Nr. 190. Montag, 17. August 1914. 133. Jahrgang. Mbacher Zeitung Pri»«u««»nN«n»pr«i»: Mit Postversendung: ganzjährig »oll, balbjalirig 15 ll. Im Kontor: ganzjälirig H« l^, halbjährig 1l ll.. Für die Zustellung in« Hau« ganzjährig 2 X. — A»s«««n»g,vüh«: Für lleinc Injcrate bj« zu vier geilen »0 b. nröhrrc per Zeile 12 k; bei östrrcn Wiederholungen per geile 8 b. Tie «Laibacher Leitung» erscheint tödlich, mit Nnsnalime der Grnn° und sseieriage. Die AdMiniftra««» befinbei sich MilloLiöstrayr Nr. l«; die P«>al»N«n Millosiöslrahe Nr. i«. Eprecliftunoen der Neoallim, von u bi« iv Uhl vormittags. Unfrankerte Bricje werden nicht angenommen, Vtanujtriptc nicht zurückgestellt. »e«pyon <«r. oer zneonil^VN 02. Amtlicher Geil. Kaiserliche Verordnung vom 10. August 1914 über die Zuständigkeit des Gerichtes des Aufenthaltes zur Besorgung von Vormundschafts- oder kuratelsbehördlichen Geschäften. Auf Grund des ß 14 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, R. G. Bl. Nr. 141, finde Ich anzuordnen, wie folgt: Artikel I. Nach s 109 der Iurisdiktionsnorm wird als § 109 2 eingeschaltet: § 109 2. „Insoweit dies zur Wahrung der Interessen von Minderjährigen oder Pflegebefohlenen dient oder sonst im öffentlichen Interesse liegt, kann der Iustizminister durch Verordnung bestimmen, daß zur Bestellung eines Vormundes oder Kurators und zur Besorgung von Geschäften, die der Vormundschafts- oder Kuratelsbehörde obliegen, das Bezirksgericht zuständig ist, in dessen Sprengel der Minderjährige oder Pflegebefohlene seinen ständigen oder mangels eines solchen seinen letzten Aufenthalt hat. Wenn an dein Amtssitze einer Vcrufsvormundschaft mehrere Bezirksgerichte bestellt sind, lann der Iustizminister für Vormundschaften und Kuratelen, die die Berufsvormundschaft übernimmt, ein Bezirksgericht an diesem Orte allgemein als zuständig erklären." Artikel II. Mit dem Vollzuge dieser kaiserlichen Verordnung, die mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit tritt, ist Mein Iustizministcr beauftragt. Wien, am 10. August 1914. Franz Joseph m. p. Stürgkh in. p. Georgi in. p. Hochenburger iu. p. Heinold ru. p. Forster m. p. Hussarek m. p. Trnka m. p. Schuster in. p. Zenker m. p. Eng e l m. p. Morawski m. p. Verordnung des Iuftizministers vom 11. August 1914 über die Zuständigkeit des Gerichtes des Aufenthaltes zur Besorgung von Vormundschaft«- oder kuratelsbehördlichen Geschäften. Auf Grund des Art. I der kaiserlichen Verordnung vom 10. August 1914, R. G. Bl. Nr. 206, wird verordnet: s 1. Zur Bestellung eines Vormundes oder Kurators und zur Besorgung von Geschäften, die der Vormund schafts-oder Kuratelsbehörde obliegen, ist das Gericht des ständigen Aufenthaltes des Minderjährigen oder Pflegebefohlenen und, falls er einen solchen nicht hat, das Gericht des letzten Aufenthaltes berufen, 1. wenn das nach den sonst matzgebenden Bestimmungen zuständige Gericht nicht bekannt ist und nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten oder nicht mehr rechtzeitig ermittelt werden könnte; 2. wenn die Entscheidung oder Verfügung des bekannten Pflcgschaftsgerichtes nicht rechtzeitig eingeholt werden kann; 3. wcnn sich der Aufenthalt des gesetzlichen Vertreters nicht ermitteln läßt oder wenn aus anderen Gründen seine Tätigkeit nicht rechtzeitig hervorgerufen werden kann und wenn es auch nicht möglich ist, rechtzeitig die Bestellung eines anderen gesetzlichen Vertreters durch das bekannte Pflegschaftsgericht zu veranlassen; 4. wenn der Anspruch auf den Unterhaltsbeitrag für Angehörige der Mobilisierten gemäß dem Gesetze vom 26. Dezember 1912, N. R. Bl. Nr. 237, durch einen dazu bestellten Vormund oder Kurator (Verufsvormundschaft) geltend gemacht werden soll. Bei Beurteilung der Dringlichkeit ist vor allem auf die volle Wahrung der Rechte und Interessen des Minderjährigen oder Pflegebefohlenen Bedacht zu nehmen. § 2. Die Genehmigung zur Entlassung aus der elterlichen Gewalt und die Nachsicht des Alters (s 252 a. b. G. V.) darf ein nach § 1 zuständiges Gericht nur erteilen, wenn ein anderes Gericht als Pflegschaftsgericht noch nicht eingeschritten ist oder wenn es nicht möglich ist, rechtzeitig (s 1, letzter Absatz) die Entscheidung des Pflegschafts-gcrichtcs einzuholen und nach den Umständen des Falles offenbar bei diesem Gerichte Bedenken gegen die Be? willigung nicht bestehen. s 2. Das Gericht, das gemäß ß 1 als Vormundschaftsoder Kuratelsgericht eingeschritten ist, hat die Besorgung der weiteren Vormundschafts- und kuratelsbehördlichen Geschäfte dem Pflegschaftsgericht abzutreten, das vor ihm eingeschritten ist, es sei denn, daß ihm von diesem die Zuständigkeit oder die Besorgung einzelner Geschäfte gemäß s 111 I. N. übertragen wird. § 4. Für Vormundschaften und Kuratelen, die die städtische Bemfsvormundschaft in Wien zur Geltendmachung der im § 1, Z. 4, bezeichneten Ansprüche übernimmt, ist ausschließlich das Bezirksgericht Iosefstadt in Zivilsachen Wien zuständig. § 5. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Wirksamkeit. Hochenburger m, p. Kaiserliche Verordnung vom 11. August 1914 betreffend den Schutz der zu Zwecken der Kriegführung aus ihrem Aufenthaltsorte zwangsweise entfernten Zivil» Personen. Auf Gmnd des ß 14 des Staatsgrundgesehes vom 21. Dezember 1867, N. G. Bl. Nr. 141, finde Ich mit Wirksamkeit für die im. Reichsrate vertretenen Komy» reiche und Länder anzuordnen, wie folgt: § 1. Sobild vorauszusehen ist, daß sich zu Zwecken der Kriegführung die Notwendigkeit der Räumung eines Ortes von der Zivilbevölkerung ergeben kann, hat die Behörde, im Einvernehmen mit dem zuständigen Kommando, eine Zählung (Aufnahme) der zu entfernenden Personen vorzunehmen. Jedermann ist verpflichtet, für sich und die in seinem Familienverbande lebenden Personen die verlangten Auskünfte über Namen, Stand, Alter, Beruf sowie darüber zu erteilen, ob er im Falle der Räumung außerhalb des Aufenthaltsortes für seinen Unterhalt und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aus eigenen Mitteln sorgen kann; soweit dies nicht der Fall ist, hat die Be- Feuilleton. Gin Idyll aus Rußland. Von Moritz Jokai. (Nachdruck verboten.) Anna Petrovna Derenovna war ein herrliches Mädchen, würdig des besten Mannes, der auf der Welt zu finden war. Und sie fand diesen Mann, wenn auch nicht auf dem Wege, auf welchem sie ihn suchen mochte. Ein flotter Dragoner-Offizier machte ihr den Hof, einer jener Schmetterlinge mit Epauletten und Sporen, deren Name selten wert ist, der Vergessenheit entrissen zu werden. Er täuschte das Mädchen und ging eines Tages weit weg, ohne vorher Anna Petrovna zum Altar geführt zu haben. Doch so weit konnte er nicht gehen, daß ihn die schöne Betrogene nicht hätte finden können. Sie forschte den Treulosen in der Residenz des Zaren aus und schoß ihm am hellichten Tage, mitten im Gewimmel einer lebhaften Straße, eine Kugel w die Nnlst. Der Offizier starb nicht, er genas. Dies beeinflußte als Milderungsgrund das Urteil über Anna Petrovna. Sie erhielt nur hundert Knutenhiebe zugesprochen. Wäre ihre Kugel tödlich gewesen, so hätte das Urteil wahrscheinlich auf zweihundert gelautet. Wer in dem heiligen Lande an der Wolga mit der Knute gestraft wurde, der hat für Europa aufgehört ein Mensch zu sein. Wenn er nicht unter der Hand des Profohen ins Jenseits wandert, so schickt man ihn in ein irdisches Jenseits, nach Asien; dort kann er dieses schöne Leben fortsetzen, so lange cs anhält. Der schönen Anna Petrovna wurde erklärt, daß sie für den sehr problematischen Fall, wenn nach den hundert Knutenhieben noch die Seele in ihrem zarten Körper sei, nach dem freundlichen Koftal gehen und dort bis an ihr Lebensende bleiben würde. Dort dürfte sie auch heiraten. An Männern wäre dort kein Mangel. Die freundliche Festung Koftal liegt auf der Zinne eines anmutigen Bergrückens in Mittelasien und eröffnet cine so schöne Fernsicht, daß man mit sechs Kanonen eine ganze Kirgisenhorde wegfegen kann. Die Gegend hat noch andere Vorzüge. Co begegnet man dort auf zehn Meilen in der Runde keinem Baum und keinem Strauch und kann drei Tage auf dem Rücken eines schnellfüßigen Kamels diese Wüsteneien durchstreifen, ohne auf Trinkwasser zu stoßen. Der nächste Nachbar ist der mit Ruhland freundschaftlich verbündete Sultan Karakalp, Emriß mit Na-mcn. Seine Gattin ist eine treffliche Mutter; sie verfertigt höchst ei genhändig die Gewänder ihrer Kinder, und zwar in einfacher Weise, indem sie die Rangen von Zeit zu Zeit in ein aus dicker, fetter, roter Tonerde bereitetes Bad setzt und die Tonhüllc auf ihren Leibern trocknen läßt; so können sie wenigstens von Mücken und Gelsen nicht gestochen werben. Ihr hoher Gemahl trägt nur im Winter einen vollständigen Anzug; im Sommer ist er bloß vom Gürtel abwärts bekleidet und heftet sich den Orden des heiligen Vladimir nur so auf die nackte Brust. In der Festung Kopal selbst wohnen der russische Kommandant und seine Soldaten, die hündisch ergebenen kirgisischen Diener und die Frauen ihrer Herren. Zweimal im Jahre setzt sich aus dcr Festung Ie-katerin ein Zug berittener Kosaken in Bewegung, der den Bewohnen: von Kopal Mehl, Branntwein, andere das Leben versüßende Dinge und Briefe bringt. Sie sind also nicht völlig abgeschnitten von der Welt. Mit dieser reizenden Gegend wurde Anna Petrovna bedacht, doch mußte sie zuerst die hundert Knutenhiebe überstehen, denn die Festung Koftal gibt es nicht umsonst. Unter den Hieben kann eine Frau sterben. Aber auch schon, wenn ihr der Profoß das Hemd von den Schultern reißt und dem nächststchenden Kosaken winkt, ihre beiden Hände zu ergreifen und sie ihr auf den Rücken zu schnallen, damit die Hiebe leichter zu ertragen seien, daran schon, glaube ich, kann eine Frau sterben. Anna Petrovna, die mutige Anna Petrouna stürzte vor Entsetzen in die Knie, verhüllte sich das Antlitz mit den Händen und zitterte wie Espenlaub. (Schluß folgt.) Laibacher Zeitung Nr. 190 1632 17. Auaust 1914 Horde festzustellen, zu welchen Arten von Arbeit die zu entfernenden Personen geeignet sind. Gleichzeitig können bezüglich jedes Hausstandes die zum Unterhalte bestimmten Vorräte ermittelt werden. § 2. Durch Inansftruchnahlnc der Arbcitsnachweisstellen sind Arbeitsgelegenheiten zu ermitteln, die der zu entfernenden Bevölkerung im großen und ganzen der Zahl und der Art der Verwendung nach angemessen erscheinen. An dieser Ermittlung mitzuwirken, sind alle Arbeitsnachweisstellen innerhalb des Geltungsgebietes dieser Kaiserlichen Verordnung verpflichtet. Die ermittelten Arbeitsgelegenheiten sind durch öffentliche Kundmachung, durch Anschlag oder sonst in ortsüblicher Weise in dem zu räumenden Orte mit Beziehung auf die Bestimmungen der gegenwärtigen Kaiserlichen Verordnung zu verlautbaren. s 3. Die Behörde hat nach Ablauf einer Woche nach der im § 2 vorgeschriebenen Kundmachung in bezug auf bestimmte Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Unterhalt und für den Unterhalt ihrer Familienangehörigen aus eigenen Mitteln zu sorgen, festzustellen, in welchen offenen Arbeitsstellen sie Aufnahme finden tonnten; im Einvernehmen mit der Behörde des Arbeitsortes kann daraufhin der Antritt dieser Arbeit verfügt werden. Diese Verfügung ist endgültig. Sie kann, soweit es sich um häusliche Dienste oder um solche Arbeiten handelt, zu denen eine besondere Ausbildung oder Vertrauenswürdigkeit notwendig ist, nur mit Zustimmung der Arbeitgeber getroffen werden. In keinem Falle können durch diese Verfügung Ehegatten voneinander oder minderjährige Kinder von ihren Eltern, Zieh- oder Pflegecltcrn getrennt werden. § 4. Sobald die Räumung eines Ortes vom militärischen Kommando verfügt wurde, sind die dadurch betroffenen Personen innerhalb der kundzumachenden Frist verpflichtet, das Gebiet des betreffenden Ortes zu verlassen. Personen, die nicht in der Lage sind, für ihren Unterhalt und für den Unterhalt ihrer Familienangehörigen aus eigenen Mitteln zu sorgen, haben sich nach den von der Behörde festzusetzenden Arbeitsorten oder sonstigen Bestimmungsorten zu begeben. Die Festsetzung der Arbeits- oder sonstigen Bestimmungsorte erfolgt durch Entscheidung der Behörde des zu räumenden Ortes womöglich im Einvernehmen mit der Behörde des Arbeits- oder Bestimmungsortes. Hiebei findet § 3, Absatz 3, Anwendung. § 5. Alle Personen, die außerhalb des Aufenthaltsortes für ihren Unterhalt und» für den Unterhalt ihrer Familienangehörigen nicht aus eigenen Mitteln sorgen können, haben vom Zeitpunkte der Kundmachung der Arbeitsgelegenheiten an (s 2) Anspruch auf unentgeltliche Beförderung auf allen Eisenbahn-, Post- und Schiffahrtslinien bis Zu dem ihnen nach §3 3 oder 4 vorgeschriebenen Arbeits- oder Bestimmungsorte. s 6. Arbeitsunfähige Personen und Personen, sir die keine Arbeit ermittelt wurde, dürfen in eine und dieselbe Ortsgcmeinde, von einer besonders dringenden Notwendigkeit abgesehen, keinesfalls in einer Zahl von mehr als zwei Prozent der Einwohner und von mehr als 2000 Personen überstellt werden. Für die Einquartierung und Verpflegung gelten die Vorschriften der ss 21 und 22 des Gesetzes vom 0. Dezember 1912, R. G. Vl. Nr. 236, betreffend die Kriegsleistungen, mit der Änderung, daß das Ausmaß der Verpflegung und die dafür zu leistende Vergütung durch besondere Verordnung bestimmt werden. Über die Anforderung diefer Leistungen entscheidet die Behörde. Die Gemeinde kann für die Unterkunft und die Verpflegung im vorgeschriebenen Mndestausmaße auch auf andere Weise Vorsorge treffen. tz ?. Wer sich ohne zureichenden Grund weigert, eine ihm nach dieser Kaiserlichen Verordnung zugewiesene Arbeit anzutreten oder fortzusetzen, wird, falls nicht auf ihn das Gesetz vom 24. Mai 1885, N. G. Bl. Nr. 89, Anwendung findet, von der Behörde mit Arrest bis zu einem Monat bestraft. Derselben Strafe, neben der die Behörde auch auf Geldstrafe bis zu zweitausend Kronen erkennen kann, unterliegt, wer sich als Arbeitgeber ohne zureichenden Grund weigert, eine Person in Arbeit zu nehmen oder in Arbeit zu behalten, die einer bei ihm noch offenen Arbeitsstelle im Sinne dieser Kaiserlichen Verordnung zugewiesen wurde. Alle anderen Übertretungen dieser Kaiserlichen Verordnung werden nach der Ministerial-Verordnung vom 30. September 1N7, R. G. Vl. Nr. 198, bestraft. s 8. Die Gemeinden sind zur Mitwirkung bei Durchführung dieser Kaiserlichen Verordnung verpflichtet. 