AmtsblM MAmbacherIeitung. M««« O7. Dinstag den 34. März »857. K. k ausschließende Privilegien Auf Grundlage des a. h. Priuile^iengesctzes vom »5. August 1852 hat das Handelsministerium unterm 16 August 1857, Z, 20351^173», dem Michael Riß, chemischen Produkleu-Fabrikanten in Fünfhans bei Wien Nr, 207, auf die Entdeckung eines Verfahrens, wornach statt des bei der Erzeugung des Leuchtgases bis jetzt sich bildenden Theere« die demselben entsprechende Menge Leuchtgas und zwar statt l Zentner Theer 500—550 Kubikfuß Leuchtgas erzielt werde, ei» ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehen. Die Privilegiumsbeschreibung, dei'e» Geheimhaltung angejucht wurte, befinde! sich im k. k. P.ivile« gien-Archive in Aufbewahrimg. Auf Grundlage des a. h, Privilegiengesetzes vom 15, August 1852 hat das Handelsministerium unterm 3, Februar !857, Z. 2127^97, dem Christian Rudolf Wessel und dem Franz Xav. Kukla, Doktor der Filosofie in London, über Einschreiten ihres Bevollmächtigte» Dr, Stanislaus Neymister, Hof. und Gerichisadookaten in Wien, auf die Erfindung eines Apparates zur Hervorbringung und Verbreitung einer reinen dunstlose,, Glühhitze, »dunstloser Glühhitze-Ver-breiter« um d^mii alle Arten Raume zu heißen und zu allen Zwecken anzuwenden, wo ko»zeut,i,te starke Hitze und gleichförmige Temperatur nothwendig ist, ein ausschließendes Privilegium für die Daner von drei Jahren verliehen. Diese Erfindung ist i» England seit 3. Juni 1856 auf die Dauer von vierzehn Jahren privilegirt. Die Privilegiumsbeschreibung, deren Geheimhal. tnng »ichc angesucht wurde, befindet sich im k. t. Privilegien-Archive zu Jedermanns Einsicht in Auibe- wahrung, --------------- Das Handelsministerium hat mtterm 3l. Jänner 1857, Z, I82HI75, das dem Karl Frumauu auf die Erfindung einer Masse zum Schneide» und Schleifen von Marmor, Granit und andern Steinarten unterm 19. Jänner >854 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des vierten Jahres verlängert. Das Handelsministerium Hai unterm 3!, Jänner l«57, Z. i8!9^l?4, das dem Franz Stoppel auf die Erfindung der Anwendung von MetaUfedern bei den E tiefl.tien - Oberiheileu unterm 30. Jänner 1853 er theilce ausschließende Privilegium auf die Dauer des fünften Jahres verlängert. Auf Grundlage des a. h, Privilegiengesetzes vom 15. August 1852 hat das Handelsministerium unterm I. Februar I»57, Z, 1655^159, dem Dominik Mery, quicszkten Präturs-Aktuar zu Lussmpiccolo, auf die Er.-findung, Mahlmühlen mittelst Schwungrädern v«n verschiedener Geschwindigkeit, welche mittelst eines pendeil artigen Hebels oder Schwengels in Bewegung gcjetzt werden, zu betreiben, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehen. Die Privilegiumsbeschreibung, deren Geheimhai' ttmg nicht angeslichl wurde, b.-findec sich im k. t. Privilegien-Archive zu Jedermanns Einsicht in Aufbe-Wahrung. Auf Grundlage des a, h. Privilegiengesetzes vom 15. August !852 hat das Handelsministerium unterm 3,Feb,uar 1837, Z. I067M, dem L, Schwartzkopf, Maschinen-Fabrikanten >n Berlin, über Einschreiten seines Bevollmächtigten Dr, Karl Josef Kreutzberg in Prag Nr. 573^2, auf die Erfindung einer einfach ko„-struirte» Kreiselpumpe, welche sowohl zum Saugen als auch znm Drucke» geeignet ist, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehen. Die Priuilegiümsbeschreibung, deren Geheimhai' ""^ ""««'sucht wurde, befindet sich 'im k. t. Privi->°g'en.Archi«e in Aufbewahrung, 15. Aumist^'^ '" "' "^ Pnvilegiengesehes vom 2 ^eb na ,«', ^" ^^ Handelsministerium unterm dem'Iohann Ferdinand ^^8'??