I,n t s Blatt zur Laibacher Zeitung. H>. 86. Samstag den itz. Uuli 18ä6. Vudernial - Verlautbarungen. Z. W76. (3) Nr. 14354. Currende des k. k. illyrischen Guderniums. — Seine k. k. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 8. Mai I8l6 in Betreff der heuer durchzuführenden früheren Militär-Entlassung der aus den militärischconscridirten Provinzen mit vierzehnjähriger Capitulation gestellten Soldaten folgende Bestimmungen allergnädigst zu genehmigen geruhet: 1) Die in den Solarjahren 1834 und 1835 aus der Bevölkerung der militärisch - conscribirten Provinzen aus eine vierzslinjährige Capitulation gestellten, oder freiwillig im eigenen Namen, oder als Sup-plenten für militärische conftribirte Unterthanen eingetretenen Soldaten, welche weder stillschwei, gend fortdienen, noch sich reexgagiren lassen wollen, werden, falls nicht besondere Ereignisse es etw« unihunlich machen, mit Ende October 19l6 ihrer Militärpflicht mit Vorbehalt der ihnen gemäß den bestehenden directive» oblie« gendcn Landwshr-Verpflichtung enthoben wer» deN;,— 2) Derselden Begünstigung haben sich zu erfreuen: u. Jene, welche nach vollstrecktet.' erster Capitulation sich im eigenen Namen oder als Stellvertreter in den §. 1 bezeichneten Jahren auf eine weitere vierzehnjährig« Cap», tulation reengagiren ließen. — 1i. Jene, welche sich im Laufe ihrer gesetzlichen oder vertragsmäßigen Capitulation auf eine weitere vierzehnjährige Dienstzeit im eigenen Namen oder als Supplentcn reengagiren ließen, jedoch ihre erste Capitulation in der bezeichneten Period, vollstreckten. — «. Isne, welche sich im eigenen Namen aus Vorliebe für einen anderen Trup-penkörper wegen bewilligter Uebersetzung dahin , wegen Heirathölicenz oder aus einem sonstigen Beweggründe, jedoch ohne Entgelt des Aerars, zum Nachdienen einer ganzen Capitulation freiwillig verpflichteten, insofern sie bis Ende December 1846 auf dlele einge« gangene weitere Dienstverpflichtung sechs Jahre vollstrecken. — <.!. Jene, welche aus den un« ter c. angeführten Beweggründen sich freiwillig zum Nachdienen einer halben Capitulation verbindlich machten, wenn sie auf diese weitere Verpflichtung b,s Ende December 1846 drei Jahre beenden. — e. Jene dagegen, welche gegen Entgelt des Acrars «uf eine halbe Capitulation reengagirt wurden, insofern sie auf diese Verbinollchkeit bis Ende December 1846 vier Ja h re vollstrek« kcn. — l. Jene, welche aus was immer für einem Beweggrunde sich zum Nachdienen auf eine bestimmte Anzahl Jahre freiwillig herbeigelassen haben, insofern« dieselben bis Ende December 1846 auf diese weitere Verpstich. tung die Hälfte vollstrecken. — A. Jene, welche sich aus den unter c. bemerkten Beweggründen freiwillig auf lebenslang reengagiren ließen, insofcrne sie bis Ende December 1646 im Ganzen zwanzig Jahre und darüber dienen. — li. Jene, welche gegen Entgelt des Aerars eine Reen-gagirung eingegangen sind, insoferne sie bis Ende December l6l6 eine fünf und zwan° zig jährige oder längere Dienstzeit vollstrek« kcn. — i. Die in dem Solorjahre 1831 ox oll^io gestellten Rccrutirungsstüchtlinge. — ' k. Jene, welche in dem Solarjahre 1633 als »d in8l^lnia losgesprochene Selbstverstümmler mit vierzehnjähriger Capitulation zum Militär gestellt worden sind.—l. Jene, welche wegen erwiesener absichtlicher Selbstverstümmlung zur lebenslänglichen Militär « Dienstlristung ver-pssichtct wurden, insoferne dieselben bis Ende December I8'l6 fünf und zwanzig Jahre und darüber dienen. — m. Jene, welche we- 6W gen erster Desertion zum Nachdienen einer halben Capitulation gesetzlich verpflichtet sind, insoferne sie bis Onde December 1646 aus diese Verpflichtung vier Jahre, oder darüber dienen. — n. Jene, denen wegen wiederholter Desertion die Capitulation abgenommen wurde, insoferne sie bis Ende December l846 fünf'und zwanzig Jahre oder darüber dienen. — 3) Ausgenommen von dieser Begünstigung der früheren Entlassung sind jene, welche während der Dienstzeit, deren Abkürzung unter den vorstehenden Bedingungen zu. gestanden wird, sich bis zur Wirksamkeit ge. genwartiger Verordnung auf eine weitere Dienstzeit rcengagiren ließen. — 4) Alle im §. 