Amtsblatt zur Lalbchcr Zellmg. ^,'. 151. Mittwoch den 5. Juli 1854. Z. 384. 3 (l) Erlaß des k. k. Finanz-Ministeriums vom ,6 Juni ,654, Z. 9926/F. M , wirksam fur alle Kronländer. Ueber Vorsichtsmaßicgelii del dcr Zi'mendehebung und Umschreibung von «uf Namen lautenden Staats-schulooerschreidungen u»d. Monle- lZattellen. Nachdem die Staatsverwaltung für die Echtheit der Unterschriften auf den Zinsenquittungen und bei den Zessionen von den auf Namen lautenden Staatgschuldverschreibungen und von den Monte-Cmtellen keinerlei Haftung übernimmt, so können die Besitzer solcher Papiere, um sie in die Lage zu setzen, sich gegen Eigenthums-Verletzungen durch allfällige Verfälschungen ihrer Unterschriften mit Erfolg zu sichern, verlangen: i») Entweder, daß die Zinsenquittungen und die Zessionen von dm auf ihren Namen lautenden Staatsschuldverschreibungen oder Monte-Car-tellen stets gehörig legalisirt sein müssen, K)ooer, daß bei der jedesmaligen Zinsenbehebung nebst der üblichen Quittung auch noch die Staatsschuldverschreibung oder die Monte - Cartellen selbst vorgezeigt werden muffe. Hiernach bleibt es in der Wahl des Eigen-genchümers solcher Schuldverschreibungen, sich für die eine oder die andere dieser Vorsichtsmaß^ regeln, oder für keine derselben zu entscheiden, und es dann ganz bei der bisherigen Verfah-rungsweise zu belassen; wünscht er jedoch, sich in einer der angedeuteten Arten sicher zu stellen, so hat er sein Ansuchen darum mündlich oder schriftlich, unter Vorlage der Staatsschuldvcr-schreibung, oder der Renturkunde bei jener Kre-ditskasse vorzubringen, bei welcher die Staatsschuldverschreibung oder die Renturkünde verzinset wird. Ein solches Begehren wird sodann auf den öffentlichen Kreditsbüchern vorgemerkt, und hat d»e Wirkung, daß, solange kein Widerruf von Seite des Eigenthümcrs oder die Umschreibung erfolgt, in dem ersten Falle «uii «) die Zinsen» behebungen oder Umschreibungen nur gegen legalisirte Quittungen oder nur in Folge le-galisirter Zeffwnserklarungen vorgenommen, in dem zweiten Falle 5»I) d) aber, daß die Zinsen nebst dcr üblichen Quittung nur gegen jedesmalige Vorzeigung der Staats-schuldverschreibung oder der Monte-Cartelle selbst behoben werden können. Die Legalisirungen, welche zu dem ausschließenden Zwecke der Zinsenbehebung oder für die auf die Obligationen oder Monte - Cartellen selbst ausgestellten Zessionserklärungcn ausgefer-tiget werden, sind in gnädigster Berücksichtigung der oben angeführten Verhaltnisse durch die Allerhöchste Entschließung vom 8. Mai !854, von der Stempelabgabe befreit worden. It 1 z I» I » c. k. dnarstvenega minislersUa l8. Junija i854, st. 9926/0. M., veljaven za vse kronovine. Zastran previcJnosli pri prejemanju ob-resti in pri prepisovanj.il derzavnih dolž-mh pisem in tako imcnovanih Monte-Kar-telov kl se na imtf glase. . . dei"^vna upravnija za pristnosl podpisvo pa ^«^dinihlistil, „s.raA obresli m pri cesiomh derzavnih dolžnih pisem in Monte-Karlclov, ki se na im(j ^Jas nikakor nikakor por.ik ni, 2,,niorejo po-sestniki lacih pisem, da Li jjm niogojc bilo, vsake skodc n» vlasli spusno varo-vali, ki bi jib s ponarejo njihnih podpi-sov dosla, leijati: a) ali, da morajo pobotni listi zastrau obres ti in cesioni na njih inae se glasecih derzavnib dolznib pisem all Monte-Kailelov vselej dostojno. poverjeni biti • b) ali, da se niora pri vsikratnim preje-manjd ubrcsti razun navadnega pobol-nega lisia (udi se dcrzavno doizno jiismo ali Monle-Karteli sami pokazati. I'o takim je vlastniku lacih derzavnib dolznili pisem na voljj dano, izreci, se te ali une teb previdnost, ali po