zur Laibacher Zeitung. «W 93. Dinstag den 4. August_______^___1UH(X Giubernlal - I^erlaulbarunczen. I. li52. (3) sir. 16672. Kundmachung ein,sReg!,lat»,e,übeidl,ArtderVetsorgun9dtr tlUppelhaflen ul^d «»wcrbtunfäh gen Fmdlll-gt. — Netxr elnen Nntrag dcs Gubernlums hat di« hochlobl. t. k. vetem'gte Hcfkanzl, m»t dcm ho» hen Dlcrete vom ,7. Iun, l. I , Zahl l8263, rücksichll'cb der Versoigury del k>upp« lh"fl»n „nd e>we>b«se, der l.ll^trg N'cht nach Ablauf der Verpfiegsp^r'ode von snnen PNegealtern oder anderen Peisonen unüntgelt» lich m dcr Pst'ge behalten wnd, so sind für denselben auch nach Adl^uf dcr eigentlich fesi« acsetzten Vespflea.sver'>cde bis zu 1e>s!tm?ebes,s, ende oder Erlangung e»ner Versorgung die Vevpfiegsdcttäge und Klcidungsbt'tläqe aus dem Fonde der bttriffenden Fmdelanftalt fiüs sia iu machen. -» Hietliach hat d.e Vcrft'rgulig em«s F.ndl'ngs für Rechnulig des Flndclfon. des nur,n dem Falle »tatt ,u findcn. wcnn ders.lbe wahrend dcr Velpftcgsjelt erwerbt unläh'g glworden »st, und wlnn mbstbe; dt,. sen Mutlcr odcr deren Gcbuit« « Gcmeind', oder d>cj>'lNge Gcmcinde, rro sil das t^ec«n» mum trstrlckle, n'cht au^gcmütelt wc,den lann, und der F'ndlmg von Niemand tn der uncnt-gclllichen Pst'ge blhalten wird, wöbe» ts sich von salbst l.erl^lbt/ daß es gehörig constalirt s.yn müsse, daß der Fmdlmg noch wahrend der Vcrpfi^sitll ttwerbSurfähig aN, sicd nach d.m §. ,325 d>s büsaer« llchknGc^tzbuchcs zu benehmen »ss. — D«es, hohe Anordnung crird h'tM't zur allg'Mlinln Kennt« lnß gebracht. — La>bach am io. Iul' 18^0. In Abwesenheit Gr. Excellenz des Herrn Landesgouverneurs: K«rl Gr.f zu Wtlsperg R a i t e n a u und Pr , mör, s. s. Hofrath. Mathlas Oeorg Gpor«r, k. k. Gubcrnlalrath. Z ^lla. (3) 2ä Nr. lö55g. Nr. 19793 cd 19802. St. G.V. A n k ü n d i g u n g. Von Sclte der k. k. galizischen Staals-güter-Vcraußerungs-Commisslon wird bekannt gemacht, daß am 3o. September i8äo, um 10 Uhr Vormittags, im k. k. Gubernial-Gebaude zu ^emberg, die im äunäeoes Kreise liegende Section dcr lhcmaligcn Staroste» (^'/.<)r8/.ivn, bestehend aus den Ortschaften 65)'-^V3>6 und 1)l1^ nut dcm Malk>stecken I^'oz-«ienl^ , und den Vog'e.en ^l)"'^ und 5v!k2, auf Gefahr und Kosten des contract-brüch.gen Käufers öff.ntl'ch 'erste'g«rt N)e^en wnd. - Der Aus'ufspre.s, wovon als Va-dium der zehnte Thc.l vor ^r Vcrstng^ung bar oder in annehmbaren haftungsf^eun Obligationen , nach dcm Ecurse berechnet, oder itt emcm durch die Kannnerprocuralur geprüften, und nach den §§ 23c> und 157/4 dcs allgemeinen dürgerllchen Gesetzbuches anmhmdar «lklarti^ 656 Sicherftellungsacte erlegt werden muß/ beträgt 2^1,919 fi ColN>. Münze; wenn aber d esen ^)rclg Nl M2:id vielen wollte, so werd.n auch g öligere Allste angenommen, Und loforl darauf lilittct werden. — Das VadlUM kann, wofern es m Barem oder in hafcungbf e»en öffn lchen O^llgatwinn entrichtet wl^d, ganz oder zum Tyeil auch bei der k. t. Staats Een« t^alcasie l" Wien erlegt werden, m welchem Fälle der Empfangbsch.in dieser Eaffe für den Dpo"tlUen, und oer B trag, auf welchen der'clbc lnttet, de, der Versteifung als Va-dium oder als ein Tyell desselben angenommen, und der erlegte Benag nach rer Versteigerung dem Deponenten, wofern er nlcht Bcstoleicr gcbllebcn ist, v^n dcSr..ten abstatten. — .^ur Erleichterung jener Kauflustige, welche wegen zu g'oßer Entfernung l)der wegen anderer Ursachen bei der ^lcli Nl.'N mcht erscheinen können, oder nicht öffenllich l cmren wollen, wnd ge-filter, vor odcr c-ub wählend der Licltations-Ve»h>.'ndlung schr^flllche vcisiegclte Offerte e,n-zusenden, odci sch'lfil>che Offerie der ^citations« Ecmmiss,on zu übergedcli. — Diese Ojf^te müssen ader: 5) das der Vera'uß.''U^g ausge» setzte Object, für welches der Alibot gemacht nnrd, so wie es »n dieser Kundmachung ange» geden lst, mlt H„-oclsung auf die zur Vetstel» gerung dieses Objectes, festgesetzte Ze>t, nam« llch : Taq, M',nat und I chr gchörig bezeichnen , und d>e "Vumme -n Eonucntlonb>Mün,?, welche für dlesss^'^t geduten wird, in einem einzigen, zugl? ck ml' Zlffeln