Erscheint Dienstag und Freitag. Redaktion: Gradisch»°V°rs!adt Nr. 23, Elpedition: R»nn H»us-Nr, 19». Insertionsgeliühren: für die 2sP»lti»e Zeile oder deren Raum für ! Mal S tr., 2 Ma> 8 kr„ 3 Mal I« tr, Insertion«» stempel jedes Mal ZU kr. Verlag und Druck von I . Nlasnik. i. Jahrgang Zeitschrift für wtcrliiiidische Iutcreffc«. (Manuscripte werde» nicht zurückgesendet.) Lllibach am 17. März 1865. Zur Frage der Errichtung eines Waisenhauses fiir Kram, m. —KI . Es liegt in der Natur der Sache, daß die erste Frage wo­ ' ruber man bei der Gründung eines Waisenhauses ins Klare kommen muß, wohl die sei. ob dasselbe eine Lokal ° Anstalt für einen bestimmten Ort, oder eine Landes - Anstalt für das ganze Land zu werden bestimmt sei. Umfang und Anlage, — Leitung und Mittel hängen von dieser Vorent­scheidung ab. Bei der wiederholt gegen das Land bewahrten hochherzigen Ge­sinnung unseres Gcmeinderathcs, haben wir wohl kaum zu besorgen, daß er diese Angelegenheit nur vom Standpunkte der Sonder-Interessen der Etadtgemeinde Laibach werde auffassen wollen. Auch würde es mit Rücksicht auf den Wortlaut einzelner Stiftungen, dann in Anbetracht, daß in den vorhandenen Waiscnfond Beitrage des ganzen Landes eingeschlossen sind, sehr erheblichen Schwierigkeiten unter­liegen, dem Stiftungsfonde die Bestimmung für die engern Interessen eines Lokal-Institutes zn vindiciren; und es müßte eine Lokal- Anstalt zu ihrem eigenem Nachtheile immer nur auf die weniger ergiebigen Zuflüsse lokaler Einnahmsquellen beschrankt bleiben. Wir glauben daher nicht zu irren, wenn wir annehmen, daß die Frage ob "das zu gründende Waisenhaus eine Lokal- oder Landes - Anstalt zu werden habe, im allseitigem Interesse nach dieser letztern Alternative beantwortet werden wird. Ist nun dies der Fall, so ist damit auch der eine Faktor schon be­ , zeichnet, der auf die Gründung und Verwaltung des Waisenhauses ent­scheidenden Einfluß zu üben berufen erscheint; nemlich: der Landtag des Herzogtums Kram, und beziehungsweise der Landes-Ansschuß. Den zweiten maßgebenden Faktor bezeichnet das Gesetz, indem er das Oberaufsichtsrecht in allen weltlichen Stiftungsangelegenheiten der po­litischen Landcsbehörde überträgt, deren legalem Einflüsse sich daher eine derlei Anstalt, schon nach ihrem öffentlichem Charakter, nach ihrem so tief in das allgemeine Leben greifenden Erziehungszwecke, endlich nach ihrer politischen und sozialen Bedeutung, nicht entziehen kann, und soll. Wenn sodann noch der Vertretung der Stadt Laibach, als des größ­ten und einflußreichsten Gemeinwesens, auch in dieser Angelegenheit ein bevorzugter Einfluß eingeräumt würde, so läge dieses ebenso sehr im Interesse des Waisenhauses, als der Commune selbst: im erster«, weil die Commune über analoge Waisenstiftungen zu verfügen hat; — im letztern, weil es vorzugsweise die Landeshauptstadt ist, welche die meisten hilflosen Waisen zu versorgen hat; und weil von dem wohlthätigen Erfolge der Erziehung in einem gut geleiteten Waisenhause, naturgemäß die Landes­hauptstadt den unmittelbarsten Vortheil ziehen kann. Damit wäre jene Trias bezeichnet, welche nach den vorliegenden Verhältnissen berufen, und berechtiget erscheint, in dieser Frage die Ini ­tiative zn ergreifen, und eine fruchtbare'Idee zur Ausführung zu bringen. Diese drei Faktoren hätten nun aus sich ein Comitä zu wählen, welches im Interesse der leichtern Beweglichkeit bei den vorbereitenden Schritten vorläufig allenfalls auch nur einen privativen