Laibacher SCHULZEITUIG. Organ des krainischen Landes ■ Lekrervereines. Erscheint Vereinsmitglieder am 10. und 25. jedes Monats. Ta/lirgf3/33.0% erhalten das Blatt gratis. Pränumerationspreise: Für Laibach: Ganzj. fl. 2-60, halbj. fl. 1-40.— Mit der Post: Ganzj. fl. 2-80, halbj. fl. 1-50. Expedition: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. — Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Beurtheilung werden kostenfrei erbeten. Blicke in die Vergangenheit. i. —g. „Reaction im Volksschulwesen, Wiederauslieferung der Volksbildung, oder richtiger gesagt: der Aufsicht über dieselbe, Wiedererniedrigung der Schule“ bilden als drohendes Gespenst ein häufig besprochenes Thema unserer jetzigen Tagespresse. Und kaum zeigt sich dieses Spukbild aus der Ferne, schnüren schon manche Lehrer eiligst ihr Ränzlein, um die Reihen der Kämpfer für die freie, selbständige Schule zu verlassen und hinüber zu laufen ins Lager der Verfechter „gewisser, der Menschheit angeblich wohl-thätiger Vorurtheile“. Nun ja, mancher Lehrer fühlt sich getäuscht in seinen Hoffnungen auf eine bessere Existenz, wie sie ihm der bekannte § 55 zugesichert hat; mancher andere ältere College kämpft mühsam mit den Anforderungen, die das Heute an das Wissen und Können eines Volksbildners stellt; er hat in seiner Jugend „eine Rolle“ gespielt und wünscht sich die alten Verhältnisse zurück; ein dritter Berufsgenosse ist ein echter Sohn unserer Tage: es scheint ihm völlig unglaublich, dass man physisch, in-tellectuell, ästhetisch, moralisch und religiös ohne allen nationalen Beigeschmack erziehen uud bilden könne; und da ein grosser Theil des Clerus im geraden Gegensätze zu seiner kosmopolitischen Mission im Concerte der Nationalen die erste Geige spielt, so findet jener in solchen Geistlichen seine treuen Gesinnungsgenossen und Freunde, wird ihr Mitarbeiter, darauf nicht achtend, dass es noch höhere Güter gibt, des Schweisses der Edlen wert, als die Nationalität es ist. Aus dergleichen Lehrern rekrutieren bekannte Factoren meist die Proselyten für ihre rückbildeuden Pläne im Volksschulwesen. Solchen, der modernen Schule Ungetreuen ist die durch das Volksschulgesetz abgethane Vergangenheit im Gedächtnisse verblasst oder sie haben dieselbe nie gekannt; nur so finden wir ihre Gesinnung, ihr Handeln erklärlich. Für sie wollen wir an der Hand der weiland politischen Schulverfassung, die in den Privatbibliotheken der Lehrer schon eine Seltenheit geworden sein mag, einen Orientierungsgaug durch die alte Schule machen. § 1 derselben sagt: „Die nächste unmittelbare Aufsicht über jede Trivialschule, und auf dem Lande auch über jede Hauptschule, ist dem Ortsseelsorger anvertraut. Dieser ist nicht nur dazu geeignet, weil der Religionsunterricht der Haupttheil der Belehrung der Volksschulen ist, sondern auch dadurch, weil der geistliche Stand vermöge seines Berufes dem Staate beim Lehramte überhaupt dienen soll und darin vormals auch am meisten gedient hat. Jeder Ortsseelsorger hat demnach, so wie über den Religious-, also auch über den Schulunterricht, über das methodische Verfahren, über den Wandel des Schullehrers zu wachen . . . Man ist zwar da und dort auch bis heute noch nicht zur vollen Ueberzeugung gelangt, dass die Volksschul- sowie jede andere Thätigkeit nur der Fachmann richtig beurtheilen, dass nur der ausgezeichnete Lehrer ein Lehrer der Lehrer sein kann; aber der Schritt zum Besseren ist gethan, die fachmännische Sehulinspectiou wird, wenn sie auch noch nicht ausschliesslich in Activität ist, doch immer häufiger. In jener Zeit war der Ortsseelsorger, weil Religionslehrer, wenn auch zur Schulaufsicht deshalb noch nicht thatsächlich geeignet, so doch ex offo dazu für geeignet wenigstens erklärt. Der heutige Clerus dürfte im Entgegenhalte zum Clerus von einst in der Bildung keine Rückwärtsbewegung gemacht haben; er lehrt auch heute die Religion, soweit diese gelehrt werden kann; wer wollte aber heute behaupten, dass in jedem Pfarrhofe bedingungslos ein geeigneter Schulinspector wohne?! — Heute führt die Aufsicht über den Lebenswandel des Lehrers ein Gremium, der Ortsschulrath. Wir haben es auch heute miterlebt und wiederholt gesehen, wie die Arroganz eines Dorfpaschas, der die Grenze seiner Befugnisse als Ortsschulraths-Mitglied nicht zu überblicken vermochte, ein mühevolles Lehrerleben nichts weniger als angenehmer machte. Das war aber eine Normwidrigkeit, eine Befuguisüber-schreitung. Das folgenschwere endgiltige Parere über die Sittlichkeit des Lehrers fällt nicht, mehr eine Einzelperson, sondern eine Körperschaft, welche wohl auch nicht gefeit ist gegen Irrthum, Zu- und Abneigungen, von welcher man aber aus natürlichen Gründen im ganzen doch eher objective Urtheile zu erhoffen berechtiget ist, als von einer einzigen Persönlichkeit. Nicht zu übersehen ist auch,, dass der Geistliche den Wandel des Lehrers nach wesentlich anderen sittlichen Grundsätzen prüfen wird, als etwa der Kantische ist („Alles, was ausser dem guten Lebenswandel der Mensch noch thun zu können vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden, ist etc.“) Bemerkenswert ist § 9 der in Rede stehenden Schulverfassung: „Damit es aber den Schul-Districtsaufsehern nicht an der nöthigen Mitwirkung und Unterstützung fehle, soll bei dem Kreisamte der im Schulfache am besten bewanderte Kreiscommissär, der für die gute Sache ist und sich mit den Dechanten gut zu benehmen weiss, das Schulgeschäft in Hinsicht auf Baulichkeit und Giebigkeit und überhaupt in allen Angelegenheiten führen, in welchen die Unterstützung und Mitwirkung des Kreisamtes erforderlich sein wird.“ Die Kreisämter wurden also für die harmlosen Administrationsgeschäfte in den Dienst der Dechante gestellt, zugleich aber wurde sogar dafür gesorgt, dass die politischen Beamten gegen dieselben alle Regeln der Courtoisie befolgten; denn der mit Agenden des Schulfaches betraute Kreiscommissär musste sich mit den Dechanten gut zu benehmen wissen. Schülerausflüge, Von Theodor Josin, Lehrer in Adelsberg. Wem Gott will rechte Gunst erweisen, Den schickt er in die weite Welt. Der Frühling wäre gekommen. Dies veranlasst mich, einer mir sehr wertvoll scheinenden Angelegenheit, nämlich den Schülerausflügen, einige Worte zu widmen. Solche Ausflüge werden bei uns wenig, ja fast gar nicht gepflegt, weil man ihren Wert verkennt oder die mit denselben verbundenen Mühen scheut. Schon manchen Collegen hörte ich sagen, er wisse seine freie Zeit besser auszunützen, als durch das „Herumbummeln“ mit den Jungen. Her Lehrer, der so spricht und handelt, begeht eine Sünde, denn dadurch sind ihm sowie seinen Schülern viele lehrreiche und angenehme Stunden verloren gegangen. Ich will es versuchen, die Richtigkeit dieser Behauptung zu beweisen. Der gegenwärtige Lehrplan verlangt, den Kindern solle das Wissenswerteste aus der Naturkunde beigebracht werden. Auf Grundlage des Lesebuches, mit Zuhilfenahme künstlicher und natürlicher Lehrmittel suchen wir dieser Aufgabe zu entsprechen. Wenn die Anschauung schon bei anderen Gegenständen eine grosse Rolle spielt, so spielt sie eine umso grössere hier. Wo könnte diesbetreffs auch Besseres geboten werden, als in der weiten, schönen Natur? Was der Schüler in der Schule aus dem Munde des Lehrers gehört, was er aus dem Buche gelesen oder was er darin abgebildet gesehen, das tritt ihm hier in Wirklichkeit vors Auge; dadurch wird das Erlernte dauernd befestiget. Viel Lehrreiches bieten Besuche grosser Oekonomien, Saatschulen, gewerblicher Anstalten u. s. w. — Der Lehrer kann bei Ausflügen den Kindern die Umgebung ihres Heimatortes zeigen und so auf die natürlichste Art mit der Erdkunde beginnen; er führt dieselben zu einer historisch denkwürdigen Stätte, um das Interesse für Geschichte zu wecken. Da an vielen Schulen zweckentsprechende Turnplätze fehlen — von Turnräumen gar nicht zu reden —, so wird das Turnen meist nur nothdürftig gepflegt. Man ist gezwungen, jahraus jahrein im Lehrzimmer zu turnen. Dass ein solches Turnen nicht gar heilbringend ist, kann sich jedermann leicht vorstellen, und diejenigen, die behaupten, kein Turnen wäre besser als ein derartiges, haben nicht ganz unrecht. