la m t s -^U^^ss N l a t t. N>° 94. Donnerstag ven 6. August 183^ i^ubernial Verlautbarungen. Z. io^5. (2) Nr. i5624. E u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums zu Lalbach. — Abänderung der nnt Gubcrnial, Eurrende vom 9. Hornung ,833, Zahl 2182 kundgemachten Erklärung dee §.24» desVtraf» gesctzbuches ll. Theils. — Aus Alilaß einlger gegen dle Neobachtunz der mit Hofkanzlel»Des cret vom 10. Jänner i833, (Bubernial, Cur« rende vom 9. Hornung i933, Zahl 2^62) kunv-gemachten, den §. 241 des Strafgesetzbuches II. Theils erläuternden Vorschrift erhobenen, zur «»erhöchsten Kenntniß E>r. Majestät gebrach» ten Anstänoe, haben Allerhöchstdiesilben mit Entschließung vom i5. Iun» l. I. folgendes onzuordnen geruhet: — „Wenn der Mißhandelte lm F^'lle des §. 2Hl Strafgesetzbuch 1l. Thells sem Gesuch um Bestrafung des Bclel-dlgers noch vor der Kundmachung des Urtheils an den Untersuchten widerruft, hat es non jeder weitern Untersuchung sowohl, al< auch von jeder Wirkung dcS «twa bereits gefällten Urtheils abzukommen. Findet dagegen ein solcher Widerruf erst nach erfolgter Kundmachung des, wenn auch noch nicht rechtslrafllgen Ur-lhells Statt, so kann derselbe nur als Grund zur Milderung der Strafe bei den höhern Bchör< den angesehen werden." — Diese mit Dccrct der k.k. vereinten Hufkänzlei vom 25. Juni l. I., Zahl ,5954 anher mitgetheilte allerhöchste Wlllensmemung nur als cme Abänderung jc-ner oom 3i. De;«mber i832 zur aNgcmeincn Kenntniß gebracht. — ialbach den 16. Iul» i835. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landeb: Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. H^frath. Anton Stelzicki k. k. Gubernialrath. Z. 1044. (2) Nr. 16861. E i r c u l a r e des k. k. illpriscben Guberniums zu Laibach. — Die Stempeltaxe auf Stärkmehl und Haar« puder hört auf. — Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung rom 5- Juni l. I. anzuordnen geruhet, daß die m,t dem Patente vom iä. October 1602 eingeführte Stlmpeltaxe auf Starkmehl und Haarpuder, von einem geeigneten Zeitpuncte angefangen, aufzuheben sey. — Dieses wird in Folge hohen Hofkanzlcl-Dccrets vom ,5- l. M., Z. 1806^ mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die fragliche Stempelta/e mit 1. August l. I. aufzuhören habe. — «aibach den 25. Juli ,635. Joseph Camillo Freyherr v. Echmidburg, Landev- Gouverneur. Anton Stelz ich, t. s. Gubernlalrath. Z. I0^l. (3) Nr. ,^362. surrende des k. k.illlrlschen Guberniums zu Laibach. — Dle beschränkte <3>nfuhr von Zündhütchen lst durch dle h'crornge surrende vom 3o. Aprll l. I., Fahl 6829, nicht aufg e, hcben. — In dem Verzeichnisse, welches mit dem hierortlgen Circular« vom 3o. April d.I., Zahl 6629, über d»e nach den hohen Hofkam, mer-Decreien vom 17. Apr,l und ^3. März d, I., Zahl 16913 und ill!?, beschlossenen Aenderungen m dem aNgcmclnen Zolltariffe zur öffentlichen Kenntniß gebracht wurde, e'schc^t 5u!> Posi-Nr. 21 der Elngangszollsah von Zündhütchen nicht unterstrichen , wie eS nach dem §. 5 der Voiermnerung zu dem allgemeinen Zolltarlffe vom Jahre 1L29 für dle nicht zum Handel, sondern nur zum Prlvatgebraucbe mtt besonderer Bewilligung einzuführenden Arn« kel bestimmt worden »st. — Da dieß d«e Meinung begründen könnte, daß nunmehr dleEm, ' fuhr des gedachten Artikels aus dem Auslanl de gegen Entrichtung des muln Zollsatzes un- 6^3 beschränkt sei, so wird zur Vermeidung möglicher M»ßgr»ffe hiermit nachträglich bekannt gemacht, daß durch die Bekanntmachung vom 3o. Apr»! l.I.,Z. 8829/ d,e früher beschränkte Einfuhr von Zündhütchen nicht aufgehoben wurde. — kaibach den 11. Juli i335. Joseph Camillo Freiherr v. Schmwburg, ^andes-Gc»uo«rneur. Earl Graf zu Welsperg, Naitenau und Primör, k. k. Hofrath. Anton Stelzich, k. k. Gubernialrath. Z. 10HI. (5) Nr. i55,2. C i r c u l a r e der k. k. lllyrischen ^anderstelle. — Ueber die Behandlung d April l. I., Zahl 2!2c)i9P.) wird die kralncrische Ne-ligionsfondsherrschaft Mlchelstetten und das krainerische Neligionsfondsgut Blschofiack am 27. October i335 um 10 Uhr Vormittags im Gubernial-Rathssaale zu Laibach, im Wege der öffentlichen Versteigerung ausgebothen werden, und zwar in der Art, daß Mrst jede dieser zwei Realitäten abgesondert, dann am Schlüsse beide veremt werden ausgerufen werden. — Die Bestandtheile, Nutzungen und der Aus, rufspreis dieser zwei Realitäten sind nach, stehende: ^. Herrschaft Mlchelstetten. — I. An Gebäuden. — l) Das Z 1^2 Meilen von Laibach entfernte, zwei Stockwer« ke hohe lHchloßgebäude. 2) O,c Hornviehstal-lung. 3)Der Pfcrdesiall. —II. An Wirth« schaftsgründen. — Bärten /. Joch 994 Quadrat-Klafter, Wiesen 18 Joch 5ä9 Quä. drat.Klaftcr. Erstere find dermal um jährliche 23 ft. 41 kr., Letztere aber um 2ä5 fl. 22 kr. M. M. verpacktet. — z il. An Waldun - ' gen. — Die herrschaftlichen Waldungen ent< halten in sechs Abtheilungen em Gesaiumtssä-chenmaß von 495 Joch HZu Quadrat-Klafter. — IV. An Jagdbarkeiten. — Die niedere Jagdgerechtsame in den Pfarren Mlchelstetten und St. Georgen im Felde, dann in der halben Pfarr Zirklach. Der dermalige jähr: liche Pachtschilling beträgt 47 fi. — V. An 3 eh enden. — Dicsc Herrschaft besitzt an Gavbcnzehcndcn: In der Pfarr Michel« stet ten den ganzen Zchcnd auf den vntheil« ten Domimcalgründen dann auf den Rustical» feldern der Dörfer Tratta, Adergas, Michel-stetten und Oberfeld. — In der Pfarr St. Georgen den ganzen Zehend von 5^ Huben und mehreren einzelnen Aeckern in sechs Ortschaften und den Jugendzchend im Dorfe Hrastje. — In der Pfarr Zirklach den ganzen Zehcnd von 128 ganzen, 3 halben und emer Zwcidrtttelhube, dann mehreren einzeln nen Aeckern in 14 Ortschaften und ,^3 Zehcnd von 3 Huben im Dorfe Gline. — In der Pfarr E 0 mmenda St. Peterden Drit-telzehcnd von 20 1^2 Huben im Dorfe 3ucliu-ä'>!Is?. — Die sämmtlichm Zehende sind gegenwärtig um jährliche 2 212 fi. ,3 kr. M. M. verpachtet.— VI. An Urbarialgeld- und Naturalgab en, dann Leistungen. — Die zu dieser Herrschaft gehörigen Unterthanen sind in 22 Pfarren, 5 Localien und 102 Dör« fern zerstreut, besitzen 46/ steuerbare Huben und Z4 Dominicalre^litäten und haben jährlich zu entrichten: 1) An unveränderlichen Her« rmgaben nach Abzug des Fünftels 4403 ,st, 10 kr., an Erbpachtzins, welcher ohne Abzllg des Fünftels entrichtet wird, 5c» ss. 20 kr.; so« mtt jährlich in M. M. /^53 ss. 3n kr. — 2) An Zinsgetreide nach Abzug des Fünftels '. Weihen Iio 8^40 Metzcn, Korn und Hirs 3o6 2^jäc» Mctzcn, Haber 6ää 20 3)3 Vicr< zigstel Metzens dann ohne Abzug des Fünftels: Korn ä Metzen, Gcrsse 20 Metzen, Haber 2I2 2)/io Metzm, — 3) An Holz hat von zer- 6ä9 stückten Dominicalwaldungen jährlich ohne Ab^ zug des Fünftels/^ 6l^6H Nied. Oester. Klafter weichen, und i3 Nled. Oester. Klfcr. harten Scheiterholzes einzugehen. — /^) An Kleinrechten : Schafe 5), Lämmer H9, Kitze 2, Kavauner H, Hühner 339A/,, Hühnel 2o55 ^2, Eyer 85/) 3^H Stücke, schotten 2 Pfund. — Von dieser Klcinrcchtm > Schuldigkeit kommt ein Fünftel in Abzug, mit dessen Berücksichtigung solche gegenwärtig widerruflich um jährliche 3/ly fi. 33 3l/» kr. M. M. abgelöst wird. — 5)'Nobot besteht bei der Herrschaft keine; dagegen sind die Unterthanen nach dem Nobot-Abolitionscontracte verbunden, bei vorfallenden Bcnllichkeilen und auch in andern Fallen dle erforderlichen Handlanger und Fuhren gegen einen bestimmten Lohn zu ssellen. — 6) An Amtstaren, und zwar an Ucnschreibgeld, nach der Größe der Besitzung, von H ft, 3c> bis auf 3^ kr. nebst den gesetzlichen Glundbuchsta< f^li. — VII. An Patronats und Vogte l r e ch t c n. — Der Herrschaft Michelstettcn steht das Patronats- und Vogteirccht, 1) über die Pfarrkirche U. L. F. zu Michelstettcn sammt 1 Filialsklrche; 2) über die Pfarrkirche zu St. Georgen im Felde mit 9 Fllialkirchen; 3) über die Pfarrkirche U. L. F. m Zirklach sammt i3 Fillalkirchen und einer Localie; 4) über das ^5mo-letisch-Debellaklsche Beneficium zu St. Georgen lind über das Benesicium und dle Kirche zu Ol-schcuk, zu.