1 d«nn §. 2 2) oiö cinschließig k) erwähnten Capitulanten können schon dermal als Stellvertreter, falls sie "och die hiezu erforderlichen E,ge"schaften besitzen, Mlt einer achtjähll-gen Cavitulationszcit reengagirt werden. Ihre neue Dienstzeit hat mit l. November 1816 zu beginnen. - 5) Auch Unlerofficiere, Gefreite und diesen Letzteren gleichkommende Char« gen, dann Tambours und Trompeter, deren vierzehnjährige Capitulation erst bis Ende Decem» ber 1850, lS5l, »852 und l853 vollstreckt seyn würde, können im Falle lhrcr vorzüglichen Brauchbarkeit schon dermal als Stellvertreter recngagirt werden. Ihre neue Dienstzelt ist jedoch erst vom l. November 18'l? an zu zählen. — Diese Allerhöchst genehmigten Bestimmungen werden in Folge hohen Hofkanzlci-Decretes vom 2. Juni 1846, Z. 18047, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.— Üalbach am 12. Juni 18^6- Joseph Freiherr v-Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsp erg Naiten au und Primör, k. k. Vice-Präsident. Carl Freiherr v. Flödnlgg, k. k. Gubcrmalrach. Z. l099. (1) Nr. !367>. Verlautbarung B) Jeder Lieferungs-Unternehmer ist verbunden, vor der Licitation ein Vadium von 5U ft. C. M. zu er« legen, welches im Falle, daß die Lieferung von demselben nicht erstanden werden sollte, gleich nach der Licitation zurückgestellt, dem Crsteher aber m so ferne die im §. 7. bedungene Cautwn mcht anderswie vollständig erlangen sollte, m drese eingerechnet werden wird. — Es werden indessen auch vorläufige schriftliche Lieferungs-Offerte angenommen. Jedes solche Offert muß versiegelt seyn, bis längstens I!) Nhr Vormittags bei dem Gubernial-Eimeichungsr Protocolle übergeben werden und mit dem Legschcine des Prov. Cameral-Zahlamtes übrr das dort erlegte Vadium pr. 5U ft. C. M. belegt seyn. — Das Offert muß, nebst Angabe des Namens und Wohnortes des Offcrentcn und der Erklärung, daß ihm odstehende Lieferungöbedingnisse bekannt sind, die bestimmte Holzquantität, welche, so wie auch die Branche, für welche geliefert werden will, enthalten; auch muß der geforderte Vcrgütungsprcis pr. Klafter genau und mit Worten ausgedrückt werden und iedcö Offert von Außen mit folgender Aufschrift versehen werden: .Offert des N. N wegen Lie-feruna des Brennholzes für dle k. k. BeHorden, Amter und öffentliche Anstalten in Laibach m der Ntavt' unv lanvrcchlliche Verlautbarungen- Z. W89. (3) Nr. 276. Edict. Von dem k. k. Städte und Landrechte, zugleich Merkantil - und Wtchsclgerichte in Krain wird b.kannt gemacht: Es sey über Ansuchen ocr H<,ndelömannswltwe, Francisca Hudovcrnia. dic Löschung der Hanriu.'gs - I).la: Primus Hudovernlg« u.,d zuql.'.ch Protocol. !nunader^nOilu:,,Prim.sHudovernigsel. Witwe " dann d,e ProtocoUnm.a der Procu« ra ddo Rarmalinsdorf l5 Ium >6'l6, womit die Witwe Francisca Hulovrmg ihrem 612 ältesten Sohne, Primus Hudovernig, die Führung ihrer Firma anveltraut und ermächtiget Hal, bewilliget und vorgenommen worden. — Laibach am 30. Juni 1646. Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. IU88. (3) Nr. 9295. llä Nr. 11022. Concurs - Verlautbarung zur Wiedcrkeschung dor Syndicats- und ersten Rathsstellc bei dem Magistrate der l. f. Stadt St. Veit. — Bei dem Magistrate der l. f. Stadt St. Veit ist durch die Ernennung des Matthäus Pinder zum Bezirksrichter bei dem neu creirten l. f. Bezirkscommissariate Ncustadtl di? Syndiker-und erste Rachsstelle in Erledigung gekommen, womit ein jahrl. Gehalt von 5»M> ft. C. M., mit der angemessenen Wohnung im Rathhause, nebst jährlichen 12 Wiener Klaftern Brennholzes verbunden ist. — Zur Wiedcrbesetznng dieser Stelle wird der Concurs bis 17. August d. I. ausgeschrieben, binnen welcher Zeit die dießfälligen, mit den Wahlfahigkcits - Decrcten für das Cwil-und Criminalrichteramt, für die politische Ge-schäftöverwaltung, und für das Nichteramt über schwere Polizei-Übertretungen, so wie auch mir dem Taufscheine, und der Nachweisung über Moralität, Sprachkcnntniffeund die bisherigen Dienste documentirten Gesuche bei diesem Kreisamte einzureichen sind. — Vom k. k Kreisamte Kl> genfurt am 4. Juli 18-ltt. Vermischte Verlautbarungen. Z. >0«2. (3) Nr. 479. E b i c t. Von dem k. f. BezirkZgerichle Sittich wird be? kannt gemach:: Es sey über Ansuchen der Frau Helena S^gorz vonLillai, in die erecutive Feilbietung drr, dein Anton Tschcrn» von Liirai gehörigen, daselbst 5uk Haus « Nr. 35 gelegenen, der Herrschaft Weirclberg «»lliNect. Nr. 3l3 zinsbaren, ans l l^z fi. C. M, geschätzten Hudrealität, wegen aus dem w.