1921 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr. 2sl Montag den lä. November 1869. Auöschließendc Privilegien. Nachstehende Privilegien snld im Monaie Inni 1369 "lch Zeilablauf erlosch.» und »vurden als solche im Monate ^'plember l. I, vom l. l. Pioilegien-Archive einregisllirt: 1. Das Privilegium des Joseph Bernhardt vom Iten "U>U 1857, auf Erfindung einer Druckmaschine zum Begucken jilr Tucker in allen Größen. 2. Das Privilegium des Goan L^igh vom 13. Juni '^57, auf Vl'lblsseruilg einzelner Theile von Maschinen ^'r Apparaten, welche bei der Zubereitung und dem Spin-'^n der VaumwoUe oder anderen vegetabilischen Faserstoffen Anwendet werden. ^. Das Privilegium des M. Wenzel Vubenil vom ^> Juni 1861, auf Verbesserung der Dachziegel. 4. Das Privilegium des Jakob Lebuis vom 21. Juni ^6^, ^,„f Cisindung ei,>er an mechanischen Webestl!hlei> ^judlinge»den eigenthümlichen Zusamn^nst lwng Mshrclcr "vliichlunge» zum Wechseln d^c Schützen u. s. w. 5. DaH P,iv!leg!um des F. A. Sarg vom ?. Juni ^64, auf «H.sindnng eines Haarwuchsmittels, „Glyco Vlastol" ^»llNNt. 6. DaZ Pnoilegium des Karl Literati Äanyay vom ^- Juni 180ü, auf E,fi,ldung einer GesundhlitZ- unt) ^Ünh^itsMenz, „Vict0lia-Pa,fum" genannt. 7. Das Pliml.'gilM! des Joseph Fnedlich Pasquay ^ !3. Juni 1800, aus Verbesserungen dec automatische» ^'chanismen an Spinnstühlen für Streichgarn Spinnereien. 8. Das Privilegium der Elben des Ernst Holen vun >^lo»ins, Namens Ottilie Ireiin von M,tzburg und Eine-'""e Vt^yr, geb. Edle von (^lonius, vom 1Z. Juni I30L. ^s Erfindung «iner cigenlhilmlichen Zngtrast cisparendcn "unit sür Flacht- und Peisoncnwägen. 5. Das Privilegium des James Carpenter vom lülen ^»' I8U0, aus Verbesserung an den Uh.schlttss.ln. 10. Das Privilegium des Johann Maderspach vom ^> Juni I860, auf Ltfindung einer Maschine zur (5l,l-"lilsung dls Weizens, „Maocispach'scher Weizlnschäler" 9c»llnnt. 11. Das Piivillgium dec, Joseph Schcillwicslr vom ^- Juni 1866, auf (5>sindung einer eigenthümlichen (5on-Auction der Damen-Schlittschuhe. 12. Das Privilegium des Johann Welz vom 10. Juni ^67, auf Erfindung, Glasplatten nach einer eigenlhümli- ^en M,>lhode zu versilbern und daraus alleilel decoialivc ^^enslünoe zu erzeugen. I^i. Das Piivilegium deö Julius Hofmeier von» ^^' Juni 1667, auf Eisindung von e!,tlatbtcm Blut-"ldumin. 14. Das Privilegium des I. D. Halbmayr uom ^ ^uni 1867, auf E'sindung einer Schollen-E^ge. ^ 15. Das Piivilegium des Emil Herold uom I0ttn ^""l ig^^ ^ ^^f Elfindung eines eigenthümlichen Veisah' ^ bei der Foblilation der gegossenen Zeolilh-Nuhren. ung einer cigenlhilmlichen selbst- '^ilcnden Schmierbüchse füi ^ucomollv-DampflYlinder. c> l8. Das Pcioilegium des Ludwig Hateimüllei und "t'dinand Sengkllin vom 10. Juni 1807, aus Eifinduog °" Tisch-jiüblappacaten für Getränke im Sommer. ^ ^9. Aas Privilegium des Floiian Pojatzyi und ^°'Np. vom 10. Iuui 1867, auf Verbesserung in der Fa> ^lio», sesp. Färbung der ilöpfchen von Zündlerzchen oder ""'schell 20. Das Piivilegium des Friedrich Seybaldt vom 10. Juni 1867, auf Vetbesferung der Pubdelöscn-Con-struclion, genannt „Dreihcrd-Puddeln." 21. Das Privilegium des Frauz Kratochwila vom 10. Juni 1667, anf Erfindung, alle Arten von Spitzen, Geweben :c. mit Gold, Silber oder Imitationsgold auf beiden Seiten gleichmüßig zu umhüllen. 22. Das Privilegium des Joseph Kleiner vom 10ten Iuili 1807, aus Vetbesjeiung a„ den Satteln mit Metall-zwiesel. 