— Herrschaftliche Lasten. 5) An Latidesfürstlichen Steuern von den eigen: thümlichen und von den einphiteutisch vertheilten Domilucalgründen 207 st. 53 kr. — d) Zehcnd-reluition dcm Gute Steinbüchel 6 st. 20 kr. -— <) Dem Pfarrer in Zirklach an Vogteirobot-Reluttion 19 fl 3l kr. — (1) Der Herrschaft Flödnig an'Forstrecht 8 kr. — An Natu-ralqaben. — Der Herrschaft Flödnig an Forsthader jährlich nach Abzug des Fünftels 2 Metzen 35 ä^5 Maß. — Den Herren Ka-planen zu Zirklach an Collectur 2 Metzen Weiz, zen, 2 Mctzen Korn und Hirs, dann z ^2 Metzen Hader. — Dem Pfarrmeßner zu Zirklach 1 Mctzen Weihen, 1 Metzcn Korn und Hirs. — Der Stadt K,aindurg Brücken-maulh von dcr Kankcrbrücke 3^4 Metzln Heide und H5 Metzen Hader. — Dem Meßner der Filialürche St. Margarethen bei Mlchclstetten t Metzen Heiden. «- An Stiftungen und frommen Gaben. — Zur Fllialkir-che St. Ambrosi 2 fi. 3n N2 kr. — An Un-terthanselngängen. — Von den Kcu-scdengründen Urb. N^ 22 et 25 jährlich nach Abzug des Fünftels'2 fi. 40 kv. - Auf Schulen und Pfarreien bat dle Herr« schaftbel vorfallenden Kirchen-, Pfarrhof- und Schulbaulichkciten als Patron und Dommmm die gesetzlichen Concurrciizbcitrage zu leisten. — Der Ausrufspreis für diese Rcliglonsfonds-Herrschaft ist auf lö^aac» fi. /zN kr., sagc: Ein m a lh u n dc r t Sechzig Vler Tausend Gulden /»5 kr. M. M, bestimmt. — L. Gut Bischoflack. — Die zu diesem Gute gehörigen Unterthanen besitzen 6u il^»2 Hüben und 3 Dominical-Realitäten, sind in Oberkrain in den Bezirken Krainburg, Umgebung Laibachs. Lack, Mmkendorf, Flödnig, Kl-eutberg, Egg ot> Podpctsch, dann Ponouitsch zerstreut, und haben zu entrichten: I. An Dominical- Nutzungen. — ») An Geldgaben: — An obrigkeitlichem Zins 239 fi. 20 kr. — An rectifiziltem Nobotgcld 275 fi. 56 3)4 kr. — An W^nfahrtgeld 56 fl. 19 2^ kr. — An nachtraglich paclutcm Ro< botgcld 75 fi. li kr. — An Hausgrundzins »52 fi. 20 kr. — An Dominicalgabc 1 fi. 22 2^4 kr. — An i^chutzgcld von neu erbau, ten Häusern 8 fi. 12 kr.; — zusammen 9o8 fl. 43 AH kr., woran gegenwärtig über Abzug des entfallenden 2a c>»o Nachlasses pr i6l fi. l/z 3^4 kr. nur 646 fi. 69 kr. eingehen. — 2) A n )i ns g etr e id e. — Nach berechnetem Abschlage des Fünftel-Nachlasses: -- Weiz» zen 16 Metzen 36 Hotel; Korn 22 Metzen 3 Hotel; Hirse 26 Metzen 12 Hotel; Gerste iH A3 Hotel; Heiden iH 5jü Hotel; Haber io9 Metzen 12 Hotel; Hirsbrcin 1 Metzen 18 2^H Hotel; Erbvachtzinsweitzen, bei welchem der Fünftclabzug nicht Statt findet, 9 Metzen 17 HH Hotel. — 3) An Kl ein rech ten. — Schism - SchiMln I' Stück; Hühner 59 Stück; Hühnel 38H Stück; Eyer 16,5 Stück; Spinnhaar 7 Pfund; Käse H Pfund. — Hievon kommt e»n Fünftel dermal m Abzug. — Uebrigens werden die Kleinrechte gegenwartig nm Rücksicht auf dielen Fünftel «Nachlaß widerrufiich um jalnliche 53 fi. 1 3^H kr. abgelöst. — H) An Amtstaxen. — 2) An Umscbrelbgeld: Von einer ganzen Hübe H fi. 3o kr. — Von einer Hal' ben Hube 2 ft. ,5 kr. — Von einer Viertcl-Hube i ss. 7 2^H kr. — Von einer Drittel« Hube 1 ss. 3o kr. — Von einer i^5, 1^6 oder l^3 Hube 3H kr. — Von einem rectifizirten Acker oder Garten i l i^3 kr. — Vcn einer Keusche 3H kr. — Von jcdcm Dominical,Ur-bars-Nr- 3H kr — t>) An Gew ä hr briefs « taxen: — Von einer ganzen halben, Drit« tel: oder VlertcllHube H fl. Ho kr. — Von 65o 3^5, l^6 oder l^8 Hube 2 fi. -' Von einem rectisizirteli Acker oder Garten 34 kr. — Von einer Keusche 2ft. — Von jedem Dominical« Urbars.Nr. 2 ss. — c) An Grundbuchs. Taxen: — Nach Vorschrift des allcl-höch-fien Grundbuchs - Patentes fur Kram. — II. An Getre id . Zehenden. — In der Pfarr M 0 rautsch. — 1) Der gan-ze Zehend von 3 2^3 Huben in der Gemein» dePetsch.—In der Pfarr St. Georgen vor Krain burg. — 2) Der ganze Zehend von 16 Hüben in der Gemeinde Hül-ben. — In der Pfarr Pölland, im Bezirke Lack. — 3) Der 2)3 Zehend von i3 Hüben in der Gemeinde Zarz. — In der Pfarr Pollana, im Bezirke Lack. 4) Der ganze Zehend von 9 2)3 Hüben und 2 Aeckcrn in der Gemeinde n Ilo^ccn. — In der Pfarr Altcnlack, Bezirke tack. — 5) Dcr ganze Zehend von 5 Hüben in der Gememdc heil. Geist. —In der-Pfarr Sairach, Bezirk Idria. — b) Der ganze Zehend von 21 Hüben in Kle-woberg. — 7) Der ganze Zehend von 17 Hüben in Sairach, und der Drtttelzehend von einer Hübe daselbst. — 6) Der Zweidrittel-Zehend von 6 Hüben in der Gegend Kontafel. 9) Der ganze Zchend von i l ,)3 Hüben in der Gegend Sabachberg. — io) Der ganze Zehcnd in der Gebirgsgegend St. Barbara und St. Oswald von »4 Hüben und » Acker. — li) Der ganze Zehend von 7 Hüben in der Gegend Gabersbcrg. — Diese sämmtlichen Zchcnde sind widerruflich um jährliche 727 fi. /;3 2)4 kr. M. M. verpachtet. — Herr« Ichaftliche Lasten. — An Grundsteuer von emphlteutisch überlassenen Gründen dermal bi fi. 19 3^/z kr. — Tcr Ausrufsprcls dieses Religionsfondsgutes ist auf 29,778 fi. 25 kr. C. M., d. i. Zwanzig Neuntausend Siebenhundert und Siebenzig Acht Gulden 25 Kreu« zcr C. M. bestim^it. — Als Käufcr wird Je, dermann zugelassen, dcr lncrlandes zum Besitze von Nealitalet: gceignel ist. Denjenigen ckriss» lichen Käufern, welche diese Herrschaft unmittelbar von. der k. k. Staatsgütcr-Vcraußerungs-Commission an sich bringen und zum Besitze lcmdtäfiicher Güter nicht geeignet sind, kommt die Allerhöchst bewilligte Nachsicht dcr Landta-felfählgke»t und die damit verbundene Befreiung von Entrichtung dcr doppelten Gülte in Hin» sicht dieser Herrschaft für die Person dcr Käufer und ihre in gerader Linie abstammenden lclbcserben ;u Statten. — Wer an der Versteigerung Theil nehmen mll, hat als Caution den zehnten Theil des Ausrufspreises bei der Versteigcrur.gs-Commlssion bar zu erlegen, oder eine vom k. k. Flscalamte geprüfte und bewahrt befundene fiocijussunschc Sicherstellung beizu, bringen. — Wer für einen Dritten einen An» both machen will, ist schuldig, sich vorher mit der Gewalt und Vollmacht seines Committcn« ten auszuweisen. —- Dcr Kaufcr hat für die Herrschaft Michelstetten ein Drittel, für das Gut Bischosiack — insofcrne es unter 50,000 Gulden verkauft wird — die Hälfte, für beide Nealltaren zusammen aber ein Drittel des Kauf, schillings vier Wochen nach crfolgtcr höchster Bestätigung des Verkaufacies und noch vor der Uebergabe der Herrschaft zu berichtigen, die übrigen zwel Drittel oder Hälfte kann er gegen dem, daß sie auf der erkauften Herrschaft in erster Priorität versichert und mit fünf vom Hundcrt in <3onv. Mün;e verzinset werden, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtra« gen. — Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Eapitalsanschlag und die nähere Beschreibung der Herrschaft nut ihren Bestandtheilen können bei dieser Staaisgüter-Verstcigerungs-Eommls, sion eingesehen werden. Auch lst es jedem Kauflustigen unbenommen, alle Bestandtheile der Herrschaft selbst in Augenschein zu nehmen. — Von der k. k. illyrischcn Staatsgüter-Verau-ßenlngs«Plovinzial-Commission. Laibach den 2l. Iull i635. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg / Gouverneur. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 1039. (3) Nr. 9966. VIls. Kundmachung. Mit Beziehung auf die allgemeine Kundmachung der wohllöbllchen k. k. Eamcral-Ge, fallen-Verwaltung vom 23. Juni »335, Nr. 9913)2293 ^V.) rmrd für den Weg-und Brü« ckenmauth - Bezug an der Station Zwischen« wassern für das VerwIltungsjahr i836, oder für tue Verwaltungsjahre t336, ,«37 und i933, am 12. August i635, Vormittags von 9 bls 12 Uhr eine zweite Pachtversteigcrung m der Amtskanzlei der k. k. Eameral-Vezirks-Verwaltung zu ?a,bach am «sv^ulplatze Nr. 297 abgehalten, und zum Al,srufspre»se der betrag von dreitausend sechzig Gulden ^5 kr. M. M. angenommen werden. — Hlezu werden Die Pachtlustiaen mit 0c>m Geisatze einq?< laoen, daß sie die Licitationsbedingmsse täglich hleroltß elnschcn können. — K. K. Eame» ral - Bezirks, Velwaltung Lalbach am 29. Iu, ll iü35. k C^ubernial - I7erlantharungen. ^^^^W Z. ic.35. (2), Nr. ^992' Circular« des k. f. ilsyr.ischen Guberniums zu Laib ach. — Die Vorschrift über die Maßregeln zur Ueberwachuna der Erzeugung und des Umsatzes von Zucker auS inländischen Stoffen, w«rd kund gemacht. — Zum Schutze der einheimischen Be» tnebsamkeit und des Staatsschatzes gegen Beuorlheilungen, zu denen die Zucker-Erzeugung aus inländischen Eioffen gemißbraucht werden könnte, hat die hohe Hofkammer im Einverständnisse mit der k. k. vereinten Hofkanzlei beschlossen, die nachfolgende Vorschrift über die Maßregeln zur Ueberwachung der Erzeugung^und des Umsatzes oom Zucker aus inländischen Stoffen zu erlassen, und vom 1. September 0. I. an, in Wirksamkeit zu setzen. — Diese Vorschrift wird hlemit in Folge hohen Hofkammer-Decretes vom 27. Mai l. I., Zahl ä3?32^l7l, zur oLgemeinen Kenlitnlß gebracht. — La»bach den 27. Juni lL35. Joseph Camilla Freyherr v. Schmidburg, <» Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welfperg, Nalcenau und Primör, k. k. Hofrath. Joseph Wagner, k. k. Gubernialrath. Vorschrift über die Maßregeln zur Ueberwachung der Erzeugung und des Umsayes von Zucker aus inländischen Stoffen. — l. Von den Unternehmungen (Zuckersiederclen) zur Erzeugung von Zucker aus inlandischen Stoffen. — 1) O.e Errichtung von Z u ck^e r si e d e r ei e n, m denen Zuk- ^ Z,^N"5 ker aus Runkelrüben oder andern inländischen Btoffin erzeugt, oder der aus rcn>>, m der,Nahe inlandischen Stoffen gewonnene Rohzucker ge l au tert (rafflnlrt) wird, in der ^" ^""^' Entfernung einer österreichischen Meile von der ausländischen Gränze, oder von der Ioll-Linie gegen ein vom Zollverbande ausgeschlossenes Gebleth, unterliegt den Bestimmungen, welche über die Errichtung von Fabriken in der gedachten Entfernung von der ausländischen Gränze überhaupt bestehen. (Hof-kammer-Verordnulig vom 22. April 162ft, Iahl LnZ). — 2) Die erlassenen -) Vczc.chmmg Anordnungen, zufolge welchen die aus l>,länd»schtm Rohzucker erzeugten Zucker- >"'^ckeriMe. b rode mit der vocschrlflma'ßzgll: Gezeichnung versehen sem müssen, weiden aufrecht erhalten. — Z) D,e Beschäftigung der Erzeugung oder Läuterung in- ^) Aüfbcwab-ländlfchen Rohzuckers schl.cßl die Berechtigung weder ,ur Vera r b e l t u n g fchcn Z^Ä'w ausländischer Zucker, Erzeu g n isse, noch zum Handel m«t Zucker« ^."THn Erzeugnissen, dieselben mögcn »nländischcn oder aueländischen Ursprunges sein, Stoss.». in sich. Zu ckermehl, Z u lkerrafflnad oder Zuckersyrup a u sl ändi-schen Ursprunges dürfen in den iur Gcwerbsstatle einer Zuckersiederei aus inländischen Stoffen gehörigin Unterkünften und Räumen nicht aufbewahrt wer, den. U„ter dltfer Best'mmung si'^d auch die in den Fabriksgebauden befindlichen, zum Absätze der Zucker-Erzeugnisse bestimmten Kaufläden und Verschleiß-Niederlagen begriffen. Die vom Auslande herrührenden Zuf-ker,3rzeugnlsse, welche gegen dieses Verboth in den zu emer Zuckclsiederei aus inländischen Stoffen gehörenden Untelkünften oder Räumen abgelegt, oder aufbewahrt werden, sind als vcrschr,ft',vidrlg von dem Auslande eingebracht zu be, handeln, und unterliegen den auf dle Einschwckrzung dieser Erzeugn,sse aus dem Auslande festgesetzten Strafbestimmungen. — Eine Abweichung von diesem Grundsatze findet bloß in dem Falle Statt, in welchem die Bedingungen der Ver« arbettung ausländischer und einheimischer Zuckerstoffe in derselben Zucke,siederei (Z. Amts-Blatt Nr. 94 0. 6. August Mö.) z >M - 652 - ru.,3 VÄmo: uorhandcn sind. l§§. 37 bis 40). — /») Ucber den bücher zu üb?rVAr'^?r sühren. — 5) D>e Gewerbsbücher müssen deutlich, und zergliedert Nlleö enthal-Vüchf'chlung, len, was sich auf die Anschaffung und Verwendung der zum Gewerbs-betricbe erforderlichen Glosse, dann den Absatz der erzeugten Fabrlka-^Nngc.^' te, und der verbliebenen Abfälle bezieht. — 6) Jede Anschaffung muß täglich, sogleich nachdem dieselbe.geschah, mit Angabe der Person, von welcher der Gegenstand erworben wurde, eingetragen werden. Ist der beigcschaffte Ge-' genssand Mit einer schriftlichen Urkunde «ersehen, so ist dieselbe >m Buche zu be-Di« Ve^we,, rufen. — 7) Die Verwendung der verarbeiteten Gtoffe, undd«e «"3^e" A'0N° Menge, dann Gattung der aus denselben gewonnenen Erzeugnisse nc»e»(5r«ciig>!>s-lst il, dem G u d b u ch e darzustellen. Unmittelbar vor dem Beginne des Eudes ist die Menge und Gattung der zur Verarbeitung gelangenden Eloffe einzutragen. Jeder Sud wird mit cmer Zahl m fortlaufender Reihenfolge bezeichnet. Die Menge und Gattung der gewonnenen Erzeugnisse «st nach der Beendigung des Sudes, und zwar längstens in drm Zeltpuncte der Vollendung der Erzeugnisse lm kaufcechten Zustande aufzuführen, wenn es nicht thunlich seln sollte, beides vor diesem Zeitpuncte mit Verläßlichkeit anzugeben. In Raffinerien soll die Z a h l der Brode längstens binnen vier und zwanzig Stunden noch der Beendigung dcs Sudes eingetragen werden. — D«e 3 l n t r a g u .1 g des Gewichtes kann später ln dem gedachten Zeitpuncte der Errnchul'.g dcs kaufrechten Aar^lluugdcs Standes erfolgen. — 6) Ueber den Absatz der verfertigten Z-ickcr-Erzeugnlsse """' lft ein Verkaufstagebuch zuführen. In demselben soll jcde Abtretung oder Versendung, über welche eine Verkaufs- oder Bezugsnole auszustellen ist, vor der Ausfertigung der Letzteren eingetragen werden. Die «m Kleinverkäufe abgesetzten Mengen, über welche d«e Ausstellung elgener Vcrkaufsno-ten nicht angeordnet ist, können, wenn nicht auf Verlangen des Käufers eine Verkaufende ausgestellt wird, summarisch längstens am Schlüsse einer nc?''