Stenografiern zapisnik triindvajsete seje deželnega zbora Ljubljanskega dne 3. oktobra 1868. Nazočni: Prvosednik: Deželni glavar: Karl pl. Wurzbach-Tannenberg. — Vladina zastopnika: Deželne vlade predsednik: Conrad pl.Eybesfeld; vladni svetovalec: Roth. — Vsi članovi deželnega zbora razun: knezoškof dr. Widmar, grof Margheri, dr. Klun, vitez Gariboldi, Kramarič, Zagorec, Kozler Ivan, Tavčar, Grabrijan, dekan Toman. — Zapisnikar: Poslanec dr. Prevec. Dnevni red: 1. Obravnava o poravnavi visokega finančnega ministerstva zarad odškodovanja Kranjske dežele za inka-merirani provincijalni zaklad. — 2. Poročilo cestnega odseka o prošnji fabrike v Goričanah za deželno subvencijo za Sorški most pri Goričanah in za Savski most pri Medvodah. — 3. Poročilo vstavnega odbora o predlogih gospodov poslancev dr. Costa in Svetec zarad premembe §§. 7. in 45 . opravilnega reda. — 4. Poročilo cestnega odseka o prošnji okrajnega cestnega odbora v Planini za deželno subvencijo za vzdrževanje okrajnih cest v tem okraju. — 5. Poročilo finančnega odseka o računskemu sklepu deželnega kulturnega zaklada za leto 1867. — 6. Poročilo finančnega odseka o računskemu sklepu deželnega zaklada in njegovih podzakladov pro 1866 in 1867. — 7. Poročilo finančnega odseka o poračunu deželnega kulturnega zaklada pro 1868. in 1869. — 8. Poročilo finančnega odseka o predlogih deželnega odbora zarad prošenj občin kostanj, gornji Mokronog, Smarjetno , Sturja, Krško, Cirklje in Trebcljno za dovoljenje občinskih prikladov. — 9. Poročilo vstavnega odbora o prošnji okrajnih zdravnikov, da bi sc njihova plača vzela na deželni zaklad. — 10. Poročilo istega odbora zarad avtentičnega razkladanja ustanovnega pisma za kanonikat Flachcnfeld-Wolwitz. — 11. Poročilo cestnega odseka zarad ceste črez Grosuplje in Krko. — 12. Poročilo cestnega odseka o prošnji župana knežkega, da se vvrsti Senpeterska - Ternovška cesta med konkurenčne ceste. — 13. Poročilo cestnega odseka o prošnji Radoliškega cestnega okrajnega odbora za subvencijo k stroškom za vravnavo Bleško-Bohinjske ceste. — 14. Poročilo cestnega odseka o prošnji cestnega odseka v Radečah in na Krškem za subvencijo k stroškom za vzdržavo okrajne ceste Zidanmost - Krškavas, potem k stroškom za popravo umetnih poprav na tej cesti in posebno enega mostu črez Neuring. Obseg: Obravnava o poravnavi vis. finančnega ministerstva zarad odškodovanja Kranjske dežele za inkamerirani provincijalni zaklad. — Odborov! predlogi se »dobre. — Po- XXIII. Sitzung. SttnoglliphWr Dmcht bet* breiunbzwanzigsten Sitzung des Landtages zu Laiöadr am 3. Oktober 1868. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Carl von Wurzbach-Tannenberg. — Vertreter der f. f. Regierung: Landespräsident Conrad von Eybesfeld; Regierungsrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme: Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmer, und der Herren Abgeordneten: Graf Margheri, Dr. Klun, Ritter v. Gariboldi, Kramariö, Zagorec, Kosler Johann, Tavöar, Grabrijan, Dech. T v m a n. — Schriftführer: Abgeordneter Dr. Prevc. Tagesordnung: 1. Verhandlung über die Vergleichs-Anträge des hohen Finanzministeriums wegen Entschädigung des Landes Krain für den inkamerirten Prcvinzialfond. — 2. Bericht des Straßenausschnffes über die Petition der Fabriksinhabung von Gorčach mit eine Landessubvention für die Zeier - Brücke bei Gorčach, und für die Save - Brücke bei Zwischenwäffern. — 3. Bericht des Bersaffungsausschuffes über die Anträge der Herren Abgeordneten Dr. Costa und Svetec, betreffend die Abänderung der §§. 7 und 45 der Geschäftsordnung. — 4. Bericht des Straßenausschnffes über eine Petition des Be-zirks-Straßcn-Comite's von Planina um eine Landes-Sub-vcntion zu den Kosten der Erhaltung der Concurrenzstraße» in diesem Bezirke. — 5. Bericht des Finanzaussckuffes über den Rechnungsabschluß des Landcs-Cultursondes pro 1867. — 6. Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des Landcsfondes und seiner Subsonde pro 1866 und 1867. — 7. Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landes-Eultursondes pro 1868 und 1869. — 8. Bericht des Finanzausschusses über die Vorlagen des Landesausschuffcs, betreffend die Gesuche der Gemeinden Savenstein, Ober-Nassenfuß St. Margarethen, Sturia, Gurkfeld, Zirkle und Trebelno um Bewilligung von Gemeinde-Umlagen. — 9. Bericht des Ver-faffungsausschuffcs über die Petition der Bezirksärzte um Uebernahme ihrer Gehaltsbezüge auf den Landessond. — 10. Bericht des nämlichen Ausschusses, betreffend die authentische Auslegung des Stiftbriefes für das Flachenseld - Wollwitz'sche Canonicat. — 11. Bericht des Straßenausschusscs, betreffend die Großlupp-Obergurkcr Straße. — 12. Bericht des Stras-scnausschusscs über die Petition des Gemeindevorstandes in Grafenbrunn um Einreihung der St. Peter-Dornegger Straße unter die Concurrenz-Straßen. — 13. Bericht des Straßen-ausschuffes über die Petition des Radmannsdorfer Straßen-Comite's, um eine Subvention zu den Kosten einer Straßenregulirung an der Veldes-Wocheiner Straße. — 14. Bericht des Straßenausschnffes über eine Petition der Straßen-Comite's von Račach und Gurkfeld um eine Subvention zu den Kosten der Erhaltung der Steinbrück-Munkendorfer Bezirksstraße, dann zu den Kosten der Herstellung einiger baufälligen Kunstobjecte an dieser Straße und namentlich einer Brücke über die Neuring. Inhalt: Verhandlung über die Vergleichsanträge des h. Finanzministeriums wegen Entschädigung des Landes Krain für den inkamerirten Provinzialfond. — Annahme der Ausschußanträge. 1 ročilo cestnega odseka o prošnji tvornice v Goričanah za-rad podpore za most črez Soro in za most črez Savo pri Medvodah. — Se odobri. — Poročilo ustavnega odbora o nasvetih dr. Costa in Svetec o premembi §§. 7. in 45. o-pravilnega reda. — Poročilo cestnega odseka o prošnji cestnega odbora Planinskega zarad podpore za vzdržavanje konkurenčnih cest. — Se odobri v 2. in 3. branju. — Poročilo cestnega odseka o prošnji cestnega odbora Radoliš-kega zarad podpore Bleško-Bohinske ceste. — Se odobri. — Poročilo finančnega odseka o računu deželnega zaklada in njegovih podzakladov pro 1866. in 1867. — Se potrdi v 2. in 3. branju.—Poročilo finančnega odseka o prevdarku kalnega zaklada pro 1868. in 1869. — Se potrdi. — Poročilo finančnega odseka o prošnjah občin Boštanj , Smarjcta, Sturja, Cirklje in Trebelno za dovolitev priklad. — Se o-dobri. — Poročilo ustavnega odbora o prošnji okrajnih zdravnikov, da bi prejemali plačilo iz deželnega zaklada. — Se odobri v 2. in 3. branju. — Poročilo finančnega odseka o avtentičnem tolmačenju ustanove Wolwitz-Flachenfeld. — Se odobri v 2. in 3. branju. — Poročilo cestnega odseka o cesti Grosuplje - Krka. — Se odobri s pristavkom dr. Savinšeka. —- Poročilo cestnega odseka o prošnji župana knežaškega, da se vvrsti cesta Šenpeter - Ternovo med konkurenčne ceste, se odobri. — Poročilo cestnega odseka o prošnji cestnega odbora Radeče in Krško za podporo vzdrževanja ceste Zidanmost - Krškavas. —Se odobri. — Poročilo o prošnji cestnega odbora Ribniškega, se odobri. — Poročilo deželnega odbora o dopisu ministerstva prava zarad prememb sodnij. — Se odobri. — Končni govor deželnega glavarja, deželnega predsednika in dr. Blebveisa. — Konec sesije. Seja se začne o 30. minuti črez 6. uro zvečer. Landeshauptmann: Ich constatire die Beschlußfähigkeit des h. Hauses und eröffne die Sitzung. Der Herr Schriftführer wird die Güte haben, das Protokoll der letzten Sitzung vorzutragen. (Schriftführer Deschmann liest dasselbe. — Zapisnikar Desclnnann ga bere.) Ist etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? (Nach einer Pause, po prestanku.) Wenn nicht, so ist dasselbe von dem hohen Hause genehmiget. Wir kommen zum ersten Gegenstände der Tagesordnung, d. i. Verhandlung über die Vergleichsanträge des hohen Finanzministeriums wegen Entschädigung des Landes Krain für den inkamerirten Provinzialfond. Als Berichterstatter fungirt Herr Baron Apfaltrern. Das h. Haus wird vielleicht meinem Antrage zustimmen, daß von der Vorlesung der Note des k. k.Finanz- — Bericht des Straßenausschuffes über die Petition der Fa-briksinhabung von Gorčach um eine Landessubvention für die Zeier-Brücke bei Gorčach und für die Save-Brücke bei Zwischen-wäffern. — Annahme des Ausschußantrages. — Bericht des Verfaffungsausschuffes über die Anträge der Abg. Dr. Costa und Svetec, betreffend die Abänderung der §§. 7 und 45 der Geschäftsordnung. — Annahme der Ausschußanträge. — Bericht des Straßenausschuffes über eine Petition des Bezirks-straßencomile's von Planina um eine Landessubvcntion zu den Kosten der Erhaltung der Concurrcnzstraßen in diesem Bezirke. — Annahme der Ausschußanträge in 2. und 3. Lesung. — Bericht des Straßenausschuffes über die Petition des Radmanns-dorfer Straßencoinitä's um eine Subvention zu den Kosten einer Straßenrcgulirung an der BeldeS-Wocheiner Straße. — Annahme des Ausschußantrages. — Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des Landesfondes und seiner Snbfonde pro 1866 und 1867. — Annahme der Ausschußanträge in 2. und 3. Lesung. — Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landescultnrfondes pro 1868 und 1869. — Annahme des Ausschußantragcs. — Bericht des Finanzausschusses über die Vorlagen deS Landesausschusses, betreffend die Gesuche der Gemeinden Savenstein, Ober - Naffenfuß, St. Margarethen, Stnria, Gurkfeld, Zirkle und Trebelno um Bewilligung von Gemeindeumlagen. — Annahme der Ausschußanträge. — Bericht des Verfaffungsausschuffes über die Petition der Bezirksärzte um Uebernahme ihrer Gehaltsbezüge auf den Landesfond. — Annahme der Ausschußanträge in 2. und 3. Lesung. — Bericht des Verfaffungsausschuffes, betreffend die authentische Auslegung des Stiftbriefes für das Flachenfeld-Wollwitz'sche Canonicat. — Annahme der Ausschußanträge in 2. und 3. Lesung. — Bericht des Straßenausschuffes betreffend die Großlupp-Obergurker Straße. — Annahme des Ausschußantrages sammt dem Zusatzantrage des Dr. Savinscheg. — Bericht des Straßenausschuffes über die Petition des Gemeindevorstandes in Grafenbrunn um Einreihung der St. Peter-Dornegger Straße unter die Concurrenzstraßen. — Annahme der Ausschußanträge in 2 und 3. Lesung. — Bericht des Straßenausschuffes über eine Petition der Straßencomito's von Ratschach und Gurkfeld um eine Subvention zu den Kosten der Erhaltung der Steinbrück-Munkendorfer Bezirksstraße, dann zu den Kosten der Herstellung einiger baufälligen Kunstobjekte an dieser Straße utid namentlich einer Brücke über die Neuring. — Annahme der Ausschußanträge. — Petition des Concurrenzstraßen-Comite's von Reifnitz. — Annahme des Ausschußantrages. — Bericht über eine Zuschrift des Justizministeriums die Gerichtssprengel betreffend. — Annahme des Ausschußantrages. — Schlußrede des Herrn Landeshauptmannes, Landesprästdenten und Dr. Bleiweis. — Schluß der Landtagssession. Lrgiiin der Sitzung 6 lU)v 30 Minuten Abends. Ministeriums Umgang genommen und dieselbe nur in das stenographische Protokoll aufgenommen werde, so, daß der Herr Berichterstatter sogleich den Bericht beginnt. Wenn keine Einwendung erhoben wird, so ist mein Antrag vom h. Landtage angenommen. (Die Note des h. k. k. Finanzministeriums lautet: — Dopis visokega c. k. finančnega ministerstva se glasi tako-le:) „Auf die schätzbare Zuschrift vom 24. Jänner 1868 in Betreff der Jnkamerirung des Krainer Provinzialfondes und der dafür vom Lande in Anspruch genommenen Entschädigung beehre ich mich, dem löblichen Landesausschusse Folgendes zu erwiedern: Ich habe die ganze Frage, und namentlich die vom löblichen Ausschüsse mit der Eingabe vom 2. März 1865, Z. 1172 unterbreiteten Vergleichsvorschläge einer sorgfältigen Prüfung und Erwägung unterzogen. Das Resultat derselben ist aber nicht von der Art, daß ich in der Lage wäre, den Ausführungen des löblichen Ausschusses ihrer vollen Ausdehnung nach beizustimmen und die darauf gebauten Forderungen an den Staat für begründet zu erkennen. Ohne mich in weitere Discussionen über die Frage einzulassen, ob durch die französische Zwischenregiernng die Rechtscontinuität der ständischen Verfassung, oder, wie der löbliche Ausschuß enger präzisirt, die Rechtscontinuität des Eigenthumes deS Landes unterbrochen worden ist oder nicht, will ich die Aufmerksamkeit Wohldesselben nur auf den Umstand lenken, daß durch die bloße Thatsache der Uebernahme der Schulden des Landes für den Staat das unbestreitbare Recht erwachsen ist, diejenigen, dem Lande bis zum Zeitpunkte dieser Uebernahme offen gestandenen Einuahmsquellen, deren ausdrückliche Widmung zur Verzinsung und Tilgung jener Schulden keinem Zweifel unterliegen konnte, sofort dem Lande zu entziehen. Hierher gehört vor Allem der Weinausschlag, dessen Erträgniß vom Jahre 1802 angefangen, dem Lande ausdrücklich zu dem Zwecke überlassen wurde, um die aus den Zwangsdarlehen aus der Zeit der französischen Kriege herstammende Schuld und die gleichfalls aus jener Zeit herrührenden Requisitivnsforderuugen zu tilgen. Durch die Uebernahme der Verzinsung und Tilgung der Zwangsanlehensschuld allein hat der Staat einen größeren Betrag zur Bestreitung auf sich genommen, als das Erträgniß des Weinaufschlags ausgemacht haben würde, woraus dem Laude ein offenbarer Nutzen erwachsen ist. Was das Mitteldingsäquivalent betrifft, so enthält das Patent Kaiser Karl's VI. vom 31. Jänner 1728 die ausdrückliche Bestimmung, daß dasselbe „zu keinem anderen Zihl und ende, als zur Bestreittung bereit darauf haftenden eingaugsermelten Onemm (d. i. der anno 1632 übernommenen gewissen Summen H o f -und Kriegsschulden, dann deren damals gehabten eigenen SchuldenundderMit-hülslichen Unterhaltung der kroatisch-und Meergrenze) bei schwörer Verantwortung und von was im wüdrigen Vorkherendcn Anderen Disposition" verwendet werden dürfe. Aus diesem Passus geht klar hervor, daß in dem Moment, wo das Land von seinen Schulden befreit sein und aufhören würde, zur Unterhaltung der kroatischen und Meeresgrenzen beizutragen, auch der Fortbezug des Mittel-dingöäquivalents zu entfallen hatte. Beide Bedingungen waren int Jahre 1826 vorhanden und folglich der Staat zur Einziehung desselben, ohne weitere Entschädigung vollkommen berechtiget. Der Einwurf des löblichen Laudesausschusses, daß ja die Tilgung der Domestikalschuld, d. i. die Zurückzahlung an die Gläubiger bis zur Stunde noch nicht erfolgt und daher auch jene Bedingung der Einstellung des AequivalcntS noch nicht eingetreten sei, kann nicht als zulässig erkannt werden, da es sich ja hierbei doch nicht darum, ob eine Tilgung der Schuld überhaupt erfolgt sei, sondern nur darum handeln kann, ob vom Lande die Last dieser Schuld hinweggenommen worden ist. Nachdem das letztere thatsächlich der Fall ist, erscheinen auch die Schulden für das Land als getilgt und kann also der wirkliche Eintritt jener Bedingung wohl von Niemanden bezweifelt werden. Außer den beiden genannten Eiunahmsquellen waren noch, wenn auch nicht ausschließlich, so doch vornehmlich die dem Laude in früheren Zeiten zugestandenen Steucr-perzente und das Weindazäquivalent zur Bestreitung der Landesschulden bestimmt. Was die ersteren betrifft, so konnte mit dem Eintritte der Aenderung int Steuersysteme von der Fortdauer des Eiufließens derselben in das Do-mestikum wohl keine Rede mehr sein, da den Ländern fortan die Umlage von Zuschlägen zu den Steuern zugestanden wurde, und sie daher keinen Entgang an ihren Einnahmen zu beklagen hatten, noch auch zu beklagen haben, indem ihnen ja dieses Recht auch nach den neueren Verfassungsverhältniffeu zusteht, und sie davon auch den ausgiebigsten Gebrauch machen. Es bleibt daher nur das Weindazäquivalent allein übrig, bezüglich dessen sich mit Rücksicht darauf, daß seine ausschließliche Widmung zur Tilgung der Schulden nicht so präcis, wie hinsichtlich des Mitteldingsäquivalents ausgesprochen ist, dann, daß der Wortlaut des Rescriptes der Kaiserin Maria Theresia vom 1. März 1747 einen bestimmten Termin, wann der Bezug des Aequivalents aufzuhören hätte, nicht festgesetzt, endlich, daß in anderen Ländern ähnliche Dazbezugsrechte auch nicht ohne weiters eingezogen, sondern den Ständen oder ihren Rechtönehmern Entschädigungen im Kapital dafür zugestanden worden sind, ■— ein Zweifel nicht ganz unbegründet erscheinen könnte, ob der Staat zur Jnkamerirung dieses Bezugs berechtigt gewesen ist, oder nicht. Vergleicht man seine Leistungen während der vergangenen Zeit mit den, was er durch die Einziehung dieser Einnahmsquellen gewann, dann kann ihm wohl auch bezüglich der Einziehung des Weindazäquivalenks nicht der Vorwurf der Willkührlichkeit gemacht werden. Die Steuerperzente warfen dem Lande............................ 34.883 fl. 25 kr. C. M. das Weindazäquivalent .... 17.654 „ 34 „ „ das Mitteldingsäquivalent . . . 50.000 „ — „ „ der Weiuaufschlag................... 12.000 „ — „ ,, Alle vier Einnahmsquellen zusammen also einen jährlichen Ertrag von....................... 114.537 fl. 59 kr. C. M.. ab. Dagegen hakte zur Zeit der Jnkamerirung desPro-vinzialfontes (1827) die österreichische Finanzverwaltung zur Tilgung und Verzinsung übernommen: 1. Die ständische Domesticalschuld pr. 3,319.550 fl. 25 kr. mit einem Zinsenaufwande von . . 74.387 fl. 30 kr. 2. das Zwangsdarlchen aus den Jahren 1805/6 und 1809/10 in einem int I. 1830 mit 755.800 fl. festgestellten Kapitale und einem Zinsenaufwaud von................ 37.790 „ — „ 3. ein vom Staate gegebenes Darlehen von 200.000 fl. Bankozettel, reduzirt auf 50.000 fl. C. M. mit einem Zinsenaufwande von . _ 2.500 „ — „ Summa . . 114.677 fl. 30 kr. Der Ziffer des Ertrages aus den vier Einnahmsquellen pr . . . 114.537 „ 59 „ steht also ein Jnteressenbetrag von . 