltung verfügt. Jede anderweitige Verwendung und Abgabe dieser Vorräte und jede sonstige Verfügung über sie ist untersagt. Staatliche Betriebe und Verwaltungen und eisenverarbeitende Betriebe unterliegen nach den vorausgehenden Bestimmungen dle,er Abgabe-Verfügung nicht. III. Anzeige von Lagerübertragungeu. Wenn außrr dem Falle von Emzelnocr» laufen aus vorhandenen Vorräten Lager an andere Personen oder noch an einen anderen Aufbewahrungsort übertragen werden, so ist hievon der Eisenlommijsion binnen diel Tagen die Anzeige zu erstatten. IV. Nestrafung. Wer den vorstehenden Anordnungen nicht nachkommt oder in den Anzeigen unwahre An« gaben macht, wird gemäß H 12 der Ministerial» Verordnung vom 3l. Jänner 1917, N. G. B>. Nr. 43, von der politischen Behörde erster In« stanz mit Arrest bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 5000 Kronen bestraft, inso« feine seine Handlung nicht unter eine strengere Strafbestimmung fällt. 5 " 0 Vorstehende Kundmachung wird über Erlaß des l. t, Haildelsnunist! riums (Generallommissa-riat für Kriegs« und Übergangswirtschaft) vom 26, April 1917, Z. 11,084/IV ex 1917, hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Für den k, l. Landespräsidentcn: Laschan m p St. 13.803. Razglas c kr. dezelne vlade za Kranjsko z dne 3. maja 1917, štev. 13.803, s katcrim se objavlja razglas komisije za žele/o z dne 28. aprila 1917. I. Na podlagi § 9. ministrskega ukaza z dne 31. januarja 1917, drž. zak. St. 43, se zaukazuje prijava zalog sledeèih želez-nih predmetov: Zaloge, ki se morajo naznaniti. 1.) Surovo železo (lito železo in surovo jeklo) — množine od 10.000 kg in veè. 2.) Polizdelki — množine od 10.000 kg in veè. 3.) Nosilci — množine od 10.000 kg in veè. 4.) Okroglo, kvadratasto, plošèato, ve-zilno in oblikovano železo, med temi tudi traènice za rudniške in poljske železnice, obroèi za kolesa, nakovi za okna — nino-žine od 10.000 kg in veè. 5.) Valjana žica — množine od 5000 kg in veè. 6.) Debela in fina ploèevina — mno-žine od 5000 kg in veè. 7.) Cevi iz kovanega železa — mno-žine od 2500 kg in veè. Posestniki zalog, ki so dolžni naznaniti. Zaloge naznaniti so dolžni vsi posesl-niki in shranitelji takih zalog, torej zlasti tudi vsa podjetja, ki take predmete iz-delujejo ali predelujejo, dalje stavbeniki in stavbinska podjetja, trgovci z železni-no, frgovci s stavbinskim blagom, zastop-niki in agenti, ki imajo zaloge v komisiji, blagovni oddelki bank, spediterji in skla-dišèa. Državni obrati in upraviteljstva so iz-vzeti. Naznanitev zalog. Prva prijava se mora sestaviti po stanju z dne l.majnika 1917 in poslati do 8. majnika 1917 na komisijo za železo (c. in kr. vojno mi-nistrstvo, Dunaj, II., Taborstraße 8 a. Pozneje se morajo prijave oddati dne 8. vsakega meseca po stanju z dne 1. do-tiènega meseca. Za prijave se morajo uporabliati tisko-vine, katere so dobe pri trgovskih in obrt-nih zbornicah. Posebna naznanitev. Z izjemo podjetij, ki podelavajo železo, morajo vsi drugi posestniki in shranitelji zalog oznaèene vrste, torej zlasti stavbeniki in stavbinska podjetja, trgovci z že-leznino, trgovci s stavbinskim blagom, za-stopniki in agenti, ki imajo zaloge v komisiji, blagovni oddelki bank, spediterji in skladišèa, zajedno s prvo prijavo dne 8. majnika na komisijo za železo izkazati zaloge okroglega in kvadratastega železa (pri tern tudi betonsko železo) z debelino 5 do 20 mm, ki jih imajo v èasu objave tega razglasa v zalogi, in sicer v poseb-nem izkazu, ki ga napravi naznanitelj. Te zaloge se morajo vpisaii samo