Zlmtsblaü M Kmbacher Veiinna. K»>. 2V8. Samstag den UK. September »858. Z 477 :« (2) Kundmachn« st Nr. 5007 Das hohe k. k. Handelsministerium hat mit Erlasse vom ! 4. August l I , Nr. "^2,v2-die Einführung von zweimal laglichcn Botenfahltcn zwischen Planina und Rakek genehmiget und angeordnet, daß mit Beginn dieser Botcnsahlttl» die gegenwärtig 3 Mal täglichen Boten« fahrten zwischen Adelsbetg und Planina auf Einmal tägliche zn beschränken seien. Die neue Kuroordnung wird mit l5. September l. I. in Wirksamkeit treten. Die Botenfahrten von Plan in a nach Ratet werden ln folgender Ordnung v«lkehr Uhr Früh. l l Uhr Früh. 4 Uhr 37, Minuten Nachmittags. 5 Uhr 35» Minuten Nachunttags. Die Botenfahtt zwischen A delöd erg und Planina wild von Adelöberg um 5, Uhr abgehen und um ll Ul)r l5 Minuten früh in Plan, na eintreffen, Von Plan« na ist die Nvtenfahtt nach Adel öbcr g um Garnisons-Apotheke zu Laibach auf dix Zeit vom l. Dezember l85>« bis Ende November l8.',!) erforderlichen Viktualien, Getränke und sonstigen Bedürfnisse wird im 'Amtölokale des k. k. Kriegökommissariats am l3. und ^4. September ltt^»8 um !> Uhr Vormittags eine Lizitation abgehalten werden. Die zu liefernden Artikel sind beiläufig: Für das k. k. Mi lilar - Garni sonö-Spital zu Laibach. — ' ,, , < ^/^„ '..... , - ________________________________________ 12M) ^ löthige Mundsemmcl 3«0 Kümmel »2«M«i " '^^^, ^.^^ ,s,<^ Suppengrünes 5,000 Stück ^^____________,_______ 200 Zwiebel Nl8 ^suno ^^^^.^ ^eife l'MM_____________2«- j Brot _____ uu ordinären Reibsand «8000 Rind. „l___________Krenn 7M,<> Kalb-_______ Welsch .,5>W ....."^er 28W Mund- ^.^ 500 ^"" ^.^^^ 4800 Semmel-__________^^^ ^00 ^ alten weißcu Wein »0 reine rohe Gerste ^" <«.. , ^"n"^ 40U Melis-Zucker " ^f""d gemelnen Terpentn. 40 schwarze Seife "'""____________^^ ,'»<> reinen rohen Schweinfilz iW.».Kttlu,!,schlitt Stück Blutegel mittlerer Gattung l0tt gemeinen Honig 8Nli_____„ tümonien 2" Terpentin-Oel 200 Mast Essig '" ^'"^ I«0 "Münd Weingeist, 36gradigcn nebstdem das Barbieren und Haarschneiden für nach dem Verschleiß im Großen auf Prozenten- einen Krankenstand von l5»0 Köpfen, dann die Nachlasse verhandelt. Lieferung der Medizin- und sonstigen Gläser, Zur Lizttation wird Niemand zugelassen, der nicht vorher ein Vadium erlegt, welches Spitals - Aushllfswäsche, nebst verschiedenen für die Artikel der Viktualicn und Getränke ln ^ftftrschmid - Arbeiten. ij<,U st., des Backers in ,5,U si., des Fleisch- Das vorstehende Erforderniß ist nur an- Hauers m «5>0 st., des Wäschers in ^0 ft., des '^herungsweise angenommen, dle Lieferunqö.Ver- Glasers in ^ si., des Kupferschmiedes in 3 ft. Kindlichkeit lautet auf den wirklichen Bedarf. festgesetzt ist; denjenigen, die nichts erstehen, Sämmtliche Gegenstände werden nach ihrer wird das Vadium gleich nach beendeter Lizita- Eigenschaft entweder stückweise, od?r in n. öst. tion zurückgestellt, von den Erstchern aber so- Maß und Gewicht geliefert. gleich bei Unterferligung des Lizitalions-Pro- Hinslchrllch der, der ämtlichen Satzung un^ tokolles auf die mit zehn Prozent des Betra- terliegenden Artikel wird auf Prozenten - Nach- ges der angenommenen ganzjährigen Lieferung laß. hinsichtlich jener aber, welche keiner Aat- der betreffenden Artikel bemessenen Kaulion er zung unterlicqen, entweder auf festgesetzte, die ga'nzt und dcpositirt. ganze Lieferungsdauer gleichbleibende Kontrakts- Diese Kaution kann entweder in barem preise, oder auf die jeweiligen Marktpreise, Gelde, oder in k. k. Staatspapleren nach dem bö'rsenmaßigen Kurse, in einer Real - Kaution oder in einer Bürgichaft geleistet werden. Schriftliche Offerte werden unter folgenden Bedingnlssen angenommen und berücksichtigt: ») Dieselben müssen noch vor dem sämmtlichen Abschlüsse der mündlichen Lizttatlon einlangen, versiegelt und mit dem bestimmten Vadium, oder statt desselben mit dem Kassa-Ellagsscheine belegt sein. li) Der betreffende Offerent hat in seinem An-erbietungsscyreiben ausdrücklich zu erklären, daß er ln nichts von den bekannt gemachten Lizitations - oder Kontrakts-Bedingunge» abweichen wolle, vielmehr durch sein schriftliches Offert sich eben so verbindlich mache, als wenn ihm die Lizitations-Bedingungen bei der mündlichen Versteigerung vorgelesen worden wären, und er dieselben, so wie das Protokoll selbst mitunterzeichnet hätte; somit hat c) der Offercnt in dem schriftlichen Offerte sich zugleich zu verpflichten, im Falle er Ersteher bliebe, nach erhaltener offizieller Kenntniß hievon das Vadium zur vollen Kaution unverzüglich zu ergänzen, und