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, führe der Lehrer die Jugend hinaus in den grünen Wald und turne dort nach Herzenslust. Schülerausflüge sind vorzügliche Belehrungsmittel; sie wirken ganz im Sinne des Gesetzes, weil sich daran die Mehrzahl der Schüler betheiligt. Ein wahrer Segen sind dieselben für Kinder, die an schulfreien Tagen ohne oder nur unter Aufsicht von Dienstboten sind, so z. B. die Kinder der Arbeiter. Was mit unbeaufsichtigten Kindern alles geschehen kann, ist jedermann einleuchtend, und darüber noch besonders zu sprechen, wäre überflüssig. Die Sorge um solche Kinder ist eine der brennendsten Zeitfragen. Ich würde zu weitläufig sein, wollte ich nur einigermassen ausführen, was in dieser Hinsicht bereits gethan worden ist und was noch gethan werden muss; ich beschränke mich nur darauf, hiebei Schülerausflüge annähernd auch als gelindes Mittel gegen das Heranwachsen des Proletariats hinzustellen. Ich schmeichle mir, den freundlichen Leser vom Werte des Gegenstandes dieser Abhandlung überzeugt zu haben. Die Behauptung Einzelner, Schülerausflüge würden die Disciplin lockern, ist nichtig; im Gegentheile: sie bieten dem Lehrer die beste Gelegenheit, sich die Liebe und das Zutrauen der Schüler zu erwerben und deren Charakter kennen zu lernen — gewiss zwei der wichtigsten Factoren einer guten Schulzucht. Allerdings lässt sich nicht bestreiten, dass Ausflüge ihre Nachtheile haben könnten, aber — auch das beste Medicament, unrichtig angewendet, bringt dem Kranken statt Heil den Tod; man muss eben verstehen, mit der Sache umzugehen. Meines Erachtens wäre bei Veranstaltung von Ausflügen Nachstehendes zu beachten: 1.) Man mache dieselben so oft als möglich, aber immer nur mit Kindern desselben Geschlechtes. Einmal kommen die Knaben, ein andermal die Mädchen au die Reihe, öderes gehen an mehrclassigen Schulen die erstereu mit dem Lehrer, letztere mit der Lehrerin. Schüler, die sich eines groben Vergehens schuldig gemacht, werden zu Hause gelassen; es ist nicht zu fürchten, dass solche „Sträflinge“ nun auf den Strassen herumirren werden, denn hat das Kind nur noch ein wenig Ehrgefühl, wird es sich hüten, öffentlich zu zeigen, dass es der Strafe wegen zu Hause bleiben musste. 2. ) Wirtshausbesuch bleibt unter jeder Bedingung ausgeschlossen. Nur zu leicht kommeu die Kinder auf den Gedanken, dies wäre der Hauptpunkt des Ausfluges. Auch wären Ausflüge mit derlei Absichten darum zu yerwerfen, weil sie, wenn auch nicht mit grossen, so doch mit Auslagen verbunden sind, infolge dessen nicht alle Kinder daran theilnehmen können. Da aber eine Erfrischung jedenfalls nothwendig ist, so nimmt jedes Kind ein Stück Brot, etwas Obst u. dgl. mit. 3. ) Der Lehrer lasse die Kinder keinen Augenblick unbewacht, hüte sich jedoch vor allzu grosser Strenge. Er erlaube den Kleinen das fröhliche Herumtummeln und sei dabei selbst fröhlich, sonst verlieren dieselben Lust und Freude zu Ausflügen. Erheiternd und vortheilhaft wirken Signale. Ein Schüler wird zum Hornisten, ein anderer zum Trommler abgerichtet. Man kann sich denken, welch eine Freude das Trommeln beim Marsche hervorruft und wie gut es für die Ordnung ist, wenn sich die Herumspringenden aufs Hornsignal in Reih und Glied aufstellen, um da oder dorthin zu gehen, ein Liedchen abzusingen oder dem frühem ein Turnspiel folgen zu lassen. Die vorgeführten Punkte beobachtend, wird kaum ein Lehrer die Ausflüge erfolglos finden; er wird ;sie|deshalb eifrigst pflegen und gerne dafür etwas von seiner freien Zeit opfern. Seine Schüler werden, wenn sie erwachsen, mit Freuden au ihre Schulzeit und ihren Lehrer zurückdenken und mit Stolz sagen: „Wir haben einen Lehrer gehabt, der väterlich für uns sorgte.“ Lehrerhaus-Verein. Aus Wien kam uns Folgendes zu: An die p. t. Mitglieder des österreichischen Lehrstandes! Collegen und Colleginnen! Indem wir die hohenorts genehmigten Satzungen des Lehrerhaus-Vereines zur allgemeinen Kenntnis bringen, laden wir zum Eintritte in den Verein ein. (Die erste Sitzung fand am 8. Mai 1. J. im Zeichensaale des städtischen Pädagogiums statt.) Beitrittserklärungen und Mitgliedsbeiträge (§ 4 der Statuten) werden unter der Adresse des bisherigen Cassiers (Herrn Franz Pehm, Bürgerschul-Direc-tor, II., Kleine Sperlgasse Nr. 2) erbeten. Die Satzungen des Lehrerhaus-Vereines, die jedem in beliebiger Anzahl kostenfrei zur Verfügung stehen, lauten wie folgt: Name, Sitz und Zweck des Vereines. § 1. Der Verein führt den Namen „Lehrerhaus-Verein“, hat seinen Sitz in Wien und bezweckt die Gründung eines Lehrerhauses in Wien. Das Lehrerhaus soll in sich schliessen: a) Unentgeltliche Räumlichkeiten für die in Wien sesshaften Lehrervereine sowie für Lehrerversammlungen überhaupt, b) eine pädagogische Hauptbücherei, c) eine beständige Lehrmittelausstellung, d) Abtheilungen für alle Zweige der wirtschaftlichen Selbsthilfe, als: Lebensversicherung, Peu-siouswesen, Witwen- und Waisen Versorgung u. s. w., e) unentgeltliche Absteigquartiere für die Wien besuchenden Lehrpersonen — nach Massgabe des vorhandenen Raumes. — § 2. Der Lehrerhaus-Verein ist kein politischer Verein und das Lehrerhaus kein auf Gewinn berechnetes Unternehmen. Mittel. §.3. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sollen aufgebracht werden: a) durch die Beiträge der Mitglieder, b) durch den vertragsmässig festgesetzten Beitrag aus dem literarischen Unternehmen „Schule und Haus“, c) durch freiwillige Spenden (Schenkungen und Vermächtnisse), d) durch Veranstaltung von Vorträgen sowie von musikalischen und theatralischen Productionen, e) durch behördlich genehmigte Sammlungen und Gewinstverlosungen. Arten der Mitglieder und Pflichten derselben. §4. Dem Vereine gehören an: A. als ordentliche Mitglieder jene Lehrpersonen an den öffentlichen Volks-, Bürger- und Mittelschulen und anderen öffentlichen Lehranstalten, welche a) einen jährlichen Beitrag von mindestens 50 kr. entrichten oder b) ein für allemal einen Beitrag von 5 fl. erlegen (ständige Mitglieder); B. als Förderer solche Personen oder Körperschaften (Lehrkörper u. s. w.), die a) einen jährlichen Beitrag von mindestens 2 fi. entrichten oder b) ein für allemal 20 fl. erlegen; C. als Gönner alle jene Personen oder Körperschaften, die a) einen jährlichen Beitrag von 5 fl. leisten oder b) ein für allemal 50 fl. in die Vereins-casse zahlen; D. als Stifter jene Personen oder Körperschaften, die dem Vereine mindestens 100 fl. zuwenden. Die ordentlichen Mitglieder haben die besondere Verpflichtung, den Vereinszweck allenthalben kräftigst zu fördern. Rechte der Mitglieder. § 5. Alle Mitglieder haben das Recht: a) den Vollversammlungen beizuwohnen, b) gegen vorherige Anmeldung Gäste in die Vollversammlungen einzuführen, c) in die Gebarung des Lehrerhausfondes Einsicht zu nehmen. Das Stimm-recht sowie das active und passive Wahlrecht kommen nur den ordentlichen Mitgliedern zu. Art der Bildung und Erneuerung des Vereines. § G. Der Verein bildet sich durch die Anmeldung von Mitgliedern bei dem Gründungs- (Lehrerhaus-) Ausschüsse, der, wenn die Zahl von 100 Mitgliedern erreicht ist, dieselben zu der ersten Vollversammlung behufs Vornahme der Wahl des Ausschusses einzuberufen hat. Sodann erfolgt die Fortbildung des Vereines durch die bei demselben sich anmeldenden Mitglieder. — § 7. Sobald das Lehrerhaus errichtet ist, bestimmt die Vollversammlung die Grundsätze der Verwendung und Verwaltung desselben. Bei der hiebei nothwendigen Aenderung der Satzungen müssen den dem Vereine längere Zeit angehörenden (als den gründenden) Mitgliedern gewisse Vorrechte eingeräumt werden. Organe der Vereinsleitung. §. 