8 9. Behörde im Sinne dieser Kaiserlichen Verordnung ist die örtliche zuständige politische Behörde erster Instanz, wo eine landesfüchliche Polizeibehörde besteht, diese Behörde. § 10. Die Kaiserliche Verordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft. Mit dem Vollzuge ist Mein Minister des Innern im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Ministem betraut. Wien, am 11. August 1914. Franz Joseph m. p. Stnrgkh iu. p. G e org i in. p. Hochei! burger m. p. Hcinold m. p. Forster m. p. Hussarek in. p. Trnka iu.li, Schuster m.p. Zenkerm. p. Engel m.i). Morawski m. p. Kaiserliche Verordnung vom 11. August 1914 betreffend die Kolportage von Sonderausgaben periodischer Druckschriften aus Anlaß der Kricgs- ercignissc. Auf Grund des § 14 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867, R. G. Vl. Nr. 141, finde Ich anzuordnen, wie folgt: §1. Die Regierung ist ermächtigt, das Ausrufen, Verteilen und Feilbieten (Kolportage) von Sonderausgaben periodischer Druckschriften mit Nachrichten, die mit den Kriegsereignisscn zusammenhängen und nach den bestehenden Vorschriften überhaupt Verlautbart werden dürfen, zu bewilligen, die Bewilligung an Bedingungen zu knüpfen sowie die Ausübung der Kolportage zu regeln. §2. Die Kaiserliche Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft. Mit ihrer Durchführung ist Mein Minister des Innern im Einvernehmen mit Meinem Iustizmini-ster betraut. Wien, am 11. August 1914. Franz Joseph m. p. Stürgkh m. p. Georgi in. p. Hochenburger m. p. Heinold m. p. Forster m.p. Hussarek m. p. T rn t a m. p. Schuster m. p. Zenker m. p. Engel W.p. Morawski m. p. Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Leiter des Finanzministeriums vom 11. August 1914, mit welcher das Ausmaß der nach der Kaiserlichen Verordnung vom 11. August 1914, N. G. Bl. Nr. 2i:l, verabfolgten Verpflegung und die Vergütung dafür festgesetzt wird. Auf Grund des tz 6 der Kaiserlichen Verordnung vom 11. August 1914, N. G. Vl. Nr. 213, betreffend den Schutz der zu Zwecken der Kriegführung aus dercn Aufenthaltsorte zwangsweise entfernten Zivilpersonen, wird verordnet, wie folgt: §1. Die Kost, die bei einer Naturalverpflegung verabfolgt wird, nuch wenigstens der üblichen Kost der am Orte der Verpflegung vom Tag- oder Wochen-lohno lobenden Personen entsprechen, jedenfalls aber ausreichend und bekömmlich sein. Die Amtsärzte und über ihre Aufforderung die Gomemdeorgane sind verpflichtet, die zur Zubereitung der Kost verwendeten oder vorrätig gehaltenen Lcbensmtttel einer Periodischen Revision zu unterziehen und sich auch davon zu überzeugen, ob die Nost den Anforderunaen des L 1 cntwrickit. Keine Oper. Original'Roman vonMbert Kiuroß. — Einzig autorisierte deutsche Übersetzung von A. Geisel. (17. Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.) Verzweifelt schriit Harucy durch den jetzt schon fast schwimmenden Part, in Gedanken immer wieder seine Litanei herunterbetcnd: Grafenkrone, gelber Domino, Knightsbridge. Es war bereits halb vier, und er hatte seinen Vesuch für heute nachmittag zugesagt! Der graue Himmel, die triefenden Väume und das träge dahin-rollendc Wasser der Serpentine erschieucn ihm kaum so trostlos wie die Tatsache, daß er so völlig im Dunkeln tappte. Wer war sie — wo wohnte sie — erwartete sie seinen Vesuch? Und nun stiegen ihm urplötzlich Zweifel auf, ob er wirklich klug getan. War er nicht ein Narr gewesen, daß er sie nicht gefragt hatte, wer sie sei und wo sie wohne? Gewiß, sie hätte es ihm gesagt, sie waren ja einander so rasch nahe gekommen! Er vergegenwärtigte sich den Augenblick, da sie sich schwer und müde auf seinen Arm gelehnt hatte, ihn mit halbgeschlossenen Augen aw-sehend, und siegcssicher hatte er ihr zugeflüstert: „Heute nachmittag!" Und nun stand er hier im strömenden Regen, wie ein Narr, der auf Antwort wartet, wo er doch keine Frage gestellt hat. Gewiß, er würde sie nie finden. Vielleicht verließ sie schon heute oder morgen die Hauptstadt. Vielleicht — o, es gab eine Legion von vielleicht, und eins war trostloser als das andere. Und wenn er sie nicht wiedersah, dann gute Nacht all seinen Träumen von neuem Leben! Nur mit ihrer Hilfe konnte er fein Programm Zur Ausfühnmg bringen — diese Frau, die erste und einzige, die je in sein Leben getre- ten war, erschien ihm als der Inhalt der erträumten Zukunft. Auch seine äußere Erscheinung litt unter dem Wetter, wie er jetzt innc ward. Der neue Hut war unter dem dauernden Troftfcnfall nicht unberührt geblieben, und die neuen Lacksticfcl erschienen stumpf und glanzlos. Es war am klügsten, den Heimweg anzutreten. Ob er in Piccadilly vielleicht das Palais wiederfand, das, hellerleuchtct, gestern der Vorhof seines Traumidylls ge^ wescn war? Aber wenn er auch wirklich das Gebäude fand, was nützte es ihm? Konnte er den Portier fragen, wem der Wagen mit der Grafcnkrone, der in der Richtung nach Knightsbridge davongefahren, gehört hatte? Jetzt zuckte ein Blitzstrahl hernieder, dumpfes Donnerrollen folgte, und zugleich rief Merceron triumphierend: „Heureka — Carter-Page ist der Mann, mir zu helfen — er weiß, daß ich gestern den Ball besucht habe!" Eine Droschke hcrbciwinkend, lieh sich Harvey nach dem Klub fahren, und unterwegs murmelte er vor sich hin: „Dummkopf, der ich war, nicht gleich daran gedacht zu haben — diesei Rindvieh Carter-Page hat mich drei Jahre lang geschnitten, und wenn es mich jetzt plötzlich wiedererkannte, hatte es seine Gründe dafür» Entweder hat er selbst den Ball besucht, oder von anderen gehört, daß ich dort war, und die Tatsache, daß ich im Hause eines Marquis Zutritt habe, erscheint ihm wichtig genug, meine Velanntschaft zu suchen! Von Carter-Page werde ich erfahren, wer der gelbe Domino war. Hurra, es lebe der Philister Carter-Page!" 9. Kapitel. Die Gräfin Grasmere, Mercerons gelber Domino, hatte nach dem Vall tief und fest geschlafen. Es war schon spät am Vormittag, als sie erwachte. In der köstlichen, behaglichen halben Stunde, während der sie sich vor dem Aufstehen nochmals wohlig in den Kissen dehnte, ließ die Gräfin den Vall und speziell die Rolle, die sie dabei gespielt hatte, vor ihrem inneren Auge nochmals aufsteigen, und dabei hatte sie die Empfindung, als genieße sie ein vergnügliches Lustspiel in der Erinnerung nochmals und mit besonderer Freude. Sie lächelte vor sich hin, als sie Szene um Szene zurückblätterte: noch niemals hatte sie ein romantisches Märchen so aktuell gefunden wie das Erlebnis dieser Vallnacht. Und als erster in der Reihe der Gestalten, die das feenhafte Bild belebten, erschien ihr der unbekannte Tänzer. Er war wirklich reizend gewesen, und sie dachte darüber nach, ob sie ihn wohl wiedersehen und ob er sie in der Tat aufsuchen würde. Hatte er nicht verheißen, heute nachmittag zu kommen? Eigentlich hatten sie sich benommen wie zwei ausgelassene Kinder. Wie jung halten sie sich beide gefühlt! Nun, vielleicht würde er tommen. Aber wie verschieden war dieser helle Tag von dem Tete-a-tete auf jenem weltentrückten Balkon! Die Gräfin seufzte leise. Ach ja, es war ein Feenmärchen gewesen. Und jetzt war das Vuch zugeschlagen! Die Gräfin sagte ihre Zofe zu Frau Hodgson. AIs diese erschien, ward sie aufgefordert, sich auf Lady Gra2-meres Vettrand zu setzen und zuzuhören, was die Gräfin zu berichten hatte. (Fortsetzung folgt.) Laibacher Zeitung Nr. 190 _____ 1633__________________________ 17. August 1914 §3. Für die geleistete Verpflegung gebührt eine Vergütung aus Staatsmitteln. Diese Vergütung wird für die Verpflegung von Erwachsenen mit 1 K und für die Verpflegung von Kindern mit 60 n pro Tag fcstgcsetz:. Für dcn Tag, an dem die Verpflegung beginnt, und für den Tag, an dem sie aufhört, gebührt die Vergütung nur dann, wenn am betreffenden Tage zwei Mahlzeiten verabfolgt wurden. §4. Die Vergütung wird nach Möglichkeit am 1. und 15. jeden Monates immer im nachhinein gegen eine von der Gemeinde und von der politischen Be-zirksbehörde bestätigte Quittung bar ausgezahlt. §5. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft. Heinold in. p. Engel iu. p. Dm 12.August 1914 wurde in der Hof» und Staatsdcuclern das cXIV. und c!X. Stück des «eichsgesetzblattes in deutscher Ausgabe ausgegeben und versendet. Den 13. August 1914 wurde in der Hof- und Staatsdruckere^ das 6XVI. Stück des Reichsgesetzblattes in deutscher Ausgabe ausgegeben und versendet. MchtccnrMcher Geil. Die englische Marine Im nachstehenden wiederholen wir Mitteilungen über die englische Marine, die in den letzten Monaten in der „Pol. Korr." veröffentlicht wurden und gegenwärtig infolge der Kriegsereignisse erhöhte Aktualität erhalten. Nach offiziellen Angaben verfügt die englische Flotte zur Zeit über 166 teils fertige, teils im Bau befindliche Schiffe, die ausschließlich für Olfeuenmg eingerichtet sind. Diese 166 Schiffe verteilen sich auf die 5 Linienschiffe vom Queen Elizabeth-Typ, auf 16 kleine Kreuzer, 109 Zerstörer und 36 Torpedoboote. Weiter sind in der englischen Flotte 67 fertige Schiffe vorhanden, die gleichzeitig Ol- und Kohlenfeuerung benutzen können, und zwar sind das 29 Linienschiffe, 17 Panzerkreuzer, 20 kleine Kreuzer und ein Zerstörer. Weiter sind zwölf Schiffe im Bau, nämlich 9 Linienschiffe, 1 Panzerkreuzer und 2 kleine Kreuzer, die gleichfalls für Ol- und Kohlenfeuerung eingerichtet sind. Auf englischen Wersten wurden im Jahre 1913 acht gepanzerte Schiffe zu Wasser gelassen, davon drei allerdings für fremde Rechnung. Insgesamt liefen 49 verschiedene Schiffe vom Stapel; sie hatten eine Wasserverdrängung von 269.20t) Tonnen und entwickeln zusammen 1,188.600 Pferdekräfte. Von der Gesamtzahl dieser Schiffe wurden 8 mit 74.960 Tonnen Deplacement in Arsenalen gebaut, weitere 34 mit 110.640 Tonnen auf Privatwerften für die englische Flotte und die letzten 7 mit 86.600 Tonnen ebendaselbst für das Ausland. Im Jahre 1912 waren nur 30 Schiffe zu Wasser gelassen worden mit einem Deplacement von 196.595 Tonnen, darunter zwei Schiffe für auswärtige Mächte mit 29.209 Tonnen. Die im Jahre 1913 für die englische Flotte vom Stapel gelaufenen 42 Schiffe verteilen sich im einzelnen auf 4 Linienschiffe, 1 Schlacht-schiffkreuzer, 5 geschützte Kreuzer, 26 Zerstörer und sechs Unterseeboote: für fremde Rechnung liefen ab: 3 Linienschiffe, 3 Monitore, 1 Kanonenboot. Die namhaftesten Schiffe, die im vorigen Jahre ihre Probefahrten absolvierten, waren: 4 Linienschiffe, darunter 3 vom Vau-programm 1910/11, nämlich „Centurion", „Ajax" und «Audacious", die 22 Knoten erreichten, und 1 Schiff aus dem Programm 1911/12, „Iron Duke", das mit mehr "ls 22 Knoten abschnitt; 2 Schlachtschiffkreuzer: „Australia" aus dem Programm von 1909/10 für die australische Regierung, und „Queen Mary" aus dem Programm von 1910/11; erstere erreichte 26 Knoten, die andere 29 Knoten; 4 geschützte Kreuzer: „Sydney" für die australische Regierung, und „Birmingham", «Fear-lese" und „Amphion", sie gehören zu den Beiprogrammen der Jahre 1910 und 1911 und erreichten bei den Probefahrten über 26 Knoten; 20 Zerstörer, deren Fahrgeschwindigkeit zwischen 29,5 und 32,9 Knoten steht. Nach den „Nlau-Vüchern" über das Schießen in der englischen Marine während des Jahres 1913 wurden für das Gefechtsschießen sämtliche beteiligten Schiffe in fünf Klassen eingeteilt. Die Klasse I bildeten die Drcad-nought-Klasse, spätere Schiffe und Schlachtschiffe (15 Schiffe); die Klasse H: Schlachtschiffe der Vor-Dread-noughts (19 Schiffe); Klasse HI: Panzerkreuzer (13 Schiffe); Klasse IV: leichte Kreuzer (10 Schiffe); Klasse V: Zerstörer (10 Schiffe). Insgesamt haben also im Jahre 1913 nur 67 Schiffe an den Schießübungen teilgenommen, eine auffallend geringe Zahl, wenn man die vorhergehenden Jahre 1912, 1911 und 1910 zum Vergleich heranzieht und sieht, daß hier 127, bezw. 134, bezw. 116 Schiffe mitgeschossen haben. So steht also fest, daß im Jahre 1913 56 Schiffe überhaupt nicht geschossen haben und von weiteren 26 Schiffen eine nicht hinreichende Zahl von Geschützen (es müssen 72 Prozent sein) an den Übungen beteiligt gewesen ist, um bestimmungsgemäß mit ihren Resultaten in den Schießlisten aufgenommen werden zu können. Auch die Zahl der Geschützführer hat sich entsprechend der Zahl der am Schießen beteiligten Geschütze geändert. Im Jahre 1910 waren 1522 Geschützführer in Tätigkeit, 1911 deren 1671, 1912 deren 1528 und 1913 nur 528. Insgesamt wurden von allen Schiffsklassen 4092 Schuß abgegeben, von denen 2072 oder 50,61 Prozent Treffer waren. Im einzelnen stellt sich bei den größten Geschützen von 34,3 Zentimeter Kaliber das prozentuelle Verhältnis auf 66,66, bei den 30,5 Zentimeter-Geschützen auf den Schiffen vom „King Edward"-Typ und neueren Typs auf 51,40 Prozent und auf älteren Schiffen auf 38,46 Prozent; bei dcn 25,4 Zentimeter-Geschützen auf 40 Prozent; bei dcn 23,4 Zentimeter-Geschützen in Doftfteltürmen auf 41,81 Prozent und in Tripeltürmen auf 58,82 Prozent. Tagesncmgtcitcn. — (Tiroler Bauernhumor in Kriegszeiten.) Aus Innsbruck wird berichtet: Sofort nach Verlautbarung der allgemeinen Mobilisierung kamen Tausende von Reservisten und Landsturmcrn aus den Tälern herein in die Stadt, teilweise in ihrer malerischen Tracht, häufig in Gruppen, die ihre Musikbanden mitgebracht hatten. Mitunter marschierte an der Seite der Einrückenden auch schon der Feld-Pater mit. Singend, hochrufend und jauchzend durchzogen sie die Straßen, die von einer kolossalen Menschenmenge gefüllt waren. In dem Eifer fürs Vaterland sind alle Partciuntcrschiedc geschwunden, Deutschnationale, Sozialdemokratin, Klerikale, Christlichsoziale — wir kennen uns nur mehr als Brüder, die ein Geist beseelt. Bei all dem Rummel schlägt überall ein kerngesunder, frischer Humor durch und an Kraftausdrücken fehlt es nicht. In Ienbach begleitete ein alter Bauer seine vier cinrük-kcndcn Söhne zur Bahn und sein Abschied war kurz und bündig: „Vuab'n, verplöscht's miar den Feind ordentlich, sonst Plösch i enk, Wenn's hoamkimmt's!" Ein anderer Bauer schob „seine Mandcr" in den Waggon mit den Worten: „Jetzt, Mander, ziacht's mit Gott und zielt's guat! I bewach' derweil mei Alti — ischt a koa kloani Arbeit!" — (Die Hochzeit der 800 Kinder.) 