037 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. «8. 2»m«!»n «l» 2' Mälz!»>2, (Hl«!') Z. 6601. Kontursausschreibunft für die Aufnahme von Aspiranten in eine t. n. f. Infanterie, oder die k. u. k. Kaval- lcrictadettcnschulc mit der Widmung für die k.k.Landwehr. ,vi 3'^^'"" bes Schuljahres 1912/13 (^. Sepicnwcr) werden in den 1. Jahrgang per l. u. t. Kadcttenschulen der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder Aspiranten mit der Widmung für die k. k. Landwehr aufgenommen. . Die Einteilung der Aspiranten in die einzelnen k. u. k. Infanterictadctlenschulen erfolgt seitens des Miiiisteriums für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem «rlcgsnnnisterium. Für den Eintritt ist das erreichte 11. und nicht überschrittene 17. Lebensjahr festgesetzt. Das Alter wird mit 1. September berechnet. . Vei Altersübcrschrcitungen bis z» einem Jahre kann dir Nachsicht derselben in den Aufnahinsgesuchen erbeten werden; die Entscheidung trifft das Ministerium für Landesverteidigung. In die höheren Jahrgänge werden leine Aspiranten aufgenommen. Die Aufnahmsbcdingungcn sind in der „Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten in die l. u. k. Kadettcnschnlcn" (Auflage vom Jahre 1800 mit Nachträgen vom Jahre 1W2 und 1005) enthalten; hier wer-den nur die allgemeinen Bedingungen hervorgehoben. Diese sind: 1.) Die Staatsbürgerschaft der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Län der; 2.) die körperliche Eignung; 3.) ein malelloses Vorleben (entspre chendcs sittliches Verhalten) ; 4.) das erreichte Minimal- und nicht überschrittene Maximalalter; 5.) die erforderliche Vorbildung; L.) die Übernahme der Verpflichtung zum rechtzeitigen Erlag des Schulgeldes, in der Kavallcricladettenschule auch deß Equi-tationsbeitrages. Zu Punkt 5 (Vorbildung): Den Nachweis der entsprechenden Vor. bildung haben sämtliche Aspiranten durch die Beibringung von Schulzeugnisscn und die Ablesung einer Aufnahmsprüfung zu liefern. Die Schulzeugnisse müssen nachweisen, dah der Aspirant die vier unteren Klassen einer öffentlichen oder mit dem Rechte der Öffentlichkeit ausgestatteten Mittelschule absolviert und in beiden Semestern des lctz-ten Jahres einen mindestens „genügenden" Gesamtcrfolg erreicht hat.' Absolventen der mit Verordnung des k. t. Ministers für Kultus und Unterricht vom 26. Juni 1903, I. 22.503. errichteten, mit Bürgerschulen verbundenen einjährigen Lehrlurse werden probeweise zur Auf» nahmsprüfung für den I. Jahrgang zugelassen, wenn sie einen solchen Lehrkurs, an welchem die deutsche und die französische Sprache, dann die Algebra obligate Unter» richtSgcgenstände sind. mit mindestens ..befriedigendem lautem)" Erfolg absolviert haben und wenn der Bedarf nicht durch Mittelschüler gedeckt ist. Bürgerschulen der im Neichsrat vertretenen Königreiche und Länder sind rücksichtlich der Anforderung der nachzuweisenden Vorlenntnisse den Mittelschulen nicht gleich-^stellt. ^ ^ ^ Für den Eintritt in den I. Jahrgang erstreckt sich die Aufnahmsprüfung auf nach folgende Untcrrichtsacgenstände: „Deutsche Sprache. Arithmetik und Algebra, Geometrie. Geographie, Geschichte, Naturgeschichte. Physik, Chemie", und zwar in jenem Umfange, in dem diese Gegenstände in den vier unteren Klassen der Mittelschule gelehrt werden. Die Aufnahmsprüfung ist in deutscher Sprache abzulegen. ^ Es ist gestattet, daß sich die Aspiranten ^ebci. als Erleichterung zur Darlegung lyres Wissens und ihrer Fähigkeiten, ihrer ' Die Vorschrift über die Aufnahme °on Aspiranten in die l. u. l. Kadettenschulcn lann vom Verlag der l. l. Hof- und Staats-^Ullerei in Wien. I., Seilcrftätte 24. oder ^n der Hufbuchhandlung L. W. Seidel 5 ^°yn ,n Wien bezogen werden. H Privatschüler haben sich, um gültige ?rugn,sse zu erlangen, rechtzeitig der Prü-Unte ^" """ öffentlichen Mittelschule zu , Muttersprache bedienen. Sie müssen aber die deutsche Sprache soweit beherrschen, dast sie den Vorträgen folgen können. Fu Punlt 6 (Schulgeld): Das Schulgeld beträgt: u) für eheliche oder legitimierte Sühne von Offizieren aller Slandcsgruppen. evangelischen, griechisch - katholischen und griechisch-orientalischen Militärgcistli-chcn. Militärbcamten. Militärkapellmeistern, Unteroffizieren und in leine Rangtlassc eingereihten Militäraagisten des aktiven, des Nuhc- und Invaliden-standes des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr 24 X jährlich; k> für eheliche oder legitimierte Söhne von Offizieren und unter -> genannten Mi-litärgcistlichcn und Militärbeamlen in der Reserve des Heeres, der Kriegsmarine und der k, u. Landwehr, des nicht-aktiven Standes und im Verhältnis der Evidenz der Landwehr, von Offizieren (Militärbcamtrn) im Verhältnis „au-tzcr Dienst", dann von Hof- und Zivil-staatsbeamtcn und von Hof- und Zivil-staatsbedienstetcn sowie von bosnisch-hcrzegovinischcn Landcsbcamtcn und Bediensteten 1t»0 X jährlich; e) für Söhne aller übrigen österreichischen Staatsbürger 300 X jährlich. Das Schulgeld ist von den Angehörigen der Zöglinge in zwei Raten und im vorhinein am 21. September nnd am I.April jedes Jahres bei der Kassa der betreffenden Kadettcnschule zu erlegen. Für Zöglinge der Kavallerictadctlcn-schule ist jährlich ein Betrag von 400 K in den zur Beschaffung der Reitpferde und sonstigen Erfordernisse für den Reitunlcr-richt gegründeten Equitalionsfonds in den gleichen Raten wie das Schulgeld zu erlegen. Für die Sühne der unter » genann ten Militärpcrsonrn beträgt dieser Beitrag die Hälfte. Schulgcldermäs',iguna.en werden an dieser Anstalt nichi gewährt. Der Erlag eines Kostgeldes wird nickt gefordert. Die nach I'cincsctzlcm ssormular nnSae-fertigten Aufnahmsyesuche sind bis liingsiens 1. Aunust beim nächstgelcgencn k. l. Landwehr-Ergän-zungsbczirkstommando einzubringen. Die direkte Vorlage der Gesuche an das Ministerium für Landesverteidigung ist unzulässig. Den Aufuahmsgesuchen sind bcizu-schließen: 1.) Der Tauf (Geburts) schein des Aspiranten; 2.) der Heimatschein desselben; 3.) das von einem aktiven Arzte des k. u. l. Heeres, der Kriegsmarine oder dcr Landwehr ausgefertigte ärztliche Gutachten über die körperliche Eignung des Aspiranten für die Mililärcrziehung (Dienstbuch ^—26)'; ^ ^ ^ ganzjährige Schulzeugnis für das Schuhahr 1910/, 1 und sämtliche Schulzeugnisse für das Schuljahr 1911/12'; m ,.b-) d".s tw" der politischen oder von der Polizeibehörde des Aufenthaltsortes des Aspiranten ausgestellte Sittenzcugnis (nur dann wenn im Schulzeugnis die Angabc "b« das entsprechende sittliche Betragen fehlt oder wenn der Eintritt in die Kadet-tenschulc mcht unmittelbar aus einer öffent-H^.