^llttMatt M LaMchlt Zcltung. ^r. 188. Samstag den 20. August 1853 Z. 433. i. (2) Nr. 184». Kundmachung. Laut Concursauöschreibung der k. k. Post' Direction Agram vom 2!». Juli 1853, Z llI3«, ist im dortigen Postbezirke eine Elevenstelle mit dem Adjutum jährlicher 2UU N. gegen Erlag einer Dienstescaution von 3W st in Elledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gchötig instruirten Gesuche unter Nachweisung der geschlichen Erfordernisse, so wie ihrer Sprach-kenntnlsse bei der genannten k. k. Postdirection längstens bis Ende August 1853 im Vorschrift' mäßigen Wege einzubringen, und darin anzugeben, ob und in welchem Grade dieselben mit einem Postb.dienstetcn dcs gcnannten Directions-dezirkcö verwandt oder verschwägert sind. K k. Postamt Laibach am l3. August ,853. Z. 43l " (2)" ^" Nr. 7!>I2 Verlautbarung. Am 9. September l853 zwischen lU uud 12 Uhr Vormittags wird in der Amtskanzlei der k. k. Laibacher Bezirkshauptmannschaft eine ö'ffcnt' liche Verhandlung zur Bicherstellung verschiedener Naturalien und Service - Bedürfnisse für die in Laibach und Concurrcn; diölocirten k k. Trupp.n, auf dic Dauer vom l November l853 bis lch-tcn Juli und alternativ auch bis letzten October, in Ansehung des Heues aber nur bis Ende August ll<54 im Subarrendirungs « Wege abgehalten wrrden, ») in taglichen 24 achtpfündigen Heu» ^ -d) >, » 84 zehnpfündigen Heu^ D c) » » Itttt dreipfündigen Streue « stroh- 5i». wahrend des Winters, cl) in monatlichen l.5U Metzen Holzkohlen, o)» » NU Pfund Kerzen, t')» « 80 Pfund Talg, ß) » >> NU Maß Brennöl, während deS Sommers, l')» „ »5<»Mchcn Holzkohlen, l)» » Utt Pfund Kclzen, l«.) » » 3U Pfl'nd Talg, I) » » UU Mast Brc,n,ol, und in) M vierteljährigen 4MM zwölfpfündigcn Vet< telstroh - Portionen. Auch wird am nämlichen Ta;e eine VerHand, lung zur Deckung des auf die Dauer vom l. Auaust «854 bis Ende Juli 1855 entfallenden Bedarfes von IUW, sage: Eintausend Klafter harten 3l> Zoll langen Brennholzes Ttatt finden DieUntelnehmungölustigen werden eingeladen, zu den Vct Handlungen der Rede an dem ein-gangsbezeichncten Tage anher zu erscheinen, wo sie von Seite der Commission die nähern Liefe rungsbedlngnisse, in so ferne sic solche nicht etwa schon von jcht an, in der Amtskanzlei des k. k. Laibacher Militär-Hauptverpflegö-Ma' gazins einjehen wollten, vernehmen können. Laibach am l3. August l853, Thomas Hlantschnig. Z^^ a (') " Nl^"^ Kundmachung. Von der küstenländisch-dalmatinischenFinanz-Landes-Direction wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die in dem beifolgenden Ausweise aufgeführten Weg -, Linien -, Brücken- und Ueber-fuhrmäuthefürdieVerwaltungsjahre l854, l855 und l85tt, und zwar entweder für alle diese drei Verwaltungsjahre, d. l. vom l. November 1853 bis letzten October 185«, oder für die beiden Verwaltungsjahre I«54 und l855, oder bloß für das Verwaltungsjahr 1854, im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachfolgenden Bestimmungen in Pacht gegeben werden': 8. l. Die Versteigerung wird bei derselben Tagsatzung zuerst für die einjährige, dann für die zweijährige und endlich für,die dreijährige Zeit- dauer abgehalten, und im Falle eines günstigen Erfolges für die längere oder kürzere Pachtzeit mtt Demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot über den Ausrufspreis sich als der vortheilhafteste darstellen wird. s-2. Aus dem beifolgenden Ausweise sind die Namen der Hauptstationen und der ihnen zugetheilten Filial-Einhebungen (Wehrmäuthe). dann die für jede Station, und zwar bei Linien - und Wegmäuthen nach der Mcilenzahl, bei Brückcn-und Ueberfuhrmäuthcn aber nach der Lange der Brücke und rücksichtlich nach der Strombreice festgesetzte Tarifclasse sammt dem für Ein Jahr bestimmten Ausrufspreise, dann die Organe, Orte und Tage, von welchen und an welchen die Versteigerungen vorgenommen werden, zu entnehmen H. :l. Zu diesen Versteigerngen werden alle Jene zugelassen, welche nach den Laudcsgesetzen zu solchen Geschäften und die bedungene Sicherstellung zu leisten geeignet sind. Für jeden Fall sind alle Jene sowohl von der Uebernahme als von der Fortsetzung einer Mauth-Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens verurtheilt, oder bloß aus Abgang rechtlicher Beweise hievon losgesprochen wurden. Dleiemgen Individuen, welche zu Folge des Strafgesetzes über Gefä'llsübertretungen wegen Schleichhandel oder einer schweren Gefällöübcr-tretung in Untersuchung g,zogen und abgestraft, oder wegen solcher Vergehen in Untersuchung gezogen, und wegen des Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, sind durch sechä auf den Zeitpunct der Ueber-tretung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre als Pacht-bcwerber ausgeschlossen.' H- 4- Wer im Namen eines Andern einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig legali-sirten Vollmacht seines Machtgebers bci der Commission vor der Limitation ausweisen und diese ihr übergeben. K. 5. Den Pachtlustigen ist gestattet, mündliche Anbote für die Pachtung einer oder auch mehrerer Stationen zusammen, insofcrne sie bei derselben Tagsatzung ausgcboten werden, was aus, dcm im Absätze 2 erwähnen Ausweise ersichtlich ^ ist, gegen dem zu machen, daß sie auf die im H. l<» bezeichnete Art die vorläufige Caution für alle jene Mauthen, für welche derGesammtanbot gestellt wird, erlegen. s «.Ebenso ist es gestattet, schriftliche Anbote, welche dem Stämpel von ,5 kr. für jeden Bogen unterliegen, für die Pachtung von Mäuthen e'nzureichen, und zwar auf die Pachtung blosi einer oder mehrerer Stationen, insofern dieselben bei der nämlichen Tagsahung versteigert werden, wobel der Offerent auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur für den Fall gelte, wenn ihm der ganze Complex, für welchen er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend einer Station überlassen wird. Die Staatsverwaltung behalt sich vor, je nach dem Ausschlagc dieser Pachtverhandlungcn die Resultate der Versteigerung für die einzelnen Maulhen oder jene der Licitation für größere Complexc zu bestätigen. §. 7. Bei den schriftlichen Anboten ist Folgendes zu beobachten: :<) Dieselben müssen mit dem zu Folge H. N> dieser Kundmachung als vorläufige Caution zu deponirenden Betrage in Barem oder in Staats-papieren, nach dem lehtbekannten börsemäßigcn Course belegt, oder mit dem Beweise, daß dieser Betrag bei einer Aerarial.Casse oder einem Gefällsamte in Barem oder hypothekarisch pupilla-risch sicher gestellt worden sei, daher so weit es sich um eine hypothekarische Sicherstellung handelt, mit der landtäsiich oder grundbüchlich einverleibten Verschrelbung, dem Grundbuchs- oder Landtafel-Extracte und der gerichtlichen Scha> zungs-Urkunde der Hypothek versehen sein l d) Dieselben müssen unmittelbar bei der Behörde, welche die Licitation der betreffenden Pachtungsobjecte vorzunehmen hat, vor dem Beginne der Licitation versiegelt eingereicht werden. c) Die schriftlichen Offerte müssen den Betrag, der für jede Station angeboten wird, in Zahlen und Buchstaben deutlich, ohne Beziehung auf andere Anbote, ausdrücken und sind von dem Anbotstcller mit dem Vor- und Zunamen, dann Charakter und Wohnort des Ausstellers zu unterzeichnen. Parteien, welche nicht schreiben können, haben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, und dasselbe ncbstdem von dem Namens-feitigcr und noch einem Zeugen unterfertigen zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldner zur ungetheilten Hand, nämlich Alle für Einen und Einer für Alle, dem Gefälls-Acrar zur Erfüllung der Pachtbedingungcn verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mitoffercnten namhaft machen, an welchen auch allein die Uebergabe des PachtobjectcS geschehen kann. ,!) Auf dem Umschlage des Offertes sind