Zeitschrift für krainische Landeskunde. Laibach, 1901. IX. Jahrgang. Nummer 1. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainisclien Eisenindustrie und des krainischen Eisenhandels. Von A. Müllner. Die Eisen- und Stahlwerke im oberen Savethale. B. Die „Fusiti a. d. Sava“ bei Assling. Die Erze. Im Schätzungsprotokolle1) von 17 56 ddo, Sava 24. Juli werden folgende Districte und Erzgruben als zu Sava gehörig aufgeführt: Zwei Gruben in Mressa (Mreža). Das Erz, dessen viel und gutes vorhanden ist, geht zu gleichen Theilen nach Sava, Jauerburg und Pleyofen. Zwei pod Lichten-bergam, eine na Zigan, drei in Pirnsog, eine in Mlize, hier wird Erz gesucht; zwei v Sadnem Plausu per te sadne Pezze, eine pod le schnell am, wo auch Erz gesucht hat und man „gute Spur bat“, — eine in Pirnsak, ein Erz, welches anscheinen will, in die Tiefe zu halten; eine ebenfalls dort, mit guter Spur, welche aber Pleyofen strittig machen will Zusammen 15 Gruben. Es gehören zu Sava die Erzdistricte Pirnsak ganz, mit Ausnahme des darin gewesenen Gereutes, wo auch Pleyofen zu graben Recht hat. — Der ganze District Zegan, der ganze Redutenku, Lichtenberg, v Graben und Pod Leschnekam, vom District Okle gehört etwas nach Pleyofen. Endlich hat Sava in der Seleniza ob Kazenstein das Recht, Erz zu graben'und dort zu rösten. (K. I. G. 48.) 1788 besass Valentin Ruard laut Gewerkenbuch A folgende Gruben als Eigenthum: 1. St. Xaveri-Gruben im Sadni Plausch, 2. St. Valentin-Gruben im Pirntschuk, 3. St. Barbara-Gruben i) i) Die löbliche Direction der Krainischen Industrie-Gesellschaft hatte die Güte, uns über hundert Urkunden und Actenstücke aus dem XV.—XVIII. und XIX. Jahrhundert gefälligst zur Benützung zu überlassen, wofür Herrn Director Karl Lukmann der verbindlichste Dank ausgesprochen sei. Wir bezeichnen diese Acten mit K I. G. ebendort, 4. St. Johann-Grube im Sadni Plausch Sarnica, 5. St. Juri Grimschitsche Gruben im Sadni Plausch in Zegan. 6. St. Leopoldi-Gruben im Lichtenberg, 7. St. Primus Tenth-Gruben ebenda, 8. St. Johann Nep.-Grube in Vokla, 9. St. Josephi-Gruben ebendort, 10. St. Juri Petell-Grube im Pront, 11. dto. Zubaustollen und 12. Juri Plaschitz-Gruben ebendort, 18. Juri Rasinger-Gruben in Sa Pestoto, 14. St. Theresia-Scbaclit im Sadni Plausch, 15. St. Nikolaigruben in der Mrescha. Letztere wurde mit Frb. v. Zois Sig. so in Compagnie bearbeitet, dass Ruard zwei Drittel, Zois ein Drittel von der Ausbeute bekömmt. 16. St. Antoni Hoffnungsbau in der Bezza ob Assling, 17. St. Achaz-Grube in der Seleniza-Alpe unter Herrschaft Radmannsdorf, 18. der zur erst gedachten Grube betriebene Zubau-Stollen. Dazu gehörten zehn Erzplätze, dreizehn Röststätten, acht Knappenhütten, ein Knappenhaus im Sadni Plausch, Sarniza genannt. Für 1821 gibt Leopold Ruard folgende Daten über die Erze. Diese sind Spatheisensteine mit Bleierzen im Saalbande, dann Braunsteine mit Magnesia, erstere ober Assling unter der Kočna und Golica, letzere in der Begunsča. Die Eisenerze bestehen theils in drei Stockwerken von a) 27° Länge, 7° Breite, 6° Höhe, />) 45° Länge, 15° Breite, 12° Höhe, c) 15° Länge, 10°, Breite 11° Höhe, und mehreren Nestern und Putzwerken von verschiedenen Dimensionen. Das Hangende und Liegende bilden schwarze Schiefer. Das Streichen der Lagerstätte auf Stunde 17 in Abend nach dem wiedersinnigen1) Compass, das Fallen zwischen 60 in 70°, die Erstreckung bei 800°. Die jährliche Erzförderung wird auf 30—40 Tausend Centner angegeben. >) Der bergmännische Compass ist in 24 Stunden so getlieilt, dass N. 24'', S. 121' entspricht, zählt man die Stunden nach rechts, so dass O. = G1’ und W. 18’1 ist, so heisst der Compass rechtsinnig, im entgegengesetzten Falle wie der sinnig, da die Zählung nach links geht. Das Kohl. Wie schon oben besprochen, trafen im Savthale die Gebiete der Herrschaften Weissenfels, Lak, Veldes und Radmannsdorf zusammen. Von diesen waren Weissenfels und Radmannsdorf Pfandschillinge, Lak Freisingisch und Veldes Brixnisch. Aus den Wäldern dieser Herrschaften bezogen unsere Gewerke ihr Kohl und genossen auch früher deren Schutz. So schreibt der Pfandinhaber von Radmansdorf, Dietrichstein, unterm 16. Juni 1574 an den, acht Monate früher erwählten Oberbergrichter Dollhopf, wie dass er vernommen, er sei von etlichen Eisenbergwerksgenossen zum Bergrichter gewählt worden ; auch hätte er vor Kurzem die „Radmaister und Gewerken zu der Alben ob Assling“ vor sich gefordert, um sie in Gehorsam zu nehmen. Dietrichstein protestirt dagegen. Es seien früher in den Bergwerken in seiner Jurisdiction und Grundobrigkeit schon Bergrichter bestellt gewesen, um Ordnung zu halten, wobei sie ihn als Pfandinhaber von Radmannsdorf als zugeordneten Schutzherrn und Beistand gehabt hätten. „Als auch die zu der Alben ob Assling vor Alters her zwischen ihren vermög ihrer uralten