« «^ bem Rechte der Öffentlich. ausgestatteten Schule erfolgen sollte). Unvollständige oder verspätet einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. . ^ Beginn des Schuljahres findet statt s"^"e von Aspiranten nicht mehr Wie » . im März 1912. Vom f. k. Ministerium fiir ______ Landesverteidigung. tt^i^^" Kadettenschule findet die Kon-«^52, '/'"""lichcn Eignung der zur Aufnahmsprufung einberufenen Aspiranten durch eme Kommission statt, die an den Befund dieses ärztlichen Zeugnisses nicht gc- ' Wenn der Aspirant eine Wiederholungsprüfung abzulegen hat. so ist "N Interimszeugnis beizuschlichcn. Muster eines Aufnahmsgesuches. An das l. k. Ministerium für «lemPti LanbrSverteidinuna IK«»» in Wien. Ich bitte um die Aufnahme meines Sohnes Emanuel N. in den I. Jahrgang einer l. u. l. Infanterieladettenschule (der k. u. l. Kavallcrieladettenschulc in Mährisch Weihlirchen) mit der Widmung für die t. t. Landwehr, und zwar wenn möglich nach Königsfeld, Lembcrg oder Kratau. Als Aufnahmsdotumcnte lege ich bei:- 1.) Den Tauf«Geburts)schein meines Sohnes (Alter 1b Jahre); 2.) den Hcimatschein desselben (Hei-matbercchtigt in Prag); 3.) das militärärztlichc Gutachten (Tauglich ohne Gebrechen); 4.) die Schulzeugnisse der letzten zwei Studienjahre meines Sohnes (1. Fort-gangsllassc). Ich erkläre, daß mir die Bestimmungen der Vorschrift über die Aufnahme in die t. u. l. Kadettcnschulcn vollinhaltlich bekannt sind und dah ich mich verpflichte, allen daselbst festgestellten Bedingungen genau nachzukommen, falls mein Sohn in die Kadct-tenschulc aufgenommen wird. .......am . . ten......1912. Franz N ...... (Angabe des Charakters, bezw. der Le- bensstellung und der Adresse des Bitt. stcllers; falls ein Vormund bestellt ist, hat dieser das Gesuch mitzufcrtigen.i Anmerkung 1. Nachstehend werden die in Betracht kommenden Infanterictadcttcn-schulen mit Angabe der an den betreffenden Anstalten zum Vortrug gelangenden Natio. nalsprachen der Monarchie aufgezählt: Wien, Prag. Königsfeld (böhmisch); Kra-lau, Lcmbcrg (polnisch und ruthenisch); Licbcnau (kroatisch); Marburg (slowenisch); Innsbruck (italienisch). Die Kavallerietadcttenschule (böhmisch und polnisch) befindet sich in Mährisch-Wcitzlirchen. 2. Das Gesuch und das ärztliche Gutachten sind mit einer Slempelmarte von 1 Krone, die übrigen Beilagen des Gesuches, wenn sie nicht schon gestempelt sind. ie mit einer Stemvelmarte von 30 Heller zu versehen. zlontursausschreidultg sül dir Ällsimhuic vun Aspiranten in die k. k. Militär.Ober- realschule nnd die k. k. Franz Ioseph- Militaratadcmic in Wien. H.. Allyemriue Bestimmungen. Mit Beginn des Schuljahres 1912/13 (1. Scpteniber in der Militär-Obcrrcal-schule, 21. Scpteniber in der Militärakademie) weiden in den 1. Jahrgang der ob-crwähnten Anstalten Aspiranten für Frei-und Zahlplätze mit der Widmung für die l. t. Landwehr aufgenommen. Die Einteilung der Atademieaspiranten in die t. l. Franz Juseph-Militäralaoemie in Wien oder deren Zuteilung, zwecke Äbsolvie-rung ihrer Studien an die l. u. t. Theresia-nischc Militärakademie in Wiener-Neustadt Iiei Anfrechthalten ihrer Widmung für die Landwehr, verfügt das Ministerium für Landesverteidigung. Die allgemeinen Bedingungen für die Aufnahme der Aspiranten ohne Unterschied der Platztategorie sind: 1.) Die österreichische Staatsbürgerschaft; 2.) die körperliche Eignung; 3.) ein befriedigendes sittliches Verhalten; ' 4.) das erreichte Minimal» und nicht überschrittene Maximalaltcr. Für den Eintritt in den 1. Jahrgang der Militär-Obcrrcalschule ist das erreichte 14. und nicht überschrittene 1t»>, in den 1. Jahrgang der Militärakademie das erreichte 17. und nicht überschrittene 20. Lebensjahr festgesetzt. Das Alter wird mit I.September berechnet. Bei Alieisdifferenz kann im Aufnahmsgesuch um die Nachsicht angesucht werden; b.) die erforderliche Vorbildung. Den Nachweis einer entsprechenden Vorbildung haben sämtliche Aspiranten durch die Beibringung von Schulzeugnissen und die Ablegung einer Aufnahmsprüfung zu liefern. Die Schulzeugnifse müssen nachweisen, dah der Aspirant nachbezeichnete Klassen einer öffentlichen oder mit dem Rechte der ' Exemplare dieser Kontursausschrei-bung mit der Skizze über den Umfang der Aufnahmsprüfung sowie die „Organischen Bestimmungen für die obgenannten Anstalten (Dienstbuch ^—1, 66, 1, Ausgabe 1912) können von der l. t. Hof- und Staatsdruckerei oder von der Hofbuchhandlung L.W.Seidel k Sohn in Wien bezogen werden. Öffentlichkeit ausgestattete Mittelschule mit mindestens „gutem"' Gesamterfolg absolviert hat/ und zwar fiir den 1. Jahrgang der Militär-Obcrrealschule die 4. Klasse, für den I. Jahrgang der Militärakademie die letzte Klasse einer Mittelschule. Das Reife l Maturitätszeugnis einer öffentlicheu Realschule oder eines öffent« lichen Gymnasiums erbringt den Nachweis der entsprechenden Vorbildung für die Militärakademie. Eine