1897 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 264. Freitag den l8. November t870. Ausschließende Privilegien. Das l. l. Handelsministerium und das lüuigl, »ngar. Mi-l'islerium sllr Landwirlhschast, Industrie und Handel haben nach« stehende Privilegien ertheilt: Am II, August 1870. 1. Dem Joseph Hölzel, Holzvfeifcnfchneidrr in Wien, Älen-5'erchenfelo, Hauptstraße Nr. l>^, auf die Erfiudnng, das Nassen der Tabalholzpfeifen zu velhindlin, fllr die Dauer eines Jahre». 2. Den August Hilclel und Johann Hilckel, Hlltfabricaulen, «l'lcr der Firma „I. Hllclcl'S Sühne" zu Nculillchri» in Mähren, nnf die Lrfindn!,g einer Maschine zum Vllrsten der Bürstel- und VelourlMe, >sl!r die Dauer vou drci Jahren. » V^deaux (Bevollmächtigter C. Kasper m Wien. Wiedeu, Co-lllml'uösiassc ^iir, ti), auf dic Erfindung eines Systcins von Schiffen mit lnüpem itiel nnd vierfacher Vetriebslraft, fllr dic Dauer eines Jahre?. 5). Dem Henry Adolphe Corbiu, Eivil^Ingenicur in Paris (Vevullinilchtigter Friedlich Nödiger in Wien, Neubau, Sigmunb-gassc Nr. 3). aus die Erfindung eines eigenthilmliche» Systems der mechanischen Vewegllngollberlragllng bei Waggons und an deren Fnhrwrrlcn anf gewöhnliche» Slraßen und Eisenbahnen, filr die Dauer eine« Jahres. 6 Drm Thomas Vrown, Ingenieur in Paris (Bevollmächtigter G Mmll in Wien, Ioseftlistadl, Langegassr Nr. 5,1), ans Verbessernngeu in der Construction der Maschinen zum Felsen-bohre», fl!r die Dauer eine« Jahres. 7. Dem Emile Daniel zn Noueu i» Frankreich (Nevollinäch.-Ugler Friedrich Nodigrr in Wien, Neubau, Sigmnndgassc Nr. 3). ^ unf dic Elfindung eines eigenthümlichen Wasserslandzeiger« fi!r Dampstessel, f>»r dic Dauer ciuc« Jahre?. 8. Dem Joseph Stummer Ritter vou TrauusclS, Eeutral-director der l. l. ftrio. Neubcrg-Mllriazcllcr Gewcrlschaft iu Wie», Wicdeu, Hauplftraszc Nr. 36, auf eine Verbesserung, barm bc stehend, daß den Fabricate» an« Gußeisen. Stahl, Metall und Mctall-Legiilmgeu eine größere Dichte und Härte gegeben wird, ' Oe,u Joseph Oesterreichcr. Handelsmann III Wien, Alll-dcmicstraße Nr.U, auf die Erfindung einer eigenthümlichen Euu-slruction von sichcudcu Rührcn-Dampflesseln, filr die Dauer von suns Jahren. 10, Dem Franz Scbor, Fabricantcn chemischer Probuclc iu Prag, auf die Erfindung der gleichzeitige» Anwendung des drei-basigcu Zuclerlaltes und dcS DiffnsillnSverfahrcns bei der Darstellung von Zucker aus Melassen, filr die Dauer eines Jahres Am 15. August 1870. N. Dem tavcr Moussord, Eonst uctcur und Mechaniker i» Paris (Bcvollinächtiglcr Friedrich Nodigcr iu Wie», Nenban, Sigmnndgasse Nr. A), auf die Erfindung eines sellijtthäligen Ap-^aratcs, um beucht- und Heizgas mittelst Carburation dcr ^nsl in erzeugen, filr die Dauer eines Jahres. A,u 20. August Itt7l». 12. Dem Franz Morbcher, Vanverwalter zu Nadauh in der Vnlowina, „achstehendc zwei ausschließende Privilegien jc fltr die Dauer eines Jahres, nämlich: 1. anf dic Erfindung cincS Per-Mährens zur Darstellung von Cement aus dcn in der Bnlowiua vorlommcndcu thonhaltigen Kaltsteiucu; 2. anf dic Erfindung eines Verfahrens zur Darstellung hydraulischer Kalte au« den ^hmüMligcn Kalksteinen, welche in der Bntowiua vorlolumen. Am 22. August 1X7<». 