1849. Amtsblatt zur LllibllOer Zeitung. Dinstag den 13. November. Gubernilll - Verlautbarungen. Z. 2055 (2) .-,c!Nr. 02«l Z. Gud.Nr.2I5W. Kundmachung wegen Herstellung der k. k. Staats-Eisenbahn-strecke vom Heidensteiner über die beiden Adlltz-graben vom Stations-Nr. 256 bis Stations-Nr. 276 1- 23. 3. — In Folge hohen Mini- ' fierial-Erlasses vom 31. October 1849, Zahl 6261, wird d e Herstellung der k. k. Staats-Eisendahnstrecke vom Heidensteiner über die beiden Adlitzgräbcn am Scmmering auf der k. k, südli-chen Staatseisenbahn im Wege der öffentlichen Concurrenz durch Ueberreichung schriftlicher Offerte an den Mindestiordernden überlassen. — Denjc« gen, welche diese Bauführung zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben. — l) Es sind zu diesem Ende tie Kosten dieses Baues annäherungsweise aus «84 3^9 fl. 24 kr. in Conv. Münze berechnet, wobei jedoch bemerkt wird, daß diese Summe bloß als Grundlage zur Bemessung der Caution zu dienen hat. -^ Die Arbeiten müssen längstens vier Wochen nach Eröffnung der Genehmigung des Offertes angefangen, und zuversichtlich bis Mitte des Monates August 1«5l vollendet seyn. — 2)Die aus cinem 15 kr. Stämpel ausgefertigten Offerte müssen längstens bis 30. November 1«^9, Mittags um 12 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift: „Anbot zur Herstellung der Strecke vom Heidensteincr über die beiden Adlitzgräbcn Stations - Nr. 256 bis Stations - Nr. 276 1' 23-versehen, bei der k. k Sect on für die Staats-Eiseubahnen im Ministerium für Handel, beweibe und öffentliche Bauten in Wien, Herrngasse Nr. 27, eingebracht werden. — 3) Jedes Offert must den Vor - und Zunamen des Offerenten und die Angabe seines Wohnortes enttalten. — Der Nachlaß an den Einheitöpleisen ist in Pclcenten, und zwar sowohl mit Ziffern als Buchstaben anzuge^ den. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, oder-andere Bedingungen enthalten, werden nicht beachtet werden — 4) Der Offe-rent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bci den Staatseisen-bahnen nicht bereits dargcthan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, c>>>l»,oximinivo Kostenüberschläge, Prcistab^llen, allgemeinen und besonderen Baubedingnisse und die Baubeschrci-bung eingesehen, selbe wohl verstanden habe, und sich genau darnach benehmen woll^,'; zu welchem Behufe er die erwähnten Documents noch vor der Ueberreichung dcs Offertes unterschrieben habe. ^— Die gedachten Behelfe weiden bei der Section für die Staatschenbahnen zu Wien in den vormittägigen Amtsslunocn von 8 bis 2 Uhr, zur Einsicht für die Offerenten bereit gehalten. — , 5) Dem Offerte ist auch der Erlagsschcin über das bei dem k, k. Universal - Camera! - Zahlamte in Wien oder bei einem Provinzial«Camera! i Iahlamte erlegte Radium mit 5 Percent von der annäherungsweise ausgemittelten Bausumme bei-zuschließen. — Das Vadium kann übrigens in ^arem oder in hierzu gesetzlich geeigneten öster-! leichischen Staatspapiercn nach dem Vörsewerthe ^K dem Erlagstage vorausgehend?!, Tages (mit ^l'snahme der nur im Nennwnthe annehmbaren "bligationen der Verlosungs-Anlehen von den Jahren 1834 und 1839) erlegt werden. Auch können zu diesem Behufe gehörig nach dem Pa- ragraphe 1374 des a. b. G. B.Versicherte hypo-cyckarische Vcrschreibungcn, welche jedoch vor-yer in Beziehung auf ihrc Annehmbarkeit von oer k. k. Hof- und Nieder - Oesterreichischen oder von einer Provinzial - Kaminer > Procuratur geprüft und anstandslos befunden worden seyn müssen, beigebracht werden. — 6) Die Entscheidung ü: er oas Ergebniß der Concurrenz-Verhandlung wird von dem hohen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten nach Maßgabe der An-nehmbarkcit der Offerte und der Vertrauungs-Würdigkeit des Offerenten erfolgen. — Bis zu dieser Entscheidung bleibt jedcrOfferent vom Tage des überreichten Anbotes für dasselbe, sowie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle als sein Anbot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. — 7) Das Vadium des angenomme-^nen Anbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa (was ihm gegen besonderes Einschreiten freisteht) die Caution in anderer gesetzlich zulässiger Art bestellen will. — Die Vadien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich den Offerenten zurückgestellt »vlldcn. — Von del k. t. Section für oen Staatseisinbahnbau im Ministerium für Handel, «Äewcrbe und öffentliche Bauten. Wien den l. November 1649. Z. 2042, (2) Nr. 20634. Kundmachung. Bei der vom Johann Thaler v. Neulhal, gewesenen i!andrathe in Krai^, und dcsscn Gemahlin Mana, geb. v.Posareli, unterm tt. Sept. 161!) errichteten Studentenstistung lst dcll)en jenem aus der Familie Posareli gvc:ndt sind, und in deren Ermanglung auch für andere Studierende bcstimmt. — B»wer-ber um dasselbe haben lhre, nm dem Taufscheine, dcm Armuths- und Impfungüzeugnisse, dann den Schulzeugnissen von den dcldcn letzten Semestern, und, wenn das Stipendium aus dem Titel der Verwandtschaft in Anspruch genommen nmd, auch mtt tem ^5tam/llbaume dccumcntirten Gesuche bis 3U. Novemdlr d. I. bel diesem Guvernium zu überreichen. — Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 30 October 18-»9. ä. 20!2. (3) Nr. 20601. (ä u r r e l, d e des k. k. il lyrischen Guberniums. -i Nrue 3oU- und Drelßigsttariffs - Bestimmungen für Lehm und Mergel, da„n Kalk und Gypö, vom l6 Nov. l84ij angefangen, betreffend ^-^om t6. Nov. 16!i) angcsangen tleten folgende Zoll- und Drelßigsltarlffs-Bcstlmmungcn in Wirksamkeit. — Lchm (gemeine Thon - und Hiegelerde) und Mergel, dann Kalk und Gyps, ungcmalcn und uogcbrantit, sind scwc'hl im Velkchre mit d.m Auslaxdc und den Zollausschlüssen, als im ^'cikehre ül^r die Zw^schenzolllinie in der Ein« und Ausfuhrzoll- und dreißigstfrei zu ochanddn. -K^lk und Gyps, genialen oocr gebrannt, genießen ! o.e Zoll- U!,d Dre,ßl, st^freiung nur im Zwischen» oerkchrc; lm Verkchre mit dem'Auslande und den Zollauöichlüjsen unterliegen sie in der Einfuhr dem Zolle von 1 kr., und in der Ausfuhr dem Zolle von '/< kr. für den Cel.tner 5j""". >- D>eZoll- dehandlung steht jedem Hllsszollamte zu. Die Camera! r Landesbehörden werden ermächtiget, Durchschnittsqewickte zu bcstimmln, nach welchen die Fuhr, die Cudikklafter oder überhaupt die Maßeinheit dieser Gegenstände, in der sie im Verkehre vorzukommen Pflegen, ,n Verzollung genommen w.rden dürfen. Auch tonnen sie dort, wo die Localverhältnisse es nothwendig machen, gestatten, daß diese Gegenstände gegen vorlaufige Erklärung bet dcm nächsten Zollamte und unler entsprechender U.berwachung auf den von Fall zu Fall zu bezeichnenden Nebenwegcn die Zolllinie überschreie ten. Diese Anordnung wird ln Folge hohen Finanz-Ministerial Erlasses v. 20. d. M., Z IW^k'.