8. Die Vereinsangelegenheiten werden besorgt a) von dem Ausschüsse, b) von der Vollversammlung. Vom Vereins-Ausschusse. § 9. Dem Ausschüsse obliegt die Leitung der Ver-einsthäfcigkeit, die Verwaltung des Vermögens, überhaupt die Besorgung sämmtlicher, nicht ausdrücklich der Vollversammlung vorbehaltener Angelegenheiten. — § 10. Der Vereins-aUsschuss besteht aus a) 21 Mitgliedern, die von der ordentlichen Vollversammlung mit absoluter Stimmenmehrheit auf drei Jahre gewählt werden, u. zw. derart, dass jeder Wiener Gemeindebezirk und jeder Wiener Vororte-Schulbezirk darin vertreten ist, b) den verantwortlichen Schriftleitern von „Schule und Haus“. — §11. Nach Ablauf eines jeden Ver-«insjahres scheidet ein Drittel der gewählten Mitglieder aus, u. zw. in den ersten zwei Jahren durch Auslosung, sodann in der Reihe ihrer Functionsdauer. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. — § 12. Die Ausschussmitglieder wählen alljährlich aus ihrer Mitte einen Obmann, zwei Obmann-Stellvertreter, zwei Schriftführer, einen Cassier und einen ständigen Berichterstatter. — § 13. Der Ausschuss versammelt sich über Berufung durch Jen Obmann oder dessen Stellvertreter mindestens einmal monatlich (mit Ausnahme der Ferienmonate) zu einer ordentlichen Sitzung. Der Vorsitzende kann aber jederzeit und er muss, wenn mindestens 5 Ausschussmitglieder es verlangen, eine ausserordentliche Sitzung einberufen. — § 14. Zur Beschlussfähigkeit des Ausschusses ist die Anwesenheit von min-Jestens 10 Mitgliedern erforderlich. Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit aller anwesenden Ausschussmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist demnach der An-hag gefallen. — § 15. Der Ausschuss hat das Recht, seinen Sitzungen Experten mit berathender Stimme beizuziehen. Von der Vollversammlung. § 16. Die ordentliche Vollversammlung findet jährlich einmal, u. zw. im letzten Viertel des Vereinsjahres, das am 1. Jänner beginnt, in statt. Ausserordentliche Vollversammlungen sind über Beschluss des Ausschusses, oder wenn es mindestens 50 ordentliche Mitglieder unter Angabe der Gründe, beziehungsweise des Verhandlungsgegenstaudes, verlangen, einzuberufen und in Wien abzuhalten. — 134 ____ § 17. Die Einladung zu den Vollversammlungen ist den Mitgliedern durch den Ausschuss mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung in geeigneter Weise bekanntzugeben. § 18. Etwaige Anträge der Mitglieder sind mindestens 7 Tage vor der Vollversammlung dem Ausschüsse vorzulegen; über dieselben ist in der Vollversammlung nur dann zu verhandeln, wenn sie mindestens von einem Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder unterstützt werden. — § 19. Dem Wirkungskreise der ordentlichen Vollversammlung sind folgende Angelegenheiten Vorbehalten : a) die Entgegennahme und Prüfung des durch den Ausschuss zu erstattenden Kechenschaftsberichtes und die Erledigung der von den Kevisoren geprüften Jabresrechnuug; b) die Entscheidung über die Verwendung oder Anlage des Vereinsfondes; c) die Entscheidung über alle von dem Ausschüsse vorgelegten Anträge oder Anfragen; d) die Wahl des Ausschusses und zweier Rechnungsrevisoren; e) Abänderungen der Satzungen und Genehmigung, beziehungsweise Aenderung, der Geschäftsordnung. — § 20. Die Vollversammlung ist bei jeder Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit relativer Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag gefallen. Schiedsgericht. §21. Streitigkeiten, die aus dem Vereinsverhältnisse entspringen, werden mit ausdrücklicher Entsagung jeder andern Instanz von einem Schiedsgerichte entschieden. Zu diesem Behufe wählt jede Partei zwei ordentliche Mitglieder als Schiedsrichter, welche ein fünftes Vereinsmitglied als Obmann berufen. Wird über die Person des Obmannes eine Einigung nicht erzielt, so entscheidet unter den hiefür Vorgeschlagenen das Los. Das Schiedsgericht fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Obmann. Vertretung des Vereines nach aussen. § 22. Dem Obmanne, beziehungsweise seinen Stellvertretern, obliegt die Oberaufsicht über die ganze Geschäftsführung, der Vorsitz in den Vollversammlungen und Ausschussitzungen, die Vertretung des Vereines nach aussen und in Gemeinschaft mit einem Schriftführer und einem dritten Ausschussmitgliede die Unterzeichnung der vom Vereine ausgehenden Kundmachungen, Actenstücke und Urkunden. Auflösung des Vereines. §23. Die Auflösung des Vereines kann nur über Vorschlag des Ausschusses von einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen Vollversammlung bei Anwesenheit von mindestens einem Viertel der eingeschriebenen ordentlichen Mitglieder mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden. Ist die zu diesem Zwecke einberufene Vollversammlung beschlussunfähig, so wird nach Verlauf von vier Wochen neuerlich eine Vollversammlung einberufen, die bei jeder Anzahl der erschienenen Mitglieder mit Zweidrittel-Mehrheit über die Auflösung des Vereines verfügt. Die auflösende Versammlung fasst Beschlüsse über die Verwendung des Vereinsvermögens. — § 24. Im Falle einer behördlichen Auflösung übernimmt die Gemeinde Wien die Verwaltung des Vereinsvermögens, bis ein neuer Verein zur Verwirklichung des Lehrerhaus-Unternehmens ins Leben getreten ist. Bildet sich innerhalb der nächsten fünf Jahre kein solcher Verein, so verwendet die Gemeinde Wien den vorhandenen Fond zur Unterstützung der Witwen und Waisen der Lehrer Wiens. Eine schöne Moorpflanze. Aus der Feder eines unserer hervorragendsten Forscher fand sich vor wenigen Tagen im „Laibacher Wochenblatt“ die Beschreibung einer Pflanze, die wohl zu den schönsten gezählt werden muss und eben jetzt stellenweise den weiten Moorgrund schmückt. Wir lesen darüber: Auf den durch die fortschreitende Cultur des Laibacher Moores bereits sehr eingeengten Rieden, wo sich die Flora des einstigen Hochmoores mehr oder minder in ihrer Ursprünglichkeit erhalten hat, überzieht in dieser Jahreszeit eine der schönsten, zu der Familie der Heidekräuter (Ericaceen) gehörige Pflanze, die pol eiblättrige Andromeda {Andromeda pölifolia) mit ihren röthlichen Blüteudolden die Torfdecke. Die krainische Flora weist wohl kaum ein zierlicheres Pflanzengebilde auf, als es dieses Gewächs ist. Auf schlanken, blassrothen, geneigten Stielen erheben sich in dichten Dolden an der Spitze des mit rosmarinähnlichen, an der Unterseite meergrünen Blättern bedeckten holzigen Stengels die nickenden kugeligen Blumenkronen von wachsartiger Structur, deren blendendes Weiss von einem rosigen Hauche angeflogen ist. Erst nach vollendeter Blüte nehmen die fruchttragenden Blumenstiele mit ihren reichlichen Samen tragenden Kapseln eine senkrechte Stellung an. Die Blumenverkäuferinnen aus der Umgebung von Brunndorf bringen ganze Körbe derselben von den benachbarten Morastrieden auf den Laibacher Wochenmärkten zum Verkaufe, sie nennen sie die rothen Maiglöckchen. Man könnte sie wohl auch mit Fug die Alpenrose des Moorlandes nennen, denn sie ist eine nahe Verwandte der Alpenrose, zu denen sie auch der krainische Botaniker Scopoli eingereiht hat, indem er bemerkte, dass er keinen Grund finde, das brüderliche Band, welches sie mit dem Geschlechte der Rhododendren verbindet, zu trennen. Der Name Andromeda wurde dieser Pflanze vom genialen Karl Linne beigelegt, wie denn überhaupt dieser Altvater der Botanik es liebte, eine bedeutende Anzahl mythologischer Namen in die botanische Nomenclatur einzuführen und damit auserlesene Pflanzengattungen au^zuzeichnen. So kam es denn, dass der durch den griechischen Mythus unter die Sterne versetzten schönen Andromeda — der Tochter des äthiopischen Königs Cepheus und der Kassiopeia, welche, über Ausspruch des Orakels