Studiennachsicht wird nicht er» teilt. Alle Aspiranten müssen sich einer Auf. nahmsprüfung unterziehen. Die militari» schen Gcschicklichkcitcn, dann die militari» schcn Übungen bilden keinen Gegenstand der Prüfung. Die Skizze über den Umfang der Auf» nahmsftriifung liegt bei. AufnahmSyesuche. Die nach den Mustern 1 bis 3 zu ver> fassenden Gesuche für alle Platzkategorien sind von den Personen der bewaffneten Macht im Dienstwege, von Huf- imd Zivil, ftaatsbcdicnstcten im Wege ihrer nnmittel. bar vorgesetzten Behörde demjenigen Land. wchrteriitoriallommando einzusenden, in dessen Bereich die Gesuchstcllcr angestellt sind oder wohnen. Alle anderen Personen haben die «Gesuche bei dem nächsten Landwehr-Eryän. zunasbezirlslommando sin Wien beim Landwchrplatzlommando) einzubringen. Die Gesuche sind von den gesetzlichen Vertretern der minderjährigen Aspiranten zu unterschreiben oder mitzuferligen und spätestens l'i«! 15. Mai 1912 bei den betreffenden Behörden zu über» reichen. Den Gesuchen sind die in den Mustern unter 1 bis 4. bczw. !>. genannten Dokumente bcizuschließe». Das letzte ganzjährige Schulzengnis pro 1911/1912, das ebenso wie jenes des ersten Semesters den „guten" Erfolg auf» weisen muß, haben die zur Aufnahmsprü-fung einberufenen Aspiranten mitzubringen und vor Ablenniin der Priifnng beim An-staltskommando abzugeben. Die Angehörigen eines jeden aufgenom» menen Aspiranten, uhnc Unterschied der Platzlategorie, übernehmen die Verpflichtung, mit Beginn eines jeden Schuljahres 28 X als Schulgeld an die Anstaltskassa zu erlegen. Die Angehörigen der Aspiranten haben erforderlichenfalls ihren voraussichtlichen Aufenthaltsort während der Monate Juli und August in den Gesuchen zu bezeichnen und etwa später eintretende Änderungen direkt dem Ministerium für Landesveriei» digung bekanntzugeben, um dadurch die rechtzeitige Benachrichtigung über die Er» ledigung ihrer Gesuche zu sichern. L. Vesondere Vestimmunncn fiir: u) F r e i p l ä tz e. Auf Freiplätzc haben die ehelichen oder legitimierten Söhne der in nachstehenden fünf Gruppen genannten Personen öftcrrei» chischer Staatsbürgerschaft Anspruch: 1.) der Offiziere des Soldatcnftandes der gesamten bewaffneten Macht, welche aktiv dienen oder dem Ruhe- oder Invaliden, stände angehören; 2.) der zur Verehelichung berechtigten Militärgeistlichen, Äuditore. Ärzte. Trup. penrechnungsführer und Militär sLand-wehr)beamten der gesamten bewaffneten Macht, welche aktiv dienen oder dem Ruheoder Invalidenftcmde angehören; 3.) der Offiziere aller Standcögruppcn. aller zur Verehelichung berechtigten Militär» geistlichen und der Militär (Landwehr) beamten in der Reserve, im Verhältnis auher Dienst, dann im nichtattiven Stande und im Verhältnis der Evidenz der Land» wehr. nach einer mindestens zehnjährigen aktiven Militärdicnstzcit; 4.) der in leine Rangllassc eingeteilten Gagiften, dann der Unteroffiziere des atti. ven und des Invalidenstandcs der gesamten ' Zur Feststellung des guten wesamt» erfolgeö wird den Klassif'kat.ons,'An ein Zahlenweri beigelegt. "" ^SY.' unterziehen. Laibachel Zeitung Nr. tt«. 638 23. März N1l2. bewaffneten Macht nach cincr wenigstens zehnjährigen Präsenzdienstzeit und aus der während derselben geschlossenen Ehe; 5.) der in eine Nangtlassc eingeteilte!» aktiv dienenden oder pensionierten Hof- und Zivilstaatsbeamten nach einer Gcsamtdicnst-zeit von mindestens 20 Jahren. Der gleiche Anspruch kommt auch Waisen der in den Punkten 1 bis 5 genannten Personen zu. Söhnen anderer österreichischer Staatsbürger als der in den vorstehenden fünf Gruppen genannten oder solcher, die den dort festgesetzten Bedingungen nicht voll entsprechen, können nur ausnahmsweise halbe,' eventuell ganze Freiplätze nach Maß-gabe der Verfügbarkeit verliehen werden, wenn die betreffenden Aspiranten sich mit Vorzugsschulzeugnissen ausweisen können und ihre finanzielle und sonstige Nücksichts-würdigkeit amtlich dargetan ist. Der Fortgenuß eines so verliehenen Platzes wird von dein Erreichen eines .zumindest „guten" Gesamtcrfolges abhängig gemacht. Bei minderem Gcsamterfolg tritt die Aberkennung der zugestandenen Begünstigung ein. . 1.) Zahlplätze. In die k. k. Militär-Erzichungs- und Bildungsanstaltcn werden auch Zahlzöglinge aufgenommen. Das Kostgeld für ein Jahr ist für die Militär-Obcrrcalschule mit 800 Kronen, für die Militärakademie mit 1lM> Kronen festgesetzt. Dasselbe ist in zwei halbjährig im vorhinein fälligen Raten bei der betreffenden Anstalt zu entrichten. Eine bereits erlegte Rate des Kostgeldes wird bei vorzeitigem Austritt eines Zöglings grundsätzlich nicht rüclcrstattet. Das Schulgeld von 28 K wird mit Beginn eines jeden Schuljahres gleichzeitig mit l»er ersten Nate des Kostgeldes gezahlt. Außerdem ist für jeden Zahlzögling im höchsten Jahrgang der Militärakademie mit der letzten Rate des Kostgeldes der für die Ausstattung des Zöglings im Falle seines Austrittes als Offizier jeweilig festgesetzte Betrag zu erlegen. Auf Zahlplätze in der k. k. Militär-Obcrrealschule und ill der t. k. Franz Joseph-Akademie haben Söhne aller österreichischen Staatsbürger Anspruch, jedoch erhalten talentierte Jünglinge mit guten Schulzeugnissen, insbesondere Söhne von Offizieren und von Militär (Kriegsmarine-, Landwehr) beamten, dann von Hof- und Zivilstaatsbeamten den Vorzug. Wien, im März 1912. Vom k. k. Ministerium für Laudcsucrtcidiqung. ' Das von den Angehörigen eines auf einem „halben Frciplatz" befindlichen Zöglings zu entrichtende Kostgeld beträgt jährlich in der Oberrealschule 400 K. in der Militärakademie 800 l< und ist in zwei halbjährig im vorhinein fälligen Raten bei der betreffenden Anstalt zu erlegen. Gleichzeitig mit der ersten Rate ist das Schulgeld von 28 K für das ganze Jahr auf