114.677 „ 30 „ dessen Tilgung der Staat übernommen hat, entgegen, ungerechnet daö Kapital von 4,125.350 fl. 25 kr., dessen Amortisiruug der Staat dem Lande ab- und auf sich nahm. Allerdings behauptet der löbliche Landesausschuß, daß von der Gesammtsumme der vom Staate übernommenen Domesticalschulden ein Betrag von 1,831.353 fl. 45 kr. auszuscheiden sei; das ist jener Betrag, bezüglich dessen die französische Regierung die Gläubiger auf die Renten und Grundzinse der Domänen angewiesen hatte, und der von der österreichischen Regierung, nachdem ihnen diese Bedeckung durch die Domänencrträgnisse wieder entzogen worden war, neuerdings der Domcsticalschuld einverleibt wurde. Allein die Transfcrtenschuld war von der französischen Regierung ganz willkührlich ans der Doniesticalschuld ausgeschieden und auf den Staat überwälzt worden. Nun wird gewiß der löbliche Landesausschuß so billig sein, den für das Land aufgestellten Grundsatz, daß cs durch die französische Occupation in seinen Eigenthnmsverhältnissen nicht bleibend geschmälert werden konnte, und daher alle hierher einschlagenden Akte der französischen Regierung als null und nichtig erscheinen, auch umgekehrt gelten zu lasten und zuzugeben, daß eine Verbesserung dieser Eigenthumsverhältnisse, die auf Kosten eines anderen Rechtssubjektes stattfand, und wodurch dieser Andere in seinen Eigenthumsverhältnissen geschmälert wurde, gleichfalls als null und nichtig erscheinen mußte. Dieser Andere war aber der Staat, und so wie der löbliche Landesausschuß ganz richtig voraussetzt, daß der Staat an dem (um bei den Worten des löblichen Landesausschusses zu bleiben) durch die französische Regierung vollzogenen Raube keinen Antheil nehmen wollte, eben so glaube auch der Staat voraussetzen zu dürfen, daß das Land Krain die von der französischen Regierung zum Schade» des Staates erlassenen Verfügungen nicht zu seinem Vortheile wird ausbeuten wollen. Die Wiedereinreihung der Transfertenschuld in die Domcsticalschuld, deren Theil sie früher gebildet hatte, war daher nichts als eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes, gegen den keine begründete Einwendung erhoben werden kann. Ein weiterer Einwurf könnte bezüglich der Einbeziehung des Kapitals von 200.000 fl. B. Z. — 50.000 fl. C. M. erhoben werden, da dessen Abschreibung von Seite der Regierung bereits verfügt worden ist. Allein diese erfolgte nur deshalb, weil durch die Uebernahme der krai-nischen Schuld, unter welche auch jene 50.000 fl. gehörten, Gläubiger und Schuldner in Einer Person, jener des Aerars, zusammentrafen, und folglich eine Consolidation erfolgte, welche aber die Thatsache der faktisch erfolgten Uebernahme jenes Schuldbetrages nicht aufhebt. Bedenkt man nun noch weiter, daß der Staat im Jahre 1827 außerdem einen Betrag von 50.700 fl. an rückständigen Zinsen der Domcsticalschuld, einen Betrag von 41.310 fl. an Zinsenrückständen des Aerarialdarlehens vom 23. Mai 1808 übernommen, ferner Ausgaben im Betrage von 6484 fl. 46 */4 kr. aus dem ständischen Budget ausgeschieden und auf verschiedene Fonde überwiesen hatte; erwägt man endlich, daß schon früher die ständische Aerarialschuld Krains im Betrage von 5,223.436 fl. 593/8 kr. vom Staate übernommen und in die Verlosung einbezogen worden war, so erscheint von diesem Gesichtspunkte aus allein schon das Vorgehen der Regierung selbst, in so weit es sich um das Weindaz-äquivalent handelt, gerechtfertiget und vom Rechtsstandpunkte der Anspruch des Landes auf eine weitere Entschädigung nicht begründet. Allein ich verschließe mich andererseits auch nicht den Billigkeitsrücksichten, welche der Regierung die Möglichkeit an die Hand geben, in dieser Beziehung noch weiter zu gehen, als sie bereits gegangen ist. Ich verkenne nicht, daß das Land mit dem Einkommen aus seinem Vermögen und mit der ihm bisher jährlich gewährten Dotation eben nur seine dringendsten Bedürfnisse bestreiten und für die Entwicklung seiner ökonomischen Ver- hältnisse, für die Anlage von Humanitätsanstalten u. s. w. weniger aufwenden könnte, als es vielleicht hätte auf, wenden können, wenn ihm statt der Dotation das Wein-dazäquivalent als Einnahmöqnelle belassen worden wäre. Von diesen Rücksichten geleitet, beehre ich mich dem löbliche» LandeSausschusse als Gegenvorschlag zu seinen Vergleichsanträgen, die unter allen Umständen als unannehmbar bezeichnet werden müssen, beiliegend den Entwurf eines Vergleiches zu übermitteln, rücksichtlich dessen ich mir, falls der löbliche Landesausschuß die Zustimmung des Landtages zur Annahme desselben erwirken sollte, die A. h. Genehmigung zur Einbringung einer darauf bezüglichen Vorlage an den Reichsrath zu erbitten, keinen Anstand nähme. Ich habe bei der Rcdigirung dieses Verglcichsent-wurfes jenen Betrag zu Grunde gelegt, der dem Lande zugeflossen wäre, wenn man ihm, statt es mit einer jährlichen Dotation zu betheilen, den Bezug des Weindazäqui-valents belassen hätte, und der sich nach Abzug der von demselben entfallenden Steuer für die Zeit vom Jahre 1827 bis Ende 1868 mit . . 737.372 fl. 61 kr. ö. W. herausstellt. Bringt man hiervon die Summe der dem Lande bis Ende 1868 gewährten Dotationen mit.................... 455 822 „ 40 „ „ in Abschlag, so ergibt sich ein Rest von..................... 281.550 fl. 21 kr., wel- cher allenfalls als ein dem Lande entgangener Gewinn angesehen werden könnte, und zu b% gerechnet, demselben eine Rente von .... 14.077 fl. 50 kr. jährlich abwerfen würde. Hierzu käme, wenn man dem Lande den Bezug des Weindazäquivalents auch für die Zukunft beließe, eine weitere, fire teilte Rente von........................ 14.829 „ 83 „ wornach sich dann der jährliche reine Bezug auf . ......................... 28.907 fl. 33 kr. stellt, welchem Betrage ein Kapital von 688.174 fl. in neuen 5L Schuldtiteln der einheitlichen Staatsschuld mit einer reinen Rente von 41/8°/0 entspricht. In dem Vergleichsentwurfe erscheint dieser Betrag auf 700.000 fl. erhöht, und damit dem Laude eine jährliche Rente von 29.400 fl. gesichert. In demselben erklärt sich der Staat noch weiter bereit, auf die vom Landesausschusse selbst in seinem Ver-gleichsantrage als Compcnsationsobjekte bezeichneten Forderungen 24.000 fl. 1) für Landwchrausrüstungen, 251.000 „ 2) für Requisitionen, und 133.000 „ 3) aus Anlaß der den Bezirkskaffcn geleisteten Vorschüsse, welche von den Staatsrechnungsbehörden bisher in einem Betrage von 408.000 fl. ermittelt worden sind, zu verzichten; jedoch hätte ihm das beiläufig 67.000 fl. betragende Vermögen des Requisitionsfondes, welches bei jener Liquidirung bereits in Abschlag gebracht worden ist, anheimzufallen. Ich glaube, daß hierdurch allen Billigkeitsrückstchten, die das Land beanspruchen kann, die weitgehendste Rechnung getragen ist, und gebe mich der Hoffnung hin, daß der löbliche Landesausschuß von seinem Standpunkte nicht anstehen werde, den Landtag zur Annahme der gedachten Vergleichsproposttionen zu bestimmen. Wien am 23. September 1868. 93 r e st 1 m. p. An den löblichen Landesausschuß für Krain zu Laibach. Vergleich, welcher zwischen dem f. f. Finanzministerium für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder im Namen der kaiserlich österreichischen Staatsverwaltung einerseits, und zwischen dem Landesausschusse des Herzogthums Krain im Namen der dortigen Landesvertretung andererseits, in Betreff des inkamerirten Provinzialfondes abgeschlossen worden ist. 1. Das Herzogthum Krain entsagt allen Ansprüchen auf den mit 1. November 1826 inkamerirten ehemaligen krainerischen Provinzialfond und auf alle jene Ein-nahmsquellen, welche demselben früher zugeflossen stob, mit Ausnahme der dem Lande mit derA. h. Entschließung vom 3. August 1829 zurückgegebenen Aktivkapitalien und Realitäten. 2. Das Herzogthum Krain entsagt ferner jedem Ansprüche auf den Fortbezug einer Dotation aus Staatsmittel, wie dieselbe dem Lande mit dcr A. h. Entschließung vom 6. Juni 1826 zugesichert und nach Maßgabe des unbedeckten Erfordernisses des Domesticalfondes in verschiedenen jährlichen Beträgen bisher ausgezahlt worden ist. 3. Die k. k. österreichische Staatsverwaltung verpflichtet sich dagegen, dem Herzogthume Krain einen Betrag von 700.000 fl., d. i. Siebenmalhunderttausend Gulden, ö. W. in neuen 5% Schuldriteln der einheitlichen Staatsschuld auszuzahlen. 4. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe als die in Folge der Amortisirung der allg. Staatsschuld nach dem Gesetze vom 20. Juli 1868, R. G. B. Nr. 74 auszugebenden Obligationen der einheitlichen Staatsschuld zur Emission gelangen. 5. Die k. k. Staatsverwaltung verzichtet auf alle ans den französischen Kriegen sich herschrcibcndcn Forderungen, insbesondere auf jene für Landwchrausrüstnngen, für Requisitionen und auf die Forderung aus der Doti-rung der Bezirkskassen, so wie auf die Zurückzahlung jener Dotationsbeträge, welche dem Lande bloß vorschußweise flüssig gemacht worden sind. 6. Dagegen entsagt das Land Krain allen Ansprüchen auf das Vermögen des Rcquisitionsfondes, welches dem Staate anheimzufallen hat. 7. Vorstehender Vergleich wird in zwei gleichlautenden ungestempelten, mit der Unterschrift des Herrn Finanzministers, des Herrn LaitdeshanptmanneS und zweier Herren LandeSausschüsse versehenen Exemplaren ausgefertigt, wovon das eine beim Finanzministerium, das andere von der Landesvertretung aufzubewahren ist. Wien..........Laibach.........." Berichterstatter Areiherr v. Apfaltrcrn: (liest von der Tribüne, bere iz odra) „Hoher Landtag! Zur Berathung der Vergleichspropositionen, welche von Sr. Excellenz dem Herrn Finanzminister an den Landesansschuß bezüglich der Forderungen des Landes Krain aus der Jnkamerirung seines Provinzialfondes unter dem 23. September l. I., Z. 2442, gerichtet und von diesem dem h. Landtage zur Schlußfassung vorgelegt worden sind, hat sich derselbe in seiner Gänze als Comite constituirt und nach kurzer Besprechung über die Behandlungsform dieser wichtigen Propositionen ein Subcomite gewählt, welches diese eben berathen hat, nach deren Ergebniß dem h. Landtage folgender Bericht erstattet wird: Im wohlthuenden Gegensatze zu der Erledigung des h. Finanzministeriums vom 21. November 1865, welche diese Angelegenheit mit starrer Festhaltung des rein fiskalischen Standpunktes, mit mannigfacher Verkennung der Wahrheit und erwiesener Thatsachen einer und der schwierigen Stellung anderseits, in welcher sich die vorbestandenen Stände Krains bei Geltendmachung ihrer Ansprüche aus der Jnkamerirung des Provinzialfondes der absoluten Staatsgewalt gegenüber befanden, — behandelt der die Vergleichspropositionen begleitende, dieselben commentirende Erlaß Sr. Excellenz des derzeitigen Finanzministers den Gegenstand voii einem vorurtheilssreieren Standpunkte, hebt, Minderwichtiges zur Seite schiebend, die Hauptpunkte hervor, bespricht sie in unverkennbar freimüthiger Weise und kommt endlich zu dem Vorschlage eines Vergleiches, der zwar noch weit davon entfernt ist, den Rechten des Landes Krain volle Rechnung zu tragen, doch aber Proposttionen enthält, auf deren Erwägung einzugehen, das Rechtsgefühl nicht in Vorhinein schon sich sträubt. An die Spitze seiner Erörterungen stellt der Herr Finanzminister den Grundsatz, daß dem Staate durch die Uebernahme der Schulden des Landes das Recht erwachsen sei, diejenigen Einnahmsquellen dem Lande zu entziehen, die ihm bis zur Uebernahme der Schulden offen standen, und die ausdrücklich zur Verzinsung und Tilgung derselben gewidmet waren. Gegen diesen Grundsatz läßt sich unter^ folgenden Voraussetzungen, aber nur bei deren Zutreffen, nichts einwenden: a. daß die Widmung zur Tilgung und Verzinsung der Schulden eine zweifellose und rechtlich begründete sei; b. daß die allfälligen Ueberschüffe solcher Einnahmsquellen dem Lande eben so zu gute kommen, als c. jene Einnahmsquellen, welche die so beschaffene Widmung nicht hatten. Diese Voraussetzungen treffen beim Wein-Aufschlage allerdings zu und kann derselbe daher mit um so größerer Beruhigung außer weiterem Betracht gelassen werden, nachdem uns vorliegt, daß der jährlichen Einnahme aus demselben, eine Ausgabe in ganz gleichem Betrage gegenüber stand. Anders verhält cs sich mit dem MittcldingSäquiva-lente, über dessen geschichtliche Entwicklung der h. Landtag ohnedies informirt ist, und von dem der vorliegende Mittisterialerlaß behauptet, daß dessen Fortbezug mit Rücksicht auf die Allh. Resolution Weil. Kaiser Carl VI. in dem Momente aufzuhören hatte, als das Land von seinen Schulden befreit sein und aufhören würde, zur Unterhaltung der kroatischen und Mceresgrenzen beizutragen, welch' beide Bedingungen im Jahre 1826 vorhanden gewesen seien. Allerdings ist dieses Aequivalent vom Jahre 1814 bis zur Jnkamcrirung des Provinzialfondes in denselben mit 50.000 fl. eingeflossen, und hat demselben die Zahlung der Zinsen der Domesticalschuld ermöglicht. Wenn aber auch die Uebernahme der letzter« Seitens der Staatsverwaltung in ihr Zahlungsversprechen diese Einnahmsquclle disponibel gemacht hat, so folgt daraus nicht, daß sie fortan dem Lande nicht mehr gebührt habe, wenn sie auch durch die Allh. Resolution Kaiser Carl VI. zur Schuldentilgung bestimmt worden ist, weil diese Bestimmung eine rein administrative Verfügung war, welche die Rechte des Landes auf diese Rente deshalb nicht alteriren konnte, weil diese eine Entschädigung für die ihm entzogenen und zur Dotirung seines Domcsticalfondes bestimmt gewesenen Mauth- und Zollgefälle war, eine ausdrückliche Zustimmung der Stände zu dieser Verfügung jedoch nicht nachweisbar ist. Das vom Herrn Finanzminister selbst aufgestellte Prinzip ist dem Gesagten zu Folge auf das Mitteldings-Aequivalent aus dem Grunde nicht anwendbar, weil dessen Widmung zur Verzinsung und Tilgung der Dvmestical-schuld als im Rechte gegründet nicht angesehen werden kann. Dem Gesagten zu Folge sind die Ansprüche des Landes Krain auf Ersatz des Schadens, den es durch die Jnkamerirung des Mitteldings-Aequivalentes leidet, und der sich mit der Summe jährlicher 52.500 fl. ö. W. beziffert, im Rechte vollkommen gegründet. Von den Steuerprozenten läßt sich nicht daö Gleiche behaupten, denn sie fanden thatsächlich fast ausschließlich ihre Verwendung durch die Zinsenzahlung der Domesticalschuld und konnten auch rechtgültig hierzu bestimmt werden, da ihr Zugeständ-niß ein Ergebniß der freien Entschließung der Regierung war; ein Ersatzanspruch aus deren Einziehung läßt sich daher um so weniger stellen, da dem Lande das — auf seiner Bevölkerung freilich schwer lastende uns deshalb nur mit thunlichster Mäßigung anzuwendende Recht der Umlagen von Steuerzuschlägen zusteht. Es wird nun zur Besprechung des Weindaz-Aequi-valentes übergegangen, dessen Einziehung jenen Ersatzanspruch begründet, welcher die Propositionen des Herrn Finanzministers betreffen. Bezüglich dieses Theiles des inkamerirten Proviuzial-fondes wird sich gleichfalls auf die, bei frühern Anlässen an der Hand der Geschichte geschehene Darstellung seiner Entstehung bezogen und hier nur daran erinnert, baß der Weindaz selbst den vorbestandcnen Ständen KrainS für, dem Staatshaushalte geleisteten Vorschüsse, und zwar: im Jahre 1570 ........................ 750.000 fl. „ „ 1632 ........................ 800.000 „ „ „ 1633 ........................ 160.000 „ somit für Darleihen pr. ..... . 1,710.000 fl. ohne Beschränkung auf irgend einen Zeitraum zugestanden worden ist, und daß bei Jnkamerirung desselben durch Weiland Kaiserin Maria Theresia den Ständen Krains ein Aequivalent von jährlichen, in Quartalraten zahlbaren 17.654 fl. 34 kr. zugesichert wurde, ohne daß in dem vorliegenden Jmmcdiaterlaß vom 1. März 1747 ein Wort enthalten wäre, welches die Deutung zuließe, daß diese Jahresrente irgendwie zur Tilgung oder Verzinsung von Landesschuldeu bestimmt gewesen sei. Sie repräsentirt eine nur l°/0ige Verzinsung jener Darlehen, mit denen dasjenige Objekt erworben wurde, an dessen Stelle sie dann im Jahre 1747 trat. Auf diese EimiahmSquelle des im Jahre 1826 inkamerirten Provinzialfondes kann das vom Herrn Finanzminister ausgestellte Prinzip unmöglich angewendet werden, weil es durch den zitirten Jmmediatcrlaß erwiesen vorliegt, daß sie die Widmung zur Landesschulden-Tilgung und Verzinsung nicht hatte, dazu auch laut des vorliegenden Provinzialfonds-Präliminars nicht verwendet wurde, daß sie daher mit der vom Staate übernommenen Domesticalschuld außer aller Beziehung steht. Der Herr Finanzminister konnte nicht umhin, dies, wenn auch mit einigen, jedoch sichtlich nicht ganz strikte gemeinten Reserven anzuerkennen, er bemüht sich nur darzustellen, daß auch das Weindaz-Aequivalent erforderlich gewesen sei, um im Vereine mit dem Mitteldings-Aequi-valeute den Steuerprozenten und mit dem Weinausschlage die Mittel zur Bezahlung der Zinsen der Landesschuld zu erbringen. Es läßt sich nicht verkennen, daß es einen Widerspruch enthielte, wenn man behaupten wollte, die Trans- fertenschuld sei von der Gesammtsumme der Landesschuld abzuziehen, weil die Transferte das Ergebniß eines Gewaltaktes der französischen Zwischenregierung gewesen sei; allein eben so unstatthaft ist es, wenn der Herr Finanzminister in die Berechnung der vom Staate übernommenen Landesschuldenlast mit vorerwähnter Folgerung, nämlich, daß deren Zinsenlast auch das Weindaz-Aeguivalent in Anspruch genommen habe, folgende zwei Schuldtitel aufnimmt : a. Das Zwangsdarlehen de 1805/6, 1809 und 1810, und b. die Darlehensschuld pr. 200.000 fl. Bankvzettel. Beim Zwangsdarlehcn ist eö unstatthaft wegen des vom Staate, wie bereits früher erwähnt, inkamerirten und vom Herrn Finanzminister deshalb von der Restitution an das Land ausgeschlossenen Weinausschlages, auf welchen diese Zwangsdarlehcn zur Zinsendeckung angewiesen war; und bei der Darlchensschulv pr. 200.000 fl. Banko-zettel ist es unstatthaft wegen der in der Zeitperiode seit 1. November 1817 bis Ense Oktober 1820, somit vor der Jnkamerirung des Provinzialfondes und daher auch bevor eine Consolidation zwischen Gläubiger und Schuldner stattfinden konnte — erfolgten Tilgung dieser Schuld. Die Zinsen der Domesticalschuld fanden im Mittel-dings-Acguivalente und den Steuerprocenten eine mehr als zureichende Deckung. Die Domesticalschuld gibt Herr Finanzminister in dem Jahre 1827 im Kapitale mit 3,319.550 fl. 25 kr. und mit einem Zinsenerfordernisse pr. 74.387 fl. 30 kr. an, während die dem h. Landtage bekannte Strahl'sche Broschüre pag. 9 sie pro 1820 im Kapitale mit 3,069.585 fl. 25 kr. und einem Zinsenerfordernisse pr. 68.138 fl. 22 kr. ausweiset. Woher diese Differenz kommt, darüber kann ich nur die Vermuthung aufstellen, daß der Herr Finanzminister irrthümlich die Zinsen des Straßen-Constructions-Kapitals hier einrechnet, was jedoch wegen des , dieser Schuld gegenüberstehenden Straßenconstruclions-Gcfälles, rücksichtlich dessen das gleiche Bewandtniß, wie beim Wcinzuschlagc obwaltet, unstatthaft ist, und eö muß betont werden, daß die Angabe des Herrn v. Strahl sich auf das Landesfonds-Präliminare pro 1820 gründet und daß für die Annahme, daß die Domesticalschuld zwischen 1820 und 1827 im Betrage gestiegen sei, gar kein Grund, dagegen aber offiziell vorliegt, daß die krainische Domcstical-schuld, laut deS Ausweises der Staatsschulden-Commissioii ddo. 31. Oktober 1860, an diesem Tage ein Kapital 2,633.424 fl. 30 kr. mit einem Zinsenerforderniffe in runder Summe pr. 58.200 fl. betragen — somit bedeutend abgenommen hat. . Der Herr Finanzminister verwendet gegen den unanfechtbaren Rechtsbestand des Ersatzanspruches des Landes Krain für das inkamerirte Weindaz-Aequivalent als weiteres Gegengewicht die Uebernahme von a. ........................... 