Freiheit all wegen einen Bergrichter erwählt, und mir zur Bestättigung fürgestellt. “ Die Gewerke in der Alben gedenken dabei zu bleiben. Er könne es nicht dulden, dass der Herrschaft Radmannsdorf Herrlichkeit und Obrigkeit geschmälert würde, noch in den ihm „verschriebenen Wäldern fremde Personen umbgripeln“. Er sei daran, beim Landesfürsten um eine Wald Ordnung anzuhalten, um die obangezeigten H o ch- und S cliwarz-wälder besser pflegen zu können, und dies ohne Kosten. (K. I. G.) Der Pfandinhaber v. Ditrichstein nimmt sich hier warm um die aus seinen Wäldern sich beholzen-den Gewerke an und will allein für ihr Kohl sorgen, ohne Intervention des Oberbergrichters, zu dessen Obliegenheit es gehörte, die Wälder zu visitiren und zu beaufsichtigen. Andererseits war es sehr begreiflich, dass sich die Besitzer und Eigen-thümer der Wälder um ihre Rechte wehrten, da es ihnen gewiss sonderbar Vorkommen musste, sich plötzlich in den Hintergrund gesetzt, und einen gewählten Beamten in ihren Wäldern und Erzdistricten schalten und walten zu sehen. „Montag nach Nicolai des 1584er Jahres berichtet der Oberbergrichter Holzer, „haben sich in der Alben ob Assling wegen der Wälder zwischen Lien-h a r d't e n K h r e e n, gewesten Bürgermeister und Rathsbürger zu Laibach einerseits, und Julio Buz eie, beide Hammersgewerken zu Assling, auf ihren gehabten Streit, wie es mit den alten und neuen, oder jungen Waiden, Kohlung, Grubenholz, Röstwerch, auch Besserung der Strassen hiefüro gehalten werden sollte, mit Rath und Beisein der ehrenfesten und ehrbaren Mannen Andre Nastran, Pfleger der Herrschaft Weissenfels, Andre Perkhozin am neuen Plaofen oberhalb Assling, Marco Ra sing er, Gerichtsverwalter in der Alben, Eller Li-pounz und anderen mehr, welche ich der vor acht Jahren ungefähr gehalten Beschau, bei ihrem Eide befragt, Jan selbst in Gegenwart angeregter Herrn Lienharten Khreen beider eheleiblicher Söhne, Christof und Marxen, auch Niklasen Reichart, seines gewesten Dieners als auch be-meltes Julien B u z e 1 i n, S a r s e n G a 1 f a n g o und ihrer zu beiden theilen gegenwärtigen Dienern, Knappen und Köhlern den Augenschein genommen“ etc. Es wird entschieden, dass die beiden Gewerke Khreen und B u z e 1 i n als Principale „alles Holz, so bis dato abgeschlagen, zwischen dem Piali aus und Lichtenberg, es sei im Weissenbach1) oder anderer Orten [liegt, auf Kohlen, und das Kohl in Gewahrsam zum Plahaus bringen, aber wie gemeldt von dato an in dem Weissenbach unter und oberhalb des Plahaus bis auf den Lichtenberg, zum Kohlen kein einiger Stamm junges oder altes Gehölz, es sei Buchen, Tannen oder Lärche mit absehlagen, alles bei unablässlicher Pön von 500 Dukaten“. (566 fl. 40 kr.) Den Unterthanen und Inwohnern ist alles Abschlagen verboten: „ausser ihrer Hubnotturft zum Prennen und Gebäuen“, bei Strafe Leibs und Gutes auf sechs Jahre lang. Uebertreter bezahlen neben der Leibesstrafe für jeden Stamm 16 kr., ehe er aus dem Gefängniss entlassen wird. Wer, Unter-than oder Keuschler, Kohl zu brennen, und es zu verkaufen wagt, soll an Leib und Gut gestraft werden, der Gewerk aber von jedem Samb Kohl 10 Ducateli Strafe zahlen. Beim Ab treiben der Widder müsse „allwegen in vierzig Klafter ein Baum zu Samerin verbleiben, auf dass sich das Ge-birg widerum besamen und junger Wald erwachsen möge“. Zuwiderhandelnde Gewerke werden mit 20 Ducaten Strafe bedroht. (K.LG. 34.) In den Veldeser Wäldern kostete Mitte des XVI. Jahrhunderts das Kohl per Krippe einen Kreuzer. Bei dem verschwenderischen Ofengange wurden sehr grosse Quantitäten von Kohlen verbraucht, daher die einzelne Gewerksherren miteinander wetteiferten, Wälder für ihre Werke zu beschaffen. So producirten 1668 Ottauio und Andreas Bucelleni im Waldstreite mit Locatelli „Empfachzedlein“ ddo. Krainburg 15. September 1593 von Harrer an Julius Bucelleni, Hammerlierrn zu Assling auf die Wälder Simnepach, Solch, Pernthal und Gaisbüclil. Ferner producirt Bucelleni einen Extract aus dem Gonfirmationsbuche, kraft dessen Orplieo Bucelleni am 30. October 1602 zwei Kohlstätten in der Mežakla (im Berg Musakla) unter den Felsen gegen die Save, erhielt. Im aufgenom- ') Beli potok, der reckte Quellliacli des Jesenicaluichos. menen Zeugenprotokolle ciclo. 25. October finden wir das Lied vom Eigenthum der Bauern in den Wäldern schon damals gesungen. Ein Zeuge, Hansche Poshushen, Kohlbrenner, 70 Jahre alt, bekennt, , dass die strittige Kohlstatt den Bauern zugehörig sei, und er ihnen solche gemacht habe “. Das Kohl wurde bald nach Sava, bald nach Pley Ofen verkauft. Der Oberbergrichter Jakob Erber von Ehrberg U. J. Dr. entscheidet, dass die Kohlstätten mit anderen Bauern ohne Empfang aufgeworfen, dem Oberamt anheim-fallen, welches sie alternativ den beiden Gewerkschaften zuspricht. (K. I. G.) Laut Schätzungsoperat ciclo. 