Imts Vlatt zur Laibacher Zeitung. I^i'. 91. Donnerstag den 30- Uuli 18H6. Vubcrnial - Verlautbarunaen. Z. 1170. (1) Nr. i3,346. adNr. i8,»37. A v v i s o. Viene aperto il regolare concorso ad Una cattedia di umnnita presso V i. r. gin-nasio di Spidato, cui va congiunto l'an-nuo appuutamento di fior, 600 (seicento). II prescrilto esame di concorso sara tenuto ncl giorno 6 agosto a. c. presso le direzioni ginnasi.ili di Zara, Spalato, Ra-gusa, Gomia, Lubiana, Venezia, Milano, lnsbiuch (; Vienna. — Gli aspiranti do-vranno prcsenlare a tutlo p. v. al proto-collo del Govcrno, cui e soggetta la dire-zione ginnasialc, presso la quaJe vorranno subire Tesamc, Jc loro petizioni stilizzaie in lingua ilaliaua, c documentatc in modo da far conlasiare: — a) il lUo»o di nasci-ta , l'elä, e la religione j — h) la condi-zionej — c) la moralitä^ — d) gli studj tatti compreso il corso pedagogico ; — O la co»nizionc delle linguc; — f) gPim-pic^hi sostenuii, c specialmente nella pub-•bJica istruzionc j — g) da ultima dichia-I'are , «c sieno parcnli con taluno del personale addello al ginnasio medesimo. — Dali' i. r. governo della Dahnazi;t. Zara 24 Giugno 1846. MARTELLiNi, segretario. 3. 11^9. (3) Nr. 160(16. surrende über verlie h en e Pr i v i le ftien. — Zu Folge eingelangten l)oh,n Hofkanzlei: Decre-teö vom 2. v. M., H. 201'»6, Hal die hohe l. k> aUqemeine Hoskammer am 26. Mai l. I., Z. l!)989, nach den Btstimmungcn des Allelhöch. ften Patented vom 3l. März »832 die nach. lithenden Privilegien zu verleihen befunden: l) Dem Simon Kanih, Handelsmann, wohn» hast in Nikolsburg in Mähren, (dermal in Wien, Stadt, Nr. 208), für die Dauer von einem Jahre. auf die Erfindung, den Horn« klauen« Knöpfen einen Goldüberzug zu geben, welcher sodann mittelst einer lithographischen Vorrichtung ein schwarzes Dessin und ein schö« nes und dauerhaftes Ansehen erhalte. — 2)Dcm I^lii^l IVlelcliioi-l? l^.o<:at,e1li, Ingenieur, wohn» haft in Paris, (durch seinen Lohn I^uißi 1^.0-Q.ueiÜ, wohnhaft in Mailand, M. 23?tt), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbefse» rungcn, welche in Zusähen zu der unterm l. August lgl5prioilegirtenArtder Adspulung der Seide (lr:»Nui-2 ci^IIi, 80da) bestehen. — 3) Dem An« ton Liebl, befugten Goldarbeiter, wohnhaft in Wien, Neubau. Nr. 9, für die Dauer von ei« nem Jahre, auf die ssrfindung einer neuen Gattung Siegelringe, welche im Wesentlichen darin» bestehe, daß das zum Wappen bestimmte Felo «us Edelsteinen beliebiger Form, die dazu ge« hörigen Kronen, Ritterhelme lc. und üdrigen heraldischen Verzierungen aber in dem Metalle, aus welchem der Ring erzeugt ist (Gold, Silber und dgl), hergestellt, diese Verzierungen mit dem Steine verbunden, und zwar, im Ge» gcnsatze zu den bisher erhaben erzeugten, ver« rieft werden, ohne der Mitwirkung eines Wap« pengr«veurs zu bedürfen, und ohne 0,1: Preis füreinen derlei Siegelring zu erhöhen. — 4)Dem Carl Octavio R^ichsgrascn und Edlen Herrn zur Lippe r Wcifscnfcld, wohnhaft in Ratiboric, Königgrätzer Kreises in Böhmen, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung an der unterm 6. April 1853 privilegirtcn Entdeckung, «us allen in den österreichischen Staaten wach« senden Bäumen und Sträuchen, außer txr Eiche, einen sestcn Extract für Garbcr und Färber darzustellen, welche Verbesserung «m We« sentlichen