1337 Amtsblätter LaibacherSeitung Nr I?9 Montag dm 9. August 1869. Vl)?—1) Nr. 5,609. CMcms-Ausschmbuug. Auf Grundlage der Ermächtigung des hohen '> k. Ministeriums des Innern vum 2. November 1855, Z. 11412, wird zur Snbstituirung ^ nn Herzogthume Krain zu Laibach erledigten provisorischen Bezirks Arztcnstelle ein Privatarzt ^en cine ^'enumeration von jährlichen 42l) ft. ^ W. und gegen Bczng der bei Dienstreisen mit ^M snbstitntorisch versehenen Posten verbundenen "ebührcn aufgenommen. Diesem gemäß wird znr Besetzung dieses Kostens der Eoncnrs bis zum 2 5). Nngnst 1869 "ut dem Beifügen ausgeschrieben, daß die Bc Werber ihre mit dem Taufscheine, Sittenzeugnisse, wediciuischen Doctors-Diplome und sonstigen Du-^Mcntcn i'lbcr die Kenntniß der dentschen nnd ^mischen oder einer der letztern verwandten Drache, dann über ihre allfälligen bisherigen "ienstleistungcn belegten Gesnchc vor Ablauf der ^Mahnten' Vewerbungsfrist bei der Landes-Neuerung in Laibach einzubringen haben. Laibach, am 4. August 1869. S. k. A'andos-Negieruug für Drain. l^5—1) Nr. 9588. Kllndinachung. Von der k. l'. Finanz-Dircction für Oestcr-^) oh ^^. ^^^^ ^^^ ^. allgemeinen Kenntniß ss/^t, daß in Folge hohen Finanz-Ministerial-^asses vom 8. Inli I860, Zahl 22046, die llsMcißigc Gebühren EinHebung: '' ^' allgenicincn Verzehruugs-Stcuer sannnt dem "^Maligen 20proc. außerordentlichen Zufchlage ^ der Verzchrungs - Steuer nnd dem für die ^tadt-Gcmeinde Linz einzuhcbcuden Gemeinde-Schlage für alle über die Verzehrungsstcuer ^nii: von Linz zum Verbrauche daselbst eingc Ehrten, der Gebühren-Eutrichtnng nnterliegen-^ ^ Gegenstände; ' ^ ^inhebuug des 25proc. Gemeinde-Zilschlages ^. den iuuerhalb der Linzer-Verzehruugssteuer-f!^ erzeugten gebrannten geistigen Flüssig/ c).Mlich eines jeden innerhalb der Linzcr Stcuer- ^^ erzeugten Eimers Bier blos die Einhebnng ^ jür die geschlossene Stadt Linz bestehenden "Mn Zuschlags Betrages mit 3.36 Nkr. ^ einem außerordentlichen Zu- !Mge von .....0.84 „ Hunnen uiit . . . . ^472"Nkr. ^r^lu Sacharomctcrgrade, ferner des für von » ^^" entfallenden' Gemeinde - Zuschlags ^.oi> l^ ^"^'euzcr per Eimer; endlich ^^ ^"hcbung der Wassermaut bei deu Liuien hin, ? Heilige Stiege und Donaubrückc in h.>- sowie S^'"l)ebung der Wegmaut bei den Wcgmaut-^f dic ^"^"^straße und Heilige Stiege zn Linz, ^nb^ i!!" ^'" ^' I"nncr 1870'bis letzten ^lna i> ^ '" Wcg.c ^^ öffentlichen Verstci Die ^"^ verpachtet werden wird. ^"Nq ft,I, c ""^"' ""ter welchen die Vcrstci> 'l Nattznfmden hat, sind: ^Um^reH^""" "^ Dienstag, d. i. ^"'" i/p^"?"lls bei der k. k. Finanz-Di> . ''lben n2'^ ^^""^ ' "nd cs werden bei ^^' r,i d, '^ ""b schriftliche Anbote, welch' t>n Stempelmarke von 50 kr. ö. W. Per Bogen zu versehen sind, und zwar bezüglich aller unter /V, V, t^, D und N angcfiihrten Objecte nnr vereint vorgenommen werden. 2. Der Ausrufspreis als einjähriger Pachtschilling für die vereinte Verpachtung der allgemeinen Bcrzehrnngs Stener fammt dem außerordentlichen Zuschlage und den Gemeinde - Zuschlägen, dann der Wasser- und Wegmaut beträgt 196.500 st., d. i. Einhundert sechs nnd Ncnnzig Tausend nnd Fünfhuudcrt Gulden ö. W., wovou auf die ärari^ schcn Gebühren . . . 145.095 st. 60 kr. nnd auf die Gemeinde Gebühren .... 51.404 fl. 40 kr. entfallen. Dieser Ausrufspreis ist dem für die laufeude Pachtung erzielten Pachtzinfe gleich. 