13 Den, Joseph Schnttwieser. Ingeui^ur n, Ofeu. auf die Erfindung leichter »nd ve>stellbarer Bahnen nns Rühren oder ähnlich geformteu Schieucu, fllr die Dauer eines Jahres. Am 23. Aiignst l«7". l^l. Dem Emcrich Zilahy. Mechaniter in Pest, nnd Franz ^agy. Mechaniter in Szcgedin, auf die Ersindnug einer Dampf-wusste-Kochmuschinc. filr die Taner von zwci Ilihre». Die PrivilegiumS-Beichreibnngen, bereu Geheiiuhcillling au» ^Mcht wurde, brsindeu sich im l. l. Privilegien-Archive iu Auf-uewahnnig, und jene von 6 und 9 , deren Geheimhallnng nich: °"llcsncht wurde, tünncn daselbst uou Jedermann eingesehen werde,,. (444) Nr. 8140. 5dlndmachllng. . Der .Herr Minister des Innern hat ffu die fingen und erfolgreichen Belni'lhunqen bei der Durchfühnmg der Impfunq im Jahre 1869 dcn "slen Imftfpreis mit tt^ fl. dcnl Vczirkswnndarztc «crdinand Mader in Planina, den zweiten mit ^.st. deln Vezirkswnndarztc Johann Bobck in ""fniz und den dritten mit 42 fl. dem Bezirks-""ndarztc Franz Beß in Laibach verliehen. Nederdics haben sich bei der im Jahre 1869 "rgenommcncn allgemeinen Impfung zur Er-" elttng der günstigen Resultate nicht nur der größte Theil der Impfärzte, sondern durch fordernde Einflußnahme zur Unterstützung der ärztlichen Be mühungen auch die politischen Behörden, sowie der hochw. Curatclerus im allgemeinen vorzüglich vcr dient gemacht und hiedurch den Anspruch anf belobende Anerkennung erworben. Wegen des hiebci an den Tag gelegten ersprießlichen Eifers verdienen besonders genannt zu werden. Die Impfärztr. Ferdinand Zepudcr in Adelsberg, Franz Bach-mann in Feistriz, Anton Kulnik' in Wippach, Johann Bobek in Rcifniz, Ludwig Sallochcr in Großlaschitz, Ignaz MahorW in Gurlfeld, Nikolaus Sever iu Landstraß, Franz Brß in Laibach, Josef Scheidl in Bruulldorf, Eduard Globoinit in Zirklach, Ferdinand Mader in Planina, Martin Schweiger in Altenmarkt, Johann Posch in Seisenberg, Franz Saurau in Stein, Michael Taboure in Morä'utsch, Johann Prohaska in Bornschloß. Die hoch würdige» Herrrn Pfarrer: Johann Potowik in St. Beit, Martin Pajk in Mariafcld, Vlasius Potoönik in Brezovic, Anton 3iamrc in St. Martin, Johann Bidmar in Dobrova, Josef Hoccvar in Igg, Ignaz Tavöar in Hclimje, Anton ^iba^ek in St. Hianzian, Thomas Sczun in St. Georgen, Mathias Brodnik in St. Marcin, Maf Numplcr in Lipoglou, Valentin Plenicl in Karncr-Bellach, Andreas Drcmelj in Natschach, Jakob Poliöar in Dobrova, Andreas Bolc in Wei-ßcnfels, Johann Dovic in Preloka, Johann Hust in Metnik, Lukas Dolenc in St. Martin. Vom Lehrfache: Franz Dolcnc, Schullchrer und Bürgermeister in Mannsburg; Franz Pfeiffer in Goricica ; Franz Zorö in St. Martin; Balentin ^trek in Eomenda ; Bartholomäus Urantii in Moräutsch; Andreas Serak in ^emsenik; Franz Lundcr in Egg; Johann Stöckl in Kragen; Franz Cerar in Glogovii; Franz Goll-maycr in Aich; Anton Ribnikar in Lustthal; Franz Govekar in B»mndorf; Josef Meßner in St. Kanzian; Johann Borstnik in St. Marein. Endlich noch Anton Koschak, Grundbesitzer nnd Gemeinde-Ausschuß in Stranskavas bei Großlup. Laibach, am 20. October 1870. K. k. Landesregierung für Krain. <"«) Kundmachung illicr die Verzchluugosteuer-Pllchtvcrstcigcrung der Htadt Innsbruck. Bon der k. k. Finanz-Bezirksdirection in Innsbruck wird