^?"^-'"32r^ ! ^„^/« ^""" ""°s Veuch.stoffes «iieu-c°phon^ell..L,ch « genannt, welcher .., «>.>er Bese.ich-tun^sahigteit a le bis ,etzt bekannten Leuchtstoffe über» treffe. Nicht kostspieliger als Qel oder Uusch,i„ billiger als Stearin zu stehe» komme, dem Gaslicht, da er vollkommen geruchlos brenne, vorgezogen, an allen Orten mit Vortheil angewendet, und auf ali^,, auch auf den Camphin - Fluid » und Solair-Lampen vor-züglich aber auf den besonders konstruirteu Leucophon- Lampe» mit günstigem Erfolge gebrannt werde» tonne, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehen. Die Privilegiumsbeschreibung, dereu Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich >m k. t. Privile» gien-Archive in Aufbewahrung. Auf Grundlage des a. H. Privilegiengesetzes vom 15. August 1852 hat das Handelsministerium unterm 2, Februar !857, Z, 2 293^218, dem Josef Szeghö, Gutsbesitzer zu Egnfarmos, Borsoder-Komicatin Ungarn, auf die Erfindung einer Kraft-, Sammel.- und Foil-pftanzungs.-Maschine, durch welche irgend eine beliebige Kraft, die eine drehende Bewegung erzeugen kann, in's Unbestimmte vermehrt werde, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer von drei Jahren verliehen, DiePrivilegiumsbeschrcibung, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privilegien-Archive in Aufbewahrung. Auf Grundlage del! a. h. Privilegiengcsetzes vom 15. August 1852 hat das Handelsministerium unterm 3. Februar !857, Z. 2128^198, dem Anton Pittner, bürgl. Goldarbeiter in Wien, La,mgrube Nr. 37, auf die Erfindung, Büchsen, Tabatieren, Zuckerdosen, Feuer, zeuge und dergleichen aus Gold, Silber und andere» Metallen zu erzeugen, bei welchen die Ober- und Untertheile aus einem Stücke ohne Löthung mit andern Metallen mosaikartig eingelegt, mit geprägter Gravi-rung oder Guilochirung verziert nnd mittelst einer Presse nach einer beliebige» Form aufgebaucht, vorher aber d>e obgenanntcn Metalle (Gold ausgenomme») mit Gold doublirt werden, ein ausschließendes Privilegium für die D^uer Eines Jahres verliehen. Die Privilegiumsbeschreibung, deren Geheimhal' tung «ngefncht wurde, befindet sich im k. k. Privilegieu-Archive in Aufbewahrung, Auf Grundlage des a. h. Privilegiengesetztj vom 15. August »852 hat das Handelsministerium unterm 6, Februar !8b7, Z. 2299j224, dem August Gras, mann in Wien, Wicden Nr. 410, auf eine Verbesserung an Apparate» zur Lichterzeugung, durch Verbrennung flüchtiger Stoffe, em ansschließend.s Privilegium für die Dauer Eine« Jahre» verliehen, Die Privilegiums.Beschreibung, deren Geheimhal-tlnig angesiicht wurde, b.sindet sich im k. k. Privily gien'Archive in Aufbewahrung. Auf Grundlage des a. h. Prioiltgiengesetzcs vom 15. Augnst 1852 hat das Handelsministerium unterm 6, Februar 1857, Z, 2>95j2!2, dem Engen de Varroc, Maler in Paris, über Einschalen seines Bevollmächtigte» Georg