AMts - MUM N l » t t. ^" HZ. Kamstag den 24. Ke^tember ______183I. Tinbevnial - ^evlautbarunZen. ^ "Schiff-Fahrts-und Handels - Vert ra g zwischenSei -ner k. k. apostolischen Majestät und den vereinigten Staaten von Amerika; abgeschlossen zu Washington am 27. August 1L29, und wovon die Ratifications-Urkunden am 10. Hornung i83i ebendaselbst ausgewechselt worden sind. — Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn und Böhmen, und die vereinigten Staaten von Amerika, beseelt vom gleichen Verlangen, die bisher zwlschen beiden Mächten so glücklich bestehenden Freundschafts-Vcrhältnis-se zu unterhalten, wie auch den Handelsverkehr zwischen denselben zu erweitern und zu bcfesti, gen, und überzeugt, daß diese Absicht am besten durch die Einführung einer gänzlichen Schifffahrts-Freiheit, und einer vollkommenen, auf Grundsatze einer beiden Staaten gleich vorthcilhaften Billigkeit sich stützenden Reciprocität erreicht werden könne, sind übereingekommen, Unterhandlungen zur Abschlieft sung eines Schifffahrts- und Handelsvertrages einzugehen, und zu dem Ende haben Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich den Herrn Mops Frepherrn von kcdcrer, Seiner kaiserlichen Majestät Consul zu New-Vork,und der Präsident der vereinigten Staaten den Herrn Martin Van Buren, Staats^ccretär der auswärtigen Angelegenheiten, mit dcn erforderlichen Vollmachte»: versehen, welche, nachdem sie ihre Vollmachten ausgewechselt, und richtig befunden, über nachstehende Artikel sich vereinigt haben. « I. Artikel. Es soll zwischen den Landern der hohcn contrahirendcn Machte, eine wechselseitige Handels- und Schiff-fahrts-Freiheit bestehen. Die Einwohner beider Staaten sollen gegenseitig alle Platze, Häfen und Flüsse des anderen, in welchen der auswärtige Handel gestattet ist, besuchen dür-fen. Sie sollen das Recht haben, m was im- mer für eincm Theile ihrer wechselseitigen Ge-blcte zu verweilen und zu wohnen, um ihren Handelsgeschäften nachgehen zu können, und sie sollen zu diesem Zwecke dieselbe Sicherheit, denselben Schutz und Privilegien als die Einwohner des Landes, in welchem sie wohnen, genießen; jedoch mit der Bedingung, daß sie sich allen daselbst bestehenden Gesehen und Verordnungen zu unterwerfen haben. — II. Artikel. Oesterreichische Fahrzeuge, die entweder in Ballast, oder mit einer Ladung in n- ' gend «inen Hafen der vereinigten Staaten von Amerika, und gegenseitig nordamerikanische Fahrzeuge, die entweder in Ballast, <>der mit einer Ladung in irgend eincn Hafen der Dominien Seiner kalscrl.kön«gl. apostolischen Majestät anlangen: sollen bei lhrem Einlaufen, während ihres Aufenthaltes, und bei ihrer Abfahrt, sowohl in Rücksicht der Tonnen,, Leucht-thuvm-, Lotsen- und aller anderen Hafcn-Ge->üt)ren, als auch in Rücksicht anderer Abgaben und Taxen aller Art, sie mögen unter was immer für Benennung im Namen, und zum Vortheile der Regierung, der Ortsbehörden, oder irgend einer Privat-Anstalt erhoben werden, auf gleiche Weift wie die Natio-nal-Fahrzcuge behandelt werden, die von denselben Hafen kommen. — III. Artikel. Alle Gattungen Waaren und Handels-Artikel, solche mögen nun Grund- oder Industne-Et-zeug-nisse der österreichischen Monarchie, «.'der irgend eines andern Landes seyn, welche gesetzlich in den nordamerikanijchcn vereinigten Staaten, in nordamerlkamschen Fahrzeugen eingeführt werden können, sollen eben so m österreichischen Fahrzeugen daselbst eingeführt wer-den dürfen, ohne andere cder höhere Abgaben und Zölle aller Art zu entrichten, was solche immer für Benennung haben mögen, die im Namen oder zum Vortheile der Regierung, der Ortsbchördcn oder irgend emcr Privat-Anstalt erhoben werden,, als diejenigen, welche dieselben Waaren oder Erzeugnisse zu cnt- 9ä2 5'ichtm hatten, wenn sie in nordamerikanischen Fahrzeugen eingeführt würden. Und gegenseitig alle Gattungen Waaren und Handels-Ar-tikel/ solche mögennun Grund oder Industrie-Erzeugnisse der vereinigten Staaten, oder irgend emes andern Landes seyn, welche gesetzlich in den Häfen der österreichischen Monarchie, in österreichischen Fahrzeugen eingeführt werden können, sotten eben so in Nordamerika-Nischen Fahrzeugen daselbst eingeführt werden dürfen, ohne höhere oder andere Abgaben und Zölle aller Art zu entrichten, was solche immer für Benennung haben mögen, die im Namen oder zum Vortheile der Regierung , der Orts-bchorden, oder irgend einer Privat-Anstalt erhoben werden, als diejenigen, welche dieselben Waaren oder Erzeugnisse zu entrichten hatten, wenn sie in österreichischen Fahrzeugen eingeführt würden. — IV. Artlkel. Um aber der Möglichkeit emes Mißverständnisses vorzubeugen; so wird hiermit erklärt, daß die in den zwel vorhergehenden Artikeln enthaltenen Bestimmungen, in ihrem vollen Umfange, auf österreichische Schiffe und deren Ladungen, die in irgend ememHafen der verewigten Staaten anlangen, und gegenseitig, auf nordamerikanische Fahrzeuge, die in österreichischen Hafen anlangen, anwendbar seyen, die genannten Schiffe mögen nun direct von einem Hafen des Landes kommen, zu welchen sie gehören, oder von irgend einem Hafen eines andern Landes. -« V. Artikel. Es sollen von sämmtlichen Artikeln, welche in den Staaten Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich erzeugt oder fabricirt sind , bei der Einfuhr ln die vereinigten Staaten von Amerika, und von sämmtlichen Artikeln, welche m den vereinigten Staaten erzeugt oder fabnciN sind, bet ihrer Einfuhr in die österreichischen Staatei:, keine ho, here oder andere Zölle bezahlt werden, als diejenigen, welche von denselbenArtikeln,wenn sie Erzeugnisse emes andern Landes sind, erlegt werden müssen. Auch soll kem Verbot, weder auf die Ein- noch Ausfuhr der österreichischen oder nord amerikanischen Grund- oder Industrie - Erzeugnisse, von oder nach dcn österreichischen Häfen, oder von und nach den Hafen der verewigten 'Htaaren gelegt werden, wenn solches nichr zugleich auf dasselbe Erzeug-mß anderer Länder ausgedehnt wird. — Vl. Artikel. Alle Gattungen Waaren-undHan-dels-Artikel, solche mögen nun Grund- oder Industrie-Erzeugnisse der DominienSeiner k. k. apostolischen Majestät, oder irgend eines andern Landes seyn, welche gesetzlich von den öster- retchischen Hafen in National-Schiffen ausgeführt, oder wieder ausgeführt werden können, dürfen auch in Schiffen der vereinigten Staaten ausgeführt oder wieder ausgeführt werden, ohne andere oder höhere Zölle oder Abgaben aller Art zu entrichten, sie mögen unter was immer für Benennung im Namen, und zum Vortheile der Regierung, der Ortsobrigkciten, oder irgcnd einer Privat-Anstalt erhoben werden, als diejenigen, welche dieselben Waaren oder Erzeugnisse zu bezahlen hatten , wenn sie in österreichischen Schiffen ausgeführt, oder wieder ausgeführt wurden. — Eine vollkommene Reciprocität soll in dieser Rücksicht in den Hafen der vereinigten Staaten beobachtet werden; so zwar, daß alle Gattungen Waaren und Handels-Artikel, sie seyen nun Grund- oder Industrie-Erzeugnisse der vereinigten Staaten von Amerika, oder irgend eines andern Landes, die gesetzlich von den nordamerikani'schen Hafen in National-Fahrzeugen ausgcführtoder wieder ausgeführt werden können, gleichfalls von österreichischen Fahrzeugen ausgeführt odec wieder ausgeführt werden dürfen, ohne andere oder höhere Zölle oder Abgaben aller Art zu entrichten, sie mögen unter was immer für Benennung im Namen und zum Vortheile der Negierung, der Örtsbehörden oder irgend einer Prwat-Anssalt erhoben werden, a!s diejenigen, welche dieselben Waaren oder Erzeuge nisse zu bezahlen hatten, wenn sie in Fahrzm-gen der vereinigten Staaten von Nordamerika ausgeführt, oder wicderausgcführt würden. Eben so sotten dieselben Pranuen und Rückgaben von,Zöllen bei Gelegenheit einer solchen Ausfuhr oder Wiederausfuhr erlaubt werden, sie mag nun M Fahrzeugen der einen odcr andern Nation gemacht wcrdcn. — VIl. Artikel. Es ,st ausdrücklich verstanden und bestimmt, daß die Küsten-Schifffahrt der beiden contrahircn-den Mächte gänzlich von aller Wirkung dieses Tractats und jedes Amkcls, desselben ausgeschlossen bleibt. — VUI. Artikel. Keine der contrahirenden Mächte sott weder selbst, noch durch irgend eine unter ihrer Vollmacht und zu ihren Behuf handelnde Privat' oder prwi-lcgirte Gesellschaft, oder Agenten, im Ankauf cincs gesetzlich eingeführten Handels -Artikels irgend einen Vorzug, oder sonstige Priorität wegen oder in Rücksicht des Characters des Schiffes zugestehen, das Schiff, in welchem der Ärnkel eingeführt wurde, mag nun dem einen oder dem andern Theile zuge« hären; indem es der ausdrückliche Wünschend die Absicht der dndel, contrahirenden Machte 9^3 ist,' daß kein Unterschied und keine Distinction, Don was lmmer für Art in dieser Hinsicht gemacht werde. — IX. A r t i k e l. Wenn immer m der Fol^e Eine der beiden comrahl-renden Mächte c,ne besondere Begünstigung »n der Sch'fffahrt oder im Handelsverkehr einer andern Natlvn zugestehen sollte/ so soll der andere Theil alsoglcich derselben the,lhafr werden, und zwar unentgcldllch / wenn sie der andern Nation unentgelollch bewilligt wurde, oder für diese Entgettung, wenn dle Bewilligung bedingungsweise gemacht wurde. — X. A r t i k e l. Die beiden contr^hirenden Machte gestehen sich hiermit wechselseitig das Nechc zu , m den Handelsplatzen des andern Staates Eonsuln, Vice-Eonsuln, Eonsular-Agenten und Commlssäre aufzustellen, welche in Hinsicht ihrer Gerechtsame, Vorzüge und Freiheiten nnt jenen der meist begünstlgsten Nation ganz gleich gestellt werden sollen. Sollten jedoch Eonsuln einen Handel treiben, so sollen sie in Rücksicht ihrer Handelsgeschäfte denselben Gebrauchen und Gesetzen unterwor, fen bleiben, welchen die Privat »Individuen ihrer Natwn, die in demselben Platze wohnen, unterworfen sind. — XI. A r t i k e l. D,e Unterthanen und Bürger jeder der contrahi-renden Machte sollen das Recht haben, von ihrem persönlichen Vermögen, daß sie unter der Gerichtsbarkeit der Anderen besitzen, Kraft eines Testaments, durch Schenkung oder auf »rgend eine andere Welse zu dispomren, und, ihre Repräsentanten, wenn sie Unterthanen oder Bürger des andern The»les sind, sollen das Recht der Erbfolge in Hmsicht des persönlichen Vermögens, sowohl Kraft eines Testaments, als auch nd ime5l5l« genießen, von denselben entweder selbst oder durch einen Be« vollmächtigen Besitz nehmen, und nach Will' kühr darüber schalten dürfen, wofür sie bloß dieselben Abgaben oder Taxen zahlen sollen, welche die Einwohner des Landes, in dem das genannte Vermögen sich befindet, m einem gleichen Falle zu zahlen hätten. Und im Falle der Erbe abwesmd ware, so soll das Vermögen mtt derselben Sorgfalt aufbewahrt werden, als in einem gleichen Falle, ein solches Vermögen für einen Einwohner des Landes aufbewahrt zu werden vstegt, bis der rechtmäßige Eigenthümer Maßregeln für dessen Be, ziehung treffen kann. Und wenn dle Frage sich erheben sollte, rrelchem von mehreren Indivü duen, die auf d»e Erbfolge Ansorüche machen, dieselbe zuaehöre, so soll diese Frage von den Gerichtsbehörden, und nach den Gesehen des Landes entschieden werden, in welchem das Vermögen sich befindet. Dieser Artikel soll jedoch auf keine Welse der Kraft der schon bestehenden oder in der Zukunft von Seiner k. k. apostolischen Majestät zu erlassenden Gesetze, die zur Absicht haben, der Auswanderung Seiner Unterthanen vorzubeugen, den geringsten Eintrag thun. — XII. Artikel. Gegenwärtiger Handels- und ^chifffahrts-Vertrag soll vom Tage der Auswechslung der Ratifications-Urkunde zehn Jahre in Wirksamkeit bleiben. Doch erlischt selber nach Vers lauf dieses Zeitraums nur m dem Fall, wenn er von dem einen oder dem andern Theile zwölf Monate früher aufgekündigt wurde. Geschieht keine Aufkündigung zu der bestimmten Inst, so dauert der Vertrag auf unbestimmte Zeit fort, bis eine der contrahlrenden Machte ihn aufkündigt, wo sodann derselbe zwölf Mona» te nach erfolgter Aufkündigung aufzuhören hat, wenn immer diese Aufkündigung geschehen sollte. — XIII. Artikel. Dieser Vertrag soll von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich und dem Präsidenten der ver« einigten Staaten von Amerika, nach und mit Zustimmung des Senats, genehmigt und ra-tlficirt werden, und d»e Ratifications-Ur« künden sollen in Washington zwölf Monate nach dem Datum des Vertrags, oder wo möglich noch früher ausgewechselt werden. — Zu Urkund dessen haben d«e Bevollma.« listen dieses Instrument sowohl in der deutschen als in der englischen Sprache unterzeichnet und bet siegelt, jedoch mit der Erklärung, daß mdem dieser Vertrag ursprünglich in der englischen Sprach? verfaßt wurde, der englische Tcxt zur Richtschnur dienen soll, wenn unglücklicher Weise ngend ein Zweifel über dessen Ausle» gung sich erheben sollte. — So geschehen in Triplicat zu Washington am sieben und zwant zigstcn August im Jahre des Herrn Eintausend achthundert und neun und zwanzig. (I,. 8.) Aloys Freiherr v. Lederer. (I.. 3.) M. Van Bu'ren. Z. 1Z10. (2) Nr. 2 5225. Kundmachung. Laut ciner von dcr k. s. mederosserreichl« schen ^Regierung unterm 12. d. M., Zahl äy6?