falls er dieses unterließe, sich dem richterlichen Verfahren ganz, und zwar so zu unterwerfen, als wenn er die Kaution selbst erlegt, und die Lieferung übernommen hatte, so daß er also auch zur Ergänzung der Kaution auf gesetzlichem Wege verhalten werden kann. li) In dem schriftlichen Offerte ist der Anbot mit Buchstaben auszuschreiben und ein für alle Mal bestimmt auszusprechen, weil dieser Anbot als unabänderlich betrachtet werden muß, und es dürfen daher e) in diesem Offerte eben so wenig bedingniß-weise auf das noch unbekannte Resultat der mündlichen Lizitation, oder auf andere Offerte Bezug habende Nachlässe, als Ausnahmen oder Nachlasse Abweichungen von den Lizitations-Bedingungen vorkommen. s) Die eingelangten schriftlichen Offerte werden erst nach Beendigung des mündlichen Verfahrens eröffnet werden. F) Enthält nun ein solches schriftliches Offert einen bessern Anbot, als jener des müu.oli-chen Bestbieters ist, so wird die Llzitatwn mit dem schriftlichen Offercnten, wenn er zugleich anwesend ist, und mtt den sämmtlichen mündlichen Llzitanten wieder aufgenommen, stiijj). fortgesetzt, und als Basis dieser fortgesetzten Verhandlung das schriftliche Offert angenommen. I>t der Offcrent nlcht persönlich anwesend, so wird olesem Offert der Vorzug gegeben, dle mündliche lizitation nicht mehr sortgesetzt, sondern auf Grundlage des Offertanbotes der Kontrakt abgeschlossen. l:) Ist der Anbot des schriftlichen Osserenten mit dem mündlichen Bestbotc gleich, so wird letzterem der Vorzug gegeben und nicht weiter verhandelt. Der Kontrakt ist für den Bestbieter gleich vom Tage des von ihm unterfertigten Lizita-tions-Prolokolls unwiderruflich, für das Aerar aber erst vom Tage der erfolgten hochortigen Genehmigung verbindlich. Die weiteren Lizitations-Vedingnisse können von jetzt an beim gefertigten Garmsonspilals-Kommando während den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden, wobei bemerkt wild, daß bie Lizitalion am besagten Tage pl-uec««« um l> Uhr Vormittags den Anfang nunmt, und sich die Lizitanten im Amtölokale, am alten Markt Haus-Nr 2l, einfindcn wollen. Vom k. k Militär - Garnison - Spitalö-Kommando La'dach am l4. August <»5?- N?4 Z. 483. n (,) Nr. ,I8l,.! Kundmachung, ! über die Verpachtung dcs Bezuges der allgemeinen Verzehrungssteuer uon Wein und Fleisch für das Verwaltungsjahr >859 auf den Ouarner- Inseln. Bon der k. k. Finanz-Bezirks-Direktion ln Capo d'Istna wird bekannt gemacht, daß der Bezug der Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch in dcn aus dem inliegenden 'Ausweise zu ersehenden Steuerbeziiken im Weqe der öffentlichen Versteigerung unter nachstehenden Besting mungen in Pacht ausgeboten wird, 1. Die Pachtverhandlungen werden in der Regel bloß ans Ein Jahr, o, i. für die Zeit vom l. November l^7,^ b>s letzten Oktober «85!», mit oder ohne Vorbehalt dcr stillschwei genden Erneuerung für die nächstfolgenden beiden Jahre, selbe können aber auch unbedingt auf dic Dauer von drei Jahren gepflogen werden. 2. Aus dem angehängten Ausweise sind die Ausrufspreise, welche nach der neuen österrei chischen Währung ausgemittelt sind, für die ein? zelnen Pachtbezirke und Steuerodjekte, so wie der Standort und Tag, an welchem oie Pacht-verhandlunqen vorgenommen werden zu entnehmen. H. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach den Gesetzen und der Landesvcr» fassung hi^von nicht ausgeschlossen ist. Für jeden Fall sind alle Jene sowohl von der Uebernahme, als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Werbrechens mit einer Strafe belegt oder welche in eine kriminalgerichtliche Untersuchung verfal-. len sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Jene Individuen, welche zufolge des Strafgesetzes über Gefällsübcrtretungen, wegen Schleichhandels oder einer schweren GefäUüübertretung in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, sind durch sechs, auf den Zeitpunkt der Uebertretung, oder wenn derselbe nichl bekannt ist, der Entdeckung derselben, folgende Jahre als Pachtungswerber ausgeschlossen. Ueber die persönliche Fähigkeit zur Eingehung eines Pachtvertrages überhaupt, hat sich der Pachtlustige vor dem Beginnender Pachtung über Aufforderung der Gefällsbehorde mit glaubwürdigen Dokumenten auszuweisen 4. Wer im Namen eines Andern einen Anbot machen nnll, muß sich mit der gehörig le-galisirten Vollmacht seines Machtgebers bei der Kommission vor der Limitation ausweisen und dieselbe ihr übergeben. 5,. Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen, den zehn-ten Theil des Ausrufpreises gleichkommenden Betrag im Baren oder in öffentlichen Staats-Obligationen, welche nach ihrem zur Zeit des Erlagcs bestehenden Börsenwerthe, die Lose der Anlehcn von den Jahren l«34 und lAAtt aber nach dem Nominalwerthe angenommen werden, der Lizitationb - Kommission als vorläufige Kan-, tion zu erlegen. Auch kann dafür eine einverleibte Prag/ matikal-Sichcrheits-Urkunde mit Beibringung des neuesten Grundbuch- oder Landtafel. Ex traktes, worin dcr als vorläufige Kaution sicher zustellende Betrag bereits ersichtlich sein muß. überreicht werden, welche jedoch zur Beurtheilung der Annehmbarkeit der Sicherstellung auch mit dem Schatzungsakte der verhypothezirten Realität belegt sein muß. Zur Erleichterung jener Vcrsteigerungölusti. gen, welche bereits Verzehrungssteuerpächter sind, wird gestattet, daß in Betreff derjenigen Personen, welche in dem Gebiete derselben leitenden Bezirks-Behörde, in deren Gebiete die Berzehrungssteuer.Versteigcrung, an welcher sie Theil nehmen sollen, stattfindet, einen Steuer-bezirk oder mehrere Verzehrungssteuer-Bezirke bereits gepachtet und ihre dießfällige Kaution durch Erlag baren Geldes oder in Staatspapieren geleister haben, statt einer neuen vorläufigen Kautton lediglich eine Erklärung genügend ist, l daß sie ihre für die gegenwärtige Pachtung be-! stellte Kaution vorläufig für ihre künftige Pachtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweise Pachtlustige durch eine an dem Tage der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung der kompetenten Finanz-Bezirks-Direktion nachweisen , daß er mit keinem Pachtzinsrückstande uon der uon ihm bereits gepachteten Verzehrungsstcuer aushafte und daß auf die von ihm als Haution dieser Pachtung gewidmeten, amtlich aufbewahrten Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht el wirkt sei, und ü'oerdieß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Kaution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Kaution für seine gegenwärtige Verzehrungsstener-Pachtung geleistet wurde, für die Pachtung, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu oezeichnen ist, der Versteigerung^-Kommission überreichen und dieser Kommission auch die ihr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vin-kulirten öffentlichen Obligationen sammt dcm bezüglichen Erlagüscheine, oder die Quittung über die hiefür erlegte bare Kaution, und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden -Tilgungsfonds : Hauptkassa, wenn die b>re Kaution bei dem Tilgungsfonde fruchtbringend angelegt wurde übergeben. l». Die im Ausweise benannten Steuer und riickslchtlich Pacbtbezirke werden zuerst einzeln und zwar, wenn in dem Bezirke zwei oder mehrere Steuer-Objekte zu verpachten sind, diese beiden, oder mehrere Objekte zusammen ausgebotcn, es wäre,denn, daß kein Anbot für alle Objekte ci^ ncs Pachtbezirkeä gemacht werden sollte, in! welchem Falle auch Anbote für einzelne Steuer-i ubjekle dcs betreffenden Bezirkes angenommen werden. Nach geschehener Versteigerung der einzelnen Pachtbezirke ist es den Pachtlnstigen gestattet, mündliche Anböte anch für die Pachtung zweier oder mehrerer Bezirke, unter der Voraussetzung, daß die Konkrctal - Anbote den, Betrag der für die betreffenden Bezirke erziel-ten einzelnen Meistbote übersteigen, gegen dem zu machen, daß sie auf die im H. 5 dieser Kundmachung bezeichnete Art, die vorläufige Kaution für alle jene Bezirke, für welche der Gesammtanbot gestellt wird, erlegen. Wenn in dem mündlichen Konkretal.Anbote auch ein solcher Steuer- oder Pachtbezirk enthalten ist, für den bei der Einzel-Versteigerung kein Anbot gemacht wurde, so wird der Kon-kretal-Anbot nur unter der Bedingung angenommen , daß derselbe wenigstens der Gcsammt-summe der für die im Konkretal,-Anbote enthaltenen Bezirke festgesetzten Ausrufspreise gleichkomme. 7. Ebenso ist es gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtung des Verzehrungssteuerbe-zuges einzureichen, und zwar für die Pachtung bloß eines oder mehrerer Bezirke, wobei der Offerer,t auch die Bedingung stellen kann, daß fein 'Anerbieten nur für dcn Fall gelte, wenn lhm der Bezug der Verzehrungssteuer für alle Bezirke, für welche er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend eines Bezirkes oder Steucr-objektes überlassen wird. 8. Bei den schriftlichen Anboten ist Folgendes zu beobachten: g) Dieselben müssen mit dem zu Folge § 5, dieser Kundmachung als Kautionsdcpositum bestimmten Betrage im Baren, oder in öffentlichen Staatsobligationen brlegs, oder mit dem Beweise versehen sein, daß dieser Betrag bei emer