ä, Vergleiche ddo, I I. April »8^5 schuldigen 549 fi. I7 kr. <-.. ». c. gewilliget, und hiezu 3 Tagsatzui^gen, und zwar auf den 3(1. Juni, aus den 30. Juli und auf den 29. August l. I,, jedeZmal Vormittag um 9 Uhr ill loco der Realität mil dcm Beisätze bestimntt worden, daß diese Hubrealität nu^ bei der dritten Fcilbieiungstagsatzung unter dem ^chätzuugswcrihe Hinlangegeben werden wird. Hiezu werden Kauflustige mit dem eingeladen, das; 100 fi. (^. M. als Radium der Licitalionsconn mission zN erlegen seyn werden. Das SchatzungsprotocoN, der Grundbuchs«^ tract und die victtationsdedingnisse können täglich wahrend der Amtsstnndeil hieranus cingeschen welden. K. K. Bezilkbgcncht Sittich am 30. April l 8^6. Anmerkuivg: Zu der ersten Feilbittungötagsa^ tzung ist kein Kauflustiger erschienen. Z. 109l. (3) Nr. l?86. « d i c t. Vom Bezirksgerichse des Herzogthums Gottschee wird hiermit allgemein bekannt geinachl -. C's sey üb«r Ansuchen des Georg Erker von Mitcerdorf, (Zessio-närö deö Johann Verderbcr von Nejscllhal, ln die Reassumirung der mit Bescheid vom 29. März d. I., Z. 7ä^ bewilligten, wegen ergriffcnen Hosre^ curses aber sistmen execulioen Feill.'iecung der, den Eheleuten Paul und Agnes HlMcr gehöligen, in Mmeldors til,!) Conscr. 9ir. 5 und Rect. Nr. Il)4 liegenden, dem Heizogthuine Gottschce dienstbaren, aus 580 sl, geschätzten 3z8 Urd. Hübe, M. schuldiger 47 fi. 25 kr. <:. «. <:., über den höchsten Orts abge-wiesenen Recuis gewilliget, und zur Vornahme der-selben die Tagsatzungen aus den 30. Juli, 29- August und 28. September l«56 , jedesmal um ll) Uhr Vormiltagö mit dem Beisatze angeordnet worden, daß dicse Realität erst bei der dt'itten Feilbietungscag-fahrt unter dcmEchätzungswetthe hintangegebcn wiirdc. Kauslustige weiden zu dieser iiicicaiion mic dem Wedcuicn e,ngeladcn, daß., er Grunol'llchsextracl, das Schätzungsp^tocvU und dlc Feildietungsbtdingnisse hierge»ichts eingesehen und hieoon Abschriften dcl)0' bcn'wcrden können. Bezirksgericht Gottschee am 24. Juni !846. Z. I0«8. (3) Nr. 705. Edict. Von dem k. t. Bezirksgerichte Weißenfels zu Kronau wild hiemit bekannt gemacht: Es bade Clemens Miak, alü Eigenthümer d.r zu Lengenseld C. Nr. 20 gelegenen, und der Slaatsherrschaft ^«H «0. October I- I,, Vormittags um 9 Uhr mit dem Anhange des §. 29a.G. O. festgesetzt wird. Ha nun diesem Gerichte der Ausenthalt der Ge» klagten und ihrer allfälligcn Rechtsnachfolger unde-kannt ist, gen, widrigens sie sich die aus ihrer Versäumnis entstehenden Folgen selbst zuzuschreiben hätten. Kronau am 25. Juni l846. 613 „AcmUiche Verlautbarungen. I. l064. (2) Nr. V409M0. Kundmachung. Von der k. k. steyerm. illyr. vereinten Ca. meral - Gefallenverwaltung wird in Folge hohen Hofkammer - Decretes vom 13. Mai d. I., Z. 15MI, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die in dem beigedruckten Ausweise aufgeführten Weg-und Brückenmauthe auf die Dauer des nachfolgenden Iahreö, und zwar vom I. November 18^« bis letzten October 1847, im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachfolgenden Bestimmungen in Pacht gegeben werden: — 1, Die Versteigerung wlrt) bei derselben Tagsatzung für diese Zeitfrist abgehalten, und mit Demjenigen der Vertrag abgeschlossen, dessen Anbot sich als der vortheilhafttste darstellen wird. — 2. Aus dem angeschlossenen Ausweise ftnd die Namen der Stationen, die Anzahl der Meilen und Brücken-Classen sammt dem Ausrufspreise zu entnehmen. In diesem Ausweise ist auch der Ort und Tag angegeben, an welchem die Versteigerung einer jeden Station