einmal zu entrichten. Eine bereits erlegte Rate des Kostgeldes wird bei vorzeitigem Austritt eines Zöglings grundsätzlich nicht rückcrftat-tet. Außerdem ist für jeden auf einem halben Freiplatz befindlichen Zögling im höchsten Jahrgang der Militärakademie mit der letzten Rate des Kostgeldes der für die Ausstattung des Zöglings im Falle seines Aus» trittes als Offizier jeweilig festgesetzte Betrag in halber Höhe zu erlegen. Muster 1. Aufnahmsgesuch um einen Frei-plah für hierauf voll anspruchs-berechtigte Aspiranten (bezw. um einen halben Frei- oder Zahlplatz). An daS k. t. Ministerium für Landcsvertcidiaunn in Wien. ! Ich bitte um die Aufnahme meines Sohnes Josef N. in den I. Jahrgang der l. k. Militär'Oberrcalschulc' (Franz Joseph-Militärakademie) in Wien und nm Vctci-lung desselben mit einem ganzen' (halben) Freiplatz. ^ Für den Fall. als nur mehr halbe Frelplätze oder nur Iahlplätze verfügbar sein sollten, bitte ich um Bctcilung meines Sohnes mit einem solchen.) AIs Aufnahmsdolumente schließe ich bei: 1.) Den Tauf (Geburts) schein, 2.) den Heimatschein. 3.) das Schulzeugnis des ersten Semesters des gegenwärtigen Schuljahres 1911/12 und das ganzjährige Schulzcugnis für das verflossene Schuljahr 1910/1911 meines Sohnes, . ,. ^ ^ 4.) das militar (landwehr) ärztliche Gutachten, .. . 'lb.) die amtliche Bestattung, daß ich in der Lage bin. die Kosten emes halben Freiplatzcs' (Zahlplatzcs). und zwar auch des erhöhten Kostgeldes in der Mllltar-akademie zu bestreiten.) Httmpel Es ist mir betannt, daß die Verleihung eines Platzes noch keineswegs die tatsächliche Aufnahme meines Sohnes in die Militärerziehung sichert, diese vielmehr erst nach erneuert konstatierter Tauglichkeit und erfolgreicher Ablegung der Aufnahmsprüfung erfolgen kann. Ich verpflichte mich nach Aufnahme meines Sohnes in die Militäicrzichung das Schulgeld von jährlich 28 k' > sowie im Falle der Verleihung eines halben Frei-platzcs oder eines Zahlplatzcs das jährliche halbe, bezw. ganze Kostgeld von 400, bezw. 800 X an der Militär-Obcrrcalschule und 800, bezw. 1600 K an der Militärakademie regelmäßig zu den vorgeschriebenen Terminen^ an die Anstaltstassa abzuführen' sdann seinerzeit den erst festzustellenden Betrag für die Ausstattung meines Sohnes im Falle seines Austrittes aus der Militär« atademie als Offizier zu erlegen). '^Schließlich bitte ich. meinen Sohn im Falle seiner Aufnahme in die t. t. Franz Joseph-Militärakademie bei Aufrechterhaltung seiner Widmung für die k. t. Landwehr auf die Dauer seiner militäratademi-schen Studien nach Zulässiglcit' (der t. u. k. Theresianischen Militärakademie in Wiener-Neustadt zuzuteilen)' (in Wien zu belassen).) '^Während der Zeit von ....... bis ........... (Juli und August) werde ich in N.........gasse Nr... (Kuraufenthalt, Sommerfrische usw.) wohnen.) Eine etwaige Änderung meiner Adresse werde ich dem Ministerium für Landesverteidigung direkt bekanntgeben. N., am ...Mai 1912. E i n v c r st a n d e ii! N.. am ...Mai 1912. Franz N. Oberstleutnant im Landw.-Inft.-Rgt. Nr. 2N als Vormund. Luise N. Oberstcnswitwe. wohnhaft in ............gasse Nr----- ' Nur gegebenenfalls das Zutreffende zu schreiben. " Nur in Gesuchen um Aufnahme in die k. k. Franz Joseph-Militärakademie zu schreiben. ' Nur zutreffendenfalls aufzunehmen. Anmerkung. Das Gesuch und das militärärztliche Gutachten ist je mit einem Stempel von 1 K zu versehen. Die übrigen Beilagen erhalten, wenn sie nicht schon gestempelt sind, je eine 30 n-Stcmpelmarke. Muster 2. Aufnahmsgesuch um einen Zahlplatz. An das t. k. Ministerium für ilandesuerteidissuttll in Wien. Z ch bitte um Aufnahme meines Sohnes Adolf N. in den l Jahrgang der l. k. Militär-Oberrealschule' (Franz Joseph-Militärakademie) in Wien und um Verleihung eines Zahlplatzcs. Als Aufnahmsootumente schließe ich bei: 1.) Den Tauf (Geburts »schein. 2.) den Heimatfchein, 3.) das Schulzeugnis des I. Semesters des gegenwärtigen Schuljahres 1911/12 und das ganzjährige Schulzcugnis für das verflossene Schuljahr 1910/11 meines Sohnes. 4.) das militär (landwehr) ärztliche Gutachten, 5.) die amtliche Bestätigung, daß ich in der Lage bin, die Kosten eines Zahlplatzcs l' und zwar auch des erhöhten Kostgeldes in der Militärakademie) zu bcstreitcn. Es ist mir bekannt, daß die Verleihung eines Platzes noch keineswegs die tatsächliche Aufnahme meines Sohnes in die Militärerziehung sichert, diese vielmehr erst nach erneuert konstatierter Tauglichkeit und erfolgreicher Ablegung der Aufnahmsprüfung erfolgen kann. Ich verpflichte mich nach Aufnahme meines Sohnes in die Militärcrziehung zur regelmäßigen Bezahlung des Kostgeldes von jährlich ^' 800 Kronen in der Militär-Ober-realschule und) 1600 Kronen an der Mili« tärakademie, sowie zur seinerzeitigen Erlegung des erst festzustellenden Betrages für die Ausstattung meines Sohnes im Falle seines Austrittes aus der Militärakademie als Offizier, dann zur Bezahlung des Schulgeldes von jährlich 28 Kronen zu den vorgeschriebenen Terminen an die Anstalts-lassa. '^Schließlich bitte ich. meinen Sohn im Falle seiner Aufnahm? in die k. l. Franz Joscph.Militäralademie bei Aufrcchthaltung seiner Widmung für die k. l. Landwehr auf d,e Dauer seiner militäralademischcn Stu- Strmpel l Hlmit dien lmch Zulässigkeit' (der t. u. t. Thcrcsia-nischen Militärakademie in Wiener - Neustadt zuzuteilen.)' iin Wien zu belassen.)) ^sNährend der Zeit von .... bis .... (Juli und August) werde ich in N.,..... gasse Nr... (Kuraufenthalt. Sommerfrische usw.) wohnen.) Eine etwaige Änderung meiner Adresse werde ich dem Ministerium für Landesverteidigung direkt bekanntgeben. N.. am . . Mai 1912. Wilhelm N.. Gutsbesitzer. wohnhaft in N.......gasse Nr. . . ' Das Zutreffende zu schreiben. - Entfällt in Gesuchen um Aufnahme in die Militärakademie. ' Nur in Gesuchen um Aufnahme in die l.k. Franz Joseph-Militärakademie zu schreiben. ' Nur zutreffendenfalls aufzunehmen. Anmerkung. Die Stempelgebühren sind dieselben wie bei Muster 1. Muster 3. Aufnahmsgesuch um ausnahmsweise Verleihung eines (halben) Frei- platzcs. An das t. t. Ministerium für Lllndcsverteidinunn in Wien. Ich bitte um Aufnahme meines Sohnes Ferdinand N. in den I. Jahrgang der t. k. Militär-Obcrrcalschulc' (Franz Joseph-Militärakademie in Wien) und um ausnahmsweise Betcilung desselben nnt einem ganzen (halben) Frciplatz. Als Aufnahmsdotumente lege ich bei: 1.) Den Tauf(Gcburts)schein, 2.) den Heimatschcin meines Sohnes. 