Lmlmcher Zeitung. Nr. «8. Plan» me ratio nsprci« : Im Eomptolr ganzj. N. 11, h,il»>i. N. 5.50. Für die ^ul^Uilnn in« Haus halbj. 5<» lr. Mit del Post ganzj. sl. 15, halbj. fi. 7.50. Freitag, 2«. März Insert! onggebühr bis 10 Zellen : imi,! 60 ll., i!M.80lr., »m.l sl.z sonN pl.Zeile i,,i.«l?.,i!N!.8fr., 3m. i0ll. u. s. w. Iiiseltioneftei,!;»el jedü«m.?!>l». 18tt». Mit 1. April beginnt cin ncncs Abonnement anf die ^aidacher Zeitung." Der Prän nmcrati ons-Preis beträgt für d'e Zeit vom 1. April bis (5ude Juni 18«!»: ^'" Comptoir offen.......2 fi. 76 kr. °s" Comptoir nntcr Convert .... 3 „ — „ N ^'bach ins ^ans zugestellt . . . 3 „ — „ "" Post unter Schleifen.....3 „ 75 „ Aintlicher Theil. EM „mn 9. My 1869 l»!^^^ ^ Einfnhrnng von Schwnrgcrichtcn fiir dic '"1 dcn Inhalt einer Druckschrift verübten Verbrechen und Vergehen. (Fortsetzung uud Schluß,) i^ ^ 4l. Die Geschwornen wählen einen Obmann ans l^ Älittc mit Stilnmcnmchrhcit. Vor der Acrathnng ^ "kr Obmann den Geschwornen folgende Instruction H "Das Gesetz fordert von den Geschwornen keine sH^"!'chaft über die Gründe ihrer Ueberzeugung, es t»'c ihllft zn prüfen und sich dann fclbsl zn fragen, be» 9? C'ludrnck die in der Hanptvcrhandlnng wider se^ ^'^eklagtcn vorgeführten Vcwcisc nnd die Grnndc hyh ^Mhcioignng anf ihre Urtheilskraft gemacht >l>y„ "^ach der dnrch diese Prüfung der Bcwcisniittcl ge ich^. ^n Ueberzeugung allein habeil sie ihren Anspruch iiillc,...^ Schnld oder Nichtschnld des Angeklagten zu ^ß iÜ^^ uu'lsscn sich dabei beständig vor Augcn halten, ^tcn ^ ^crathschlagung sich nnr auf die ihnen vorgc-t>il ^^^3^1 zll beschränken hat. sticht sie, sondern nnr lprech ^"' sind bcinfen, die gesetzlichen Folgen anszu-^s.s'!' wclche den Angeklagten im Falle seiner Schnl- ^lnlg treffen." ^>llsi"sl Geschwornen haben daher ihre Erklärung ohne ^'M ^^ ^^ gesetzlichen Folgen ihres Anspruches ^sc^ic Instruction so wie dic M 42 bis 45> dieses »e>i ^" !ollcn in dein AerathungSzimmer der Gcschwo» Exemplaren angeschlagen sein. ß 42. Die Geschwornen dürfen das Bcrachnngs-ziinmcr nicht verlassen, bevor sic ihren Antzsprnch gefällt haben. Niemand darf während der Dauer ihrer Vera-thung ohi,e schriftliche Bewilligung des Vorsitzenden in ihr Äeralhnngszimmer eintreten; auch ist ihnen während dieser Zeit jeder Vcrkehr mit dritten Personen nn-tcrsagt. Der Gerichtshof vern:theilt den Geschwornen, der diesem Vclbotc znwidcr h-.ndclt, zn ciucr Geldstrafe vuu zehn bis hnndcrt Gulden, drille Personell aber, welche diese Vorschrift übertreten, zn vicrunpzwanzigstnndigcm Arreste. Nur wenn die Geschwornen einer Erklärung oder Belehrung über den Sinn der ihllen vorgelegten Fragen bedürfen, darf sich der Vorsitzende auf schriftliches Ersuchen des ObnuniN's zn denselben vci fügen; doch ist auch ihm bei sonstiger Nichtigkeit nicht gestaltet, ihrer Abstimmung beizuwohnen. § 43. Nach abgehaltener Vcrathnng läßt der Ob^ mann dic Geschwornen über die einzelnen Fragen nach dcr Reihenfolge in der sie von dem Vorsitzenden gcstelll wurden, mündlich abstimmen, indem cr jeden Geschworn licn einzeln um seinc Erllälung bcfiagt. Der Obmann giebt seine Stimme zuletzt ab. Dic Geschwornen stimmen über jcdc Frage mil Ja oder Nein ab; doch ist es ihnen nnch gestattet, eine Fiage nur theilweise zn bejahen oder zn verneinen. Bei einer thcilweisen B.jahung einer Frc^e ist die Beschränkung kuiz beizufügen. Ihre Antwort ist dann: „Ja, aber nicht mit diesen oder jenen in der Frage enthaltenen Uni stünden." § 44. Znr Äejahnug dcr Frage, ob der Augc-klagte einc bestimmte, ihm zur ^^st gelegte Handlung begangen hade, so wie zur Bejahung dcr in Bctilff cr schwercudcr Umstände gestellten Fragen ist eine M.hr hcit von wenigstens zwei Dlittlhcilcn der Stimmen erforderlich. Iu ^etrlsf dcr strafin,ldl,ruugsgn"!»dc und der die Strafl'cnkcit au^schlicßcudcn oder aufhebeuden Umstände gcuügt die absolute Stünineninehrheit; bei Stimmengleichheit giebt dic den Augctüigten gnustigerc Äieillnug den Ansschlag. Dcr Obmann zählt die Stimmen nnd schreibt neben jeder Frage, je nachdem sie durch die Geschwornen beantwortet ist, Ja oder Nein mit d>u allsälligen Beschränkungen unter Angabe lcs Stinuncnvcihäll-nisscs. In dcr Aufzcichlnlng des AussprnchcS dcr Geschwornen, welcher von dem Obmcmnc zu unterzeichnen ist, dürfen keine Nadirnngen voilommcn; Ansstreichnn-gen, Nandbcmcrknn^cu oder Eiuschaltnngen müssen von dem Obmannc durch einc von ihm unterschriebene aus-drücklche Äemcrtlliig genehmigt sein. § 45. Nach beendigter Abstimmllng kehren die Geschwornen in den Sitzungssaal zurück »nd nehmen wie- dcr ihre Plätze cin. Dcr Vorsitzende fordert sie anf, das Ergebniß ihicr Berathung mitzulhcilcn. Hieranf erhebt sich dcr Obmann der Geschwornen und spricht: „Dic Geschwornen haben nach Eid und Gewissen die an sie gestellten Fiagcn I'cautworlct, wic folgt." Sodann ocrlicöt cr, und zwar bci sonstiger Nichtigkeit, iil Gegenwart aller Geschwornen dic an sie gcrichtctcn Fragen nud unmittelbar nach jeder dcn beigefügten Ans-sprnch ocr Geschwornen. Hicrauf übcrgicbt cr den von ihm nnterzeichncten Fragcnbogcn dem Vorsitzenden, welcher denselben selbst unterzeichnet nnd von dem Schriftführer mitferllgcn läßt. Sobald die Geschwornen das Bcrathnngszimmer vcrlassen habcu, kann keiner derselben eine neue Berathung verlangen, noch von seiner früheren Mcinnng abgehen. § 46. Ist derAussprnch dcr Geschwornen undent-lich, nnuollsländig oder in sich widcisprechcnd, so hat der Gerichtshof darüber sogleich cin Erkenntniß zu fällen und den Geschwornen die Fragen nnd Antworten mit dcr Aufforderung zuzustellen, daß sie sich in ihr Be« rathnnlMimmer znrückzishcn nnd nach neuerlicher Äc> rathung ihren Wahrsprnch verbessern. Dcr Vorsitzende eröffnet ihnen znglcich, daß sie znr Abänderung anderer als dcr beanstandeten Antworten nicht berechtigt sind. tz 47. Wu'dc dcr Angeklagte si!r schnldlg erklärt und ist dcr Gerichtshof ciüstiminig der Ansicht, daß sich die Geschwornen bei diesem Aussprnche in dcr Hauptsache geirrt haben, so erkennt dcr Gerichtshof uoi^AmtS wegen, daß die Sache vor andere Geschworne zn ucr» w.'isc» sei. Findet dcr Gcrichti/Hof, daß sich die Geschwornen bei ihremAuöspruche über cinc gcgcnMchrcrc gerichtete Anklage nnr rückslchtlich eines Angeklagten oder bci mehreren Autlagepunkten nur rücksichllich eines derselben geirrt haben, so hat sich dieselbe Verwei» snng anf diescn Angeklagten oder diesen Antlagcpnnkt zn bcschränlcn uud sie bleibt ohne Einfluß auf die übrigen. Bei dcr wiederholten Vcrhaudlun,^ darf keiner dcr Nichlcr dcu Vorsitz führen und keiner dcr Geschwornen zugelassen wcrdi'n, wclchc «„ dcr ersten Velhandlung Theil genommen. Stimmt dcr Anaspinch dcö zweiten Gcschworucngcllchtcö init icncm des ersten iilicrciu, so muß dcr Gerichtshof denselben scincm Urtheil zn Grunde lcgcn. § 48. Der Vorsitzende läßt hierauf in Gegenwart bcö Angeklagten dcn Wcch^sprnch dcr Gcschwornen oder das in Gcmäßhcit dcs § 4? gefällte Erkenntniß durch dcn Schriftführer vorlese». § 49. Lautet dcr Wahrsprnch der Geschwornen „nicht schnldig", so fällt dcr Schwinge»ichtshof sofott das die Freisprechung dcs Angeklagten enthaltende Er» AltsürjNiche Geselligkeit. (Fortsetzung.) ^ ^N.?