400 Verheiratungen wurden unlängst in der indischen Stadt Surat zugleich vollzogen, und zwar waren es lauter Kinder, die hier in die Ehe traten. Die jungen Paare gehörten alle zu der Lewa Kundi-Kaste, die noch streng an der altindischcn Sitte der Kindervcr-hciratungen festhält. Die Bräutigame waren die jüngeren; keiner war alter als 9, viele erst ^ Jahre alt. Die ältesten der Bräute hatten ihr 12. Lebensjahr erreicht, während die Mehrzahl erst 7 Jahre all war. Der größere Teil der Ehepaare wurde von den Eltern auf dcn Annen getragen, und es hielt schwer, sie während der feierlichen Zeremonie, die alle zehn Jahre von der Kaste einmal gefeiert wird, an unpassendem Geschrei zu verhindern. Immer wieder mußte mit Süßigkeiten den kleinen Schreihälsen bei ihrer Heirat der Mund gestopft werden, — (Männliche Mannequins.) In Chicago hat, einer Nachricht der „Daily Mail" zufolge, ein geschäftstüchtiger Schneider die geschmackvolle Kühnheit besessen, vor seinem Laden eine Reihe von Mannequins aufmarschieren zu lassen, die sämtlich dem starken Geschlecht angehörten. Zuerst erschien ein Schuljunge in einer Kleidung, die von dcn Schulen allgemein empfohlen wird. Ihm folgte ein Jüngling im Pyjama, und diesem wieder junge Leute, die sich im Predigertalar, in Offiziersuniform, in Golf-, Reise- und Gescllschaftsanzügen stolz der Menge zeigten. Aber es wurden nicht allein ganze Anzüge vorgeführt, sondern es erschienen neben Männern, die nur mit Hosen bekleidet waren, solche, denen nur der Rock fehlte, und die die neueste Westenform fpazieren führten. Auch Hüte und allerhand Mützen wurden dem schaulustigen Publikum vorgeführt. Die Zuschauer setzten sich meist aus jungen und alten Damen zusammen, die teilweise ihre Gatten, Bräutigame und Brüder mitgebracht hatten. — (Das elektromagnetische Klavier.) Vor der Gesellschaft der französischen Zivilingenieurc haben zwei Erfinder, Maitre und Martin, ein neuartiges Klavier vorgeführt, dessen Drahtsaiten nicht durch den Schlag von Hämmern, sondern durch einen Elektromagneten in Schwingung versetzt werden. Im übrigen wird das Klavier durch eine Tastatur bedient, die in nichts von der gewöhnlichen abweicht. Der Klang gleicht mehr dem einer Orgel. Die elektrische Erregung der Saiten bringt es nämlich mit sich, daß der Ton nicht allmählich, sondern so lange bei gleicher Stärke erhalten bleibt, als die betreffende Taste vom Finger niedergedrückt ist. Ob dies Klavier auch die Möglichkeit bietet, durch stärkeren und schwächeren Anschlag die Tonstärke zu beeinflussen oder ob solche Unterschiede auf anderem Wege hervorgebracht werden wie bei der Orgel und beim Harmonium, ist aus dem vorläufigen Bericht noch nicht zu entnehmen. — (Der Prozeß gegen den „Mona Lija"-Dieb.) Am 29. Juli wurde vor dem Florentiner Appcll-gcricht die Berufung Vinccnzo Pcruggias, des Diebes der „Mona Lisa", gegen seine Verurteilung zu einem Jahr und 15 Tagen Gefängnis verhandelt. Pcruggia beteuerte wieder, er habe nur aus patriotischem Gefühl das Bild gestohlen. Die Strafe wurde auf sieben Monate ermäßigt und Peruggia sofort freigelassen, da seine Haft bereits ebenso lange dauert. Er sieht sehr abgemagert und gedrückt aus. Man hört, daß er schon seit Monaten keinerlei Bevorzugung in der .Kost mehr erhielt. — (Neununodreißig Kinder.) In Montreal wurde eine Hochzeit mit romantischem Beigeschmack zwischen dem li5jä'hrigen Herrn Josef Jette und der 62jährigen Frau Edmond Pclctier gefeiert. Sie liebten sich vor 45 Jahren. Doch lagen ihre Wege voneinander und jeder von den beiden heiratete. Herr Jette wurde vor etwa 15 Jahren Witwer und Frau Peletier verlor vor etwa 21 Jahren ihren Mann. Nach langer Trennung sahen sich vor etwa zwei Jahren die Liebenden wieder und heirateten. Beide Parteien waren aber in ihrer ersten Ehe mit reichem Kindersegen beschenkt worden. Herr Jette ist von seiner ersten Ehe her der Vater von zwanzig und Frau Peletier die Mutter von neunzehn Kindern. — (Affen und Hirschkäfer als Diebe.) In Europa haben Iuwclendiebc bekanntlich dann und wann kleine Affen, die für dcn Diebstahl abgerichtet waren, in die Läden mitgenommen. In Japan bedient sich die Jugend zur Entleerung der Opfcr-knstcn in der Vorhalle der Schinto- und Buddha-tempel dcr Hirschkäfer. In dcn Opfertasten (Saisen-bako) warf jeder Tempelbcsucher früher 1 bis 2 Rin (5 Nin gleich 1 Pfennig) hinein, heute werden meist 5 Nin hineingeworfen, da die kleinen Münzen besonders in den Großstädten selten geworden sind. Da die Tempel aber von Pilgern und Parochialcn fleißig besucht werden, so kommt in großen Tempeln täglich eine hübsche Summe zusammen. Tcr Tempel dcr Kwannon, der buddhistischen Göttin dcr Barmherzigkeit, in Asaksa, Tokio, macht durch den Opferstock täglich eine Einnahme von 1l)0 Jen, die, selbst wenn größere Gaben von 5 und 10 Sen (10 und 20 Rin) darunter sind, auf einen täglichen Besuch von 15.000 Personen schließen läßt. Tcr Tempelbesuch dauert in Japan in dcr Regcl nicht lange. Der Gläubige tritt bei seiner Ankunft an den Gong, die große Glocke, die am Ende eines Balkens hängt, an dessen anderem Ende cin Tau hängt. Durch Ziehen des Taues bringt der Gläubige die Glocke in Bewegung, so daß sie an den Klöppel schlägt. Dadurch weckt er die Aufmerksamkeit der vielleicht schlafenden oder abwesenden Gottheit. Dann geht er in die Vorhalle, wirft seine Gabe in dcn Opfcrstock und kniet zu kurzem Gebet, richtiger zu einer halblauten Anrufung des Gottes oder dcr Göttin nicoer. Visweilen sieht man aber auch eine Person, die ein Gelübde getan hat, hundertmal übcr die dcn Tempel umgebende Veranda gchcn odcr laufen. Wcnn nun keilt Besuch da ist und die Priester schlafen, stellt sich im Sommer, sobald es Hirschkäfer, Saikatschi Muschi, gibt, wohl ein Kind oder cin Bursche mit negativer Frömmigkeit ein, um den Opfcrkastcn mit Hilfe seines Assistenten, der an einem Bindfaden hinabgelassen wird, zu entleeren. — (Eine Schreibmaschine, die Ohren hat.) Seit langer Zeit mühen sich die Erfinder daran ab, eine Schreibmaschine zu bauen, die selbständig niederschreibt, was man ihr vorspricht, die also nicht von einem Menschen bedient wird, sondern allein arbeitet. Aus den Vereinigten Staaten kommt nun dic Nachricht, cs sei einem Ingenieur in Brooklyn, John V. Flowers, gelungen, eine solche Maschine zu erfinden. Eine Abbildung, die dcr „Corricrc" zu diefcr Meldung bringt, zeigt den Erfinder wie er neben dcr Schreibmaschine sitzt und m die Öffnung eines telephonartigen Apparates hincinspricht; neben der Schreibmaschine stehen allerhand elektrische Laibachcr Zeitung Nr. 190 1634 17. August 1914 Apparate, wie aus dem Gewirr von Drähten zu schließen ist, allein über die Wirkungsweise der „Schreibmaschine mit Ohren" weis; das Mailänder Blatt nichte mitzuteilen. Es begnügt sich damit, die Erfindung der Hö'r-Schreibmaschine als geschehene Tatsache mitzuteilen. — Die Fachleute diesseits des großen Teiches werden gut tun, an der Tatsächlich-kcit der Erfindung so lange zu zweifeln, bis sie mit ihren eigenen Augen die Maschine haben arbeiten sehen, denn man kennt die Gepflogenheit der Amerikaner, Erfindungen, die noch ausgeführt werden sollen, als bereits geschehen, selbst mit den schönsten Bildern, zu melden. Die große, vielleicht unüberwindliche Schwierigkeit der Erfindung einer Schreibmaschine, die Gehörtes selbst in der üblichen Schrift niederschreibt, liegt darin, daß die gesprochenen Worte größtenteils aus stetigen Lautverbindungen bestehen. Die Maschine — in diesem Falle also die Elektrizität — soll irgendwie aus der stetigen Laut-kctte gewissermaßen einzelne feste Punkte herausgreifen, und diese sollen gerade dieselben sein, die wir beim Umweg über die Schrift zur Wiedergabe des Gehörten verwendeil. Wenn aber eine solche Maschine erfunden würde, wäre sie sicher nur für eine Sprache brauchbar, vielleicht aber müßte wegen der Verschiedenheit der individuellen Lautbildung für jeden Diktierenden eine eigene Maschine gebaut werden. — (Was eine Koralle frißt.) Die meisten Leute kennen die Korallen nur aus den Steinbnuteu, die von ihnen aufgeführt werden und von den gewaltigen Korallenriffen bis zu den zarten Gebilden einer Fächer- oder Baumkorallc, die größte Mannigfaltigkeit ausweisen. Das Ticrlein, das dic^e Baukünste errichtet, ist ein außerordentlich einfaches Gebilde, das zu seiner Ernährung und Fortpflanzung bestimmte Bedingungen bedarf, weshalb auch die Korallenriffe ihre festbegrcnzte geographische Verbreitung ausweisen. Die Korallcntiere gehören zu den Polypen nnd sind mit Fangarmen ausgestattet, um mit diesen eine lebende Beute zu ergreifen. 'Außerdem verursachen sie Etrudelbewegungen im Wasser, um die winzigen Organismen des Meeres nach ihrer Mundöffnung hinzutreiben. In Aquarien sind für die künstliche Ernährung von Korallen Stücke von Krabbenfleisch, kleingeschnittenes Fischfleisch und Bouillon benutzt worden. Wird eine feste Nahrung auf die ovale Scheibe der Koralle gelegt, so beginnen die Fangarme bald zu spielen, sich zu bewegen, die Speise zu packen und dem Mund zuzuführen. Die Ränder der Scheibe ziehen sich über der, Mundöffnung zusammen, bis der Pissen völlig verschluckt ist. Das Zusammenleben in einer Kolonie von Korallen bewährt sich darin, daß sich die Aufregung über die Nähe von Nahrungsmitteln von einem Polyp auf den anderen mitteilt, so daß bald alle Mäuler offen stehen. Sie sind aber nicht unersättlich, sondern nach einer gewissen Zeit wird jede weitere Nahrung abgewiesen. Die Korallen geben auch unverdauliche Stoffe wieder von sich ab, zum Beispiel Sand, den sie zuweilen verschlucken. Mitunter vertilgen sie sogar größere Tiere, wie Quallen und Krabben. In der Gefangenschaft zeigen sie sich sogar zu einem gewissen Kannibalismus geneigt, indem sie sich Stücke anderer Polypen zu Gemüte führen. Sie sind übrigens Fleischfresser und kein Gemüse steht auf ihrer Speisekarte. Will man ihnen Pflanzenstoffe in Fleischsaft.einschmuggeln, so stoßen sie sene wieder aus. Das gehört auch zu den Naturwundern, wie genau und sicher ein so niedrig stehendes und kleines Tier seine Nahrung auszuwählen weiß. — (Das Nachtlämpchen im Vogelnest.) Auf eine merkwürdige Entdeckung, wie sie die Tierkunde selten erlebt hat, macht Wilhelm Völschc in einer naturwissenschaftlichen Plauderei aufmerksam, die er in der bei der Deutschen Verlagsanstalt in Stuttgart erscheinenden Zeitschrift „Über Land und Meer" veröffentlicht. Es handeli sich dabei um ein Vöglein von juwelenhaftcr Herrlichkeit des Gefieders, um die Amadine, die zu der Vogelgruppc der Webefinken gehört. Nucken und Flügel dieses entzückenden Tieres sind vom durchsichtigsten Grasgrün, das gegen die dunklen Schwanzspitzen in ein zartes Himmelblau verdämmert, am Halse durch ein ähnliches Blaubaud und einen schwarzen Samtstrich davon getrennt, eine leuchtend blutrote Kopfkappe, die tief bis über die Wangen herabfällt und prachtvoll gegen das Elfenbeinweiß des Schnabels und die schwarze Kehle steht; zu diesem Grün und Not aber steht die Brnst mit einem breiten Felde des unvergleichlichsten Lila in schönem Gegensatz, und die ganze Far-denharmonie wird vollendet dnrch das satteste Dottergelb des Bauches. Es war den Zoologen schon lange aufgefallen, daß die kleinen, noch nicht flüggen Nestjunge'n dieser und verwandter Prachtfinken in den Mund- und Schnabclwinkeln beiderseitig gewisse dick vorspringende Kugeln zeigten, die bei den ausgewachsenen Tieren seltsamerweise vollständig verschwanden. Es war dies also eine Besonderheit der Kinderstube der Iungamadinen, u. zw. stellte es sich heraus, daß diese kleine Kugeln leuchteten wie die Nachtlämpchen in einer menschlichen Kinderstube. In dem fast geschlossenen Webernest dieser Finken ist es nämlich dunkel, und so würde der alte Vogel zur Atzung der Jungen kein