50.700 fl. — kr. an rückständigen Zinsen der Domesticalschuld b.................... 41.310 „ — I, an solchen des Aerarial-Darlehens de anno 1808 und c. jene der ständ. Aerarial-Schuld pr. 5,223.436 „ — „ wogegen aber die Bemerkung gemacht werden kann: ad a. daß die Staatsverwaltung aus den sich von Jahr zu Jahr steigernden Steuerpostulaten, so wie aus den vorenthaltenen Aequivalenten, die Mittel zu dieser Verzinsung sich selbst erhalte, gleichzeitig sie auch der Landschaft vorenthielt und sie so dahin brachte, ein säumiger Schuldner zu sein, und ad b. und c., daß die Uebernahme solcher Zinsen-Rückstäude, so wie jene der ständischen Aerar - Schulden überhaupt auch in andern Kronländern, deren Provin-zialfonde nicht inkamerirt wurden, aus nahe liegenden staatsrechtlichen Gründen erfolgt ist. Endlich stehen allen diesen Gegenrechnnngeu die A. h. Entschließungen vom 16. Jänner und 3. September 1841 entgegen, welche in Rücksicht der dem Lande rückzuerstaltendeu Bestandtheile seines Provinzial-Fondes verfügen, daß die Rückgabe derselben „ungeschmälert, somit ohne Gegenrechnuiig irgend einer ältern ärarischen Forderung an die krainischen Stände oder an den die Stelle derselben getretenen krainischen Provinzialfond zu erfolgen habe". Uebrigens wäre cö nicht schwer, verschiedene andere im größeren und kleineren Umfange gegebene Ansprüche deö Landes hervorzuheben und obiger Gegenrechnuiig entgegen zu stellen, z. B.: nicht bezahlte Miethen landschaftlicher Gebäude (Landhaus), Rentrückstände, nicht rückerstattete Realitäten-, Musik-Jmpost-GefäUe, Ueberschuß der Oberlaibacher und Planinaer Straßenconstructions-Gefälle u. drgl.; allein wozu derlei minder klare und evidente Ansprüche neuerdings erheben, wenn keine Hoffnung vorhanden ist, den einen evidenten und anerkannten Anspruch in conseguenter Weise zur Geltung zu bringen. AuS dem Gesagten ergibt sich, daß die Momente, welche der Herr Finanzminister hervorgehoben hat, um den Abgang einer Ersatzpflicht Seitens des Staates für das iukamerirte Wcindaz - Acquivalent darzuthun, nicht so sehr den Eindruck seiner selbstcigenen dahin gehenden Ueberzeugung machen können, sondern vielmehr nur erkennen lassen, daß seine Absicht dahin gehe, den Vergleichs-anbot als einen Akt reinen Billigkeitsgefühls darzustellen und hiermit ist der Bericht bei dem Punkte angelangt, wo es dessen Aufgabe wird, zu prüfen, ob dieser Vergleichsanbot als annehmbar erkannt werden kann, oder nicht? Um diese Frage lösen zu können, muß vorerst die Ziffernberechnung des Herrn Finanzministers geprüft werden. Der Herr Finanzminister berechnet bei Redigirung des Vergleichsentwurfes den Entgang des Landes an Wcindaz-Äequivalent für die Zeit vom I. 1827 bis Ende 1868, ob 41 Jahre, über Abzug der davon entfallenden Steuer mit oft. W..................... 737.372 fl. 61 kr. die bis Ende 1868 gewährten Dotationen mit....................... . 455.822 „ 40 „ mit dem hieraus restirendcn Entgang pr...................... 281.550 fl. 21 kr. welcher als Kapital eine 5# Rente pr. 14.077 „ 50 „ abwerfen würde. Hierzu rechnet der Herr Finanzminister den in Zukunft entgehenden Bezug des Wein-dazes in fixer reiner Rente pr. 14.829 „ 83 „ und gelangt zu der Summe pr. . 28.907 fl. 33 kr. des künftigen reinen Bezuges, den zu 5% kapitalisirt, ein Kapital pr. 688.174 fl. in neuen Schuldtiteln mit reiner dd/^Lger Rente entspricht. Im Vcrglcichsent-wurfe wird sohin dem Lande eine runde Summe von 700.000 in Schuldtiteln der neuen Staatsschuld angetragen, die demselben eine reine jährliche Rente pr. 29.400 fl. abwerfen". Ich habe heute Vormittag zu bemerken vergessen, daß in der Berechnung des Herrn Finanzministers rücksichtlich der Summe, welche in Zukunft dem Lande durch die fernere Rückbehaltung des Weindaz-Aequivalentes entgehen wird, die Rechnung auch nicht klar vorliegt in dem Berichte, welchen ich eben vorzutragen die Ehre hatte. Es beträgt nämlich das Weindaz-Aequivalent in CM. 17.654 fl. 34 kr. oder in oft. W. 18.537 fl. 29 Va kr. Diesen 18.500 fl. stehen die 14.829 fl. gegenüber und es entsteht somit die Frage, woher es kommt, daß der Herr Finanzminister hier nicht 18.500 fl., sondern nur 14.800 fl. einstellt. Das kommt daher, weil der Finanzminister von den 18.000 fl. die 20A Einkommensteuer berechnet und davon in Abzug gebracht und nur den Rest pr. 14.829 fl. eingestellt hat. Dabei ist es aber sehr fraglich, ob diese 20 % Einkommensteuer 1. hier vollkommen begründet ist; 2. ob sie bei der Kapitalisiruug dieses Betrages in Anschlag gebracht wurde. Ich hielt es für meine Pflicht die Aufmerksamkeit des h. Hauses auf diesen von mir in meinem vormittägigen Vortrage entgangenen Umstand zu lenken. (Liest weiter, bere naprej) „Gegen diese Berechnung muß jedbch eingewendet werden, daß sie auf den Nutzentgang der Rente pr. 18.537 fl. 29 V2 kr. ö. W. gar keine Rücksicht nimmt und welcher sich laut der summarischen Nachmessung, die die landschaftliche Buchhaltung dem Ausschüsse geliefert hat, auf eine Summe von 274.792 fl. 60 kr. ö. W. belauft. Wenn der Herr Finanzminister dem von ihm aufgestellten und vom Ausschüsse als im Rechte gegründeten Prinzipe treu bleiben will, wird er die rechtliche Begründung dieses Anspruches nicht in Abrede stellen können. Der Herr Finanzminister hat sich dieser Erwägung auch nicht verschlossen, denn er sagt in seiner Note pag. 11 wörtlich: „Allein, ich verschließe mich andererseits auch nicht den Billigkeitsrücksichten, welche der Regierung die Möglichkeit an die Hand geben , in dieser Beziehung noch weiter zu gehen, als sie bereits gegangen ist. Ich verkenne nicht, daß das Land mit dem Einkommen aus seinem Vermögen und mit der ihm bisher jährlich gewährten Dotation eben nur seine dringendsten Bedürfnisse bestreiten, und für die Entwicklung seiner ökonomischen Verhältnisse, für die Anlage von Hnmanitätsanstalten u. s. w. weniger aufwenden konnte, als es vielleicht hätte aufwenden können, wenn ihm statt der Dotation das Weindaz-Aegnivalent als Einnahmsquelle belassen worden wäre". Leider aber hat er dieser seiner eben so im Rechte als in der Billigkeit gegründeten Erwägung nicht auch den ziffcrmäßigen Ausdruck gegeben und diesen Zinsen-und Nutzentgang bei Ermittlung der Ausgleichssumme ganz außer Betracht gelassen. An den h. Landtag tritt daher die Frage heran, ob er es vorzieht, wegen Erhöhung der im Vergleichswege angebotenen Summe, auf Grund seiner eben gezeigten Ansprüche auf den Nutzentgang und aus der Jnkamerirung des Mittcldings-Aequivalentes mit dem Herrn Finanzminister neue Verhandlungen anzuknüpfen oder die Ver-gleichs-Proposttionen, so wie sie gemacht sind, anzunehmen. Der dem Lande von dem Herrn Finauzminister vorgeschlagene Vergleich legt ihm die Verpflichtung auf, auf alle seine Ersatzansprüche aus der Jnkamerirung des Provinzial-sondes Verzicht zu leisten, insbesondere also die Forderungen aus der Jnkamerirung des Mitteldings-Aequivalentes mit jährlichen 52.000 fl. und aus dem Weindaz-Aequi- valente mit jährlichen 18.537 fl. 29 % kr. sammt dem Entgange ihrer Erträgnisse seit dem Jahre 1827 und den davon rückständigen Nutzungen aufzugeben und auf den Bezug dieser Renten auch in Hinkunft zu verzichten; erbietet ihm dafür 700.000 fl. in neuen b% Schuldtiteln der einheitlichen Staatsschuld. Der Ertrag dieser Schuldtitel ist eine reine Jahresrente von 29.400 ft., welcher der Rente von 71.037 fl. gegenüber steht; es dürfte jedoch am Platze sein, auch den Verkehrswerth bed dem Lande gebotenen Vergleichsobjektes in's Auge zu fassen und dieser weist im Hinblick auf den Cours der 5% Papiere ö. W. pr. 54% einen CourS-werth pr. 378.000 fl. — und beim heutigen Silber-course von 113% einen Silberwerth von 334.513 fl. nach, welcher Summe eine 5Fge Rente pr. 16.725 fl. 65 kr. gegenüber steht, die um Einiges geringer ist, als jene, welche das Land bisher als Weindaz - Aequi-valent bezogen hat; daher der ganze Ersatz des von 1827—1868 entgangenen Genusses sammt daran haftenden Nutzungen, der Bezug des Mitteldings - Aequi-valentes, u. z.: — bei diesem nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für die Zukunft — dem Lande verloren geht. In der That, es läßt sich nicht laugn eit, daß das Entgelt für so große Eilikommenquelleii ein höchst bescheidenes ist und nicht zweifeln, der Reichsrath werde so günstigen Propositionen gerne zustimmen, weil ein Reichsgericht — das den Weg des Rechtes geht, — wenn es Etwas überhaupt dem Lande zuerkeniil, woran wirklich nicht zu zweifeln ist, gewiß eine bedeutend höhere Summe dem Lande zuerkennen würde. Jedoch auch Die andere Seite des Bildes will betrachtet sein, und diese fordert beim ersten Blicke -bet Betrachtung auf, daß die bereits seit Dezennien sich mühselig dahin schleppenden Verhandlungen dieser in das Landesinteresse tief eingreifenden Angelegenheit durch die Zurückweisung der heute vorliegenden Präpositionen und die Anbahnung einer weitern, auf ein günstigeres End-ergebniß abzielenden Verhandlung, die Entscheidung derselben neuerdings in eine nicht zu berechnende Ferne rücken würde, wobei der Fall nicht ausgeschlossen wäre, daß sie noch ungünstigere Verhältnisse zu bekämpfen hätte, als dies schon derzeit der Fall ist, und es ist nothwendig, die Aufmerksamkeit des h. Hauses darauf zu lenken, daß die Zukunft für ein günstiges Resultat noch ungünstigere Verhältnisse deshalb bringen könnte, weil derzeit dem Herrn Finanzminister die in der letzten Reichsrathssessivn beschlossene Resolution als Handhabe für seine dem hohen Reichsrathe zu stellenden Anträge dient, welcher Resolution zu Folge derselbe vom h. Reichsrathe aufgefordert wurde, demnächst, wenn möglich, einen Ausgleich mit dem Lande wegen seiner Forderungen an das h. Aerar zu schließen, bei dessen Nichtzustandekommen diese Forderungen dem Reichsgerichle zur Entscheidung zugewiesen werden müßten. Für den Fall einer solchen Eventualität kommt aber zu bedenken, daß absehend von den mit der Durchführung dieser Ansprüche des Landes vor dem Reichsgerichte wahrscheinlich verbundenen nicht unbedeutenden Kosten, von der Schwierigkeit der Jnstruirung des Prozesses; absehend weiters davon, daß die Entscheidungen des Reichsgerichtes inappellabel sind — in dieser Richtung das Hauptbedenken darin liegt, daß das Reichsgericht noch nicht organisirl ist; daher die Art und Weise seiner Geschäftsbehaiivlung und der Zeitpunkt seiner Activirung, folgerichtig auch jener der Entscheidung über diese wichtige Landesangelegenheit sich jeder Berechnung entzieht. Eine nicht minder berechtigte Erwägung ist die, daß wir durch die Annahme des angebotenen Vergleiches an Unabhängigkeit unseres Landtages in dem Sinne gewinnen, daß wir nicht mehr an Die jährliche Bewilligung des Dotationsbetrages für den ständischen Fond gebunden und in der Lage sein werden, wenn nicht über eine bedeutende Summe, doch über mehr als daS Doppelte der durchschnittlich jährlichen Dotirung (12.000 fl.) zu verfügen. Wenn man weiters den Vortheil erwägt, welcher darin liegt, daß das Land mittelst der Annahme des gemachte» Anbotes in verhältnißmäßig kurzer Zeit in die Lage kommt, über die Erträgnisse der Vergleichssumme Verfügungen zu treffen, die dem Lande durch ihre Nützlichkeit wenigstens einen Theil dessen ersetzen können, was etwa durch fortgesetzte Verhandlungen im günstigen Falle sich erreichen ließe, —- und wenn man dieser Erwägung das Gegenspiel gegenüber stellt, daß nämlich die weiter fortgesetzte Verhandlung kein besseres, vielleicht sogar ein noch ungünstigeres Ergebniß liefert, so daß man nach jahrlangem Verhandeln auf dem Standpunkte stünde, auf welchem wir heute stehen, nur mit dem Unterschiede, daß auch das uns heute zu Gebote stehende Plus an Einnahme und ein Zeitraum, während dessen es nutzbringend verwendet sein konnte, verschwunden wäre — nach diesen Erwägungen dürften die gewichtigen Zweifel über die Annehmbarkeit der Vergleichsprvpositionen schwinden und dem Entschlüsse Platz machen, der einen magern Vergleich einem fetten Prozesse vorzieht. Aus diesen Erwägungen wird der Ausschuß den Antrag auf Annahme des proponirten Vergleiches stellen, und unterzieht nur zwei Punkte desselben einer kurzen Besprechung. Der Punkt 4 behandelt die Auszahlung der Ent-schädigungsslimme, und lautet: „Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe, als die in Folge der Amortisirung der allg. Staatsschuld nach dem Gesetze vom 20. Juli 1868, R. G. B. Nr. 74 auszugebenden Obligationen der einheitlichen Staatsschuld zur Emission gelangen". Da nach diesem Wortlaute ei» Zeitpunkt für die Hinansgabe der neuen Schuldtitel nicht stritt ist, andererseits die dem Vergleiche zu Grunde liegende Berechnung nur das Jahr 1868 dahin einbezieht, somit, wenn die Hiiiausgabe sich länger verzögern würde, was zwar nicht zu vermuthen, doch aber möglich ist, das Laud weder eine Dotation, noch Zinsen der Vergleichssumme erhielte, — so empfiehlt es sich diesen selbstverständlichen Zweck des Punktes 4 durch eine den Ziiiseiigennß präzisirende Erläuterung klar zu stellen. Im Entwürfe des 6. Punktes entsagt das Land Kram allen Ansprüchen auf das Vermögen des Requisi-tionsfondes, welches dem Staate anheim zu fallen hat. Dieser Fond hat derzeit unzweifelhaft einen aktiven Kassastand von circa 60 — 70 Tausend Gulden, u. zw. theils bar, theils Werthpapiere, welche nach der Konzession dieses Punktes vom hohen Aerar inkamerirt wurde. Die Verhältnisse dieses Fondes namentlich in Betreff seiner Forderungen an das Allerh. Aerar sind jedoch sehr verworren und erheischen ein tief eingehendes Studium, um darüber in Klarheit zu kommen. So viel jedoch ist außer Zweifel, daß darauf nicht unbedeutende, bereits liquid gestellte Forderungen für gelieferte Requisitionen angewiesen sind, die noch ihrer Befriedigung harren. Das Land ist daher bei denselben in Bezug einzelner Landeskinder, aber auch in seiner Gesammtheit als Gläubiger des Fondes iiitereffirt. In der Nackt- heit, mit der der Punkt 6 hingestellt ist, ihn in den Vergleich aufzunehmen, scheint in zwei Richtungen bedenklich, erstens in der, daß dadurch den liquiden Forderungen der darauf Anspruch habenden Landesinsassen der disponible, theils in barem Gelde, theils in Werthpapiercn bestehende Kassabestand entzogen wird, und selbe auf Forderungen des Fondes angewiesen werden, deren Einbringung, wenn überhaupt ausführbar, doch wegen der Verworrenheit der Rechtsverhältnisse jedenfalls Zeit und Geduld braucht, wobei am Ende noch die Landeseinkünfte in der Richtung ins Mitleid gezogen werden könnten, daß die zu leistenden Zahlungen bis zur Regelung der Fondsverhältnisse vom Lande beansprucht würden. Das zweite Bedenken gipfelt darin, daß dem Lande eine Forderung an den Requisitionsfond zusteht, die ein vorliegender, freilich der Klarstellung bedürftiger Ausweis auf 153.025 fl. 91 kr. beziffert. Wenn auch die Eindringlichkeit dieser Forderung in ihrer Gänze wenigstens keinesfalls außer Zweifel steht, so ist doch auch nicht abzusehen, warum das Land auf die theilweise Deckung derselben aus den gehofft werdenden Ersparnissen dieses Fondes in einem Vergleiche verzichten soll, der eine zweifellose viel höhere Forderung des Landes auf ein sehr bescheidenes Maß rcduzirt. Es soll hiermit nicht gesagt werden, daß deshalb das Zustandekommen deö Vergleiches in Frage gestellt werden soll, sondern es will hierdurch nur der Antrag begründet werden, den Versuch zu machen, den Herrn Finanzminister zu einer Erläuterung dieses Punktes, welcher zu Folge das Land vor Ansprüchen der darauf angewiesenen Parteien, das Interesse der Letzter» aber durch einen der Landesverlretung zu ermöglichenden Einfluß gesichert werde, oder zum Fallenlassen des Punktes 6 und zur Austragung der Angelegenheit deS Requisitionsfoudes im abgesonderten Wege zu veranlassen. Diese Darstellung zu Grunde legend, wird nun beantragt: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag deö Herzoglhumes Krain stimmt dem von Sr. Excellenz dem Herrn Finanzminister mit Note vom 23. September 1868, Z. 2442 an den Landes-ausschuß übermittelten Vergleichspropositionen über die Entschädigungen des Landes für seinen inkamerirten Pro-vinzialfond bei. 2. Er ermächtiget den Landeöausschnß zum Abschlüsse dieses Vergleiches mit der Weisung, die Erläuterung des 4. Punktes des Vergleichsentwurfes in dem Sinne zu erwirken, daß tu dem Falle, als die Auszahlung der die Verglcichssnmme pr. 700.000 fl. repräsentirendeu neuen 5u/o Schuldtitel der einheitlichen Staatsschuld nicht vor dem 1. Jänner 1869 erfolgen sollte, die denselben entsprechende reine Rente von 29.400 fl. v. W. für die bis zur Ausfolgung dieser Titel laufende Zeit zu Gunsten des Landes Krain bei der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach in '/,jährlichen Posticipat - Raten zahlbar angewiesen werde. 