24. Juli 1756 war Sava in folgenden Walddistricten holzberechtigt. 1 In der Rotwein, Kerma genannt, zugleich mit Jauer-burg und Pleyofen, zwei Stunden entlegen. Hier sind 24 Kohlstätten und Holz auf fünf Jahre für zwölf Holzknechte. 2. v Kut (v Kot) allein zu Sava gehörig, zwei Stunden entlegen, mit 24 Kohlstätten und kann 12 Knechte 13 Jahre beschäftigen. Gehört der Herrschaft Lack, der nichts bezahlt wird. 3. Beli potok ganz zu Sava gehörig, vier Stunden entfernt, hat dermalen kein Piolz. Hier beginnt das Holzschwemmen, daher keine Kohlstätten. 4. Cerni vrh ganz zu Sava, 41/2 Stunden entlegen — abgehackt. 5. Ein District in der grossen Posclianza (Pišenca), darin das Ort na leso, und Podlipnekam nagosdo, kumlech und male Pišenca, ganz für Sava, sechs Stunden entlegen, hat noch Holz auf 12 Jahre mit 12 Knechten, in der kleinen Pišenca auf 16 Jahre mit 12 Knechten. 6. Disctrict na Polane gegen Villach hin, sieben Stunden entlegen, auch für Pleyofen. Holz vorhanden, doch die Confine nicht genau bekannt. 7. District Me clued i-dau (Medje dol) Bärenthal, von Alters her nach Sava gehörig, doch mit Pleyofen in Conflict, mit Holz auf 13 Jahre für 12 Knechte. 8. V Ziffe ganz für Sava. Ausgehackt. 9. V Robeh ebenso; clas Gehölz im Wachsen, wird aber durch die Bauern geschädiget. 10. Sa Verse hi z am ganz für Sava, doch ausgehackt. 11. Bel-liza, ist zum Schwemmen und müssen Riesen und Klausen gemacht werden. Holz viel, und kann bis 100 Jahre daselbst gearbeitet werden. Der District ist vier Stunden weit, wird von den Kärntnern geschädigt und ist derzeit „disputirlieh“. 12. Sa Gossio, abgehackt. 13. Klantschegove doline, mit Holz auf 1% Jahre, mit Pleyofen strittig. 14. v Ber deh ist strittig; mit Holz auf 12 Jahre. 15. v Lese, abgehackt. 16. Petelin, abgehackt. 17. Sa Petschio oder na Moshishe, abgehackt. 18. Musgeize mit schönem Holz im Wachsen. 19. Sa planina mit Holz auf fünf Jahre. NB. wird durch die Bauern verkohlt, die eigene Kohlstätten haben. 20. Vsekane, mit für 6 Knechte auf 2Mahre Holz. 21. Kogl oder Mukoule; von hier kommt clas meiste Holz für die Erzgruben in Verwendung. ;22. Na Kozzne (Kočna), ebenfalls für die Gruben. ) 23. na I sdento und Ts eherne Verh für die .Gruben und für die Erzrösten bestimmt. Von Nr. 15—23 dem Confili Suha Petsch sind über 50 Kohlstätten, davon 9 nach Sava gehörig. In der Mežakla, der Herrschaft Veldes zinsbar: 24. Na Jamah, 25. Zudnouem Werdo na Ster-schenze, 26. na Stareh Kozzah und 27. Repitauze sind abgehackt. 28. In pod gobjekam ist wenig Holz. 29. In na Polizach ist Holz auf 5 Jahre für 6 Knechte. 30. v Kisovze per Sebenekonem rovte ist Holz auf 8 Jahre für 6 Knechte. 31. Pertoletauze, dazu gehörten 9 Kohlstätten, Holz auf 4 Jahre für 12 Knechte. 22. Jerebikouz ist abgehackt. 33. Sa Mlakame med Rotme ebenfalls abgehackt. 34. Zwei Districte in der Mesakla na gnileza mit Holz auf 11 Jahre für 18 Knechte. Die zehn Kohlstätten, welche den Bauern gehören, sind in der Rotwein. In der Mežakla sollten über 50 Kohlstätten sein. 35. Ein District um die Pokluker (Pokluka), wo Jauerburg auch beholzt sein soll. Im Ganzen sollen circa 120 Kohlstätten zu Sava gehören, welche auf je 5 fl. geschätzt wurden. Eigen-tlnimlieh ist die Angabe, dass Niemand ohne An-melclen und Passbrief Lärchenholz vorbei, oder aus dem Landgericht führen durfte. (K. I. G. 43.) --- Das Waldwesen in Krain. Nach archivalischeri Quellen von A. Müllner. IV. Unterm 24. Mai 1755 beantworten Max Freiherr v. Tarifferei' als verordneter Amtspräsident und Carl Graf v. Auersperg diese Zuschrift mit einem Promemoria, in welchem es heisst, dass alle die vielen landesfürstlichen Generalien zum Schutz der Wälder bis nun hierlands sehr wenig „effect her gestellt“, dass in kurzer Zeit Bau- und Brennholzmangel zu befürchten sei. Indessen meinen die Herren, dass allerdings das Geiss-vieh viel zur Verwüstung beitrage, „jedannoch bei weitem nicht so, denn die einige Jahre hero so sehr, ja zum letzten Verderben der noch vorfindigen wenigen Waldungen auch unwiederbringlichen Schaden des gesammten publici allzusehr überhand genommenen L a a s e s - B r a n d, Aufwerf- und Ausbeutung der Gereuter, Einfang der zum Holzgewächs tauglich und trefflichsten Districte, deren man nun an jenen Ortschaften (allwo vor etlich wenig Jahren, und annodi bei guten Mannesgedenken ungemein schöne Waldungen gestanden) in grosser Anzahl zu allseitigem Missfallen leider! ansichtig werden müsse“. Verwüstend wirkte ferner die Holzberechtigung der Unter -thanen in gewissen Districten. „Es conniviren zu gemehlter Waldschwendung auch theils Herrschaften von selbst, welche nämlich in ihren eigenthümlidien Waldungen den Unterthanen das Holz auf Stockrecht zinsweise abzufällen verleihen. “ Dies geschehe ohne Aufsicht, die Aeste, welche allein manchen Bauer mit Brennholz