929 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 124. Freitag den 4. Juni 1869. Erkenntni. Mit dem Erkenntnisse des k. t. Landes- als Prchgerich-tes i Prag vom 30. Aftlil 180',, Z. 5673, ist die Wei-teroeibreitlma, der Nr. 121 des ,>l'<,8^l ^ l'lliv" vom 29. August 1808, rclsichllich del darin vorkonnm'ndlN Zu-ftimmungserklrung der Bewohner von Kr., wcgen Ver^ yehens nach 300 St. G. und Art. lll des Grsches vom 17. December I8L2, Nl. 8 N. G. V, dann drr Nr. 117, 1l9 und 125 des l^l'l x !'!<>!!>" vom 20. und 2tcii August und 5. September 1868 rftchllich der Ausrufe zur Vellieiligun^ an der Volksversammlung auf dem Berge Vlanit und Slochow, wegen der bertretung nach tztz 3 und 19 dcs G^s'l^s vom 15. November I8(8, Nr. 135 R. G. V., verboten worden. Ausschlieende Privilegien. Nachsehende Privilegien sind im Monate December 1866 auher Kraft getreten und wurden als solche im Monate Mrz 1869 vom l. t. Pnvilegien-Archire einregistmt: (Schlu.) 39. Das Privilegium des Franz Schiller vom 30ten December 1867, auf lsindumg eines verbisserteu Versah' rcns zum Verlochen der Melassen aller Nacbproducte, wodurch selbe ohne Vermehrung der Negietoslen entzcket werben. 40. Das Privilegium der Karl ud Alrzandcr Hirsch-scld vom 30. December 1867, auf Eisindung in der Prch-Hefen-Fablicalion. 41. Das Plivilegium des Frauz Schricr vom 24len Decsmbcr 1867, auf V.rblsierung in der Consttmlion der Dampfmaschinen, genannt Dampfmaschinen mit Ueber-strMung." 42. Das Privilegium dls Francois Iobard vom 24. Decembel I8L7, auf Erfindm'g ciner mechanischen Voi-lichlung zur E,lnnqunq der Veweglraft. 43. Das P'ivilegium dls Hermann Vorn vom 31len December 1l^67, aus E,findung eincs Apparates sr den ersten Leseuntenicht zur sctnlllln DarsUllung von Wott-bildeln. 44. Das Privilegium der Robert Vogen und I. F. C, Cl^ve vom 24. December 1867, auf Erfindung >ines eigen-thNmlichen Hahnes fr Vier, Allohol uud andere Flssig' keilen. 45. Das Privilegium des Eduard (Imglaiipel vom 24. December 1867, auf ^,fi0un^ eines Verfahrens zur (^^euqu"g vo Schreib- und Druckpapier aus Mauldetr-baumblllern. 46. Das Privilegium des G. Roth vom 24, December 1867, auf (5>ftou!ig einer Central Patrone fr Hinterlader. 47. Das Privileginm des Ludwig Eduard Mcmcr vom 30. December 1867, auf Verbrsieruug der Laternen bei St'llwgen, Omnibus, E,scn und Psritebahnen. 48. Pas Plivilegium des Mathias Neuland vom 31. December 1867, auf ^lfidung einer Slcheiheits-lanipe. 49. Das Pnuilegium dcs Anlon Schild oom 14ten Februar 1867, auf E'findung eines Metall - Vrirscouvclt-Beschlusses. 50. Das Privilegium der Wi>h>lm Paravicini nnd Nudolf Cllmntt vom 16. Miz 1868, auf (5 fidung einer Slchcihtils-Voilichtung gegen Cnlgleisungen bli Wechseln auf Eisenbahnen. Smmtliche hier ausgeshlte Privilegien sind du,ck Zeitablauf erlsche,,, und es knnen die bezglichr .schlti-bungen von jedermann im t. t. Privilegien-Archive eing.sthen werden. Wien, den 13. Mai 1869. Vom t l. Plioilegien-Aich've. (211-1) Nr. 3388. Kundmachung der k. k. L'andcsrcoilluug fr Kram vom 14. Mai 1869, Nr. 3386, betreffend die weitere Aufnahme Einjahriss- Frviwilliacr in das Heer (KriessSmarine.) Im Nachhange zu der Kundmachung der k. k. Landesregierung vom 10. Jnner 1869, Nr. ^885 L. G. B. fr Krain Nr. 6, wird der In-halt der Circularverordmmg des