darin bestehe, daß nun sowohl aus andern Pflanzen, so wie auch auf andere Art, flüssige und feste Extracte alö Ersatzmittel der 658 galluöhältigin Pigmente und der gelbfärbenden Pstanzenfarben, namentlich der Kreuzbeeren, des Quercitron , des GelbholzeS, der (Zurcuma ic. zum Gebrauche der Färbereien und Drucke» reien dargestellt werden. — 5) Dem Ferdinand Hell, Musik' Instrumenten - Fabrikant, wohnhaft in Wien, Leopoldstavt, Nr. 569, für die Dauer von drei Jahren, auf die Verbesserung an den Blech « Vlasinstrumcnten, welche dei allen derlei Instrumenten anwendbar sey, und in einer Vereinfachung der Eo»structlon der Maschinen für dieselben (die vereinfachtenHell'-schen Maschinen genannt) bestehe. — 6) Dem Johann Hochbcrger, Mineralwerks - Besitzer, wohnhaft in Kahr, im Eldogner Kreise Böh, meng, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung einer Maschine zum Relnigen des Eisenkieses, behufs der Schweftlrrzeugung, welche die bisher angewendeten Menschtnkräfce ersetze, zum Waschen und Reinigen des Eisenr steines und andrer Erze. des Straßenschotters, Ziegellehmes, uno zum Thonschlemmen anwend« bar scy, Zeit, Kosten und Raum erspare, und sich durch Einfachheit und Wohlfcilheit empfehle. — 7) ^eonhard B«uerrciß, sel., Witwe Anna, ausschl. privil. Bronze-Farben - Fabrik, wohnhaft ,n Wien, Neubau. Nr. l36, für dle Dauer von drei Jahren, auf die Verbesserung in der Er» zeugung der Bronze < Farben, wobei von den Abfällen von echtem Golde, Silber, Kupfer und sonstigem Metalle durch Mahlen, dann Reiben mit einem Zusätze von elegirtem Gummi, Bier und Branntwein und sohiniges Kochen am FtUcr die schönste Gold' , Silber- und sonstige Metall- Bronze. Farbe derart gewonnen werde, daß dieselbe von Lithographen, Schriften - und Landschaftsmalern, Lackirern, dann Porzellan» und Thon > Fabriken zur Verschönerung ihrer Erzeugnisse benutzt werden könne. — 8) Dem Georg Wcber, Maschinist, wohn, haft in Inzersdorf in Nicoerösterreich, für die Dauer von drei Jahren, auf die Verbesserung der Tweeddale'schen Maschinen zur Erzeugung der Mauerziegel, welche in der Wesenheit darin bestehe, daß in der Erzeugung der Ziegel «in günstigerer Erfolg und eine größere Ersparung crziclr werde. — Laibach am 6. Iul» lül6. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes- Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Raitenau und Primör, k. k. Vice-Präsident. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubcrnialrath. Ktavt' unv lanvrechlliche Verlautbarungen. Z. 1l?2. (1) Nr. «424. Edict. Von dem k. l. Stadt - und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Joseph Arze, durch Dr. Ovjiazh, wider Johann Krischmann, wegen, aus dem gerichtlichen Vergleiche vom 15. März 1845 schuldiger HU.', fl. nebst 5 S Zinsen und Exccutionskosten, in die öffentliche Versteigerung de6 dem Exequirten gehörigen, auf «32 fl. 5, kr. geschätzten Gemeinantheiles "nl, Mapp. Nr. 185, am Volar, und der auf 349 fl. geschätzten Morastrealität 5lib Rect. Nr. 935, beide dem hiesigen Stadtmagistrat dienstbar, gewilliget, und hiezu 3 Termine, und zwar auf den 14. September, 19. October und 3N. November l. I., jedesmal um 1U Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungstagsatzung um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schähungsbetrage hintangegeben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfälligcn Üicitationsbcdingnisse, wie auch die Schätzung in der dicßlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsftunden, oder bei dem Vertreter des Executionsführers, Dr. Ovjiazh, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach den 18. Juli !84tt. 37i1?3. (1) 3tt7«10il Edict. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Krain wird den unbekannten Interessenten nach vi-. Joseph v. Födransperg, Dr. Anton Zenker, Lukas Zenker, Thcrcse Lerch, Therese Zurhaleg und Dankegott v. Födranspcrg, mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wider dieselben bei diesem Gerichte Herr August Ritter v. Födransperg, durch I>. Crobath, 5„d pi-u<>8. 7. l. M., die Klage auf Bewilligung der Umschreibung der Güter Weinegg und Matscheroll-hof auf seinen, Klägers Namen eingebracht, worüber die Tagsatzung vor diesem k. k. Stadt-und Landrcchte auf den 2ll. October d. I. früh 9 Uhr angeordnet worden ist. Da der Aufenthalsort der Beklagten vorgenannten Interessenten diesem Gerichte unbekannt, und weil diese vielleicht aus den k- k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hicrortigen Gerichts - Advocate« l^l-. Lindner als Curator 659 bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung aufgeführt und entschieden werden wird. Dieselben werden daher dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen Und diesem Gerichte namhaft zu machen, und Überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie ssch die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst bcizumessen haben würden. Laibach den II. Juli 184«. I. 1153. (3) Nr. «073. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des l)r. Anton Rack, Curators des abwesenden Blas Kuschar, als erklärtem Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 5. April 184« hierin der St. Peters-Vorstadt verstorbenen Fuhrmanns - Eheweib, Apollonia Kuschar, die Tagsatzung auf den 17. August 184U Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rcchtsgcltend darthun sollen, widrigcns sie die Folgen des §. 6,4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — Laibach den 11. Juli 184«. Hemtliche Verlautbarungen. Z. 1162. (2) Nr. <"»«/.„. Liefe rungs - Ausschreibung. Die k. k- vereinte Camcralgefa'llen - Verwaltung für Steyermark und Illyrien bedarf w dem Verwaltungsjahre 1847 an Siegelwachs 1500 Pfund und an Spagat (grauen Bindfaden) 200 Pfund. — Diejenigen Fabrikanten, Handel- odcr Gewerbetreibenden, welche wegen Lieferung dieses Sicgilirungsmaterials zu concurriren beabsichtigen, haben ihr schriftliches versiegeltes Offert, welches mit der Aufschrift: "Anbot zur Lieferung von Siegili-Nings-Materiale" zu versehen ist, bis 19. August 184« um 1U Uhr Vormittags in die Kanzlei des hierortigen Oconomats abzugeben, voer dahin einzusenden. — Dieses Offert muß 2) mit dem classcnmaßigen Stampel von 10 kr. Ersehen seyn, und die ausdrückliche Erklärung des Offerenten enthalren, daß er sich in alle Bedingungen der gegenwärtigen Ausschreibung zu fügen verbinde. — j>) Dem Lieferungslustigen steht frei, den Anbot sowohl auf die Lieferung von Sicgelwachs und Spagat zusammen, oder auch auf die Lieferung nur eines dieser Erfordernisse zu stellen. — Der Preis ist nach Wie» ner-Pfunden mit Buchstaben und für jeden Artikel besonders. auszudrücken. — <-) Als