versehen könnten, bleiben in loco liegen, verfaulen, ersticken aber den jungen Nachwuchs. Endlich wird „unter dem nachtheiligen Deckmantel : das alte Gras abzuschlagen“ das aufschiessende Gehölz in Grund ausgerottet. Es könne dem nur durch eine Waldordnung gesteuert werden, da aber bis zur Confirmation einer solchen noch so viel Zeit vergehen dürfte, dass bis dahin bereits die Wälder ganz verwüstet sein werden, so möge interimistisch mittelst Circular-Patentes kund gemacht werden, dass: erstens das Gei ss vie h nur dort gehalten werden dürfe, wo keine Buchen oder Eichen wachsen oder je gewachsen sind, mithin nur in gebirgigen und sandigen Orten, in allen anderen Orten wäre es abzuschaffen. Zweitens wäre den Grundobrigkeiten aufzutragen, dass an Orten, „wo die Nachbarschaften in einem Holz-districte das gemeinschaftliche jus lignandi geniessen, jedem de r selbe n^ a pr opor ti one seiner ganzen, halben oder viertel-Hube ein District zu seinem Hub-Antheile durch ehrliche und unpartheiische Leute z u g e t h e i 11 würde. Massen an jenen Ortschaften (wo immer in Land derlei Vertheilungen geschehen) bis nun der beste Effect erfolget, und gibt die gute Erfahrung zu Genüge, dass auf derlei Art die Wälder wohl gehegt, verschont und darin edles Gehölz erzielt, derlei Huben auch merklich verbessert worden“. Drittens müsste man auf die so grundverschiedenen Localverhältnisse Rücksicht nehmen, da sich eine universelle Waldordnung für alle Landestheile nicht adaptiren lasse. Bei Berathung einer solchen wäre angezeigt, waldbesitzende Stände aus Ober-, Innerund Unterkrain beizuziehen. Viertens sollten die noch florirenden Wälder geschont, die devastirten aber wieder aufgeforstet werden, gegen das Gereutemachen, Laas- und Aschen-Brennen, Anzünden des Laubes in den hohen Wäldern aber seien die schon bestehenden „Generalien zu erfrischen“. Unterm 17. April 1766 wird verfügt, dass „Diebe des jungen Bauholzes, sofern der Diebstahl nicht allzu beträchtlich“ auf vier Wochen bei der Landgerichts-Herr-Herrschaft ad operas publicas in Eisen „condemnirt werden“, Käufer solchen Holzes sollen per Stamm mit 20 kr. gestraft werden. Aus dem bisherigen Actenmateriale geht klar hervor, dass man in Regierungskreisen über die Bedeutung des Waldes für das Landeswohl vollkommen in Klarem war, dass man ferner die besten Absichten in diesen Beziehungen hegte, gute Verordnungen und Gesetze erliess, und vom besten Willen beseelt war, Alles zum Besten zu gestalten. Wir haben ferner gesehen, wie das Anwachsen und die Extension der Bevölkerung der Dörfer dieselbe zwang, in die Wälder vorzudringen, dieselben zu roden und später durch Holzverbrauch, Holzhandel und endlich durch Geissviehhalten fortwährend planlos zu verwüsten. Endlich aber geht aus dem Actenmateriale hervor, dass die rechtmässigen Eigenthümer der Wälder, speciell die Landesfürsten, mit einer fast an Schwäche grenzenden Humanität gegen die Unterthanen vorgingen, ja einfach Schritt vor Schritt vor ihnen zurückweichend, zu Allem, was sie thaten, schliesslich Ja und Amen sagten, nur um nirgend eine Härte fühlen zu lassen. Schliesslich erklären die Ständischverordneten als Vertreter der vielgeschmäheten Grundherren unumwunden, es wäre das Beste, jedem Bauer seinen Waldantheil anzuweisen, wobei die optimistische Ansicht vertreten wurde, er werde sich dadurch wirthschaftlich heben. Wie sich dies in praxi später gab, als diese Ideen der Ver-ordneten zur Durchführung kamen, werden wir noch später zu erörtern Gelegenheit haben. Wie immer, wenn man von einfachen und schon längst als probat erkannten Mitteln für krankhafte Zustände keine Sanirung mehr erwartet, gerne zu Arkanen und complicirten Apparaten seine Zuflucht nimmt, so glaubte man auch hier, wie auch heute noch, den Stein der Weisen in der Gründung einer Gesellschaft gefunden zu haben. In unserem Falle war es die Gründung der „Gesellschaft der Ackerbauer und der nützlichen Künste“ im Jahre 1767. Ihr Dasein machte sich sofort nach ihrer Gründung auch in den Acten, welche die Waldangelegenheiten betreffen, bemerkbar. Das Eingreifen dieser, aus den Mitgliedern der eingegangenen Academia Operosorum hervorgegangenen Gesellschaft1; ist auch darum interessant, weil uns gleich in dem ersten Acte der bekannte Botaniker Prof. Sc opolii) 2) begegnet. Es wurden nämlich jetzt, wo gelehrte Herren und Schöngeister dem krainischen Waldwesen und Ackerbaue auf die Beine zu helfen berufen wurden, diverse theoretische Fragen ventilirt. i) Cf. Dr. J. Bleiweiss: Hist. Skizze der Hauptmomente der Wirksamkeit der k. k. Landwirthschafts-Ges< llschaft in Krain. Lai-back 1867. .2) In einem Schriftstücke ddo. 2. Mai 1768 nennt ihn Dr. Modestus „Professor der Scheidekunst zu Idria, Dr. Scopoli.