1971 Amtsblatt ^nr Laibacher Zeitung Nr.2?4. Mittwoch drii 30. November 1870. Grkenntniß. Im Namen Sr. Majestät deS Kaisers! Da« k. l. Landes^-richt in Strafsachen in Wieu ertennl ilder Nntrass der l. l Staats-anwaUschllst, dah die im Auslande llcdructlcn Näucherpapiere i» der For», österreichischer Slaali'iioten von Ei» und Flluf Gnlde» von Asrgmanu lV (5c>mpie., Fabrit in Dresden, früher Nochlch, Vl'rferligrr B(l>N!^v H ^ouipi,'., Nochelle, die Uevcrtrctuua. nach 8 li^5 Si. O. l'e>>rliudeu < u»d verbindet damit nach Art V dr« GrsetM vom 15. October IttK8 das Verbot der weiteren Verleitung. Vom l, l. Lmidcögenchle in Strasfach»», Wien, am II. Nuvciubrr 1«?0. Schwarz mp. M. Fischer mp. Ausschließende Privilegien. Das l. l. HaiidelSmi'uisleriuii, und das lvnigl ungar. Mi-l'istssil,», s.lr Landwirihschaft, Ilidustrie und Handel haben nach« s!chc,'.dr Pnoüegien ertheilt: Äm ^1. August 187N. 1. Dem itarl Korhler, (lhcmller zu Salute Marie ans Mi» «es i» Fraillreich (Beuollmächligler Friedrich Rüdiger in Wie», Neubau, Sigmuildstassc ^)ir. ^). auf die Erfindung cine« eia.m-lhllmlichli, E^eizclignügS-ÄpparalcS, fllr die Dauer eines Jahre?. ii Dem Adolph Huanet, Schuhwaarcu-Fablicanten in Strah' bürg ^eulllmächliglc Ärildrr Pagrt in Wie», Slad: , Riemer» Nasse yil. l3), aus die Erftliduua. von Vorrichtunssrn zum Aus-schücidrli lind Einschlagen der Oummiöfsuuugeu dci Halbsticfel» »nd zur ^usammcusct^nüg de« Glin^'N, silr die Dauer eines Jahres. 3, Dcm Hilariou Nuusset, Ingeineur !u Malscille (Bevollmächtigte Nrildcr Paget in Wien, Stadt, Niemergasse Nr. i!-l). auf die Elfinduug eiinr Maschine zum Wollfilzen fllr Hutmacher, silr die Dauer eiuco Jahres. Am 5,. September I87U. 4. Dem Thomas Wacha, Werlsllhrcr dcs l. l, Zeuge^AltiUc-nr'Eommcmdo Nr, 15> im Nrscualc in Wicu, auf die Erfindung eines Ocschilyverschlnss'eS, womit Hinterlabuugs-Kanoncurohrr jeden Kaliber« »ach rinem eiizenthilmlichen Principe behnss Schicßcns abgeschlossen werden lilliuru. silr die Dauer em?« Ja rce. .^. Dem Karl Spiclvogcl iu Wicu, Alsergruud, Lazarelhgafse '^r. 15, auf eiuc Verbesserung der Glaujwichse in Pulverform, ^ ^»it Dauer eine« Jahre«, <>. Dem Eustach Joseph Gobict, Civil-Iugenieur i» Mill)-lisch-Oslrau, auf eiue Verbesserung seiue« Eoalllofl» - Syftem« »M doppelten Waudgascauäleu, fllr die Dauer von flluf Jahren. Am 7. September 1870. 7. Dem Lollin Paget MathcivS zu Graulham in <3uglnub (Bcvollmächliglel G. Märll iu Wicu. Iosrphstadt, Lanciegasse Nr. 5)1). u»f die Erfindung eiucr eigcuthilmlichcu Mischung zum Dichten der Gesäße filr den Brennerei- und Vrauercibclricb, für die Dauer vou drel Jahren 8. Dem Harlmauu H Mittler. Fabricanten in Obcr-Diib-l'ng bli Wi.,!. auf rine Verbesserung der Hailmlllln'schln Insecten-Tmclur. fllr die Dauer eine» Jahre«. 