8.) das Schulzeugniö des I. Semesters des gegenwärtigen Schuljahres 1911/12' und die Schulzcugnisse für das verflossene Schuljahr 1910/11. .. ..^ 4.) das Militär (landwehr) ärztliche Gutachten. ^ . ,. . b.) den (die) amtlichen NachwclL(se) meiner finanziellen' und sonstigen Berück-sichtigungswürdigteit. Es ist mir bekannt, daß die Verleihung eines Platzes noch keineswegs die tatsächliche Aufnahme meines Sohnes in die Militärerziehung sichert, diese vielmehr erst nach erneuert konstatierter Tauglichkeit und erfolgreicher Ablcgung der Aufnahmsprüfung erfolgen tann. Ich verpflichte mich nach Aufnahme meines Sohnes in die Militärerziehung daS Schulgeld von 28 Kronen an die Anstaltskassa abzuführen s sowie im Falle der Verleihung eines halben Freiplatzes das Ehrliche halbe Kostgeld regelmäßig zu den vor-aeschriebcnen Terminen, dann seinerzeit die Hälfte des erst festzustellenden Betrages fur die Ausstattung meines Sohnes im Falle seines Austrittes aus der Militärakademie als Offizier zu erlegen). Es ist mir ferner bekannt, daß meinem Sohne, falls er während seiner Militärcr-zichung einen geringeren als den „guten" Gcsamterfolg erzielen sollte, die ausnahmsweise zugestandene Begünstigung aberkannt werden wird. ^Schließlich bitte ich, meinen Sohn im Falle seiner Aufnahme in die t. t. Franz Joseph-Militärakademie bei Aufrechterhaltung seiner Widmung für die k. t. Landwehr auf die Dauer seiner militärakadcmischcn Studien nach Zulässigteil' (der l.u.t. Theresianischen Militärakademie in Wiener-Neustadt zuzuteilen)' (in Wien zu belassen).) Eine etwaige Änderung meiner Adresse werde ich dem Ministerium für Landesverteidigung direkt bekanntgeben. N.. am . . Mai 1912. Wilhelm N., Oberrcvident der k. l. Staatsbahnen, wohnhaft in N........gasse Nr. . . ' Dieses Schulzeugnis sowie das in die Anstalt mitzubringende ganzjährige vom Schuljahre 1911/12 müssen Vorzugszeug' nisse sein. ' Im Falle der Bewerbung um einen ganzen Frciftlatz ist ein Mittellosigkeits» zcugnis beizubringen. Den Gesuchen um cincn halben Freiftlatz ist die amtliche Bestätigung anzuschließen, daß der Bewerber nur in der Lage ist, die Kosten eines solchen zu bestreiten. ' Nur in Gesuchen um Aufnahme in die l. k. Franz Joseph-Militärakademie zu schreiben. < Nur das Zutreffende zu schreiben. Anmerkung. Die Stcmpclgcbühren sind dieselben wie bei Muster 1. Stempel < llront Skizze über den Umfang der Aufnahmsprüfungen. Für die Aufnahme ill die t. k. Militär-Oberrcalschulc und in die l. l. Franz Joseph-Militärakademie ist nicht allein maßgebend, daß die Aspiranten den Minimal-fordcrungen der Aufnahmsprüfung entsprechen, sondern es wird auch der Gcsamtein» druck der Bewerber, ihre Auffassungsfähig» teit. Lebhaftigkeit des Denkens und ihre Geschicklichteit in der Wiedergabe des Wis> sens entsprechende Berücksichtigung finden. I. Sprache, in der die Aufnahmeprüfung abzulegen ift. Die Aspiranten für die t. l. Militär« Qberrcalschule und für die k. t. Franz Joseph'Militäralademie haben die Auf» uahmsprüfung in deutscher Sprache abzulegen, der sie soweit mächtig sein müssen, daß die Möglichkeit eines Studienerfolges gesichert erscheint. II. Nmfanll der Nufnnhmsvrüfunzen. ä.. Für den 1. Jahrgang' der t. l. Militär« Oberrealschule. In der t. k. Militär-Obcrrealschule zu Wien werden auch die böhmische, ruthenische. slowenische und italienische Sprache gelehrt. Im Freihandzeichnen, das von der Auf-nahmsprüfung ausgeschlossen ist. sind entsprechende Vortenntuine für den Aspiranten wünschenswert, »veil sie dessen Fortkommen begünstigen. Siehe auch die Schlußbcmcrkung. Gründliche Kenntnis der Formenlehre und der wichtigsten Partien aus der Satzlehre, der Rechtschreibung lind Zeichensetzung. Richtiges, deutliches Lesen. Fertigkeit in der schriftlichen Wiedergabe ein» fachcr Erzählungen und Beschreibungen. Grundbegriffe der mathcmatischcn und physikalischen Geographic in dem Umfange, wie sie für die Unterstufe der Mittelschulen vorgeschrieben sind. Die Geographie der fünf Weltteile nach Lage und Umriß in orographischcr, hydrographischer, ethnographischer und topographi» scher Hinsicht. .Kenntnis der physischen und politischen Geographie von Österreich-Ungarn. Kenntnis der wichtigsten Personen und Begebenheiten aus der Geschichte dcs Altertums, des Mittclalters und der Neuzeit. Genauere Kenntnis der Hauplmomcnte der Geschichte der österreichisch-ungarische" Monarchie. Kenntnis der wichtigsten Formen des Tier-, Pflanze,,' und Mineralreiches und der wesentlichsten unterscheidenden Merk» male zu ihrer systematischen Einteilung. Allgemeine Eigenschaften der Körper. Die Schwere und die Molelularlräftc. Grundbegriffe von der Bewegung der Körper, Wärme. Magnetismus, Elektrizität, Akustik und Optik. Kenntnis der hauptsächlichsten physt' kalisch-chcmischcn Grundgesetze und der für das praktische Lebcn wichtigsten Elemente und ihrer anorganischen Verbindungen. Gründliche Kenntnis der sogenannten elementaren Mathematik in dem Umfange, wie dieser für die Iivil-Unterrcalschulcn vorgeschrieben ist. Allgemeine Arithmetik. Vertrautheit