/,, anher gemachten Eröffnung, werden in Gemäßheit emeo hohen Giudlen. Hofcom-rmsslons-Decvets vom zi. d. M., Z./^yl, d,e Vorlesungen an den Gymnasim und der Universität in der Residenzstadt Wien für daS nächst eintretende Schuljahr zßIl — l332, damit die jährlich aus Ungarn und Galllznn in bedeutender Zahl nach Wltn kommenden 9^ Jünglinge um so gewisser an dem vollen Lchrcurse The,l nehmen können, erst mit Al-lerheUlgen, wie chemals beginnen. -— Wel« ches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Vom k.'k. !llyr. Gubermum. iiai-bach am 19. September z83l. Z. 1I01. (5) N.'. 19^81. Verlautbarung. Das 16. krainerische Gymnasial-Untcr-richtsgelder-Stipendnim von 5o fi. E. M. ist erlediget. Diejenigen Gymnasialschüler, welche dieses Stipendium zu erlangen wünschen, haben ihre an das Gubernium gerichteten Gesuche bei der hiesigen Gymnasial-Direction bls 20. October l. I. einzureichen, und diesen Gesuchen den Taufschem, das Dürftigketts-, das Pocken- oder Impfungszeugniß, so wie die Studienzeugnisse vom zweiten Semesser 18Z0 und von beiden Semestern >6Zi beizulegen.-^ Vom k. k. illhrischen Gubernium Laibach am 27. August iLZl. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernial-Secretar. NreissTMtliche H7erlautb«rungett. Z. I2g9. (3) Nr. 11612. ^ Kundmachung. Zur Beistellung der im Militär-Jahre i832 in der hierortlgen Strafanstalt am Ea-' stelle erforderllchen Materialien, bestehend in Ochl, Unschlitr., dann Wachskerzen, in La-gerstroh, ordinären Seifen, grauen Nahezwirn, in Wasserschaffcrn und andern Holzgerathschaf-ten, in ordinären Trinkkrügen, birkenen Kchv-besen, in Sagespanen, hölzernen Relfcn und in Wachholdcrholz, H eine öffentliche Herab-sieigerung angeordnet worden, welche am 26. d. M., Vormittags um 9 ^lhr, in dlesem Kreisamte abgehalten werden wird. Diejenigen, welche die Beistellung dieser Artikel zu übernehmen willens sind, werden bei dieser Herab-steigerung sich cinzufinden hiemit eingeladen. Kreiöümt Laibach am 17. September iL3l. Z7^3c>5. (5) Nr. zi5Z^. Kundmachung. Da der bestehende Pachtvertrag wegen der Beissellung der Vorspann, tn der Marsch-station Laibach wtt Ende October l. I4, zu En» de gehet, so wlrd die dicßfäAge weitere Ber< Pachtung für das Milltärzahr 18ZI, am Ig< d. M., Vormittags um g Uhr, bei diesem Kreisamte abgehalten werden, wozu die Pacht, lustigen mit dem Bemerken zu erscheinen hicnnt eingeladen werden, daß sich jeder Licitant noch vor Bi, für d»e Dauer von zwe, Jahren, auf die Etfindung, Eßbestecke aus Stahl zu verfertigen, deren Hefte auf englische Art mit Sllbcr plattirt seyen, und dle vor andern den Vorzug haben, daß sie aus einem Stück bestehen, vom Hefte nie losgchen, und nicht wie die auf Kupfer plannten nach einiger Zeit roth werden. — S echbte ns. Dtm Joseph Sommer, Oewcrker des Vraphtt-Berg-bautß zu Perinre,ch in Nicderösterlclch, wohn, haft zu Wcgscheld, Herrschaft Idolbberg in Nlldcröstcrreich/ für die Dauer von zwei Iaht ren, auf die Erfindung, den Grcphtt zu be-, nützen, um Kali und Natronsalze mittels der Erfindung einer neuen Zerlcgungkart zu zcrsez-zcn, und solche zur wohlfe»lern Darstellung der Rclfe, des Glases, dann bci der Färbe-rey, der Bleiche !c. statt der Pottasche und Soda verwenden zu können. — Siebentens. Der Anna Sie,cher cr Sohn. privil. Elavier« Instt umcntenmacher, wohnhaft ln Wlen,Land-st.assc, Ungargasse, Nr. 4,3, für die Dauer von fünf Jahren, auf dle Verbcsserungen in den ?iüno-I?lirtc8) und zwar: ,.) bei liegenden I^l3no-^oi^8 jeder Form durch einen beweglichen Fanger die bekannte englische Mechanik nnt abgesonderten Hammerstuhle und Stoßzungen so anzubringen, daß sich der Ham« merstuhl rückwärts an der Tastatur befinde, und der Anschlag der Hammer in derselben >»tel-. lung, wie be, der sogenannten Wiener Mechanik geschehe, wodurch die leichte brillante Spielart der Wiener Mechanik mit der Kraft > der Englischen vereinigt, und bei tafelförmigen l Instrumenten noch der besondere Vortheil erzielt werde, daß d»e Hammer bei jeder Art des l Anschlages n»e dle Goittn des nächsten Tones ! treffen können; 2) den Hammerstuhl auf eie , ne elastische Unterlage zu befestigen, wodurch dov be» der englischen Mechanik so störende (Z. Amts-Blatt Nr. n5. d. 24. September iL5i.) 946 Pochen ganz beseitigt werde; 3.) bei aufrecht stehenden I'iH^a-k'ol^z mit englischer Mechanik die Fanger oben an öen Abiiracklen (Staken) anzubringen, und die Hämmer von diesen abzusondern/ wodurch die bei den engli? schen Cabinet-?iau0'I?0l'^3 nochwenhlge eigene zwette Mechanik für die Fänger erspart, so wie auch eme größere Präjlsston lm Fangen, und das völlige Auslösen der Hammer erzweckt werde. — Achtens. Dem smanuel Gwo-zi! , städtischer Cass»er, wohnhaft in Biclitz, »n k. k. Schlesien, für die Oauer von fünf Iahr«n, auf die Erfindung, alle Gattungen von Gemälden, Vanoschaften, Blumenstöcke, Figuren, archlrektomsche und mythologische Gegenstände/ Portraits, kurz alle wie nnmer gearteten Ansichten, dle durch den Pinsel sich ln (Kolorit, entwerfen lassen, ln belleblgcr Grösse, bloß durch Zusammensetzung geschliffener Gläser, mit natürllhen Farben ausotucksooll nn Brlllanlfeue»' darzustellen. — Neuntens. Dem Johann Andrt, landesbefugter Hntfa-brikant, wohnhaft in Venedig, Nr. 4I81, für dl? Dauer uon fünf Jahren, auf dle Ver« desserungen: l) Hüte uon der Eanadlscyen Beutelratte in zwei Glücken zu uerfertlgen, welche wasserdicht und elastisch sind, und sich, ohne elnen Buz zu erhalten, auf beliebige Art zusammenlegen lassen; 2.) das Haar von ter besagten Beut^lcatte auf andere Grundlagen der Hüte von was immer für Wolle oder Haar anzubringen, und dasselbe mit dem Haar, der Wolle oder mit Baumwolle zu vermengen, so w,e auch diese Hute, wenn sie abgenützt sind, gleich neuen herzustellen, und ihn?« eine moderne Form zu geben. — Zehntens. Dem Joseph Rosenberg, Rauhwaaren - Vchönbar» her, wohnhaft in Le-nberg, Nr. i^33j4, für die Dauer von fünf Jahren, auf die E.-fmdung l.) durch eine praparirce, chemische, kalte Farbe aLe, Gattungen von Natur colo-rirter Pel;- oder Rauhwaaren so anzustreichen (technisch, blenden) daß die von Nacur blässeren derlel Waaren, so wie auch jene, welche durch den Gebrauch oder Abnützung, oder auch du^ch dle Sonne ihre natürliche Farbe uerloren haben, und so in ihrem Werche gesunken seyen, ihre natmllche Farbe wieder erlangen, diese künstliche aber naturgemäße, bessere Farbe mele Jahre hindurch behalten, dem Einflüsse der Gönne und der Witterung besser widerstehen können, und durch das längere Tragen immer schöner werden; 2.) die weißen rutschen Hasenwammen und die wcij> sen mländlschen Kanmchen so zu färben, daß Erstere die gelbe Farbe der ruUchm Fuchs- wammen, Letztere aber die braune Zobelfarbe, und eben so dle gelbe Farbe der sogenannten verzollten russischen Feuermarder oder Karolinken naturgemäß bekommen, und solche durch den Elnstuß der Witterung mcht mehr verlieren. — EllftenS. Dem Wenzel Wilhelm Stuchli, Handelsmann, wohnhaft in