v ta poseb-ni izkaz in ne y splosno tiskovino. Na-sprotno pa morajo podjetja, ki železo po-delujejo, te predmete vpisati samo v tiskovino. V predstojeèem predpisano posebno naznanitev se mora poslati obeneni z nazna-nitvijo z dne 8. majnika pod skupnim pi-semskim ovojem na komisijo za železo. II. Odreditev oddaje. Na podlagi § 7. ministrskega ukaza z dne 31. januarja 1917, drž. zak. st. 43, se odrejuje, da je oddati vojaški upravi zaloge okroglega in kvadratastega železa (pri tern tudi betonskega železa), z debelino od 5 do 20 mm, katere zaloge je treba po predstojeèi toèki posebej naznaniti in ki so ob èasu objave tega razglasa v zalogi. Vsaka drugaèna poraba ali oddaja teh zalog in vsako drugaèno razpolaganje z njimi je prepovedano. Državni obrati in upraviteljstva in podjetja, ki podelavajo železo, niso pod-vržena po zgorajšnjih doloèbah tej dol-žnosti oddaje. III. Naznanitev prenosa zalog. Ce se razven v sluèaju posamezne pro-daje iz obstojeèih zalog blago prenese na druge osebe ali še na drug Kraj v shram-bo, se mora to naznaniti tekom treh dni na komisijo za železo. IV. Kazni. Kdor ne izpolni predstojeèih odredb ali kdor navede v naznanitvah neresniène podatke, tega kaznuje v zmislu § 12. ministrskega ukaza z dne 31. januarja 1917, drž. zak št. 43, politièna oblast prve sto-pinje z zaporom do šest mesecev ali z globo do 5000 kron, èe niegovo kaznivo dejanje ne spada pod kako strožjo ka-zensko doloèbo. * * Zgorajšnji razglas se s tern objavlja na ukaz c. kr. trgovskega ininistrstva (generalni komisarijat za vojno in pre-hodno gospodarstvo) z dne 28. aprila 1917, St. 11.084 iz 1. 1917. Za c. kr. deželnega predsednika: Laschan s. r. 1175 3-3 Z. 13.184. Kundmachung. Der zweite Platz der Antonia Urrchschen Fräuleinstiftung im Iahlesbetrage vou 70 li wird hicmit zur Wiederbeschung mit dem 1. Jänner 1916 neuerlich alisgrsch>,eben. Gleich zeitig mit diesem St,ftp!ahe werden die seit dessen Erledigung bis zum 31. Dezember 19>b anerwachsencn Interlalarieu im Betrage von b35 l( 39 !i an die Beieilte verliehen werben. Zum Genusse dieser Stiftung sind berufen adelige Fräulein vom erreichten 6. bis zum vollendeten IN. Lebensjahre, welche in Laibach wohnen^ arm und entweder elternlos oder doch vaterlos sind. in Ermanglung von in Laibach wohnhaften Bewerberinnen auch andere in Krain domizilierende adelige Fräulein unter den an gegebenen Bedingungen. Die gehörig belegten Gesuche, welchen jedoch stiftbriefgemäß rincn dokumentarischen Ndelsuachweis beizulegen nicht erforderlich ist' ung der in dieser Einlage enthaltenen, die Eigentums» oder Besitzverhältllisse hinsichtlich der erwähnten Liegenschaften betreffenden Ein» tragungeu in Anspruch nehmen, gleichviel, ob die Änderung durch Ab», Zu» »der Umschrei« bung, durch Berichtigung drr Bczeiclmung der Liegenschaften oder der Zusammmstelluug von Gruildbuchstörpern oder in anderer Weise er» folgen soll; t») welche schon vor dem >0. April 1917 anf diese Liegrnschaften oder auf Tcile derselben Pfand», Di'Nstbarleits» oder andere zur bücher« lichen Eintragung geeignete Rechte elworbcn haben, sofcrue dirje Rechte als zum altcn Lasten» stände gehörig eingetragen werden sollen aufgefordirt, ihre diesfälligcn Aumrldungen, und zwar jeuc, welche sich auf dir Belastung«» rechte unter ti) beziehen, in der im tz 12 obigen Gesetzes bezeichneten Weise längstms bis zum- letzten Juli 1017 bei dem l. t. Bezirksgerichte in Stein einzudriil-gen, widrigens das Rrcht auf Gclteudmachung der anzumeldenden Ansprüche denjenigen dritten