Jtr. 2784. 1865. Vili. lìirrtiltrttPS Sprorbnrap-llaft für die Caoanter Diözese. Inhalt: I. Gründung de- Vereine« zum heil. Johann dem Läufer. II. Anempfehlung de« „Oestcrreichischen Voirefttunbrt." I. Äie leider bisher in meiner Diözese schon wiederholt vorgefallenen, hie und da bis zu blutigen Raushändeln, ja zu tödtlichen Verwundungen ausgearteten Exzesse, und der Wunsch, denselben und ihren n à ch st e n veranlassenden Ursachen so viel thunlich vorzubeugen, bestimmen mich in dieser Richtung einen Versuch zu machen, wozu ich die thä-tige Mitwirkung der hochwürdigen Seelsorgsgeistlichkeit in Anspruch nehme : Zu diesem Zwecke rufe ich einen kirchlichen Verein ins Leben unter dem Titel: „Verein zum heil. Johannes dem Täufer." Mitglieder desselben können werden (bis auf weitere Anordnung) nur verehelichte oder verwittwete Männer und Jünglinge (diese Letzteren vom vollendeten 15. Jahre angefangen). Die Verpflichtungen der Mitglieder bestehenden im Folgenden: 1. Einfaches Versprechen, geleistet beim Eintritte in den Verein mit Handschlag vor dem Ortsseelsorger (Pfarrer oder Kurat) a) im Genüsse geistiger Getränke nie unmäßig zu sein — Branntwein in der Regel gar nicht zu trinken. b) Wirthshüuser und Schänken, in welchen ob nicht eiugehaltener Polizeiordnung, ober ob böser Gelegenheiten schon öfters Exzesse und unmoralische Vorfälle statt hatten, oder die überhaupt übel berechtiget sind, zu meide«. c) Sogenannte Pleschtänze, zumal an Sonn- und gebotenen Feiertagen oder gelegenheitlich der sogenannten Kirchweihfeste — sei es wo immer — gar nicht zu besuchen. d) Auch Andere — Jeder in seinem Wirkungskreise — davor, nämlich vor a), b) und c), zu warnen und davon abzuhalten. 2. Tägliches Gebet eines Vaterunsers und Ave mit den Schlußworten: „Heiliger Johann der Täufer, erbitte mir von Gott die Beharrlichkeit in meinem guten Vorsätze." 3. Empfang der heil. Sakramente der Buße und des Altars am Feste des heil. Johannes des Täufers oder in der Oktave. Die Vereinslettung liegt überall dem Herrn Pfarrer oder Kumten ob; im Verhinderungsfälle, oder wegen besonderer Umstände kann ausnahmsweise der Herr Kaplan damit betraut werden. Der Vereinsleiter lieft am Feste des heil. Johannes des Täufers eine heil. Segenmeffe und hält einen entsprechenden — nicht übex eine halbe Stunde dauernden — Vortrag au die Vereinsmitglieder. Die Ramen dieser werden in ein eigenes Verzeichniß eingetragen, mit Angabe des Datums, des Ein- und allfälligen Austrittes. Gin- und Austritt. Sowohl Jener als dieser muß ganz frei sein, und ist Niemand irgendwie zum Eintritte in den Verein moralisch zu nöthigen oder am Austritte im Geringsten zu behindern. Wer den freiwillig übernommenen Verpflichtungen, zumal jenen sub 1. a), b) und c) nicht Nachkommen will, oder denselben geradezu entgegen handelt; insbesondere Wer sich erwiesener Maßen einer offenkundigen Ausschreitung wider die Mäßigkeit oder Ehrbarkeit schuldig macht, oder irgendwie an einem Raufexzesse betheiliget, wird einfach — ohne Aufsehen — aus der Zahl der Mitglieder des Vereines gestrichen, nachdem ihm dies vorläufig unter vier Augen vom Vereinsleiter mitgetheilt worden war. Dieser St. Johannes-Verein tritt mit 1. Jänner 1866 in's Leben, und ich behalte es mir vor, im Falle derselbe Anklang findet, um Ertheilung besonderer kirchlichen Gnaden beim heil. Stnhle mich zu verwenden. Uebrigens ist gegenwärtiger Erlaß nicht nothwendig von der Kanzel zu oer-lautbaren, sondern es bleibt ganz dem klugen Ermessen der Herren Seelsorger überlassen, wie dieser Verein ohne irgend welchen Eclat eingeführt werden könne. Am besten, wenn anfänglich einige soliden, in Achtung stehenden Hausbesitzer u. dgl. dafür gewonnen werden, die dann Andere zum Beitritte bestimmen. Im Anschluffe folgt zur Mittheilung an die Wohlehrwürdige Seelsorgsgeistlichkeit eine Pränumerations-Einladung ■/. auf den „Oesterreichischen Volksfreund" mit bester Anempfehlung dieses den kirchlichen Anschauungen und Sittereffen ausschließlich gewidmeten Blattes. Die gegenwärtige Redaktion bietet jede Garantie dar, daß sie ihre in unseren Tagen doppelt schwierige, aber verdienstvolle Aufgabe zu erfassen im Stande, und redlich zu erfüllen gewillt sein werde. F. B. Lavanter Ordinariat zu Marburg am 29. November 1865. Jakob Maximilian, Fürst ° Bischof. Math. Modrinjak, Konsistorialrath. Druck von Eduard Janschij» in Marburg. n ji - iWirl/lil m -.-M à :i'3f gnilimitnStt de<< ^1 1 :r ’ iš* ?Jii '