einem Seeungeheuer geweiht, auf einer felsigen Insel angekettet ward, bis sie von Perseus befreit und als dessen Gemahlin heimgeführt wurde — ein würdiger Platz auch in der Flora beschieden wurde. Das Geschlecht der Andromedeu zählt über 40, der arktischen Flora angehörige Arten, von denen die meisten in den ausgedehnten Moorbrüchen Nordamerikas Vorkommen. Linnč lernte unsere Pflanze auf seiner Reise nach Lappland kennen, seine lateinische Beschreibung derselben ist ein schönes Denkmal der poetischen Auffassung der Natur, die seinerzeit selbst in den wissenschaftlichen Kreisen keinen Anstoss erregte und der man in den Werken jenes berühmten Botanikers häufig begegnet. „Diese auserwählte herrliche Jungfrau“ — also lautet die Linnd’sche Beschreibung der Pflanze — „trägt stolz ihr Haupt auf langem lebenathmenden Halse, ihr Antlitz mit den rosenrothen Lippen übertrifft weit alle Schminke der Venus, auf die Knie sich zu Boden werfend, mit gebundenen Füssen, vom Wasser umflutet, an den Fels geschmiedet, schauerlichen Drachen (Wasserthieren) preisgegeben, neigt sie das traurige Antlitz zur Erde, die unschuldigen Arme zum Himmel erhebend, bis der heissersehnte Perseus (der Sommer) die Ungeheuer besiegt, sie aus den Wässern errettet, worauf sie als fruchtbare Mutter ihr Antlitz wieder emporrichtet.“ Dieser mythischen Erklärung unserer Pflanze durch die kühne Phantasie eines Linnö kann eiuiger-massen eine Bedeutung nicht abgesprochen werden, wenn man in Betracht zieht, dass das häufige Auftreten dieser Bewohnerin des hohen Nordens auf dem Laibacher Moore ein pflanzengeographisches Räthsel bildet, welches mit jener Urzeit zusammenhängt, als die nordische Flora auch in unseren Gegenden stark vertreten war. Mit dem Verschwinden der Gletscher der Eiszeit hat auch die Pflanzendecke der Ebene eine andere Physiognomie angenommen, nur wenige Repräsentanten jener arktischen Flora, und unter diesen auch die Andromeden, haben sich in dem Moore erhalten, während andere sich in unsere Alpenregionen zurückzogen. An der Bildung des Gewebes des Torfes, den wir als Heizmaterial benützen, hat die Andromeda einen bedeutenden Antheil; vor mehreren Decennien bedeckte sie meilenweit unser Hochmoor, in nicht zu ferner Zeit wird sie zu den Seltenheiten der bereits stark gelichteten Hochmoorflora gehören. IES"CLn.d.sclx©,ia.- Wien. Se. Majestät der Kaiser hat dem Herrn Minister für Cultus und Unterricht Dr. Paul Gautsch von Frankenthurn die Würde eines geheimen Käthes taxfrei verliehen. Oberösterreich. (Landes-Lehrerconferenz.) Im Herbste dieses Jahres wird in Linz eine Landes-Lehrerconferenz stattfinden. Die Landesschulbehörde hat bisher dafür folgende Punkte auf die Tagesordnung gesetzt: 1.) Es ist ein Detaillehrplan für den Unterricht in den einzelnen Kealien für die verschiedenen Kategorien von Volksschulen auf Grund der mit dem landesschulräthlichen Erlasse vom 28. März 1885, Z. 840, festgestellten Normallehrpläne zu entwerfen. 2.) Welche approbierten Lesebücher, welche Ausgaben und Bände derselben können zweckmässiger Weise, unter Beachtung der durch die Normallehrpläne gegebenen Vertheilung der Jahresstufen auf die einzelnen Classen und Abtheilungen, an den verschiedenen Kategorien von Volksschulen in Verwendung genommen werden ? 3.) In welcher Weise ist der Fortbildungsunterricht für die der Schulpflicht entwachsene Jugend einzurichten, um eine allmähliche, allgemeine Verbreitung desselben anzubahnen und zu sichern; welche Mittel und Wege sind zur Erreichung dieses Zieles zweckmässig und nothwendig? Mähren. (Keine Conferenzarbeiten mehr.) Der mährische Landesschulrath hat beschlossen, die Conferenzarbeiten bei dem Umstande, als solche „schriftliche Prüfungen“ der angestellten Lehrer in Bezirks-Lehrerconferenzen zu sehr an das Schülerhafte streifen und als unpassend erscheinen, abzuschaffen. Baiern. (Gegen die siebenjährige Schulpflicht.) Die Kammer der Keichs-räthe hat dem von der Abgeordnetenkammer mit äusserst geringer Majorität angenommenen Anträge des Freiherrn von Hafenbrädl, die Aufhebung des siebenten Schuljahres betreffend, mit allen gegen eine Stimme die Zustimmung versagt. Frankreich. (Pariser Schulwesen.) Wie Zeitungen melden, sollen die Auslagen für die Volksschulen von Paris 24 Millionen Francs betragen. Die Stadt besitzt 492 Schulen, die von 175 000 Schülern und Schülerinnen besucht werden. Die Zahl der Lehrkräfte soll sich auf 3000 belaufen. Ob alle derselben, wie auch alle Volksschulen, als solche hinzunehmen sind, wie sie das Gesetz und eine gesunde Schulverwaltung kennt, wird nicht angegeben. Rumänien. (Interessantes über das Schulwesen.) [Schluss.] Das genaue percentuelle Verhältnis über den Schulbesuch in Rumänien konnte ich aller Mühe ungeachtet nicht auftreiben. Eine approximative Berechnung, welche sich aus dem Vergleiche der Bevölkerungszahl mit den die Schule besuchenden Kindern im schulpflichtigen Alter ergibt, möge als geringe Compensation hierfür an dieser Stelle Aufnahme finden. Rumänien hat eine Bevölkerungszahl von rund 5 000 000 Einwohner. Nehmen wir den achten Theil dieser Zahl als dem schulpflichtigen Alter angehörend an, was bei einer nur vierjährigen Schulpflicht sehr hoch gegriffen ist, so ergibt sich die Ziffer von 625 000 schulpflichtigen Kindern. Dieser Zahl steht nun die der schulbesuchendeu Kinder mit circa 134 000 gegenüber, woraus sich ein Schulbesuch von 22 % der Kinder im schulpflichtigen Alter ergibt. Das ist nun allerdings kein besonders günstiges Verhältnis; es ist aber auch keineswegs dasjenige, welches für heute zutrifft, da es auf den statistischen Angaben für das Schuljahr 1881/82 basiert. Seit jener Zeit ist zwar keine neue und authentische Angabe über den Schulbesuch erschienen, wohl aber hat sich der letztere bedeutend gehoben, da mittlerweile eine nicht geringe Zahl neuer Dorfschulen errichtet wurde. Ziehen wir nun noch in Rechnung, dass unmittelbar vor der politischen Selbständigkeit des Landes der Schulbesuch bestenfalls 10% betragen hatte, und dass seit jener Zeit bis zum Jahre 1881 nicht mehr als vier Jahre verstrichen waren, so bedeutet die 12% Zunahme des Schul- besuches einen ganz gewaltigen Aufschwung. Nun sind aber seit dem Jahre 1881 wieder vier Jahre verstrichen, in welchem Masse aber während dieser Zeit der Schulbesuch zugenommen hat, können wir aus einem einfachen Vergleiche des Schulbesuches in den Jahren 1880/81 und 1881/82 ersehen. Im Schuljahre 1880/81 besuchten die Volksschule allein 75780, im darauf folgenden Jahre schon 119 897 schulpflichtige Kinder, was einer Vermehrung um 44117 Kinder oder fast 8°/o der gesummten schulpflichtigen Jugend entspricht. Nehmen wir an, die Zunahme in den auf das Schuljahr 1881/82 folgenden vier Jähren wäre nur um die Hälfte, d. h. um je 4°/0 erfolgt — was zweifellos zu niedrig gegriffen ist —, so müsste das Verhältnis des Schulbesuches mittlerweile auf 36 °/o der schulpflichtigen Jugend gestiegen sein, ein Verhältnis also, das im Vergleiche zu dem manches interessanten Landes in unserer Monarchie ein überaus günstiges genannt werden muss. Zur Aufklärung sei gleich hier bemerkt, dass die Differenz zwischen der letzten und der schon früher gemachten Angabe über den Schulbesuch im Jahre 1881/82 davon herrührt, dass bei dieser auch die die Mittelschule besuchenden Kinder im schulpflichtigen Alter eingerechnet sind, während jener nur die die Volksschule besuchenden Kinder zugrunde liegen. — An Lehranstalten weist Kumänien auf: 1.) 4 Hochschulen (2 Universitäten, 1 Ingenieurschule und 1 Militärschule); 2.) 