Charakter an­nehmen könnte. Es bedarf hiezu nicht unumgänglich vieler „hochstudierter Herren"; Wohl aber solcher Männer, die von der Sache begeistert, einen richtigen praktischen Blick für die maßgebenden Verhältnisse mitbringen, uud vor „Arbeit" nicht zurückschrecken. Denn arbeiten, und mit regem Eifer arbeiten, wird dieß Comitö müssen, wenn es seiner schönen und hochwichtigen Aufgabe nachkommen will. Als Hauptpunkte dieser Aufgabe möchten wir bezeichnen: 1. Die Verhandlung mit der h. Landesregierung zur Klarstellung der Widmung des, wie im I . Artikel erwähnt wurde, aus mehreren ein­zelnen Stiftungen gebildeten Waiseufondes züm Bchufe „des Waisenhau­ses für Krain." — Bei der Hochherzigkeit, mit der das h. Landes-Präsi­dium alles Gute und Edle zu unterstützen bestrebt ist, läßt es sich er­warten, daß die Lösung dieses Theils der Aufgabe nicht durch starres und unfruchtbares Festhalten an einzelnen Ausdrücken veralteter Stiftnngs­dokumente erschwert werde, zumal bei gegenseitiger Nachgiebigkeit, speziellen Widmungen jede Geltung zugestanden werden kann, ohne den Hauptzweck leiden zu sehen. 2. Die Entwerfung eines „Waisenhans-Statutes" in seinem inner« Organismus, und in seiner Wechselbeziehung zu den äußern Verhältnissen, wobei die bereits praktisch bewährten Statuten anderer, anerkannt gut organisirter Waisen-Anstalten als Leitfaden benutzt werden können. Dieser Theil der Aufgabe ist unbestritten der wichtigste und schwie­rigste; denn er bildet den Angelpunkt, um den sich die Erreichung des Zweckes: Erziehung der Waisenkinder bewegt. Ein möglichst einfacher, jedoch gut gegliederter Mechanismus in der Hausordnung; ein möglichst beweglicher, dem praktischen Bedürfnisse, der Sittlichkeit, und der künftigen Erwerbsfähigkeit der Waisen, bei thunlich- Moimement für?o ganzjährig 5 ss. halbjährig 2 „ »ierlcljlihrig > „ Durch die Post: ganzjährig « fl. an kr. halbjährig 3 „ W „ oicrlcliährig i „ ?ll „ Einzelne Ercmplgrc kosten 5 Nkr. Verantwortlicher Redakteur: P. v. Radics. ^N 22. ster Berücksichtigung ihrer Individualität, angepaßter Erziehunqs-Apparat. endlich eine gewisse Methodik, die dem Kinde Liebe zur Anstalt, und dem Publikum Vertrauen zu deren Leitung einzuflößen geeignet ist, dieß wer­den die Zielpunkte eines guten organischen Statutes sein müssen. Uebrigens liegen auf diesem Gebiete sehr bcachtcnswerthe Erfahrun­gen denkender Männer vor, welche, wenn mit Umsicht benützt, die Schwie­rigkeiten erleichtern können. . 2/ Die Ermittlung eines angemessenen Lokales für ein Waisenhaus, sei es im Wege der Miethe, oder des Anlaufes, oder des Neubaues eines solchen. .. c,^" ' "nden alle jene Rücksichten im Auge zu behalten sein, welche die Wahrung der Gesundheit, die Beseitigung schädlicher Einflüsse, und anderer durch die Erfahrung sattsam signalisirter Gefahren bezwecken. Geräumige, übersichtliche Schlafsälc, luftige Gänge, zureichendes gesundes Wasser, ein angemessener Hofranm, wenn möglich ein Garten oder ein Vaufeld, genügende Ränme für Arbeitsstätten u. d. m. werden hiebe, vorzüglich zu beachten sein. Möge sich auch in Krain, wie dieß anderorts der Fall war, ein großmüthiger Wohlthäter, eine hochherzige Wohlthäterin finden, welche ihr liegendes Eigenthum diesem edlen Zwecke widmen, und so ihren Namen, und ihr Andenken der dankbaren Nachwelt erhalten würde! — 4. Die Kräftigung des Stiftungsfondes durch Eröffnung nener Zu< flu„e aus Lllndesmitteln, durch Anruf des immer regen Mildthätigkeits­sinnes der