87 Amtsblatt Mv Laibacher Ieitung Nr. 13 Dienstag den 18. Jänner 1870. 20—1) Kundmachung. Im Sprengel des k. k. Obcrlandesgerichtes zu Graz sind drei adjntirte und eine, eventuell vier nicht adjutirte, Auscultantenstellen fiir das Hcrzogthum ^irain zu besetzen. Bewerber um dieselben haben ihre gehörig belegten Gesuche zugleich unter der Nachweisung der Kenntniß der Landessprachen bis längstens 1. Februar 1870 inl vorgeschriebenen Wege bei dem gefertigten Prä^ sidium einzubringen. Graz, am 14. Jänner 1870. Vom k. k. Oberlandcsgerichls. Präsidium. (18—2) Nr. 95. Edict. Bei dem k. k. Landesgerichtc in Graz ist die Stelle eines Gerichtsadjuncten mit dem Gehalte jährlicher 900 fl., eventuell eine gleiche Stelle mit dem Gehalte jährlicher 800 st. und dem Vorriik-kungsrechte in die Gehaltsstufe von 900 st. ö. W. m Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche bis 2 8. d. M. im vorgeschriebenen Wege bei dem Präsidium des k. k. Landesgerichtes Graz einzubringen. Graz, am 14. Jänner 1870. (19—2) Nr. 48. Concurs Ausschreibung. Bei dem k. l. Landcsgerichte in Laibach ist eine Gerichtsadjunctcnstellc mit dem jährlichen Ge halte von 800 st. ö. W. und dem Vorrückungs-rechte in die höhere Gehaltsstufe von 900 st. zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle, zu deren Erlangung jedenfalls auch die Kenntniß der kraini schen (slovenischen) Sprache in Wort und Schrift erforderlich ist, haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen 14 Tagen nach der dritten Einschaltung dieses Edktes in das Amtsblatt der Laibacher Zeitung bei dem ge. fertigten Präsidium im vorschriftsmäßigen Wege zu überreichen. Laibach, am 14. Jänner 1870. M. k. Landesgerichts-Präsidium. (21 — 1) Nl. 523. Kundmachung. Aus Anlaß der bevorstehenden, regelmäßigen Stellung pro 1870 wird kund gemacht: I. Daß die angefertigten Verzeichnisse der zur diesjährigen Stellung berufenen, in den Jahren 1850, 1849 und 1848 gebornen einheimischen Jünglinge bis zum 25. Jänner l. I. im magistratlichcn Amtslocale (Expedite) zur Einsicht anstiegen, und daß Jedermann, der l<) eine Auslassung oder unrichtige Eintragung anzeigen, ^ d) gegen die Reclamation eines Stellungspflich-tigen oder gegen dessen Ansuchen um die Enthebung von der Präscnzdicnstpfticht Einsprache erheben will, berechtiget ist, dieselbe in der vorerwähnten Frist einzubringen, und deren Begründung nachzuweisen, II. daß die Losung für die Stellungspftichtigen der 1. Altersclasse ' am I 7. Februar 1870, Bormittag 9 Uhr, im städtischen Rathssaale vor genommen werden wird, wobei das persönliche Erscheinen den Betreffenden freigestellt bleibt. Stadtmagistrat Laibach, am 13. Jänner 1870.