79 Mittelschulen, und zwar: a) 9 Gymnasien zu 4 Classen (Untergymnasien), b) 7 Lyceen zu 7 Classen (Unter- und Obergymnasien), c) 4 Realgymnasien zu 5 Classen (von diesen wird jede auf 7 Classen erhöht, weiters werden noch 4 neu errichtet werden), d) 8 Seminarien (unter staatlicher Aufsicht) zu 7 Classen, e) 20 Normalschulen (Lehrer-Bildungsanstalten) zu 5 Classen, f) 6 Handelsschulen zu 5 Classen, g) 6 Mittelschulen für Mädchen (Centralschulen) zu 5 Classen, h) 12 Gewerbeschulen für Mädchen zu 5 Classen, i) 1 Special-Mittelschule für Mädchen, das Asyle Helene zu 6 Classen, j) 2 ßcoles des beaux arts mit 3 Jahres-cursen, k) 2 Conservatorien (Musik und Declamatiou) mit 3 Jahrescursen und endlich l) 2 ßcoles normale superieur (in Verbindung mit den Universitäten) zur Heranbildung von Mittelschul-Professoren; 3.) Volksschulen (ßcoles primairesj 2281 und 4.) Privatschulen und Institute 65. Lehrkräfte sind für diese Anstalten vorhanden : für die Hochschulen 116, für die Mittelschulen 619 (505 männliche und 114 weibliche), für die Volksschulen 2698. Die Kosten zur Erhaltung dieser Lehranstalten werden zum grössten Theil vom Staate bestritten. Im Budget des Jahres 1883/84 erscheinen für den öffentlichen Unterricht eingestellt: 11 634676 Francs, gegenüber einer Gesammtausgabe des Staates von 125 039 535 Francs. Zu diesen Auslagen sind jedoch noch die von den Districten zu bestreitenden hinzuzurechnen, die für Gymnasien, Handels- und Normalschulen allein schon 1 Million Francs beizusteuern haben. Das Budget für den öffentlichen Unterricht beträgt somit gegenwärtig mehr als 10°/o der gesammten Ausgaben des Staates, wobei in Betracht zu ziehen ist, dass die Zahl der Volks- und der Normalschulen zweifelsohne fast verdreifacht wird werden müssen, um dem Bedürfnisse und dem Gesetze zu genügen, dass demnach auch die Kosten für das Unterrichtswesen in demselben Masse werden steigen müssen. Die Gehalte der Lehrpersonen sind wie folgt bemessen: Jahresgehalt des ordentlichen Mittelschul - Professors 4320 Francs, Jahresgehalt des Supplenten an der Mittelschule 3024 Francs, Jahresgehalt des Volksschullehrers an städtischen Schulen 2400 Francs, Jahresgehalt des Volksschullehrers an Dorfschulen von 1200 bis 1800 Francs. Hiezu kommt noch eine unseren Quinquennien entsprechende Gehaltserhöhung von mindestens 100 Francs Pro Quinquennium. In Abzug zu bringen sind dagegen 15°/o des Gehaltes für den Pensionsfond. Die Pensionsfähigkeit des Lehrpersonals beginnt mit dem Tage des Eintritts in den Lehrkörper. Auf die volle Pension Anspruch haben Lehrpersonen nach einer Lehr-thätigkeit von 30 Jahren und dem zurückgelegten 60. Lebensjahre. Anspruch auf die Beistellung einer Wohnung haben nur die Directoren und Leiter der Schulen. Die Heran- bildung des Lelirpersonals besorgen besondere diesem Zwecke dienende Lehranstalten. Der Mittelschullehrer, der den Titel Professor führt, muss akademische Bildung besitzen und an der mit der Universität verbundenen ßcole normale superieur specielle Pädagogik studiert haben. Die Lehrkräfte an Volksschulen müssen nach absolvierter Volksschule die Lehrer-Bildungsanstalt (ßcole normale) mit gutem Erfolge absolvieren Locales. Veränderungen im Lehrstande. Herr Franz Kalin, Oberlehrer in Urem, wurde über eigenes Ansuchen nach Podkraj übersetzt. Herr Stanislaus Novak wurde definitiver Lehrer in Tschatesch. Staatsstipendien für Lehraiutszöglinge. Auf Grund der von den Lehrkörpern der k. k. Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen erstatteten Anträge hat der k. k. Landesschulrath nachbenannten Zöglingen Staatsstipendien verliehen: A. An der k. k. Lehrer-Bildungsanstalt, und zwar im Betrage von je 50 fl.: Malenšek Felix, Sedlak Josef (beide aus dem 4. Jahrgange), Hübler Friedrich (3. Jahrgang), Kopitar Franz, Razpotnik Franz, Schüller Theodor (aus dem 2. Jahrgange), Armič Josef, Cerar Johann, Kohlbesen Albert, Malič Anton, Novak Josef, Plhak Hugo, Sachs Alois, Schechel Alois, Volz Emil, Wider Karl und Zupan Johann (alle aus dem 1. Jahrgange); dem Zöglinge des 4. Jahrganges Punčuh Franz wurde ein Stipendium von 100 fl. vom 2. Semester des laufenden Schuljahres mit dem auf diese Zeit entfallenden Theilbetrage von 50 fl. verliehen. Weiter wurde den Zöglingen Korošec Josef (3. Jahrgang), Albrecht Lucas, Kambič Peter und Sadar Wendelin (2. Jahrgang) der Fortbezug der von diesen Zöglingen bisher genossenen Staatsstipendien im Betrage von je 50 fl. belassen und dem Zöglinge des 2. Jahrganges Šparovec Josef das bisherige Stipendium von 50 fl. vom 16. Februar d. J. an auf 100 fl. erhöht. Einem Zöglinge des 2. Jahrganges wurde das von ihm bisher genossene Staats-stipeudium entzogen. — B. A.n der k. k. Lehrerinnen-Bildungsanstalt: Staatsstipendien im Betrage von je 50 fl.: Dolinar Johanna, Zupančič Ursula (3. Jahrgang), Bučar Theresia, Burian Wilhelmine, Cidrich Maria, Leskovic Olga, Mladitsch Francisca, Roblek Editha und Suwa Paula (alle aus dem 1. Jahrgange); der Candidatin Rischner Wilhelmine (3. Jahrgang) wurde das von derselben bisher genossene Staatsstipendium von 50 fl. vom Beginn des 2. Semesters d. J. an auf 100 fl. erhöht. Die Stiftung für Taubstumme. Der Vermögensstand der Holzapfel-Stiftung für Taubstumme stellt sich nach beendeter Verlassenschaftsabhandlung auf 182 100 fl. in Staatsobligationen und 7 130 fl. in Sonstigem. Nimmt man noch die Wolfsche Stiftung für Taubstumme im Betrage von 35 363 fl., so stellt sich das Gesammtcapital so hoch, dass damit die Erbauung eines Taubstummen-Institutes wohl in Angriff genommen werden könnte. Aus dem Testamente des verstorbenen Schulfreundes M. Hotschevar. Der unlängst verstorbene Schulfreund Martin Hotschevar testierte der von ihm errichteten Bürgerschule in Gurkfeld ein Schüler-Stiftungscapital von 30 000 fl. unter der Bedingung, dass die Unterrichtssprache an dieser Anstalt die deutsche bleibe, und der Gemeinde Landstrass, beziehungsweise jener von Nassenfuss, den Betrag von 6000 fl. zum Baue einer Volksschule unter der Bedingung, dass die deutsche Sprache immer einen obligaten Lehrgegenstand dortselbst bilde. Das Comite des krainischen Schulpfennigs hat im laufenden Schuljahre wieder allerlei Lehr- und Lernmittel verschickt, als: 15 Gros Stahlfedern, 71/i Gros Federhalter, 1200 Schreibhefte, 625 Zeichenhefte, 29 Dutzend Bleistifte, 2 Dutzend Rechentafeln, 15 Schachteln Griffel, 1 Wandkarte von Palästina und 1 Wandkarte von Europa. Zu den betlieilten Schulen gehören jene von Assling, Duplach, Ebenthal, St. Jakob a. d. Save. Jantschberg, Cornmenda, Košana, Lichtenbach, Mitterdorf in Gottschee, Morobitz, Oblak, Sairaob, Schöflein, Stalzern und Weiniz. Vom deutschen Schulvereine. Dieser hat mehrere arme Zöglinge der Lehrer-Bildungs-anstalt in Klagenfurt, welche aus Gottschee gebürtig sind, zur Beendigung ihrer Studien entsprechend unterstützt. Ein Lehrer in G. erhielt eine Ehrengabe. Zur Erhaltung des Kindergartens in Laibach wurde ein weiterer Kostenzuschlag genehmigt und die Schule in Lichtenbach mit Lehr- und Lernmitteln ausgestattet. Ausserdem wurden für mehrere Nothlehrer Unterstützungen und für Lehrpersonen an verschiedenen Schulen Ehrengaben bewilligt. Orlg'In.a-l-Oorresporxd-en.zien. Töpliz-Sagor. (Landwirtschaftlicher Unterricht und Errichtung der Baumschule.) Mit dem heurigen Schuljahre hat man an unserer vierclassigen Volksschule auch mit dem landwirtschaftlichen Unterrichte begonnen. Schon während der Winter-mouate wurde den Schülern aus der 3. und 4. Classe (90 an der Zahl) ein theoretischer Unterricht aus der Obstbaumzucht wöchentlich durch 3 Stunden ertheilt. Die Schüler schrieben „praktische Winke bei der Obstbaumzucht“ in ihre Hefte, die ihnen immer als guter Leitfaden in ihrem Leben werden dienen können Der praktische Theil dieses Unterrichtszweiges bestand — selbstverständlich nur im Schulzimmer — darin, dass sich die Schüler an verschiedenen Aesten, Stäben und Weidenruthen im Veredeln (Copulieren, Sattelschäften, doppelt Sattelschäften, Pfropfen in den Spalt u. s. w.) recht gut übten. Die Schüler zeigten schon bei diesem Unterrichte für den Gegenstand sehr viel Interesse. Im