1345 Amtsblatt ^nr Lmlmcher Ieitnng Nr. 184. ___________^_^_^__^ Samstag den <2. August 1871. (302—1) Nr. 2321. Kundmachung. Wegen vorzunehmender )leini gunst der Anltslvcalitciten bleibt die ll. k. Lnniil'^hnllillsiassl' «m 17,. 18. und 19. August 1871 für den Verkehr mit Parteien ge schloffen. «aibach, am ÜH.Austnst ll^7H. Von der Vorstchnnss der k. l. Bandes-Haupttasse. (322—1) Nr. 54<.)0. Allerhöchste Stipendien fiiv die lilldwirthschnftlicho Lchranstalt „Fran, ciöco Iosephinl,», in Modliuss. Sc. k. und k. Apostolische Majestät haben ans der Allerhöchsten Privatkasse zwei Stipendien von jährlich Zweihundert fünfzig Gulden ö. W. für die landwirthschaftlichc Lehranstalt Francisco Iofc-phinnm in Mödling bewilligt nnd gestattet, daß das eine dieser Stipendien den Allerhöchsten Namen des Kaisers, das andere den Namen der Kaiserin führen dürfe. Für beide Stipendien haben sich Seine Maje stä't das Bcrleihnngsrecht über Antrag des Ackerbau-Ministeriums vorbehalten. Für diese Stipendien wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Zur Anfnahme in die genannte Lehranstalt wird erfordert: 1. Die Zustimmungserklärung der Eltern oder der Vormünder; 2. ein Lebensalter von mindestens sechszehn Jahren, für welche Vedingnng nur in besonders rücksichtswürdigen Fällen durch das Curatorinm Nachsicht ertheilt werden kann; 3- die Nachweise über denjenigen Grad von Schulbildung, welche durch die zurückgelegte untere Nlftc von allgemeinen öffentlichen Mittelschulen (Realschulen, '(Hymnasien, Realgymnasien) erworben wird. Behufs des sicheren'Verständnisscs der landwirtschaftlichen Vortrage ist es wün-schenswerth, daß der Stndirende vor seinem Ein-tntte Anschannngen vom landwirtschaftlichen Netnebe gewonnen hat. Bei nnznreichendcn Nachwclsm bezüglich der Schulbildung oder der landwirtschaftlichen Anschammgcn 'kann stch der Betreffende einer Ansnahmsprüfung unterziehen, deren Ergebniß über die Anfnahme in die zweijährige Fachschule oder in den Vor> bcreitungscurs entscheidet. Die mit den Nachweisen im obigen Sinne belegten Gesuche sind bis 15. September beim Curatorium dieser Lehranstalt in Mödling zu überreichen. Studirenden, welche obigen Aufnahmsbedingungen vollkommen entsprechen und die Fach-schnle mit gutem Erfolge absolviren, ist von dem k. k. Rcichsministerimn die Begünstigung des einjährigen freiwilligen Wehrdienstes zugesichert. Wien, am 2. August 1871. Vom k. k. Ackerl'auminijicrium. (301—3) Kundmachung. Als See-Aspiranten werden in S. M. Kriegsmarine Jünglinge aufgenommen, welche das 17. Lebensjahr erreicht, das 19. nicht überschritten, die Studien an einer Obcrrcalschule absolvirt haben, mit Zengnisscn zum mindesten der 1. Klasse und in den mathematischen Lehrgcgenständen mindestens mit genügend klassificirt, ferner physisch zum Seedienste tauglich sind nnd die Aufnahmsprüfung mit gutem Erfolg bestehen. Die Aufnahmsprüfung umfaßt: ^.Arithmetik. THeilbarkeit der Zahlen, gemeine und Decimalbrüche, Potcnziren, Ausziehen der Quadratwurzel mit den brauchbarsten Abkürzungen, Verhältnisse, Proportionen und deren Anwendung, Kettensatz, Durchschnittsrechnung. I). Algebra. Die 4 Grundoperationen, Potenzen, Wurzeln, Proportionen, Logarithmen, Glcichun-genbis incl. der des zweiten Grades, Reihen, Ket-tenbrüchc, binomischer