^ "n Fin-st einen Vcsnch, so ging ihm wohl ,«? dcr. " Fürstin voran, welcher die Biltc enthielt, >. "n Gemahl nicht zu oft zum Trunkc zn vcran- > »v^ar dcr Wirth bci dem cin Anfcnthalt gcuom->lv?' s°lltc. als Trinker berüchtigt, so spielten ä> do, '^' ^lstcn, den Vesnch zu verhindern. Eln ^>'d^."cnncbcrg hatte denselben Markgrafen uon ^ilind)' ^n dem wir oben erzählt haben, zur i! Flugs giug von dcr Plasscnburg ^"^'t>e tt».^°tc nach Dresden und überbrachte die iv i"" zur c^ ^" Markgräfin, daß dcr Kurfürst ihren ^ "cht Z"l"'iagd cinladcn möge. Der Markgraf T i^"An >?"""'. «der cr müsse dem Hcuncbcrg, von ^li« ' sei" .'"'ssc, »wie cr cin Mensch nnd mit dem sie is ""- N> ^ nbschrcibcu, und darauf komme lhr "" dci ds, ^mc fröhliche Stuude hätte sie, wenn b"M! "U Fi, s.^^Ulcberg wüßte, ^ri?" "ltm '^" ^°lfgang von Anhalt, cincm stcts '"»a x Ulr^7"'' setzte Anna von Sachsen clne > b„? Tri, ^""hcit ans. Wenn cr sich ein Jahr ^"h .^'. d ? ""^lte, solle cr cin Pcrlcnhcmd von "' fti '^ Nc ihin. Im Icbrnar hatte dcr wclübuiß abgelegt, im April bat cr Anna's Gemahl um ein Pferd, damit cr sich auf einer Hochzeit in Pommern sehen lassen könne, und erwähnte dcs Pcrlenhcmdcs mit dem Zusätze, „daß cr sich mit dem Trunk ziemlich wohlgchaltcn, ohnc daß er uuterwcileu einen Dorstdrnnt gethan habe." Wic cr das zn verstehen habc? fragtc der ilurfürst; „habc cr sich n.it Trinken wohl anhalten, oder des Trunks enthalten?" Fürst Wolsgaug antwortete: „Will Ew. ^icboen nicht bergen, daß ich cinmal oder ctliche gnlc Trunk gethan, will aber hoffen, cS soll dem Pcrlcnhcmd nicht schaden, wie es aber anf dcr Hochzeit gehen wird, wciß Gott, ich hoffe fest zn halten." Er hat aber nicht festgehalten, sondern auf dcr Hochzeit in Pommern so viele gntc Trnnk gethan, daß ihm „das hciligc Ding, so man anch die Nose ncnnt," in dcu Lcib nnd dic Schenkel gefahren ist. Das Pcrlcnhcmd hat cr also wahrscheinlich nicht erhalten, wenigstens nicht verdient. Beim Reichstage von 1559 forderte der Kaiser von dcn versammelten Ncichösürslcn, daß sie sich während dcr Vcrhandlnngcn dcs Zutrinlcns von halben und gau< zcu Humpen culhicltcu/uud sie gabcn ihm dcn Hand' schlag darauf. Bei ocm Reichstage von 15)<»2 wnrdc diese Vorsichtsmaßregel versäumt, nnd die Fürsten trau-kcn nnmäßig und spielten dazu schr hoch, Herzog Albrecht von Baicrn mußte das „Frantfnriischc Drinklcin" langc büßen nnd brach einen Brief mit dcn Worten ab: „Ich kann nicht mehr schreiben, so weh thut mir der Kopf, ich mein, cs wollc mir das Hirn hcransfallcn." Fürst Hans Georg von Anhalt bittet cinmal nm Entschuldigung, „daß dieser Brief fo bös und närrisch, denn ich den guten Rausch noch uicht allerdings los bin nnd mir die Hände so sehr zittern, daß ick die Feder kaum Hal-tcu kann." Anna von Sachsen wußte gegen dcn Katzenjammer zn helfen mit cincm „Rcccpt zn einer Latwerge odcr Morsellc, wclchc schr gut nnd dienstlich zn gebrauchen, wenn sich einer etwas mit cincm harten übermäßigen Trnnk beladen und dann etwas uulustig wird." Eine gntc nnd hünfig benutzte Gelegenheit zu cincm gutcn Trunk boten die Jagden, die unter den fürstlichen Belustigungen dcs Jahrhunderts dcr Reformation obenau stehen. Die Fürstinnen pflegten ihre Männer zu bc-glcitcu und man zog wochenlang in großer Gesellschaft umher. Knrfürst August von Sachscu ließ vom Hof-tischlcr ciu Sommcrslnblcin bancn, das anscinandcr gc< nommcn uud auf dcr Reise mitgcführt wcrdcu konnte, damit cs dcr Knrfürslin Nachts im Gebirge uicht an allcu Bequemlichkeiten mangle. Dcr Pfalzgraf Johann Eafimir und seine Gemahlin übernachteten in cincm Heltc. Sie benntztcn eilt feines wcitlänftigcs Zclt aus Frankreich, doch als dieses in Abgang kam, fand sich iu dcr Pfal; kein Meister, der cin gleiches hättc machen können, nnd dcr Pfalzgraf handelte nun mit dcu Wei-inailscheu Räthen um „eiu Zelt mit Manern sammt etlichen angehängten Ncbenzcltcn," daS er bci dem verstorbenen Herzog gesehen halte. In dcn Städten halfen die Bürger jagcudcn Fürsten mit Betten cms. doch waren die damals schr zahlreichen Schlösser mcistcns in ciucr Tagereise zn erreichen, wenn die Straßen nicht so tics nnd unwegsam waren, daß die hohe Gesellschaft zu Fuß gehen und halbwegs übernachten mußte. Kurfürst 488 keuntniß, welches dcm Letzteren auf Verlangen unucrzüg' lich auszufertigen ist. 8 50. Ist der Angeklagte für schnldig erklärt worden, so erhält zunächst der Ankläger das Wort, um seine Anträge wegen der anzuwendenden Strafbcstimmuug zn stcllcu. Nach ihm werden der Beschädigte, der Angeklagte und sein Vertheidiger gehört. Die Ausführungen dürfen nicht darauf abzielen, die durch deu Aussprnch der Gc-schworncn festgestellten Thatsachen oder die Bezichuug des Angeklagten zu denselben in Frage zu stellen, sondern haben sich ans die Statthaftigkcit, Art und Grüße der Strafe und die allfälligen Entschädiguugsansprüche zu beschränken. § 51. Ist der Gerichtshof der Ansicht, daß die That, welche der Angeklagte uach dem Ausspruche der Geschwornen begangen hat, dnrch kein Straigesetz vcr-botcu sei, so erkennt er auf Freisprechung des Angeklagten. § 52. In anderen Fällen crkcuut der Gerichtshof nach gewissenhafter Prüfung der erschwerenden und mildernden Umstände auf die cutsprccheudc Strafe. § 53. Unmittelbar nach Fälluug des Strafcr-lcuntnisses ist dasselbe von dem Vorsitzenden in der öffentlichen Gerichtssitzung und zwar iu Gegenwart des Vertheidigers, und wenn der Angeklagte der Haupt-Verhandlung beigewohnt hat, auch dieses letzteren zu verkündigen. Der Vorsitzende muß zugleich die wcseutlichstcn Gründe der Strafzumessung, unter Vorlesung der Gc-setzcSstcllcn, worauf das Erkeuutuiß gegründet ist, angeben und den Angeklagten über das ihm zustehende Rechtsmittel belehren. Die Ausfertigung des Urtheiles mnß auch die an die Geschwornen gestellten Fraget» und deren Beantwortung enthalten. § 54. Ueber die Hauptvcrhandluug ist bei sonstiger Nichtigkeit ein Protokoll anfzuuehmeu. Dasselbe muß außer den im § 257 St. P. O angegebenen Punkten auch die Vorgänge bei der Vildung der Gcschworncnbank, die Namen der Geschwornen nnd dic Beeidigung derselben enthalten. Der Fragcubogen ist dem Protokolle beizuheften. § 55. Nenn der gehörig vorgeladene Angeklagte in der Gerichtssitzung nicht erscheint, so tanu dessenungeachtet die Verhandlung über Antrag des