Prag, Nr. 45gjl, und Joseph Hainz, Handelsmann, wohnhaft ln Prag, Nr. 55^»/ für die Dau?r uon fünf Jahren, auf d«e Erfindung in Erzeugung von Hüten, Kappen :c., und zwar: ,.) D'.e Hasenhaare Mit einer neu «»fundenen Flüssigkeit zu beitzen; 2.) die gewöhnlichen daraus verfertigten Hüte, Kappen :c. mit zwei verschiedenen, noch nicht angewendeten Flüssigketten schwarz zu färben, und ,hncn auch mittels neuer Flüssigkeiten die Elgenichafc zu geben, daß sie der Nasse wideislehen; I.) Hüte, Kappen uon dieser schwarzen odcr an« decn Farben mit gefilzter doppelter Krempe, welche mit einer Zwlschenlage, entweder vun Wachstaffct, oder von lacklrten Taffet, oder von Roßhaarstoff, oder mit cin?m in Oehl getränkten Gtoffe, z. B. Papler :c. versehen werde; oder H.) Hüte, Kappen von obiger schwarzen, oder auch von andern Farben mtt gefilzter dreifacher Krempe zu unfertigen, und dnse mehrfachen Krempen und Zwischen-lagen mlt cmer neuen wasserdichten Massa dauerhaft an einander zu bcfcsiigen, wodurch diese so erzeugten Hüte N. alle bisherigen an Festigkeit, Dauer, Glanz und Dlchlhett übertreffen. — Zwölftens. Dem Mattbaus Flctscher, Maschinist, wohnhaft in Wien, Wlt« den, Heugasse, Nr. l i/;, für dle Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung, Kalk mit, telst Steinkohlen oder Coaks, oder auch mit emer Mischung beider Brennstoffe zu brennen, wodurch sme bedeutende Ersoarung an Hol;« und Herabsetzung des Kalkprnses erzielt werde. — D relze h n ten s. Dem Georg Adam Friedrich, bürgert. Hutmacher, und Joseph Reiter, Hutmachergeselle, wohnhaft in Wien, neue Wledcn-Haup:straße, Nr. 66, , für dle Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung der Manner? Ftlz« und Beldenhüte, wodurch dieselben an Güte und Dauerhafczqkeit gewinnen, bedeutend leichter an Gewicht werden, und die Filzhüte insbesondere im Preise bedeutend herabgesetzt werden. — V ie.r zehn tens. Dem Friedrich BeetZ, befugter Drechsler, wohn^ haft tn Wien, Neubau, Nr. 264, für dle Dauber von drei Jahren, auf dle Ecsindung und ^Verbesserung von Iagdrequisitm, und zwar: 1.) zu allen Gattungen Kupferzündhüt-chen'Setzern mehrere Bestandtheile derselben 947 mittelst Anwendung von Stangen auS unedlen oder edlen Metallen zu pressen, wobei 2) d,e Metalle federhart werden und der Zerbrechlich' keit widerstehen, k ) bei dcn rund.nclgen Gattungen von K^pferzündhütcheii- K^yern mit Trlebi wacher die Hütchen wahrend des Ge-branches von selbst »n dle Mündung vorschiebt, der sonst gewöhnlich umständlich eingelochete Gchneckengang, sammt dem mühsam b^irbei-teten Federhaufe (Tcleb) durch d,e nunmchlige Vereinfachung des Bchneck^ns und dvs Hne-bes entbehrlich gemacht sey; <^.) bn einer gleich, falls mir Trieb rundartlger Oatt^ng,^ worin nur ein zilkelförmlger Gang für dle Zündhütchen besteht, den eme stumpfschnndlge Scheibe bildet, woran die Vütchen sich oft feststellen, durch eine Scheibe mit aufgeworfenen R^ndeder Durchgang der Hütchen zu^Mündung ohne stö' rung erzielt ftv; ll ) dle Biörung, wornachsich in den oualart,gen Gattungen ohne Tr,cb d^e verschieden hoch erzeugten Kupferzündhütchen oft feststellten, oder darin gar umfielen, nnt-tels Anwendung eines doppelten BodenS, wodurch die Höh? des Hütchensetzcrs nach Verhältniß der Hütchen euigcnchtet werden könn«, beseitigt erscheme; 6 ) die so erzeugten Kupfer-zündhütchen - Setzer viel leichter und von elegantern Formen als dte bisher gemachten seyen , so wie sich noch andere Galtungen davon mittest e,ng?legrer durchsichtiger Hornböden, worauf gepreßte IaMücke erscheinen, schr auszeichnen; f.) wcrdm durch das Pressen mehre» rer Bestandtheile der Zündhütchen-Setzer rem, ßleich und schnell erzeugt, und durch Vereinfachung des Mechanismus viele Umständllchkel? ten beseitigt, wodurch großer Zeitaufwand be-sntigt, und daher Büligkelt der Verkaufspreise erzielt sey; 2 ) seyen die Pulverhornaufjä« tze ihrer Form nach für all? Pulverhorner an» wenobar, und die Bcforg,nß behoben, daß von dem in den Gcwehrlauf geschütteten Puwer etwas im Pulverbehalter des Anfsatzes zurückt bleibe, indem das zum Gchuße beltimmte Pulver nicht nur streng vom Vorrache geschieden scy, sondern sich durch dle immer gleich wctte Eröffnung der Mündung des Pulverbehalcers gan; entteerc, der Aufsey mag schlef, horizontal oder wie immer auf dem Laufe gehalten werden; 3.) eben so kö.nnen di' Schrot beutclaufsäye an alle Schrotbeutel ang?scyt werden, und es zwangen sich d,e besonders yroben /Schrote nicht mehr wie früher bei dem Scheiden em, sondern dieselben/ so wie auch die feinen Tchrote werden mlitelst eines Federbodens im «Vchrotbehälter genau und llchtig vom Vorrathe ahgejchnitten, und dle Entleerung sinde, wie bei den satzen statt. Das Ganze zeichne sich auch noch durch Billigkeit im Preise aus. Ist in techm-scher Beziehung anstandslos befunden worden. — Fünfzehnte ns. Dem Anton T'tz, Tuch-fabrlkant, wohnhaft in Reichenberg ,n Böhmen , für die Dauer von zwe» Jahren, auf die Entdeckung, artesische Brunnen mittelst Erdbohrer zur Benützung für häuslichen Gebrauch, zur Bewässerung für Garten :c. wie auch zur Entwässerung versumpfter Grundstücke, herzustellen, wodurch bei mmdern Kosten Bohrpumpen, Bcch'-drunnen, ja sogar Bprmgbrun-nen erreicht werden, die eme ununterbrochene Quelle l.nlden.— S e ch z e h n t e n s. Dem Fmedrlch Kaufmann, Kle'derm^cher, wohnhaft m Wien, Stadt, Nr. ggo / für die Dauer von fünf Jahren, auf dle Verbesserung in der Verfertigung aller Gattungen Manner« kle»der, wöbe» durch das bloße Bemessen der obern und untern Lnbweite, so wie der Lange von der Hüfce bis zur Ferse, mittelst Berechnung die Kleider im Schlüsse mehr anlassend, und überhaupt den körperlichen Verhältnissen vollkommen gemäß erzeugr werden. — Dem Friedrich Kurth wurde dle 2jähriqe Verlange? rung, seines unterm i/z. Apnl 1829 auf zwei Jahre ertheilten Privilegiums, auf em? Verbesserung in Verfertigung der Hüte und Kappen, aus Flschb.em und, Rohr bewilligt. — Ferner hat Anqelo Chio das am 7. Februar ,627 , auf die Erzeugung von Papier und Pappe aus Stroh erwirkte fünfjährige Privilegium für den Umfang aller deutschen und ungarischen Crblimde nnt alleiniger Ausnahme des lombarr dlschen Königreichs an Ludwig srba Marquis v.. Odelscalchi, k. k. Kämmerer und N'ttmei« Meister m der Armee, abgetreten. -- Dagegen find die drei nachbenannten und belchr»e» bencn Privilegien erloschen: 1.) Doppelspinnrad, uon Johann Wasser in Wien, (privil. am 20. November 162g, und spater an Franz M«ur?r abgetreten.) - Das Eigentliche besteht darin, daß em dem gewöhnlichen Vvmm rade ähnliches Nad zwcl Flügelspulen dreht, und eme (versteht sich) gut geübte Dpmnermy zwe.Fadcn zugleich zu spinnen nn Stande iss. Das Rad bat eme Do^lnnth, ,n welcher ,we« Schnüre ohne Ende, d:e über dle Gpu. len gc?oaen sind, laufen. 