929 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 124. Freitag den 4. Juni 1869. Erkenntniß. Mit dem Erkenntnisse des k. t. Landes- als Prchgerich-tes i» Prag vom 30. Aftlil 180',», Z. 5673, ist die Wei-teroeibreitlma, der Nr. 121 des ,>l'<,»8^l ^ l'lüliv" vom 29. August 1808, rüclsichllich del darin vorkonnm'ndlN Zu-ftimmungserklärung der Bewohner von Kr.ö, wcgen Ver^ yehens nach § 300 St. G. und Art. lll des Grsches vom 17. December I8L2, Nl. 8 N. G. V, dann drr Nr. 117, 1l9 und 125» des »l^l'l x !'!<>!!>" vom 20. und 2ütcii August und 5. September 1868 rüäftchllich der Ausrufe zur Vellieiligun^ an der Volksversammlung auf dem Berge Vlanit und Slochow, wegen der Übertretung nach tztz 3 und 19 dcs G^s'l^s vom 15. November I8(»8, Nr. 135 R. G. V., verboten worden. Ausschließende Privilegien. Nachsehende Privilegien sind im Monate December 1866 auher Kraft getreten und wurden als solche im Monate Mürz 1869 vom l. t. Pnvilegien-Archire einregistmt: (Schluß.) 39. Das Privilegium des Franz Schiller vom 30ten December 1867, auf ßlsindumg eines verbisserteu Versah' rcns zum Verlochen der Melassen aller Nacbproducte, wodurch selbe ohne Vermehrung der Negietoslen entzücket werben. 40. Das Privilegium der Karl u»d Alrzandcr Hirsch-scld vom 30. December 1867, auf Eisindung in der Prch-Hefen-Fablicalion. 41. Das Plivilegium des Frauz Schäricr vom 24len Decsmbcr 1867, auf V.rblsierung in der Consttmlion der Dampfmaschinen, genannt „Dampfmaschinen mit Ueber-ströMung." 42. Das Privilegium dls Francois Iobard vom 24. Decembel I8L7, auf Erfindm'g ciner mechanischen Voi-lichlung zur E,lnnqunq der Veweglraft. 43. Das P'ivilegium dls Hermann Vorn vom 31len December 1l^67, aus E,findung eincs Apparates sür den ersten Leseuntenicht zur sctnlllln DarsUllung von Wott-bildeln. 44. Das Privilegium der Robert Vogen und I. F. C, Cl^ve vom 24. December 1867, auf Erfindung >ines eigen-thNmlichen Hahnes für Vier, Allohol uud andere Flüssig' keilen. 45. Das Privilegium des Eduard (Imglaiipel vom 24. December 1867, auf ^,fi»0un^ eines Verfahrens zur (^^euqu"g vo» Schreib- und Druckpapier aus Mauldetr-baumblällern. 46. Das Privilegium des G. Roth vom 24, December 1867, auf (5>ft»ou!ig einer Central «Patrone für Hinterlader. 47. Das Privileginm des Ludwig Eduard Mcmcr vom 30. December 1867, auf Verbrsieruug der Laternen bei St'llwägen, Omnibus, E,scn° und Psritebahnen. 48. Pas Plivilegium des Mathias Neuland vom 31. December 1867, auf ^lfiüdung einer Slcheiheits-lanipe. 49. Das Pnuilegium dcs Anlon Schild oom 14ten Februar 1867, auf E'findung eines Metall - Vrirscouvclt-Beschlusses. 50. Das Privilegium der Wi>h>lm Paravicini nnd Nudolf Cllmntt vom 16. Mäiz 1868, auf (5 fi„dung einer Slchcihtils-Voilichtung gegen Cnlgleisungen bli Wechseln auf Eisenbahnen. Sämmtliche hier ausgesühlte Privilegien sind du,ck Zeitablauf erlösche,,, und es können die bezüglichr» Ä.schlti-bungen von jedermann im t. t. Privilegien-Archive eing.sthen werden. Wien, den 13. Mai 1869. Vom t l. Plioilegien-Aich've. (211-1) Nr. 3388. Kundmachung der k. k. L'andcsrcoilluug für Kram vom 14. Mai 1869, Nr. 3386, betreffend die weitere Aufnahme Einjahriss- Frviwilliacr in das Heer (KriessSmarine.) Im Nachhange zu der Kundmachung der k. k. Landesregierung vom 10. Jänner 1869, Nr. ^885 L. G. B. für Krain Nr. 6, wird der In-halt der Circularverordmmg des k. k. NcicPknegs-winisteriums