Aerarial-Kassa, oder bei einem Ge-fällöamte im Baren oder in Staatspapieren erlegt worden fei. Wird die vorlälisigc Kaution mittelst einer einverleibten Pragmatikal-Sicherstell»ngs-Ur-künde geleistet, so muß dieselbe sammt den übrigen im Punkte 5, angegebenen Instrumenten mit dem Offerte vorgelegt werden, Dermalige Vcrzchrungsstcnerpächter, welche ein schriftliches Offert überreichen, und von der ihnen im Punkte Zugestandenen Erleichte- rung Gebrauch machen wollen, haben die dort erwähnte Erklärung ihrem Offerte anzuschließen. l») Die schriftlichen Offerte müssen, der oben im Punkt tt anfgestellten Negel gemäß, alle Steuer-Objekte der im Offerte begriffenen und genau zu bezeichnenden Pachtbezirke umfassen, zugleich den für alle Pachtbezirke angebotenen Betrag mit Zahlen und Buchstaben genau ausdrücken, und sind von dem Anbotsteller mit seinem Vor- und Zunamen, dem Charakter und Wohnort zu unterzeichnen; Parteien, welche nicht schreiben können, haben daö Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, und dasselbe nebstdem von dem Namensfeitiger und einem Zeugen unterschreiben zu lassen, dcren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist, — Nenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusehen, daß sie sich als Mit-schuldner zur ungetheilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Ge-fälls-Aerar zur Erfüllung der Pachtbedingun--gen verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mitofferenten namhaft machen, an welchen auch allein die Uebergabe des PachtobjekteZ und im gegebenen Falle die-Aufkündigung dcs Pachtvertrages geschehen kann. <>-) Diese Anbote dürfen durch keine der gegenwärtigen Kundmachung oder den Lizitations-bedingnissen entgegenlaufende Klausel beschränkt sein, vielmehr müssen dieselben die Versicherung enthalten, daß sich Offerent allen Bestimmungen dieser Kundmachung fügen, und die ihm genau bekannten Pachtbedingnisse (welche daher vorläufig bei dem im Punkte N dieser Kundmachung genannten Behörden und Gefällüorganen einzusehen sind) pünktlich befolgen wolle. . Die schriftlichen Offerte werden nach geendeter mündlicher Versteigerung, und nachdem alle anwesenden Lizitanten erklärt haben, keinen weitern Anbot machen zu wollen, in Gegenwart der Pachtlustigen von dem Lizitations-Kommissär eröffnet und bekannt gemacht. Mit der Eröffnung der schriftlichen Anbote schließt der Lizitationsakt und es wird bis zu dem Zeitpunkte, wo von dcr kompetenten Behörde über denselben entschieden worden sein wird, kein nachträglicher Anbot angenommen. Die Finanz-Verwaltung behalt sich aus' drücklich daö Necht vor, je nach dem Auö' schlage dcr mündlichen oder schriftlichen Anbote die Resultate der Versteigerung für einzelne Bezirke oder jene für größere Komplexe zu bestätigen , daher die für einzelne Bezirke verbliebenen Bestbieter dadurch, daß für solche Bezirke Konkretalanbote gemacht wurden , von der Verbind- 625 lichkeit ihrcr Bcsibote bis zur ob.'i wähnten Ent-schcidung über den ^izicalionöakt nicht entheben si! ld. M ildc r B ckanii tin i^ chu n g d l> r 9i i ch ca n n a Ym e em??' Xnbotcs werden die vorläufigen Kautionen oder Kautionsdcpositen zurückgestellt. 10. Wenn mehrere Parteien in Folge eines mündlichen Anbotes zusammen Vestbieter geblieben sind, so haben dieselben ebenso, wie es oben Punkt « lit. I) für schriftliche Offerte bestimmt wurde, denjenigen unter ihnen namhaft zu machen, an welchen auch allein die Uebergabe des Pachtobjektes und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages gl'schehen kann. Würde die Zustellung der Aufkündigung des Pachtvertrages von Seite des Aerars wegen Abwesenheit des Pächters oder des Bevollmächtigten nicht rechtzeitig geschehen können, oder die Finanz-Behörde die persönliche Zustellung nicht passend finden, so soll die Ueber-reichmig der Aufkündigung bei der betreffenden Steuerbezirks-Obrigkeit zur weitern Verständigung der Partei die Wirkung der persönlichen Zustellung vertreten. l». Die allgemeinen Pachtbedingnisse können bei der gefertigten Finanz - Bezirks.- Diiek tion und den Odern der Finanzwache auf den Quarncr-Inseln in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Uebrigens wird sich auf die Kundmachung der k. k. steuer,-illyr..küstenl, Finanz-Landes-Direktion vom l8. Juni l858 Z. NMl7, berufen. »2. Im Grunde der h. Ministerial.