Licht haben, wenn nicht diese kleinen Lichtlein leuchteten, die höchst sinnreicher Weise von Her Natur gerade dahin gesetzt sind, wo sie am besten der Nahrung den Weg weisen: nämlich in die Schnabelwinkel der kleinen Schnäbel selbst. Was ist das nun für ein Leuchten in der Kinderstube der Amadinc? Darauf konnte man erst Antwort geben, nachdem überhaupt das Leuchten der Tiere in der Natur mehr erforscht war. Nicht nur die Glühwürmchen und Lcuchtinfusorien verbreiten ja im Dunkel einen grellen Glanz, son^ dern auch allerhand Tieraugen, wie die der Katzen und Eulen. Bis vor etwa hundert Jahren glaubte man nun, daß das Katzenauge ein „Eigcnlicht" habe. Erst Prevost hat nachgewiesen, daß es sich beim Leuchten des Katzenauges um einc ganz zufällige Reflererscheinung für den Beschauer handelt, die mit eigener Leuchtkraft des Tieres nichts zu tun hat. Diese Feststellung erschien zunächst so ungeheuerlich, daß noch der große deutsche Physiologe Johannes Müller in eingehenden Experimenten die Tatsache beweisen mußte. Einer der genialsten Schüler Müllers, Brücke, konnte dann zum erstenmale zeigen, daß auch das menschliche Auge, wenn man es im dunklen Nanm mit einer Blendlaterne bestrahlt und dann einen Beobachter an dieser Lichtquelle vorbei hineinblicken läßt, für diesen Beobachter leuchtet. Es war ein anderer großer Physiologe und Schüler Müllers, du Vois-Reymond, in dessen Auge zuerst das „Katzenlicht" gezeigt wurde. Und an dieses Experiment schloß sich einer der größten medizinischen Fortschritte aller Zeiten, die Erfindung des Augenspiegels durch Helmholtz, der einen Hilfsappa-rat konstruierte, um die Brückesche Theorie des menschlichen Augenlcuchtcns seinen Schülern möglichst anschaulich zu zeigen, und daben zu seiner großen Freude Plötzlich die menschliche Netzhaut beobachten konnte. Auch die „Nachtlämpchen" der Amadine leuchten nun, wie Ehun dargetan hat, nach der Methode des Katzenauges. Die winzigen blauen Glühbirnen, die das finstere Nest des Finken illuminieren, winken als ein raffinierter RefleMcrappa. rat, indem sie die schwachen Stäubchcn Dämmerlicht der nicht absolut dunteln Neststubc konzentrieren und hell zurückstrahlen. Das Wunderbarste ist aber, daß dieses reflektierte Licht hier im Dienst eines bestimmten Nutzzweckes steht und von der Iungama-dine zu ihrer eigenen Fütterung angezündet wird. Lolal- und ProMMl-Nachlichtcn. Zum Untergänge des Dampfschiffes „Varon Gautsch." Ein beim Untergange des Dampfers „Varon Gautsch" geretteter Passagier erzählte mir seine Erlebnisse: „Am Mittwoch bestieg ich an einer der südlichsten Stationen das Dampfschiff, um auf dein Wege über Trieft nach Wien in das allgemeine Krankenhaus zurückzukehren, von wo ich als unentbehrlich reklamiert worden bin. Nur wenige Leute waren an Bord des Schiffes; erst Lussin graude brachte uns eine Reihe von Familien, die nach Beendigung ihres Sommerausenthaltes ihrem Heime zueilten, froh, die letzte Gelegenheit zur Heimreise erhalten zu haben. Seither gestaltete sich der Aufenthalt auf dem Schiffe lebhafter. Am Donnerstag zog ich mich nach den, Mittagessen wegen der großen Hitze in meine Kabine zurück, machte es mir" bequem und hielt — nachdem ich Hose und Rock abgelegt hatte — Siesta. Einige Minuten nach 3 Uhr wurde ich durch einen starken Ruck und durch ein von unten kommendes reibendes Geräusch aufgescheucht. Der Schiffskörper erzitterte heftig. Vou böseu Ahuungen erfüllt, eilte ich auf Deck. Unterwegs vernahm ich ein Zischen und Brodeln. Dampf und Gischt strömte von den uuteren Räumen längs des Schiffsschlotes, der sich in der Nähe meiner Kabine befand, auf das Verdeck. Dort gab es bereits ein Durcheinanderlaufen, ein Gewirr, ein Zuströmen zu den Rettungsbooten. Ich half zwei bekannten Damen in ein Boot, während das Schiff auch schon zu sinken begann. Gleichzeitig neigte sich der Schiffskörper auf die Seite. Halb vom Verdeck herabgleitend, sprang ich in die Flut. Der Rauchschlot tauchte mir langsam nach. Ich fiel und fiel; Dunkelheit hüllte mich ein; die sprudelnden und gurgelnden Wellen schlugen über mich zusam- men; ich sah nichts mehr. Ich arbeitete mit Händen und Füßen, trachtete weiter zu kommen, strebte nach oben zu gelangen. Wie lange ich mich in diesem brodelnden und schäumenden Kessel befand, weiß ich nicht. Es schwand mir jedes Gefühl für Zeit und Raum. Da begann es mich langfam zu heben und allmählich wurde ich höher und höher gehoben; immer heller und lichter wurde es um mich, bis ich mich an der Oberfläche des Meeres befand, dein Licht und dem Leben wieder gegeben. Ich schwamm nun und schwamm. Ein Holzstück, das ich erhäschte, ein Polster, der mir zuschwamm, halfen mir, Ruhepausen zu machen. Um mich herum kämpften Menschen im nassen Element; an Balken, Holzstücken, Schiffsgeräten hielten sie sich fest. Ein umgekipptes Rettungsboot trieb dahin; es wurde von'Menschen umkämpft, die sich hinaufzuschwingen bemühten. Anderthalb Stunden brachte ich schwimmend und ausruhend im Wasser zu, als ich ein Boot sichtete, dem ich eittgegcnschwamm. Es warf Schwimmgürtel unter die schwimmenden Schiffbrüchigen. Bald wurde ich auf das Boot gebracht. Dort fand ich eine durchnäßte Dame, die sich um einen sechsjährigen Knaben bemühte, um ihn ins Leben zurückzurufen. Sie erzählte mir fpäter, sie hatte, als sie ins Meer fiel, die Geistesgegenwart, den engen Rock bis an die Hüfte in die Höhe zu ziehen, um ihre Füße frei zu bekommen. Der fu geraffte Rock wirkte wie ein Schwimmgürtcl. Neben ihr lag auf dem Boden eine ohnmächtige, reichgeschmückte ältere Dame. Ich wurde trotz meiner dürftigen Kleidung gleich erkannt. Man reichte mir eine blaue Hose und einen Matrosenkittel. Sofort trat ich in Tätigkeit und beteiligte mich an den Wiederbelebungsversuchen. Die Mannschaft und die Offiziere des Dampfbootes arbeiteten tadellos, l'lbcr hundert Personen wurden gerettet und auf dem Boote geborgen. Die Szenen, die sich hiebet abspielten, sind schwer zu schildern. Ich wurde bald Hieher, bald dorthin gerufen, um da bei-zustchen, dort anzuordnen, zu trösten, zu untersuchen, ob inan die Wiederbelebungsversuche fortsetzen solle. In der Erinnerung kram'pft sich nur das Herz bei dein Gedanken zusammen, daß ich so wenig gerettete Kinder an Bord des Bootes sah. Ein heller Gedanke aber leuchtet mir auf, das Gedenken an die hervorragendeil Leistungen der Mannschaft und der Offiziere des Bootes, an ihre unermüdliche Pflichterfüllung, an ihr heldenmütiges Verhalten. Ich hatte mein ganzes Gepäck und mein Geld eingebüßt: nur die von Mcerwasscr durchnäßte Weckertlischenuhr war mir geblieben; sie zeigte auf zehn Minuten nach drei Uhr. Ein Freund in Pola lieh mir einen Zivilanzug und einen Hut und so konnte ich nach anstrengender Arbeit die Weiterreise antreten." Tiefe Furchen in dem, sonst noch jugendlichen Antlitze, die eingesunkenen Augen und das leicht angegraute Haar wiesen auf die Aufregungen und Strapazen hin, die der Erzähler dieser Begebenheiten mitgemacht hatte. Dr. O. V. Das krainische Gcwerbcweseu im Jahre 1913. (Fortsetzung.) Von den tödlichen Unfällen ereigneten sich: l in einer Zementfabrik durch Absturz von einer Abladebrücke, 1 auf der Werksbahn eines Eisenwerkes durch Anprall infolge zu raschen Einbremsens eines Waggons, 1 durch Hineingeraten zwischen die Trockenzylinder einer Papiermaschine beim Einführen des Papieres, 2 durch Erfaßtwerdcn von Transmissionswellen, 1 in einer Bierbrauerei durch Sturz in eine Senkgrube, 1 durch Erdrücklwerden zwischen einer Hausmauer und einem fahrenden Lastwagen, 2 durch Ertrinken, 1 durch Absturz von einem Baue. — Beide vorgenannten tödlichen Unfälle an Transmissionen ereigneten sich an glatten Wellen; in dem einen Falle wurde ein Papierfabriksarbeiter beim Riemenauflegen von der rotierenden Welle erfaßt und, ehe die Transmission abgestellt werden konnte, ausgewickelt und getötet. Im anderen Falle geschah das Unglück in'einem abseits gelegenen, sonst nicht benutzten Raume einer Vierbrauerei, wahrscheinlich bei dem Versuche, eine dort befindliche horizontale, zirka einen Meter vom Fußboden entfernte Welle zu überschreiten. — Von den 464 im Baugewerbe ausgewiesenen Unfällen ereigneten sich 34-5 beim Baue der Weißtrainer-bahn. Hierunter befinden sich auch zwei Gruppen-nnfällc. Der eine geschah bei der Herstellung eines Bohrloches dadurch, daß der Bohrhammer auf eine versagte Dynamitpal rone stieß, welche erplodierte; zwei Arbeiter wurden leicht verletzt. Der zweite ereignete sich beim Baue einer Eisenbahnbrücke: zwei beim Baggern beschäftigte Arbeiter sprangen, da sie wahrscheinlich die Plätte, auf der sie sich befanden. Laibacher Zeitung Nr. 190 1635 _________ 17. August 1914 überladen hatten, ins Wasser; sic gerieten jedoch in eine liefere Stelle des Flusses nnd ertranken. Cin dritter Gruppenunfall lvurde durch einen Blitzschlag hervorgerufen, der drei auf einen« Baue befindliche Hilfsarbeiter, einen hiervon schwer, verletzte. ^ Wegen unterlassener ^lnmeloung zur Unfall- ^ Versicherung wurden ^1 unfaliversicheruugöpflichtige Betriebe beanständet und zur nachträglicheil Erfüllung ihrer diesbezüglichen Pflicht veranlaßt. Von den ^lrbeiterertrautungen, die nachweislich auf gesundheitsschädliche Beschäftigung zurückzuführen waren, gelangten dem ^lmtc nur zwei ^älle, beide ziemlich schwere Bleivergiftungen, zur Kenntnis. Ein im Brennhause einer Kachelofen-fabril beschäsliger Arbeiter, der auch einmal wöchentlich das (Glasieren von kacheln besorgte, erkrankte an Blcineuritis und Bleilähmung des rechten Armes, lvährend bei einem Setzer einer größeren Vuch-dlliclerei sich die Erkrankung in hochgradiger Anämie und Bleiarlhralgie äußerte. Ta die gewerbehygieni-schen Einrichtultgen der beiden Betriebe gut sind, so kann die Ursache dieser Erkrankungen nur in der Außerach!lassung der erforderlichen Reinlichkeit und Vorsicht seitens der Arbeiter gesucht werden. In den Tructereien wurde gelegentlich der Revisionen den Vertretern des Amtes gegenüber überall darüber .Klage geführt, daß alle Ermahnungen an die Hilfsarbeiter, während der Arbeit nicht zu rauchen und sich des (Genusses von Speisen und Getränken zu enthalten, ganz erfolglos sind. Zu schärferen Maßnahmen dagegen können sich die Unternehmer, um peinliche Konflikte mit den Arbeitern zu vermeiden, nicht entschließen. Es ist zu beklagen, daß selbst bei den intelligentesten Arbeitern sich ein derart mangelndes Verständnis für die zum Schutze ihrer Gesundheit erlassenen Vorschriften findet. Die Unterlassung der Anmeldung von 17 Arbeitern bei der zuständigen .Krankenkasse mußte in 1 Steinbruch, 1 Haä'enschmiede, 2 Sägen, 2 Mühlen und 1 Bäckerei bemängelt werden. Seitens 2 Be-iriebvlrankenlassen wurde lim Änderung der Statuten zwecks Anlehnung der.Vlassenleistung auch auf die ^amilienmitglieder der Arbeiter angesucht. Über diese Ansuchen hat das Amt an die t. k. Landesregierung Äußerlingen abgegeben und in 1 Falle, zumal der Reservefonds der betreffenden >lasse nahezu die . vierfache Höhe der durchschnittlichen Iahresausgaben erreichte, noch eine entsprechende Ermäßigung der Beiträge empfohlen. N1. Verwendung der Arbeiter. In den im Berichtsjahre besuchten 850 gewerblichen Betrieben standen insgesamt 1«.5«7 (10.777) Hilfsarbeiter, und zwar Iii'.^U (09,5^) erwachsene männliche, 45>0li (24,A Vo) erwachsene weibliche, «24 (4,4 Uhr sriil) ans dein Cchloßvcrgc 21 Kü' uonenschüsse augegeben werden. Für die Truppen der Gulnifon findet ein feierlicher Gottesdienst in folgenden Kirchen stalt: in der St. Peterslirchc, in der Herz Jesu-lirche, in der Psarrtirche Tirnnn mn 8 Uhr, in der Frauzislauer - Pfarrkirche um 9 Uhr, in der St. Iatouskirche um 8 Uhr und in der Kapelle des Garnisonssvilales um l) Uhr. In der Domlirche findet um 10 Uhr ein feierliches Hochamt statt; während des Gottesdienstes werden vom Schloßberge 24 Schüsse gelöst werden. — (Personalueränderungen in der Landwehr.) Ernannt wurden cms der Evidenz der Erscchreserue der Landwehr zu Feldturatcn im Heere die römisch-katholischen Seelsorger: Dr. Franz K ulovec LEVK Laibach (Aufenthaltsort St. Veit ov Kaibach); Johann Eeg-nar LEVK Trieft (Aufenthaltsort Sairach); Franz ^ ur« a LEVtt Laivach (Aufenthaltsort Laibach); Andreas Martini LEVK Laibach (Aufenthaltsort Lniliach); F^nz Nant LENK Lailiach (Aufenthaltsort Nom); F^n„z Naftast LEBK Marburg (Aufenthaltsort Stein in Kram); Johann Kogov ^ el LEAK Laibach (Aufcuthaltsort Krainburg); Franz Wal land LEVK Laibach (Aufenthaltsort Rom); Rudolf Po-to^-nik LEVK Laibach (Aufenthaltsort Laibach); Johann Poljanec LEV«' Laibach (Aufenthaltsort Lai-bach); Anton Gnidovec LEAK Laibach (Aufenthaltsort Pisino); Josef Gnidovec LGVK Trieft (Auf-cnthaltsort Idria). — (Die Lehrerschaft für lriegohumanitäre Zwecke.) Wie man uns mitteilt, huben der Verband der österreichischen südslavischcn Lchrcrvereiue, das Lehrerkonvitt und die ,Mitcljska list'arna" aus ihren Verlagen 120 Vücher zur Leltnrc für verwundete Krieger gespendet. Wetters wurde dem Noten Kreuze der Aetrcig von 1000 Kronen gewidmet, zu dem folgende Vereine beigesteuert haben: der Verband slov. Landeslchrcrvereine, der Verein slove-nischer Lehrerinnen, die U<-itelj3ka tiskarna, die Spar-nnd Vorschußlussc des Lehrcrlonviktcs, die Iubiläums- sclbsthilsc, das Lehrertonvilt, die „Narodna ^ola" und der Lchrerverein für den Vezirl krainburg. Das Lehrcr-lonuill hat den ins Feld ziehenden Soldaten 1000 Exemplare des Büchleins „Slava eesarju Frauen