nnd polynomischer Lehrsatz, o. Geometrie. Planimetrie mit Inbegriff der Haupteigcnschasten der Kegclschnittslinie, Stereo metric, cbcne und sphärische Trigonometrie, An-wendnng der Algebra auf Geometrie, Anfangs-gründe der analytischen Geometrie, ä. P h y si k. Allgemeine Eigenschaften der Körper, Gleichgewicht und Bcwcguug, Eigeuschaftcn der festen, tropfbaren nnd ausdchnsamen Körper, Akustik, Licht, Magnetismus, Elektricität und Wärme. <;. Geographie. Kenntniß der Erdoberfläche nach ihrer natürlichen und politischen Einrichtung, die für den geographischen Unterricht unerläßlichen Pnnkte aus der Himmelsknnde, specielle Geographie Europa's, Einthcilung der Länder nach Völkern und Staaten, Statistik Oesterreichs im vergleiche zu den andern Haupt-staatcn. f. Geschichte. Uebersicht der Hauptbegebcnheiten der Weltgeschichte in ihrem Zusammenhange, und wird hiebci die eingehende Kenntniß der Geschichte Oesterreichs erfordert. x. Deutsche Sprache. Schriftliche Aufsätze, Sicherheit und Gewandtheit in klarer Darstellung der Gegenstände, Kenntniß der bedeutendsten Erscheinungen der neuen deutschen Literatur. Die Kenntniß fremder Sprachen wird eine besondere Berücksichtigung finden. Die an der Marine-Akademie in Fiume von einer daselbst zusammenzustellenden Commission abzuhaltende Prüfung gilt als mit Erfolg bestanden nur in dem Falle, wenn der Bewerber aus allen Gegenständen zum mindesten mit „genügend" klassificirt wird. Vom Tage der Ernennung zu See-Afpiranten treten die Bewerber in den Genuß der Gage jährlicher 372 fl., mit welcher am Lande der Bezug des competenten Quartier-, eingeschifft hingegen des festgesetzten Schiffskostgeldcs verbunden ist, außerdem erhalten dieselben bei ihrer Aufnahme einen Eqnipirungsbeitrag von 100 fl. ö. W. Die Reise zur Aufnahmsprüfung haben dieselben auf eigene Kosten zu bewirken. Bewerber um die Aufnahme als See-Aspirant haben ein schriftliches Gesuch an die Marine-Section des Ncichs-Kliegsministeriums zu richten und diefem Gesuche beizuschlißen: :r. den Tauf- (Geburts-) und Heimatschein; l). die Zeugnisse über erlernte Sprachen und über die zurückgelegten Studien überhaupt; 0. die legalistrte schriftliche Zustimmung des Vaters oder Bormundes zum Eintritte in die Kriegs-Marine; (1. ein von der zuständigen politischen oder polizeilichen Behörde ausgestelltes Zeugniß über das unbescholtene Vorleben des Bewerbers; o das militär-ärztlichc Zeugniß über die körperliche Tanglichkeit zum See- und Kriegsdienste, welches von dem dem Ausenthaltsorte des Bewerbers zunächst befindlichen Heeres-sMarine) Ergänzungs-Bczirks-Eommando oder Truppen körper auszustellen ist, endlich f. den Impfungsfchein. Mit dem Gebrechen der Kurzsichtigkeit Behaftete sind von der Aufnahme als See-Aspiranten ausgeschlossen. Von der k. k. Marine-S'cction des Aeichs-Knego-Minifteriums. 