vorgenommen wird. — 3. Zu dieser Versteigerung werden allc Jene zugelassen, welche nach den Landesgesetzcn zu solchen Geschäften geeignet und die bedungene Sicherheit zu leisten im Stande sind. — 4. Wer im Namen eines Andern einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig legalisirtcn Vollmacht seines Macht-geberS bei der Commission vor der Licitation ausweisen , und diese ihr übergeben. — 5. Den Pachtlustigen ist gestattet, mündliche Anbote für die Pachtung einer oder mehrer Stationen zusammen, in so fern sic bei derselben Tagsatzung ausgcboten werden , was aus dem beigeschlossenen Ausweise ersichtlich ist, gegen dcm zu machen, daß sie auf die im §. 8. bezeichnete Art die vorläufige Caution für alle jene Manche, f^- welche der Anbot gestellt ist, erlegen. — 6. Eben so ist es gestattet, schriftliche Anbote fur die Pachtung von Mäuthen einzureichen, und zwar auf die Pachtung bloß einer oder mchrer Stationen, in so fern dieselben bei derselben Tagsahung versteigert werden, wobei der Offerent auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur für den Fall gelte, wenn ihm der ganze Complex, für den er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend einer Station überlassen werde. — Die Staatsverwaltung behält sich vor, je nack dem Ausschlage dieser Pachtverhandlungen die Resultate der Versteigerung für die einzelnen Mauthen , Z. D rcizehnte ns. Der Pächter verbindet sich zur Leistung einer Caution, welche, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat; wenn der Pachter es aber vorzieht, denselben erst nach Ablauf eines jeden Monats zu berichtigen, in dem vierten Theile des jährlichen Pachtschillinqs zu erlegen kommt, und die vor der Uebernahme des Pachtobjccteö bei der betreffenden Cameral - Be-zirksverwaltung geleistet werden muß. — Die Caution kann im Baren oder mittelst Hypothekar - Sicherstcllung, oder auch in k. k. Staats-Creditspapicren, welche nach den dießfalls bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, bestehen und erlegt werden. — Vicrzchntcns. Der Pächter hat selbst für seine Unterkunft zu sorgen, dort aber, wo Aera-nalgebäudc vorhanden sind, in welchen derselbe untergebracht werden kann, wird, wenn kein Hinderniß obwaltet, wegen seiner Unterbringung in denselben mit ihm eine besondere Verhandlung gepflogen werden. — Fünfzehn lens, Den Pachtschilling hat der Pächter auf seine Gefahr und Kosten an die betreffende Camera! - Vezirks-oder Filialcasse zu ... . abzuführen, und zwar in monatlichen gleichen Raten, welche sH>ütcst'ens an^IU. eines jeden Monats zu bezahlen sind.— Sechzehn tens. Wenn einem Pächter die Benützung des ganzen gepachteten Objects, oder bei Concrctal-Verpachtungen die Benützung auch nur eines einzelnen , zu den Concrctal - Pachtob-jectcn gehörigen/ jedoch selbstständigcn Mauthob-jccteö durch ein Elementar-Ereigniß, oder durch eijl anderes von ihm unabhängiges zufälliges Cr-eiqniß nach von ihm rechtsbeständig zu liefernden 617 Beweisen, durck einen Zeitraum von wenigstens vierzehn Tagen ununterbrochen gänzlich entzogen wird; so ist derselbe berechtigt, eine angemessene Vergütung des erlittenen Schadens anzusprechen , welche Vergütung aber die für die Zeit der entgangenen Benützung des ihm entzogenen Mauth-objectes entfallende Pachtschillingsquote nicht übersteigen darf. Als sclbstständigeöMauthobjcctwird bei Concretal- Verpachtungen jede Mauthstation angesehen und behandelt, welche in der Vcr-steigerlmaMmdlnachlmg als eine selbstständige Station und mit einem selbstständigcn Ausrujs-prrise ausgeführt wird. — Behufs der Ausmitt-lung der auf das entzogene selbstständige Mauth-object von den Concretalpachtschillingcn entfallenden Pachtschillingsquoten wird gleich bei Ausfertigung des Vertrages der für das gepachtete Concretalobjcct gebotene Pachtschilling nach dem Verhältnisse der einzelnen Ausrufspreise zu dem Gcsammtausrufspreise vertheilt. Hinsichtlich der Ueberfuhren wird ausdrücklich festgesetzt, daß das Zufrieren der Flüsse nicht als ein den Entschädigungsanspruch des Pächters begründendes