l849. Donnerstag den 8. Mcirz. Gubcrnial - Verlautbarungen. Z. 387. (1) Nr. 2102, ^ci 3687. Intim ations-Verordnung des k. k. innerösterr. küstenländ. Appellations-gerichteö. — Zur Beseitigung mchrfacher Anstande, die sich aus der Amtswirksamkeit der ehemaligen Patrimonial «Gerickte in Streitigkeiten zwischen den früheren Herrschaftöbesitzern und ihren gewesenen Unterthanen ergeben haben, wird von dem k. k. Mysterium der Justiz provisorisch bis zur Einführung der neuen Gerichtsverfassung verordnet: — «In Fällen, wo ehemalige Herrschafts' besitzcr, die nach denIurisdictions-Normen keinem privilegirten Foro unterstehen, von ihren ehemaligen Unterthanen im C'vil-Rechtswege belangt werden, so wie in Fallen, wo ehemalige Herr-schaflsbrsitzcr ihve ehemaligen Unterthanen klagbar angehen, hat,, wenn der Gegenstand des Rechts° streites nicht auf einen durch das Patent vom 7. September 1848 aufgehobenen Verhältnisse beruht, nicht daS Ortögch?s Einschreiten um Delegirung nöthig ist," — „D^ Vornahme der Realexecutionsacte lM jcduch durch die Realbchöroe zu geschehen." »Das Nelfahren und der Gerichtsstand in werden'dem'"st^^ fechte betreffen, nung geregelt Ver°'' de^hen^z-Ministeri^^^^N' In Abwesenheit Sr. des Hcrrn Präsidenten Exc.: N a i c i ch, Vice - Präsident. l)>'. Buzzi. Haag. Z. 379. (2) , Nr. 458?. C i r c u l a r e des k. k. illyrischen Guberniums. — Ueber das Verbot der Anwendung ungarisch« Banknoten im Verkehr. — Mit Rücksicht auf den §. 14 der Statuten der österreichischen Nationalbank vom 1. Juli 1811, zu Folge dessen diese Bank während der Daucr des ihr aller-gnadigst verliehenen Privilegiums m dem ganzen Umfange der österreichischen Monarchie das ausschließende Recht besitzt, Banknoten auszufertigen und auszugeben, wird in Folge Beschlusses des Ministerrathes erklärt, daß die von der ungarischen Rebellen-Regierung in Umlauf gesetzten Banknoten im Verkehre eben so wenig wie bei den öffentlichen Cassen angenommen werden dürfen, daß jeder Umsatz derselben und deren Anwendung zu Zahlungen untersagt ist, und daß, so ferne solche Banknoten in dem Verkehre betreten wer» den, dieselben den Inhabern abzunehmen und an die nächste landesfürstliche Casse abzuliefern sind, welche sie an die Staats-Central-Casse zur Un-brauchbarmachung einzusenden hat. - Welches zu Folge Auftrages des hohen Finanz - Ministeriums vom 24. Februar 1649, Z. 2281, allgemein bekannt gemacht wird. — Lalbach am 1 März 184i>. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes- Gouverneur. Z 382. (2) Nr. 4588. Kundmachung des k. k. illyr. Guberniums. — Wegen der Strafnachsicht für Recrutirungsstüchtlinge, welche bei der eben im Zuge befindlichen Necru-tirung ihrer P.licht Genüge tclsten. — Nach den Bestimmungen der Gesetze über die Militär-Re-crutirung sind die Recrutirungsstüchtlinge aus Strafe <5x utt'iow zum Militär abzustellen. Diese Strafbestimmung ist mit dem neuen provisorischen Recrutirungspatente vom 5. December v. I. in Kraft erhalten worden und es kommen nach §. 