jene Mauthstationen, für welche der Anbot gemacht wird, deutlich anzugeben. <>) Die Anbote dürfen durch keine den Lici-tationsbedingungen nicht entsprechende Clauseln beschränkt sein, vielmehr müssen dieselben die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß der Offerent die in der Kundmachung vorkommenden und die bei der mündlichen Licitation vorgelesenen, in das Licitationsprotccoll aufgenommenen Vertragsbedingungen genau befolgen wolle. <) Die schriftlichen Offerte können so wie die mündlichen auf die im Eingänge dieser Kundmachung bcsprochclN'u Pachtpel ioden gestellt werden. k) Von Außen müssen diese Eingaben mit der 'Aufschrift bezeichnet sein: »Anbot zur Pachtung der (Weg-, Brücken- oder Ueberfuhr) Mauth-station oder Mauthstationen (mit Angabe des Namens oder der Namen delselben)." Ein Formulare eines solchen Offertes folqt unten zur Einsicht, l,) Die schriftlichen Offerte sind für die Offe-rcnten von dem Zeitpuncte der Einreichung — für die GeMs-Verwaltung aber erst von dem Tage, an welchem die Annahme derselben dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich. Die schriftlichen Offerte werden nach beendeter mündlicher Versteigerung in Gegenwart der Pacht, lustigen von dem Licitationscommissär, welchem sie von der Behörde, die sie in Empfang nahm, verzeichnet übermittelt werden, eröffnet und kundgemacht, wobei bemerkt wird, daß dcr Licitations^ act mit der Versteigerung einzelner Stationen mittelst mündlicher Anbote beginnt, und erst wenn diese geschlossen ist, die schriftlichen Offerte für die einzelnen Stationen und Ueberfuhren eröffnet und kundgemacht werden, dann daß, wenn dieß beendigt ist, die Versteigerung von Com-plexen mittelst mündlicher 'Anbote den Anfang nimmt, und erst, wenn auch diese abgeschlossen worden, die Reihe an die schriftlichen Offerte rer Concretal-Anbietcr kommt, wonach, wenn einmal die schriftlichen Concretal-Anbote eröffnet sind, kein Anbot mehr angenommen wird. Als Ersteher der Pachtung wird sodann Derjenige angesehen, der entweder bei der mündlichen Versteigerung oder nach dem ordnungsmäßigen schriftlichen Anbote als der Bestbieter erscheint, insofern dieses Bestbot den Ausrufspreis erreicht, überschreitet, und an und für sich zur Annahme und zum Abschlüsse des Pachtvertrages geeignet erkannt wird. . Hiebci wird, wenn ein mündliches und ,wll^ liches Anbot vollkommen gleich ft." mündlichen, unter zwei oder mehreren schnftl.chen 50« Anboten aber Jenem der Vorzug gegeben, für welches eine von dem Licitations-Commissär sogleich vorzunehmende Verlosung entscheidet. Bei der Würdigung der Eoncretal-Anbote wird die für einen ganzen Complex angebotene Summe mit Derjenigen verglichen, wclche sich aus den einzelnen Offerten für die Stationen des Complexes zusammen ergibt. Kommt ein (5on-cretal-Anbot der Summe der einzelnen Anbote für die Stationen des Complexes gleich, so wird dem Concretal-Anbote der Vorzug eingeräumt; kommt ein schriftliches Offert einem mündlichen gleich, so erhalt letzteres den Vorzug. §. 8. Der Pachter hat zur Sicherstellnng seines Pachtschillings eine Caution zu leisten, welche nach seiner Wahl in dem sechsten oder vierten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat. Im ersten Falle aber muß der Pachtschilling monatlich voraus, im zweiten Falle nur nach Ende eines jeden Monates entrichtet werden. H. !>. Diese Caution kann in Barem oder mittelst Hypothekarsicherstellung, oder in k. k. Staatspapieren bestehen, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden. Die Einverleibung der Hypothekarsicherstel-lung in den Grundbüchern und Wandtafeln geschieht auf Kosten des Pächters. H l«. Jeder Versteigerungslustige muß den sechsten Theil des auf ein Jahr entfallenden Auä-rufsprcises, bevor er zur Versteigerung zugelassen wird, der Commission als vorläufige Caution erlegen. Dieser Erlag kann eben so wie die oben (H. U) erwähnte Pachtcaution selbst in Barem oder in k. k. Staatspapieren geschehen. Auch kann dafür eine einverleibte Pragmatical - Sicherstel-lungsurkunde, mit Beibringung des neuesten Grundbuchs^ oder Landtafel - Exttactes und des Schähungsactes, eingelegt werden, welche jedoch mit der Bestätigung ihrer Annehmbarkeit von Seite der k. k. Kammerprocuratur jener Provinz, worin die verhypothezirten Realitäten gelegen sind, versehen sein muß. Zur Erleichterung für icne Versteigerunqä-lustigen, welche bereits Pächter einer Aeiavial-Mauth sind, wird gestattet, das; in Betreff derjenigen Personen, welche im Gebiete derselben leitenden Vezirksbehörde, in deren Gebiete die Mauthversteigerung, an welcher sie Theil nehmen wollen, Statt findet, eine Mauth oder mehrcre Mältthe bereits gepachtet, und ihre dießfällige Caution durch Erlag in Barem oder in Staatspapieren geleistet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution, lediglich eine Erklärung genügend ist, daß sie ihre für die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution vorlälisig als Fortsetzung für ihre künftige Verpflichtung ausdehnen. Es musi jedoch in diesem Falle der betreffende Pächter und beziehungsweise Pachtlustige durch eine an dem Tage der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung der compelc-nten Bzirks-Verwaltung nachweisen, dasi er mit keinem Pachtzins Rückstände von der von ihm bereits gepachteten Mauth aushaste, und dasi auf die von ihm als Caution dieser Mauthstation gewidmeten amtlich aufbewahrten Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sei, und überdieß, daß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Mauthpachtung geleistet wurde, für die Pachtung der Mauth, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Ver-steigerungö-Commission überreiche, und dieser Commission auch die ihm ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder der Ouittlmg über die hicfür erlegte bare Caution und die Empfangsbestätigung der^taats- wenn die bare Caution bei dem Tilgungsfonds fruchtbringend angelegt wurde, übergebe. H. I I. Gleich nach Beendigung dcr Versteigerung wird die als vorläufige Caution beigebrachte Sicherstellung, insoweit dieß mit Rücksicht auf die Bestimmungen des §. I dieser Kund- machung und auf den Punct 19 der Pachtbeding-niffe zulässig erscheint, denen zurückgestellt, welche die Mauth nicht erstanden haben, dem Bestbieter aber wird dieselbe nur nach gepflogener Richtigstellung der Caution ausgehändigt werden. Diese Richtigstellung muß vor der Uebergabc des Pachtobjectes, d. i. vor dem Antritte der Pachtung, und zwar längstens binnen acht Tagen von dcr geschehenen Zustellung der Ratification der Pachtversteigerung an gerechnet — bewerkstelligt werden. H. 12. Nachdem die Licitation einer Mauth-station geschlossen wurde, wird bis zu dem Augenblicke, wo die Nichtannahme des Anbotes von Seite dcr competenten Behörde ausgesprochen worden ist, kein nachträgliches Anbot angenommen werden. §. !3. Die Uebergabe des Gegenstandes dcr Pachtung geschieht am l. November 1853. ^. 14. Der Pächter tritt rücksichtlich dcr gepachteten Station und dcr damit verbundenen Gebühren-Einhcbung in die Rechte und Verpflichtungen des Aerars. H. 15. Dort, wo Aerarial-Mauthgebäude bestehen, wird, wenn dcr Pächter es wünscht, wegen nnethwciscr Ueberlassung derselben an ihn, ein besonderes Uebereinkommen gepflogen werden. H. Itt. Die allgemeinen Pachtbeoingungen sind aus der Anlage zu entnehmen, die besondern, für die einzelnen Stationen cigends bestehenden Bedingnissc dagegen können vor der Versteigerung bei den betreffenden Cameral-Bezirks-Verwaltungen in den gewöhnlichen Amtsstundcn eingesehen werden. Die Licitationen beginnen an den in dem anliegenden Ausweise benannten Tagen immer pünct-lich um die neunte Vormittagsstunde. F ormula r e eines schriftlichen Offertes. (Von Innen.) Ich Endesgefertigter biete für die Pachtung der Mauthstation (folgt der Name der Station oder Stationen) für die Zeit vom l. Noo. lk5»3 bishin !