und duchW^rte ouszud ückenren Betrag? bestimmt angeben; i-dem Offerte, welche mchl genau hiernach velf^ßt sind, nicht werden berücksichtiget wer? den; k) es muß dann ailbdrückllch enthalten scyn, daß sich dec Offert "llen jenen L»cl-tanons Bedingungen unterwerfen wl'lle, welche in dem Llcitalwns » ^rotocolle aufgenommen sind, und vor dem Beginnen der Versteigerung V0!gel sen werden; e) die Offerte müssen m«t dem iopercenligen Vadium deS ÄusrufspreiseS belegt seyn, welches >n clnem '/^ Garn,z Korn an Körnerlchüttung, Htt Korcy 10 V« Garnez Hafer an Kölncrschütlung, äb6 ft. 56 kr. °n verschiedenen Zinsen. — Das Propmanonsrecht, der Jagd--, Fischerei-und Mühlen-Nutzen, endlich tue Kalkerzcugung. Auch befinden sich bei diesem vereinten Guts« kürper d«e t'forderlich.n Wohn- und Wirth-schaflsgebäude. — Die übriges, Verkaufsbeding« msje, worunter auch die unentgeltliche ?and-tafclfählgkeit rer chiistllchen Bestbieter und ihrer Descendenten, in Absicht auf diese Güter ge» hört, werden bei der Licltallvn bckanlN gemach', können aber nebst den rect>fic»>tcn Erttägniß-Aus'velsln und der Gutsbeschrelbung auch früher bei der galizlschen k. k. Camera!, Gcfallen.Ver-waltung eingesehen werden. —Ulbrigeris bleibt es den Kauflustigen unbenommen, dlese Güter 65^ in allen ihren Bestandtheilen zu besichtigen. — Von der ga!iz>sch'n k. k, Staatsgüter: Verau» ßerungs.Eommlsslon. iimdera den 23. Juni Emil Gerard v. Festen bürg, k. k, Gubernial'Secretar. Stavl' unv lanörechtliche Verlautbarungen. Z. li^7. (3) Nr. 55o2. E d i c l. Von dem f. k. Gtadt-und Landrcchte in Krain wnd bffannt gemacht: Ee s,y von d,e» sem Gerichte auf A,,suchcn des Oi-. ?-l<'us erobalh, Curator des h'erland'gen ^>'. Anion Kastellij'sHln Velmögens, «n d>e öffentliche Veräußerung dcr in der Stadt, um dcn Ausrufepreis pr. Zlloo fi. C. M. oder darüber gerrllligt, und h«ehmlgr. — Die Mlnuendo, Vcrstelgerunsi hierüber wird, vermög löbl. k. k. Lalidesl)aus »2 Uhr, nut dem Be< merken Bcatt silidcr», daß bei mchi überschril« lenein Fiscalprelse vr 626 ss. 21 kr. dl?Arbe>t aM'oqlclch zu beginlien' seyn w^rd. — Die Bau-dcvise scimmt Plan wid ^«cnanon^bedmglnsse, welche dcn da>en^ lc«g dc5 5F Vadmms, u<',d ,m Erst?hungef^!le die Lc-lstmig der 10 F sau-tion volsch e b n, können tckglxV sn dnn^ ge-fcnigten k. k. Sc^ßcn Eoitim ssar.ate rmd am Ta^.e der ^lcnalwn bei dem bcianntc^ k. f. Bezirks» Eommissliriate eingcschen werden. — D^e Annahme schriftlicher versiegelter Offerte sindet rur dann T-att, wenn dieselben vor-schrlfismäßig siyl'.sirt, mit dcm 5^ Vadium versehen, und dl< Bejahunq der v^llkommcncn Kenntniß der Baudevl'e ui.d der Vsslon ^ lingehcmdiget werden. — Ä. K. Straßen« Commissariat «deleberg den 26. Iull 1840. ',/, Z. Ii59» (Ä Nr- 4718. Kundmachung. Am 11. des nächsten Monates August d. I., Vormittag um ü Uhr wird am Nalh« hause d>e Minuendo - Versteigerung des l»n Haust Nr. 97 ladlmag>strat ^aibach dcn 3o. Iull 184^________________^__^______ Z. 1102. (3) Nr. 8Si5. Concurs. Bei der k. f. lllyr,schen Prouinzial Staats-buchhaliung in Laibach werden zw i bis drei betideie une»ttgeltllche Practlkanten aufgenommen , daher der Eoncurs zur Besetzung dleser Stellen bis 22. August 1840 mit dem Beisätze hlemlt ausgeschrieben i"»ro, daß diejenigen, welche einen solchen Postm zu erhalten wün? schen, ihre eigenhändig geschriebenen, qthörig documentinen, an das h>he k. k. General« Rechnungs - Directorium in Wien styllsirten Gesuche um so gewisser mner der gesetzten Frist bei der Nmtsl'orstehung der k. k. Staatßbuch-hallung in ^talbach einzureichen haben, als auf die nach dielcm Praclusi» - Termine etwa noch einlangenden Gesuch? für diesen Fall kc«ne Rück« sicht genommen werden wi'd. — D>k ^omve« tcntcn haben sich auszuweisen: u) über das Lebensaller; k) über tue mit gülem Fortgang zurückgelegten philosophischen S^dlen, mu, tclst gestainpelcer Stlldicnz^ugtnsse; o> über llnc gut Molalltäl; 6) über den ledigen Stand; e) üver einen gesunden Körper; f) über den Besiy der landesübllchcn Grrach^; ^) über die sowol)l ununterbrochene, als entsprechende Be-schäft'gung seit dem Austritte aus den Studien, oder einem seither anderwärts qel'»steten Dienste, und 1i) Ü1>er dle Subsisttn; wahrend der Praxis, — Auch wird ermncrl, daß oc> 2ooa . i§ am 1 l. Au g «H Ws 4 0: ^^: Gchilf . . ^ ..... < "^......... ,5o 3oc> "^^ Maurer, Materialien............... Zoo looa ^'y Bet uchtungs« Stoffe............... Zoo 6ac» M Theer, Ptt und Harz.......... 12t)» 2äoc, K, Farben und sonstige zur Malerei gehörige Gegenstände . . . 