2.) Eherne Dacher von ss!',cdr,ch Schnücch m Wtraßmtz ,n Mähren , (milill. am 28. März 1826.) — Diese Dächer sind nach dem Prmj'v der eisernen Han« ßcbrücken eingerichtet, so daß die Tragbnten über den Fürst des Gebäudes aufgehängt sind, und von diesen aus die Tragstangen die weis 9ä3 tere Verbindung der Dachtheile bewirken. Die Bedachung geschieht mit Eisenblechen. Der Ersinder hat m der ämtlich eingelegten sehr umstandllchen Beschreibung mehrere Eon-.fiructionsarten solcher Dächer, so wie er sie für verschiedene Arten von Gebäuden geeignet glaubt, angegeben, und ist der Memung, daß solche Dächer mcht nur vollkommen feuersicher/ sondern auch wohlfeiler und leichter als dle gewöhnlichen Dächer seyen. Z.) ^?alskra-vatten für Manner, von Machlas Vtark in Wien, (priml. ami/. August 182/».) — Diese Kravatten werden auf dem Posamentlrer-handstuhle aus Seide oder Baumwolle verfertiget, und sind so gewebet, nne die Sacke oh» ne Naht, mlt dem Unterschiede, daß durch daswechselseUige Elnlkgen von Schweinsborsten line Vereinigung oder eigentlich Verbindung des Gewebes hervorgebracht wird. — Waü hlemit ln Folge der herabgelangten Dtcrete der hohen Hofkanzlei vom 1 l., l5., 17., 20., 26. und 29. v. M., Zahlen I6o56, 16098, löZgg, l/olo, ^729^ und 17596 und des Decrets der hohen Hofkammer vom 26. 0. M., Zahl 27072, M allgememen Kenntniß ge< bracht wird. — Lalbach am iz. August i33l. Joseph Camillo Freylserr v. Schmidburg, Landes-Gouverneur. Johann Schneditz, k. k. Gubernialrath u. Protomedicus. AemtliOe Verlautbarungen. Z. ,3o6. (2) L»citations< Ankündigung. Von dem k. k. prov. Verzehrungssteuer» Inspectorate zu Adelsberg wird h«erm»t zur ollgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Em-hebungsrecht der allgemeinen Verzehrungssteu-er nach den dießfalls bestehenden Vorschriften in dem politischen Bezirke Schneeberg, Adels-berger Kreises, von dem Wein - undMostaus-schanke um den Ausrufspreis von den Gewer, ben mit 20lä st., und vom Busckenschank mit 60 fi., zusammen nnt 206^ ft., für ein Jahr, d. ,. vom 1. November zbZi, b,b dahm 16I2, m Pacht überlassen, und die dteßfälllge zweite Versteigerung den H. October l. I., Früh 9 Uhr, m dcr Vmlskanzle» der löbl. Bezirke-Obrigkeit Schnecberg abgehalten wer« den wird; wozu die Pachtlussigcn mit dcm Bemerken eingeladen weiden, daß die kiciia« tionsbedlngnisse bei allen hierlandigen Inspec« toraten und Eommissari«ten emgeschen wer- den können. — Adelsbcrg am i3. Septems ber i85l. Z. 129/^. (Z) Li citations - Ankündigung. Von dem tV k. Vcrzehrungssteuer - Inspectorate zu Adelsberg wlrd hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Einhe-bungsrccht dcr allgemeinen Verzehrungsstcucr nach den dießfalls bestehenden Vorschriften in dem ganzen politischen Bezirke Adclsbcrg, von dcm Wemschanke um dm Ausmfspreis von den Gewerben mit 6193 fi., und von dem Bu-schenschanke mit 16 si>, zusammen mit 6209 fl. für ein Jahr, d. «. vom 1. November i8Zl, bis dahin 18Z2, in Pacht überlasse,^ und die dießfällige Pachtversteigcrung den 27. September l. I., Früh 9 Uhr, m der Amts' kanzlei der löbl. k. k. Bezirks-Obngkcit Adelsberg abgehalten werden wird; wozu die Pacht-lustigen mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die dießfälligen Licitatwnsdedingnisse bei allen hierlandigen Verzchrungsstcuer-Inspecto-raten und Eommissariaten eingesehen werden können. Adelsberg den »6. September l63i. Z. l2g5. (5) Licitations-A nkündigung. Von dem k. k. prov. Verzehrungsfleuers Inspectorate zu Adelsberg wird hiemit zur all« gemllnen Kenntniß gebracht, daß das Emhes bungsrecht der allgemeinen Verzchrungßsteuer nach den dießfalls bestehenden Vorschriften, in dem ganzen politischen Bezirke Senosetsch, Adelsberger Kreises, auf ein Jahr, d. i. seit :. November l83i, bls dahin i632, in Pacht überlassen werden wird. D,e Ausrufspreise sind bei dem Wem-schanke von den Gewerben Mlt 5Z5/. st. und vom Buschenschanke mil ! l fi., zusammen mit 5355 fi., bei dcm Branntweinschankc mit ig5 si., und bei dcm Fleische von den Gewerben mit f)o6fi., dann von den Verleutgeben und zufälligen Schlachtungen mit 1 fi. , zusammen Mlt 907 si. Dieses wird mit dem Beisatze zur allge< meinen Kenntniß gebracht, daß die Versteigerung den Z. October l. I. , Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von Z bls 5 Uhr, in der Amtskanzln des Verzehrungssteuer-Inspectorates zu Adeleberg abgehalten, und daß d»e Llcliations-Bedmgnlsse be» allen hler, landlgen Verzehrungssteuer-Inspectoraten und Eommlssariaten eingesehen werden können. Adelsberg den 16. September z32i. 9ä9 Atmtliche Verlautbarungen. Z. i3:5. (l) Kund m a ch u n g. Vom k. k. Verzchrungssieuer-Inspectorate für Unterkrain wird hicmlt bekannt gemacht, daß die Einnahme der, auf das Eircu-lare des hohen k. k. illyrischen Gubcrniums vom 26. Juni 1629, Zahl 1I71, und dle Nachgefolgren Currcnden sich gründenden Ver-zchrungssteucr vom gcsammtcn Wcm- und Mossausschank, vom Ausschank geistiger Getränke, und vom Fleischoerkauf im ganzen vereinten Bezirke Nupcrtshof zu Neussadtl, an den unten genannten Tagen, und um die beigesetzten Fiskalpreife, im Amtslokale dcs k. k. Verzchrungsstcuer-Inspectorats zu Neu-stadtl, auf ein Jahr, und zwar: vom l. November lLZi, bis 3i. October i8Z2, verstei, gerungswcise in Pacht ausgeboten werden nmd. — Pachtliebhaber werden zu dieser Versteigerung hiemit eingeladen, und können die Pacht-bcdingnisse bei allen hierländigcn k. k. Verzeh-rungsstcuer-Inspcctoraten und Commissariaten einschen, über die Vortheile dieser Pacht aber vom unterzeichneten Inspectorate näheren Aufschluß erhalten. l______ A u s r u f s p r e i s c,"... z^„ ?» ^. ?n ^ für den V. St. Bezug von den ^ Verstei- des ___________^___________ 5 gcrung Zteucrbezirkes l ^ ^ geistigen gelstlgm ^ Wein Fleisch Getran- Wein Fleisch Getränken ken "" s fiT^l kr.s"fi7^ l kr.j ft. I kr.l'^K-.i^fi?' am 3. Oc- Hauptgemeinde toberi63i St. Peter i/^o ^- 90— 2— 10— 10 — 1— 255 Vormit- Hanplgcmeinde tags Hönigsiein 43c»^— 140 — 2— 20— 9— 1— 602 am 3. Oc- Hauptgemcmde ! » l . t^beri63i Stopltsch 180 — 70 — 5 — 2u —> 5 — 1 — 261 Nachmlt- Hauptgcmcuidc I tags Wnlßniy 460 — 90 — ä — 2l —^ lo — 1 — 606 am /^. Oc? Haufttgcmeindc ! l tobcri33i Töplitz 65o — 1^0— 2— 5o — 10— z'— ic»53 Vormit- . Hauptgcmcinde tags Neustadt! 