«7»4, oderuom !.Nov. l«5:j bishin ltt55, oder vom l.Nou. l^ >:! biü letzten October 185t», den IahrcspachtschiUmg von ^Gclddetrag n» Ziffern), das ist (Geldbetrag in Buchstaben, und zwar im Falle des Anbotes für zwei oocr mehrere Stationen, für jede Station besonders), wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in dcr Pachtversteigerungs-Kundmachung und in den Pachtbedingnissen enthaltenen Bedingungen genau befolgen werde. Als vorlausige Caution überreiche ich beiliegend bar den Betrag von .... Gulden, oder lege ich die nachfolgenden Urkunden, bestehend in (sind die einzelnen Documente anzugeben), wclche die Hypothekar-Sicherheit im Betrage von.... Gulden nachweisen, oder schließe ich bei die nachfolgenden k. k. Staatspapiere, bestehend in (hier sind die einzelnen Obligationen mit ihrem Datum und Nummer, dann mit dem Betrage, aufweichen sie lauten, und mit dem Betrage, welchen jedes Stück nach seinem Werthe sicherzustellen geeignet ist, aufzuführen) — oder lege ich die Cassenquit-tung über das mit......Gulden erlegte Vadium bei. — .......am......1«53. (Unterschrift dcs Offerentcn, nach Maßgabe dcsH. 7 der Kundmachung) (Bezeichnung des gehörig zusammengelegten und versiegelten Offertes von Außen.) (Nebst der Adresse der Behörde, an welche das Offert eingesendet wird, und der Angabe des angeschlossenen baren Geldes, oder der Obligationen, oder des Betrages dcr zur Sicherstcllung gewidmeten Urkunden muß die Adresse auch noch folgenden Beisatz enthalten.) Offert für die Pachtung der Mauthstation oder Mauthstationcn (mit der Angabe des Namens jeder Station). P a ch t b c d i n g n i s s e , unter welchen die Pachtung der ärarischen Weg, Brücken- und Ucbcrfuhrs-Mauthcn stattfindet. (3 rst ens: Dem Pächter wird das Recht ein. geräumt, die für die gepachtete Station odcr Sta- tionen gesetzlich bestimmten Mauthgebühren nach den bestehenden Tarifen und Vorschriften einzuheben. Der Tarif und sine Zusammenstellung der wichtigsten Mauchvorschriften werden demselben bei der Uebergabe dcr station verzeichiut gegen Empfangs» Bestätigung eingehändigt werden. Zweitens: Bei den sogenannten W.hrmau-chen oder F,lialstatloncn treten d,e nämlichm Weg« mauth-Gedühren wie bei den Hauptliatwnen ein. Es unterliegen aber diesen Gebühren bei den Wehr» mauthstationen nur jene Parteien, welche die H^upt« stationen umfahren oder mit Vich unttreiben, d. i. solche Parteien, wclche vor dem Hauptschranken von der mauthpstichtigen Siraße ablenken und dieselbe hinter diesem Schranken wieder benutzen. DieBrük-kenmauth.Gebühren aber sind bei den Wchrmauth-stationen nur insoweit einzuhcben, als die mauth-psticktigen Brücken wilklich benützt werden. Drittens: Dem Pächter werden die bei den Stationen befindlichen Schrankenbaume und Zuge» hör, insow.it sie cin E'genthum dcs Aerariuns sind, und unter ?er Bedingung unentgeltlich überlassen, daß er die ctw,l nothwendigen Reparaturen an den» selben aus Eigenem bestr.ite, und sie in demselben Zasiande, als sie ihn ubcrzeben worden sind, bei Beendigung siincr Pachtzelt dem Aerarium zurück- , stelle. Wo keine Schlanken bestehen, oder dic alten » ganz unbrauchbar geworben sind, hat der Pächter ^ jür die HcrsteUlii.g cimS neu.n Scl rankes zu sorge«, d»r in riesem Falle derg^st^ic scm Eia/lichum velblettt, daß er nach Ende d.r Pachlz^t sich mit seinem allsalllgen Nachiolg/r a fiodei, . odr dcrechtigt, die ihm verpachtete 2lation in »in.» andere Oltscbaft zu v"legen, noch dltsclbc' von der Straße, an d.r sie d,r>nal ltcht, zu entfernen, noch überhaupt den schranken eigenmächtig zu verschon. Es stcht jedoch demselben frei, eine andere Aufstellung des Sa^an« kens bei der Gesällöbehörde anzusuchen, welche siH das Recht uulb.hält, dazu lhie Emwilligmia. >m iHii.verstä'ldn.ffe mit dn' pol,tischen Behörde z" ^c iheilen, wenn kein.' Ansiäüd«' dagegen odiraücn. Fünftens: Der Pächter ist verbunden, die Paiteien anstandig zu beha»dtl>i, u d be> T^g und N^cl>t ohne Aufenthalt z» expcd.rcn. Es llegt ihm ol>. dne„ Sa'r^nk.n l'ctl.t.»,, d,.' G.bührel, auß.r dllii ?lll>te auf der 3nv)ße adz„>^l)incn, und die auf deN ei'tticht.t.ll B trag lallende Bollete auf V.rlang''" .inzul)änd!a>ll, wie nicht minder zur N^chtzc t d.'»' Platz am Schraiikci, crpcbig ;u beleuchten. El ist verbunden, eine von dcr G.fällsdehölde b.stätigtt und l's'lliche Gebühren Tabelle an dem sichtbarst«« und zugänglichsten Platze außerhalb des Emhebungsl Local's anzuhusten, und wahrend der ganzen Pacht« zeit angeheftet zu lassen. . Im Falle d?r Nichlbefolgung dieser Vorsä riftcN uerfällt dcr Pacht.r in eine Strafe uon l bis ltt st., welche die Bc^lks - Verwaltung von Fall zu Fast nach den Umständen bemessen wird. Sech st ens: Die B.ischaffung der Mauth« Val^rboUrlt.n bleibt d.m Pächter überlassen ; es ist jedock cin Farmllla, vorgez.'i^n.t, nach welchem die Bollen geruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder geschriebenen BoU.te w'rd der vcrweigelten Ersolgung einer Vollcte gleich geachtet. Siebentens: Wird von cincm Päcl>ter die Mauth in einem Falle abgenommen, in welchem sie »icl t gebührt, od.r wird r>on einer Partci ein höherer Bctrag eingchoben, als a>schlich bestimmt ist, so verwirkt der Pächt.r eine 3trase in dem zwanzig» fachcn Bctrage dlö zur Ungebühr bezogt" Mauth, gc Cmhebung und Han^ha'ung der Maulh bezlehen-den 3lreiti^.k»iten zwischen den Pächtern und den Parteien st.ht den Cameras B. hm den zu. Dei Päch« ter ist daher verbunden, den Gefalls-B.holden übn alle Mauth'Angelegel'h.'it"', je nachdem sie es for-dern , scdriftllch oder mü»dl>a, R^de ui.d Antwort zu q.ven. Dilse Behörden sind berecl tigt, >hn hle-zu im F^U.^ derW.lgelung oder Ul-t.llassung durch Strafbot.n oder aus andere ges.tzllchc Art zu u.r halten. Gegen die E'.tscheiduilg der Cameral Bc-zllksucrwallulig k^nn binnen 4 Noch»» o.r Recms an d>. k, k. Finanz ^a'>d.s-D>r»cl!on, uno geg»n o>. E»ts1)e,dung der I.ht.rn ^,l.!chlaU5 binnen 4 Woa e,l an das k. k. Finanz - M nist.liun, hlungssteu,r- oder Conln llsamt zn lüach.», je nachdem ein od.r das anlere Amt auf dem Wege, in d r, Z. l3tt:jll, blMffend die Festi.tzung der Breite und d.s Gelvicl tes der Ladung der ^astivägen, die Bespannung derselben, die Br.lte der R^ife d^r Räd.r und da5 Einleg.n der Re>>k»lt.n b.fol^t werd,, und j.de Ai ßerachlloffüng d>> fcr llUrl'rclNlllg ist von d.ln Pä^ter ^l.'chsaUS extw.d.r der nach. sten pol,t schci, O rl^k.lr odrr d.m nächsten ^Äe< fallsaint»' anzujri^sn. Zwölftens: Dem Pächter stlht das Recht, die Parteien znr V^ei^ung d.r Maulh -'U>tl> von der zurückg.legte., l.hcen Etalion zu v.rh.U ten, nicht zu. Dreizehntes: D.r Pachter vnlet sich tur ö.istnng einer ^0l!l,o>,, w.lche, wei.n d.r Päch-t,r d.n Pachtsch>Ui»g monatlich in Vorhinein zu zahlen übernimmt, in, scchst.n The l.' d^s eil,jäh»l-gen B.ttagcS desselben zu dest.h.n h.tt; wenn der Päcl t.r es aber vorgeht, dens.lbeu erst nach Ablauf eines jeden Monats zu berichtigen, >n dem vleilen Theile des jählli.ken Pachtschlllingä zu erlegen kämmt, und die spätestens acht Thm als Caution dieser Mauthstatlon g.wldme-ten ämtllch aufbewahrten Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von k.iner andern P.rson e n Verbot oder Pfandrecht erwirkt sei, und ü^crdicß muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Caution ausgestellte Urkunde über dle Wilmul'g des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Maulhpachtung geleistet wurde, für d,c Pachtung der Mauth, w.lche er eingehen w,U, und welche bestimmt zu bezeichne», ist, der Versteig.rungs Cl.'n,mi,s,on überreichen, und dieser ComtMlsion auä) die ihm auSg. folgten, ,ür die gegenwältige Pachtung vinculilten öffe» tlichen Odlig^tloncn ^ammc den, bezügliche» Ellagicheir.e oder die Ouittung üt'er d,e hiesur erlagt.' lxne Cautio» und d,e Empf.nigs^esta ligl.iig t-cr SlaalüiaulDei.