^l., zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 28. October I8l!). Leopolo Graf v. Welsersheimb, Z. 2030. (3) Nr. 19884. Currende desk, k illyrisch enGuberniums, über verliehene Privilegien. — Das hohe Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent, liche Bauten, hat m Folge der eingelangten Decrete vom 13. und 22. v. M., 3. «378 und 6475, an diesen beiden Tagen die nachfolgenden Privilegien zu verleihen befunden: 1) Dem Jacob Hoffmann, Mechaniker, wohn« haft in Wien, Mariahilf Nr. 15, für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung in der Construction eines Manometers für alle Gattungen von Dampfmaschinen. — 2) Dem Io-hann Taute, Rechnungsführcr der Maschinen» Werkstätten der k. k. nördlichen Staatsbahn, wohnhaft in Prag, (durch Franz von Prati, Negistrator der Kalscr Ferdinands-Nordbahn, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 785, ) für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung einer neuen Construction bei Eisenbahn-Wechseln, wodurch das Entgleisen der Locomotive und Wägen auf denselben gänzlich vermieden werde. — 3) Dem A. M. Pollak, k. k. pri-vil. Fabrikanten, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 728, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung eines neuen Feuerzeuges, welches an Zweckmäßigkeit alle bisher bekannten Feuerzeuge übertreffe. — 4) Dem Friedrich Hertz, Bildhauer aus Apathin in Ungarn, wohnhaft derzeit in Wien, Wieden Nr. 633, für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung der Maschine zur Erzeugung der Stecknadeln, wodurch die auf dieser Maschine erzeugten Nadeln an Schönheit und Gleichförmigkeit die auf die bisherige Art erzeugten übertreffen, den aus freier Hand gearbeiteten gleich kommen, und während der Fabrikation zugleich auch polirt werden. — 5) Dem Franz Philippi, Privatier, wohnhaft in Wien, St. Ulrich Nr. 82, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung und Verbesserung in der Erzeugung gegossener Schlüssel, welche die geschmiedeten vollkommen ersetzen und in der Erzeugung wohlfeiler zu stehen kommen. — 6) Dem Carl Eckel, Dotter der Rechte, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 940, für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserungen in l der Fabrikation geschweißter eisener Gaöleitungs. Manometer-Wasserheiz- und Locomotivtessel-Röhrcn. — 7) Dcm Augustin Hille, Realitäten-Besitzer, wohnhaft in Zwentendorf, in Niederöstcrreich, «durch Joseph Schuster, Handelsmann, wohnhaft in Wien, Stadt Nr. 3Uü,) 320 für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung in der Erzeugung von Schnallen. — 8) Dem Carl Stempf, Ingenieur der k. k. Staats-Eisendahn-Betriebs-Section, wohnhaft in Wien, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung einer Locomotiv - Construction, welche darin bestehe: 1) Locomotive zu bauen, welche bei derselben Belastung der Triebräder das doppelte Leistungsvermögen der nach dem gewöhnlichen Principe construirten Maschinen bei nur 15 bis 20 Percent mehr Brenn-Ma-terial-Verbrauche besitzen; 2) durch Anwendung dieser Erfindung an allen schon bestehenden Locomotiven deren Leistungsfähigkeit um 5l) Percent zu steigern; endlich 3) Locomotive zu construiren, welche auf Steigungen von '/<„ bei einem sammt Tender 9M> Centner betragenden Toralgewichte eine Leistung von 5WU Centner bei i'/z Meilen Geschwindigkeit bieten. — 9) Dem Johann Zö'chling, Maschinist, wohnhaft in Wien, Leopoldstadt Nr. 728, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung neuer Gewehre, welche sehr schnell