“ - - ❖---------- Die Zukunft der Stadt Laibach. XLIII. Von Oberlaibach trachtete man wieder gegen Norden bis Mürzzuschlag, gegen Süden bis Mantua1) und vice versa. Nachdem bis 1849 am Rain das k. k. Zollamt, die Bezirkscasse und das Cameralverwaltungs-Oekonomat am-tirten, wurde das Zollamt 1850 auf die Südbahnstation verlegt. Wie der einst blühende Getreidehandel, so erlag nun auch der Speditionshandel zu Land und zu Wasser dem Eisenbahnbetriebe und wieder war eine ergiebige Geldquelle für Stadt und Land versiegt. Heute spielen Kinder an dem einst mit Waaren überfüllten Rain und statt der gewaltigen Pariser und den Tausenden von zweispännigen Frachtwägen, welche die Strassen Laibachs belebten, huschen armselige Bicyclisten durch die öden Strassen und Gassen des Viertels. Das Sehiffsvolk und die Fahrzeuge auf der Laibach. Dass schon zur Zeit der Römerherrschaft und gewiss auch früher in Aquilina (Laibach) und Na up or tum (Oberlaibach) Schifferstationen bestanden, ist selbstverständlich und inschriftlich nachweisbar.* 2) Betreffend das Mittelalter und die neuere Zeit, existiren Urkunden der Laibacher Schifferzunft3) von 1498, 1506, 1535, 1549, 1578 etc. Die Schifffahrt war kammeralisch, die Schiffe kaiserlich, welche den Zunftgenossen gegen Entgelt überlassen wurden, bei Frachtfahrten hatte das Kammergut den Vorzug, welches die Schiffer vor anderem expediren mussten. Wie bedeutend diese Schifffahrt schon im XV. Jahrhundert war, beweist der Umstand, dass Kaiser Friedrich den>Laibacher Wasserzoll an Nik. Räuber um 1000 Ungarische Gulden verpachtete. Aus der Urkunde ddo. 1. Mai 1535 ersehen wir, dass damals die Schiffsleute das „Camergut auf gemeltem Wasser mit neun grossen Schiffen statlichen fördern“, welche aber nicht mehr genügten und ein zehntes einsetzen wollen. Unterm 22. December 1597 erlediget die Kammer die Beschwerde der Schiffbauholzlieferanten; da erfahren wir, dass der Holzlieferant für den Schiffbau auf der Lai- 9 An die Mantuaner Fuhrleute erinnert noch das Gasthausschild „zur Stadt Mantua“ in Oberlaibach ; dieses ehemals Golobisch, war Stations-Gasthaus der Mantuaner Frächter. (Bürgermeister Gabriel Jelovšek.) 2) Cf. „Argo“ 1897, p. 103 und die Inschrift aus dem Hause des Dr. Bleiweiss am Domplatze, jetzt im Museum. Es ist ein Grabstein-Fragment eines : VI. VIR. NAVICVLARIORVM. also eines Vorstehers der Schifferzunft, womit die Existenz einer solchen zur Zeit der Römerherrschaft in Aquilina sicher-gestellt ist. Neptunus-Arae sind aus Laibach und Oberlaibach bekannt. 3) Sie stand unter der Jurisdiction der Wasser-Mautlmers, ausgenommen in Malefizfallen. buch, Peter Schuschmat, sich beim Oberaufschlagamte über die „so gering Tax für das Gehölz, so er zu den grossen Güterschöfen am selben Wasser dorthin liefern thuet“ beschwerte und um Preisverbesserung ansuchte. Die innerösterreichische Kammer resolvirte : Der Schuschmatt sei vorzurufen und ihm vorzuhalten, dass, wenn ihm nach alter Taxe „als von einem Scliöff, ausser des Podens fünfzehn: sambt Poden aber dreissig Gulden, die notdurft Holz zu liefern beschwerlich“ auf Jemand andern reflectirt werden würde. Der Vicedom erwidert unterm 16. März 1598, dass andere Unterthanen billiger liefern, allein dafür sei auch die Waare schlechter. Es sei „doch allezeit befunden worden, dass er Schuschmat das Gehölz viel mit mehr Fleiss als die andere und also bestelt hat, dass seinig allezit brauchbarer und schöner dan der andern Meister gewest ist“. Der Vicedom meint, er werde mit einem Lodenkleid zufrieden sein, und beantragt, ihm acht oder zehn Gulden „aus dem Oberaufschlagamte zu geben“. Es scheint, dass die Schiffe noch nichUan der Grenze der möglichen Grösse angelangt waren, denn unterm 22. Februar 1599 eröffnet die Kammer dem Vieedomamte und dem Oberaufschlager in Laibach, dass sich „unlängst ein wälscher Schöfman wegen Aufrichtung etlicher grosser Güeterschöf an dem Wasserstromb Laybach“ heim Erzherzoge angeboten, auch „wie er vermeldt, bereits ein solches') grosses Schöf zugericht, und so viel vermutet werden will, dadurch einen grossen Nutzen Ihrer Durchlaucht geschafft, auch den Kaufleuten ihrer Güter halb, weit ein bessere Gelegenheit mit Hin- und wiederführen derselben, als bishero mit den Idain Schöffen beschehen “. Der Vicedom wird beauftragt, sich in der Angelegenheit zu unterrichten und Bericht zu erstatten. Damit scheint sich nun der Vicedom Rabatta eben nicht beeilt zu haben, denn unterm 28. October 1599 urgirt die Kammer die Antwort auf die Zuschrift vom 22. Februar, in welcher der Vicedom um sein räthlich Gutachten angegangen worden sei, „wegen des wällischen Schiffmann (wegen aufrichtung etlicher grosser Gbetter Scheff an dem Wasserstomb Laybach) bei Ihrer fürstlichen Durchlaucht eingebrachten gehors. Memoriales“. Erst unterm 1. September 1600 erstattet der Vicedomamtsverwalter Johann Georg Ainkhürn diesen Bericht dahingehend, dass