134 6 (304-3) Razglas. V iz finanèno postavo od 14. dno julija 1871 poterjenemu državneinu proraöunu za tekoèe leto (kapitel 8 ministerstvo za bogoèastje in uk) je dovoljenih petuajst tisuc goldinarjev, ki se imajo obrniti takole: a) Podeljevale se bodo štipendije potrebnim, pa nadepolnim umetnikom, kateri so ali že stopili pred vcitost s kakim veèim saino-stalnim delom, ali ki so vstani pokazati dela, katera v sebi imajo že kaj boljšega umetniškega jedra ; b) podeljevale se bodo penzije, to je primoèki umetnikoin, kateri so že kaj kasnovitnega in hvalevrednega storili, da jiin bode mogoèe s tim pripomoèkom napredovati po poti, katero so sreeno nastopili; poslednjiè c) se bo obernilo nekaj tega denarja za naroèilo na polju obrazivne umetnosti, in sicer se bo uaklonilo takim umetnikom, ki so ze dosegli mero umetniške samostalnosti. Ministerstvo za bogoöastje in uk, kateremu jo izroèena izpeljava te odmembe, si pridrziye, da bode pri delitvi penzij ravnalo v svojiru pod-roèji, in bo pri narocilih, katera se bodo umetnikom dajala, posebno na to gledalo, da se s temi naroèili vstreže državnim potrebam v tej zadevi, in bo v tej reèi vse vpeljalo, kar bo treba. Kar pa zadeva štipendije, so povabljeni vsi uinetniki, ki obdeljujejo polje obrazivne umetnosti, kakor zidarstvo, podobarstvo, malarstvo, pešnistvo in niuziko, iz vseh v državnem zboru zastopanih kraljestev in dežel, kateri mislijo, da imajo pravieo do štipendije, da naj se zarad tega oglasijo najdalje do 31. avgusta t. 1. pri doticni deželni vladi. Pismenim prošnjam se mora pridjati: 1. Spisek, iz katerega se spozna, po kateri poti se je prosivec v svoji umetnosti izobra-ževal, in v katerili razmerah živi; 2. spisek, v katerem prosivec pove, kako bo on štipendijo, ako jo dobi, rabil v svoje dalje izobrazevanje; in 3. mora priložiti izgledke svojega talenta, iz katerih se tudi vidi, katero stopnjo omike je že dosegel. Te štipendije se bodo za sedaj dajale le za eno leto, ter se oponini, da se bodo pri od-loèevanji, koliko ima kak prosivec dobiti, posebno gledalo na osebne razmere njegove in na namen, ki se vtegne doseèi po tej delitvi, vendar je prosivcu, kar to zadeva, na voljo dano, izreèi svoje osebne želje. Otl c. Ii. liiiuisterstva za Iiogo-rasljc in uk. Kundmachung. ^ ^''8. In dem mit dem Finanzgesetze vom 14. Iull 1871 genehmigten Staatsvoranschlage für das laufende Jahr (Capitel 8, Ministerium für (5ultus und Unterricht) ist der Betrag von fünfzehntausend Gulden ö. W. bewilliget worden, welcher seiner Bestimmung zufolge : k) zur Ertheilung von Stipendien an mittellose aber hoffnungsvolle Künstler, welche entweder bereits mit einem größeren selbständigen Werke vor die Oeffentlichkeit getreten sind, oder Leistungen von tieferem künstlerischen Gehalte auszuweisen in der Lage sind; d) zur Ertheilung von Pensionen, das ist: Un< terstützungsbeiträgen für Künstler, welche bereits Ersprießliches und Verdienstliches geleistet haben und welchen durch die erwähnte Beihilfe die Möglichkeit gewährt werden soll, auf der mit Glück betretenen Bahn fortzuschreiten; endlich o) zu Aufträgen auf dem Gebiete der bildenden Kunst, und zwar an solche Künstler, welche bereits das Maß künstlerischer Selbständigkeit erreicht haben, verwendet werden soll. Indem das Ministerium für Cultus und Unterricht, welchem die Durchführung dieser Widmungen anheimgestellt ist, sich vorbehält, rückstchtlich der Zuwendung von Pensionen im eigenen Wirkungskreise vorzugehen, bezüglich der an bildende Künstler zu ertheilenden Aufträge zunächst die Befriedigung der in dieser Richtung sich geltend machen^ den Bedürfnisse des Staates zum Ausgangspunkte zu nehmen und diesfalls das Erforderliche cinzulei-ten, werden zur Bewerbung um Stipendien