12 desjelben die Recrutirungsstüchtlmge zum Zwecke der ex njl'icio - Stellung in die Classifications-Liste Nr. 1 einzureihen — Um jedoch diejenigen, welche sich den frühern Stellungen durch Flucht entzogen haben, und nun aus Furcht, der gesetzlichen Strafe zu verfallen, nicht zurückzukehren wagen, die Rückkehr zur Pflicht unter den beruhigenden Einrichtungen des neuen Gesetzes zu erleichtern, hat das hohe Ministerium des Innern, im Einverständnisse mit dem hohen Kriegsministerium zu Folge Erlasses vom 2U. v. M., Zahl 1119, Folgendes zu verfügen befunden: l) Jenen, welche sich einer der früheren Mil tär-Recrutirungen pflichtwidrig entzogen , und seither noch nicht wirklich zum Mi-lltär abgestellt worden sind, wird die gänzliyc Nachsicht von allen durch das Gesetz auf Recru-tlmngsflüchtige festgesetzten Strafen und Nachtheilen zugesichert, wenn sie bei der eben im Zuge stehenden Rccrutirung ihrer Pflicht Genüge leisten. -» Es sind daher dieselben nicht in die Classifications - Liste Nr. I gleich den «x «No. zu Stellenden, sondern in jene der folgenden Listen 2, 3 oder 4 einzureihen, in welche sie, vermög ihres Alters oder ihrer sonstigen Verhältnisse gehören. — 2) Alle Verhandlungen und Untersuchungen, bezüglich von Fällen oer Recrutirungsstüchtigkeit, welche auf die der ge genwärtigen vorausgehenden Militär-Recrutirun-gcn Bezug haben, sind insoferne aufgehoben, als sie sich bei der eben im Zuge stehenden Re-crutirung stellen. — 3) Diese Begünstigungen haben jedoch auf jene Individuen keine Anwendung, welche, um sich der Militärpflicht zu entziehen, sich selbst verstümmelt haben. — Auf diese finden die H§. 161 und 1U2 des N. Theils des allgemeinen Strafgesetzes ausnahmslose Anwendung. — Laibach am 3. März 1849 Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes-Gouverneur. _ Z. 386. (2) Nr. 41 l3. Surrende des k. k illyr. Guberniums. — Betreffend die Entrichtung eines Impostes von 1 st 30 kr. C. M. pr. Centner IMw für das aus der Saline zu Hall erkaufte und über die Gränze der Provinz Tirol ausgeführte Salz. — Die mit der allerhöchsten Entschließung vom Itt April 1848 von Seiner Majestät bewilligte Herabsetzung des Salzpreises bei der Saline zu Hall von 5 fl. auf 3 fl. 3tt kr. pr. Centner, ist nach der in der gedachten allerhöchsten Entschließung deutlich ausgedrückten Willensmeinung Seiner Majestät eine Begünstigung, welche nur der Provinz Tirol und Vorarlberg zugestanden und daher nur auf dieselbe allein beschrankt worden ist. — Hieraus folgt, daß mit Rücksicht auf die Bestimmungen des §. 436 der Zoll-und Staats-Monopols-Otdnung, dann der §§. 318 und 3l9 des Gefällö-Strafgesetzes, daß bei der Saline zu Hall in Tirol um den ausnahmsweise ermäßigten Preis von 3 st. 3U kr. pr. Centner erkaufte Salz nicht über die Gränzen der Provinz Tirol und Vorarlberg in einen anderen Theil des österreichischen Staates verführt werden dürfe. — Nur in der Betrachtung, baß etwa einige an Tirol gränzende Districte des österreichischen Staatsgebietes ihren Salzbedarf bisher aus Tirol zu beziehen gewohnt seyn dürften, wird die Ausfuhr des dort erkauften Salzes unter der Bedingung gestattet, daß bei den hiezu besonders zu bezeichnenden Aemtern ein Impost von Einem Gulden und dreißig Kreuzer für den Centner ^ st. (Achtzig Gulden) C, M. aus dem zur Verpflegung