Anklägers vorgenommen nnd hierüber von dem Gcschworucngcrichte erkannt werden. § 56. Eiu Coutumazurthcil kann, wenn anch keine Beschwerde dagegen ergriffen wurde, erst nach Ablauf von acht Taa.cn vom Tage der Kundmachung desselben in Vollzug gcsctzt »vcrdcu. Der Angeklagte, gegen den ein solches Urtheil ergangen ist, kau" bei dem Prcßgcrichtc um Bestimmung einer neuen Verhandlung bitten, wenn er wegen Krankheit oder anderer unabwcislichcu Hindernisse bei der Hauplvcrhandlnng nicht erscheinen konnte. Gegen die Entscheidung des Prcßgcrichtcs, wodurch dem gestellten Begehren stattgegeben wurde, ist kein Rechtsmittel zulässig. Gcgcu zurückweisende Entscheidungen ist dem Angeklagten die Beschwerde au das Obcrlandesgcricht gestattet. § 57. Erscheint der Angeklagte anch bci der neuerlich angeordneten Verhandlung nicht, so wird das crgan-gcuc Eontumazcrlcnntmß für ein cndgilligcs erklärt. Ein abermaliges Begehren einer neuerlichen Verhandlung ist unstatthaft. tz 58. Gegen ein Endnrthcil des Gcschwornenge-richleö findet nnr das Rechtsmittel der Nichtigkeilsbc schwcrde statt. Dieselbe geht au deu obersten Gerichts- Angnst hatte innerHall' des jetzigen Königreichs Sachsen neuuundzwanzig Schlösser, die zu seiner Aufnahme eingerichtet warcu. Nur zwei derselben, Morizbnrg uud die Albrcchtsburg in Meißen, sind der königlichen Familie geblieben. Die Masse Wild aller Art belohnte die Iagdgcscll« schaft für die Mühen nnd Entbehrungen, denen Männer uud Frauen sich unterzogen hattcu. Während der Pirschzeit von 1505 erlegte Kurfürst August 104 Hirsche, darunter zwei, von denen jeder sechs Centner uud einige zwanzig Pfnnd wog. Dammhirsche wurdcu iu Sachsen aus Hcnnebcrg eingeführt, weiße Hirsche winden iu der ganze« Rcgierungszcit des Kurfürsten Augnst zwei gefangen. Zwanzigcuder galtcu uutcr den Rothhirschen bereits' für eine Seltenheit, ein Scchszigcndcr wurde in der Pfal; gcschosscu. Seltsame wunderliche Gehörne wurden sehr qcschätzt uud iu Abbilduugeu verschickt. Hinsichtlich dcr Zahl trat das Rothwild gcgcu das Schwarzwild bedcutcud zurück. Iu einem einzigen Treiben des Jahres 1562 auf dcr Dresdener Haidc wurden 539 wilde Saue», „darunter 52 hauende Schweine gewesen," erlegt. Das folgende Jahr ließ sich vortrefflich an, bis ein tiefer Schnee fiel uud die Iagdfreudc verdarb. Mit Bcdaucru meldete dcr Kurfürst dem Landgrafen von Hessen, daß seine diesjährige Jagdbeute „nur" in 1220 Sauen, nämlich 200 Schweinen, 500 Buchcu uud 52« Frischliugen, bestanden habe. Das schwerste Wildschwein, das in Sachsen erlegt wurde, wog 735 Pfund. (Schluß folgt,) als Eassationshof uud kaun sowohl von dem Ankläger, als auch vou dem Angeklagten oder dessen Vertheidiger, jedoch nur aus gesetzlichen Nichtigkcitsgründcn ergriffen werden. tz 59. Gesetzliche Nichtigkcitsgründc sind vorhaudeu: 1. wenn dcr Gerichtshof oder die Gcschworncnbank nicht gehörig besctzt war, wenn nicht alle Richter und Geschwornen der ganzen dem Wahrspruche voransgchcn-dcu Verhandlung beigewohnt haben oder wenn sich ein Richter oder Geschworner, dcr nach dem Gesetze ansgc-schlosscn war, an dcr Entschcidnng bcthciligtc: cs wäre dcnn, daß dcr die Nichtigkeit begründende Thatumstand dem Beschwerdeführer noch vor oder während dcr Hanpt-vcrhandlnng bekannt wurde und von ihm uicht gleich beim Bcginue dcr Haufttverhandlnug oder fofort, nacl> dem er in die Kenntniß desselben gelaugt, geltend go macht wurde; 2. wenn die Hauptocrhandluug über ciu Verbrc-cheu ohne Vcizichung eines Vertheidigers geführt wurde; 3. wenu vor oder bei der Hauptvcrhandlung eine Vorschrift verletzt oder vernachlässigt worden ist, deren Beobachtung dieses Gesetz ausdrücklich bei soustigcr Nichtigkeit vorschreibt lM 6, ?, 12, 14, 19, 22, 23, 27, 30, 33, 42, 45, 54); 4. wenn währcud der Hanptvcrhandlnng über einen Amrag des Beschwerdeführers nicht erkannt worden ist, oder wenn die Vornahme vou Proccßhandlungen beschränkt oder versagt wurdc, oder wenn cinc Verletzung dcr Gruud-sätzc dcS Strafverfahrens stattgefunden hat und diese Vorgänge auf die Eutschcidung in dcr Hauptsache wesentlichen Einfluß üben konnten; 5. wenn cine Verlctzuug dcr in den §§ 34 bis 38 enthaltenen Vorschriften stattgcfuudcu hat; 6. weuu die Antwort der Geschwornen undeutlich, uuvollslündig oder in sich widersprechend ist; 7. wenn durch die uach dem Ausspruch dcr Gc-schworncn erfolgte Entscheidung des Gerichtshofes über die Frage: :>,. ob die dem Angeklagten znr Last fallende That ein Verbrechen oder cinc andere strafbare Handlung begründe ; d. ob Umstände vorhanden seien, vermöge welcher die Strafbarkcit der That aufgehoben oder die Verfolgung wegen derselben ausgcschlosscu ist; endlich c. ob das nach dem Gesetze erforderliche Verlangen eines Bethciligtcn fehle; — ein Gesetz verletzt oder unrichtig angewendet wurde; 8. wenn die dcr Entscheidung zu Gruudc gelegte That durch unrichtige Gcsetzcsauslegung einem Strafgesetze unterzogen wurde, welches darauf leine Anwendung findet; 9. wcuu dcr Gerichtshof bci Ansmcssung dcr Strafc die Grenzen dcs gesetzlichen Strafsatzcs, soweit derselbe durch uamcntlich im Gesetze angeführte Er-schwcrungs- oder Mildcrnugsumständc begründet wird, oder wcnn er die Grenzen dcS ihm zustehenden Straf-nmwaudlungs- oder Mildcrnngsrcchtcs überschritten hat. Die uuter 3 bis 5 crwähntcu Nichtigkcitögründc tonnen znm Vortheile dcs Angcllagtcn nicht geltend gemacht werden, wenn unzweifelhaft erkennbar ist, daß die eingetretene Formucrlctzung auf die Entscheidung keinen dem Angeklagten nachteiligen Einfluß übcn konntc. Zum Nachtheile dcs Angeklagten kann der nntcr Zahl 2 erwähnte Nichtigkcilsgrnnd niemals, einer dcr unter Zahl 3 bis 5 erwähnten aber nur dauu geltend gemacht werden, wcnn erkennbar ist, daß die Formverlctzung einen die Anklage beeinträchtigenden Einfluß anf die Entscheidung zu übcu vermochte, lind wcnn außerdem dcr Auklägcr sich dcrsclbcu widersetzt , die Entscheidung dcö Gerichtshofes begehrt und sofort uach dcr Verweigerung oder Verkündigung dieser Entscheidung die Nichtigkeitsbeschwerde angemcl« oct hat. tz 60. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist binnen drei Tagcu vom Tage der Vcitllnoigung dcs Urtheils bci dcni Prcßacrichlc schlifllich aiizlimcldcn; sie kann aber cuich sogleich vor dem Schwurgerichte mündlich angc« mcldct werden. Die Anmeldung ist dcm Gcgcuthcilc binnen 24 Stunden bekannt zu geben. § 61. Der Äcschwcrdcsiihrcr ist berechtigt, zugleich mit dcr Anmcldul'g odcr längstcns binnen 8 Tagen von dcr Zustellung dcs Urlhcils cmc Ausführung seiner Bc« schwcrde bci dem Gerichte ciuzubriugcu. Er muß iu dcrsclbcn oder doch in der Aumcl« dung die Nichtigkeitögründe einzeln und bestimmt bezeichnen. 