Laibacher SCHULZE Organ des krainisclien Landes ■ Lelirervereines. Erscheint Vereinsmitglieder am 10. und 25. jedes Monats. erhalten das Blatt gratis. Bestellpreise: Für Laibach: Ganzjährig fl.2-60, halbjährig fl. 1-40. — Mit der Post: Ganzjährig fl. 2-80, halbjährig fl. 1-50. Expedition: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. — Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Beurtheilung werden kostenfrei erbeten. Der landwirtschaftliche Beruf des Lehrers. Der Lehrer, von welchem der Staat landwirtschaftliche Kenntnisse verlangt, nimmt auf dem flachen Lande eine Stelle ein, von welcher aus er die hundertfältigen Beziehungen, in denen der Grundbesitzer zum Gartenbau, zur Land- und Volkswirtschaft im weitesten Sinne des Wortes steht, vermöge seiner Bildung überblicken kann und soll. Er sei nicht allein Lehrer der Kinder, sondern auch ein aufmerksamer Beobachter der ländlichen Verhältnisse, ein beredter Schweiger, wenn er nicht gefragt wird, und ein verschwiegener, knapper und weiser Bathgeber der Erwachsenen in Augenblicken, in denen man ihn willig hören will. — Solchen Augenblicken soll er nicht aus dem Wege gehen, sondern sie sogar suchen. Nichts schadet aber auf dem Lande mehr, als aufdringliche Rederei, hinter welcher jeder nur Halbheit und hohles Wissen erkennt. Um jedoch zur Hebung des Gartenbaues, der Land- und Volkswirtschaft, zur Sittigung und Veredlung der Gemeindegeuossen beitragen zu können, bedarf der Lehrer, da er eben andere zum Guten und Schönen anregen soll, selbst einer nie ausgehenden Anregung. Der Lehrer, der zumeist kein Landwirt ist und es vermöge seines Berufes auch nicht sein kann und darf, soll gleichwohl das emsige Bestreben haben, die landwirtschaftlichen Berufsgenossen durch seinen weiter reichenden Blick, durch die gründliche Kenntnis der grossen Ziele, denen alle bewusst und unbewusst zusteuern, zu überragen, das Wichtigste, das zum Vortheil des Einzelnen und des Ganzen gereicht, kennen zu lernen, damit er jederzeit mit Verständnis das andeuten könne, was da fehlt und was augestrebt werden sollte. In der Eigenschaft als Landwirt wird sich der Schulmann seine tonangebende und einflussreiche Beratherrolle niemals sichern, im Gegentheile: er wird sich dadurch, dass er als Musterökonom leuchten wollte, eher lächerlich machen. Wie will er auch seine zwei bis drei Aecker mit fremden Bezügen und Ackergeräthen besser und tiefer bearbeiten, als irgend ein Landwirt des Ortes? Wie will er den Rindviehschlag der Gegend mit seiner Kuh mehr heben als irgend ein Grossgrundbesitzer, eine Genossenschaft, eine Ackerbaugesellschaft oder der Staat seihst? Wie ganz anders dagegen steigt seine Achtung bei den Gemeindegenossen, wenn er sich neben seiner anerkannten Tüchtigkeit als berufsfreudiger Lehrer durch eine gut betriebene Bienenwirtschaft, durch die Zucht des Maulbeerbaumes und der Seidenraupe, wo es möglich ist, durch eine vorzügliche, den klimatischen Verhältnissen augepasste Obstbaumschule, durch gute Obstsortenwahl, durch einen herrlichen, mit Blumenreiz und Blumenduft gesegneten, Küelie, Keller und Vorratliskaminern versehenden, die Ortsversehöneruug, die Sittenveredluug der Landleute, die Hebung des Wohlstandes fördernden Haus- und Schulgarten auszeichnet! Während mancher Familienvater in seinem häuslichen Kreise und bei seinen Kindern sich von des Tages Arbeit erholt und gern daheim bleibt bei den Seinen, treibt es den unverheirateten jungen Manu hinaus aus seiner leeren Stube, und oft flieht er die drückende Einsamkeit, um in Gesellschaften zu gerathen, die ihm in mehr als einer Hinsicht verderblich sind. Wohl daher dem jungen Manne, wenn er eine Nebenbeschäftigung hat, die ihm Erholung und Vergnügen gewährt, ohne ihn von seinem eigentlichen Berufsleben abzulenken — die ihn vor verderblichem Umgänge schützt und mehr auf sich selbst anweist! Manche haben zu diesem Zwecke die Botanik empfohlen, und ich glaube mit einigem Rechte. Die literarischen Hilfsmittel dazu sind gegenwärtig ohne sehr bedeuteude Kosten zu beschaffen, und sie nöthigt ausserdem ihre Freunde hinaus ins freie Feld, in Busch und Wald, wodurch die Gesundheit erhalteu und geistige Frische bewahrt wird. Man legt sich zugleich noth-wendigerweise ein Herbarium an, was, ohne sonderliche Kosten zu verursachen, selbst noch für den Winter Beschäftigung und Freude bietet. Die Pflanzenkunde greift zudem ins Schulleben ein und kann für den Unterricht vielfach recht erspriesslich werden. Es gab und gibt Collegen, die auch Insectenkunde trieben und es in diesem schwierigen Zweige der Naturgeschichte ziemlich weit gebracht hatten; sie handelten' sogar mit Käfersammlungen sowie mit Sammlungen von Schmetterlingen, präparierten Raupen und verdienten sich einiges durch diesen Handel. Alle fühlten sich in der Regel glücklich, und eine gewisse Heiterkeit und Zufriedenheit war über ihr ganzes Wesen ausgegossen. Sie bestätigten die Behauptung, dass jeder, der ein geistiges Geschäft betreibe, eine Nebenbeschäftigung, ein Steckenpferd haben müsse, wenn er froh und frisch bleiben wolle. Vor allem aber möchte ich meinen Collegen die Obstbaumzueht, den Gartenbau und die Blumenzucht empfehlen. Der Obstbaumzucht brauche ich wohl zu allernächst kaum das Wort zu reden; sie ist ihr eigener Advocat, und neben einer Schule voll frischer, rothbackiger Buben und Mägdlein gibt es kaum etwas Schöneres, als eine reinlich gehaltene Baumschule. Und in der Tbat — sie gleicht in vielem, was sich mit ihr ereignet, uns armen Menschenkindern. Das ganze Geschlecht ist ja mit einem Baume mit unendlichen Zweigen vergleichbar, aber einem Wildlinge, der von Adam her seine Dornen hat und der guten Früchte entbehrt. Was wäre wohl mit ihm, wenn es keine Veredlung gäbe? Ein Kind, das ein Bäumchen nicht mit Liebe pflegt, sich nicht des Wachsthums desselben freuen und von ihm lernen mag, ist kein Kind mehr, und ich möchte es nicht mein Kind nennen. Einen Lehrer aber, der es nicht versteht, in seinen Schülern den Sinn für die Natur und ihre deutliche Sprache zu wecken, möchte ich am liebsten aus der Schule entfernt wissen! Gartenbau und Blumenzucht stehen ferner als Beschäftigungen an sich schon in so freundlicher Verwandtschaft und in so schönem Zusammenhänge mit dem Lehrerberufe, dass dies dem sinnigen, gefühlvollen Menschen nicht entgehen kann. Diese Beschäftigungen führen in die Natur und deren reges Leben, sie nähren und geben Hoffnungen, Wünsche und Erfüllungen in solchem Masse, dass ein biederer, einfacher Mensch sich nothwendig damit befreunden und darin glücklich fühlen kann. Zudem dürfte es wenig Landlehrer geben, die nicht ein Gärtchen neben der Schule hätten. Wo man ein solches sieht und in dessen Cultur Geschmack und Geschick wahrnimmt, da schliesst man unwillkürlich vortheilhaft auf den Eigenthümer und gewinnt ihn im voraus herzlich lieb; wo aber der Garten voll Dornen und Disteln ist und in der Anordnung nur Mangel au ästhetischem Sinn zeigt, da denke ich wiederum unwillkürlich, dass auch die Schule ähnlich sein müsse. Es gibt Lehrer, die in einsamen, von der Welt fast getrennten Gebirgsdörfchen wohnen, dessen Insassen dem sterilen Boden kaum das Nöthigste abtrotzen können. Solche Lehrer haben den Boden des Gärtchens neben ihrem Hause allmählich verbessert, haben Blumenfreunde in der Stadt gefunden, welche ihnen gern von ihrem Reichthum mittheilen, und man freute sich, wenn man diese Erdfleckchen, gleich freundlichen Oasen, wahrnahm und den Schmuck ihrer Blumen sah. Solche Lehrer zogen wohl auch in Töpfen einige feinere Gewächse, und diese dankten es ihnen durch frisches Wachsthum und Blütenfülle. Man hört Lehrer aus derlei Gegenden öfter sagen: „Das ist hier das Einzige, was mir nach der mühevollen Schularbeit Freude und Erquickung gewährt; ich könnte es sonst in meiner Verlassenheit kaum aushalten.