3. Der Landesausschuß wird beauftragt, bei Mittheilung dieser Beschlüsse an Se. Excellenz den Herrn Finanzminister an denselben im Namen des Landes die Bitte zu richten, den 6. Vergleichspunkt, betreffend den Requisttiousfond, entweder dahilt zu erläutern, daß der Staat dem Lande Krain gegen jede aus dem Titel solcher Requisitionen herkommenden Ansprüche der Parteien Gewähr leiste, auch der Landesvertretung Krainö gebührender Einfluß bei Liqnidirung solcher Ansprüche der Landeskinder ermöglicht sei, oder diesen Punkt 6 ganz fallen zu lassen XXIH. Sitzung. und die Austragung der Angelegenheit dieses Fondes der Verhandlung zwischen der k. k. Landesregierung von Krain und dem Landesausschusse zu überlassen, welch' letzterer für den Fall der Zustimmung seitens des Herrn Finanzministers mit dieser Verhandlung beauftragt wird". Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren im Allgemeinen über diesen Gegenstand zu sprechen? (Nach einer Pause, — po prestanku) Wenn nicht, so gehen wir zur Spezialdebatte über. (Die von dem Herrn Berichterstatter vorgetragenen drei Anträge werden hierauf ohne Debatte von dem h. Landtage in 2. und 3. Lesung zum Beschluß erhoben. — Predlogi brani po poročevalcu se brez razgovora odo-bre v 2. in 3. branju.) Wir kommen nun zu dem Bericht des Straßenans-schusses über die Petition der Fabriksinhabung von Gör-čach um eine Landessubvention für die Zeier-Brücke bei Gorčach, und für die Save-Brücke bei Zwischenwässern. Berichterstatter Aaunicher: (liest von der Tribüne bere iz odra) „Hoher Landtag! Nach der Darstellung der Straßenverbindungen nächst Göröach und Zwischenwässern ddo. 12. September 1868 in •/. *) befindet sich im Punkte A. bei Göröach an der Bezirksstraße voll Zwischenwässern nach Lack über den Zeierfluß vor Ladja eine sehr bedeutende Ueber-gangsbrücke. Sie war zur Zeit der Patrimonialgerichtsbarkeit, als in Göröach eine Bezirksobrigkeit bestanden, wegen Verbindung des Bezirkes Görcach mit dem Bezirke Kieselstein zu Krainbnrg und mit dem Privatbezirke in Flödnig eine Bezirksbrücke, im Sinne der neuen Gesetzgebung eine Eoneurreuzbrücke. Desgleichen befindet sich bei Zwischenwäffern über den Savestrom im Punkte B. vor Oberpirnüsch und Virje eine hölzerne Brücke, welche aus derselben Ursache wegen Verbindung der ehemaligen Privatbezirke Görcach und Flödnig eine Bezirksstraße, und im Sinne der neuen Gesetzgebung eine Eoneurrenzstraße gewesen ist. Nach den verschiedenen Vereinigungen der kleinen Bezirke in den Gesammtbezirk Umgebung Laibach sind diese Verbindungsstraßen und Brücken als Bezirksbrücken aus unerklärbareu Gründen aufgelassen worden. Dieselben wurden von den nächsten Nachbarschaften und Gemeinden aus Rücksichten des wirklichen Bedarfes nothdürftig fortan erhalten, obschon die Passage über dieselben zeitweise zum großen Nachtheile des Verkehrs wegen Mangel an Erhaltungsmitteln förmlich unterbrochen worden ist. Die Brücke in Görcach und die Brücke in Zwischen-wässern sind Gemeindebrücken, sie sind aber so große und kostspielige Bauobjekte, daß sie von den unmittelbar anrennenden Ortschaften unmöglich erhalten werden können. In der neuen Zeit hat sich der Verkehr in der Umgegend von Zwischenwässern außerordentlich gehoben. *) Der in der Petition bezogene Situations-, so wie der Bau. plan liegen der Original-Petition bei. Nach Steinkohlen, Erzen wird in der ganzen Umgegend mit Eifer geschürft. Das Bleibergwerk im Loč-nica-Thale ist nicht unerheblich; von dort werden die Erzeugnisse über Zeier und über die Brücke von Göröach nach Krainburg u. s. w. verfrachtet. Der sonstige Verkehr aus den Waldungen am rechten Zeierufer mit den Ortschaften des linken Zeierufers ist nicht unerheblich. Ueber Ladja, Japerca, Sbile nach Flödnig, Vodic, Moste und Stein ist der Verkehr sehr erheblich, so umgekehrt. Lack und der Verkehr des ganzen Bezirkes Lack steht mit Stein und der ganzen dortigen Umgegend durch diese Brücke in Verkehr. Mit Benützung dieser Brücke steht dieser erhebliche Verkehr über S vetje, an Zwischenwässern, aber auch über die Brücke im Punkte B. über den Savestrom, einesiheils über Oberpirnitsch, Skaruzhna, Vodiz mit Mannsbnrg und dem Steiner Bezirke, anderntheils über Unterpirnitsch, Vikerzhe, Tazen, Gamling mit den Ortschaften des Gerichtsbezirkes Egg in dem lebhaftesten Verkehre. Diese Brücken und die mit denselben in Verbindung stehenden Straßenstrecken sind in unserer Zeit kein Objekt der bloßen Orts- oder Gemeindeverbindung, sie sind öffentliche Verkehrmittel, öffentliche Straßen. Sie werden nicht von den Bewohnern der einzelnen Nachbarortschaften, sondern von der Bevölkerung der benachbarten großen Bezirke in den verschiedensten Verkehrszweigen benützt. In der neuesten Zeit sind in Göröach und in Zwischenwässern knapp an diesen Brücken sehr bedeutende Fabriken errichtet worden. Dadurch hat der öffentliche Verkehr an Bedeutung und Ausdehnung außerordentlich zugenommen. Die Errichtung einer Eisenbahn nach Tarvis und Villach mit einem Bahnhöfe in Zwischenwässern steht unzweifelhaft in naher Aussicht bevor. In Anbetracht dieser und noch vieler anderer Verhältnisse kann den anrainenden Ortschaften oder den Fabriksinhabern die Erhaltung dieser Brücken und Straßen ausschließlich unmöglich zugemuthet werden. Die unterschriebene FabrikSinhabung ist bereit, einen billig angemessenen Beitrag zur Herstellung und Erhaltung dieser Objekte beizutragen, sie allein mit den Gemeinden kann nicht verhalten werden die Gesammterhaltungskosten zu bestreiten. Nach dem Plane vom 12. September 1868 in 7. könnte die Brücke über den Zeierfluß bei Göröach aus Holz construirt oder gewölbt werden. Sie würde bedeutend kosten. Ueber den Brückenbau in Zwischenwässern vor Oberpirnitsch über den Savestrom hat das k. k. Bezirksamt die technischen Erhebungen schon vorhin gepflogen. Auch die einschlägigen Baukosten sind sehr erheblich. Die achtungsvoll unterschriebene Fabriksdirektion einverständlich mit dem Gemeindevorstande erachtet zum Zwecke der Herstellung und Erhaltung dieser Bauobjekte sammt Zugehör die gesetzlichen Folgen des Straßengesetzes vom 14. April 1864 (§§. 16 und 10) zur Hilfe zu rufen, und im Grunde derselben die Jngerenz des hohen krainischen Landtages zu erbitten, damit diese Bauobjekte nach Umständen als Bezirksconcurrenz-Straßenobjekte erklärt und behandelt, und für den Fall, als die einschlägigen Kosten den Concurrenzkräften überspannt und nicht angemessen sein sollten — angemessene Beiträge zur Herstellung und Erhaltung dieser Brücken im Sinne des §. 10 obigen Gesetzes aus dem Landesfonde bewilliget werden. Der hohe krainische Landtag wird achtungsvoll gebeten, diesen Gegenstand in Hocheigene Berathung zu nehmen und die gütige Verfügung zu treffen, daß im Sinne unseres Vortrages zur Erreichung des gewünschten Zweckes der krainische Landesausschuß die Verhandlungen durchführe , insbesondere, daß der Landesausschuß schon in vorhinein ermächtiget werde, aus dem Landesfonde einen angemessenen Beitrag zur Herstellung dieser Bauobjekte je nach dem Stande der Verhandlungen der Gemeinde oder der Bezirksconcurrcnz zuzusichern". Der Bericht des Straßenbauausschusses lautet nun folgender Maßen: „Hoher Landtag! Der Ausschuß würdiget vollkommen die in dem vorliegenden Gesuche dargestellten Gründe der Einbeziehung der in Frage stehenden Brücken in die Bezirksconcurrenz, hält jedoch dafür, dcrß durch geeignete Erhebungen vorerst constalirt werde, ob außer den speziellen Interessen der betreffenden industriellen Unternehmungen auch die Verkehrs-Interessen der einzelnen Nachbarortschaften und der Bevölkerung der angrenzenden Bezirke die Nothwendigkeit dieser Einbeziehung erheischen, und ivelchen Einfluß die zu Preska bei Zwischenwässern zu errichtende Eisenbahnstation auf diese Verkehrsverhältnisse und auf die zukünftige Wichtigkeit der in die Concurrenz zu ziehenden Bauobjekte ausüben werde, stellt demnach den Antrag: Es werde der Landesausschuß beauftragt, die Verhältnisse, denen zu Folge die Brücke über die Save bei Zwischenwässern, und jene über die Zeier bei Göröach von den betheiligten Ortschaften und von den in der Umgebung liegenden industriellen Unternehmungen für die Bezirksconcurrenz in Anspruch genommen werden, und mit Hinblick auf die in Preska zu errichtende Eisenbahnstation künftighin in Anspruch genommen werden könnten, genau zu erheben, demgemäß die erforderlichen Verhandlungen einzuleiten, dem hohen Landtage in der nächsten Session darüber Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen". Landeshauptmann: Wünscht Jemand der Herren das Wort über diesen Antrag? (Nach einer Panse, po prestanku) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung. (Der Ausschußantrag wird bei dieser von dem h. Landtage genehmiget. — Odborov predlog se potrdi.) Es folgt nun der Bericht des Verfassuugsailöschusses über die Anträge der Herren Abgeordneten Dr. Costa und Svetec, betreffend die Abänderung der 88- 7 und 45 der Geschäftsordnung. Poročevalec Svetec: (bere iz odra, liest von der Tribüne) „Slavni deželni zbor! Ustavni odbor je nasvete gg. dr. Coste in Svetca, kako naj se premenita §§. 7. in 45. opravilnega reda, v pretres vzel, in jima iz razlogov po gg. nasvetoval-cih povedanih, enoglasno pritrdil, v to edino premembo, da se je v §. 45. izpustil 4. alinea, ki se začenja: Auf Interpellationen an die Regierung rc. zato, ker se je vladni zastopnik nad tem stavkom spotikal, v odboru se ni dosti važen zdel, da bi se zavolj njega vladi nasprotovalo. Odbor tedaj predlaga: Slavni deželni zbor naj sklene: 1. Der §. 7 der Geschäftsordnung werde dahin abgeändert: Als Schriftführer wird dem Landtage vom LandesauSschusse ein hierzu geeigneter Landesbeamte beigegeben. Diesem liegt ob, die Sitzungsprotokolle und Ab-stimmungslisten zu führen, und die in Folge der gefaßten Beschlüsse nöthigen Ausfertigungen zu entwerfen, so ferne diese nicht dem LandesauSschusse oder einem besondern Ausschüsse übergeben werden. Die Verifizirung der stenographischen Berichte besorgen zwei auf die Dauer von je 14 Tagen mit absoluter Majorität anS der Mitte des Landtages gewählten Abgeordnete. 2. Der 8- 45 der Geschäftsordnung habe zu lauten: Jedem Landtagsabgeordnelen steht das Recht zu, durch Fragen an die Landesregierung, an den Landeshauptmann und an die Obmänner der Ausschüsse einen in den Wirkungskreis des Landtages gehörigen, nicht an der Tagesordnung stehenden Gegenstand zur Sprache zu bringen. Interpellationen an die Regierung sind dem Vorsitzenden schriftlich, mit fünf Unterschriften versehen, zu überreichen, werden sofort tu der Sitzung vorgelesen, und dem Regierungsrepräsentanten mitgetheilt. In keinem Falle darf eine bereits begonnene Verhandlung mit einer Interpellation unterbrochen werden. -— Ob an die Beantwortung der Interpellation oder deren Ablehnung sich sofort eine Besprechung des Gegenstandes derselben anschließen darf, entscheidet das Haus über einen darauf gestellten Antrag ohne vorausgehender Debatte. Die Stellung eines Antrages bei dieser Besprechung ist unzulässig. Es bleibt aber jedem Mitglicde des Hauses überlassen, den Gegenstand in Form eines Antrages weiter zu verfolgen. Odbor za premembo deželnega volilnega reda“. (Die Anträge 1 und 2 des Verfassungsausschusses werden ohne Debatte vom h. Hause angenommen. — Predloga 1. in 2. se odobrita brez razgovora.) Landeshauptmann. Wir kommen nun zu der Berathung über den Bericht des Straßenausschusses über eine Petition des Bezirks-straßen-Comite's von Planina um eine Landes-Subvention zu den Kosten der Erhaltung der Concurrenz-straßen in diesem Bezirke. Herr Raunicher wird den diesfälligen Bericht vortragen. Poročevalec Ravnikar: (iz odra, von der Tribüne) Prošnja cestnega odbora in županij okraja Planinskega za podporo iz deželnega zaklada za popravljanje cest se opira na te razloge: prvič pravi, da obsega konkurenčna cesta Planinskega okraja dolžino od 22.909 sežujev in da se je ta cesta z malim izjem-kom, namreč tistega od 2700 sežnjev dolgega kosa, ki vas Unec s Planino veže, ki se je pa tudi večidel vzdigniti moral, v zadnjih 10. letih popolnoma na novo izdelati in sicer v večini po prav nevgodnih mestih, v skalovji, ali po hribih ali po mečavah. Drugič, da je ta cesta tako rabljena in vožena, kakor gotovo nobena druga v celi naši deželi. Znano je namreč, da na Rakeku stekajo ceste Planinska, Meniševska, Ložka, Obloška, Ribniška in Hrvaška v železnico in znano je, da se ravno tukaj od vseh strani steka blaga, ki se dalje po železnici pošilja, na take kupe, da je železniška postaja na Rakeku skoz to gotovo ena najvažnejih na Kranjskem. In tretjič se opira tu na ukaz deželne vlade dne 6. majnika 1868., št. 2571., da je tudi vlada spoznala važnost te ceste in potrebo cestnemu odboru podpore iz deželnega zaklada privoliti in poslednjič prosijo podpore za leto in dan 3436 gl. 35 kr. Na to poroča cestni odbor sledeče: (bere, liest) „Slavni deželni zbor! Že deželna vlada je po ukazu 6. t. m., št. 2571., priznala, da se po tistih cestah, katere na železniški postaji Rakek stekajo, izvanredno veliko blaga prevaža, da po tej veliki vožnji posebno drago postane vzdrževanje tistih cest, in nerazmerno veliko breme ondotnim prebivalcem; priznala je dalej vlada tirjatev za pomoč in podporo po izrednih potih za popolnoma opravičeno. Odbor se ne bo spuščal v natančno pretreso-vanje omenjenih razmer, ker so že tako obče znane, in v seji deželnega zbora 13. prosenca 1866. obširno dokazane bile. Postane zdaj le vprašanje, s kakim sredstvom in pripomočkom bi se dalo tem nemilim okolščinam v okom priti. Odbor se sicer v principu sklada s tem načelom, da se upeljevanje in pomnoževanje cestnih šrang z narodno—gospodarskim napredkom ne vjema, in da je tirjatvam sedanjega časa bolj primerno, ako se v silnih okoliščinah privoli denarni pripomoček iz deželnega zaklada. V sedanjim primerljeju je pa odbor spoznal, da denarna pomoč, katera se sme dovoliti iz deželnega zaklada, z ozirom na stanje deželnega premoženja in z ozirom na enake tirjatve iz cele dežele, katere se od leta do leta množijo, in katere se tudi prezreti ne sme, pravičnim tirjatvam planinskega okraja zadostiti nikakor ne more. Že iz tega, da veljajo za planinski okraj take izvanredne razmere, kakoršnih gotovo po celi deželi ni, bi se mogel sklep storiti, da, ako se Planincom ne privoli pobiranje cestnine al šranga, bi se mogle ob enem po celi deželi odpraviti vse druge cestne šrange, katere so sploh manj potrebne, ko v Rakeku. Bilo je sicer na kompetentnem mestu izrečeno, da bi se po vpeljanju šrange v Rakeku grešilo proti načelu: „Vsim enake pravice“, ker bi se moglo dosledno po tistih cestah, ker je vožnja na pol manjša, tudi polovica stroškov vzdržave po šranginih dohodkih porovnati. .*(> ' - Ta misel pa je Vtično napčna, ker se v priloženem primerljeju ne sme toliko vzirati na velikost stroškov za vzdržavanje cest, kakor na neprimerno veliko breme prebivalcev, in se bolj ujema z načelom: „Vsim enake pravice“, ako se takim izvanrednim razmeram tudi z izvanrednim sredstvom v pomoč pride. Dalje se pa ne sme prezreti, da so vozniki in trgovci, kateri blago razpgšiljajo, večji del tuji, in se pri popravljanju cest ne odeležujejo. Popolnoma pravično bi tedaj bilo, da bi tisti, kateri pri vožnji, oziroma pri kupčiji svoj dobiček išejo, primerno done-šavali pri popravljanju cest — bolj pravično na vsak način, kakor da se tudi taki silijo, v prid trgovcom ceste delati in popravljati, kateri še živine nimajo, torej še ceste porabiti ne zamorejo. Posebno prevdariti se mora pa to, da, ako se omenjena šranga v Rakeku vstanovi, za zmiraj odpade potreba, cestno popravljanje z deželnim zakladom podpirati. Po natančnim prevdarku in po zaslišanju zvedenih mož se je odbor prepričal, da z ozirom na središče v Rakeku, ker je velik in važni terg za leseno blago, spadate pod konkurencijo dve ceste: 1. tista, katera pelje od Rakeka čres Cirknico do kantonske meje med Grahovo in Oblošico, ino od Cirknice do Begnj; 2. tista, katera pelje od Rakeka do Planine in izteka od Unške vasi do državne ceste nad Postojno. Oziraje se tedaj na gori omenjene razloge, oziraje se tudi na določbe cestne postave, katera pobiranje cestnin in mostnin v principu ne zavrže, obžaluje odbor, da se je prošnja cestnega odbora Planinskega z ukazom deželne vlade 6. maja t. 1., št. 2571., tako nagloma vergla, in stavi sledeče predloge: 1. Naj se izroči ta stvar deželnemu odboru, kateremu se naroči, da se z ozirom na poprej imenovane in še druge razloge, posebno z ozirom na tako potrebno varovanje deželnega zaklade oberne do deželne vlade, da bi za gori zaznamovane ceste dovolila pobiranje cestnine po ustanovljenju ene cestne šrange v Rakeku. 2. Ako bi pa ta korak — koga se ne nadjamo — brez vspeha bil, naj deželni odbor preračuni iz-nesek, kateri bi se imel za naprej planinskemu cestnemu odboru za popravljanje cest vsako leto dovoliti, in naj v tem v prihodni sesiji deželnega zbora poroča. 