8 62. Nach Ablauf dieser Frist oder sobald dcr Nichtigtcilswerlicr ciuc Ausführung seiner Beschwerde nicht einbringen zu wollen erklärt, hat das Gericht sämmtliche Äclcn dem obersten Gerichts- nnd Eassa-lionshofc vorzulegen und rou dieser Vorlage dcu Gc^ gculhcil in die Ncmttniß zu setzen. § 63. Wcnn der Eassationswerbcr auch die Wie> deraufuahmc dcr Slrafucrhandlnug begehrt hat. so siud die Acten erst uach rechtskräftiger Erlcdiguug dicscö Be» gehrenS und nur, wcnn dabsclbc zurnckgcwicscu wordcu ist, dem obersten Gerichts- und Eassationshofc vorzulegen. § 64. Dcr oberste GcrichlS- uud Eassationöhof hat in einer Versammlung von scchs Räthen und einem Vorsitzenden zu cutschciden und dieNichtiakcitsbeschwerd zu vmvcrfcn, wenn dieselbe verspätet angebracht wur ' wem, die NichtigkcitSarüudc nicht einzeln und blsw" bezeichnet sind, wcnu die Beschwerde nicht anf einen o im § 59 angeführten Nichlialeilsgründe gestützt ist °° die angeführten Nichtigtcitögründc durch ein' >" ^"'. «, Sachc früher crgangcne Eutschcidung dcs CassaUV» Hofes beseiligt sind. . Anßcrdcm hat dcr obcrstc Gerichts- und ^,, lion^hof sofort odcr nach Einholung dcr eüva nöthig fundci'cn th^tsächlichcu Alifkläruugcn übcr bchmip" ssormvcrlctz»ngcn cincn Gerichtstag zur öffentliche»-^ Iiandlun^; anzuberaumen uud die Vorladung dcr Partcl in dcr Art zu veranlassen, daß von dcr Zustellung d> scr Vorladuna bis zu>n GcrichtZtage ein IcitranM v« 8 Tagcn in Mittc licgt. ' " , Dcm Angctlasstcn steht frci, mit sciucm VcrW diger zu erscheinen odcr sich durch dcu ^etzlercu ^ trclcn zu lassen. Auf sei» Vcrlana.cn kann ihm auch^ dcm obersten Gcrichlshofe aus dcr Zahl dcr am ^ dcsfclbcn wohnhaften Vertheidiger ciu folchcr bcigcg^' wcrden. , . Die Verhandlung beginnt mit dcm Vortrage cM Referenten, worauf die Parteien mit ihrcn Ansfiihn" gen gchölt und auf ihr Verlangen auch die bei dc Picßgciichtc ucrlcscncu Urkunden und das Hitzm'M tokoll dcssclbcu uoigclcscn wcrrcn. ., Das Erkenntniß wird iu gcheimcr BerathuüN. l> schöpft und sohin sammt den Gründen sogleich in W lichcr Sitzung verkündigt. ^ Ueber dcu Vorgang dcr Sitzung ist cin Prot" zuführen. , § 65. Liegt einer dcr im § 59, Zahl 1 l"s ' ciwähntcu Nichtigkcitsgründc vor, so hebt dcr odm Gcrichts- nnd Eossationshof dcu Wahrspruch del ^ schworucn uud das darauf beruhende Urtheil a»f ^ verweist die Sachc an dasselbe odcr nach Umstä"" an cin audcres von ihm zu bezeichnendes ^W^, gcricht zur nochmaligeu Verhandlung und E»ll^' dung. ^, Werdeu nicht alle Theile dcs Wahrspruchcs «« dciu glllcnd gemachten Nichtia.kcitsa.riindc bclroffc» ^ e ist die Sondcrnna möglich, so läßt dcr Eassatio»^ die nicht velroffcncn Thcilc dcs Wahrspruchcs m'd . UrthcilcS vou dieser Vcrfüguug uuberührt uud l>/ dcm Prcßgcrichtc, an welches die Sache verwiesen >"' ' nuf, dieselben seiner Elilschcidnng mit zu Ornndc ö legen. ..^ § 66. Findet dcr Eassationshof, daß daS U^ dcs Schwurgcrichtshofcs ein Gesetz verletzt odcr unr'^ angewendet habe (tz 59, Zahl 7 bis 9), so hat " dcr Rcgcl sofurt in dcr Hauplsachc zu culschcidcli. ^ Siud jedoch jene Thatsachen, welche er f^"^ ^ schcidung zu Oruudc zu legcu hätte, durch den ^ "^ spruch uicht festgestellt, so verweist er die Sachc « uochmali^cu Verhandlung an das Prcßgericht. ,.^, ^ 67. Die dcr Entschciduug dcs obcrslcu ^^ sM und Eassationshofcs zu Grnndc licgcndc Rcchtöa">^ ist in dicscr Strafsache für die unteren ^^'ich^, „g der angcorductcu Wicdcrholuug der HauptoerhalU biudend. ' .^ 8 68. Dieses Gesetz hat auch auf anhängiges'^ Processe übcr dic durch deu Inhalt einer Dl'lin!^ verübten Verbrechen nnd Vergehen Anwendung, '^^l!, hierüber zur Zcit, als dieses Gesetz iu Wirksamkeit^ uou dcm Gerichte iu erster Instanz noch kein lu gefällt war. ,, „gl § 69. Der Iustizmiuister ist mit dcm 3MH dieses Gesetzes beauftragt. Agram, am 9. März 1869. /ran) Ios.pl) in. p. Taaffe >». ,». Herbst '"'' ------- ..B^ Sc. k. uud k. Apostolische Majestät haben "'"^os höchster Entschließnng vom 4. März d. I. iibtt " ^ dcs Reichskanzlers, Ministers dcs kaiscrlichcn V^« nud dcö Acußern, den ^ au ritz Gottlieb ^ ^l«? Salaiuonscn znm Vicccousnl bci dcm l. k. H ^ gcucralconsulatc iu Kopenhagen allcrgnädigst zu ^ gcrllht. __________ 2M, j Sc. k. und k. Apostolische Majestät habcu "'t ^ , höchster Entschlicßuug vom 21. d. M. dcm "' ,^>c" Titel uud Charakter eines Sectiousrathcs ^ ^,F' Viinisterial-, zugleich Präsidialsccretär im '' ,F>l uistcrium Rndolf Ritter v. Prcch tl cinc " ' ,M Scctiousrathsstcllc iu dicscm Ministcrinm "'' ^. l>-zu vcrlcihcu geruht. Brests Der Illstizminister hat den StaatsanwH,^ ten iu Klagcnfnrt Iohauu Drasch zum Van^ u rathe bci dem ^audesgcrichte in Graz cruauni. Der Minister für Eultus uud Unterricht ^^ am Gymnasium zu I'i'" erledigte ^'chrstcllc " ^»cy-uasialsupplcutcu zu Lcitomischl Eduard ^ verliehen. ^ ei^ Der Minister für Cultus uud Nuterncht ^ ^ am Gymnasium zu Neuhaus erledigte Nii^^t" Gymnasialsuppleuten zu Lcitomischl IoscPl) ^ verliehen.__________ 489 Nichtamtlicher Theil. Alllolwlnii>/l'lMl in Oesterreich. Von dcr Donau, 12. März. Dcr Födcralis» .,"" scheint den doch etwas in Mißcrcdit gerathen zu ^'' man spricht jctzt lieber uon „erweiterter Autonomie." Ver'?"s wan indeß unter dcr letzteren wiederum dasselbe Mehl luas man vorher mit dc-u Föderalismus meinte, ^ ^lU der geänderte Ausdruck im übrigen die Sache °°"z, so wie sie vorher lag. In England ist die Antone die örtliche Selbsttegierung bestimmter Bezirke, "o als solche ist sie ein sehr praktischer Bestandtheil ., knglischei, Freiheit; das leidige Zuoiclrcgicren vcr-. ^ sich von selbst wenn die Maschineric dazu nicht dei l^" ist. Allein gegen die Vcrsasjung zu rcagircu, c, ^ Parlamcut Gesetze vorschreiben zu wollen, auf eine , ummg dtt staatlichen Zusammenhangs auszugehen: ^ Itchcn der englischen Autouomic keine Hebel zu . ^°l' und es wäre schlimm für England wenn es so soll^ - ^kwoe für derartige Zwcckc aber, scheint es, ' ! bei uns in Oesterreich die Autonomie oder die Er-"Mmg der Autonomie ein Veschünigungstitel sein, l./..^t verdecken, daß man eigentlich gegen das Reich '"»st vorgeht. ,, Das Recht des ciiun hört auf, wo das Recht eines ^"lrn nnfängt: die Autonomie eines Theils darf na-^^ch nicht das Iutercssc dcr Gesammtheit vcrschliugcu. , knn es z. B. für Oberöslerreich oder für Stcicrmark ^.^ Ausübung uon Autonomie sciu sollte statt ihres . u)eils an dcr Armee eine bürgerliche Miliz zu stellen, ^, ^üchc dies gleichsam einen Baustein aus ciucm Ge-^ „ "^ heraus, iu wclchcin jeder Bestandtheil die andern L ^ und von ihnen getragen wird. Die betreffenden blunder selbst kämen schlccht dabei weg, wenn sie Wn den Einbruch einer feindliche» Großmacht nichts z^lln. o.ls ihre Bürgcrmiliz. So steht es abcr auch cwderen Dingen; der Erfahruugssatz, daß eine Schwang des Ganzen nnvcrmcidlich auch die Theile schwächt, ^<5l sich durch alle Verhältnisse hindurch. Es gibt ^ "age die gcgcn Reichsralh und Ncichsverfassung ei/'!