Personen gegenüber verwirkt wäre, welche bücherliche Rechte auf Grundlage der m diesen Grundbuchseiülagcn enthaltenen und mcht be-strittenen Eintiagungn, ,m guten Glauben er» werben, — Au der Verpflichtung zur Amnel» dung wird dadurch nichts geändert, das; das, anzumeldende Necht aus einem cncher Gebrauch tretenden üffentlichru Buche oder aus einer ge« lichtlichc» Erledigung ersichtlich oder daß ein auf dieses Recht sich beziehendes Einschreiten 0« Parteien anhängig ist. . Eine Wiederein» setzuil« gegen das Versäumen der Ediltalfrist findet nicht statt, auch ist rine Verlängerung der lchteren für cinzellie Partien uuzlllüjfig. Graz. am 10. April I9I7. Schönes, möbliertes Zimmer mit Rcparatnm Kingang »nd Kabinntt 1st mit IS. Mai zu vermieten in der nächsten Nähe <1ob Ktidbabnhofes. Auzusragen in der Administration dieaor Zeitung. 2—1 Deutsch sprechendes Fräulein tagsüber n l Hi leticM. Anzufragen in der Administration dieser Zeitung. öaibacher Zeitung Nr. 104 681 7. Mai 1917 Wäsche für Institutszöglinge vorrätig. Anfertigung von Brautausstattungen Wäsche für Baby vorrätig. Gegründet 18B6. Herren-, Damen- u. Kinder- Wäsche 8V* eigener Erzeugung *^P9 die wegen ihres vorzüglichen Schnittes, dauerhaften Stoffes, exakter Arbeit und mäßigen Preises weit bekannt ist, empfiehlt C. J. HAMANN Wüsche-Lieferant Kalserl. und Königl. Hoheiten, Offiziers-Uniformterungen, Institute, Klöster usw. LAIBACH. Wüsche nach Mal wird rasches! angefertigt. Daselbst die erste hrainische DJasch- und BOgelonstalt. Motorbetrieb> BröBtB Schonung d. Wüsche. Heueste Maschinen. Bekannt redlichste Bedienung. Sportartikel. 57 17 Bettfedern, Daunen und Kapok. Herren-Hute. Dr. Gusiav Jägers Woilwäsche :: Tetra-Wäsche. 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Nr. 202, betreffend die Vornahme von Kreditoperationen zur Bestreitung er Auslagen für außerordentliche militärische Vorkehrungen aus AnlaÜ der kriegerischen Verwicklungen werden als Sechste österreichische Kriegsanleihe I. eine steuerfreie 573% amortisable Staatsanleihe und II. steuerfreie 5%% am I.Mai 1927 rückzahlbare Staatsschatischeine ^gegeben. Der Gesamtbetrag der Kriegsanleihe wird auf Grund der Ergebnisse der öffentlichen Subskription festgestellt werden. I. 200 Die 8teuerfreie 5V«% amortisable Staatsanleihe ist in Serien zu 5,000.000 Kronen eingeteilt und wird in Abschnitten m 50, 100, k lr' v- ' 2^°'°' 10>00° UIld 20.000 Kronen ausgefertigt. Die Stücke sind vom 1. April 1917 datiert und tragen in Faksimile die Unterschrift des in A *lna?zmi518ter8 und die Gegenzeichnung des Präsidenten und eines Mitgliedes der Staatsschuldenkontrollkommiasion des Reichsrates. Sie sind aeutscner Sprache ausgestellt; der weeentliche Inhalt des Textes ißt in den Landessprachen beigefügt. SaiBadjer Bettung $lx. 104______________________________682_________________________________________7. Wtai 1917 Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und werden mit 5 1/t % fürs Jahr verzinst. Die Zinsen der Abschnitte zu 100, 200, 1000 2000, 10.000 und 20.000 Kronen werden in halbjährigen Raten am 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres nachhinein, die Zinsen der Abschnitte zu 50 Kronen in ganzjährigen Raten am 1. April eines jeden Jahres nachhinein ausbezahlt. Die Schuldverschreibungen sind mit 21 Kupons, deren erster am 1. Oktober 1917, bezw. bei den Abschnitten zu 50 Kronen am 1. April 1918 fällig ist, versehen; ferner ist ein Talon beigegeben, gegen welchen seinerzeit die weiteren Kupons ohne Anrechnung von Kosten