“ — Was sieht man alles bei solchen Schulen, wo der Lehrer entweder einen Schulgarten oder einen Hausgarten zur Verfügung hat! lieber seinen Garteu-zauu blickt eine leuchtend Scharlachrothe, mit Sammtpurpur violett umrandete, unübertroffene Prachtrose; eine grüne Rieseuschlangengurke von 70 cm langen Früchten erzählt von den Seltenheiten des Gemüsegartens; ein Beet mit den grössten bis jetzt bekannten Erdbeeren ladet durch die wunderschönen, roth gefärbten Früchte von köstlichem Gerüche unwiderstehlich zum Besuche ein, und selbe erzählen von den Wundern der Gartencultur! In der luftigen, in Bezug auf den Boden keineswegs verwöhnten Baumschule, durch welche der Lehrer für Obstsorten sorgt, die, dem Klima und der Umgebung angepasst sind, haben einzelne Bäume bereits lachende Früchte angesetzt, so der rothe Augustiner, ein schätzbarer Feld- und Strassenbaum, den jedermann gern um seiner rothen, grossen Früchte willen anblickt! Da steht auch ein ziemlich grosser Kirschbaum mit grossblättrigen hängenden Zweigen, besetzt mit den grossen, stark plattgedrückten köstlichen Kirschen. Und was erzählt uns alles des Lehrers Obstgarten! An einem kräftigen Spalierbaume überrascht uns die grosse Anzahl hängender Aepfel von herrlichem Aussehen. Auf der Sonnenseite sind sie schön carminroth, sonst grün gefärbt; die glattschaligen Früchte von fast ‘/a % Gewicht erregen das allgemeine Erstaunen. Es ist der grösste Rieseuapfel! Und auf einer vortrefflichen Pyramide lohnt den Gartenbesitzer eine neue prachtvolle Sommerbirne, die grösste aller Birnen und gleichwohl sehr gut. Wir können versichern, dass die hier angedeutete Thätig-keit und deren Erfolge feurigere Lobredner von des Lehrers Namen und Ruhm sein werden, als seine noch so tüchtig geführte Wirtschaft in Feld und Stall. Um aber der angedeuteten Aufgabe gerecht zu werden, muss er sich das ungeheure Gebiet des ländlichen Schaffens näher ansehen, und da schwindelt einem vor dem zu bewältigenden Stoffe. Wie gross ist das Feld der Landwirtschaft mit allen seinen Zweigen, der Ackerbauchemie, der Ackerbestelluug, dem Capitel über Anbau und die Saatverhältnisse, der Lehre vom Boden, dessen Bearbeitung und Verbesserung, vom Dünger und der Düngung, von den Feldfrüchten, den Feldwirtschaftssystemen, von der Fischzucht und Teichwirtschaft, vom Futter und der Fütterung, von den Hutweiden und dem Wiesenbau, von den Culturgeräthen, von den landwirtschaftlichen Gewerben, als: der Fabrication oder Bereitung von Brot, Butter und Käse, Trauben- und Obstwein, Essig, Spinnstoffen, Kalk und Ziegeln; der Lehre von der Mästung, von der Obstbaum- und der Seidenzucht, von der Viehzucht, von der Bienenzucht, Geflügelzucht, vom Weinbau, von der Korbweidencultur, von der Edel-und Wildgehölzzucht, vom Schnitt der Reben, Rosen und Obstbäume! Dazu kommt der überaus wuchtige Gemüse- und Gartenbau, die Blumenzucht, die Forstcultur, die Kunde von den Feinden der vom Landwirte, Gärtner und Förster gezogenen und gepflegten Pflanzen, von dem Schutze der nützlichen und der Abwehr der schädlichen Thiere; dann das anziehende Gebiet der Geschichte der Landwirtschaft, der Culturgewächse und der Gartenkunst, die Kenntnis der in manchen Verhältnissen einträglichen Heilkräuter und Heilpflanzen. Es bleiben dann noch die socialen und volkswirtschaftlichen Probleme, das landwirtschaftliche Vereins-, Genossenschafts-, Fortbildungs- und Unterrichtswesen, die Wanderung durch die Literatur des Gartenbaues, der Landwirtschaft und die Landesverschönerung zu beachten. Auf allen diesen Gebieten sollte der Lehrer das Wichtigste, worauf es eigentlich ankommt, wissen, und es sollen an ihm die neuesten, wichtigsten und bewährtesten Erfindungen und Erfahrungen bei dem Gartenbau und der Landwirtschaft nicht unbemerkt yorübergehen. Man sieht, dass es ein vielseitiges Feld gibt, welches in der Hauptsache zu beherrschen wäre. Um aber nun Anregungen zu geben, muss der Lehrer auch Anregungen empfangen. Er kann sich nicht eine Anzahl kostspieliger Bücher und Fachzeitschriften halten; er hat weder Zeit, dieselben durchzulesen, geschweige denn zu lernen, noch die Mittel, seine Fortbildung neben der in seinem Berufe infolge der Masse des Stoffes ungehindert im Auge zu behalten. Darum, lieber College auf dem flachen Lande, so fern dir ein Gärtchen zugebote steht, du jedoch an der sinnigen Beschäftigung mit Obstbaumzucht, Gartenbau und Blumenzucht bis jetzt noch keinen Wohlgefallen finden konntest, ich rathe dir aufs wärmste: versuche es nur damit einmal, überwinde deine Abneigung und geh frisch ans Werk und sei versichert, dass sich dir für deine gehabten Bemühungen Freuden erschliessen werden, welche alle Genüsse der Welt aufwiegen! Und damit nehme ich von meinem Thema Abschied und knüpfe daran die Bitte: Fördern Sie alle das gemeinnützige Unternehmen nach Kräften! Morobiz, 1886. Georg Erker. Vorschrift über die Lehrbefähigungsprüfungen für allgemeine Volks- und Bürgerschulen. (Fortsetzung.) Art. III. Lehrbefähigungspr'üfung für Bürgerschulen. 1.) Jeder Candidat, welcher die Lehrbefähigung für Bürgerschulen erwerben will, muss sich mindestens aus allen Gegenständen einer der nachstehenden drei Gruppen von Unterrichtsgegenständen der Prüfung unterziehen: a) Die sprachlich-historische Fachgruppe: Unterrichtssprache (Unterrichtssprachen), Geographie und Geschichte. b) Die naturwissenschaftliche Fachgruppe: Naturgeschichte, Naturlehre, dazu als Ergänzung Mathematik oder geometrisches Zeichnen. c) Die mathematisch-technische Fachgruppe: Mathematik, Freihandzeichnen und Schönschreiben, dazu als Ergänzung Naturlehre oder geometrisches Zeichnen. Ueberdies ist Pädagogik Prüfungsgegenstand jeder Gruppe. Den Candidaten der zweiten und dritten Fachgruppe steht es frei, als Ergänzung statt der als Regel bezeichneten Fächer ein anderes Fach der dritten oder zweiten Gruppe zu wählen, sowie die Prüfung aus beiden Ergänzungsfächern, aber nur in einem und demselben Prüfungstermine, abzulegen. Der Ergänzungsgegenstand wird inbetreff der Prüfungsanforderungen den übrigen Gegenständen der gewählten Fachgruppe gleichgehalten. Auch ist es den Candidaten jeder Fachgruppe gestattet, die Befähigung zu erwerben, Schönschreiben, eine zweite Landessprache (Landessprachen), oder bei nichtdeutscher Unterrichtssprache die deutsche Sprache als Unterrichtsgegenstand zu lehren. Die Lehrbefähigung für Bürgerschulen kann nicht mit der Lehrbefähigung für allgemeine Volksschulen in einem und demselben Prüfungstermine erworben werden. Candidaten, welche die Lehrbefähigung für eine Fachgruppe der Bürgerschulen erlangt haben, steht es frei, in einem folgenden Prüfungstermine auch die Lehrbefähigung aus einer anderen Gruppe zu erwerben. 2. ) In dem Gesuche um Zulassung zur Prüfung für Bürgerschulen sind die Fachgruppe und die Unterrichtssprache (Unterrichtssprachen), für welche die Lehrbefähigung erworben werden will, sowie die betreffende Prüfungscommission und allfällig, ob der Candidat auch die Befähigung erlangen will, das Schönschreiben oder eine zweite Landessprache (Landessprachen) oder an nichtdeutschen Bürgerschulen die deutsche Sprache als Unterrichtsgegenstand lehren zu können, genau anzugeben. Beizulegen sind: a) Eine kurze Darstellung der Lebensverhältnisse und des Bildungsganges, insbesondere mit Rücksicht auf die Vorbereitung zur Lehrbefähigungsprüfung für Bürgerschulen, unter Angabe der benützten Werke. h) Das Lehrbefähigungszeuguis für allgemeine Volksschulen. c) Der Nachweis über eine mindestens dreijährige (in Dalmatien vierjährige) Verwendung an Volksschulen oder anderen Lehranstalten. Candidatinnen haben überdies den Nachweis (Reifezeugnis, Lehrbefähigungszeugnis als Arbeitslehrerin an Bürgerschulen) zu liefern, dass sie zur Anstellung als Lehrerin für weibliche Handarbeiten au Bürgerschuleu mit der betreffenden Unterrichtssprache (Unterrichtssprachen) befähigt erklärt sind. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Art. II, Punkt 1 und 2, mit dem Bemerken, dass Candidaten, welche zuletzt nicht an Volksschulen, sondern an anderen Lehranstalten in Verwendung gewesen sind, die Gesuche im Wege der Direction der betreffenden Lehranstalt an die Landesschulbehörde zu richten haben, welche in solchen Fällen über die Zulassung zur Prüfung entscheidet, und dass in allen Fällen die Zulassung zur Prüfung überhaupt nur bei einer vollkommen befriedigenden Verwendung im praktischen Schuldienste gewährt werden darf. 3. ) Bei der Lehrbefähigungsprüfung für Bürgerschulen hat der Candidat den Nachweis zu liefern, dass er in den Gegenständen der von ihm gewählten Fachgruppe das der pädagogisch - didaktischen Aufgabe der Bürgerschule entsprechende Wissen und Können besitzt und in Fragen der Erziehung und des praktischen Volksschulunterrichtes sicher zu urtheilen fähig ist. Die Anforderungen, welche bei den Lehrbefähigungsprüfungen für Bürgerschulen gestellt werden, sind: a) Pädagogik: Kenntnis der Erziehungs- und Unterrichtslehre in ihrem Zusammenhänge mit der empirischen Psychologie und Logik. Uebersichtliche Bekanntschaft mit der Geschichte der Pädagogik, insbesondere der neueren Zeit, und durch eigene Lectüre gewonnene Kenntnis einiger Hauptwerke der bedeutendsten Pädagogen aus der Zeit seit 1600. Eingehendere Kenntnis der historischen Entwicklung der österreichischen Volksschule und deren Aufgabe und Einrichtung in der Gegenwart. Vertrautheit mit der Schulpraxis, insbesondere mit der Schuldisciplin und Schulgesundheitspflege und mit der speciellen Methodik der Gegenstände der gewählten Fachgruppe, Kenntnis empfehlenswerter Jugendschriften der betreffenden Gegenstände. b) Unterrichtssprache: Kenntnis der Grammatik der Schriftsprache der Gegenwart und der gebräuchlichsten Formen und Arten der prosaischen und poetischen Darstellung. Uebersichtliche Bekanntschaft mit der Literaturgeschichte und eingehendere Kenntnis einiger Hauptwerke der neueren Literatur durch eigene Lectüre. Fertigkeit in der Abfassung von Geschäftsaufsätzen. Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdrucke. c) Deutsche Sprache (an nichtdeutschen Bürgerschulen) und zweite Landessprache (bei anderer Unterrichtssprache) als Unterrichtsgegenstände: Kenntnis der Grammatik der Schriftsprache der Gegenwart und der gebräuchlichsten Formen und Arten der prosaischen und poetischen Darstellung. Correctheit im mündlichen und schriftlichen Ausdrucke. d) Geographie: Kenntnis der physikalischen und mathematischen Geographie. Eingehendere Kenntnis der politischen Geographie, insbesondere Europas1 und speciell Mittel-Europas. Uebersichtliche Kenntnis der Haudelsgeographie. Gründliche Kenntnis der Geographie der österreichisch-ungarischen Monarchie. Sicherheit in der vergleichenden Behandlung geographischen Stoffes. Geübtheit in kartographischen Darstellungen auf der Schultafel. e) Geschichte: Uebersichtliche Kenntnis der allgemeinen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der Culturverhältnisse. Kenntnis der Geschichte der österreichischungarischen Monarchie. Uebersichtliche Kenntnis der Verfassung und der Staatseinrichtungen der österreichisch-ungarischen Monarchie. f) Naturgeschichte: Uebersichtliche, auf Anschauung und Uebung im Bestimmen begründete Kenntnis der drei Naturreiche und Bekanntschaft mit den wichtigsten natur-historischen Systemen. Das Wichtigste über den Bau der Erdrinde. Kenntnis der praktischen Verwertung der Naturkörper in den Gewerben und in der Landwirtschaft. Kenntnis des Menschen nach Bau, Thätigkeit der Organe und Pflege der Gesundheit sowie der ersten Hilfeleistung bei Körperverletzungen. g) Naturlehre: Auf Beobachtung und Experiment begründete Kenntnis der Naturkräfte und ihrer Gesetze. Gewandtheit im Erklären der auffallendsten Naturerscheinungen und der wichtigsten Maschinen. Vertrautheit mit der Handhabung der gebräuchlichsten Apparate. Kenntnis der wichtigeren chemischen Grundstoffe sowie ihrer Verbindungen und deren Anwendung in den Gewerben und in der Landwirtschaft. h) Mathematik (Kechnen und Geometrie): Eingehende Kenntnis sämmtlicher arithmetischer Operationen und deren Begründung sowie der wichtigsten Lehrsätze der Algebra, soweit dieselbe zur Begründung der arithmetischen Operationen nothwendig ist. Gewandtheit in den Kechnungsfällen des bürgerlichen Lebens. Kenntnis der einfachen Buchführung. Bekanntschaft mit den wichtigeren Lehrsätzen der Planimetrie, Stereometrie und ebenen Trigonometrie mit besonderer Berücksichtigung ihrer praktischen Anwendung. Anmerkung. Bei den Prüfungen der Candidatinnen entfällt die Trigonometrie. i) Geometrisches Zeichnen: Gewandtheit in der Ausführung geometrischer Construc-tionen, dann im Zeichnen geometrischer Flachoruamente und einfacher Situationspläne. Bekanntschaft mit den wichtigsten Grundsätzen der Projectionslehre und mit deren Anwendung auf Schattenlehre. Gewandtheit in der üblichen Darstellung einfacher Objecte des Bau- und Maschinenfaches. Anmerkung. Bei den Prüfungen der Candidatinnen entfallen das Situationszeichnon, die Projectionslehre und die Darstellung der Objecte dos Bau- und Maschinenfaches. Kenntnis der Darstellungsweise geometrischer Körper im Grund- und Aufriss und Gewandtheit im Zeichnen der praktisch wichtigeren Körpernetze sind zu fordern. h) Freihandzeichnen: Fertigkeit im Zeichnen geometrischer Formen und einfacher Flachoruamente auf der Schultafel aus freier Hand in grossem Masstabe. Fertigkeit im verständnisvollen Nachzeichneu ornamentaler und einfacher figuraler Motive nach Vor-legeblättern, Fertigkeit in der Ausführung von Flachornamenten in Farbtönen. Kenntnis der wichtigsten Grundsätze der Farbenlehre. Geschicklichkeit im freien Nachzeichnen geometrischer Körper und einfacher plastischer Ornamente nach Modellen mit Bezeichnung der Selbst- und Schlagschatten und der Lichtstellen. Bekanntschaft mit den Grundzügen der Stillehre. Anmerkung. Bei den Prüfungen der Candidatinnon ist auch die Fertigkeit im Zeichnen einfacher Motive für weibliche Handarbeiten nachzuweisen. I) Schönschreiben: Fertigkeit im Schönschreiben der an den Bürgerschulen der betreffenden Unterrichtssprache lehrplanmässig eiugeführten Schriftarten. 4. ) Die Bestimmungeu des Art. II, Punkt 4, haben sich bei den Lehrbefähigungsprüfungen für Bürgerschulen mit der Abänderung zu finden, dass die Sectionen aus mindestens fünf Mitgliedern der Prüfungscommission zu bestehen haben. 5. ) Die schriftliche Prüfung ist aus der Pädagogik und aus jedem der Gegenstände der gewählten Fachgruppe, allfällig auch aus Schönschreiben sowie aus der zweiten Landessprache und der deutschen Sprache, wenn diese Sprachen Unterrichtsgegenstände sind (Art. III, Punkt 1), abzulegen. Candidaten, welche für zwei oder mehrere Unterrichtssprachen die Lehrbefähigung in demselben Termine erlangen wollen, haben in jeder der betreffenden Sprachen einen besonderen Aufsatz über ein pädagogisches Thema zu verfassen. Die Sprache, welche solche Candidaten bei den einzelnen übrigen schriftlichen Prüfungen zu gebrauchen haben, wird von Fall zu Fall von dem Director der Prüfungscommission bestimmt. In dem Falle (Art. III, Punkt 1, Schlussabsatz), wenn ein für eine Fachgruppe befähigter Candidat die Lehrbefähigung für eine andere Fachgruppe erwerben will, entfällt die schriftliche Prüfung aus der Pädagogik. Aus allen übrigen Gegenständen der neugewählten Fachgruppe ist die Prüfung abzulegen, auch wenn der Candidat aus einem Gegenstände der neugewählten Fachgruppe die Lehrbefähigung besitzt. Für jede schriftliche Prüfung sind höchstens vier Stunden zu verwenden. Für die Clausurprüfung im Freihandzeichnen kann die Arbeitszeit nach Ermessen des Prüfungs-commissärs im Einvernehmen mit dem Director erweitert werden. Inbetreff der Wahl der Themen, Aufgaben und Fragen, wobei die Grenzen der im Art. III, Punkt 3, festgestellten Anforderungen genau zu beachten sind, sowie inbetreff der Benützung von Hilfsmitteln (mit Ausnahme von Logarithmentafeln) und der Beaufsichtigung der Candidaten sind die Bestimmungen des Art. II, Punkt 5, sinngemäss anzuwenden. 