1000 — yo — 8 — 5o — ^0 — ^ 2 ^ 1^60 am /z. Oc- Stadtgemeinde tobcri8Ii Z'tcnstadrl und Nachmit- Vorstadt Ean-tags dia jIooo — 1000 — 120 — 65 — 70 — 5 — 4260 Sollten sich für den ganzen politischen Bezirk Rupertshof zu Ncustadtl Pachtliebha« her einfindm, so wird am H. October l. I., der gesammte Verzchrungssteuerbezug von den erwähnten Gewerbsclassen zusammen ausgeru-r fcn werden. — K. K. Verzchrungssteuer-In-spectorat Neustadt! am 18. September i83i. Z. i3lä. (1) Nr. 1042M3. V. St. Kund m a ch u n g. Vom f. k. Verzehrungssteuer-Inspectora- te in Unterkram wird hicmit bekannt gemacht, ' daß der Bc^ug dcr allgemeinen Verzchrungs-steuer in dcn unten genannten Hauptgcmein-den des polinschen Bezirkes Gottschee, auf em (Z. Amts-Blatt Nr. 115. d. 24. September i83i.) 95a Jahr, nämlich: vom i. November iLZi, bis lebten October i832, in Pacht ausgeboten, und zu diesem Ende die Concurrenz mittelst schriftlicher Offerte hmnit eröffnet werde. Die Fiskalpreise weiset dle am geistigen Getränken Getränken ....... ""°""fl!.....!kr.j "fi" j kr.^ si. ^kr.j fl?^'^ j ^skr7 Hauptgememde Gottschcc . . . 277s)— i36 —^ 170^! -»2 — z^ ! _ detto Malgcrn .^. . 12.W — 7^^ — ^ 9^"^^ 6 — ^24! — detto Ti'chermoschnltz . 2Z4 -^ ^^" ^!—z l ^— 25)! — detto Nesselthal. . . 69,.^— 22! —j 5c)^ — ! 2 —! 7^«^ ! — dctto Mosel ..... I'iZ!^ ^'^^"^ 20^ — ! 1 — 5.^! — i dettü Rieg . . . . 625^—ll äZi —! >5c»!— ^ — ^ 72/i — l deno Kostel . , . . 279'^___3^-k 20!-' 3 __j ^z __ ./ zusammen < . <, z 6279! —j ää^j-^ äioj—j 29 ^"—^ 70^,2 j« K. K< prov. Verzchrungssteucr-Inspcctorat Neussadtl am 19. September i85i. Z. i5og° (2) 2a sir. 1027)794. V. E>c. Kundmachung. Dle Einnahme der Verzehrungssieuer vom Wem- und Mostausschank, vom Aus-schank gelstlger Getränke, und vom Fleisch-verkauf lm Bezirke treffen, wird auf em Jahr, nämlich: vom 1. November igZi/ tns Ende October i3Z2, abermals «n Pach: ausgeboten, und zwar durch Eröffnung der L"un5 curren; mmclst schrtfttlcher Offerte. Der F,ß-calvrelßlst ein zu entrichtender lährllchcr Pa^t-Ichiümg von 1464 fi., nämlich: für den Fletschoerkauf mlt 26Z st.; für das Fle;sch-lierlauiZchen nm i5 ft.; für 0en Wnn « und g3: Mossausschank mit c)83 ss.; für den dctto Bu, schenschank mit 182 si.; für den Ausschank geistiger Getränke nut »Z ft.; und für den Bu-schenschank geistiger Getränke mit I si. Die Offerte sind bis zum dreißigsten Gcptlmber i33i Mittags um ^2 Uhr, bei dem unttr» zeichneten Inspectorate versiegelt einzureichen, und mit der Aufschrift zu dezelchnen: „Anbot für den Verzehrungssteucrbezug im polnischen Be;,rke Treffen/' Die Anboie müssen nach obiger Absonderung dcr ocrschledenen Ge-werdsuntcrnehmungcn gemacht werden, und mlt einem Aligelde von zehn Prvccnt des fcst-geseizten Flscalpreises ,m Baaren, oder ,n österr. Sca^tspapzeren nach dem letzt bekannten W scheidung darüber wird oach eingelangter hoher Gi-n"el)Migung dcr wohllöbl. k. k. ^creinten 'iüyrischen Eamcral- Gefallen-Verwaltung dcm Bestbleter unverzüglich cröffl'.et werden, bis wohin sie für chre Anbote rechtsoerdlMlch bleiben. —» Dtt Pacht: oder E'ontraccsbedtng-niffe, welche der lm Amtsblatte der Laibacher Zeitung erschienenen Kundmachung der wohl-löbl. k. k. »llyr. Eameral«Gefallen'Verwallung, 6ä'). 27. Juli h. I., Z. i57i^2QI2V. St., analog sil^d/ könntn bei a^en hicrlandigcn k. k. Ver;c,hrungßsteuer - Inspectorate)! und EommlffornNen «lnqesehen werden. —> Vom k. k. Drov. Verzehrungssteuer - Inspectorate ln N?u!iadtl am ,^. September ^LIi. Z, iSod. (2) ' j^Vt 234?> EDIT T O. Per part? del Magistrate deNa fedelissima libora Commcrciale Cilia Porto Franco e Di-stretto di Fiume. — Col prosentc Editto da cs-sere pubblicato eel affiso loco et ruore soJito, nonche inserto per Ire consecmfvo volte nellc Gazette di Trieste, Lubiana c Zagabria si por-ia a commune notizia , qualmente ad instanza di Antonio Tichi quäl Curalore della minorenne Enrichetta Braig c del maggiorenne Carlo Braig innerentemente alia graziosa deliberazione della locale Inclita Sedria Cspitanale ddo. 5o Aprile a. c, JNr, 2ö, verra tenut.o d' innanzi a questo Mrtgislrato il primo esecutivo Incanto nella gior-nala dclli 5 Ottobre p. v. il secondo nella gior-nat.adeili5 üSovembrc a. c. ed il terzo Incanto ncl-la giornata dclli 7 Deccmbrea. in. dalle Ore g alle 12 meridianc per la vendita del Molino, JNr. 736, composta di quatlro ruote colF annessavi terra posto iiel contcrniine di qacsla Cittä di spell.iinza della Massa quiii, Giuseppe Plsanello per il prezzo (iscale di . . . ii32o fl. i5 kr, per il Molino; c di . . , , 2D4 » 4$ n püU'anncssavi lerra, in complrsso \ib"]b fl. — kr. il tutfo erriiJtü nuMliantc Estimo giudizialmentc assunlo in data 26 IJecembrc 1828 in seguito a Dccveto dtio. 6 Settcrnbre dctlo anno, JMr. 207/1' ^1 (IJ' at^ °gMUI10 rcsfa libera 1' inspezione si in actu licitalionis clia ncllc allre giornale nella Cancollcria giuslixialo Magistratualc nelle solilc ore d* ufllcio coll' av\ ertenza ehe le dette icalitu iiflli primi dua Incanti non veranno deliberate a prezzo inferiore del verificalo estimo, mä Ccnsi nel terzo si deliberanno a qualunquo prezzo anclie inferiore all' estimo , senipre perö verso pronli Coutanh col paito ehe alia debt-trice Massa qum, Giuseppe Pisancllo restara li-l)!.-ro durante un anno ed uri giorno a reluire colt' effeuivo pagainento il venduto molino colf anncssavi terra. — Tutti quelli per tanto ehe bramassero fare acquislo dclle eccenuate realitä, sapranno comporirc nel luoco, giorni ed ore soprastabiliLe per far valere ad protocollum le-' loro offerte. — Fiume Ji 5 Settembre jÜ5i. Z- ^l5t2. (2) I. Nr. 7.95. E d i c t. Von dcm Nezir^'gcrichte Weixelbcrg, als Concursinstanz. z^ire lund gelhan : Es sey üdcr Anlangen ocs ^oienz Piidach'sctcn Oantmasse-Ver. tralcelÖ. Herr Finnz hoisclmied, in tie gericktii. che AcUbietung ocr, dein Kri^alor Lorenz Pildach zu Polane gehön^cn, unter Rcct. 3tr. iö, und Urd. Nr. 6Z, ecm Gute ^ckwarzenbach cindienen» den 3^4 Hüde, nct-st luncio in5:l,icw gewiNigt, und zur tleßfaNs, jedesmal von 9 b«s ,2 Uhr Bonnit» tags/ im Dorfe Pclane zu rolizicbcndcn Velfieige-rutig scrcn zu Folge §. Zc), a. O. O. zrrei Taq-sadunften / als: tie eiste auf kcn l. Hcvtemder und die zn'lite auf den 1. Octcbcr l. ^., n>il dem Bkisühe btsilmml worden, eah die"3lH f>n be sonoyl dci der eisten als geilen FeNbietuna nur um n-en,gs1enö ,hren Schähungsiveilh von 952 2»7 st. lo kr., und derlunäu5 ingilnctug nur um wenlgstens scinen Schähungswerth von 2 st. 45tr. hintangegebcn werben lönne. hievon werden Kauflustige mit dem wettern Beisätze verständiger, dah Jeder, welcber den er« fien Anbot macht, den Brititheil des Schährver« thes mit 72 ss. 25 i^3 tc. zu Handen der LlcitH. , tionscommlssion zu erlegen haben werde, und daß R die näheren üicitationsbedingmssc bei der dleßge. l richtlichen Registratur in Abschnflen beHoden wer« » den- tonnen. _ .. „_ Bezirksgericht Weixelbera am 29. Juli iL3i. Anmeltung. Nei der ersten FeUdietungstag« sayung hat sich kein Kauflustiger gemeldet. wenn solche weder bei der ersten noch zweiten Fe,K bietungscagfavung um den Schätzuna.swerth oder darüber an Mann gebracht werden tonnte, bei der dritten auch unter demselben hintangegeden wer« den würde. Wo«u die Kauflustigen mit dem Beisätze zu erscheinen hiemlt eingeladen werden, daß d:e Li, citationsbedingnisZe täglich in hiesiger Gerichtstanz« ley eingesehen rvelden können. Vereintes Bezirks'Gericht Michelstätten zu Krainburg den »2. Juni iL3l. Anmerkung. Bei der eisten und zweiten Feil^ bictungstagsahung »st tein Kauftustigcr er« schienen. 