o$er Gebühren bei der Staatszentralkasse erhoben werden können. Die Anleihe wird zum Nennwerte zurückgezahlt und unter Einhaltung eines annähernd gleiche Zinsen- und Kapitalszahlung umfassenden Annuitätenaufwandes in den Jahren 1923 bis 1957 auf Grund von Auslosungen getilgt. Die Auslosung wird nach Serien (zu 5,000.000 K) vorgenommen und findet im Oktober jedes Jahres, die erste Auslosung im Oktober 1922 statt; die Rückzahlung erfolgt an dem der Auslosung folgenden 1. April. Die ausgelosten Serien werden alljährlich alsbald nach der Ziehung nebst einer Liste der Serien, aus welchen noch Restanten aushaften, verlautbart werden. • • Die Verzinsung der zur Rückzahlung fällig gewordenen Staatsschuldverschreibungen erlischt mit dem Fälligkeitstage des Kapitalsbetrages. Dem k. k. Finanzminister ist das Recht vorbehalten, vom 1. Jänner 1927 angefangen, die Auslosungen jeweils zu verstärken oder den noch ungetilgten Anleihebetrag ohne Auslosung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Nennwerte zurückzuzahlen. Die Kündigung ist in der amtlichen „Wiener Zeitung" zu verlautbaren. Die Auszahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung des Kapitals der Staatsschuldverschreibungen erfolgt ohne Steuer-, Gebühren- oder sonstigen Abzug, gegen Einlösung der fälligen Zinsenkupons, bezw. Staatsschuldverschreibungen bei der k. k. Staatszentralkasse in Wien. Die Zinsscheine verjähren binnen sechs Jahren, ausgeloste oder gekündigte Staatsschuldverschreibungen binnen dreißig Jahren vom Fälligkeitstermin an. Der Umsatz der steuerfreien ö1/,0/«, amortisablen Staatsanleihe unterliegt nicht der Effektenumsatzsteuer. II. Die steuerfreien 5*/fVo Staatsschatzscheine lauten auf den Inhaber und sind in Abschnitten zu 1000, 5000, L0.000 und 50.000 K ausgefertigt; sie sind vom 1. Mai 1917 datiert und tragen in Faksimile die Unterschrift des k. k. Finanzministers und die Gegenzeichnung des Präsidenten und eines Mitgliedes der Staatsschuldenkontrollkommission des Reichsrates. Sie sind in deutscher Sprache ausgestellt; der wesentliche Inhalt des Textes i8t in den Landessprachen beigefügt. Die Staatsschatzscheine werden mit oVsVo ^urs Jahr verzinst. Die Zinsen werden in halbjährigen Raten am 1. Mai und 1. November eines jeden Jahres nachhinein ausbezahlt; der Kapitalsbetrag der Staatsschatzscheine wird am 1. Mai 1927 zurückgezahlt werden. Dem k. k. Finanzminister ist das Recht vorbehalten, die Schatzscheinanleihe auch vor dem 1. Mai 1927 unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Nennwerte ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Die Kündigung ist in der amtlichen „Wiener Zeitung" zu verlautbaren. Die Stücke sind mit 20 Kupons versehen, deren erster am 1. November 1917 fällig ist. Die Auszahlung der Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals erfolgt ohne jeden Steuer-, Gebühren- oder sonstigen Abzug gegen Einlieferung der fälligen Zinsenkupons, beziehungsweise Staatsschatzscheine bei der k. k. Staatszentralkasse in Wien. Der Anspruch aus den Staatsschatzscheinen erlischt durch Verjährung, in Ansehung der Zinsen binnen sechs Jahren, in Ansehung des Kapitals binnen dreißig Jahren vom Fälligkeitstermin an. Der Umsatz der 5 7,% Staatsschatzscheine unterliegt nicht der Effektenumsatzsteuer. Der k. k. Finanzminister. Wien, den 1. Mai 1917._______________________ Die Subskription beginnt am 10. Mai 1917 und wird Freitag, den 8. Juni 1917, 12 Uhr mittags geschlossen. Zelohnungen können bei naohstehenden Stellen erfolgen: K. k. Postsparkassen-Amt Wien und dessen Sammelstellen (k. k. Postämter), sämtliohe Staatskassen und Steuerämter, Oesterrelohlsoh-nngarlsohe Bank, Hauptanstalt Wien, deren Filialen In Oesterreich, In Bosnien und der Heroegovlna und deren Exposituren In Lublin nnd Belgrad, Anglo-Oesterr. Bank Wien, Wiener Bank-Verein Wien, k. k. priv. Allgemein« Oesterrelohlsohe Boden-Credit-Anstalt Wien, Centralbank der deutsohen Sparkassen Wien, k. k. priv. Oesterr. Credit-Anstalt für Handel nnd Gewerbe Wien, Allgemeine Depositen-Bank Wien, Niederösterrelohisohe Esoompte-Gesellsohaft Wien, k. k. priv. Oesterr. Landerbank Wien, k. k. priv. Bank nnd Weohselstuben - Aktien - Gesellsohaft „Merour" Wien, Bankhaus 8. M. v Bothsohild 'Wien, Unionbank Wien, k. k. priv. Allgem. Verkehrsbank Wien, Adriatlsohe Bank Trlest, Banoa Commeroiale Trlestlna Triest, Bank für Ober-Oesterreloh und Salzburg Linz, Bank für Tirol u.Vorarlberg Innsbruck, Bielltz-Bialer Eskompte- und Weohsler - Bank Blelitz, Böhmische Esoompte-Bank Prag, Böhmisohe Industrial-Bank Prag, k. k. priv. Böhmisohe Unionbank Prag, Galixisohe Bank für Handel und Industrie Krakau, Industriebank für das Könlgreloh Ga-llzien nnd Lodomerlen samt dem Großherzogtum Krakau, Kralnisohe Landesbank Lalbaoh, Lalbaoher Kreditbank Lalbaoh, Landesbank des Konlgreiob.es Böhmen Prag, Landesbank des Könlgreiohes Galizlen und Lodomerlen mit dem Großherzogtum Krakau, Landwlrtsohaftliohe Creditbank für Böhmen Prag, k. k. priv. Mährisohe Esoomptebank Brunn, Mährisoh-Ostrauer , Handels- und Gewerbebank Mährlsoh-Ostrau, Oesterr. Industrie- und Handelsbank Wien, k. k. priv. Steiermärkisohe JBsoompte - Bank Graz, Ustredni banka öesk^oh spofltelen Prag, Wiener Kommerzialbank Wien, Wiener Lombard- und Esoomptebank Wien, Zivnostenskä banka Prag und den inländlsohen Zweiganstalten dieser Bankinstitute während der bei jeder Stelle üblloben Gesohästsstunden. Zeiohnnngen können auch duroh Vermittlung anderer Banken sowie von Sparkassen, Versloherungsgesellsohaften, Privatbanki«ri' Kreditgenossenschaften und ihren Verbänden erfolgen. Für die Zeichnung gelten folgende Bedingungen: 1. Der Subskriptionspreis beträgt: für die steuerfreie 51/,0/» amortisable Staatsanleihe 92-508/0 für die steuerfreien &l/t*/0 am 1. Mai 1927 zurüekiahlbaren ßtaatsschatzscheine 94°/0. 2. Die Zeichnung erfolgt mit Anmeldungsformularen, die bei den vorgenannten Stellen koßtenfr«ie erhältlich sind. Sie kann auch ohne Verwendung einen Anmolde-formulares brieflich in folgender Form geschehen : tAuf Grund der kundgemachten Antneldungsbedingungen leichne ich Nom. K....... e .. u'ktr" im ' / °V»'/o amortisabler Staatsanleihe Sechste österreichische Kriegsanieiiie in v steuerfreien 51/,«/,, am 1. Mai 1927 zurückzahlbaren Staatsschatzscheinen und verpflichte mich zur Abnahme und Einzahlung gemäß. der Zuteilung. Zugleich leiste ich die Einzahlung Ton......» Einer jeden Zeichnungsstelle ist mit Genehmigung des Finanzministors vorbehalten, die Höhe des Betrages jeder einzelnen Zuteilung zu bestimmen. 3. Die Zuteilung wird so bald als möglich nach Schluß der Subskription unter Benachrichtigung der Zeichner erfolgen. 4.) Der Anschaffungspreis ist bei Zeichnungen bis K 200 gleich bei der Anmeldung mit dem vollen Betrag zu entrichten. Bei Zeichnungen über K 200 sind boi der Anmeldung 10«/0 »les Nennwertes, am 7. Juli 1917 und am 7. August 1917 je 20%, am 7. September 1917 26«/0 »nd iim 8- Oktober 1917 der Rest des Gegenwertes einsuiahlen. Die Stückzinsen werden per 1. Mai 1917 verrechnet: der Zeichner hat daher ö'/i'/o Stückzinsen vom l.Mai 1917 bis zum Zahlungstape zu vergüten. 