und Bildung taubstummer Kinder bestimmten Hold-heim'schen Stiftungsfonde zu besetzen. Auf den ^enuß dieser Stipendien haben taubstumme, in Krain oder Kärnten ehelich geborne Kinder katholischer Religion in der Regel Anspruch. — Kinder akatholischer Aeltern können nach der ausdrücklichen Willenserklärung des Stifters nur dann an der Stiftung Theil nehmen, wenn sich letztere freiwillig herablassen, ihre Kinder in der katholischen Religion erziehen zu lassen. — DieKmoer dürfen übrigens nicht unter 7 «nd mchc uver 88 sundheit sich auszeichnen, so wie nach dem Willen des Stifters taubstumme Kinder mannlichen Geschlechtes vorzüglich zu berücksichtigen sind.— Aeltern oder Vormünder, welche sich für ihre Kinder oder Pflegebefohlenen um diese Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Impfungs- und Armuthzeugnisse, dann mit dem vom Districtsarzte auszustellenden, von dem Ortspfarrer mitzufertigenden Zeugnisse über die Gesundheit und Lehrfähigkeit des Kindes documentirten Gesuche durch ihre Bezirks-odrigkeit dem k. k. Kreisamte längstens bis Ende März l. I. zu überreichen, welches diese sodann unverzüglich anher zu leiten haben wird. — Laibach am 7. Februar 1849. H. 352. (2) Nr. 2926. Currende d«z kaiserl. königl. il lyrisch en Guber-niums überverliehene Privilegien. — Das hohe Ministerium für Handel, Gewerbe UN0 öffentliche Bauten hat nach eülgelangtem Decrele vom tz. Jänner l. I., Zah! 2539, au demselben Tage „ach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom cil. März 1832 die nachfolgenden P.irllegien zu verleihen befunden : «) Dem Jacob Franz H imich He ml) erg er, V2, for die Dauer von zv»i Jahren, auf die (zisiildun^ in der Lchmalk.n«Fabrication und Blausär e-rei, wodurch alle oiSher üblichen schmalk.n und Blaufäib^ stcff übel tl off. n werden. — 4) Dem (^liLVlilittl' D^n5l^n cle I<6p8l»^'leQi Grundbesitz r, 'vohl>hlfc ln P ris, i^6 ^u68L 6u l-c:ms»c,lt ^!-. 6, qec,enVil!i^llet) Ingenieur zu Lütii^, wohnhaft in Mannyelm, sür die Dauer von sünf Jahren, auf l^ E'fiüdung und Verti.sserus'g in der Construlluna oes «^aßapp^rat.s, wor-nach derselve w.it einfacher Ul'd ^illi^r w^roe, und weniger Raum «innehme als jcler andere Gasappar«t. (In Frankreich »st diese (flsindung und Veid.sserunq seil 5. August 1^i6 auf d>r Dauer von fü„f<»t)n Jahren palentirl). — 5) Dem Marcus Hartwig Holler, Bsitz.r der Earlshülie bei Rendsburg in Kchlcswig-Holl-stein. dem Johann Friedrich Hansen und dem Hans Friedrich H^ns.n, Maschinenbauer, alle drei wohnhaft in 6arlvt)ücte bei Rendsburg in Schleswig. Hollstein, (^urck H. D. Ten zu kauen. — Ferner wird zuc öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die offen gehaltenen Origlnal - Beschrlit»una.en der Privilegien dts Jacob Franz Heinrich Hmberger und detz Iacot) BoUinger sich bei der k. k. niederölierrri chischen Regierung zur Einsicht des Publikums aufocwahlt befinden. ^- Laibach am »7. Februar !V49. Leopold Graf v. Welser she i mb. Landes «Gouverneur. ^. 