Bevölkerung Krams, endlich durch das Anbahnen der Ver­einigung anderer verwandter Stiftungen mit dem Waisenhause. Wir ha° ben hier vorzüglich die für ein zu errichtendes Tanbstnmmen-Institut, nnd ,ene des Gubernialrathes Karl Freiherr v. Flödnigg zur Gründung eines Blinden-Institutes für Krain im Auge. Der Fond dieser letztgedachten Stiftung beträgt 26.000 fl. CM . und werden bis zur Errichtung eines Blinden-Institutes die Interessen dieser Stiftung zu Stiftplätzen für krainische blinde Kinder in dem Blin den-Institute zu Linz verwendet. Die wirklich hilflosen blinden Kinder, für deren Heranbildung der Stifter besorgt war, gehören in ihrer Mehrzahl der bäuerlichen Bevölke­rung, und sind sonach, sehr seltene Ausnahmen abgerechnet, nur ihrer Mutter- d. i. der slovenischen Volkssprache kundig. Wird ein solches Kind nach Linz, der Provinzial - Hauptstadt eines durchaus deutschen Landes, gesendet, so wird sein Zustand für Gegenwart und Zukunft ein durch und durch trostloser. Angekommen in Linz, hat es nicht nur mit allen jenen Hemmnissen zu kämpfen, welche jeder Blinde beim Wechsel feines Aufenthaltes und seiner Umgebung zu bekämpfen hat, sondern es hört auch eine Sprache, die es nicht versteht, und das Idiom, in dem es seiner beengten Brnst Luft macht, in dein es seine Wünsche und Empfindungen laut werden läßt, es verhallt unverstanden, eine Stimme in der Wüste! — Ist dann, so weit dies bei Blinden möglich, dort seine Erziehung geschlossen, dann kann ein derlei Stiftling zurückkehren in seine elterliche Bauernstube, um sich hier abermals so unglücklich zu fühlen, wie bei seiner Versetzung nach Linz, denn er hat dort seine Muttersprache ver­gessen, und steht nun da, als ein Fremdling im Heimathause. — Wäre es da nicht ein Glück zu nennen, wenn derlei arme Kinder in einer besondern Vlinden-Abtheilung ves Waisenhauses für Krain ihre Aufnahme finden könnten? und wäre damit nicht der humanen Absicht des vorgenannten Stifters mehr entsprochen, als durch die dermalige Art der Verwendung dieses Stiftungs-Vermögens? — Doch genug, — Die Aufgabe, die wir uns stellten war nachzu­wcisen, wie nahe die Mittel und Wege liegen den schönen, wieder ange­regten Gedanken der Gründung eines Waisenhauses für Krain zu ver­wirklichen. Was hier in den allgemeinsten Umrissen angedeutet wurde, beansprucht nicht als uuantastbarer Glanbensatz zn gelten. I m Gegen­theile; wir werde« Iedcrman Dank wissen, der daran die kritische Sonde seines eigenen Urthcils legen, und weitere Fingerzeige geben wollte. Was immer Jemand in dieser Richtung beiträgt; es wird ein Baustein mehr zur Vollendung des Wertes sein. Ist es auch kein kuustgerecht gemeißelter Ornamcntenstein; die Hand wird sich finden die auch minder kunst­volles Materiale zum Nutzen nud Frommen des Ganzen, am geeigneten Orte in den Vau einzufügen wissen wird. Nur todt schweigen möge man nicht weiter eine Angelegenheit, die so laut aus dem Munde von hundert und aber hundert armen Wai­senkindern zum Herzen jedes fühlenden Menschen spricht; - nur brac h liege n lasse man nicht länger einen Fond, dessen Früchte bestimmt sind die, Thränen hilfloser Waisen zu trocknen, und dem brechenden Auge ihrer Eltern den letzten Hoffnungsschimmer zuzuführen, daß die armen Kleinen, die klagend an ihrem Sterbelager knien, nach ihrem Hinscheiden dem Sturm des Lebens nicht schutzlos Preis gegeben bleiben, sondern ans heimischer Erde ein Asyl finden können im Waisenhanse. — Und min, rasch an's Werk; es wird gelingen; Gott wird es segnen! 