23. Das Privilegium des John Plews vom 10. Juni 1667, auf Vechlsserui'g an den Hinterladungö-Feuerwasfen und Glschüßstücken. (Fortsetzung folgt,) ____________ ^^His Nr. 1247. Offert - Verhandlung am Mittwoch den 24. November, um 12 Uhr Mittags, bei der Strafanstalt am Kastell in Laibach wegen BeisteÜung von 2314 Ellen starkem Zwillich für Sttä'flings- Sommermontur und Strohsäcke, 879 Ellen starker Haushanfleinwand zu Leintüchern, 86 Ellen halbgeoleichter starker Flachsleinwand für Halstücheln, 100 Ellen blau gefärbter Leinwand für Sack. tücheln, 50 Paar Sträftingsschuhc, jedoch das Gcsammt-material in zugeschnittenem Zustande mit allein Zugehör, fertige Schuhe werden nur bei günstigem Anbot sür's Aerar angenommen, 300 Stück starke Halbsohlen. Die Beistellimg obiger Sorten hat nach Bekanntgabe der Annahme der Lieferung innerhalb 8 bis 14 Tagen zu geschehen. Die bezüglichen Muster können bei der Strafhaus ^ Verwaltung eingesehen werden. Die mit einem 50 kr. Stempel versehenen Offerte sind unter Anschluß des 10 pcrc. Radiums und der Muster der bezüglichen Lieferung mit genauer Angabe der Preise, gut versiegelt, noch vor 12 Uhr Vormittags unter der Adresse: „An die k. k. Strafhausverwaltuug in Laibach, Offert des N. N. mit. . . . fl. Badimn" einzusenden, da um 12 Uhr, ohne einer weitern mündlichen Limitation, die Offerte eröffnet uud das Offertver-Handluugs-Protokoll aufgenommen und abgeschlossen werden wird. Laibach, am 11. November 1869. K. k. Strnfhauo-Vcrwaltuug. (445) Nr. 4270. Kundmachung. Hicmit wird iu Folge Gemeiuderathsbcschlus-scs vom 10. November d. I. zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die von Seite dieses Stadt-magistrates behufs Bcrpachtlmg der hierstädtischen Einhebungs-Gefälle mit der Kundmachung vom 10. October l. I., Z. 3853, auf den 18. November l. I. anberaumte öffentliche Versteigerung wegen wichtiger Gründe auf den 10. December 1869 übertragen wurde. Die städtischen Gefalle bestehen im Rechte zur EinHebung der Einfuhrdaze auf Wein, Bier und geistige Getränke, dann im Rechte der Aus-schanksdaze auf Wein, Vier und' andere geistige Getränke und letztlich im Rechte zur Einhebung der Gebühren für Fleischausschrottung und Fleischbesichtigung, wie zuletzt iu der MauthMuhebung. Znr Richtschnur der Pachtlustigen diene, daß im Bereiche dieser Stadt von eiuem jeden eingeführten Eimer Wein oder Bier 70 kr., und von geistigen Getränken 1 fl. 5 kr ö. W., von jedem ausgeschä'nktcn Eimer Wein oder Bier 2 st. ö. W., von jedem geschlachteten Hornvieh 5 st., von Kälbern und Schweinen pr. Stück 1 fl. 2 '^ kr. und von jeder andern Vichgattung, als von Böcken, Ziegen und Lämmern 43 kr. eingehobeu werden, und daß der dermalige Pächter für obbenannte Gefalle (mit Ausnahme der Mauth' gebühr, die einen Pachtschilling von jährlichen 15.600 st. eintrug), einen Pacht von jährlichen 145.000ft. der hierstädtischen Gemeinde gezahlthat. Weiters wird zur allgemeiuen Kenntniß gebracht, daß diese obbenannteu Gefalle, und zwar: 1) das Recht zur EinHebung der Gebühren von eingeführten Wein, Bier und geistigen Getränken, wie auch die Mauthgebühr, zusammen abgesondert, 2) das Recht zur EinHebung der Ausschauks-daze auf Wein, Bier, und 3) das Recht zur EinHebung der Ausschrot-tuugsgebühren von geschlachteten Thieren und der Besichtigung des Viehes, jedes separat an den Meistbietenden verpachtet wird, welche Rechte jedoch nach den vorkommenden Umständen bei der besagten Verpachtung auch alle unter Einem an einen Offerirenden ausgegeben werden können. Jeder Pachtlustige hat für die oben «ud Nr. 1 zu pachtenden Gefalle ein Vadium von 2500 fl. für die 8ud Nr. 2 ein Vadium von 2000 fl. uud für die ^ud Nr. 3 ein Vadimu von 1000 fl. zu Handen der betreffenden Licitationscommission zu erlegen. Auf schriftliche Offerte wird nur dann Rücksicht genommen werden, wenn selbe mit dem vorgeschriebenen Vadium versehen, vor Beginn der mündlichen Limitation einlangen. Die näheren Licitations-Vcdingnisse können !in den gewöhnlichen Amtsstunden bei dem gefertigten Stadtmagistrat eingesehen werden. Agram, am 11. November 1869. Vom Stadtmagistrat.