geladen und abgefeuert werden können. — Dieß findet man mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß die offen gehaltenen Privilegiums - Beschreibungen des Jacob Hoffmann, Johann Taute, des A. M. Pollak und des Augustin Hille sich bei der k. k. niederösterreichischen Regierung zu Jedermanns Einsicht in Aufbewahrung befinden. — Laibach am 19. October 1849. Leopold Graf v. Welsershe imd, Landes - Gouverneur. Z. 2031. (3) Nr. 2l236. Verlautbarung. In Folge hohen Fmanz - Ministerial - Erlasses vom 29. u. M,, Z. 11! 13, wird hlemit zur allgemein«« Kenntniß gebracht, daß behufs der baren Einlösung der am l. Juli 1s49 ausgegebenen Münzscheine, übcr Itt und —Ied.r ill diese Sene gehörige Munzscheln kann vom l. November 1849 an innerhalb zwei Monaten gegcn 19 kr. in Silber und Kupferscheioe-münzc, bel der hlezu bestimmten Abtheilung der Sraaiöcrntralcasse in W»en, oder bei den Provin-zlal^ElnnahmLcajsen ln den Provinzen, auf Verlangen des ^esitztls, umgewechselt werden, wo-be> sich übrigens von selbst unstchr, daß die verlosten Mütljlcheine auch fortan, so wie die übrigen nlcht verlosten, bei allen öffentlichen Cassen statt Barem anzunehmen sind. — llaibach am 4 November l849. Z. 2U32. (3) Nr. 2U8U5. Kundmachn li g. Nei der vom Adam Schuppe, gewesenen Pfarrer zu Sagor, unterm 2U August lti?5> errichteten Studentenstiftunq ist der crste Platz, im Iahreöeltrage von 19 si. 5U kr. t§. M.. in Erledigung gekommen und mit Beginne des Studienjahres 1»^H„ Wieder zu besetzen. — Zum Genusse dieses Stipendiums sind vorzüglich studierende Anverwandte des Stifters, und in deren Ermanglung arme, aus der Stadt Stein gebürtige Studierende berufen. - Das Prasenta:>ons-recht gedührt txr Stadt-Vorstehung in Stein, und derStistungsgcnuß ist auf keine Studienabthe,lung beschränkt. — Bewerber um dasselbe haben ihre mit dem Taufscheine, dem Armuths- und Im-pfuugszeugnisse, dann mit den Schul;cugnissen von beiden Eemestern des verflossenen Ltudlen-jahres 1849, und w und 7. Jänner 185U, jedesmal um M Nhr Vormittags vor diesem k. ü. Stadt-und Landrechce mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn dieses Hauü weder bei der er^ sten noch zweiten Feilbietungs-Tagsatzung um den schatzungsbetrag oder darüber an Manu gebracht weldcn konnte, selbes bei der dritten auch unter dem Schatzungsoetrage hiutangegedcn werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei stcht, die dießfä'lligen ^icltaNonooedlngmlse, wie auch dic Schätzung in dcr dicßlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen AmtSstundm, oder bei bcm ExecuNonsführers-Vertreter, Herrn I^l-. Wurzbach, einzuseyen und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach am 25. September 184!». Nr. !tt>81. Anmerkung. Bei der ersten Feilbietung ist kein Kauflustiger erschienen. Laibach am 3. November 16 i9. Z. 2U24. (3) Nr. 10^9l. Edict. Von dem t. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: (is sly in Folge der über den Grilles- und Äemütyszustand des hier wohnenden Ioh. Arze gepflogenen Erhebung, derselbe für blöosinmg erklart, ihm die sre,e Vermögensverlvaltung be« nommcn, und cln Curator in der Person des Hrn. Joseph Arze hier beia/geben worden, an den sich demnach Jedermann ln allen den Johann Arzc betreffenden Rechts- und sonstigen Privat-Angelegenheiten zu wenden hat. Lalbach am 27. October 1849. Z. 20U9. (5) Nr. 11533, ucl l<1«95. Edict. Won dem Iustizmagistrate der