3. Naj se dovoli planinskemu cestnemu odboru v rešitvi priložene prošnje za prihodno leto 1869. za popravljanje cest denarna podpora tisoč (1000 gl.) goldinarjev a. v. iz deželnega zaklada“. (Die Anträge 1, 2 und 3 des Straßenausschusses werden ohne Debatte von dem hohen Landtage in 2. und 3. Lesung angenommen. — Predlogi 1., 2. in 3. cestnega odseka se brez debate odobre v 2. in 3. branju.) Landeshauptmann: Da der Herr Berichterstatter sich einmal auf der Tribüne befindet, so werde ich, wenn keine Einwendung geschieht, hier sogleich den Punkt 22 der Tagesordnung als 5. Punkt einfügen: Bericht des Straßenausschusses über die Petition des Radmannsdorfer Straßen-Comite's, um eine Subvention zu den Kosten einer Straßen re guli-rung an der Veldes-Wocheiner Straße. Werichterstatter Htaunicher: (von der Tribüne, iz odra) Es handelt sich hier um die Umlegung einer Strecke der Concurrenzstraße im Orte Seebach am Ufer des Vel-deser See's, u. z. nach einem zweifach angefertigten Plane, entweder durch Wegreißung eines Hanses, oder über die theilweise Ausvämmung des See's. Hierüber hat der Ausschuß folgenden Bericht zu erstatten beschlossen: (liest, bere) „Hoher Landtag! Der Ausschuß beantragt, dieses für eine meritorische Erledigung nicht hinlänglich instruirte Gesuch dem Landes- ausschusse mit der Weisung zu übermitteln, über die Nothwendigkeit der angeregten Bezirksstraßen-Umlegung, über die vorzüglichere Zweckmäßigkeit ln der Ausführung dieser Umlegung, über den Stand der Radmannsdorfer Bezirkskasse und dem erforderlichen Falls aus dem Landesfonde zu leistenden Beitrag, endlich über den Werth des zur Abtragung projektirten Hauses des vulgo Ribčnik in Seebach und über die allenfalls größere Zweckmäßigkeit der Einleitung einer Expropriations-Verhandlung die geeigneten Erhebungen zu pflegen und in der nächsten Landtagssession hierüber Bericht zu erstatten". Landeshauptmann: Wünscht Jemand der Herren zu diesem Antrage zu sprechen? (Nach einer Pause — po prestanku.) Wenn nicht, so bitte ich abzustimmen und ersuche jene Herren, welche dem eben gehörten Antrage des Straßenausschusses zustimmen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich, — nijeden ne vstane.) Der Antrag ist vom hohen Hause genehmiget. Nr. 14 der Tagesordnung fällt aus, diese Nummer wurde irrthümlich eingestellt, deshalb folgt jetzt Nr. 15, d. i.: Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des Landesfondes und seiner Subfonde pro 1866 und 1867. Berichterstatter Dr. Gosta: (von der Tribüne, iz odra) Zu der vorhergehenden Nr. 14 des Programmes ist zu erwähnen, daß dieser Punkt, nämlich: 14. Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des Landes- Eulturfondes pro 1867 irr-thümlich aufgenommen worden ist, weil kein Rechnungsabschluß des Landes-Eulturfondes vorliegen kann; denn, wie dem h. Hanse erinnerlich ist, hat der Landesausschuß diesen Fond erst im März d. I. übernommen, daher sein Rechnungsabschluß entfällt. (Liest, bere) „Hoher Landtag! Der mit der Prüfung und Antragstellnng bezüglich der Rechnungsabschlüsse des Landesfondes und seiner Subfonde pro 1866 und 1867 beauftragte Finanzausschuß hat die Einnahms- und Ausgabspvsten sammt den bezüglichen Präliminars-Ueberschreitmigen eindringlich geprüft und anstandslos befunden. Demnach stellt er folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Rechnungsabschlüsse des Landesfondes und seiner Subfonde pro 1866 und 1867 werden bezüglich der Eassegebarung mit den in beiliegenden Hauptübersichten spezifizirten Gesammteinnahmen 1866. 1867. Pr............... 446.218 fl. 16 kr. 432.322 fl. 59% fr. und den daselbst de-taiUirtenGesammt- ausgaben pr. . . 439.695 „ 59 „ 420.685 „52% „ sohin mit den schließlichen baren Kasseresten Pr. . 6522 fl. 57 kr. 11.637 fl. 7 kr. genehmiget. 2. Der nach diesen Rechnungs-Abschlüssen mit Ende Dezember 1866 und 1867 sich herausstellende Vermögensstand werde nach den angeschlossenen Hauptübersichten: a. mit der 1866. 1867. schließlichen Kasse- barschst pr. . . 6522 fl. 57 kr. 11.637 fl. 7 kr. b. mit den reinen Activrück- ständen pr. . . 53.830 „19% „ 25.563 „ 24 „ c. mit den Activkapitalien resp. Obligationen im Nennwerthe pr. 280.845 „80 „ 289.613 „30 „ d. mit dem Geldwerthe der Realitäten »nd Jnventarial - Gegenständen pr. . 351.524 „ 5 „ 352.796 „ 28 V2 „ sohin mit dem reinen gesammten Activ-Vermögens- stande pr. . . . 692.722fl. 91'/» kr. 679.609 fl. 89 ‘/a ft. zur Kenntniß genommen". (Der hohe Landtag erklärt sich ohne Debatte in 2. und 3. Lesung mit dieser Vorlage des Finanzausschusses einverstanden. Deželni zbor brez debate potrdi te predloge finančnega odseka v 2. in 3. branju.) Landeshauptmann: Wir gehen nun zu Punkt 16 der Tagesordnung über: Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landes-Cultursondes pro 1868 und 1869. Berichterstatter Dr. Kasta: (liest von der .Tribüne, bere iz odra) „Hoher Landtag! Der Finanzausschuß hat den Voranschlag des Landes-cultursondes für die Jahre 1868 und 1869 geprüft und in folgenden Positionen angenommen: Pro 1868: Er ford erniß: 1. Steuern und Gaben...................134 fl. 83 kr. 2. Verschiedene Ausgaben: a. für Stempel zu den Jnteressenquit- tungen pr..................... 1 fl. b. Rückersatz des im Jahre 1866 aus dem Camcralfondc erhaltenen Vorschusses im Theilbetrage pr. 850 „ zusammen pr. . 851 „ — „ Summe des Erfordernisses . . 985 fl. 83 kr. Bedeckung: 1. Aktiv-Interessen.................... 687 fl. 29 kr. 2. Wald- und Forstfrcvel-Strafbeträge . 730 „ — „ 3. Verschiedene Einnahmen: a. Agio vom Silbergelde . 13 fl. 7 kr. b. Geldüberschnß pro 1867 pr. 850 „ 23 „ zusammen pr. . . 863 „ 30 „ Summe der Bedeckung . . . 2280 fl. 59 kr. Im Vergleiche zum Erfordernisse pr. . . 985 „ 83 „ zeigt sich ein Ueberschuß von........... 1294 fl. 76 kr. Pro 1869: Erfordern iß: 1. Steuern und Gaben......................134 fl.83 fr. 2. Verschiedene Ausgaben: a. für Quittungsstempel ... 1 fl. b. Vorschuß-Rückersatz an den Ca-mcralfond im Restbeträge pr. . 1600 „ zusammen pr. . . . . 1601 „ — „ Summe des Erfordernisses . . 1735 fl. 83 kr. Bedeckung: 1. Aktiv-Interessen...................... 687 fl. 29 kr. 2. Wald- und Forstfrevel-Strasbeträge . . 730 „ — „ 3. Verschiedene Einnahmen: a. an Agio vom Silbergelde pr. 13 fl. 7 kr. b. Geldüberschuß pro 1868 pr. 1294 „ 76 „ zusammen pr. . . . 1307 „ 83 „ Summe der Bedeckung . . 2725 fl. 12 kr. Im Entgegenhalte zum Erfordernisse pr. . 1735 „ 83 „ zeigt sich ein Ueberschuß von.............. 989 fl. 29 kr. Der Finanzausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Voranschläge des krainischen Landesculturfondes pro 1868 und 1869 werden mit den obigen rubrikenweisen Ansätzen des Finanzausschusses angenommen". (Dieser Antrag des Finanzausschusses und somit auch die rnbrikeuweisen Ansätze des Berichtes werden von dem hohen Hause ohne Debatte zum Beschlusse erhoben. — Ta predlog finančnega odseka in tedaj tudi razdel-kine točke sporočila obveljajo brez debate.) Landeshauptmann: Wir kommen nun zu dem Berichte des Finanzausschusses über die Vorlagen des Landesausschusses, betreffend die Gesuche der Gemeinden Savcnstcin, Ober-Nassenfuß, St. Margarethen, Sturia, Gurkfeld, Zirkle und Trebelno um Bewilligung von Gemeindenmlagen. Berichterstatter Dr. Kosta: (von der Tribüne, — iz odra) Bevor ich zur Stellung der Anträge schreite, werde ich den Schluß des Berichtes und den Schlußantrag vorlesen, da cs mir angezeigt erscheint, daß das h. Haus schon jetzt davon Kenntniß habe: (Liest, bere) „Nachdem aber die Einführung so hoher Gemeinde-Umlagen bei der ohnehin drückenden Steuerlast und notorischen Armuth der Bevölkerung sehr bedenklich erscheint, so kann eine solche Ueberspannung der Steuerkräfte auch dort nicht befürwortet werden, wo sie zur Errichtung neuer Schulen, so wünschenswerlh und nützlich sie auch sonst sein mögen, angefordert wird. Um sie zu vermeiden, gibt es nur das Mittel, daß vor dem Baubeginne die ganze Baukosten- und Erhaltungssumme der Schulen ordnungsmäßig sichergestellt werde. Der Ausschuß stellt daher schließlich den Antrag: .Der hohe Landtag wolle beschließen: Die hohe Regierung wird ersucht, bei Errichtung neuer Schulen dahin zu wirken, daß vor dem Baubeginne die Bedeckung sowohl der Ban-, als der Erhaltungskosten derselben ordnungsmäßig und unter thunlichster Rücksichtö-nahme auf die Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinden sichergestellt werde". Das wird also dann der Schlußantrag sein; die Spezialanträge werden in der Spezialdebatte zur Sprache kommen. Landeshauptmann: Wünscht Jemand der Herren im Allgemeinen in Beziehung aus diese Petitionen der einzelnen Gemeinden zu sprechen? (Nach einer Pause, — po prestanku) Wenn nicht, so gehen wir zu dem Berichte und zu den einzelnen Anträgen über. Berichterstatter I>r. Kasta: (liest, bere) „Hoher Lan dta g! In der V. und XVIII. Sitzung am 29. September 1868 wurden dem für Gemeinde - und Verfassungsangelegenheiten eingesetzten Ausschüsse mehrere Vorlagen des Landesausschusses über die an ihn eingelangten Gesuche und die Petition der Gemeinde Trebelno um Erwirkung eines Landesgesetzes, beziehungsweise der landtäglichen Bewilligung zur Eiuhcbung von höheren Gemeindeumlagen zur Vorberathung und Äntragstellung zugewiesen. Der Ausschuß hat sich dieser Aufgabe unterzogen und erstattet hierüber folgenden Bericht: Die Gemeindeumlagen, um deren Genehmigung in den vorliegenden Eingaben gebeten wirb, haben alle den Zweck, die in den betreffenden Gemeinden schon seit Jahren anhängigen Schulbau-Angelegenheiten zu ordnen, und es handelt sich meistens darum, die Kosten für bereits vollständig durchgeführte Schulbauten hereinzubringen. In einem einzigen Falle — nämlich rücksichtlich der Schule in Cirkle ist der Bau noch nicht bewerkstelliget, sondern erst projektirt, und soll die in Antrag gebrachte Umlage nur zur künftigen Deckung der voraussichtlichen Baukosten dienen. Es bitten: 1. Die Gemeinde Savenstein um die Bewilligung einer 295,/100 % Gemeindeumlage auf die direkten Steuern für das Jahr 1868 zur Sicherstellung der Schulhausreparaturskosten und sonstiger Gemeindeerfordernisse. 2. Die Gemeinde Ober-Nassenfuß um die Genehmigung einer 40°/„ Gemeindcumlage auf die direkten Steuern zur theilweisen Deckung der Schulhausbaukosten für 1 Jahr. 3. Die Gemeinde St. Margarethen bei Klingenfels um Bewilligung einer 40% Gemeindenmlage auf die indirekten landesfürstlichen Steuern für das Jahr 1868 und einer 35% für das Jahr 1869 zur Deckung der Kosten für die bereits ausgeführte Schulbaute. 4. Die Gemeinde Šturia um die Genehmigung von Gemeindezuschlägen auf die direkten Steuern zur Deckung von Schulauslagen für 3 Jahre, und zwar in der Steuergcmeinde Sturia mit 50 L und in der Steuergemeinde Kovk mit 25%. 5. Die Gemeinde Trebelno im Bezirke Nassenfuß um Bewilligung einer 81% Gemeindeumlage auf die direkten Steuern für das Jahr 1868 zur Deckung der Kosten der bereits ausgeführten Schulbauten. 6. Die Gemeinde Gurkfeld, welche zum Theil durch den bereits durchgeführten Schulhausbau in Gurkfeld, zum Theil durch jenen in Haselbach berührt ist, bittet um die Genehmigung nachbezeichneter Umlagen auf die direkten Steuern: a. Rücksichtlich jener Gemeindeinsassen, welche zur Schule in Gurkfeld eingeschult sind, um eine Umlage für das Jahr 1868 pr............................74s%00# und für die darauffolgenden 5 Jahre 1869, 1870, 1871, 1872 und 1873 von je . . 54"/100% b. rücksichtlicb der zum Schulrayon Haselbach gehörigen Gnrkfclder Gemeindeinsaffen um die nachträgliche Genehmigung einer Umlage von......................................7445/100 „ pro praeterito, nachdem dieselbe vom größten Theile der Insassen bereits eingezahlt, und nur von einigen Rückständlern noch einzubringen ist. Zur Deckung eines Baukostenrcstes und des Schululensilien-Erfordernisses wird rücksichtlich der nach Haselbach eingeschulten Insassen der Gemeinde Gurkfeld weiters um die Genehmigung einer.............................23 „ Umlage pro 1868 gebeten. 7. Die Ortsgemeinde Cirkle, welche theils zur Schule in Haselbach, theils zu jener in Cirkle eingeschult ist, benöthiget rücksichtlich der erstgedachten Schule eine Umlage von 2169/10() „ für das Jahr 1868, welche also von den zur Haselbacher Schule gehörigen Insassen der Gemeinde Cirkle einzubringen sein würde. Für den Schulbau in Cirkle aber, welcher schon seit Jahren in Verhandlung steht, und welcher demnächst in Angriff genommen werden soll, will für alle zu diesem Schulbezirke eingereihten Insassen der Gemeinde Cirkle pro 1868 eine Umlage pr.......................96G2/100 „ und für sonstige Gemeindeerfordernisse pr. . 7 „ somit zusammen von . . 103G2/,oo# dann aber für das Jahr 1869 eine Umlage ...................................... 4834/100 „ ausgeschrieben werden, um deren Genehmigung daher die Gemeinde Cirkle gebeten hat. Der Landesausschuß bemerkt in seinem Einbegleitungsberichte, daß er, weil ihm die Einführung so hoher Gemeindeumlagen bei der ohnedies drückenden Steuerlast und der notorischen Armuth der Bevölkerung sehr bedenklich erschien, eS für seine Pflicht erachtet habe, der k. f. Landesregierung seine Besorgnisse mitzutheilen und ihr zu eröffnen, daß er sich kaum getraut, dem hohen Landtage die Zustimmung zu so hohen Gemeindeumlagen zu empfehlen, ja, daß er es sogar bezweifeln müsse, ob die h. k. k. Regierung selbst für den Fall, als der hohe Landtag wider Vermuthen die Genehmigung dieser exorbitanten Umlagen ertheilen sollte, Angesichts des hohen Minist. Erlasses vom 3. September 1867, Z. 14047, „wvrnach dem Ueberwuchern solcher den Staatsfinanzen, wie den volkswirthschaftlichen Interessen gleich abträglichen Gemcin-dezuschlägen ein Ziel gesetzt werden soll", ein solches Landesgesetz zur Allerhöchsten Sanction vorzulegen sich bestimmt finden würde. Der Landesausschuß hielt sich verpflichtet, der k. k. Landesregierung offen und ohne Rückhalt zu erklären, daß er unter solchen Umständen die Errichtung neuer Schulen, so wünschenöwerth und nützlich sie sind, dennoch für unzeitgemäß und die Ueberspannung der Steucrkräftc in dem hohen Grade, wie sie beabsichtiget wird, geradezu für gefährlich halte, weil sie unausweichlich zum Ruine der Bevölkerung führen muß. Der Landesausschuß stellte zugleich die Anfrage, ob denn bei der Verhandlung über die Errichtung dieser Schulen auf keine andern Bedeckungsmittel, als auf Um- lagen rcflectirt worden, ob absolut kein anderer Ausweg zur Aufbringung der erforderlichen Geldmittel vorhanden sei, und ob die k. k. Landesregierung ihrerseits diese außerordentlichen Umlagen für erschwinglich halte. Hierüber hat die k. k. Landesregierung dem Landesausschusse mit Note vom 7. August 1868, Z. 5258 mitgetheilt, daß mit Rücksicht auf die in einem angeschlossenen Berichte der k. k. Bezirkshauptmannschaft dargelegten Verhältnisse zur Bestreitung der Kosten für die Schulbauten in Gurkfeld und Haselbach die Bewilligung zur Einhebung der von den betreffenden Gemeinden beschlossenen Steuerumlagen durch ein Landesgcsetz sich als dringend nothwendig darstellt. — Was dagegen die Kosten für den prvjectirten Schulbau in Cirkle anbelangt, so sei sie mit dem Antrage der k. k. Bezirkshauptmannschast Gurkfeld einverstanden, daß mit Rücksicht auf die geschilderten beschränkten Vermögenskräfte der Schulgemeinde die Baukostensumme auf 6 Jahresraten vertheilt und sonach successive eingebracht werde, daher die k. k. Landesregierung in dieser Beziehung nur die Bewilligung einer dieser Kosten-vertheilung entsprechenden Umlage befürwortet. Der Landesausschuß hat es der Erwägung deS hohen Landtages anheim gestellt, ob die Erlassung eines Landesgesetzes zur Einführung der bezeichneten Gemeindeumlagen bewilliget, beziehungsweise in Antrag gebracht werden könne. Der zur Berichterstattung eingesetzte Ausschuß muß die nähere Auseinandersetzung der Gründe, welche ihn zur Stellung der nachfolgenden Anträge geleitet haben, wegen der drängenden Zeit bei dem bevorstehenden Schlnssc der Session dem mündlichen Vortrage des Berichterstatters vorbehalten, und kann also im Allgemeinen nur kurz berühren, daß er in Anbetracht der zwingenden Sachlage, in der sich die Gemeinden befinden, wornach sie die Geldmittel für die bereits in's Werk gesetzten Schulhausbauten oder Ankäufe absolut aufbringen müssen, und keinen andern Ausweg als die Ausschreibung »onUmlagen haben, ferner in Anbetracht, daß die Gemeinden selbst die Bereitwilligkeit zur Einzahlung dieser Umlagen ausgesprochen haben, bei Nichtgenehmigung dieser Umlagen aber gegenüber den drängenden — unzweifelhaft zu Recht bestehenden Forderungen der Bauführer, resp. der Verkäufer, oder jener Personen, die den Baufond vorgeschossen haben — bei bereits längst eingetretener Fälligkeit der Zahlungsfristen in noch größere Verlegenheiten und Kosten gebracht würden, sich bewogen fand, die Bewilligung dieser Umlagen in den nämlichen Perzentenansätzen, wie solche von beit Gemeinden in Antrag gebracht wurden, zu befürworten, mit einer einzigen Ausnahme, rücksichtlich jener für den Schulbau in Cirkle. Was die Umlagen für den letzt bezeichneten Schulbau anbelangt, so theilt der Ausschuß die Ansicht der k. k. Landesregierung, daß dieselben auf eine angemessene Reihe von Jahren zu vertheilen wären, um ihren empfindlichen Druck auf die Steuerträger thunlichst abzuschwächen. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Gurkfeld hält die Erhöhung der Steuerlast durch so bedeutende Zuschläge, wie schon oben angedeutet, ebenfalls für bedenklich, und die Eindringlichkeit derselben bei dem Umstande, als die Gemeinde sehr arm ist, und da schon jetzt 4 — 5jährige Steuerrückstände eingetrieben werden müssen, für sehr fraglich ; doch glaubt die k. k. Bezirkshauptmannschaft andererseits, daß eben, weil die Armuth so groß und ihre Quelle hauptsächlich in einer wahrhaft traurigen Verkümmerung der natürlichen Begabung der Bevölkerung zu suchen ist, Abhilfe geschaffen werden müsse, und diese könne nur ein zeitgemäßer realistischer Volksunterrichl bringen. Der Bau eines Schulhauses in Cirkle bleibe also umsomehr eine unabweisliche Nothwendigkeit, weil das einzige Haus, welches zur Unterbringung der jetzigen Schule in Cirkle sich eignet, und auch hierzu von der Gemeinde gemiethet ist, demnächst vom Eigenthümer selbst benöthiget und gekündet werden wird. Da hier der Bau erst in Angriff zu nehmen ist, so lasse sich eine Vertheilung der Baukosten aus mehrere Jahre leicht vornehmen. Der veranschlagten Baukostensumme Pr. 4.338 fl. 50 kr. entspricht eine Umlage von 14096/iooX- Die Bezirkshauptmannschaft ist der Ansicht, daß diese Umlage auf 6 Jahre repartirt, erschwinglich wäre. Der Ausschuß hat sich für die Vertheilung der Kosten auf 7 Jahre und für die mittlerweilige Fruktifi-zirung der eingesammelten Beiträge entschieden und wird dementsprechend seinen Antrag stellen. Bevor aber zu den Anträgen geschritten wird, muß die Gesetzesstelle, welche die Competcnz bei Einführung von solchen Gemeindeumlagen regelt, angeführt werden. Der diesfalls maßgebende §. 