Märkl, Privatbcamten i» Wien, Iosef-stadt Nr, 161, auf die Erfindung eines Verfahrens, Glas zu foliren u»d zu belegen, um es r.'flekcirend zu »wchcn, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehe». Die Privilegiumsbeschreibuug, deren Geheimhal tung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privile. giemArchioe i» Aufbewahrung. Auf Grundlage des a. H. Prioilegiengesetzes vom >5. August 1852 hat das Handelsministerium unterm 6. Februar 1857, Z, 219^211, dem Josef Hall, technischen Direktor des Rilter v. Maffei'schen Eisenwerkes Hirschau bei München, über Einschreiten seines Bevollmächtigte» Dr, Andreas Ritter v. Gredler, Hof° und Gerichcsaduoküten m Wien, auf die Erfindung einer verbesserten Konstruktion von Lokomotiven, welche ^wohl für genoh„,iche als anch ,„it Kurven von kleinen ^ad.en nnd sta,ke,, Neigungen versehene Eisen, bahnen bestimmt si„d, wodurch ein« bedeutende Scho »ung der Bahnschieuen erz,elt werde, ei» ausschließcn-des Privilegium für die Dauer von vier Jahre» verliehen. Diese E,siudu»g ist im Königreiche Baicru vom I3,Okiober 1856 an, für die Dauer ron fünf Jahren priuilegirt. Die P'ivilegiumzbeschrcibui'g, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k. t. Privile-gien-Archive i» Aufbewahrung, Auf Grundlage des a. h, Piivilegiengcsetzes vom 15. August !852 hac das Haudelsministerium unterm ß, Februar 1857, Z. 2! 29z,99, rem Anton Patzelc, Bürger zu Czaslau i» Böhme» auf oie Erfindung eines Ofens »Bchneckenrohofcn« gena,'»t, welcher bei gleichem Rauminhalte mehr Oberfläche habe, an Brennmaterial« erspare, die Entwickelung der Wärme vermehre und l.icht rein geputzt werden könne, ein aus-schliesiendeS Privilegium für die Dauer Eines Jahres verliehe». Die Privilegiumsbeschreibung, deren Geheimhal, tung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privile. nien-Archive in Aufbewahrung. Auf Grundlage des a, h, Privilegieugeseßes vom Ii, August 1852 hat das Handelsministcrium uoterm 6, Februar 1857, Z, 2!93^210, den landesbefugten Maschinenfabrikanten G, Pfannkuche und C, Scheidler in Wien, Althan Nr. I u»d 2, auf die Erfindung, eiserne Geld-, Bücher' und Dokumentenschränte feuer» sicher, einbruchsicher und undurchbohrbar herzustellen, ein ausschließendes Privilegium für die Dauer Eines Jahres »erliehen. D,e Privilegiumsbeschreidung, deren Geheimhal. tung angesucht wurde, befindet sich im k, k. Privile« gien-Archive in Aufbewahrung. Das Handelsministerium hat unterm 5, Februar 1857, g, 2I3H203, das dem Tony Petitjean auf die Erfindung eines neuen Verfahrens, Spiegelglas zu fcliien, untern, 23. Jänner !856 ertheilte ausschlie.-ßende Privilegium auf die Dauer des zweiten Jahres verlängert. Das Handelsministerium hat unter»! 