66l. (3) Nr. 3803. Surrende des k. k. illyr. Guberniums. — B.tref' fend die Emission von 25.000.000 st. in drei-percentigen iäasse- Anweisungen über »000, 500, ^00 und 50 ft. — Mit dem durch die aUerhöch. ste Entschließung vom 8. Iänenr lü^9 von Lr. Maj«stäl gen.hmigtcn ReichStagS-B^schlusse uom cl. desselben Monates ist das hohe Finanz- Ml-nlsterlum ermächtiget worden, zur Bedeckung der außerordentlichen Sca^tS » Etfordernisse oei-zinsliche scaacs - Icheine auszugeb.n. ^- Aus HlU'iola^e dleser Erm.ichi!„u»^ hat dis hoh. Finanz-Mlnlstelium l^ut Dtlretes vom 6.d. M , 6. »52'l/^ ?^l) dlsunq»n üvel Becräqe von l000. 500, l00 ,n>o 50 st. -e s.dlvssen. Di^ Hmaußgide ^rsol^r >m Eniuet liandniss^ mic t^er Na!ion.Uoank und unter Mrcch>sch.n N>Zc>on^l"ünk, Besltzcr ciej'r Anwli-sungen genießen d.n '^orlhril, o^ß letzt.re zu I^der Z^lt lm vollen Capitals-Betrag und n>it G..trechnung d.r verfallenen .'>i^n be, all.n ös fentlichen lä^ssel,, so wie dei der Nalionalrank in Zahlung angenommen, oder bei dr Scaatö»C,ntrai.asse, drn Provin^iU Einnahms cassige der Auöslel lunq. d. i rom l. Jänner 1849, laufenden Zinsen müssen ader in dem auf der Rückseite der Anweisungen für jecen Taq derechnetlN Betrage von d»r Part.i der imittircnden Cass^ er< setzt oder aufgerechnet werd.li. Dag^en slnd abcr auch denjenigen Parteien, welche eine Ar.we«« sung zur Einlösung odcr anstatt Zahlung dei einer Casse üb.rg.ben, die bis zum T^ge der Uebergale verfallenen Zinsen ron der L^sse zu ers.tzen oder gulzurechnen. Auf Verlangen werden zur Beföld.runq des Umlaufes und zur Verwechslung ler Anweisung»« auch Thnlan« Weisungen von 25 st. und 10 si. ausgege en, für welche jedoch die Zinsen, außer den Fällen der Annahme als Zahlung oder rer baren Einlö^ sung, ganzjährig berichtigt werden. — Uebri.-. auch rei den Bezllksobrigkelten eingesehen werden. — Dicse Bestimmungen werden mit dem Beisätze zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß d«e Emission der Anweisungen bei der Staats-Lerlralcassa mit dem l2. l. M. begonnen h^t; der Tag »hrer Emission durch d'.e prioilegi'te österreichische Natlonalbank aber besonders kund gemacht w.rdea wird. — Laibach am 22. Februar 1g'l9. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes-Gouverneur. Z. 351. (3) <»ä Nr. 4911. uä 39 j0. Nachricht vom k. k. mährisch - schle fischen Lan» oesgudernium. — Durch das am 6. d. M. eingetretene Aulebcn des Pliinarlvund » und Ge« burtsarztes des Brünner k. k allgnn. Versor« >;ungtzhaus>S, Dr. Göttinger, ist dieser Posten, womit ein I^hrg halt mit 3<0 fl, c d.n» Nachweise üv.r iyre bisyerlgen Dienste, lnsdesondvre be» öffihre vor^es.tzl. ^ehöroe del der k. k. Oi ün« ner Verforgun^oanstalte"» Direction blö späte« stens 25. März 0, I. einzubringen. — ^rünn m 9. F.l'ru,r l^^9. An ton Gottlieb Eöler v. Tannen ha in, k. k. m. schl. Gubtru^l^ Secr,tar. Z. 37<». (») Nr. 5139 nä Nr. 38185. Kundmachung. Bei dem k. k. Camcral- und Kriegszahlamte in Linz ist die erste Casseoffizialsstelle mit einer jährlichen Besoldung von ttlw st. erledigt. '—«Diejenigen, welche sich um diese Stelle, oder um eine etwa hiedurch in Erledigung kommende mindere Casseofficialsstelle bei dem k. k. Came-ralzahlamte in Linz oder der Cameralcasse in Salzburg bewerben wollen, haben ihre, mit allen Dienstesbehelfen belegten Gesuche, durch ihre vorgesetzten Behörden, bis 