4QQ önc» >/'W Felle................«... Zoo 6oo ami2. Augusti8^a: i3 Flassgenzeug und Sarsche (89)3)...... . . . « « 60a 1200 24 Papierhandlers-Waren.............. Lc>o 160a ,5 Verschiedene Gegenstände............. 6uo ! 120c» Die nähere Beschreibung der kieferungs, Gegenstande so wie auch alle Contracts-Bedmg» nisse und betreffende Verbindlichkeiten werden in der L»citations, Ankündigung sammt Lapis tulate, 8. 804, 26. Mai 1840 welche bei dem k, t. Militär'sommstndo in iaibach «ngesehen werden kann, wtillausig dargestellt. — Venedig am 3o. Juni 16.5a. Der k. k. Kliegs-Marine Ober »Commandant: Amilcar Marquis Paulucci, Vice - Vdmlral. Der k.k. Ober-Intmdantundoco- nomlsche Referent de^ Arsenalb: Angelo Eomtllo. 65g Nnbernial - Verlautbarungen. Z. »156. ll) N.. »Ü5Ü4- Kundmachung. Von dem k. k. steyelmark.fchtn Gubernium wnd zur allgemeinen Klnnllnß gebracht, daß am l^. August d. I., Vorm'ttagS um lo Uhr im Gukkrinal, Commissions, Saale unter rcr Lellung ener Gubermal' Commission wieder» holt e,ne öffenttiche Versteuerung abgehalten «Vliden wild, um dl« Albtitslläfte der in hier-ortiger Etrafanssalt besindl'chen Eträflinge un> ter nachstehenden Brbingnisscn in Privatunter, nehmung zu übet lassen. — ») Werben dem Pächter alle dispomblm Arbeitskräfte der männlichen und weldt,chcn Sträflinge der Provin-zisl - Gtrafanstalt ,u Gratz, M lo ferne sit nlcht ponder Hausverwaltuna zu verschiedenen Hau5, Verrichtungen und zur Wäsche, oder zu öffent, lichen, dann zu Hausarbeiten, al^ zu Schu» fter,,, Gchne,der», Binder. :c. Arbeiten, blnö, th»gt werden, oder durch Ilankheiten verhln, dert find, zur Benützung überlassen. — Nach dem gegenwärtigen Straftingsstande entfallen ta^l'ch beiläusig zwischen i2o bis i/,o Arbeiter zur Verfügung, welche Zahl der täglichen Arbeiter sich jedoch vermehren und vermindern kann, daher für keine Zahl verbürgt wirb. -^ 2. Die vorerwähnten Arbeitskräfte wnden demjenigen Nnternehmer zur Benützung überl lajsen, w?lcher für die lagl'che Verwendung «ines Sträflings den höchsten Arbelttlohn an.-biethet^ und sich nebssdtl Übsr se»n bürgerliches Wot/loe»halten und das zur Beschäftigung so vieler Sträflinge nöthige Vermögen durch legale Zeugnisse seiner Ortsobrigkeit auszuwei« fen vermag------Zur Ell'ichterung der Concur« «enz werden auch schrlfll'che Anbots von Un^ ternehmu"gelust,gcn angm l3ls,klange waren, sondern müstVn vlelmchr dle Nersich«lung ent« halten, da^ der Offer,rt dieselben kenne, und genau befolgen N'olle. D.lst Offerte müssen vor Abschluß der L,citation versi g^t der ^clta, tions> Eommisslcn üblrgeken werden, von welcher sie naH vollendeter u„o abg^fchl^sscner mündlicher Versteuerung m Wege^wars der Lititanten und Off Pächltts nur mtt Genehmigung des hohen Gu« berniums geschehen, und müssen d«e umgessal-ttlcn ^ocalltätcn nach bccndctcr Pachr^elt auf Verlangen des hohen GuberniumS, ebenfalls auf Kosten des Pachtunternshmer«, in den oo-llgen Eranb nmder hergestclk werden. — /^. Außer dem Albeitllohrie hir der Pächter für dn chm überlassenen ^caliläten keinen Pachr-prelö zu bezahlen. — Der Arbeitslohn füc die Sträflinge »st nach Nblauf eines jeden Monats an d»e Strafhaus, Verwaltung gegen Quittung zu erlegen. — 5. Die Veheiyung der Ar-beitSzlMmer so wre die äußere Beleuchtung dee Stlegen und Vo»fäle w,rd von der Hausver, waltung besorgt werden, und der Pächter hat nur die »nnere Beleuchtung der Arbenszimmcr zu btstreiten. — 6. Die Dauer der Verpachtung wird auf dre: Jahre festgesetzt, welche jedoch nnl Einwilligung belder contrahirenden Theile >n der Folge auch verlängert werden kann. — 7. Die Arbeiten, womit die St'äflinge dirmal blschäft'gt werden, sind in der Rcgel: Spin.