2. »2äg. (2) ^ Nr. »453. Feilbietungs . Edict. Von dem vereinten Bezirksgerichte Michel« statten zu Krainburg wird hiemit bekannt ge» macht: lZs sey über Ansuchen des helrn Dr. An-dreag Napreth, Vormund des minderjährigen Carl Recher zu Laibach, in die executive Fcilbictung der, dcm Lukaß Pogatschnig, Müller ,n der Sa» re. Vorstadt zu Kraindurg. eigenthümlich gehoil» gen, der Herrschaft Kieselstein, 5uk Rect. Nr. »2a, dienstbaren, mit Rücksicht der günstigen La» ße und des beständigen Wassers gerichtlich auf iZaich ft. 2c> kr. geschätzten Mahlmühle sammt ter dabei befindlichen Aue, wegen schuldigen 1000 ft. (3. M. 5. 8, c , gewilligei, und deren Botnah» mc auf den 20. October, ig. November und 20. December l. I., jedeümal Vormittags um 9 Uhr in hiesiger Gerichtötanzley mit dem Anhange de» stimmt worden, dah besagte Realität, wenn sol« che weder beider ersten noch zweiten Feildi Edict. Van dem vereinten Bezirts^elichte Michel« statten zu Krainburg wird hiennt bekannt gemacht:, M seo über Ansuchen des Joseph Nachtigall,, in. die executive Feildietung der, dem Jacob WaNand von Krainburg gehörigen,, dem Bencsicio St. Leo« nardi, 5u!> Ucd. Nr. 24 ij2 zinsbaren, zu Tene,. tisch, 5ud haus« ^ahl Nr. 8, gelegenen, gericht' Uch auf cjg6 ft. 2u kr. geschälten Hudrealität, we« gen schuldigen 468 ft. 47 kr. c. 5. c., gewiNiget, vno deren Vornahme auf den ia. August. »a.Sep«-tember und 12. October l. I., jedesmal Vormtt« tags um 9 Uhr, im Orte der Realität mit dem Anhange beswnnU worden, daß besagte Realität,, Herrschafts-Pachtung wird gesucht. Ein solvender Mann ist bereit, gcgcn annehmbare Bcdingnisse eine/ im Vechälmisse mehr mit dem Rusticale als Domimcale bc-gabte, unter die bcdeutcndern zu zahlende, in Krain im Neustadtlcr Ddcr Laiba6)er, in Stci-ern aber im Cillier Kreise gelegn," Herrschaft, mit oder auch noch lieber ohne Bezirk, vom Solar-^ahre iL32 angefangen, auf mehrere Jahre in Pacht zu nehmen; es werden dahcr die, zur Pachtgebung einer derlcp Herrschaft geneigten p. 1'. Inhabungen geziemend ersucht, ihre diesfälligen Antrage nntielst einem summarischen Detail der Nutzungen und Lasten, dann Angabc der nächsten jährlichen Pachtforderung, durch porlofrcpe Briefe, bls Ende October i83i, an Herrn Hof-und Gerichts-advocaten Dr. Johann Oblak in Laibach, eröffnen zu wollen. Laibach am 20. September i33i. Wohnung zu uergeben. Im Hause Nr. i3, in der lisradl, ist im zweiten Stocke ein Logls, bestehend in vier gemahlten, nöthlgenfalls auch fünf Zimmern, dann einem Cabmette, einer Küche, einer Speis,, Holzlege, Keller und einer Dachkam« mer, entweder jetzt gleich zu gesetzlicher Mi-chaelieinziehzeit, oder mit künftigem Georgi, in Bestand zu überladen. Einsicht und all' nähere Aufklärung hierüber gewahrt ergcbenss der gefertigte Hauseigenthümer, in seinem Wohnhause , in der St. Pctcrs - Vorstadt, Nr. i/z6., Ignaz Bern bach er, bürgert. Handelsmann. Z. 1266. (3) ^^ Anzeige. Auf dem Platze Nr. 3o6, werden Studenten in, Kost und Quartier aufgenommen. Das Nahcrc ist im nämlichen Hause im zwei,-, ten, Stocke, rückwärts zu erfahren.. 653 - Anzeige. MAngtkommen den 21. September z8zz. ß Frau Baroninn v. Schwizen, k. k. Stcwlsraths-Gcmahlmn, von Mottling nach Udine. — Hr. Ket-terer, k. k. Rath und Staadsarzt, von Klagenfurt nach Triest. — Hr. Carl Roulet, Fadriks^Besitzer, von Triest nach Neunkitchen. Den 22. Hr. Carl Schütz, Opernsänger, mit Hamilt'e, von Baden nach Triest. — Hr. Syud Khan, Agent Sr. königl. Hoheit Adas Mirza, ,von London nach Trieft und Persien. — Hr. Wallarmi, Major im Pensionsstande, von Nadkersburg nach Cremona. — Hr. Osmalsky, Oderlieuttnant vom Genie-Corps, von Grätz nach Tricst. — Hr. Städter, Oberlieutc-tiant von Prinz Hohcnlohe Infantttie,von Neustadtt. Abgereist den 22. September ILZl. Hr. Jakob Kosler, Großhändler, nach Tricst. — Hr. Schweitzer, Oberlicutenant vom 5tcn Artillerie-Negimcnte, nach Verona. Nreisännlichs ^7erlautbarnngeR. Z. IZ22. (i) Nr. i,OZc). Wegen Verführung des für dic Verpflegung dcs hier in Laibach, dann zu Adclsbcrg garnisomrenden und durchmarschircndcn Militärs im kommenden Jahre 38I2 bcnöthigcn-dcn Getreides und Aichls, von Karlstadt und Szissek bis Sallcch zu Waffer und hiehcr, dann von hier nach Adelsbcrg zu ^and, wird die Subavrondirllngs - Behandlung am 28. d. M. m dcn gcwöhnliä)l'n vormittägigen Amts-stunden bei diesem Krcisamte votgcnommcn werden, wozu die Utttcrnehmungslusilgcn zahl-rclch zu erscheinen hicmit eingeladen werden. — Das zu verführende Ouantnm beträgt 65oo Ccnten Mehl odcr Frucht für Laiback, und 10Q0 Eentcn für Adelsberg. — Dic Offercn-tcn haben sich mit cincm Rcuocldc von Zoo si. zu versehen, und mit der Fähigkeit zur Lci-flUNg der bestimmt werdenden Caution auszuweisen. —> K. K. Kreisamt Laibach am 20. September 16I1. Z. 1I2I. (1) Nr. 65/,/. K u 11 d ,n a ch u n g. Von Seite dcs k. k. Kreisamtcs Adcls-bcrg wird hicmtt zur allgclnfincn Kenntniß gebracht, daß für den Zeitraum vom 1. November »63i bis lchtcn October 58^2, folgende k. k.Aerarial-Mauthstationen zur neuerlichen Pachtvcrstcigerung gebraut werden, und zwar: 1"«°' am 27. Vormittags bei dem Oberrichter zu Sagurie, die dortige Wcgmauth um dem Ausrufspreis von öo2 fi.; 2^ am nämlichen Tage Nachmittags beym tbcngedack-ten Oberrichter die Wcg- und BrückcnmaMh zu Feistntz bei Dorncgg, um den Auörufspreis von 987 st.; 5'7 am 29. l. M. Vormittags die Wegmauch zu Senosetsch, bei der dortigen Bezirkbobrlgkelt, der Ausrufsprcis lst Z564 ss.; ^^ am nämlichen Tage Nachmittags dleWeg-und Brückenmauth zu Prawald, bei dcm dortigen Obcrrichtcr nilt dcm Ausrufsprei« sc von 11911 fi. — Die Pachtversteigee rungen fangen Vormittags um 10 Uhr und Nachmittags um 3 Uhr an, und werden Vormittags bis 22 Uhr und Nachmittags bis 5 Uhr fortgesetzt/ dann aber, wenn Niemand einen höheren Anbot macht, abgeschlossen. — Vom k. k. Kreisamte Adelsbevg am i5. September i33i. Uemtliche ^erlautbarunZen. Z. 1I2Y. (1) Nr. 556jg3. V. St. Kundmachung.' Von dem k. k. provisorischen Verzehrungs-fliuer - Inspectorate zu Lalbach nmt> bekannt gemacht, daß der Werzehrungefleuer - Bezug von