Monate März wurde nun auf Kosten der Gewerkschaft und Bruderlade eine Baum, schule hergestellt. Auch die nöthigen Gartenwerkzeuge und mehrere hundert Wildlinge wurden rechtzeitig angeschafft. Die ersten schweren Arbeiten: die Tiefackerung des Grund-complexes, die erste 50 bis 60 cm tiefe Auflockerung des Bodens und die Eintheilung des ganzen Platzes in fünf Hauptschläge (Quartiere) mussten von den gewerkschaftlichen Arbeitern verrichtet werden; die Schüler sahen nur zu, wie der Boden zu einer Baumschule bearbeitet werden muss. Die Eintheilung der Schläge in Beete besorgten daun grössere Schüler. Weiter wurde der ganze Raum in eine Saatschule, Pikierbeete, Reservebeete und in die eigentliche Pflanzstätte, wo Bäume bis zur Krone herangezogen werden, eingetheilt. Auch auf Liebhaber der Blumen hat man nicht vergessen. Kleine, an die Wege stossende Beete sind bereits mit schönen Blumen bepflanzt, und die aus Fichten bestehende Umfriedung wird durch verschiedene, das Auge erquickende Schlingpflanzen verschönt werden. Die ersten Wildlinge und über 20 Stück veredelter Bäume sind schon am 22. u. 23. März gesetzt worden; wunderbar und sehr erfreulich ist es, dass von diesen Bäumen 5 Exemplare schon in schönster Blüte dastehen. Obstkerne und Schalenobst sind mit Ende März angebaut und gesetzt worden; zur grossen Freude gehen die jungen Pflanzen schon aus der Erde hervor. Anfangs April sind wieder bei 500 Wildlinge gesetzt worden. Ueber 150 Stück hat mau mittelst Copulierens und Sattelschäftens veredelt. Die hiesigen Herren Werksbeamten, Fräulein u. s. w. waren für die Baumschule so eingenommen, dass sie mehrere Wildlinge veredelten und dieselben mit ihren Namen versahen. Unter einem grossen, gut ausgewachsenen Kastanienbaume steht ein netter runder Tisch mit 2 Bänken, wo man von der Arbeit, den Schul- ■ und Hausstrapazen ausruhen kann. Das Erfreulichste bei alledem aber ist, dass alle bis jetzt vorgenommenen Arbeiten sehr gut gelungen sind. Die gesetzten Bäume haben alle „gegriffen“, und die veredelten treiben schon. Auf der von Sagor nach Trojana führenden Strasse bleiben Vorübergehende scharenweise stehen und loben die gute Eintheilung und regelmässige Bearbeitung des „Schulgartens“. Die Ertheilung des landwirtschaftlichen Unterrichtes, die Regelung der Arbeiten in der Baumschule und die Aufsicht über dieselbe wurde dem Herrn Lehrer Čerin anvertraut, welcher die landwirtschaftlichen Curse in Wien und in Slap besucht hat. Zum Schlüsse folgt noch der Wunsch: Möge die Baumschule zu Töplitz-Sagor vielenorts Nachahmung finden! Gottschee, 6. Mai. (Lehrerverein Gottschee.) Am 21. April 1. J. vormittags halb 10 Uhr versammelten sich die Mitglieder des Lehrervereines Gottschee in den trauten Räumen des hiesigen k. k. Untergymnasiums zur dritten Plenarversammlung, die einen recht anregenden Verlauf nahm, trotzdem diesmal keine ausserordentlichen Mitglieder und Gäste anwesend waren. Nach einer kurzen Begrüssung der Anwesenden durch den Obmann Herrn Josef Erker wurde die Verhandlungsschrift der letzten Versammlung verlesen und genehmigt. Herr Scheschark theilte dann im Namen des Ausschusses der Versammlung mit, dass bezüglich des Beitrittes des Lehrervereines Gottschee zum deutsch-österreichischen Lehrerbunde und zur k. k. Landwirtschafts-Gesellschaft in Laibach die nöthigen Schritte bereits eingeleitet wurden. Ueber das Resultat derselben wird in der nächsten Versammlung Bericht erstattet. Unter den Einläufen wurden mehrere Schreiben vorgelesen und die vom Herrn Professor W. Linhart herausgegebene Broschüre — „Landwirtschaftliche Gesetze und Verordnungen des Herzogthums Krain“ — besprochen. Da unser Verein auch die Förderung der Landwirtschaft zum Ziele hat, so wurde jedem Vereinsmitgliede zur Pflicht gemacht, die Bevölkerung auf diese Gesetzessammlung entsprechend aufmerksam zu machen, etwaige Bestellungen für die Abnehmer zu besorgen und dann über den erzielten Erfolg bis zur nächsten Versammlung Bericht zu erstatten. Dem hochgeehrten Herrn Professor W. Linhart aber wurde in Anbetracht des ausgezeichneten Unterrichtes in der Landwirtschaft, der allen seinen Schülern noch lebhaft in Erinnerung ist, ferner in Anbetracht der vielen praktischen Winke und Anregungen zur Hebung und Verbesseruug der Landwirtschaft und insbesonders des Obstbaues, die er sowohl den Lehrern als auch der Bevölkerung bei seinen Bereisungen als k. k. Bezirksschulinspector zutheil werden liess, sowie in Anbetracht der gediegenen Arbeit, der er sich in jüngster Zeit durch die Herausgabe der landwirtschaftlichen Gesetze und Verordnungen des Herzogthums Krain unterzogen hatte — die Anerkennung und der Dank des Vereines ausgesprochen. Das Referat des Herrn Windisch über das Thema „Was ist von jedem Lehrer dieser Zeit zu erwarten und zu fordern?“ war ebenso zutreffend als gediegen. Laute Beifallsbezeugungen unterbrachen den Vortragenden einigemale in seinen Auseinandersetzungen. Für seine Mühe wurde ihm zum Schlüsse der Dank des Vereines abgestattet. — Die nun folgende Debatte über die Vorträge der letzten Versammlung war eine recht rege; fast sämmtliche Mitglieder betheiligten sich an derselben, insbesondere aber Herr Wittreich, der nebenbei auch einzelne Artikel, die durch die Mitglieder unseres Vereines in der „Laibacher Schulzeitung“ veröffentlicht wurden, besprach. Auf Anregung des Herrn Gottfried Erker aus Mosel wurde eine Besprechung über die Revision der Schülerbibliotheken eingeleitet, was zu einer wahren Würdigung dieser Angelegenheit wesentlich beitrug. Ueber mehrere Anträge wurde Beschluss gefasst. Als Referat für die nächste Versammlung wurde über Antrag des Herrn Max Tomitsch in Iserthai folgendes Thema bestimmt: „In welcher Weise bietet uns der Gottscheer Dialekt in der Schule bei Ertheilung des Sprachunterrichtes Hindernisse, und welche sind die Wege, dieselben hintanzuhalten?“ Als Tag zur Abhaltung der diesjährigen Hauptversammlung des Vereines wurde bedingungsweise der Tag unserer Bezirks-Lehrerconferenz festgesetzt. — Nachdem noch der Herr Obmann den Anwesenden für das vollzählige Erscheinen und die rege Betheiligung an den stattgehabten Verhandlungen gedankt hatte, wurde die Versammlung als geschlossen erklärt, und wir alle begaben uns ins Gasthaus des warmen Schulfreundes Herrn Florian Tomitsch, um uns dort zu gemeinsamem Mahle und gemüthlicher Unterhaltung wieder zu versammeln. Ivdla-n.n.Ig'faltig-e s. Eine Verordnung in Bezug auf die Zulässigkeitserklärung der Schul* bücher. Eine neue Verordnung des Herrn Unterrichtsministers v. Gautsch bestimmt, dass Lehr-und Lesebücher für Volksschulen fortan nur unter der Bedingung die Zulässigkeitserklärung zum Lehrgebrauche erlangen können, wenn bestimmte Personen oder Herausgeber auf dem Titelblatte genannt sind; dagegen sind Bücher, die anonym erscheinen oder als von Vereinen verfasst oder herausgegeben bezeichnet sind, fernerhin behufs Zulässigkeitserklärung zum Lehrgebrauche in Schulen nicht in Verhandlung zu nehmen. Die Ferienordnung an deil Mittelschulen bleibt unverändert. Das Unterrichtsministerium hat an die Landesschulräthe einen Erlass gerichtet, in welchem denselben mitgetheilt wird, dass die Regierung in eine Abänderung der bestehenden Ferienordnung für Gymnasien und Realschulen nicht einwillige. Der niederösterreichische Landesschulrath hat bereits die Directoren der Mittelschulen von dem Inhalte dieses Erlasses verständigt und aufgetragen, dies den Schülern mitzutheilen, damit die Eltern der Kinder, welche einen Sommeraufenthalt zu beziehen gewohnt sind, bei der Wahl desselben hierauf Rücksicht nehmen können. Verbotene Schriften für Schülerbibliotheken. Ueber Erlass des k. k. Unterrichtsministeriums sind folgende Schriften aus den Schülerbibliotheken auszuscheiden: die Zeitschrift „Der Sendbote des göttlichen Herzens Jesu“, Monatsschrift des