3. Zur Pachtung wird Jedermann zngclassm, welcher nach den Landcsgcsctzen zu derlei Gefchäften gceiguet und die bedungene Sicherheit zn leisten im Stande ist. Für jeden Fall sind alle Diejenigen sowohl von der Uebernahme als auch von der Fortsez^ znng der Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens zu einer Strafe vcrnrthcilt wurden , oder welche in eine Untersuchung wegen Verbrechen verfallen sind, die blos wegen Abgang rechtlicher Beweifc aufgehoben oder worüber noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Minderjährige Personen, dann contractsbrü-chige Gefällspächter werden zu der Limitation nicht zugelassen, eben so auch Diejenigen nicht, welche ^ wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefällst Uebertrctuug in Untersuchung gezogen uud entweder gestraft oder nur aus Mangel der Beweise von dem Strafverfahren losgczählt wnrden, nnd zwar die Letzteren durch fcchs aus den Zeitpunkt der Ucbertrctung oder, wenn dieser nicht bekannt ist, der Eutdeckuug derselben folgende Jahre. 4. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat vor dem Beginne der Licitation das Vadiilm in Barem oder in österreichischen Staats-Papieren nach dem Börsencourse mit zehn Percent des Ausrufspreises, d. i. mit dem Betrage von 19.650 fl. bei der Licitations - Commission zn erlegen. Staatsanlchcnslose vom Jahre 1839, 1854, 1860 und 1864 werden nicht über deren Ncnn-werth angenommen. Es ist auch gestattet, dieses Vadium bei eiuer k. k. Eassc zu erlegen, in welchem Falle die Quittuug jener Eassc, welche das Vadium iu Empfaug genommen hat, der Licitations - Eouu missiou zn übergeben ist. 5. Die Genehmignug des Licitationsactes steht dem k. k. Finanz-Ministerium zu. Für den Fall, als ein ganz gleiches mündliches und schriftliches Anbot vorkommen sollte, wird dein mündlichen, unter zwei oder mehreren gleichen schriftlichen Anboten aber jenem der Vorzug gegeben, für welches ciue vom Licita tions-Eommissär sogleich vorzunehmende Vcrlosuug entscheidet. 6. Nach geschlossener Licitation wird kein nachträgliches Anbot mehr angenommen. /. Bei schriftlichen Anboten ist außerdem hierüber bereits Gesagten uoch Folgeudes zn beobachten: .^) Dieselben müssen bis zum Beginne der mündlichen Versteigerung, d.i. bis 9 Uhr Vormittags am Einuuddreißigsten (31.) August 1869, bei der Vorstehung der k. k. Finanz-Direction in Linz versiegelt überreicht werden, indem später eingelangte'Offerte als nachträgliche Anbote angefehcn und nicht mehr berück' sichtiget werden. I)) Die schriftlichen Anbote müssen das Object, anf welches geboten wird, dann den Betrag, der angeboten wird, in Zahlen nnd Buchsta ben deutlich ausdrückeu und sind von dem Offerenten mit Vor- und Zunamen, dann mit Beifügung des Charakters und Wohnortes zu unterzeichnen. e)Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dein Offerte auszudrücken, ,daß sie sich zur nn get heilten Hand, nämlich Einer für Alle nnd Alle für Einen, dem Acrar znr Er füllnng der Pachtvediugungcn verbinden. Zugleich müssen sie iu dem Offerte jenen Mitofserentcn namhaft machen, an welchen die Uebergabe des Pachtobjectes geschehen kann. ä) Diese Anbote dürfen durch keine, den Licita-tionsbcdingungen nicht entsprechende Klaufeln befchräukt sein, vielmehr müssen dieselben die Versicherung enthalten, daß der Offercnt diese Bedingungen genau befolgen will. Von Außen müssen diese Eingaben als Offerte für das szu bcncnnende) Object bezeichnet sein. Das Formulare eines Offerts folgt nach. 0) Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeit Punkte der Einreichung fiir den Offerentcn, für die Finanz Verwaltung aber erst von dem Tage, an welchem die Aunahme desselben dem Anbietenden bclannt gemacht worden ist, verbindlich. 8. Wer im Namen eines Anderen ein Anbot macht, muß sich mit der gehörig legalisirten Vollmacht seiues Machtgebers bei der Commission noch vor der Licitation ausweisen und derselben die Vollmacht übergeben. 