702 Amtsblatt Mr Laibacher Seitnng Nr. 10?. Freitag den IN. Mai 1867. Erkenntniß. Das l. k. Landesgericht in Lembcrg hat am 27ten April l. I., Z. 4962, zu Recht erkannt, daß der Inhalt der Broschüre: »l'i'lnvli komn^ cx^Ivi^ ^«'l^loiw i /,<Vv l!wv!> l'<,I>Iii<^s>" das in« § 05 :> St. G, vor-ncschcnc Verbrechen licgrnndc und d>ihcr dcrcn Verbrci» tnnn zu verbieten sei._________________________ (140—3) Nr. 310^ Collcttrs-Allsschlcibttitq. Bei dcm k. k. Landcsgcrichtc in Laibach ist die Stelle dcs Landtafel' ilnd Grlludbuchdirectious' Adjuncten mit dcm sistemisirten Gehalte von 735 fl. ö. W. zu besetzen. Die Vcwcrbcr habcn ihre gehörig belegten Gesuche binnen der Frist von vier Wochen, vom Tage der dritten Einschaltung dieser Kundmachung in die Laibacher Zeitung an gerechnet, bei dem unterzeichneten Präsidium im vorgeschrie denen Wege zn überreichen, darin ihre vollkommene Eignung zum Laudtafel- uud Grundbuchödicnste uud insbesondere die mit Erfolg abgelegte Prüfuug i'lber die Grnndbuchsführuug, so wie auch die Kennt' niß der slowenischen Ukrainischen) Sprache nachzn-weisen. Laibach, am 5. Mai 1867. Vom Präsldium deo k. k. Landesgcrichtco. (137—2) Nr. 2497. Edict. Von dem k. k. Landesgcrichte Laibach wird bekannt gemacht: Alls der gegen Johann Mcdcn, Johann Viramor nnd Martin Srimschck wegen Verbrechen des zum Nachtheile der Kirchencasse in Dobovc verübten Diebstahles in: Jahre 1863 abgeführten Untersuchung rührt noch eine den Bc schuldigten abgenommene uud seit 21. März 1865 hier deftouirte, aus Thaleru, Zwanzigern und verschiedenen Kupfermünzen bestehende Barschaft von 27 fl. 49'/2 kr. her, rücksichtlich welcher Diejenigen, welche ein Recht auf diefelbe nachweisen zn können vermeinen, aufgefordert werdeu, ihre Ansprüche hierauf nm fo gewisser binnen Jahresfrist nach der dritten Einschaltung dieses Edictes in der Laibacher Zeitung darznthnn, als widrigens diese unbekannten Eigeuthümeru gehörige Barschaft au die Staatskasse abgeführt werden wnd. Laibach, am 16. April 1867. (141—2) > Nr. 3979. Klllldllulchlmg. Nach dcm gcmeindcräthlichcn Beschlusse vom Heutigen haben die Ergänzuugswahlen für die Ge- meindevertretung der Landeshauptstadt Laibach für das Jahr 1867 an folgenden Tagen vorgenoui-men zn werden: der III. Wahlkörper wählt 2 Gemcindcräthe am 23.Mai, der II. Wahlkörpcr 5 Gemcinderä'the am 2 5 tcn Mai nnd der I. Wahlkörpcr 5 Gemeinderäthe am 2 8 ten Mai l. I. Für die etwa nothwendig werdenden engern Wahlen des rcfp. Wahlkörpers sind die Tage dcs 2 4., 2 7. nnd 2 9. Mai bestimmt. Diese Wahlen werden an obbestimmten Ta gen von 8 bis 12 Uhr Vormittags im städtischen Nathssaale stattfinden. Dies wird den Wahlberechtigten mit dem Bei fügen zur vorläufigen Kenntuisi gebracht, daß die Wählerlisten nnd Stimmzettel deuselben demnächst werden zukommen gemacht werden nnd daß allfällige Einwendungen gegen die Giltigkcit der Wahlen nach H 39 der Gcmciudeordnung biuncn 8 Tagen nach beendigten Wahlen beim Gemeinderathe einzubringen feien. Stadtmagistrat Laibach, am 3. Mai 1867. Der BurMmcisler: Dr. O. H.