Amtsblatt M LMchcr Zeitunz. ?. l349 vorkommenden, im Weins,edirge Viuvorl, im Bczirksgcrichtssprcn-gel Neustadtl liegenden Weingarten, und auf Umschreibung desselben, auf Namen des Joseph Grande, bei diesem Gcrichte eingebracht, und um eine Tagsatzung, welche auf dcu 20. Mai d. I. Vormittags um 9 Uhr vor dtescm Gerichte bestimmt wurde, angesucht. Da der Aufenthaltsort der Geklagten d,esem Gerichte unbekannt ist, und weil dieselben viel« leicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf chve Gefahr und Unkosten dcn hierortissen Gerichtsadvokaten I)r>. Franz Suppantschitsch als Kurator nä »ctum bestellt, nut welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird- Die vorgenannten Geklagten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter Herrn Or. Franz Suppantschitsch ihre Rechtsbehelfe an dle Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen, ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sic sich die aus ihrer Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. Ncustadtl am 12. Februar 1851. H. 104 «. (1)" Nr. 16l>2. Kundmachung. Unter 5. November 1850, 3. 14517, hat die hohe k. k. Statthalterei für das Kronland Krain über Auftrag des hohen k. k. Handelsministeriums vom li. September 1859, Zahl 4797, Nachstehendes anher zu erinnern befunden: I»' Folge des §. 2tt der Grundzüge der neuen Gerichts-Verfassung vom 14. Juni 1849, sind bei den Landesgerichten Hanoelöftnatc, mit Beiziehung von stimmführenden Mitgliedern aus dem Hanoelsstanoe zu bilden. Da nun die Wirksamkeit der Lanoesgmchie bereits am l. Juli i85v begonnen hat, so tritt das Bedürfniß nach baldiger Constitmrung dieser Senalc in den Vordergrund, welche durch die Ernennung jener Mitglieder bedingt erscheint, und es ist dießfalls emverständlich mit oem hohen k, k. Ministerium der Justiz Folgendes angeordnet worden: 1. Die stlmmfühlcnden Mitglieder aus dem Handelsstandc bei den Handelssenatcn der Lan-dcsgenchte, haben cms der freien Wahl des Han-dcltzstanoeS des betreffenden Landesgerichtssprcn-gels hervor zu gehe;,. 2. Für jede erledigte Stelle sind sechs Männer vorzuschlagen. 3. Wahlberechtigt ist Jeder, welcher dem Hanoelsstanoe des Sprengels angehört und das Wahlrecht für die Handels- und Gcwcrbskam-mcr besitzt, deren Bezirk sich über den Landes-gerichstsprcngel erstreckt, und ebenso kann Jeder gewählt werden, welcher als Mitglied dieser Kammer wählbar ist, und seinen Wohnsitz im Standorte des Landesgerichtes hat. 4. Die Wahl hat im Standorte des Lan-desgerichtes auf die für die Wahlen zur Han. dels- und Gewerbstammer vorgeschriebene Art unter der Leitung der höchsten politischen Behörde dieses Ortes vorgenommen zu werden. Als Ver-traucnsmanner sind der Wahl-Commission jedenfalls die in dem Sprengel wohnhaften Mitglieder der Kammer, welche dem Handelsstandc angehören, bei zuziehen. 5. Die Namen der Gewählten sind von der Wahl-Commission unter Anschluß des Wahl-protocols der Handels- und Gewcrbskammer des Bezirkes, unter welchen der Sprengel des ran-desgerichtcs gehört, vorzulegen, welche in einer vereinten Sitzung der Handels - und Gewerbs Section ihr Gutachten über die Gewählten erstattet, nnd Jene namhaft macht, welche ihr zu dem Ehrenamte eines Beisitzers des Handels senates die Geeignetsten erscheinen; — für jeden Beisitzer ist auch ein Lttllvertreter vorzuschlagen Ihr Gutachten ist dem betreffenden «andesgerichte zu übermitteln, welches dasselbe dem Justiz-Ministerium unterbreitet. tt. Dic Ernennung der Beisitzer und deren Stellvertreter aus den vom