nobe ne posluzili, in celö pri dosadanjim rav-njanju ostati- ako pa želi se na eno ime-i novauih viz zavarovaii, bo ali s besedo ali pisano pri tisti kredilni dnarnici, pri kteri se na dcržavno doižno ali dohodkino pismo obresli placujejo, zapioscnje oddal; ob enim pa derzavno dulžno ali dohodkino pismo predldzil. saku lerjanje ze bo polem v javne upne pisma zapisalo in ima moc, da, dokler ga \lastnik ne prekliee ali se prepis ne zgodi, se za mo re jo v pcrvim p rime rljeju pod a prejeine obresli ali prepisi samo na poveijene pobotne pisma ali samo vsled poveijenih cesionov zgodiii. V d i- u g i m p r i m e r J j e j u h pa obresti samo prejdii, ce se razun navadnega po-botnega lista.vsclej tudi derzavno dolzno pismo ah Monte-Karlei samo pokaze. . love;]enja, ki se zgulj le zavoljo pre-jemanjn obresli ali za cesione napravljajo, ki sc na obligacie ali Monte -Karlele de-, lajo, so s prcmiluslivern ozerorn na ime-novane razrnere vsled najvisjega sklepa-8. Maja 1854, koleka prosle. 3 365. (3) Nr. 253. L i z i t a t i o n s - A n k ü n d i g u n g. In Folge ho!)er Entschließung des k. k. Finanz-Ministeriums wird von Seite der k. k. ung. Finanz'Landes-Direktion uerlaulbart, daß die in der Marmaroscher-Gespannschaft, in der Nähe des Tecsöer Kronmarktfleckens an dem linken Ufer der Theiß, und an der nach Szathmar führenden Landstraße gelegene Franzenöthaler Glasfabrik, und das Soda- Erzeugungsrccht, mit Einschluß der außer Betrieb stehenden Pulver-Mühlen sammt 225 Joch Acker, Wiesen und Rottungen auf l5 nacheinander folgende Jahre verpachtet werden. Es wird hiebei bemerkt, daß in Franzenslhal und der Umgebung alle Elemente zur wohlfeilen Erzeugung von Glas vorhanden seien, und daß zu chemischen Zwecken das nöthige Haldensalz um einen ermäßigten Preis verabfolgt werden wird, und überdieß jährlich Wl»tt ° dreischuhigeß buchenes Scheiter: und Prügelholz, gegen eine nachdem Szigether k. k. waldämtlichen Tarif von Zeit zu Zeit zu bestimmenden Taxe, zu erhalten sein wird. Die zur allfälligen Umstaltung der Glasfabrik, der Wohnuugen und wirthschaftlichen Ge-vaude, dann zu deren Reparationen nöthigen Bau- und Werkholz-Materialien werden gegen von Zeit zu Zeit für den Holzverschleiß in den Marmaro'scher Aerarial-Forsten bemessene Tare ausgefolgt werden. Die Erzeugung der zur Glasfabrikation er-forderlichen Pottasche wird aus dem Lagecholze, im Bereiche der, der Glasfabrikation zugewiesen nen Forste unentgeltlich gestattet, jedoch das Handeln mit selber untersagt. — Die durch den Pach, tcr auf den verpachteten Gründen neu erbauten oder im Schatzungswerthe übernommenen Wohn-Häuser, Fabriks- uod wirthschaftlichcn Gebäude wrroen als dessen Eigenthum betrachtet und nach Ausgang der Pachtzeit selbe sammt den Requisiten, dann erzeugten Vorrathen gegen einen im Wege der Schätzung zu bemrssenden Preis, von Seite des Aerars übernommen werden. ! Der Termin zur Abhaltung der i,'izitatill, hinsichtlich der Vergebung der fraglichen Unter nehmung wird bis 24. September »854 fcstge setzt, und es werden nur an die Marmarosche k. k. Kameral Administration gelichtete schriftlich Offerte bei dem Vorstand dieser Administratiol bis zum Vorabend des erwähnten Tages angenommen, in welchen ausdrücklich zu bemerken ist, ob dei Pachtlustige auf das Mas oder Sova, oder auf di< Erzeugung beider dieser oder anderer chemischer Produkte sich einzurichten beabsichtiget. — Der jährliche PachtschiUing zu dessen Entrich rung sich der Unternehmungslustige herbeilaßt ist mit Ziffern und Buchstaben deutlich anzugeben Ferner hat sich der Betreffende über sein poli tisches