6. ) Die mündliche Prüfung ist öffentlich und erstreckt sich auf Pädagogik und auf alle Gegenstände der gewählten Fachgruppe, allfällig auch auf die zweite Landessprache und auf die deutsche Sprache (Art. III, Punkt 1), mit Festhaltung der Grenzen der im Art. III, Punkt 3, vorgezeichneten Anforderungen. Den Candidaten, welche für zwei oder mehrere Unterrichtssprachen die Lehrbefähigung in demselben Termine erlangen wollen, sind aus jedem Prüfungsgegenstande Fragen zur Beantwortung in jeder der betreffenden Sprachen zu stellen. In dem Falle (Art. III, Punkt 1, Schlussabsatz), wenn ein für eine Fachgruppe befähigter Candidat die Lehrbefähigung für eine andere Fachgruppe erwerben will, ist die Prüfung aus der Pädagogik auf die specielle Methodik der Gegenstände der neugewählten Fachgruppe zu beschränken. 7. ) Die für allgemeine Volksschulen erworbene Befähigung zur subsidiarischen Er-theilung des Religionsunterrichtes (Art. II, Punkt 7) schliesst auch diese Befähigung für Bürgerschulen in sich. Candidaten, welche diese Befähigung noch nicht erlangt haben, können dieselbe bei der Lehrbefähigungsprüfung für Bürgerschulen durch Ablegung der besonderen Religionsprüfung erwerben. Diese Bestimmungen gelten auch hinsichtlich der Lehrbefähigung für den Gesang und für das Turnen (Art. II, Punkt 3). 8. ) Inbetreff der Abhaltung der Lehrprobe sind die Bestimmungen des Art. II, Punkt 8, sinngemäss anzuwenden. 9. ) Bei Beurtheilung der Leistungen, bei Ausfertigung der Zeugnisse und inbetreff der Behandlung der von der Prüfung zurückgetretenen und der reprobierten Candidaten sind im allgemeinen die Bestimmungen des Art. II, Punkt 11, 12, 13 und 14, sinngemäss anzuwenden. Im besonderen ist aber zu beachten: aj Die Lehrbefähigung für Bürgerschulen darf nicht zuerkannt werden, wenn der Candidat bei der Lehrprobe eine geringere Note als „befriedigend“ oder in mehr als einem Prüfungsgegenstande nur die Note „genügend“ erhalten hat. Die Befähigung mit Auszeichnung ist nur in dem Falle zuzuerkennen, wenn der Candidat bei der Lehrprobe und in der Mehrzahl der übrigen Prüfungsgegenstände die Note „vorzüglich“ oder „lobenswert“ und in keinem Gegenstände eine geringere Note als „befriedigend“ erhalten hat. b) Die Ergebnisse einer allfälligen Prüfung aus der Religion, aus dem Turnen und dem Gesänge, sowie aus einer zweiten Landessprache und bei uichtdeutscher Unterrichtssprache aus der deutschen Sprache als Unterrichtsgegenstand sind nur, wenn und insoweit dieselben günstig sind, in das Zeugnis anhangsweise und ohne Einflussnahme auf das Gesammtergebnis der Bürgerschul-Lehrbefähigungsprüfung aufzunehmen. cj Candidaten, welche bei der Prüfung aus einer Fachgruppe reprobiert wurden, können sich bei einer abermaligen Prüfung statt dieser Fachgruppe eine andere Fachgruppe wählen oder innerhalb der erstgewählteu Fachgruppe eine andere Combination der Prüfungsgegenstände (Art. III, Punkt 1, b und c) wählen. (Schluss folgt.) Ueber die Entstehung der Sprachinsel „Gottschee“. Iserthal am 16 . September 1886. Von den spiegelklaren Wassern der Kulpa, die im Süden des Krainerlandes die Grenze bilden hin gegen Nord, wo, bevor sich die Niederdorfer Ebene unserem Blicke zeigt, eine Felsgruppe zu sehen, um die der Volksmund eine Sage „von der versteinerten Hochzeit“ gewoben, — von dem rebenumkränzten Hügel des Meierler Berges, von dem eine prächtige Jugendbildungsstätte hinausleuchtet ins saftgrüne Thal der Lachina, hin über die altersgrauen, knorrigen Buchen und Tannen des Hornwaldes, über des freundlichen Friedrichsteins Mauerkrone zu jenem wildromantischen Fleckchen Erde, dem der Edelste dieses hier wohnenden Völkleins entsprossen, erstreckt sich die etwa 16 Geviertmeilen umfassende Sprachinsel Gottschee, bewohnt von 27 000 Seelen. Mehrere bewaldete Gebirgszüge durchziehen die Sprachinsel, und mitten zwischen den beiden grössten, dem Friedrichsteiue und dem Hornwalde, schlängelt sich bedächtigen Laufes segenspendend der Rinnsee-Fluss. Geheimnisvoll zieht er dahin, um im südlichen Theile des Ländchens geräuschvoll in die Tiefen der Erde zu versinken, wie er geheimnisvoll und stille im finstern Walde dem Schosse der Erde entspringt. Schmucke Dörfer, wogende Erntefelder, grünende Wiesen im Thale und auf den mit Kirchlein gekrönten, bewaldeten Höhen grüssen freundlich und lassen den Beschauer vergessen, dass er in einer Gegend ist, die mit dem hart klingenden Worte „Karst-Gebiet“ bezeichnet wird. Hier leben also die Gottscheer. Ein einig Volk von Brüdern, haben sie mannigfachen Entbehrungen, harten Schicksalsschlägen und vielen Gefahren tapfer Widerstand geleistet. Nichts vermochte ihnen innerhalb mehr als eines halben Jahrtausends ihre deutsche Art und Sitte, ihr Volksthum zu vernichten. So leben sie denn friedlich bei ihrer (wenn auch schweren, doch frohen) Arbeit, unbekümmert um das Gezanke da und dort. Ein märchenhafter Zauber liegt über dies Ländchen ausgebreitet, und erst in neuester Zeit ist es Geschichts- und Sprachforschern (wenn auch nur theilweise) gelungen, den Schleier der Herkunft und Abstammung der Gottscheer zu lüften. Gewiss, freundlicher Leser, bist auch du ein Freund der krainischen Heimatskunde, und darum wirst du mir zu einer kurzen Darstellung über die Entwicklung der Sprachinsel gerne folgen. Was aus bisher mitgetheilten Forschungen bekannt, will ich in kurzer Fassung wiedergeben. Soll- test du deine Ferienzeit einmal zu einer Reise durchs Krainerland benützen, besuche auch die Gottscheer. Sie haben sich die Gastfreundschaft ihrer Väter bewahrt, und blinder Nationalitätenhass ist ihnen fremd geblieben. Gewiss wirst du mit stiller Befriedigung von ihnen weiter wandern an Dörfern, Feldern und Wiesen vorbei, die sich dies Völklein aus Urwald und Gestein geschaffen. — Tiefer, schauerlicher Waldesfriede lag vor sechs Jahrhunderten über dieser Gegend, keine Urkunde aus jener Zeit nennt ihren Namen. Riesige Tannen, Eichen und Buchen, niederes Gesträuch und wirres Gestein mochte die jetzigen Fluren bedeckt haben. Hirsche, Rehe, Wölfe, Bären bewohnten in grosser Anzahl diese Wildnis. Nur der Schrei des kreisenden Geiers, das Lied eines Singvogels, der Takt des Spechtes mochten die tiefe Stille der Waldeinsamkeit unterbrochen haben, wenn nicht der Wind durch die Baumkronen rauschte. Und des Nachts, wenn der Mond sein mildes Licht über das Waldesdunkel ergoss, wenn das geschäftige Völklein der Bilche durch die Zweige der Buchen huschte und immer wieder durch das Uhui der raubgierigen Eule verscheucht wurde, da mag der Friede in diesen damals unwirtbaren Gegenden wohl ein wirklich unheimlicher gewesen sein. Aeltere Forscher* waren geneigt, die Ansiedlung in Gottschee in das 12. oder 13. Jahrhundert oder sogar noch in frühere Zeit zu versetzen. Es ist bekannt, dass zu Anfang des 12. und 13. Jahrhunderts die Flandrer und Sachsen auswanderten. Sie drangen bis an die äussersten Grenzen der heutigen österr.-ung. Monarchie vor. Ein grosser Theil zog nach Ungarn und Siebenbürgen, während sich andere in Venetien, Dalmatien und Istrien niederliessen. Demzufolge waren einige Forscher gewillt, die Ansiedlung Gottschee in diese Zeit zu verlegen. — Constantinus Porph. de admin. imp., Cap. 30, nennt unter den Städten des Banus von Kroatien ein rovtrjua (rov'C^ay.d). In Einhards Annal. wird von diesem Volke (populus Guduscanorum oder Godus-canorum) gesagt, dass es (818, 819) an der Kulpa wohnte, wo jetzt die Gottscheer sind, und dass es an Ludwig den Frommen Abgeordnete sandte. Diese Umstände veranlassten Kaspar Zeuss, die Gottscheer für einen Rest von Vandalen zu halten, welcher in Pannonien zurückgeblieben, während Godegisil sein Volk in die Westländer über den Rhein führte. Prof. Schröer hat nun nachgewiesen, dass der Name Gottschee weder mit obigen rovtr)-/.