alle Künstler aus dem Bereiche der bildenden Künste (Architektur, Sculptur und Malerei) der Dichtkunst und Musik aus allen im Neichsrathe vertretenen Königreichen und Länder, welche auf die Zuwendung eines Stipendiums Anspruch zu haben glauben, aufgefordert, sich diesfalls längstens bis 3 1. August d. I. bei den betreffenden Länderstcllen in Bewerbung zu setzen. ! Die Gesuche haben zu enthalten: 1. Die Darlegung des Bildungsganges und der persönlichen Verhältnisse des Bewerbers; 2. die Angabe der Art und Weise, in welcher von dem Stipendium zum Zwecke der weiteren Ausbildung Gebrauch gemacht werden soll, und 3. die Vorlage der erwähnten Proben des Talentes und der bereits erreichten Bildungsstufe. Diese Stipendien werden vorläufig auf die Dauer Eines Jahres verliehen, wobei bemerkt wird, daß für die Bestimmung der Höhe derselben die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers und der durch die Verleihung zu erreichende Zweck maßgebend sind, daß es jedoch dem Bewerber freisteht, seine persönlichen Wünsche in dieser Richtung auszusprechen. ! Vom k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht. (317__3) Nr. 1072 n. 1074. Concurs-Edict. Bei dem k k. Bezirksgerichte Bleibmq ist eine Kanzlistcnstelle mit dm systemmäßigcn Bezü gen in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche nnter Nachweisung der Kenntniß der slovcnischen Sprache bis längstens 21. August 1871 an dieses Präsidium gelangen zu lassen. Klagenfurt, am 7. August 1871. Vom Präsidium des k. k. Fandeagcrichles. (321—2) Nr78077.'" Conc u r s zur Besetzung der Postmeisterstellc bei dem f. l. Postamte in Alt lag (Vezirkshauptmannschaft Gotisch«) mit der Iahresbestallung von 150 fl. nnd den Amtspauschale jährlicher .'i0 fl., dann qcgcn Dicnstvertrag nnd Dienstcaution von 200 fl. in Barem oder 5"/„gen Staatsschulducrschreibungcn. Die Bewerber habcn in ihreu bis längstens 2 4. August 1 87 1 an die k. k. Postdirection in Trieft einzusendenden Gesuchen auch das Alter, das Wohlverhaltcn, die genossene Schulbildung, die Vcruwqcnsvcchältuissc nnd eventuell die bisherige Beschäftigung, sowie auch die Möglichkeit, sich ein seuer und eiubruchsicherc^ Amtslocale zu verschaffen, nachzuwciscn. Der Postmeister muß vor dem Dienstantritte die vorgeschriebene Postmanipulalionsprüfnna. mit gutem Erfolge ablegen, weshalb dic Brwclbcv iu dcü Compctenzgchlchen anzugeben habcu, bei welchem k. k. Postcnnlc sie die nöthige Praxis zu nehme» wünschen. Tricst, am 18. Angust 1871. M. k. Hlostdircclil'n. (319—3) Nr. 1053. Offert-Verhandlllilg bei der k. k. StrafhausVenvaltung im Eastclle zll Laibach am 14. August 1871 um 11 Uhr Vormittags wegen Hintangabe einiger Adaptirungsarbeiten, und zwar nach dem vorlie-i gcnden Ucverschlage: >1. an Maurerarbeiten sammt Material und Wasserbeistellung im Betrage von . . 150 st. 2 kr. 2. Stcinmctzarbeiten ... 12 „ 514 „ ,3. Zimmermannsarbeitcn . . 42 „ 50 „ 4. Tischlerarbeiten .... 25 — „ .5. Schlosser-nnd Schmiedearbeit 177 „ 36 „ ! Die bezüglichen Offerte, mit einer 50 kr. Stempclmarke und 10 "/« Vadimn versehen, sind wohl versiegelt bis znr besagten Zeit an die k. k. . Strafhansverwaltung einzusenden, sowie die näheren Bcdingnisse bei derselben zu erfragen. Laibach, am 9. August 1871. K. k. S'trafli,n,5.Vcrwl,ltl,ng.