Elementar-Ereigniß angesehen wird, und daß daher auch der Pächter aus Anlaß dieses Ereignisses keine Entschädigung anzusprechen berufen ist. — Alle von dem Willen des Pächters abhängenden, daher durch sein Verschulden hervorgerufenen, die »Benützung des Pachtobjectes behebenden oder beschrankenden Umstände, so wie alle Zufälle und Ereignisse, die bloß auf eine Verminderung des ^achtobjettcs im größeren oder geringeren Maße einwirken, durch welche aber die Benützung eines ^sclbststä'ndigen Mauthodjectes nicht gänzlich unmöglich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbeigeführten Abfall am Ertrage des gepachteten Objectes ohne einen An-^ruch auf Entschädigung zu tragen hat. - Die ^Cntschädigungsgesuche wegen entgangener Be-^nihlmg der Pachtobjectc müssen während der pc-^cmtorischen Frist von drei Monaten, vom Tage 'der Bchebuyg des Hindernisses an, bei der Be-"zirksbehörde, in deren Bezirke die Mauthstation Hclcgcn ist, überreicht werden, widrigens auf sol-'che Gesuche keine Rücksicht genommen, werden 'Mrd.— Sicbzehntens. Für den Fall, wenn ."der Pächter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für die" Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgchaltencn Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pachter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. — Hiernach wird jedesmal, und insbesondere in dem Falle, wenn der Pachter die bedungene Caution nicht zur gehörigen Zeit voll-standig leistet, oder den Pachtschilling in der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gefällsbehörde zustehen, sogleich im administrativen Wege ohne seine Vernehmung Sequester auf die gepachtete Station, welche die Etation auf seine Rechnung und Gefahr zu verwalten haben, einzusetzen, oder das gepachtete Object auf seine Gefahr und Kosten neuerdings feilzubieten, und die eine oder die andere Maßregel oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zugleich in anderem Wege zur Erfüllung des Vertrages zu verhalten. — In diesem Falle bleibt der Pächter in der Haftung für jeden Betrag, dcr an dem be» oungenen Pachtschillinge »lä)t nxqebracht wer» den würde, und dcr Gefällsbehörde stcht es zu, den abgehenden, nebst den schuldig gebliebenen Betrag aus seiner Caution, nöthi» genfalls «uch von s^incin übrigen Aelmöqen einzubringen. — Wenn bei der in einem solchen Falle vorgenommenen Wiederversteigerung cin höhe« rer Pachlschilling erlangt werden sollte, oder »venn bei der auf Gefahr und Kosten des Pächters vorgenommenen Sequestration dcg Mauthgefa'llä ein den Pachtschillina, üderstei« gendes reines Mauth - Ertlägmß sich ergäbe, so soll das Gesällöärar berechtigt seyn, diese Vortheilt für sich zu behalten. — Uederdieß hat der Pächter in dem Falle, wenn ,r eine Pachlzinsr«le zur festqtsetztcn Zeit nicht ad» führt, von der rückl'tälid'gen Pachtzinsrate bis zu deren Zahlung Verzugszinsen zu vier vom Hundert zu entrichten, und es fangen diese Verzugszinsen vom dem Tage zu lau, fen an, welcher auf d,n im Pachtcontracte zur Zahlung der rückständigen Pachtzmsrate bestimmten Tag folgt. — Achtzehntes. Dem Pächter, wie der Gefallen-Verwaltung, stehs so fern während dcs Laufes d,r Pacht» zeit eine Aenderung in den Bestimmungen des Gtsehes, die auf den Ertrag einen Einfluß ausüdt, Statt finden sollte, eine vorläufige dreimonatliche Aufkünduna. vor dem Ablaufe d,s Vcrwaltunqs - Jahres frei. — Neun» zehntens. Das unterfertigte Licitatio»spro» tocoll vertritt die Stelle der förmlichen Eon.-tracts» Urkunde, u«o verbind»! den Bestole, tcr sogleich uom Zeitpuncte der Ultterftrti« gung, während für die Staats'Verwaltung 018 die volle Gültigkeit des Vertrages von der Annahme detz Anbots von Eilte der zur Bestätigung solcher Pachtverträge berechtigten Beholden abhängt, und dal) f. f. Ober » ßomm'ssäre und Com-mWre der Finanzwache, dann die berittene Mannschaft d»r Finanzwache malithslei, und es kommt die den Holzfuhren zugestandene Begünstigung den zum Gewerbsbetriedc noth« wendigen Fuhren mit Holzkohlen zu Statten. — Hinsichtlich der Begünstigung der Bcwoh« n,r jener Olle, in welchen alle an Chausseen gelegenen Eingänge nut Maulhschrzukeu um« schloffen sind, wird sich auf 5aS in dem Un« terrichte bezogene hohe Hostammer, Decret vom 5. Juli !63l, Z. I8l?4, bllusenj übrigens wild bcmliti, daß in Gemäßheit a. h. Ent« schli.