9. Der Firma „van Baerlc ä Eomp, in Worm« (Gcvoll-"'llch'.iqler Dr, Karl Vram iu Wieu. Stadt. Wipplingerftr ße ^r, 15.). ans die Elsi'idnng. Wasscrg'assa'ben nach einer eigen-'ln'mlichcn Methode zu erzeugen, filr die Dauer von zehn Jahren Am 9. September 1870. !l'. Dem Friedrich Siemens, OlaSfabrilsbesiher in Dresden (Vevollmttchligter Ädo. Dr, Trotter in Wie,,) . ») ans die Elfin-^""3 eiucr verbesserten «Housirnction der Glasschmclzhtifen zu« ^'z'elimg cims coutiiiuirlichen Vetriebe«; !)) auf die Erfindung emcr verbesserten (Construction dc« WanueuoscuS zum coutinui li-^" gleich,tili^n Olatzschmelzen und Nusarbcilen, jede« sllr die "°"tr eine« Jahres. Die PrivilegiumS-Veschreibmlgeu, deren Geheimhaltung an» ,^s»cht wurde, besnidcu sich im l. t. Privilegieu-Archive iu Nuf- "unhnmg, llild jene vou2uud3, deren Geheimhaüuug «ich, an- llcsucht wurde, kaun daselbst von Jedermann eingesehen »verdcu. Da« l. s. Handelsministerium uud das liiniglich ungarische "l'xisterium siir i'aiibwirlhschaft, Iudustrie nud Handel habe,, "nchslehendc Privilegien oeilängerl: Nm 24. September 1870. 1> DaS dem <3mil Teller ans die Elfindung, einen in ein "6 zusammenn.sschecn ei ltromagnetischen Apparat zum G-- rauche fllr Ns^te zu erzeugen, »uttrm II. September 18Ü1 er- ^'l>k, seiihcr nn Dr Wilhelm Gollmami ilbrrtrngcuc aueschlic- '^ Privilegium, auf die Dauer de« zehnten IahicS. 2. Das dem Georg i'iouel i'eclanch^ auf die Erfindung einer ^ °"°"nscheu galvlluischcu SUillc mit unlöslichen Oxyden uebsl °pvrlte!n Strome unterm 1. October 1866 ertheilte ausschließende 'd'legin,,,, auf die Dauer des fünften Jahres. Nm ^5>. Srplember 1870. bess ^"^ ^"" ^l)lvrster Krnla aus die Erfindung cmer Ver. Per m^ ^'"^ privilegirleu Hiutrrladuugsgewehrrs mit Lenlral-Kend !n-^°b »"term 2. September 18«9 ertheilte ousschlie- e Privilegium, aus die Dauer des zweiten Jahre«. Vlet N ^°^ ^"' ^°^ Iurmauu aus dic Erfi„duug. aus j.dem Uud zn^/^"^ Säbelscheiden uud Vajonuclscheidrn jeder Form Xu i^. "U°M'"a. mittelst eines eigenthümlich coustruirlri, Ofen« b'leaiu'""' ""^"' ^' August 1869 ertheilte ausschlirheudc Pri-" "' °"f die Dauer des zweiten Jahre«. b. Das dem B. B. Holchsch a»s die Elfi,idling, unter Nn-weuduug eiucr Holzulllerlagc ^i» t)clbE;l^ In Bezug auf die regelmäßige Stellung des Jahres 187 l, zu welcher die in den Jahren 1851, 1850 und 1849 gebornen Jünglinge aufgerufen werden, wird kundgemacht: 1. Jeder Stellungspflichtige der zum Erscheinen bei der bevorstehenden regelmäßigen Stellung verpflichteten Altersclassen hat sich bei Vermeidung der Folgen des tz 42 W.-G. ! imMonateDecemberl. I. im magistratlichen Expedite in den gewöhnlichen Amtsstunden mündlich oder schriftlich zm Verzeichnung zu melden. 2. Die nicht Hieher zuständigen Stellungspflichtigen aus den obbezeichneten Altersclafsen haben zur Verzeichnung ihre Legitimations- oder Reiseurkundcn beizubringen. 3. Sind Stellungspftichtige aus ihrem Hei-mats- oder Aufenthaltsorte zeitlich abwesend und hiedurch oder durch Krankheit nicht in dcr Lage, sich mündlich oder schriftlich anzumelden, so kann dies durch ihre Eltern, Vormünder oder sonst einen Bevollmächtigten geschehen. 4. Unterstützungsbedürftige Angehörige oder dcrcn Bevollmächtigte, welche die zeitliche Befreiung Stellungspflichtige, oder letztere, wenn sie die Begünstigung rücksichtlich ihrer Enthebung an der Präsenzdienstpfticht anstreben, sind verpflichtet, die zur Begründung derartiger Begünstigungen bestehenden Verhältnisse zur Ieit der Verzeichnung nachzuweisen. 