^ buchen; wer garantirt ihnen denn, daß im Falle n,e? ^^'luchtnng beider ihnen selbst, den Landtagen, H^, 3rcihcit zufiele, oder auch uur, daß ihnen so viel ^ f^Mt übrig bliebe, als sie jctzt haben? Eine Vcr«' ^lllngslosigfcit im Centrum würde einen politischen' lliom "^^>'ben auf die gesammtc Peripherie. «Nur! eg?eMan und vorübergehend," höre ich sagen; „war! Nii, ^^ ^'^ Opposition dcr Landtage die das Sisti- ^ ^ ^Ministerium zum Sturz brachte." Zugcgcbcu;! »ns^ ^^llals war man eben einig, und was sich jetzt lick!"?^ bns droht die damalige Brüderschaft iu fcind-! t»ll? ^^"' ^ vertheilen. Wer im Namen dcr Land« ^ ,^ °"n Ncichsrath ein Vcin stellt, der treibt ja selber ^ c^,!'chr eine Sistirungspolitik. Zu dem Sturze Bcl-^ y„ .? wirkte überdies die Verantwortlichkeit für das ^ kj.s ^'^ uon Sadowa mit: rechnet man auf ein zweites >er Art? s^ ^u Trieft dient der ?lame dcr Autonomie italieni-^> Zwecken. Von cincr Verbindung mit Italien hätte z»,^ lediglich nichts zu erwarten, als eine Beschäl-^esl '^ Handels durch starte Eoncurrenz; nnr als hos,^ll)cil Oesterreichs ist es dcr bevorzugte Ausfuhr-! sti,,'el"cs großcn Reichs. Seite 1382. 'wo es anf ülir ^^^'^cs Ansuchen österreichisch wurde, war es IK^'Mlal wieder von Oesterreich getrennt, 1809 bis btt ^' ""b die Trennung bekam ihm schlecht; wenn sich w ^ jemals wiederholen sollte, kann cs nochmals ^rm?> Einwohnerzahl von 19.000 hcrabsinkcn. Eth-l>c>i!l?'^' ^hört Tricst ebenfalls nicht zu Italien, ^t«z!sk ^rundschichtc dcr Bevölkerung jcncs Küstenge» ^schc,. ^nvisch. Wenn mau nnn zu Tricst in italic-^ino/.^uuie, was abcr dort eigentlich cin Unsinn ist, ^l. ^wncn macht, oder wcnn die Majorität eine ^>t>er,'^ Minderheit nicht aus cigcncr Kraft daran zu ^/M. so betitelt sich das als Autonomie. Ist Asunder Menschenverstand? ^t Herwärts nimmt dic Autonomie eine panslavisti-,^e^">'g an. Es hat mich schon oft aewnudcrt " dc,' ?"lizischen Polen übcrschcn, daß cin Panier nn-^ rm i^N hinter ihnen von einer tschechischen Partei ^l n '? ^olkshymnc gesungen wird, dcnn doch mcht 'e^'^itig das ccht polnische sein kann. Wcnn !!el^ l Hen ^,^ dem Kronland Aöhmcn reden, so vcr-7" dc> ."""er sich. dic Tschechen; wcnn die Polen >t s^/"Mandc Galizien sprechen, so meinen ste ?!"»« ^bic Polen d. h. die Interessen des Polen-d!'"licnl> ^'^ ""d wodurch abcr cs den letzteren nntz-Me rin." l°ll, sich derselben Parole unterzuordnen, i."'schen n "'" ^c galizischcu Polcn her bei pcmsla-!s l>l»i^ ^!"^en zu Gcvatlcr stcht. das ist mir bis s^ ^ci Kleben. Die Panslavisten haben lcin Intcr-^n °" laut '^st ctwa italicnisch werde, abcr sic l^ ^'Nif/. !I!^ für die Antonomic. die man zugleich r^N'9 ^ ' dle galizischcn Polen habcu wahrlich eben» h^'schc S^ ""'^'sc Böhmen, Mährcn und das öster-sehe, "cds ?"' ^"' bic 8tuthenen bis nach Ungarn ^n' ^cr s, ? d°rtigen Slowaken russisch werden zu ^ die!. '^""ncu hellauf mit cin in daS Schlag. >er Gegensätze, nämlich in die Autonomie. Es ist irgend etwas krankes oder windschiefes oder sonst verdrehtes an einem Partcirnf, der so vielfache und so grelle Widersprüche nebeneinander in sich faßt und beherbergt. Nuu sollte inan denken: es müßte wenigstens den Dcntsch-Oestcrrcichern klar sein, daß cinc Autonomie, die in den Händen anderer zu einem direct antiöstcrrei-chischcn Werkzeug wird, wcuigslcns in keiner Weise ihre eigenen Sympathien verdient. Es steht zu hoffen, daß cs fo ist; allein das eben ist der Punkt, um dcn cs sich erst handelt, solange das Haus dcr Abgeordneten beispielsweise in dcr galizischcn Frage noch nicht sein Schlußwort gesprochen hat. Einstwcilcn gibt cs anch deulsch-ösicrrcichischc Antonomistcn, so gut als panslaui-stische, polnische und italienische. In Tirol glaubt mau gut österreichisch und gut katholisch zu sein, hat abcr Sympathien für die Autonomie czcchischcr Hussitcu und macht landtäglichc Opposition gcgcn dic Reichsgcsctzc, während man vou sich aus nicht einmal dem Vordringen italienischer Elemente, und zwar garibaldisch gefärbter, also zugleich antikatholischcr, geistig gewachsen ist. Ist das cinc Situation, um sich gegen dcn Mittelpunkt des Reiches aufzulehnen, wo die Zusammcuschaalung nllcr Getreuen sein sollte? Conscrvatiu ist da« nicht; wenn an dcn Grnndmaucru des Hauses uutcrminirt wird, läßt man conscruativcr Weise Streitigkeiten nm die innere Einrichtung beiseite, bis man jener Gefahr Meister geworden. Andererseits ist cs auch nicht liberal, aufzu-wühlcu, wo man in eincr Existenzfrage uiclmchr dcr möglichsten Festigkeit bedarf. Wer mit den Gegnern eincr Verfassung überhaupt gcgcn die bestehende zusammenwirkt, weil cr cinc noch libcralcrc möchtc, der ist cin politischer Thor. Wer vollends dicö alles nur als eine unterhaltende Hetze behandelt, Wohlgefallen daran sin« dcnd, weil cr dcu Scandal licbt, dcr ist seines Zeichens kein Politiker, sondern cin Kannegießer, wie er leibt und lebt. (A. Mg. Ztg,) Dic Unruhen in FercZ. Wir cntuehmcu der ..Madrider Zeitung," ddo, 19. März. folgenden Bericht: „Der Minister des Innern, um die Cortes vollständig über die Ereignisse von Xcrcs aufzuklären, ver-licSt mehrere Dcpcschcu, welche die Regierung von dort erhalten hat. „XercS. 18. März, 7 Uhr 48 Minuten Abends. Der Brigadier Pazos au den Kriegsminister.! Der Kampf dauert fort; 23 Barrikaden sind vom Rc-gimcntc Rcuß genommen wordcn, der Platz Qucmada nud die Vorstadt dcr M'arc^icla sind unser." Später: „Alle Baricadcn sind gcnommcu, cs bleibt nur noch das Quartier San Miguel aiizilarcifeii übrig." Später: „Das Stadtviertel Sau Migucl ist soeben mit empfindlicheren Verlusten als irgendwo anders erobert worden. Dic Insnrrcctiou ist vollständig zn Bodcn geschlagen. ,Dic Insurgenten habcn viclc Menschcn verloren und die ^Ecwalcric hat schr vicle Gefangene gemacht, als sie aus dcr Stadt flüchteten. Die Zahl dcr letzteren beträgt über 600." Meine Herren Depntirtcn, dieser Sieg hat! viel Blnt gekostet. Die Verlnstc waren größcr auf > Scitcn dcr Bürgcr, als auf dcr dcr Truppen. Es ist! bedauerlich, daß Spanier vorziehen, au die Gewalt zu appcllircu. statt uon dcr Rcaicruug, von den Eortes, !von dcr National-Souveränctüt Abhilfe ihrer Vcschwer-l dcn, wenn sie dcrcn habcu, zu vcrlangcu. Derartige Ausschwcifuugcu slür;cn dic Eortcs nnd dic cxccntivc Gewalt in die tiefste Trauer, und das Trostlose dabei ist zu schcu, wic die Masscn sich von vier Elenden (dem Insurrcctionsrathc) habcn verblenden und hinreißen las-scn, welche uutcr dem Deckmantel ciucs übertriebenen uud lügnerischen Libcralismns Mißtrauen gcgen die Rc-giernng ausznsäcu suchen. Trauern wir über derartige Vcrirrunaen, aber wiegen wir uus nicht