?n^'r^l> ^ bk " Woche in das Vcrkauf5buch eingetragen werden. — 9) Betreibt der der,'! gctremlml Inhaber einer Zuckersiederei den Verkauf der Erzeugnisse m einer von dem Oe-Niederlage. bäude der Siederei g e tre n n t e n N i e d er la g e, so soll nach denselben Grund» sähen für die Letztere eln abgesondertes V e r k a u f s t a g e b u ch geführt wcrden. Die aus dtr Elederei an dle Wcrkaufsn,ederlage übcrgebe.ien Mengen sind ln den Büchern der Erstern in Ausgabe, und in den Büchern der Niederlage »n sm« v/n ^c?ka?!fs- p^^s ^" stellen. — lQ) Wlrd uon einer Zuckerfikdcrei tin Z'.icker-ErzeugNlß an o>er Ve^ugö,i°. elnen G ewe r b t r eib e n d e n veräußert oder versendet, so muß eine schrlftlil F^lle7^'Vlbc ch e Verkaufs- oder Bezugsnote über dasselbe ausgestellt werden. — ^/'ri-^G'' ^^ ^^ Ge w erb treibe n de sind diejenigen zu betrachten, welche sich mit der »verbttrcibeiiden. Erzeugung oder Läuterung von Rohe oder Naffinad- Zu 5k er oder Zuckersyrup bischäftigen , welche Z'lcker-Erzeugnisse als cmcn Gto ff zur Heruorbrlnguna oder Bereitung anderer Gegenstand? det Verbrauches verwenden , als: Zuckerbäcker, Ch 0 c 0 la d e m a ch e r , Kaf, fehs, eder, Erzeuger versüßrer geistiger Flüssigkeiten u. dgl., an?/r"'!^^ welche mit Zu'cker-Erzeugnissen Hand el tre'ben. — 12) ün- s^H'^^'^^dere Personen werden in Absicht auf die Verbindlichkeit, sich über die von tllüZcn. ^ Zuckersiedereien erworbenen Zucker < Erzeugnisse aus inländischen Stoffen mit schriftlichen Verkaufs » oder Bezugsurkunden zu versehen, Gewerbetreibenden gleich, geachtet, wenn die M^nge der gedachten Zucker - Erzeugnisse ihren Bedarf denu!^7c?H^ auffallend überschreitet. .- iä> Die V e r k a u fs - oder Bczu Knoten müs' lanfi' oo.'r B.^ s^s, h e u tllch a u <1 d r ü ck en: a) Die Gattung und das Gewicht der "^'" Gegenstände, die veräußert, oder versendet werden, dann so fern es sich um Zul- ke r ,n Hüten oder Broden handelt/ dic Zahl derselben, uno dab Ha- — 653 — brikszeichen, mit dem solche versehen sind. — d) Die Berufung des Blattes oder Artikels im Gewerbsbuche, wo die Veräußerung oder Absendung eingetragen ist, m so fern dem Aussteuer der Ulkus.de die FühruliK von Gewerbebüchern obliegt, oder er/ auch ohne diese Vclbmdl'.chkell, Genmbs? bücher fuhrt. — o) Den Namen, Zunamen, Wohnort und die Be» schaftigung sowohl des Auestellers der Verkaufs- oder Bezugsnote, als auch desjenigen, an Vender Gegenstand abgetreten wird. — cl) Den Tag, Monat und das Jahr der Ausstellung. — iä) aus dem Orte der Aufbewahrung ver sendet, so muß die Verkaufs« sia,it> aus oem oder Bezugsnote nebst oen in dem vorhergehenden Absätze angeordneten Angaben ,?"d. noch enthalten: — o) Die Zahl und Zeichen der Kissen, Packe oder andern Behaltnisse, wenn d>e Waare nlcht offcn, und unverpackt v?rfene det wird. — l) Die Straße, auf welcher d>e Eendunq geschehen wlrd. — ") Den Zeitraum, innerhalb welchem die Waare im Orte der Bestimmung em-trcffen soll. — 1l) Den Namen, Zunamen, Wohnort und d,e Veschaf-tigung desjenigen, durch den die Versendung geschieht. — Enthalt der Frachtbrief alle hier uorgezeichntten Erfordernisse, so kann derselbe statt der Bezugsnote verwendet werden, und es ist d»e besondere Ausstellung einer solchen Nute nicht erforderlich. — i5) Dle Verkaufs» oder Belug?noten !^^ Reus^csssf»». len von dem Aussteller oder demjenigen, der von ihm zu dleser Gattung ^""'^'' Geschäfte bestellt ist, eigenhändig unterschrieben werden. Ware der Aussteller des Schri»bcns unkundig, oder nicht vermögend, seinen Namen zu unterschreiben, so hat er sem gewöhnliches Handzeichen be,zusetzen, und em Zcuge , der sich als solcher , dann als Namcnsfntlger zu unterzeichnen hat/ den Namen und Zunamen des Ausstellers zu unterschreiben. Die Zahlen, welche den Tag der Ausstellung, die Menge der versendeten Gegenstände , und den zum Eintreffen «m One der Bestimmung vorbehaltenen Zeitraum ausdrücken, sind m»t Worten zu schreiben. — l6) Die Bezugs- ^uf «"" ^ oder Verkaufsnote muß unmittelbar auf d»e Person des Besitzers der!>«<. Waare, oder falls sich dieselbe lm Transporte an einem andern Orte bcfin» det, auf den Namen desjenigen, an den solche gerichtet ist, lauten. — 17) ^ 3.'"a!.N. Die Verkaufs« oder Bczugsnote hat den Gegenstand, über den dieselbe ausgestellt tc»,m T>l langen tm Orte ver Bestimmung einzuhaltende Verfahren beobachtet wurden. — iü) Werden Zucker - Erzeugnisse aus inländischen Strffen von der Zu-, 6)Tt einer schriftlichen l"!""^'",',Hss^ Verkaufs- oder Bezuasnote verschen ftvn muß (tz§. zo b,s 22), aus einem Olle, ^',„, ^"'.^ «n welchem ei n Z 0 l l a ml, oder ein anderes zu den A m t s h a n d l U N g e n der d<. ?sl.s.,!d,mg. Waarencontrolle ermächtigtes Gefällsamt aufgestellt ist, versendet, so soll der zur Absendung bestimmte Gegenstand zu diesem ?Imle gebracht, daselbst angesagt, und dir vorgeschriebenen Amtshandlung untelzoqen werden. Die An'agc kann in den ^allcn in denen dlr Erzeuger r,icht in die Nc'lhe dlt zur Füh, lung von Gewerbsbücbern verpflichteten Personen gehört (tz. ^) und er die Waare unmittelbar aus der Erzeugungsstätte zu dcm Amte bringt, mündlich geschehen. In andern Fallen ucrlrilt der Frachtbrief oder die Lezugsnote die Stelle der Er-liäiung. — !y) Das Amt untersucht die Gattung und das Gewichlder V^fahren Sev zur Absendurg bestimmten Erzeugnisse, legt dieselben, nenn gegen deren mländi- ^'""'' Wln Ulsprunss kcm Zweifel obwaltet , unter a m t l i cd c n Verschluß (Z 0 l l-llegcl), fteltt über dle gtpsil.gene Amtshandlung die Bestaligvtig auk, us.d w kl set di-e ^d^ung, lrn'.n im Orte dcr Btflimmusg, rdcr m tesscn Nahe ein ^W Gefallsamt, oder eine Abtheilung der Gefä llen - U ufsi cht aufgestellt ^^^ ist, an jenes, oder diese, in andern Fallen aber an die Obrigkeit zur Abnahme I>1! Tri»öpor- der Siegel an. — 20) Ist ,n dem Orte, aus welchem Zucker-Erzeugnisse aus in» landifchen Stoffen von der Zu'ckersiederei, die solche verfertigte, an jemanden, der m>t emer schriftlichen Verkaufs- oder Bezugsnote versehen seyn muß, versendet werden, ein zur Vornah-ue der Amtshandlungen bei den Versendungen der Zucker-Erzeugnisse ermaHtigtcs GefällSamt tnHt aufgestellt, nimmt jedoch die Sendung eine NlGtung, »n welcher ein solches Ami b, für di? Abftndungen vorgeschriebene Weis? (§§. :8 und ,9) zu «erfahren. Wa^'d dle Eei'.dilng unter Zollsiegel an das Amt angewiesen, so nimmt dasselbe .,^'u^r'i^ solche "b, undenhcllc darüber d,e Bcstäl'.gung. — 22) D^e Zucker-Erzeugnisse tt-'''^n"fomn"n! ""^ inländischem Stoss?, welche nach Ungarn oder Siebenbürgen be-dcn Zi'ckcr-Cr« stimmt sind/ und dil der Abscnduri^ oder im Trankporte der Amtshandlung eines l-"g>u,ft, Nmtcs zufolge der obigen Bestimmungen unterzogen rverdcn, sind unter Zollsiegel an das Z c> l la m t d e r Z re isch en lln i e, über welches der Austritt in d»e urga-rlschen Provinzen geschehen soll, anzuweisen. Gelangen Zucker-Erzeugnisse aus »n-l5ndisch«lu Gcoffe zu elncm Zollamte der Hwischenlinie auS den ungarischen Provinzen, so verfahrt dasscld?, nebst der Vollziehung dcr für die Einfuhr auS Ungarn bestehenden Bestimmungen, auf die für die Absendung einheimischer Zu« d,^mttcr'^!u' cker-Erz?ttgN'.sse oorgezelchmte Art. (19). — 23) Die unter Zolisiegcl an e,n an« sieget angewics^-h^.zg Amt angewiesenen Sendungen von Zucker-Erzeugnissen aus einheimischen "euMssc fürden Gtoffen unterliegen auf dem Transporte den für die Durchfuhrgüter beste-"A'b>mdm« der henden Anordnungen. (Vorschr.ft vom 6. Avril 1629. §§. 