9. Die näheren Bedingungen werden vor der Licitation vorgelesen, es können dieselben aber anch früher während den gewöhnlichen Amtsstnn-dcn bei der Finanzdircction in Linz, sowie bei allen anderen Finanz-Landcs-Behörden eingesehen werden. Linz, am 20. Juli 1869. Von desll.k./imMdirection siir Gclierreich ol> der Enns. Formulare eines fclniftlichen Offertes. Ich Endesgefertigter biete für die mittelst Kundmachung der k. k. Finanzdirection zn Linz vom 20. Juli 1869, Z. 9588 ausgeschriebene Pachtung der Verzchrnngs-Steuer sammt Aererial - Zuschlag, des Gemcindc - Zuschla -ges in der Stadt Linz, dann der Wasser-mauth und der beiden Wegmauth-Stationen Landstraße nnd Heilige Stiege zu Linz, für die Zeit vom 1. Iäuuer 1870 bis letzten December 1872, den Iahrcspachtschilling von.....st. . . kr. (mit Ziffern), d. i......Gulden . . . Neu- krenzer (mit Bnchstabcn) ö. W., wobei ich erkläre, daß mir die Contractsbediugungcn genau bekannt sind und ich mich denselben unbedingt unterwerfe. Als Vadium lege ich im Anschlüsse den Betrag von.....fl. . . . kr., d. i. (in Buchstaben auszudrücken) bei, soder: lege ich nachstehende Staatspapicre im Betrage von.....st. . . . kr. d. i. ^in Buchstaben auszudrücken, oder: lege ich die Kassa-Quittung der k. k....... über das erlegte Vadium bei). ...... am........1869. Eigenhändige Untelschrifl, Charakter u. Allfmlhaltsort. Von Außen: (nebst der Adresse an die k. k. Finanz Dircctions-Vorstchungin Linz und der BezeichnuugdcsVadilltt'.s.) Offert für die Pachtung der Vcrzehrnngsstcncr und des Gemeinde Zuschlages, dann der Wassermauth nnd der beiden Weg mauth-Stationen Landstraße und Heilige Stiege zu Linz. ,1338 (310—1) Nr. 3256. Kundmachung. Nach gepflogener Rücksprache mit dem hoch würdigen fürstbischöstichcn Ordinariate ist der gefertigte Landcsausschuß in Vollziehung des Land tagsbeschlusses vom 3. October 1868 in dem Falle, zur Wiederbeschuug des von Flachen feld Wollwitz'schcu Canonicates an der hiesigen Kathedrale hiemit den Concurs auszuschreiben. Diesem Canonicate sind für die dermalige Besetzung vor Allen die Verwandten des Stifters Johann Andreas v. Flachenfcld und in deren Abgänge adelige, in Kram oder in den zur Zeit der'Errichtung des Stiftbriefes (16. März 1722) mit Krain vereinigt gewesenen Ländergcbieten geborne Bewerber, zunächst jene vom krainisch ! ständischen Adel, und nach diesen auch andere! Adelige aus den obbezeichneten Ländcrgcbieten! berufen. Die Gesuche sind uuter genauer Nachweis sung des Adels, beziehungsweise der Verwandt schaft mit dem Stifter oder der Landmannschaft, so wie der übrigen stiftbriefmäßigen Bedinguugeu und der zur Erlangung eines Canonicates überhaupt vorgeschriebenen Eigenschaften bis Ende August 18 69 an den gefertigten Landes Ausschuß als Patron durch die vorgesetzte Stelle einzubringen. Laiboch, am 1. August 1869. Vom krainischen Landes-Ausschuß. (308—1) Nr.'92067 Concurs-Verlautbarung. An dem k. k. Gymnasium zu Spalato, mit italienischer Unterrichtssprache, sind 3 Lehrcrstellcn, und zwar eine der classischen Philologie, eine der deutschen Sprache und Literatur, verbunden mit der classischen Philologie, und eine der Physik und Mathemathik für das Obergymnasium zu bcfetzen. Mit jeder derselben ist der Iahresgehalt von 735 Gulden , das Vorrückungsrccht in die höhere Gehaltsstufe von 840 Gulden'und systemisirte De-cennalzulagcn von je 105 Gulden verbunden, wofür der Coucurstcrmiu von vier Wochen festgesetzt ist. Bewerber haben ihre mit dem Geburtsscheine, den Zeugnissen über zurückgelegte Studien, den Documcnten über ihre bisherige Dienstleistung und über die Lehramtsprüfung, unter Angabe des mit irgend einem Docenten des Gymnasium von Spalato bestehenden eventuellen Verwandtschasts- oder Verschwägcrungs>Grades, versehenen Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörde, von welcher sie wegen ihres Dienstes oder ihrer Zuständigkeit abhängen, bei dem k. k. dalmatinischen