71 Amtsblatt ^ur Laibacher Ieitung Nr. N. Montag dcn 14. Iänncr 1867. (12--I) Nr. 172. Kuudmachung. Auf Grund des Fmanzgesctzes von: 28. December 18«« —enthalten iu dem am 30. Dccem der 186« angegebenen Neichsqesetzblatte unter 3tr. 176 — laut'dessen die Einkommensteuer sammt dem außerordentlichen Znschlaae anch fiir das Jahr 18«7 z,l erheben ist, wird Nachstehendes bekannt ^Ulacht: 1. Zur Uebcrreichnna. der Bekenntnlsse über das Einkommen nnd der Anzeigen iider stehellde Bezüge Behuft der Einkommensteuerdemessnng pro 186? wird mit Bezug ans den im Verordnnnas blatte vom Jahre 1864 Seite :'.75 enthaltenen hohen Finanz-Ministerial Erlaß vo,n 8. October 1864, Z. 43507—2i:i3, die Frist bis Ende Jänner 1 867 festgesetzt, und werden die p. t. Einkommensteuer Pflichtigen diesfatts auf die HH 32 uud 33 des Ein kounuenstenergesetzes vom 2!). October 184!) und die Vollzugsvorschrift hiezu . t. Einkouuueusteuerpflichtigen der Stadt Lcnbach wird insbesoudere eriuuert, ihre Fas sioncn uud rücksichtlich Auzeigen pro 1867 inner halb der oben festgesetzten Frist uumittelbar bei diesem Hauptsteueramte zuverlässig zu überreichen. Diejenigen, welche ihre Gewerbe verpachtet haben, wollen in ihren Bekenntnissen den Pächter namhaft machen und zngleich angeben, in welchem Stadttheile nnd in welchem Hause die Gcwcrbs-ausübuug stattfindet. Die Gewcrbspächter aber haben über den Pachtnutzeu abgesonderte Einkommensteuerbekeunt nisse vorzulegen. Laibach, am 1!. Jänner 1867. Vom k. K. Hauptsieucramte. (7—3) " Nr. 44. LicftlttNsss-Ausschrcibcll. Bei dem h. k. Bergantte Idria inKrain werden « >tttt Metzrn Wcize», .. .^ c^ """ " Kukurutz mtttel>t Vfferte unter nachfolacnden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide musi durchaus rein, trocken "ud unverdorben sein, und dcr Mehen Weizen musi wenigstens^!! Pfund, das Korn 75» Pfund und der Kukuruh «2 Pf^d wiegen. 2. Das Getreide wird vou dem k k. Wilth.-schaftsanne zu Idria im Magazine in dcn cimcn-tirten Gcfäsien adgcincsscn und übernommen und jenes, welches den Qualitätö-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualisicirtcs Getreide dir gleichnamigen Gattung um den con-tractmäsngen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es stcht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intcrveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten must jedoch der Befund des k. k. Nirthschaftsamtes als richtig und unwidcr« sprechlich anerkannt werden, ch»c das) der Lie-ferant dagegen Einwendung machen konnte. !t. Hat dcr Lieferant das zu liefernde Getreide lnl'n Idria zu stellen, und cs wird auf Verlangen desselben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-krcuzer pr. Sack oder 2 Mehen zu leisten, 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. VergamtS-casse zu Idria, oder beider k. k. Landcshauptcasse zu Laibach gegen classenmaßig gestempelte Quittung. 5, Die mit einem 5l^Neuk>euzer-Stempel ver-scheuen Offerte haben längstens bis Endc Jänner imi7 bei dem k. k. Bergamte zu Idria einzutreffen. «. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und .Quantität Getteide der Lieferant zu liefern Willens ist, und der Preis llxxi Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körnen gattungen lauten, so stel)t es dem Bcrgamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sichelstellung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Vertrags-Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein lttperc. Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tages-curse, oder die Quittung über dessen Deponirung bei irgend ciner montanistischen (5asse oder der k. k. Landeshauplcasse zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksichl genommen werden könnte. Sollte Kontrahent die Vertragsverbindlichkei-ten nicht zuHallen, so ist dem Aerar das Recht ein. geräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium, alb an deffen gesammtem Vermögen zu regressiren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Ge-treide-Liefel ung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo--dann er die eine Hälfte des Getreides bis <5nde Februar «8N7, die zweite Hälfte bis Mitte März »Ntt7 zu liefern hat. U. AufVerlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide-Säcke vom k. k. Bergamle gegen jedesmalige »ldnungsmäßige Rückstellung un^ entgeltlich, jedoch ohue Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen all fälligen Verlust an Säcken während der Lieferung haftend. II). Wild sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Eontractsbe-dingniffe erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Eontracts-Bedingun« gen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, das; die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechlöstreitigkeiten, das Aerar möge als Kläger odcr Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellungs-und Executionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fiscalamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind , welchem dcr Fiscus als Geklagter untersteht. Vom k. k. Bergamte Idria, am l. Jänner 1867. Kundmachung. Der Viagistrat dcr Landeshauptstadt Laibach briugt hiemit zur allgemeinen Kenntnis;, das; der erste Jahrmarkt am III. d. M. beginnt. Magistrat Vaidach, am l.'i. Jänner l«<>7. Dcr Bürgermeister: Dr. G. H. <5osta. Kundmachung. ^lm l 8. d.M., Vormittags um U) Uhr, wird bei dem Magistrate die Licitatiou für die mehrjährige ^ermiethima, der städtischen Krambude ^)l'r. l ^ iu der Elephautengasse abgehalten werden. Stadtmagistrat Laibach, an, N. Jänner 1«K7. Drr VlilgsrmciNel: Hr. (3. H. (l'osta.