vom 24. April 18ttl), Abth. 2, 3ir. 3050, betreffend die weitere Aufnahme Ein jährig-Freiwilliger in das Heer (Kriegsmarine) w Folge des 'Erlasses des k. k. Ministeriums f"r Landesvertheidignng nnd öffentliche Sicherheit vum 4. Mai 180l/, Nr. 2343, hiemit zur offent llchen Kenntniß gebracht. Anlässig vorgekommener Anfragen über die Zulässigkeit der Assentirung Einjährig-Freiwilliger nach dem Beginne der gegenwärtigen Präsenz dienstperiodc wird erläutert, daß nur die Aufuahme für die mit 1. März begonnene Präsenzdienst-Periode der Einjährig-Freiwilligen zu dem bezeichn neten Zeitpunkte geschlossen wurde, daher auch Aufnahmsgcsuche, welche nachträglich einlangen oder eingelangt sind, hinsichtlich des etwa beabsichtigten gleichzeitigen Dienstantrittes der Aspiranten nicht mehr berücksichtigt werden können. Keineswegs aber darf den Freiwilligen, gleichviel, ob sie zu dein Aufschübe des Dienstantrittes berechtigt sind oder nicht, aus Ursache der erst nach dem Beginne der Präscnzdienstpcriode erfolg/ ten Anmeldung die Aufnahmsbcwillignng verweigert werden, weil es nicht angeht, aus der durch das Interesse der militärischen Ausbildung gebo tencn Feststellung eines regelmäßigen Termins für den gleichzeitigen Dienstantritt eine Beschränkung der freiwilligen Asseutirungen zu folgeru, welche gesetzlich nicht begründet ist. Nur jenen Wehrpflichtigen, welche nach ihrer Altersklasse zur regelmäßigen Stellung bereits be-rnfcn sind, ist nach H 20 des Wehrgesctzes der freiwillige Eintritt während der Stellungsperiode, deren ausnahmsweise späterer Beginn für dieses Jahr nachträglich festgesetzt werden wird, nicht gestattet. Es unterliegt daher die fortdauernde Aufnahme der Einjährig-Freiwilligen unter den ge-fctzlichen Bedingungen keinem Anstande, nur dürfen sie gegenwärtig zum Präseuzdienstc nicht mehr herangezogen werden, sondern haben denselben mit 1. Oktober 1869, oder jenes Jahres, welches sie nach H 21 des Wehrgesetzes selbst wählen können, zu beginnen. Damit uamcnllich jcueu Aspiranten zum eiujährigcn freiwilligen Dienste, welche den zur diesjährigen regelmäßigen Stellung verpflichteten Altersclassen angehören und in Ermanglung der Vorgeschriebenen Swdienzcugnisse den Nachweis der höhcrn Bildnng durch Ablegung einer besonderen Prüfnng zu liefern haben, hiezu noch vor dem Beginne der Stellungsperiode die Gelegenheit geboten werde, werden die Prüfungs-Com-missioncn bei den Truppendivisions-Commanden erneuert activirt. Die Prüfungen finden monatlich wenigstens einmal statt und sind in der Regel am letzten Donnerstag eines jeden Monates vorzunehmen. In Hinknnft hat bei diefen Prüfungen znr Erzielung eines gleichmäßigen Borganges das nachfolgende Programm zur Richtschnur zu dicucn. Aspiranten, welche den Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung durch Zeugnisse von ausländischen Unterrichtsanstalten liefern, haben ihren Gesuchen das neueste Programm oder Statut derjenigen Lehranstalt des Auslandes beizuschlic-ßen, an welcher sie zuletzt studirt haben und deren Zeugnisse sie beibringen. In Beziehnng auf die Nachweise der wissenschaftlichen Befähigung zum einjährigen freiwilligen Dienste werden ferners der Prakticantenmrs der uicdcröstcrrcichischen Landcs-Ackerbauschulc zu Grossau und die Handelsakademie zu Pest als den Obergymnasien oder Oberrealschulcn gleichgestellt betrachtet. Aspiranten der bezeichneten Ackerbanschule