k. k. Hauptstadt Gratz, als AbhandlungS-behörd nach Hrn. Alois Remschmid, würd über Einschreiten deS Verlaß-curators Hrn. ^l- Schmereck, cl« j)l3o^ ii. d. M., Z. 11533, die Versteigerung der in den beiden Kellern im Verlaßweingarten zu Pickern er- liegenden l 400 Eimer aus den.I.l822, 1839, 1846, 1847 und 1848, mit Ausnahme einiger Eimer Sauritscherund Kolosserweine, lauter Pickerer-weme llon vortrefflicher Qualität bewilliget, und zur Abhaltung der Lici-tatwn der 15 Nov. d. I. bestimmt. — Hiezu werden Kauflustige in den gewöhnlichen Licitationsstunden zu erscheinen eingeladen. Gratz am 12. October 1849. Berichtigung. In dem Edicte des k. k. Etadt-und Landrechtes in Krain, Z. 20«8, Nr. 1N408, ' <1c1<>. Laidach 1« October 18^9. eingeschaltet in den Amtsblättern der Laib. Ztg. vom U5. (1) Nr. 714« Kundmachung, Das aufGrundlage des a. h Patentes vom 11. September l. I in Betreff der provisorischen Vorschrift übcr die Bildung der Geschworncnlisten für die Preßgerichte vom Magistrateverfaßte alphabetische Verzeichniß, aller in der Prouinzialhaupt-stadt Laibach zu dem Amte eines Geichwornen berufenen Personen, ist im Expedite des Magistrates zu Jedermanns Einsicht wahrend der Dauer von 8 Tagen, vom Tage der Einschaltung gegenwärtiger Kundmachung angefangen, aufliegend. — Dieses wird mit dem Bemerken allgemein bekannt gemacht, daß es jedem Gemeindegliede frei steht, binnen einer wcitcrn Fr,st von 8 Tagrn, vom letzten Tage d« Auflegung der Gemeinde-Geschwornenliste an gerechnet, wegen Uebergchung gesetzlich zulässiger oder wegen Eintragung unzulässiger Persouen in derselben schriftlich oder zu Protocol! Einsprache bei dem Magistrate zu erheben. — Vom Magistrate der kais. königl. Hauptstadt Laibach am U. November 1849. Z 2N51. (2) Nr. ?2«3. Kundmachung. Laut hcrabgelanqter Eröffnung vum 12 Oct. d. I , Nr. «834, Hai daft k. k. Handelsministerium, linverstälidlich mir dem Ministerium d»s Innern und d»r Finanzen, der Stadtgememde Laibach den Fortbezug der bis Ende October o. I. zllqcstandelien Pstiistermalith, noch bis lehten October 1859 dewilliqtt. — Was;ur allgemeinen Wissenschaft qebrackt wird. — S.tadtmagistrat laibach am 5. November I8l9. Z. 2U3l. (3) Nr. 4l»l1U. Kundmachung. Zum Behufe der HersteUlmg einer unmiltel« varen (Horrefpondel'.z-Verbindung zwis^en Trencsin und Illlein sind zu IUava und Vay-T.pla selbst-standige Briefsam»nlungen errichtet worden, w,lä>e sich vorläufig nur mit der Bricfm^nipulation be« fassen, und mit 1. Teptcmber l. I. in Wirksamkeit getreten sind. — Das Posten - Ausmaß wurde ucm Trencsin nach Illava mit 1"i^ Postnl, von IUara nach Vay-T^pla mit l",^ Posten, von Hjay'Tepla nach SiU.m mit 1^ P^st^u festgescht. - K. K. lllyr. Oderpostuerwalcuilg. laibach den 3N. October 18 !9. Z. 2<»33 (:l) Nr. 415,6. Kundmachung. Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Distanz - Ausmaß zwischen den Poststa-tionen Verona und Castelnuovo von 1 '/, auf l '/, Post, vom l. October l. I. angesanqe», erhöhlt >v^rc>en ist. — K. K. illnr. Oderpostverwaltung. Laibach o.'n 3<». October 1849. Z. 2935, (3) Nr. 4155. Kundmachung. Zwischen den Postamtern Ncpomuk und Przestltz in Böl)men ist mit 1<5. August d. I. e,ne tagliche Carwl-Post in G^ng gesetzt worden, — Was mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß die Entfernung zwischen den genannten Postotten 1'/, P"<7 beträgt. — K K. illyrische Oderpostvcrwaltung. Laibach den 3U. October l849.