Io/efu i." und 5,00 Efeinplare der Vottslicdre von ^irovnit zu-gewendet, Überdies hat fich zwects Organisierung von Hilfsatlionen ein ftermanenles Lchrcrhilfstomilee gebildet, das sich folgendermaßen znsammenseht: Lutas I e-l en e, Oömann; Jakob Diinnil, Kassier: Iuraj N e-^el, Schriftführer; Vita Z»pan<'-i^ Schriftführerin. Dieses Komitee hat sich dem Note» Kreuze gänzlich zur Verfüguug gestellt. — (Frühere Zulassung von Mittelschülern zu Wiederholungsprüfungen.) Wie bereits kurz gemeldet, Hai Seine (5'rzellenz der Minister für Cultus und Unterricht Dr. Nitter von Hussarek jenen Äiit-lelschülern, die sich in einem für die Militärdienst-leistuug in Betracht kommenden Aller befinden und eventuell die Einberufung zur aktiven Militärdienst -leistung zu gewärtigen haben oder sich hiezu freiwillig melden wollen, die frühere Mleguug der ihuen aufgetragenen Wiederholungsprüfungen gestattet. Solche 1>)littelschüler, denen bei der Schlichtlassifika-tion des jetzt abgelaufenen Schuljahres Wiederholungsprüfungen bewilligt wurden, können diefe anf Anslichen sofort ablegelt. Unter derselben Voraussetzung lverden Abiturienten, die bei der Reife-Prüfung im letztverflossenen Sommeriermine auf ein halbes Jahr rcprobiert worden sind, auf ihr Ansuchen nunmehr ohne Aufschub zur Wiederholung der Reifeprüfung zugelassen. Die Zulassung^gesuche siild an den zuständigen Landesschulrat zu richten. Falls an einzelnen, von den Abiturienten bisher be-suchteu Mittelschulen die Zusammensetzung der R'eifeprüfungskommissionen nicht möglich sein sollte, wird den Kandidaten eine bestimmte Mittelschule bezeichnet werden, an der sie die Wiederholungsprü-fuug ablegen können. — (Patetsendungen an Militärpersonen im Felde.) Zur Beförderung zurückgebliebener Ausrü-stungvgegeustände der abgerücllen Militärpersonen erscheint es notwendig, die Beförderung von Pri-vaipaleten zu der Armee im Felde unier den nachstehenden, durch die Verhältnisse gebotenen Einschränkungen zuzulassen. Zu der Armee im Felde dürsen von Privaten lediglich Pakete mit Au5-lüstungs- und Uuiformgegenständen (Waffen, Uuiformstücke, Wäsche, Schuhe und dergleichen) an Mililärpersonen des Heeres aufgegeben werden. Alt fertigen Patronen dürfen nicht mehr als 2W Stück beigepackt werden. Die Beigabe von Waffenuno Mnnitionsbegleitscheinen für diese Sendungen entfällt. Das Aufgabepostamt ist berechtigt, zur Feststellung des Inhaltes die Eröffnung des Pakets zu verlangen. Im Falle der Weigerung oder Kmista-lierung einer nichlentsprechenden Inhaltsangabe ist das Paket zurückzuweisen. Die Aufschriften der Pakete müssen Namen und Wohnort des Absenders, die. Anschreibung „Feldpost" und als Bestimmungsort die Nummer des zuständigen Feldpostamtes sowohl auf der Begleitadresfe als insbesondere auch auf dem Pakete tragen. Das (Gewicht der Privatpatete darf 5) .Kilogramm, der Umfaug etwa lil) Zentimeter ill jeder Ansdehnung nicht überschreiten. Eine Ausnahme bezüglich der Ausdehnung ist lediglich bei Versendung von Säbeln und Degen zulässig. Die Verpackung muß besonders dauerhaft hergestellt, die Aufschrift unmittelbar auf der Umhüllung angebracht oder mit ihr so fest verbunden sein, daß ein Ablösen der Aufschrift ausgeschlossen ist. Wertangabe, Nachnahme oder Erpreßbehandlung, Rückschein, Zustellung zu eigenen Handelt sind ausgeschlossen. Die Begleitadresse muß den Vermerk tragen „Auf eigene Gefahr des Absenders". Die Pakete sind bei der Aufgabe mit lAI Heller zu frankieren. — (Ausgabe der Verlustlisten sowie der Nachrichten über Verwundete und Kranke.) Das Kriegsministerium hat Vorsorge getroffen, daß die von den Truppen einlangenden Meldungen über Gefechtsverluste („Verlustlisten") und die von den Sani tätsanstaltcn an das Gemeinsame Zentralnach-weiseburcau gerichteten Mitteilungen („Nachrichten über Verwundete und Kranke") möglichst rasch und in authentischer Weise Verlautbart werden. Um Beunruhigungen, die sich infolge von Druckfehlern ergeben können, möglichst auszuschließen, wird der Nachdruck dieser Publikationen nicht gestattet. Hin-' gegen wird es sowohl Zeitungsllnternehnlungen als auch Einzelpersonen ermöglicht werden, die von ihnen gewünschte Anzahl dieser Verlautbarungen durch die Hof- und Staatsdruckcrei in Wien zum Selbstkostenpreise zu beziehen. Die im Interesse aNer gelegene rasche Verlautbarung der Verlustlisten und der Nachrichten über Verwundete und Kranke schließt eine Übertragung dieser Publikationen in alle Nationalsprachen aus. Auch würde jede Übersetzung in andere Sprachen einen Neusatz des Manuskriptes erfordern, der unvermeidlich Fehlerquellen eröffnet. Von dem Bestreben geleitet, auch den der deutschen Sprache nicht kundigen Angehörigen der unter der Fahne stehenden Soldaten das Verständnis der Verlustlisten und der Nachrichten über Verwundete und Kraule zu erleichtern, wird der Kopf dieser tabellarischen Zusammenstellung anßer in deutscher, ungarischer und kroatischer Sprache auch in böhmischer, Polnischer, ruthenischer, serbischer, rumänischer, slo-venischer und italienischer Sprache angebracht sein. Das Kriegsministerium appelliert cm den Gemein-sinn der Bevölkerung, insbesondere jener der gebildeten Stände, ihren Mitbürgern, die einer solchen Unterstützung bedürfen, die Kenntnisnahme der Verlustlisten und der Nachrichten über Verwundete uud Kranke mil alien Kräften zu erleichtern. ^ (Appell an dao verfrachtende Publikum.) Die l. k. priv. Südbahugescllschaft hat ungeachtet der intensiven Inanspruchnahme ihrer Linien durch den Kriegs-verlehr am 11. d, M. den seit der Allerhöchst angeordneten Mobilisierung beschränkt gewesenen Äftprovisionie-rungsvertehr dahin umfangreich erweitert, daß bis auf weiteres alle in der „Kundmachung, betreffend die Beförderung von Appro«isiunierungsartileln und Lolalrei-scnden während der Mobilisierung" besonders benannten Appruvisionierungsartilcl nunmehr von und nach sämtlichen österreichischen Stationen der Südbahn und deren österreichischen Lolal- und Pachtuahnen zur Beförderung übernommen werden. Außerdem wurde gleichzeitig der lolnle Eilgülerverlehr nach und von sämtlichen österreichischen Stationen der k. l. priv. Sndvahngescllschafl und der von ihr betriebenen österreichischen Lolal- und Pacht-bahnen untereinander bis auf weiteres in vollem U»^ fange aufgenommen und der Neiscgeväckvcrtchr bei den Lokalversonenzügen zugelassen. Tiefer uuter den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen aufgenommene, verhältnismäßig umfangreiche Vertehr wird angesichts der nur in geringer Zahl zur Verfügung stehenden Vetricvs-mitlel nur aufrecht erhalten werden können, wenn das verfrachtende Publikum in Berücksichtigung dieser anßer-gewöhnlichcn Verhältnisse die Eisenuahnverwaltnng iü ihrem Vestrebcn, die Interessen des Publikums und der Industrien im weitgehendsten Maße wahrzunehmen, kräftigst unterstützt. Verzögerungen in der Beladung nnd Entladung der Wagen (es werden auch zumeist nur offene Wagen beigestellt werden können), nicht rasche Avsuhr der Güter, unvollkommene Auslieferungen von zu eiucr Sendung gehörigen Teilen usw. lönnen Stauungen in den Magazinen, auf den Verladcplätzen und Gleisen herbeiführen, die die höhere Äenühbarkeit der Eisenliahu iu Frage stellen und zur Ncstringicrung oder gänzlichen (Einstellung des Zivilvertehres führen lönntcn. Es ergeht daher an das verfrachtende Publikum der Appell, durch Hintanhaltnng von Verzögerungen oder Störungen in der unerläßlich beschleunigten manivulativen Abwicklung des Güterdienstes mitzuwirken an dein Ae-streben der Eisenbahnverwaltung, den Zivilverlehr, soweit dies nach Maßgabe und Zulässiglcit der militärischen Inanspruchnahme uuter den derzeitigen Verhältnissen überhaupt möglich ist, ausrecht zu erhalten. — (Der Zugang zum Schlußlicrg) ist laut Kundmachung der t. k. Polizcidirellion für jedermann, der sich nicht mit einer bezüglichen Bewilligung des l. lind l. Platzkommandos ausweist, verboten. Zuwiderhandelnde werden nach Ministerialverordnung vom 3l). September 1857, N. O. Al. Nr. 198, mit Geld bis zu 200 X oder »lit Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. — (Zentrnlnltion des Landec>auösch«sscö zur Hilfe» leiftung für Familien einberufener Tuldatcn.5 Infolge des bezüglichen Aufrufes des Landesausschusscs haben sich bis jetzt folgende Lotalansschüsse konstituiert: In den Gemeinden Höflein, pol. Vezirk Krainburg; Dom-5ale, politischer Bezirk Stein; Podre^jc, politischer Vezirk Stein; Nadmannsdorf; Weirclburg, pol. Bezirk Littai; Waitfch, pol. Vczirt Laibach-Umgc-linng; Mittcrdorf, pol. Bezirk Gottschee; St. Georgen, Pol. Bezirk Laibach-Umgcbung; Obcrlaibach, Pol. Aczirl Laibach Umgebung; Lancovo, Natschach, Laufen, Vi-gaun, pol. Vezirk Nadmannsdorf; Idria, Dole bei Idria, vol. Bezirk Loitsch; Suhor, Mottling, pol. Bezirk Tscher-neiubl; Gor. Poljc, Pol. Bezirk Nudolsswert; Vischof-lack, pol. Vezirk Krainburg; Ko^ana, pol. Vezirk Adcls-berg; St. Anna, Eisnern, Zirklach, St. Georgen, Pol. Vezirk Krainburg; Vreznica, Aßling, Kronau, pol. Vc-zirk Nadmannsdorf; ('ate5, pol. Vezirk Gurlfeld; Lip-ljenc, ^rnlK'c, Mariafeld, pol. Vezirk Laibach Umgebung; Altcnmarlt, Naket, Unter-Idria. Pol. Vezirl Loitsch; Senosetsch, Hrenovice, pol. Vezirk Adclsbcrg; Dol. pol. Vezirt Stein; Draga bei Weixclburg, pol. Vc-zirk Littai; Lengenfcld, pol. Vezirk Nadmannsdorf; ferner in den Pfarrfprcngeln Weißcnfcls, Flödnig, Zeicr, Preska, Dolirava, Slavina, Stangen, Studeno bei Adelsverg, Komenda nnd Struge. — (Die Hmnanic»SchulMsellschllftj bewilligt von dem Gefamtnmsatz ihrer 18 Filialen in Österreich-Ungarn ein Prozent dem Roten Kreuz. Jeder Käufer erhält eine» saldierten Kasseschein, den er bei der nächsten Sammelstelle des Noten Krenzes einfach abzugeben hat. Die Vundesleitnng des Noten Kreuzes zieht diese Kassenscheine ein und behebt jede Woche bei der Hauftlkasse der Humanie-Schuhgesellschaft in Wien ein Prozent des durch die Kassenscheine ausgewiesenen Gesamtumsatzes. - lDie Teilnahme des Vinzenzucrcincs an der Fürsorncaltiun.) Der Zcntralrat des Vinzenzvcrcinys beschloß im Einvernehmen mit den lompctcnten Faktoren Laibacher Zeituna Nr. 190 1636 17. Auqust 1914 des Landes, in der jetzigen kritischen Zeit sein Augenmerk besonders der Jugendfürsorge zuzuwenden. (5s gibt Huuderle von bindern der einberufenen Ncseruislen und Landjlurmmänncr, die jcyt der väterlichen Obsorge und Aussicht entbehren, auf dcr Straße herunilungcrn, lind allen schlechten Einsliisseil ausgesetzt sind. Das Übel wird >lni so größer scin, als sich der Schulanfang um einige Monale verzögern dürfte. In diesen Verhältnissen sind Tagesheimstätten für Kinder, Knaben- und Mädchen horte, das geeignetste Mittel, um den Bedürfnissen dcr Ingend enlgegenznlommen und sie vor Verwilderung zu schützen. Unterkunst nnd Verpflegung der linder während des Tages bedeutet nicht nur eine ausgiebige materielle Untcrslütznng für die Familie und eine große Entlastung für die Mütter, die ihrem Verdienste nachgehen können, sondern vor allem eine große Wohltat für die linder felbsl, die vor Verwahrlosung geschützt und zu einer nützlichen Beschäftigung angeleilet werden. --Der Vinzenzverein beschloß mit Unterstützung der kompetenten Behörden für die Stadt Laibach, und Umgebung mehrere solche Tagesheimstälten und Kinderhorte zu errichten. Es wurden für Knabenhorte das Kollegium Ma-rianum und das Gescllcnuereinshaus in der itomcnsky-gasse, für einen Mädchenhort die Waiscnanslalt der Baronin Lichtenthurn, weiters das Vinzenzvereinshaus in Unlcr-^Ut'a, die Schulgebäude in Wailsch und Moste in Anssicht genommen. Der Verein hofft bei diesem wichtigen Unternehmen auf die Mitwirkung der Lehrftersonen uud auf die tulträftige Unterstützung seiner Wohltäter. — (Dic Mobilisierung in Idrin.) Man schreibt uns aus Idria: Anch in unser lieblich gelegenes Städtchen, das in seiner konservativen Bauart den Tvpus dcr Bergstädte des Mittelalters trägt, wie sie das Erzgebirge, die Alpen und der Harz mehrfach ausweisen, hat die Mobilisierung ein verändertes reges Leben hincingetru-gen. Das waren denlwürdiae Tage, während welcher bangen Herzens vorerst dein Umfange dcr Einberufung nachgeforscht, dann aber im festen Vertrauen auf den ewigen Sieg des Rechtes und eines freudigen Wiedersehens von den Einrückenden Abschied genommen wurde. Die Plätze und Straßen waren in diesen, den Krieg einleitenden Zeitabschnitt oft bis tief in die Aacht erfüllt von Menfchenmassen, die periodisch durch die mit ihren Grubcnlichtern Zur Schicht ziehenden oder aussahrenoen Bergknappen eine Unterbrechung erfuhren. Diese haben stets in richtiger Erkenntnis des hohen Wertes, den die staatlichen Verwaltungen der hiesigen ausgedehnten Berg-, Hütten- und Forstbetriebe für die Erhaltung eines anständigen und gesicherten Lebensunterhaltes der ärarischen Arbeiter, dcr Stadteinwohnerschast und der Umgebung besitzt, mit Danlcsworten wiederholt und unvermittelt Ausdruck gegeben. Sie verstehen die einem geordneten, gesunden Wirtschaftsleben entspringenden Wohltaten vollanf zu schätzen und erblicken einzig in unserem idealen Staate den sichersten Hort für die Wahrung/ihrer wertvollsten geistigen und materiellen Güter, für ihre Existenz. Im stets angestrebten und realisierten harmonischen Zusammenwirken aller Beamten und Arbeiter im ('»runde fortschreitender Gesittung und gedeihlicher Entwicklung hat sich diese Anschauung herausgebildet und den steten Erfolg des Werkes zum Wohl des Staates und des