-Elitschlie snmg vom 18. Jänner !tt55», Z. 22W, wird bestimmt, daß der Pächter auch die EinHebung der den Gemeinden bewilligten Zuschläge zur Verzchnmgssteuer für die in Rede stehenden Objekt zu besorgen habe. lA. Die Liziracionen begingen an dem fest gesetzten Tage pünlllich um lU Uhr Vormittags. Von der k. k. Finanz - Bezirks - Direktion. Capo d'Istria am 3l. August »858. Formular eines schriftlichen Offertes; von Innen: Ich Endesgefertigtcr biete für die Pachtung der allgemeinen Verzehrungssteuer von (folgt die Angabe der Steuerobjckte) m dem Steuerbezirke (folgt der Name deS Eteuerbezirkes) oder in den Steuerbezirken (folgen die Namen der Steuerbezirke) für die Zeit vom .... bis .... den Iahres-Pachtschilling von . . . (Geldbetrag in Ziffern), d. l. (Geldbetrag in Buchstaben), wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung ddo. . . und in den eingesehenen, daher mir wohlbekannten Pachtbc-dingnissen enthaltenen Bestimmungen genau befolgen werde. Als vorläufige Kaution lege ich im Anschlüsse den Belrag von . . . si. . . kr. bei. oder lege ich die Kassaquittung über das erlegte Vadium bei. ..... am .... (Eigenhändige Unterschrift mit Angabe des Charakters und Wohnortes.) Von Außen. (Nebst der Adresse der Behörde, an welche das Offert eingesendet wild, und Bezeichnung deft Betrages des beiliegenden Geldes oder der Amtsquittung) Offert für die Pachtung der allgemeinen Verzehrungssteuer in dem Steuerbezirke oder in den Steuerbezirken (folgt die genaue Bezeichnung der Steuerobjekte und dcö Steuerbezirkes oder der Steuerbezirke). Ausweis zur Kundmachuua über die Verpacht!«,!«, des Vezua.es der aUaemeiuen ^ Aosrüfsprns -- ......-,., ...„...... ^ Vk a m o Ä.inmumgdsr Ol'^ m.zll,, Z"sammm Ort T a a Z"""".'^ l Nein ^««» *"<5 — 3 "!^ ^3« '^«Piccolo , ^.. ^««-579,-^z ^Z HZ ^ «Neg.ia , , . Wein . . .«««- ^ ZZ ^ ft G^ --------------------------->-'.....^------------------------------------------... ^> («j . ^ L 3 c» ^ ,. <. Wein . . fi4tt6__ ^^3 ^ -^ "' ,«-2 Zusammen , , ^^ 3m.« _ "'"^ ^ K r ^ 2^ (5avo d'Istria am 3l. ?luaust »87^. ! "^ n (^-e. Edikt. Vom k. k. Vezirtsamtc Laas, als Gericht, wild Nut Bezlig auf das Edikt vom 26. Mai l858 Z. !<)l9 delannt gsinacbt. ?luf Grund des Einverstäüdnisseg beider Theile Wiid von dcn mit obigcin Edilte auf den 27. Au> lU'st lind 27, Seplcmder l. I, angecldneten ex«' lxtiven Fcildiktli>igstc,gs,gc!i dl Edikt ^ 3^^ dem k k. Ue^ilksamt, zu Weichftlstein, als ^cht, wild h'cmit bcfan,'t gemacht: ^!s,^s sei über das Ansuche» o.s Michael O^i. n>'^^ von Plistava, gegen Inliaini B^Ilinschek von j^lok, weqen scl>u!d'ssc.. l08 fl. (5. M. <-. «. <-, « 't lxctulipe öffentliche 8lg drl, dem ^^"" gshösiaen, >" Gnmdbuche der Ysarrgüll ^^»fsul,«"« .«,,!<» Nektf. Nr. >5rl'lfl'Minc,id.n Hl!b ^''l" s.in,mt ^liqlhöl, im gerichtlich elhode.^en Scdätz..^^l)e von 5.2 st 20 tt. CM gcwill.. ?" und z„r Vos.'al)me dclscll'en d,e Fe.Ib.etungs. ^»'adungi., auf dl„ 22. Scptember. auf den 22, ^l^er u»d'allf d.n 23. November ,55«, jrdcSmal ^"Miltags um 9 Ul).- , u. z d'l' "Ne und zweite s"l>.'ietll!i^ ili der bielmtigen Amtölanzle,, li"d die ^tt.- in loco drr Mcalilät zu Pc'stok mit dem An^ ,d.""ge bestimmt wolden, daß die feUzubl.tclide Nea.-"tät nur b«i dtr letzten Feilbietung auch unier dcm Schätzlnigswelthe ai7 d.i^^^ geben werde. Das Schä'tzungsprotokl'll, der Grundbuchser« trakt und die L!zitationsdcdi„gn,ffe könnm bei di, srm Gerichte in den gewöhnlichen Amlsstundcn ein gesehen werden. K. k. Bezirksamt zu Weichsclstein. als Ge. richt, am 20. Juli ,858. Z. 1569. (3) Nr. 2069, ^ Edikt Vom f, k. Bezilksamte Nadmannsdorf, als Gericht, wird dem unbelannt wo besiodlichen Mathias Bostianzhizh uno deffc«, allfäll'gen Rechtsnachfolgern »l innert: Ei^ habe wider ihn die Vorstfhmig der Küche St. Triiutas von Steinbüchsl die Klage wrgen Veljahlt »iid Esloscheliesflällma. der auf tem Hause «„!, Nr. 25 in Sleinbü'chcl haftenden Forderung ftr. 700 ft,, tulsmaßig pr, l i0 fl , angebracht. Da dcr Aufcnth^lsort dcs Geklagten unbekannt ist, hat das Gericht zu dlssm Veilretllng und auf oerrn Gelaln m>d Unr>stcn den Herrn Anton Freimit! als t'„l-l»lor »ll ucllun bestellt, mit welch'M diese Rechtssache ordnungsmäßig ausgeführt und entschieden wcrden wird. Dessen Gttlagte zu dcm Ende erinnert werden damn sie aUeniaUS zu der T"gs.»tzung am l. Dc ^t.nber l I. v. M. 9 Uhr feilst zu ^'scheinen, oder inzwischcn dein be,Vimmten Vertreter die Nechis behelfe an H.niren zn geben, oder sich auch selbst eine» andern Sachwalter zu bestellen l,"d diesem Ger,chte namtia»! zu machen, u"d überhaupt im gesetzlichen Wege einzuschreiten wissen mögen, wl diigens sie sich die a»s der Veravsäumung entstehenden Folgen selbst leizumesslN haben werd,,». K. k. ivrzilts^ml R'dmanüsdorf, als Gcricht, am ^9. Juli »858 Z. »570. (3) Nr. ,708. Edikt. Das l. k. Bezirksamt Radmannsdolf, alS Ge. richt, macht bekannt: ES sei über Ansuchen dtr M>na Pogazhnik von Laufen in die Einleitung der Amortisirung der, auf der lilealilal Nettf. )lr. 342^»ucl Heilschasl !)iadmanns Dorf über 50 Jahre mit 0lM gerichlichen Protokolle vom l 3. März ! 