Grundsätze, welche bey Quiescirung, Jubilirung, Pensionirung, und Provisionirung der k.k. österreichischen Civil, Ständischen und Städtischen Beamten und minderen Diener dann der nicht zum Stande eines Regiments oder Korps gehörigen, keinen Offiziers-Karakter bekleidenden Militär-Beamten, und der Wittwen und Waisen aller derselben, im Geiste de...