Landes gesichert. Unter diesen Verhältnissen gewinnt die crwähnle schöne, wertvolle Eigenschaft der Idrianer Bergarbeiter dadurch eine crhöhlere Bedeutung, daß sie sich gegen alle ihrem ehrlichen praktische» Sinne widersprechenden schädlichen Einflüsterungen ablehnend verhalleü und mir ihrer guten Überzeugung folgen. Daher erklärt es sich auch, daß der nachstehende, in beiden Landessprachen an sie crgangene Ausruf mit Genugtuung und aufrichtiger Begeisterung anfgcnommen wurde: Bergarbeiter! Im unausgesetzte» Kampfe mit dni feindlichen Elementarkräslen, die wir bezwingen müssen, ist im Frieden nnscre harte Berufsarbeit dem Wohle und dem Fortschritte, der Menschheit gewidmet. Doch nur dann blüht imd reift der Erfolg unserer mühevollen Arbeit, wenn wir dem erhabenen Beispiele und den Weisungen unseres sik'sorglichcn und weisen, von allen Völkern verehrien Momuchen in Treue folgen und in gegenseitiger Achtung !!» ossei'.en, ehrlichen Kampfe für Pflicht, Necht und Mvral einstehen. Unfer Vaterland, unsere Existenz wird bedroht, unser Baiser, unser Bcrghcrr rnft uns, unsere Kräfte und Opfer werden gefordert, die wir in allen Formen voll eröffnen müssen, nm zu schützen und zu bewahren, was uns lieb uud teuer ist. Tun wir nun, was die patriotische Ehre uns vorschreibt, und bieten wir dein Feinde im Bewußtsein des ewigen Rechtes die eherne Stirne. Aus mit Gott für Baiser und Vaterland! Ener sin Ench und Euere Familien lreu besorgter Berg-dueMvlisvorstand I. Billet in. i>. -- Das ernste, überlegte Lebe,! dc'uf nach Abhilfe.) Nir crhaltcn solgeude Zuschrift mit dcr Ville um Veröffeullichuug: Mit Freudeu begrüßte die Vevölleruug die Mmdumchuug des TtadtümMrates, die sich auf Eiuhaltuug streu-ger Neinllchlcil5vorschriflcu erstreckt. Ein schwer empfundener Übelstand scheint jedoch übersehen worden zu sein. Infolge der Trockeuleguug des Lmbach-fllchdettes liegen die Hauskauäle, die noch nicht au die eiugedeclleu Sammelkanäle angeschlossen wurdcu, frei und verpesten die Umgebung, so namentlich am Poljana- und am Petersdamm, bei der Pctersbrücke sowie bei der gewesenen Zuckerfabrik uud Kaserne, wo sich der Unrat, der aus allen Kanälen der Stadt kommt, ansammelt und ekelerregende Pfützen bildet. Da infolge mangelnder Arbeitskräfte die 'liegulie-rnugsarbcitcu gcgcnwärtig ohncyin ruhen, ist das Vcrlangcn gerecht uud billig, das; die Schleusen im Gruberlaual vollständig geöffnet und das Fkchwasser durch die Stadt geleitet würde. — (Post- mld Telenrafthenueltehr mit dem Aus lnnde.) Gegenwärtig gellen folgende Beschränkungen im internationalen Post- und Tclegraphenvertehre: Brief-Postsendungen nach dein Auslande sind zulässig, ausge nommen nach Frankreich und den französischen Kolonien, Großbritannien und den britischeil Kolonien, Montenegro, Nußland und Serbien. Wertbriefe können nur nach dein Teutschen Reiche, der Schweiz und Italien versendet werden. Briefpost-Nachnahmesendungen, Post anweisungcn, Pakctscndungen und Pustaufträgc sind nach dem Auslande nicht zugelassen. Privattelegramme müssen in offener Sprache abgefaßt sein: sie sind unzulässig nach Belgien, Frankreich, Großbritannien, Montenegro, Nußland und Serbien sowie nach den belgischen, britischen und französtschen Kolonien und Proletloraten. Der Verkehr dcr nichteiligen llberscetelcgranimc und dcr Brieftelegramme ist eingestellt, ebenso dcr dcr Prehlelegrammc nach Amerika. Telegramme nach dcr Türkei können nur in französischer Sprache, Telegramme nach dcr Schweiz anch in deutscher und italienischer Sprache und Telegramme nach Italien auch in englischer Sprache abgefaßt scin. Verabredete oder abgekürzte Adressen sind in Telegrammen nach Italien und nach der Türkei unzulässig, i» Telegrammen nach der Türkei auch verabredete oder abgekürzte Unterschriften. In Telegrammen nach Italien ist die Unterschrift des Absenders obligatorisch. Änderungen in den vorstehenden Bestimmungen werden vom Handelsministerium fallweise veröffentlicht werden. — (Todesfall.) Heute früh ist der Inspektor und Chef des hiesigen Haupibahuhofes, Herr Franz S ch u st er s ch i tz , uacl, langem, schwerein Leiden in, 5)4. Lebensjahre gestorben. Ter nunmehr Verblichene erfreute sich daul seinem konzilianten (5ha ratter der grös;len Wertschätzung sowohl bei der sei uer Leitung untergeordneten Beamtenschaft als auch iu seiuem ausgedehnten Bekanntenkreise. Tas Leichenbegängnis findet morgen um halb x ^l4, heuer ausnahmsweise mit Ablauf des 15). d. M. geschloffen. Au feine Stelle trat gestern die gleichnamige Poslablagc in Wirksamkeit. — (An der Wutkrantheit gestorben.) In Tcr sein ist vor einigen Tagen die im dortigen Pfarrhofe bedicnstcte Magd Maria Hribar an der Wullrunk-heit gestorbcu. Die Genannte war vor zwei Monaten von cincm wulverdächtigeu Hunde gebissen worden. Über den ganzen Sleiner Bczirl ist dic strcngstc Huudctomumaz verhängt worden. — (Ein geriebener Schwindler.) Ticscrlage kam zur Besitzerin Franzisla Harlc in dcr Gemeinde Vodice ein nelt gekleideter, t8 bis 20 Jahre alter Bursche uich schwindelte ihr vor, ihr Mann sei aus Amerika in Laibach angekommen, habe aber infolge der Mobilisierung sofort zum Militär einrücken müssen und könne daher auch nicht nach Hause kommen. Nuu benötige er aber dringend 24 X, die sie ihm durch ihn (den Burschen) übersenden soll. Die Harle schenkte dem Fremden, der ein stcheres Benehmen zur Schau trug, Glauben und übergab ihm den Betrag von 24 X. Als sie aber mil folgenden Tage ihren Mann in Laibnch besuchen wollte, den sie natürlich nicht fand, wurde es ihr klar, daß sie einem Schwindler auf den Leim gegangen war. — Am 11. d. tauchte dieser Schwindler in Pijava gorica auf nnd versuchte ciuer Besitzerin unter dcr gleichen Vorspiegelung den Betrag von 30 ^< herauszulocken. Die Besitzerin war aber vorsichtiger lind gab das Geld nicht her, sondern fuhr mit dem Burschen nach ^aibach, um ihrem angeblich aus Amerika angekommenen und eingerückten Sohne das Getd fclbst zu übergeben. In Laibach ließ sie dcr Fremde vor cincm Hause, wo Militär einquartiert war, warten, während cr selbst hineinging, um angeblich den Sohn vuil dcr Ankunft dcr Muttcr zn verständigen. Er kam aber bald wieder zurück und verlangte von ihr das Geld, da dcr Sohn angeblich nicht herauskommen könne. AIs die Besitzerin darauf bestand, das Geld dem Sohne selbst einzuhändigen, eutfernte er sich und verschwand in dcr dort angesammelten Volksmenge. — (Erstickt nnfgefundcn.) Die epileptisch veranlagte 42 Jahre alte Maria Merku5i5 besaß in Ärdo bei iäoseze ein Häuschen, das sie allein bewohnte. Dem Nachbar Josef Accctto fiel es auf, daß die Merlu^ü- Freitag um 10 Uhr vormittags noch nicht zu fehe» war. Er ging zum Hause, wo er noch alle Türen abgesperrt sand. Ties kam ihm verdächtig vor, weshalb cr durch cin zerbrochenes Fenster in die Küche kroch, wo er bei versperrter Znn-niertür einen Brandgeruch verspürte. Er rief sofort noch eineil zweiten Nachbar herbei uud beide öffneten mit Gewalt die Zimmerlür. Das Zimmer war in dichten Nauch gehüllt, so daß dcr Eintritt momentan nicht möglich war. Als hierauf bcidc in das Zimmer traten, fandc» sie die Merln5i6 mit mehreren Brandwunden in ihrem Bette erstickt vor. Neben dem Bette lag die Petrolcnmlampe, die sie in cinem epileptischen Anfalle in brennendem Zustande von dem neben dem Bette stehenden basten gestoßen haben dürfte, wodurch das Bettzeug zu glimmen und brennen begann. — (Unfall.) Am 8. d. M. wollte die in Ie^iea wohnhafte Johanna Ku^ar beim Mnfchindrcschen über die Göpelstange springen, wurde aber an den Kleidern erfaßt und zu Boden gerissen. Sie erlitt bedeutende Verletzungen und mnßle ins Landesspilal übcrsührl werden. Der Avieg. Telearamme des k. k. Telearavllen-Korrrspottdem-Bureaus. Österreich-Uugaru. Von den Kriegsschauplätze«. Wien, 17. August. Die gestern gemeldeten Kämpfe an der Drina führten zu einem entscheidenden Siege unserel Truppen über starke feindliche Kräfte, die gegen Valjevo zurückgeworfen wurden. (5s wurden zahlreiche Gefangene gemacht und viel Kriegsmaterial erbeutet. Die Verfolgung des Feindes ist im vollsten (Nange. Unsere Truppeu tämpf-teu mit bewunderungswürdiger Tapferkeit gegen den in starken Stellungen befindlichen ihnen an Stärke ebenbürtigen Feind. Besondere Erwähnung verdient das Vara/diner Infanterieregiment Nr. l(>, dessen Offiziere und Mannschaft unter den schwieligsten Verhältnissen mit der altbewährten zähen Tapferkeit der stets kaisertreuen .Kroaten zum Tiegc stürmten. Detailnachrichten über die im Verlauf der Kämpfe erbeutete» Trophäen werden folgen. Wien, 17. August. Die in einigen ausländischen Blättern erschienenen Nachrichten über angeb- ^ liche russische Erfolge in unserem Grenzgebiets stehen mit dcr Wahrheit im vollsten Widerspruch. Die gemischten russischen Tctachements, welche stellenweise im unmittelbaren Grenzberciche einige Kilometer vorrückten, wurden bei Zalo^ce, Vrody und Sokal gleich wieder über die Grenze zurückgeworfen. Ihre Tätigkeit beschränkte sich überhaupt auf das Plündern und Anzünden wehrloser Grcnzdörfcr. Dagegen sind mehrere unserer Kavallerietörper weit iiber die russische Grenze ins Innere Rußlands eingedrungen. Laibacher Zeitung Nr. 190 1637 17. Auaust 1914 Wien, 16. August. Ein ausländisches Blatt brachte eine aus Petersburg stammende Mitteilung, laut welcher österreichisch-ungarische Truppen anläßlich der Besetzung eines russischen Grcnzortes einen 80jährigcn krischenden Richter wegen Weigerung der Herausgabe seines Geldes in ein Haus eingesperrt und an dasselbe Feuer gelegt hätten. Derartige gehässige Lügen zu widerlegen ist nicht notwendig, da die ganze Welt weih, wie in diesem Kriege Kultur und Barbarei verteilt sind. Geburtsfeft des Kaisers. Agram, 16. Auaust. Für die Feier des Ge- burtstlMs Scincr Majestät sind besonders große Vorbereitungen getroffen. Die Illumination wird großartig sein. EntHaftung des Konsuls Igelftröm. Wien, 17. August. Der verhaftete russische Konsul Igelström wurde enthaftet und freigelassen, da es sich herausstellte, daß er schwer leidend ist. Die Kaufleute gegen Waren französischer, englischer und belgischer Herkunft. Wien, 16. August. Die Neichsorganisation der Kaufleute Österreichs richtet an die Präsidien der Handels-und Gcwcrbckammem eine Eingabe, worin diese ersucht werden, bei ihren Mitgliedern mit Rücksicht auf das Vorgehen Frankreichs, Englands und Belgiens gegenüber Ostcrrcich-Ungarn und Deutschland dahin zu wirken, daß die Mitglieder der Handelskammern absolut keine französische, englische und belqischc Ware mehr kaufen und zu diesem Zwecke einen Aufruf an die Kaufleute ihrer Sprengel richten. Eintreffen eines Bcrwundclcntransportes in Budapest. Budapest, Ili. August, .heute um halb 9 Uhr früh traf, von Semlin kommend, auf dem Ostbahnhofe ein Militärzug mit einem Transporte von Verwundeten hier ein. 47 Heeresangchörige, die beim Kampfe von ^abac verwundet worden waren, waren in drei Waggons zweiter und dritter Klasse untergebracht. Auf dein Bahnhöfe erwarteten drei Nct-tungsärzto mit eincm Requisitenwagen, zwei Automobilen und einem Autobus der Staawbahn den Transport. Die Verwundeten wurden zunächst in den Wartesaal dritter Klasse gebracht. Unter ihnen befanden sich nur fünf Schwerverletzte. Ein Infanterist, dem ein Schrapnell den Unterschenkel zertrümmert hatte, sagte lächclud zu einen, Arzte: „Nicht wahr, Herr Doktor, in zehn Tagen kann ich wieder die Serben prügeln?" Die Ärzte wechselten im Wartesaale die Verbände und stellten fest, das; im Feldlazarett einwandfreie ärztliche Hilfe geleistet worden war. Sodann wurden die Verwundeten ins Garnisonsspital Nr. 10 überführt. Das vor dem Bahnhofe versammelte, nach Tausenden zählende Publikum bereitete den Verwundeten stürmische Ovationen. Immer wieder ertönten die Rufe: „Eljen unseren tapferen Soldaten!" Die Menge durchbrach in ihrer Begeisterung den Kordon und reichte den Soldaten Geld, Erfrischungen und Zigarien. Unter stürmischen Eljenrufcn begleitete das Publikum den Verwunoetentran5port bis über die Tökölystras>'. Deutsches Reich. Vou den Kriegsschauplätzen. Berlin, 15. August. Das Wolffbureau meldet vom völkerrechtwidrigcn Verhalten der nichtmilitärischen russischen Bevölkerung. Bei Kali< wurde aus dem Sinter-Halte auf deutsche Truppen geschossen, wobei zwei Mann getötet und 20 verwundet wurden. Es ist Zweifellos, daß es sich um einen planmäßigen Angriff handelte. Verlegung des deutschen Hauptquartiers. Berlin, 17. August. Das Hauptquartier wurde von Merlin veilcgt. Der Kaiser ist in der Richtung nach Mainz abgereist. Die finanzielle Kriegsbereitschaft. Berlin, 15. August. In der „Norddeutschen allgemeinen Zeitung" veröffentlicht der Direktor der Deutschen Bank Dr. Hclfferich einen Artikel über Deutlchlanos finanzielle Kriegsbereitschaft. Im Artikel stellt Dr. Helfferich fest, das; Deutschland in der jetzt chrcm Ende zugehenden Periode der Mobilmachung finanziell und wirtschaftlich den gewaltigen Anforderungen besser gewachsen war, als je zuvor vorausgesetzt wurde. Italien. Die Haltung Italiens gegenüber Deutschland und Tstelreich-Ungarn. Berlin, 16. August. Um den umlaufenden Gerüchten, daß Italien eine gegenüber Deutschland und Österreich-Uugarn wenig freundliche Haltung beobachte, entgegenzutreten, hat die italienische Re- gierung ihren Geschäftsträger in Berlin beauftragt, diesen falschen Gerüchten entgegenzutreten. In Erfüllung dieses Auftrages hat der italienische Geschäftsträger