dem 3lueschat,ke des Branntweins «lid der versüßten geifllgcn Getränke, von dem Aus-schanke des Weines, Wein / und Obstmcsies, und von dcm Flelschausschroten und Auek?? chcn, in dem ganzen xolmschen Bezirke Egg ob Podpetsch, für das Verwaltungejahr i8Z2^ im Weye der Concurrcnz Mittelst schrift-llchcr verfiegeltcr Offene verpachtet werden wud. Der Fiscal- oder Ausrufkprcis bkstcht in dcm dllßiährlgcn, auf dle bestehenden Ab, fil-.dl-nsen und Pachlutigen ßeßründctcn Er-traqe, namllch beim Bratintweln, urd den vcrsüßttn geWgen Getränken in 212 fi.; bei dtm Wcine, Ncm«und Obsiwost, in 2ö83 ss , und bci dem Flclsche in 767 fi., zusammen in IL62 ft. — Die schriftlichen Pachtzmsanbote, sowohl rücksichtlich dir vorsiehenben einzelnen steuerbaren Artikel, als ouch aller zusammen sind versiegelt, undmit derUcberschllft: „Pachtanbot für die Werzehrungssteucr vom Branntwein (Wcin oder Fleisch) im Bezirke Pono-vitsch: oder Pachtanbot für die V.erzeh«ungs-stcucr, in dem Bezirke Ponovilsch überhaurt" versehen, längstens bis zum 6. October d. I., 12 Uhr Mlttags, bei diesem k. k. Inspectorate zu überreichen. — Nach Verlauf dieses Ter-nims einlaufenden Anbote werden nicht brachtet, sondern die vorhandenen Offerte eröffnet, und mit dem Meisia,nblctenden, falls sich fem Anbot annehmbar darstellen wird, der Pacht» vertrag mit Voibchalt der Genehmigung, von Seite der k. k. illprlschen vereinten Eümeral» Gtfaöcn-Verwaltung, bis zu deren Hlrablan, gung derselbe an feinen.Anbot gebunden bleibt. (Z. Amts-Blatt Nr. n5. d. 2/,. September iSZi.) sjZ^ abgeschlossen werden; Anbote unter ötssndeten, weder hier noch unter den allgememen Pacht, bedingmfsen enthaltenen Nedmyungen, bler« bcn ebenfalls unberücksichllgt. Mtt d«r Offerte zugleich lst daß vorgeschriebene »c> ojotlge Va^ d,um des Flscalprc^ses, entweder haar oder m österrcichlschen Scaattpapicuen, nach dem letzten bekannten börsemäßi^en Eoursl emzurLl« chln, oder dte bet einer öffentlichen Eassc, ^u h,erort,qen Handen geschchcn« D^vositirung legal nacbzuweisen. w,dngens die Offerle unbeachtet bleiben, wird. Dle Vadien von mml dcrn Offerten werden nach erfolgter hl)chorti-gen Entscheidung zurückgestellt, und nur das des MeiÜbietenden, ,m Falle derAnnahme des Anbotes, zurückbehalten werden , irorauf solches entwcder «n dle bedungene CauNon linge» rechnet, oder, wenn dlefe anderwcltlg geleistet werden sollte, zurückgestellt werden wnd. — Dle wettern, eigentlichen Pachtbedingmsse können be« allen k. k. Verzehcungssteuer-In-spectoraten und Commissar,aten eingesehen wer? den. — Lalkack am ^i. Bevtember i^3l. 'Z. iZZa. (1) Nr. Is).M6. V. St. Kund m ach u n g. Von dem k. k. prouisorischm Verzehrui^gs-sieuer-Inspectorate zu Laibach wird zur allge-meiinn Kenntniß gcbrocht, daß der Verzehrungssteuer-Bezug, m dem gan;en politischen Bezirke Neumarktl, für das Verwaltungs-jähr 18^2, der Verpachtung zugeführt werden wird. Der angenommene Fiscal - oder Aus-rufsprcis besteht in dem Verzehrungssteuer-Er-trage dcs heurigen Jahres, namluh in 769 st. für den Branntwein und die versüßten geistl-gcn Getränke; in 2127 si/ für den Wein und MoK, und in ii5/ fl. für das Fleisch, zusammen in Ho53 st. — Die Verpachtung so? wohl rücksichtlich dicscr einzelnen steuerbaren Artikel, als auch aller zusammen, geschieht im Wege dcr schriftlichen Concurrenz. Die hieran thcilnehmendcn Pachtlustigen, haben daher lh-re Pachtzins-Anbote schriftlich, versiegelt, und unter der Ueberschrift: „Offerte für die Ver-zchrungssieuer im Bezirke Neumarktl", und wenn sie nur rücksichtlich cincs Artikels, in die Pachtung eintreten wollen, unter der Ueber, sckrift: „Offerte für die Verzehnmgssseuer obm Wein, (Branntwein oder Fleische) im BeZir-ke Neumarktl", bei diesem Inspectorate, und zwar spätestens bis zum ic». October i83i Mit, tags einzureichen. Spater, oder unter Bedingungen, die in den festgesetzten Pachtbedingnissm nicht gegründet sind, eingebrachte Anbote werden nicht beachtet. Mit den Offerten ist zur Sicherheit derselben zugleich das vorgeschriebene Vadium von 10 ojO des Ausrufspreises in Baas ren oder in öffentlichen Fondsobligatiorim, nach dem letzten börsemaßlgen Course, vder, wenn dasselbe zu hierorcigcn Handen, bei einer öffentlichen Easse deponirt worden/ das entsprechen? de Certificat dieser Eajse einzubringen, widri-gens die Offerte nicht berücksichtigt werden kann. Diese Vadien werden nach der Entscheidung über dle Anbote, welche mit thunlichster Be-schleumgung erfolgen wird, den Minder-Of-fercnten zurückgestellt, die des Mcistbieters aber im Falle der Annahme seines Anbotes, bis zur Berichtigung der entfallenden Caution zurückbehalten werden. Die wcitern, eigentlichen Pachtbcdingniffe können bci jedem k. k. Vcr-zehrungssteuer - Inspectorate und Commissaria-tc eingesehen werden. — Laibach am -2l. September 16I1. Z. !2ö2. (1) Nl. b7g. Edict, Dü3 Beiirksbericht Ilcsfctifuß macht bekannt: Vi fto über 2lnsuchen dcK Johann Moistroutsch von DobruschkavaK, wioer Agnes Mmstroutsch vi^n ebenda, wegen schuldigen Ledensunteidaltes iu die VrcclitionK FeNdlctuilg der schuldnelifchen in die get^chcllche Pfändung und Schätzung gezogenen Fährnisse gewilligt trordcn. Vä »oerdcn daher drei Feildietunfts.Tag. sayur^en, und zwar: auf den »., l5. und 29 Oc» to^er l. I., jcdeömal Volmiltags von 9 dis t2 Uhr, im Orte Dol)ruschkc>vas mit dcm'Acisay« angeordnete daß, wenn diese Fährnisse bei der ersten und zronten ^eUdietung nlcht um oder über den Tchähunqs'.rellh an^ediacht werden tonnten, dieselben dei der dntten Itil^iet^ng auch unter dem Schätzungswerte würden hintangegeben wer» den. Wo^u tie Kauflustigen vorgeladen werden. Ve^rksgecicht Nasscnsuß am 5. September i65l. _________ Z, l32L^'('»).............'...............""'"......."'"" ""Rr/1223! G d i c t. Zur herstcNung einer Leichtnfammer bei der Pfarrkirche zu Senosetsch um den buchhalterisch präUmmnten Betrag pr. 53c> st. I» ,j2 tr., wird in F^-lge löblich?« f. k. Kreisamtg. Beiordnung vom 2.). August l. I,, Nr. 56>?4, am 3. October l. I., Vormittags um 9 Uhr eins cffentlich« Heradsteig^unc; bei dkft'r Belillsobliglelt adge« halten rcerden. Welä)/ö mit dem Aeisa^e bekannt gemacht rcild, daß bis dabin sowohl eel Kosten« Überschlag, als auch das Vorausmaß in ter hiesigen AmMünzley eingesehen, ruie auch die Licita« tionsbedingnisss, deren volzü^llcksie der Oilcig eineK Padiumö in dem fünfcen ^.htile des obgcdachten AuslufspreiseS pc. 52«) st. 3, ^2 tr. mit 67 st. 54 kr. im Baartn, und dis unentgeldliche Leistung der Kug< und Handrobath von Seite der Seno» setfcher Pfacrgemeinden, nur im Umfange des Pfarrdistlicts find, in Grfahtung gebracht werden tonnen. Aezillsgencht Senofttfch am 20. September iL3».