-T'lgungösondb-Haupc-casse, w.nn die b^re Cautirn b.l d.n» T!lgungsfo,,o fruchlbrx.gcnd angelegt wuroe, übergeben. Vlerzehntenb: D.r Pächiel hat selbst für seine Untelkunst zu jorgcn dolt aber, wo ?lerai>al-(Äebaude vo>Handen smd, in w.Ichen ders.lbe unter' bracht weiden kann, wild, wenn kein Hinderniß ! obwaltet, wegen seiner Unle'.brin>jUlig m 0en>el ben mic ihm eine blondere Behandlung g.pllo gen werden. Fünfzeh ntens: Den Pachtschllling hat del Pachler auf »eine Gefahr und Hosten an die ihm bestimmte Casse abzufüllen, und zwar in monat lichen gleichen Raten, welche biö spätestens am U». eines j.den Monath zu bezahlen sind. 2 echzchnteno : Wenn einem Pachter die Benützung des ganzen gepachteten Objectes oder bei Concretalpachlungen die Benützung auch nur -eines einzelnen, zu den Concretal - Pachtobjecten gehörigen, jedoch selbstständigen Maulhobjectes durch ein Elemetar- oder durch ein andeleS, von !ihm unabhängiges zufälliges Ereigniß nach von ihm lechtobeslandig zu lieferndem Bewelse durch einen ZeiNaum von wenigstens vierzehn Tagen un-untelb>ochen gänzlich entzogen wird, i.o lli der. selbe berechtigt, eine angemess.ne Vergütung deö erlittenen Schadens anzusplecycli, we che Beigü tung aber die für die Zell oer e.,c..ange..cn Benn; i zi.ng de^ ihm entzogenen Uanlhobjecteö enlsaUend. Pachtschill!n,6.Ouote nlcht uoerste.gen tars. — 'lo scldststä„dig.S Maulhol'j,ct wird übrigens bei (^„c.etalpachtungen jed. Maulhstal.on angehen und ^'.handelt, welche >» der Velsteig.rungö. Kundmachung "lö eine selt),ti'lä»dige Llalion l.nd mit einem selbslständigen Ausiufspreise aufgeführt lvild. — Behufs der Ausmiltlung der aus das ent> zogene selbstständige Mauihobject von dem Concre» t^lpachtschilling'e cnlfaUenden Pachlschillings Quote witd gleich bei Ausfeltigung des Vertlages del für das gepachtete ConcretalObject gebotene Pacht» schilling nach dem Vcrhaltnlffe der einzelnen Aus' llifspleise zu dem Gesammtauslufopreiie velth.ilt. Hinsichtlich der Uebel fuhren wild ausdrücklich festgesetzt, daß das Zufrieren der Flüsse nicht als ein den Entschädigungsanspruch deS Pächtels be-gründendes Elementar-Elcigmß angesehen wild, und daß daher auch der Pächter aus Anlaß diefes Ereignisses keine Entschädigung anzusprechen be-rufen ist. — Alle von dem Willen deö Pächtcrü abhängende», dahcr durch scin Verlchuldm her° volgelufcnen, die Benützung des Pachtobjecteb behebenden oder beschränkenden Umstände, so wl, alle Zufalle und Eleignisse, die bloß auf cme Ver-Minderung des Pach^objectcs in größerem oder ge-rinaerem Maße einwirken, durch welche abcr dlc Benützung eines selbstständigen MauthobMeS nicht gänzlich unmöglich gemacht wird, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den helbcigefühiten Abfall am Eltra,^' des gepachteten Objectes ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu nagen hat. Die Entfchadigungsgesuche wegen cntgangcnel Benützung der Pachlobjecte müssen binnen der peremptorischen Frist von drei Monaten, vom Tage der Behebung des Hindernisses an, bei der Be» zil ksbehörde, in deren Bezirke die Mauthstation gelegen ist, überreicht werden, widrigenfalls auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden würde. Sieben zehn tens: Für den FaN, wenn der Pächter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Sorge für 'die Erfüllung des Veltrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgehaltencn Echillnng des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pachter der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus z dem Vertrage machen zu können glaubt, ossen stehen soll. - Hiernach wird jedesmal, und insbesondere in dem Falle, wenn der Packler die bedungene Caution nicht zur gehörigen Zeit leistet, oder den Pachtschilllng >n der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der tHefälls-Behörde zustehen, sogleich in administrativem Wege, ohne seine Vernehmung Sequester auf die gepachtete Station, welche die Station anf seine Rechnung und Gefahr zu verwalten haben, einzusetzen, oder das gepachtete Object auf seine ^e^ fahr und Kosten neuerdings feilzubieten, und die eine oder die anoele Maßregll, oder beide zugleich zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zugleich ln anderen Wegen zur Erfüllung d ichl einge» bracht werden wulde, und der befalls:Behörde steht es zu, den abgehenden nebst dem schuldig gebliebenen betrage anb feinei C^ilion, nölh'genfalls a»ch von seinem übrigen V>>mögen einzubringen. Wenn bei der >n einem solchen Falle vorgenommenen WiedelVersteigerung ein höherer Pachte schilling erlangt w.lden sollte, oder wenn b.i der auf Gefahr und Kosten des Pächtels vorgenommenen sequestration des Mauthgefalles ein den 'pachtichilling übersteigend ei reines Maulhel tl ä,;»isz sich ergäbe, so soll das Gefalls'Aerar berechtigt ,ein, diese Vortheile für sich zu behalten Ueberdieß Hai der Pachler in dem Falle, wenn tr eine Pachtzinsrate zur festgesetzten Zeit nicht abführt, von der iücksländigen Pachtzinsrale bis zu deren Zahlung Verzugszinsen zu oier von H»N' delt zu entrichten, und es fangen diese Verzugs-zinsen von dem Tage zu laufen an, welcher auf den im Pachtcol.tiacte zur Zahlung der »ückslan' digen Pachlzinsrale bestimmten Tag folgt. A chtz»' h n l e t< o .- D> m Pachter, wie d»'> Ve< fallen Be«waltlnig ft.h , i>s.in lvährend d.ü ^'au» feö der P.lchtzelt cinc .»lendcrung in den Bestim» mungen deS Gesetzes, die auf den Ertrag einen Einfluß ausübt, stattfinden sollte, eine volläu« sige dleimonalliche Aufkundung oor dem Ablaufe oeö Verioaltungsjahieb frei. Ncunzehncens: Das unterfeltigte ^icita-tlons-Protocoll vertritt die 3lell. der fö.mlichen Contracto-Ulkunde, und reibindet den Best^ieler »oglelch vom Zeitpuncte der U'Uerfeltiglmg. näh' rend für die Lt^acs-Verwallung die volle Gil-tigkeit d.s Verttages von der Almahme des An« boteö von Seite der zur Bestätigung solcher Pachtverträge berechtigten Beholden abhängt, und la-her elst mit der an den Bestieter erfolgten ^e» kanntgebung der höheren Ratification eintlitt. Kann das öicitations Protocol! weaen Abwesenheit des mittelst eines schliftlichen Offertes alü Bestbieter verbliebenen ^icitanten von demselben nicht gcfeltigt werden, und erfolgt zu demselben die obrrwähnte vorbehaltene Ratificatlon, so wild auf der Grundlage des Offettes und der Pachte bedingungen eln förmlicher Contract in zwei gleichlautenden Parien errichtet werden. Sollte d.r Offerent sich weigern, den förmlichen Cont>a t zu untelfettigen, so habm die nnt §. 17 festgesetzten Rechte des Hcfällö AerarS einzutreten. Die Entscheidung, ob der mündliche oder schl is'c-liche Anbot von der competenten Behörde rallsi cirt weide, wird längstens bis zum Anfangslage der Pachtzcit stattfinden, und dem Pächter bekannt gegeben weiden, bis wohin der Bestoieter von seinem Offelte nicht zurücktreten kann. Das Rechtsmittel wegen Vellehung übet die Halste kann nicht geltend gemacht werden. Zwanzig st ens: Der Pächter ist verpflichtet, die für ein PachlcoiMacts Exemplar entfallende Stämpclgebühr sogleich bei der Bekannt-gcbung der erfolgten Bestätigung zu enMch",.. Trieft am 8. August ls53. 5N5 Zur Z. 8407. »853. Uebersicht der Weg-, Brücken- und Ueberfuhrs-Mauth-Stationen im österr. illyrischen Küstenlande, welche für das Verw.-Iahr l854, und beziehungsweise 18ZZ und 1856 zu? Pachtversteigerung gebracht werden. (5ame^ Benennung Kategorie Ausrufs- Der Pachtversteigerung Tarifs- preis für "l- Ein Jahr Anmerkung Bezirk ^r Mauth - Stationen in Gulden Ort Tag ^ ^ ('llp» Z2 Uovixlw .... dto. Ill 1303 Verwaltung. "" iv56. peeklin..... dto. II 2859 ^ Lippu..... dto. II 825 Obl-liu..... dto. Ill ,«5« 22 ^rie«ttt)alterSchranken Linienmauth . . I U284 " ^) neuer „ ^>.