das auswärtige Amt ersucht, diese Gerüchte als vollkommen unbegründet zu bezeichnen. Besprechung des italienischen Botschafters in Berlin mit San Giuliano. Rom, 16. August. Der italienische Botschafter in Berlin hat sich nach Fiuggi begeben, wo er mit dem Minister des Äußern Marchese di San Giuliano eine Besprechung hatte. Zurückziehung des italienischen Detachemenis aus Slutari. Nom, 16. August. Das italienische Pregbureau berichtet: Nachdem die anderen Mächte ihre Deta-chements aus Skutari abberufen haben, hat auch Italien sein Detachement von dort zurückgezogen. England. Kein Ultimatum Englands an die Türtei. London, 16. August. Das Reuterbureau bezeichnet die Blättermcldungen, England hätte an die Türkei ein Ultimatum gerichtet, als unwahr. Serbien und Bulgarien. Sofia, 15. August. Über die Annäherungsversuche der serbischen Presse an Bulgarien äußert die bulgarische nationale Presse ihre Ansicht dahin, daß die Serben es waren, welche die Solidarität verletzten. Weiters wird auch die Tatsache kommentiert, daß der russische Gesandte in Sofia angeblich wegen Krankheil dem Festgottesdienst anläßlich des Jahrestages der Thronbesteigung des Honigs Ferdinand fern geblieben ist. Belagerungszustand in Bulgarien. Sofia, 16. August. Das Amtsblatt veröffentlicht eine Verordnung, womit im Königreiche der Belagerungszustand proklamiert wird. Die Archipclfrage. Konstantinopel, 15>. August. Der Minister des Innern Talaal und der Präsident der Kammer Halil sind heute nachmittags nach Bukarest abgereist. Wie in Pfortekreisen verlautet, handelt es sich um die Regelung der Frage der Inseln des Archipels. Heute abends werden anläßlich des morgigen Geburtstages Seiner Majestät des Kaifers die städtischen Gebäude von 8 bis 9 Uhr beleuchtet sein. Die Veuülte» rung wird eingeladen, auch ihre Häuser zu illuminieren. Verantwortlicher Redakteur: Anton F u n t e k. Meinen innigsten Dank lm üa5 völlig-licfte Mittel. Es gibt nichts Besseres gegen Schmerzen. Es war für mich ein Glückstag, als ich in Ihrer Zeitung von dem Mittel las, das Herrn Tingner kurierte. Damals lag ich sehr schwer krank zu Bett und hatte in allen Gliedern die furchtbarsten Schmerzen. Ein Arzt sagte mir, daß es Gliederschmerzen wären, während mir im Spital gesagt wurde, daß «'s Ischias sei. Medizin Zu nehmen war für mich eine Qual, da durch diese mein Herz stets angegriffen wurde. Ich ließ mir das Mittel noch am nämlichen Abend für weniges Geld aus der Apotheke holen und schon am nächsten Morgen konnte ich wieder aufstehen. Meine Erkaltung war verschwunden, mein Herz war normal, und obzwar ich tagsüber dann und wann noch unbedeutende Schmerzen empfand, habe ich sie seitdem nicht wieder verspürt. Ich gab von dem Präparat auch etwas einem meiner Kollegen und dieser sagte mir, daß auch er seinen Rheumatismus und seinen Hexenschuß nicht mehr hätte. Es waren Kefthaldol-Tabletten, welche mir geholfen hatten. Zwei Tabletten auf einmal genommen und alsdann eine weitere stündlich, beseitigen die Schmerzen zuverläßlich. Ich nahm drei, bevor ich zu Bett ging, und war meinc Erkaltung los. 3109 I. K., Zimmermeistcr, Wien, X. Meteorologische Beobachtungen in Laibach. Seehöhe 306 2 m. Mittl. Luftdruck 736 0 mm. ,. 2 U. N. 734 2 27-7 ONO mäßig teilw. bew. ^9 U.Nb. 33 8 22-1 NW. schwach » 7U. F. 32-7 18-3 SW. schwach teilw. heiter 5 4 15. 2U.N. 31-7 22-3 SSO. schwach Gewitterreg. 9U.Ab. 329 173 NW. schwach 7U. F. 33-9 16-7 ONO schwach Regen 40 2 16. 2U. N. 35-0 17-0 SO. mäßig bewölkt 9U. Ab. 33 6 15 0 N. mäßig > Gewitterreg. 1?l?U. F. > 32 4, 15 8> SW. schwach j bewöllt >17 3 Das Tagesmittel der Temperatur vom Freitag beträgt 22-4«, Normale 19-0°. Das Tagesmittel der Temperatur vom Samstag betragt 19-3', Normale 18 9°. Das Tagesmittel der Temperatur vom Sonntag beträgt 16 2«, Normale 18 8«. Brez posebnega obvegtUa. I Potrtega srca javljamo vsem sorodnikom I in znancem, da je naS ljubljeni oèe, oziroraa I svak in stric, gospod I Alojzij Košir hišnl posestnik in èrkostavec v pokoju po dolgi, nmèni bolozni, providon 8 Bvetotajstvi, I dne 15. avgusta ob pol 11. uri dopoldne promiuul. I Pogreb nopozabnega se vrši danes ob 4. uri I popoldnc iz hiralnice sv. Jožefa k Sv. Križu. I Priporoèamo ga v blag Bpomin. I V Ljubljana, dno 17. avgiiBta 1914. I Maks Košir in rodbina Šeber. I I Mesto vsakega posebnega naznanlla. 1 I Jnllja Bohustersohitz, roj. Klemenèlè, I naznanja vsem prijateljem in znancom žaloatno I vest, da je njen preljubi soprog, brat in zot, I gospod I Franc Schusterschitz I nadzornik in naöelnlk glav. kolodvora I v LJublJanl, imetelj zlatega zaslnžnega I križoa s krono I danes zjutraj ob i/t2. po daljši in muèni bolezni, I previdon s sv. zakramonti za urairajoèe, v 54. letu I starosti mirno v Gospodu zaspal. I Pogreb rajuika bode v torek dne 18. avgusta I ob l/,6. uri popoldno iz hišo žaloBti glavni kolo- I dvor na pokopališèe k Sv. Križu. I Svete mašo zadušuice so bodo alužile v raznih I cerkrah. I Dragega pokojnika priporoèamo v blag : I spomin. I V Ljubljani, 17. avgusta 1914. Statt jeder besonderen Anzeige. Jolle Sohnateriohttz, geb. Klemenölö, gibt allen Frounden und Bekannten die tiefbetrübende Nacbricbt, daß ibr geliebter Gatte, bezw. Bruder und Schwiegersobn, Herr Franz Schusterschitz Inspektor nnd Chef des Hauptbahnhofes In Laibaoh, Inhaber des Goldenen Ver- dienstkreuzes mit der Krone heute früh um */t 2 Uhr nach längerem, schwerem I Leiden, versehen mit den heil. Sterbesakramenten, j im 64. Lebensjahre ruhig im Herrn entschlafen ist. I Das Leichenbegängnis des Verblichenen findet I Dienstag den 18. August um 1/, 6 Uhr nachmittags I vom Trauerhauso Hauptbahnhof auf den Friedhof I zum Heil. Kreuz statt. I Die heil. Seelenmessen werden in mehreren I Kirchen gelesen werden. I Der teure Verblichene wird dem frommen I Andenken empfohlen. I Laibach, am 17. August 1914. I Prvi slovenski pogrobni zavod Josip Turk — Erste slov. Letchenboatattungsanstalt Jos. Turk. Laibacher Zeitung Nr. 190 1638 17. August 1914 ____ St. 31 /Mob. Razglas. VojaŠka oblast je prevzela poslopje Ljubljanskega Gradu za nasta-njenje politiènih vjetnikov. Zato je vsak dostop na Ljubljanski Grad sploh prepovedan in se obèinstvo vsled ondi nastavljenib vojaških straž v lastnem interesu nujno svari pred pobodi na Grad. Osebe, ki gori stanujejo, dobe pri magistratu posebne izkaznice, vidirane po c. in kr. krajevnem poveljstvu, enako civilne osebe, ki bi imele na Gradu službeno opraviti. BKestni magistrat ljubljauski, dne 15. avgusta 1914. -----------«+x+»----------- Kundmachung. Die Militärbehörde hat das Kastellgebäude auf dem Laibacher Schloßberge zur Unterbringung politischer Gefangener übernommen. Aus diesem Grunde ist der Zutritt zum Schloßberge gänzlich ver» boten und das Publikum wird angesichts der dort aufgestellten Militärposten vor Besteigungen des Schloßberges im eigenen Interesse dringend gewarnt. Personen, die oben wohnen, erhalten beim Magistrate besondere, vom k. und k. Platzkommando vidierte Legitimationen, ebenso Zivilpersonen, die auf dem Schloßberge dienstlich zu tun haben. Stadtmagistrat Laibach, am 15. August 1914. Jranjuflfdje fttteraturgcftfjitjte* Sott ^rof.Dr.^etmaittt §u$\a u.$tof.Dr. Jtfcoff SJttfl-^hfrflfeCb. Bttf 148 itxVbübnn, 28 «flfrln in J«rbnü>rutfc, f oljfrfrttttl u. lupferäijung nnb 12 Jaftftmil*-Beilagen. Jn $albltber gtburibttt 16 Mscch ober tn 14 liefmntgen |u je 1 Hark. Serner erschienen: „®ef------- Z. 15.561. KI-vj-an-èLaaa.SLcla.VLDa.g1- Über Erlaß des k. k. Landespräsidiums vom 14. August 1914, Z. 2616, wird nachstehendes bekanntgegeben : 1.) Im Stadtgebiete von Laibach haben die Gasthäuser um 10 Uhr abends zu schließen; 2.) die Kaffeehäuser haben um Mitternacht zu schließen ; 3.) die Branntweinschenken haben um 7 Uhr abends geschlossen zu sein. Insoferne bezüglich des Ausschankes und Kleinverschleißes gebrannter geistiger Getränke ohnehin strengere Bestimmungen in Geltung stehen, bleiben diese aufrecht. Schon erteilte Lizenzen für die Verlängerung der Polizeistunde treten außer Kraft und neue werden bis auf weiteres nicht erteilt werden. Diese Anordnungen treten mit dem heutigen Tage in Wirksamkeit. StstcLtaao-sigistrsit Xjaa/bsicii, am 15. August 1914. T*)e/m Einkaufe verschiedener h{anufahrfur-*J waren bitten sich gef. an die Firma 4tt l04~56 3u wenden. Sngros und Detail! ^nerfannt billige Preise/ Soeben epschien! Soeben erschien! KJar*1:e des Dsterreichiscb - UnDarisch - Serbischen =Kriegsschauplatzes= Bearbeitet von WMJLJWL* ÄiA.IW«ÄÄilLrirS Hauptkarte: Karte der nordwestlichen Balkan-Halbinsel (Serbien, Montenegro, Bosnien, Herzegowina, Albanien, Dalmatien, Kroatien, Slavonien usw.) mit Angabe der strategischen Eisenbahnen, der Truppenstandorte, der Befestigungen usw. 1:1,000.000. Nebenkarte: Machträume von Dreibund und Zweierverband nebst deren Gefolgstaaten 1:10,000.000. 309315^8 Preis: K 1*20; mit Postzusendung K 1"30. Vorrätig; in der Buch-, Kunst- n. iiaiiiii lg. v. Kleinmayr l Fei. Werg in Laibach tfongreOplatK HiTr. 2* ^^^^*mm^^^mm^^mm^^^^^^^^^^^^^^^__________ —^^^— Laibacher Zeitung Nr. 190 1639______ ______________^___________17. August 1914 Amtsblatt. Z. 99? 3-3 Kontursausschreibung. An der einllassigen Volksschule in Glogo° Witz gelangt die Lehr» und Leiterstelle mit den gesetzlich normierten Bezügen, und zwar mit Veschränlung auf männliche Bewerber zur de» finitiuen Besetzung, Die gehörig instruierten Vewerbungsgesuche sind im vorgeschriebenen Dienstwege bis zum 10. September 1914 Hieramts einzubringen. Die im krainischen öffentlichen Voltsschul» dienste noch nicht definitiv angestellten Bewerber haben durch ein staatsarztliches Zeugnis den Nachweis zu erbringen, daß sie die volle phy» fische Eignung für den Schuldienst besitzen. K. k. Bezirksschulrat Stein °m 3, August 1914. 3219 3-3 Z. 2748/V. Sch. R. Konkursausschreibung. An der eintlasftgen Voltsschule in Rob wird die Lehr» und Leiterstelle mit den sustemi« sierten Bezügen und dem Ansprüche auf Na» turalwohnung zur definitiven Besetzung aus» geschrieben. Im lrainischcn öffentlichen Vollsschuldimste noch nicht definitiv angestellte Bewerber haben durch ein staatsärztliches Zeugnis den Nachweis zu erbringen, daß sie die volle phy« fische Eignung für den Schuldienst besitzen. Gehörig instruierte Gesuche sind bis zum U. September 1914 im vorgeschriebenen Dienstwege Hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrat Gotischer am 6. August 1914. 3221 3—2 ^ I 872/13/18 Edikt Hur Einberufung eines Erben, dessen Aufenthalt unbekannt ist. Maria Ludovika Simovitz, Näherin in Laibach, ist am 17. Dezember 1913 mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben. Darm sind zur Erbfolge die gesetzlichen Erben berufen, darunter Fran° ziska Müller, geborene Simovitz in Seifen-berg, beziehungsweise deren Töchter Gertraud und Anna Müller. Da dem Gerichte der Aufenthalt der Franziska, Gertraud und Auua Müller uubekannt ist, so werden sie aufgefordert, sich binnen einem Jahre von dem unten gesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die Erbserklärung anznbringen, widrigenfalls die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben und dem für sie aufgestellten Kurator Marti» Bnrja, k. k. Kanzleiobcroffizial in Rnhe in Laibach, abgehandelt würde. K. k. Bezirksgericht Laibach, Abt. I., am 8. August 1914. 3230 Firm. 820, Rg. 01 31/1. Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eingetragen wurde in das Register am 6. August 1914. Sitz der Firma: Littai. Worttaut der Firma: Blei- und Sil» berhütte Littai, Gesellschaft m. b. H. Vetriebsgegeustand: Eiukauf, Verkauf und, ^Erarbeitung von Erz, Metallabfällen, f ". "en und allen einschlägigen Artikeln, lowie Erwerb und Betrieb von Berg° Werksunternehmungen, insbesondere Fort-fuhrung der von der Gewerkschaft Littai betriebenen Blei. «nd Silberhütte iu Littai. Höhe des Stammkapitals: 303 000 L Darauf geleistete Barzahlungen-3 000L Geschäftsführer: Dr. Gottfried Oden« dall, Hüttendircktor in Littai; Wilhelm Stolzhäuser, Hüttendirektor in Littai. Vertretungsbchlgt: Je zwei Geschäfts- sichrer gemeinschaftlich oder ein Geschäfts. führer mit einem Prokuristen. Firmazcichnuug: Der vorgcdruckte oder stamftillierte Firmawortlaut wird gemein. sam unterfertigt von zwei Geschäftsführern oder von einem Geschäftsführer und einen« Proknristen. Die Bekanntmachungen erfolgen durch rekommandierte Briefe, welche an die Ge-sellschafter an die von ihnen zuletzt mit^ geteilte Adresse gerichtet werden. Der Gesellschaftsvcrtrag enthält nach« stehende Bestimmungen über Sacheinlageu (Apports): „Die Gewerkschaft Littai bringt als Sacheinlage die ihr gehörigen Grundstücke Einlage^Zahl 908 des Grundbuches des k. k. Landesgerichtes Laibach für landtäfliche Güter, bestehend aus dcu Katastralparzellen 1350/1,1350/2,1350/5,1350/6,1351/3, 1351/4, 1351/5, 1351/6, 1351/10 und 1351/11 der Katastralgemeinde Hötitsch samt den darauf befindlichen Gebäuden und sonstigem Zubehör des Hüttenbetriebes, ferner die in dem Inventar Beilage 1 enthaltenen Einrichtungsgegenständc, Ma« schiueu und Gerätschaften ein. Der Wert der obenbezeichneten Grundstücke samt Gebäuden uud Zubehör wird einverständlich mit dem Betrage von 145.000 X, der Wert der übrigen in der Beilage 1 angeführten Gegenstände mit dem Betrag von 155.000 X festgestellt. Die Gewerkschaft Littai erteilt hiemit ihre vorbehaltslose Einwillignng, daß auf Grund dieses Notariatsaktes die Einver« leibnng des Eigentumsrechtes auf der Realität Einlage-Zahl 908 des Grund-buches des k. k. Landesgerichtes Laibach für landtäfliche Güter für die Blei- und Sil-berhütte Littai, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, grundbücherlich bewilligt uud vollzogeu werden könne. Die Gewerkschaft Littai übernimmt die Haftung dafür, daß die von ihr eingebrachten Liegenschaften in keiner Weise belastet und insbesondere auch nicht mit einer die dringliche Haftung der Liegenschaft genießenden öffentlichen Schuldigkeit beschwert sind. Sie verpflichtet sich, in dieser Richtung die Blei» nnd Silberhütte Littai, Gesellschaft mit b> schränkter Haftnng, vollkommen klag. und schadlos zn halten. Der Gesellschafter Herr Anton Oden« dall übernimmt persönlich die selbstschuld» nerische Bürgschaft für alle nach dem Vor« stehenden der Gewerkschaft Littai oblie« genden Verbindlichkeiten. Es wird jedoch festgestellt, daß die seitens der Gewerkschaft Littai eingebracht ten Grundstücke und Baulichkeiten im Fenerrayon der Südbahnstrecke Wien-Triest liegen. Für die sich hieraus ergebenden Beschränkungen, beziehungsweise Verpflich« tungen, trägt die Gewerkschaft Littai keine Haftung. Anch für eventuelle Ansprüche der Anrainer wegen Belästigung, beziehuugs» weise Beschädigung, durch den Rauch nnd die sonstigen Einwirkungen des Hütten« betriebes hat die Gewerkschaft nicht anf-zukommen. Der Gesellschafter Herr Anton Oden-dall übernimmt weiter ausdrücklich die Persönliche Verpflichtung dahin, daß die Gesellschaft mit beschränkter Haftung von den Gläubigern der Gewerkschaft Littai in keiner Weise in Anspruch genommen wer» den wird, so daß er die Gesellschaft bezüglich aller Forderungen, welche an sie aus Ansprüchen gegen die Gewerkschaft gestellt werden sollten, vollkommen Nag> nnd schadlos zu halten hat". K. k. Landes« als Handelsgericht in Laibach, Abt. III., am S.August 1914. 