20. März d.I. bei der k. k. ob der ennsischen Regierung zu überreichen, und sich über ihn Fähigkeit, im eintretenden Falle cine Caution von I5W bis 2MM st. leisten zu können, legal auszuweisen. — Die Bewerber, welche nicht bei l. f. Cassen angestellt sind, haben anzuzeigen, wann und wo sie die letzte Cameralcasse - Prüfung bestanden haben, oder sich doch bereit zu erklären, dieselbe sogleich abzulegen. Auch wird den Bewerbern zur Pflicht gemacht, ihre etwaigen Verwandt- oder Verschwägerschafts - Verhältnisse mit einem oder dem-anderen Beamten der obgenannten k. k. Zahlämter genau anzugeben. — Insbesondere haben sich Diejenigen, die eine Anstellung bei dem k. k. Cameral- und Kriegszahlamte in Linz suchen, auch über die bestandene Prüfung aus den Kriegs-casse - Geschäften auszuweisen. — Von der k. k. ob der ennsischcn Landesregierung. Linz am N. Februar 181». Der Landes - Chef von Oesterreich ob der Enns und Salzburg, Or. Alois Fischer. Z. 3«9- (3) Nr. 2769, aä4»78. Edict. Vom k. k. innerösterr. küstenl. Appellationsgerichte wird bekannt gemacht, daß für die Provinz Kram eine Land-Advocatenstelle, mit dem Wohnsitze in Krainburg, erledigt ist, und daß die Bewerber um diese Stelle ihre gehörig belegten Competenzgesuche binnen vier Wochen, vorn Tage der ersten Einschaltung dieses Edictes in die Zcitungsblätter, bei dem k. k. krainischen Stadt-und Landrechtc zu überreichen haben. — Klagenfurt am 15. Februar 1849. 89 Äemtliche Verlautbarung ä 399. (!) Nr. I!>6«. Von dem k. k. Etadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Margaret!) Johann, Vormünderm und des Herrn Michael Schusterschitz, Mitvormundes der minderj. Lucas Iohann'schen Kinder, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 5. December 1848 ohne Rücklas-sung eines Testamentes verstorbenen Greislers Lucas Johann, die Tagsatzung auf den 26. März l. I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtögelteno darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 27. Februar 1849. Z. 374. (2) Nr 1967 Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gegeben: Es werden die zum Verlasse nach Matthäus Kunauer gehörigen Grundstücke, als: a) Die Acker beim Frischkouz, bestehend aus 5? Pifangen; b) die Harpfe mit 15 Fenstern; c) der große Acker bei'Tomazhou, bestehend aus 238 Pifangen; 6) der AM- bei Kreula, bestehend aus 44 Pi- fangcn, und e) die Wiese am Moraste, - am 26, März 1849, früh 9 Uhr, und nöthigensalls an den darauf folgenden Tagen im Orte der Realität, im Ganzen oder in kleinern Parthien, im Wege der öffentlichen Versteigerung an den Bestbietenden auf vier nacheinander folgende Jahre, nämlich vom 1. April »849 bis l. April 1853, in Pacht gegeben. Die dicßfä'lligen Ausrufspreise und die Bedingnisse können zu den gewöhnlichen Amts-stunden in dem dießlandrechtl. Expedite, so wie bei dem Curator, Herrn Dr. Mar Wurzbach, eingesehen und in Abschrift erhoben werden. Laibach am 27. Februar l8-»9. Z. 36«. (2) Nr. iOu»'. Edict. Von dem k. k. Gc^dt» und 3a»orecht> in Krai« wird bekannt qemactu: Es s.y vo< di.s.m Gerichte aus Ansuche« der Lalvacyei Sp^rcass.', qeyt» H rl n l!o>,»z Prewk, weaer 20W fl. c. ». c.) >" die öff.'llliwe V.rii.'lqe runq oes, oem Erequirttn a>höriqen, aus.4l77 N. 45 kl. gejchaycen, in d.r (Äraclscha»Vo -»iact licqeno.n H^us.s N»'. 