79 des Gemeindegesetzes vom 17. Februar 1866 lautet: „Zuschläge, welche 15# der direkten Steuern oder der Verzehrungssteuer übersteigen, sind an die Bewilligung des Landesausschusses gebunden. Zuschläge, welche 25% der direkten oder Verzehrungssteuer übersteigen, können nur mit Bewilligung des Landtages stattfinden; für Zuschläge, welche 50# der direkten oder 30# der Verzehrungssteuer überschreiten sollen, ist aber die Erwirkung eines Landesgesetzcs erforderlich". Diescmnach stellt der Ausschuß folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Gemeinde Savenfiein wird die Einhebung einet 2951/100# Gcmeindcumlage auf die direkten Steuern für das Jahr 1868 bewilliget. 2. Der Gemeinde Ober-Naffenfuß wird die Genehmigung zur Einhebung einer 40#igen Gemeindcumlage auf die direkten Steuern für das Jahr 1868 ertheilt. 3. Der Gemeinde St. Margarethen bei Klingenfels wird die Einhcbung von Gcmeindezuschlägen auf die direkten Steuern mit 40# für das Jahr 1868 und mit 35# für das Jahr 1869 bewilliget. 4. Der Gemeinde Sturia wird die Genehmigung einer Gemcindeumlage auf die direkten Steuern für die Jahre 1868, 1869 und 1870 mit je 50# in der Steuergemeinde Sturia und mit je 25# in der Steuer-gemeinde Kovk ertheilt. 5. Der Gemeinde Cirkle wird bewilliget, von den zur Schule in Cirkle eingeschulten Insassen zur Aufbringung der Schulhausbaukosten Gemeindeumlagen auf die direkten Steuern in den Jahren 1868, 1869, 1870, 1871, 1872, 1873 mit je 20# und im Jahre 1874 mit 2096/i00% einzuheben gegen dem, daß die eingehenden Concurrenzbeiträge bis zur einzutretenden Verwendung entsprechend fruktifizirt werden. 6. Zur Deckung der Schulauslagen in Haselbach wird der Gemeinde Cirkle die Einhebung einer 2169/100% Gemcindeumlage auf die direkten Steuern von den zur Schule in Haselbach eingeschulten Insassen für das Jahr 1868 bewilliget. 7. Der Gemeinde in Gurkfeld wird die Genehmigung ertheilt, von ihren nach Haselbach eingeschulten Gemeinde-insassen eine Umlage von 23% auf die direkten Steuern pro 1868 einzuheben. 8. Der hohe Landtag ertheilt die Zustimmung, daß in der Gemeinde Gurkfeld von den zur Gnrkfelder Schule eingeschulten Insassen eine Umlage ans die direkten Steuern für das Jahr 1868 mit........................ 7483/100°/0 und für die darauf folgenden 5 Jahre 1869 bis 1873 mit je........................... 5442/100% eingehoben werde. 9. Der hohe Landtag ertheilt die nachträgliche Zustimmung zu den schon in den Vorjahren ausgeschriebenen und auch bereits größtentheils eingezahlten Gemeinde-Umlagen auf die direkten Steuern in der Gemeinde Gurkfeld zur Deckung der Haselbacher Schulbaukosten pr. 7445/100°/0. 10. Der hohe Landtag ertheilt die Zustimmung, daß die Gemeinde Trebelno eine 81 °/0 Gemeindeumlage von allen direkten Steuern für das Jahr 1868 einhebe. 11. Der Landesausschuß wird beauftragt, die Beschlüsse 8, 9 und 10 der hohen Regierung zur Erwirkung der A. h. Sanktion mitzutheilen. Nachdem jedoch die Einführung so hoher Gemeindeumlagen bei der ohnehin drückenden Steuerlast und notorischen Armuth der Bevölkerung sehr bedenklich erscheint, so kann eine solche Ueberspannung der Steuerkräfte auch dort nicht befürwortet werden, wo sie zur Errichtung neuer Schulen, so wünschenswerth und nützlich sie auch sonst sein mögen, angefordert wird. Um sie zu vermeiden, gibt es nur das Mittel, daß vor dem Baubeginne die ganze Baukosten- und Erhaltungssumme der Schulen ordnungsmäßig sichergestellt werde. Der Ausschuß stellt daher schließlich den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: Die hohe Regierung wird ersucht, bei Errichtung neuer Schulen dahin zu wirken, daß vor dem Baubeginne die Bedeckung sowohl der Bau- als der Erhaltungskvsten derselben ordnungsmäßig und unter thunlichster Rücksichtsnahme auf die Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinden sichergestellt werbe". (In der nun folgenden Spezialdebatte werden die Ausschußanträge ohne Debatte ihrem vollen Inhalte nach von dem h. Landtage genehmiget. (Vsi odborovi nasveti obveljajo brez posebnega razgovora.) Landeshauptmann: Die 3. Lesung entfällt hier, weil es lauter Separatanträge sind, welche einzeln angenommen wurden. Wir kommen nun zu dem Berichte des Verfassungsausschusses über die Petition der Bezirksärzte um Uebernahme ihrer Gehaltsbezüge auf den Landesfond. Poročevalec Svetec: (bere iz odra, — liest von der Tribüne) „Odbor za občinske in ustavne zadeve je to prošnjo prevdaril, in vidi skrb . petentov popolnama upravičeno, ako bi se odpravile okrajne blagajnice (Bezirkskassen) in bi kak drug zaklad ne stopil na mesto sedanjih okranjih blagajnic. Kirurgi so naši deželi po kmetih, ker so zavoljo pičlih dohodkov, dohtorji medicinae in chirurgiae zelo redid, neobhodno potrebni, in obžalovati je, da je nadvladal princip, po kterem imajo sčasama nehati kirurgi, kakor je nehala v Ljubljani medicinsko - kirurgi vna šola. Kirurgi so v več krajih edini zdravniki, ki ozdravljajo bolne ljudi, al oni so še veliko več: oni so organi javne sanitete, kterih se poslužujejo ces. politične in sodnijske gosposke. Glede na vse to svetuje odbor, naj se prošnja kirurgov takole reši: Slavni deželni zbor naj sklene: 1. Že poterjeno 4. točko v računskem sporočilu zarad začasnega obstanka okrajnih blagajnic naj deželni odbor v pismu do ;c. k. vlade podpira še posebno s tem, da deželi toliko potrebni kirurgi ne pridejo v kako nevarnost zarad službene plače; 2. deželnemu odboru se daje naloga, da se ob enim z c. k. deželno vlado v dogovor spusti, kako naj se okrajnim kirurgom po prestanku okrajnih blagajnic vstanovi stanovitna plača in to ne le iz blagajnic občinskih (Gemeindekassen), temuč tudi iz zakladov ces. političnih in sodniških gosposk, in sicer zato, ker okrajni kirurgi niso samo na službo občini , temuč so tudi, kakor distriktni h siki, organi javne sanitete. Landeshauptmann- Wünscht Jemand der Herren im Allgemeinen über diese Anträge zu sprechen? (Nach einer Pause — po prestanku.) Wenn nicht, so eröffne ich die Spezialdebatte. (In derselben werden die Ausschußanträge 1 und 2 in zweiter und dritter Lesung von dem hohen Landtage zum Beschluß erhoben. — Nasveta 1. in 2. obveljata v 2. in 3. branju brez debate.) Wir gelangen nunmehr zur Berathung über den Bericht des nämlichen Ausschusses, betreffend die authentische Auslegung des Stiftbriefes für das Flachenfeld-Wollwitz'sche Canonicat. Berichterstatter Kromer: (liest von der Tribüne — bere iz odra) „Hoher Landtag! In der Sitzung vom 23. September l. I. wurde dem Verfaffungsausschusse auch die Prüfung der stiftbrieflichen Bestimmungen des an der hiesigen Kathcdralkirche bestehenden v. Flachenfeld-Wollwitz'schen Canonicates zur Erstattung des gutächtlichcn Berichtes zugewiesen: a) Ob unter den gegenwärtig obwaltenden, aus den Verhandlungsakten vorliegenden Verhältnissen an der sogleichen Wiederbesetzung des gedachten Canonicates zu beharren, und b) ob zur Erlangung dieses Stiftplatzes nach den bezüglichen Bestimmungen des Stiftbriefcs die krainische Landstandschaft unbedingt erforderlich sei. Nach eingeholter Information aus den Stiftungsakten hat der Verfassungsausschuß die erste Frage einstimmig dahin beantwortet, daß bei dem Umstande, weil das v. Flachenfeld-Wollwitz'sche Canonicat bereits seit dem Jahre 1858 unbesetzt, die Dotation mit jährlichen 1200 st. gesichert, auch ein sonstiges Hinderniß der Wiederbesetzung derzeit nicht vorhanden ist, — eine weitere Anhäufung der Jnterkalar-Einkünfte nicht wohl zulässig, daher an der sogleichen Wiederverleihnng zu beharren sei. — Sollten jedoch nach eingeleiteter Konkursausschrcibung irgend welche bisher nicht vorliegende Anstände sich ergeben, welche die Wiederbesetzung als unthunlich oder nicht räthlich stellen, so wird sie der hohe Landtag in seiner nächsten Session zu erwägen haben. Als Anhaltspunkt zur Beantwortung der zweiten Frage enthält der Stiftbrief vom 16. März 1722 lediglich nachfolgende Bestimmung: Statuo ut . . . nonnisi sanguine junctum ac agnatum prae cognato aut affine, proximiorem prae remotiori, demum deficientibus hujus modi alium Nobilem Provincialem in hoc ducatu, ejusque actu effective incorporate partibus natum, nullatenus autem ullo unquam tempore aut modo alienigenum praesentet. — Jus patronatus Excelsis Inclitae Provinciae Statibus omni submissione dedico ac consigno. — In casu vacantiae in Comitiis publi-cis, non autem ullo pacto extra eadem — Nobilem tarnen Provincialem — ac in patria natum subjectum, non tantum pietate et moribus, verum etiam requisite literarum studio praeditum, nec non inopem prae-sentare studebunt. Die Majorität des Ausschusses war nun der Ansicht, daß in dieser Verfügung das Erfvrderniß der Land-staudschaft irgend klar nicht ausgesprochen sei; indem mit den Worten „Nobilis Provincialis“ ohne gleichzeitigem Beisatz „imatriculatus“, sowohl der landständische — als auch der Landesadcl überhaupt bezeichnet werden konnte; und weil es zudem bekannt sei, daß nicht dem gcsammteu Landes-Adel auch das Recht der Landstandschaft zustand. Aus dem Beisatze „ac in patria natum, nullatenus autem alienigenum“ — könne gleichfalls nicht gefolgert werden, daß entweder „Nobilis Provincialis“ mit „landständischer Adel" gleichbedeutend, oder aber das Wort „Provincialis“ dabei ganz überflüssig — indem letzteres schon dtirch die Worte in patria natum et non alieni-genum“ angedeutet sei. — Denn diese beiden Bestimmungen können ebenso treffend auch dahin ausgelegt werden, daß der Bewerber dem LandeS-Adcl angehören, und daß er nebstbei auch im Lande geboren sein müsse. — Nachdem jedoch das vorbestandene k. k. FiSkalamt bereits am 25. August 1796 sein Gutachten dahin abgab, daß der v. Flachenfeld'sche Stiftbrief die krainische Landstandschast anfordere, und weil dieses Gutachten bei den meisten bisherigen Konknrsansschreibungen und Besetzungen auch wirklich zur Richtschnur genommen wurde; so wäre auch bei den künftigen Verleihungen des hier gedachten Cano-nieateS Cent kraiuisch-ständischen Adel der Vorzug in der Art zu wahren, daß hiedurch die Eompetenz-Fähigkeit deS übrigen Landesadels nicht ausgeschlossen wird. — Uebri-gens aber hätte sich der Compctcnz- Rayon nach dem Wortlaute des Sliftbriefcs auch auf alle jene Läuder-gebiete zu erstrecken, welche zur Zeit der Errichtung deS Stiftbriefes mit unserem Kronlande wirklich vereiniget waren. — Der Verfassungsausschuß findet sonach zu beantragen : Der hohe Landtag wolle beschließen: a) An der sogleichen Wirderbesetzung des v. Fla-chenfeld-Wvllwitz'schcn Canonicates sei zu beharren. b) Die Kvnkuröausschreibnng habe in der Art zu erfolgen, daß zu diesem (5attenuate die Verwandten des Stifters, und in deren Abgänge adelige in Krain geborene Bewerber mit Einschluß jener Ländergebiete, welche zur Zeit der Errichtung des Stiftbriefes vom 16. März 1722 mit dem Kronlande Krain wirklich vereiniget waren, und zwar zunächst die Bewerber vom krainisch - ständischen Adel, und nach diesen auch andere Bewerber deS kraini-fchcn Adels in obiger Landesausdehnnug berufen sind. c) Der Vollzug dieser Beschlüsse und die Vorlage des Besetzungsvorschlages in der nächsten Landtags-Session wird dem Landesausschusse zugewiesen". Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. XXI». Ätzung. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause ■— po prestanku.) Wenn nicht, gehen wir zu der Spezialdebatte über. Wünscht Jemand der Herren zu dem ersten Antrage des Verfassungsausschusses zu sprechen? (Nach einer Pause — po prestanku.) Wenn nicht, so betrachte ich diesen Antrag als vom h. Hause genehmiget. Wünscht Jemand der Herren zu Antrag 2 das Wort? Landesprästdent: Rücksichtlich des zweiten Theiles des AnSschußan-trages weiß ich nicht, ob im Ausschüsse zur Sprache gekommen ist, daß für den Fall, als die Verfügung des Stifters ihrem Wortlatlte nach nicht mehr durchführbar ist, weil eben die Möglichkeit, ausschließlich krainisch-land-stäudische Familien zu berücksichtigen entfällt, doch es darum zu thun sein mußte, die vom Stifter getroffene Bestimmung so wenig als möglich zu erweitern, daraus würde sich die juridische Nothwendigkeit ergeben, zunächst auf jene Adelichen Rücksicht zu nehmen, welche den vom Stifter vorgeschriebenen Eigenschaften der vormaligen Landstandschaft sich am meisten nähern, d. i. der Herren- und Rittcrstand und bann erst in dritter Linie die einfachen Adeligen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand der Herren zu sprechen? Poslanec dr. Toman: Prosim besede. V odboru se je mislilo, da se ne more dalje segati, kakor se je poročalo, in mislim, da se dalje segati ne more in predlog gre na to, da ima kranjski-stanovni žlahtnile (ständischer Adeliger) edini le pravico na to in ko bi tega ne bilo, sploh „kranjski žlahtnila" in sicer taki, ki so v kranjski deželi, ali v krajih, ki so enkrat k deželi spadali, ko „žlahtniti" rojeni. Nisem mislil zglasiti se za besedo, čeravno se mi zdi, da ni na tanko razložil gospod poročevalec Kromer, kaj se je v odboru govorilo, in sicer posebno zarad tega, kako se ima tolmačiti beseda ustanoval-nega pisma „nobilis provincial is“. O tem smo se vprašali, ali je bil ustanovnih Flachenfeld „stonovske žlalite"? kajti če je bil, je gotovo želel, da je eden stanovske žlahte njegov naslednik in zvedelo se je, da je bil „žlahte stanovske“. Tedaj že iz tega izvira, da je on mislil tega narediti za kanonika, ki je take žlahte, kakor je on sam bil in on je bil „stanovske žlahte". Po tem smo se odločili, da „provincialis nobilis" ima veljati za „žlahtnika stanovskega“. To je gotovo. Da smo pa šli dalje in da smo razširili „provincialis nobilis“ tudi, če pomanjkajo „stanovni žlahtniti", sploh na „kranjske žlahtnike", se je to zgodilo iz tega vzroka, ker je gotovo željel ustanovnih, da naslednik v kanonikatu naj bode saj „kranjski žlahtnih" sploh, če „stanovnega žlahtnika" ni nobenega več, ki bi mogel slediti v kanonikatu. Tako se bode na vsak način volja, želja »stanovalca naj bolje spolnila in to zapoveduje postava. Drugih pogojev pa staviti ne moremo, posebno ne moremo še reči, da med „stanovnimi žlahtniti" imajo „gospodje, vitezi" itd. posebne predpravice, ker vsi ti so bili „stanovni žlahtniti". Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand von den Herren zum 2. Antrage das Wort? Wünschen der Herr Berichterstatter? Berichterstatter Kramer: Es ist während der Vorberathung davon gesprochen worden, daß es wünschenswerth wäre zu erfahren, ob der Stifter p. Flachenfeld dem ständischen Adel angehört habe. Gestern Abends sind uns Behelfe hiefür noch nicht vorgelegen. Erst heute ist mir von einem Mitgliede des betreffenden Ausschusses mitgetheilt worden, daß v. Flachenfeld richtig dem ständischen Adel angehörte. Ich habe indessen auf den Umstand, ob er dem ständischen Adel angehörte oder nicht, weniger Gewicht gelegt; sondern ich legte, — und ich glaube auch im Sinne der Majorität des Ausschusses — das vorzüglichste Gewicht darauf, wie der Stiftsbrief nach seinem Wortlaute und Sinne sich auslegen lasse, und wie bisher bei Verleihung der erledigten StiftSplätze vorgegangen worden sei. Und sowohl der Wortlaut des Stiftsbriefes, als auch der Vorgang, welcher bei den bisherigen Verleihungen beobachtet wurde, geben der Vermuthung Raum, daß bisher wirklich der landständische Adel angefordert wurde. Der Andeutung des Herrn Landespräsidenten, daß nach dem landständischen Adel zunächst der Herren- und Ritterstand berufen wäre, dürfte dadurch entsprochen worden sein, weil der gesammte begüterte krainische Ritterstand ohnehin dem landständischen Adel angehörte. Nur der einsacke Adel gehörte als solcher nicht zum landständischen Adel. Landeshauptmann: Die Debatte ist geschloffen. Wir schreiten nun zur Abstimmung. Ich bitte den Herrn Berichterstatter den Ausschußantrag b. noch einmal vorzulesen. Berichterstatter Kramer: (liest — bere.) „Die Konkursausschreibung habe in der Art zu erfolgen, daß zu diesem Canonicate die Verwandten des Stifters, und in deren Abgänge Adelige in Krain geborene Bewerber — mit Einschluß jener Ländergcbiete, welche zur Zeit der Errichtung des Stiftbriefes vom 16. März 1722 mit dem Kronlande Krain wirklich vereiniget waren, und zwar zunächst die Bewerber vom krainisch - ständischen Adel, und nach diesen auch andere Bewerber des krainischcn Adels in obiger Landesausdehnung berufen sind". Landeshauptmann: Ich bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich — nijeden ne vstane.) Der Antrag b. ist angenommen. Berichterstatter Kramer: Der Ausschußamrag c. lautet: (liest — bere) „c. Der Vollzug dieser Beschlüsse und die Vorlage des Besetzungsvorschlages in der nächsten Landtagssession wird deni Landesausschuffe zugewiesen". Landeshauptmann: Wenn Niemand von den Herren zu diesem Antrage das Wort wünscht, betrachte ich diesen Antrag als vom h. Hause genehmigt. (Nach einer Pause — po prestanku.) Der Antrag c. ist genehmigt. Ich bitte nun jene Herren, welche die ganze Vorlage, welche aus drei Theilen besteht, in 3. Lesung annehmen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich — nijeden ne vstane.) Diese Vorlage ist vom hohen Hause in 3. Lesung angenommen. Wir gelangen nunmehr zu dem Berichte des Stras-senausschusses, betreffend die Großlupp-Obergurker Straße. Berichterstatter v. Langer: (Liest von der Tribüne — bere iz odra) „Hoher Landtag! In der 20. Sitzung am 1. Oktober 1868 ist dem Straßenausschusse die Vorlage des Landesausschusses betreffend den Stand der Großlupp-Obergurker Concur-renzstraßen-Bauangelegenheit zur Vorberathung zugewiesen worden. Der Ausschuß hat sich über diese Straßenbau-Verhandlung genau informirt und hat den vom LandeSaus-schuffe erstatteten Bericht, so wie die von demselben gestellten Anträge der Sachlage vollkommen entsprechend befunden. Der Straßenausschuß empfiehlt daher dem h. Hause die unveränderte Annahme dieser Anträge, dahin lautend: Der h. Landtag wolle beschließen: 1. Die Flüssigmachung des Subventionsbetrages von 1800 fl. wird zur genehmigenden Wissenschaft genommen. 