27 bis 33.) — 2/z) Z°tt,.cg/l. ^ Wurde dl? Gendung an line Ahthelluna der Gefallen-Aufsichl, odcr an die Obrig-ken zur Abnahme der Fullsiegel angewiesen, so darf die Waare nlcht abgelegt w«r-Hv?''^"'^"- l>^'^ ^e nicht von derselben'die Zoiisiegel abgenommen wurden. — 25) Ten Be-»iss^a,! ei,ie«er< ftlmmungen üder die Ausstellung von Bezugsnoien oder Frachtbriefen, dann über Gew3böstÄt?!' dle Stellung zu Gefallsamtern sind auch dle Faüe unterworfen, in denen der Im over zu Mamc. ^h^ ^^^ Zllckn'siederci seine Zucker,Erzeugnisse aus inländischem Stoffe in eine Hm gehörende, an einem andern Orte befindliche V c rk a uf s ni e d er l a g e, Sied ere» oder zu Markte bri,igt, oder durch einen Bestellten sendet. — Die verlendeten Erzeugnisse müssen mit einem nach den obigen Bestimmungen (§§. i3 bls i/> uclfaßte,i Frachtbriefe versehen sein, und falls die Bedingungen, unter denen oie Stellung zu Gefällöämtern angeordnet ist (tz§. lä bis 22), vorhanden '-^"edn''''' 'r" ^"d, ^u denselben gehörig gestellt werden. — 26) Wlrd ein Zhcil der ilüd^ng ausi^un'ss eines von Zucker-Erzeugtnssen au5 inlandlschlm Stosse auf dcm 3Lege an den Ort der mu.? Z^usiN Bestimmung abgesetzt, und befindet sich die Sendung nicht unter Zvllsiegel, so gelegte» Ladung, h^ h^ Verkäufer sich von dem Empfänger der abgesetzten Erzeugnisse eine schriftliche Bestätigung ertheilen zu lassen, in welHcr die Menge und Gattung des abgesetzten Gegenstandes, dann der Tag und Ort dcr Veräußerung, auszudrücken »,!. Diese Bestätigung kann auch auf dcm Rücken dcs Frachtbriefes a^gefttzt wcr-^Vcr^us auf ^^^ ^. 27) Geschah der Absatz eines Theiles oer N'chl unter Zollsi?gcl gelegten Ladung im Klelnverschleiße auf emem Markte, und bcfindct sich im Orte kein zur Vornahme der Amtshandlungen bei Versendungen ermächtigtes Gefällsamt, so »st dle abgesetzte Menge auf dem Frachtbriefe Veuü'.ch zu bemerken. Lautet der — 655 — Letztere nicht bloß auf die Sendung auf den Markt, sondern auch auf die Rückkehr, so dient solcher auch für den Zurücktransport zur Ausweisung. — 28) Zur ^',^^H Vollziehung der Amtshandlungen bei den Versendungen einhe,m»lchcr Zucker»Cr- lunge» bci'Ver-zeugnlsse aus Siedere»en find die Grenzzollämter, die Hauptzollawter, n?iich3si,,d/" die Z ol l - k egst att en, und überhaupt die Aemter, die zu dem C 0 ntr 0 ll, verfahren bei den Versendungen der Daumwoll- Erzeugnisse bestellt sind, ermächtigt. In sofern andere Gefalleämter zu diesen Amtehandlur, gen ermächtigt werden sollten, so wird dieses mittelst besonderer Kundmachungen zur ollgemeinen Kenntniß gebracht werden. — Diese Bestimmung erstreckt sich aber nicht auf diejenigen Organe, welche bloß zur Abnahme der Zollsiegel, und nicht zurVoll,iehung der übrigen durch die gegenwärtige Vorschrift (§tz. lg, 20, 2l) festgesetzten Amtshandlungen ermächtigt werden, welche daher auch nicht als Aemter anzusehen sind, zu'denen d»eZucker-Erzeugn Vedi,igu,>g darf in derselben Zuckersiederei, nur wenn sich d,e letztere in dem Stand- ^ orte eines Ha u p t z 0 ll a m t e s, einer Z ol l-k e g st a t t e, oder eines andern zur Ausstellung rother Freibolleten ermächtigten Amtes befindet, verarbeitet werdl, . Nebst den für die Verarbeitung ausländischen Zuckermehles, und den Adsay der Erzeugnisse aus demselben bestehenden Vorschriften, sind hierbei die nachfolgenden Bestimmungen zu beobachten. — 22) ^ An,!,e>dm,g Jede Menge einheimischen Rohzuckers, arbeitung bezieht, muß zu dem im Orte befindlichen Zollamte vor der Ab-hcmn'schen Roh. legung in der Fabrik gebracht, und demselben die VerkaufSnote vorgelegt nm-^"'" dm. — ZZ) Ueber dm Geschäftsbetrieb der Zuckersiedcre« sind geordnete Gewerbs? ^Fühnmgrcr büchcr zu führen. Dieselben habcn den Bezug und die Verwendung des «nlandi. ^'"rb-lnchcr. schen Rohzuckers, gleich jenem des ausländischen Zuckcrmehlcs, deutlich darzustellen. Indem Sudbuche soll die zur Verwendung gelangende Menge des ein, heimischen Rohzuckers getrennt von jener des ausländischen Zuckermchlcs essicht-llch gemacht werden.. — I4) Für Zuckcrsiedereien, «n denen ausländischer oder ein- 5, Verboth^ heimischer Rohzucker verarbeitet wird, erstreckt sich das Verboth des V e r-A"/<"'^ r°>. kaufes von Zuckermehl, oder gestoßenem Zucker, auch auf den in- s"si°N/. 2^ länd > schen Rohzucker, und auf die aus denselben erzeugten Ras- ^" flnade. — 55) Bei dem Absetze und der Vechndung der in Zuckcrsiederelrn, 6) Ais^ ^r welche sowohl einheimischen «ls auch ausländischen Rohzucker verarbeiten, aus in-ländlichem Rohzucker gewonnenen Zucker: Erzeugnisse sind durchgehende dieselben """" ^^«!,' Vorschriften zu beobachten, welche für den Absatz und die Versendung der aus aus.- "'^' ländischcm Zuckermehle hetvorgebrachten Erzeugnisse bestehen. — III. Gemeinschaftliche Bestimmungen. — 36) D,e allgemeinen Anordnungen über d»e Vedi>,gunaen Bedingungen, unter denen handeltreibenden Personen der weitere Absatz der^km^'^ "on ihnen bezogenen, vom freien Vklkehle ausgenommenen ^'^""Zuckcr. Waaren gestattet ist, beziehen sich auch auf den Verkehr m,t Zuckermehl, rafflnntcm Fuckcr, oderZuckersyrupau^ i nländischen Etoffen. — 37) Unter Z uck er, rBcanffdi..-,^ vder Zucker. Erzeugnissen überhaupt, wud Zuckcrmehl, Zucker-R«ft k^^eugmss. W - 656 - .v.?ch""'die"V " flnad und Zuckersyrup verstanden. — 36) Die Verkaufst oder 5 e-iiigsnotcil zur jugsnoten, w.'lche im Grunde dcr gegenwärtigen Vorschrift ausgestellt wfr-nehmb^r Mv"'^ den, dienen nicht länger als durch sechs Monate, vom Sage der Ausstellung an gerechnet/ zur Deckung. Eine Verlängerung dieser Frist dalf uncer dlnsclbkn Bedingungen, unier denen die Erstreckung der Dauer für dle Gültigkeit vvn Bulleren über dlc vom freien Verkehr ausgenommenen Waagen zulasse lsl, zugestanden Vcdi„gun<,e!l ^,^.h^^ — I^) Biluali» oder Verfaufsnoten, welche nicht Mlt den festac-Bez-lgsnotc». s e l) t e n Erfordernissen versehen sind, sollen zur <.