Verhalten und über seinen Vermögens stand gehörig und rechtskräftig auszuweisen, zu gleich dem Offerte ein Reugeld von 5UU fl. (5M oder aber eine Quittung über den bei einer Aera rial-Kasse erlegten Geldbetrag von 5UU fl. beizu schließen. Die Lizitations« und Kontrakts-^edingungei erhalten für den Offerenten vom Tage der Unter schrift seines Offertes, Falls er Ersteher bleibe, sollte, bindende Kraft, für die Finanzverwaltun, jedoch erst vom Tage der erfolgten höhern Geneh migung. Schlüßlich hat der Offerent in seinem Offett ausdrücklich zu bemerken, daß er sich den Vcr trags- und Lizitations-Bedingnissen, welche so wohl bei der k, k. ungarischen Finanz-^andes'Di rektion in Ofen, als auch bei der Marmarosche' Kamera! - Administration in Szigeth eingeschsl werden können, — im Falle derselbe Erstehe, bleiben sollte, im Voraus unterwirft. Von der k. k. ungarischen Finanz-Landes Direktion. Ofen am 20. Juni 1854. Z. 372. « (3) Nr. 133. Bekanntmachung die Demolirung des ehemaligen Nalionalgarde-Hauplwach.- Gebäudes betreffend. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat die beantragte Demolirung des nun ständischen, ehemaligen Nationalgarde - Hauptwach -Gebäudes genehmiget, und es ist beschlossen worden, diese Demolirung im Offerten » Wege durchzuführen. Die Demolirung des Gebäudes — mit Ausnahmeber rückwärtigen Mauer in der Höhe der angranzenden GaltemEscarpe, die stehen bleibt— muß binnen 3 Wochen, vom Tage dcr Intimation der Annahme des Offertes an gerechnet, vollendet und das Materiale beseitiget sein. Das über dem Gebäude befindliche Nothdach wird kontraktmäßig auf Kosten des Stadtma« glstrates — dem die Bretter und das Gerüstholz gehören, abgetragen. Sämmtliches sonstiges Materiale, Holzwerk, Thüren, Fenster, O.fen :c.—mit Vorbehalt jedoch dcr steinernen Stufcn, der zwei Kandelaber mit ihrenPostamcnten und der Sockelplatten, — verbleiben dem Unternehmer. Zur Annahme der dießfälligen Offerte wird der Termin bis 14, k. M. Juli bestimmt und die Unternehmungslustigen eingeladen, in der bestimmten Zeit ihre, mit dem ordnungsmäßigen Stempel versehenen Offerte, welche den Namen und Wohnort des Offerenten, sowie die Bedingungen, unter welchen derselbe die Demolirung übelnimmt, endlich ill ^ desjenigen Betrages, der angeboten wird, im Baren zu enthalten hab.n, bei dem Einreichungs-Protokolle der gefertigten ständisch Verordneten-Stelle einzureichen, bei rmlcher auch all/allige Auskünftt eingeholt werden können. Krainisch-ständische Verordnete Stelle. Lal-bach den 27. Juni IS54. 526 3. 374. 2 (3) Nr. 565. Realitäten -Verpachtung. Mit Bewilligung der löblichen k. k. Kameral-Bezirks-Verwaltung Neustadtl vom 28. April 1854, Z. !5!5, wild am 7. Juli 1854 Vormittag um 9 Uhr in der Amtskanzlei des k. k. Nerwaltungsamtes der Religionsfondsdomäne Sittich die Verpachtung der vom Navigations« fonde in die Administration der Domänen-Verwaltung «vergebenen Realität zu Prußnik am Savessrome, bestehend in geräumigen Wohn-und Wirthschaftsgebänden, dann Aeckern , Wiesen und Alpenweiden, auf die Dauer von 6 Jahren, nämlich vom Verwaltungsjahre 1854 bis luW, vorgenommen werden, Hiezu werden Pachtliebhaber mit dem Bemerken eingeladen, daß die Pachtbedingnisse taglich Hieramts eingesehen werden können. K. k. Verwaltungsamt der Religionsfonds-Domäne Sittich am 2<». I„ni «854. Z. 206. (8) ^ Dieses Abführungsmiltel, WMMWWWW welches bloß aus vegetabilischen Sub. besteht, wild seit ungefähr 20 Iah,en in Paris vom Dr. Dehaut nicht allein gegen hartnackige Verstopfungen und als ein gewöhnliches Abführungsmittel, "sondern überhaupt als Reimgungsr wittel