Gebetsapostolates, herausgegeben von Jos. Malfatti, Priester der Gesellschaft Jesu, dann das Buch: „Agnes, der Engel von Paltenthal“, herausgegeben von der Marianischen Gesellschaft zur Verbreitung guter Schriften. (Innsbruck. Zufolge Erlasses vom 16. März, Z. 4930.) Ueber die unter dem Titel „Heredität der Kleinen unter dem Schutze des hl. Karl Boromäus“ in Königgrätz erscheinenden Jugendschriften ist nach dem Ministerialerlasse vom 16. Dezember 1885 das Amt zu handeln und über diese Angelegenheit zu berichten. Schulbänke. Vom Wiener Gemeinderathe wurde einigen Firmen die Bewilligung ertheilt, in vier verschiedenen Bezirken je eine Classe in einer Schule mit Bänken ihres Systemes zu versehen, welche nach einem bestimmten Zeiträume von Seite des zu ernennenden Ausschusses untersucht werden sollen, worauf beschlossen wird, welches.System für die künftigen Anschaffungen zu bestimmen wäre. Der Beschluss des Gemeinderathes, dahin gehend, dass in der ersten und zweiten Classe versuchsweise Bänke ohne automatische Leisten herzustellen sind, wurde aufgehoben, weil dadurch eine Raumverschwendung stattfinden würde. Ferner werden die inländischen Erfinder von Schulbanksystemen, welche vom Stadtbauamte zu bezeichnen sind, aufgefordert, je zwei Bänke auf ihre eigenen Kosten und Gefahr in das städtische Pädagogium einzuliefern, wo sie nach Erprobung seitens des Ausschusses classificiert werden. Uniformierung der Mittelschüler. Was für Blüten doch die Zeit treibt! Vor kurzem wurde in einer Krakauer Lehrerversammlung die Uniformierung der Mittelschüler durchberathen. Der Vorschlag hiezu war von der Commission des Lehrervereines in Lemberg befürwortet worden. Der Gymnasial-Director aus Tarnow sprach dagegen, weil die Uniformierung den armen Eltern grosse Lasten aufbürden würde. Ein Professor aus Lemberg bekämpfte den Uniformierungs-Antrag, indem er sagte: „Nach dem Landsturmgesetze sind zahlreiche Personen bis zu sechzig Jahren militärpflichtig, und nun will man, dass schon neunjährige Knaben Soldaten werden.“ Andere Redner waren gegen die Uniformierung, weil diese russischen Ursprungs sei. Ein Professor trat für die Uniformierung ein, indem er geltend machte, dass dieselbe polnischen Ursprungs sei und ein diesbezüglicher Antrag aus Patriotismus angenommen werden müsse. Der Antrag zu Gunsten einer Uniformierung der Mittelschüler wurde auch mit 78 gegen 43 Stimmen angenommen. Was wir wohl noch alles erleben werden? Aus Kärnten, Ueber eigenes Ansuchen kam Herr Schulleiter Gregor Schwikarschitz von Schwabegg nach Heiligengrab bei Bleiburg, Herr Guido Nagy von St. Georgen im Katscb-thale nach Lind ob Sachsenburg, der Unterlehrer Josef Janz von Sorg nach Völkermarkt und Herr Johann Korpnik von Gleinach nach St. Jakob im Rosenthale. Herr Jakob Veider wurde zum definitiven Oberlehrer auf seinem bisherigen Posten in Rangersdorf, der Unterlehrer Herr Johann Peterneli in Himmelberg zum Schulleiter in Puch, der Unterlehrer Herr Josef Böhm in Prevali zum definitiven Lehrer dortselbst, Herr Alois Sigmund zum definitiven Lehrer in Baldrams- dorf, Herr Johann Kaplenig zum definitiven Lehrer auf seinem bisherigen Posten in Kötschach und Herr Anton Kienmüller zum definitiven Lehrer in Greifenburg ernannt. — Der Landesschulrath hat 31 Lehrstellen in die höhere Gehaltskategorie versetzt. — Am 27. v. M. gründete man in Klagenfurt einen kärntischen Lehrerbund (Obmann: Director Dr. Josef Brandl, Obmann-Stellvertreter: Prof. Palla, Schriftführer: Franz Krisch, Stellvertreter: Georg Grintschnig, Cassier: Ferd. Kussbacher, Ausschüsse: Christ Kreuzer, Leonhard Voglar und Josef Pirker. Ersatzmänner: Johann Frank, Andreas Klein und J. Javornik, Schriftleiter des ins Leben zu rufenden Vereinsorgans: Prof. J. Braumüller). Kärnten hat somit jetzt den durch die Feldkirchner Versammlung neuerweckten kämt. Landes-Lehrerverein und den nun mehrere Wochen darnach in der Landeshauptstadt gegründeten kämt. Lehrerbund. Nach unserem Dafürhalten hätte man den kärntischen Landes-Lehrerverein, wie er nun einmal — und wir hoffen: auf rechtlicher Grundlage — wiedererstanden , hinnehmen und in der nächsten Hauptversammlung desselben das Nöthige zu einer die Mehrheit der Lehrer des Landes befriedigenden Neugestaltung, beziehungsweise Neuberufung der Vereinsleitung in Bewegung setzen sollen, falls die Handlungen der Feldkirchner Versammlung mehrfachen Widerspruch erfahren hätten. Hoffentlich wird die Spaltung der Lehrer bald eine überwundene sein! — In der Althofner Schule, die wegen ansteckender Kinderkrankheiten mehrere Wochen hindurch geschlossen war, wurde mit der Ertheilung des regelmässigen Unterrichtes wieder begonnen. Deutscher Schulverein. Nr. 18 der Vereinsmittheilungen, welche eben zur Ausgabe gelangt, enthält an erster Stelle einen Artikel über den Antisemitismus im Schulveieine, der eine authentische Darlegung der Vorgänge, die zur Auflösung der akademischen Ortsgruppe und der Frauenortsgruppe im IX. Bezirke von Wien führten, gibt. Hieran reiht sich eine ausführliche Mittheilung über die von den Ortsgruppen für die in Salzburg stattfindende Hauptversammlung vorzunehmenden Vorarbeiten. Das Summarium der Ortsgruppen weist einen Gesammtstand von 1093 aus, darunter 78 Frauen- und Mädchenortsgruppen. Sodann wird das Verzeichnis der Ergebnisse der Ortsgruppen im Jahre 1884 vorläufig geschlossen und eine kurze Uebersicht über die Geldgebarung im Vereinsjahre 1886 und über den Bedarf für 1886 gegeben. Das Verzeichnis der Schulgründungen und Unterstützungen weist 109 Fälle nach (davon in Böhmen 53, Mähren 12, Schlesien 8, Steiermark 12, Kärnten 5, Krain mit Gottschee 6, Tirol 3, Galizien und Bukowina 4, Küstenland 1, Niederösterreich 4, diverse 1). An die Fortsetzung des Versammlungs- und Festkalenders schliesst sich ein Artikel über den in Chicago begründeten nationalen deutsch-amerikanischen Schulverein. Endlich enthält die Nummer noch einige beachtenswerte Mittheilungen an die Ortsgruppenvorstände. Italienischei“ Lehrerbund. Die Lehrerschaft Mailands nahm die Gründung eines italienischen Lehrerbundes auf nationaler Grundlage in die Hand. Zweck desselben soll nicht allein Hebung des Volksschullehrerstandes, sondern auch des politischen Lebens sein. ZEB-ü-clxer- -uind. IZIeitio.in.g'ssclxsi-ui- Geschichte der Erziehung und des Unterrichtes bei den Israeliten, von B. Strassburger. Stuttgart, Verlag von Lewy & Müller. Neun Lieferungen ä 30 kr. — Der Verfasser des vorliegenden, von uns schon vorgeführten Werkes sucht durch dasselbe den Mangel an einer zusammenhängenden Geschichte des jüdischen Unterrichtswesens zu beseitigen, zu welchem Zwecke das nöthige Material aus den jüdischen Geschichtswerken von Grätz, Jost, Cassel und Güdemann gesammelt und zusammengestellt wurde. Die talmudischen Citate erscheinen zumeist im Urtexte angeführt. Das Werk befasst sieh mit der vortalmudischen, dann der talmudischen und nach-talmudischen Zeit, spricht über jüdische Schulanstalten während der letzten Jahrhunderte und schliesslich über das jüdische Schulwesen in Württemberg, welches dem der anderen Confessionen staatlich vollständig gleichgestellt ist. Nahezu 40 Seiten des Schlussheftes sind der Bibliographie der jüdischen Pädagogik (chronologische Ordnung) gewidmet. — a. Derlen der Weltliteratur. Aesthetisch-kritische Erläuterung classischer Dichterwerke aller Nationen. Von H. Normann. Stuttgart. Verlag von Lewy & Müller. Preis der Lieferung 30 kr. — Seitdem wir zuletzt von diesem Unternehmen gesprochen, sind weitere neun Lieferungen (28 bis 36) erschienen. Diese befassen sich mit Walther von der Vogelweide, Savonarola von Lenau, Paul und Virginie von Bernhardin de Saint Pierre, Eugen Aram von Edward Lytton Bulvver, Judith von Fried, Hebbel, Evangeline von Langfellow, mit dem Ernst von Wildenbruch- scheu Trauerspiele „Der Mennonit“, dom