ä irgend etwas gemein habe und auch die Ansiedlung nicht im 12. oder 13. Jahrhunderte stattfand, noch die Gottscheer ein Rest zurückgebliebener Vandalen seien, da in der Gottscheer Mundart auch nicht eine Spur von Eigenthümlichkeiten vorhanden, die aus vandalischer oder gothischer (?) Wurzel entsprossen wäre. Dafür, dass in grauer Vorzeit da, wo heute die Gottscheer wohnen, keine Ansiedlungen stattfanden, spricht auch der Umstand, dass man hier weder römische noch barbarische Alterthiimer gefunden hat, wie dies an vielen Orten Krains der Fall ist. Auch im 12. und 13. Jahrhunderte hat, wie wir später sehen werden, die Colonisation nicht stattgefunden. Der Name „Gotschö“ wird zum erstenmale in einer Urkunde vom 1. Mai 1363 genannt. Aus dieser Urkunde geht hervor, dass der Patriarch von Aquileja um diese Zeit erfahren habe, dass in gewissen Hainen und Wäldern in der Nachbarschaft von Reifniz (und zu dieser Pfarre gehörig), in Gegenden, die bisher unbebaut und unbewohnt waren, viele Menschen Wohnungen entstanden, und dass diese Bodenflächen nun schon urbar gemacht sind. Es sei eine volkreiche Niederlassung zustande gekommen und die habe Kirchen gebaut in (der Gegend) Gotsche, Pölan, Costel, Ossiwniz und Gotenitz. Demzufolge ist sicher anzuuehmen, dass angeführte Namen vorerst nicht Ortschaften bezeich-neten, sondern Gegenden im Gebiete, das nun erst urbar gemacht wurde. Hiefür spricht auch der Umstand, dass die deutschen Ansiedler ihre Ortschaften sonst gewiss nicht mit slavisch klingenden Namen benannt hätten, wie z. B. Pölan von poljane, Ossiwniz von * Schröer: „Ein Ausflug nach Gottscheo“. osejati (slovakisch osyivdm) == besäen, oder Costel von castellum (im Slavischen oft: Kirche). Ebenso lassen sich auch einige andere Ortschaften, wie Malgern von mala gora und Tappelwerch von topli vrh ableiten. Ebenso einleuchtend ist auch die Ableitung des Namens „Gottschee“. Dies ist kein deutscher Name, obwohl man im Laufe der Zeit die deutsche Schreibweise beibehalten hat. Ebensowenig kann man aber sagen, dass der Name Gottschee von hoča (Hütte) stamme, oder Kieg von reim (Fluss), wie manche meinten. Gottschee heisst erst in neuester Zeit Kočevje, hiess aber früher immer Hočevje, wie es auch iu Krain viele Familiennamen Hočevar gibt. Hočevje ist also sicherlich der Name einer Gegend, gleichbezeichnend wie die allerorts gebräuchlichen Flurnamen, und hievon scheint der Name Gottschee abgeleitet worden zu sein. Allerdings könnte man ihn, wenn „gotsch“ der Stamm, von gotes se (Gottes See) oder gotes cwa (Gottes Recht) ableiten; dies ist jedoch umsoweniger anzunehmen, als der Gottscheer selbst fast das ganze Gebiet der Sprachinsel unter dem Namen „Gottschee“ (Gottschea) und nicht die Stadt Gottschee versteht. Uebrigens gibt es ähnlich klingende Namen in Krain mehreren Orts, wie: Goče bei Wippach, Gotna vas bei Rudolfswert, Hočevje bei Gutenfeld und Kočevje bei Tschernembl. Ferner finden wir den Namen der Colonie geschrieben als Götze, Gotschee, Gotische und merkwürdigerweise, wie weder früher noch später, auf dem Stadtsiegel von 1471: sigillum in civitatis in Kotschew. Dass der Name Gottschee oder Gotenica (Göttenitz) mit dem Namen Goten nichts gemein hat, liegt auf der Hand. Rieg stammt nicht von reka, sondern von riegg, mit welchem Namen schon von altersher die Deutschen die Wiese bezeichneten. (Genannter Name soll noch jetzt in Kärnten gebräuchlich sein.) Eine andere Urkunde, die, wie Valvasor (XL, S. 194) erzählt, der Bischof Thomas Chrön im Jahre 1509 im freisingischen Archive zu Bischoflack abgeschrieben hat, lautet: Karl IV., Kaiser, König vou Böhmen, hat auf Ansuchen Friedrichs von Oldenburg diesem 300 aufständische Männer mit Frauen und Kindern in Knechtschaft gegeben, welche dieser in die Wälder schickte, wo jetzt Gottschee (Gotsevia) ist, allwo sie im Laufe der Zeit die Bäume ausgerodet und sieben Kirchen erbaut haben. — Auffallend ist es, dass sich auch die Bewohner der Haudörfer iu Ungarn eine ähnliche Sage erzählen, jedoch von Karl V. und seinem Bruder Ferdinand, welch letzterer nach der Schlacht bei Mühlberg 1547 die Gegend in der Barscher Gespanschaft mit kriegsgefangenen Sachsen bevölkerte. Obgleich nachgewiesen ist, dass diese Haudörfer schon früher bestanden, als die Schlacht bei Mühlberg geschlagen worden, so ist es doch nicht ausgeschlossen, dass um jene Zeit dorthin eine Zuwanderung stattgefunden hat. Gleichzeitig ist auch kein Grund vorhanden, obige Urkunde aus dem bischöflich-freisingischen Archive ins Sagenhafte zu hüllen und ihr allen geschichtlichen Wert abzusprechen. Die Eiuwanderung der Bevölkerung der Sprachinsel hat aus sich selbst ergebenden Gründen nicht auf einmal stattgefunden. Schon 1339 (Tangei II., 163) wurde zur Kapelle St. Barthelmä zu Mooswald eine Seelsorgestation errichtet. Erst später, vielleicht im fünften Jahrzehnte des vierzehnten Jahrhunderts, wurde die Stadt Gottschee gegründet. Die neuen Ansiedler erkannten erst jetzt, dass die Stelle, wo heute Gottschee, zur Aulage eiuer Stadt eine viel zweckmässigere sei, weil der Rinnseefluss, der die Stadt zu drei Vierttheilen umfliesst, dem Feiude das Eindringen erschwert. Das jedoch ist in obiger Urkunde auffallend, weil Karl IV. die 300 Familien dem Grafen Friedrich v. Oldenburg, der Vicedom des Hochstiftes Bamberg in Kärnten war, und nicht seinem Bruder Otto schenkte, der mit diesen Gegenden belehnt war. Möglicherweise Hess sich ein Theil der Ansiedler in Kärnten nieder, während ein anderer nach Ungarn zog und die übrigen in Gottschee sich ansässig machten. Eingehende Forschungen über die Mundartverwandtschaften in Kärnten, den Haudörfern und in Gottschee würden vielleicht diese Annahme vollkommen bestätigen. Die Ortenburger waren zu Anfang des 12. und 13. Jahrhunderts eines der mächtigsten Adelsgeschlechter iu Krain und zugleich Lehensträger der Patriarchen von Aquileja. Als Lehen derselben werden bei einer Erbschaftsvertheilung im Jahre 1263 zwischen den Grafen Heinrich und Friedrich, den Söhnen Hermanns von Ortenburg, Zobelsberg und Keifniz genannt. Da um diese Zeit also der Name Gottschee noch nicht genannt wird, so dürfte anzunehmen sein, dass diese Gegend mit zu ßeifniz eingerechnet wurde. Graf Meinhard I. von Ortenburg war zu Anfang des 14. Jahrhunderts von grossem Ansehen; er wurde 1326 Landeshauptmann von Krain. Nach seinem Tode giengen die Besitzungen auf seinen Bruder Albrecht über. Von den vier Söhnen Albrechts war Rudolf 1340 Pfarrer in St. Veit bei Sittich, Albrecht 1363 Bischof von Trient; die beiden anderen, Otto und Friedrich, vertheilten das Erbe. Unter diesen hat, wie obige Urkunde erzählt, die erste grössere Ansiedlung stattgefunden. Friedrich soll von seiner Gemahlin Margaretha mittels eines Apfels vergiftet worden sein. Mit ihm erlosch der Mannesstamm der Ortenburger im Jahre 1410, worauf die Colonie an die Grafen von Cilli übergieng (urkundlich: Veste Ortenegg mit Gottschee). Der erste Graf von Gottschee aus dem Geschlechte der Cillier war Hermann. Er überliess seinem Sohne Friedrich mehrere Besitzungen in Krain, darunter Gurkfeld und Gottschee, und erbaute das Schloss Friedrichstein auf dem nächst der Stadt Gottschee steil aufsteigenden, 100 m hohen Gebirgszuge. Nachdem, erzählt die Sage, Friedrichs Gemahlin, eine geborene Modrusch, gestorben war, wurde er verdächtigt, sie im Bette erstickt zu haben, besonders, da er seine Zuneigung für eine Dame, Veronika von Dessenitz, zeigte, welche er denn auch später heiratete. Sein Vater, der mit dieser Ehe nicht einverstanden war, liess Friedrich nach Ungarn rufen und festnehmen. Von hier wurde er nach Cilli gebracht und im Schlosse Osterwitz (bei Franz) eingesperrt. Auch wurde das Schloss Friedrichstein auf Geheiss Hermanns zerstört. Friedrichs Gemahlin, Veronika, irrte umher, wurde aber auch gefangengenommen und vor ein Gericht gestellt. Nach ihrer Freisprechung soll sie von zwei Rittern in einer Badewanne ertränkt worden sein. Friedrich erkrankte aus Kummer und Herzeleid, wurde deshalb freigelassen und söhnte sich mit dem Vater wieder aus, worauf dieser das Schloss wieder erbauen liess. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts wurde es jedoch vernachlässigt und verfiel. Im Beginne des 18. Jahrhunderts riss man es nieder, so dass heutzutage nur die Mauern wüst und träumerisch aus den schwarzen Tannenwipfeln ins Thal herniederblicken. Waldarbeiter wollen in mondhellen Nächten die ermordete Gräfin um die Ruine wandeln gesehen haben. Andere meinen, es seien noch grosse Schätze in den Mauern verborgen, weshalb man öfter Flämmcheu gesehen haben will, die ober den Schätzen sich leise bewegten. Ein furchtbarer Drache soll dereinst hier gehaust haben, und wenn die Hexen in der Walpurgisnacht ihre Tänze aufführen und auf den Kiek zurückkehreu, umfliegen sie öfter das „verwunschene Schloss“. Auch das Bilchmännchen (mit rother Kappe und langer Knallpeitsche) soll in der Nähe der Ruine seine Behausung haben. Der aus schwarzem Marmor gehauene Altar der Schlosskapelle ist in der Stadtpfarrkirche aufgestellt worden, woselbst auch eine mit einem Eisenthore verschlossene Mauernische zu sehen ist, in der sich die Ueberreste der späteren Herzoge von Gottschee befinden. Die mit Wappen und Inschriften versehenen Denksteine der Grüfte, welche sich in der alten Stadtpfarrkirche befanden, sind zum Theile aufbewahrt worden. 1469 wurde Gottschee von den Türken eingeäschert, 1471 wieder aufgebaut. Es hatte zur Zeit der Türkenkriege überhaupt viel zu leiden, und noch heute wird erzählt, dass sich das Volk in die nahen Grotten flüchtete, während der Feind raubte und brandschatzte. Kaiser Friedrich IV. gewährte den Gottscheern besondere Freiheiten. Er erlaubte ihnen, dass sie, wie es in der Urkunde heisst, im Krobatischen (Kroatien) Handel treiben durften. Da sie aber trotzdem die nöthigen Steuern nicht auftreiben konnten, so erliess er am 2. März 1478 eiu Decret an „Eichter und Kath in der Gottsched“, worin die Ausübung des Hausierhandels in allen österreichischen Provinzen gestattet wurde. Au dem Aufstande, der 1515 in Krain ausbrach, betheiligten sich auch die Gottscheer. Da sie die hohen Steuern, die ihnen der Graf Thuru (er hatte Gottschee pfandweise in seinen Besitz gebracht) auferlegte, nicht erschwingen konnten, erschlugen sie ihn sammt seinem Pfleger Georg Sterzen. Hierauf wurde Gottschee als Kammergut verwaltet und sodann von Franz v. Ursini, Grafen von Blagay, pfandweise an sich gebracht. Nikolaus IV. Ursini verkaufte Gottschee 1619 an Job. Jakob Khisel, Freiherrn von Kaltenbrunn und Reifniz, der 1623 Graf wurde. Bartholomäus Graf von Khisel verkaufte die Colonie am 9. Juli 1641 au Wolf Engelbrecht Grafen von Auersperg, welcher sie seinem Bruder Job. Weikhart hiuterliess; dieser wurde 1653 in den Reichsfürstenstand erhoben. Leopold II. machte die Sprachinsel 1791 zum Herzogthume, und die Fürsten von Auersperg führten fortan bis auf den heutigen Tag den Titel eines Herzoges von Gottschee. Im Laufe der Zeit hat die Sprachinsel einen erstaunlichen Aufschwung genommen. Man bedenke nur, dass es galt, aus Urwald und Gestein ein Ackerland zu schaffen, das heute so viele tausend Seelen zu ernähren imstande ist. Zudem haben Pest und Krieg dem biedern Völklein manch harte Wunde geschlagen, Zähigkeit und Ausdauer aber heilten dieselben alle wieder. Obwohl viele Ortschaften, besonders an der südlichen und südwestlichen Grenze, allmählich slovenisch wurden, zählt Gottschee heute 171 rein deutsche Orte, und die meisten derselben stehen hinter denen ihrer Nachbarn nicht zurück, so z. B. Altlag, Tschermoschniz, Götteniz, Mitterdorf, Rieg und Nesselthal. (Hier sollen seinerzeit zwei Riesen gehaust haben. Unter anderem gruben sie daselbst einen Brunnen. Sie seien jedoch von den Nesseltbalern, welche das Riesenfräulein Ameisen nannte, vertrieben worden.) Während der Wintermonate zog der Gottscheer, so lange noch der Hausierhandel blühte, fort, um sich einige Gulden zu erwerben. Im Frühjahre rief ihn die Arbeit zum häuslichen Herde, zu seinen Lieben zurück, und erhebende Momente mögen es gewesen sein, wenn der geliebte Vater seinen lauschenden Kindern manches Schöne erzählte, was er in fremden Ländern und Städten gesehen und erfahren. (Ueber Familienleben, Sitten, Sagen, Bräuche, Sprache und Lieder der Gottscheer vielleicht ein andermal.) Besonders das nette Städtchen Gottschee erfreut sich seit der Errichtung des Untergymnasiums eines erfreulichen Aufschwunges. Durch die Gründung mehrerer Vereine ist ein neues, frisches geistiges Leben daselbst zutage getreten. Der wackere Gemeinderath hat manch Schönes und Nützliches geschaffen, und gewiss beschäftigt er sich schon lange mit dem Gedanken, ein neues, weil nothwendiges Volksschulgebäude zu erbauen. Der deutsche Schulverein hat sich durch reichliche Spenden für Schulzwecke grosse Verdienste erworben, und dem allverehrten Herrn Professor Linhart ist es zu danken, dass die Bevölkerung des ganzen Bezirkes mit regem Interesse an dem Fortschritte der Schulen theilnimmt. Möge ihn die erhalten gebliebene Liebe der Lehrer wie der Bewohner für vieles entschädigen! Unsterbliche Verdienste hat sich in den Herzen der Gottscheer Herr Johann Stampfei in Prag erworben, indem er 100 000 fl. für Studienzwecke spendete und um mehr als 20000 fl. ein Gebäude zur Unterbringung der prächtig gedeihenden Holzindustrieschule ankaufte. Nun lebe wohl, liebe Heimat! Wenn ich wiederkomme, dann will ich hinauf zur Waldruine, und wenn im Strahlenglanze der untergehenden Sonne von Nord das Alpenglühen freundlich grüsst, wenn von deinen Bergkirchlein die Abendglocken zum Gebete niederläuten, dann will ich lange deine Dörfer schauen, deine Felder, deine Höhen und Auen; dann bist du doppelt schön und überglücklich ich, dein treuer Sohn M. Tomitscli. ZR-u.nnLcä.s cIfcLa,"UL- Vorarlberg. (Specialcurse.) Der Landesschulrath für Vorarlberg hat für die Zeit vom 1. bis 16. Oktober d. J. die Abhaltung eines landwirtschaftlichen Specialcurses für Volksschullehrer in Aussicht genommen und zu diesem Zwecke schon vor einiger Zeit die Bezirksschulräthe beauftragt, solche Lehrpersonen, die bisher noch keinen landwirtschaftlichen Specialcurs besucht haben und von denen zu erwarten ist, dass sie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten gern und mit Erfolg als Lehrer an landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen verwerten würden, zur Auswahl in Vorschlag zu bringen. Mähren. (In Disciplinarangelegenheiten.) Im mährischen Landesschulrathe kam jüngst ein Ministerialerlass zur Mittheilung, durch welchen ausgesprochen wurde, dass dem Gemeindevorstande auf Disciplinarangelegenheiten der Volksschullehrer kein Einfluss und somit diesbezüglich auch kein Recursrecht zukomme. Ungarn. (Schulbücher-Verordnung.) Der ungarische Unterrichtsminister hat zur Darnachachtung in den staatlichen, Gemeinde-, Gesellschafts- und Privat-Volks- und Bürgerschulen sowie in den unteren Handels- und Gewerbeschulen Folgendes verordnet: 1.) Nur die vom Staate herausgegebeuen oder bewilligten Lehrbücher oder Lehrmittel dürfen benützt werden. 2.) Bei Gegenständen, die, wie in der dritten Volksschule die Geographie, im Wege der Anschauung gelehrt werden können, sind Lehrbücher nicht nothwendig. 3.) Der Unterricht aus autographierten oder dictierten Heften ist untersagt. 