k. k. NcicPknegs-winisteriums vom 24. April 18ttl), Abth. 2, 3ir. 3050, betreffend die weitere Aufnahme Ein jhrig-Freiwilliger in das Heer (Kriegsmarine) w Folge des 'Erlasses des k. k. Ministeriums f"r Landesvertheidignng nnd ffentliche Sicherheit vum 4. Mai 180l/, Nr. 2343, hiemit zur offent llchen Kenntni gebracht. Anlssig vorgekommener Anfragen ber die Zulssigkeit der Assentirung Einjhrig-Freiwilliger nach dem Beginne der gegenwrtigen Prsenz dienstperiodc wird erlutert, da nur die Aufuahme fr die mit 1. Mrz begonnene Prsenzdienst-Periode der Einjhrig-Freiwilligen zu dem bezeichn neten Zeitpunkte geschlossen wurde, daher auch Aufnahmsgcsuche, welche nachtrglich einlangen oder eingelangt sind, hinsichtlich des etwa beabsichtigten gleichzeitigen Dienstantrittes der Aspiranten nicht mehr bercksichtigt werden knnen. Keineswegs aber darf den Freiwilligen, gleichviel, ob sie zu dein Aufschbe des Dienstantrittes berechtigt sind oder nicht, aus Ursache der erst nach dem Beginne der Prscnzdienstpcriode erfolg/ ten Anmeldung die Aufnahmsbcwillignng verweigert werden, weil es nicht angeht, aus der durch das Interesse der militrischen Ausbildung gebo tencn Feststellung eines regelmigen Termins fr den gleichzeitigen Dienstantritt eine Beschrnkung der freiwilligen Asseutirungen zu folgeru, welche gesetzlich nicht begrndet ist. Nur jenen Wehrpflichtigen, welche nach ihrer Altersklasse zur regelmigen Stellung bereits be-rnfcn sind, ist nach H 20 des Wehrgesctzes der freiwillige Eintritt whrend der Stellungsperiode, deren ausnahmsweise spterer Beginn fr dieses Jahr nachtrglich festgesetzt werden wird, nicht gestattet. Es unterliegt daher die fortdauernde Aufnahme der Einjhrig-Freiwilligen unter den ge-fctzlichen Bedingungen keinem Anstande, nur drfen sie gegenwrtig zum Prseuzdienstc nicht mehr herangezogen werden, sondern haben denselben mit 1. Oktober 1869, oder jenes Jahres, welches sie nach H 21 des Wehrgesetzes selbst whlen knnen, zu beginnen. Damit uamcnllich jcueu Aspiranten zum eiujhrigcn freiwilligen Dienste, welche den zur diesjhrigen regelmigen Stellung verpflichteten Altersclassen angehren und in Ermanglung der Vorgeschriebenen Swdienzcugnisse den Nachweis der hhcrn Bildnng durch Ablegung einer besonderen Prfnng zu liefern haben, hiezu noch vor dem Beginne der Stellungsperiode die Gelegenheit geboten werde, werden die Prfungs-Com-missioncn bei den Truppendivisions-Commanden erneuert activirt. Die Prfungen finden monatlich wenigstens einmal statt und sind in der Regel am letzten Donnerstag eines jeden Monates vorzunehmen. In Hinknnft hat bei diefen Prfungen znr Erzielung eines gleichmigen Borganges das nachfolgende Programm zur Richtschnur zu dicucn. Aspiranten, welche den Nachweis der wissenschaftlichen Befhigung durch Zeugnisse von auslndischen Unterrichtsanstalten liefern, haben ihren Gesuchen das neueste Programm oder Statut derjenigen Lehranstalt des Auslandes beizuschlic-en, an welcher sie zuletzt studirt haben und deren Zeugnisse sie beibringen. In Beziehnng auf die Nachweise der wissenschaftlichen Befhigung zum einjhrigen freiwilligen Dienste werden ferners der Prakticantenmrs der uicdcrstcrrcichischen Landcs-Ackerbauschulc zu Grossau und die Handelsakademie zu Pest als den Obergymnasien oder Oberrealschulcn gleichgestellt betrachtet. Aspiranten der bezeichneten