« nen und Weben der ?einenstoffe, der zpaum,, und Schafwolle; Schneider, und «Bchusterar-beiren, Nähen und Stricken, und verfch,edene anvere Mlt der Tucherzeugurig in Verbindung stehenden Nebenavbelten. Es bleibt j.doch dem Pächter unbenommen, die Sträflinge m,t die, sen oder auch mit anderen zum weiteren Dienst-erwerbe derselben mchr gesignetenArb,ilen, ft-doch nur mtt VeiN'MMUngder HausocrwallunZ und ln so fern ftlch? Arbeiten der guten Ord» N'ung des HauftS nicht kntge^m un'b ^ Sani- (Z. Amts-Blatt Nr. 95 0, /,. August !6/zo.) V6o «^srucksichten zulass g sind, zu bescbaftlgkli.««. G. O»e Ä'bit^ell b^^ih! 0>.m ,. «Pcll dls En-d« Slftlember in tägliche g, vom i. October tls leylcn Ma'r< aber ,n täglichen 8 Gtunden, in welche die Essenszeit mcht emgercchrltt >stz wahrend dhrm ^eibekkläften angemessenen U^bcttc?^ dergestalt zu beschäftigen, daß, »m Falle der NlMrnehmer wider Erwarten «me Unterhrechung in der Ardttt eintceien lassen lollte, dieselbe auf seine Gefahr und F?o>1en vun Scice der Hausverwaltung behoben werden wird. Dagegen werdcn ouch tie Oträfiin» ge gsh'örig zur Arbeit verhallen werden, es dür, fen j>d"ch gegen dieselben nur die bisherigen Zwaliglmaßregi'ln m Anwtndung kommen.— Außer der besagten Zeit, dann an Sonn -, Fers erlagen und Gußtagen, dann an jenen Tagen, uo dl? N'lnigung d«r Arbeitszimmer nothwendig wn-d, so w,e außer dem Strafhause darf der Pachter dle Sträflinge memals zu lrgend tilier Aibkit in Anspruch nehmen. — 9. Für dle feuersichere Aufbewahrung des von b«m Nnternehmer hcrbcizuschaffendenMaterials und dcr daraus erzfuqten Waren »n den chm zuge, wllsenen LocaMattn Hai derselbe allein zu s^r, ssen, und der Strafhaukfond haftet für d»e Slchcvhett d?r dicßfalligen Vkra,ah,us>g eben so wemq, als für was immer für em urgün» si'ges E gebniß, wodurch das Material beschädigt weiden sollte. Auch hat der Pachter für den Fad, wenn enlwedcr duich ihn sclbst, oder tu^ch s^,n,r ?lute Verschulden eine Feuers, brunsi ln dlr Anslalt auö»r?ch?n, oder sunst ein Sch'dcn U'rursacdc werden sollte, für den d>«ß» fällten Schaben d?m Strafhausfonde mit sei» nem gcsammten Vermögen zu haften. — l0. Die dnmalen in der Anstalt befindlichen Ge» rachsch^ften undR^uisittn ^um Werkebttrlebe, wenn der Pachter >m Gebäude des Strafhau, ses selbst davon Gebrauch machen null, werdm demselben gegen Inventar us,d Schätzung un< ter der Bedingung uberluffm werden, daß nach dem Verlaufe der Pachtzeu die übernommenen Gfräthschaflen »n demselben Glldwerihe, w,e sie lm Inventar erscheinen, zunickgeflcllt werden sollen, w'drigmS jcder Abgang und jede Det,riorlrung vergütet werden muß. — Neue Maschinen und Werkzeuge, o,e der Pachter be« nöthigen ioüte, hat derselbe auf s.ine Kosten bnzusch^ffm, ingle^chkN hat er auch die Repa-raturen an den chm zur Benützung überlassenen Geräthschaften aus Eigenem zu bellreiten, ohne auf emen Ecsatz oder Entschädigung rech, nen zu dürfen. D,r Vorrath von F^rikaten ril^d rohen Stoffen wtrd dcm Pachter «m Wege des Niberemkommms um b»ll>ge Bedingungen überlassen werden. — li. Damit die unun» leibrochcne Beschäftigung aller disponiblen Sträflinge de^o sicherer erreicht werde, wird der Pächter verpflichtet, den A^beilslohn für die ganze Zahl der von der tzvtrafhaus , Dlrec« 'tion zu stlner täglichen Disposition gefleüten Sträflinge zu bezahlcn, und einen e,nmonat« llchen Varralh uon den erforderlichen Materia-llen jeder Gattung zu untechaltkn, welcher Vorrath von Sem ber Hausverwaltung in dem Falle, wenn der Pächter mit der Beschäftigung emes Theiles oder wühl gar all«r Straf, llnge zurückblnbm sollte, ohn? weiters zur Ge« gegnung jeder dleßfälligen Hemmung auf Ge-fahr und Rechnung des Pachters, ohne irgend e»nm Ersatzanspruch, ^ verwenden seyn wird. V«! dem Abgänge deS zur um,literhsoch,nen Blschaftlgung der Sträflinge nothwendigen Materialuorrathes behalt sich das Gubernlum vor, nach Elmeffen auf Gefahr und Kosten deS Pächters