Landcsschul-rathe zu überreichen. Zara, am 25. Juli 1869. Von der k. k. dalmatinischen S'tatthaltcrei. (306—1) Nr. 8174. Concurs - M'lautbaruug. An der k. k. Akademie für Handel und Nautik iu Triest ist bei dem zu errichtenden Schiffbau-Curfc die Stelle ciues Professors der höheren Mechanik, Maschinenlehre und des Maschinenzcich-nens zu besetzen. Mit dieser Stelle ist der Rang der 8. Diä'tenclassc, ein Iahresgehalt von 1200 st. ö. W., das Vorrückungsrecht in die höheren Gehaltsstufen von 1400 und 1600 Gulden ö. W. l nach zehn, bezichuugswcise zwanzigjähriger, in der erwähnten Eigenschaft zugebrachter Dienstzeit, und ein Quartiergeld von 126 Gulden ö. W. verbunden. Bewerber um dieselbe haben ihre mit dem Geburtsscheine, den Studienzcngnisseu , den Docu-meuten über ihre bisherige Verwendung und ihre Befähigung für die zu besetzende Lehrstelle belegten Gesuche bis 2 0. September d. I. bei dieser Statthaltern im Wege ihrer vorgesetzten Behörden einzubringen und darin ihre vollkom menc Kenntniß der italienischen Sprache als Untcr> richtsfprache, und eventuell die Kenntniß anderer Sprachen nachzuweisen. Triest, am 27. Juli 1869. Von der l^ k. külU. Statthaltern. (304^2) Nr. 6750.! Kuudmachuug. Das hohe k. k. Handelsministerium hat in Erfahrung gebracht, daß die Vorschriften wegen gehörigen Verschlusses der recommaudirtcn Briefe nach Italien außer Acht gelassen werden. In Folge Auftrages des obbenannten Ministeriums wird demnach zur Kenntniß des Pu-blicums gebracht, daß recommandirte Briefe nach Italien in einem besonderen Umschlage verwahrt und wenigstens mit zwei Siegeln von hartem Wachse verschlossen sein müssen, und daß die Sie-gclabdrücke von dem Aufgeber mit einem und demselben Petschaft in der Weise anzubringen sind, daß sie alle Flügel des Umschlages gehörig vereinen. Triest, den 3. August 1869. Die k. k. Poli.Pirection. (290—2) Nr. 5215. Staats-Stipendim fiir die landwirthschaftliche Mittel Schule '" Mödling. Das k. k. Ackerbau-Ministerium hat fm'^ landwirtschaftliche Mittelschule in Mödling, deB Programm bereits gedruckt und veröffentlicht '^' vier Stipendien von je 250 fl. ö. W. bewillig Zur Aufuahme in diese Lehranstalt wird" fordert: I.die Zustimmungserklärung der Eltern ^ Vormünder; 2. Ein Lebensalter von mindenstens 16 Iahl^ fiir welche Vcdinguug nur in besonders rückst würdigen Fällen vom Curatorium Nachsicht el theilt wcrdcu kaun; 3. Die Nachweise über denjenigen Grad v^ Schulbildung, welcher durch die zurückgelegte ^ tere Hälfte von allgemeinen öffentlichen Mitt^ Schulen (Realschulen, Gymnasien, Real-Gyn^ sicn) erworben wird. Behufs des sichern VcrsM, nisses der landwirtschaftlichen Vorträge, ist ^' wüuschenswerth, daß sich der Studirende vor!? nem Eintrittc Anschauungen vom landwirthscha" lichen Betriebe erworben hat. Bei unzureichend Nachweisen bezüglich der Schulbildung oder ^ landwirtschaftlichen Anschauungen kann sich ^' Betreffende einer Aufnahmsprüfuug unterzieht deren Ergebniß über die Aufnahme in die z^ jährige Fachschule oder in den Vorbereitung^^ oder über Nichtaufnahme entscheidet. Die mit den Nachweisen im obigen AB belegten Gesuche sind bis längstens 15. September d. I. beim Curatorium der landwirtschaftlichen Mittc' schule in Mödling zu überreichen. Wien, am 13. Juli 1869. Alom !l. k. Ackerbau-Mlinilicrium» (309—1) Nr. 58?6> Kundmachung. Zur Besetzung der Lehrerstellc an der ^ errichteten Volksschule in Sostru, mit wclO ein fassionsmäßig gesichertes Einkommen ^ 280 fl. 16 kr. verbunden ist, wird der Eonc^ bis Ende dieses Monates ausgeschriebeu, binnen welchem die mit den ^ dien- und Befähigungs Decrcten documents Gefuche hierauits zu überreichen sind. Laibach, am 3. August 1869. K. k. De.nrko-Hauptmannschaft. ________________ ^ ,