in eine falsche Sicherheit, uud da, was in Xcrcs gcschchcn ist, anderwärts geschehen könnte, so wärc cs wünschcnswcrlh, wcnn die Executive mit Vollmachten versehen würde, die sie iu dcn Stand setzen würden, gleich im Anbeginn dcr Gefahr mit Encrgic zn handeln." Der „Si^cle" spricht sich mit großcr Entschiedenheit gegen die unsinnige Insnrrcclion von Xcxeö aus: „Dic Untersuchung, sagt cr, wird zeigen, wer dic Anstifter dieses wahnsinnigen Aufslandcs gewesen sind. Fügen wir sogleich hinzu, daß die republikanische Partei mit lauter i-timmc die Verantwortlichkeit dafür zurückweist. Hcrr Emilio Eastclar hat erklärt, daß cs ein Att dcr Tollheit, cin Verbrechen an der Majestät dcr Nation ist, sich gegen die nationale Regierung zn cr-hcbcn. welche das souveräne Volk sich vermittelst des allgemeinen Stimmrcchts gcgcbcu hat. In dcn Eortcs hat Hcrr Figucras in noch feierlicherer Weise ausgc-sprochcu. daß dic rcpublicanischc Partci auf das Nachdrücklichste jede Berufung an die Gewalt verwirft, welches auch dic Partci sei, von dcm dieselbe ausgeht, und ans welchem Motive auch diese Berufung gcschchcn mögc. Auch ist dic Proposition, welche formulirt worden ist. um dcr Rcgicruug iu den jetzigen kritischen Momcntcn das nöthige moralische Anschcn zu verleihen, einstimmig vou dcn Eortcs augcnommcn wordcn." Oesterreich. Admiralsbefehl Nr. 8. Nhcdc von Fasana, 18. März 1869. Se. k. uud k. Apostolische Majestät geruhten das nachstehende Allerhöchste Handschreiben an mich zu erlassen : „tticbcr Viceadmiral von Tcgetthoff! Nach langer Unterbrechung war cs Mir wieder ver» gönnt, Meine brave nnd tapfere Marine zn vesich. tigcn und ihr mündlich Meinen Dank zu wiederholen für dic ruhmreichen Leistungen dcr jüngsten Vergangenheit. Mcinc Erwartungen fand Ich in jeder Hinsicht erfüllt; ritterlicher Geist im OffkicrScorpS, strenge Disciplin, Schulung und Hingebung bci der Mann-schast geben Zeugniß, daß die oberste Leitung den besten Händen anvertraut. Die Haltung aller Marinctrnppen im allgemeinen, besonders abcr die Manövrirfähigkcit der Escadre die Einrichtui^cn und dcr rcge Eifer, dcr auf den ucrschicdcncn Schulschiffen herrscht, endlich die muster« haftc Ordnung des Marincarscnals habcn Mich im höchsten Grade befriedigt und kann Ich Ihnen und sämmtlichen Eommandantcn dcr Schiffe, Truppen und Anstalten nur Mcinc vollste Anerkennung fü» Ihren hingebenden Eifer und ihre von dcu erfreulichsten Rciultatcn gekrönten Leistungen aussprechcn. Meine Marine hat sich durch die schönen Thaten in dcn letzten Fcldzügcu eine Achtung gebietende Stellung errungen; ihre Wehrkraft zu heben, ihre Entwicklung zu fördern, wird Mcinc Sor,ie bleiben und mit Vertrauen rechne Ich darauf, daß sie in dcn Tagen dcr Gefahr unter Ihrer erprobten Führung alles eü'sctzen wird, um die kaiserliche Flagge mit neuen Lorbeeren zu schmücken. Pola, am 18. März 1869. Franz Joseph m. p." Indem ich dankerfüllten Hcrzcns die huldvollen Worte dcs kaiserlichen Handschreibens zur Kenntniß der Kriegsmarine bringe, bin ich mir wohl bewußt, daß ich dicscn neuesten Beweis Allerhöchster Gnade der hingebenden Mitwirkung aller meiner Waffenbrüder schnlde. Ich sage daher Allen mciucn aufrichtigsten und wärmsten Dank nnd bin heute um so gewisser, daß die Marine wissen wird, sich das Vcrtrancn ihrcs Allerhöchsten Kriegsherrn dauernd zu sichcru. als die Nhcdc, !auf welcher ich durch das kaiserliche Handschreiben be-l glückt wurdc, mir cinc lhatcnrcichc, zu dcn schönsten Hoffnungen bcrcchtigendc Vergangenheit lebhaft in Erinnc» rung ruft uud die Eindrücke, die ich von mcincm kurzen Aufenthalte in dcn Marincstationcn mitnehme, mir untrüglich beweisen, daß der ritterliche Geist, die opferwillige Hingebung — dic die Marine im Jahre 1866 beseelten — uugcschwächt fortleben. Welch immer Aufgabe an dic Marine herantreten mögc, sie wird — ich 'bin dcsscu gcwiß -- ihre Pflicht thuu und dic nunmehr errim^nc. achtunagebietende Stellung auch behaupten; sic wird, so lauge dem Vaterlande dcr Friede erhalten bleibt, der Vervollkommnung ihrer Wehrmitlcl. der Heranbildung tüchtiger Bcman-nungsclcmcntc fortan ihre besten Kräfte weihen, um mit dcm Bewußtsein, wahrcnd dcr Zcit dcr Ruhe nichts versäumt zu habcn, dcm Herankommen ernster Momente ruhig cntgcgcnblickcn zu tonnen. Am Tagc dcr Entscheidung abcr, da wollen wir eingedenk sein dcr huldvollen Worte, die der Allerhöchste Kriegsherr wiederholt an uns gerichtet, nud — wie wir es bri Lissa gethau. ohnc dcs Fcindcö Schiffe zu zählen — hincinrcnncn mit dem begeisterten Rufe: Es lebe der Kaiser und König! Tegetth off in. p., Viccadmiral. Wien, 23. Mär;. (Von den Wahlen in Ungarn) sind bis jetzt 283 bekannt, Wovon, nach dcr „Pcstcr Eorrcspondcnz", 104 Stimmen dcr Rcchten, 119 Stiiumcn dcr linken gehören; cs sind somit noch 126 Stimmcn anSständig. Dennoch versichern die ministeriellen Organe, daß die Dcak-Partci im neuen Ab-gcordnctenhansc über 250 bis 260 Stimmcn gcgen 140 bis 150 Stimmcn dcr Opposition verfügen wird. In Pest finden die Wahlen heute statt; lein Zweifel, daß dc»t dic Majorität Dcak gehört, sowie gestern in Ofen Eötuös gewählt wurde. Pest, 23. März. (Dcak) wurde heute mit 1230 Stimmcu gcgcn Ujkazy gewählt, welcher 1l4 Stimmen erhalten hat. Fiume. 24. März. (Wahl.) Handelskammer. Präsident Eiotta, Deakist, wurde mit 428 Stimmen zum Dcpntirtcu für dcu Reichstag in Pest gewählt. Dcr Gcacncandidat erhielt 185 Stimmen. Großer Iu-bcl in allcn Schichten dcr Geuölkernng. Ausland. Florcnz, 23. März. (Eine neapolitanische Deputation) brachte cinc Adresse uud eine goldcuc Krouc als Geschenk dcm König anläßlich deS Jahrestages seiner Thronbesteigung. Paris, 24. März. (Eine Erklärung des Kaisers.) In dcr gestrigen Staatsrathssitzuug gab 490 der Kaiser eine längere Erklärung betreffs dcö Gesetzes über Anshednna. der Ardcilöbnchcr ab, das alö ciilc nio-rnlischc Gennsslhliung für dic Arbeiter eine Ncihc von Maßregeln vervollständig, welche sie unter das allgemeine Recht stellen und in ihren eigenen Auacn erheben. Wc»f, ^3. März. (Der B n ch d r n ck erstlit c) dancrt fort. Ein stnrm!schci< Meeting fand statt. Ein Conflict der erregten Massen wird befürchtet. Madrid, 2^;. März. (Die Cortes) verwarfen die Aufhebung der Conscription. Mstesneutgkeiten. — (Allerhöchste Spende.) Se. l. und l. Ma^ jestäl haben zul Linderung der mißlichen Lage der durch dic Katastrophe der Fregatte „Nadetziy" hinterdliebcnen Witwen und Waisen eine UntrtsllNzuog von dreitausend Gulden aus Alkrhöchstihrer Privatcassc allcrgnssbiqst zu bewil' ligcn genibt u»d diesen V-trag an den Vicecrdmiral von Tec,elthofs zur entsprechenden VerlhriluNl, überreden lassen. — (Ze l i n t a-M o n u m e n t ) Der ältere Wiener Kunstvercin hat das Ancll'iettn gestellt, rr wolle die Au^-suhlung