2. Die Anweisung eines unverzinslichen Vorschusses aus dem Landesfonde pr. 3000 fl. auf Rechnung der Concurrrenzbeiträge der Bezirke Sittich, Rudolfswerth, öernembl und Möttling gegen Rückerstattung im Laufe des Jahres 1869 wird nachträglich genehmiget. 3. Eine weitere Subvention von 3000 fl. aus dem Landesfonde wird bewilliget. 4. Der Landesausschuß wird beauftragt, im Einvernehmen mit der k. k. Landesregierung dahin zu wirken, daß diese Unterstützungsbeträge entsprechend verwendet werden, daß sohin die Straße ehethuulichst ausgebaut und dem Verkehre übergeben werde". Landeshauptmann: Wünscht Jemand von den Herren zu diesen Anträgen das Wort? Abgeordneter Dr. Savinscheg: Zu dem Punkte 4 werde ich mir erlauben einen Zusatzantrag zu stellen. Die Großlupp-Obergurker Straße wurde vom Ausschüsse als eine dringend nothwendige erkannt, und zwar aus dem Grunde, weil sie bestimmt ist, die kürzeste und ebenste Verbindung der Hauptstadt des Landes mit dem tiefen Unterkrain zu vermitteln. Der Umstand nun, daß diese Unterkrainer Straße an das Kulpa-Thal grenzt, und die Insassen des Bezirkes Öentembl nicht unbedeutende Concurrenzbeiträge zum Ausbaue dieser Straße leisten, und da sie doch einen Vortheil von dieser Straße haben möchten, veranlaßt mich die Aufmerksamkeit des h. Hauses darauf zu lenken, daß dieser Vortheil den Insassen des öernembler Be- zirkes nicht zufließt, wenn dieser Straßenzug nicht derart geführt wird, daß für den Verkehr Communicalions-mittel geschaffen werden, welche diesem Wunsche Rechnung tragen. Ich würde daher folgenden Zusatz zu Punkt 4 des Ausschußantrages beantragen: „Der Landesausschuß habe der Fortsetzung des Großlupp-Obergurker Straßenzuges in der Richtung über Ainöd, Čmtmšntc, Semič, gegen Möttling und 6er-nembl die nöthige Aufmerksamkeit zuzuwenden". Dieser Antrag dürfte dadurch hinlänglich gerechtfertigt seht, weil durch den von mir angedeuteten Straßenzug, N'ie ich schon Anfangs erwähnte, die kürzeste und ebenste Verbindung mit dem tiefen Unterkrain vermittelt wird. Landeshauptmann: Wird dieser Zusatzanlrag unterstützt? Ich bitte jene Herren, welche den so eben vernommenen Antrag unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht — se vzdignejo.) Wünscht noch Jemand das Wort? Abgeordneter Kromer: Ich habe bereits im vorigen Jahre angeregt, daß vielleicht in keinem Theile Krains eine so schlechte Straßenverbindung besteht, als die Verbindung der beiden Bezirke öernembl und Möttling, sei es mit den Bezirken Neu-stadtl und Seiscnberg, oder mit dem Nachbar-Bezirke Gottschee. Ich habe deshalb schon damals beantragt, den Insassen von Gottschee, öernembl und Möttling eine Subvention für den Fall in Aussicht zu stellen, wenn sie eine bessere Straßen-Verbindnng herstellen wollten. Diese Subvention wurde ihnen auch zugesichert, seither ist jedoch in der Sache nichts geschehen. Ich möchte daher wiederholt anregen, daß die Bezirksvorsteher von Gottschee und ÖernemM aufgefordert werden, für eine mehr entsprechende Straßen-Verbindung zu sorgen. Ich steile sohin den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die hohe Landesregierung werde ersucht, die Amtsvorsteher der Bezirke Gottschee und CernemM aufzufordern, einer mehr entsprechenden Straßenverbindung ihrer angrenzende» Bezirke die entsprechende Fürsorge zuzuwenden. Landeshauptmann: Wird der eben vernommene Antrag unterstützt? Ich bitte jene Herren, welche denselben unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht — se vzdignejo.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht »och Jemand zu Punkt 4 zu sprechen? Poslanec dr. Costa: Kakor lani bi jaz tudi letos nič ne imel zoper ta predlog gospoda Kromerja; pa meni se zdi, da ta cesta, o kteri misli in govori gospod Kromer, vendar ni tako važna in potrebna okoličanom Kočevskega in Metliškega okraja, ker do zdaj niso prav nič storili, da bi se zvršila. Že po sklepu lanskega deželnega zbora je naznanil deželni odbor slavni c. kr. vladi in dotičnim občinskim zastopom, da je slavni deželni zbor privolil subvencijo, ako se naredi taka cesta; pa ni duha ne sluha o nji, nobeden se ni oglasil. Tedaj vprašam, kako pride deželni zbor na to, da bi še enkrat tako ponudbo storil, ker se nobeden oglasil ni ? Zato mislim, da je to prav nepotrebno, ker lanski sklep še zmirom stoji in velja in če se kdo oglasi za to, je še zmirom privoljeno dati subvencijo. Jaz bodem tedaj glasoval zoper predlog gospoda Kromerja. Abgeordneter Kromer: Ich selbst kann bestätigen, daß diesfalls ungeachtet der zugesicherten Subvention bisher nichts geschehen ist. Der Grund hiervon liegt in der noch immer bedeutenden Apathie und Theilnahmslosigkcit der Bezirksinsassen von 6ernembl und Gottschee gegen Alles, was gemeinsame Interessen betrifft. Sie brauchen eine schärfere Anregung besonders zur entsprechenden Straßenerhaltung. Daß diese Obsorge sehr am Platze und nothwendig sei, wird Niemand in Abrede stellen können, der nur einmal die Straßenverbiudung von Gottschee nach Čmmnbl und Möttling befahren hat. Das sind Straßenzüge, die kaum mit Saumpferden geschweige mit Wägen zu passircn sind, und es scheint mir nicht angezeigt, solch' unzweckmäßige Straßen als Bezirksstraßen zu erhalten. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? Werichterstatter v. Langer: Die Anträge, welche die beiden Herren Vorredner Dr. Savinscheg und Kromer gestellt haben, beziehen sich meiner Ansicht nach auf einen ganz verschiedenen Gegenstand. Wir haben hier ja nur über den Stand des Neubaues der Großlupp-Obcrgurker Straße zu berathen und über die Rechnung, welche der verehrte Landesausschuß vorgelegt hat, Beschluß zu fassen. Die andern Straßen sind schon längst Concurrenz-straßen gewesen, während von dem Baue dieser Straße noch nicht die Rede war. Ich erkenne zwar reckt gern an, daß es sehr wünschenswerlh ist, die in diese Straße einmündende Concurrenzstraßc durch den Rudolfswerther Bezirk zu bauen, zu verbessern, umzulegen, zu verbreitern it. drgl. Allein dazu sind die Organe bereits gegeben, dazu ist das Straßcucomile, die Gemeinderepräsentanz, die Bezirkshauptmannschaft berufen, wo die eine oder die andere dieser (Korporationen oder Behörden das Ihrige wohl zu veranlassen im Stande sein wird. Der Ansicht des Herrn Landcsgerichtsrathcs Kromer, daß von Seite der Straßencomite's gar nichts geschehe, muß ich doch theilweise entgegentreten. So wird von Seite des Neustadtlcr Straßeucomile's mit bedeutenden Kosten an der Umlegung des Berges bei 6er-nembl gearbeitet; es ist weiters die Absicht dieses Canute's im nächsten Jahre noch mehr zu leisten, und ich glaube, wenn von anderer Seite dasselbe geleistet wird, was von dem Rudolfswerther Straßencomite ausgeführt wird, so möchte dem Zwecke auch ganz entsprochen werden. Ich verharre daher auf dem Ausschußantrage, indem das Uebrige meiner Meinung nach nicht hierher gehört, sondern im besondern Wege durch die Straßencomite's und Bezirkshauptmannschaften ausgeführt wird. (Sehr gut! — Prav dobro!) Landeshauptmann: Die Debatte ist geschlossen. Mit Beziehung auf Die Anträge 1, 2 und 3 hat sich Niemand zum Worte gemeldet, ich betrachte dieselben daher als vom h. Hause genehmiget, bei dem 4. Antrage sind 2 Amendements eingebracht worden. Der Antrag Nr. 4 lautet: „Der Landesausschnß wird beauftragt, im Einvernehmen mit der k. k. Landesregierung dahin zu wirken, daß diese Unterstützungsbeträge entsprechend verwendet werden, daß sohin die Straße ehethunlichst ausgebaut und dem Verkehre übergeben werde". Dazu hat Herr Abg. Dr. Savinscheg folgendes Amendement eingebracht: „Der Landesausschuß habe der Fortsetzung des Großlupp-Obergurker Straßenzuges in der Richtung über Ainöd, Čennoštiic, Semič gegen Mottling und öernembl die nöthige Aufmerksamkeit zuzuwenden", und Herr Abg. Kromer den Zusatzantrag: „Der h. Landtag wolle beschließen, die h. Landesregierung werde ersucht, die Amtsvorsteher der Bezirke Gotlschee und ČernemM aufzufordern, einer mehr entsprechenden Stras-fenverbindung ihrer angrenzenden Bezirke die entsprechende Fürsorge zuzuwenden". Ich glaube, man kann ohne Anstand über den Antrag Nr. 4 des Ausschusses abstimmen und dann die übrigen Anträge, wie sie gestellt worben sind, anschließen. Aögeordneter Kromer: Was meinen Antrag anbelangt, so verzichte ich auf die Abstimmung, und begnüge mich damit, daß dieser Gegenstand zur Kenntniß des Herrn Landespräsidenten gelangt ist. Landeshauptmann: Beharren Herr Abg. Savinscheg auf Ihrem Antrage? Abgeordneter Ir. Savinscheg: Ich muß darauf beharren. Landeshauptmann: Wir werden also zuerst über den Ausschußautrag abstimmen, und ich bitte diejenigen Herren, welche mit demselben in der Fassung, wie ich ihn eben vorgelesen habe, einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich — nobeden ne vstane.) Das h. Haus hat denselben genehmiget. Nun bitte ich jene Herren, welche den Antrag des Herrn Dr. Savinscheg, welchen ich gleichfalls eben vorgelesen habe, annehmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht — zgodi se. Während der Zählung — ko je prešteval) Ich bitte stehen zu bleiben. (Nach der Zählung — ko je preštet) Es ist die Majorität, er ist daher angenommen. (Beifall und Heiterkeit — pohvala in veselost.) Wir kommen nunmehr zu dem Berichte des Stras-seiiausschusses über die Petition des Gemeindevorstandes in Grafenbrunn um Einreihung der St. Peter-Dorneg-ger Straße unter die Concurrenz-Straßen. Poročevalec pl. Langer: (bere iz odra — liest von der Tribüne) „Slavni zbor! V 20. seji 1. Oktobra 1868. leta je prejel cestni odbor peticijo predstojništva Knežke občine, da bi se cesta med Šenpetrom in Trnovem med skupne ceste v vrstila. Cestni odbor poroča o tem naslednje: Ta cesta je bila do sedaj državna cesta, bila je pa lansko leto izključena (ekskamerirana), ker se je napravila od Šenpetra do Reške ceste nova kantovska cesta. Da je pa ta cesta za vso to okolico še dosti važna, da se med skupne ceste všteva, gotovo ni treba obširnih dokazov, in težko se bode nad tem na kterikoli strani dvomilo. Tudi je nedvomljivo, da se s cesto, ktera je 8024 sežnjev dolga, ktera skozi več srenj in 18 vasi pelja, more kakor s srenjsko cesto ravnati, in da se samo srenjam za popolno oskrbljevanje nalaga. Tu gre le za to, da se formalno izreče, da se ta cesta med skupne v vrsti. Akoravno se še obravnava s c. kr. vlado in s kompetentno vojaško gosposko — če ni morebiti kakega zadržka zastran te vvrstitve iz vnanjih ali vojaških razlogov — misli vendar cestni odbor, da mora, upajoč, da bodo gotovo dotične gosposke pritrdile, predlog 'staviti: 1. Slavni deželni zbor je zadovoljen s tem, da se cesta med Šenpetrom in Trnovem med skupne ceste vversti. 2. Deželnemu odboru se daje naloga, da po sprejembi potrditve od c. kr. deželne vlade in c. kr. vojaške gosposke za to skrbi, da se dotično v vrstenj e kot deželna postava potrdi. 3. Koj ko bo ta deželna postava izdana, naj deželni odbor za to skrbi, da se ta skupna cesta Bistriškemu cestnemu odbora v oskrbljevanje izroči“. (Dr. Costa: Dobro! — Gut!) Landeshauptmann: Wünscht Jemand der Herren im Allgemeinen über diese Anträge zu sprechen? (Nach einer Pause — po prestanku.) Wenn nicht, so eröffne ich die Spezialdcbate. (In derselben werden die Ausschußanträge 1, 2 und 3 ohne Debatte genehmiget. — Odborovi predlogi 1., 2. in 3. se potrde brez debate.) Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Straßenausschusses über eine Petition der Straßencomite's von Rästach und Gurkfeld um eine Subvention zu den Kosten der Erhaltung der Steinbrück-Munkeudorfer Bezirksstraße, dann zri den Kosten der Herstellung einiger baufälligen Kunstobjekte an dieser Straße und namentlich einer Brücke über die Neuring. Berichterstatter v. Langer: (Liest von der Tribüne — bere iz odra) „Hoffer Landtag! In der Sitzung vom 29. September 1868 ist dem Ausschüsse für Straßenangelegenheiten ein Einschreiten der Straßencomite's von Račach und Gnrkftld um die Bewilligung von Subventionen zu den Kosten der Er-h a ltung der Munkendorfer Bezirköstraße und der Herstellung mehrerer baufälliger Kunstobjekte an derselben, namentlich der Neuring-Brücke zur Prüfung und Antrag-stellung zugewiesen worden. Hierüber erstattet der Ausschuß folgenden Bericht: Die fragliche Straße von Raöach über Gurkfeld und Munkendorf bis zum Anschlüsse an die Rudolfswerth-Agramer Reichsstraße war ehedem ebenfalls eine Aera-rialstraße, wurde aber nach Eröffnung der Steinbrück-Sis-seker Eisenbahn erkamerirt, und durch das Landesgesetz vom 2. April 1866 Post-Nr. 36 als Concurrenzstraße erklärt, in Folge dessen auch die Uebergabe derselben an die Straßencomite's von Raöach und Gurkfeld erfolgte. Diese beiden Connie's behaupten nun, daß den in ihrem Concurrenz-Gebiete gelegenen Gemeinden durch die Zuweisung dieser 23700 Klftr. langen Straße eine ganz unerwartete und unerschwingliche Last aufgebürdet worden sei. Zur Begründung dessen führen sie an: 1. Daß die jährlichen Gesammterhaltungskosten für die ganze Raöach-Munkendorfer Straße nach geschehener Eröffnung der Steinbrück-Sissekcr Eisenbahn also unmittelbar vor Ucbergabe dieser Straßenstrecke an die beiden Straßencomite's einen jährlichen durchschnittlichen Aufwand von 6000 fl. in Anspruch nahmen. 2. Daß die dringend nothwendige Herstellung der 32 Klftr. langen Neuringbrücke einen einmaligen Bauaufwand von 6000 fl. erheischt. 3. Daß endlich für die weitern dringend gewordenen Herstellungen von hölzernen Geländern, Brücklingen u. s. w. auf der ganzen Straßenstrecke eine weitere einmahlige Bauauslage von circa 3500 fl. erfordert wird. Was nun die diesem Kostenerfordernissc gegenüberstehende Concurrenzpflicht und Leistungsfähigkeit der betreffenden Contribuenten anbelangt, so ergeben sich aus den in B et C beiliegenden durchgehends anö authentischen Quellen geschöpften Ausweisen folgende Resultate: a) Daß zur Concurrenz bei der Raöach-Munken-dorfer Straße berufen sind im Ganzen 16 Ortschaften mit 720 Häusern und 4588 Seelen, wobei aber zu bemerken ist, daß alle diese Ortschaften nicht einmal das für ihren eigenen landwirthschaftlichen Betrieb nöthige Zugvieh besitzen und daß dieselben außer zu der genannten Straße noch zu vielen andern Cviicurrenz- und Gemeindestraßen zu concurriren haben. b) Daß die Jahresquote sämmtlicher direkter Steuern für die beiden Sleuerbezirke Raöach und Gurkfeld nach der letzten Vorschreibung 49.654 fl. 96 kr. betrug. c) Daß die Bezirksumlagen der bei dem Bezirke Raöach und Gurkscld schon jetzt 10 und 12 Perzente der direkten Steuern betragen, ohne noch die bedeutende Jah-resauölage für die Munkendorfer Straße in Anrechnung gebracht zu haben, und daß außerdem noch die verschiedenen Gemeinden dieser beiden Bezirke mit den bedeutenden im Ausweise D näher spezifizirten Gemeinde-Zuschläge für Lokal- und Schulbedürfnisse belastet sind. d) Endlich, daß diese beiden Bezirke außer der 6 Meilen langen Munkendorfer Straße noch andere Concurrenzstraßeit, deren Länge bei Raöach 7 74, bei Gurkfeld 87a Meilen beträgt, somit im Ganzen 213/i Meilen an Concurrenzstraßen und nebstdem noch viele wegen ihrer Steilheit sehr schwierige Gemeindestraßen zu erhalten haben. Alle diese authentischen von jeder Ausschmückung oder Uebertreibung ferne bleibenden Daten sprechen gewiß lauter, als jede weitwendige Auseinandersetzung dafür, daß die Erhaltung der Munkendorfer Straße für die eigenen Kräfte der dazu berufenen Bezirke und Gemeinden eine reine Unmöglichkeit sei, und daß daher, wenn diese Straße nicht ganz in Verfall gerathen soll, mir aller Beschleunigung auf eine ergiebige Aushilfe gedacht werden müsse. 1. Die gedachten Straßencomite's bitten daher, daß ihnen aus dem Landesfonde eine regelmäßig wiederkehrende Jahres - Subvention zur Erhaltung der gedachten Straße vom Jahre 1868 angefangen im Betrage von mindestens jährlichen 1600 fl., und 2. als einmaliger Beitrag zum Baufoude für die Herstellung der baufälligen Kunst- und anderer Objekte an dieser Straße (hauptsächlich der Neuringbrücke) die Summe von mindestens 4000 fl. — darunter 1000 fl. noch im Jahre 1868, und 3000 fl. int Jahre 1869 — gewährt und flüssig gemacht werden möge. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Gurkfeld, welche vom Landesausschusse um eine gefällige Begutachtung des vorliegenden Einschreitens der Straßen-Comite's ersucht wurde, unterstützet dasselbe und weiset ausführlich noch nach, daß insbesondere der Bezirk Račah mit den Auslagen für die Herstellung und Erhaltung der in seinem Rayone, in meist gebirgiger und beschwerlicher Lage befindlichen Straßenzüge, welche häufig den Verwüstungen durch Wildwässer, Schneestürze und Erdabrutschungen ausgesetzt sind, und an Den sich unverhälknißmäßig viele Kunstobjekte, als: Brücken, Škarpen, Wasserdurchlässe und ausgedehnte Geländerstrecken befinden, stark belastet sei. Wenn auch durch ein mehrjähriges Anspannen der Concurrenz bis zur äußerst gesetzlich zulässigen Grenze von 10°/o die Bedeckung des vorhandenen Bedarfes mühselig erreicht werden könne, so erscheine es nach der Ansicht der k. k. Bezirkshauptmannschaft doch unbillig, diese Bezirke mit so hohen Beiträgen für Straßen-Eonservirungen zu belasten, während andere Conciirrenzgebiete im Lande so glücklich seien, ihren Jahresaufwand Jahr aus, Jahr ein mit einer 4—6prozentigen Umlage zu decken. Die gegenwärtige Vertheiluitg der Straßenlast im Lande sei nach Gerichtsbezirken auf einer ganz unrichtigen Basis erfolgt. Bis ein gerechterer allgemeiner Vertheilungsmaßstab gefnnden werde, hätte die nothwendige Ausgleichung durch Landessubventionen zu geschehen, und es befürwortet daher die k. k. Bezirkshauptmannschaft die Bewilligung einer jährlichen Landes-Sudvention für die Erhaltung der Raöach-Munkendorfer Straße in dem Maße, als der Aufwand für Straßcnzwecke in diesen Bezirken ein höheres Umlags-percenk als in andern Concurrenzgebieten erfordert. Für den Bau der Neuringbrücke hingegen, welche nicht aus Holz, sondern gewölbt hergestellt werden soll, und wofür die Kosten ans beiläufig 6.000 fl. veranschlagt sind, befürwortet die Bezirkshauptmannschaft eine Unterstützung aus Landesmitteln mit 4.000 fl., da diese Kosten durch die Concurrenz ohne empfindlichen Druck nicht aufgebracht werden könnten, und selbst da erst in einer Reihe von Jahren. Die Brücke erheische aber dringend einer sofortigen Reparatur, weil sie schon derart schadhaft sein soll, daß der Verkehr über dieselbe aus polizeilichen Rücksichten demnächst werde gesperrt werden müssen. DaS Straßcn-Comite, dessen Mitgliedermehrzahl die in Rede stehende Straße und deren gegenwärtigen Stand aus eigener Anschauung kennt, vermag die von den betheiligten Straßen-Comite's und der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gurkfeld dargelegte Ansicht einer Ueberbürdung der Concurrenzgebiete Raöach und Gurkfeld mit Slraßen-Erhaltungsauslagen, und also der Nothwendigkeit einer Subventionirung nicht zu theilen. Diese als Reichsstraße in einer sehr soliden Weise hergestellte in ganz gutem Stande befindliche Straße, auf welcher zudem kein übermäßiger Verkehr, und daher auch keine übergroße Ausnützung des Straßenkörpers stattfindet, erfordert — zumal auch das Schottermateriale in der Nähe vorhanden ist — keinen solchen Aufwand an Conservirungsarbeiten, welche eine Subvention aus den ohnehin sehr beschränkten und vielseitig in Anspruch genommenen Landesmitteln rechtfertigen würde. Zur Bestimmung eines Beitrages für den Brückenbau über die Neuring stehen dem Straßenausschusse, da kein Plan, noch ein Kostenüberschlag vorliegt, und die Nothwendigkeit der Herstellung einer gemauerten, anstatt einer hölzernen Brücke vorläufig gar nicht begründet ist — keine hinreichenden Anhaltspunkte zu Gebote. Diesemnach stellt der Ausschuß folgende Anträge: Der h. Landtag wolle beschließen: 1. Das Gesuch der Straßen-Comite's von Raöach und Gurkfeld um eine Jahressubvention für die Erhaltung der Raöach-Muiikendorfer Concurrenzstraße im Betrage von mindestens 1.600 fl. jährlich wird abgelehnt. 2. Der LandeSauöschuß wird ermächtiget, den genannten beiden Comite's einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Herstellung einer Brücke über die Neuring zu bewilligen, jedoch erst dann, wenn ihm die ensprechende Begründung der Nothwendigkeit dieser Brückcnherstellung und das Detailprojekt, so wie die Lizitations-Verhandlung vorliegen wird. Diese Landessubvcntion darf jedoch ein Drittel der Baukosten nickt übersteigen und höchstens 2.000 fl. betragen. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte über diese Anträge. Wünsckt Jemand der Herren zu sprechen? (Nach einer Pause — po prestauku.) Wenn nicht, so gehen wir zu den einzelnen Anträgen über. Wünscht Jemand der Herren zu dem Antrage 1, welcher die Ablehnung einer Subvention enthält das Wort? (Nach einer Pause — po prestanku.) Wenn nicht, so stimmen wir ab und ich bitte die Herren, welche diese Ablehnung genehmigen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich — nobeden ne vstane.) Der Antrag 1 ist von dem h. Landtage angenommen. (Eben so wird der Antrag Nr. 2 ohne Debatte vom h. Hause genehmiget. — Tudi 2. predlog obvelja brez debate.) Die 3. Lesung entfällt, weil eine Ablehnung nicht den Gegenstand einer Abstimmung bildet. In der heutigen Sitzung wurde noch eine Petition des Straßencomite's von Reifnitz vorgelegt, worüber der Bericht des Straßenausschusses dem h. Hause nun vorgetragen werden wird. Berichterstatter v. Langer: (Liest von der Tribüne — bere iz odra) „Hoher Landtag! Der Straßenausschuß erstattet über die ihm zugewiesene Petition des Reifnitzer Concurrenz-Straßencomite's um die Bewilligung der Umlegung der Concurrenzstraße zwischen Soderschitz und Oblak, dann zwischen Soderschitz und Laserbach mit Gewährung einer jährlichen Subvention von 1600 fl. durch 3 Jahre folgenden Bericht: Das Projekt des Straßencomite's geht dahin, den steilen Boncar-Berg zu umlegen, um eine bequemere Verbindung der Bezirke Reifnitz und Gottschee mit der Süd- bahn resp. mit der Station Rakek herzustellen. Zu diesem Behufe wird die Ausführung einer neuen Bezirksstraße von Sodertziö über Sedlo, und Keröalo bis an die Laa-ser Bczirksgrenze in Antrag gebracht, von wo über Ravno und Studenz in der Richtung gegen Oblak eine ziemlich gute Gemcindestraße besteht, welche sich mit geringen Kosten ebenfalls in eine Concurrenzstraße umwandeln ließe. Diese umgelegte Straßenstrccke mit nur stellenweise höchster Steigung von 3'/2 Zoll pr. Klft. hätte eine Länge von 6355 Klft. und würde nicht nur die Verbindung zwischen SoderLiö und Oblak, sondern auch zwischen So-beršič und Laserbach über Ravno vermitteln, und es könnten also nach Herstellung dieser neuen Strecke als Con-currenzstraßen in Abfall kommen: a. Die brandige Concurrenzstraße über Sigma-ritz, Mlaka und Podklang nach Oblak in einer Länge von 3935 Klftr. b. Die von der vorigen jenseits Sigmaritz sich ausästende Concurrenzstraße über Gora nach Laserbach pr. 5400 Klft., wornach also int Ganzen eine Straßen- länge von ................................... 11335 Klft. aus der Concurrenz entfallen und im Entgegenhalte mit der neu herzustellenden Stras-scnlänge per................................ 6355 „ die Konscrvirung einer Straßenlänge von . 4980 Klft. für die Concurrenz in Ersparung kommen würde. Das Projekt empfehle sich übrigens hauptsächlich aus dem Grunde, weil die bestehenden Bezirksstraßen, deren Auflassung angestrebt wird, eine fast durchgehends so starke Steigung (größtentheils von 6 bis 12 Zoll pr. Klft.) haben, daß ein lebhafter Verkehr auf denselben sich nicht entwickeln könne und die Frachtspesen für die auszuführenden Naturprodukte ganz unverhältnißmäßig ver-theuert werden. Allein die Durchführung dieser Straßcn-baute lasse sich selbst bei äußerster Anspannung der Be-zirksconcurrenz durch die Ausschreibung einer Umlage in dem höchsten gesetzlick gestatteten Perzentensatze von \0% nur in dem Falle bewerkstelligen, als eine ergiebige Landessubvention durch 3 Jahre von mindestens 1600 fl. jährlich gewährt würde. Aus dem Gesagten geht hervor, daß es sich zunächst um die Frage der Auflassung z w e i e r bestehenden Bezirksstraßen und andererseits um die Einreihung einer neu zu bauenden Straßenstrecke in die Kategorie der Concurrenzstraßen handelt. Hierzu ist aber nach §. 16 des Straßenconcurrenz-Gesetzes für das Herzogthum Krain vom 14. April 1864 die Erwirkung eines L a n d e s g c s e tz e s erforderlich, und es muß der Einbringung eines solchen Laudesgesetzes die Verhandlung mit den Betheiligteii, dann in Absicht der öffentlichen und militärischen Rücksicht die Vernehmung der einschlägigen Behörden vorangehen. So lange diese gesetzlich vorgeschriebene Vorverhandlnng nicht durchgeführt und die Einreihung der neuen Straße in die Klasse der Bezirksconcurrenzstraßen im Wege der Landesgesetzgebung nicht erfolgt ist, kann im Hinblicke auf den §. 10 des Concurreuzgesetzes auch von einer Subventionirung der betreffenden Straßenstrecke aus dem Landesfonde keine Rede sein. Diesemnach stellt der Ausschuß folgenden Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: Das vorliegende Einschreiten des Straßencomite's von Reifnitz wird dem Landesausschusse mit der Weisung übergeben, vorerst die im §. 16 des Concurrenzgesetzes vorgeschriebene Verhandlung zu pflegen und sohin die entsprechenden Anträge hinsichtlich des diesfalls zu erlassenden Landesgesetzes und des eventuell zu gewährenden Landesbeitrages zu den Kosten des fraglichen Straßenbaues in der nästen Seffion einzubringen". Landeshauptmann: Wünscht Jemand der Herren das Wort zu diesem Antrage? (Nach einer Pause — po prestanku.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung und ich bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich — nobeden ne vstane.) Der Ausschußantrag ist somit vom hohen Landtage , angenommen. Nun kommt der Bericht des Landesausschnffes über eine Zuschrift des Justizministeriums die Gerichtssprengel betreffend. Poročevalec dr. Costa: Slavni zbor! Še le 29. septembra t. 1. je došlo deželnemu odboru sledeče pismo naddeželne sodnije v Gradcu: (bere — liest) „In Gemäßheit des hcrabgelangten hohen Justiz-ministerial-Erlaffes vom 15. September 1868, Z. 14533, hat das f. k. Oberlandesgericht die Ehre dem löblichen f. k. Landesausschusse die aus Anlaß der letzten Justiz-organistrung vorgekommenen Eingaben, welche eine Aenderung der bestehenden Bezirkseintheilung anstreben, in 7. und Die beim hohen Justizministerium vorgekommenen Petitionen in y2 zur gefällig weitern Veranlassung im Sinne des §. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1868 R. G. B. Z. 59 einzuschließen. • Graz am 22. September 1868". Kakor je očividno, deželnemu odboru ni bilo mogoče, izdelati natančno sporočilo, kako in ktere pre-membe o sodnijskih okrajih se bi lcoj zdaj nasvetovale; meni bi bilo sicer, ker sem vse gg akte pregledal, mogoče naštevati slavnemu zboru vse različne misli in prošnje, ki so izrečene v teh peticijah in zapisnikih, vendar mislim, da slavnemu zboru ne bode ugodno zdaj poslušati to, tem več, ker deželnemu odboru ni mogoče gotovega predloga staviti. V obče le izrečem, da tukaj se najdejo vse te prošnje zarad osnovanja posebnih sodnij v Senožečah in Kostanjevici, kterih je slavni zbor po predlogu peticijskega odseka že letos sklenil; potem se najde tudi prošnja in protest o premeinbi Radoliške sodnije in prestavljanju sodnije iz Radolice v Bled, — potem zarad osnove posebne sodnije v Cirknici i. t. d. Nektere teh reči smo, kakor sem že rekel, v letošnjem zboru sklenili, druge reči pa potrebujejo natančnega prevdarka in mnogo preddela. Zatoraj stavi deželni odbor predlog: „Naj slavni deželni zbor naloži deželnemu odboru, da v prihodnji sesiji tega slavnega zbora na tanko sporočuje v tej stvari in naj natanke nasvete stavlja zarad premembe sodnijskih okrajev“. Landeshauptmann: Wünscht Jemand der Herren zu dem eben vernommenen Antrage das Wort? Poslanec dr. Toman: < Jaz obžalujem, da od c. kr. vlade niso došle vse dotične prošnje popred nam v roke, in sicer zato, ker mi je bilo od gosp. ministra pravoslovja obljubljeno ustmeno, da bodo te prošnje v deželni zbor prišle o pravim času, da bode deželni zbor odločevati mogel, ko so tudi prišle iz Kostanjevice in Senožeč enake prošnje v deželni zbor. Ker smo pa o teh dveh že določno sklenili, mislim samo omeniti, da zarad teh dveh sklepov se nimajo tudi te prošnje še enkrat zavračati na deželni odbor, tem več, da jih predloži mi-nisterstvu, tako, da je ta reč rešena in nima več v odbor priti. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause, po prestanku) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung, und ich bitte jene Herren, welche mit dem Ausschußantrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich, nijeden ne vstane.) Der Ausschußautrag ist vom h. Hause genehmiget. Die Tagesordnung ist erschöpft und zugleich die letzte Tagesordnung erledigt. In Folge der Erledigung aller unserer Geschäfte, und in Folge A. h. Befehles ist diese Landtags-Session zu Ende. Meine Herren! nur ein Paar Worte! (Die Versammlung erhebt sich, zbor se vzdigne ) Das Werk ist vollbracht! Groß und schwierig waren die Aufgaben, die Sie zu lösen hatte», mit Rücksicht auf die kurze Zeit, die uns zu Gebote stand. Sie kehren mit dem Bewußtsein vollkommen erfüllter Pflicht in Ihre Heimat zurück. Ich, für meine Person, danke Ihnen für die mir bewiesene Nachsicht in der Leitung der Verhandlungen des Landtages, ich danke Ihnen insbesonders und aus vollem Herzen für das mir oft und insbesondere jüngst bethätigte Wohlwollen. Ich danke meinem verehrten Herrn Stellvertreter für die mir freundlichst geleistete Aushilfe bei der Leitung der Verhandlungen. (Zum Herrn Landcspräsidenten gewendet — obrnen k deželnemu predsedniku) Ihnen, Herr Landespräsident, statte ich im Namen des h. Landtages meinen Dank ab für die freundliche Theilnahme, die Sie allen unseren Sitzungen gewidmet, und bitte unseren das Wohl des Landes fördernden Beschlüssen Ihre gütige Unterstützung zur Erlangung der A. h. Sanction zu gewähren. Nun komme ich zum Besten, worin Alle immer nur Eine Stimme, nur Ein Herz haben, zu dem Rufe, welchen wir unserm allergütigsten Kaiser und Herrn widmen wollen, nämlich: Gott erhalte, Gott fegtu, Gott schirme unsern Kaiser Franz Joses I.! (Die Versammlung stimmt in ein dreimaliges begeistertes Hoch-, Slava - und Živio- Stufen ein. — Ves zbor navdušeno kliče: Hoch! Slava! in Živio!) Und wegen des morgigen Tages nochmals ein Hoch! Der Landtag ist geschlossen. LandesprLftdent: Ich bitte, Herr Landeshauptmann . . . Landeshauptmann: Der Herr Laudespräsident wünscht noch zu sprechen. Landespräsident: Ich danke Ihnen, Herr Landeshauptmann, für die gütigen und sremidlichen Worte, die Sie an mich gerichtet. Ich bin den Verhandlungen des h. Landtages mit der aufrichtigsten und wärmsten Theilnahme gefolgt; Sie haben viele wichtige Gegenstände erledigt, Sic haben mehrere Verhandlungen, die das materielle und geistige Wohl des Landes betreffen, mit Eifer und Gründlichkeit der Beratbung unterzogen. Es sind mehrere neue Bausteine zu unserem staatsrechtlichen Ausbau geliefert worden. In andern Priuzi-pienfragen haben sich die Ideen gewiß geklärt und die Gesichtspunkte vielleicht erweitert. Gerade in diesen letzter» Debatten mag manchesmal ein lebhafteres Wort gefallen sein, ich bin aber überzeugt, es wirb Niemand davon persönlich empfindlich berührt sein, sondern im Gegentheil, die Erinnerung daran wird Ihnen die Nothwendigkeit, das Bedürfniß gegenwärtig halten, gerade in diesen Fragen nach Mitteln und Wegen zur Verständigung und Vermittlung zu suchen. Was mich betrifft, darf ich versichern, daß ich mich glücklich, sehr glücklich schätzen werde, so oft ich in den Fall komme, Ihre Arbeiten erfolgreich zu machen, den . Samen, der hier gestreut wurde, in fruchtbaren Boden zu pflanzen, damit er blühe und gedeihe zum Wohle und Gedcshen Ihres Heimatlandes. (Lebhafter Beifall, Bravo-, und Živio - und Slava - Rufe. — Živahna pohvala. Pravo-, Živio - Slava - Klici.) Poslanec dr, Bleiweis: Prosim besede. Slavni zbor! V tem momentu stoji deželni zbor na razhodu. Naj mi bode dovoljeno v imenu večine zbora besedico spregovoriti. Zborovali smo kratek čas, dober mesec dni. Ako se ozremo na pretekli čas, vidi se, da je deželni zbor dovršil mnogovrstnih in prevažnih opravil za domovino našo. Dovršil je nekoliko njih popolnoma, druga pa je napotil, da se rešijo v kratkem času. Ako se ozremo tedaj na delo svoje, vzamemo slovo lahko s to dobro vestjo, da smo spolnili dolžnosti svoje, kakor smo slišali tudi iz vikšega mesta. Res, da je šumelo včasi, da je hudo šumelo, ko je vsaka stranka iz svojega stališča zagovarjala svojo stvar. Nam je bila sveta naloga, ko nas je poslal narod slovenski za zastopnike svoje, to je iz kmečkih občin, trgov in mest,—nam je bila prava — sveta naloga, da smo bojevali se za svobodo,, na podlagi narodni, za svobodo na podlagi svete vere očetov naših. Z veseljem pa konstatiram, da je deželni zbor soglasen bil takrat, ko je šlo za to, da bi se polajšali narodu našemu bremena, ki ga tarejo po silnih davkih. (Dobro! Gut!) Obravnavali smo svoje naloge zmirom v domačem slovenskem jeziku. Gospoda moja, ne mislite, da smo koga hoteli s tem žaliti; naš namen bil je le v posest vzeti pravice naroda našega, namen naš bil je kazati očitno svetu, da je slovenski jezik sposoben biti parlamentarni jezik, kakor vaš nemški jezik, — kazati to djansko, kar zahtevamo po svojih predlogih, da je jezik slovenski sposoben, da stopi v šole in uradnije. (Dobro! dobro! — Gut! gut!) 8 tem pa, gospoda moja, da smo osnovali mnogo postav, niso še postave gotove; treba jim je sankcije Njih Veličanstva. Zahvalo izrekam do prečastitega gospoda cesarskega namestnika, da je tako marljivo vdeleževal se naših debat; s to zahvalo pa združujem prošnjo, naj zagovarja pri ministerstvu to, kar smo mi v zboru sklenili; — povejte visokemu ministerstvu dunajskemu, da večina zborova je to sklenila, to je, večina dežele naše, ki nas je, ko je bil deželni zbor razpuščen, vdrugič izvolila, in s tem zaupanje izrekla, ktero ima do nas. (Živahni dobroklici na levici in med poslušalci. — Lebhafte Gutrufe links und auf der Gallerie.) Visoko ministerstvo dunajsko pa bode imelo priliko zdaj pokazati, da spoštuje auto n o m i j o deželno, to je, autonomy o tisto, ktera je fundament Avstriji zadovoljni, in le po zadovoljnosti vseh narodov tudi močni Avstriji! Vam, prečastiti gospod predsednik, pa se zahvaljujem, da ste vodili krmilo ladjice zborove tako, da je cela prijadrala do svoj eg a cilj a. (Veselost, Heiterkeit.) Moja zadnja beseda pa je ta, kakor je bila prva naša, in to tem več, ker je jutri imendan presvetlega, našega cesarja, da vskliknem : Slava Veličanstvu cesarju našemu Franc Jožefu! (Ves zbor kliče trikrat živahno Slava! — Die gauze Versammlung stimmt in ein dreimaliges lebhaftes Slava! ein.) Landeshauptmann: Der Landtag des HerzvgthumsKrain ist geschlossen. Seja se konča o 30. minuti črez 8. uro. — Schluß der Sitzung 8 Uhr 30 Minute». Verlag des krairiischen Landesausschujs«^. Druck von I. Rud. Milliy in Laibach.