5. Die Pflicht zur Anmeldung, fo wie überhaupt die aus dem Wehrgesetze entspringenden Pflichten wcrden durch den Mangel der Kenntniß diefcr Aufforderung oder durch Unkenntniß dcr ans dem Wehrgcsctze hervorgehenden Obliegenheiten nicht beirrt. Der vorbczogene § 42 W.-G- lautet. Jeder Stcllungspflichtigc, der zum Erscheinen bei der nächstbevorstehenden regelmäßigen Stellung verpflichteten Altersklassen hat sich im Monate December des vorangehenden Jahres bei dem Gemeinderathe seines Heimats- oder Aufenthaltsortes zur Verzeichnung schriftlich oder mündlich zu melden, unterläßt er dieses, ohne hievon durch ein für ihn unüberwindliches Hinderniß abgehalten worden zu fein, so wird er dafür ohne Rücksicht auf die weitere gesetzliche Behandlung mit einer Geldstrafe bis zu 100 Gulden, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit mit Haft bis zur Dauer von 20 Tagen bestraft. Die Strafgelder fallen dem Gemeinde-Ar-menfonde des Aufenthaltsortes zu. Stadtmagistrat Laibach, am 3ten November 1870. D(r Bülglruuisltr: Dr. Joses Suppan. 1972 <4«i 3) Kundmachung. " "" Zu Folge hohen Finanzministerial - Erlasses vom 8. November l. I., Z. 33004, wird mit I.December 1870 der nachstehende Tarif für die.Papier-Cigarette« in Wirksamkeit treten, wodurch die Großverschleißpreise bei allen Sorten und bei einigen derselben auch die Kleinvtrschttiß-preise ermäßigt werden. ______________Verschleiß - Tarif drr Papier - Cigarette«.____________ , Bei dem Verlaufe A n°n den <3.°ß°erschleißern °°? .^" .?l°V"i H V e n e n n « n s d . r T o r t e °n dic ,^.^ 50 Dopptlfttlcl ^. .gz 1 Doppelstück 2 " ^91 i e«inl l«ng, ,n Carton l. 50 Doppelstück "" 2 ,„ ,. «los« (für Tri«st)l ' »' ^ ' „ _ ^, ^ 2 3 1«nlä„e . . . 43 „ « ,. ^ 100 eiuf«ch« 100 St. eins. ^ 85 1 St ems. l 4 ssvln« llünno 0»m«n . 41 „ „ „ ^ < 20 .. „ 1 25 ^ li 5 „ kus/v v«sss« . . ^ „ ^ ^ i. I0ft ^ « «?N « 2 6 . « 8»lN»U» . . ^ « ^ « i> 100 „ „ ^R ?0 « 2 ^ ,. ^ Iseblnje lillr Dal-l matien) ) ,. „ ^ i. 100 ^ ,. l 7U « 2 « « lllNll« 9«ml«M« . ^43 ^ ^ ^ i> 100 ^ ^ l 7« „ 2 9 „ ,. 5»l«n . . j ^ ^ ^ i. 100 ^ ^ ! ?« „ 2 10 feln»t« «lünn« v»my» . 4l „ ^ ^ > 100 « « l 70 ^2 11 ^ 5t««bul . . .45 „ ^ ^ i »00 « » 2 60 ^ 2 12 „ 3u!t»n . . / ,. 2 Ü0 ^ 3 K. k. Zftnanz-Direction LakbaH, am 16. November 1870. (2724—3) Nr. 921. Concurs-Kundmachung. Bei dem k. k. Landesgerichte in Klagenfurt ist die Stelle eines Landesgericktsrathes mit den fystemmä'ßigen Bezügen in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche im vorgeschriebenen Wege längstens bis 8. December 1870 an dieseS Präsidium gelangen zu lassen. Klagenfurt, am 22. November 1870. Vom Präsidium des k. k. Landesgerichtes. ' (454—3) Nr. 11248. Kundmachung. Bei dem Magistrate Laibach kommen für das Jahr 1870 folgende Stiftungen zur Aer. leihung: 1. Die Johann Bapt. Bernardini'schc Stiftung mit 59 fi. 27 kr.; 2. die Georg Tollmeiner'fche Stiftung mit 60 fl. 98'/2 kr.; 3. die Johann Jakob Schilling'sche Stiftung mit 63 fi.; 4. die Hanns Iobst Weber'sche Stiftung mit 75 fi. 30 tr. Auf die vier Stiftungen haben Anspruch Bürgerstöchter aus Laibach, welche ihren sittlichen Lebenswandel und ihre Dürftigkeit mittelst legaler Zeugnisse, dann ihre 1870 erfolgte Verehelichung mittelst Trauungsscheines und die bürgerliche Abkunft durch die Bürgerrechtsurkunden ihrer Väter nachzuweisen vermögen. 