6. Februar 185 7, Z. 237H230, das dem Johann Jakob Guillet in Mailand verliehene, bezüglich der Ausübung im lom. bardisch. Venetian,schen Ko'uigreiche an die in Mailand unter dem Namen „lüomnÄ^nia l^nmlini^o V«Nß!a pul' I» c»rIioniL222im,ß idi>i ss»8»i!i ««»con»« «ulüel," gebildete Aktiengesellschaft über' tragene ausschließliche Piioüegium ddo, 30, November »854, auf die Erfindung eines Verfahrens zur Kom-primirung und Benützung des tragbaren Leuchtgases, auf die Dauer des dritten Jahres verlängert. Auf Grundlage des a, H. Privilegiengesetzes vom 15. August 1852 hat da< Handelsministerium unterm 4. Februar 1857, Z. 229!)2l6, dem Franz Schwa'j, Geschäftsagenten i» Wien, peopoldstadt Nr. 7l9, auf eine Verbesserung im Weben bauM' und schafwollener, so wie gemischter Stoffe mittelst Anwendung einer neuen Vorrichtung an den Regulatoren der Webestühle, wodurch bei gleicher Schönheit und Dauerhaftigkeit eine wohlfeilere Ware erzeugt werde als mittelst der Ma-schinenwebei'ei, ei» ausschließendes Piivilegium für die Dauer Eines Jahre« verliehen. D>e Primleqiiimsbeschreibung, deren Geheimhaltung angesucht wurde, befindet sich im k. k. Privile' gien-Archive in Aufbewahrung. Das Handelsministerium hat untern, 5. Februar 1857, Z, 2132/202, das dem Josef WaNemez auf die Erfindung einer neue» Vorrichtung an Dampf» kesseln, um dem Explodiren mittelst hörbaren Signali-sirens vorzubeugen, uuterm 29. April 1852 ertheilte ausschließende Piirilegium auf die Dauer des sechsten und siebenten Jahres verlangen. Auf Grundlage des a. H. Privilegiengesetzes vom 15. August 1852 hat das Handelsministerium unterm 6, Februar 1857, Z. 2,92^209, dem Anton Pa°l°lti, Mechaniker in Ma>la»t> Nr. 4382, auf die Erfindung eiuer Vorrichtung, durch welche mittelst Reibung die Bewegung einer Rolle auf eine andere mit veränderli' cher Geschwindigkeit übertragen werde» könne, „I)ii>v5. Aplil eröffnet wird. Die Bewerber um diese D'enstesstcNe l)°ben ihre gehörig dokumentirten Gesuche unter Nach. 192 Weisung des ?llters, Standes, Religionsbekennt' nisses, dcs sittlichen und politischen Wohlucrhal« tens, der zurückgelegten Studien, der vollkom-nitnen Kennlniß der deutschen und wo möglich einer slavischen Sprache, der bisherigen Dienstleistung, der praktischen Kenntnisse im Zoll-, Kasse-und Rechnungswesen, insbesondere der mit gutem Erfolge abgelegten Prüfung aus d,in neuen Zollverfahren und der Warenkunde oder der Befreiung von del selben, endlich der Kautionsfähigkcit, und unter Angabe, od und in welchem Grade sie mit Beamten im Bereiche der stemm, illyr. küstenl. Finanz-Landes'Ditektion verwandt oder verschwägert sind, im vorgeschriebenen Dienstwege bis zu dem oderwähnt.'n Termine bei der k. k. Finanz-Bezirks > Direktion in Marburg einzubringen. Graz am 12. März »857. Von der k. k. steir. illyr. küstenl. Finanz-Landes-Direktion. 3. 129. -> (2) Nr. 1546 Lizitations - Kundmachung. Von der k. k. Finanz-Bezirks» Direktion in Neustadt! wird allgemein bekannt gemacht, daß zu Folge Genehmigung der hohen k. k. Finanz-Lanbes-Dinktion in Graz uom 6, Februar l. I,, Z. 244 l, zur Behebung der Baugedrechen und Hintangade der Professionisten - Arbeiten an dem Zollgebäude zu Pirtsche, auf Grundlage des von dem k. k. Bezirksbauamte in Weixelburg auf fünfhundert sieden Gulden II kr. verfaßten Kostenvoranschlages am 2». April 185? Vormittag im Octe der Realität eine Minuendo-Lizitation abgehalten werden wird. Hievon werden die Unternehmungslustigen mit dem Beisatze verständiget, daß die Maurerarbeit auf . . . 112 fl 55 kr. » Zimmermaunsarbeit auf . 283 >, 8 » » Tischlerarbeit auf ... 24 » 40 » » Schlosserarbeit auf . . . 