haben durch Zeuguisse dieser Lehranstalt nach zuweisen, daß sie den Pvakticantemurö vollständig absolvirt und die vorgeschriebenen strengen Prüfungen über die vortragenen Gegenstände mindestens mit gutem Erfolge abgelegt haben; die von den ab solvirten Zöglingen der Handelsakademie zu Pest beigebrachten vorgeschriebenen Zeugnisse müssen von dem, den jeweiligen Prüfungen bcizuziehenden Schulm-Infpector gegengezeichnet sein. Zum Schlüsse wird noch erinnert, daß wohl die Eintheilnng Einjährig - Freiwilliger zu den Depots Eadres im Allgemeinen, keineswegs aber zu den 4. oder 5. Feldbataillons der Linien-In fanterie untersagt ist, welch' letztern es — wenn gleich sie sich den größten Theil des Jahres hindurch auf eiucm niedern Stande befinden — an den erforderlichen Lehrkräften nicht fehlt. Programm: für die Aufnahmsprüfungcn Einjährig-Freiwilliger. 1. Die Prüfungsgegcnstände sind folgende: ^.. Mathematik, und zwar: :i) Algebra, d) Planimetrie und 0) Stereometrie; Z. Geschichte, l). Geographie, I). Latein und I^. eine zweite der lebenden Sprachen der österreichisch-ungarischen Monarchie oder statt einer dieser Sprachen französisch oder englisch. Statt der Stereometrie können sich die Asvi ranten nach freier Wahl ans zwei der nachbenannten Fächer, nnd zwar aus der kaufmcinm^ schen Arithmetik, 3caturgefchichte, Physik oder Chemie prüfen lassen. Wer sich aus der kaufmännischen Arithmetik prüfen läßt, ist aus der speciellen Geographie der österreichisch - ungarischen Monarchie mit überwiegender Rücksicht auf Handel und Gewerbe und deren Statistik zu prüfen. Wer sich den Prüfungen zu D oder N nicht unterzieht, kann für jede derselben aus einem der im Alinea 2 bezeichneten Gegenstände sich Prüfen lassen, wobei die Wahl des Faches soweit unbeschränkt ist, als der Betreffende statt der Stereometrie nicht schon zwei dieser Gegenstände gewählt hat. 2. Was den Umfang der Anforderungen in den einzelnen Gegenständen betrifft, so wird verlangt : Algebra: bis einschließlich der Gleichungen zweiten Grades mit einer Unbekannten; Planimetri: mit Inbegriff der Hauptcigen-schaftcn der Kegelschnittslinie; Stereometrie: vollständig; Geschichte: Kenntniß der Hauptbegebenheiten der allgemeinen Weltgeschichte bis zum zweiten Pariser Frieden; nähere Kenntniß der Geschichte der österreichisch ungarischen Monarchie; Geographie: allgemeine Kenntniß der mathematischen nnd physikalischen Geographie, dann der geographischen Verhältnisse der fünf Welttheile; besondere Kenntnisse von Mitteleuropa und specielle Geographie der österreichisch-ungarischen Mon^ archie; Latein: Uebersetznng eines Thema's ins Lateinische; Erponiren aus Salustus oder Cäsar; Naturgeschichte: übersichtliche Kenntniß der drei Naturreiche; Physik: Kenntnisse der wichtigsten Lehren; Chemie: Kenntnisse der elementaren Grundlagen mit Vcrücksichtignng ihrer Anwendung auf die wichtigsten Gcwerbszweige. 3. Die Gesammtpri'ifung ist in der dem Aspiranten gclänfigstcn Sprache vorzunehmen, in welcher eine gründliche Kenntniß der Grammatik sowie die Fähigkeit, über ein gegebenes Thema einen ortographisch fehlerfreien und gut stilisirten Aufsatz zu' fertigen, verlangt wird. Die von dem Aspiranten geforderte Kenntniß einer zweiten Sprache (zu 1 ll) ist durch richtiges Ucbersctzen eines Thema's aus dem Buche und uach dem Gehör darzulegen. Si«m«nd Conrad v. Gybesfeld »1. p, t. l, Landespräsldent.