^clur>g von Zuckrl':'5l, zeugnissen nicht angenommen werden. Auch enthalt die Verbindlichkeit zur 2> t t l-lung der gedachten Erzeugnisse z u Ge fä ll s a m t e r n, dann die Bcoh« achtung der für den Transport uorgezeichneten Bestimmungen eine Bedingung, ohne welche die zur Ausweisung des Ursprunges oder Bezuges beigebrachten Urkunden nicht beachtet werden sollen. Zur Ausweisung während des Transportes von einem Orte an den andern können insbesondere Urkun» den nicht dienen, die mit dem Zustande der Waarensendung nicht übereinstimmen, oder rücksichtlich deren der Zeitraum, binnen welchem der Weg zufolge derselben zurückgelegt weiden sollte, veriirlchen ,si, und dle ^Aweiskraftder Zz^spatung nicht i)oüfländlg gerechtfertigt wird. — /zo) Hieraus lst aber mcht zu folgern, daß lede Urkunde, die mit den vorgeschriebenen 3lfc>rdcrmsscn versehen ist, als Beweis des Ursprunges oder Bezuges angenommen werden müsse. Insbesondere wird durch die Bestimmung einer Frlst, nach deren Ablauf die Urkunden bei den zu leistenden Nachweisungen nicht mehr beachtet werden können, denselben bis zum Ende dieser Frist keine andere, oder ausgedehntere Beweiskraft beigelegt, als solchen nach deren i n n er e r B esch äffe n« unterlMmg h e i t ohnehin zukömmt. -. Hl) Sollte eme zur Führung, der Gewcrbs-verpflichtete Person dieselbe ganzlich unterlassen, d,e Bücher siisslencttw oer-nicht ununterbrochen währenddes Gewerbebetriebes führen, oder in der ^"' Art der Führung die Vorschrift nicht genau beobachten, so wird gegen die- selbe, wenn nicht der Fall zur Anwendung einer andern schwerern Slrafbessim-mung geeignet lst, von der Camera!-Gef^'n-Verwaltung eme den Umstanden angemessene Geldstrafe, die jedoch n«chc unter fünf Gulden zu stehen, und e»n hundert Gulden nlcht zu übersteigen hat, verhängt werden. Aemtliche 57 e r l a u t b a r u n g e n. Z. 10ä2- (5) licit ations, Anzeige. Von Zelte des k. k.Prm; Hohenlohe 17. Infanterie-Regiment dritten Batailloi-.s-Com-mando wlrd hiemil öffentlich bekannt gemacht, daß dle Flnschwferung für dao hiesige Regiments - Gp'.tal und das Knaben - Erjlehungs-haus auf das künftige Jahr, und zwar: auf dle Zeit vom 1. November i8Z5 bis Ende October l6Z6/ im Licltallonswcge am lo. August iL55 sicher geftelli werden wird. — Es werden hiemit al!e Atadt- und ^andmeygcr zu dieser Limitation, selche am b?sagt?n Tage Vormit, tagS um la Uhr m dev f. k. Militär < Ober-Commando - K«nl,lei am alten Markte nn Wass.r'schen Hause Gt.Ut haben wird, mit dem Beifaye eingeladen, daß vor Beginn derselben jeder ?'c,lal!ori6tust>ge sich Mlt emer Caution lm Beträge von 5oo fl. C. M. im Baartn, und dem magistratlichen oder hearts- obrigkeitlichen G.'werb^cfugniff? a»szuweisen hat, ohne welche Belege Niemand zu dieser Versteigerung zugclosscn werden kann, nach der Limitation aber jedes Offert zurückgewies?» wird. Z. 1037. (3) . Nr. l2nZ/»liy!,. v. Eoncurs- Verlautbarung. Nachdem durch den er-'olgten Tc'd des provisorischen Contrrllo^ und Gicuereinneh, mers, Joseph Perwein, zu Arnoldsscin in Kärn-ten, die Eontrollors - und Steuereinnehmers-stelle an den vereinten Fondsgütcrn daselbst m Erledigung gekemmen ist, so wird nun ;ur provisorischen Besetzung derselben der Concurs bis Ende August l. I. ausgeschrieben. — Es haben demnach diejenigen, welche sich um diese provisorische Bedienstung, mit welcher ein jähr, licher Gehalt von Vierhundert fünfzig Gulden, ein Deputat jährlicher ic> Klaf- 657 ter harten Brennholzes und dcr Genuß der freien Wohnung verbunden iss/ zu be< werben wünschen, ihre gehörig instrulrtcn Gesuche mlt gniauer Nachwelsung des Lebensalters, dt5 Gtandcs, der allenfalls zurückgelkg» len Gludicn/ dcrKcnntmß der deutschen, kra,» s.erlschen oder rvlndisHcn Sprache, so wie der landamtlrnng und Rechnung«-Manixulatlon auf Staatsgütern, dcr blßher begleiteten Dltnli, postcn und dabel erworbenen Verdienste des un-bcscholtcn?n kebcnewandels des Vtttliellers, und der Fähigkeit zur unver,vollen Leistung e>ncr baren oder f,dc>jussorischen DlcnÜ'^aulwn pr. ^5o st. C- M., «m vorgeschriebenen Dtenstnege be« dcr f. k. Camera! - Bezels » Verwaltung, n Klagenfurt einzureichen, und qle«chjctt!g an» zuzen Arnoldsieln verwandt »der verschwägert., sc>en. — Von der k. k. sameral - ^'efa^n < Verwaltung kachach am 26. Juli i635. Z. lo38. (3) Nr. 9325MII. Kundmachung. Die k. k. Cameras-Bcznks« Verwaltung Laibach bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß für den Wegmauthbezug an dcr Station Sal? loch für das Vcrwaltungsi'ahr :836, odcr für die Vcrwaltungsjahrc i330, iÜ3/ ol. ,3)6, die zweite verstelgcrungswclse Verpachtung am ß. August i835, Vormittags von 9 b:s 12 Uhr, in lhrem Amtsgebäude am Schulplaye Nr. 297 , auf dem Grunde dcr in dcr allgemeinen Kundmachung dcr Wcgmauthvcrpach-tungen vom 23. Juni l. I., Nr. 9913)2)9) W., enthaltenen Bestimmungen abgehallen, und zum Ausrufsprc'.se für ein Jahr der Betrag von Sechshundert ein und achtzig Guldcn M. M. werde angenommen werden. — Hie-zu werden die Pachtlustigen mit dem Belsaye cu-.gcladcn , daß die Lleltationsbedingnisje Hieramts eingesehen werden können. — K. K.Camc-wl-Bczlrkö,Vcrwaltung 5mbach am 26. Juli iL35. , Z. 1040. (3) Nr. 9717M. S t r a f c r k e n n t n i ß. Von der k. k. Camcral-.Bezirks-Vcvwal- tung in ^aidact) wird wlder die ai'.geblichc Vla-na Schnidcrschilsch aus St. Vely lm Bcznki dessen, folgendes ErkcinUlnß gefallt. — Nach-^m dlcsclbc am 2. September iL3/i/ lli dcl Eegc»)d von Maulutz mlt nachbmalintcn, alc auslandisch erkannten, und auf ä st. /^3 kr. bewenhcicn Waaren, als: 7 Wiener Ellen Maddropolan, /; Wiener Ellen rothen Cambridge, 1 i)2 Wlencr Ellen Pcrkal, 55 Wiener C.'.cn ordinäre spitzen und 1)2 Pfund Kaffee betreten worden ist; so werden in Gel maßheit der §§. 2, i3 , 86, 95 und 102 der allgemeinen Zollordnung vom 2. Jänner 17Ü3, die obigen, mit Bollctc des hiesigen k. k. Hauptzollamts, c!6o. 10. October l63H, Nr. 2I5 , tn Beschlag genommenen Waaren in Verfall gesprochen, und die angebliche Ma« ria Schiuderslhitsch nebst dem noch zum Erläge der entfallenden doppelten Waarenwerths-^ strafe pr. neun Gulden 36 kr. hiermit^ vcrurthcllt. — Da weder der wahre Aufcnt-haltsoNdes beider Bctrelung sich Maria Schni-derschiisch geiiannlen Individuums, :ioch dieses letztere selbst ausfindig gemacht werden konnte, so wird dasselbe hiermit öffentlich aufgefordert, binnen drcl Monaten, von der letzten Einschal» tung dieses Erkenntnisses ln die Zcitungsblat-ter gerechnet, an die k. k. Cameral-Bczirks-Vcrwaltung entweder im Gnadenwege zu recuri-rcn, oder die löbliche k. k. illyrische Kamwer-procuratuv in Laibach bei dem löblichcn k. k. krai« nerischcn Stadt - und Landrcchtc mittelst der Aufforderungsklag? zu belangen, widrigens das obige Erkenntniß in Rechtskraft erwachsen wird. — Hierbei wird dcr angeblichen Maria Schniderschitsch noch bedeutet, daß der von ihr auf Rechnung der verwirkten Geldstrafe erlegte Betrag pr. drei Gulden, bei dem hier« ortigcn k. k. Hauptzollamte einstweilen acl Dc'z)05i'l!,nu genommen wurde. <— Ucbrigcns wird die angebliche Maria Schnidcrschttsch für alle durch ihre Gesetzübertretungen dem Gefalle verursachten Auslagen, in so wc»t nur immer ihr Vermögen zureichen wird, ersatzpflichtig erklart. — Laibach am 23. Iull ,335. vermischte Verlautbarungen. Z. »04?. l,2) (5. Nr. 264. G d i c t. ^ Von dem BcznkSqcrichte PöNand in Unter. train wird hiemit allgemein delannt gemacht: (Zs leren in der Execution^achc d«r t. l. Kammer. procuratur zu Lcnbach, in Perttttung des hohen Aerali. wider Mathiag Klobuisch^r ron Schirveck, puncw einer Tadackcontrclbandstlafe pr. 2I6 st. ^ <^. 