denselben beizuschaffm. — 12. Für die Ouantttat und Qualität des durch die Straf« llnge zu erzeugenden Materials haftet weder die Hausverwaltung noch der Strafhausfond, doch rvnd dem Pächter d,e Versicherung gegeben, daß, wlnn e»n ^lraflmg in den festgesetzten Arbeitsstunden n«tbt m,t dem ythörigen Fleiße arbei, ten, oder sich den AlbeitsanordnungendesPächs ters und seiner Werkführer mcht fügen, oder aus Nachlässigkeit, oder wohl gar aus Bosheit dnen Schaden zufügen, oder endlich sich unanständig gegen den Pachter und seinen Wrrkführcr benehmen sollte, demselben die »n dilsemFallc anzusuchende Assistenz der Hausoir« waltung und selbst auch der Schutz der Land:s-fielle nach Maßgabe der blstehlnden Hausordnung und der Gesetze niemals verweigert were den wird. Wogegen aber auch dcm Pachter und seinen leuten ein anständiges, t^r Hausord« nung angemessenes Betragen gegm die Beam, ten und lTtrafll^ge zur Pflicht gemacht wird. ___ ,z. Damit aber d,e möglichste Aufsi-Ht und Anhaltung der Sträflinge zur schuldigen Ar-blit um so sicherer erreicht, und alle odnungs-widrlgen Handlungen und Nachtheile für die Fabrication möglichst angewendet werden, wird m jedem Arbeitszimmer ein Wachmann zu der tneßfalls nothwendigen Bewachung aufgestellt, und jeder Ulbertrcter der verdienten Strafe unterzogen werden; «uch wird jeder Sträfling 661 zur Beseitigung einer allenfalligen Entfremdung bei dem Austritte aus dim Arbeitszimmer vlsi, tirt, und der Wachmann für jeden derlei Schaden, der dem Pachter durch eme nachlässige Visitation zugchen sollt?, von der Strafhaus, Verwaltung zur strengen Verantwortung und Gtrafe gezogen werden. — iH> Dem Neber, nehmer bleibt es frel gestellt, Werkführer nach seinem Ermessen anzustellen, und auf seme Ko« sien zu erhalten, doch müssen diese, bevor fie den Zlttrilt m die Manufacturs, Anstalt des Vtrafhauscs erhalten^ derLandcsftelle namhaft gemacht, und deren Aufnahme als Werkfüh» rer ausdrücklich von derselben genehmigt wer« den. — Daß sowohl der Unternehmer, als dessen auf solche Art angestellter Welkführer ganz in die Befugnisse und Obliegenheiten Ves dermal in dieser Anstalt angestcllicn Werkführers eintreten, so wird zugestanden, daß sowohl der Unternehmer als dessen Werkführer auch gleiche Vefugmsse, jedoch unter denselben Beschränkungen haben sollen, nämlich: :«) daß dieselben feierlichst geloben müssen, sich genau an die gesetzlichen Vorschriften und an d«e Haus> ordnung und Disciplin zu haltt«; 1») daß «m Entbeckungsfalle einer Uebertretung jener Instruction und Anordnungen der landessttlle nach vorläufiger Untersuchung überlassen bleibe, Pen schuldigen Werlführer auf der Stelle auf Gefahr und Kosten des Unternehmers aus der Anstalt zu entfernen, und auch dem Unternehmer selbst, wenn er sich einer solchen Uebertretung schuldig machen würde, den persönlichen Zutritt in bnse Ansialt zu versagen, ohne daß er jtboch von der genauen Erfüllung dieser Be» dingmsse enthoben, sondern ihm bloß überlassen wild, ein anderts geeignetes und von der f. k. Landcsstelle zu genehmigendes Individuum zur Leitung se^es d,tßfäll,geliUnternehmens m dem Innern der Anstalt in seinem Namen und auf seme Kosten anzustellen, so, baß die hier» aus entspringenden nachtheiligen Folgen ihm allein zur Last fallen würden. — i5. Um t»e Sträflinge zum Fleiße und zu einer guten und schnellen Arbeit aufzumuntern, blelbt es dcm Pächter unbenommen, den ausgezeichneten Ac. beitern eine besondere Belohnung m Gcld zu ertheilen, welche jedoch niemals auf d>e Hand der Straflmqe, sondern m ihrem Beisevn an die Haued ration zu verabreden »st, wovon ferner die Halbschelde dieser Belohnung auf Verlangendes Gtraflmgs zur besseren Subsi. Nenz noch wahrend der Gtrofjlit vlrabrelcht, die andere Hälfte aber bis zum Austr,ue des Sträflings als dessen Eigenthum aufbewahret werden wied. — i6, V?r dem Veg'nne der kicitation hat jedcr PaHtsussige und Offerent l,n Vadlum von 200 si. sono. Münze zu er, legen, welches jedoch demselben, in so ferne er Nlcht Ersteher geblieben »st, ale,ch nach dem