ßulig vom 29. März Id'l.^ und Hof. kammcrdeclctiö vom 26 April d I, Z. l3l09, aN, dulchlauckligsten Mitglieder deb allerhöch« sten Kaiserl)ausl6 sammt ihrem »«»mittelbaren befolge, bri sämmtlichen Ad HelsteUung der Etaatb,lse„bal),:,n, so wie «uch Schotlerfuhrtn nach den hierüber bestehenden Bestimmungen. — Zwei und zwanziOstens. Wild als Bedingung noch d,ia/fügl, daß die nut der illylischen Gubernial» Surrelide vom 19. Juni lßlO, Z. l^i852, allgemein, von Seite des k. k. steyermärtisch,,-. Guberniumß aber mit Verordnung vom lO. Juni ltiw, Z. 9636, den Hreisämtern in Folge Hofkammerdecre« tl^ vom 6. Mai !8l0, 6 10l6l, bekannt gemachte Bestimmung an die Stelle des §. 4 iil. r der Vorschrift vom 17. Mai 182l, rückstchtlich der mauthfreien Behandlung der rohen Material- und Brennstoffe zum Behufe der Bearbeitung für montanistifch conceffio« nirte Werke im Orte, wo der Mauthschrauken sich befindet, gegen ausdrückliche Bezeichnung jener Werke, die bli den verpachteten Schran« ken die Mauchsrelheit zu geln<ßcn habcn, in Wirksamkeit bleibt. - Graham 26. Juni 1816 V e r z e i ch n i ß per für die Dauer des Verwaltungs - Jahres vom i. November »6/»6 bis letzten October »6^? zu verpachtenden Weg- und Brückenmauth- Stationen. I ^ <-> Benennung Cathegorie Anzahl der Ort Tag -v ä 'ä > FV ! ______^«__^_ «^^«^^^^^^«.^ mVeis Behörde, Bis zu ^ s der - s «: der ^br>8^7 bei welcher die Offerte die Offerte 3Z .^ .^G ^ahr lU^ tinzureichm sind. einzureichen Z Mau th . S ta t i o n e n. Z ZT Versteigerung. - kommen. ^ _________________________________^^_ ^ l _________________________^1 fi. ,kr.j____________________^^_____________, Landschahbrücke . Weg. und Brücken 3 Ul. ? 25. Juli 184c; 890l — « 23. Juli <^ ' mauth Z Vormiltag I l8^6 j Spielfeld . . . ^ Brückenmauth - lll. ß ^Is0 __ N 25. Juli ^ 27. Iuli ls^6 .5 ^46 » Peßnitzbach . . detto _ l. Z ormlttag z^y ^ ^, ^^o " Marburg Gratzerthor Wegmauth 3 __ ^> ^. -5 , 3600 — ^ 26. Juli ,> Kärntner- detto 2 __ ;Z ' 540— I detto )28. Juli i8^e l N „ am Dräu- detto 3 ^ " i Vvlmittag 2724 ^ -^ detto l ^ Ther ^ l « »! » detto Brückenmauth - lll. O ^ 6756 — ^ detto ! ^ !^ ! l - K. k. vereinte Cameral - Gefallen - Verwaltung für Steyermark und Illyrien. s! Gratz am 26. Juni 1846. 620 Z. MW (2) --^W-— Nr ""^^ Concurs, zur Wiederbesctzungder provisory schen (son trollor « «vtelle zu M i l l-statt in Karnten. — Bei dem Verwaltungö' amte der k. k. Studienfond^ « Herrschaft Millstatt in Kärnten ist die Co»itrollor; Stelle in Erledigung gekommen, womit ein Ge: halt jährlicher 'Fünfhundert Hulden ur^tur bestelll, mit welchsm die angebrachte Rcchlt'sache bei der dicßfalls auf den 27. Sepiem-ber d. I. Vormittag um 9 Uhr ror diesem Gerichte angrordiieteil ^igs.chung grseymäßig verhandelt und entschieden wird. Dessen wcrden die Geklagten zu ^dem Ende eri„-ncrt, daß sie rechtzeitig selbst zu erscheinen, oder ihre Behelfe dem bestellten Kurator ^m die Hand zu ge-vcn, überhaupt ordnungsmäßig eiiizuschleilel, wissen, da sie die aus dieser Verabsäumung entstehenden Folgen nur sich selbst beizumesseil habe» werden. Bezirksgerlcht Munklndoif am 7. Apnl 18^6. Z. 1093 (2) Nr. l043. Edict. Von dem k, k Bezirksgerichte Ponoritsch zu War^ berg wild bekannt gemacht: Man hgSp>o!ocolI föinie» ju den gewöhnlichen Amtsstuliden Hieranus eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht zu Wartenberg den 2«. Juni I84i>. ^. l059. (3) Concur s. Z»r Besehung dcr, an der graflich Lan« thierischen Fioncomniiß - Herrschest W'ppach in Innerkrain erledigten Stelle euies politischen Actuary womit ein Iahrgchalt von >'l50 st. C, M, und der B<>zug eines Holzdeputatä ver« knüpft sind, wird hiemit ein vicrwochentlicher Concurs eröffnet. Die Dienstwerber werden auf« gefordert, ihre mil den politifchen Wahlfähig« keicöoecreten beleqtcn Ncsuche, unler Nachwei« funa, des Alters, Standes, d»«,) ' ^ — «22 — Name D^ u. Zahl Dauer Zuname und dcsHofksmmer. Gegenstand des Privilegiums, der Vcrlän' Wohnort ^,e«5. gerung. des Prlvilegirten. üb.rgeaangene Privilegium, auf Auf Ein, d i. die Elfilldung: Feilen und Ra« das 5. Jahr. spclu auf Maschinen zu erzeugen. Ludwia Baum, Satt- 8. Juni !8'»6, Das Privilegium ddo. 23. Auf Ein, d.i. lergesell zu Wien. Z. ^2,6l3 Mai ,8,5, auf die Erfindung das 2. Ic.hr. 1052. und Perbesserung von elastischen Satteln. Vom k. k. illyr. Guoernium. — Laibach am l. Juli 1846. 