5. c., zur Vornahme dcr vom hocllödlicden - s. f. Statt, und Landrecw,' mit Bcs^cide lld^,. > La'dach den 28. Apcil lüö^, O. ^. 3562, doiril-, ligten Versteigerung der, tcm genannten Exccu« len ^ehölisten. zu Scbippcck liegenten, tcr yerr.-scl'aft Tjcdernembel 5uli R>ict..Nr. >2d Nenstda. > ten, und snmml.WohN' und Wirthschallsgedäui 653 del', slii, Consc.-Nr. ,4, auf i»5 ss. gerichtlich ab« geschaßten ,^4 hübe, die Tagsayungen auf den 25. Juli, 24. August und 26. September l. I., jeterzeic Volmictags 9 bis ^2 Uhr, in I^o-cu der Realität mit dem Anhange anzcorü« net worden, daß, rvenn die genannte Realität bei der ersten oder zweiten Tagsayung nicht um oder üder den Schäßungölverth an Mann gebracht wer« den konnte, selbe bei der dritten auch unter dem« selben hintangegeben n-ereen würde. DaS Schähungsprotocokl und die Licitations» bedlngnisse tonnen zu den «ewöhnlichlN Amtöstun« den bier emgesehen werden. BelirlSgericht PöNand am 6. Juni ,835. Anmerkung. Bei bereden Feubletung hat sich lein Kauflustiger gemeloel. ^' '°2°. (3) ^. .0L3. Vorladungs - Edict. Von der Bezillsobristleit der k. k. StaatSherrfchaft Sittich, im Neustädtler Kreise, wer. den nachbenannte RecrutirunMüchllinge deS Jahres i635, nämlich: ^. Vor. und Zunamen Pfarr Geburtsort ^ H-3 Anmerkung ^ ______ ____ K G^ ^ 3os.ph Gcadlouz Sittich Mettnay 22 ,3^3 detta ä Joseph Olorn Iavolje Obounu 6 18.3 >.,^ 6 Unton Kastelltz St. «orenz Oberprapretsche 4 »U,4 >..." 7 Mathias ^urz Es. Veilh Stockendorf »4 '8.5 detta 6 Fofevh ^truh tetto Podborfi 9 »8»3 detto <) üernb.^uppc>ntschitsch S,. Martin Grapsche »2 ,8,4 5-tlo »a >ohan,i Tsckoppir detto i Liberga 71 ,3,5 delta ,. Michael Tdomaschitsch Iavorje > Iavorje 23 i8z3 >.tta ,2 Johann KraUi Et. Martin Liltay »» ,6i3 >etta '5 M'-^el Urbals detto > dttto i5 ,6,4 dctto ,4 Union Lousche delto detto 25 ,8,5 5»tta '5 Iohalln Kovatsch detto delto 32 ,8.4 ^.!" .6 öolen^Laulich St. Lorenz ^ St. Lorenz 3 '«" mit erloschenem Wan- ,7 Johann Germouscheg detto ^ 'Kleinweiden 7 ^'3 m^i"el"?sche^m^Paß ' ! abwesend. mit ^e!N Bellte biemit vorgeladen. daß dieselben ihr Ausbleiben bei der Militärstell»^ i« ^.^ Fr-st von 4 Mosten vor dieser Bezirssobriqteit so gew^ß ,. rechtfertigen daden/w 0 a""s .e.en sle nach ten dießfaNs bestehenden Vorschriften vorgegangen würde. wlvltgkns gegen K. K. Bezirksobrigseu Stttich am 21. Juli ;L35. Z. 564. (6) Nr- 3^6. Edict. Von dem BezilksgeriHte ^pöNond rriro be-kannr gegeben: M sri der B'erlelhüdler Jacob WlMschan von Unterradenze, mit Hinterlassung einer letztcrMl^cn Unortnung. rrorin Johann Stau-d.^chcr von ebendolt. zum Universalerben eingescyt lvulsc, am 27. Februar ,632 gestorben. Weil der Uufe'thaltsort dcS Johann Etaudacher, sowie auch del sonstiaen Erben dem Gerichte unbekannt ist. so will' ihnen c?in„e:t, l^iä) binnen einem Iah« re un?' fcchs Wochen bei dies>m Gcrichl«! um so g'lV'ssir;u M«l0?n unk, die dieftfällige,(3rdserf!ä> lHng einzubringen, als sonst auch ohne ihr Bei« styn bte Belwsse^ schift mit dem für Johann Etau- dacher, in der Person seines Vüterg Jacob Stau. daHer, aufgestellten Curator, abgehanrelt werden rrirl. Bezirksgericht Pössand am '. April ,835. Z. ioZ6. (3) In der Galanterie ^ Nürnber-ger-Waaren-Handlunq der Gebrüder Schreyer sind alle Gattungen Schreib-, Zeichen-, Post-, Kanzlei- und Concept-, als auch Pack-Papiere zu billigst festgesetzten Preisen zu haben. 6Z9 SlsUbcrniHl - ^crlautbarunaen. Z. io57- (i) Nr. il)o67. Kundmachung. Durcb dcn Todfall dcs Glibcrnialrathrs Llntcn v. Scheuchcnstuel, ist die Stelle des k. k. Kuinmcrprocurators in Luibach, Mlt welcher der Rang elncs k. k. wuklichen Gubernialrathes und ein von 25oo fi. (Zwei Tausend Fünfhundert Gulden C. M.) verkünden lst, ,n die Erledigung gekommen. — Zur Eompctcnz um diese wieder zu^ besehende Dienststelle wird hiermit m Ge-lnaßhett der herabgelangten hohen Hofkammcr-Ermächtigung uom 5. dcs gegenwärtigen Mo-rats, z. Z, 28965, der Eolicurs ausgeschrieben, und der Termin zur sinrelchung der Com-pctenzgeftlche auf den tt. September iü55 anberaumt. — sllic dieienigcn Individuen, welche sich um die E> langung des bemcldeten Dienst« Postens zu bewerben gedenken, haben wahrend der oben angcdcutclcn Zcitfr,st »hrc gehörig do» cumlNtirtcn Gesuche, worin sich über Siand, Alter, Sz)rachkcnlun,ffe und den vollständigen Bcsll) dcr vorschrlfimäßigcn Befähigung legal auszuweisen ist, entweder unmittelbar, oder, insofern sie bereits in einem dienstlichen Verbände stehen, lnillcle ,hvcr respeetwei: Amts< vorstchungcn an das f. k. illprlsche Landes-Gu» berntuin gelangen zu machen. Es muß nur noch bemerkt werden, daß von jedem sich meldenden Bewerber, außer dem legalen Vewelse über den Besitz aller fül den Dlenstposten emes k. k. Fls, caladjunclen oder Kammerprocurators gescyllch erforderlichen und bekannten Eigenschaften und Befähigungen, auch die Nachwclsung über gründliche Ken,Uinß drr für Illyricn bcsschcn-d. März :855. In Ermanglung e»nce Präsidenten: S ck^< a u tz, k. k. Appellations - Rath. Vom k. k. tärnlh. Stadt' und Xandrechte: E t i d e l. z.Z. 63c>. (1) 2l.I Nr. 9519)^596. E d i c s. Von dem k. f. kärnth. Stadt' und kand- rechte wird hiemn bekannt gemacht: Es sei über das Gesuch der Maria Wwtesstfller, nun verehelichten Stangcle, bürgert, Fleischhauerinn »ul> Ilr. 1^, in der Völkermarkter Vorstadt hier, in d»e Ausfertigung dcr Amvrt»sat»ons-Edicte rücksicbtlich der aus dem Schuldbriefe d s Joseph Wnuetfteller clclo. 1. Apr,l, et il>-lnd. ,/^. September 176/,, an Lorenz Lackner, auch ihrem zum Magistrale hier dienstbaren, hinter dem Hause Nr. 5/^ii , in der Volke« markttr Vorstadt liegenden drei Tagbau großen Grund; den hintcr dem Hofgarten liegen» den zwei Tagbau großen Grund, und den hinter dcm Glaan t Flusse liegenden drei Tagbau großen Grurib, ,n 6el)il.c: haftindtn Eotzpost vr. 200 st- grilligst worden. Es haben demnach olle Jene, welche auf gedockten Echuld-br,kf aus wat lwmer für eircm Rlchtsgrunde Ansprüche machen zu lönnen rcr^tinec, selbe binnen der geslhlichcn Fr»si ven einem Jahre sechs Wochen und drei Tagen vor d„scm k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden Ul-,d darzutbun, «l5 nldriaen» aufnc»,tle5 Anlangen dll Miiria W'sttlsitller, run verehelich-t^n Eta^gele, ob,rrr-aht'lel G^uiebrilf nach Verlauf dlchr gisttzllchn- Frlst für gktödtlt und (Z. Amts-Blatt Nr. 94. d. 6. August iLp-X 66o wirkungslos erklärt warden würde. —Klagen» fürt am 3i. März i355. In Ermanglung elnes Präsidenten: Scherauy, k. k. Avpellat,ons-Rath. Vom k. k. larnth. Stadt- und Landrechte: Seidel. Z. io56 (!) Nr. 36/.9ji5633. Von dem k. k. Gtadt' und kandrechte m Karnten w>rd hlemlt bekannt gemacht: <3s sei über das Ge>uch deS Leopold Franciszi, bür« gerllcher Wagnermcister, Haus- Nr. 52 in der Gt. Vetter-Vorstadt wohnhaft, in die Aus» fertigung der Amortisations - ^d,cte tücksicht-llch des, auf dem zum hiesigen Gtadtma^'strate dienstbaren Hause, Nr. 47)62, sammt Garten in der St. Vetter-Vorstadt hafcenden, vom Bartholma und der Maria Konrad, zu Gunsten der Maria Braunischen Kinder, i-^^co tivc: der Maria Propst. Enkel ausgestellten Schuldscheines, 6) Groß ordinäres Postp^pier, Ko Rieß; 17) Median - ordinäres Postpapier, 60 Nicß ; 18) blaues Lotto-Kanzleipaplcr, 10 Nlcß; ,9) Couvertpapier, 5o Nieß; — schwarzes Flic'ß-ftapier, i7o Nieß; 20) Negal < Maschin-Kanzlei» Schreibpapier, lc>Nicß; 2l) Supcrrcgall Maschin, Kanzlei« Schreibpapier, /,o Nieß; 22) Imperial - Maschln , ssanzkl - Echrcibi papier, 2a Rieß; 2I) Elephanten .Regal? Kanzlei-Schreibpapier, 16 Nicß; 2/») blaues Median - Schreibpapier, 8 Rieß ^ 26) ge, färbtcs Postpapier, 6 Ri».'