mit den gebräuchlichsten Operationen nnt gnnzc« und gebrochenen, besonderen und allgemei nen Zahlen. Das Rechnen mit unvollstäm digcn Zahlen; das abgekürzte Rechnen niu Dezimalzahlen. Die Lehn: von den Verhält' nisscn und Proportionen mit besonderen und allgemeinen Zahlen. Die einfache u>'d zusammengesetzte Rcgcldctri mit Anwe» dung der Schlußrechnung und der Prop<" tion; die Prozentrechnung (von hundert) und die einfache Zinsenrechnung. Kopfrc^ nen. Quadrieren und Kubieren ein u>> mchrgliedrigcr Ausdrücke, sowie dekadisch Zahlen. Die Quadrat, und Kubikwurzel a'^ dekadischen Zahlen. Auflösung von Mt chungcn ersten Grades mit einer oder w^ rcrcn Unbekannten. ., Raumlehre. Grundbegriffe der A, metrischen Formenlehre und dcr P^zt metric. Geometrische Operationen ^ Strecken. Die Lehre von den Winkel" "^^ parallelen Geraden; die Lehre vom DrA / Kongruenz dcr Dreiecke, Vierecke und "' ecke. Die Kreislchrc; Sehnen- und Ta"^, tcngcbildc, die Kreisteilung und K"nstr tion dcr regelmäßigen Vielecke. Die Al"^.,, bercchnung, die Lehre von den flächenalc'^.^ Figuren nebst ihrer Verwandlung ">'d ^^ lung, dcr pythagoräische Lehrsatz " -s^c Wichtigste über die Ähnlichkeit geomet"," Figuren. ^, Die Elemente der Stereometrie' genseitige Lage von Geraden ",id ^'l ^ die körperliche Ecke, Körper und 'h" - ' Die Aufnahme in einen höh"" ^t gang der l. l. Militär-Obcrrcnlschulc i für das Schuljahr 1912/191« nickt »" - Laibacher Ze.tung «r. 68. 639 23.März 1912. mcssung (Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel und die regelmäßigen Körper) ; Konstruktion und Eigenschaften der Kegclschnittlinien. Entsprechende libung im Gebrauch der Zeichenutensilieu bei Lösung einfacher Kon-struktionsaufgabcn. Laut- und Lcselchrc. Grundelcmcnte aller Redeteile. Die Hilfszeitwörter „irvoir" und ,.0t,r<>" sowie die Hauptzeitcn der regelmäßigen ,^0nj>lgationcn. Vei ^'ispirauteu, welche diese Sprache lehrftlammis',^ nicht gelernt haben, wird ein milderer Mnhstab angelegt. Gut lesbare, gefällige und fliehende deutsche und lateinische Kurrentschrift. N. Für den I. Jahrgang' der k. k. Franz Joseph-Militärakademie. In der Militärakademie werden auck die böhmische, ruthcnischc, slowenische und italienische Sprache gelehrt. Siehe auch Schluszbemcrlung. Aufsah über ein Thema des allgemeinen Nisscnö bei Einhaltung einer eincinhalb-biS zweistündigen Arbeitszeit. Aspiranten nichldeutschcr Zunge müssen die Grammatik w jenem Umfang beherrschen, der sie zum logischen Satzbau befähigt. Kenntnis der physischen und politischen Geographie Europas, insbesondere der österreichisch-ungarischen Monarchie und der Nachbarstaaten. Allgemeine Kenntnis der übrigen Erd-teilc, mit besonderer Berücksichtigung der europäischen Kolonien. Richtige Vcgriffc aus der mathematischen und physikalischen Geographie. Die Kenntnis der Geschichte Österreichs und Ungarns in ihrer gesamten historischen Entwicklung. Die Kenntnis der wichtigen historischen Begebenheiten aus der allgemeinen Weltgeschichte (Altertum, Mittclaltcr und Neuzeit). Arithmetik und Algebra einschließlich der Auflösung von Gleichungen zweiten Grades mit einer und zwei Unbekannten/' Geometrie: Planimetrie, Stereometrie und ebene Trigonometrie. Allgemeine und besondere Eigenschaften der Körper; Mechanit fester, flüssiger und gasförmiger Körper; Wrllcnlchre, Akustik, Optil, Wärme. Magnetismus und Elektrizität mit elementar-mathematischer Ve> yründung. Geläufiges Lesen, Übersehen leichter llesestüclc aus dem Französischen ins Deutsche. III. Schluhbemcrluna. Die Zöglinge (Militärakademitcr) müssen sich bei ihrem Eintritt in eine Anstalt entscheiden, ob sie die böhmische, ruthe-nische, slowenische oder italienische Sprache lernen wollen. ' Die Aufnahme in einen höheren Jahrgang der l. k. Franz-Ioseph-Militärakadcmie findet nicht statt. ' Auf die Fertigkeit in der Ausführung arithmetischer und algebraischer Operationen, besonders bei Lösung von Gleichungen, sowie auf genaue Kenntnis der wichtigsten Formeln der Geometrie und der ebenen Trigonometrie und Fertigkeit im Gebrauch der Logarithmen wird besonderes Gewicht gelegt. ,105^)8-2 g. 6755. Konknisansschrcibung. Auf der Idiianer. eventuell einer anderen Rcichsslrahe des Landes, ist eine Straßemvärter stille mit der Monatslühuung von 60 X und mit drin Anspruch auf « Quadrieunalzulagen voi, zehn Per cut der Mmiatslühiumg zu besehen. Dicicma.cn der dcntschm und der slowcni< schrn Sp'ache mächtige!! Ulltrroffizicre, welchen del Anspruch auf iine Zn'ilcmstvllnlla, zuerkannt wurde und welche sich «'» die erledigte Stelle brwnvcn wollen, haben ihre mit t)rm Zertifikate über den erl.nisstenAnspruch bell-gten Kompetenz» aeslni'e nüd zwar wenn sie noch m der altwen Dlensti'eist»,,., sich"', im Wege ihres vornesehten Kommmidos (Militärbehörde oder Austalt), wenn sie aker schon aus dem Mlitäroerbande «mgaeNcleil sind. im Wege drr zuständlaen po« lwjchc,, Vchörde längstens bis ?. April 1912 bei hsi l. f. Landesregierung in Laibach «'»zubrinqrn. , , . Die mcht im Militärvcrbllnde stehenden Ncwltber halicn ihren Gesuchen außer dem erwähnten Zertifikate auch den Geburtsschein, "km von dem Gnucindevorstand ihres dauernden Aufl',l1hlNt5ortes ausa.cferlia.tes Wohlvrrhal» tunaszrugms. sowie bezüglich ihrer lörperlichm ^N'mm, für den angestrebten Dienstposlen ein °on ciüri» amtlich b.slclltcn Arzle ausaesertlgtes «"'«>, ,s anzuschlichcn. K. l. Lanbesregierun» für Krain. Laidach, am 12. März 1912. Št. 6756. Razpis. kak a idrijski državni cesti, oziroraa na polnV K' ('rž»vui costi v kronovini, je po nie8to costarja z ineseöuo raezdo 60 K in z 8 štiriletnicami po doset odstotkov osnovne mezde. Tisti nemškega in alovenskega jczika zmožni podèastniki, katerim jo bila priznana pravica do civilne