2. 1120. (!) Nr. 16185. (Zurrende d eö k. k. illyrischen Guberniums. — Neuerliche Bestimmungen über den §. 5 der allgemeinen Concurs - Ordnung, und den § 73 der allaemeinen Gerichts-Ordnung in Betrcss der Rechtswirkung eiins eröffneten Concurscs. — Seine Majestät haben mit ?lllerhöchster Entschließung vom 9. Mai l. I. über allerun-terthanl^sten Vortraq der oderstcn Iustiistelle und der Hofcommission in Iustizgesehsachen, den ^. 5 der allgemeinen Concurs - Ordnung, uno den §. 73 der allgemeinen Geriä>tsordc uung dahin zu bestimmen geruhet, daß dcr Concurs in Rücksicht der hieraus entstehenden Nechtswirkung uon dem Anfanqe dcS Tag^s der Kundmachung dc6 (5'dictes sür eröffnet zu halten s) des Stämpcl - Nettopapieres m der jährlichen Menge von beiläufig 22W9 Rießen, von 13 Zoll Höhe und iU Zoll Brette lm beschnittenen, oder 13'/, Zoll Höhe und ,,'/2 Pfund vom Maschinenpapier. — !.)Dcä zur Elnkartnung der ordinären Tabakgattungen bestimmten Schrcnz-papicres in der jährlichen Menge von beiläufig 330U Ballen, von 15 Zoll Höhe und 18 Zoll Breite, welches gleichförmig geschöpft und ohnc sogenannte Knöpfe seyn muß, — Probcbögcn zu erlangen, und ladet daher die Lieferungslustigen ein, von jeder einzelnen Gattung des Kanzlei-, dann des Schrcnzpapieres ein Buch, das ist 24 Bogen, mit dem Cnrrentpreise bezeichnet, längstens bis 25. Juli d. I. nach Wien an das k. k. Cameralgefällen-Vcrwaltungs-Öconomat der Tabak- und Stämpel-Abtheilung, in der Nie-merstrasie <üol,8c. Nr. 798, portofrei einzusenden. — Hiebei wird bemerkt, daß bei den Kanzlei-papieren gleicher Qualität, jenc von milchweißer Farbe den Vorzug erhalten. — Diese Probebögen haben die Lieserungslustigen überdicß mit einem Motto zu versehen, damit sie bei der eigentlichen Lieferungsconcuncnz, welche in dem Mo- «23 nate August oder September 18^tl ausgeschrieben und durch di< Provinzial- Zeitungsbla'ttcr öffentlich bekannt gemacht werden wird, in die Kenntniß kommen können, ob und welche ihrer Probebögcn hierorts als Muster gewählt worden sind, was für die auswärtigen Concurrenten den Uebelstand beseitigen wird, zur Einsichtnahme der geeignet gefundenen Musterbögen eigens nach Wien reisen, oder hier zu diesem Ende einen Bevollmächtigten aufstellen zu müssen — Won der k. k. vereinigten Camera! - Gefallen - Verwaltung für Oesterreich ob und unter der Enns. Wien am 14. Juni 184«. Z. l105. (l) Nr. 385 «ä Nr. 638i)XVI. Zchcnt - Verpachtung. Von dem f. k. Verwaltungsamte der Eameralhtrrschaft Adelsbirg wird hicmit ve> kannt gemacht, daß der zu derselben gehörige Garden - und Erdäpfel - Hchent von den Oe. meindeantheilen zu Grafenbrunn, Watsch und Ko« rüenl,a ^ oann der Gardenzehent von den Gemein« beackern zu Verbou, auf weitere 6 Jahre, d. i. vom l. November lg,6 blshin 1852, am 7. August d. I. Vornnttaqö von 9 bis l2 Uhr in der hierortigen Amcskanzlei im öffentlichen Versteigtrun^swe^e verpachtet werden wird, und daß l)ie ^iesisalllgen Pachtdedingniffo tag« llch in den gewöhnlichen Amtsstunden h»eramcs können eingesehen werden. — Hie^u werden die Pachtlustiqen eingeladen, die Zehenlholden aber noch insbesondere erinnert, von dem denselden zustehenden ElnstandSrechte entweder gleich bei der ^»citation selbst, oder wenigstens binnen den nächsten 6 Tage» uin so gewisser Gebrauch z;u machen, alS im Widrigen die fraglichen Zehenle den bei der Versteigerung verbliebenen Meisibltlern in Pachr überlassen , und dle spä. ler von den Gemeinden eiligelan^ten Offerte