Ll- cuatlons« Abschluss? g^gen Empfangs- Bestätigung von der k,Mat,ons l ^mm>ss>on zurück« gestellt, von dem Ersteher ab,r auf Abschlag der zu leistenden lam,on jurückbeh°lt>-n werden w«rd, — 17. Zur 3aut,on für die Sicherheit des Vertrages wird der Betrag von Zweuau« send GuldlN sono. Münze nebst d,n Vorrä, then, Werfzeugen)c., auf welche sich das Alvar ausdrücklich das Pfandrecht vorbrhält, fesige-s'yt. Die Eaus'on lsi im baren Ocloe-, oder ,n Slaatspapttikn nach dem Börsccourse, cd?r mittelst fide>jussor,schlr, D^i dem k. f F>scal-amte anerkannter Verslcherungs'Urkunde zu erlegen. — ^3. Die Pachtunternehmung 'st nach drei Monaten, vcm Tage der FervguNH des Contracts, anzutreten. — ig. Vor Ablauf der bedungenen dreyähr'gen sontractsdaucr kann kcin Theil von diesem Contract, eirseitig zurück treten. Sollte jedoch der e>ne oder der andere Theil beabsichngm, daß m,t Ablauf deS fünfcen Eontraclj^hvcs der Contract außer Wirksamkeit trete, so müßte von der elnkn vdcr der andern Se»te wenlgsieis e,n I^hr vor At, lauf der Pachtzeit d,e schlifll'che Auftünd'gung gemacht werden. Falls jidoch dicse Aufkündigung unterbleiben sollte, 1o wird hiemlt ausdrücklich brdurg?»i, daß dieser Contract unter den hier festgesetzten Bedingungen so lange fortzudauern habe? b>6 von d«m einen eder de-n andern Theile die schrlfll che Aufkülchloung em Jahr vorher erfolgt. — 20. Dieser?lcttal!on<, act »st für den Pachter vom Tage der abgehaltenen Llcilat'on, und rücksichlllch der von ihm geschehenen Fertigung des Licitcttions- Proto« colls o«rl)indlich, für den Strafhauefosd aber erss vom Tage der Gubernial-Genehm'Hu^gf endlich — 2l. wird nach e,sioss?n?r ^cn ^m>-yung dieses ?>citationsictes auf Kosten dlS Pachters ein förmlicher rechtskräftiger Contract darüber ausg fertigt werden. Eollle aber der Erstcher die Ausfertigung e>ncs Vertrags v?r-weigern, so vertritt das non >hm aefert-gt« ?»-citations-Protccoll h>e Etesle t,es schr,ftt,chtN Vertrags. — Fc>lls dcr Pa.Dter den Vertrag in allen seinen Geftllndlhe'len richt genau con-traclmäßlg erfüllen solllc. sololl das k. f. ^an» desgubernlum nach Gutbefinben berechtigt siy"^ cntwlder den Pachter jur contractsmaßigen Erfüllung d?s Ve träges rechtlich anzuhalten, die s.öihig aehaltcnen Maßregeln zur ur,UlUerblo, chenen B.schaftigung der Sträflinge auf Ko, sien und Gefahr des Pächters sogleich zu treffen, 66, und alle jene Vorklhrungen zn ergreifen, welche zur unaufgchaltenen Erfüllung des kon» tractes führen, oder den Vertrag selbl! sogleich vor Auslauf seiner Dauer emsnlig aufzuheben, «ine neue Llcitalwn zur Verpachtung der Ar, be,lskräfte des Gtrafhauses zu veranlasse, mttt-l?rwc>le auf Kosten und G.fahr oeS Pächters für die Forls.'^ul'g der Arbeiten auf was immer für eme Art uorsirgen zu lassen, und von dem Pacht,r lm ersten oder zweiten Falle nach § l323 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches volle Entschädigung zu fordern; wogegen aber auch dem Pachtunternehmer der Rechtsweg für alle Ansprüche, welche «r aus dem lontracte machen zu können ftlaubt, off.n stehen soll. — 22.Im Falle des wahrend der Eontractsdauer etwa cr« folgenden Todes des Pächters hat die Verbind-' lichkelt des Contracted auch auf dessen Erben über-zug'ym, zu welchem Behufe der Pächter die In tabulation den auf seine besitzendenRla« lltäten zuzugestehen hat. —Nähere Aufschlüsse über den dcrmallgen Fahritsbetrieb tonnen auf Ansuchen bei der k. t. Otrafhausverroaltung «ingeholt werden.— Grah den nIul» 1840. RreiMmtliche Verlautbarungen. Z. 1169. (>) Nr. 11093. Kundmachung. Wegen Bclsstllung der lm nachstehenden Verzcichntffe aufgeführten Material < Gegenstände, welche für das Laibacher Diöcesan« Priesterhaus pro 184^ bmöthiget werden, wirb am la. k. M. August l. I., um 10 Uhr Vormittags, bei diesem Kreisamte, in Folge H.Gubennal,'Attflrags vom 17.!. M,Z. 17886, eme Minuendo-?icltat Ellen ^ breites, castorschwalzes, ungenetztcs Tuch auf Talare. H66 Vz ,» °/^ breites ungenetztes Tuch, feinerer Gattung auf Mantel, Westen und Beinkleider« 8c» „ granalfarbenen Perkan zum Mantelfutter. 