des Monumentes für den verewigten Bürgermeister Dr. Zelinta übernehmen »nd nölhigensalls sdbst das Hierzu etforderlicte Geld durch Eammluna/n aufbiingen. — (Uebeireste des „ 3i a d e k k y,") AnZ Florenz wird ui^erm 20. d. M. geschrieben: Zwischen Aar, und Vlindisi hat da6 Meer Gegenstände an dir Küste geworfen, welche als zur velungliläten österreichischen Fregatte „Nadetzty" gehörig erkannt wuiden. D-'« Ministerium de>H Aeuhcru hat sich beeilt, hievo» die österreichische Gesandtschaft in Kenntnis) zu sehen, um die nüthigen Verfügungen einzuleiten. — (Von der o sl - a s i a t is ch en C rp cd i t i o n.) Laut eingclangttil Aeclchteil haben die Schiffe der ost-asiati-schen Efpedition am 27. Jänner in der Tafel-Vay am Cap der guten Hoffnung die Anker geworfen und am Ikleu Felnuar die Gleise nach Singapore so»tgesc^t. Der Geiuiid-' hlilözustand nm Äord der Schisse ist ein voilresslicher. , Hoca! es. ! — Gestern Vormittags erschienen die dnrch den kaiserlichen Gnadcnact ans der wcg.cn der Icschza-Affairc verhängten Strafe Befreiten theils persönlich, theils durch ihre Angehörigen vertreten, bei dein Herrn Bandes-Präsidenten, um demselben ihre Dant'gcfnhlc für Seine Majestät und auch für die uoin Herrn ^andcspräsidcnten dehnfs dieser Amnestirnng ergriffene Initiative in den rührendsten Ausdrücken darzubringen. j Wenn wir diesen Vorgang hier mittheilen, so ist es, nln darnuf hinznwciscu, daß dic hie und da verbreitete Meinung, als wenn die zunächst Bcthciligten selbst die Urheberschaft des a, h, Guadcnactes nicht au jencr Stelle suchten, >uo sie wirtlich zu suchen war, eine nn-liegrimdete ist. ____ — (De cla m a tio » su n teil icht.) Der frilhele Thealerdirector Herr Wilhelm Schmidts, den wir bereits' zu wiedcihollel'malen alö ausgezeichneten Dellamator zu bewlMdein Gelegenheit halten, hat sich über üülirfacke Aus-' sorderung entschlossen, vum l. April an jungen Damen und Herren Declamationönnlerricbt zu ertheilen, womit bei den^ jenige», wdche sich der Änhnc zu widmen gedenken, auch, der dramatische Nntcnicht verbunden wird. In einem auf! physiologische Gchke basi'ten Svsteme des richtigen Athmens lehrt Herr Schmidts, auf langjährige Erfahrungen gestützt, neben dei praktischen Ausbildung u»d Abwendung der Sprachwelkzcuge eine fehlerfreie, reine, wohlmudulüte Aussprache, welche jldcm Gedildeten s>hr zu cmpsehlen, sür dramatische Knnsller, aladcmiscke Lehrer, Advoeatei,, .ftammcr« luitglieder und Kanzelrcdner aber absolut nothwendig ist. Nähere ülutztunft hierüber elthlilt der Herr Unterrichtgrber in seiner Wohnung, Theatergasse Nr. 25. — (Rückblick auf die T b e a t e r s a i s o n.) Die Theateisaison hat ihr Ende errcichl. Wir hallen bereits Gelegenheit, das Urlhcil der öffentlichen Meinung, wie sich dasselbe in der Versammlung dcr Theatersubscrbenten in einem Danketluotum für Herrn Theaterdireclor Zöllner kundge- geben hat, zu veröffentliche». Es erübrigt uns noch dei g'wuhntc statistische Nuclolict auf die Ergebnisse der Saison. Gespielt wurde an 170 Abende», wovon 41 auf die Oper, 12 auf die Operette, 110 auf Schauspiel und Posse hier 13 auf gemischte Vorstellungen entfallen/ Ganz neu waren nur die Oper „Die Favoritin," „die Grchherzogin von Gerolsteiu," „Böse Zungen," „Pfariers-löchin," „Nr. 28," „Neue freie Zeit," „Seinen Namen Madame," „Schulz von Alleudürcn," „die Compromiltil-ten," „Familie Aenoilon," „Kanonenfutter," „die Ideeu der Madame Aubray," „die relegirten Studenten" „Miß Susanne" und mehrere einaktige Piecen. Unter den Mitgliedern waren am meisten beschäftiget Herr Stefan undHeir M o se r, letzterer in Schauspiel und Oper, Posse und Ope« rette und Fil. Conradin, welche lchlere an 110 Abenden beschäftiget war. — (Casinouuterhaltuuge n.) Der zweite diesjährige Vereiuöabcud der Casiuomitglicder wird am Ostermontag stattfinden. Das Programm wird, wie wir hören, sehr interessant und abwechslungsreich sein. Außerdem soll, um mehrseitigen Wünschen zu genügen, auch wieder eine Tombola stattfinden. — (Natur schau.) Der Palmsolmtaa. brachte mit ^ seinen Palmcubäumcu eine kirchliche Blumcnausstelluuc; der auffallendste» Nepräscutanteu der Frühliugsflora. Mueu Hauplschmuck derselben bilden die dlühendeu Kätzchen dcr Sahlweide und so bestätigen sich auch bei uns die (Mhe-schen Verse: Im Vatican bcdieut mau sick ! Palmsonntags echter Palmen, Die Cardinälc beugen sich Und singen alte Psalmen, Dieselben Psalmen singt man auch, Oelzwciglciu in den Händen, Muß zu diesem Brauet' Stechpalmen gar verwenden, Zuletzt, will mau ein grünes Ncis, So nimmt mail Wcideuzweigc , . . ! Doch auch der iuuucrgruue Ephcu mit seinen erst jetzt zur Reife gelaugcudeu blaubereiflcn Bcercu, die Älätter der Stechpalme, das immer frische Zimgcnblalt (Iiit^(^u8 H^p«<;i0U8um) mit den prächligeu scharlachrothen Beeren, das schöne fleifchrothe Heidekraut, die großblumige Nießwurz, ill allen Nuaucen von Schneeweiß bis Rosenroth praugeud, dienen bei dcu landesüblicheu Palmcubüscheu als belebende Beigabe, als Paluleukroue dcr dichtgebuudeueu ^iutheu dcr Haselstaudc, die wie audenuärts, auch in Kram als heiliger Strauch gilt, in den der Blitz nie einschlägt, weil die heilige Viaria auf ihrer Flucht uach Egypteu währeud eines Gewitters unter ihm dic Zuflucht suchte uud auch faud. Im Frcieu z^igcu sich trotz dcr kalleu unfreundlichen Märztage merkliche Fortschritte im Pflauzcu- ulld Thier-lcbcll. Die Notheibe uud dcr immergrüne Burbaum stäubcu bereits. Der ^ebeusballm sliin^l) zeigt uahezu vollständig cutwickelle Kätzchen. Im grüuen Blättcrschmucke steht der Johannisbeerstrauch (Mdo« 6ro88n1urnl), auch an der schwarzen Johannisbeere (liike» ni^rinii), au dcr gemeinen Hccleulirschc (^oni^era. X)'1u«tc!um) uud a. ill. geht die Blatteutwickluug rasch vorwärts. Die Noßtastauic zeigt ciu iu die Augen falleudes ^äugeuwachsthum ihrer Knospen; von einem Ercmplare dieser Aaumart ant westlichen (5ude des Hauptgaugcs der ^attcrillattusallee öffncteu sich bereits gcsteru die crstcu Blaltkuoöpeu, jcucr Bamu ist ein Ecitcu^ stück zu den frühzeitig grünende» weltbekauuteu Kastanien Napoleons auf den ^Inuup« 0li5068 i» Paris. Dcu Neigen der blühenden Obstbäume cröffucte seit einigen Tage» die Aprikose. Die Flora der wüste» Plätze uud dcr Brachäcker erhält vo» Tag zu Tag neue» Zuwachs, als: Das Ackcrgelbkraut (Oll^li. u,rvuii8i»), die doldeu-trageudc Spurre sHoioZt^nm umd«Ncl,tmn), deu schir-lingöblätlrigc Reiherschnabel (^roäium «ou^i'ilim), das dllrchwachscue Täschclkraut ('1'IlluM ^orioliiltnln), die souueuweudigc Wolfsmilch lMiilwi'diu IlLii08eopi^) u. a. m. Alt quelligcu Stellcu leuchtcll die goldgelben Blüthen des Milzkrautes (^lir^osMnium lt,1wrilijulinm). Der Früh-liugszug der Vögel geht vorüber, ohuc sich durch masseu-haftes