Fiscalpreis wird für das Pfund Siegelwachs der Betrag von dreißig Kreuzer, und für das Pfund Spagat von zwanzig sieden Kreuzer C. M. festgesetzt, über welchen Betrag hinaus dir Cameralgefallen-Verwaltung kein Offert annehmen wiro. — ä) Jedem Offerte ist nebst dem Muster der Ware, entweder eine den zehnten Theil desjenigen Betrages, der für das angebotene Lieferungsobjcct im Ganzen entfällt, erreichende Sichcrstellung im Baren, oder in Staatsschuldverschreibungcn als Reugeld, oder ein Erlagschein beizuschließen, wodurch dargethan wird, daß eine solche Sichcrstcllung bei der steyerm. illyrischen Gefällen-Hauptcasse in Gratz, oder bei einer der hierher unterstehenden Camera! - Bezirkscassen, oder bei einer Gefällencasse jener Provinz, wo der Offerent donncilirt, geleistet worden sey. — Dieses Neugeld wird rücksichtlich des Offerenten, dessen Anbot nicht angenommen wird, bis zu der so bald als möglich erfolgenden dießfalligen Entscheidung, rücksichtlich des Offerenten aber, dessen Anbot annehmbar gefunden wird, bis zur erfüllten Lieferung haften bleiben. — ^) Die k. k. Cameralgefällen-Verwaltung behält sich die Wahl unter den vorkommenden Offerten unbedingt nach ihrem Gutdünken vor. Sie gibt jenen Offerentcn, deren Anbote nicht angenommen werden, über die Gründe ihrer Wahl keinerlei Rede und Antwort, auch findet gegen die Abweisung eines Offertes durchaus kein Recurs Statt. — l) Dem Offerte müssen Muster der zu liefernden Gegenstände beigelegt werden. — 3) Die zu liefernden Artikel müssen binnen drei Wochen nach d.'r erfolgten Verständigung über die Annahme des Anbotes kostenfrei und vollständig an das Öco-nomat dieser vereinten Cameralgefällen - Verwaltung beigestellt werden, welches über die Qualität und Mustermäßigkeit der abgelieferten 'Artikel zu erkennen hat. — Der Contrahent ist verbunden, sich dem Ausspruche desselben unbedingt und ohne Vorbehalt einer Berufung an eine höhere Behörde zu unterwerfen. — li) Sollte im Laufe des Verwaltungsjahres 1847 ein weiterer, in dieser Ausschreibung nicht vorgesehener «6N Bedarf an Siegilirungsmatcriale eintreten, so ist der Contrahent verpflichtet, denselben über jedesmalige Aufforderung, vier Wochen nach derselben um den ihm zugestandenen Preis kostenfrei abzustellen. — i) Sollte der Lieferungs-Unternehmcr mit der Ablieferung überhaupt, oder hinsichtlich des Lieferungstermines, oder in Absicht auf die Qualität der beizustellenden Artikel hinter den eingegangenen Verpflichtungen zurückbleiben, oder von seinem Anbote zurücktreten, so ist die ver« einte Camcralgefällen - Verwaltung berechtiget, das Reugeld einzuziehen, auf seine Gefahr und Kosten auf dem ihr beliebigen Wege sich de» benöthiqenden Bedarf an Siegelwachb und Spagat auf ein Jahr zu was immer für Preisen anzuschaffen und den Mehraufwand von dem Schuldtragcnden hereinzubringen. — k) Die Zahlung für das gehörig abgelieferte und annehmbar gefundene Siegilirungsmateriale wird gegen claffcnmäßig gcstämpelte und mit der Nbernahms-Bestatigung versehene Quittung bei der betreffenden Gefällscasse sogleich erfolgen. — !) Der Wertragsstampel hat der Lieferant zu berichtigen. — Gratz am 8. Juli i8^ Uhr Vormittags, bei dem k. k. Gefallen-Unteramte zu Oberlaibach, eine Minuendo - Licitation über mehrere, an dem dortigen Amtsgcbäude und Magazin nothwendigen läonscrvations-Arbeiten werde abgehalten werden. — Für die zu leistenden Arbeiten und zu liefernden Materialien sind veranschlagt und werden als Auörusspreis angenommen werden, und zwar: für die Erdanschüttung . . — st. 34 kr. ,/ „ Maurerarbeit sammt Matcriale ... 