službe in kateri hoèejo prositi za izpraznjeno mesto, naj vlože svoje prošnjo, opremljone 8 certifikatorn o doseženi pravici, in sicer : ako so so v aktivnem službo-vauju, potom svojega predstojnega oblastva (vojaškega oblastra ali zavoda), ako so pa že izBtopili )z vojaške zaveze, potom pristojnoga politiènega oblastva, najpozneje do 7. aprila 1912, pri c. kr. deželni vladi v Ljubljani. Prosilci, ki niso v vojaški zavezi, morajo svojim prošnjam priložiti razen omenjenega certifikata tudi rojstni list, izprièevalo o svojem dostojnora vedonju, katero jim izda župan njib trajuoga bivališèa, kakor tudi izprièevalo o iijili tolcsni sposobnosti za to službeno meBto, katero jim izda uradno postavljon zdravnik. C kr. deielna vlada i». Kxanjiko. V Ljubljani, dne 12. marca 1912. (10b4) 3-2 Z. 904. Konkursausschreibung. Auf Grund der mit dem Erlasse des l. t. LandesschulcateS für Krain vom 23. Februar 1912. Z. 126b, erteilten Ermächtigung wird hiemit zur Besetzung der Stelle einer Wander» lehrerin für die Erteilung des Unterrichtes in den weiblichen Handarbeiten m«t dem nach träglich zu bestimmenden Sitze für die Volks» schulen Unlcrlag, Verdreng, Untcrstrill, Lichten» bach, Unterdeutschau, Schäflein uud Lienfelo. mit dem Vezugc der Remuneration jährlicher 1000 I< und der Verpflichtung, an der Schule des Dienstortes an den im Stundenpläne fest» gesetzten Tagen und an jeder der bezeichneten auswärtigen Schulen an wöchentlich je einem Tage den Unterricht in den weiblichen Hand» arbeiten zu erteilen, der Konlurs ausgeschrieben. Im lrainischen öffentlichen Vollsschuldienfte noch nicht definitiv angestellte Vewerbermncn haben durch ein ftaatsärztlickies Zeugnis den Nachweis zu erbringen, daß sie die volle phy« fische Eignung für den Schuldienst besitzen. Gehürig instruierte Gesuche sind bis zum 20. April 1912 im vorgeschriebenen Dienstwege hieramts ein' zubringen. ». l. VezirlSschulrat «ottschee, am 10. März 1912. (114b) I. 4670. Kundmachung. Bezugnehmend auf die ltunbmachung der t. l. Landesregierung in Laibach vom 13. März l. I., Z. 6739. betreffend die auf den 2. April l. I. ausgeschriebene Kommission zur Prüfung des Projektes der l. l. priv. Südbahngesell» schaft über die Auflassung des Wea.uberganll.cs im lcm b18b13 der Linie Wien-Triesl, wirb hiemit bekanntgegeben, daß das Projekt bis zum Verhandlungstage während der gewöhn» lichen AmtsstuHden sowohl bei der gefertigten Bezirlshauptmannschaft als auch beim Ge° mcindcamte in Koschana zu jedermanns Einsicht aufliegt. lt. l, Bezirtshauptmannschaft Adelsberg, am 20. März 1912. Št. 4670. Razglas. Pozivno ua razglaB c. kr. deželne vlado v Ljubljani z dne 13. marca t. 1., št. 6739, gledo za dan 2. aprila t. 1. razpiBane ko-miBijo za pretresovanje projekta c. kr priv. južnoželeznièue družbe, da se opusti prebod v km 518 613 železnice DuuajTrst bo s tem daje vedeti, da je projekt do dneva obraT-navo med navadnimi uradnimi urarai pri podpisanom okrajnom glavarstvu kakor tudi pri žiipaustvu v Koäani YBakomu na vpogled razpoložen. 20. 8uScari°9kirJinO glaTarfltV0 PoBt°JQa' dne (1031) 3-^2 _ _Firm.282_"* Gen"; IV 189/13 Razglas. Vpisalo se je v zadružni register pri nrmi: Kmeèka posojilnica in hranilnica v Cerkljah pri Kranju, regi8trovana zadruga z neomejenim porostvom, da je obèni zbor dne 3. marca 1912 skleiiil razpust zadruge potom likvi-dacije, izvolil likvidatorjem Jožefa Jenkota, posestnika na Zgornjem Ber-niku, in se odloèil pristaviti dosedanji firmi §e besedi «v likvidaciji». Upniki naj se zglase pri zadrugi. C. kr. deželna kot trgovska sodnija v Ljubljaui, odd. III., dne 9. marca 1912. (1072) 3—2 475/12 Oklic. C. kr. okrajno sodišèe v Kamniku naznanja, da se je na prošnjo Karola Grabnar, posestnika iz Bele St. 16, dovolila s sklepom z dne 9. marca 1912 dn. št. 475/12/1, amortizacija pri zemljišèn vl. št. 87 k. o. Motnik zastavnopravnih bremen : 1.) dednih deležev nl. Marije Sa-jovic, nl. Terezije Sajovic in nl. Jo-žefe Sajovic iz zapušèinske razprave z dne 22. junija 1835 za vsako po 22 gl. 26 V* kr. 2.) terjatev Terezije Sajovio» Jo-žefe Sajovic, vsaka po 227 gl. 23V* kr-Marije Grabnar roj. Sajovic po 600 gl. in naturalij ter živeža in prevžitka Simona Sajovic, vseh iz izroèilne po-godbe z dne 10. maja 1848. Vsi tisti, ki imajo kakšne pravice do teh terjatev, se pozovejo, da se zglasijo najkasneje do 1. aprila 1913 pri podpisanem sodišèu, ker bi se sicer po preteku tega roka vsled nove prošnje dovolila amortizacija vknjižbe za te terjatve vknjižene zastavne pravice in nje izbris. C. kr. okrajna sodnija Kamnik, odd. II., dne 9. marca 1912. (1052) 3 — 3 Nc. I 199/12-6 Prostovoljna sodna dražba nepreioiènin. Pri c. kr. okrajnem sodišèu v Kran j ski gori odd. I., se po prošnji lastnika Melhijora Bremca, posestnika na Jesenicah Stev. 134, prodaja na javni dražbi zemljišèe vlož. štev. 482 kat. obÈ. Je8eriice, obstojeèe iz parcel št. 265 travnik, 267/2 njiva in 267/3 hiša. Izklicna cena za nje ugotovi se s 53.000 K. Dražba vršila se bo dne 28. marca 19 12, ob 101/, uri dopoldne, pri podpisanem sodiŠèu. Ponudbe pod izklicno ceno se ne sprejmo. Na posestvo zavarovanim npnikom ostanejo njihove zastavne pravice brez ozira na prodajno ceno. Zdražitelji morajo položiti varšèino v znesku 10% izklicne cene. Skupilo splaèati je tekom mesec dni prodajalcu. Dražbene pogoje je mogoÈe vpo-gledati pri podpisanem sodišÈu, v sobi št. 1 in dne 28. marca 1912 pred za-èetkom dražbe. C. kr. okrajna sodnija v Kranjski gori, odd. I., dne 10. marca 1912. (1138) C 51/12 Oklic. Juri Novak iz Vrha toži Matijo Mrvar iz Visejca, katerega bivališèe je neznano, zaradi 360 K s pp. Narok za ustno razpravo se je doloÈil na dan 27. marca 19 12 ob 9. uri dopoldne. Kot skrbnik postavljeni Peter Mo-korel v Zužemberku bo zastopal to-ženega, dokler se ali ne oglasi pri sodniji ali ne imenuje pooblašèenca. C. kr. okrajna sodnija Zužemberk, odd. I, dne 19. marca 1912. (1040) 3—2 ^. 