63, sammt O^l-«arten. A^.'l ^«>- (^l-mucli u<>o soosti^m Zu ^cl)ör, gel,',lllg.'l. ui.o hl^zu or.i Termine, um ?"" ""s den l5. Iä.n.., l3. Februar un' 7, '/ ^ .'^' l'd smal um l() Uhr Vorml^ '"'s ^^'^^'t.mmt word.r., daß, wen» dtttag 0'" '..ud.r.., Ma,m „„-acht we.de. konnten, selve be. d.r dr.lt... auch uncer de^ Schaoungsdetrage hintan q,^« ^^^ ^.. den. Wo udr.gens 0,.. Kaust.st.^n f,,i st.hr d>. dl.ßsall'^.,L>ctt.t,0l.sbedi.,q..,js,^ wi^uch'di. Schätzung ln der d,.ßla.,dlechil,chf„ R^ilira tue zu den gewöhnliche', Amtsstunden oo^r bc» del« lz^'cutllinssliyle^s Verlltter, H,^,. Dr Maxim. Wurzbach, einzusehe.» und Auschriflen davon zu uella»a/n. öaibach am 2l. November 4843. 3lr l8^2. Anmerkung. Auch bei rer 2. Feildietungsr Tagsatzunq ist k.inKauflust'aer erschienen, dat)er die 3. am 26. März l8»9 abg.hal» ten werden wird. Laidach den 24. Februar 1619- Z?3K57"(3^ Nr. l727. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird b.kannt gen^chl: Es scy von die^ ftm Gerichte auf Aosuch.n der ^klarten Geol^, Moschitz'ichen Erlien, in die öffencllche Verstei, gerung des G.o»q Moschlh'schen l'ew^U'cken Verlaß. Vermö^^nc., ^»t.-heno in melieren Pr»« t'0>en, Einiichlung unt> suiisllgtn Effelten, gc. wqii. u»o yiezu oer 2.. Mälz l.^^9 um iO Uhr Vvllililtagb in der Wohnxnu o,s re^ slorbrnen G.org Mosch,l^ vestimmt word»n. iiaib^ch am 17 Frdluar »Ü^. ^' ^68. (^ M. 19U«M9ti. Concurs-Kund machung. der k. k. steicrmärkisch - illyrischcu Cameral - Gefallen - Verwaltung, (wcgen Besetzung einer ^anzlel - Assistentenstelle mit 250 fl. Gehalt.) — Im Bereiche dieser Cameral-Gefallen-Verwaltung ist eine Kanzlei - Assistcntenstelle der dritten Gehaltsstufe mit Zweihundert und fünfzig Gulden erledigt.— Diejenigen, welche diese Stelle zu erlangen wünschen, haben ihr gehörig docu-mcntirtes Gesuch im vorgeschriebenen Dienstwege ln der Art bei ihrer unmittelbar vorgesetzten BeHorde anzubringen, daß dasselbe zuverlässig bis längstens fünfzehnten März 1849 hier enttrifft. — Es ist sich über die zurückgelegte Staats-Dienstleistung, über die bestandenen Prüfungen , über die Kenntnisse aus den Gefällsund Verrechnungs - Vorschriften und sonstige Kenntnisse und Eigenschaften, insbesondere aber über Sprachkenntnisse auszuweisen; auch ist anzugeben, ob, und in welchem Grade Bittsteller mit einen dieser Camcral - Gefallen - Verwaltung unterstehenden Beamten verwandt oder verschwägert ist. — Gratz am 24. Februar 1849. Z. 3i»8. (!) Nr 8l. Licitations-Verlautbarung, Ueber die auf den dießcommlssariatlichen Staatsstraßen für das Jahr 1849 hohen Orts zur Ausführung genehmigten Bauherstellungen werden die vorgeschriebenen Licitations-Verhand-lungen bei den betreffenden Bezilksobrigkeite» in nachstehender Reihenfolqe vorgenommen werden, und zwar: Bei dem löol. k. k. ^ezukscommissa-liate der Umgebung Laibachs den 2l. März l. I, vormittag von 9 bis 12 Uhr, uno nöthigenfaUe. ^,uch Nachmittag von 3 bis tt Uhr, über folgend, Sauten, als: 2) Die Conservatlons^Albeiten an der Tschernutscher Saue - Brücke zwischen dem Distmiz-Zeichen ttj>3-14, mit Inbegriff der Reconstruction des 19. und 2t». Blückenjockes da-selbst, zusammen im Ausbots'Betrage von 2<535-tt, im Betrage von «35 st. 1 kr.; <1) die Reconstruction eines Durchlaß-Canals an der Triester Straße, zwischen dem Distanz-Zeichen ^!