4.) Die Einführung nicht bewilligter Bücher oder Lehrmittel ist verboten. 5.) Nichtbewilligte Lehrbücher, die bereits im Gebrauche stehen, werden bis zum Schlüsse des laufenden Schuljahres gestattet. 6.) Der Wechsel in den Lehrbüchern ist thunlichst zu vermeiden; ein solcher wird nur für das nächste Schuljahr auf Grund motivierter Unterbreitung des Lehrkörpers gestattet. Spanien. (Schule und Staat.) Ein neues spanisches Gesetz bestimmt, dass alle Ausgaben für das Volksschulwesen, Lehr- und Lernmittel nicht ausgenommen, vom Staate zu tragen sind. Selbstverständlich hat derselbe auch für die Schulinspection und die Lehrerseminare zu sorgen. ZLj o c a, 1 e s_ Ernennung der Prüfungscommission. Die Ernennung der Prüfungscommission auf Grund der neuen Prüfungsvorschrift ist erfolgt. Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat laut Erlasses vom 30. September d. J., Z. 19146, für die dreijährige Functionsperiode 1886/87 bis zum Schlüsse des Schuljahres 1888/89 zu Mitgliedern dieser Commission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen mit deutscher und slovenischer Unterrichtssprache ernannt: zum Director den Herrn Director der k. k. Lehrer-Bildungsanstalt Blasius Hrovath, zu dessen Stellvertreter den Real sch ul professor Herrn Franz Kremin-ger, zu Mitgliedern die Herren Professoren an der k. k. Lehrer- und Lehreriunen-ßildungs-anstalt Wilhelm Linhart, Edward Samhaber, Jakob Vodeb, Josef Celestina, Wilibald Zupančič, ferner den k. k. Musiklehrer Anton Nedved, den k. k. Uebungs-lehrer Job. Tomšič und den Oberlehrer der ersten städtischen Knabenvolksschule in Laibach, der schon bisher aus Slovenisch prüfte. Zugleich wurde der k. k. Landesschulrath ermächtigt, von Fall zu Fall behufs Vornahme der Prüfung aus der französischen Sprache den Herrn Realschulprofessor Emanuel Ritter von Stäuber der Prüfungscommission beizuzieheu. Die Wahl der Examinatoren für die Religionslehre wird erst bekanntgegeben werden. Kaiserliche Spende. Se. Majestät der Kaiser hat der Schulgeraeinde Teržiše zum Schulbaue eine Unterstützung von 300 fl. zu bewilligen geruht. Veränderungen in Lehrstande. Fräulein Pauline Goltsch, Lehrerin in Savenstein, wurde zur definitiven Lehrerin in Sagor (dritte Stelle) ernannt. Frl. Auguste Kolnik kommt als Lehrerin nach Mauniz. Aus den Sitzungen des k. k. Landesschulrathes vom 9. und 23. September. Vom 9. September: In Erledigung der Tagesordnung wurde wegen Besetzung zweier erledigter Mittelschul-Lehrstellen höheren Orts Bericht erstattet. Darnach erfolgte die Besetzung verschiedener Lehrstellen (was wir bereits letzthin brachten). Einer Normalschullehrers-Witwe wurde die normalmässige Witweupension zuerkannt. Der Act, betreffend die Schulerweiterung in Dornegg, wurde dem krainischen Landesausschusse zum Behufe der Zustimmung übermittelt. Mehrere liecurse in Schulversäumnis-Straffällen sowie Kemunerations- und Geldaushilfsgesuche wurden der Erledigung zugeführt. Die Eröffnung der dritten Classe an der Privat-Kuabenvolksschule des deutschen Schnlvereiues in Laibach und die Bestellung des geprüften Lehrers Herrn Heinrich Ludwig zum Lehrer an derselben wurde, und zwar bezüglich des Unterrichts-Locales bedingt, genehmigt. Die Erweiterung der einclassigen Volksschule in Döbernik zur zweiclassigen und die Errichtung einer einclassigen Volksschule in Kleindorf wurde bewilligt. Drei Schülern des Laibacher Obergymnasiums, welche in den beiden letzten Semestern die dritte Fortgangsclasse erhalten haben, wurde ausnahmsweise die Bewilligung zur Wiederholung des betreffenden Jahrganges, zwei Schülern die Wiederholung der Aufnahmsprüfung am Laibacher Obergymnasium ertheilt. Mehrere Gesuche von Mittelschul-Lehrern um Zuerkennung von Quinquennalzulagen wurden erledigt. Vom 2 3. September: Ueber den Ministerialerlass, mit welchem über Ansuchen der Stadtgemeinde Laibach die Belassung der ersten städtischen Knabenvolksschule in den bisher innegehabten Localitäten des Lyceal- und Hauptwachegebäudes in Laibach bis zum Schlüsse des Schuljahres 1887/88 gestattet wurde, wird nach Fixierung des betreffenden Mietzinses wegen Entwurfes des Mietzinsvertrages das Entsprechende verfügt. Vom Erlasse ddto. 15. September 1886, Z. 1844, betreffend das Verbot der Aufnahme von aus choleravers euch ten Orten kommenden Schülern in Volks- und Mittelschulen, dann in die Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalt, wird, nachdem die Cholera in Krain, Triest und im Küstenlande im Erlöschen begriffen ist, das Abkommen, beziehungsweise die Modificierung desselben beschlossen. Wegen provisorischer Besetzung einer Volksschul-Lehrerstelle wird das Entsprechende veranlasst. Dem Gesuche einer Lehrerin um Versetzung auf einen anderen Dienstposten wird keine Folge gegeben. Die Erweiterung der bisher einclassigen Volksschule in Schwarzenberg zur zweiclassigen wird, vorbehaltlich der Zustimmung des krainischen Landesausschusses, bewilligt. Ueber Ansuchen eines Ortsschulrathes wegen vom Bezirksschulrathe verweigerter Bewilligung zur Verlegung der Hauptferien werden die entsprechenden Verfügungen getroffen. Inbetreff der Ke-munerierung der Ertheilung des Religionsunterrichtes an einer Volksschule wird der bezügliche Act au den krainischen Landesausschuss geleitet. Behufs Ernennung der neuen Prüfungscommission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen werden höheren Orts die Anträge erstattet. Dem Ansuchen eines Mittelschul-Professors um Zuerkennung der zweiten Quinquennalzulage wird Folge gegeben. Wegen Vertheilung des vom hohen k. k. Ackerbauministerium als diesjährige Subvention für den landwirtschaftlichen Unterricht, beziehungsweise zur Förderung von Volksschulgärten bewilligten Betrages werden der k. k. Landesregierung die Anträge gestellt. Die Belassung des Halbtagsunterrichtes an einer Volksschule wird bewilligt. Wegen Ertheilung des Oeffentlich-keitsrechtes für eine Privat-Volksschule wird höheren Orts Bericht erstattet. Von den k. k. Biidungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen. Im Curse für Kindergärtnerinnen, den 15 Candidatinnen besuchen, wurde die Ertheilung des Unterrichtes aus der Erziehungs- und Unterrichtslehre dem Herrn Professor Wilhelm Linhart und die Ertheilung des Zeichenunterrichtes dem k. k. Uebungslehrer Johann Sima, letzterem überdies noch der Schreibunterricht an der k. k. Lehrer-Bildungsanstalt, zugewiesen. Den Zeichenunterricht an der k. k. Lehrer- und an der k. k. Lehrerinnen-Bildungsanstalt ertheilt Herr Bealschulprofessor Franz Kreminger. Die nächsten Lehrbefähigungsprüfungen für allgemeine Volks- und Bürgerschulen werden vor der hiesigen Prüfungscommission am 22. November und den darauf folgenden Tagen stattfiuden. Die Anmeldungen haben bis Ende Oktober zu erfolgen. (Aumeldungs-bedingungen wie bisher; übrigens bringen wir nächstens die ganze „Prüfungsanzeige“ zum Abdrucke.) Todesfall. Aus Oberkrain schreibt man uns: Der Tod hat uns wieder einen Amtsgenossen entrissen. Am 4. d. M. verschied nämlich nach längerem Leiden Herr Simon Kokalj, definitiver Lehrer in Möschnach, in seinem 45. Lebensjahre. Der Verblichene war in Kropp geboren und stand seit 1877 im Schuldienste, nachdem er sich diesem Berufe erst im reifen Mannesalter zugewendet. Möge ihm nun die Erde leicht sein! IvCain.nlg'fa.ltlg'es- Lehrstellen an der k. k. Militär-Volksschule in Zara und im k. k. Artillerie-Arsenale (zuerst provisorisch) sind zu besetzen. Gehalt in Zara 600 fl., Wohnung (oder Quartiergeld), Quinquennien von 60 fl.; im k. k. Artillerie-Arsenale 800 fl. Bewerber um diese Stellen müssen die Lehrbefähigung für allgemeine Volksschulen mit deutscher Unterrichtssprache besitzen ; in Ermanglung von derartigen Bewerbern können auch solche mit einem Reifezeugnisse angestellt werden. Die Gesuche um die Lehrstelle im k. k. Artillerie-Arsenale