ein solches grosses Güter-Schiff nicht viel über 200 Ducaten1) in Münze kosten dürfte, man daher zu einer Probe diese Kosten darauf verwenden solle. Uebrigens wolle „er Gun-dolier“ sich selbst nach Graz verfügen, wo er Auskünfte geben könne. Schwankend war der Oheraufschlagseinnehmer >) Der venetianischo Ducato galt 1 fl. 8 kr. T. W., somit kam ein neues Schiff auf circa 226 fl. zu stehen. v. See paci), welcher erst in der Berathung für das Project, „hernach aber nicht wissen wir, aus was Ursachen, sich eines andern bedacht“. Ein anschauliches Bild des Verkehres auf dem Laibachflusse zwischen Laibach und Oberlaibach gibt uns fürs XVII. Jahrhundert Valvasor im II. Buche, p! 154. Hier sagt er von der Laibach : „Sie ist schiffreich führt allerley Waaren beydes die aus Italien kommen und nach Italien geschickt werden sollen. Solche Fahrt geht sowohl Nachts als Tags fort nicht allein in kleinen sondern auch grossen Schiffen.“ „Die kleineren seind aus einem einzigen Baum gemacht, jedoch mit hölzernen Dächern überdeckt, dass man fein ruhig darunter bei der Nacht (wie inan denn in diesen kleineren gemeiniglich bei Nacht fährt) schlafen, und für dem Regen trucken bleiben kann.“ „Die grösseren werden aus vielen Bäumen zusammen-gezimmert; tragen über 300 Ct. “ „Man find e t dis s Wasser a 11 s t e t s mit Schiffen angefüllt.“ „An beyden Ufern stehen die grössten Eichen, und vertunckeln das Wasser so anmutig, dass man im Sommer sehr annehmlich in Schatten fährt.“ ----------- Der römische Limes in den italischen Grenz-gehirgen. Von A. Milliner. I. Die Sehanzmauern um Nauportum. (Fortsetzung.) Ein Blick auf Tafel I in „Argo“ VIII.Nr.il lehrt, dass der ganze Mauerzug aus drei Abtheilungen besteht, welche wir mit A, JB, C bezeichnen wollen. Mau er wall A. Er beginnt oberhalb der Quelle Lubia des Laibachflusses, oberhalb des Hauses pri gradar ju (beim Schlossbauer) und unterhalb des Bahnwächterhauses Nr. 679 mit einem rechteckigen Thurme auf dem Grunde des Jakob Steržinar in Hrib. Wir geben im Nachfolgenden die Daten, welche der Construction der Zeichnung zu Grunde liegen. Hierbei sei bemerkt, dass dieselben mit einer rechtsinnigen Boussole derart aufgenommen wurden, dass die Nordspitze der Nadel stets 24" deckte, die angegebenen Zahlen somit direct die Richtung des Mauerzuges wiedergeben. Beter. Tliurm-Nr. Richtung der Mauer. — I. Thurm, 8 m lang, 4 m breit. Seine Situation 9" —21 ’* zur Kirche in Hrib und 21'—10h zum Wächterhaus Nr. 679, von da 2"—141'. 50 II. Thurm von 4 m Seitenlange. 21'—141'. 100 — l11—13". 130 III. Thurm wie Nr. II. 22“ 30 — 10" 30. Meter. Thurm-Nr. Richtung der Mauer. 160 — Eisenbahndamm. 190 — Höhe des Dammes. 200 — Mittel des Dammes zwischen den Schiencnsträngon, 30 m vor dem Zm-Stein 4G0'7. 220 — 24" —12". 240 — l" —13" vis-à-vis dem löm-Stein 460V. 270 IV. Die Mauer endet hier, weil 570 m derselben beim Bahnbaue rasirt wurden. Das Steinmateriale kam in den Damm, der Mörtel, aus trefflichem Kalke und dem Sande aus der mala Imbianca, aber wurde zum neuen Mörtel verwendet. Das Terrain ist hier eben, die Mauer lief schnurgerade unter dem Hange hin. Nach Analogie in den Distanzen zu scliliessen, dürften am abgetragenen Mauerzuge vier Thürme gestanden haben; wir bezeichnen sie mit V, VI, VII, Vili. 640 — Bei Km 461T biegt die Bahn gegen SW. 700 — Durchlass, Weg nach Werd. 760 — Wächterhaus 368a an der Bahnbeuge (heute ver- verlassen). Hinter diesem Wächterhause zog die Mauer gegen den Wald. 810 — Die Mauer beginnt. 840 — 24"—12" die Mauer hier bei 2 m hoch, prächtig sichtbar. 860 — 1" 30m — 13" 30m (Waldweg). 900 IX. 4"—16" vom Thurme weg bergansteigend. Gegen Osten Berglehne, gegen West Abhang. 1000 — 4" 45m — 16" 45m. 1050 X. Der Thurm von 4 — 5 m Seitenlänge. 1070 — 3" 30m — 15" 30m. 1100 — .2"—14". 1140 XI. Thurm von 5-5 m Seitenlange 1" 30 — 18" 30. 1180 — Die Mauer steigt unter 20° bis 1190 — 1" 30 — 13" 30. 1240 XII. Der Thurm von 4—5 m Seitenlange steht auf einem kleinen Plateau auf der Höhe. 1250 — l"—13". Waldweg durchbricht die Mauer. 1280 — Neue Steigung unter 25° nach 1338 XIII. 1"—13". 1370 — Wendung 3"—15", Steigung 14-15°. 1430 XIV. Thurm auf einer Anhöhe. Vom Thurme weg 2" 30"' — 14" 30m. 1510 — 2" —14" bei 25° Steigung des Terrains bis 1530 XV. 2" —14". Steigung sanft, kaum einige Grade. 1620 XVI. Hart westlich an der Mauer der Fahrweg. 15" Steigung; l"— 13". 1670 — Ein Waldweg. 1792 XVII. Thurm. 1892 XVIII. 2" —14" bis 1"—13". 1952 XIX. 4" 30m—16" 30m. 2022 XX. Thurm. Ende der Mauer am Beginne der steilsten Stelle des Abhanges des Lublanski vrh in „pod robam Lublanskega verha“. Bis hier kann noch mit Waldfuhrwerken gefahren werden. Von nun unfahrbare Abhänge, an welchen man den Lublanski vrh im Bogen gegen seinen Westabhang umgeht. Das Intervalle beträgt circa 1000 m. Der Wall B beginnt wieder mit einem Thurme. M a u e r wall B. Betör. Thurm-Nr. Richtung der Mauer — XXL 5"—17". 