hiemit in Folge hohen Finanz-Landes-Dircctionserlasses vom 28. October d. I., Z. 9346, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die EinHebung der Berzehrungssteuer vom Ber-brauche des Weines, Mostes und Fleisches in Innsbruck auf Grund der kaiserlichen Beiordnung vom 30. December 1806, Neichsgesetzblatt vom 12. Jänner 1867 Nr. 9, auf die Dauer eines Jahres vom 1. Jänner 1871 bis Ende December 1871 oder eventuell mit Borbehalt der Auf-kündung (welche vom Pächter bis 15. September jeden Jahres bei der Finanzbezirksdirection und von Seite der Finanzbezirksdirection bis 1. October jeden Jahres bei der Politischen Behörde, welcher der Pächter untersteht, eingebracht werden muß) auch auf die Jahre 1872 und 1873 im Wege dcr öffentlichen Bcrsteigcrung verpachtet wird. Dcn Pachtunternehlnern wird zu ihrer Richtschnur vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Bcrstcigcrung wird am 26. November 1870, 9 Uhr Vormittags, bei der k. k. Finanzbczirksdi-rection zu Innsbruck vorgenommen. 2. Der Ausrufspreis ist bezüglich der Berzehrungssteuer und des dermaligen außerordentlichen Zuschlages zu derselben vom Berbrauche des Weines und Mostes mit dem Iahresbetrage von 29000 fl. und bezüglich des steuerpflichtigen Fleischverbrauches mit dem Betrage von 15000 fl., sohin in dem Gesammtbctrage von 44000 fl. ö. W. bestimmt. 3. Wer an dcr Bersteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile des Ausrufspreises gleichkommenden Betrag von 2900 fl. und beziehungsweise 1500 fl., daher für beide Objekte 4400 fl. ö. W. in Barem oder in k. k. Staatspapieren, welche nach dem Eourswerthe berechnet und angenommen werden, als Badium der Licita-tionscommission vor dem Beginne der Feilbietung zu übergeben. Nach beendigter Licitation wird blos der vom Bcstbieter erlegte Betrag zurückbehalten. Den übrigen Licitanten aber werden ihre Badien zurück gestellt. 4. werden auch schriftliche Anbote von den Pachtlustigen angenommen. Derlei Anbote (welche dermal dem Stempel von 50 Neukreuzer für den Bogen uuterliegen) müssen jedoch mit dem Badmm belegt sein, den bestimmten Preisbctrag sowohl in Ziffern als auch mit Buchstaben ausgedrückt enthab ten, und es darf darin keine Klausel vorkommen, die mit den Bestimmungen der gegenwärtigen Ankündigung und mit den übrigen Pachtbedingnissen nicht im Einklänge wäre. Diese schriftlichen Offerte müssen zur Bermei dung willkürlicher Abweichungen von den Pachtbedingnissen versaßt sein, wie folgt: „Ich Unterzeichneter biete für den Bezug der „Berzehrungssteucr und des dermaligen außerordentlichen Zuschlages zu derselben von (hier „ist das Pachtobjekt genan nach dieser Licitations-„Ankündigung zu bezeichnen) auf die Zeit von „....'. bis.....18 . . den Pacht- „schilling von . . . . fl. sage .... Gulden „österr. Währung mit der Erklärung an, daß „mir die Licitations- nnd Pachtbedingnisse, denen „ich mich unbedingt unterziehe, genau bekannt „sind und ich für den vorstehenden Anbot „mit dein beiliegenden lOperc. Badium von „ .... st. österr. Währung hafte." DlllUN!...... Unterschrift, (lharalter nlid Wohnort beS iDfsercllien. Diese schriftlichen Offerte sind vor der Licitation bei dem Borsteher der k. k. Finanz-Bezirks-Direction in Innsbruck bis zum 2 5. November 1870 versiegelt zu überreichen. 