3229 3—2 T 17/14/3 üvedba postopanja, da se za mrtvega proglasi Andrej Hiti iz Volèjega št. 7. Pred okoli 47. leti je odšol takrat 24 let atari Andrej Hiti z drugirai drvarji na Hrovaško. Leto pozneje je doäla o njem zadnja vest. Pozneje njegovi sorodniki niso nièesar veè zvedeli o njem. Ker utegne potemtakem nastopiti zakonita domneva smxti po zmislu § 24 št. 2 obè. drž. zak. se uvaja po prošnji Janeza Hiti, posestnika na VolÈjem štev. 7, postopanje v namen proglasitve pogrešanega za mrtvega. Vsakdo se torej pozivlja, da sporoèi sodišèu ali gospodu Alojziju Žnidaršièu, posestniku v Ložu, ki se s tern ime-nuje skrbnikora, kar bi vedel o ime-novanem. Andrej Hiti se pozivlja, da se zglasi pri podpisanem sodišèu ali mu na drug na&n da na znanje, da še živi. Po 28. avgustu 1915 razsodilo bo sodišèe po zopetni prošnji o progla-sitvi za mrtvega. C. kr. deželno sodišèe v Ljubljani, odd. III., dne 6. avgusta 1914. 3225 l'jrm. 823, 068. II, 97/7 Änderungen bei einer bereits eingetragenen Firma. Im Register wurde am «. August 1914 bei der Firma: Wortlaut: Franz Xav. Souvan. Sitz: Laibach. Betriebsgegenstand i Tnch- und Schnittwarenhandlung, folgende Änderung ein-getragen: Die Prokura erteilt dem Herrn Doktor Hnbert Souvan, k. k. Finanzprokuraturs» sekretär in Laibach. Dieser zeichnet die Firma derart, daß er dem wie immer geschriebenen oder gedruckten Firmawortlaute die Prokura« bezcichnnng p. p. vor» und seine eigenhändige Unterschrift beisetzt. K. k. Landes- als Handelsgericht Laibach, Abt, III., am 6. Augnst 1914. 3220 I^irm. 833, Nß. ^ II 131/1 Eintragung der Firma eines Einzelkaufmannes. Eingetragen wnrde in das Register am 6. August 1914: Sitz der Firma: Stein in Krain. Wortlaut der Firma: Krainische Gisenwarenfabrik, A. Nagel. Betriebsgegenstaud: Erzeugung von Schlosserwaren. Inhaber: Alexander Nagel in Stein in Krain. Der Inhaber schreibt unter den von wem immer geschriebenen, mit Druck, Schreibmaschine oderStamPiglie vorgesetzten Firmawortlaut Krainische Eisenwarenfabrik eigenhändig seinen Namen A. Nagel. K. k. Landes- als Handelsgericht Laibach, Abt. III., am 6. August 1914. 3248 E 204/14/6 Dražbeni oklic. Po zahtevanju g. Jakoba Gržina, posestnika v Ilirski Bistrici St. 10, bo dne 27. avgusta 1914 dopoldne ob ll.uri pri spodaj ozna-menjeni sodniji, v izbi St. 5 v Ilirski Bistrici, dražba zemljišèa vl. štev. 96 k. o. Vel. Bukovica, obstojeèega iz parcele št 137, njive «na bržinih>. Nepremiènini, ki jo je prodati na dražbi, je doloèena vreduost na 125 K. Najmanjši ponudek znaša 63 K 33 h; pod tern zneskom se ne prodaje. S tem odobrene dražbene pogoje in listine, ki se tièejo nepremiènine (zemljiško-knjižni izpisek, liipotekarni izpisek, izpisek iz katastra, cenitvene zapisnike itd.) smejo tisti, ki žele ku-piti, pregledati pri spodaj ozname-njeni sodniji, v izbi St. 6, med opra-vilnirai urami. Pravice, katere bi ne pripuŠÈale dražbe, je oglasiti pri sodniji najpozneje v dražbenem obroku pred zaèetkom dražbe, ker bi se sicer ne mogle uveljavljati glede nepremiÈnine same. 0 nadaljnih dogodkih dražbenega postopanja se obvestijo osebe, katere imajo sedaj na nepremiÈnini pravice ali bremena ali jih zadobe v teku dražbenega postopanja, tedaj samo z nabitkom pri sodniji, kadar niti ne 8tanujejo v okolišu spodaj ozname-njene sodnije, niti ne imenujejo tej v sodnem okraju stanujoÈega poobla-šèenca za vroÈbe. C. kr. okrajna sodnija Ilirska Bistrica, odd. III., dne 20. julija 1914. 3222 Firma 819, Rg. A II 130/1 Vpis firme posameznega trgovca. Vpisalo se je v register dne 6. avgusta 1914: Sedež firme: Gorenjavas štev. 55 nad Škofjoloko. Besedilo firme: Neža Mrak. Obratni predmet: trgovina z me-šanim blagom, Èipkami in lasmi. Imetnik: Neža Mrak. C. kr. deželno kot trgovsko sodišèe v Ljubljani, odd. III., dne 6. avgusta 1914. 3223 Firm. 836, Rg. ^1 22/6 Änderungen bei einer bereits eingetragenen Firma. Im Register wurde am 6. August 1914 bei der Firma: Wortlaut: Jg. v. Kleinmayr A Fed. Bamberg. Sitz: Laibach. Betriebsgcgcnstand: Vuch<, Kunst« und Musikalienhandlung, Buchdruckerei, Zeitungsverlag uud Buchbinderei folgende Änderung eingetragen: Prokura erteilt dem Herrn Ottomar Fedor Bamberg in Laibach. Dieser wird als Prokurist derart zeichnen, daß er von ihm selbst oder von wem immer vorgeschriebenen, stempiglierten oder gedruckten Firma seine eigenhändige Unterschrift beisetzt ,,ppa«. K. k. Landes- als Handelsgericht Laibach, Abt. III., am 6. August 1914. ¦6221 Firm. 832, Kg. A 1 143/2 Premembe pri že vpisani firmi. V registru se je vpisala dne 6. avgusta 1914 pri firmi: besedilo: Ivan Ogrin. sedež: Ljubljana obratni predmet: stavbno pod-jetje, naslednja prememba: Podelitev prokure Marije Ogrin, rojene Levar v Ljubljani, Gruberjevo nabrežje štev. 8. Mari ja Ogrin bode kot prokuri-stinja podpisovala tako, da bo pod predpisano ali predtiskano besedilo tvrdke «Ivan Ogrin» napisala svoje ime izreÈno oznaèujoè prokuro (pp.)- C. kr. deželno kot trgovsko sodiŠèe v Ljubljani, odd. III., dne 6. avgusta 1914. 3237 Firm. 115/14, Rg. A. 78/1 Vpis firme posameznega trgouca. Vpisalo se jevv register odd. A: Sedež firme: Škocjau št. 10 (Do-lenjsko). Besedilo firme : Alojzij Pungerèiè. Obratni predmet: trgovina z me-šanim blagom. Imetnik: Alojzij Puugerèiè, trgovec in posostnik v Škocjanu ši 10 s firmo jednacega imena. Datum vpisa: 8. avgusta 1914. C. kr. okrožno kot trgovinsko so-dišÈe v Rudolfovem, oddelek II., dne 8. avgusta 1914. Laibacher Zeitung Nr. 190__________________________1640__________________^^_, 17. August 1914 St. 15.079. Z. 3239 Razglas. Mestna posredovalnica za delo in službe sprejema brez-placno ponudbe brezposelnih delavcev in delavk vseh strok, ki išèejo dela. Obenem se vabijo vsi delodajalci, tudi javni uradi, da pri-javijo tej posredovalnici, koliko in kakšnih delavnih moèi da bi rabili in sprejeli v službo, ter proti kakšnemu plaèilu. Posredovanje služb za posle ostane kakor dosedaj. ZMZeetni m.siglstrsit loviToljsLzisilsI dne 10. avgusta 1914. Z. 15.079. IJ'C" Kundmachung. Das städtische Arbeits- und Dienstvermittlungsamt nimmt Anbote arbeitsloser verdienstsuchender Arbeiter und Arbeiterinnen aller Berufe kostenlos entgegen. Unter einem werden alle Arbeitgeber, auch die öffentlichen Ämter, eingeladen, bei dem genannten Amte anzumelden, wieviel und welcher Art Arbeitskräfte sie etwa benötigen und gegen welche Bezahlung sie solche aufnehmen würden. Die Dienstvermittlung für Dienstboten erfolgt in der bisherigen Art und Weise. Sta,d.txria,g:ietrsit I_ia,I"ba,clx am 10. August 1914. fdö- = Uniformen W 3247 3-1 nach JÄass werden in kürzester Zeit fertiggestellt bei ]os.Rojina,Laibach H PF** Schuhmacher ~1P8 I J. ZAMLJEN ¦ Laibach, Gradišèe Nr. 4 ^B empfiehlt sich für alle in sein Fach H einschlägigen Arbeiten. & Fertige M Schuhe Haus- und Fabriksarbeit, H stets lagernd. -a> Verfertigt auch H 'S) echte Berg- und Turnschuhe, -g) ™ 56 83 ¦[^ Alle1 Hunden schreiben daß von den in den Handel kommen- ¦ Iden Sorten der beste Hm-Syrup 2577 jener des 8 Apothekers Piccoli in Laibach ist. EinPostkollo franko Fraoht und Paokung K 5-60. Wird auch in Fässern und in sterilisierten 1 kg-Flaschen versendet. Aufträge effek-tuiert Apotheker Pioooli, Lai-baoh. Preiskurante gratis u. franko. Vm.Medaille: Berlin, Paris, Rom usw/ Bestes kosm. Zahn- ^^\^ ^ IJ^r^^Q ^y^ Laibac|l ^ ^f^šS^ Spital (Stritar)g&ese 7 >//^ 5441 34 Wohnungen bestehend aus 3 und 2 Zimmern, Küche etc., Bind zum Novembertermin, ferner 1 Stall für drei Pferde, mit Wagenremise und Burschenkammer sofort zu vermieten. Anzufragen : Römerstraße Nr. 24' I. 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"j|| III Soe"ben erscliien: |M I Komödiantinnen jD Hl WALTER BLOEM H MDer neue Studentenroman von Walter Blöm ist ein Buch der III brausenden, unbesonnenen Jugend, die froh ihr Leben für erträumte w^M ^^^ Ideale in die Schanze schlägt. Mit eindringlicher Kraft schildert ¦¦¦ m^™ der Dichter die herrliche Poesie der akademischen Freiheit. In die HH alten Straßen, in die rauchgeschwärzten Koeiplokalo der Universi- ||| tätBStadt Leipzig führt er uns, und der Siegeszug der Meininger ||| ^^p Truppe, die der glühenden Begeisterung einer neuen Generation ^S Mdie Wunderwelt der klassischen Dramen erschließt, gibt der stürmi- ¦¦¦ sehen Handlung die Folie. Verliebte Jugendahnung, schwärmender ||| Jugendübermut, heißer Jugendrausch sind die poesievolle Grund- ||| ¦¦¦ etimmung dieses Romans, über dem das grün-rot-goldene Panier ^M mals heiliges Wahrzeichen der studentischen Treue flattert. ||| ^^ Bisher erschienen in gleicher Sammlung: III LrlB Band 1: Vieblg Clara, Dilettanten des Lebens. Band 2: Omp- M%M III teda Qeorg von, Maria da Caza. Band 3: Tovote Heinz, ||| 1^11 Frau Agna. Band 4: Stratz Rudolph, Arme Thea. Band ö: III MBslB Zobeltltz Fedor von, Das Gasthaus zur Ehe. Band 6: Höoker ¦¦¦ Paul Oskar, Die Sonne von St. Moritz. Band 7: Wolzogen ||| Ernst von, Mein erstes Abenteuer. Band 8: Engel Georg, Die ||| ^^ Last. Band 9: Aram Kurt, Violett. Band 10: Voß Riohard, ¦¦¦ n^^ Der Todesweg auf den Püz Palü. Band 11: Ernst Otto, Laßt 5S Sonne hereinI Band 12: Kretzer Max, Der Mann ohne Gewissen. Ill Band 13: Jensen Wilhelm, Unter heißerer Sonne. Band 14: ||| mtm Rosner Karl, Sehnsucht. Band 15: Hegeler Wilhelm, Der LLL mMut zum Glück. Band 16: Rosegger, Die Försterbuben. Band 17: «¦¦ Herzog Rudolf, Nur eine Schauspielerin. Band 18: Laufs Jo- ||| seph, xMarie Verwahnen. Band 19: Bartsoh Rudolf Hans, ||| ^m Elisabeth Kött. Band 20: Beyerleln Franz Adam, Similde ¦§¦ H Hegewalt. Band 21: Blöm Walter, Sonnenland. Band 22: Skow- III ronnek Rlohard, Bruder Leichtfuß. Band 23: Holländer ||| ____ Felix, Charlotte Adutti. Band 24: Tovote Heinz, Mutter! Ill ¦¦¦ Band 25: Rosner Karl, Georg Bangs Liebe. Band 26: Holm ¦¦¦ III Korflz, Thomas Kerkhoven. Baud 27: Ganghofer Ludwig, ||| ¦II Gewitter im Mai. Band 28: Ompteda Georg von, Denis» ile IIS III Montvidi. Band 29: Thoma Ludwig, Krawall! Band 30: Zo- "J" i^am beltitz Fedor von, Der Herr Intendant. Band 31: Herzog 555 Rudolf, Zum weißen Schwan. Band 32: Keller Paul, Heimat. WMU Band 33: Wohlbrüok Olga, Du sollst ein Mann sein! Band 34: ¦¦¦ ^^ Höoker Paul Oskar, Die verbotene Frucht. Band 35: Blöm ZSm m Walter, Das lockende Spiel. Band 36: Strobl Karl Hans, ¦¦¦ Der brennende Berg. Band 37: Aram Kurt, Familie Dungs. Ill Band 38: Skowronnek Rlohard, Das Verlobungsschiff. Band 39: ||| mmm Voß Rlohard, Das Mädchen von Anzio. Band 40: Bartsoh ¦»¦ m Rudolf Hans, Der letzte Student. Band 41: Sohönherr Karl, III Tiroler Bauernschwänke. Band 42: Ganghofer Ludwig, Rachele ¦¦¦ ^^ Scarpa. Band 43: Böhlau Helene, Ein Sommerbuch. Band 44: Ml msssBl Perfall Karl von, Der schöne Wahn. Band 45: Hermann HJfi Georg, Kubinke. Band 46: Mauthner Fritz, Der letzte Deutsche ¦¦¦ von Blatna. Band 47: Halbe Max, Der Hing des Lebens. Band 48: III ^^ Mar riot Emil, Anständige Frauen. Band 49: Wasner Georg, Jbb! H^^m Fatum. Band 50: Wolzogen Ernst von, Das Kuckucksei. ¦¦¦ Band 51: Kohlenegg Viktor von, Die drei Lieben der Dete III Voß, Band 52: Engel Georg, Der Reiter auf dem Regenbogen. ||| wmt Band 53: Höoker Paul Oskar, Das flammende Kätchen. — t^m mBand 54: Thomo Ludwig, Der Postsekretär im Himmel. — ¦¦¦ Band 55: Bloem Walter, Komödiantinnen. Ill m— Jeder Band gebunden K 1-20. ¦- Vorrätig in der Buchhandlung 8—8 ||| 555 lg. v. Kleinmayr & Fei BamTDerg in Laibach 99 ¦Sa Kongreßplatz Nr. 2. shsi Druck und Beilag von Jg. v. Kleinmayr H Fed. Bamberg. Digitalna knjižnica Slovenije - dLib.si
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