17 » 58 » » Anstrcicherarbeit auf . . 12 » 4 » „ Spenglcraibeit auf. . . 55 » 20 >, und Alaserardeit auf ... I » 6 » somit zusammen a»f . . 507 fl 1l kr veranschlagt worden sind, und daß auch vor oder während der LizitationS» Verhandlung, jedoch jedenfalls vor Vetlauf der Mittagsstunde des Li« zitationstages schriftliche versiegelte Offette, wel> che mit dem Vadium von 5L des Ausrufsprei' srä belegt sein müssen, eingebracht werden können. Der Bauplan, das Vorausmaß und die Li« zitationsbedingnisse können von Jedermann beim k. k. Finanzwach'Kommissariat in Gottschee eingesehen werden. Neustadt! am 9. März i857, Z. 136. a (2) KUNdMachUNg. Nr. 3887. Die gefertigte k k. Betriebs-Dircktion beabsichtiget das auf der südlichen Staatseisenbahn angesammelte Brucheisen im Konkurrenz-Wege mittelst Einholung schriftlicher Offerte zu veräußern, und zwar: 2 1 ! Q !.2 'V !-2 ?> « .2 .2 ^ ,2 .2 ! 3 D Benennung G--^-^ 3^ « G"!ZKW^^ « ZZ^UV Z^ G-«K-«G ^ Z-, G^. Z^O^^^ D H Material-Gattung ß, !^ j^ !Z ^^H!^ W Z « , 3 Z «^ ^ A D »> Z Z Z!i^ ! ^ !^ " ^ ^ ^ I_____^^^ Beiläufige Menge in Zentner_________________ ! ! ! ! 1 Schienen 7^41! ___ ^. 4yß72027 2223206 3 — 2874 — 44733366155 — 1l024 — 6l46 l79? 48945 2 Pausch-Eisen 9u »u 27> 239« — 18 — 9 55! 25> 5 3 4ll 767 2 36 2 3l9 50 2068 3 Zerren-Eisen 59 ,, 3 »33 34 12 129 8 8 65^ — 14 — 84N 1 18 4 52 22 1413 4 Tyres von Eisen — 3«! — — —. — ^_ __ 402 — ^ — — 990 — — — — — 695 21 »7 5 Rader aller Art 42 — — — — — 3 — — —!— — — — — — — — — 45 6 Eisenblech — 20 — 4 — 9 5 !5 ! 4^ — — ,67 10 l 2 ,8 2 ,3 27l 7 Weißblech __ — — ,-_ — — — ^- — — 2— — ,— — __ 4.^ 8 PauschFlachfederStahl — 44 2 19« — 25 — l0 5 4 9 — 139 — ll — 9—49, 939 9 Feilen-Stahl — — — g— __ — — ,— — — 21— — — — — 5 3« 10 Guß-(Werkzeug) Stahl — 3— 5—, — — — — —.—,— 4^^. „ ^___ 2 14 I I Gußeiserne Drehspä'ne — 3—25— ,— — 4— — __ 25— — — — — 12 70 12 Schmiedeiserne dtto. — j 16 — — — 4 — — iß, — — — — — — — — — — ,81 ! ! Diejenigen, welche sich an dieser Offert-Verhandlung zu betheiligen wünschen, werden hiermit eingeladen, ihre versiegelten schriftlichen Offerte, welche mit einem 15 kr. Stempel und von Außen mit der Bezeichnung: »Offert wegen Abnahme dcs auf der k, k. südlichen Staatseisenbahn erliegenden Bruch-Eisenmaterials" verschen sein müssen, bis längstens den 30. März I85>7 Mittags !2 Uhr im Vorstands-Bureau der Betriebs-Direktion (Wiener-Südbahnhof) zu überreichen. Die Offerte müssen enthalten: 1. den Namen und Aufenthaltsort des Offe-renten. 2. Die Gattung, das Quantum des Bruch-' Eisenmaterials, auf welches rcflektirt werden will in Buchstaben ausgedrückt, und mit Angabe der dermaligen Lagerplätze desselben, wie dieselben im obigen Ausweise angedeu- det sind. 3. Den offcrirten Einheitspreis in Ziffern und Buchstaben. 