9 „ 4 „ „ « Zimmcrmannsarbeit sammt Materiale 7U „ 33 „ „ i, Tischlerarbeit . . 15 „ 5U „ », „ Schlofferarbeit . . 2 , 19 „ „ »/ Spenglerarbeit . . I " — », >/ >, Hafnerarbcit . . 16 „ 53 „ „ „ Anstreicherarbeit .4 „ 3« „ daher zusammen . . . I2U si 4!) kr. — Die zur Uebernahme dieser Conservations-Arbeiten geneigten Unternehmer werden daher zur gedachten Minuendo-Licitation mit dem Beisatze eingeladen, daß die Licitationsbedingungen täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden bei dem k. k. Gefälls - Untcramte zu Oberlaibach eingesehen werden können. — K.K. Camera!-Bezirks-Verwaltung. — Laibach am 25. Juli 1846. Vermischte Verlautbarungen. 2. Ü5«. (3) Nr. 1846. Edict. Vom Bezirksgerichte Schneeberg wlid diemit be-kaxnt gemacht: Es sey über Ansuchendes Joseph Modiz von Ncudorf, gegen Andreas Hilti von Mra, morou, wegen schuldiger li4 si. 40 kr. «. ». c., in die neuerliche ereculive Feilbielnng des, dem Letztern gehörigen, der Herisch.ni ^>l^dlischeg zul> Urb. Nr. lK8, »65, Rect. N>. »29 NeMv,r,n, gerichtlich aus 573 ss. l0 kr. bl'wertl,ecel, l^ Hub« gewilligct, Uüd hiezu die Tagsdyimgen auf den 2l. ilugust, 2l. Sep-tcindcr und den 21. October »846, jedesmal Vormittag uln 9 Uhr in loco der Realität mit dem bc« stimmt wordcn, daß die feilzub elende Realität nur bei dir dritte» Feilbietuüg unter dem Echatzungsl werthe hintangegeden werden wmde. Das EchatzlmgSprotocoll, der Grundbuchser» tract und die Liliialionsdeoingliisse können täglich hienimts eingesehen werden. Bezirksgericht Echneeberg am 8. Juli 1846. Z. »140. (3) Nr. 44l4. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Senoselscb wird hltmit dekannc gemacht .- l5ö halic Andreas Potschkar ron Pololsche, wider Michael Potschkar von »dort, und dessen unbekannte Erben, »»»l, pr»«5. 4. Mal 1846, die Klage auf Zuerkennung des Eigenthums der. der Herrschaft Senosetsch «ub Ulb. Nl. ^5!) lind Rect. Nr. l(1 dienstbaleü, zu Potolsche Haus-Nr. 9 gelegenen 5.»i^i Hübe angebracht, worüber zm Ver-handlling mündlicher Nothdurftei, die Tagsatzung auf den il. October d. I. , früh uni 3 Uhr angeordnet wurdl. ^_ Das Gericht, den, der Amrnll,all"sort der Geklagten unbckannl ist, und da dieselben vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend seyn könnten, hat auf ihre Gefahr und Koste» den Franz Gevschel von Senoselsch zu ihrein Curator aufgestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der für die k. k. Erbländer bestimmten Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. BicjVIdtn werden da? her dessen zu dem Ende erinnert, daß sie allenfalls zu rechter Zeil selbst zu erscheinen, oder dem bestimm' ten Vertreter ihre Rcchisbehelfe an die Hand zu geben, oder aber auch sich selbst einen andern Sach° waller zu bestestcllen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in alle die rechtlichen, ordnungsmäßigen Wege cinzuschrcnc» wisseil mögcn, die sie zu ihrer Vertheidigung dieniam sind,n, wi» drigenfalls sie sich sonst die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. K. K. Bezirksgericht senoselsch am 6. Mai l846»