>„. bcf dto. I 2500 Preise werden daher bei der ,. „ Uianc» dto. I I000 Versteigerung im doppelten I*u^«f0sn .... Ncberfuhr über den Betrage angenommen wer-Isonzo ... ^^ ^ ^3l5 den, und sind demnach auch N»,'m'x/il .... dto. Ill j die Pachtanbote darnach zu II?u'(l«ll8cll»st . . . Wegmauth . . III ^947 stcUen. Brücken mauth . I U<;,'N3.....Weqmauth . . II .^^, Brückenmauth . I 52 8ass,-n ,,.. <. . ^ « « ,2. September Brückenmauth . lll j "^ ^'"^' b"derk k. ^^^^^ ^ ^onlnl.on« . . . Wegmauth . . I ) Camcral-Bez.rks- nächstfolgenden ,^V Brückenmauth . I ^""" s Verwaltung. ^gcn. Ouinc ..... Wegmauth . . II 2697 ^3 .....Wegmauth . . II 1030 IXnLi»r<^lnv:l.....Wegmauth . . Il 759 (^lMillv . . . - - dto. I ^^. Brückenmauth . ll "^ ^nlt«l:llnl, . . . Wegmauth . . ll 147 «.Ii-ll^il .... dto. Il 318 I?lit8<-ll..... dto. Ill ^ Brückenmauth . Ill ''^ !Vlillelpl'«t .... Wegmauth . . II 90 3 >I65. (2) Nr. 2658. ^ ^ i c t. Von dcm r. s. N,zirtsgtlichte Wallenberg wird l,ilmit tl,i'd gtlnachl: Es l,al'e üd^l Aiisllchel, dn oie er»l'll>vc Flildiclung dcr d.m I^yann Maimzhizl). ^on Ol'clkl'ß.s Halls. Z. '2 grl)5r,gen, l'ei dcm Orundbliche der ftül)ern Pfaltl)of<5Mt Movaulsch «l,li Url'. Nr. 54, Ncltif. Ns. 42 voltommenden. aench'lich laut Prolocolls ddo. 30». Mai d. I, Z. 2^09, sammt Wohll- und Wirlhschastsgkbäuden auf 2494 fl. 5 kr., blwerlhslen Ganzbub,, aus dem gerichtlichen iU^aleiche ddo. 22, October !85l, Z. 5U95, noch schuldigen 340 fi. M. M, nebst 5 "/u Interessen u»d Ereclitionslosten gewilliget, und lmzu unter Einem oie T,igsatzungen auf den 29. August, 29. September und 27. October d. I, jedesmal von 9 — »2 Ul)r Vormittags, in diestr Gelichlsranzlei mit dem Bemtlken angeordnet, daß diese Realität bei der ersten und zweiten Fcilbietung nur um oder über den Schä'hungswttth, bei der dritten aber auch untel demselben werde hintan» gegeben würden. Wozu die Kauflustigen m,t dem Bemerken zu llscheinln eingeladen melden, daß sle die ^citations-bedingnisse. den Olllndbuchserttalt und dcn Catastral. besihbogcn aUtäglick zu den gewöhnlichen Amts. stu.iden d'llamtS einselien tonnen, und daß jeder Licit^nt noch vor Begin» del llicitation ein Vcdium mit 240 fi. zu Handen der Licitationslommission zu erleg6 B«ns-A"'n.. vr. St,.^t ,405 ft- ". ,n der üfttir. Donau-Dampfschiffsahrt z» 5Nl> N. E. M. ..... 77^ ss. >» E. M. «ctim des österr. Lloyb iuTnest zu5U«!l.'.M . (,'>>r,2Nft. sndb. Ver) tinS Wchr. l>»'" l/t st. Fus,. <«»ld,) ,07 3/i Vf. 3 M „«< Ham^ura. »>>r N»tt Mark Banco. Gulden 8» «/4 Vf. 2 i!)i,»a, Livorxo. für 300 Toscaxischt «ire. Wnll>. «08 5/6 Vf. 2 M ma». L,n^n, für l Pfund Sterling Guld«, w-'48 ,/2Nf.3 Mmat. Mailand, für !w<» Orsserrcich. Nr.'. l«n!t., l()8 i/z ^,^ 2 M^t. Pari«, für 3«w Franlcll . . Gulo 128 3/8 Vf. ^ M »^l. Gold, und Silbei-Elülse von, l8 August 1^53. ^ «. , Vnei Gcd. Kais. Mm'j'Ducat»,! Agio .... i^ 8 Ol<1 ül m^i-co .,....— l31/2 Vtapo!lo»sd'l'l's „ . . . . — 8.^l GouuerlNüsd'ol's ^ .... — 15. l<» Nuß. Iml'tlml , .... — 8.56 ifli,dr!ch>«t>'l,'l'« „ , . . . - U.H In^I. E»v»g< ^ . . . . — a»l!, von Triest «ach Tllffcr. — Hr. Pallzaiiori, t. t. Be-zilks-Commissas, yc?» Rohicjch »ach Kla^eüfurc — Hr. ?l>uo!i Rille» v. Moro, Gewerk, ocu Wie» nach 5>agt„fll!t — Hi- Franz Ai llwl,. Glitöbesiß^r, vv„ Wieu „ach . Tl)«>odc>! W^is: ?. Htartei,s'cl5. k. k. Hofrach; -_ H,-. I),. E,col., PicioeUi, Pr^,',l!t; — ^?r. Carl Rabe, 11r. drr Philo>0l'r»ie; — H,'. «Paul Haumaiüi, brlgischc», ^a»d»>I>!l>a!n> — u»d ^i, ^^aii^ Bonovenutti, Besitzer, alle Tlii'st »^ch Wien __ Hi». ?lilgl»st Gr^s Zalu5ka — „iid Hr. T^l>kr>c> Mlmavim, deide Privciciels; — Hr. Al^nd,,' Prir, Vr-. d,r Rechte; — H>>. Ct>uard Beitlaln — u>,d Hr. Vi»^»^ Bi^nin, beid, H.,»dcI5IeiM — »nid Hr. Constanii» Carioi'sil, serbischer Handeisma»", alle 6 ooi, W>ei, „ach T>i<>st. ... F,-. PeM'ubei'g, Gin'be. slheriü, von Cilli u,ch Göri ^. De>, 13. Hr. Ludwig Nilter v, Bn.ke., D.reclor des ^loyd; - Hr. Ios.f D..dra..cich, V.ce^onsnl; Hr. Josef H,„el -_ ,nd H,. Ios,s Mik.»a de.de Nrz. der Theorie - u„d Hr, l^'icdnch Bruder, Haodclsmain,, .ilie 5 y?» T'iest »ach Wie". — ^^ Gustav Vosir», k preust. ^»dr.th; ^ H'. ^" ' r. k. Rechnu.i^rall); — ^r. R^olf Hiebel, ^d"-' Arzt; - Frau Anna Hoffma».,, Hofr.chi-O",ah!>..i - Hr. Vincenz Piteri, Po^enie; - ^'- ^"'s ^'egat. l. k. Pro.cssor; ^ Hr. 0'- A":o.' Ran nch Advocat - „nd H>. T-.gliom. B^lccnu'iste'', ane o von Wien nach Tiest. .. ^ De>, l^, Hr. Carl Ele^t. t, Plen,;. 0l'e>n. von Wiein „ach Bo,)e... — Hl. Vincenz ^'aiwl.cy, Posidente; — H>. Ios.f Wii'l^r. r- t. ^""'"' Hr. Ichan» ^.»^, Hchi^.l).n.pc»'a>n'; - H'> ^"" Ltarbrü^i, Pr.vati.r; — Hr. Z'a»^ Canj.au, n, alle ti von Wien nach Tnci, — 0^ s""n y. t-^-^e^irroh^urt'na»", von N^hilsch »acl) 5Ua^„ll>lc. -Hr. Josef Albrici., P.stt,,„c, ; - H'- 2"'es M.Um-ger, Insse.n.nr; - H>. Victor M"a,<. Pnoal.e, — und Zrl, Anna Az,ni.,. (>)rol'hä"dl'" ^"^t". alle 4 von Tr.est „ach Wi.» — Hi. I^es Gaspari. Ha", delömaim, ro» Triest nach N>'hic!ch Dcn «5. Hr, C rl Wraf Gl''>^ch, ^ ^ ^'"" meser; - Hr. Inlin5 Wachl.r, t. l>, F"".,; 55" "m — nnd H,. ^niannel .^,-ffka, k. Plensl. A,'walc, alle 3 von Trieft nach Wien. — /->r. 'psu^lschlnn'b, r. k. Ooerlaiidez^erichtzlai!), ^„ Wi'e». — H>- ^^'^ ^''' kall. r, t. Obnl.u'd^^el.chts Secr^a,; — ^ N't> ter v. Zah.ra. Piioaiier- — Hr. Johann K!a»d>5 - und Hr. Mcri^ Chlnpp, l^ide r- k- P>o'e,^ren; — Hr. Johann ^'oe,!. k. r. Beautte; — Hl- ^arl Marchese O'iqo — und H,-. Aler Al,I, beide Pn. ralier) — u„d H,. A'taria, Ku"sth>'»dler, alle 8 ron Wie» nach Triest — Hr. Paul CoreM, Ingeuieu'. <'on Trilil »ach O.ay. Dcn lb.!'lyer. alle 5 vo» Wi,u nach T'iest, - Hr. Vduaid ^occ,', In.i,i'ath; — 0r, At>.>ls ^o dan, ^ca't>.n>). b.-ide oo» Tr.^st '"ck -"'^'- ^ Hr. G.ooanni Ma«»^'"'. Ha»5el-n.a»... "" ^""'.'' ..ach W.en - 3'. Cleu..»ci... Homaromy. Gu 5l'e„. ye?» - und H?. H'tschaolo..e ^a.d.sbon, .urb..ch,r U..t.rlha», b,.d. v... T..c,t"ach^».>, -^'.L..doo.ca ^..!a..l, Ha!,s.„.",„5f.al., ^>n Fimne »ach Hte.'.nn ",.^ ,. __ Hi- M.ch.lie ^ac«gell>, B.sl^r. ro» Gra diöca »ach ?l^i ao». De» »?. Hr. Fü'st Wjnnsen.^r!), t. rnssisch?, ^taai-°rail); — Hr. Wilola.ni, Provisor; — Hr i/lldn,>iq ^'!0l?laff, russisch.'!' Pii^atier; — Hr Her< m^or Kota.'y — und Hr. Anton MineUi, be,d,Pri. pati,,z — ,,„d Hr. Kaltenbach, Archiccct, alle 6 von Wien nach Tr,e,7. — Hr. Carl Lau;, t, t Finanz» Concipist, vo» T'iest nach Gratz. — Hr. Franzesco Zamaia, k. prenft. Beamte; — Hr. Eduaid Bilaz — u»d Hr. Panl Merli, beide Handelsleute, alle 3 vo» Trilst nach Wie.,. — Hr. Heinrich Bohlendorf, k. prenß, R^gieruna>Assessor, von Wr, Neustadt nach priest. — Hr. Irhanu Panfilli, k, k. Official, vou Gray nach Hlaa/nlurt. — H>. Vonaremura V,dov«y, k. k. Secretär, von Zara nach Wien, Ver^eichniß der hior Verstnrbrncn. Den ll. August l»53. Dcm Johann Breyer, Taglöhner, sein Kind ?llo>5, alt 4 Jahr,, in der Sradl Nr. 65 — und dem Herrn Carl Müller, Lackirer, seine angenommene Tcchtei Alcisla Nadl, alt 5 Jahre, «u der Cailstä^ter» Vorstadt Nr. 6, beide an, Scharlach. Den >2. Dem Josef Vldmar, Inwohner, sein Kind Franz, alt ll) Monate und ll Tage, am Moor. arnnde Nr. 30, a>» der Ruhr. —Dem wohlgeborne» Herrn Johan Ritier v. C.belg, k. k. Hauptmann, se.n Ki»d Paulina, alt l?Taqe, iu 5er sc, Peters.-Vorstadt N>. l49, a» Fraise». D>>n !3. Der Frau Helena Hoffer, qld, Ekhr Kind mäonlichen Geschlechte), alt 6 M>»u« l,n, »othl,ec.n>fl. iu der Stadt Nr. 93, ai? Schwäche, in i^ol^c der Frühgeburt. — Deu» Herrn ^eepold Hoffer, ^,weseNl>» Gastgeber, iVine Gattin Helena, a!l 36 Jahr,, ln der Sradt Nr. 93, an der ^ungensucht. Den l5. D»'80, an Altersschwache — Frau Malia .Klans!, burge.I. T.schlermeiil.rs W.twe, alt 83 I^hre, im Versorguu^shallse Nr. !i>'r? - Wilwe, alt 7l '^ahle, l„ der Ca>Istadt,r-Volstadt Nr. ll), au der Ans» iehruucl. Den l8. Dem Hin. Josef Or,hek, verrechnen-den UeUn.'