ß; 2tt) Median, Postpapier, 5a Rieß; 37) inländisches Median-Frankfurter-Postpl,pier, I Nieß; 28) ausländisches Median- Frankfurter- Postoavier, 7 Nieß, 29) inländisches Mcdian - Holländer-Postpapier, 6 Rieß; 3o) gefärbtes Regal«Post-papier, 1^4 Nieß; I,) Imperial « Holländer-Postpapicr/ i^/^Nieß; 32) Median- Conzcpt-papier, äo Rlcß; )3) breites ElephaiUcn-Regal» Vtaschinpapier, 10 Nttß. II. Die Liefe» rung hat an d>e k. k. ^taatsdruckerei - Direo tion zu geschehen, und zwar in der Art, daß von der zu liefern übernommenen Quantität der sechste Theil am 1. November l. I., auf Einmal, der hiernach noch bleibende Rcst aber in gleichen monatlichen Parthieen, und das G^nze längstens bis Anfangs October 16H6, durchaus kostenfrei abgegeben seyn muß. Hie-von sind ausgenommen die Papiergattlingen Nr. Zo od Il, welche im Monate November l. I. auf einmal zu liefern sind, und die Pa-piergattungen Nr. 2 und ,5, von welchen die Hälfte im Monat November l. I., eie Hälfte im Monate December l. I. abzuliefern ist. — III. Da die k. k. 'l5ca.itsdruckcr?> vollkommen gleichförmiges Pauicr bedarf, so wird von keincr der angeführten Paviergättimgen die Ncfcrung in kleincrll ^uatUitätcn an uersch'cdene ^icft- 661 ranten überlassen werden, und jeder Lieferant, welcher eine dieser Papiergattungcn zu liefern übernimmt/ muß auch die gaiize als erforderlich bezeichnete Quantität übernehmen, wo: aus folgt, daß der Anbol eines Lieferanten, sämmtliche odcr mehrere der bezeichneten Papie«'gatcungen lie: fern zu wollen, allerdings annehmbar sci, wenn cr von jcdcr Paplcrgattung auch die ganze Quantität zu liefern sich anheischig macht. — IV. Die sämmtlichen Papicrgammgcn müssen die Höhe und Breite des MusterbogenS genau hallen, von einerlei Farbe und untermischt seyn. Der Nieß Scdrc'hpapier muß /^80 Bogen, jener des Druckpapiers 5no Bogen enthalten, und alle Gattungen müssen ohne Beifügung eines Ausschusses geliefert weiden. Die Schreibpapiere müssen vorzüglich gut geleimt, in einzelnen Nießen, jcdcr Nieß mit 2 Einschlags-bogen versehen (welche jedoch zu der obigen Anzahl von /»80 Bogen nicht gezählt werden dür» fcn) und mit Bindfaden gebunden, die Druckpapiere hingegen in ganzen Bogen breit gelegt, jedev Rieß mtt einem farbigen Papier abgetheilt zu 5 Nießen gepackt seyn. ^ V. Zu dieser Verweigerung werden auch versiegelte Offerte angenommen, die spätestens den Tag vor der öffentlichen Verweigerung bei der k. k. nied. ösl. i,'andtsrcgievung cmgcqcben seyn «nüsscn. — Am bestimmten Tage w»rd die öffentliche Ver< sicigevung abgehalten, nach pollel^detcr mündlichen Versteigerung werden die schriftlichen An, botc eröffne', und es wird dem Mindcstf^rdcr^-den nut Vorbehalt der Genehmigung der k. k. allgemeinen Hofkammer die Lieferung zuerkannt werden. Wenn mehrere Anbote gleich sind, so bleibt der k. k. allgemeinen Hofkammcr die Wahl des Erstchcrs vorbehalten. Nach Abschluß des Licitationsactcs werden unter keiner Bedingung nachträglich Anbote mehr angenommen. — VI. Mit genauer Beobachtung der ilcl. 2 el. 3 fest, gesetzten Bestimmungen, werden mündliche und schriftliche Anbote auf die ganzen Quantitäten ^einzelner Papicrgaltungen und auf das ganze Lieferungsquantum angenommen.— VII. Ausschuß oder unbrauchbar befundenes Papier wird von dcr Dircttlon der f. k. Staatsdruckerci nicht übernommen, und es muß mit qualitätmaßigcm Papier ergänzt werden. — Vlil. Derjenige, welcher die Lieferung einer ganzen Gattung übernimmt, macht sich auch verbindlich den abfälligen im Laufe des Vcrwaltungsjahrcs :856 erforderlichen Mehrbedarf an dle pier den contractmaßigen Bestimmungen ent, sprechend befunden worden ist, — Xll. Die Entscheidung der k. k. allgemeinen Hofkammcr über den Licitations-Ausschlag wiid der k. k. nicd. öst. Negierung mit allcr Beschleunigung bekannt gemacht, und die C'rstchcr wclden hie-von alsoglcich verständiget werden. — Von der k. k. nied. öst. Landesregierung. — Wien am !0. Juli ,655. Tobias Nech Herger Ritter v. Rechkron, k. k. nied. öst. Regierungs- Secrctar. Stadt' unv landrechtliche Verlautbarungen. z. Z. 5l3. (i) Nr. 2g63. (? d i c t. Von dem k. k. Stadt- und ?andrechte in Fkrain mird anmit bekannt aemacht: Obllgatlon nach Verlauf dieser ßesetzllcken Fl-tst für gctöd-tel, krci ft- und wirkungslos ei klart werden w>rd. Laibach dcn 8. 3lpr.l l855. vermischte ^erl^ntdarnngeu. Z. 967. <5) , , Ankündigung. .^ Lose zur Ausspielung der Herrschaft Kunt- schütz, garantin von dencu Herrcn Iluin^lcr ^ K^i'i8) dann der Herrschaft SamokleSki, deren Rücktrttt bereits lwn denen Herren Dl. Cotth's Söhne A lx>mp. in Wien cnis^gt nnndc, sind in dem Verschleißgcwolbe zumMohrcn, an: Eon-grcßplay, Hauö:^lr. 2tt, zu haben, und werden emzeln und mit Einräumung der Vorthri» le, die die Wlener Gio^handlungshäuscr bel größerer Abnahme bewilligen, verkcNlst. Auch sind daselbst best ungarische Champagner, und cchtc Veroiuser Salami balligst zu haben. Z. 'ossä. (l) Gütevverpachtunqs - Anzeige. Ill Folge einer allerhöchsten Verordnung wiro die Herrschaft <,Ver 0 viticz" im Königreiche Slavonien und Bezirke des löblichen VeröczerC omlta ts lieqenD, mit allen dazu gehöriqen Tdeilsn und Be-neficien> so wie sie sich nun mNer ocr Se-questratoral-Administration befindet, zusammen oder in 2, auch 3 Abtheilungen, auf 5 nacheinander folgende Jahre lmtando an den Meistbietenden am 9. November l. I. im Schlosse Veroviticz verpachtet werden, unter festgesetzten Bedingnissen, wclche in einem, von dem Pachmehmer zu unterfertigenden förmlichen Conlrakte enthalten find, und täglich nachgesehen werden können, und zwar in der herrschaftlichen Kanzlei in Veroviticz, dann dci dem Herrn Masia - Curator Baron Ferdinand F? ch' trig in Leng y eltötty, bei dem Herrn Hof - Agenten v. Udvarn 0 kn 'n Wien, und bei dem Herrn Litis- Curator Anton Horvath in Aqram, von wo zugleich überall die Abschriften dieses Contracts den Ansuchenden ertheilt werden. F. A. Edlen v. Kleinmayr's Buch', Kunst«/ Musik.ilien-und Landkarten-Handlung in Laiback, ist so eben angekommen: O r d o Providendi I n f i r ra o s. JuKiLa Rituale Romano Salishurgsin.se. 3 n lateinischer, flooentfd^er unb beut"' f d) t r (gj u r a dj c. 3mbequemen SascßenfoiMiiat nett gebunden »it 04)ubn'. 27 ft* Digitalna knjižnica Slovenije - dLib.si
NAPAKA - STRAN NI BILA NAJDENA


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