8« Politische Nevue. Die „Wiener Zeitung" bringt in Betreff des ung.-kroat. Programms folgende Zeilen: „I n Nr. 6? des „Wanderer" vom 8. März will Herr Emerich Bogoviö, Literat in Agram, niit seiner Ehre und nöthigenfalls mit seinem Leben „feierlichst" verbürgen, daß „gegen Mitte des Monates Jänner 1861" - als die (am 26. November 1860 zusammengetretene) dama­lige Vanalkonferenz „ihrem Ende nahte", — der „damalige Oberstaats­anwalt Ivan MaLurani6" mit ihm (Bogoviö) und mehreren anderen Herren sich an der Feststellung eines Programms über die Union Kroa­tiens mit Ungarn betheiligt hat, und daß dieses Programm „nach viertä­giger Berathung", und zwar „am letzten Tage der stattgehabten Zusam­menkunft nochmals gelesen und von sämmtlichen Teilnehmern, mit allei­niger Ausnahme des gerade an diesem Tage (daher nur zufällig) abwe­senden Herrn Ivan Ma2urani6 eigenhändig unterfertigt, fodann gedruckt und das Manuskript bei Herrn' M. Prica deponirt wurde." Mittlerweile constatirt Herr M. Prica mit dessen in Nr. 53 vom 6. der „Agramer" und in Nr. 56 vom 9. März der „Wiener Zeitung" abgedruckter Erklärung, daß dieses in seinen Händen befindliche und zu Jedermanns Einsicht bereitstehende Document im Monat Jänner 1861 entstanden ist, daß es das Datum vom 21. Jänner 1861 und die Unter­schriften des Julius Grafen Iankovi6, des Herrn Emerich Vogoviö :c., nicht aber jene des Ivan Ma2urani6 trägt, der, wie Herr Prica als Mitglied der bezüglichen Versammlung ausdrücklich anführt, zu den Auto­ren des betreffenden Programms keineswegs gehört hat. Endlich ist es notwendig, hervorzuheben, daß das hier in Rede stehende Programm selbst von dem bereits „bestehenden kroatischen Hofdi­casterium" spricht, welches in die ungarische Hoftanzlei und eventuell in das ungarische Ministerium aufgehen follte. Durch diesen Punkt des Programms selbst und durch die mit ihm so wie unter einander in der Zeitfrage übereinstimmenden .beiden ober­wähnten Erklärungen ist die Thatsache tonstatirt, daß die fragliche Be­rathung in der Zeit vom 15. bis 21. Jänner, genauer aber während der vier Tage vom 18. bis 21. Jänner 1861 stattgefunden hat. Nun ist es aber auch eine notorische, jederzeit formell erweisbare Thatsache, daß Herr Ivan MaÄrrani« 1. über an ihn ergangene Aufforderung Sr. Exzellenz des damals eben in Wien anwesenden Ban bereits am 24. Dezember 1860 von Agram an das allerhöchste Hoflager beschieden, abgereist und am 25. des­selben Monats in Wien eingetroffen war, daß er 2. laut Allerhöchster Entschließung vom 27. Dezember 1860 zum Präsidenten des damals erst neu zu errichtenden t. kroatischen Hofdicaste­riums ernannt, dieses hohe Amt sofort antrat und fortan mit denVorar­beiten zur Organisirung dieser Hofstelle, deren Wirkungskreis er mittler­weile präsidialiter besorgte, und mit den Vorarbeiten für den Landtag be­schäftigt, sich 3. seit jener Zeit bis zum ?. April 1861 keinen Augenblick von Wien entfernt hatte, bis er am letzterwähnten Tage zu dem am 15. April 1661 zu eröffnenden Landtage nach Agram sich verfügt hat; 4. daß er daher im Monate Jänner 1861, zur Zeit der in Rede stehenden Berathung und Verfassung des fraglichen Programms, weder Oberstaatsanwalt noch in Agram anwesend war, mithin, sich an der von Vogoviö angegebenen, in Agram stattgefundenen viertägigen Berathung unmöglich betheiligt haben konnte. Die oberwahnte Abreise des Herrn Ivan Ma2urani6 nach Wien ist bei der Fahrpost in Agram und aus den dortigen