Auftrete» des einen oder audcrn der u»s nur im Zuge besuchcudcn Gäste bemerkbar zu machen, daher erden Iägeru wenig Ausbeute bietet. Der Schucpfeustrich naht seinem Ende. Außer der Vckassme hat sich auch die tlel" Moorschucpfe auf dem Moraste emgestellt. Schon a" 14. wilrdell Kibitze und Brachvögel gc'seheu. I» den M' der» ertönt bereits der herrliche Gescmg der Singdroüe-Auch unter den Reptilien zeigt sich neues Leben, bereu am 18. wurde der gefleckte Salamander im Freien beo' achtet. Neueste Post. Prag, 24. März. Die Statthalterei fordert de« Anrgcrmcislcr zur schleunigen Bildung der Geschworen listen auf, damit die PrcMly noch 45 Tagen W in Wirksamkeit trete» könne. Pest. 24, März. Bei dcr heutigen Abgco'd^ dcmuahl hat Iokay gegen den Minister Gorovc gcsicg' Aishcr wurden m Ungarn 186 Deakisteu u»d ^" Oppositiooelle gewählt. London, 24. März. Das Unterhaus nahin >" zweiter Lesung die irische Kirchcnbill au. Madrid, 24. März. Die Majorität des M' fassungs-Ausschusses ist dcr Trennung dcr Kirche v°" Staale gimstia, ; die Ntinorität soll eine St^alslelig'^ init Toleranz der anderen Culte beantragen. Madrid, 24. März (N. Fr. P.) Die M' sassungö-Comlnission wird heute Abcuds den Perfass>u'6 Eutwurf auf folgcudcu Ginndlagen vorlegen: ^' archie mit Zweikaiumcrfystcln, wovon die Scnalole iianuner dnrch Provinzialrathc, die Depntirtcn-Ka>u^ durch das allgemeine Stimmrecht gewählt wird. ^^ freiheit und Pcreinsrecht werden gewährleistet. Telegraphische Wechselcourse oom !i4 März. , ,„z 5perc. Mctalliaues «2.W. — siftcrc. M.lalliqnes mit 2M'!^ Noueml>er-Zinsen<^'.W. - 5>verc,!)catlanal-Anlcl>en?l 3l).^ '"<,,,, SlnalSanlche» K'4.60. — Gantaclien 7^0.— Creditnclie»3^' -- London 125.50. — Silber I23.3'V - K. t Ducaten 5,9^ Kaudel und UolkswiitljschastlM Vaibach, 24, März, Ans dem heutigen Marlte si»5^h schienen: 2 Wagen mit Getreide, 4 Wagen mit Heu und ^ (Hcn 13 Ctr, 02 Pfo,, Steoh 38 Ctr. 40 Pfd.), 10 Wage" 3 Schiffe (3^ Klüfte») mit Holz. Durchschu,ttS-Preisr. _____^, fl. l>. fl. lr. fl. ll^>^ Wrizru pr, Melden 4 40 4 i'll Nutler pr. Pfund 48^^, Korn „ 2 90 3 20 Eier pr. Stllck — U ^^ Gerste „ 2 50 2 82 Milch ftr. Maß ""/ ^ Haser „ 190 2- Rindfleisch pr, Pfd. '21^ Halbfrncht „ -^- 3 42 Kalbfleisch „ -,22-^ Heiden „ 2 50 3 10 Schweinefleisch „ "2^^ Hirse „ 2 50 2 74 Schöpsenfleisch „ ^^^^ Kulurich „ —— 2 Nc Hähudcl pr. Stllck —^>"^, Erdäpfel „ 15.0-------Tanben „ ^^^^ linsen „ 3 —-------Heu pr. Zentner "!^^ ^rdsen „ 3 20 — — Stroh ., —,"" 750 Fisolen „ 4 50—,, Holz,hart..pr,Klfl. -^ .h ^ Schweineschmalz „ — 44 -^ — Wein, rother, pr, ! «<^ speck, frisch, ,,—28——'^ Eimer ^^<ö^ — geräuchert „ —42—!— — weider „ ^^^>- « u. Mg ! 322 4i"-f4'ß O. mäßig trilbc ^^, 21 2 „ N. 322.0» j "j- 5,4 O, mäßig trübe M ., Ab. ^2.i» ! -l- 5.o O, schwach t^bc^^^^ «Ü.M^. 322>,H ->-'2,o > wiudMll i gau; bew- ^ ^^ 2 V 2 „ N.' 322.83 l> 4.o ! wiudslill f. g. bewöltt l0„ Ab. 323,5« l-> 2.5 ! windstill f. g. bcwöM, ^ß Den 24. trilbcr Tag. schneidend kalter Ostwind, ^ ^hi^ i.i dcu Alpen nud nnf dc» höheren Velgen, — Den 2^> ^ Lust, Viachmittag etwas gelichtet, einzelne Soiincnbll^' gc« Tngcömittcl dcr Wärme uorgestcrn -<- 5.0", nrn 1'^" " ' . stern -> 2 8". nm t-3° ill'cr dcm Normale. ^___^^^ Verantwortlicher Redacteur: Ignaz v. K l c i n M^^^' __________________________________. ,_____^___________ __ _________—--'Mll^ Wnsl'onlwr»rillt Wien, 23. März. Dic günstige Disposition, iu welcher dic hcutigc Vürsc eröffnete, hielt biö zum Schlüsse au. Fonds und Aelieü, namentlich jene dcr lchlcll <3»"'l ^ ^l>l.^l»Ui,NU)l. sowie der in Emission degriffeucn, wurden theurer aufgenommen. Devisen uud Valuten schlössen fester. Geld flüssig. Geschäft umfangreich. AUgcmeiue Staatoschnld. Für 1U0 fl. Geld Waare Einheitliche Staatsschuld zu 5 pCt.: in Noten verziuöl, Mai-Noucmlicr 63.— Ü3.20 „ „ „ Februar-August 02.90 03.— „ Silber „ Iä»uer-Iuli . -.— —.— „ „ April-Octobcr. 7^50 71.00 Iu öflcrr. Währ, . . zu 5pCt. 59.70 59.^0 dctto v. ?,, 1«lili . . 5 „ 01.50 04,05 dctto rückzahlbar w. 5„ 98.25 98.75 delto „ (V- li „ 97.25 97.75 Silbcr-Anl. 1804 (i,.St.) 5 „ 77. - ^.— 1805 (Frcs,) 5 „ 80.50 —.— Metaüiqucs . . .zu4'/, pCt. 50.25 50.50 Mit Verlos, v.J. 1839 207.- 208.- MitBerlos.v,1.1854 zu 250 fl. . . „4 „ 95 75 90ii5 Mit Perlos. v.J. 1860 zu 500 fl. . . „ 5 „ 104.00 10^.80 Mit Verlos. v.J. 1800 zu 100 fl. . . „ 5 „ W6.- 106.50 MltVerlos, v I.1804 zu 100 fl...... 120.80 120.90 llomo-Reuleusch, zu 42 l.,,-« »u»t, pr. Stück.....^3,50 24.— Staatii-Domäueii'Psandbricfe zu 120 fl. ö W. (300 ,^r. 5 PCt.) m Silber Pr. Stilck . . . 118.25 118.75 Grundentlastungs-Dbligationen. Für 100 fl. Gcld Waare Nicdcr-Ocstcrrcich . . zu 5 PCt. 92.50 93.— Obcr-Ocslerreich . . „ 5 „ 9!».-- 91,— Salzburg .... „ 5 „ 90.— 91.- Aühmcu .... „ 5 „ 92.— 92 50 Mähren .... „ 5 „ 90.50 91.— Schlesien .... „ 5 „ 90.- 91.— Stciermcnl ... „ 5 „ 9l).— 91.— Ungarn.....„ 5 „ 7^.75 7i»,25 Temeser-Banal . . „ 5 „ 77.- 77.50 Croatieu und Slavonien „ 5 „ 79,.- 79.50 Galizicu .... „ 5 „ 70.75, 71,25 Siebenbürgen ... „ 5 „ ?-<.75 74.25 Vuluviua .... „ 5 „ 70,50 71.25 Uug. m. d. V.-C. 1867 .. 5 „ ?7.50 78 - Tem.B.m.d.V.-E.1807„ 5 „ 75.- 75.50 Actie» (pr. Stilck), Nationalbllul......730.— 732 — Kaiser sscrdiuandö-Nordbahu zu 1000 fl. CM.....2310.-2315 - (5rcdit-Nns!alt zu 200 fl, ü. W, 304.30 304 50 N,ö,Esconi.-Ges.zu500fl.ü.W. 824- tt'^7. ~ StlltSciscub.-Gcs. zu 200 fl.EM, oder 500 Fr......329.-- 329.25 Kais. Elis. Bahn zu 200 st. LM. 179 50 179,75 Süd.-nordd.Ver.-V.200 „ „ 105.50 105.75 Geld Waarc Süd.St.-, l,-vcu. u. z.-i.E. 200 fl. ü. W. oder 500 Fr. . . . 233.-233.25 Gal. Karl-^'ud.-B. z, 200 fl. EM. 222,50 222.75 > Vohm. Westbahu zu 200 fl. . 187,50 187.75 Ocst,Dou,-Dampfsch,-Gcs. ^« 578.— 580.- Oesterreich. i.'loyd iu Trieft ZI 330,- 332.— Wicu,Dampfm.-Actg, . '. . 322.— 327.— Pester Ketlcubrückc .... 07.''.— 080,— Auglo-Austria-Baut zu 200 fl, 299.50 299.75 ^uibcrg Czerue,witzer Acticu . 185,50 180.— Vcrsicher.-Gescllschaft Donau . 250,- 250.— Pfandbriefe (filr 100 st.) National- 1 baut auf ^ vcrloSbar zu 5"/« W0 70 100.90 <6. M. j Natioualb.aufij.W.verlosb.5,. 95.80 90.- Uua. Bod.-Crcd.-Anst. zn 5'/, „ 92.75 93.— Allg. ost, Bodcu-Credit-^ustalt ncrloöbar zu 5°/., in Silber 107.75 108 25 dto.iu33I.ri!ckz.zu5pCt.mö.W. 90.50 91,- Uose (pr. Stlicl.) Ereb,-A.f.H,u,O.z.100fl.'" ,l,.^ Kcglevich „ 10 „ „ - ^H i6 Rudolf-Stiftung l0 „ „ . ^ Wechsel (3 M°'l,) ^ AugSbura für 100 fl südd. W. l^^ l<^§ Fraulsuria.M.W0fl. detto 1«4.A i,^ Hamburg, für 100 Marl Baut« -^ i2^ zsoudou sür 10 Pf, Stcrliug . lA^ ^ Paris für 100 Fraucs ... "' Oours der Geldsortett Gcld gi'l. K. Müuz-Ducntci: . 5 fl. 90i lr. ^'^'iiii', Napoleonöd'ur . . l> „ !>l „ ^ ^ ^ Nuss. Imperial« . - « ^ " 1 ^ , VcrciuSthüler . . l " °4 " <