Hanoelöstande Ge wählten, deren Zahl nach einer Auskunft des hohen k. k. Oberlandes - Gerichtes, für das k. k. Laibachcr - Landesgericht auf zwei Vertreter und auf zwei Substitute» festgesetzt ist, wird mit besonder« Berücksichtigung des Gutachtens der Handels- und Gewerbskammer vom k. k. Justiz-Ministerium im Einverständnisse mit dem k. t. Ministerium des Handels und der Gewerbe erfolgen. — Indem die zur Vornahme der be-sprochenen Wahl für den Laibacher. Lanoeögk-richts - Sprengel beauftragte Bezirkshauptmannschaft obige hohe Andeutungen zur öffentlichen Kenntniß bringt, gleichzeitig aber auch jedem von den in der Wählerliste für die Handels - und Gewerbskammer des Klonlandes Krain vorkommenden, im Sprengel des Laibacher Landesge-nchtö-Bezirkes seßhaften Herrn Handelsmanne die Legitimationskartc persönlich zukommen läßt, fügt sie hier nur noch bei, daß die Wahl der Reoc am 27. März 1851 zwischen 1«, und 12 Uhr Morgens im Laibacher Magistrats - Saale Statt finden werde, wovon sich die mit den diesseitigen Legitimationskarten versehenen Herren Handelsleute möglichst zahlreich, entweder durch ihr persönliches Abgeben der Stimmzettel an die Wahl-Commission, oder durch die Einsendung der versiegelten, vom Herrn Wähler unterzeichneten Stimmzettel, worin der Vor- und Zuname des Gewählten nebst seinem Wohnorte genau ersichtlich gemacht seyn muß, bethelligen zu wollen, hiemit eingeladen werden. K. K. Bezirks - Hauptmannschaft Laibach am 3. März 1851. Z. 29l. (1) Kundmachung zur dießjährigen Vertheilung der Elisabeth Freun v. Salvay'schen Armenstiftungs - Interessen im Betrage von 890 st. Conv. Münze. Bcrmög Testaments der Elisabeth Freiin v. Salvay, geb. Gräfin Duval, ääc.. Laibach 23. Mai 1798 sollen die Interessen der von ihr er-richteten Armcnstiftung von halb zu halb Jahr mit vorzugswciser Bedachcnahme auf die B«r wandten der Stifterin und ihies Gemals unter die wahrhaft bedürftigen und gutgesitteten HauS-armen vom Adel, wie allenfalls zum Theile unter bloß nobilirte Personen in Laibach, jedesmal an die Hand vertheilt wcrden. -< Diejenigen, welche vermög dieses wörtlich hier angegebenen Testaments eine Unterstützung aus dieser Armen^ stiftung ansprechen zu konnm glauben, werden hiemit erinnert, ihrc an ?ie hohe k. k. Statt' halterei stilisirten Bittgesuche um einen Antheil aus diesem jetzt zu verweilenden Stiftungs-In-teressenbetrage pr. 890 ü. C. M. bei dem hiesigen Stadtmagistrate binnen 4 Wochen einzurei« chen, darin ihre Vcrmöaensverhältnisse gehörig darzustellen, insbcsondele ihre Einkünfte genau nachzuweisen, die allfälliqe Anzahl ihrer unversorgten Kinder, oder sonst drückende Armuthsverhaltnisse anzugeben, und dcm Gesuche die AoelS-bewcise, wenn sie solche nicht bei frühern Ver-thcilungen dieser Stiftungsinteressen beigebracht haben, so wie die Vcrwandtschaftsproben, wenn sie alß Verwandte eine Unterstützung ansprechen, beizulegen, in jedem Falle aber neue Armuthsund Sittlichkeitszeugnissc, welche bei den betreffenden Herren Pfarrern zu erheben sind, beizubringen. Uebiigens wird bemerkt, daß die aus diesen Armenstiftungs'Interessen ein oder mehrmal be-rcits erhaltene Unterstützung kein Recht auf abermalige Erlangung derselben bci künftigen Ver-theilungcn dieser Sliftungöinteressen begründet. Gemeinderath Laiboch am (3) Nr?1l4A? Kundmachung. Am 13. d. um !U Uhr Vormittags wird hieramtS wegen Bestellung von c,lf Paar Halbsten, 22 Paar Gattien und 22 Hemden für die hier-ortige k. k. Mll'lär-Polizelwachmannschaft eine Akcord- und Licitationöverhandluna Statt haben, zu der Unternehmungslustige eingeladen werden. Stadtmagistrat Laibach am 3. März 1851. 