-2. mit Inbegriff einer daselbst herzustellenden Btrczßenstützen mauer, zusammen im Ausrufspreise pr. 6^2-l3 und H3-4, zusammen im AuSbotsbetrage von 523 fl. 11 kr.; l^) d,e Conservations. Arbeiten der Raan-Brücke l« Lalbach, im Betrage von 2) die Conservation der Brücken, in Distanz-Zeichen i^7 8 und UH8-9, zusammen im Aus-dotsbetrage von lItt fi. 1 kr.; c) die Reconstruction eines gewölbten Durchlaß-Canales, im Distanz-Zeichen lll^l2-13, im ÄuSrufsbetrage von 2U8 fl. 32 kr.; ci) die Herstellung des neuen Straßengeländers auf dem Weixelberger« Berge, dann Bei' und Aufstellung von 68 Stück Streif, steinen, zusammen im Aust'otsoetrage von 327 fl. 4 kr. — Zu diesen situations» Verhandlungen werden demnach alle Unternehmungslustigen mir dem Beisahe eingeladen, daß die dießfalls bestehenden iücltationsbedingnisse, dann die bezüglichen Bauplane und Baubcschre,bungen bci dem stefer« tigten Straßen-Commiffariate täglich, und 4 Tage vor den abgehaltenen Licitationen auch bei den b.-treffcnden Bezirks; Commissariaten in den ge< -vöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. — Schriftliche Offerte, gehörig verfaßt, mU dem vorgeschriebenen Slämpel und dem 5proc. Vad'um versehen, werden nur vor Beginn der mündlichen Versteigerung angenommen, spater einlangende hingegen nicht beachtet, sondern zurückgewiesen ! werdm. — Vom k. k. Straßenbau- Commissariate ^!aibaä) am 4, März l«49. >. 3-b sey zur v>quiciiul,g des Vermögens.- und ^chullenstaüdl'b nach tem velstocdenei, Helrn Georg ')l,Am, O^kllichcer in ^ineidl'rt, die Tagsatzung ^ull den 2^. März l. I., früh um 9 Uhr, vor düsem Ge>ich!e angeordnet worden, zu welche, die Verl.'ß« sckulviier unter ^ndrol)una der Kl ige, u>.d die ^lau. dlzier mil ^linnclung auf die Felgen des K. VlH b. O. iö. eindeluf^n weiden. lileifluz an» 6. Februar ,849. Z. O53. <,2, E d i c l. ^. ^,ß5^ ^l>!l dem k. k. Bczi>i5gerict)lt Eenosel,ch'wilt> l)lc.mt tund «em^cht: l5b !cy üdcr Ansuchen des ^ellll Allloii lllil/^ von Kllill-Berdu, in die ere-cu-N't FeUcieiuog der. dem Hrn. Anlon sjimöiö ge» yoligcn, be, der Staalshe,rschaft Adelsder« «>,t, Urd. Nr. ll)22 rorkommeriden, gerichtlich auf »299 fi. 40 kr. geschatzlen und ,u Ur«»l6 gelegenen Halbhube, wegen aus dem w. ä. Verqlelche «llla. 7. Februar 1545, Z- 58, schuldigen i97 fl. 55 tr. «. «. 0. gewilligel, und ^u deren Vornahme die Termine auf den i). Jänner, l5. Februar und »5 März l81»9, jedes^ :nal Vormittags 9 Uhr im Orle Ureui« mil d,m Beisatze bestimmt worden, daß diese Re^lisät b,' der drulcn zellbielungblagsatzung aucb unltl dem Schaz« zungSwerthe hillianaegeben werde. . ...-„.. Das Schätzungöprolo^oU, die Lici.mons^mg. "isse und der neueste Mundbuchsenract lonnen tagl.cy yicramts eingesehen welden. ^ «,<» K. K. Bezirksgericht Senosetsch den 22. Ne.. .8^U. ^Anmerkung. Zu derzweilen^ie-ungs^^^ zung ist lein Kauflustiger erjchlenen.