sind an den k. k. Arsenalsdirector, jene um die Lehrstelle in Zara im Dienstwege durch das Militär-commando an das Curatorium der Militärvolksschule in Zara bis 1. November d. J. zu richten. Ans dem kärntischen Landesschulrathe. Der kärntische Landesschulrath hat ernannt: Zu provisorischen Lehrern: den Unterlehrer Eduard Laggner in St. Michael für Auer-ling und den Unterlehrer Josef Leimer in St. Michael für Theissenegg; zu definitiven Lehrkräften auf ihren dermaligen Posten die Unterlehrerin Marie Tonsern in Bleiberg und die Unterlehrer Conrad Wernisch in Pusarnitz, Thomas Moschitz in Peistritz an der Gail, Johann Huber und Josef Janz in Völkermarkt; ferner zu Unterlehrern die absolvierten Lehramtscandidaten Johann Langhammer für Wolfsberg und Johann Hönigmann für St. Gertraud und die absolvierte Lehr-amtscandidatin Olga Brodmann für St. Margarethen bei Wolfsberg. Versetzt wurden: der Unterlehrer Wilhelm Frisch in St. Margarethen nach St. Marein und die Unterlehrerin Magda Gasser von St. Gertraud nach St. Michael, und endlich der provisorische Lehrer Adolf Skoff von Bleiburg nach Eisenkappel. — Für die Lehrstellen an den Volksschulen zu Treffling und Tunnel wurden Localzulagen bewilligt, dem Unterrichtsministerium die Anträge auf Neubildung der Prüfungscommission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen gestellt, endlich wurde der Inspections-bericht über den Zustand des Untergymnasiums im Stifte St. Paul verlesen und die Vorlage desselben an das Unterrichtsministerium beschlossen. Unglaublich! Politische Blätter melden, der tschechische Bürgerschuldirector in Pilsen sei vom Landesschulrathe seiner Stelle enthoben worden, weil er zwei Lehrerinnen „ohrfeigte“. Obwohl die bekannten Hetzereien auch eine Verrohung des Gemüthes zur Folge haben müssen, ist es doch unbegreiflich, wie eine Ausschreitung erwähnter Art möglich geworden. ZEB-ü-clAer- -u.nd. Zeit-min.g'ssclAeL-a.. Deutsche National-Literatur. Historisch-kritische Ausgabe. Unter Mitwirkung vieler Gelehrter herausgegeben von Jos. Kürschner, Stuttgart, Verlag von W. Spomann. Preis der Lieferung 30 kr. — Dieses — wie wir schon öfter betonten — grossartig angelegte Unternehmen erfreut die Freunde desselben immer mehr. Und welcher Gebildete sollte nach all dem, das die Gesammtheit der deutschen Literaturschätze von den Anfängen deutschen Schriftthums bis zur Neuzeit in gediegener Anordnung bietet und es jedem ermöglicht, den Entwicklungsgang der deutschen Literatur zu erfassen, nicht mit Freude langen? Bereits 334 Lieferungen befinden sich in den Händen der Abnehmer, jede ebenso vorzüglich innerlich wie auch äusserlich ausgestattet. Der Herr Herausgeber und seine Mitarbeiter haben sorgfältig gesichtet, ergänzt und vervollständigt, wo solches nöthig oder angezeigt erschien, und das erhöht den Wert des Ganzen erheblich. Dr. Bobertag macht uns in den Lieferungen 263, 264, 266 und 271 mit der „Zweiten schlesischen Schule“ bekannt (C. Hofmann von Hofmannswaldau, Daniel Kasp. von Lohenstein, Heinrich Anselm von Zigler und Kliphausen, Heinrich Mühlpfort, Hans von Assig, Hans Assmann Freiherr von Abschatz, Christian Grjphius, Aug. Ad. von Haugwitz, Job. Christ. Hallmann), Dr. Herrlich in den Lieferungen 265, 267, 268, 270, 275 bis 277 mit den Werken Jean Pauls (2. und 3. Band), Dr. Zolling führt uns „Kleists Werke“ vor, und diesen (1. Baud) folgt der achte Band der Werke Schillers (Lieferungen 273, 274, 278 bis 280), enthaltend: Körners Vormittag, Oberon, Die Malteser, Narbonne, Das Schiff, Warbeck, Agrippina, Die Braut in Trauer, Kosamunde, Die Polizei, Entwurf eines Lustspiels im Geschmacke von Goethe’s Bürgergeneral, Themistokles, Gräfin von Flandern, Die Flibustiers, Die Herzogin von Zelle, Elfriede, Demetrius. Herausgeber ist Dr Boxberger. Daran schliesst sich der achte und der dritte Band der Werke Goethes (Lieferungen 281 bis 283, dann 284, 285, 288, 290, 292, 293 und 294). Das Weitere soll demnächst zur Bekanntgabe gelangen. A. Foersters theoretisch - praktische Clavierschule mit deutschem und slovenischem Texte. Hierüber schreibt Benedicter: „Dieses Werk hat uns in hohem Grade angesprochen. Der Herr Herausgeber erweist sich durch dasselbe als ein gewiegter Clavier-Pädagoge, denn er hat es meisterhaft verstanden, ein Werk zu schaffen, welches den Bedürfnissen des ersten Clavier-Unterrichtes angepasst ist. Jeder Clavierlehrer sollte diese Clavierschule benützen, denn sie wird den Schülern viel Freude bereiten und ihnen Lust und Liebe zum Spiele machen. Schon die ersten Seiten der Clavierschule bieten entsprechende Stückchen und Volkslieder. Von ganzem Herzen empfehlen wir daher dies die Lernfreudigkeit der Schüler unstreitig fördernde Werk.“ (Foersters Clavierschule ist in allen Buchhandlungen Laibachs zu beziehen. Erschienen sind 2 Hefte ä 90 kr. in netter Ausstattung der Leipziger Firma Engelmann und Mühlberg. Fortsetzung folgt im dritten und vierten Hefte.) ZErled.Ig'te I_iel2.rstellen. lEdra-in. Zweiclassige Schule in Savenstein, zweite Lehrstelle (definitiv oder provis), Gehalt 400 11.; heim k. k, Bezirksschulrathe Gurkfeld bis 10. November. — Lehrstelle in Radmannsdorf (sieh die heutige amtliche Ausschreibung). KZärn-terr. Schulleiterstelle in St. Nikolai ober Pernegg und eine solche in St. Lorenzen in der Beichenau, Gehalt je 400 fl, Leitungszulage, Wohnung; beim k. k. Bezirksschulrathe in Klagenfurt bis 25. Oktober. — Lehrer und Schulleiterstelle in Gnesau-Weissenbach, Gehalt 500 11., Wohnung ; beim k. k. Bezirksschulrathe in Klagenfurt bis 20. Oktober. - Lehrstelle an der einclassigen Schule in Mühldorf (Möllthal), Gehalt 400 11., Leitungszulage 30 11., Wohnung; beim k. k. Bezirksschulrathe Spittal bis 20. Oktober. •— Schulleiterstelle in Waidisch, Gehalt 400 ft, Zulage (fürs Orgelspiel) 120 11., Leitungszulage 30 fl., Wohnung; dann die zweiten Lehrstellen in Ludmannsdorf und Pörtschach, Gehalt je 400 11., Wohnung; alle beim Bezirksschulrathe Klagenfurt bis 23. Oktober. Steiermazrls:. Zweiclassige Schule in Friesach (Bezirk Umgebung Graz), Schulloiterstolle, Gehalt 600 11.; Leitungszulage 50 11., Wohnung; Ortsschulrath dortselbst bis 15. Oktober. — Lehrerstelle an der einclassigen Schule in Neuhof (Bezirk Frohnleiten), Gehalt 600 11., beim Ortsschulrathe dortselbst bis 25. Oktober. Unterlehrerstellen in Xaver! im Schulbezirke Oberbnrg (bis 15. Oktober), in Kirchbach (bis 13. Oktober), in Krumegg im Schulbezirke Umgebung Graz (bis 15. Oktober), Gehalt je 360 11., im letztgenannten Orte auch Wohnung; ferner je eine Unterlehrerstalle in Ottendorf im Schulbezirke Gleisdorf, Gehalt 330 11., und Wohnung (bis 25. Oktober) und in Grafendorf im Schulbezirke Hartberg, Gehalt 330 11. (bis 16. Oktober). ZEBrieflsisisten.- Herr J. in G.: Traf hier zu spät ein. Artikel und Berichte, die unser Blatt rechtzeitig bringen soll, müssen spätestens zwei Tage vor dem Erscheinen desselben in unseren Händen sein. Das Uober-mittelte dürfte übrigens nächstens gekürzt zum Abdrucke kommen. — Ein Wohlmeinender: War bereits eingereiht, musste jedoch im letzten Augenblicke infolge Einlangens eines dieselbe Angelegenheit betreffenden Berichtes hinterlegt werden, da die Sache noch näher erwogen zu werden verdient, damit kein Anlass zu unliebsamen Polemiken gegeben wird._________________ Coneurs-Ausschreibung. An der vierclassigeu Volksschule in Radmannsdorf ist die vierte Lehrstelle mit dem Jahresgehalte von 400 fl. definitiv, eventuell provisorisch zu besetzen. Documentierte 'Bewerbungen sind im vor-geschriehenon Dienstwege bis 25. Oktober 1. J. hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Radmannsdorf am 8. Oktober 1886. Für die Schriftleitung verantwortlich: Job. Sima, Bahnhofgasse Nr. 31. Verlegt und herausgegeben vom „Krain. Landes-Lehrerverein“.— Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.