50 — 3"—15". to to Meter. Thurm-Nr. Richtung der Mauer. Richtung der Mauer. 110 XXII. 3"—15". an der Loitsclier Grenze. Im Norden derselben 150 _ 5" —17". liegen wieder schreckliche Abgründe. Diese von 190 XXIII. Natur unersteigliche Strecke beträgt circa 500»». 210 — Waldweg : Mirška pot; Weg von Sleme nach Vom Nordrande der Wiese senkt sich das Ter- Mirke. rain unter 20° gegen Norden längs der Ab- 220 — 6" -18". gründe hin auf eine Strecke von 240 m. Die 262 XXIV. 6"—18". Abstürze hören auf und zugleich beginnt der 300 — 3"—15". Mauer wall C. 325 XXV. 3"—15". 330 — 9"—21" Fahrweg zur Skrova dolina. Motor. Thurm-Nr. Richtung der Mauer. 390 — 6"—18". — 9" 25™ — 21" 25™. Das Terrain mit der Mauer 440 XXVI. fällt unter 25°. 460 — 7"—19". 110 — Weg quer durch die Mauer. 520 XXVII. 140 XLI. 565 — Wendung: 9"—21". 190 — Weg quer durch die Mauer. Von hier zieht sie 700 XXVIII. 8"—20", ziemlich eben fort, bis 760 330 XLIL 8" 45™ — 20" 45™. bis 370 — Das Terrain fällt mit 30° Neigung in der ab- 770 — 7" 30"' — 19" 5"’. gegebenen Richtung. 840 XXIX. 6"—18". 380 — Ausblick zum Wegmeisterhause an der neuen 910 — 6"—18". Furchtbarer Absturz zur Kervava jama Reichsstrasse nach Triest. Terrainneignng 25° bis (die blutige Grube). 430 ’— Ebene beginnt. 1000 XXX. 6"— 18". 490 XLIII. Ende der Mauer mit einem grossen Thurme 1090 XXXI. 6"—18". von 7 m Länge und 6 m Breite. Von hier sind 1220 — 5"—17". circa 10 m noch schwache Spuren wahrnehmbar, 1250 XXXII. 5" -17". die letzte 90 m des sanft abfallenden Terrains 1330') XXXIII. Einschnitt; die Mauer beginnt bergan zu zeigen keine Mauerreste, da die Mauer hier steigen. ebenfalls für den Bau der Reichsstrasse nach 1360 — 7"—19". Triest, beiderseits derselben, günstig gelegene 1480 XXXIV. 7"-19". Die Mauer steigt unter 25° zur An- Steinbrüche bot. Nach der Fortsetzung jenseits höhe empor. der Strasse und Bahn zu schliessen, hog sie 1590 XXXV. Höhepunkt auf einem Bergrücken, von dem sich heim Thurme XLIII nach West und in der die Mauer wieder abwärts senkt. 10"—22". Richtung 6"—18". 1680 XXXVI. 10"—22 h Das Wegmeisterhaus liegt an der Reichs- 1820 XXXVII. Letzter Thurm im Zuge. Von diesem Thurme strasse bei Km 26/3 von Laibach. Der tiefe ist die Mauer noch 70 m kennbar. 1890 — dann weitere 50 m rasirtA) Sie endete an der „stara cesta“ der alten Römerstrasse, wo sicher ein Thor die Strasse sperrte. Hier ist die tiefste Einsenkung im Gebirgszuge, durch welche die Strasse von Nauportum herauf zog, und als vernachlässigter Fahrweg noch zieht. Jenseits der Römerstrasse beginnt das Terrain gegen die Jagd- und Waldgründe des Raskovc wieder zu steigen. Dieser Zug ist der wildeste und beschwerlichste in der ganzen Anlage. 50 m von der Strasse entfernt, ist die Mauer auch auf dieser Seite verschwunden. 1990 XXXYIII. Thurm 50 »»von der Römerstrasse. llh—23h. 050 XXXIX. 11" 30”' — 23" 30™. 120 XL. Letzter nachweisbarer Thurm im Mauerzuge. Dieser setzt sich in stumpfen Winkeln mehrmals umbrechend noch 180 m fort. 20 m vom Thurme beginnt die Terrainsteigung mit 15°. Die Mauerrichtung ist ll1'—23h, 9h 45™—211'45"1, 10"—22", 12"— 24", 14" 40™—l" 40™, 13"—1". Nun folgen wilde Felspartien und steile Abstürze bis zu einer kleinen Wiese im Walde 1) Auf der Tafel I bittet man 1300 mit 1330 zu corrigiren. 2) Wahrscheinlich sammt dem Thore zur Strassenheschotternng verbraucht. Bahneinschnitt neben der Reichsstrasse erschwerte eine genaue Messung der Distanz vom Wegmeister bis zum Beginn der Mauer jenseits der Bahn. Ich beginne daher für diesen Zug die Masszahlen von neuem anzugeben, zu deren letzter die 490 m des Mauerzuges von der Loitsclier Grenzwiese bis zum Thurme Nr. XLIIT, und circa 180 m vom Thurme bis zum Beginn der jenseitigen Mauer, somit 670 m hiezu gerechnet werden. — — Mauer beginnt, ober dem Bahneinschnitte gegen- über dem Hause Nr. 120 südlich des Wegmeisters. Nach 7"-19" 87 XLIY. Thurm 5 m'!. 117 — 5"—17". 127 — 6"—18". 137 - 7"—19". 167 — 6"—18". 177 — 9"—21". 200 XLV. Rundtliurm von 5 m Durchmesser. 227 — 7" 20™ — 19" 20™. 287 XLYI. 8"—20". Rundthurm von 5 m Durchmesser. 342 XLYII. 7" 30™ — 19" 30” Rundthurm 5 m imDiameter. 427 — 9"— 21" Waldweg quer durch die Mauer. 467 — 8"—20". 507 XLYIIT. Rundthurm 5 m Durchmesser. 9"—21". 567 — 10"—20" bis Jitter. Thurin-Nr. Richtung der Mauer. 587 XI .IX. 1! u n d tli u r m von 5 m Durchmesser lQ"30"’-22"30'". 627 — Waldweg 10" — 22". 697 L. Rundthurm von 5 m Durchmesser. 10"30m-22"30”. 727 — Ende des Waldes. Das Terrain wird nun Weide und steigt unter 15° bergan. Die Mauer zieht an der Bergkante empor, von welcher beiderseits Abhänge auslaufen. Die Mauerreste sind hier mit Haselnussstauden bewachsen. 10" 30”—22"30m. 747 — 9"—21". 767 — 8"—20". 