799 für Johann Tomasin aus i!auzuthun, als wlldligcns n..ch ^crlallf Dieser Zeit das Protokoll alS wiitungslos erkannt weide. K. f. itteziitsamt R^dmaNliSDorf, als Gericht, am 8«. Juli »S58. (5 t> i k s. Von dcm l. t ittezilsnmse Radmcnnßdolf, als Gerichl, wird den, Kasper Lonzrer und dessen üllfalligeil Rechlsnachfclgirn mittelst gegenwartigel, Edilles erinnert: Es habe wider ihll bei diesem Gerichte Mat,-thaiis Me5m.,nn, von ?llihammes Haus Nr. 73 wegsn Zuerkennung dcs Eigenthum» der Hausreali' tat R.tlif. Nr. ,l2i)6 »und!.'üchlichcn Einverleibung K!.«ge angebracht, wo'l'lber die T^gsatzung z„m m^incli.!ln iltf,sahrcll auf d.n «. Oktober l, I. Vormittags 9 Uhr a»i' gcoidnet wurde. D"s (»ericht, dem dir Ort seines oder der Rechtsnachfolger AulenthUt u'U'ekannl ist, hat zu. seiner Vülretung und auf dessen Gefahr und Umtosten den hierml'gen Herrn t. t Notar Franz Ra. tli als ^»rulor :u! uclum destellt, iliit welchem di.se »Rechtssache nach der Gerichtsoldnung au^grfü'drl und entschieden w«,''den wird. Geklagter wird d,ssen an» mit zu dem Ende esinoert, damit er nllenlaUs zu 'echter Zlis selbst zu tlscheinen, cder inzwlschsl» dcm dest,nnntcn Veilreler seine Nechtsblhelfe , wa trr z>< befillleli und diesem Oüichle namhaft zu machen, übe't>mpl i" die gefttzlichen Wege rinzu» schre-te» w'ss'N möge, die er zu seiner Vertheil),', qung diensam finden würde, widrigens er sich die aus stiner Vn^bsaumung eritstehtnden Folgen selbst del» zum'ss'N haben wi-d. K. k. Bezirksamt Nadmannsdorf, als Gericht, am 22. Juni !»58 Z. «372. (5) Nr 852V. Edikt Im N"cht)>ln^, zu den dießgerich lichen <3dlft,n vom 9 Mül ^.»»^, ^. »7ft0, und 2». Juli »858, Z. 303U, wird besannt gemacht, daß die zweite »uf den 2>. August 1858 angeordnete erekutive Feilbie» lung der dem Johann Pisenti von Nanos gehörigen Realität Urb. Nr. 750, Neklf Z. ,. Grundbuch Herrschaft Wippach, über Einverstandniß beider Theile slß abgehalten angrselien wird, und daß es bei der dritten auf den 25, September «858 angeordneter, Fcllbietung sein Verbleiben hat. K. k. Äez'.lfsamt Wippach, als Gericht, am 20 August 1858. ^. , 573. '^3) " ' Nr. 2437. E d i l t. Von dem k k. Nezirssamte Littai, alS Ge» richt, wild ho» Sagor, H^u^.Nl. >8 , durch ihrcn Machl, hadcr Herrn Michael Knaftilsch von Sagor, gegen Frau Helena Wreot von Sagor, Haus.Nr. «8, we^ ^en aus dem Btigleiche ddo. 2l. September »852, ^,5,^34, schuldigen »00 ft (i M «:. «, <-., il, die erekuliue öffentliche Verst.igesung der, der ifehiern gehörigen, im vormalißen Grundduche der Herrschaft Gallenberg «ul, Urb. Nr. l!)8, vorkommenden, zu Sagor «»!) Konsk. Nr. ,8 gslegenen Hubrealitst sammt Au- und ijugehm, im gerichtlich llhobenen Vchatzungs'verlhe von ^l»45 f! ^0 tr. C. M. , ge. williget und zur Vornahme derselben die Feilbie-tungstagsatzungen auf den ß. Ollobtr, aus d,n 3. Noveinbcr lind auf den ß. DezeinOer I. I, , jedes» mal Nachmittags von 3 b>'s 6 Uhr in loco d,r Rea-lilät. mit dem Anhange bestimmt worden , daß die feil^ zubietende Realität nur bei der letzten Feilbietung auch unter dem Schatzungswcrlhe an den Meistbict,,,. den hinlangegebln wcrte. Bas Schätzungsprotokoll, der Grundbuchser' trakl und die i!izitalionsbed!ngnisse sönnen bei diesem Gerichte in den gewöhnlichen Amtbstunden ein. gesehen werden. 62tt Z. 473. :l (2) Nr. ,5,8. Ku«dmachunst über F o u r a g e - L i e f e r u n g. Von dem k. k. Hofgestütamtc zu Lippiza im Herzoglhumc Krain wird hiermit in Folge hoher Ermächtigung des hochlöblichcn k. k, Oberststall-mcistcramtcs ddo. Wien 3!j erforderlichen Hafers im Weqe der Konkurrenz mittelst schriftlicher Offerte eine vertragsmäßige Vcr-Handlung, mit Vorbehalt dcr höheren Ratifikation, am '5l>. Scptcmber !858 in dem Lokale des hochlöblichen k. k. Oberststallmeistcramtes in Wien unter nachstehenden Bedingungen gepflogen werden wird. 1. Die Qualität besteht in !2.ti » nach Schickelhof im Monate April !85!> . 5ttU « zusammen l2.MW Metzen. 