28<> n gefärbten Eanavaß zum Talarfutter. ^5c> ^ 1 Elle breite feine Lederleinwand für Hemden. 2/»c> „ 1 Elle breite gröbere Lederleinwand für Gatim. 554 Paar schwarze, gewirkte, feine, baumwollene Strümpfe. 160 „ ! kalblederne Schuhe mil Bändern und Pfundsohlen> 40 Stück Halocastorhüt?. lg „ Colare mit Mantelchen> 32 « Mantelschlmgen. i3 ,? Eingula. weiße, gestrickte, zwirnene Strnmpft. 8c> Stab! 1 Elle bveile ^yausleinwand für Bcttüchev. 2c» „ Vg ^ll«: breite Hausle«nwand für Handtücher. 35 „ '/g Ellen breiten Tischzeug besserer Gattung. 1000 Pfd. gegossene Unschlittkcrzm, 6 Glück pr. Pfund, too „ gegossene Unfchllttkerzen, 10 Slück pr. Pfund. 74 ?, ^elnöl. b'/Meß fcineS Schreibpap'er. 20'/2,, ordinäres Schreibpapier. L/^Busch. Federkiele. H63 Stück Bleistiften. 21 Maßj Tinte. 663 Giubernial - Verlautbarungen. Z. tit)/. (i) uä Nr. ,L9lÄ. Nr. ""'/23«« Kundmachung. Durch d,e Befü^deruna oeS k. f. Kre,sl Ingenieurs und GtraßcncoMlwssäls ^eonhard Llebener lN Imst, lft dessen Dlenstf^stclle m,t dem jährlichen G,h^l,e von 70a ft. E. M. und demR chte zur Vorrückung »n d«n höheren von 75c> ft E. M, nach dem Die mit den nöthigen Bew<„ sen überchre theoretischen und ftratilschen Kennt« Nisse lmGaufachf, DlenlUeistung, Allcr,Sprach« kelinllnsse und Moralität belegt seyn müssn, b»4 l2. k. Vl. August, dleser Landesstelle, ent« weder unmittelbar oder »m Wege ihrer vorg., setzen Behörde, zu überielchen. — Vom k. k. iandls» Gubnnlum für Tprcl und Vvla^lberg. Innsbruck am 10. Iul» ltt^O' F ra n z Freiherr 0. E>v i eg e lf t l d, t. k. G^bernlal - ^ecretär. ^Äcmtliche ^krlautbarungkn. /H. .^65. (,) "ä Nr. 6787/VI. tltitatlon zur VevpacktUtig dee Verzehrungsstcuerl und Gcmemde-Zuschlags. Bezuges von den nach dem ic>. Ta'rlffsatze für dle Stadt Gray bei der Schlach'lmg zu versteuernden Vlehgattuligen. — Es wud zur allglmemen KcnnlN'ß gebracht, daß der Bezug der Nerzchrungsfteucr und des Gemeinde»Zuschlages von den lm lc>. Ta« rlffssatze der f. k. fteytlmävklschen Guberiual' Currende vvm 1. Iul» 2629, Z. "^^ , auf« geführten Viehga'tungen, als: Ochsen, Stlere^ Kühe, dann Kälber über ein Jahr, welche »ll dem Verzeh ung5steucr Bezirke der Prouin« zial« Hauptstadt Gcäy geschlachlet werden, und dei d^r Schlachtung ;u nerftcuern sind, aufsein Jahr, d. ». vom l. November 18^0 hjß letzten Ociober ,64», oder auch auf dreiIahrr, nam-lich: vom ,. November l8^o bls letzten Octo» bcr i6^3, »m Wege der öffentlichen mündlichen Vecheigerung und durch d,e Annahme von schrlflllchen Offerten in Pc>cht gerben werdcn. — In dcm Village auf ein Jahr wlrd die Bedingung der Erneuerung, und m dem Vertrage auf drn Jahre die Bedingung aufqenom« m'en werden, d^ß sich gegenfti-ig das Rcchl umbehalten werde, »m Felle e ncr el,,tretenoen Aenderung in den Gesetz n oder Tariffen, den Vertrag gegen dreimonatliche Auttündung auf« zuhebcn. — Die Ve'ste,ge>ung wird am 9. September zZ^o, Vormittags um 10 Uhr, bei der Gratzer Cameras «Bezirks Verwaltung be» w lchec auch die schrzftllchen Offerte emzu» reichen sind, abgehalten werds,,. —Die schnft« lichen Anbote sind mit der Aufschrift: „Anbot ^für den Bezug der allgemeinen Vcrzehrungs» „steuer und des Gemeinde» Zuschlages von den »nach dun lo 3a»lffsatze für d,e Sladt Gray „bei der Schlachtung zu versteuernden Vieh« „gatlungen," zu bezeichnen, und müssen den bestimmten Prelsbetvag, und zwar in Ziffern und Buchstaben ausgedrückt, so wie dieAn^abe enthalten / ob der Anbot für cm Jahr mit flillscbwei« gender Erneuerung, oder für drel Jahre zu gellen hat. Dle Offerte können bis zum Tage der mündlichen Versteigerung der Gratzer Ea-mcsal - Bezirks Verwaltung, oder auch wahrend' der mündlichen Versteigerung dem dieselbe leitenden Eommlssar verschlossen übergeben werden. — Diese Anbote dürfen keine Clausel, welch« mit den übrigen Llcitationsbedingmffen Nlchl ,m Einklänge waren, enthalten, sondern müssen v»,lmehr Mit »er Versicherung verschen seyn, d^ß 0er Offcrent die in der Ankündigung und ,n den Bcdllignissen enthaltenen Bess»m-mungen genau bcftlgen