4. Bei Offerten für große Quantitäten Bruch-schiencn die Angabe, binnen welcher Zeit dieselben bezogen werden wollen; endlich 5. als Vadium 5^ der Preis-Summe dcs beabsichtigten Quantums in Barem oder in östcrr. Staatspapicren, nach dem letzten Börsenkurse berechnet, oder die Nachweisung, daß der Erlag dieses Vadiums bei der Direktions Casse zu Wien oder bei einer der Bahnkasseil zu W. Neustadt, Mürzzuschlag, Brück, Graz, Cilli, Marburg nnd 3aibach wirklich geschehen ist. Die Entscheidung, ob ein Offert angenommen worden ist oder nicht, wird jcdcm Offnen-ten mit thunlichster Beschleunigung bekannt ge- gegeben werden; bis dahin bleibt jeder Offe-rent zur Zuhaltung seines Anbotes auch für den Fall verpflichtet, wenn ihm nur ein Theil des verlangten Bruchmaterials überlassen wird. Jene Offercnten, deren Anbote nicht angenommen werden, erhalten ihre Vadien nach dem Schlüsse der Verhandlung sogleich zurück. Das Wadium des Vestdietcrs bleibt gegen Ausfolgung des Erlagscheines als Kaution zurück, und es wird diese erst nach vollständiger Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten ausgefolgt werden. Die Bctricbs-Direktion behält sich übrigens vor, bei den ihr als vollkommen vettrauens-werth bekannten Offcrcntcn, wenn es gewünscht werden sollte, vom Erläge der Kaution ganz oder theilweisc abzugehen. Dem Bestbietenden wird das Versteigerungs-Objckt unter nachfolgenden Bestimmungen zugeschlagen : 1. Eine Sortirung des Materials, d. h. eine Auswahl gewisser Stücke wird nicht zugestanden. 2, Die Einzahlung des entfallenden Werth-bctrages, nach der offcrirten und erstandenen Materialmenge berechnet, hat längstens binnen 3 Wochen nach erfolgter Verständigung bei der k, k. Bctriebs-Dircktions-Casse in Wien zu geschehen, und muß sodann das Matcrialc ohne Verzug aus den bahnämtlichcn Lagerplätzen hinweggcbracht werden, widrigens die Betriebs-Direktion berechtiget sein soll, für die weitere Dauer der Lagerung daselbst den tarifmäßigen Lagerzins einzuhcben. Für die Bezahlung und den Bezug großer Quantitäten Bruchschicnen werden auch mehrere oder längere Fristen zugestanden, nur behält sich die Betriebs »Direktion vor, die von den Herren Offcrenten dießfalls gestellten Bedingungen abzulehnen, wenn letztere mit den Zwek-ken des Bahnbetriebes nicht vereinbar erschein nen sollten. Es steht in diesem Falle den Herren Offcrenten frei, den Beschränkungen, welchc die Betriebs-Direktion für nöthig erach« ter, sich zu fügen oder nicht, nur muß binnen acht Tagen bci der Direktion die Erklärung eingebracht werden, wenn der Anbot zurückgenommen werden will. 3, Wird die zur Bezahlung dcs erstandenen Materials festgesetzte Frist überschritten, so ist die Betriebs-Direktion berechtiget, entweder im Rechtswege den Erstehcr zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten zu verhalten, oder auf dessen Gefahr und Kosten das Matcriale anderweitig zu veräußern. Für den etwa ungünstigen Erfolg dieser zweiten Veräußerung bleibt der Ersteher mit seiner Kaution haftend, während ein günstigerer Erfolg dem früheren Ersteher nicht zu Gute kommen soll. 4. Vor Berichtigung dcs Kaufschillings wird kein Material an den Ersteher ausgefolgt werden Die Ausfolgung der Materialien findet daher nur auf Grund der von der k. k. Bctriebs-Direktions-Kasse übcr den eingezahlten Kaufschilling ausgefertigten Amtsquittung und gegen Abgabe derselben an den betreffenden Material-Nechnungsführer Statt, wobei in Gegenwart des Herrn Erstehers oder seines Bevollmächtigten das Matenale vollständig abgewogen werden wird. K. k. Betriebs-Dircktion der südlichen Staats« Eisenbahn. Wien den 10. März 1857.