4. Hat der Licferungsübcrnehmer jedes übernommene Haferquantum bis an Ort und Stelle der Ablieferung auf eigene Kosten zu verführen, dagegen wird aber von dem k. k. Hofgestüt-amtc dic Abmessung des Hafers unentgeltlich vorgenommen, und die sogleiche Bezahlung für jede in dcr festgesetzten Qualität und Zeit zugemessene Quantität gegen Beibringung einer klassenmäßig gestempelten Quittung nach den bedungenen Preisen geleistet werden. Sollte der öicferungsübcrnehmer die Bezahlung bei dem k. k. Hofzahlamte in Wien vor. ziehen so wird solche gegen Beibringung der von dem k. k. Hofgestütamte ausgefertigten Lieferscheine und 'der klassenmäßig gestempelten, auf das gedachte Zahlamt lautende Quittungen eingeleitet werden. Ieooch hat sich der Lieferungöübernehmcr hierüber bei Abschluß des bezüglichen Kontraktes bestimmt auszusprechen. 5. Kann die Lieferung dcr theilweijen Quantitäten an jedsm Wochentage, jedoch mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, von Früh 8 Uhr bis Nachmittag » Uhr bewerkstelliget werden. ll. Im Falle als zwischen dem Lieferanten und dem k. k. Hofgestütamte in Betreff der Qualität ein Zweifel entstehen sollte, haben sich beide Theile dem Ausspruche des dem Ablicfc-ferungsorte nächsten k. k, Bezirksamt-Vorstehers oder dessen Stellvertreters, nämllch für Lippiza jenes zu Sejsana und für Pröstranegg und Schickelhof des zu Adelöberg, welchem in diesem Falle der schriftliche Kontrakt zur Einsicht mitzutheilen kommt, zu unterziehen. 7, Jeder Lieferungslustige kann für jede einzelne oder für alle in den festgesetzten Terminen einzuliefern bestimmten Haferquantitäten schriftliche und wohl versiegclle, mit der erforderlichen Kaution versehene und nach dem unten stehenden Formulare ausgefertigte Offerte, worin die Ziffer der Anbotsprclsc für je cincn n ö. Metzen Hafer mit Buchstaben genau bestimmt sein muß, entweder längstens bis l5. September l858, und zwar bis zum Schlage der »2. Mittagstunde, bei dem k. k. Lippizancr Hofgestütamte einreichen, oder dem k. k. Ober-staUmcistcramte bis 2N. September l858 Vormittags 10 Uhr erlegen. - 8. Zur Sicherstellung des a. h. Acrars hat jeder Offerent eine Kaution von M)k des bedungene.! Preises, welcher für die ganze zur Lieferung angebotene Fourage-Quantität entfallt, entweder bar oder in österreichischen Staats-papiercn nach dem letzten Wiener Börse-Kurse zu erlegen. U. Die Kaution des Erstehers wird bis nach Erfüllung des Kontraktes zurückbehalten, damit das k. k. Hofgestütamt in dem Falle, als der Licfci ungsübernehmer die kontrahnte Quantität in der bedungenen Onalttat und Zeit einzuliefern unterlassen sollte, in den Stand gesetzt sei, das Abgängige auf Kosten und Gefahr des Erst^herü beizuschasscn, in welchem Fall? der Lieferant auch noch mit seinem anderweitigem Vermögen zu haften hat. Die Kautionen der übrigen Offercntcn werden denselben, sosern solche bei dem k. k, Oberststallmeisteramte überreicht wurden, gleich nach erfolgter Verhandlung von diesem obersten Hof-amtl, im Falle selbe bei dem k. k Hofgestütamte erlegt wurden, nach crfolgtcr Ratifikation über Bekanntmachung des Hofgestütamtes gegen Rückstellung der darüber erhaltenen Empfangsbestätigung zurückgestellt werden. ltt. Sollte ein oder der andere Erstcher einer Liefcrungs-Partie die Zurückerhaltung seiner eingelegten Kaution wünschen, so wird demselben freigestellt , von dem übernommenen Haferquantum lU"/^ in nalui u gegen Empfangsbestätigung sogleich einzuliefern, wo dann die hiefür entfallende Forderung als Pfand zur Si-, (Herstellung der Ncchtc des a. H, Aerars aus dicsem Kontrakte dicncn soll und erst dann bar bezahlt werden würde,wenn dic übernommene Lie-ferungHrParthie vollkommen eingeliefert sein wird. l'l. Es ist nicht gestattet, in den schriftlichen Offerten die Preisanbott entweder summa risch oder mit Perzcntual-, oder wie immer gearteten Nachlässen zu bestimmen, und es würden auch jene Offerte, welche kcine in bestimmten Beträgen ausgedrückte Preisanbote enthal^ ten, oder die, welche dem untenstehenden Formulare nicht entsprechen, endlich jene, welche in der §. 7 bestimmten Zeit nicht eingereicht we>den sollten, bei der Verhandlung gar nicht berücksichtiget werden. l2. Als Vcstbieter wird jener Offerent betrachtet, welcher in dem gehörig verfaßten Offerte die geringsten Preise fordert. »3. Sind mehrere Offerte gleich, so steht dem k. k. Oberststallmeisteramte die Wahl zwi--schen den Offerenten zu. Wenn m einem Offerte die Preise für alle oder einzelne Likferungsratcn bestimmt werden, so ist dcr Offercnt an sein Offert gebunden, selbst wenn dasselbe nur den Mlndcstanbot für eine Rate enthält, und er folglich nur dcr Er-stehcr einer Lieferungsparthic würde. l-l. Das vermög § 7 gehörig verfaßte und in der vorgeschriebenen Zeit' eingereichte Offert' ist für den Mindestfordernden, welcher sich des Rücktrittsbefugnisscs und dcr §. 