15/12 23 Editt zur Einberufung cincs Erben, dessen Aufenthalt unbekannt ist. Von dem t. l. Bezirksgerichte Gurkfeld wird bekannt gemacht, daß am 15. Jänner l9I2 Herr Karl Vanic, Gerber und Besitzer in Gurtfeld, ohne Hinterlassung einer lehtwillia.en Anordnung gestorben ist. Da dem Gerichte der Aufenthalt des gesetzlichen Erben Simon Vaim un« bekannt ist, so wird er aufgefordert, sich binnen Einem Jahre von dem unten gesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die Orbserllärung anzubringen, widrigenfalls die Verlassen» schaft mit den sich meldenden Erben und dem für ihn aufgestellten Kurator Herrn Franz Vidmar in Gurlfeld abgehandelt würde. K. l. Bezirksgericht Gurkfeld, Abt. 1., am 12. März 1912. (992) 3—3 25/12 Oklic, H katerim He »klicnjejo zapaHÈin*ki upniki. K c. kr. okr. sodišÈu v llirsko Bi-strico odd. I., naj vsi tiBti, katerim gre kot upnikom kaka terjater do zapušèine dne 4. februarja 1912 umrlega Antona Hrovatin ml. iz Jab-lance št. 9, zapustivšega ustno oporoko pride jo zaradi napovedi in dokaza svojih zahtev dne 9. aprila 1912, dopoldne ob 9. uri, ali pa naj do tega Èasa vlože pismeno svojo prošnjo, ker ne bi sicer imeli upniki do te zapušèine, èe bi vsled plaèila napo-vedanih terjatev posla, nikake na-daljne pravice, razen v kolikor jim pristoja kaka zastavna pravica. C. kr. okrajno sodišèe II. Bistrica, odd. I., dne 7. marca 1912. (1118) " C 35/12 1 Oklic. Zoper Franceta Ivane iz Grun-hofa, kojega bivaliSèe je neznano, w> je podala pri c. kr. okrajni sodniji t Višnjigori po Antonu MarkeJj iz Sent Pavla tožba zaradi zastarelosti terjatve po 228 K 40 v. Narok je due 26. marca 1912 ob 10. uri dopoldne, pri podpisani sodniji, soba St. 4. V obrambo pravic toženca postav-ljeni ßkrbnik Anton Mulk, župan v Bukovici, bo zastopal toženca v ozna-menjeni pravni stvari na njegovo ne-varnost in stro&ke, dokler se ali ne oglasi pri sodniji ali ne imenuje po-ohlašèenca. C. kr. okrajna soduija ViSnjagora, odd. I., dne 19. marca 1912. (1115) E 415/12 3 Dražbeni oklic. Pri podpisanera sodišèu bo dne 2 6. marca 19 12 ob 9. uri dopoldne v izbi St. 3 dražba zemljiSè vl. št. 545 k. o. Mokronog, ki obstoji iz stavbene parcele St. 1 (grad Mokronoški) 1 vrtrie, 3 travniSkih in 15 gozdnih parcel in 1 njive v skupni površinski rneri 172 ha 71 a 90 m1. Nepremiènini je doloèena vrednost na 61.292 K 70 h. Najinanjši ponudek znafia 37.678 K 14 h. Dražbene pogoje, zemljeknjižni iz-pisek, cenilni zapisnik in druge listine zamorejo tisti, ki žele kupiti, upogle-dati pri podpisanem sodišèu v sobi št. 4 med uradtiimi urami. C. kr. okrajna sodnija v Mokro-nogu, odd. II., dne 24. februarja 1912. (1120) A—1 L 844/12 2 Versteigerungs-Editt. Am 2tt. März 1912 vormittags 9 Uhr qelangen in ^ibach, 668tH n«. jliino 5«i^m.« lSüdbahn-straße) Nr 7 und 9 zur ösfcnt 'chen Versteigerung: dio. Gold- und S.lber- "°'DieGegenständctmmmam2^ ^V'l"«ezlr»«erich» L»ib°ch, Äbt, V. °m 5, Wciiz 1UI2, Lalbacher Zeitung Nr. 68. ß40 2)j.Mürz 1912. Anzeigeblcrtt. In der Schellenburggasse 6 sofort zu vermieten: ¦** Gassenlokal mit anschließendem Lagerraum, geeignet als Geßchäfts- oder Gewerbelokal. Alles Nähere dortselbst beim Hauseigentümer, II. Stock rechts. (5228) 13 Echte Briefmarken. *!reiR- i hste gratis sendet August Marbes, Bremen. (1913) 28 1t liehen Ton gutem Hause vom Lande wünscht gegen geringen Lohn oder auch unentgeltlich bei besserer Familie, wo sie deutsch sprechen lernen könnte, In Dienst zn treten. Antritt sofort oder aber später. 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(1111) 2—1 Volkstümliche Vortrage cjL des Kasinovereines in Caibacb. Jjft TTTtttfflfttf*irKi7rfo\ViVt;.^yffrrrT7rffrrrTffrfr*""""f^*w freitag, den 29. Jßärj 1912: PrAf fir m« ßi>ir Erstand dcs elektrotechnischen Institutes rroi. ur. iuax Kennoner, der t€d)niId)en Rod)Sd)U|e in uiien: Über die Grundlage der drahtlosen telegrapfcie und ihre moderne Ausgestaltung. Samstag, den 13. Hpril 1912: Prof. Dr. Ottojauker: Kulturgeschichtliches aus dem Pharaonenreiche. Samstag, den 20. Hpril 1912: Prof. Karl 0orä: flrthur Schnittler. Samstag, den 27. Hpril 1912: (1073)10-2 Prof. Dr. Pb. Sreud: €in Jlusflug in die Zeit Ort: Grosser Saal des Kasinovereines. - Zeit: Vs$ Uhr abends. Karten für den ganzen üortragszyklus (nur im UorVCfKaufe) zu K 3'-; für einzelne Üorträge zu R I-; Schülerkarten zu 20 b in lg. v. Kleinmayr $ Jed. Bambergs Bud)-- und lTlufi-kalienbandlung, Kougressplatz Dr. 2, und an der flbendkasse. Bette Weltmarke! Vornehm! Dauerhaft! Preis konkurrenzlos! 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K . . . , am 5. März 1912. (14«) 15-11 Das Komitee zum Baue von Alpenhotels. Zuschriften Hind an die Firma Hudolf HaaR, Möbelfahriksetabliasemcnt, Wien, VI. MariahilserBtraHae 79, 1. Stock, zu richten. Wichtigfür jedermann! Beste und billigste Bezugsquelle für Drogen, Chemikalien, Kräuter, Wurzeln usw., auoh naoh Knelpp-Muud- und Zahnreinigungsmlttel, Lebertran, Nähr- und Einstreupulver für Kinder, Parfüms, Seifen, sowie überhaupt alle Toiletteartikel, photographlsohe Apparate u. Uten-slllen. Verbandstoffe Jeder Art. Desinfektionsmittel, Parkettwiohse usw. Grosses Lager von feinstem Tee, Rum, Kognak. (5025! 5212 Lager von frischen Mineralwässern und Badesalzen. Behördlich feonz. BiftuerschleiB. Drogerie flnton Kanu Laibach, Jodengasse 1 (Ecke Bnrplatz). Beim gegenseitigen Untßrstützungs- verein „Selbsthilfe" in Altrohlau (Karlsbad) kann man bei» Todo des Mitgliedes oder nach 20jähr. Mitgliedschaft oine Unterstützung bis K 60001 — erlangen. 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