!, sein Ki»d Iosefa, alt 5 Monate nnd l» T^<^e, in der Polana.-Vorstadt Nr. 65, an Hl-^lse». Z. l «56. (l) Bl ^««». <«l<»«i««« in Vaibach ist soeben cr>ch>e«>^n: Fünfter stachtrag zum Hauptkatalog seiner öffentlichen ^ihl>idliothek. Plcis ,l) fr. der 5'. ^. Herren Stabsund Ober-Offiziere. Diejcnlqcn Herren H^usinh^bcr, welche dle sie treffende Klnquartirunq der Herren Offiziere nicht selbst, sondern in meinem Coliscum unter^rinaen wollen, zahlen für cmcn Herrn StadS-Offlzier pr. Tag sammt Nacht 1 st., für einen öerrn Ql)^r:Off^lcr 30 kr., für ein Offlzlerspferd t) kr.; dlcser Betrag lst aber zu bezahlm, wenn i7er Herr Offner auch nur eine Nacht oder einen 3aq allein dcquartirt wurde. In den tt Winter-Monaten wlrd für jcdcs Zimmer wegen der Beheizung um tZ kr. täglich mehr begehrt. Die Bezahlung gejchlcht l)^l Vorwelsung der ämlllchen Bolletten, welche zur Bedebung des ararischen Schlafgcldes nur verbleiben. Dle dießfalligen Vormerkungen beliebn bel meiner Collseums - Inspection zu ae'cheden. 3. 998. (6) ~~ Hadern-Ankaufs-Ameige. Die geserli»1e Fabrik hat i11 ihrem eigenen, vormals Traun'schen Hause Nr. 250 hinler der Mauer, einen Hadernankaus eröffnet, und wird solche zu den laufenden bestmöglichsten Preisen bezahlen. Gleichzeitig wird bemerkt, dass die an Hadernsammler bisher ausgetnei -ten Aufnahms-Scheine annullirl, und nur jene vom 1. Juli 1853 an ausgesfe 6 K.& k] priv. mecTuPapierfabrik Joseffsthal bei Iiaiteaclit 51tt Z. 432. 3 (2) Mr. 1843. Kundmachung. Laut Concursausschreibunq der k. k. Postdi-rection in Oedcnburg vom 27. Juli 1853, Z. 2439, wird für den k. k. Oedenburgcr Postdirectious-bezilk cin Postaspirant aufgenommen, welchem nach Ablauf des Probejahres und nach der mit gutem Erfolge bestandenen Elcvenprüfung die Erlangung einer systemisirten Postelevcnstelle mit dem Adjutum von jährlichen 2<»U st, gegen C'rlag einer Dienstcaution von 30»» fl. in Aussicht steht. Die nachzuweisenden Erfordernisse der Be-Werber sind: das zurückgelegte l8. Lebensjahr, eine gesunde Körpcrbeschaffenheit, die grammatika-tischen Kenntnisse der deutschen Sprache, jo wie der Muttersprache des Bewerbers und die mit gutem Erfolge zurückgelegten Studien an einem inländischen Obergymnasium, einer Oberrealschule oder einer diesen beiden gleich gehaltenen Lehranstalt. Die Bewerber um diese Aspirantenstclle haben ihre gehörig documentirten Gesuche bei der genannten k. k. Postdirection bis 3 l. August l853 einzureichen, und darin auch anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem der dortbezuki-gen Beamten verwandt oder veischwägert sind. K. k. Postamt Laibacham l3. August »«»5. Z. 430. u (3) Nr. 5629 Kundmachung. Zur Eicherstellung der i!>ef.rung des Fourage-Bedarfes des k. k. Gensd'almerie-Zugs - Com-maudo's zu Gottschec, bestehend in 2 biö 4 ta'.,li chen Pferdeportionen i, '/, M»tzen Hafer, ltt Pfund H.u und 3 Pfund Stroh für das Ver waltun qjahr 1854, o i, fü,r die Zeit vom I. November l8>3 b>6 letzten October l^54, wird die Verhandlung im Wege schriftlicher Offe't. hiermit ausgeschrieben. Die Offerte, welche mit dem vorschriftmaßi« g»n 5°/^ Vadium zu belegen und von ?lußen mit der Be^ichnung: „Oss.rt des N. N. für die Ueber« nähme der Fourage-^leferung für das k. k. «Henü-d'armerie-Zugs-Commando Gollschre" 5,, versehen sind, müssen bis längstens am 31 August 1853, Vormittags eilf Uhr hicramts Überrest werden, i-llwo sie commissioncll eiöffnet werden. K. ^ezirkshauptmannschaft Gottjchee am II August «853. Z^428. il (2) Nr. 588. 1! i c i t a t i 0 n s - V c r l a u t b a r u n g über jene Bauobjecte. welche bei der am I. August l. I. abgeführten öffeotlichrn Velsteigerung nicht an Mann gebracht wurden, und deren Auo-führung m>t löbl. Baudirections-Decrete vom 3U. April und l6. Juni l. I., Zahl !2v7, !7l5 u, 1687, noch im Jahre 1^53 czenchmi^t wurt'., wird eine neuerliche Verhandlung den 27. d. M. bei d.r lobl. k. k. Bezirkshauptmannschaft Kra>n> bürg, Vormittags vmi l> !.is l2 Uhr abgehalten werden, und hiebei nachstehende Objecte zur Aus' dlitung kommen, als: a) Die Reconstruction eineS gai z baufälligen Durchlaß.Canals am lloibl-B.rge, zwischen dem Distanzzeichen Vll^j-l, im Auölivtsbe- trage von......456 si. l6 kr. j^) die Reconstruction der ebenfalls ganz schadhaften sogenannten Broscbza-Brücke an der Wurzncr Straße, im Ot-tcker Wegmeistcr-Dlstricte, im betrage von.....333 „ 18 ,, t') die Herstellung eincS neuen Straßen-Geländers, ebenfalls an der Wurzncr Straße, zwischen d. D'stanzznchcn lV^tt-l und lV^-2, imOttvkerWeg-meister-D'strictc, im Ausbots- betrcge von.....,or Beg,nn der münol>a,»,n Verfteigerulig ange. nomlnen, Ipater einlangende hiogegen unoealtel zurückgeiuleieil werden. K. k. B^zilköbaualU Kraindurg am lO. Au< gust l^5l. 6- 427. u (3) 9tt7^">27.° Llcttatlolis - Kundmachung, Vermöge der hohen k, k. Statlhalterei vom 23, Juni l8.',3, Zayl 5^5l, geruhte das hohe s. k Miniftenum sür Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten nm dem Erlasse vom »4. Ium l«5,3, Zahl3^^«^., oie Ausführung eines Hteintalu's und einer Ufemiauel, zur vollständigen Rl'gulirmlg vcü rechten Murufe^s in der Länge um» i,^ ^lafteln. ulUcchalb oer Franz (Karl Kettenbl uckc zu Hl ah, nnc chüttung mit der ausgegrabenen Eroe, nebst Anstampsung und Planilung, ll"-.V-U" Körpermaß Ausschlagung der Rost- spiegel und deo Raumes unter der Talu- pflastcrung mit Bluchstclnen. 37°-2^-5" Körpermaß Bruchsteinmauerwerk in warmen Mottel ohne Verputz sammt Zurichtung der Steine. 1°-<)'-I(l" Flächenmaß Canalpstastcrung mit gut gebrannten, auf der Längentantc stehen. den Mauerziegeln, in warmen Möttl. 0"-4'- l" Körpermaß Ziegelgewölb- Maucrwerk, ohne Verputz >" warmen Mörtl. 2tt°- l' - N>" Flächenmaß Talu - Pflasterung mit ausgesuchten Bruchsteinen in Sand, l« Zoll hoch. l67"-4^-3" Körpermaß gemischte Erde mit Steinen, Schutt oder 3chotter in den Wallgraben nächst des Franzcnsthores, in einer mittleren Entfernung von tt5U Klaftern zu verführen sammt Auf- und Abladen. Versetzung cines hölzernen Canalstockes. 4°-2'-!)" Körpermaß Quadermauerwerk aus hartem Stem aus dem Steinbergerbruche, unmittelbar auf dem Roste und beim lZanale. .'ärchcnholz zu Ankerhölzern und Riegeln beim Talu. 2".«»'.»" Currentmaß '/^ zölliges, vierkantig behautes Eichenholz zum Canalstocke. 2l8 Stück Pilotenschuhe aus gut geschmiedetem Eisen sammt l2 Stück Nägeln, jeder wiegt «5 Pfund schwer, daher zusammen 327U ^ Pfund Eisen. 7 Stück Schraubeneisen sammt Kopfplattl und Muttern, jede 3'>9" lang, und « Pfund Ichwer, daher zusammen -«2 Pfund Eisen. 8 Stück Klammern mit gekerbten Spihcn, jede l8 Zoll lang. und 2'/, Psuud sckwer, zu--sammen 20 Pfund Klammereisen, i 8 Stück Klammern zum Roste, jede 2 Pfund schwer, zusammen l6 Pfund Eisen. 2tt Stück Steinklammern mit angehackten Enden für Bleiuergießuna,, jede 2 Pfund schwer, daher zusammen 4<» Pfund Eisen. > starkes eisenes ^analgittcr, 2 Schuh im Quadrat groß, sammt 2 statkei, Kegeln mit angehack» ten Enden in Holz und Bändern, wiegt zusammen lttli Pfund. l2ti<» Pfund wiegt das schmiedceisene Geländer ,iach der angezeigten Construction angefel'ti« get, nebst allen Bestandtheilen. Für die Abnahme der ersten Abtheilung des eisenen Geländers auf der unteren Ket' tenbrückenkopf'Flügelmauer, dan" Vornahme der Verkürzung nach der übrig bleibenden Längc, n.'list Al'arbeuung des alten Stützen» eisenö, Anfertigung, dcr 32ink.ln, schrauben, Haudleiste, dann Anschluß, Befestigung und Äclbindung mit den Kettenbrücken, und Ufer« mauer-Geländern, wurdc der entsprechend«.' ^elgütungsbetrag in der Kostenberechnung eingestellt. 