zur Heilung aller chronischen Krankheiten im Allgemeinen gebraucht. Diese Pillen, welche heutzu^ tage in Frankreich einen sehr verbreiteten Ruf gemefien, sind die Grundlage der neuen R ein i g u ng sme-thode, welcher Dr. Dehaut seinen Ruf verdankt. Sie reinigen das Blut von allerlei schlechten Saften, die gewöhnliche Ursache chronischer Krankheiren, und unterscheiden sich hauptsachlich von anderen Abführungsmitteln dadurch, daß sie selbst bei der Mahlzeit, in jeder Tagesstunde und ohne Unterbrechung der gewöhn-lichen Tagesbeschäftiliungen oder sonstigen Arbeiten eingenommen werden köimen, und das; man dadurch Krankheiten, welche eine langweilige Cur erfo'dern, vollständig heilen kann. Auch im gesunden Zustande kann man dieses Abführungsmlttel ohne Schaden gebrauchen. Hauptniederlage in Triest bei Herrn Serravallo, in Fiume bei Herrn Rigotti, in Pola bei Herrn Wassermann, in Ragusa dei Herren Gebrüder Dro-baz, in Venedig bei Herrn Zampironi, in Albona bei Herrn Lion und in Lalbach in der Apotheke des Herrn V. Eggenberg „zum goldenen Adler." 3. 993. (3) Am alten Markte, H. Nr. 18, ist ein großes Gewölbe mit Magazin zu Michaeli 1854 zu vergeben. Nähere Auskunft im 1. Stocke daselbst. Z. 933. (2) Insekten - Vertilgungs - Tinktnr. Zur schnellen und sichern Vertilgung der Flöhe, llanse, Wanzen, Schaben, Schwaben, Ameiscn und Grillen, übertrifft auch an Güte und Wirksamst das persische Insekten Pulver bei Weitem. — Der iM sprechendste Beweis für die vortrefflichen Eigenschaften dieses Mittels ist folgende Zuschrift, welche die M Herren Erzeuger dieser Tinktur erhielten, und wir ßeben hievon dem gceherten Publikum die Kopie-. M Mitteleuropäische Importation » aus den österreichischen, deutschen und italienischen Staaten nach Nordamerika. » ^usniirtz^ 8c«t»o«. Olw'Aork. w. Mai l854 > Herrn Georg Simanitsch ?t Sohn in Agram.' W Die Prüfungen Ihrer Hieher gesandten Erzeugnisse haben durch die aus praktischen Geschäftsleuten ; aller Fächer zusammengesetzte Kommerz-Iury stattgefunden, und dieselbe hat, von kommerziellen Grund, satzen geleitet, Ihnen aus Rücksicht: daß Sie nicht nur den Muth hatten, hier auf dem größten Handelsplatze lm ruhigen Nordamerika, als Konkurrent mit andern Nationen versuchsweise aufzutreten, sondern auch weil Ihren lobenswerthen und auch ausgezeichneten Erzeugnissen für die Zukunft hier ein bedeute n-der Absatz in sickerer Ausicht steht, nämlich für Ihre I >, se kt e n - 3< er ti lgun gs-T in kt u r die Preis-Medaille für höhere Industrie in Silber zuerkannt. So wie alle mittel-europaischen Artikel den Prüfungen unterzogen sil,d , werden die mit Preisen ausgezeichneten Gegenstände und Erzeuger in den amerikanischer! und österreichischen Zeitungen bekannt gemacht — In der Kanzlei meines geographischen Institutes in Wien, Nossau Nr »29, liegen bereits die ersten Pra'geprobcn dieser Preismedaille in Bilder zur Einsicht vor, und wird Ihnen dieselbe ehestens im gehörigen Wege zugestellt. Mit ganz besonderer Achtung zeichnet ^^. F NaMsperger, Bevollmächtigter von 241 Häusern u"d Berichterstatter der Kommei z - Jury. Preis ]>r« Flacon nur tMi kr. C. WK. Zu haben im Depüt be» Herrn .!<>«,. l'aut ^upant»«!,»<«««, „zur Stadt Trieft" in Lalbach LH^ Wegen Uebernahme von Depüts wende man sich l>»nco an (^oi-g äimÄnitscr, ol 5«l,n in Agram. ^ K. k. Wche Staats - ElscnW. fahrordnung der Züge auf der südl. k. k. Staats - Eisenbahn zwischen Mürzzuschlag und Kaibach, vom iä. Mai v. A, bis auf weitere Bestimmung. ________ Abfahrt der Zuge in der Nichtuug von ! Mürzzuschlag nach Laibach. ^ Laibach nach Mürzzuschlag. Abfahrtvonl N«