öffentlichen Blättern vom Dezember 1660, dessen Ankunft und Ubication in Wien vom 25. Dezember 1860 bis Ende Jänner 1861 im Gasthause zum „goldenen Stern" in Wien (auf der Brandstätte) aus der Fremdenliste im Intelli­genzblatte der „Wiener Zeitnng" vom 28. Dezember 1860, bei der Wie­ Feuilleton. Sehnsucht nach der Heimat. . Miirz 1. erek, Feilbietung der dem Matthäus Nrume» von Grafen­brunn gehörigen ", Hube; Schätzwert t753 fi. (Bez. A. Feistritz). — l. erek, Versteigerung der dem Johann Rom von St. Michael gehörigen Realität; Schätzwert 3821 fi. (städt. deleg. Bez, G. Neustadtl). — 3, erek, Feilbietung der dem Mathias Skoff von Niederdorf gehörigen Rea­lität; Reoffumirnug (Bez. A. Planina). — Tagsatznng in Sachen des »»bekannt wo abwesenden Bernhard Derzher von Reifuitz (Bez. A, Rcifnitz), — 2. eret, Feilbietung der in den Nachlaß des Anton Schapla von ^torja gehörigen Realität; (steh Edikt vom 25. Oktober 1854), (Bez. A. Wippach), Verstorbene. Den 12. März. Dem Mathias Goste, Hausbesitzer, seine Tochter Antonio, alt 9 Jahre, in der Krakau-Vorftadt Nr, IL, an der Lungenlähmung. — Johann öelcLnik, Taglöhner, alt 40 Jahre, im givilspital, nn der Gchirnlähmung. — Albert Resch, Zwängliug, alt 25 Jahre, im Zwangsarbeitshause, an der Lungen­tuberkulose. Den 13. Herr Viktor M. Prsgl, Handels- und Assecuranz-Agent in Brüssel, alt 28 Jahre, in der Stadt Nr. 180, an der Auszehrung. Den 14. Josef Podvis, Taglöhner, alt 76 Jahre, im Zivilspital Nr, 1, a» Erschöpfung der Kräfte. — Johann Remc, Fabriksarbeiter, alt 16 Jahre, im Zivil­spital, an zufällig erlittener Verletzung, Den 15. Johann Oeuujevar, Inwohner, alt 32 Jahre, im Zivilspital, an der allgemeinen Wassersucht. — Herr Ioahim Oblaf, Professor an der hiesigen Ober-Realschule, alt 4? Jahre, in der Stadt Nr. 237, am Lnngenblutsturze. Lottoziehungett. K. I. Lottoziehung am ti . d. M. Trieft: 21. 64. 11. 63. 6. Wochenmarkt in Laibach am 14. März. Erdäpfel Mtz. st. 1,70, Linsen Mtz, fi. 4.— , Erbsen Mtz, fi. 4.-^ Fisolen Metzen fi. 4,— , Rindschmalz Pfuud kr, 60, Schweineschmalz Pfund fr. 44, Speck frisch Pfund kr. 32, Speck geräuchert Pfund kr. 44, Butter Pfund kr. 55, Eier Stück 1>/, fr,, Milch Mß. kr. I« , Rindfieisch Pf, ,9 bis 2l kr., Kalbfleisch Pf. kr. 20, Schweinefleisch Pf. kr. 24, Hähudel Stück kr. 65, Tauben Stück kr. 15, Heu Cenlner fl. 1.10, Stroh Cent. kr. 75, Holz hartes 30zöllig Klafter ff. 9.50, weiches Kft, fl, ?.—, Wein rother Nim. 11 bis 15 fi,, weißer Eim. 12 bis 16 st. Getreidepreise in den Magazinen. Weizen Mtz. fi. 3.77, Korn Mtz. fl.2,55, Gerste Mtz. fi. 2.35, Hafer Mtz. fi. 1.85, Halbfrucht Mtz. ff. 2.97, Heiden Mtz. fl. 2.80, Hirse Mtz. fl. 2,88, Kukurntz Mtz. fl. 3.4. 16. März (tel.) Eoursbericht (Durchschnitts« cours) I n «sterreich, Währung zu 5°/„ rückzahlbar „ '/, 7„ „ „ von 1864 Silberanlehen von 1864 Nlltionalaülehe» 5 °/„ Metaltiques 3 °/„ Verlosung 1839 1860 zu 500 fl ... . 1864 1 . . Como-Rentschcine 42 l^. nusti-. . . 67.40 »8, -88,40 83.— 78.20 71.70 161,25 94,50 68.60 ,7.75 6750 98,25 88,50 83.25 78.30 71.80 lül.üN. 94.60, 68.80 18.25> 67 98 38 83, 78, 71, 161, 94, 88, 17, 67.50 98.25 68-65 83,25 78.25 71,70 161.50 94,25 88,70 !8,25 78.20 71.50 93.45 Grnndentlastungs-Obligationen von Steiermark, Kärnten, Kram. , . 90. - 91 - 90.— 91 — Nationalbank 800.— 801.— 800.— 801.— 802. b Kreditanstalt Wechsel auf London Sllber 185.70 lll.50 109,50 185.90 lll.60 109.75 184.80 11l.?0 109.75 184.90 111.80 110.— 183,50 111,80 108,70