12 °- 5" - tt" Cmrentmaß Geländer aus geschmiedetem Eisen, 4 Schul) hoch, zu glundiren, und 3 Mal mit duntelgn'iner Firnißölfarbc anzustreichen. 86"-4'-3" Flächenmaß neue Kieösteinpflastc. rung mit kleinen Kieösteinen in Sand herzustellen. Auf die Dauer der Wasserscdopfnng zur pla» -maßigen Regung des Maucrr^steö von beilausi l 12 Tagen und !2 Nächten, werden an Arbeiie» frästen gegen vmbehallUche detallweise Verregnung hiezu erfordert : 'l2 Ausjcher und 432 Arbeiter bei Tag f, r 12 ununterbrochene Arbeitsstunden, und »2 Al.'-scher und 432 Arbeiter bei Nacht für 12 unun' tcrbrochene ?lbre>t5stunden; ferner sind 3 große archimedische Wassersckneck.n von 2I bis 24 Zoll im Durchmesser uno l8 bis 21 Scl>, l) Länge nebst Kranz-Wafserleitungsrmnen, Zu>)' stangcn und allem Zugchör, und 36 Stück große Pechsackeln brizustcllcn. Endlich ist eine Hütte flu die k. k. Bau in-spection in der unmltteldarcn Nähe des Bauo"-jectes herzustellen, wofür der Vergü'tungödetra) ,n der Kostenberechnung eingestellt erscheint. Die G.sammtkosten über diesen Bau wurd,n über Abschlag des Betrages für die, durch d>e Abbrcchung des Fundament-Mauerwerkes und Durch die Abtragung des Steinwurfcs gewonnen.» 33 Cublkklafter Bruchsteine von Seite der k. k. technischen Rechnun^s« Abtheilung adjustirt ans den Betrag von l>552 si. 24 kr. Ueber diesen Bau wird die öffentliche M'i' nuendo-Llcilation im Amte der steiermärkisch'« t. k. Landes-Baudircction zu Gratz 511 am 5. September 1853, Vormittags um Itt Uhr abgehalten werden, u.id es haben die Unternchmungblustigen sich m,t einem 5percent>gcn Reuqelde des Ausrufpreises, im Betrage von n (Z. M., entweder im Baren oder auch fideijussorisch in rcchtögiltigcn und Sicherheit gewährenden Urkunden zu versehen. Der El st, her des Vau.s hat nach der abgeschlossenen mündlichen 5lic!tation, im vereine mit dem Reugelde die lUpcrcentlgc Caution vom Er-stehungöl'etragc der BauhcrsteUung sogleich zu erleben, und diese Caution hat derselbe nicht bloß bis zur vollkommenen Beendigung desselben, sondern bis zum Ablauf«' der festgesetzten einjährigen Haftungsze't, gegen Empfang eineS vom ^ici: tations-Commissar aubgcfcrtigten Depositenscheines in Hai'den des hohen Aerars zu belasten. Vor Beginn der mündlichen Licitat'on werden auch scdr'fcliche Offerte angenommen. Diese auf einen l5 kr. Stämpel geschriebenen, gehörig verfaßten und g. siegelten Offerte müssen <-,) mit der lllpercentigen Kaution der angebotenen Summe oder mit der ämtlichen Bescheinigung über den Erlag derselben de> einer öff.ntllchen l§assa belegt u»d m>t d.m Vor- und Zunamen, dem Wohnort und Lharakt.r des Offerentrn unterfertiget sein; l>)die Erklärung erhalten, daß der Offere.tt die allgemeinen und sp^ ges.h.n, und sich ^,r Erfüllung derselben ohlle 3iorbchalt verpsi'chrc ui,o cndlich c) den Anbot mit Zihlen und Buchstaben d) das Verzeich, niß der Einheitspreise. c> d.e allgemeinen tech-nllck-administrat'^n Baubediugnisse, ,6u bi ifuß c" zu n cl> d.. 3 "Ud bemerkt, daß dieselbe, wenn angegeben wird, als loco der bezeichneten Abstel lungsorte geltend" betrachtet wild. Besondere Ausschlüsse werden auf Verlangen !m Correjpondenzwege gegeben. Gratz am 11. Juli ,853. Z. 4l8. (2) Nr. 1652. Kundmachung der zweiten dirßjäyrigen Verthcilung der Clisa- det Freiinn v. «ö a l v a y'schen Armenstlstungs- Interessen ,m Betrage pr. ^t> einkommen ohne Ruckyalc nachzuwrisel:, die allsaMge Anzahl lhrer unveliorgten Rinder oder sonst dnickenoe ^rmuchsve.yalcnisse anzugeben, und oen Oe,uche» d.e Ädelbbewe>,e, wcnn sie ,olche nicht Ichon bei sruheln Veltyellungen o,e,er Slist.ngüintelesscn oe.gebracht yaben, „ >y.c o.e ^er.oa..0llch.slb proben, wenn su',lb verwandte el..e U>tte^lul)m,g "sprechen, beizulegen, ln jcdem Falle aber ncue irmu HS- mio S.ltlichkcit5.Zeugn>,se, welche von 0. '"u,lcn, delzubrlngen. — Uebl.gens wird bemerkt, da^dle auö dle,et, ^Umenstiflungöintcressen ein- oder mehrmal bereits erhaltene Unterstützung kein Recht aus abermalige Erlangung del,elben bei künftigen Verlheilungen diejer Htiftungsiuteressen bcglündet Fllrslbijchofliches Ordinariat lialbach am »0. ______August »«53. Z. 4^». . (3^) Nr^5N5. Kundmachung. Am 26. September d. I. wird die Verpach tung des Rechtes zur Äboahine der Zimmer^ und Badtaxen in ken Mehadlael Hetkuleül'ädetn, auf die Zelt vom l. November ,654 bi6 Ende October l«U4, und zw^r im Offerlwege zu Te-meSuar bei dem Mllitar - Gouvernement Statt finden. Die ausflihiliche gedruckte .Kundmachung be-züglich d.cftr ^citation erliegt in dem Bureau der Zeitungs. Redaction, dann in der Hläin action^es hiesigen Militär^ouverncments, und el der «latthaltcrci des betreffenden Kronlandes, wo dle Zeitung erscheint, zu Iedetmanns Ein->:cht vor, und Pachtlust.ge können ,owohl bei d^r Zeitungs.Redact.on, als auch bei der Statt-halterel nnt einem derlei Exemplar gratis bethellt wet den. ^ ^ / Vom k. k. Militär-Gouvernement. _______Temcsvar am 4. August l«53. Z. l.40. ^) N^i^ Edict. Kon dem k. k. Äeziltsgerichte I. Classe in Treffen wird bekannt gemacht-. Es sei von diesem Geiichte auf Ansuchen der Agnes Kollescha von Klciniack, wider Jacob Kvllcscha, voi, Moiautsch, j)^<), schuloi^tli l27 fi. 20 kr. c. 5, c., in die off.iulichc ^cisteigetung der, dem Erequir. ten gehörigen, aus l12 si. geschützten, im Grundbuchc r,0N Thuln zul) BeraNr. ^ ..^ 2^ voikoinmenden Weingarten in Steinberg gewilliget und hiczu drei Termine, und zwar auf d.n I,. Axanst, .10. S'v-tc.ndet und 3l. October d. I,, j^cs.nal um l) Ul)r ^ornnttagt', vor diesem k. k Bezirksgerichte mil dem Beisätze bestm.ml wordcn, daß wenn d.ese Nealitaten wcdcr del der erstcn noch zweiten Feilbietungstag.-Atzung um den Schätzungsdelrag oder darüber an Mann gebracht werden tö.mlen, s,lt>c bei der drit-ten auch unter dem EchalM'gädelrage l)int.,ngeqeden wer en wurden und leder ^ic.tant .0", des Schätz, werthes als Vadlum zu erlegm l)ade Wo lib.inens den Kauflustigen srei steht, die d.eßfalligcn L.c.t.tt,onsl'eding„i^ „j, ^^/ ^ Schätzung >n dcr d.estgerichti.chcn Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden einzusebcn und Ad schristen davon zu ucrlanqen. "i"!e»c" und Ab- Treffln am 22. Juli 1853. Z. ,,4,. (2) Nr. 3,95. Edict. Von dem k. k. Bczilksgeiichte Gulkfeld wird bekannt gemacht: Es sci über Ansuchen des Verwattungsamtes der k. k. Religionsfondsherrschast Landjlraß, gegen Martin Jordan von Zirj,, in die executive Feilbie» tung der gegncl'ichen, im Orundbucke drr Herrschajt !l,,ll0straß »ud Ull'. Nr. 38 liorkvmmendcn, gericht' lich aus 678 si. be'verthelct, Viertlhube zu Zilje, wegen aus dem glrichtüchcn Verql,iche ddo. l9. Juni 1850, Z. !932. «chuldiger l<> fi. 36 tr, c. 5. 0, gewilliget, und es sind für den Fall, als sich der Erecut und lie außer der ^xecutioiis'Fudrerin noch oult)«ndenen Tabulargläubigcr »icht dagegen bi'men 3 Taqen :» cll>l<, >. äußern, zur Nomatime dcrsei. oen die Taqsatzungen auf den 26. September, 26. Octodll und 26. November l. I., jedesmal '>'or° mittags 9 Uhr, im Orte der Realität mit dem Be. melken angeordnet, daß diese Letztere bei Abgang eines l)ö!)ern Meistbctes. erst bei dcr dritten Feil. bielung unter dem Schätzwerthe hintangegebcn wer» den wild. Das SchähunqKprolocoll. der Grundbuchser-tract und die ^icitatioiisdedingnisse können hicramls eingescl)!,n werden. Gurkfeld am 4. Juli l853. Z. l!62. (2) Nl. 2969. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Eeiscnderg wird l,'lkannt gemacht: Es habe über Einschl-siten des Mathias Skebe, uo» Hinnach. >n die ereeulwe Feildietung der, dem Mcitl!)äus Irgel gebölig'N, im volwaligcn Grund-euche der Herlsch^il Seis,l«b>l^ zlil, ?