126 Z. N»5,. a. (!) Nr. 73«. Edict. Es wird bekannt gemacht, daß am 18. März l. I. Vormittags 10 Uhr eine Licitation zur Hintangabe der Brückenbaulichkeit an Fer Dra-schitscher Bezirksstraße unter Schelesnig c>e5pl>tt'!i. genannt, abgehalten werden wird. Als Ausrufspreis für die Maurerabeicen und Lieferung des Kalkes ist der Betrag von 23» fl. bestimmt. K. K. Bezirkshauptmannschaft Tschernembl am 5. März 185». Z. 107 a. (») Nr. »56 uä 2U6. Kundmachung. Ueber hierstellige Verwendung werden dem« nächst mehrere hundert Pferde von aufgelösten Kriegsbrücken-Bespannungen im Kronlande Krain licitando verkauft. Dieß wird mit dem' Beifügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die dießfalls näheren Bestimmungen folgen werden. K. K. Militär-Commando Laibach am 8. März 1851. Z. 103 a. C2) Nachtrag zur Kundmachung vom 17. Febr. l. I. Das Ilte Gensd'armerie-Regiment venö-thiget, außer den früher besagten Sorten noch 5 Paar Reitkamaschen, M Paar Sporn, 5 Mantelsacke, 5 Echabraquen, 5 Sattelhaute, 5 Hufeisentascheln, 1U wollene Pferdedecken, 5 Sättel, 5Paar,Pistolenhalftern sammt Güttcln, 5 Odergurten, 5 Untergurten, 5 Umlaufriemcn, 5 Aufzugrlemen, 5 Paar Steigricmen, 5 Paar St^ig, bügeln, 5 Garnit-Packriemen » 6 Stck 5 Vorderzeuge, 5 Hinterzeuge, 20 Trensen- Oediße, 5 Paar Treusenzügeln, 20 Stallhalftern, 2l> Paar Gurlenzügeln, 5 roßhaarene Halfter-Stricke, 5 Hauptgestclle, 5 Paar HauptgestcU-zügeln, 5 Reit« Stangen sammt Kinnketten, 5 Striegel, 5 Kartatschen, 5, Pferde-Kämme, 5 Waschschwämmc, 2N Futtcrtornlster, 10 Hafersacke ä 2 Metzen, IN FouraZier-Strickc n 4 Klftr. lang, 10 Garnituren-Schließelstl,, 5 Sa-belkuppeln von Iuchtenleder und 2 Stck. Cavau> rie'Säbel, welche Sotten in den besagten Terminen und nach den vorliegenden Mustern einzuliefern seyn werden. Nebenbei wird bemerkt, daß das angegebene .Quantum in der Kundmachung ^um einige Pro-cente erhöht wurde. Vom k. k 11. Gensd'armerie-Regiments-Commando. Laibach am 8. März 1851. Z^299. (1) ^ Kundmachung. Die unterfertigte Unternehmung gibt hiemtt bekannt, daß von nun an ihre Kanzlei in der Koch-Gasse Nr. ,32, bloß jeden Mittwoch m der Früh, zur Besorgung der noch rückständigen Geschäfte mit Privat-Partheien, und b,s zu neuen Bestimmungen offen seyn wird. Bau-Unternehmung der Save-Bahn, 5.a>-bach am 11. März 1851._______________ S. 279. (2) sis. 489. O d i c l. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wild hiemit kund gemacht, daß das hohe t. k. i!andesa.e-licht hier mit Verordnung 6 kolf. Nr. s7 vorkommenden Kaischeniealliat um d,n Auslufspreis pr- 30s fi. bewilliget, und zu deien Vornahme die Tagsatzung auf den 22. März l82! jm O«e der Realität angeordnet worden. llnler 8 liegende Haus auch ein in der Gärtnerei und Weinbau geübter und brauchbarer Mann mit vortheilhaften Bedingungen als Hausmeister aufgenommen. Das Nähere ertheilt die Eigenthümerm. Z. 245. (3) » ^ " ^ - Ankündigung. Nlittelst eines geringen Einschusses von nur wenigen Thalern ist man im Stande, sich bei einem Unternehmen zu betheiligen, welches dem oaran Theilnehmenden schon von diesem Jahre an eine jahrliche Dividende bis zu Acht Tausend Thaler Preußisch Court, oder Vierzehn Tausend Gulden Rheinisch eintragen kann. Allen, nxlche bis 31. März d. I. deßhalb in frankirten Briefen anfragen, ertheilt unentgeltlich specielle Auskunft das Niireau von Johannes Poppe, Aegidienftraße 659, in Lübeck. Lübeck, den ,5», Februar 1851.