5. Die Objecte Wein und Fleifch werden bei der mündlichen Bersteigerung zuerst einzeln ausgeboten, darauf folgt die Eröffnung dcr Einzeln-offcrte, sohin die mündliche Bersteigerung der beiden Objecte zusammen, und endlich die Eröffnung der Offerte auf beide Objecte. Nach Eröffnung der schriftlichen Offerte auf die Einzelnobjecte wird kein mündliches Einzelnanbot, und nach Eröffnung der schriftlichen Offerte auf beide Objecte kein Anbot auf beide Objecte mehr angenommen. Lauten der mündliche und der schriftliche Anbot auf den gleichen Betrag, so wird dem ersteren der Borzug gegeben, bei gleichen schriftlichen Aw boten entscheidet die Berlosung, welche sogleich an Ort und Stelle nach dcr Wahl dcr Licitations-Eommission vorgenommen werden wird. 6. Die übrigen Pachtbedingnisse können bei der k. k. Finanzdirectwn Laibach in den gewöhn lichen Amtsstunden vor der Bersteigerung cinge sehen werden und solche werden auch bei der Licitation den Pachtlustigen vorgelesen werden. Innsbruck, am 8. November 1870. Von der k. k. Finan.z-De^irllovise.tip«. 1898 (448—1) Nr. 7503. Kundmachung. Von der k. k. Finanz-Direction für Kärnten wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Pachtung des Mauth-Ertrages an den Mauth-Stationen Velden mit dem Fiscalpreise von 2592 fl. und Pontafel mit dem Fiscalpreise von 4501 fl. für die Zeit vom 1. Jänner 1871 bis Ende December 1871 oder auch für die weitern zwei Sonnenjahre 1872 und 1873 am 24. November 1870 um 11 Uhr Vormittags bei der k. k. Finanz-Dircction in Klagenfurt einer neuerlichen Vcrstev gerung unter den in der Kundmachung dieser k. k. Finanz-Direction vom 14. October 1870, Z.6821 (eingeschaltet in das Amtsblatt der Klagenfurter-Zeitung Nr. 238 vom 19. October 1870) festge- setzten Bestimmungen unterzogen werden wird, wobei sowohl mündliche als schriftliche Offerte auch unter dem Nusrufspreise zugelassen werden. Die allfälligen schriftlichen Offerten sind jedoch längstens bis 24. November 1870, um 11 Uhr Vormittags, als dem Zeitpunkte des Beginnes der mündlichen Versteigerung, bei der k. k. Finanz-Direction in Klagenfurt einzubringen, indem später eingelangte Offerte nicht mehr berücksichtiget werden würden. Die Pachtbedingnisse können bei dieser k. k. Finanz-Direction eingesehen werden. Klagenfurt, am 10. November 1870. K. k. Finan)-Pirection. (441d—2) Sublnrclldil llltB-Kulldmachultss. Unter Aufrcchthaltung der bekannten, für die Militär-Natural-Berpflegung bestehenden Beding" nisse wird am 24. November 18 70 für die Bedürfnisse der Stationen Zwischenwässern, Bischoflack, Krainburg, Mannsburg und Prevoje bei der gefertigten Verpflcgs-Vcrwaltung eine öffentliche Behandlung mittelst gesiegelten schriftlichen Offerten abgehaltn werden. Die mit einer 50 Kreuzer Stcmpelmarke versehenen Offerte müssen nebst dem 5perc. Vadimn der Vehandlungs - Commission an dem besagten Vehandlungstage bis längstens 11 Uhr Vormittags übergeben, und sollen später einlangende Offerte nicht berücksichtiget werden. Das Nähere wolle man aus der vollinhaltlichen Kundmachung in Nr. 261 dieses Blattes ersehen. , Laibach, am 15. November 1870. W >"- --------------------^^_. ______,.____.,____——^ i