5. Die Johann Niklas Krafchkoviz'fche Stif, tung mit 63 ft., auf welche ein armer Bauer aus der Pfarre St. Peter in Laibach Anspruch hat. 6. Die Jakob Anton Fanzoi'sche Stiftung mit 33 ft. 41 kr., welche an eine arme, ehrbare, zur Ehe schreitende Tochter aus dem Bürgeroder niedern Stande verliehen wird. 7. Die Josef Felix Sm'sche Stiftung mit 64 ft. 8 kr., zu welcher zwei der ärmsten hier-orrigen Mädchen berufen sind. 8. Die Johann Bapt. Kovai'sche Stiftung' mit 153 fi. 20 kr., welche stiftungsgemäß unter vier zu Laibach in unverschuldeter Armuth lebende Familienväter oder Witwen von unbefcholtenem Nufe und mit mehreren unversorgten Kindern zur Vertheilnng kommt. cm ^' ^ ^°" ""e" unbekannt sein wollenden Wohlthäter errichtete Dienstbotenstiftung im Be. trage von 50 ft. 40 kr., welche unter vier arme dienstesunfählge Dienstboten, welche treu gedient und einen unbescholtenen Ruf sich bewahrt haben, zu vertheilen ist. 10. Die Katharina Warnuß'sche Stiftung mit 126 ft., welche für das Triennium 1871, 1872 und 1773 an zwei fromme Mädchen aus der Verwandtschaft der Stifterin, und in deren Ermanglung an zwei Bürgerstöchter von Laibach, als Erziehungs» bcitrag verliehen wird. Bewerber um die vorerwähnten Stiftungen haben ihre gehörig instruirten Gesuche bis 20. December 1870 bei diefem Magistrate zu überreichen, wobei diejenigen, welche sich um mehrere Stiftungen alternaUv in Competenz setzen wollen, abgesonderte Gesuche einzubringen haben. Stadtulagiskat Laibach, am l7. November 1870. Dr. Josef Tuppan, Vülgtlmeistel. (466^Z)' Kundmachung. Die Krankenverpftegung in dem Militä'r-Garnisonsspitale zu Laibach wird auf die Zeit vom 1. Jänner 1871 bis letzten December 1871 im öffentlichen Concurrenzwege mittelst versiegelten schriftlichen Offerten, entweder durch Verpachtung der Spitalskostbereitung (tracteurmä'ßige Verkösti-gung der Kranken und commandirten Mannschaft) oder durch Cinlieferung von Victualien und Getränken sichergestellt werden. Im ersten Falle kann der jährliche Geld-verdienst beiläufig auf 20.000 ft. veranschlagt werden. Im letzteren Falle würde das beiläufige Lie' ferungserforderniß jährlich betragen: 500 Stück Mundsemmetn 5 3 Loth 27000 „ „ Ä 6 „ 10500 „ „ Ü 9 „ 13800 Stück halbweißes Brot ä. 16 Wh 19000 „ „ „ 5 26 „ 220 Centner Rindfleisch, 40 „ Kalbfleisch, 60 „ Mundmehl, 50 „ Semmelmehl, 60 „ Weizengries, tzO „ Reis, 20 „ gerollte Gerste, 8 „ gedörrte Zwetschken, 12 „ ,. Bohnen, 12 „ „ Erbsen, ! 