5. Anmeldungen auf bestimmte Abschnitte der Anleihe können nur insoweit berücksichtigt werden, als die» nach Ermessen der Zeichmingsstello zulüBsig erscheint. 6. Die Abnahme hat bei derselben Stelle zu geschehen, bei welcher die Zeichnung erfolgt ist. 7. Bis zur Fertigstellung der definitiven Stücke werden den Zeichnern über Verlangen Interimscheine ausgefolgt, deren slmtausch in definitive Stücke ohne Anrochnung-einer Umtauschgebühr bei derselben Stelle erfolgt, bei welcher die Interimscheine ausgegeben wurden. Für dio Durchführung der Subskriptionen bei dem k. k. Postsparkassen-Amt in Wien und den von ihm zur Entgegennahme von Zeichnungen ermächtigten Sammel-Btellen (k. k. Postämtern) gelten dio von dem k. k. Postsparkassen-Amt besonders bekanntzugebenden Modalitäten. 8. Die Österr.-ungar. Bank und die Kriegsdarlehenskasse gewähren gegen Hinterlegung derJObllgationen dieser Kriegsanleihe, bzw. dar Interlmsohelne als Faustpfand bis zu 75%, des Nominalwertes Darlehen zu einem um 7, Prozent ermäßigten Zinsfuß, nämlioh zum Jeweiligen offiziellen Eskompt zlnsfuß. Der begünstigte Zinsfuß bleibt für die Dauer des gegenwärtigen Privilegiums der Österr.-ungar. Bank, d. 1. bit zum 31. Dezember 1917 in Kraft. Die erwähnten zwei Institute gewähren zum Jeweiligen offiziellen Eskomptezlnsfuß auoh auf andere bei ihnen belehnbare Wertpapiere Darlehen, Insofern der zu behebende Betrag naohweislioh zur Begleloh ;ng der auf Grund dieser Einladung subskribierten Summe dient. Für prolongierte solche Darlehen wird glelohfalls die Begünstigung des ermäßigten Zinsfußes, und zwar bis 31. Dezember 1917 eingeräumt. Auf Verlangen wird für Darlehen, welohe Innerhalb der obigen Einzahlungstermine naohweislioh zur Einzahlung der subskribierten Summ« aufgenommen werden, an Stelle des jeweiligen Eskomptezinsfußes der fixe Zinsfuß von 57, pro anno bis zum 31. Dezember 1917 gewährt. Ferner werden die Österr.-ungar. Bank und die Kriegsdarlehenskasse unter den früher bezeiohneten Modalitäten Partelen, welohe naohweislioh Innerhalb der prospektmäßigen Einzahlangstermlue bei einem anderen Kreditinstitute (Bank, Sparkasse, Vorsohußkasse usw.) oder bei einer Bankflrma zum Zwecke der Zeiohnung dieser Kriegsanleihe ein Darlehen aufgenommen haben, zur Abstattung desselben in der Höhe, bis zu weloher es Im Zeitpunkte des Ansuohens naohweislioh nooh aushaftet, ein neues Darlehen zum fixen Zinsfuß von 5 Prozent gewähren und xu diesem fixen Zinsfuß bis 31. Dezember 1917 prolongieren. 9. Die Regierung wird dafür Sorge tragen, daß die von der Österr.-ungar. Bank und der Kriegsdarlehenskasse gemäß Punkt 8 bis zum 31. Dezember 1917 eingeräumten Begünstigungen naoh Ablauf dieser Frist von der Notenbank oder einer anderen von der Regierung zu bezeichnenden Anstalt bezüglioh der steuerfreien öV/o amortisablen Staatsanleihe bis 30. Juni 1922 und bezüglloh der steuerfreien 5'/,70 Btaats-sohatzsohelue bis 30. Juni 1920 gewährt werden. 10. Die Krlegsdarlehenskasse 1st ermäohtigt, auf Grund des § 6, Punkt 3 der Kalserl. Verordnung vom 19. September 1914, R. G. BL Nr. 248, unter Bedaohtnahme auf die in der bezogenen Kalserl. Verordnung vorgeschriebenen Gebahrungsgrundsätze auoh gegen Verpfändung von Hypothekarforderungen, welohe die gesetzllohe Siob.erb.eit bieten (§ 1374 a. b. G. B.), Darlehen zu gewähren. Wien, im Mai 1917. 1209 SJruif unb Betlag t>on 3g. ». Äleiwmaijr & fteb. 33amberg. Druck und Verlag von Jg. v. ttleinmayr