Buche Hiob, dem Yoss’schen Trauerspiel „Die Patrizierin“, Cornellis Cinna und mit Heine’s Reisebildern Gelungene Dichterporträts zieren dieses beachtenswerte Werk, das jeder Bücherei zur Zierde gereicht. Das Geschichtenbueh des Wanderers. Neue Erzählungen aus Dorf und Birg, aus Wald und Welt von P. K. Rosegger. Zwei Bände. Hartlebens Verlag in Wien. 41 Bogen Octav. Geheftet Preis 2 fl. 50 kr. — Man berichtet uns über diese neue Gabe des unermüdlich schaffenden Poeten: P. K. Rosegger hat uns mit seinem unlängst erschienenen „Geschichtenbuch des Wanderers“ überrascht. Rosegger ist einer jener wenigen Schriftsteller, deren Werke man nur anzuzeigen braucht, um die Tausende seiner Verehrer hastig darnach greifen zu sehen, deren Name allein genügt, die ganze lesende Welt zn gewinnen. Was er uns in diesem Jahre bietet, übertrifft seine früheren Werke weitaus. Rosegger hat in seinem „Geschichtenbuch“ sich selbst übertroffen, hat seinen prächtigen Werken einen würdigen Zuwachs gegeben. Die höchst originelle „Verhandlung zwischen Autor und Verleger“, die dem ersten Bande als Einleitung vorangestellt ist, gibt einen höchst anmuthigen. heiter gefärbten Einblick in die Werkstatt des Poeten, der die sinnigen Erzählungen nur so aus dem Aermel schüttet. Es ist erstaunlich, wie viel Rosegger schreibt, und weit erstaunlicher, dass alles, was er schreibt, meisterhaft ist. So bieten die zwei Bände des neuen Werkes nicht weniger als 42 Erzählungen, deren jede für sich ein Meisterstücklein schriftstellerischer Kunst ist Wir freuen uns, den neuen Rosegger, der in seinem schmucken grünen Gewände uns längst als ein alter Bekannter anheimelt, allen seinen Freunden und solchen, die es werden wollen, empfehlen zu können. Zwischen Donau und Kaukasus, Land- und Seefahrten im Bereiche des Schwarzen Meeres. Von A. v. Schweiger-Lerchenfeld. (Mit 215 Abbildungen und 11 Karten, worunter zwei grosse Uebersichtskarten in Wandkartenform. 25 Lieferungen a 30 kr. Wien, A. Hartlobons Verlag. Ausgegeben Lieferung 1 bis 3.) Die ersten drei Lieferungen dieses von uns bereits angekündigten zeitgemässen und schön ausgestatteten Werkes bringen die übersichtlichen Darstellungen der geschichtlichen und geographischen Verhältnisse der Länder am Schwarzen Meere zum Abschluss. Aus dem scharf gezogenen Rahmen, in welchem eine Fülle wissenswerter Dinge zur Sprache gebracht werden, treten zunächst in der Einzeldarstellung Bilder und Studien „von der unteren Donau“ hervor, welche in ebenso sachlicher und fesselnder Weise den Leser mit der Natur des rumänischen Tieflandes und dem öden Donau-Delta, einschliesslich der Dobrudscha, bekannt machen, wie sie anderseits mit der Ethnologie der Rumänen sich befassen In dieser Richtung steht der Verfasser ganz und gar auf dem Standpunkte der modernen Forschung und bekämpft an der Hand verlässlicher und ausgezeichneter Quellen das „Römerthum“ der Rumänen vom ethnologischen Standpunkte. Zu diesen wissenschaftlichen Fragen gesellen sich Schilderungen leichtfasslichen Inhaltes, unter denen namentlich jene von der modernen rumänischen Gesellschaft, der Städte Bukarest und Jassy und der Donau-Landschaften durch frische und farbige Darstellung sich hervor-thun. Mit den nächsten Lieferungen gelangt der Verfasser zu seinem eigentlichen Thema, den in vielfacher Beziehung hochinteressanten Ländern Südrusslands von der Donau bis zur Wolga, einschliesslich der an Landschaftsbildern so reichen Krim. Heinigarten. Eine Monatsschrift, gegründet und geleitet von P. K. Rosegger. Verlag von Leykam in Graz. Preis des Jahrganges 3 fl. 60 kr. Das Maiheft dieser trefflichen Monatsschrift enthält: Das Lösegeld (Erzählung). Er hat nix, sie hat nix, es geht nicht (eine Dorfgeschichte in Briefen von Rosegger). Der Hauthosenkrieg zu Abelsberg. Der gottverblitzte Tabak. Dante. (Gedenkblatt von Rob. Hamerling). Die Aristokratie der Geburt. Eine Kunstreise im Banat und Kroatien. Bekenntnisse aus meinem Weltleben (Rosegger). Das Schulzeugnis des Primaners (ein Artikel aus Rosegger’s Familienleben, der in allen seinen Theilen den denkenden, im Sinne eines verständigen Erziehers handelnden Vater verräth). Ein steirischer Ulfilas. Mürzzuschlag (Spaziergang von Rosegger.) An den Abendstern (Gedicht). Kleine Laube, enthaltend allerlei fesselnde Geschichtchen und Abhandlungen, die man stets wieder gerne liest. —a. ZEUrledlg-te XjelArstellen. lEdra-ixi. Zweite Lehrstelle zu GrossIascbitzJ (Sieh die amtliche Ausschreibung in der heutigen Nummer.) Andere Stellen: Sieh letzte Nummer. Steierm.a,rls. Zn Beginn des nächsten Schuljahres gelangen zur Besetzung: die Oberlehrerstelle an der zweiclassigen Schule in St. Ulrich in Greith (Bezirk Eibiswald), vierte Gehaltsclasse, und die Oberlehrerstelle an der zweiclassigen Schule in Hollenegg (Bezirk Deutschlandsberg), vierte Gehaltsclasse; beide bei den betreffenden Ortsschulräthen bis 20. Mai. — Unterlehrorstelle an der fünfclassigen Schule in Donawitz bei Leoben , Bezüge nach der zweiten Gehaltsclasse (vom Beginne des Schuljahres 1880/87 an zu besetzen); beim Ortsschulrathe dortselbst bis Ende Mai. — Stelle einer Arbeitslehrerin in St. Gallen (Lehrverpflichtung 9 Stunden wöchentlich), Jahresentlohnung 162 fl.; bis 15. Mai. Briefe a,sten. Herrn —g: Bedauere aufrichtig; doch die gute Hoffnung darf nicht schwinden. — Herrn J. E. in M.t Aufsätze erhalten. Sie kommen nacheinander zum Abdrucke. Denken Sie nur recht oft an uns. — P.! Es ist das 52. Bändchen der Jessen’schen „Oesterroichischen Volks- und Jugendbibliothek1*. Dasselbe führt den Titel „Wanderungen durch Krain, von Joh. Sima“. Erschienen ist dasselbe im Verlage der Buchhandlung A. Pichler’s Witwe und Sohn in Wien; Preis 35 kr. Zu beziehen durch jede Buchhandlung. ü&iilfsag-ii ngen. Das löbliche Comite des krainischon Schulpfennigs übermittelte vor kurzem unserer Schule folgende Lehr- und Lernmittel, als: Ein Gros Stahlfedern, ein halb Gros Federhalter, fünfzig Schreibhefte, fünfzig Zeichenhefte, zwei Dutzend Bleistifte, eine Schachtel Griffel und eine Wandkarte von Palästina. Dem genannten Comite sei biemit im Namen der betheilten Schuljugend öffentlich der wärmste Dank ausgesprochen. Schulleitung und Ortsschulrath Morohitz im Schulbezirke Gottschee, am 4. Mai 1886. Georg Erker, Lehrer und Stellvertreter des Ortsschulraths-Obmannes. Das löbliche Comite des krainischeu Schulpfeunigs hat die hiesige einclassige Volksschule mit folgenden Lernmitteln bedacht: Einem Gros Stahlfedern, einem halben Gros Federhalter, fünfzig Schreibheften, fünfzig Zeichenheften, zwei Dutzend Bleistiften, einem Dutzend Rechentafeln und einer Schachtel Griffel. Für diese hochherzige Spende spricht der Unterzeichnete Ortsschulrath im Namen der armen Schuljugend den wärmsten Dank aus. — Ortsschulrath Schöfleiu, am 4. März 1886. Johann Jonke, Obmann. P. Krauland, Schulleiter. Das löbliche Comite des krainischen Schulpfennigs spendete der hiesigen Schuljugend, beziehungsweise der Schule, nachstehende Lehr- und Lernmittel: Ein Gros Stahlfedern, ein halb Gros Federhalter, fünfzig Stück Schreibhefte, fünfundzwanzig Stück Zeichenhefte, ein Dutzend Bleistifte, eine Schachtel Griffel und eine Wandkarte von Europa. Für diese hochherzige Spende sprechen die Gefertigten im Namen der Betheilton öffentlich den innigsten Dank aus. — Weinitz, 5. Mai 1886. Georg König, Obmann des Ortsschulrathes. Franz Xav. Trost, Oberlehrer. Lehrstelle. An der dreiclassigen Volksschule in Grosslaschitz ist die zweite Lehrstelle mit dem Jahresgehalte von 500 fl. definitiv, eventuell provisorisch, zu besetzen. Darauf Reflectierende haben ihre documontierten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege bis zum 26. Mai 1886 hioramts einzureichen. Gottschee am 28. April 1886. Der k. k. Bezirksschulrath. bß B ca -m f4 tsj cJ ^ ExQ B P-| rM 9 02 o f-i CD Fh Sh CD & O c3 •I-H c3