882 LI. Rundthurm auf dem Höhepunkte des Terrains. Das Terrain senkt, sich unter 25° nach 11"—23" bis 942 — 10"—22" bis 982 — 11"—23". Thälchen, querliegend 10 m breit. Jen- seits des Thälchens steigt die Mauer sanft an. 11" 30m—23" 30” 1027 — 7" 30m—19" 30"'. 1047 LII. Rundthurm von 5 m Durchmesser 8"—20". 1087 — 9"—21". 1257 LUI. Rundthurm von 5 m Dnrchmesser, südlich davon steigt das Terrain zur Höhe Strmca 601 m hoch an. Nördlich fällt das Gebirge zum Thale der Idrianer Strasse ab. 8"—20". 1327 L1V. R un d t h u r m von 5 to Durchmesser. 7"30”—19"30” eben fort bis 1427 LT. Viereckiger Thurm von 5 m Seitenlange 8"—20" über ebenes Ackerland bis 1527 — 10"—22". Die Mauer ausgebrochen bis 1607 LYI. Viereckiger Thurm von 5 m Seitenlange ; vom Tliurme die Mauer wie der kenntlich 9"50'"-2l"30ra. 1647 — Strasse nach Idria, welche 6" 18" bis 1747 — zum Hause der Matiček auf der Mauer liegt. Hier dürfte der Thurm LVII. gestanden sein. Beim Kreuze wendet sich die Mauer in 9" 30'" — 21" 30"' längs des Fahrweges nach Zaplana nach dem Spikel, bis 1807 — 10"—22" bis 1887 LVHI. Viereckiger Thurm. 1927 — Strasse nach Zaplana durchbricht die Mauer. 1937 — Wendung 13"—l". Steigung 25°, westlich ein Acker. 2027 LIX. Viereckiger Thurm, arg zerstört. Von hier ab ist die Mauer auch stark zerstört, doch nachweisbar. 2087 — Weg quer durch die Mauer, Steigung 25° bis 2147 LX. Viereckiger Thurm. 9" 30"’—21" 30"'. Am Bergrücken eben fort bis 2207 LXI. Viereckiger Thurm. Der Rücken fällt im NO. in das tiefe Thal Grapa, welches nach Oberlaibach führt, steil, nach SW aber gegen das Dorf Jerinov grič minder steil ab. 9" 30” — 21" 30”. 2227 — Einsattlung. Fusssteig nach Zaplana. Die Steigung beginnt wieder unter 25°. Die Mauer an der Schneide des Berges hinansteigend 8"—20". 2460 LXII. Viereckiger Thurm Straža (Wache) genannt. Die Höhe S traža fällt gegen O, S und W ziemlich steil ab, nur gegen N zieht ein Rücken gegen den Špikel, diesen mit der Straža verbindend, fort. Dieser 40 m lange Rücken trägt keine Mauer mehr, da im 0. steile Abstürze jedes Ersteigen verhindern. Richtung 12" — 24" bis j Meter. Thurm-Mr. Richtung der Mauer. 2500 — 8" - 20". 2580 — Gipfel des Spikel in 708 m Seehöhe, ein allseits steil abfallender Kegel. (Schluss folgt.) ------ --- Die Supane. Wir erwähnten in „Argo“ VII, p. 199 der Preisker-Puntschart’schen Auffassung der Supane, angeblich als einer einst zahlreichen, herrschenden Volksschichte. In einem Miscellan-Fascikel des Landes-Arehives fanden sich zwei Actenstücke. welche den Wirkungskreis der Supane deutlich charakterisiren. Unterm 11. Jänner 1747 schreibt Joseph v. Segali a, Herr der Herrschaft Weissenfels, an den „Herrschaft Weissenfelserischen Snpan Matheus Rosinger in Pimpanti)“1) ex offo wie folgt: „Von Grundobrigkeitwegen würdet dem Suppan von Pirnpamb hiermit ernstlich und bei unnachlftsslicher Straf der 6 Dukaten in Gold nachrichtlichen intimili und anbei aufgetragen, alle etwo vorbeigegangenen, als auf der Zeit gehende Todesfall derKeuschler als auchHübler sogleich anher anzuzeigen, wie nicht weniger alle Verkauf, Tausch, Versaz, Verzicht, Heirats-Abhandlungen oder per Hei rath gut erfolgte Grundstück und sonst alle Ver ä n d e r u n g e n so gewiss unausgeschoben mir oder meinem Verwalter anzuzeigen, als in Wiedrig und bei Verschweigung derselben Ihr in die obeitirte Strafe gezogen werden sollt.“ Unterm 3. Jänner 1748 ddo. Assling, ergeht an den Valentin Petschar, Supan zu Cronau, Wurzen, Mitterberg und Wald folgender Ukas : „Nebst Wunsch glückseligen neuen Jahreswexel, sollt ihr 6 Wagen Heu heruntersterstellen, item denen Leuten überall ansagen, damit dieselben auf den Sambstag und Sonntag mit der Contribution anticipation so auf eine Huben 37 kr. T. W. angeschlagen in der Bereitschaft stehen sollen, um dieses Geld sogleich einzubringen. NB. Auf eine Keusche kommt 12 kr. 1 T. W. Item wegen der Ausstände sollen sich fest machen, ansonsten exequirtwerden. Die Jäger sollen Gambschen shiessen. — Fischer Fisch fangen. — Item die Preter seint mir alhero zu stellen, als auch die Endbretter und bei dem Simoviz die Zurück-gelassenen. — Sonsten gebet auf alles gute Acht und Sorg, damit Euch die Prügel unter die Füss nicht fallen dürfen. Dem Herrn Richter von Weissenfels und Suppan von Ratschach ist auch alles anzusagen, auch die Ausständ einzubringen.“ Gerade angenehme Geschäfte hatten die guten Supane eben nicht. Sie waren noch mehr geplagt als die Herren Landbürgermeister, welche beiläufig das sind, was der Gefreite bei der Compagnie. Müllner. i) Das Dorf Hrušica-Birnbaum, 2% Km ober Assling. Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge 12mal im Jahre, 1—1‘/2 Bogen stark und kostet ganzjährig 8 K = 8 Mark, halbjährig 4 K = 4 Mark. Redacteur, Herausgeber und Verleger: Alfons Müllner, Musealcustos in Laibach. — Druck von „Leykam“ in Graz.