Ackerbanschule haben durch Zeuguisse dieser Lehranstalt nach zuweisen, da sie den Pvakticantemur vollstndig absolvirt und die vorgeschriebenen strengen Prfungen ber die vortragenen Gegenstnde mindestens mit gutem Erfolge abgelegt haben; die von den ab solvirten Zglingen der Handelsakademie zu Pest beigebrachten vorgeschriebenen Zeugnisse mssen von dem, den jeweiligen Prfungen bcizuziehenden Schulm-Infpector gegengezeichnet sein. Zum Schlsse wird noch erinnert, da wohl die Eintheilnng Einjhrig - Freiwilliger zu den Depots Eadres im Allgemeinen, keineswegs aber zu den 4. oder 5. Feldbataillons der Linien-In fanterie untersagt ist, welch' letztern es wenn gleich sie sich den grten Theil des Jahres hindurch auf eiucm niedern Stande befinden an den erforderlichen Lehrkrften nicht fehlt. Programm: fr die Aufnahmsprfungcn Einjhrig-Freiwilliger. 1. Die Prfungsgegcnstnde sind folgende: ^.. Mathematik, und zwar: :i) Algebra, d) Planimetrie und 0) Stereometrie; Z. Geschichte, l). Geographie, I). Latein und I^. eine zweite der lebenden Sprachen der sterreichisch-ungarischen Monarchie oder statt einer dieser Sprachen franzsisch oder englisch. Statt der Stereometrie knnen sich die Asvi ranten nach freier Wahl ans zwei der nachbenannten Fcher, nnd zwar aus der kaufmcinm^ schen Arithmetik, 3caturgefchichte, Physik oder Chemie prfen lassen. Wer sich aus der kaufmnnischen Arithmetik prfen lt, ist aus der speciellen Geographie der sterreichisch - ungarischen Monarchie mit berwiegender Rcksicht auf Handel und Gewerbe und deren Statistik zu prfen. Wer sich den Prfungen zu D oder N nicht unterzieht, kann fr jede derselben aus einem der im Alinea 2 bezeichneten Gegenstnde sich Prfen lassen, wobei die Wahl des Faches soweit unbeschrnkt ist, als der Betreffende statt der Stereometrie nicht schon zwei dieser Gegenstnde gewhlt hat. 2. Was den Umfang der Anforderungen in den einzelnen Gegenstnden betrifft, so wird verlangt : Algebra: bis einschlielich der Gleichungen zweiten Grades mit einer Unbekannten; Planimetri: mit Inbegriff der Hauptcigen-schaftcn der Kegelschnittslinie; Stereometrie: vollstndig; Geschichte: Kenntni der Hauptbegebenheiten der allgemeinen Weltgeschichte bis zum zweiten Pariser Frieden; nhere Kenntni der Geschichte der sterreichisch ungarischen Monarchie; Geographie: allgemeine Kenntni der mathematischen nnd physikalischen Geographie, dann der geographischen Verhltnisse der fnf Welttheile; besondere Kenntnisse von Mitteleuropa und specielle Geographie der sterreichisch-ungarischen Mon^ archie; Latein: Uebersetznng eines Thema's ins Lateinische; Erponiren aus Salustus oder Csar; Naturgeschichte: bersichtliche Kenntni der drei Naturreiche; Physik: Kenntnisse der wichtigsten Lehren; Chemie: Kenntnisse der elementaren Grundlagen mit Vcrcksichtignng ihrer Anwendung auf die wichtigsten Gcwerbszweige. 3. Die Gesammtpri'ifung ist in der dem Aspiranten gclnfigstcn Sprache vorzunehmen, in welcher eine grndliche Kenntni der Grammatik sowie die Fhigkeit, ber ein gegebenes Thema einen ortographisch fehlerfreien und gut stilisirten Aufsatz zu' fertigen, verlangt wird. Die von dem Aspiranten geforderte Kenntni einer zweiten Sprache (zu 1 ll) ist durch richtiges Ucbersctzen eines Thema's aus dem Buche und uach dem Gehr darzulegen. Simnd Conrad v. Gybesfeld 1. p, t. l, Landesprsldent.