12 ,„ Linsen, — „ frische Butter, 30 , Rindschmalz, 1'/, „ Kümmel, 50 „ Erdäpfel, 20 „ Sauerkraut, 12 „ Grimspeisen, '/. „ Krenn, '/4 Centner Zucker, 50 Eimer rothen Wein, — „ weißen „ 12 „ Bier, 20 „ Weinessig, — „ Weingeist, 1 „ Branntwein, 800 Maß Milch, 400 Stück Limonien, 400 „ Blutigel, 12000 „ Eier, 250 „ Hühner, u. s. w. Vom 1. December 1870 angefangen werden in der Rechnungskanzlei des k. k. Garnisonsfpitales zu Laibach die näheren Contractsbedingungen zu Jedermanns Einsicht aufliegen, so wie auch dortselbst die Formularien zu den Offerten für beide Sicherstellungsarten bereitwilligst ausgefolgt und die zu leistenden Vadien bekannt gegeben werden. Die Vadien und beziehungsweise die künftigen" Eautionen können entweder in barem Gelde oder in Staatsobligationen oder in Hypotheken-instrumenten erfolgt werden. Bank^ und Staatsnoten werden nach'dem vollen Nennwerthc angenommen. Staatsobligationen werben überall nur nach dem Tagescurse angenommen. Sämmtliche Staatsobligationen müssen mit den zugehörigen Coupons und den Talons versehen und auf einem besonderen Umschlagsbogen nach ihrem Zeichen und Nennwerthe beschrieben sein. Hypothekarinstrumente müssen von einer k. k. Justizbehörde als vollkommen rechtsgiltig bestätiget und darin die verbürgten Geldbeträge klar und bestimmt ausgedrückt sein. Insoferne die bisherigen Contrahenten sich wieder an der neuen Lieferung betheiligen wollen, können dieselben anstatt der Padien die Depositenscheine über die bereits erliegenden Cautionen dem Offerte beischließen. Die zum Vadium bestimmten baren Gelder und die Staatsobligationen können auch bei einer Kricgscasse oder bei dem k. k. Militär-Garnisons-spitale in Laibach gegen Depositenschein erlegt werden, in welchem Falle das Offert nur uüt dem Depositenschein zu instruiren ist. Den Offerten muß außer dem Vadium auch das Politischerseits bestätigte Soliditäts- und Lck stungsfähigkeitszcugniß zugelegt werden. Die Anbote müssen in den Offerten deutlich mit Ziffern und Buchstaben ohne aller Correctur geschrieben und dürfen darin keinerlei Radirungen vorgenommen werden. Offerte ohne Vadien bleiben unberücksichtigt. Die Offerte zur traiteurmäßigen Verköstigung haben auf fife Preife für jede einzelne Speise-gattung zu lauten, es können aber auch die Preise nach den vorgeschriebenen 6 Diätenportioncn, daim der Portion für die Kommandirten, beziehungsweise Wärterinnen pr. Kopf und Tag gestellt werden. Die Offerte für Einlicferung der Victualien und Getränke haben gleichfalls auf fife Preife zu lauten. Bei Ausfertigung der Offerte ist sich genau an das von der Spitalsrechnungskanzlei ausgefolgte Formulare zu halten. Besondere Bedingungen oder Ausnahmen kiinnen und werden nicht berücksichtigt werden. Bei den Offerten zur Einlieferung der Vic-tualicn und Getränke ist es der k. k. Militär-Intendanz freigestellt, auch nur die Lieferung einzel-ner Artikel zu genehmigen und dagegen jene Artikel auszuscheiden, bezüglich welcher überspannte Preisanbote gemacht worden sind. Die versiegelten Offerte miissen längstens bis 10. December 1870, 11 Uhr Vormittags, unmittelbar bei der k. k. Militärintendanz in Graz eingebracht und auf der Adresse beigesetzt werden: „Offert für das Militär-Garnisonsspital in Laibach." Spätere Offerte werden nicht berücksichtigt. Vom k. k. Militär-Garmfonsspitale zu Laibach, am 28. November 1870. Wie S'pilals-Commissisn.