yilitallgewieskl, werden wü'rdcn. —K. K. Ver° waltungsamt 'A^^st)crg am l.Iuli 1846. Z. 948. (l) Nr. 1UU4. Verlautbarung. Am IN. August l846, Vormittags von 10 bis 12 Uhr, wird die vcrstcigerungäweise Verpachtung des in 3 Abtheilungen hinter Tyrnau, in Wiesen - und Ackerland bestehenden magistrat-lichcn sogenannten Militär-Terrains, auf weitere 1U Jahre, am Rathhause vorgenommen werocn. —, Die dießfälli.en Licitationöbcding-nissc können im magistratlichcn Expedite eingesehen werden. — Btaotmagistrat Üaibach am ily. Juni 184U. Z. 10l0 (3) Nr. 6l00. Concurs. Bei der k k. illyrischen Provinzial, Staats« buchhallung in Laibach werde,, einigt beeidete un« entgeltliche Praktikanten aufgenommen, doher der Cvinurö zur Bewerdunq um dilse Stelle bis 8. Auqust l6l6 mit d.m Beisätze l)icmit aus« geschrieben wird, daß diejenigen, welche einen diescr Postcn zu erlangen wünschen, ihre ci« genh^ndi^ geschriebenen, gehörig documenlirtcn, an das hohe k. k. General - Rechnungö ° Di-reclorium in Wien slyllsirlen Gesuche um so gewisser innerhalb der gesetzten Frist bei der Amtsvorstehung der k. k. illyrischen Provinzial« Sta^tsduchhaltung in Laibach einzurei« chen haben, als auf die nach diesem Präcluslv» Termine allenfalls noch einlangenden Gesuche für dicstn Fall keine Rücksicht genommen w«r-den wird. — Die Compelenten haden sich auszuweisen: a) Ueber das ^cbensaltcr;!)) über die mit autem Fortgange zurückgelegten phi» losovyifchen Studien mittelst gestampelter Slu-dienzeugnisse; <^) ül>rr eine gute Moralität; ci) über den ledigen Stand; o) üdcr einen gesunden Körper; l) ül)er den Besitz der lan-d pruez,. 23. Mai li^lN, Z. litt i. wider Martin Nastran und deffen Rechtsnachfolger, das Begehren auf Verjährter-klarung der, auf dem Schmelz- und Hammer-werksantheilc Donnerstag dcr 5. Reihcnwoche in 624 Untereisnern zu Gunsten des Geklagten, wider Michael Semen haftenden Forderungen aus dem Schuldscheine cläo. I. Juli 1783, ol p^n^-2». Mai1786pr.82U l.)uc-2U, und aus dem Urtheile ä) »ud ^.a««. 23. Mai !6i6, Z. llg i. , die Klage wider Michael Thomann und dessen Erden, auf Verjählterkläruxg der Rechte aus dem Uebera>bsvertrage 6äo. 26. Novem« ber l796, ol i,Uill)ulaw >. Juli 1797, ge« schlössen zwischen Georg Thomann und Mi« chael Thomlinn, haftend auf dem Schmelz« und Hammerantheile Samstag in der 5. Rci« hcnwoche zu Sleinbüchl; und c) .^nl) przes. 23. Mai ,8^6, Z. l l9 j., die Klage »ider Andreas Warl und desst» Erben, auf Verjährt« erkläruna. der Rechte aus dem Kaufvellroge tlcio. l9. et. ilnubnl2l<» 29. September l79l, geschlossen zwischen Franz Xav. Kordesch und Andreas Warl. haftend auf dem Schmelz-und Hammeranlhtile Freitag in der 3. Reihen« woche und auf dem Kohlbarn Nr. l2in Steinbüchl — Nachdem nun das wohllöbl, k. k. Ober-bergamt und Bergstericht zu Klagenfult mit den Rescripten vom 23. Juni l846, F. 40l 402 und 403, die vorgenannte k k. Berggerichts - Substitution zur Verhandlung in obigen Streitsachen ermächtiget hat, so wur« den über diese drei Klagen die Taqsatzungen auf Donnerstag den 8. October lttll» Vore mittags um 9 Uhr in dieser Amtskanzlei an« geordnet, und da die Geklagten sämmtlich unbekannten Aufenthaltes und möglicherweise aus den k. k. Erdländern abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertretu»a, auf ihre Ge« fahr und Unkosten dea hierortigen Hsf. nub Oerichtzadvocat,n, Hrn. Dr. Andreas Ncpreth, gerichtlich als Curator bestellt, mit welchem über dlese «nhänaisten Rechtssachen nach der für diese k. k. Ecbländer bestehenden Gerichts« ordnung verhandelt »nd entschieden «erden wird — Welches den Geklagten hiemit zu dem Ende erinnert wird, d«mit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst zu erscheinen, oder ih« rem gerichtlich bestellten Vertreter die Rechts« behelfe an die Hand zu geben, oder aber «uch andere Sachwalter sich zu bestellen uno die, sem Gerichte namhaft zu wachen, und überhaupt im geeigneten Wege einzuschreiten wissen mögen, widrigenfalls sie sich die aus ih« rer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. — Lsibach am 2. Juli l846.