>»'ect. Nr. 315'^ uostl'mmeliden, gerlchlllch e«>n 8l4 ft. geschätzten Realität Eonsc. Nr. 23 zu Rttje. wegen schuldigen !22 fi, c. «. c. gcwiUiqel, und hiezu drei Termine, als: oen ersten auf den 28. Juni, da.n. »1 der Person des Johann Fink, Bnlge.me.sterß „, Langenthon, aufgestUt worden, nnt welchem d,e,e Rechtssache verhandelt und nach den btstehtnden Hls^n entschieden werden wird. Dlcß wird dem abw.senden Johann Pfeifer nnt dem ermnect, daß er zur rechten Zeit selbst zi, Mchcmc». oder einen Bevollmächtigten zu wählen nnd anher i.amhaft zu macheu, oder aber dem aus-gestellten (wator seine allsälligen Behelfe an die Hand zu gedm wissen möge. widriaens er sich die nachteiligen Folge,, selbst zuzuschreiben hätte. vel,cnbcrg am ,. August ,853. 3- "64- (2) Nr.IööV. Edict. Von dcm k. k. Bezirksgcrichte Seisenderg wird bekannt gemacht: Es habe über Anlangen der Erbin in die öffentliche Versteigerung der, zum Nachlasse des seli» gen Franz Erschek. von Seisenberg gehörigen, im vormaligen Orundbuche der Herrschaft Seisenberg 5l,!> Eonsc. Nr. 3^53 vorkommenden Behausung ammt An- und Zugchör im Markte Seisenbllg ge^ williget, und hiezn die Tagfatzuiig auf den l 7. August l- I. in dieser Gerichtskanzlei mit dcm bestimmt, daß diese Realität nur über oder um den Schä'tzungs« werth pr. 395 fl. hintangegeben werden wülde, und dah jeder Licitant ein Vadium von 100 fi. zu er. legen habe. Seisenbelg am 30. Juli 1853. 371^6^ (^) Nr. 2643. Edict. Von dcm k. k. Bezirksgerichte S,'senberg w.ro ° Urb. Nr, ,«8 °°.l°«M0 Uhr Vormittags, zu Prcvoll mit dem Anhange distimmt, daß diese Realität dci der dritten FeilbietlMsMigsatzlma. selbst unter dem Schäl-zuligswertdc hintangegel'en werden würde. Der Orundbuchsextract, das Schätzungsprotocoll uud die Licitationsdcdingnisse tonnen zu den gewöhnlichen Amisstunden hiergericlus eingesehen werde». Seisenderg am 3. Juli l853. Anmerkung. Bei der ersten Feildietung hat sich kein Kauflustiger gemeldet. Z. l,7». (I) Nr. 5870. Edict. Von dem k, k. Bezirksgerichte Laas wird hler. mit bekannt gemacht. Man habe in der Erecutionssache der Rent. Verwaltung der Herrschaft Schnceberg, gegen Tko. mas Gerl von^)udop, die erecutivc Feildietung der, dtm lirtztern gehörigen, im vormaligen Grundduche des (^utes HaUeistein zub Urd. Nr. 3^, R»ctif. Nr. 28 vorkommenden, >m Pcotocolle vom 7. Juni d. I., Nr. 4464, auf 50l fi. 40 kr. bewerlheten Tiikltelkubc, wegen aus dem Urtheile vom l2. Jan. »er d, I , H.r. 279. schuldigen l? st. 5 kr, c. l. c. bewilliget, und zu deren Vornahme die drei Tag» satzungen auf den l9. September, auf den l!) Oc> tober und auf den 19. November I. ^,., jedesin.il Vormittags von 9 bis 12 Uhr im Orte Pudop mit dem Besätze angeordnet, daß diese Realität nur bei der dritten Taysahuna auch unter ihrem Schatzungs. werlhe hilltanftegeben werken würde, Bas Schatzungsprotocoll, der Grundbuchsaus» zug und die Llcitationsbedingnisse erliegen hierge-richts zur beliebigen Einsichtnahme. Laas am 2l. Juli >853. D, Ravne, die eicculive Fcilbielunq der, dem Leytern gcl)ür>gtli, im tdemaiigtn Gllmdduche der Herlsch'lft )iadli»'chsg zui> l.Uo ^Ilr. 3« l ui,d 365, Reclif. Nr. 508 uno 509 vvlkommeoden, laut Protocollcs vom 20 I'M' d. I , Nr. 4940, auf 1335 fl. btwertheten Realitäten, wegen schuldiger 248 fi. «'. ». c. bewilliget, und zu deren Vornahme die Tagsatzungen auf den 26. September, aus den 26 October und auf den 26. November I. I.. je. desmal AormittayS von 9 bis l 2 Uhr in loco Ravna mit dem Beisatze angeordnet, daß diese Realitäten „ur bei der driltcn Tagsatzung auch unter dem Schal)unc,sw,rtl)e hintanq^geben werden würden DaS Schätzungsprotocoll, der Grundbuchser lract und die ^icit.Uiolisdedingnisse elliegen hierge-richts zur beliebigen Einsichlsnahme. Laas am 24. Juli !853 Der k. k. '"s-,lksnchlll-. Koschier. Z. ,l73. (l) N. 5963. Edict. Vcm k. k. Bezirksgerichte l!.,as wird hiermit bekannt gemacht: Man habc in der Erecutionssache des Hcrrn Matthäus Furlan von Feistritz, gegen Mallhäur' Repar von Krajnzhe, die ereculiue F.ilbietunq der, dem Letzlern gchöligen, im vormaligen Grundbllche der Herrschaft Nadlischeg zul, Utb, Nr. 302 vor« kommenden, laut Prolocolls vom 6, Mai d. I., Nr. 35U7, auf 1178 fi. bewertdrten Realilät, wegen aus dem Vergleiche vom 28. Jänner »852, Nr. 736, schuldigen 85 fi. <-. 8. c. bewilliget, und zu deren Vornahme die T"gsatzungcn auf den 26. September, auf den 26. October und auf den 26. November 1853, jedesmal Vormittags von 9 bis >2 Uhr in loco Krajnzbe mit dem Beisatze angt. ordnet, daß diese Nealilät nur bei der dlilten Tau. satzlmg auch unter ihrem Scbä'tzungswerthe hintan, geglben werden würde. Das Schatzungsprotocoll. die Licit.ltionsbe dii'gnisse und dir G,undbuchSaus^ug erliegen b,ilig, von ihrem Leben und Aufenthalte in Kennt,.iß zu setzen. wi> drigens nach Ablauf dieses Termines zur Todeserklärung geschritten, und über ihr Vermögen die Erd' folge eröffnet werden würde. Egg am 7. Mai 1853. Z ll76. (2) Nr. 154>. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte zu Weichsclstein wird hiermit bekannt gemacht: Es sei mit Bescheid vom heutigen Nr. l54l, die executive Feil^eluna einer int^bulirten Fordelung pr. 300 fi. c. 5. c. bewilliget, und l)iezu die Tag-s.ltzungcn auf den >2. und 28. September d. I., jedesmal Vormittags oon 1t bis »2 Uhr. hieramts mit dlM angwldiiet worden, daß dieje Forderui,q nur bri der zweiten Feildictung auch unter dem Nennwerlbe l)>nta"c,eqcden werd,n wird. Die Licitationsbeoingnisse und der Orundbuchs-ertracl können täglich hier eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Weichielsteiü am 13. August «853. Z. ll8l. (2, Nr. 30)2. Edict. Von dem l. k. Bezirksgerichte Scifcnberg wird bekannt gemacht: Es habe über Anlanflen des Mathias Tscbam.-pel von Hrieb, in die erccuiive F>ilb!etling der auf 9ianicn Josef Pezhzak vrrgwadllen, im vormaligen Grui.dbuche der Herrschaft Seisenberg znl» 'l'«,n>. VlI. Fol. 52 vortommcnden Haische E. sie. 7, ^u Hlieb sammt An- und Zugehör, wegen schulrigeo >4 fi. l kr. «:. k. ,:. gcwiUiget, und yiezu drei Termine, als: dlr erste aus den 4. Juli. „ zweite >» 4 August „ drille » 5 September d. I. j.dlsmal lim »0 Ul>r Vl'rmiltagb und zwar übel Äns>,chen der ilitovlilirt»,, Gläubiger, in loco der üiicaiilät zu Hrich unltr dem Ech^!iu„göwtlll)e l)»»l'lpi,uiom>>che>. Nicht zu übersehen! In eine gemischte Warenhan^ lung m Oderkraln wird ein Geschäfts führer gcgen sehr gute Bedlngnlssc soalclch aufgenommen, oder diese A>a-renhandlung auch m Pacht gegeben. Das Nähere erfahrt man tm Zei-lungs- Comptoir. Z. ll97 (2^ Ständisches Theater m Lcnbach Samstass den »<>. August »»»H. Troste Vontclllma iiirfifti'lfiei* JVlitgJc nach clqexer Daisl.IküigSweise l.pläsenllrt o"'N ^ weseneil kaiserlich > rusiiscken Hl'fkunstler II ermann Tfloiiliiiiiiit. Pss'ql.'nn» lind Aufsicht oer hodcn Bchoroen oie erste Ziehung 0er großcn, von «. W«. ^^«-«^»Nl^ k. k. pnv. Großhändler in Wicn, eröffneten Gelt»- und Gemälde- Lotterie^ oeren dalber Reinertrag den ^ zuftleßt Diese reich ausgestattete Geld - Lotterie enthält die große Anzahl von H. j).H I 0 Treffern, welche mir oer bedeutenden Summe von W> W. einer baloen u"° 4 0 5.000 Guloen durchallö bloß in barem (Helde ans^estattct si»d ElN Lov der ^. oder ^l. Cl^ kostet 3 si., cln i^os dn- Ul. Classc O si. und jedes i!os der lV. Classe «sß si. C- M. Durcl) dcn Ankauf von 3 gewöhnlichen i^sen i' 3 fi , und zwar eines der l, und eines der ll Classe, spiell man mchl nur sickeren der Vorzlehunst, sondern ilder-dieß in der Hauptziel)«,,,,, wo der groI ^refter von 2lw, in Lalback zu baben bel'm Handelsmanne Jolt. B:v. II iB<*€ltei% Digitalna knjižnica Slovenije - dLib.si
NAPAKA - STRAN NI BILA NAJDENA


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