862 des allg. bürgl. Gesetzbuches zur Annahme des Versprechens gesetzten Termine begibt, sogleich bei Uebcn'eichung desselben, für das k. k. Hofgestütamt aber erst nach crfolgter Ratifikation des k. k. Obei ststallmeisteramtes bindend. Das Rechtsmittel der Verletzung über die Hälfte kann von dem Ersteher nicht geltend gemacht werden. !5> Nach erfolgtcr Ratifikation des von dem k. k. OberststaUmeisteramte gepflogenen Verhand-lungsaktcs wird mit dem Ersteher eine förmliche Kontraktsurkunde in drei gleichlautenden Erem-plaren errichtet werden; zu einem dieser Exemplare hat der Ersieher den klassenmäßigen Stempel allein zu bestveiteu. ltt Sollte der Ersteher sich weigern, die ausgestellte Komraktsurkunde zu unterfertigen, so vertritt das ralifizirte Offert in Verbindung mit dcn Bedingungen dicftr Kundmachung die Stelle einer förmlichen Kontraktsurkunde, — und das k. k, Lippizaner Hofgestütamt hat das Recht und dic Wahl, den Ersteher entweder zur Erfüllung dieses Kolltraktes zu verhalten, oder den Kontrakt für aufgehoben zu erklären, und die kon- tiaHirte Onantttät Hafer auf Gefahr und Kosten des Kontrahenten entweder in oder außer dem Lizitationswcge, wo immer oder um was immer für Preise, beizuschaffen und die Differenz eines sich hierbei ergebenen höheren Preises von dem Kontrahenten aus dessen Kaution oder aus seinem sonstigen Vermögen einzubringen; im Falle aber die neuen Anschaffungspreise den Preisen dieses Kontraktes gleich oder niedriger als dieselben wären, die Kontraktskaution als ein wegen des Kontraktbruches dem k k. Hofärar verfallenes Angeld einzuziehen. Gleiche Rechte sollen dem allerh. Aerar zu< stehen, wenn der Kontrahent den m einer förmlichen Urkunde ausgefertigten Kontrakt in irgend einem Punkte nicht genau erfüllen würde. 17. Endlich wird cinverständlich festgesetzt, daß die k. k. österreichische Finanz-Prokuratur in allen, aus dem über die Lieferung zu erricht tenden Vertrage entspringenden Rechtsstrcitig-keilen, wobei der Fiskus als Kläger auftritt, so wie wegen Bewirtung der bezüglichen Si-stellungs- und Erekutionsnuttel, bei jenen Gerichten einzuschreiten befugt sein solle, welche sich am Amtssitze dcr k. k. österreichischen Finanz-Prokuratur befinden, und zur Entscheidung solcher Rechtsstreite, und zur Bewilligung solcher Sichcrstellungs- und Exckutionsmittel kompetent ftin würden, wenn dcr Beklagte zu Wien seinen Wohnsitz hätte. 18. Außerdem wird ausdrücklich festgesetzt, daß die Prcisanbote in österreichischer Währung zu stcllen seien. Lippiza am 4. September l858, Formulare zu den Lieftrungö-Dffcrten. Ich Endet'gefertigter (wir Gefertigte) verpflichte mich (verpflichten uns zur uugetlmlten Hand, Einer für Alle, und Alle für Einen) von der für das k. k. Karstcr Hofgcstüt im V. I. !85!1 erforderlichen Quantität Hafer (bei jedem Monat ist der Anbolpreis mit Buch' stabcn nach H. ? bestimmt auszudrücken) bis 0" Ort und Stelle zu liefern und alle in Bezug auf dlc Foiirage-Licfenmg in dem k, k. Oberst-stallmcistcramte eingesehenen dießfälligcn Bedingungen genau zu erfüllen. Als Kaution lege 'ch (legen wir) im Anschlüsse den Betrag von .... österr. Wahrung bar (oder in österreichischen Btaatöpapie< rcn und zwar die Obligation Nr. . . auf . . ß. (öM. lautend) bei. (Datum des Offerts.) Namensunterschrift des (der) Offercnten, dann dessen (deren) Wohnort u. Stand. Von Außen: Offert des (der) N. N. für die Fouragelicferung in das k. k. Hofgcstüt zu Lippiza pro nnlw l859. IXli. Das Offert ist mit einem l5 kr. Stempel zu versehen. Im Falle in einem Offerte mehrere Theilnehmcr vorkommen, so kommt das' selbc für jeden Unterschriebenen mit einem sol-chen Stempel zu versehen. Z. 478. i, (2) Nr. 347. Kund m a ch u u g. Daö Schuljahr l85!> beginnt am k. k. ?"l' bachcr Wymnasiiul! mit dem hril. Geistamte am l. Oktober l, I. Diejenigen Schüler, welche in die Studien dieses Gymnasiums neu einzutreten wünschet'/ Yubcn sich in Begleitung ihrer Aeltern oder dett" Htt'liv^tteter zw>schcn dcm 24 biä 28. SeV tcmber bei der k. k. Gymnasial - Direktion, soda"" b<>lm Klassen- und Religionklchrer zu meld»'", mit den Haxptschul - oder gymnasial - Zeugnisse und anch mit dcm Tauf« oder Geblnlsicl)^ auszuweisen und eine Aufnahmstaxe von 2 ^' C. M. zu erlegen. Die Anmeldungen jem'r Gchüler, welche dieser Lehranstalt bereits im voligen Sckuljal)" angchölt h^bcn. könüln bis zum 3l>. September il»^l>i«. a/schehcn. Die «ufnahmä-, Nachtrags« und W'ederho-lungsprüflmgcn w.lden am 29. Siplcmbcr «M 8 Uhr Vcna.ittagtz b?gün,en K. k. Gymnasial. L ir.ktion. Laibach am 8. September ls56.