wolle. — Dles lben werden sodann nach getndlgter mündl'cher Ver-stclgerung, nachdem alle anwesenden kicitanten^ erklärt haben, kemen weitern Anbot machen zu wollen/ in Gegenwart der Pachilustigen von dem ^icitatlonL-Eommlssac eröffnet und kund gemacht werden, worauf darin die Pachtung, ohne eine wettere Steigerung zuzulassen, bem-jlnigcn zugeschlagen wird, welcher das günstig«« mündliche oder schriftliche Anbot gemacht das, insofern dieses Anrwt annlhmbar und zum Abschlüsse des Pachicontractes geeignet erscheint. -^ Bei einem gleichen mündlichen oder schnft-lichen Anbote wird dem mündl chen, be» zwei oder mehreren gleichen schriftlichen aber demjenigen der Vorzug gegeben, für welchen e«ne von dem Vorsitzenden Licitanons' Commissar sogleich vorzunehmende Verlosung entscheidet, wenn m pelsönllch^r oder sonstiger Beziehung gegen denselben kein Bedenken obwaltet.— Der Ausrufsprcis wild mit 52,000 st«, d. l.' buchstäblich zwel und fünfzig CauscndGulden in Conv. Münze, an landcsfü'stllcher Verz.h-rung5steuer iammt dem z^ <35 '/2 .^ angenom« menen Gemeinde Zuschlage festg s tZt. — Gegenwärtig ist näml.ch t^r Gemeinde «Zuschlag mit 35 '/z ^ zu d.r allgemeinen Verzchsungs-steuer festgestellt. Im Falle der Gemeinde-Zuschlag be, der Bcmcssung für dast Verwal' tunqs^'h'' ^6^l, i3^, oder ,8^,3 e.ne Aenderung dcs Zlssers c'fabren sollte, w,rd dleseS dem Pächter selner Ze»t eröffntt, und d>« eln- Verfassung uon solchen Unternehmungen nicht ausgeschlossen ,st. ^ Namentlich »fl derjenige aulgeschlcssen, wcl« chcr wegen eines Verbrechens mtt einer Strafe belegt gewesen, vdcr welcher in c»ne strafgcrlchl-liche Untersuchung verfugn ist, die bl^ß aus Abgang rechlllcher Beweise aufgehoben wurde. Eben so «st auch derjenige, welche zu Folge des neuen Strafgesetzes über Gefälls-Uebercre» tungen w'gcn Schleichhandel oder einer schwelen Gefalls - Uebertretung in UlNersuchung gezogen und abgestraft, oder wegen AbgangcS rechtlicher Bew^se uon dem Scrafverfahrtn los' gezählt wurde, durch sechs, auf den Zellpunct der Uebertretung, oder wenn derselbe Nicht bc-kannt ist, der Entdeckung derselben folgen.de Jahre als Pachtungswcrber ausgeschlossen. — Die Concurrentcn haben zur Erwerbung der Anbotsfahigkeit vor dem Beginnen der Versteigerung elnen dem zehnten Theile des bezüglichen Ausrufsprciscs gleichlommenden Betrag, entweder im Baren vder ln öffentlichen Obllgac Nonen, bti den lctztern nach den zur Zelt des Hrlages bekannten börsemaßgen letzten Cours» «werthe, oder wenn es Staalsschuldvelschrelbun-gen des ?lnlehöns vom Jahre 1ÜH4 u i959 sind, im Nennwerthe derselben, oder »n emer andern, vom k. k, Flscalamte bereits geprüften und als annthmbar bestätigten hypothekarischen Wer» schreibung, als Angeld zu leisten. — Beiden schriftlichen Anboten lst das Angeld enlw der dem Offerte belzuschli ßen, oder sich in demselben über den bei einer k. k. Gefallen» Eassr sitschchinen Ellag auszuweisen. — Dle wntcrn sontracls-Bedingungen mth^ltsn die Hinweg Lung auf die bestehenden Vorschriften, nach «Men der Pachter be> der Einübung der Ver» zehrungsftluer vorzugehen hat. Ferner tue Ver< dindlichkett, daß dcr Pächier vor dem Antritte Ver Pachtung, und zwar linigssens binden acht Tagen nach erla^gtir Kcnnl>nß von der An-nohme des Pachtanboi.s, den u,trten Thel des für ein Jahr bedungenen Pachrschillings als sautloli »m Baren, mittlst öffcntlichcn Obligationen nach dem letzte« börsemaßigen ^'ousswsrthc, oder wenn es Etaatsschuldl.er. lchcralbe,l pr. 8 si. i5 sr., und an Tln« strltcherasbelt pr. I fl. aus,uführ,n sir>d, wird sin »2. August i3/^0, Voranltags um 9 Ub» be» dlnl V<»lvaltl»Ni,samte b?t s. k. F'onr^ü« llr zu Laibach, sM Anusloc«le bis l. s. Bs» z«rks » Commissar»als drr Umg,dur»g Lalöachs <»llt Mlnuendo» k»citat»on abg^halttn we'den: wo) Nr. 999. Convoeation nach dem Franz Praleßnig in 3ld«lsber^ Zur Erhebung des ohne Testament z>u Adelsberg verstorbenen hiesigen Realitaten-besihers, Franz Praleßnig (lVle.^injov r>5n« 2^), wird die Liquidationstagsahung am^. September ,640, früh um 9 Uhr vor die-1